
Eingangsbereich des Prozessgebäudes des OLG Dresden am Hammerweg 26
Wie bereits beim Münchener NSU-Prozess rufen wir auch beim 2. NSU-Prozess in Dresden zum Prozessbesuch auf.
In unserem Text „Teilnehmende Beobachtung gefragt II“ zum Münchener Prozess schrieben wir 2015: „Es ist ein Zeichen an die Prozessbeteiligten und an die Presse vor Ort, wenn Menschen da sind, die sich den Prozess anschauen, weil sie den NSU-Komplex, seine mangelnde Aufklärung und das Schweigen der Gesellschaft als Skandal empfinden. Egal an welchem Verhandlungstag. Es ist ein Zeichen an die Angehörigen und die Opfer des NSU, dass an dem dort verhandelten Unrecht Anteil genommen wird – so dröge und komplex ein Verhandlungstag auch sein mag.“
Das gilt auch für den kleineren und voraussichtlich deutlich kürzeren Prozess gegen Susann Eminger vor dem 5. Strafsenat des Oberlandesgerichtes Dresden.
Der Prozess findet im Prozessgebäude des Oberlandesgerichtes statt.
Achtung, der Prozess findet nicht am Stammsitz des Oberlandesgerichtes statt!
Das Prozessgebäude ist eine Außenstelle und liegt am Stadtrand auf der rechten Elbseite.
Adresse: Hammerweg 26, 01099 Dresden-Klotzsche
ÖPNV: Buslinien 70, 81, 478 bis Haltestelle Lauterbacher Straße, dann 5-10 Minuten Fußweg.
Alternativ Anruflinientaxi alita 76 in Richtung Justizvollzugsanstalt bis Haltestelle Fabricestraße (direkt vor dem Eingang des Prozessgebäudes, telefonische Anmeldung 20 Minuten vor Abfahrt erforderlich). Link zur Webseite der Dresdner Verkehrsbetriebe
Das Gebäude liegt direkt neben der Justizvollzugsanstalt Dresden, einer Aufnahmeeinrichtung für Geflüchtete und einem Zementwerk. In der Nähe gibt es anderes Gewerbe, Einrichtungen der Polizei und den Trümmerberg Heller. Im Prozessgebäude selbst gibt es keine Kantine und in der Umgebung gibt es keine Gastronomie. Die einzige Möglichkeit sich in Pausen mit Lebensmitteln zu versorgen, ist ein Netto-Supermarkt, der fußläufig etwa 15 Minuten entfernt liegt (Hansastraße, Ecke Weinböhlaer Straße). Wir empfehlen daher sich vorher mit Essen und Getränken zu versorgen.
Die Prozesstage beginnen üblicherweise um 9:00 Uhr. Bei den meisten Sitzungen dürfte es ohne langes Anstehen möglich sei, als Zuschauer*in oder Pressevertreter*in der Verhandlung zu folgen. Anders gestaltet es sich möglicherweise an den Tagen, an denen Beate Zschäpe aussagen soll. Das ist derzeit für den 3. und 4. Dezember 2025 sowie den 29. Januar 2026 geplant.
Termine findet ihr auf unserer Übersichtsseite zum Prozess. Weitere Termine werden dort fortlaufend ergänzt.
Hinweis: Ohne gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Pass) kommt ihr nicht in den Saal, Führerschein o.ä. reicht nicht aus!
Die Ausweisdokumente werden kopiert.
Vor dem Betreten des Saals werden alle Besucher*innen – ähnlich wie am Flughafen – kontrolliert: Mitgebrachte Gegenstände werden durchleuchtet, die Besucher*innen selbst müssen durch einen Metalldetektor gehen, werden abgetastet und müssen ihre Schuhe zur Kontrolle ausziehen.
Zuschauer*innen dürfen – im Gegensatz zu Pressevertreter*innen, die zum Beispiel Laptops mitnehmen dürfen – keine Gegenstände außer Zettel und Stift mit in den Saal nehmen. Alle anderen mitgebrachten Gegenstände müssen gegen eine Pfandmarke beim Justizpersonal abgegeben werden.
Wir hoffen, dass es auch im 2. NSU-Prozess eine große kritische Öffentlichkeit gibt, die im Sinne der Betroffenen der NSU-Taten nicht nur weitere Aufklärung, sondern Konsequenzen fordert. Denn immer noch gilt:
Kein Schlussstrich!