Protokoll 152. Verhandlungstag – 21. Oktober 2014

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An diesem Prozesstag wird zunächst Sitta I., eine Ex-Freundin von , zum Weg der Mordwaffe Ceska vernommen. Sie kann sich allerdings nur noch brückstückhaft erinnern. Ihre Aussage wird am Nachmittag unterbrochen, da die GBA plötzlich eine den Verfahrensbeteiligten unbekannte Vernehmung erwähnt, die erst allen zugänglich gemacht werden muss. Sitta I. wird von der Zeugin Sabine Ri. abgelöst, die für das LKA Baden-Württemberg die Bezüge des NSU in dieses Bundesland ermittelt hat. Durch eine nicht umfassende Aussagegenehmigung bleiben auch hier die Informationen teilweise begrenzt.

Zeuginnen:

  • Sitta I. (Umfeld Hans-Ulrich Müller, Ceska)
  • Sabine Ri. (KHK, LKA Baden-Württemberg, Bezüge des NSU nach BaWü)

Der Verhandlungstag beginnt um 9.49 Uhr. RA Stahl ist heute nicht da. Nach der Präsenzfeststellung sagt Richter Götzl, er wolle nochmal zur Erklärung der Verteidigung Wohlleben am Ende des letzten Sitzungstages feststellen, was beantragt wurde. Götzl nennt Widersprüche gegen die Vernehmung von I., von Staudemann, die Verlesung der im Rechtswege erhobenen Vernehmungen Müller und Germann. Außerdem nennt er den Antrag, Müller unter Zubilligung freien Geleits nochmal zu laden. Klemke bejaht das. Dann sagt Götzl, dass die Vernehmung von I. angeordnet wird. Klemke beanstandet das und verlangt einen Beschluss, die Vernehmung diene nur der Verfahrensverzögerung. Die Verteidigung Zschäpe schließt sich an. OStA Weingarten sagt, er habe bereits beim letzten Mal angedeutet, dass bei der Verteidigung da wohl ein Missverständnis der Ausführungen des GBA vorliegt, man halte beim GBA die Einvernahme zu an der Einfuhr der Ceska beteiligten Personen für geboten. Es folgt eine Unterbrechung bis 10.15 Uhr. Danach verkündet Götzl, dass die Einvernahme I.s angeordnet wird. Die Frage, ob dem Lieferweg der Waffe Relevanz zukommt, obliege der Urteilsberatung.

Dann betritt Sitta I. den Saal. Nach der Belehrung, auch nach § 55 StPO, sagt Götzl, es gehe um I.s Beziehung zu Müller und dann um die Frage, ob I. jemals eine Waffe der Marke Ceska aus der Schweiz nach Deutschland eingeführt hat. I. solle zunächst einmal von sich aus zur Beziehung zu Müller berichten. Müller habe sie zwischen 1989 und 1990 kennengelernt und eine kurze Beziehung mit ihm geführt, sagt I. Für sie sei das nach 14 Tagen eigentlich vorbei gewesen, aber Müller habe wieder da gestanden und mit ihr geschäftlich etwas aufbauen wollen, einen Autohandel, Gebrauchtwaren. Man sei nach Apolda gezogen und habe ein Geschäft eröffnet. Müller habe gemeint, sie solle Werbung machen und er den Autohandel. Sie hätten die Autos aus der Schweiz überführt. Das sei vier, fünf Jahre gegangen. Sie habe eine Werbefirma gehabt mit einer Angestellten, Frau P. Dann sei Müllers Mutter gestorben und er habe alleine nach Thun fahren wollen. Sie sei dann aber nachgefahren in die Schweiz. Da habe sie dann festgestellt, dass ihre Angestellte ihn begleitet habe, und da sei alles in die Brüche gegangen. Der Autohandel habe nicht in Apolda, sondern in einem anderen Ort im Haus ihrer Mutter stattgefunden. Müller habe auch einen Angestellten gehabt, Herrn Gr. Die Beziehung sei dann auseinandergegangen. Müller sei aus dem Haus der Mutter geflogen.

Auf Frage Götzls, sagt I., sie habe ab und an noch Kontakt zu Müller gehabt. Er habe ihr des öfteren angeboten, die Firma zu kaufen, was sie abgelehnt habe. Eine Scheune in Mattstedt, wo Ersatzteile gelagert hätten, habe dann ihr Sohn abgekauft, das sei ein ideales Objekt für Autobeschriftungen gewesen. Dann habe Müller sie nochmal in Apolda aufgesucht, und gesagt, dass sie diejenige sei, weswegen er P. habe heiraten müssen. P. sei mit in die Schweiz gegangen und sie, I., habe eine Anzeige beim Immigrationsamt gemacht, da hätte P. nach einem Vierteljahr wieder aus der Schweiz gehen müssen. Außerdem sei ein Brief aus dem Gefängnis in Erfurt gekommen, in dem Müller um 100 DM bat. Das wisse sie nicht mehr so, es sei fast 20 Jahre her. Götzl fragt, was es mit dieser Haft auf sich hatte. Müller sei in die JVA nach Erfurt gekommen, so I., weil sie damals einen Verdachtsbrief geschrieben habe, dass er wahrscheinlich in kriminelle Handlungen verwickelt sei. Götzl hakt nach. I. sagt, sie wisse nicht mehr, was in dem Brief stand.

Götzl fragt, was I. denn wusste, wenn sie gesagt habe, dass Müller in kriminelle Handlungen verwickelt gewesen sei. Tatsächlich gewusst habe sie nicht viel, so I. Müller habe in der Schweiz einen langjährigen Freund gehabt, Rolf Bau. Der sei ein ziemlich guter Schütze und da sei es ab und an um Waffen gegangen. Bau. habe eine Security-Firma gehabt und sei viel zu Veranstaltungen gereist, wo geschossen wurde. Auf Nachfrage berichtet I. von einem Gespräch zwischen Müller und Bau., das sie in der Schweiz mitgehört habe. Da habe Müller Waffen bestellt. Auf Frage, um welche Waffen es bei der Bestellung ging, sagt I., es sei um die Kuli, irgendwie „Kugelschreiberwaffen“ gegangen. Götzl fragt nach, bei wem Müller Waffen bestellt hat. Bei Bau., antwortet I., das sei bei dem zuhause gewesen in Spiez. Müller und Bau. hätten meist zusammengehangen. Sie selbst und Bau.s Freundin seien in der Küche gewesen und dann sei irgendwann die Tür zugemacht worden.

Götzl fragt, ob I. weiß, was aus dieser Bestellung wurde. Sie habe nie etwas persönlich gesehen, so die Zeugin, es tue ihr leid, das wisse sie nicht. Götzl fragt, ob es in I.s Brief an die Behörden um diesen Sachverhalt ging. I.: „Der Brief in Deutschland?“ Sie wisse wirklich nicht mehr, was sie in den Brief geschrieben habe, so I. weiter. Sie habe den gesucht, aber nicht mehr gefunden, habe zwischendurch auch einen Wohnungswechsel gehabt. Götzl fragt, wie es dann weiter gegangen sei, Müller habe sich ja aus der Haft gemeldet. Durch den Brief, antwortet I., sie habe aber keine 100 DM geschickt. Müller habe später die ganzen Räumungen vorgenommen, was bei ihrer Mutter im Haus gewesen sei, habe die Sachen wo auch immer hin getragen. Er sei dann in die Schweiz gegangen und habe Konkurs angemeldet. Sie hätten während ihrer Beziehung Objekte gekauft. Ein Haus, das noch gebaut worden sei, sei später in Flammen aufgegangen, „warum auch immer“.

Götzl fragt, ob die Objekte von I. als Miteigentümerin erworben wurden. I. sagt, das sei ihre „rosarote Brille“ gewesen, Müller sei immer eingetragen gewesen. Sie habe ein Darlehen für ihre Werbefirma bekommen. Da sei ein Teil für ihre Geräte genutzt worden und der Rest sei in Objekte für 5.000 bis 10.000 DM geflossen. I. nennt ein paar Grundstücke und Häuser in Thüringen. Götzl fragt, ob die genannte Scheune auch von Müller erworben wurde, was I. bejaht. Götzl: „Mit welchen Mitteln?“ Es sei teilweise ihr Geld gewesen, so I. Götzl fragt, was I. zu Müller und Waffen sagen könne. In der Schweiz habe Müller eine Waffe zuhause gehabt, man solle sie nicht nach dem Typ fragen. Das sei in der Schweiz so üblich gewesen, dass jeder eine Waffe haben darf. Müller sei viel mit Bau. zum Schießen gewesen in der Schweiz, die Orte wisse sie nicht mehr. Bei der Vernehmung sei ihr von der Polizei in Apolda gesagt worden, so I., dass sie angeblich was überführt hätte. Davon wisse sie auch nichts. Das hätte angeblich Müller gesagt.

Götzl fragt nach der Waffe, die Müller in der Schweiz hatte. Das sei eine kleine Waffe gewesen, so I., es sei kein Gewehr gewesen. Sie wisse noch, dass sie silbern aussah. Götzl fragt, ob sie sich darüber unterhalten hätten, welche Einstellung Müller zu Waffen hatte. Der Rolf sei ab und zu nach Apolda gekommen, so I., und da sei sehr oft über Waffen gesprochen worden. Der habe auch in Deutschland irgendwelche Schießveranstaltungen besucht. Zwischen ihr und Müller seien Waffen eher weniger Diskussionsthema gewesen. Götzl fragt, ob I. etwas darüber weiß, ob Müller Waffen verkauft oder gekauft hat. Sie habe nur das eine Mal mit der Bestellung gehört, antwortet I. Auf Frage sagt I., sie sei irgendwo mal in einem Waffengeschäft in der Schweiz gewesen, aber sie könne nicht sagen, in welchem. Sie seien auch mal in einem Schießbunker in einem Berg gewesen. Das sei öffentlich zugänglich gewesen. Götzl fragt, was Müller in diesem Geschäft gemacht hat. I.: „Ich saß im Auto und er ist rein.“ Müller habe gesagt, er müsse kurz rein, sie solle hier warten, er komme gleich wieder. Auf die Frage, ob Müller was gekauft hat, sagt I., er habe nichts in der Hand gehabt. Zeitlich sei das irgendwo zwischen 1990 und 1994 gewesen, wo sie zusammen waren. Sie wisse nicht mehr, wo das Geschäft war.

Auf Frage sagt I., Gr. sei beim Kraftfahrzeughandel beschäftigt gewesen, ein Schn. habe ab und zu ausgeholfen. Und sie hätten öfters jemanden gesucht, der Autos von der Schweiz überführen kann. Sie habe nicht immer mitfahren können wegen ihres Sohnes. Gr. sei dabei gewesen, Schn., die Brüder von P., dann der Herr Pe. [phon.], denke sie. Sie verneint, dass ihr die Namen Theile oder Länger etwas sagen. Götzl fragt, ob im Zusammenhang mit dem Überführen von Autos nach Deutschland mal die Rede davon war, dass irgendwelche Waffen transportiert werden: I.: „Nein, nie.“ Götzl möchte wissen, ob I. mal eine Waffe in der Schweiz gekauft oder abgeholt und nach Deutschland verbracht hat. I.: „Nein, weder noch. Da wäre ich wahrscheinlich an der Grenze gestorben.“ Götzl fragt, ob ihr der Name Zbinden etwas sagt. I. verneint das, das sage ihr ganz und gar nichts.

Ein Dieter Sch. sei ihr bekannt, der komme aus Apolda, habe früher ein Eiscafé gehabt. Sie persönlich habe den nicht gekannt, aber Müller sei in das Eiscafé gegangen. Die hätten sich gut gekannt. Der sei in Apolda bekannt, „laut Buschfunk“, dass er kriminelle Handlungen habe „so lang wie eine Toilettenrolle“. Wissen tue sie es nicht. Sie sammle in Apolda u.a. Schrott und da treffe sie ihn ab und zu auf dem Schrottplatz. Das sei im Jahr vielleicht dreimal. Ansonsten pflege sie keinen Kontakt zu dem Herrn. Götzl fragt, was I. mit „laut Buschfunk kriminellen Handlungen“ meint. Götzl müsse sich vorstellen, so I., dass Apolda eine Kreisstadt von 26.000 Einwohnern ist. Wenn da was passiert, dann spreche man darüber, ohne dass man wisse, ob das wirklich passiert ist. Sie habe da keine Grundlage, könne nicht sagen, was Sch. konkret tut, und man forsche da auch nicht nach. Götzl fragt: „Von wem stammen da jetzt die Informationen, dass Sch. kriminell wäre?“ I. nennt „Rudi“, der habe gesagt, dass Sch. früher „kein guter Junge“ gewesen sei. Das seien Menschen, mit denen Sch. groß geworden sei.

Götzl fragt, um was es bei „kriminell“ geht. Angeblich habe Sch. wohl mal viel Geld gehabt und die ganzen Häuser habe er halt nicht mehr. Er bereite in dem Objekt, wo er jetzt sei, Autos vor. Sie könne nur nacherzählen, was die anderen erzählen, sie wisse es nicht. Das Betreiben von Autohandel sei nicht per se kriminell, erwidert Götzl, und auch der Besitz von Häusern nicht: „Meine Frage bleibt letztlich unbeantwortet.“ Es tue ihr leid, so I., sie könne es nicht beantworten. Götzl fragt nach konkreten Umständen, Taten, Vorkommnissen, von denen I. erfahren haben könne. Sie wisse nicht, was er tut und was nicht, so I. Götzl fragt, ob I. in Bezug auf Sch. mal erfahren hat, ob der Kontakt zu Waffen hat, dass man bei ihm Waffen kaufen konnte. Sie wisse nur, dass der sehr viel mit Thomas Pe. zu tun gehabt habe, so I. Pe., Müller und Sch. hätten sehr viel zusammengehangen.

Götzl fragt zu Pe. Sie habe einen Zulassungsservice gemacht in Apolda, so I., und Versicherungen verkauft; der sei Kunde gewesen. Sie habe auch Beschriftungen machen und T-Shirts drucken dürfen. Pe. habe ihre Rechnungen nicht bezahlt, das habe sie eingefordert. Pe. habe sich adoptieren lassen von einer Frau, die sehr viele Häuser gehabt habe, und als die verstorben sei, habe der die ganzen Sachen geerbt. I. spricht von einem Abschleppfahrzeug Iveco, irgendwann seien Müller und Pe. zusammengetroffen. Einmal habe Müller Hausmeister werden sollen für Pe.s Häuser. Auf Frage sagt I., Pe. sei einfach ein Kunde gewesen, sie habe mit dem keinen privaten Kontakt gehabt. Der habe seine Ware bekommen, teilweise habe er bezahlt, teilweise nicht. Götzl fragt zum Verhältnis Pe. und Müller. Soweit sie wisse, sei Pe. auch mal mitgefahren, Autos zu überführen, antwortet I. Man könne schon sagen, dass die befreundet waren, der habe auch mal seinen Iveco gefahren. Die hätten sich mal vertragen und mal nicht vertragen. Pe. sei zwischenzeitlich gestorben, so I. Das sei vielleicht 5 Jahre her, sie sei sich nicht sicher. Götzl fragt, ob I. im Hinblick auf den Tod Pe.s mit Müller nochmal Kontakt hatte. I.: „Nein, gar nicht. Doch, zwecks dieses Scheunenverkaufs habe ich noch Unterlagen gebraucht. Da habe ich anrufen müssen, weil der Notar Papiere gebraucht hat.“

Götzl fragt, inwiefern da Pe. noch eine Rolle gespielt hat. I. sagt, der habe da keine Rolle gespielt. Götzl fragt, ob Müller vom Versterben Pe.s wusste. Dass wisse sie nicht, so I., sie habe Müller davon nichts gesagt. Ob Gr. Angestellter von Müller oder am Geschäft beteiligt war, wisse sie nicht mehr genau, so I. auf Frage, sie denke, dass der am Anfang angestellt war und dann hätten sie eine GbR gemacht. Gr. sei vier, fünf Jahre mit Müller zusammen tätig gewesen. Der Grund für den Brief an die Schweizer Behörden sei gewesen, dass sie sauer gewesen sei, dass Müller mit der „durchgebrannt“ sei. Die Frage, ob sie mit Pe. mal in der Schweiz gewesen ist, verneint I., aber wahrscheinlich Müller mal, der habe immer jemand anderes zum Autoüberführen mitgenommen. Müller sei oft spontan unterwegs gewesen, manchmal habe er es auch nur gesagt und sei dann bei P. gewesen. Die Trennung von Müller sei ca. 1994/ 95 gewesen, vielleicht auch 1996. Götzl: „Sagt Ihnen der Begriff ‚Madley‘ was?“ I.: „Nein, überhaupt nicht.“ Auch nicht als Name eines Ladens, so I. auf Nachfrage. Götzl fragt, ob I. mal einen Unfall hatte mit einem Fahrzeug von Müller. Sie habe mehrere Unfälle gehabt, aber sie könne nicht sagen, ob das jetzt das Auto von Müller war oder nicht, so I. Götzl: „Haben Sie in irgendeinem Ihrer Fahrzeuge mal Waffen transportiert oder gesehen?“ I.: „Nein, weder noch.“ Wenn sie die Autos von der Schweiz rübergefahren habe, habe sie die Autos kontrolliert betreffs Warndreieck, Verbandskasten, Papiere. Waffen seien da nicht dabei gewesen. Auf jeden Fall nicht in ihrem Fahrzeug, was sie selber geführt habe.

Es liege ein Schreiben des NK-Vertreters RA Ünlücay vor, sagt Götzl, und der schreibe, dass er am 25.6.2014 in der Schweiz mit Müller gesprochen habe, und was Müller gesagt haben soll. Vorhalt: Müller habe ihm, Ünlücay, gegenüber sinngemäß angegeben, dass die Tatwaffe von Zbinden. an den Sch. verkauft worden sei, dieser sei von Sitta I. und Pe. abgeholt worden. Sie sei nicht mit Pe. in die Schweiz gefahren, so I.: „Wann soll das gewesen sein?“ Vorhalt: Dies sei nach der Trennung von ihr gewesen. Weder noch, so I., davon wüsste sie bestimmt was. Leider könne man Pe. ja nicht mehr fragen. Vorhalt: Auf die Frage, woher die beiden den Zbinden. kennen, habe Müller geantwortet, dass I. mal mit ihm in der Schweiz gewesen sei, wo sie einen Umweg gemacht hätten und zu Zbinden. gefahren seien. Sie wisse nicht mal was Zbinden. ist, so I. zu dem Vorhalt. Ob das ein Ort ist, ein Name, ein Laden sei. Sie sei nicht dort gewesen, das sei eine reine Unterstellung. Vorhalt: Sch. und I. würden mit Waffen handeln, die Einstellung der Käufer spiele dabei keine Rolle. I.: „Da bin ich sprachlos, das trifft überhaupt nicht zu.“

Götzl fragt nochmal zu Kontakten zu Müller in den letzten Jahren und zur Scheune. I. berichtet, ihr Sohn habe die Scheune gekauft und die sei jetzt wieder verkauft worden. Der Notar habe noch Unterlagen gebraucht. Sie sei deshalb gezwungen gewesen, Müller anzurufen, damit der ihr das Papier schickt. Müller habe das dem Notar zugesendet. Das sei 2011 oder 2012 gewesen. Götzl fragt, wie das Telefonat atmosphärisch verlief. Sie habe zuerst die Nummer suchen müssen, sagt I. Müller habe gesagt, das koste Geld, 140 Franken, und sie habe ihn gebeten, dass direkt zum Notar zu schicken. Sie verneint, dass es Spannungen, Drohungen gegeben habe, sie habe nur gewollt, dass die Papiere kommen und fertig. Das sei der letzte Kontakt gewesen. Auf die Frage, wann der letzte Kontakt vor diesem Kontakt war, sagt I., sie könne da nicht so einen genauen Zeitpunkt sagen. Einmal sei Müller in Apolda gewesen in den 90ern, da habe er sie angerufen, ob man einen Kaffee trinken geht. Sie habe Müller ausdrücklich gesagt, dass sie mit ihm nichts zu tun haben möchte. Auf Frage sagt I., der Kauf der Scheune durch ihren Sohn sei ungefähr 2001, 2002 gewesen, vielleicht ein Jahr eher oder später. Götzl: „Haben Sie da Kontakt mit Herrn Müller gehabt?“ Sie habe den angerufen, so I., der habe ja verkaufen wollen, und gesagt, ihr Sohn wolle es kaufen. Ihr Sohn habe das dann gekauft und in Raten abgezahlt. Es folgte eine Pause bis 11.42 Uhr.

Danach fragt Götzl , ob I. weiß, ob solche Schießkugelschreiber dann geliefert wurden, ob Müller welche hatte, ob er welche weitergegeben hat. I.: „Ich habe damals was ausgesagt in dem Brief, dann war das so. Aber zum heutigen Zeitpunkt kann ich nichts mehr sagen.“ Auf Frage sagt sie, sie sei sich nicht sicher, ob sie mal von einem Polizeibeamten vernommen wurde, aber sie sei mal in Weimar bei einer Verhandlung gegen Pe. war. Götzl fragt, ob der Brief, den I. verschickt habe, eine Anzeige war. Das sei ein Brief an die StA gewesen, so I. Götzl: „Was wollten Sie erreichen?“ Zum damaligen Zeitpunkt sei sie wohl ziemlich sauer gewesen sein, so I., deshalb habe sie das auch getan. Es sei keine konkrete Anzeige gewesen, aber sie könne sich wirklich nicht an die Details erinnern. Auf Frage sagt sie, das habe sich, soweit sie wisse, nur gegen Müller gerichtet.

Götzl sagt, es gebe eine Vernehmung I.s von 1996 bei der KPI Jena. Da sei sie auch mal gewesen, sagt I., da habe sie eine Stimme identifizieren sollen, das sei ihr in Erinnerung geblieben. Vorhalt: Mit dem Gegenstand der Vernehmung vertraut gemacht, könne I. sagen, dass sie im Februar 1996 in Erfurt Anzeige erstattet habe gegen Petra und Sergej [phon.] P. I. sagt, Petra P. sei ihre Angestellte gewesen und Sergej ihr Ehemann. Götzl fragt, was der Vorwurf in der Anzeige war. Das könne sie zum heutigen Zeitpunkt gar nicht mehr sagen, so I., da müsste sie das Schriftstück lesen. Götzl sagt, er habe I. so verstanden, dass sich die Anzeige gegen Müller gerichtet hat. Vorhalt: In dieser Anzeige habe sie, I., auch geschildert, dass ihr ehemaliger Lebensgefährte Müller Straftaten begehe: I.: „Wenn ich das damals so geschrieben habe, war das damals so.“ Götzl: „Ging es da um den Sachverhalt Schießkugelschreiber?“ I.: „Ich weiß es wirklich nicht mehr.“

Vorhalt: Sie, I., habe auch geschildert, dass ihr ehemaliger Lebensgefährte Müller Straftaten begeht, indem er Drogen und Waffen aus der Schweiz in die BRD bringt. Wenn sie das damals geschrieben habe, dann sei es auch so gewesen zu dem Zeitpunkt, sagt I. darauf. Auf die Frage, was sie heute noch zu diesem Punkt sagen könne, antwortet I., sie könne nichts mehr sagen, es sei wirklich lange her: „Teilweise weiß ich nicht mehr was ich vor 14 Tagen gegessen habe.“ Götzl: „Das ist ein Alltagsvorgang. Aber wenn der Lebensgefährte Waffen oder Drogen transportiert, ist das etwas anderes, das wird man nicht vergleichen können.“

Vorhalt: Konkret wisse I. dazu, dass Müller bei Rolf Ba. insgesamt zehn Schießkugelschreiber bestellt habe. Wenn sie das so niedergeschrieben oder ausgesagt habe, dann sei das so gewesen, antwortet I. Vorhalt: Ihrer, I.s, Meinung nach sei es im Dezember 1993 gewesen, als Müller die Bestellung der zehn Schießkugelschreiber aufgegeben habe. Götzl fragt, ob da eine Erinnerung kommt. I. verneint das. Vorhalt: Bei der Bestellung sei keine weitere Person zugegen gewesen. Götzl sagt, heute habe I. davon gesprochen, dass sie sich mit der Freundin von Ba. in ein anderes Zimmer zurückgezogen habe. Sie seien mehrmals bei Ba. gewesen, erwidert I. Vorhalt: Beim Gespräch mit Ba. habe der erzählt, er habe Schießkugelschreiber und ihnen auch einen gezeigt. Wenn das da so stehe, sei es auch so gewesen, sagt I. Vorhalt: Einige Monate später habe ihr dann Müller erzählt, dass er sie alle verkauft habe. I. sagt, sie könne nur sagen, dass das, was sie geschrieben habe, damals auch so gewesen sei. Vorhalt: Das sei in Apolda gewesen, als sie noch zusammen gewohnt hätten, an wen Müller sie verkauft habe, wisse sie nicht.

Götzl fragt, ob sich I. erinnere, dass sie mit einer Frau F. von der Zulassungsstelle gesprochen hat. I. bejaht das, sie habe ja den Zulassungsservice gehabt und Kennzeichen drucken lassen bei F. Und damals habe sie sich mit ihr unterhalten. Sie erinnere sich aber nicht an den Inhalt des Gesprächs. Götzl sagt, das Protokoll sei sehr schlecht zu lesen, aber da könne stehen, dass I. ein Gespräch mit F. von der Zulassungsstelle etwa im April 1995 geführt habe, daher wisse sie, „dass Thomas Pe. mindestens einen der Schießkugelschreiber“, und mehr sei da wegen der Kopie nicht lesbar. So wie Götzl es ihr jetzt schildere, sage ihr das etwas, so I. Pe. müsse dann auf jeden Fall einen bekommen haben, aber wie, das wisse sie nicht. Vorhalt: Konkret habe F. erzählt, dass Pe. bei der Zulassung eines Fahrzeugs nicht habe zahlen können und als Pfand solch einen Schießkugelschreiber hinterlassen habe; F. habe den offensichtlich in Zahlung genommen und später wieder an Pe. übergeben, als der seine Schulden bezahlt habe; der Buschfunk in Apolda behaupte, dass man immer noch Waffen bei Müller bestellen und kaufen könne. Wenn sie das damals niedergeschrieben habe, dann sei das so gewesen, aber zum heutigen Zeitpunkt könne sie nicht viel mehr dazu sagen, so I.

Vorhalt: Sie, I., wisse auch, dass Müller sich immer noch ab und zu in Apolda aufhalte, sie sei bis 1994 mit ihm zusammen gewesen, danach sei er ausgezogen. I.: „Ausgezogen worden.“ Götzl sagt, hier werde noch ein Vorfall mit Müller geschildert: Im Sommer 1994 habe I. mit Müller ein Haus kaufen wollen, als man dort hingefahren sei, habe ein Mann in einem dunkelblauen BMW auf Müller gewartet. Dazu sagt I., ab und zu hätten dubiose Fahrzeuge gewartet, ihre Mutter habe auch darüber berichtet. Vorhalt: Müller habe gesagt, es gehe um ein Geschäft, als sie gefragt habe, was für ein Geschäft, habe Müller auf seinen Schießkugelschreiber geblickt, der in seiner Jacke gesteckt habe. I.: „Dann war das so.“ Sie könne sich erinnern, da gewesen zu sein und dass noch ein Auto da gewesen sei, aber an den Mann könne sie sich nicht mehr erinnern.

Vorhalt: Als Müller zurück gekommen sei, habe er auf Frage I.s, ob er ihn verkauft hat, gesagt, dass alles klar gegangen sei; das sei alles was sie, I., zu den Waffen sagen könne. I. sagt, dann sei es so gewesen. Götzl sagt, er müsse nochmal nachfragen: „Kennen Sie ?“ Der sei ihr bekannt, so I., aber persönlich weniger, nur durchs Gespräch mit Müller. Der sei bei Müller in Jena gewesen, und einmal sei sie mitgefahren, aber sie habe nicht gewusst, um was es da konkret geht. Das sei in Drackendorf in Jena gewesen, so einem Wohngebiet. Sie habe im Auto gesessen, Müller sei hoch gegangen in eine Wohnung, wohin konkret wisse sie nicht. Sie könne nicht mehr die Hausnummer sagen, wo der Enrico gewohnt habe. Aber das sei hinten in Drackendorf gewesen. Sie würde schon sagen, dass Müller und Theile befreundet waren, Müller sei des öfteren da gewesen, so I. auf Frage. Was die beiden zusammen unternommen haben, könne sie überhaupt nicht sagen. Götzl fragt, ob im Zusammenhang mit Enrico Theile mal die Rede von Waffen gewesen ist. I.: „Nein, auf jeden Fall nicht in meinem Beisein.“ Es sei auch nicht um irgendwelche Straftaten gegangen.

Auf die Frage, ob Theile Personen aus I.s Umkreis kennt, sagt I., vielleicht sei der auch mal mit bei ihren Eltern gewesen, das könne sein, sie selbst sei in Apolda gewesen. Vielleicht habe Gr. den auch mal geholt, sie wisse es nicht. Götzl legt die Mittagspause ein.

Um 13.23 Uhr geht es weiter. Götzl hält aus dem Schreiben von RA Ünlücay vor: Seine, Müllers, damalige Freundin I. habe mal in einem seiner Fahrzeuge einen Unfall gehabt und er habe damals vier Waffen darin gesehen. Das stimme nicht, so I., sie habe mal einen Unfall gehabt, aber das mit den Waffen stimme nicht. Vorhalt: Er, Müller, habe ein gestörtes Verhältnis mit I., sie belästige ihn mit SMS. I. sagt, sie habe Müller weder bedroht noch sonstiges. Zu Dieter Sch. fragt Götzl, ob I. wisse, ob Sch. noch Gegenstände von Müller hatte oder hat. Sch. habe sie vor kurzem angesprochen, so I., ob sie noch Müllers Nummer hätte, und sie habe gesagt, dass sie alles gelöscht habe. Sch. habe gesagt, er habe noch Dokumente, irgendwelche Urkunden von den Grundstücken, die sie, I. und Müller, früher besessen hätten. Sie könne nur vermuten, dass Müller die Dokumente, als er ausgezogen sei, dort abgelegt habe, um die später abzuholen. Götzl fragt, ob I. wisse, ob Sch. Kontakt zu rechtsextremistischen Kreisen hat. Sie habe weder jemanden gesehen im Eiscafé, sagt I., noch habe sie so guten Kontakt zu Sch. Auf Frage sagt sie, es sei möglich, dass Sch. Theile kennt, wissen tue sie es nicht. Durch das Eiscafé hätten sich ja wirklich viele dort getroffen. Sch. habe ja später das Eiscafé zuschließen können und so sei es für den möglich gewesen, sich mit gewissen Menschen zu treffen.

Kontakt von Pe. zu Theile habe bestanden, vermute sie, denn die hätten ja Autos überführt, so wie er [vermutlich Müller]es mal gesagt habe. Er habe Autos in der Schweiz gechartert und sei „schwuppdiwupp“ weg gewesen, habe von unterwegs angerufen, dass er Autos überführe. Sie bestätigt, am 9.7.2014 nochmal durch das BKA vernommen worden zu sein. Vorhalt aus der Vernehmung: Die Frage, ob sie schon mal in einem Waffengeschäft in der Schweiz war, habe I. bejaht, mit dem Müller zusammen, sei nehme an in Thun, sei sich aber nicht sicher. I.: „Ja, wir waren da öfters mal, nein, was heißt öfters, ich war da zwei, dreimal dabei.“ Aber es seien unterschiedliche Geschäfte gewesen. Das eine, was sie ausgesagt habe, da „dächte“ sie, das sei in Thun gewesen, aber sie wisse es nicht. Die Orte seien da so verrückt geschrieben, da könne sie es sich nicht so merken. Götzl: „Ja, waren Sie im Geschäft?“ Sie habe im Auto mit dabei gesessen, sagt I., und einmal sei sie auf jeden Fall mit drin gewesen. Sie sei nur kurz drin gewesen, „die Herrschaften“ seien separat gegangen und sie sei wieder raus, denn sie wolle das nicht sehen und nicht hören. Sie habe ein „gestörtes Verhältnis“ zu Waffen, sei der Meinung, wenn man mit Waffen zu tun hat, dann wird man durch diese getötet.

Götzl sagt, er habe I. heute so verstanden, dass es nur einmal Kontakt zu einem Waffengeschäft gab, bei dem sie es nicht betreten habe. I.: „So ist es korrekt.“ Götzl: „Und jetzt haben Sie doch einmal eins betreten.“ Das sei verdammt lang her, so I., sie könne sich auf jeden Fall entsinnen, dass sie dort gewesen seien. Einmal sei sie auf jeden Fall draußen im Auto gewesen. Götzl hält nochmal die Annahme vor, dass es in Thun war, I. sich aber nicht sicher sei. Vielleicht auch in Spiez, sagt I. Götzl fragt nach der Grundlage für die Annahme. I. sagt, das sei eine Vermutung, es gebe keinen Anhaltspunkt. Vorhalt: In dem Laden habe Müller sich auch aktiv über Waffen informiert. I.: „Wenn ich das so geschrieben habe, dann war das so.“ Götzl sagt, die Vernehmung sei am am 9.7.2014 gewesen, und fragt, was I. dazu in Erinnerung hat. Zwischenzeitlich seien auch noch persönliche Ereignisse eingetreten bei ihr, so I. Das SEK sei bei ihr gewesen, die hätten in die untere Wohnung gewollt und aus Versehen seien die auch in ihrer Wohnung gewesen. Götzl: „Na gut. Aber wenn Sie mal nachdenken, dass Sie in einem Waffengeschäft in der Schweiz waren, ich wüsste nicht, warum das durch den Einsatz überlagert worden sein soll.“

Müller habe sich viel mit Waffen auseinandergesetzt, so I. Das sei im Prinzip sein Hobby gewesen. Wenn sie unterwegs etwas gesehen hätten, einen Waffenladen, dann habe der da rein gemusst. Manchmal sei sie mitgegangen, manchmal nicht. Sie sei ein oder zweimal vielleicht mit rein gegangen. Sie wisse es nicht mehr so. Götzl fragt nach Germann. Der sei mal zu Besuch gewesen, aber wenn man ihr ein Foto zeigen würde, würde sie ihn nicht erkennen. Götzl fragt, wo zu Besuch. I.: „Ich nehme an, es war bestimmt in der Schweiz, vielleicht sind wir vorbeigefahren oder der war mal da. Aber die zwei kennen sich.“ Götzl fragt, ob I. im Zusammenhang Germann und Müller etwas in Erinnerung hat in Bezug auf Waffen oder Waffengeschäfte. Was sie wisse, so I., sei, dass er [vermutlich Müller]sich immer bei Leuten Geld geborgt habe, aber bei Waffen habe er immer versucht, sie außen vor zu lassen.

Götzl fragt, ob denn im Zusammenhang mit Borgen von Geld und Germann etwas in Erinnerung sei. I. spricht von einer Person, die Müller um Geld habe prellen wollen und von Motorradläden, wo Müller sich Geld geborgt habe. Bei Germann sei sie sich nicht sicher, sie sei ja auch auch nicht ständig bei ihm gewesen. Götzl: „Können Sie mit Waffenerwerbsschein etwas anfangen?“ I.: „Nicht so wirklich.“ Sie verneint, dass das mal Gesprächsthema mit Müller oder Germann war. Götzl sagt, es gehe ihm noch um eine Vernehmung Germanns vom 25.6.2014, wo es um die Übergabe von Waffenerwerbsscheinen geht. Bundesanwalt Diemer sagt, er müsse kurz unterbrechen. Es gebe noch eine weitere Vernehmung der Zeugin, vom 28.6.2014. Falls die nicht vorliege, handele es sich um einen Kommunikationsfehler. Es folgt eine Unterbrechung bis 14.04 Uhr. Danach sagt Götzl, dass die Einvernahme unterbrochen wird, damit die Verfahrensbeteiligten die Gelegenheit haben, die Vernehmung durchzulesen.

Es folgt die Zeugin Sabine Ri., KHK beim LKA Baden-Württemberg. Zunächst wird Ri.s Aussagegenehmigung verlesen. Die wird Ri. erteilt für Ermittlungen im Rahmen der Soko Parkplatz und für Ermittlungen der EG Umfeld, soweit diese aus dem als Verschlusssache eingestuften Bericht in den offenen Bericht zu Bezügen der Terrorgruppe NSU nach Baden-Württemberg (BW) Eingang gefunden haben. Götzl sagt, es gehe um Bezüge der Angeklagten und auch von Mundlos und Böhnhardt nach BW und um die Frage, ob sich Zschäpe zum Zeitpunkt der Tat in Backnang aufgehalten hat. Ri. sagt, es sei vielleicht fürs Verständnis wichtig, ihre Position im Verfahren nochmal zu erklären. Sie sei innerhalb der Soko Parkplatz [Ermittlungen zum Mord an Michèle Kiesewetter und Mordversuch an Martin A. vor der Selbstenttarnung des NSU] in verschiedenen Bereichen tätig gewesen.

Sie habe die Soko Parkplatz ab 2007 unterstützt, habe ab 2009 im LKA bei der Soko Parkplatz gearbeitet und sei dann zum Regionalen Einsatzabschnitt (RegEA) bei der BAO Trio [Besondere Aufbauorganisation, Ermittlungen zum NSU] gestoßen. Nach Abgabe des Verfahrens an den GBA/BKA im April 2012 sei sie bis Ende 2012 punktuell noch unterstützend tätig gewesen. Dann ab Januar 2013 sei sie zur EG Umfeld [Ermittlungsgruppe des LKA BW zu Bezügen des NSU nach BW] gestoßen. Das seien also verschiedene Phasen und unterschiedliche Bereiche. Sie habe hier natürlich Schnittmengen im Strafprozessualen und Polizeirechtlichen, wenn es um Bezüge nach BW gehe. Ri. beginnt mit dem Hinweis, dass sich Zschäpe in Backnang aufgehalten haben solle. Diesen Hinweis habe nicht sie bearbeitet, sie habe sich das aber in den Unterlagen angeschaut und mit dem Sachbearbeiter gesprochen.

Am 7.1.2014 habe sich das Revier Backnang bei der EG Umfeld gemeldet, dass bei dem Revier anonym der Anruf eingegangen sei, dass Zschäpe um die Tat, dem Mord an Kiesewetter, herum bei einem Mann in Backnang übernachtet habe. Backnang sei 35 km vom Tatort entfernt. Die Anruferin habe nicht ermittelt werden können, aber die Person, die die Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung gestellt haben soll. Dies sei laut der Person 2011 oder 2012 gewesen, als Zschäpe bereits in Haft saß, auf jeden Fall nicht zur Tatzeit 2007. Auf Frage, wie man denn auf diese Person gekommen sei, sagt Ri., die Anruferin habe den Namen gesagt.

Götzl sagt, dann solle Ri. zu den anderen Themen übergehen. Ri. sagt, zu den Ermittlungen bei der EG Umfeld zu den Kontaktpersonen des NSU und NSU-Umfeldes nach BW könne sie nichts sagen, was über den Bericht des Innenministeriums hinaus geht. Ihre Ermittlungen oder die Ermittlungen von Kollegen seien Verschlusssachen. Da müsse sie vielleicht konkrete Fragen bekommen, weil sie natürlich in der EG Umfeld polizeirechtlich ermittelt habe, aber auch im Auftrag des GBA Ermittlungen durchgeführt habe. Die EG Umfeld sei ja eingerichtet worden, weil Ende 2012 über Medien und Diskussionen im UA Sachverhalte bekannt geworden seien, die sie zum Zeitpunkt der Auflösung des RegEA BW nicht gewusst hätten. Es sei so, dass sie beim RegEA BW die meisten Spuren schon in Bearbeitung gehabt und in einem Sachstandsbericht verfasst hätte. Ein Beispiel sei, dass in Bezug auf Ludwigsburg in Zwickau ein Bild einer Frau gefunden worden, die mit Zschäpe abgebildet gewesen sei. Das hätten sie auch beim RegEA BW schon ermittelt, aber sie hätten dann überlegt, wo man polizeirechtlich weiter ermitteln müsse, z.B. zu den Garagenasservaten. Ri. sagt, für sie sei das nicht einfach, das Polizeirechtliche von den strafprozessualen Dingen zu trennen.

Dann geht sie zu Ludwigsburg über, dem Komplex, den sie federführend bearbeitet habe. Im Februar 2012 sei ihnen mitgeteilt worden, dass auf einer Telefonliste des Mundlos vier Telefonnummern stehen. Die Nummern und die Personen seien bei ihnen überprüft und dem BKA mitgeteilt worden. Sie hätten aber nicht die Hintergründe und nicht das Originalasservat gehabt. Später habe das BKA zu diesen Personen die Vernehmungen durchgeführt, da seien sie nicht dabei gewesen. Sie sei dann erst bei der EG Umfeld mit diesem Personenkomplex Telefonliste/Garagenasservate nochmals betraut worden und habe sich die angeschaut in Bezug auf Bezüge zur rechten Szene, ob sie noch aktiv sind, Organisation usw. Die EG Umfeld sei im Januar 2013 eingesetzt worden. Man habe sich mit dem BKA zusammengesetzt, damit sie diese Ludwigsburger Kontaktpersonen nochmal vernehmen. Das BKA habe dem GBA ein Ermittlungskonzept vorgelegt mit 11 Personen. Bei den Namen wisse sie nicht, ob sie die nennen darf. Die hätten sie vernommen und darüber hinaus hätten sie weitere Personen vernommen, die auf Bildern aus Ludwigsburg in einem Privatkeller abgelichtet waren. Da seien Zschäpe, Mundlos und andere Personen aus Jena und Chemnitz und die Ludwigsburger abgebildet gewesen.

Eine Zeugin, die auch auf der Telefonliste gestanden habe, habe ihnen weitere Bilder ausgehändigt, so sei man noch auf weitere Personen gekommen, die Auskünfte geben konnten über Aufenthalte von Zschäpe und Mundlos. Bei Böhnhardt seien sich die meisten gar nicht sicher gewesen, hätten den Namen schon gehört, würden aber sagen, der sei, wenn überhaupt unauffällig oder nur ein, zweimal da gewesen. Sie hätten verifizieren können, dass es Besuche gab von 1993 bis Januar, Februar 2001. Es gehe um Besuche im Privatkeller einer Person, die am 30.3.2003 verstorben sei. Mit einer Zeugin, auf deren Angaben man sich verlassen könne, weil sie die Bilder anhand privater Daten festmache, Schwangerschaft etc., habe man acht Besuche von 1993 bis 2001 herausarbeiten können. Diese Zeugin schätze aber, dass das Trio zwischen 1993 und 1996, alle paar Wochen da war, einmal sage sie, dass es sechs bis acht Wochen gedauert habe, bis das Trio wieder da war. Es sei immer vom Trio gesprochen worden, aber es habe sich bei den Vernehmungen herausgestellt, dass die meisten Besuche in BW von Zschäpe und Mundlos stattgefunden hätten. Der nächste Zeuge, der auf der Liste gestanden habe, habe sich nicht mehr so genau an die Daten erinnern können.

Die Personen, die auch noch in BW eine Rolle spielten, z.B. eine „Schnittstellenperson“, die zwischen 1991 und 1994 von Chemnitz nach Stuttgart verzogen sei, um dort eine Ausbildung zu machen, die mit dem toten Zeugen auf der Schule gewesen sei und schon zwischen 1991 und 1994 Kontakte zum Trio gehabt habe, sei nicht kooperativ gewesen. Den habe man mit dem BKA zusammen vernommen. Diese „Schnittstellenperson“ habe den Erstkontakt hergestellt nach Chemnitz und Jena. Der Privatkeller sei laut Anwohnerbefragungen zu der Zeit ein Treffpunkt der rechten Szene gewesen. Diese Anwohner würden sagen, da seien in dem Zeitraum viele Leute gewesen. Die meisten würden sich bis 1998 festlegen, so Ri. weiter, bis auf diese eine Zeugin, die behaupte, dass es noch 1999 ein Treffen gegeben habe mit Mundlos, und, wie gesagt, 2001 im Januar/ Februar. Identifiziert auf den Bildern hätten die Kellerbesucher Zschäpe, Mundlos, Kontaktpersonen aus Jena. Böhnhardt sei nicht auf den Bildern.

Es gebe in den Garagenasservaten einen Brief von Mundlos an den Beschuldigten Starke, der einen Besuch an Ostern 1996 in Ludwigsburg beschreibt. Da schreibe Mundlos davon, dass sie „über Ostern in Ludwigsburg bei den Spätzles“ gewesen seien, wieder bei der Person im Keller. Mundlos beschreibe dann, dass es im Rahmen dieses Besuchs einen Besuch in einer Gaststätte in Ludwigsburg außerhalb des Kellers gegeben habe, wo es Streit zwischen zwei nationalen Grüppchen gegeben habe. Wer das war und warum habe sich nicht erschlossen, Mundlos schreibe aber, dass sie erstaunt gewesen seien über die Waffen, die sie alle haben. Ihre Ermittlungen seien in Richtung dieser Waffen gegangen, so Ri., welche Personen mit Waffen zu tun haben. Da seien sie bei einem Kellerbesucher aus Ludwigsburg auf Delikte gekommen, wo es polizeiliche Durchsuchungen gegeben habe. Aber da seien nur Dekorationswaffen sichergestellt worden. Sie hätten also bis zum heutigen Tag nicht nachweisen können, um was es in dieser Passage ging.

In Bezug auf Zschäpe habe die Zeugin auch Angaben gemacht, zur Person, zum Grund der Besuche. Die Zeugin habe das Ganze beschrieben, dass man Spaß gehabt habe, auf Konzerte gegangen sei, es habe keine politischen Aktionen oder Diskussionen gegeben. Keiner der Zeugen sage, er habe etwas gewusst über politische Aktionen. Manche würden „Konzerthopping“ sagen, manche „Saufgelage“, manche „freundschaftliche Besuche“. Es habe sich schon gezeigt, dass es da über Jahre hinweg eine Freundschaft gegeben habe. Die meisten würden sagen, dass die Treffen im Keller bis 1998 stattgefunden hätten. Der Zeuge, der wissen könnte, was danach war, sei tot. Und die Zeugin spreche von zwei Besuchen danach, wo nur Mundlos da gewesen sei, was untypisch gewesen sei, denn sonst sei er in Begleitung von Jenaern gewesen. Sie sage auch, dass Jenaer und Chemnitzer unabhängig voneinander gekommen seien. Nur bei Gegenbesuchen im Osten habe man Jenaer und Chemnitzer wieder zusammen gesehen. Die Zeugin, so Ri., spreche von insgesamt vier Gegenbesuchen zwischen 1993 und wahrscheinlich 1998. Ri. sagt, sie könne da jetzt ewig weitererzählen.

Götzl erwidert, Ri. solle einfach die Komplexe jeweils vorstellen. Beim Komplex Ludwigsburg, so Ri., sei es hauptsächlich um diese Kontaktpersonen und die Besuche gegangen. Die andere Sache sei, dass man im März 2013 auf einen Internetartikel gestoßen sei, in dem es um das Umzugsverhalten von Personen aus dem Umfeld des NSU nach BW gehe, ob man daraus etwas erkennen könne an möglichem Unterstützernetzwerk.

Darin sei von einem die Rede, der angeblich mit den Ludwigsburgern und dem NSU-Umfeld zu tun gehabt haben, bei B&H gewesen sein und auch in Ludwigsburg wohnen solle. Das hätten sie überprüft. Die vorhin genannte Zeugin, die auch immer bei den Kellerrunden und auf der Telefonliste gewesen sei, gebe an, dass 1996, als die in der „Oase“ in Ludwigsburg gewesen seien mit Mundlos und Zschäpe, dass es zu der Zeit auch Stammgäste gegeben habe, darunter dieser Jug Pu., der auch habe identifiziert werden können.

Das BKA habe ihnen dann den Auftrag erteilt, diese Person und auch das Umfeld abzuklären. Das habe sie gemacht und dem BKA übersandt. Dann habe es noch die Identifizierunggegeben der bis dahin unbekannten Frau auf dem Foto, das gefunden worden sei in den Asservaten Frühlingsstraße. Die Frau habe das BKA ermittelt und befragt. Stand beim RegEABW sei gewesen, dass der Besuch schon 1991 [phon.] gewesen sei. Das sei anhand des Baugerüsts am Ludwigsburger Schloss eingrenzbar gewesen. Die Frau habe gesagt, sie sei einmal mit Zschäpe bei ihrer Tante in Ludwigsburg zu Besuch gewesen.Die beiden hätten sich aus der Schulzeit in Jena gekannt. Ri. sagt, sie habe die Frau auch selber befragt, z.B. dazu, wer das Bild gemacht hat, ob es Kontakte zu Personen aus der Kellerrunde gab. Das habe nichts ergeben. In Ludwigsburg habe es dann noch einen Hinweis von einem Streetworker gegeben, dass 1994 bei ihnen in einem Jugendclub eine Frau gewesen sei, die rechte politische Parolen abgelassen habe. Am Anfang habe er gesagt, es könne Zschäpe gewesen, er habe sich dann aber nicht festlegen können, ob es Zschäpe war.

Im Jahr 2014, sie meine im Januar, habe es noch einen Hinweis aus dem LfV BW gegeben, dass eine Quelle angegeben habe, dass bei einer Person in Ludwigsburg-Hoheneck mglw. das Trio auch zur Übernachtung untergekommen wäre. Diese Person sei im Auftrag des BKA/GBA als Zeuge vernommen worden. Sie gebe an, sie kenne diesen Mann, wo die Kellerrunden waren, aus der Schulzeit, aber der Kontakt sei früh abgebrochen, nach einem Vorfall Anfang der 90er. Da habe es wohl eine Auseinandersetzung zwischen Hooligans im Rahmen eines Basketballspiels gegeben, wo einer verstorben sei. Da seien der verstorbene Kellerrundenmann und dieser vom LfV benannte Zeuge involviert gewesen. Danach habe der Zeuge den Kontakt zu dem, der die Kellerrunden veranstaltet hat, abgebrochen. Polizeilicherseits habe es keine Erkenntnisse gegen diesen Übernachtungsgeber gegeben und es habe Aussagen anderer gegeben, dass der schon lange Zeit ausgestiegen ist. Er selber gebe, wohl glaubwürdig, an, dass es sich nicht um das Trio gehandelt habe.

Dann geht Ri. zu Heilbronn über. Zuerst geht sie auf eine Spur ein, dass Tino Brandt in Hardthausen-Kochersteinsfeld ein Haus gekauft habe. Da wisse sie, dass Brandt nur Strohmann gewesen sei, das hätten sie so ans BKA abgegeben. In Heilbronn habe es Mitte, Ende der 90er auch einen Treffpunkt der rechten Szene „örtlich wie überörtlich“ gegeben, der komischerweise ebenfalls „Keller“ genannt worden sei, ein privater Keller, auch „Bayernkeller“ genannt. Hier hätten sich wieder die Ludwigsburger Kontaktpersonen des Trios aufgehalten und auch die Person aus diesem Internetartikel habe sich dort aufgehalten. Ein Zeuge aus der unmittelbaren Nachbarschaft zu diesem Keller, der sich 2012 bei ihnen gemeldet habe, habe gesagt, dass die Tat in Heilbronn mit Personen aus dem Keller zu tun gehabt haben könnte. Da hätten sie Ermittlungen und Vernehmungen durchgeführt, so Ri., aber da könne sie wegen der Aussagegenehmigung nichts dazu sagen. Die Personen der Telefonliste hätten sie dazu auch befragt und die würden sagen, sie waren mit dem Trio nicht in diesem Keller in Heilbronn. Man habe keine Erkenntnisse gewinnen können, dass das Trio in Heilbronn in diesem Keller gewesen ist.

In Heilbronn habe es dann noch aus den Asservatenauswertungen Erkenntnisse gegeben. Da sei es um Krankenversicherungskarten oder einen Ausweis gegangen, der gefunden worden sei in der Frühlingsstraße. Diese Person habe auch mal einen Ausweis in Heilbronn gehabt. Aber sie könne nicht beurteilen, ob die Person dann mit dem NSU in Verbindung gebracht worden ist oder nicht. Das sei ans BKA gegangen, sie kenne den Stand nicht. Dann berichtet Ri. über „Festivitäten“ in Heilbronn: 1993 eine Privatveranstaltung, ausgerichtet mglw. von Brüdern oder Zwillingen, man habe diese Brüder nicht zweifelsfrei identifizieren können. Ludwigsburger Kontaktpersonen hätten gesagt, dass hier Mundlos, evtl. auch Zschäpe gewesen wären. Man habe das nicht eindeutig verifizieren können. Das seien Berichte von Besuchern des Ludwigsburger Kellers. Diese „Zwillingsfeier“ sei in Öhringen gewesen. Es habe noch ein Treffen gegeben, wohl 1991, das gebe auch ein Beschuldigter an, dass sie dort gewesen seien.

Diese Besuche in Heilbronn und in Ludwigsburg, das seien immer die gleichen Kontaktpersonen des NSU aus Chemnitz und manchmal auch aus Jena gewesen, ein relativ gleicher Personenkreis. Aber die Zeugenaussagen hätten nicht immer völlig korrespondiert, es gebe keine objektiven Beweismittel dafür. Es seien in der Frühlingsstraße Stadtpläne gefunden worden von Heilbronn, Ludwigsburg, Stuttgart, so Ri. weiter. Da wisse sie den aktuellen Stand auch nicht, das sei beim BKA weitergeführt worden. Zum Komplex Stuttgart sagt sie, da habe es den Stadtplan gegeben. Es sei der Campingplatz Bad Cannstadt überprüft worden. Da sei festgestellt worden, dass zwei Personen im Zelt eingebucht waren, sie meine 2003 im Juni. Da seien Aliaspersonalien von Mundlos und Böhnhardt festgestellt worden. Dann habe es in den Asservaten des BKA auf einer CD auch ein Bild des Böhnhardt gegeben, das im Bereich Nordbahnhof Stuttgart aufgenommen worden sei. Sie seien davon ausgegangen, dass es mglw. mit der Übernachtung zu tun haben könnte. Aber auch da habe sie den Stand nicht. Von ihnen habe das nicht belegt werden können, dass in der Nordbahnhofstraße beispielsweise ein Ausspähversuch gewesen sein könnte.In Stuttgart, unweit der Nordbahnhofstraße habe auch einer der Besucher der Kellerrunden in Ludwigsburg gelebt. Der sei auch vernommen worden, habe aber wenig Angaben machen können. Der habe gesagt, die seien zwei, dreimal da gewesen, und habe damit Mundlos und Zschäpe gemeint,an Böhnhardt hätten sich ja die wenigsten erinnern können.

Dann habe sich nach dem 4.11.2011 eine Zeugin gemeldet, berichtet Ri. weiter, dass mglw. Zschäpe mit Begleitung in einer Obdachlosenunterkunft in Stuttgart gewesen sei. Das habe nicht verifiziert werden können. In Stuttgart habe es dann noch einen Szenetreffpunkt gegeben. Ri. sagt, man habe also jetzt drei Szenetreffs, in denen sich immer die ähnliche Personengruppe aufgehalten habe: der Keller in Ludwigsburg, der Keller in Heilbronn und in Stuttgart die Gaststätte Hirsch. Die sei von Personen frequentiert worden, die auch im Keller Ludwigsburg und im Keller Heilbronn gewesen seien. Was sie nicht hätten nachweisen können, sei, ob das Trio in Stuttgart oder in Heilbronn im Szenetreff war. Zeugenaussagen und Bilder gebe es für den Keller in Ludwigsburg. Aber die Personen, die 1993 bis 1998 in der rechten Szene verankert gewesen seien im Szenetreff, seien in Stuttgart gewesen. Da gebe es eine korrespondierende Aussage eines Staatsschutzbeamten aus Stuttgart. Der habe bei der EG Umfeld angegeben, dass er sich sicher ist, dass er im Jahr 1996 oder 1997 im Stuttgarter Szenetreff schon mal Mundlos und Böhnhardt kontrolliert hat. Auf den noch vorhandenen Kontrolllisten seien die Namen aber nicht aufgeführt, so Ri.

Auf der „10.000er-Liste“ seien Leute mit Wohnsitz in Stuttgart aufgeführt, aber das seien BKA-Spuren. Götzl fragt zu Ri.s Aussagegenehmigung: „So wie ich das sehe, ist bei bestimmten Personen für Sie klar, dass Sie den Namen nicht nennen dürfen, und dann besteht eine Unsicherheit bei Ihnen.“ Ri. spricht von Schnittmengen zum Verfahren hier, das sei ihr schon zuvor unklar gewesen. Götzl sagt, die Frage der Aussagegenehmigung kläre nicht das Gericht, sondern das müsse Ri. mit ihren Vorgesetzten klären. Ri. sagt, ihr sei gesagt worden, sie dürfe Namen nichtsagen.Hinter dem offenen Bericht stehe der Bericht der EG Umfeld und dahinter Berichte der Sachbearbeiter, die seien Verschlusssache und dazu dürfe sie keine Angaben machen.

NK-Vertreter RA Langer fragt, ob man, soweit man die Namen schon aus den Akten kennen, auch nicht nach den Namen fragen könne. Götzl sagt, das müsse Ri. mit denjenigen klären, die die Genehmigung erteilt haben. Ri. erwidert, sie könne nicht bewerten, was in die Akten des GBA eingeflossen ist. Siedürfe über den offenen Bericht der EG Umfeld hinaus keine Aussagen machen, so gernesie würde.Götzl sagt, man könne ja drei Punkte aus dem Beweisantrag ansprechen, wo es ganz konkret um Personen geht. Es gehe zu Backnang um die Identität der Person die damals vernommen wurde. Und zum anderen gehe es im Beweisantrag um die Angaben eines Angehörigen des LfV BW zu einem Aufenthalt von Mundlos in Heilbronn und um den Hinweisgeber. Ansonsten sei es so, dass Ri. den Umfang der Aussagegenehmigung klären müsse, sofern sie Zweifel habe.

Ri. sagt, für den Hinweis auf die Übernachtung Zschäpes sei das BKA zuständig. Es handele sich um eine Person portugiesischer Abstammung namens Pi., der Arbeitgeber heiße Ra. Zu dem Komplex ehem. Mitarbeiter des LfV BW sagt Ri., das sei eine Spur, die im Abschlussbericht des RegEA BW aufgeführt sei. Das sei ein Hinweisgeber, der sich beim BKA gemeldet habe, ein Polizeibeamter namens St.:“Da mache ich kein Geheimnis draus, weil das im UA rauf und runter ging.“ Ob das aber die Klarpersonalie ist, wissesie nicht. Der gebe an, 2003 habe er über eine Quelle Kenntnisse erlangt, dass Mundlos in Heilbronn gewesen sei und dass auch der Begriff NSU gefallen wäre. Der ehem. Mitarbeiter des LfV habe gesagt, er habe diese Quelle über einen Pfarrer aus Flein vermittelt bekommen. Sie hätten den Pfarrer vernommen und auch die Quelle. Das habe sie nicht selbst gemacht, so Ri., aber sie wisse, dass die Quelle das bestritten hat. Der Pfarrer aus Flein habe zunächst gesagt,da sei irgendwas über die rechte Szene gesprochen worden, habe sich aber nicht auf den Namen Mundlos oder NSU festgelegt.

Der ehem. Polizeibeamte, der dann beim LfV tätig gewesen sei, habe gesagt, aus seiner Erinnerung heraus sei es so gewesen und es gebe noch Unterlagen dazu. Aber das LfV habe keine Einträge finden können, wo der Name Mundlos oder NSU fixiert gewesen sei. Die Ermittlungen zu dieser Spur habe sie nicht gemacht, so Ri. Was jetzt noch eine Rolle spiele im Bezug auf Heilbronn, sei, dass die ehemalige Quelle, die behauptet habe, Mundlos sei 2003 in Heilbronn gewesen, nach Aussagen der Polizei Heilbronn auch in diesem „Bayernkeller“ gewesen sei. Wobei der Keller in Heilbronn laut Erkenntnissen der Polizei und des LfV schon Ende der 90er Jahre geschlossen worden sei. Und der Hinweisgeber sage ja, dass Mundlos 2003 bei dieser Quelle gewesen sei. Dann spricht sie davon, dass die Rede von geeigneten Objekten für Raubüberfälle gewesen sei. Götzl legt eine Pause bis 15.32 Uhr ein.

Dann sagt Götzl, er habe zu Ri.s letztem Satz noch Fragen. Es sei ja zuletzt um den Mitarbeiter desLfV, St., gegangen und um die Informationen der Quelle und des Pfarrers. Er habe zuletzt verstanden, es seien geeignete Raubüberfallsobjekte zu finden gewesen, das solle Ri. erklären. Ri. sagt, dass in einer Vernehmung der Quelle oder des LfV-Mitarbeiters St. stehe, dass es da wohl irgendwiedarum gegangen sein soll, dass die Quelle für geeignete Raubüberfallsobjekte Ansprechperson gewesen sein soll. Sie wolle sich nicht festlegen, sie habe die Befragung nicht gemacht, so Ri.Götzl: „Ja, Ansprechpartner für wen?“ Für Mundlos, so Ri., deswegen habe man auch Haftzeiten überprüft und wegen was diese Quelle schon in Haft gewesen ist. Das könne man in der Vernehmung eins zu eins nachlesen, sie wolle sich nicht hundertprozentig festlegen: „Das wäre nicht zielführend.“Götzl: „Und von wem stammt diese Information?“ Ri. sagt, der Mitarbeiter sei vernommen worden, die Quelle sei vernommen worden, sie wolle sich nicht festlegen. Götzl: „Also, entweder oder?“Ri.: „Genau, ich möchte mich jetzt nicht festlegen.“

Sie bejaht, dass der Name der Quelle bekannt ist. Götzl: „Den Namen werden Sie nicht nennen dürfen.“ Wieder spricht Ri. davon, dass sie nicht wisse, welche Ergebnisse der EG Umfeld Gegenstand der Sachakten hier sind. Sie könne jetzt nicht beurteilen, ob sie, wenn sie den Namen angebe, einen Fehler macht, polizeirechtlich. Sie wolle kein keine Straftat begehen, indem sie Geheimnisse verrät. Götzl bittet Ri. nochmal zusammenfassend darzulegen, inwieweit außer jetzt Besuchskontakten Bezüge zwischen den Angeklagten, Böhnhardt, Mundlos und Dritten in BW feststellbar gewesen sind. In BW wohne ja ein Beschuldigter in diesem NSU-Komplex, so Ri. Und ob dieser Beschuldigte wieder Kontakt gehabt habe zum Trio, könne sie nicht abschließend bewerten. Die Ermittlungen hätten da nichts ergeben. Die Direktkontakte, die sie zum Trio nach BW hätten, das seien die Ludwigsburger. Da sei von den Zeugen bestätigt worden, dass sie Kontakte hatten, 1993 bis 2001, am Anfang mehr. Die Zeugin habe gesagt, so Ri., dass der Verstorbene, der den Keller hatte, ihr mal gesagt habe, nach 1998 seien sie noch ein paarmal da gewesen. Bei anderen wisse sie, Ri., nicht, ob sich das bestätigt hat durch Ermittlungen des BKA.

NK-Vertreter RA Scharmer fragt, ob Ri. die Namen der11 Personen, vor allem Ludwigsburger, die unmittelbar mit Mundlos und ZschäpeKontakt gehabt haben sollen, hier namentlich nennen könne. Ri. verneint das. Auf Nachfrage sagt sie, sie könne die Namen nennen, soweit sie Gegenstand dieses Verfahrens sind. Aber sie könne die Namenskürzel aus dem Innenministeriumsbericht nicht mit Namen füllen. Da müsse man Kontakt aufnehmen mit dem Innenministerium. Scharmer fragt zum Verständnis, ob es um Personen geht, wo Ri. auch Ermittlungen angestellt habe, ob bspw. über politische Dinge geredet wurde oder nicht. Ri. verneint das. Bei dem polizeirechtlichen Verfahren habe sie Befragungen durchgeführt, da sei es um Personengeflechte der rechten Szene in BW gegangen, aus dem NSU-Komplex und darüberhinaus. Sie hätten sich das gefahrenabwehrrechtlich anschauen müssen, ob es da eine größere Szene gibt, wo Gefahren ausgehen könnten. Aber auf der anderen Seite habe das BKA zu diesen Personen Ermittlungen durchgeführt, und sie habe bei Vernehmungen beiwohnen können. Aber ihr Sachstand sei, dass diese Erkenntnisse in Verfahren eingeflossen sind und das BKA auskunftsfähig ist. Diese Vernehmungen seien paritätisch besetzt gewesen, zwei Personen vom BKA und sie, Ri.

Scharmer fragt, welche Vernehmungen Ri. mit Kollegen des BKA durchgeführt hat. Bei den Zeugen, die auf der Garagenliste stehen aus Ludwigsburg, so Ri.Scharmer fragt, welche das sind. Ri. nennt Hans-JoachimSchm.und Barbara Ei. Scharmer fragt, ob Ri.Kenntnisse über eine Vernehmung von Thomas Richter habe. Sie kenne den Namen, habe da aber selber keine Vernehmung gemacht, so Ri. Sie wisse, dass eine Vernehmung durchgeführt wurde, aber kenne den Inhalt nicht. Bei der zeitlichen Einordnung derVernehmung müsse sie passen, es sei während der EG Umfeld gewesen, das müsse dann 2013gewesen sein.Scharmer fragt nach der Vernehmung von Achim Schmid. Ri. sagt, sie seien beim RegEA BW ersucht worden, den zu vernehmen. Das habe dann nicht geklappt, weil der eine Zeitlang nicht lokalisierbar gewesen sei. Das habe dann das BKA selber gemacht. Das könne schon 2012 gewesen sein, da wolle sie sich nicht festlegen.

Den Namen der verstorbenen Person mit dem Keller in Ludwigsburg könne sie nennen, so Ri. auf Frage, das sei Michael El..Scharmer fragt nach Staatsschutzerkenntnissen zu El.. Polizeiliche Erkenntnisse habe es nur bei diesem einen Fallbei der Hooligan-Auseinandersetzung am Bahnhof Ludwigsburg gegeben, den sie geschildert habe, so Ri.Ansonsten seienaufgrund der Löschfristen die Daten gelöscht. Der sei 2003 verstorben, aber bei der Polizei Ludwigsburg als Angehöriger der rechten Szene bekannt gewesen. Scharmer: „Waren Sie beteiligt oder haben Kenntnisse über eine geplante Vernehmung von ?“ Das sei sie nicht beteiligt gewesen, so Ri. Sie wisse nur, dass diese Spur schon beim RegEABW eingegangen sei. Eine Krankenpflegerin vom Klinikum Heilbronn habe sich nach dem 4.11. bei der Polizei gemeldet und gesagt, dass ein ehemaliger Schüler von ihr, der Florian He., zwei Schülerinnen gegenüber schon vor dem 4.11. Angaben gemacht hätte, dass er wisse, wer die Polizistenmörder sind. Die Ausbilderin sei dann von Kollegen vom RegEA BW vernommen worden. Die habe die Namen der Schülerinnen nicht genannt, aber gesagt, dass es eine Durchsuchung gegeben habe bei He., der in der rechten Szene bekannt gewesen sei. Es hättensich dann Schülerinnen bei derAusbilderin gemeldet, sie meineim August 2011, dass der die Mörder kenne.

Heilig sei dann im Auftrag des BKA vernommen worden und habe da wohl angegeben, sinngemäß, dass er bei einem Treffen in Öhringen gewesen sei in einem nicht zu lokalisierenden Jugendklub, und da seien wohl die zwei radikalsten Organisationen vorgestellt worden, und zwar „NSU“ und „NSS“. Zur Bewertung der Vernehmung sagt Ri., dass He. den Jugendclub nicht mehr habe lokalisieren können und zu den Namen der Polizistenmörder habe er gesagt, dass er die nicht kenne, man habe da allgemein drüber gesprochen. Bei diesem Bewertungsstand sei das damals abgegeben worden, so Ri. Erst bei der EG Umfeld habe man im Rahmen des „Spurencontrollings“ He. nochmal vernehmen wollen und dann sei er ja verstorben, Suizid, wie ihre Sachlage sei. Sie verneint, in die Ermittlungen um den Tod von He. involviert gewesen zu sein. Die Vernehmung mit dem „NSU/NSS“ sei auf jeden Fall vor April 2012 gewesen, zwischen Januar und April 2012.

Scharmer fragt, ob Ei. die Zeugin mit der Übernachtung von Zschäpe und Mundlos befasst war [vermutlich ist eine spätere Übernachtung gemeint]. Ri. verneint das, das sei die Zeugin, die angegeben habe, dass es nach 1998 noch Besuche von Zschäpe und Mundlos in Ludwigsburg gegeben haben soll, dass sie das von El. wisse, dass es noch mehrere Besuche gegeben habe. Und dass sie selber noch 1999 Mundlos getroffen habe in einer Kneipe wohl im Raum Ludwigsburg, zusammen mit dem El. und einer weiteren Person aus BW. Und dass sie sich ganz sicher sei, dass noch Mundlos im Januar, Februar bei El. in der Wohnung gewesen sei, bei Zschäpe sei sie sich nicht sicher. Sie habe das so fix gemacht, weil sie das noch ganz genau wissen, denn sie habe mit der Mutter in die Ferien fahren wollen und habe Streit mit dem Mann bekommen, weil das Kind krank gewesen sei. Das habe man aufgrund von Daten wie der Geburt des Kindes auf Januar,Februar 2001 eingrenzen können. Aber da sei es nicht zu einer Übernachtung bei Ei. gekommen.

Scharmer fragt, ob Ei.Angaben machen konnte zum Verhältnis Mundlos und Zschäpe. Da sei nachgefragt worden, so Ri.,Zielrichtung sei gewesen, ob es da Gespräche gab in Richtung politische Aktionen oder Debatten. Da habe Ei. nichts dazu sagen können. Sie habe angegeben, wegen Spaß in der Szene gewesen zu sein, sie sei nicht politisch gewesen und habe mit Zschäpe nur über „Frauendinge“ gesprochen, sie hätten nie politisiert oder über rechtsextreme Dinge gesprochen. Zschäpe sei bei ihr, Ei.,mal zur Übernachtung gewesen, sie meine Ostern 1996, sie sei ab und an bei ihr über Nacht gewesen. Zschäpe habe dann mit ihrer Mutter z.B. über Gartenthemen gesprochen, denn die Mutter von Ei. habe da ein Hobby gehabt und Zschäpe habe eine Ausbildung gemacht im Bereich Gartenbau.

Scharmer fragt, ob Ri. weitere Ermittlungen angestellt hat, wer damals Kontaktpersonen von El. waren. Nach Angaben von Ei., die mit Ellinger wirklich eng befreundet gewesen sei und die einzige Person gewesen sei, die bis zu dessen Tod regelmäßig Kontakt mit ihm hatte, sei El. schon 2000, 2001 ziemlich krank gewesen durch seine Alkoholsucht, so Ri. Das habe auch ein weiterer enger Freund von ihm bestätigt. Die anderen Kontakte zu ihm seien schon 1998 abgebrochen. Ein paar gebe es noch bis 2000, aber als er in die Klinik gekommen sei, sei der Kontakt abgebrochen. Es habe noch einen Onkel gegeben, der habe auch nicht Auskunft geben können. Die Mutter sei schon verstorben, auch die Nachbarn hätten keine Auskunft geben können. Die Nachbarschaftsbefragungen und die Befragungen der Kellerbesucher, soweit sie auf den Bildern identifizierbar gewesen seien und ein Kontakt zum Trio feststellbar gewesen sei, seien im Auftrag des BKA/GBA gemacht worden. Und polizeirechtlich hätten sie noch weitere Besucher im Keller von El. befragt, natürlich in enger Abstimmung mit dem BKA, denn das habe sich weitere Auskunftspersonen erhofft.

Scharmer sagt, Ri. differenziere also unter den Kellerbesuchern, und fragt, ob sie die Namen derjenigen nennen könne, die als Zeugen in diesem Verfahren hier befragt worden seien. Sie selber habe Schm. und Ei. vernommen, so Ri. Außerdem sei eine weitere Person als vernommen worden, nicht von ihr, die Mutter sei vernommen worden, auch nicht von ihr, die Ex-Frauen von Schm. und der aus Chemnitz stammende Friedel. Friedel sei vernommen worden, weil er mit El. zusammen die Ausbildung gemacht habe von 1991 bis 1994 und den Kontakt hergestellt haben solle zwischen Ludwigsburg und Jena/Chemnitz. Scharmer: „Also ist die Schnittstelle?“ Ri.: „Genau.“ Der sei 2013 mit dem BKA vernommen worden, aber zuvor auch schon mal vom BKA. Der habe sich durchgängig unkooperativ gezeigt:“ist mir alles wurscht“, „ich war alkoholisiert“, „ich weiß nicht was sie wollen“. Das seien alles Stakkatosätze gewesen. Auch zu den Lichtbildern, wo er mindestens mit Mundlos, sie meine aber mit Mundlos und Zschäpezu sehen gewesen sei, habe er immer gesagt, die kenne er nicht oder er habe keine Ahnung. Auch im Bezug auf Mundlos und Böhnhardt habe er gesagt, er kenne die nur aus der Presse und es sei ihm alles „wurscht“.

Es seien Friedel Teile aus einem Brief von Mundlos an einen Inhaftierten der JVA Waldheim vorgelesen worden, wo es auch um ihn ging. Das habe er alles abgestritten, die kenne er nicht und ihm sei alles „wurscht“. Friedel habe gesagt, er kenne bloß El. Friedel habe nicht gewusst, dass Ellinger tot ist, da habe er ihrem Empfinden nach glaubwürdig reagiert. Aber vom Beweiswert seien die Angaben Friedels unbrauchbar, sage sie jetzt mal. Sie wisse nicht mehr, ob versucht wurde, ihn staatsanwaltlich zu vernehmen, aber das BKA habe das thematisiert und Friedel habe gesagt, das sei ihm „wurscht“, wenn er nach Karlsruhe geladen werde, dann gehe er halt zum Anwalt. Scharmer sagt, seine Frage vorhin sei zu den Besuchern dieser Kellerveranstaltung gewesen, und fragt, ob Ri. nur die genannt habe, die sie vernommen hat. Es habe noch mehr Kellerbesucher gegeben, so Ri., aus Chemnitz, aus Jena noch, sie habe nur die aufgeführt, die sie als Zeugen vernommen habe für das BKA. Die anderen habe sie namentlich nicht benannt. Scharmer fragt nach Namen der Kellerbesucher aus Jena und Chemnitz, abgesehen von Friedel, Zschäpe und Mundlos. Soweit das die Vernehmungen Ei. und Schm. betreffe, könne sie sie nennen, so Ri. Aus Chemnitz sei das ein Ri. (2), ein Pö., ein Du. und es sei angegeben worden, dass Starke einen Kontakt zu El.hatte, wenngleich er nicht als Kellerbesucher angegeben worden sei.

El. und Starke sollten ein enges Verhältnis gehabt haben, man habe aber Besuche in Ludwigsburg nicht verifizieren können. Dann habe es von Jena den Cousin von Zschäpe, den gegeben, dann die Yvonne B. Die sei auch als Zeugin vernommen worden von einem Kollegen. Dann der Herr Schau, den sie nicht vernommen hätten, und der Herr Lasch. Scharmer fragt, wie Ri. den Zusammenhang zu Schau herstellt. Die Zeugin sagt, das BKA habe ja eine Konzeption gehabt, habe sich mit ihnen zusammengesetzt, dass man bestimmte Personen mit BW zusammen vernehmen wolle, z. B. Schau, den Ri. (2)und sie meine sogar Lasch, dass man die zu den Kontakten nach Ludwigsburg befragt. Und Schau und der Ri. (2) seien der Vorladung nicht gefolgt. Es sei, so Ri. auf Nachfrage, in den Aussagen von Schm. und Ei. erwähnt, dass diese Personen Kontakt nach Ludwigsburg hatten, sowohl bei Treffen, wo die Ludwigsburger rübergefahren seien, aber auch im Ludwigsburger Keller oder bei den Konzerten in Öhringen oder der „1.000-Dosen-Party“ in Heilbronn. Und dass die auch bei einem Fest oder Treffen in Waiblingen gewesen seien, einem Abschiedskonzert für Ian Stuart Donaldson.

Scharmer fragt, ob die Quelle, deren Namen Ri. nicht nennen werde, die mit den Raubüberfallsobjekten, auch vom BKA vernommen worden ist. Das sei eine Zeugenvernehmung beim RegEA BW gewesen, so Ri., da handele es sich um einen Herrn Ogertschnik. Scharmer: „Weil Sie vorher sagten, Sie können die nicht namentlich nennen.“ Sie könne die Sachen benennen, die sie beim Reg EA für das Strafverfahren gemacht hätten, so Ri., sie könne nur zu den Sachen, die sie bei der EG Umfeld polizeirechtlich überprüft hätten, keine weiteren Angaben machen. Auf Frage sagt Ri., die Vernehmung von Ogertschnik sei 2012 gewesen, sei sei sich aber nicht sicher. Die Spur sei auch groß Gegenstand des Bundestags-UA gewesen. Scharmer fragt, ob Ogertschnik eine Aussagegenehmigung des LfV hatte. Davon gehe sei aus, so Ri., er sei als Zeuge vernommen worden, zu dem Zeitpunkt sei er keine Quelle mehr gewesen. Sie wisse nicht, wie es dazu kam, dass das offengelegt wurde. Sie bejaht, auch Vermerke verfasst zu haben. Scharmer fragt, wenn die ans BKA oder die BAW weitergeleitet worden seien, zu welchem Aktenzeichen das passiert ist. Ri.: „Zu dem Verfahren gegen Unbekannt.“ Scharmer nennt ein Aktenzeichen, das mit „274“ beginnt. Ri. sagt, sie wisse auf jeden Fall, dass die Zahl 74 drin sei.

RA Daimagüler fragt, von wem die EG Umfeld eingesetzt wurde. Vom Innenministerium BW, so Ri. Die Aufgabenstellung sei gewesen, Bezüge des NSU, Kontaktpersonen und Personenverflechtungen in BW aufzuhellen, die bis dahin nicht bekannt waren, und „Ermittlungsüberhänge“ aus dem laufenden Verfahren des BKA zu untersuchen. Es sei darum gegangen, ob es Personenverbindungen gebe, wo es einen Handlungsbedarf gebe, gefahrenabwehrrechtlich. Sie verneint, sich im Rahmen der EG Umfeld auch mit einer Operativen Fallanalyse des LKA BW beschäftigt zu haben. Der Abschlussbericht der EG Umfeld sei ihr bekannt, bejaht Ri. Daimagüler sagt, da seien Fallanalysen erwähnt. Das Innenministerium habe das ausgeführt, so Ri., aber sie hätten keinen OFA-Bericht ausgewertet bei der EG Umfeld. Götzl sagt, ihm sei nicht klar, was das für eine Relevanz für das Verfahren hier habe. Daimagüler sagt, die Zeugin habe über die EG Umfeld gesprochen, da werde man Details hinterfragen dürfen. Zschäpes Verteidiger Heer sagt, man bewege sich sehr weit weg vom Gegenstand der gerichtlichen Untersuchung. Ri. sagt, der Bericht sei vom Innenministerium geschrieben worden und nicht von der EG Umfeld. Das Ministerium habe nicht nur die Ergebnisse der EG in den Bericht einfließen lassen, sondern auch Dinge aus dem UA und andere Untersuchungen.

RA Langer fragt, ob man habe ermitteln können, wer das Foto mit Zschäpe von 1991 gemacht hat, das Ri. erwähnt habe. Die Frau sei ermittelt und vom BKA als Zeuge vernommen worden, so Ri.. Langer fragt, ob die einen Bezug zur rechten Szene oder zur Kellergruppe hatte. Ri. verneint das, zur Kellergruppe habe es nie eine Aussage dahingehend gegeben, und zur rechten Szene habe die auch keine Erkenntnisse gehabt. RA Narin fragt zu einer Vernehmung eines Thomas Ba. 2012, bei der Ri. anwesend gewesen sein solle. Da sei von Ri. gesagt worden, dass Ba. ihr gegenüber nach einer Vernehmung im Mai 2011 für die Soko Parkplatz sinngemäß Äußerungen gemacht habe, die im Zusammenhang mit dem Staatsschutz stehen würden, und dass Ri. gefragt habe, was damit gemeint war. Narin fragt, ob der Kollege Ba. da genauere Angaben habe machen können. Ri. verneint das, sie könne nur sagen, was in der Vernehmung steht. Narin fragt, ob als Treffpunkt der Personen aus dem Umfeld in Ludwigsburg auch die „Rockfabrik“ genannt wurde. Ri. bejaht das, das sei eine größere Diskothek, etabliert, aber kein Treffpunkt der rechten Szene. Die sei benannt worden als Ort, wo man sich mal aufgehalten habe, aber nicht in Bezug auf das Trio. Narin hält vor, dass Ei. angegeben habe, man habe über die „Rockfabrik“ häufiger Kontakt gehabt, am Anfang sei El. noch nicht rechts gewesen, aber da hätten sie sich gefunden, auch Schm. sei da gewesen.

Narin fragt, ob Ri. bei den Befragungen des Beamten Timo H. gefragt worden sei, ob der sich mit Mitgliedern des KKK auch in der „Rockfabrik“ getroffen hat. Ri. verneint das. Dann fragt Narin zureinem Hinweis auf die strafgefangenen Brüder Sp.Damit könnesie im Moment nichts anfangen, so Ri. Das seien zwei Personen aus der rechtsextremen Szene gewesen, aus der Clique von Heilig, sagt Narin. Damit sei sie nicht befasst gewesen, so Ri. RAin Basay sagt, dem Bericht der EG Umfeld sei zu entnehmen, dass 30 Spuren nicht abgearbeitet werden konnten. Vorweg wolle sie sagen, so Ri., dass mittlerweile mehr Spuren angefallen seien, denn der Bericht sei schon vom 31.1. Es seien mehr Spuren angefallen, aber auch mehr abgearbeitet worden. Sie habe sich bei der früheren Leiterin erkundigt. Es seien nur noch ganz wenige offen, z. B. Spuren, die an andere Dienststellen rausgegangen seien, da warte man noch. Das sei z. B. so, wenn ein Hinweis eingeht und der zu Vernehmende in einem anderen Bundesland lebt, dann stelle man ein Ersuchen die Person zu vernehmen. Sie habe keine Erkenntnisse über die Spuren, sie sei da am 20.1. weg und die EG sei noch bis März gegangen. Basay sagt, der Bericht sei vom 31.1.2014. Das sei der Bericht des Innenministeriums, erwidert Ri.,aber die EG Umfeld sei da nicht beendet worden, genau weil es noch offene Spuren gegeben habe. Die fünf offenen Spuren zu Ludwigsburg seien bspw. nach ihrem, Ri.s, Ausscheiden noch von einem Kollegen bearbeitet worden.

Nach der Einvernahme widerspricht RAin Sturm der Verwertung der Angaben der Zeugin, soweit es sich um Erkenntnisse aus der Durchsuchung der Garage 1998 handelt. RA Klemke schließt sich an.

Dann gibt RA Scharmer eine Erklärung nach § 257 ab.Der Bericht der EG Umfeld spreche davon, dass keine Querverbindungen belegbar seien. Die Zeugin habe aber hier bekundet, dass Ri. (2),Pö., Starke, Apel, Schau, Lasch in enger Beziehung stehen,insofern könne das, was im Bericht steht, mit der Aussage nicht in Einklang gebracht werden. Dann seien hier zahlreiche Vernehmungen durchgeführt werden mit Beziehungen zum Verfahren. Z.B. mit Ogertschnik über geeignete Raubüberfallsobjekte. Diese Vernehmungenseiennicht in den hiesigen Akten, sonderninsVerfahren gegen Unbekannt übersandt worden, obwohl klar Verfahrensbezug erkennbar sei. Das sei jetzt schon mehrfach passiert.

Auch die Aussage der Zeugin I. sei, wenn vielleicht auch unbeabsichtigt, in diesem Verfahren gegen Unbekannt abgeheftet worden. Er werde beantragen, diese Vernehmungen beizuziehen. Es würde, so Scharmer weiter, diesem Verfahren vom Beschleunigungsgebot her wesentlich besser stehen, wenn die BAW endlich Akteneinsicht gewähren würde. So fische man im Trüben. Bundesanwalt Diemer erwidert, der GBA könne nur dann Akteneinsicht gewähren, wenn es die StPO zulasse. Sie seien an Recht und Gesetz gebunden im Gegensatz zu manch anderen, die sich zu dem Verfahren äußern und das nicht seien. Scharmer erwidert, diese Vernehmungen, die er genannt habe, hätten ganz klar Bezug zu diesem Verfahren. Und es sei falsch und im Grunde auch rechtswidrig, wenn das in das andere Verfahren abgeheftet werde. Wenn das ein Fehler sei, dann müssten die halt hier nachgereicht werden. Wenn das Verfahren unter dem Label „terroristische Vereinigung“ geführt werde, dann habe man natürlich kein Akteneinsichtsrecht. Aber es gehe hier auch um versuchten Mord, und dann wären sämtliche Akten auch für NK-Vertreter einsehbar. Diemer sagt, dann solle der NK-Vertreter einen entsprechenden Antrag stellen. Man führe ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt gegen mögliche weitere Unterstützer des NSU. Man könne auch aus Gründen des Ermittlungserfolgs nicht jede Vernehmung gleich an den Senat geben. Man habe das Ermittlungsverfahren und hier habe man dieses Strafverfahren, da müsse man doch mal unterscheiden: „Aber stellen Sie Anträge und wir werden uns zu den Anträgen verhalten.“

Der Verhandlungstag endet um 16.40 Uhr.

Der Blog NSU-Nebenklage kommentiert:
„Und auch am heutigen Verhandlungstag wurde diese „Unbekannt“-Akte wieder interessant. Mitten in der Vernehmung der ehemaligen Freundin des Schweizers Müller, der die Mord-Ceska nach Deutschland geliefert haben soll, fragte Bundesanwalt Diemer den Vorsitzenden Götzl, ob er denn die Vernehmung der Zeugin vom 18.6.2014 nicht kenne. Die kannte Götzl nicht – sie war ja auch erst am Vormittag von Karlsruhe aus an die Vertreter der Bundesanwaltschaft in München geschickt worden. Daraufhin musste die Vernehmung der Zeugin unterbrochen werden, denn die Prozessbeteiligten müssen natürlich zunächst Gelegenheit haben, Kenntnis von dieser Vernehmung zu nehmen. Ein solcher Vorgang ist nicht nur wegen der Verzögerung des Prozesses relevant, die ja immer mal gerne den NebenklägervertreterInnen angehängt wird, wenn sie „zu viele“ Fragen stellen. Insbesondere stellt sich aber die Frage, wie viele andere möglicherweise wichtige Vernehmungen und Ermittlungen die BAW noch in dieser „Unbekannt“-Akte bunkert, um sie geheim zu halten und nur nach Bedarf herauszugeben.“

http://www.nsu-nebenklage.de/blog/2014/10/21/21-10-2014/

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