Am 151. Verhandlungstag ist zum wiederholten Mal der Neonazi Thomas Gerlach als Zeuge geladen. Er bringt einen Rechtsbeistand mit. Nach längerer Diskussion kann er sich bzgl. der Hammerskins auf § 55 StPO berufen und so von einem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Er wird im Verlauf des Tages mit einigen Unterbrechungen meist von Nebenklagevertreter_innen nach Kontakten in die und Wissen über die Neonazi-Szene befragt. Nebenklagevertreter_innen beanstanden außerdem das T-Shirt des Angeklagten Eminger mit der Aufschrift „Brüder schweigen“.
Zeuge: Thomas Gerlach (Neonazi, Mitglied der Hammerskins)
Der Verhandlungstag beginnt um 9.55 Uhr. Zeuge ist Thomas Gerlach (zuletzt 126. Verhandlungstag). Gerlach erscheint diesmal mit einem Zeugenbeistand, RA Schwarz. Götzl sagt, er habe die Frage schon mal gestellt und Gerlach habe nicht geantwortet, ob er Mitglied bei den Hammerskins war oder ist. Gerlachs RA verweist auf § 55 StPO. Götzl erwidert, Gerlach habe definitiv erklärt, dass er zum Thema Hammerskins nicht sagen wolle, weil ihm das sein Wertegefühl verbietet, nicht wegen eines Zeugnisverweigerungsrechts. Er habe mit Gerlach intensiv gesprochen, so Schwarz. Dann solle Schwarz das erklären, so Götzl, er habe das Wort ergriffen und Gerlach habe noch gar nichts gesagt. Es habe ein Ermittlungsverfahren der StA Dresden gegeben oder gebe es noch zu Hammerskins, so Schwarz. Wie Gerlach ihm gesagt habe, sei das noch nicht endgültig eingestellt. Die Gefahr sei, dass es wieder aufgenommen wird, selbst wenn es vorläufig eingestellt ist. Götzl sagt, aus den Akten ergebe sich nicht, dass Gerlach jemals Beschuldigter dieses Verfahrens war. Dazu könne Gerlach nichts ausführen, weil er sich sonst selbst belaste, erwidert Schwarz. Götzl sagt, es seien konkrete Anhaltspunkte notwendig, Schwarz solle das draußen nochmal kurz mit seinem Mandanten erörtern. Schwarz und Gerlach verlassen den Saal.
Dann nimmt Wohllebens Verteidiger Klemke Stellung. Er beanstande die Frage, so Klemke, er könne den Bezug zum hiesigen Verfahren nicht erkennen, die Frage sei auch nicht geeignet, besseren Einblick in die Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Zeugen zu verschaffen. Der habe angegeben, seit Jahren bzw. Jahrzehnten in der rechten Szene aktiv gewesen zu sein, „Nationale Sozialisten Altenburg oder so ähnlich“. Der Zusammenhang einer Mitgliedschaft bei den Hammerskins mit den angeklagten Taten sei nicht zu erkennen. Götzl erwidert, es gehe nicht nur um die Glaubwürdigkeit von Gerlach, sondern auch um die Glaubwürdigkeit von Mandy Struck (105. Verhandlungstag), hier seien Verbindungslinien gegeben, die Fragen eröffneten. Wohllebens Verteidigerin Schneiders sagt, wenn Gerlach die Frage beantworten solle, sei Gerlach in Gefahr sich selbst zu belasten. Auf Nachfrage Götzls sagt Schneiders, es sei hinlänglich bekannt, dass Vereinigungsverbote laufend begleitet würden mit entsprechenden Ermittlungsverfahren. Man wisse nicht, ob andere StAen gegen andere Hammerskin-Sektionen Verfahren führen. Da sei man im theoretischen Bereich, so Götzl, es sei die Frage, ob konkrete Anhaltspunkte bestehen, ein Verbot liege nach seinen Informationen nicht vor. Der Zeuge sei kein Hellseher, so Schneiders, ob irgendwo in der BRD ein Ermittlungsverfahren betrieben wird. Götzl fragt, welchen Straftatbestand Schneiders im Auge hat. Schneiders nennt die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. § 129 StGB setze bestimmte Umstände voraus, so Götzl. Er fragt, ob Schneiders per se davon ausgeht, dass der Tatbestand in Bezug auf Hammerskins erfüllt ist. Das könne sie nicht beurteilen, so Schneiders, die Gefahr bestehe für den Zeugen.
Klemke sagt, er halte die Beanstandung aufrecht und verlange einen Gerichtsbeschluss. Klemke weist auf die Akten der StA Dresden hin. Gegen ein mutmaßliches Mitglied eines Chapters der Hammerskins, es sei wohl Ostsachsen, sei ein Verfahren geführt worden wegen Verdachts der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Man wisse ja gar nicht, wenn denn Gerlach Mitglied der Hammerskins gewesen sein sollte, welchem Chapter er angehört habe, evtl. ja Ostsachsen. Auch wenn gegen ihn kein Ermittlungsverfahren geführt worden ist, könne ja wegen seiner Äußerungen hier eines eingeleitet werden, und nur dass gegen Betroffene eingestellt worden sei, heiße nicht, dass Ermittlungen gegen Gerlach nicht möglich seien. Götzl sagt, es stelle sich die Frage, welche Taten Gegenstand des Verfahrens waren, wann sie zeitlich angesiedelt seien, ob sie nicht, selbst wenn man Klemke folge und Gerlach einbeziehe, nicht verjährt seien. Das Verfahren sei 2001 oder 2002 gegen Mirko Hesse und Frank Scha. geführt worden, das liege alles sehr lange zurück. Es reiche nicht, dass irgendwann mal ein solches Verfahren geführt worden sei. Klemke sagt, Mitgliedschaft in krimineller Vereinigung stelle ein Dauerdelikt dar, man wisse gar nicht, ob diese noch existiert, wann die letzte Betätigung war. Götzl fragt, ob Klemke es so sehe, dass der Umstand, ob jemand Hammerskins oder eines bestimmten Chapters ist, ausreicht, um die Möglichkeit einer Straftat anzunehmen. Sofern Bezug zum Chapter Ostsachsen bestehe, ja, antwortet Klemke.
Bundesanwalt Diemer sagt, das Ermittlungsverfahren sei nicht gegen Gerlach geführt worden, sei nach § 153 StPO [Absehen von der Verfolgung bei Geringfügigkeit] eingestellt worden. Eine nur theoretische Möglichkeit könne nicht ein Aussageverweigerungsrecht begründen. Die Frage sei in jedem Fall zulässig, außerdem gehe es auch um Bezüge zu Wohlleben. NK-Vertreterin RAin v. d. Behrens sagt, es gebe einen Briefwechsel mit Mirko Hesse zu Hammerskins, dort habe Gerlach sich ausdrücklich zu den Hammerskins bekannt. Das habe nicht für einen Anfangsverdacht gereicht. Wenn man sich die Einstellungsverfügung der StA Dresden anschaue, dann gehe die davon aus, dass es einen konkreten Tatbeitrag zur Produktion inkriminierter CDs geben müsse, wofür es bei Gerlach keinen Anhaltspunkt gebe, die bloße Mitgliedschaft reiche nicht aus.
Klemke nennt das Unfug, man wisse aus PKK-Verfahren, dass jede Sammlung, jede Werbung Unterstützung sei. RAin v. d. Behrens erwidert, sie habe die StA Dresden zitiert. NK-Vertreterin RAin Lunnebach sagt, es sei auffällig, dass sich die Verteidigung Wohlleben hier so in die Bresche schlage. Der Hinweis auf das Verfahren sei ja von Klemke gekommen. Klemke habe sich in einer Art von Verteidigungsverhältnis zu Gerlach befunden, das er hier fortführen wolle. Der Zeuge habe selber deutlich gemacht, dass er nicht vom Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machen will. Wenn, müsse der Zeuge das hier geltend machen. Klemke sagt, der Beistand habe sich für Gerlach auf § 55 berufen. Götzl sagt, es gehe um das frühere Verhalten von Gerlach und es stelle sich auch die Frage, welche Bedeutung dem zukommt. Klemke sagt, vorher sei Gerlach nicht richtig beraten gewesen, jetzt sei er es und berufe sich darauf, die Motivlage sei uninteressant. Götzl sagt, man habe ja häufig diskutiert, was bei der Frage nach einem Auskunftsverweigerungsrecht zu prüfen ist, jetzt gehe es zunächst um die Frag der Zulässigkeit. Es folgt eine Pause bis 10.41 Uhr.
Dann verkündet Götzl, dass die Frage zugelassen ist, weil die Beantwortung ggf. Rückschlüsse auf die Glaubwürdigkeit der Zeugin Struck zulasse. Götzl stellt Gerlach, der inzwischen wieder mit seinem Beistand im Saal ist, die Frage, ob er Mitglied bei den Hammerskins war. RA Schwarz sagt, der Zeuge werde die Frage nicht beantworten. Götzl sagt, das müsse der Zeuge selber sagen, Schwarz könne ihn nicht bei der Aussage vertreten. Darauf sagt Gerlach, wie schon bei den letzten Verhandlungen werde er zu dem Thema Hammerskins nichts sagen, er wolle das nicht, weil es seinem „Wertegefüge“ widerspreche. Götzl erwidert, das weiche von dem ab, was Schwarz gesagt hat. Gerlach sagt, er denke, das sei mit seinen Worten das, was der Anwalt auch gesagt hat.
RA Schwarz sagt, Gerlach sei ja kein Jurist, wenn er hier Wertegefüge sage, schließe das den § 55 ja nicht aus. Götzl erwidert, der Zeuge müsse das schon selber machen. Seiner Ansicht nach sei § 55 hier evident, so Schwarz. Götzl sagt, das müsse Schwarz ausführen. Der sagt, das Verfahren sei auch geführt worden bzgl. der Bildung bzw. Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Daher brauche er nicht weiter auszuführen, warum die Frage, ob Gerlach Mitglied ist, ein Anhaltspunkt sei, gegen Gerlach weiter zu ermitteln. Götzl erwidert, es gehe um ein Verfahren gegen Mirko Hesse und andere, dann 2002 seien Scha. und weitere Beschuldigte eingetragen worden. Darunter sei nicht Gerlach. Es sei beim Beispiel Hesse nach § 154 [phon.] StPO [teilweises Absehen von der Verfolgung bei mehreren Taten]eingestellt worden, bei anderen nach § 153 und teilweise abgetrennt worden. So sehe dieses Verfahren grob aus. Der Punkt, um den es aber hier gehe, sei, ob sich Gerlach überhaupt auf § 55 beruft.
Gerlach: „Also dann berufe ich mich auf diesen Paragraphen 55.“ Götzl sagt, er wolle wissen, warum. Das habe sein Anwalt schon ausgeführt, so Gerlach. Götzl erwidert, das solle Gerlach mit einfachen Worten selbst ausführen. Gerlach sagt, er laufe damit Gefahr, dass Ermittlungsbehörden auf ihn aufmerksam werden und ein Verfahren gegen ihn führen. Schwarz spricht von einem Brief in der Prozessakte, der Gerlach 2001 in der damaligen Haft erreicht habe. Götzl: „Was wollen Sie mir damit sagen?“ Schwarz: In dem Brief sei das Thema Hammerskins seitens des Briefeschreibers erwähnt worden. Götzl: „Ja, und was bedeutet das jetzt?“ Das untermauere die Argumentation, dass Gerlach ein Verweigerungsrecht nach § 55 zusteht. Denn dieser Brief sei angehalten worden, so Schwarz, das sei der Grund, dass er in der Prozessakte ist, und dann wohl weitergeleitet worden. Götzl fragt, welche Relevanz das nach Schwarz‘ Auffassung für die Frage nach § 55 hat. Schwarz sagt, man könne die Hammerskins wohl nicht mit einem „normalen Fußballverein“ vergleichen, der Brief sei verwendet worden, um einen evtl. Sachverhalt zu ermitteln. Gerlach und Schwarz werden aus dem Saal geschickt.
Götzl fragt nach Stellungnahmen. Klemke sagt, er bleibe bei der Auffassung, dass Gerlach ein Aussageverweigerungsrecht zusteht, weil bereits die positive Beantwortung der Frage, die Möglichkeit offenlasse, dass Gerlach Mitglied des Chapters ist, gegen das das Verfahren geführt wurde, und er sich damit der Gefahr aussetze, dass wegen Mitgliedschaft oder Unterstützung einer kriminellen Vereinigung ermittelt wird. Diemer sagt, der Zeuge habe sich nicht darauf berufen, sondern habe wiederholt auf sein Wertegefüge Bezug genommen. Wenn er sich dann darauf beziehe, was der Anwalt sagt, seien das leere Worthülsen. NK-Vertreter RA Narin sagt, der Zeuge habe zunächst von seinem Wertegefüge gesprochen und sich dann später korrigiert, dass mglw. Behörden aufmerksam werden können. Weswegen habe er nicht geschildert. Es könne sich nicht um Vereinigungsdelikt handeln, es habe nach dem Brief schon damals kein Ermittlungsverfahren gegeben. Lunnebach führt aus, sie frage sich, wie der Anwalt, der offensichtlich die Dresdner Akte nicht gekannt habe, wo er doch davon ausgegangen sei, dass Gerlach Beschuldigter war, sich auf den Brief in der Prozessakte berufen könne, von dem die Rede gewesen sei. Das lege irgendwie den Verdacht nahe, dass es aus dem Gerichtssaal Bestrebungen gibt, den Anwalt zu briefen.
Klemke sagt, die Äußerung des GBA sei unwahr, zunächst habe Gerlach gesagt, er habe es so verstanden, dass er das Recht gar nicht in Anspruch nehmen kann, später dann habe Gerlach die Sorge geäußert, dass Behörden auf ihn aufmerksam werden. Er wisse nicht, woher Narin die Auffassung habe, es stehe überhaupt kein Organisationsdelikt zur Debatte. Es habe ja ein Ermittlungsverfahren gegen das Chapter Ostsachsen der Hammerskins gegeben. Götzl sagt, er habe Gerlach zu keinem Zeitpunkt suggeriert, dass ihm kein Recht zustehe. Klemke sagt, der Zeuge habe es aber so verstanden. Götzl verliest, was Gerlach am 126. Verhandlungstag angegeben hatte, als es um Altenburg ging. Gerlach habe davon gesprochen, dass er den Prozess verfolge, dass die NK Dinge an die Antifa weitergebe, dass Druck aufgebaut werde, dass er das nicht verantworten wolle, Namen zu nennen. Darauf sei Gerlach gesagt worden, dass der § 55 nicht in Betracht komme, so Götzl, und Gerlach habe gesagt, das sei ihm bewusst, aber es verbiete ihm sein Wertegefühl. Klemke erwidert, man sei nun aber nicht bei diesen Fragen, sondern bei denen, ob er Hammerskins-Mitglied ist oder nicht, alles andere sei prozessual überholt. Götzl sagt, zuletzt habe sich Gerlach sich jetzt hier darauf berufen. Es folgt eine Unterbrechung bis 11.27 Uhr.
Dann verliest Götzl die auf Anfang 2006 datierte Einstellungsverfügung eines Verfahrens der StA Dresden gegen mehrere Personen wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung. Das öffentliche Interesse sei nicht gegeben, die Schuld als gering anzusehen. Dann folgen Ausführungen zu den Hammerskins allgemein, zu den sächsischen Hammerskins (SHS), zu Mirko Hesse und zu den Hesse vorgeworfenen Taten, es geht u.a. um die Produktion von CDs. Außerdem ist die Rede davon, dass nach der Beschuldigung Hesses keine Aktivitäten des Hammerskin-Chapters mehr festzustellen gewesen seien. Klemke sagt, es sei ja in dieser Einstellungsverfügung ausgeführt, dass es sich um eine Personengruppierung handele, die eine Vereinigung sei aufgrund der Organisation. Es gebe eine Satzung, es würden Beiträge erhoben. Es gebe eine hierarchische Struktur, wenn Hesse als Rädelsführer bezeichnet werde. Weiter sei ausgeführt, dass das Ziel der Hammerskins Straftaten eingeschlossen habe, zwar nicht Gewalt, aber Propagandadelikte. Es sei die Rede davon, dass nach der Inhaftierung Hesses es keine Hinweise auf eine Fortexistenz gegeben habe. Das sei auf 2006 datiert, es könne sein, dass die Hammerskins ihre Aktivitäten wieder aufgenommen haben. Man könne nicht entnehmen, dass es einen förmlichen Auflösungsbeschluss gegeben hat. Für die Frage nach einem Aussageverweigerungsrecht, wenn denn Gerlach Mitglied der sächsischen Hammerskins gewesen ist, die Möglichkeit einer Strafverfolgung.
Es folgt die Mittagspause, die verlängert wird bis 14.04 Uhr. Danach verkündet Götzl, dass sich Gerlach in Bezug auf die Frage nach den Hammerskins auf § 55 berufen könne. Dann fragt Götzl Gerlach, ob der Mitglied bei den „Nationalen Sozialisten Altenburger Land“ war. Da habe es keine Mitgliedschaft gegeben, das sei eine offene Gruppe gewesen, die mit anderen Gruppen zusammengearbeitet habe, antwortet der Zeuge. Jeder, der mit den Ideen übereingestimmt habe, habe mitgearbeitet, sei nicht gezwungen gewesen. Gerlach spricht von Kundgebungen, Demos, Verteilung von Flugblättern. Wenn jemand habe helfen wollen, habe er es gemacht, wenn nicht, dann nicht. Auf die Frage, wie er die Gruppe bezeichnen würde, sagt Gerlach, sie hätten als Freies Netz Altenburg Aktionen gemacht. Auf Nachfrage sagt Gerlach, er sei ja 2004 entlassen worden, danach, 2005, 2006, sei der Name von Nationale Sozialisten in Freies Netz geändert worden. Götzl fragt, mit welchen Personen der Zeuge in der Zeit, als sie sich noch Nationale Sozialisten nannten, zu tun hatte. Gerlach sagt, da könne er nichts sagen; er sei bis 2004 in Haft gewesen. Götzl fragt, ob in Haft niemand mit ihm Kontakt hatte. Nicht unter der Bezeichnung Nationale Sozialisten, so Gerlach. Er habe mit Freunden oder Bekannten Kontakt gehabt, wer bei der Gruppe war oder nicht, könne er nicht sagen. Götzl fragt, ob die Berufung auf § 55 zum Thema Hammerskins sich auf alle Fragen dazu bezieht. Gerlach: „Ja.“
Die Frage von NK-Vertreter RA Langer, ob er in Internetforen unter mehreren Nicknames, nicht nur „ACE“, tätig war, verneint Gerlach. Langer sagt, es gebe im Forum „Freier Widerstand“ „ACE“ und „Altenburg ACE“, und fragt, wer dann Gerlach sei. Das könne mit Passwortproblemen zusammenhängen, so Gerlach, aber „ACE“ sei immer dabei gewesen. Auf Nachfrage, ob er also sowohl „ACE“ als auch „Altenburg ACE“ war, sagt Gerlach, es sei ein paar Jahre her, aber ja. Auf Frage sagt er, es könne schon sein, dass Wohlleben da auch angemeldet war, die meisten Aktivisten aus Deutschland seien angemeldet gewesen. Langer fragt nach verschiedenen Flügeln in Gerlachs Bewegung. Es habe allgemein mehrere Flügel gegeben, sagt Gerlach, manche hätten sich zu hundert Prozent auf das NSDAP-Parteiprogramm gestützt, manche auf die Strasser-Brüder, seien eher „sozialistisch“ gewesen, es habe Neurechte gegeben, die dafür gewesen sein, das „ganze Kapitel“ wegzulassen, nach dem Zweiten Weltkrieg anzusetzen.
Langer sagt, es gehe ihm vor allem um einen „revolutionären Flügel“. Als „revolutionär“ bezeichne sich bestimmt jeder von den verschiedenen Flügeln, es ginge darum, die bestehenden Zustände in der BRD beseitigen, so Gerlach. Langer fragt, welche Zustände Gerlach meint. Gerlach spricht davon, Deutschland neu zu strukturieren, die „Ausländerfrage“ neu zu diskutieren. Jeder Flügel habe da seine Position, es bedinge aber auch revolutionäres Denken, um Zustände zu verändern. Auf Frage sagt Gerlach, Wohlleben würde er dem „sozialistischen Flügel“ zuordnen. Langer: „Also auch revolutionär?“ Gerlach bejaht das, das Selbstverständnis sei, wie gesagt, bei allen Flügeln gewesen, zu versuchen, die BRD anders zu organisieren und zu strukturieren. Auf die Frage, ob er sich nicht erinnere, mit Wohlleben in diesem Forum kommuniziert zu haben, sagt Gerlach, das könne er nicht sagen, das sei schon Jahre her.
RAin Basay hält die Angaben eines KHK aus Altenburg vor, dass Gerlach geäußert habe, der Spitzname „ACE“ beziehe sich inoffiziell auf „Milde Bleiche, weißer als weiß“ [phon.], offiziell nach außen auf ACE-Saft. Gerlach sagt, er habe das sicherlich nicht so gesagt, und fragt, bei welchem Gespräch das gewesen sein soll. Das Gespräche solle 2009 gewesen sein, so Basay, der Vermerk von 2011. Gerlach sagt, er erinnere sich nicht, es könne natürlich sein, er habe im MSN-Messenger einen Zusatz: „Nationale Bleiche ohne Chlor“, weil es ja auch den Weichspüler „ACE“ gebe: „Aber das Thema Humor hatten wir ja schon mal.“ Gerlach bejaht, sich bei einer Vernehmung 2013 zu einem La. geäußert zu haben. Basay nennt eine Korrespondenz, wo es darum gegangen sei, den „Abzug durchzuziehen“ [phon.]. Das verneint Gerlach, aber er bejaht, dass ihm ein Briefwechsel etwas sage, sie hätten beide in Haft gesessen in verschiedenen JVA.
Basay hält aus einer Zusammenfassung des Briefverkehrs vor, u.a. dass es La. nicht um das einzelne Volk, sondern um den Fortbestand der weißen Rasse gehe, der Kampf um Freiheit und Gerechtigkeit solle fortgeführt werden bis zum endgültigen Sieg; La. wolle das BRD-Regime mit aller Härte und Grausamkeit restlos vernichten. Weiter hält Basay vor, dass La. geschrieben habe, man brauche körperlich und geistig belastbare „Kameraden“, die sich nicht scheuen, den Weg von Blut, Schweiß und Tränen zu gehen; es würden Männer mit „Eiern wie Kokosnüsse“ gebraucht, die bereit seien Blut zu lassen und fließen zu lassen. Dann hält Basay aus der Zusammenfassung vor, dass Gerlach angeblich welche gefunden habe. Gerlach sagt, er könne sich an so etwas nicht erinnern, ob Basay das zusammengefasst habe. Basay verneint, das sei eine Zusammenstellung des Briefverkehrs. Götzl fragt Basay, worauf sie abstellt. Basay sagt, es gehe um die „Kameraden“ die bereit seien Blut fließen zu lassen, Gerlach habe der Zusammenfassung nach angeblich solche „Kameraden“ gefunden. Gerlach sagt, er könne sich nicht erinnern, so etwas geschrieben zu haben.
Basay sagt, dass La. schreibe, dass er über drei Jahre ein festes Netzwerk habe aufbauen können, vier Personen, weitere als Förderer, Gerlach solle ein Netzwerk von mehreren hundert Personen haben, die Besten würden rausgefiltert und auf Kaderlehrgang geschickt. Er habe das in der Presse gelesen, so Gerlach, das stimme nicht, er habe kein solches Netzwerk und schicke auch niemanden zu einem Lehrgang. Auf Frage bejaht Gerlach, in einem Internetforum unter dem Spitznamen „Hugo“ unterwegs gewesen zu sein, es könne sein im „Freies Netz“-Forum. Basay hält vor, dass „Hugo“ in Bezug auf den „Trauermarsch“ am 13.2. in Dresden geschrieben habe, man habe überlegt, die Polizeiwache anzugreifen und abzufackeln und „frei, sozial und national“ zu schreien. Das habe er so geschrieben, erwidert Gerlach, wenn Basay es gelesen habe, werde sie gemerkt haben, dass das „absolut überspitzt“ gewesen sei. Er habe das auch nochmal angeguckt, die Antifa habe das veröffentlicht, Basay solle doch mit dem erstem Post anfangen, dann würde man es eher erkennen.
Basay fragt, ob Gerlach der Username „Sibelius“ etwas sage, das solle [Maik] Scheffler sein. Das wisse er nicht mehr, so Gerlach. Basay hält vor, „Sibelius“ solle geantwortet haben: „Ohne einen abzustechen? Ist ja langweilig.“ Zur Frage, ob er den User Ralf aus Jena, der sich „Old School Skinhead“ nenne, kennt, sagt Gerlach, das könne er nicht mehr sagen. Zuletzt als User in diesem Forum geschrieben habe er 2010 oder 2009, glaube er. Ralf aus Jena habe in seiner Antwort geschrieben, die Wache der „Miliz“ anzugreifen finde bei ihnen bestimmt auch breite Zustimmung, hält Basay vor. Das passe schon, so Gerlach, das sei total überspitzt und lustig gewesen, nicht ernst gemeint. Gerlach bejaht die Frage, ob er sich nach seiner Haftentlassung oft im „Braunen Haus“ in Jena aufgehalten hat. Basay fragt, ob Gerlach wusste, dass es im „Braunen Haus“ nach Aussage eines anderen Zeugen, der sich auch ab 2004 dort aufgehalten habe, einen Waffenraum gab. Gerlach verneint das. Es gehe um Uwe Lu. und ein Verfahren auf Unterlassung, dass die NPD angestrengt hatte, so Basay. Der habe gesagt, es gebe im „Braunen Haus“ einen Raum mit Waffen, der liege hinter der Kneipe, und hinter verschlossenen Türen singe man gerne das Horst-Wessel-Lied.
Heer sagt, Basay solle den Vorhalt zur Verfügung stellen. Basay sagt, es gehe um einen Auszug aus „Spiegel Online“, sie könne das vorlegen. Gerlachs Zeugenbeistand versucht einzugreifen. Götzl sagt, es sei ihm nicht klar, warum Schwarz meine, er sei jetzt gefragt. Er habe das vorher mal durchgehen lassen, weil Schwarz das erste Mal hier sei, aber er solle sich melden und dann werde ihm ggf. das Wort erteilt. Es folgt eine Unterbrechung. Danach sagt Götzl, Basays Vorhalt sei so nicht korrekt gewesen, sie habe den Eindruck erweckt, dass ihr das vorliege. Basay sagt, Götzl habe Recht. Dann stellt sie Gerlach die Frage, ob der etwas über einen Waffenraum im „Braunen Haus“ weiß. Er kenne keinen Raum mit Waffen, so Gerlach, Basay habe ja gesagt, der liege hinter der Schankanlage, da sein ein kleiner Raum mit Computer gewesen, so Gerlach. Er spricht von einem Schulungsraum, wo PC-Schulungen gewesen seien. Er sei da sehr oft gewesen, habe aber keine Waffen gesehen. Auf Frage sagt er, er kenne Lu., er sei auch bei der Verhandlung dabei gewesen, das könne voriges Jahr gewesen sein. Er bejaht, Steffen Richter [Neonazi aus Saalfeld] zu kennen. Basay fragt, ob Gerlach mit Richter Konzerte veranstaltet hat, um Wohlleben zu unterstützen. Gerlach verneint das.
RAin v. d. Behrens sagt, Gerlach habe angegeben, im Oktober 2004 aus der Haft entlassen worden zu sein, das Freie Netz habe sich 2005, 2006 in Altenburg gegründet und fragt, mit wem Gerlach in der Zwischenzeit politisch zusammengearbeitet hat. Er sei viel außerhalb gewesen, so Gerlach, und nennt den KDS [Kampfbund Deutscher Sozialisten, Neonazi-Organisation] und den Freundeskreis Halbe. Altenburg sei erst mit dem Freien Netz gekommen, obwohl er in Altenburg auf Veranstaltungen zugegen gewesen sei. Auf die Frage, ob er also in der Zeit nach der Haftentlassung nicht in einer Struktur in Altenburg aktiv gewesen sei, spricht Gerlach erneut davon, es habe keine feste Struktur gegeben, wenn jemand was politisch gemacht habe in ihre Richtung sei das unter Freies Netz Altenburg gelaufen und vorher unter Nationale Sozialisten Altenburger Land. V. d. Behrens sagt, Mandy Struck habe angegeben, dass Gerlach bei den Nationalen Sozialisten aktiv gewesen sei. Gerlach sagt, wenn was gearbeitet worden sei, sei das alles unter der Bezeichnung gelaufen, danach überfließend in das Freie Netz. Auf die Frage, wer denn da aktiv war, sagt Gerlach, es gehe über einen SMS-Verteiler, wenn jemand eine Kundgebung anmeldet. Er wisse nicht immer, wer Anmelder ist. Er habe sich getroffen mit Leuten aus Jena, auch mit Wohlleben, dann sei man hingefahren. Da sei man nicht immer mit eingebunden. Auch auf seinen Veranstaltungen seien unzählige Leute gewesen.
V. d. Behrens fragt, ob Gerlach keine Namen bekannt seien aus Altenburg. Freunde sicher, so Gerlach, deren Namen er natürlich kenne, die aber nicht zwingend aktiv gewesen seien in der Gruppe, deswegen werde er keine nennen. V. d. Behrens erwidert, sie habe aber danach gefragt, mit wem Gerlach politisch aktiv war. Klemke und Stahl beanstanden. V. d. Behrens sagt, sie knüpfe an Fragen des Vorsitzenden an, es sei relevant, weil es eine ganze Reihe Altenburger gebe, die später in Zwickau als Nationale Sozialisten Zwickau aktiv gewesen seien, da habe auch mglw. André Eminger dazu gehört. Es entsteht eine Debatte um die Zulässigkeit der Frage. Unter anderem sagt RA Scharmer, Götzl habe selbst nach Namen im politischen Umfeld in Altenburg gefragt, daraufhin habe Gerlach das verweigert und daher müsse das zulässig sein. Am Ende der Diskussion lässt Götzl die Frage vor dem Hintergrund André Eminger zu. V. d. Behrens fragt, mit wem Gerlach nach der Haftentlassung in Altenburg politisch aktiv war, ob mit dem Freien Netz oder davor. Es habe jeder kommen könne, der gewollt habe, so Gerlach, 2006/07 habe er selbst die meisten Sachen angemeldet, Wohlleben oder Kapke seien involviert gewesen, er selbst habe sich um Redner gekümmert. Gerlach nennt [Axel] Reitz und [Christian] Worch. Wer genau da gewesen sei, wisse er nicht, er habe die Leute als Anmelder nicht im Blick.
V. d. Behrens fragt, ob Gerlach der einzige war, der Veranstaltungen organisiert und angemeldet hat. Gerlach spricht davon, das zusammen mit den Jenaern, Kapke, Wohlleben, gemacht zu haben. Aus Altenburg und Jena und von anderswo seien Besucher gekommen. V. d. Behrens fragt, ob aus Altenburg und Umgebung außer Gerlach keine Person in diese Organisation eingebunden war. Gerlach spricht davon, dass sich die Leute aus Jena um die Musik gekümmert hätten, mit Leuten aus Altenburg habe man ordnermäßig zusammengearbeitet, aber da müsse er mutmaßen. V. d. Behrens sagt, Gerlach habe in der vorherigen Vernehmung gesagt, er wolle keine Angaben dazu machen, weil er befürchte, dass die öffentlich gemacht werden. Sie fragt, ob Gerlach sich nicht erinnere oder sie nicht nennen wolle. Er sei sich nicht hundertprozentig sicher, so Gerlach, jetzt blindlings die Namen herunterzurasseln, könne man nicht von ihm verlangen. V.d. Behrens fragt nach Maik Scheffler. Der sei auf Veranstaltungen mit dabei gewesen, so Gerlach. Es könne sein, dass Sören Le. auf Veranstaltungen dabei war. V .d. Behrens fragt nach Michael Fr., aber Klemke beanstandet, weil der Sachbezug fehle.
V. d. Behrens sagt, das seien die Personen, die aus dem Umfeld von Gerlach nach Zwickau gegangen und dann dort bei den Nationalen Sozialisten aktiv gewesen seien. Bei Eminger sei eine Spendendose für die gefunden worden, es gehe um eine mögliche Unterstützung von Eminger für die Nationalen Sozialisten Zwickau. Stahl schließt sich der Beanstandung an und sagt, es handele sich um „Szenevoyeurismus“. Götzl fragt, warum v. d. Behrens nicht direkt fragt. Die erwidert, es sei doch offensichtlich, dass Gerlach sich lustig macht. Das sei keine tragfähige Begründung, so Götzl. V. d. Behrens erwidert, sie habe nur begründet, warum ganz direkte Fragen nicht zum Ziel führen.
V. d. Behrens fragt, ob Gerlach Daniel Peschek kenne. Gerlach bejaht das. Er bejaht auch, dass ihm bekannt sei, dass der nach Zwickau gegangen und dort bei den Nationalen Sozialisten Zwickau aktiv ist. Ob es außer Peschek weitere Altenburger gibt, die nach Zwickau gegangen und dort bei den Nationalen Sozialisten sind, wisse er nicht. Gerlach verneint, dass Peschek erzählt habe, ob ihm die Eminger-Brüder bekannt sind. V. d. Behrens fragt, ob Gerlach andere Personen bekannt sind, die bei den Nationalen Sozialisten Zwickau aktiv sind. Nicht namentlich, so Gerlach, er sei auf Veranstaltungen in Zwickau gewesen, habe aber sowieso ein schlechtes Namensgedächnits. V. d. Behrens fragt, ob Gerlach auf diesen Veranstaltungen André oder Maik Eminger aufgefallen sind. Nicht bewusst, so Gerlach, er kenne den Bruder von André Eminger, aber er könne sich nicht erinnern, dass er den bewusst in Zwickau wahrgenommen habe. Und André Eminger auch nicht, so Gerlach auf Nachfrage. Christian Bärthel kenne er, so Gerlach auf Frage. V. d. Behrens fragt, ob der auch zu den Nationalen Sozialisten Zwickau gehört. Er gehe davon aus, dass der Begriff in Zwickau wie in Altenburg nicht einen festen Personenkreis umschließt, sagt Gerlach, deswegen wisse er nicht, ob Bärthel sich als Ronneburger zu den Nationalen Sozialisten Zwickau zählt. Gerlach bejaht, Malte Redeker zu kennen.
V. d. Behrens fragt, ob sich Gerlach am Abend vor der Hauptverhandlung am 10.7.2014 mit Redeker getroffen hat. Nun beanstandet Schneiders. V. d. Behrens sagt, wenn Gerlach das bejahe, dann schließe sich die Frage, ob das Aussageverhalten Thema gewesen ist, mglw. habe Redeker Gerlach gesagt, zu welchen Teilen er Aussagen machen soll und zu welchen nicht. Bundesanwalt Diemer beanstandet. Der Zeuge wird aus dem Saal geschickt. Diemer sagt, er werde keinen Beschluss beantragen. NK-Vertreter RA Narin sagt, Redeker sei eine der Führungsfiguren der Hammerskins und sei Gerlach wohl übergeordnet. Das setze ja voraus, dass der der Zeuge Mitglied der Hammerskins ist, das sei rein spekulativ, so Klemke. Es sei gemeinhin bekannt, dass Redeker in der europäischen Hammerskin-Bewegung eine führende Rolle habe, es sei nicht relevant welches Chapter, erwidert Narin. Klemke sagt, das könne auf Redeker zutreffen, aber nicht auf den Zeugen, es sei eine Vermutung, dass das Aussageverhalten beeinflusst sein könnte. V. d. Behrens sagt, es gebe vom Zeugen, auch wenn er § 55 geltend gemacht habe, mehrfach Fotodokumente, wo er sich äußerlich den Hammerskins zugehörig gezeigt habe, es sei insofern keine Spekulation.
Narin sagt, er wolle gerne zeitnah einen Beweisantrag stellen, der sich eben ergeben habe, es gehe um Beobachtungen in den vergangenen Minuten, in dieser Prozesssituation, wenn er nicht heute gestellt werde, sei der Antrag obsolet. Auf Frage von Götzl berichtet Narin, dass André Eminger einen Kapuzenpulli mit der Aufschrift „Brüder Schweigen“ trägt, einem Alternativnamen der Terrororganisation „The Order“, die aus dem Untergrund Anschläge verübt habe, den „führerlosen Widerstand“ propagiere und auf die sich die Hammerskins berufen würden. „Brüder Schweigen“ sei nicht nur im Hinblick auf die Gesinnung Emingers und die Unterstützung rechtsterroristischer Mittel durch Eminger relevant, es handele sich mglw. auch um eine versuchte Beeinflussung des Aussageverhaltens von Gerlach. Emingers Verteidiger Kaiser spricht davon, dass es durch die Lederkutte verdeckt gewesen sei und wenn es zu sehen gewesen wäre, sicher schon über Twitter gesendet worden wäre. Dann spricht er davon, dass es hierbei nicht um Rechtsradikale gehe, sondern um Motorradfahrer. Narin erwidert, er habe beim Rauchen neben Eminger gestanden und es sehen können, es sei relevant.
The Order habe den jüdischen Moderator Alan Berg ermordet und andere hätten auf die Gruppe Bezug genommen, es gebe einen inhaltlichen Bezug des Fanzines der Weißen Bruderschaft Erzgebirge, „The Aryan Law & Order“, auf The Order. The Order habe Banküberfälle begangen und Anschläge verübt auf Synagogen und politische Gegner. In der rechten Szene dürfe sehr wohl bekannt sein, was mit „Brüder Schweigen“ gemeint ist. Klemke beantragt, den Antrag zurückzuweisen, weil die Beweistatsache ohne Bedeutung sei. Soweit Narin ausführe, es sei bekannt, um was es sich bei The Order handelt, sagt Klemke, er kenne die z. B. gar nicht. Götzl sagt, Narin habe die Frage aufgeworfen, ob es sich um eine Beeinflussung des Zeugen handelt. Narin sagt, er habe nicht behauptet, Klemke sei The Order bekannt, sondern in der rechten Szene. Kaiser spricht erneut davon, dass es sich um ein Shirt handele, dass nicht für die rechte Szene gemacht worden sei, sondern normalerweise von so genannten Bikern getragen würden. Dann spricht er davon, dass NK-Vertreter den Prozess „politisieren“ wollten, man solle sich an die StPO halten. Narin sagt, es gehe ihm nicht um Politisierung, auch nicht um rechte Gesinnung. Es gehe darum, dass Eminger sich mit diesem Kleidungsstück zu einer rechtsterroristischen Organisation bekenne, und darum gehe es in diesem Verfahren. Was Eminger sonst trage, interessiere ihn nicht, aber hier gebe es Ansatzpunkte, dass Eminger sich die Gedanken von The Order bzw. „Brüder Schweigen“ zu eigen macht und mglw. versucht, auf Gerlach Einfluss zu nehmen.
RA Hoffmann sagt, es sei bei einem schweigenden Angeklagten auch wichtig zu sehen, wie er sich heute politisch verortet, wie er auftritt, welche Ideale er nach außen vertritt, mit was er sich in seiner Freizeit beschäftigt. „Brüder schweigen“ komme nicht aus den USA, sondern sei Teil eines SS-Treueliedes und sei deswegen von der US-Terrororganisation als Zweitname aufgenommen worden. In Bezug auf die Äußerungen Kaisers sagt Hoffmann, es gebe Publikationen, die man eindeutig dem Angeklagten Eminger zuschreiben könne, wo es einen positiven Bezug auf die Hammerskins gebe. Die Hammerskins würden sich nicht immer als klassische rechte Organisation darstellen, sondern Dinge von Rockern übernehmen, z. B. bei der Aufnahme, beim Schweigegelübde. Eminger habe die Kutte offen gehabt. Das könne man als Signal an Leute, die sich auf so eine Subkultur beziehen, werten, dass vom Schweigerecht Gebrauch gemacht wird. Das könne in solchen Kreisen auch als Bedrohung gewertet werden. Klemke sagt, er wolle anregen, Gerlach zu fragen, ob er überhaupt gesehen hat, was Eminger trägt. Kaiser sagt, Gerlach habe bei seinen ersten beiden Vernehmung ganz von sich aus nichts gesagt.
Narin erwidert, es spiele keine Rolle, ob das Shirt tatsächlich von Gerlach gesehen wurde, es reiche der bloße Versuch einer Beeinflussung. Für chiffrierte Kommunikation spreche, dass auch Gerlach offenbar ein Kleidungsstück des „Label 23“ [rechte Szenemarke]trage. OStAin Greger sagt, die BAW trete dem Antrag nicht entgegen. Wenn der Angeklagte ein entsprechendes Kleidungsstück trage, sei das natürlich auch ein Statement, zum einen im Hinblick auf die aktuelle Gesinnung, andererseits auch auf eine mögliche Beeinflussung. Es komme nicht darauf an, ob Gerlach das wahrgenommen hat, alleine die Intention sei schon von Bedeutung. Deshalb habe das Shirt für das Verfahren Bedeutung und für die Rechtsfolgen. Götzl fragt ob Eminger bereit ist, das Shirt zu zeigen. Kaiser sagt, man sei bereit dazu, um die Diskussion und das ganze Prozedere abzukürzen, wie bei letztem T-Shirt auch und auch welchen, die vielleicht folgen werden. Götzl sagt, es werde dokumentiert. NK-Vertreter RA Matt sagt, auf dem Rücken des Zeugen stehe auf dessen Pulli: „Glory will be ours, label 23“. Das solle man im Zusammenhang vielleicht auch fotografieren. Es folgt eine Pause bis 15.55 Uhr.
Danach wird ein Foto des Shirts projiziert. Zu sehen sind zwei Motorräder und ein Totenkopf. Darüber steht in Fraktur: „Brüder Schweigen“. Auf dem Schädel steht: „bis in den Tod“. Dann verkündet Götzl, dass seine Verfügung, die Frage von RAin v. d. Behrens zu Malte Redeker zuzulassen, bestätigt ist. Gerlach bejaht, sich am Vortag der Verhandlung am 10.7. mit Redeker getroffen zu haben. Er verneint, mit Redeker über seine Aussage im Verfahren oder über das Thema NSU allgemein gesprochen zu haben. V. d. Behrens fragt, ob es einen Grund gab, das Thema zu vermeiden. Man habe Bier getrunken, so Gerlach, spreche über andere Themen, das Thema sei sowieso allgegenwärtig. Er bejaht, Thorsten Heise zu kennen, verneint aber mit anderen Personen auf dessen Hochzeit gewesen zu sein.
Dann fragt RA Narin, ob Gerlach einen Mirko Sz. aus Jena kennt, worauf Gerlach sagt, das sage ihm jetzt nichts. Narin fragt, ob er den Liedermacher „Barny“ kennt. Vom Namen und von der Musik her ja, so Gerlach, aber nicht persönlich. Auch René We. sage ihm nichts. Narin sagt, der nenne sich „Major Williams“. Das könne er jetzt nicht zuordnen, so Gerlach. Auch Michael Lo., der sich „Earl Turner“ nenne, sage ihm nichts. Das Label „Opos Records“ sage ihm etwas. Leute, die dem Label angehören, kenne er vom Sehen. Klemke beanstandet. Narin fragt, ob Gerlach jemanden unter dem Namen „Wüste“ kenne. Klemke beanstandet erneut. Der Zeuge wird nach draußen geschickt und Narin erläutert, We. und Lo. seien Personen, die sich in der Altenburger Szene bewegten beim Label „Opos Records“, zu denen der Zeuge Kontakt habe, was aus mehreren Facebook-Freundschaften hervorgehe. Lo. habe sich gleichzeitig in der Chemnitzer B&H-Szene bewegt, während das Trio dort untergetaucht war. We. sei in der Thüringer Szene, im Umfeld Gerlach und „Braunes Haus“ gewesen. Narin spricht von einem Album, dass sich „Brüder Schweigen“ nenne. Szydlowski habe im Winzerclub gespielt, habe nach dem Auffliegen des NSU Kontakt mit Wohlleben gehabt. Carsten Schultze habe in einer Einvernahme Szydlowski als einen Mittäter genannt, der mit Wohlleben und anderen einem Linken auf den Kopf gesprungen sei. Götzl fragt, was es helfe, wenn Gerlach diese Personen kennt. Narin spricht von intensiven Kontakten zu B&H im Bundesgebiet. Götzl erwidert, das sei nicht Thema der Hauptverhandlung, ob solche Kontakte bestehen. Es könne zwar für Narin alles sehr interessant sein, man entferne sich aber zu sehr, es fehle dann Zeit für die eigentliche Aufgabe. Narin sagt, es gehe auch darum, dass diese Personen Kontakt mit der Fränkischen Aktionsfront hätten, über deren Mitglieder Mandy Struck berichtet habe. Götzl sagt, er lasse das so nicht zu. Narin sagt, er ziehe die Frage zurück.
Nachdem Gerlach wieder im Saal ist, fragt Narin, ob der Peter Klose aus Zwickau kennt, Gerlach: „Ja.“ Nun beanstandet Heer. Narin sagt, Klose sei ein NPD-Politiker aus Zwickau gewesen, der noch vor Auffliegen des Trios mit „Paulchen Panther“ auf Facebook posiert habe. Klose habe in Kontakt auch zu Hammerskins gestanden und es hätten sich mehrere Bildaufnahmen mit Thomas Gerlach gefunden. Er wolle gerne fragen, ob Gerlach eine Erklärung hat, warum der verstorbene Klose, der gleichzeitig offenbar V-Mann des sächsischen Verfassungsschutzes gewesen sei, mit dem „Paulchen Panther“-Logo posiert habe. RA Schwarz sagt, das sein jetzt fünf Fragen in einer gewesen. Götzl erwidert, das sei eine Erläuterung gewesen, Narin solle nochmal die Frage formulieren. Narin fragt, ob Gerlach mal mit Klose darüber gesprochen hat, warum Klose auf seinem Facebook-Konto vor dem Auffliegen des NSU das „Paulchen Panther“-Logo genutzt und sich zeitweise „Paul Panther“ genannt habe. Gerlach verneint das, Klose habe schon vor 2011 einen Schlaganfall gehabt und sei gar nicht mehr kommunikativ gewesen.
Narin fragt nach einer Marlen P. Gerlach bejaht, sie zu kennen, das sei seine Verlobte. Narin fragt, ob die mal ein Facebook-Konto namens „Kritischer Mensch“ besessen habe. Nach einer Beanstandung durch Heer erläutert Narin in Abwesenheit des Zeugen, dass das BKA unter dem Namen „Kritischer Mensch“ intensiv eine Facebook-Kommunikation beobachtet habe. Von dieser Seite aus sei versucht worden mit Freunden von Michèle Kiesewetter Kontakt aufzunehmen und diese zu bedrohen. Es habe Hinweise gegeben, dass die Verlobte Gerlachs hinter hinter diesem Konto stehen könne, das habe laut Aktenlage nicht endgültig geklärt werden können. Er wolle fragen, ob die Verlobte des Zeugen diese Person ist. Götzl sagt, es gehe jetzt um Fragen der Anklageschrift, Narin solle unmittelbar nach dem Thema fragen, dann könne er ja auch nachfragen und Vorhalte machen. Aber wenn er von einer ganz anderen Seite frage, würden sich viele fragen, welche Bedeutung es haben soll, ob Gerlach die betreffende Person kennt oder nicht. Narin sagt, es stelle sich ggf. die Frage, ob vielleicht Gerlach seine damalige Lebensgefährtin dazu angehalten habe.
RA Kaiser sagt, es sei vielleicht so, dass Fragen nötig sind, um eine entscheidende Frage vorzubereiten, aber er sehe nicht, dass eine etwaige Bedrohung evtl. durch die Freundin des Zeugen irgendetwas mit dem Sachverhalt zu tun hat. Der Fragesteller müsse sich die Mühe machen, innerhalb der Frage zu erkennen zu geben, um was es geht. Götzl sagt, Narin vertrete nicht die NK Kiesewetter. Narin erwidert, das sei für die Aufklärung des Gesamtkomplexes wichtig, er halte die Frage aufrecht, sie sei ja auch schnell beantwortet. Götzl sagt, er halte sie für unzulässig und fragt, ob darüber entschieden werden soll. Narin bejaht das. RA Scharmer sagt, ungeachtet des Bezugs zu Kiesewetter gehe es ja auch um die Glaubhaftigkeit der bisherigen Angaben Gerlachs, wenn es tatsächlich eine Bedrohung gäbe, in die er verwickelt wäre, die im Bezug zu Angeklagten oder Opfern steht. Dann müsse die Frage umgestellt werden, dazu sei Narin aber wohl nicht bereit, so Götzl. Narin sagt, er werde es versuchen. RA Kaiser sagt, er gebe zu bedenken, dass nach der Verlobten gefragt wird und weist auf den § 55 hin. Schneiders sagt, Gerlachs Beistand habe ja den Hintergrund der Frage nicht mitbekommen. Klemke sagt, das Gericht müsse den Zeugen darauf hinweisen. Götzl erwidert, da müsse sich Klemke keine Sorgen machen.
Es folgt eine Unterbrechung bis 16.36 Uhr. Danach macht RA Narin einen Vorhalt aus einer Erstauswertung der Facebook-Kontakte von „Kritischer Mensch“, wo bislang über 31 [phon.] bestätigte Freunde beigefügt worden seien und ein so genanntes Abonnement zum Account von Thomas Gerlach. Narin fragt, ob Gerlach weiß, wer hinter diesem Account steht. Götzl weist darauf hin, dass Gerlach auch die Auskunft verweigern könne, wenn die Antwort auf eine Frage seine Verlobte der Gefahr der Strafverfolgung aussetzen würde. Es sei ihm nicht bekannt, wem das gehört, so Gerlach. Narin fragt Gerlach, ob der mal für eine VS-Behörde gearbeitet hat oder das noch tut. Das verneint Gerlach. Er verneint auch, mal vom VS angesprochen worden zu sein.
RA Scharmer sagt, er wolle jetzt zu Mirko Hesse fragen, aber nicht als Hammerskin, sondern in einer anderen Funktion. Im Jahr 2001/ 2002 solle der als V-Mann aufgeflogen sein, ob Gerlach darüber mit Wohlleben oder Kapke gesprochen habe und wenn ja, was. Gerlach verneint das. Scharmer fragt, ob das Auffliegen in der Szene thematisiert worden ist. Nicht mit ihm selbst, sagt Gerlach, es sei im Netz diskutiert worden, er habe das persönlich nicht verfolgt. Scharmer fragt, wer das diskutiert hat, ob Wohlleben und Kapke das diskutiert haben. Das wisse er nicht, so Gerlach. Scharmer fragt, in welchem Netz das diskutiert wurde. Er habe jetzt nicht so direkt im Netz gemeint, so Gerlach, es sei in Zeitungen darüber geschrieben worden. Scharmer fragt, was die Abkürzung „RaHoWa“ bedeutet. Seines Wissens heiße das „Rassenkrieg“, sagt Gerlach. Scharmer fragt, was das für Gerlach bedeutet. Für ihn habe das keine direkte Bedeutung, antwortet der Zeuge, es gebe seines Erachtens keinen Rassenkrieg. Scharmer möchte wissen, ob das in der rechten Szene ein gängiger Begriff ist, auch für die Angeklagten. Für die Angeklagten wisse er es nicht, so Gerlach, aber es gebe eine Band aus Amerika und auch Szeneklamotten, die so heißen. Das sei aber ohne ideologischen Hintergrund. Er übersetze das, so Gerlach auf Nachfrage, „Racial Holy War“, also so „heiliger Rassenkrieg“.
Scharmer fragt nach der Abkürzung „ZOG“. Das bedeute seines Wissens nach „Zionistisch okkupierte Regierung“, so Gerlach, das sei in der Szene eine plakative Bezeichnung für eine Regierung, die nicht im Sinne ihrer Völker arbeite. Seine Interpretation sei, dass das umgangssprachlich eine Art Verschwörungstheorie sei, dass alle Regierungen der westlichen Welt von Zionisten regiert werden. Es sei ein Stück weit nur ein Schlagwort, eine Überspitzung wie „RAHOWA“. Scharmer fragt, ob Gerlach der Name „Uwe UmerZOGen“ etwas sage. Nicht aus dem Stegreif, so Gerlach. Scharmer fragt, ob sich Gerlach mit Wohlleben oder Kapke über Thomas Richter unterhalten hat. Gerlach fragt zurück, ob Scharmer „diesen V-Mann“ meine. Über den habe er sich nicht mit Wohlleben und Kapke unterhalten. Er bejaht, Thomas Richter gekannt zu haben, auch persönlich. Scharmer sagt Gerlach solle erzählen. Götzl fragt, was Gerlach erzählen solle.
Scharmer sagt, es gehe darum, ob Richter Kontakte nach Thüringen hatte, zu Brandt und dem THS, zu Wohlleben und Kapke, von denen Gerlach weiß. Klemke beanstandet. Scharmer fragt, ob Gerlach, wenn er Richter persönlich kenne, Erkenntnisse habe, ob der Bezüge zum THS hatte. Er kenne Richter persönlich, so Gerlach, habe aber kurz nachdem der zu ihm Kontakt gesucht habe, den Kontakt wieder abgebrochen, weil er der Meinung gewesen sei, dass Richter für staatliche Stellen arbeitet, ob der Kontakte nach Jena hatte, könne er nicht sagen. Scharmer fragt, ob Gerlach darüber mal mit Kai Dalek gesprochen hat. Gerlach: „Nein.“ Dann macht RAin Basay einen Vorhalt aus einer Telefonüberwachung, dass der Beschuldigte [Steffen] Richter vom Anschluss Thomas Gerlachs am 15.1.2012 [phon.] einen Nachricht bekommen habe. Basay hält vor: „Ich hab dein Spielzeug mit. Da kannste jetzt das jüngste Gericht einläuten. Ich werf [?] das da ab, wo die Sonne nicht scheint. Heil Beate“ [komplette Nachricht phon.].
RA Schwarz sagt, sein Mandant lehne die Antwort im Hinblick auf § 55 StPO ab. Götzl fragt Gerlach, ob das so ist. Der bejaht. Basay sagt, sie könne keinen § 55 erkenne, sie habe gefragt, ob Gerlach sich an eine solche SMS erinnere. Götzl sagt, das sei doch aus dem Verfahren mit der Waffe, dem Ceska-Verfahren, das Verfahren könne jederzeit wieder aufgenommen werden. Basay fragt, ob Gerlach eine sexuelle Kurzbeziehung mit Zschäpe hatte. Schwarz sagt, das betreffe das Persönlichkeitsrecht seines Mandanten, die Frage werde nicht beantwortet. Basay erwidert, die Frage sei zulässig und wiederholt sie. Gerlach: „Nein, hatte ich nicht.“ Basay hält aus einer Mitteilung des LfV Bayern vor, dass ein persönlicher Kontakt zwischen Thomas Gerlach und Beate Zschäpe angeblich im Rahmen einer sexuellen Kurzbeziehung bestanden habe, die jedoch zeitlich nicht bestimmbar sei. Basay fragt, ob Gerlach auch nach dem Vorhalt dabei bleibt. Gerlach bejaht das.
RA Hoffmann fragt, ob Gerlach für das „Fest der Völker“ seine Kontakte aus dem bundesweiten Hammerskin-Netzwerk genutzt hat. RA Schwarz sagt, das beantworte sein Mandant wegen § 55 nicht. Hoffmann fragt, ob das bedeutet, dass Gerlach keine Fragen aus dem Bereich Vorbereitung „Fest der Völker“ im Hinblick auf § 55 beantwortet. Gerlach sagt, wenn Hoffmann konkret frage, müsse er darüber nachdenken. Hoffmann sagt, er habe z. B. die Frage, welche Bands Gerlach über Kontakte mit den Hammerskins eingeladen hat. Gerlach sagt, dazu sage er nichts. Hoffmann fragt, ob Gerlach an einer gemeinsamen Delegation von österreichischen und deutschen Rechtsextremisten vom 29.9.2007 bis zum 6.10.2007 in St. Martin im Passeier in Bozen zum Gedenken an Andreas Hofer teilgenommen hat. Gerlach: „Nein.“ Auch die Frage, ob er im März 2009 in Kaltern am See gemeinsam mit anderen deutschen Rechtsextremisten an einer Zusammenkunft von Verantwortlichen deutschsprachiger südtiroler Skinheadgruppen teilgenommen hat, verneint Gerlach.
Hoffmann fragt, ob sich Gerlach vielleicht erinnert, wenn er ihn frage, ob er da mit Uwe Meenen, Michael Paulus, Patrick Paul und Frank Schwerdt war. Gerlach: „Nein.“ Hoffmann hält vor, dass es ein Schreiben des BfV an das BKA zu Wohlleben gebe, demzufolge der im März 2009 an einer solchen Zusammenkunft in Kaltern am See teilgenommen habe und in einer Fußnote seien Gerlach und die anderen genannten Personen aufgeführt. Gerlach verneint, dass das Erinnerungen auslöse. Hoffmann fragt, ob sich Gerlach sicher ist. Gerlach: „Ja.“ Auf Frage sagt er, er glaube, er sei noch in der Haft in den KDS eingetreten. Er bejaht, später mal eine führende Rolle gehabt zu haben, er sei nach dem Rückzug von [Thomas] Brehl Organisationsleiter geworden um 2007 herum bis zur Abwicklung 2008. Er verneint, die Mitgliederverwaltung unter sich gehabt zu haben. Er verneint Johannes He. zu kennen. Norman Bordin kenne er. Er habe mal in München Odnerdienstleiter für eine Versammlung von Bordin gemacht. Bordin sei auch anfangs im KDS gewesen, sonst habe man politisch zusammengearbeitet, wenn es mal gepasst habe. Hoffmann fragt nach dem Zeitraum und Gerlach sagt, er würde sagen zwischen 2006 und 2010. Hoffmann fragt, was damit gemeint sei, wenn er sage „wir“ hätten mit Bordin zusammengearbeitet. Gerlach antwortet, es gehe um alle, die in dem Netzwerk mit ihm, Gerlach, zusammen gewirkt hätten, die regionalen Ableger wie Jena, wie Altenburg. Hoffmann: „Also auch Wohlleben?“ Ob Wohlleben direkt mit Bordin zusammengearbeitet hat, könne er nicht sagen, so Gerlach, wenn er „wir“ sage, meine er seine Region.
Er verneint, im Freien Netz mit Bordin zusammengearbeitet zu haben. Hoffmann fragt, ob Gerlach beim KDS oder beim FK Halbe mit der „Gesinnungsgemeinschaft der Neuen Front“ zu tun hatte. Gerlach verneint das, die habe es da seiner Meinung nach schon seit Jahrzehnten nicht mehr gegeben. Hoffmann: „Kennen Sie einen Olivier aus der Schweiz?“ Gerlach: „Nein.“ Hoffmann fragt, ob sich Gerlach sicher ist oder er meint, dass ihm das nichts sage. Das sage ihm nichts, so Gerlach. Hoffmann fragt, ob Gerlach es etwas sage, wenn er sage, dass der aus Neuchâtel in der Nähe von Orbe kommt. Gerlach verneint das. Hoffmann fragt, ob Gerlach da mal war. Er sei in der Schweiz schon in vielen Orten gewesen, Neuchâtel wisse er nicht.
Dann fragt Wohllebens Verteidiger Klemke, was Gerlach unter dem erwähnten „revolutionären Selbstverständnis“ verstehe. Gerlach sagt, es gehe darum, dass man eben schon deutliche Änderungen im Staat vornehmen müsse, um das umzusetzen, was sie sich vorgestellt hätten, das komme einer Revolution gleich. Klemke fragt, ob sich das auf den Weg oder das Ziel bezieht Auf beides, so Gerlach, eine revolutionäre Veränderung brauche revolutionäre Geister, die das umsetzen und bereit sind, dafür Nachteile auf sich zu nehmen. Klemke fragt, ob dieses Selbstverständnis den Einsatz von Gewalt einschließt. Gerlach verneint das. Es habe keine Diskussion über Gewalt gegeben, er habe immer den Eindruck gehabt, dass Gewaltlosigkeit bei ihnen Konsens gewesen sei. Wenn das dann doch mal aufgekommen sei, habe man das im Keim erstickt, weil es nichts bringe und man gewusst habe, dass Provokateure da waren, um zu kriminalisieren. Lu. in Jena sei z. B. einer gewesen, der schon kriminalisierend gewirkt habe, der habe bspw. versucht Leute anzustacheln, mit Gewalt gegen andere Leute vorzugehen.
Das sei von Wohlleben im Keim unterbunden worden. Wohlleben habe sich für das Haus verantwortlich gefühlt. Bei ihnen in Altenburg sei Gewalt kein Thema gewesen. Klemke sagt, Gerlach sei ja von der NK ein Foto gezeigt worden, das Wohlleben im Ritterkostüm zeigt, und fragt, ob sich Gerlach erinnert, was da abgelaufen ist. Er, so Gerlach, habe da Gäste aus Portugal gehabt und etwas machen wollen, was die nicht vergessen. Sie hätten dann ein Ritteressen bei Jena organisiert. Da sei eine Burg, wo ein Programm durchgeführt worden sei. Man habe in diesen Kostümen Spiele gemacht während des Essens. Klemke fragt, wer das veranstaltet. Von der Burgverwaltung und dem Restaurant selber, so Gerlach. Klemke fragt, ob das keine Ku-Klux-Klan-Rüstung oder ähnliches war. Gerlach sagt, das Equipment sei vom Restaurant gewesen, das sei ins Essen eingebaut worden. Es habe ein, zwei Freiwillige gegeben, die das hätten machen sollen. Er habe, glaube er, auch einen Helm angehabt.
RA Hoffmann fragt, ob die KS Jena Teil des Freien Netzes war. Die habe es schon länger gegeben, so Gerlach, die sei dann übergegangen ins Freie Netz. Dann fragt Hoffmann, was das denn für ausländische Gäste waren bei dem Ritterfest. Das seien Bekannte von ihm gewesen, so Gerlach. Hoffmann fragt, ob das Hammerskins waren. Gerlach: „Dazu werde ich nichts sagen.“ RA Scharmer sagt, er habe Gerlach das Bild vorgehalten und der habe gesagt, er werde zu den Gästen keine Frage beantworten, jetzt habe Gerlach Fragen Klemkes dazu beantwortet. Scharmer fragt, ob Gerlach jetzt bereit dazu ist, Fragen dazu zu beantworten. RA Schwarz sagt, das komme auf die Frage an. Gerlach sagt, seines Wissens sei es da um das Foto und Handbewegungen gegangen, sowas werde er nicht beantworten. Scharmer fragt, wie die politischen Bezüge zu den Gästen aus Portugal waren. Das seien Bekannte gewesen, die er schon länger gekannt habe, mehr könne er dazu nicht sagen, so Gerlach. Scharmer fragt, ob Wohlleben die auch kannte. Ob der die vor dem Ritteressen kannte, wisse er nicht, so Gerlach, danach dann auch. Scharmer fragt, ob Wohlleben etwas darüber wusste, ob das Hammerskins waren. Das wisse er nicht, so Gerlach. Scharmer sagt, Gerlach habe die Frage verneint, ob er für den VS arbeite, und fragt, ob das auch für alle anderen Nachrichtendienste und die Polizei gilt. Gerlach bejaht das. Das gelte auch für ausländische Ämter, so Gerlach auf Nachfrage. Carsten Schultzes Verteidiger RA Pausch fragt, wie lang es die KS Jena gegeben habe. Er könne das zeitlich nicht einordnen, so Gerlach. Der Zeuge wird entlassen.
Danach gibt RAin Schneiders eine Erwiderung auf die Stellungnahme des GBA vom 150. Verhandlungstag ab. Es erstaune, dass die BAW der Ansicht sei, dass der Weg der Ceska 83 von der Schweiz nach Deutschland ohne Belang sein solle. Schneiders spricht davon, dass dann Befragungen von Vernehmungsbeamten, die Verlesung von Vernehmungen und geplante Vernehmungen ohne Belang wären. Die Stellungnahme sei außerdem selektiv und erwähne ausschließlich Wohlleben belastende Indizien. Schneiders legt Widerspruch gegen die Vernehmungen von Sitta I. und Gerichtspräsident Staudenmann sowie gegen die Verlesung der Aussagen Germann und Müller ein und regt an, Müller unter Zubilligung von freiem Geleit nochmal zu laden.
RA Stahl sagt, die Verteidigung Zschäpe schließe sich an. OStA Weingarten sagt, er habe offenbar gestern zu schnell gesprochen. Er habe die Ermessenskriterien nach § 244 Abs. 5 StPO dargelegt und sich in dem Rahmen der Relevanz zugewandt. Nur unter diesem Kriterium habe er ausgeführt, dass die historischen Besitzverhältnisse für sich genommen nicht relevant seien.
Der Verhandlungstag endet um 17.14 Uhr.
Der Blog NSU-Nebenklage kommentiert:
„Gekrönt war der Verhandlungstag davon, dass der Angeklagte Eminger seinen Gesinnungsgenossen mit einem T-Shirt grüßte, auf dem „Brüder schweigen – bis in den Tod“ prangte. „Brüder schweigen“ ist ein Zitat aus dem Treuelied der Waffen-SS und die Selbstbezeichnung der mörderischen Nazi-Terrororganisation „The Order“ aus den USA, die zahlreiche Überfälle und Morde begangen hatte und von „Blood & Honour“ wie von den Hammerskins verehrt wird. In einem solchen Shirt war am 29.07.2014 bereits der Bruder des Angeklagten, Maik Eminger, zum Prozess erschienen. Auf solche Art zeigt die Naziszene einerseits ihre Verbundenheit und macht sich andererseits über das Verfahren lustig. Umso notwendiger ist es, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu versuchen, das Unterstützernetzwerk und die Strukturen des NSU aufzudecken.“
http://www.nsu-nebenklage.de/blog/2014/10/16/16-10-2014/