Protokoll 153. Verhandlungstag – 22. Oktober 2014

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Am 153. Verhandlungstag werden zunächst drei ehemalige Polizeibeamt_innen der Soko Rex gehört. Diese sagen zu Vernehmungen von Zschäpe und Wohlleben aus dem Jahr 1996 u.a. den Themenkomplex „Puppentorso“ betreffend aus. Die Beamt_innen haben allerdings kaum noch eigene Erinnerungen an die Vernehmungen, haben sich allerdings anhand der alten Protokolle vorbereitet. Am Ende des Prozess-Tages sagt außerdem Rechtsanwalt der Nebenklage Turan Ünlücay zu einer Unterhaltung mit , der an der Lieferung der Ceska beteiligt gewesen sein soll, als Zeuge aus.

Zeug_innen:

  • Susanne Sch. (Polizeibeamtin, Vernehmung Zschäpe 1996)
  • Horst Bu. (Polizeibeamter, Vernehmung Zschäpe 1996)
  • Michael Ho. (Polizeibeamter, Vernehmung Wohlleben 1996)
  • Turan Ünlücay (RA, NK-Vertreter, Äußerungen Hans-Ulrich Müllers, Ceska-Lieferkette)

Der Verhandlungstag beginnt um 9.48 Uhr. Erste Zeugin ist Susanne Sch., Polizeibeamtin aus Suhl. Götzl sagt, es gehe um eine Beschuldigtenvernehmung von Zschäpe vom 20.6.1996 in einem Verfahren der StA Gera, Sch. solle berichten. Sch. sagt, sie wolle einführend erwähnen, dass es sehr lange zurückliegt. Sie habe sich die Vernehmung besorgt. Sie hätten da sehr viele Vernehmungen gemacht in Zusammenhang mit der Soko Rex, da könne sich aus dem Kopf nicht erinnern. Götzl: „Nachdem Sie sich das nochmal angeschaut haben, was können Sie im Hinblick darauf sagen?“ Dass Zschäpe im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung in ihrer, Sch.s, Vernehmung aussagebereit gewesen sei, so Sch. Es sei Zschäpe vorgehalten worden, dass von ihrem damaligen Freund Böhnhardt ein Fingerabdruck gesichert worden sei. Dazu habe Zschäpe angegeben, dass ihr Freund mit der Sache nichts zu tun habe und sie ihn charakterlich genau kenne. Sie habe kein Alibi für die Tatzeit nennen können, habe in der Vernehmung ihren Freundeskreis aufgehellt, ihre Verbindungen, die Leute mit denen sie oft zusammen gewesen sei, würden teilweise aus dieser Vernehmung hervorgehen.

Götzl: „Haben Sie an die Vernehmungssituation selbst noch eine Erinnerung?“ Sch. verneint das. Sie hätten in dem Zusammenhang über 300 Verfahren bearbeitet in der Zeitspanne 1995/ 96. Sich da jetzt noch zu erinnern, sei ihr nicht möglich. Götzl fragt, wie sich Sch. vorbereitet hat. Sie habe entsprechend des Aktenzeichens der Vorladung versucht, sich aktenkundig zu machen. Das sei gar nicht so einfach gewesen. Und sie habe sich dann in den Vernehmungsauszug eingelesen. Mehr habe sie auch nicht zur Verfügung gestellt bekommen. Götzl: „Und kam da eine Erinnerung an die damalige Vernehmungssituation?“ Sch.: „Tut mir leid, nein.“ Götzl fragt, wie Sch. Vernehmungen durchführt. Damals sei es so gewesen, antwortet Sch., dass man als Mitarbeiter in der Soko Aufträge erhalten und die ganz konkret abgearbeitet habe. Sie habe mit dem Kollegen Ar. die Vernehmung zur Sache durchführen sollen. „Nicht mehr, nicht weniger.“ Götzl fragt zur Protokollierung und Sch., sagt, sie hätten damals sicher selbst geschrieben, sonst sei die Protokollierung durch eine Sekretärin vermerkt. Götzl fragt nach Besonderheiten und Sch. spricht davon, dass es eine Vernehmung von mehreren hundert gewesen sei, man habe das abgearbeitet und das Ergebnis vorgelegt. Es sei auch nicht so gewesen, dass speziell jemand nur für eine Person zuständig gewesen sei.

Götzl fragt nach den Anschuldigungen gegen Zschäpe. Es sie um die Puppe an der Autobahn gegangen, so Sch., das Verfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung. Wenn sie sich richtig erinnere, müsse das eines der ersten größeren Verfahren der Soko Rex gewesen sein, sie sei von August 1995 bis November 1996 in der Soko gewesen, habe Ermittlung, Aktenführung und eine Spurendokumention gemacht. Es sei eine sehr anstrengende Zeit gewesen, sie hätten massig Verfahren abgearbeitet, immer um den gleichen beschuldigten Personenkreis, viele Durchsuchungsmaßnahmen gemacht. Götzl fragt, wie sich die Situation am 20.6.1996 dargestellt hat, was der Hintergrund war, gegen Zschäpe zu ermitteln. Da sie keinen Einsicht in die gesamte Akte gehabt habe, so Sch., könne sie sich die Zusammenhänge nicht erklären. Sie sei mehrfach mit Zschäpe befasst gewesen, aber es sei ihr in keiner Sache mehr möglich, da detailliert zu antworten. Zum Verhalten Zschäpes sagt Sch., zu dem Zeitpunkt sei Zschäpe noch aussagebereit gewesen, sei völlig ruhig und klar gewesen, habe genau gewusst, was sie sagen wollte, es habe keine Auffälligkeiten, keine Aggression ihr, Sch., gegenüber gegeben.

Götzl fragt, was damit gemeint ist, dass Zschäpe gewusst habe, was sie wollte. Die ganze Gruppe, die habe ihr Ziel gehabt, ihre Meinung zur Gesellschaft und das hätten die dargelegt, dazu gestanden, so Sch. Die hätten ihre rechtsorientierte Gesinnung, wie sie auch Zschäpe in der Vernehmung dargelegt habe, gelebt und zum Ausdruck gebracht. Götzl: „Inwiefern?“ Es seien ja nur Verfahren wie Volksverhetzung, Landfriedensbruch, verbotene Zeichen gewesen, so Sch. Auf Frage sagt Sch., Beschuldigte in dem Verfahren seien, soweit sie noch wisse, Böhnhardt, Gerlach, Zschäpe gewesen, ob Mundlos oder Wohlleben Beschuldigte waren, könne sie nicht nicht definitiv beantworten. Götzl sagt, nach dem Personalienblatt würden sich im Protokoll die Angaben zur Sache finden, ob Sch. noch wisse, ob zunächst Schilderungen im Zusammenhang erfolgten. Zschäpes Verteidigerin RAin Sturm beanstandet. Götzl sagt, er müsse ja schauen, wie weit die Erinnerung der Zeugin geht, er könne ja nicht die Unterlagen, die vorliegen, ignorieren. Sturm sagt, die Zeugin habe deutlich und mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass sie überhaupt keine Erinnerung an die Vernehmung hat. Götzl sagt darauf, dass er das überprüfen müsse, und Polizeibeamte seien gesetzlich verpflichtet, sich vorzubereiten. Er fange dann eben vorne an mit den Angaben zur Person. Sie habe das aufgeschrieben, was ihr Zschäpe damals gesagt habe, sie könne sich definitiv nicht an die Vernehmungsumstände erinnern, es sei einfach viel zu lange her.

Götzl: „Eine Angabe wird sicherlich nicht zutreffen, Das Geburtsdatum ist hier mit 2.1.1996 angegeben, das ist, nehme ich an, ein Schreibfehler gewesen.“ Das sei ihr jetzt auch aufgefallen, so Sch., das sei ihr damals nicht aufgefallen und Zschäpe auch nicht. Götzl hält nochmal die kompletten Angaben zur Person vor und Sch. sagt, sie habe das aufgeschrieben, was Zschäpe ihr gesagt habe. Nun beschwert sich Zschäpes Verteidiger RA Heer, Götzl solle nachfragen, ob sie wirklich eine Erinnerung hat, sonst müsse die Verteidigung Zschäpe nachher von vorne anfangen. Sch. wiederholt, dass sie sich an die Vernehmung nicht erinnere. Was sie eben geschildert habe, seien normale Arbeitsabläufe bei jeder Vernehmung. Götzl sagt, hier finde sich noch: „freiwillige Angaben; Schulbildung: Grund-, Hauptschule, erlernter Beruf Gärtnerin; wirtschaftliche Verhältnisse: Arbeitslos, 140 DM pro Woche“. Götzl: „Kommt da eine Erinnerung?“ Sch.: „Nein.“ Götzl sagt, da würden sich mehrere Unterschriften finden. Das eine, H., sei sie, so Sch., das sei ihr Mädchenname, das andere sei ihr Kollege und daneben Beate Zschäpe. Götzl: „Kommt eine Erinnerung zurück?“ Sch.: „Tut mir leid, nein.“ Zur Belehrung sagt sie, das sei die übliche Beschuldigtenvernehmung, zu den Vorwürfen, dass sie immer konkrete Aufgaben gehabt und die Informationen an den Sokoleiter weitergegeben hätten.

Dann geht Götzl das Protokoll weiter durch und hält Passagen vor, Sch. gibt jeweils an, keine Erinnerung mehr zu haben. Götzl hält abschnittsweise vor: Die Anschuldigung würden nicht zu Recht bestehen, sie, Zschäpe könne auch nicht erklären, warum sie verdächtig werde; von der ersten Puppe habe sie bei einer Ansprache von Dr. Dewes [damals Thüringer Innenminister]erfahren, von der zweiten Puppe durch Fernsehen und Bild-Zeitung erfahren; es liege auf der Hand, dass es rechtsgerichtet gewesen sei, sie, Zschäpe, habe auch sofort überlegt, wer das getan haben könnte; diese Puppe sei so zentral angebracht gewesen, sie habe im ersten Moment gar nicht an einen Täter aus Jena gedacht; sie hätten die Tat mehrmals im Freundeskreis diskutiert; alles seien davon ausgegangen, dass die Täter von auswärts kommen. Zum letzten Vorhalt sagt Sch., wenn Zschäpe das damals so angegeben habe, habe man das protokolliert, sie habe keine spezielle Erinnerung.

Götzl fragt, ob Sch. mit Ermittlungen gegen diese genannten Personen befasst war. Sch. bejaht das, sie sei mit allem befasst gewesen, was an Ermittlungen erforderlich gewesen sei. Erinnerungen an einzelne Ermittlungshandlungen habe sie nicht mehr. Vorhalt: Sie, Zschäpe, müsse hier aber angeben, dass sie für die beiden genannten Tatzeiten kein Alibi angeben könne, das liege lange zurück, da sei aber noch mit Uwe Böhnhardt zusammen gewesen, d.h. er sei die meiste Zeit bei ihr gewesen, es klinge vielleicht komisch, aber er sei eigentlich immer bei ihr gewesen, an diese Tage habe sie keine Erinnerung. Sch. bejaht, mit Böhnhardt im Rahmen von Ermittlungen befasst gewesen zu sein, sie könne aber auch hier nicht eine Sache detailliert schildern. Götzl fragt, ob die Angabe Zschäpes, dass sie nicht mehr mit Böhnhardt zusammen gewesen sei, in den Ermittlungen mal thematisiert wurde. Sch. sagt, dass es ihr leid tue, dass sie hier nicht definitiv Auskunft geben könne. Götzl: „Ich frage Sie, weil ich Sie fragen muss, es geht nicht darum, ob es Ihnen leid tut, sondern darum, was Sie wissen.“

Er sagt, hier sei ein Fingerabdruck angesprochen. Bei der Puppe an der Autobahn sei bei der Spurenauswertung ein Fingerabdruck von Böhnhardt gesichert worden, sagt Sch. dazu. Deswegen sei das eingebaut worden in die Frage, so Sch., aber dazu habe sie jetzt kein Einblick bekommen. Heer sagt, Götzl solle bitte nachfragen, ob es um eine heutige Erinnerung geht. Götzl erwidert, er sei in seiner Fragestellung frei und werde nicht alle Fragen so stellen, wie Heer sich das vorstelle. Sch. sagt, ihr sei bekannt, dass dort ein Fingerabdruck gesichert wurde, das habe sie noch gewusst, sie könne aber nicht mehr die Umstände beschreiben. Dann macht Götzl mit abschnittsweisen Vorhalten aus der Vernehmung weiter und Sch. sagt dazu, dass sie keine Erinnerung habe. Vorhalt: Zschäpe sei vorgehalten worden, dass an dem Karton, der bei der Puppe abgestellt gewesen sei, ein Fingerabdruck von ihrem damaligen Freund Böhnhardt gesichert worden sei; dazu habe Zschäpe gesagt, dass der Fingerabdruck dann halt da sei, trotzdem könne sie sich nicht vorstellen, dass der Uwe dabei war, sie habe auch mit dem gesprochen, dann müsse er sie belogen haben, einen Menschen, mit dem man zwei Jahre zusammen war, kenne man eigentlich; wenn es denn doch so sein sollte, mache es sie sehr betroffen.

Sch. bejaht, mal mit André Kapke befasst gewesen zu sein, das seien Freunde gewesen, die immer zusammen unterwegs gewesen seien. Es sie immer der gleiche Personenkreis, der in ihren Straftaten aufgetaucht sei. Vorhalt: Zur Verbindung zu Kapke könne sie, Zschäpe, nur sagen, dass das Verhältnis nicht mehr so sei, wie es mal gewesen sei; bis vor einem Jahr seien sie mit dem Dicken noch befreundet gewesen; es sei dann zu internen Streitigkeiten gekommen; Kapke habe oft Märchen erzählt, keiner habe ihm glauben wollen; Kapke hätte es sich mit Sicherheit nicht verkneifen können davon zu reden; man habe nicht mehr viel mit ihm zu tun, trotzdem fahre ihn der Uwe ab und zu. Götzl fragt, ob Verbindungen in andere Städte abgeklärt wurden. Sch. sagt, die ganze Sache sei im August 1995 los gegangen im Bereich Saalfeld-Rudolstadt, wo sich diese Gruppierungen immer wieder getroffen hätten zu Demonstrationen, zu einem Katz-und-Maus-Spiel mit der Polizei, Saalfeld-Rudolstadt, Gera und auch Personen aus Jena. Vorhalt: Bis zu der Sache in Rudolstadt an dem Denkmal seien sie eigentlich jeden Mittwoch zum Stammtisch in den Weinberg gefahren, aber als sie mitbekommen hätten, dass alle eine dran bekommen in Sachen kriminelle Vereinigung, hätten sie alle Kontakte nach Saalfeld-Rudolstadt sofort abgebrochen; sie wisse nicht, ob Kapke noch Kontakt hat; an Namen vom Stammtisch würden ihr nur noch der Brandt und Brehme einfallen; sie habe in der damaligen Vernehmung schon ausführliche Angaben gemacht.

Sch. verneint, sich zu erinnern, ob Zschäpes politische Einstellung mal Thema war. Götzl möchte mit Vorhalten weitermachen, aber RAin Sturm beanstandet. Die Zeugin, so Sturm, habe wiederholt gesagt, sie erinnere sich nicht an die Situation. Götzl sagt, es sei vielleicht unwahrscheinlich, dass eine Erinnerung kommt, per se sei jedoch der Vorhalt als Vernehmungsbehelf aber zulässig. Sturm sagt, die Zeugin habe zu erkennen gegeben, dass sie keine Erinnerung an die Vernehmung habe. Götzl erwidert, das sei Sturms Prognose, und Sturm unterstelle, dass dadurch Fragen unzulässig werden. Sturm hält die Beanstandung aufrecht und verlangt eine Beschluss. Bundesanwalt Diemer sagt, das Vorgehen des Vorsitzenden sei zulässig und geboten, es sei unerlässlich, dass der Vorsitzende so vorgeht. Es folgte eine Pause.

Um 10.58 Uhr verkündet Götzl den Beschluss, dass der Vorhalt des Vernehmungsprotokolls zulässig ist. Mit dem Vorhalt solle im Rahmen der Aufklärungspflicht geprüft werden, ob sich die Zeugin nicht doch erinnern kann. Vorhalt: Zu ihrer Gesinnung wolle sie, Zschäpe, sagen, dass diese zwar rechtsgerichtet sei, aber sie deshalb noch keine Straftaten begehe; auch werde in ihrer Gruppe selten politisch diskutiert; auch die anderen würden rechts denken, das bringe man durch Kleidung zum Ausdruck; sie würden ab und zu zu Demonstrationen und Konzerten gehen, dort treffen man andere Sympathisanten. Götzl: „Kommt eine Erinnerung?“ Sch.: „Nein.“ OStAin Greger möchte von Sch. wissen, ob sie sagen kann, welche Umstände dazu führten, dass Zschäpe als Beschuldigte gehört wurde. Sch. sagt, sie erinnere sich nicht. RAin Sturm fragt, was Sch, damit gemeint habe, wenn sie neben Zschäpe, Böhnhardt und Gerlach von „vielen anderen“, gegen die ermittelt worden sei, gesprochen habe. Dass es sich nicht nur um den genannten Personenkreis gehandelt hat, sondern auch um andere, die sie nicht namentlich nennen könne, so Sch., auf eine genaue Zahl wolle sie sich nicht festlegen.

Sturm fragt, was Sch. damit meint, wenn sie in Bezug auf Zschäpe vor „rechtsorientierter Gesinnung“ spricht. Die hätten ihre rechte Gesinnung gelebt und klipp und klar zum Ausdruck gebracht, dass das ihre Denkweise ist, so Sch., und bspw. an vielen Demonstrationen teilgenommen. Sturm sagt, sie interessiere Zschäpe und nicht eine allgemeine Gruppe. Die Frage könne sie nicht beantworten, so Sch., das habe sich 1995/ 96 abgespielt, sie könne das nicht mehr aus dem Gedächtnis mit Fakten belegen, aber alle diese Sachen seien dokumentiert worden, jede einzelne Ermittlungshandlung. Sturm hält Sch.s Aussage vor, dass Zschäpe gewusst habe, was sie wollte, klipp und klar gewesen sei und keine Aggressionen gezeigt habe. Das sei ihr noch bekannt, dass Zschäpe immer ruhig war, so Sch. Unter „klipp und klar“ verstehe sie, dass Zschäpe gewusst habe, was sie möchte, innerlich aufgeräumt gewesen sei, diesen Eindruck habe Zschäpe gemacht. Sie könne sich nicht erinnern, dass sie ausfallend, aggressiv oder in anderer Weise auffällig wurde. Auf Frage sagt Sch., die Soko Rex sei ausschließlich mit Ermittlungsverfahren mit rechtsgerichtetem Hintergrund befasst gewesen.

Auf Frage von Wohllebens Verteidiger RA Klemke sagt Sch., sie wolle sich nicht auf eine bestimmte Zahl von Verfahren der Soko Rex festlegen, aber es sei eine horrende Zahl gewesen in dem Zeitraum, in dem sie dort gearbeitet habe. Wie viele Verfahren sich gegen den Freundeskreis um Zschäpe gerichtet haben, könne sie nicht beantworten. Sie könne nicht mehr sagen, ob dieser Freundeskreis in irgendeiner Art und Weise strukturiert war oder nur lose war. Klemke fragt, ob Sch. in Bezug auf diesen Freundeskreis mögliche Straftaten mit Gewalt gegen Personen bekannt geworden sind. Gewaltbereitschaft sei grundsätzlich da gewesen, so Sch., aber nicht in dem Maße wie sie in den letzten Jahren ermittelt worden sei: „Es ging mehr um Handgreiflichkeiten, nicht um Mord und ähnliche Dinge. Klemke fragt, ob das mit den Handgreiflichkeiten in Bezug auf diesen Freundeskreis gemeint sei. Da gehe es um andere Personen, so Sch. Klemke fragt, ob es um Gewalt gegen Ausländer gegangen sei, und Sch. sagt, sie könne sich nicht an jedes Verfahren erinnern.

Auf Frage von NK-Vertreter RA Behnke sagt Sch., sie habe zum ersten Mal von den Vorwürfen gegen Zschäpe erfahren, als die Medien angefangen haben, massiv darüber zu berichten. Behnke fragt, ob Sch. der Kontakt mit Zschäpe da wieder eingefallen. Sch.: „Ja, ich war erschüttert. Einzelheiten zur Vernehmung seien ihr nicht wieder eingefallen, so Sch. auf Frage, aber an ihre Tätigkeit in der Soko. Behnke hält vor, dass Sch. Zschäpe als aufgeräumt bezeichnet habe. Sch.: „Ja, das war mein Eindruck.“ Behnke fragt, wie sich Sch. erinnern könne, wenn sie ansonsten kein Bild der Vernehmungssituation mehr habe. Sie könne sich nicht erinnern, dass Zschäpe jemals ihr gegenüber aggressiv aufgetreten sei, Zschäpe sei immer ruhig und aufgeräumt gewesen. Sie gehe davon aus, denn in ihren Berufsjahren habe Gewalt sehr selten eine Rolle gespielt und die paar Mal vergesse man nicht, hätte Zschäpe sie jemals angegriffen, hätte sie das das nicht vergessen. Zschäpe sei ruhig gewesen, habe genau gewusst, was sie sagen möchte und nicht sagen möchte. Behnke: „Daraus schließe ich, dass Sie sich an die Situation erinnern.“ An die eine Situation nicht, so Sch., aber sie hätte viele Kontakte zu Zschäpe gehabt. Andere seien gegenüber der Polizei gewalttätig geworden, so Sch. auf Nachfrage, aber sie könne das nicht einzeln benennen, es sei zu lange her. Handgreiflichkeiten habe es bei Demonstrationen etc. gegeben, das sei ihr weitläufig in Erinnerung.

RA Reinecke fragt, ob es ein Problem für Sch. war, dass sie nur das Protokoll und nicht andere Akten hatte. Sie hätte bestimmte Sachen nachschlagen und beantworten können, so Sch., aber aus dem Gedächtnis auch nicht. Sie habe die Vernehmung von der zuständigen Aktenhaltung beim BKA bekommen, an die sie sich mit der Vorladung gewandt habe. Ob es beim LKA oder der StA Gera diese Akten noch gibt, wisse sie nicht, sie habe nicht viel Zeit gehabt, habe am Montag erst die Ladung erhalten. RA Kuhn fragt, ob Sch. auch Erinnerungen an Böhnhardt wieder kamen, als sie aus den Medien von diesen Taten erfahren habe. Sch. bejaht das. Sie verneint, dass ihr in Erinnerung gekommen sei, ob die beiden Personen mal liiert gewesen sind, aber ihr erster Gedanke sei gewesen, dass sie mit diesen Personen schon zu tun hatte. Wie Ar. mit Vornamen heißt, wisse sie nicht, sie seien aus verschiedenen Dienststellen gewesen und hätten nie wieder Kontakt gehabt. RAin Sturm fragt, woran Sch. festmache, dass Zschäpe wusste, was sie sagen möchte und was nicht. Das könne sie nicht beantworten, so Sch., als Ermittler würden viele Sachen intuitiv laufen, den Ausdruck müsse sie zurücknehmen.

Es folgt der Zeuge Horst Bu., Polizeibeamter bei der Landespolizeidirektion Erfurt. Es gehe um eine Vernehmung Zschäpes am 31.7.1996, so Götzl: „Was haben Sie denn in Erinnerung?“ Bu. sagt, bzgl. dieser Vernehmung habe er leider keinerlei große Erinnerung. Nur noch der Sinn der Vernehmung sei ihm im Kopf gewesen, aber was da konkret gesprochen wurde, könne er nur aufgrund der Akteneinsicht wiedergeben, die er erhalten habe. Er sei bei der Vernehmung nur beisitzend gewesen, die Vernehmung sei von einem anderen Beamten durchgeführt worden. In Erinnerung habe er nur noch, dass die damals Vernommene sich mit den anderen Mittätern abgesprochen habe, die hätten sich gegenseitig Alibis zugeschanzt. Einzelheiten seien leider nicht mehr in Erinnerung, so Bu. auf Frage. Mit dem Sinn der Vernehmung habe er gemeint, dass man sich diese Vernehmung auch hätte sparen können, denn seiner Meinung nach habe die zu Vernehmende gelogen. Sie hätten Fakten gehabt, einen Fingerabdruck von Böhnhardt. Für ihn sei ein Fingerabdruck ein Fakt, den könne man so nicht widerlegen, also die Person sei anwesend gewesen.

Götzl fragt, welche Informationen es weiter gegeben habe. Bu. sagt, er sei 1996 in diese Ermittlungsgruppe gekommen, da sei es ursprünglich um einen Anschlag gegen Funkmeldemasten der Polizei gegangen. Und währenddessen seien diese anderen Straftaten dazu gekommen, z. B. die Puppe. Dann sei daraus die Soko Rex entstanden und dann hätten sie verstärkt in diese Richtung ermittelt. Sie hätten Zweierteams gebildet und Arbeitsaufträge abgearbeitet. Vernehmungen seien durch den gehobenen Dienst durchgeführt worden, er sei damals mittlerer Dienst gewesen. Er sei ein halbes Jahr in dem Bereich tätig gewesen, er denke ab März. Götzl: „Um welchen Fingerabdruck worauf geht es?“ Das könne er nicht mehr sagen, so Bu., vermutlich auf der Puppe, er wisse es aber nicht mehr. Er verneint, sagen zu können, wie es zu der Vernehmung kam. Götzl fragt, ob Bu. sagen kann, um welche Themen es ging. Sie hätten die Aufträge bekommen vom Sokoleiter Ho., wie die Aufträge zustande kamen, das sei ihnen nicht bekannt gewesen. Er bejaht, dass es einer dieser Aufträge war, Zschäpe zu vernehmen, der Kollege sei ihm aber fremd gewesen, er habe nur beiwohnen sollen. Er sei damals noch nicht lange bei der Polizei gewesen und nicht so erfahren in Vernehmungen. An den Ablauf, den Inhalt habe er eigentlich fast keine Erinnerungen. Er habe nur das Gefühl gehabt, die veralbern einen, wenn man sie befragt. Götzl: „Woran machen Sie das fest?“ Bu. spricht von „Bauchgefühl“. Damals habe er mehr Sachkenntnis gehabt und da wisse man, wenn einem einer „Zinnober“ erzählt. heute könne er es nicht mehr nachvollziehen. Götzl fragt, wer wem gegenseitig Alibis gegeben hat. In der Vernehmung sei ja bekannt geworden, dass Zschäpe sich mit André Kapke und anderen über den Tag unterhalten habe und auf ein Alibi hingewiesen worden sei. Götzl: „Haben Sie da noch eine Erinnerung an diese Angaben?“ Bu.: „Nein, habe ich erst wieder durch die Akteneinsicht gekriegt.“ Götzl: „Ja, ist dann eine Erinnerung wiedergekommen?“ Bu.: „Nein, tut mir leid.“

Diese Bewertung sei eine allgemeine Bewertung für den gesamten Zeitraum, wo er da war, so Bu. auf Frage, dass die einen „veralbern“. Es gehe nicht konkret um diese Vernehmung. Vom Gesamtbild sei er der Meinung gewesen, dass die nicht die Wahrheit erzählen. An die Vernehmung erinnere er sich nicht mehr. Er könne sich auch eigentlich nicht an Zschäpe erinnern. Götzl fragt, was mit „eigentlich“ gemeint ist. Er sei da jetzt vorsichtig, so Bu., weil man viel im Fernsehen schon gesehen habe. Er könne nicht mehr mit Sicherheit sagen, dass er sie noch im Gedächtnis hatte. Er sei vermutlich auch, weil er nur Beisitzer gewesen sei, nicht so aufmerksam gewesen. Er verneint, irgendwas Besonderes von Zschäpes Verhalten in Erinnerung zu haben. Den Kollegen habe er bis dahin nicht gekannt, der sei aus Jena gewesen, er wisse nicht, ob der in diese Ermittlungsgruppe integriert war. Er verneint, danach mit dem Kollegen zu tun gehabt zu haben.

Götzl sagt, er müsse nochmal nachfragen, was mit „gegenseitig Alibis geben“ und dem Gefühl, veralbert worden zu sein, gemeint ist. Wenn man eine Zeit lang zu so einem Fall arbeite, dann bilde man sich eine eigene Meinung, Thesen, so Bu. Und wenn man dann auf die Personen treffe, dann könne man schon einschätzen, lügt er oder windet er sich oder sagt er die Wahrheit. Seiner Erinnerung nach sei gegen Kapke, Wohlleben, Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe ermittelt worden, aber für das Gesamtbild müsse man den Sokoleiter befragen. Es sei damals um die Puppe gegangen, so Bu. auf Frage, die an der Autobahn aufgehangen worden sei. Dazu sei die Befragte vernommen worden und habe angegeben, dass ihr durch Kapke gesagt worden sei, sie sei bei einer Geburtstagsfeier gewesen. Da sei der Eindruck entstanden, dass das vorgetäuscht ist. Und der Eindruck sei verstärkt worden durch den Fingerabdruck Böhnhardts, der also dort gewesen sein müsse. Zschäpe habe gesagt, Böhnhardt sei die ganze Nacht bei ihr gewesen. Das haue ja dann nicht hin. Aufgrund seines Bauchgefühls und bestimmter Fakten sei der Eindruck entstanden, so Bu. Es sei ihm jetzt nicht bekannt, ob es noch weitere Fakten gab als den Fingerabdruck.

Götzl fragt, ob sich Bu. erinnert, wie die Situation überhaupt war, ob Zschäpe im Zusammenhang Angaben gemacht hat oder gleich Fragen gestellt wurden, als die Vernehmung begonnen hat. Bu. verneint das. Dass Zschäpe vorher schon zum Sachverhalt vernommen wurde, habe er erst jetzt im Nachhinein erfahren durch Kollegen, die auch vorgeladen waren, so Bu. Er verneint, noch sagen zu können, warum das bedeutsam war, weswegen man Zschäpe vernommen habe. Die Berichterstattung im vorliegenden Verfahren habe er teilweise verfolgt. Götzl fragt, ob Bu. eine Erinnerung hatte, als Zschäpe in der Berichterstattung genannt wurde. Er habe gewusst, dass der Name auch bei ihnen eine Rolle gespielt habe, so Bu. Dass er sie vernommen hat, habe er nicht gewusst. Sie hätten viele Leute vernommen in der Soko. Götzl fragt, womit Bu. in diesem halben Jahr befasst war. Sie hätten Aufträge zur Personenaufklärung erhalten, so Bu. Er spricht von Kulm [phon.], das sei die Sache gewesen mit der Antenne, die zerstört wurde. Da seien Personen überprüft worden, Hobbyfunker. Und nach der Sache mit der Puppe seien sie zu Observationen eingesetzt worden im Gebiet Saalfeld-Rudolstadt, und auch bei Durchsuchungen. An eine Durchsuchung bei André Kapke könne er sich noch erinnern, aber er wisse nicht mehr, was sie dort konkret gefunden hätten, das stehe in den Akten. Er wüsste nicht, mit Wohlleben mal befasst gewesen zu seien, der Name Holger Gerlach sage ihm nichts. Er verneint, mit sonstigen Ermittlungen zu Zschäpe betraut gewesen zu sein. Auf Nachfrage sagt er, er habe daran keine Erinnerung dran, es könne sein, aber er erinnere sich nicht. Es folgt die Mittagspause bis 13.02 Uhr.

Dann fragt Götzl, ob sich Bu. auf die heutige Vernehmung vorbereitet hat. Er habe die Vorladung am 20.10. bekommen, einen Tag Zeit gehabt, die Akten anzufordern und lediglich den Auszug der Vernehmung in Kopie erhalten. Das habe er sich durchgelesen, aber selbstständige Erinnerungen habe er an diese Vernehmung nicht. Götzl fragt, an welchen Fakten, die er aus dem Protokoll entnommen habe, Bu. seine Erinnerung überprüft hat. Bu.: „Ich konnte mich noch dran erinnern, dass wir uns gedacht haben, dass die uns veralbern.“ Weiter habe er keine Erinnerung mehr herbeiführen können. Dem Protokoll habe er entnommen, dass die Befragte nicht die Wahrheit gesagt hat, aber das habe er ja noch aus dem Bauch heraus gewusst. Götzl sagt, es müsse doch um Tatsachen gehen, um sagen zu können, die veralbern uns. Der Fingerabdruck habe bestätigt, dass eine Person dort war, so Bu., und die habe durch eine andere Person ein Alibi bekommen, dass sie nicht dort war: „Ich kann nicht einen Fingerabdruck eines anderen setzen, um es lapidar zu sagen.“ Götzl fragt, was Bu. denn jetzt dem Protokoll habe entnehmen können. In dem Protokoll sei Zschäpe gefragt worden, wie es sein kann, dass der Fingerabdruck dort gefunden wurde, so Bu., und sie habe behauptet, er sei permanent bei ihr gewesen.

Götzl hält aus dem Protokoll die Personalien Zschäpes vor. Bu. sagt, an diese Daten könne er sich nicht mehr erinnern. Vorhalt: Zschäpe sei vorgehalten worden, dass sie in der Vergangenheit wiederholt zur Sache gehört worden sei, warum sie die Angaben zum Alibi Böhnhardts nicht der Polizei gemeldet habe. Bu. sagt, das sei in anderen Vernehmungen herausgearbeitet worden, da sei er aber nicht dabei gewesen. Götzl fragt, ob es denn einen Anlass gegeben hat, warum sich Zschäpe bei der Polizei melden sollte. Das wisse er nicht, das sei alles über Ho. gelaufen, so Bu. Dann geht es um die Unterschriften, Götzl hält vor, dass Fr., Bu. und Zschäpe unterschrieben hätten. Götzl fragt, ob sich Bu. denn nicht auf eine Vernehmung vorbereite. Bu. sagt, er sei noch relativ jung bei der Polizei gewesen, sei nur anwesend gewesen. Es tue ihm leid, er sei nicht so ein prekärer Fall gewesen. Vorhalt: Nach den erfolgten Durchsuchungen bei ihr, Böhnhardt und Kapke hätten sie darüber gesprochen, wo sie gewesen sein könnten, sie, Zschäpe erinnere sich, dass Kapke zu ihr gesagt habe, dass sie an dem Donnerstag auf einer Geburtstagsfete gewesen seien. Das sei der Anhaltspunkt für ihn gewesen, dass sie sich abgesprochen haben. Das habe für ihn den Sinn ergeben, dass sie sich verabredet haben, bei der Feier gewesen zu sein und das als Alibi zu nehmen. Der Tatzeitraum sei ja nicht so lang her gewesen, und da müsse man doch wissen, wo man war.

Eine Erinnerung an diese Vernehmungssituation komme da nicht, verneint Bu. Er habe sich das durchgelesen, so Bu., aber egal, wie oft er es durchlese, er könne sich nicht erinnern. Vorhalt: Auf dieses Alibi sei sie, Zschäpe, durch André Kapke gekommen, und nachdem sie sich untereinander unterhalten hätten, hätten sich die anderen an die Fete erinnert. Das sei für ihn der Anhaltspunkt gewesen, so Bu., dass sie sich das ausgedacht habe. Götzl: „Das sind Überlegungen anhand des Protokolls?“ Bu.: „Ja. Aber wir hatten damals schon das Gefühl dass sie uns nicht die Wahrheit sagen.“ Götzl hält aus der Vernehmung vor, dass Zschäpe angegeben habe, Wohlleben habe Karten zur Fete von erhalten, der Veranstaltungsort sei Schwarzbach gewesen, wenn sie sich recht erinnere. Bu. sagt, so eine Einladungskarte habe er nie gesehen.

Götzl fragt, welche Durchsuchungen stattgefunden haben. Er habe vorher schon gesagt, so Bu., dass er bei der Durchsuchung Kapke dabei war. Das sei seines Wissens die einzige, bei der er da beteiligt war. Er wisse nicht, wonach da gesucht wurde. Vorhalte: Auf die Frage, wer zu dieser Fete gefahren und wann sie verlassen worden sei, habe Zschäpe gesagt, Wohlleben, St., Böhnhardt und sie selbst seien ziemlich spät losgefahren und gegen 23.30/ 24 Uhr von dort weg; gegen 0.30 Uhr/ 1 Uhr seien sie in ihrer Wohnung eingetroffen, St. habe Skat spielen wollen; man habe sich bis 2.45 Uhr in ihrer Wohnung aufgehalten; Mundlos, St. und Wohlleben seien 2.45 Uhr/ 3 Uhr gegangen; auf die Frage, ob von den genannten Personen einige abwesend waren, habe Zschäpe gesagt, im Wesentlichen seien alle von ihr genannten Personen zusammen gewesen, es könne schon sein, dass mal jemand auf der Toilette war für ein paar Minuten; Böhnhardt sei bei ihr geblieben bis Sonntag, 12 Uhr, sie könne nicht hundertprozentig sagen, dass Böhnhardt immer bei ihr im Bett war; auf die Frage, welche persönliche Meinung sie dazu habe, habe Zschäpe gesagt, sie bleibe dabei, dass es weder Böhnhardt, noch die anderen, noch sie selbst waren; auf den Fingerabdruck könne sie sich keinen Reim machen; die Frage, ob zwischen ihnen ein gemeinsames Alibi abgesprochen wurde, habe Zschäpe verneint, sie hätten in keiner Weise ein gemeinsames Alibi abgesprochen; sicher stimme es, dass sie sich ausgetauscht hätten und sich dann jeder von ihnen mehr oder weniger an die Zeit erinnert habe. Zu den Vorhalten sagt Bu. jeweils, er habe keine Erinnerung an die Vernehmung.

Dann fragt RA Behnke. Auf dessen Vorhalt, dass Bu. eben gesagt habe, die hätten sich gegenseitig ein Alibi gegeben, sagt Bu., das habe er dem Protokoll entnommen. Behnke: „Nicht aus der Erinnerung?“ Bu.: „Nein.“ Das sei damals der Grundgedanke gewesen, so Bu. Er verneint, sich dann ja doch an die damalige Vernehmung zu erinnern, das habe sich durch die ganzen Ermittlungen durchgezogen. Götzl sagt, er habe das schon abgefragt und differenzierter als Behnke jetzt. Die Frage von RA Reinecke, ob er anhand des Protokolls rekonstruieren konnte, wer gefragt und wer geschrieben hat, verneint Bu. Auf Frage sagt er, dass im Protokoll einmal ein Name geändert worden sei. Reinecke fragt, ob aus „Wollleben“ [phon.] „Wohlleben“ gemacht wurde. Bu. sagt, er habe das vorliegen, er habe keine Erinnerung. Reinecke sagt, es kämen ja nur zwei in Frage, entweder Fr. oder Bu. selbst, und wenn Fr. Wohlleben schon gekannt habe, würde der ja als Protokollant ausscheiden. Götzl beanstandet. Reinecke sagt, er wolle fragen, ob der Zeuge den Namen Wohlleben schon vorher gehört hatte. Das wisse er nicht mehr, so Bu. RAin v. d. Behrens fragt, ob es bei den Ermittlungen zu den Anschlägen auf Polizeifunkmasten einen Kreis von Beschuldigten gab. Das bejaht Bu., das sei ein Hobbyfunker oder CB-Funker gewesen. V. d. Behrens fragt, ob der Kontakt zu den Kreisen gehabt habe, gegen die man später ermittelt habe, zu Kapke, Wohlleben, Zschäpe. Bu. verneint das. Bu. bejaht die Frage von RA Behnke, ob er Sch. kennt, verneint aber, mit ihr heute angereist zu sein. Sie seien gestern getrennt angereist, würden aber im selben Hotel wohnen. Er verneint, mit ihr über den heutigen Tag und die Aussagen gesprochen zu haben, sie hätten sich nur darüber unterhalten, dass sie gar keine Erinnerungen an diesen Sachverhalt hatten, man habe über die alten Zeiten gesprochen.

Es folgt der Zeuge Michael Ho., Polizeibeamter von der PI Eisenach. Götzl sagt, es gehe um eine Vernehmung von Ralf Wohlleben vom 30.7.1996. Zum betreffenden Zeitraum, so Ho., sei er zur Soko Rex abgeordnet gewesen für nicht ganz ein Jahr, und habe dort u.a. mit Wohlleben zu tun gehabt. Das sei gleich nach der Ausbildung gewesen. Der Hintergrund der Vernehmung sei gewesen, dass die Soko Rex gebildet worden sei, um einigen Personen eine kriminelle Vereinigung nachzuweisen. Und im Rahmen dieser Soko seien durch ihren Sokoleiter Zweier- oder Dreierteams gebildet worden, es seien Aufträge erteilt worden und die seien abgearbeitet worden. Das sei eine Zeugenvernehmung gewesen. Er habe sich beim BKA um Akteneinsicht bemüht, das gestern per Fax auf die Dienststelle bekommen. Er denke, dass es auf die Sache auf der A4 bezieht, wo mal eine Puppe von der Autobahn heruntergehangen habe. Hintergrund der Zeugenvernehmung sei gewesen, in Erfahrung zu bringen, wo Wohlleben sich, er glaube, am 12.5.1996 abends aufgehalten hat. Als er es sich durchgelesen habe, habe er entnommen, dass es wohl um den Fingerabdruck von Uwe Böhnhardt auf einem Karton ging. Götzl hakt nach und Ho. sagt, er denke, dass der Karton in Zusammenhang mit der Puppe damals aufgefunden worden ist. Wahrscheinlich habe geklärt werden sollen, wer wann wo gewesen ist, denn Wohlleben sei ja wohl noch mit anderen Personen zusammen gewesen an dem Abend.

Götzl: „Was hat Wohlleben damals angegeben?“ Wohlleben habe angegeben, dass er sich nicht erklären könne, wie der Fingerabdruck von Böhnhardt auf den Karton gekommen ist. Wohlleben habe angegeben, sich mit St., Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe getroffen zu haben, weil sie zu einer Geburtstagsfeier hätten fahren wollen. Götzl fragt, ob Ho. noch eine eigene Erinnerung hat. Erst als er die Vernehmung in den Händen gehalten habe, so Ho. Er habe noch nicht mal gewusst, dass er sie durchgeführt habe mit dem Kollegen, das habe er erst gesehen auf der letzten Seite, wo er unterschrieben habe. Götzl: „Und hatten Sie dann wieder eine Erinnerung an die damalige Situation?“ Ho.: „Nein, da muss ich passen, hatte ich nicht.“ Götzl sagt, er habe Ho. eben so verstanden, dass sich eine Erinnerung wieder eingestellt hat: „Und mich würde interessieren, welche?“ Ho. sagt, jetzt habe er verstanden, es habe sich sicherlich die Erinnerung wieder eingestellt, aber nur in Bezug auf diese Vernehmung. Götzl möchte wissen, was Ho. denn als Äußerung Wohllebens dann noch wiedergeben könne. Ho. sagt, der habe angegeben, dass er an diesem besagten Abend mit Zschäpe, Mundlos, Böhnhardt, St. zu einer Geburtstagsfeier nach Schwarzbach gefahren ist. Wie sie dort hingekommen sind, könne er nicht genau sagen, denn er sei einer Wegbeschreibung gefolgt die er bekommen habe.

In der Vernehmung habe gestanden, so Ho. weiter, zwischen 21 und 22 Uhr. Und den Gastgeber der Party habe Wohlleben angeblich nicht gekannt. Wohlleben sei dann gefragt worden, ob er dort jemand gekannt hat und wieviel Personen dort waren. Darauf habe Wohlleben angegeben, dass es zwischen zehn und 15 Personen gewesen seien und er einige gekannt habe, aber nur vom Sehen und nicht namentlich. Dann sei er befragt worden, ob er Alkohol getrunken hat, und habe geantwortet, drei Bier. Und auch der St. habe Bier getrunken und Zschäpe Alkohol in Form von Wein. Dann habe man gegen 24 Uhr diese Veranstaltung wieder verlassen und sei mit dem Auto zu der Wohnung Zschäpes gefahren. Da habe man sich noch in dieser Wohnung aufgehalten, noch bis 2 Uhr ungefähr. Dann habe man sich getrennt, weil Böhnhardt und Zschäpe hätten zu Bett gehen wollen. Mundlos habe Wohlleben und St. nach Hause gefahren. Des weiteren sei Wohlleben gefragt worden, berichtet Ho. weiter, ob es Absprachen gegeben habe zwecks Alibis untereinander. Das habe Wohlleben jedoch verneint, habe zwar gesagt, dass man sich, nachdem das mit der Puppe bekannt geworden sei, darüber unterhalten habe, aber diesbezüglich keine Absprache getroffen habe. Ho.: „Das müsste es gewesen sein aus meiner Sicht.“

Er könne nicht mehr beantworten, wer die Fragen gestellt habe, so Ho. auf Frage. Götzl fragt nach Erinnerungen an Wohllebens Verhalten. Da habe er kein Bild mehr vor Augen, so Ho. Götzl fragt, was Wohlleben angegeben habe, von wem er die Wegbeschreibung bekommen hat. In der Vernehmung habe der Name Christian Kapke gestanden, so Ho., er sei sich aber sicher, dass er nur einen André Kapke gekannt habe. Den habe er damals schon mal in einer Verkehrskontrolle gehabt, und da habe es geheißen, das sei zur damaligen Zeit der Kameradschaftsführer von Jena gewesen. Götzl fragt zu den Angaben zum Verlassen dieser Geburtstagsfeier. Ho. sagt, Wohlleben habe angegeben, dass wohl Böhnhardt gefahren sei, das elterliche Auto. Sie seien zu fünft hingefahren und auch zu fünft wieder nach Hause. Ob Sie auf dem Rückweg nochmal gestoppt haben, dazu habe Wohlleben keine Angaben machen können. Zu dem Fingerabdruck habe Wohlleben weiter keine Erklärung abgegeben, so Ho. auf Frage. Dann sagt Ho., dass Wohlleben im Nachsatz doch gesagt habe, er könne sich das nicht erklären und die einzige Möglichkeit sei, dass jemand dem Uwe eins auswischen wollte. Auf Frage sagt Ho., in der Sache mit dieser Puppe sei aufgrund des Fingerabdruckes erstmal gegen Böhnhardt, aber auch gegen Zschäpe und Mundlos ermittelt worden.

Der Name St., der in der Vernehmung erwähnt sei, sage ihm, Ho., gar nichts. Der Name Gerlach sage ihm auch nichts, so Ho. auf Frage. Auf Frage, ob der Name Christian Kapke nochmal gefallen ist, sagt H., Wohlleben habe angegeben, dass dieser Herr Kapke wohl auch auf der Feier anwesend gewesen sei. Aber dieser Name sei ihm, Ho., während seiner ganzen Zeit bei der Soko niemals untergekommen, damit könne er nichts anfangen. Vorhalt: Er, Wohlleben, habe die Einladungen von Christian Kapke bekommen und daraufhin sei man mit dem Nissan von Uwes Eltern dort hingefahren. Ho.: „Ja, so wird es in der Vernehmung stehen.“ Götzl fragt, ob Ho. eine Erinnerung an diese Angaben hat. Ho. antwortet, als er es sich durchgelesen habe. Das stehe da so drin, es sei so gewesen. Götzl: „Haben Sie die Vernehmung als solche noch in Erinnerung.“ Ho.: „Nein, hätte ich die Vernehmung nicht bekommen vom BKA, hätte ich keine Angaben machen können dazu.“ Götzl fragt, ob Erinnerungen zurück gekommen sind. An die Umstände, so Ho., an die Inhalte nur das was hier auf Papier geschrieben stehe in der Vernehmung. Götzl fragt, ob das eine tatsächliche Erinnerung oder ein Rückschluss ist. Das sei, ganz ehrlich, eher ein Rückschluss, nachdem er es gelesen habe, so Ho. Er könne sich ja noch nicht mal an den Kollegen erinnern, habe den danach auch nie wieder gesehen.

OStAin Greger fragt, ob sich Ho. noch an polizeiliche Erkenntnisse zu Zschäpe oder Böhnhardt erinnert. Ho. „Nein.“ Greger fragt nach damaligen Kenntnisse zu Personen der rechten Szene in Jena. Da habe es mal einen Herrn gegeben, um den sei auch viel Aufsehen gemacht worden, das sei der gewesen. Weitere Personen außer den Genannten bringe er nicht mit der rechten Szene Jena in Verbindung. Die Frage von RA Klemke, ob er sich erinnere, wie lange die Vernehmung damals dauerte, verneint Ho. Klemke fragt, ob er den Kollegen beschreiben könne. Ho. sagt, er sei ja wegen der Vorladung hierher aus Erfurt angerufen worden. Und dabei sei ihm ein Name genannt worden, das sei Herr Ar. gewesen. Klemke fragt, wer Ho. angerufen hat. Eine Dame aus der Landespolizeidirektion, dass er eine Vorladung hierher bekommen werde, so Ho., und wenn es soweit sei, könne er Kontakt aufnehmen zu ihr. Das sei sonntags im Tagdienst vor drei Wochen gewesen, und sie habe ihn gefragt, ob er eine Frau Sch. kenne. Die kenne er, die habe damals H. geheißen. Und dann bei einem Fr., da habe er sich noch an den Namen erinnern können. Den Bu. sehe er hin und wieder in der Landespolizeidirektion Gotha. Er bestätigt, dass die Dame auch Ar. erwähnt habe, sie habe gesagt, der müsse damals auch in der Soko Rex gewesen sein. Aber den Namen Ar. habe er, Ho., erst wieder auf der Vernehmung gelesen.

Auf Frage sagt Ho., die Vernehmung habe in Jena stattgefunden, er denke, auf der PD in Jena. An den Vernehmungsraum könne er sich nicht erinnern, sagt Ho. auf Frage, sie seien damals viel herumgereist in Rudolstadt, Jena, Saalfeld. Klemke fragt, gegen wen sich das Verfahren richtete. Götzl sagt, das habe er schon gefragt. Klemke fragt, ob Wohlleben gesagt wurde, gegen wen sich das Verfahren richtet. Es sei eine Zeugenvernehmung, er denke, dass sie Wohlleben das nicht gesagt haben, so Ho. Bei einer Beschuldigtenvernehmung würden sie das mit einem Vorhalt machen, hier sei er sich sicher, dass sie ihm nur gesagt haben, um was es in dieser Vernehmung geht. Klemke sagt, er habe gefragt, ob Wohlleben bei Beginn der Vernehmung die Beschuldigten bezeichnet worden sind. Das könne er nicht sagen, so Ho., er habe ja selber erst über den Gegenstand der Vernehmung nachdenken müsse, bis er dann irgendwann auf die Puppe gekommen sei, nachdem es um diesen Fingerabdruck auf diesem Karton gegangen sei. Er wisse es nicht mehr genau, aber es könne sein, dass er an dieser Brücke selber dabei war, wo die Puppe gefunden worden ist. Er gehe davon aus, dass sie Wohlleben belehrt haben, so Ho. auf Frage. Klemke fragt, wovon Ho. ausgeht, wie sie Wohlleben belehrt haben. Da könne man Ar. befragen, so Ho., er wisse nicht mehr. Wohlleben habe unterschrieben, dass er belehrt worden ist. Da stehe aber nicht drin, worüber, erwidert Klemke. Es sei 18 Jahre her, so Ho.

Das Fax habe er am Montag auf der Dienststelle bekommen, so Ho. auf Frage, das erste Mal durchgelesen habe er es sich auf dem Weg im ICE nach München, am Dienstag um die Mittagszeit rum. Vorhin habe er es sich nochmal durchgelesen in der Zeugenbetreuungsstelle vor dieser Anhörung. Wohllebens Verteidigerin RAin Schneiders fragt, ob Ho. sagen könne, wie Wohlleben habe beurteilen sollen, ob er mglw. ein Zeugnisverweigerungsrecht hat, wenn ihm der Name des Beschuldigten nicht genannt wird. Das könne er nicht, so Ho. Götzl sagt, in der Vernehmung sei angekreuzt, dass Wohlleben nicht mit dem/der mit dem der Beschuldigten verwandt sei, es stehe aber kein Name da. Zu den einzelnen Kreuzen könne er nichts mehr sagen, so Ho. Es folgt eine Pause bis 14.38 Uhr.

Dann wird der Zeuge Ünlücay zu einem Gespräch mit Hans-Ulrich Müller am 25.6.2014 vernommen. Ünlücay berichtet, das Gespräch sei nach der Vernehmung des Zeugen Germann gewesen. Man habe vor einem Imbiss gestanden. Müller sei auf ihn zugekommen und habe gefragte, ob er sich kurz mit ihm unterhalten könne. Müller habe angefangen zu erzählen, dass die Waffe von Dieter Sch. gekauft worden sei, Z. habe sie an Schmidt verkauft und die Waffe sei von Pe. [phon.] und Sitta I. (152. Verhandlungstag) transportiert worden. Er, Ünlücay, habe gefragt, woher er das erfahren habe. Müller habe gesagt, Z. habe das gesagt, dass seine Kumpels bei ihm gewesen seien. Er habe Müller dann gefragt, woher Sitta I. den Z. kenne würde und Müller habe geantwortet, dass I. sei mal mit ihm, Müller, in der Schweiz unterwegs gewesen sei und da hätten sie einen Umweg gemacht und er habe ihr den Z. vorgestellt. Z. habe vier Ceskas nach Deutschland verkauft, berichtet Ünlücay weiter über Müllers Angaben, Sch. habe ein Eiscafé betrieben und in der Küche würden auch Waffen verkauft.

Er habe Müller gefragt, ob Sch. Kontakte zu rechtsradikalen Kreisen hat, und Müller habe das bejaht. Als er Müller gefragt habe, woran er das festmache, habe Müller Kleidung und Aussehen genannt. Und Müller habe gesagt, I. habe einen Autounfall gehabt und er sei hingefahren, neben I. sei auch der Thomas Pe. da gewesen, und er, Müller, habe neben I. vier Waffen im Auto gesehen, daraufhin habe man sich gestritten. Er habe Müller gefragte, woher er wisse, dass die Waffe tatsächlich die Ceska war. Da habe Müller gesagt, er werde das beweisen aber er wolle, dass man ihm Straffreiheit zusichert. Er habe Müller gefragt, ob der Kenntnis hat, ob Sch. den kennt, da habe Müller gesagt, er könne nichts dazu sagen, auch wisse er nicht, ob Sch. Zschäpe kennt. Und auf die Frage, ob I. Länger kenne, habe Müller gesagt, das wisse er nicht. Auf die Frage, ob I. Zschäpe, Mundlos, Böhnhardt kennt, habe Müller gesagt, das wisse er nicht, aber es könne sein, denn I. habe für die Stasi gearbeitet.

Und Müller habe gesagt, dass I. ihn mit SMS belästigen würde, was seine Beziehung mit seiner jetzigen Frau belaste. Müller habe gesagt, dass mit der ganzen Sache nichts zu tun habe, dass Theile damals in einer Jugendclique gewesen sei und falsche Freunde gehabt habe, aber sich mittlerweile losgelöst habe. Und Müller habe gesagt, dass I. ihn zu Unrecht belasten würde. Dann habe Müller noch gesagt, dass er in Deutschland nicht aussagen wolle, denn sein Anwalt solle ihm gesagt haben, dass er wegen dem Waffendelikt mit Schalldämpfer Probleme bekommen könne. Götzl fragt, ob das Ünlücays einziger Kontakt zu Müller war. Ünlücay bejaht das. Er bejaht, bei der Vernehmung zugegen gewesen zu sein. Und er, Ünlücay, wolle noch sagen, dass er Müller gefragt habe, was er zu den Angaben Germanns sagt, worauf Müller gesagt habe : „Sie haben ihn doch selber gesehen, der ist am Ende.“

Götzl fragt, ob denn zur Sprache gekommen ist, wie sich Müller gegenüber den Schweizer Behörden verhalten wird. Er habe ihn gefragt, so Ünlücay, und Müller habe gesagt, „vergessen Sie es, ich werde nochmal dasselbe sagen.“ Und er habe ihn zu Z. gefragt und Müller habe gesagt, dass der auch mit großen Waffen und Kalaschnikows handele, und dass dieser, selbst wenn er was wüsste, niemals aussagen werde. Götzl fragt, wie sich Müller zu der Waffe, um die es geht, geäußert hat, Dazu habe Müller keine Angaben gemacht, er habe lediglich gesagt, dass er den Weg der Waffe zu Sch. beweisen werde, wenn man ihm Straffreiheit zusichere. In dem Schreiben Ünlücays an den GBA finde sich, dass Müller ihm gegenüber sinngemäß angegeben habe, dass die Tatwaffe Ceska über Z. an Sch. verkauft worden sei, hält Götzl vor. Götzl: „Hat er das so gesagt?“ Das verneint Ünlücay, er habe das aus dem Zusammenhang geschlossen. Müller habe das Wort „Waffe“ benutzt, nicht „Tatwaffe“. Ob Müller das Wort „Ceska“ gesagt hat, wisse er jetzt nicht mehr, so Ünlücay auf Frage, aber Müller habe gesagt, dass das bei ihnen nicht „Ceska“ sondern „CZ“ heiße.

Götzl fragt, ob Müller sich dazu geäußert habe, warum er diese Angaben gegenüber Ünlücay macht und nicht gegenüber den Schweizer Behörden. Ünlücay bejaht das, Müller habe gesagt, er fühle mit den Angehörigen der Opfer und wolle, dass die Tat aufgeklärt wird. Und Müller habe gesagt, dass er eine gewisse Abneigung gegenüber den Verteidigern empfinde, die sie seien ihm zu unsympathisch. Er wisse nicht mehr genau, welches Wort Müller verwendet habe, aber er habe eine gewisse Abneigung geäußert, in der Vernehmung habe man versucht ihn zu „verarschen“: Er, Ünlücay, wisse aber nicht, welche konkrete Situation Müller damit gemeint habe. Er vermute, dass eine Frage von Klemke am Schluss der Befragung gemeint sei, die Müller mglw. missverstanden habe. Auf Frage von Götzl sagt Ünlücay, dass er gefragt habe, wann dass gewesen sei, und Müller habe gesagt, nach der Trennung von I., und dass Z. berichtet habe: „Deine Kumpels waren bei mir und haben bei mir Waffen gekauft.“

Götzl fragt, ob der Laden „Madley“ angesprochen wurde. Müller habe gesagt, er wisse, wie die Waffe zum „Madley“ gelangt ist, so Ünlücay. Als er, Ünlücay, Müller im Verlauf des Gesprächs danach gefragt habe, habe der gesagt, er habe es gehört, könne aber mehr dazu nicht sagen. Vorhalt aus dem Schreiben: Weiter habe der Sch. ein Eiscafé betrieben; bei der Renovierung seiner Wohnung habe er Unterstützung von Rechtsradikalen erhalten. Seines Hauses, nicht der Wohnung, so Ünlücay, keine finanzielle Unterstützung, sondern dass sie mitgearbeitet hätten. Das Gespräch habe auf jeden Fall 15 bis 20 Minuten gedauert, sagt Ünlücay auf Frage. Vorhalt: Des weiteren habe Z. nach Müllers Angaben 15 bis 20 Waffen an Sch. verkauft. Ünlücay bestätigt, dass das gesagt worden sei, und es sei gesagt worden, dass I. und Pe. mit Waffen handeln würden. Zu den Käufern habe Müller nur zur politischen Einstellung gesagt, das spiele für die keine Rolle, so Ünlücay auf Frage. Zu den 15 bis 20 Waffen habe Müller keine nähren Angaben gemacht.

Vorhalt: Das Umfeld des Sch. würde jedoch überwiegend aus Neonazis bestehen. Ünlücay bejaht den Vorhalt, und Müller habe gesagt, dass er noch nie einen Ausländer neben Sch. gesehen habe. Der Satz, dass Müller diese Personen aus seiner Zeit in Apolda kennen würde, beziehe sich auf I., Sch. und Pe., so Ünlücay auf Vorhalt. Götzl fragt, ob Müller gesagt habe, worüber es bei dem Autounfall I.s, den Müller erwähnt habe, zum Streit gekommen sei. Daran könne er sich nicht erinnern, so Ünlücay, aber seine Tendenz sei, dass Müller gesagt habe, dass es wegen der Waffen war. Was da der Streitpunkt war, dazu habe Müller nichts gesagt. Vorhalt: Z. habe laut Müller insgesamt vier Ceskas nach Deutschland verkauft: Ünlücay: „Ja, das hat er gesagt.“ Einzelheiten, wohin, an wen, habe Müller nicht geschildert, auch nicht zu der Information, dass die Küche des Eiscafés zum Waffenverkauf eingesetzt würde. Vorhalt: Zur Frau I. habe Müller ein sehr gestörtes Verhältnis. Ünlücay bestätigt den Vorhalt.

Zur Aussagebereitschaft Müllers in Deutschland sagt Ünlücay, dass Müller gesagt habe, sein Anwalt solle zu ihm gesagt haben, bei Waffendelikten mit Schalldämpfer könne es sein, das er in U-Haft kommt, aber wenn man ihm Straffreiheit zusichere, sei er bereit nach Deutschland zu kommen und auszusagen. Vorhalt: Müller habe sich bereit erklärt, vor dem OLG auszusagen: Ünlücay sagt, Müller habe das Wort „Gericht“ verwendet. Götzl sagt, was Ünlücay jetzt sage, klinge so, als wäre Müller nicht bereit. Müller habe gesagt, er wäre bereit und würde auch in Deutschland aussagen, so Ünlücay, nur wolle er, dass ihm nichts passiert. Götzl: „Hat er was dazu angegeben, warum er bei der Befragung durch die Schweizer Behörden nichts Neues aussagen will?“ Ünlücay: „Dazu hat er keine Angaben gemacht.“ Götzl fragt, ob Müller irgendwelche Erwartungen an Ünlücay formuliert hat. Er habe zu Müller gesagt, so Ünlücay, dass er das weiterleiten werde, Müller habe ihm seine Nummer gegeben, mehr habe er nicht gesagt. Und er habe Müller gesagt, dass man sich ggf. mit ihm in Verbindung setzen wird. Ünlücay verneint, dass darüber gesprochen wurde, ob sie beide nochmal Kontakt aufnehmen.

OStAin Greger fragt, ob der Begriff „Kumpel“ von Müller gekommen sei. Das bejaht Ünlücay. Es sei ja um I. gegangen und da solle der Z. zu Müller wörtlich gesagt haben: „Deine Kumpels waren bei mir und haben Waffen gekauft.“ Greger fragt, ob Ünlücay nachgefragt hat, wie er dann darauf gekommen sei, dass I. die Waffen abgeholt haben solle, denn „Kumpel“ sei ja nicht offensichtlich weiblich. Das verneint Ünlücay, er habe nichts Näheres dazu gefragt. RA Klemke möchte wissen, ob Müller Angaben gemacht hat, ob sich unter den vier Ceskas Waffen mit Schalldämpfer befunden haben. Dazu habe Müller keine Angaben gemacht, so Ünlücay. Ünlücay verneint die Frage von RAin Schneiders, ob Müller Angaben gemacht habe, um was für Beweise es sich handeln würde, die er vorlegen könne.

NK-Vertreter RA Langer fragt, ob das Gespräch ein Dritter mitgehört hat. Das Gespräch nicht, so Ünlücay, aber als Müller ihn angesprochen habe, seien seine Kollegen da gewesen. Und am Nebentisch seien Schneiders und Klemke gewesen. Aber das Gespräch habe niemand mitbekommen. Langer fragt, was für Waffen da gemeint waren. Zu den Waffen habe Müller keine näheren Angaben gemacht, antwortet Ünlücay, nur dass Z. an Sch. 15 bis 20 Waffen verkauft habe. RA Kuhn fragt, ob Ünlücay den Zusammenhang erläutern könne, in dem Müller gesagt haben solle, dass es in der Schweiz nicht „Ceska“ sondern „CZ“ heiße. Das verneint Ünlücay, Müller habe sehr schnell verschiedene Themen angesprochen, auch durcheinander. Der Begriff „Ceska“ sei seitens Müller gefallen, bejaht Ünlücay, Müller habe gesagt, dass man in der Schweiz nicht „Ceska“ sondern „CZ“ sage. Auf Frage, woran er festmache, dass Müller die Tatwaffe gemeint habe, sagt Ünlücay, Müller habe gesagt, er werde den Weg der Waffe zu Sch. nachweisen, da sei er, Ünlücay, davon ausgegangen, dass es sich um die Tatwaffe handelt. Er könne nicht mehr sagen, ob Müller die Angabe Müllers, das Umfeld von Sch. bestehe überwiegend aus Neonazis auf die Gegenwart bezogen hat oder auf die 90er. Seine persönliche Vermutung sei, dass Müller die Vergangenheit gemeint habe. Auf Frage sagt Ünlücay, dass Müller die Angabe, dass Theile nichts damit zu tun habe, eher zu Beginn des Gesprächs gemacht habe. RAin Schneiders fragt, ob sich Ünlücay während des Gesprächs Notizen gemacht hat. Das bejaht Ünlücay. Der Zeuge wird entlassen.

Danach sagt RAin v. d. Behrens, dass sie sich eine Erklärung zum Komplex Puppentorso vorbehalten habe. RA Klemke beanstandet, v. d. Behrens wolle eine Teil des Plädoyers abgeben. V. d. Behrens erwidert, die Erklärung von Heer und Sturm zu Charlotte E. habe auch mehrere Komplexe beinhaltet. Klemke sagt, die habe er aber nicht beanstandet. OStA Weingarten sagt, Klemke beanstande eine Erklärung, die noch gar nicht abgegeben sei. V. d. Behrens sagt, es sei natürlich kein Teilplädoyer, es beziehe sich nur auf die Würdigung des Sachverhaltes Puppentorso. Klemke verlangt einen Beschluss. RA Kuhn sagt, selbst wenn sich die Kollegin nur zu einer Beweiserhebung eine Erklärung vorbehalten hätte, hätte sie diese Beweiserhebung zu anderen Beweisaufnahmen in Verhältnis setzen können. Das müsse zulässig sein. Es folgte eine Unterbrechung bis 15.35 Uhr. Dann verkündet Götzl den Beschluss, dass seine Verfügung, die Erklärung zuzulassen, bestätigt ist. Ein Teilplädoyer dürfe allerdings nicht vorweg genommen werden.

RAin v. d. Behrens beginnt die Erklärung zum Komplex Puppentorso abzugeben, wird jedoch nach kurzer Diskussion von Götzl mit der Begründung, es handele sich doch um ein Teilplädoyer daran gehindert, sie weiter vorzutragen. Sie sagt, sie werde das am nächsten Verhandlungstag vortragen.

Dann erklärt RA Behnke zur Aussage von Sch., diese sei ihm nicht nachvollziehbar erschienen. Sie habe auf der einen Seite erklärt, dass sie sich wohl an die Vernehmung erinnere, wenn sie etwa davon spreche, dass Zschäpe aufgeräumt gewesen sei, auf der anderen Seite habe sie erklärt, sich an die Vernehmung nicht zu erinnern. Gleiches wolle er zum Zeugen Bu. sagen. Der habe deutlich gemacht, dass man damals die Polizei veralbert habe und man sich gegenseitig Alibis gegeben habe. Gleichzeitig habe er sich an den Inhalt der Zeugenaussage nicht erinnern können. Die Zeugenaussagen sollten in Anwesenheit eines Aussagepsychologen wiederholt werden. Auch könne eine Vernehmung durch einen Polizeibeamten durchgeführt werden, um mal nachzuforschen, was vorhanden ist und was nicht. Götzl: „Sie sprechen uns also die Kompetenz ab und meinen, dass wir lieber Polizeibeamte holen sollten?“ Behnke sagt, es gebe Spezialisten, und auch Senate würden sich solcher bedienen. Götzl reagiert ungehalten: „Für welche Bereiche denn?“ Behnke: „Grundsätzlich mal für alle.“ Götzl: „Für alle, das meinen Sie.“

Danach beantragt RA Reinecke die Vernehmung des . Der werde, wie er es im ARD-Film „Brauner Terror vor Gericht“ zum Puppentorso angegeben habe, bekunden, dass er 1995/ 96 mal ein Transparent aufgehängt habe „Rache für Heß“ verbunden mit einer Bombenattrappe. Das habe er dem Trio erzählt und dann hätten die das anscheinend selbst gemacht. Außerdem werde Rosemann zu Böhnhardt bekunden: Eh er sich habe umgucken können, habe der „Böhni“ ihm geholfen und mit der Knarre auf ihn gezielt. Dass dass der Mensch mit der Hasskappe im ARD-Film Rosemann ist, habe das BKA bereits ermittelt.

Der Verhandlungstag endet um 15.51 Uhr.

Der Blog NSU-Nebenklage kommentiert:
„Die Angaben Müllers, der eine Beteiligung an der Beschaffung der Waffe abstreitet, der am selben Tag dem Schweizer Staatsanwalt die eine und dem Nebenklagevertreter eine ganz andere Geschichte erzählt, sind mehr als unglaubhaft. Dagegen sind die Angaben seines Bekannten, der Müller belastet hatte und dabei ja auch zu den Kontakten Müllers nach Thüringen usw. ausgesagt hatte, stimmig und schlüssig.“

http://www.nsu-nebenklage.de/blog/2014/10/22/22-09-2014-2/

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