Protokoll 169. Verhandlungstag – 10. Dezember 2014

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An diesem Verhandlungstag wird die Befragung von Antje Probst fortgesetzt. Weiterhin antwortet sie ausweichend, verharmlosend und stellt ihre Rolle bei Blood & Honour Sachsen als eine randständige dar. Als Frau sei sie außen vor gewesen. Alle gegenteiligen Vorhalte weist sie zurück. Der Tag ist außerdem geprägt durch Auseinandersetzungen unter den Verfahrensbeteiligten, u.a. darüber, welche Fragen an Zeug_innen zulässig sind und wie weit die Anklageschrift auszulegen sei.

Zeugin: Antje Probst (Ex-Frau von Michael Probst, mgl. Erkenntnisse zu Zschäpe, Mundlos, Böhnhardt und zu B&H Sachsen, mgl. Unterstützungsleistung)

Der Verhandlungstag beginnt um 9:48 Uhr. Fortgesetzt wird die Vernehmung der Zeugin Antje Bö., ehem. Probst (162. Verhandlungstag; im Folgenden: Probst). Probst ist heute mit ihrem Zeugenbeistand RA Lindner gekommen. Götzl fragt, ob Probst zum letzten Mal etwas ergänzen wolle. Sie wolle eine Anmerkung machen, so Probst, was den Herrn Eminger betreffe. Es sei tatsächlich so gewesen, dass sie beim BKA bei der zweiten Vernehmung die Aussage gemacht habe, dass die Emingers ein Ladengeschäft hätten eröffnen wollen in Aue. Aber kennen tue sie die nicht, sie habe nie Kontakt dahin gehabt. Götzl fragt, ob Probst mal irgendwelche Vernehmungsprotokolle, die anbelangen, in den Händen gehabt habe aus irgendwelchen Verfahren. Probst verneint das. Götzl hakt nach und Probst sagt, das BKA habe ihr Auszüge vom LfV gezeigt in den Vernehmungen, da wisse sie aber nicht mehr, ob es um Starke oder um Carsten Szczepanski gegangen sei. Götzl konkretisiert, dass es ihm nicht um eine Vernehmungssituation gehe. Probst: „Ach so, nee.“ Götzl fragt nach den „Turner-Tagebüchern“, und fragt: „Sagt Ihnen das was?“ Probst: „Nee.“

Götzl fragt, ob es bei B&H irgendwelche Voraussetzungen gegeben habe, dass man da habe mitmachen können. Probst sagt, das habe sie das letzte Mal schon gesagt, dass sie sich lose zu Stammtischen getroffen hätten: „Und ich wüsste jetzt nicht, was es da für Voraussetzungen geben soll.“ Götzl fragt nach Ian Stuart [verstorbener Sänger der britischen Rechtsrockband „Skrewdriver“, B&H]. Probst sagt, der sei gestorben, den hätten sie live nicht gesehen. Götzl fragt, ob Probst die Musik gehört habe. Probst: „Ja, natürlich.“ Götzl fragt, ob der eine Band gehabt habe. Probst: „Vielleicht waren es lose Musiker, ein loser Verbund, dass es mal gewechselt hat, kann schon sein, weiß ich nicht.“ Götzl fragt nach dem Bandnamen. Probst: „Na, Skrewdriver, genau.“ Götzl fragt, worum es in den Texten von „Skrewdriver“ gehe. Probst: „Es ging eigentlich so um den Zusammenhalt und um schon die, ja, weißes Europa wie ich es letztes Mal schon gesagt habe.“ Götzl fragt, ob Gewaltanwendung eine Rolle spiele. Nach einer Pause sagt Probst: „Kann schon sein, ja.“

Ihr seien jetzt nicht alle Lieder und alle Texte geläufig und sie habe auch kein besonders gutes Englisch, sagt Probst. Götzl hakt nach und Probst sagt, sie könne sich vorstellen, dass es vielleicht in einem Lied um einen Trinkabend gegangen sei, das sei nun auch oft Thema gewesen, dass es vielleicht in einer Kneipe eine Schlägerei gegeben hat. Auf Frage, ob es sonst um Anwendung von Gewalt in irgendeinem Zusammenhang gegangen sei, sagt Probst: „Wüsste ich jetzt nicht, nee.“ Götzl möchte wissen, wie intensiv sich Probst mit der Musik und den Texten auseinandergesetzt habe. Sie habe es gehört, so Probst, ihr habe es musikalisch sehr gut gefallen. Götzl sagt, beim letzten Mal habe Probst vom Ehrenvollen, von hohen Werten gesprochen, habe auf Inhaltliches abgestellt, jetzt auf die Musik. Probst antwortet, es sei da um Freundschaft, Kameradschaft, Zusammenhalt gegangen. Götzl: „Darum ging es in der Musik und in den Texten?“ Probst: „Teilweise zumindest, ja.“

Götzl fragt, ob Probst mit ihrem geschiedenen Ehemann Kontakt gehabt habe seit ihrer letzten Einvernahme. Probst: „Ja, wegen den Kindern.“ Auf Frage, ob er mit ihr gesprochen habe über seine Vernehmung sagt Probst: „Er hat nur gesagt, dass er hier war. “ Götzl sagt, Michael Probst habe auf eine Frage, wo es darum gegangen sei, ob er Informationen zu Flüchtigen gehabt hätte, gesagt, er sei mit ihr, Antje Probst, verheiratet gewesen und gesagt, er würde sie belasten. Götzl: „Haben Sie eine Vorstellung, was er damit meint?“ Probst: „Keine Ahnung.“ Das wundere sie auch sehr. Götzl sagt, Szczepanski habe hier in seiner Aussage gesagt, B&H sei politisch der „Hardlinerverband“ gewesen: „Was sagen Sie dazu?“ Probst: „Also, ich war ja das einzige Mädchen bei uns, und die Jungs haben mich auch aus vielem raus gelassen. Im Grunde ist es ja so, dass Frauen da nicht viel zu sagen haben und eigentlich an den Kochtopf gehören.“ Sie sei auch sehr naiv gewesen. Götzl: „Was meinen Sie?“ Probst: „Ich kann das nicht einschätzen, was die Jungs dort besprochen haben.“ Aber falls über Aktivitäten gesprochen worden sei, dann sei sie dort außen vor gewesen, weil sie als „Mädel“ dort nicht willkommen gewesen sei.

Götzl fragt, welche Bedeutung Waffen gehabt hätten im Hinblick auf Personen, mit denen sie Umgang gehabt habe. Sie habe letztes Mal schon gesagt, so Probst, dass sie da nichts davon wisse, sie könne nicht sagen, wer damit zu tun gehabt habe, wer darüber geredet habe. Mit ihr habe niemand darüber gesprochen, so Probst auf Frage, sie habe auch keine Unterhaltungen mitbekommen. Götzl sagt, Szczepanski habe angegeben, dass das Thema Waffen tagesaktuell gewesen sei, jeder habe Waffen haben wollen, es sei ein Statussymbol gewesen. Probst: „Ich kann nur von mir ausgehen, ich will überhaupt nichts mit Waffen zu tun haben.“ Sie habe weder jemals danach gefragt, noch brauche sie sowas. Sie verneint die Frage, ob das von Seiten Jan Werners Thema in Gesprächen gewesen sei. Götzl sagt, Szczepanski habe ausgesagt, dass Werner waffenbegeistert gewesen sei, wie ein Großteil der Szene. Probst sagt, sie kenne niemanden, der je Waffen besessen hätte.

Probst verneint, dass ihr der Name „Max Hammer“ oder „The Way Forward“ etwas sage. Götzl hält vor, dass Szczepanski hier angegeben habe, dass Probsts geschiedener Mann Mitglied von B&H gewesen sei. Probst: „Mein Ex-Mann? Nee.“ Götzl: „Gibt es denn zum Thema ‚zwei Pässe‘ noch etwas zu sagen?“ Sie könne dazu nichts sagen, so Probst, sie könne sich das nicht erklären, weil sie davon nichts wisse und nie im Besitz von zwei Pässen gewesen sei. Götzl fragt, ob sie mal in Aussicht gestellt habe, einen Pass zur Verfügung zu stellen. Probst: „Da weiß ich nichts davon.“ Sie bejaht, dass ihr Ex-Mann in einer Band gespielt habe, die heiße „AEG“. Sie verneint, dass „AEG“ Bezug zu B&H gehabt habe. Götzl fragt, ob „AEG“ Konzerte für B&H oder Jan Werner gespielt hätten. Die habe es ja bloß 1994, 1995 gegeben, so Probst. Da habe es zwei, drei Auftritte gegeben, auf einer privaten Geburtstagsparty. Götzl fragt, ob es im Rahmen von B&H irgendwelche Spendensammlungen gegeben habe. Probst: „Spenden? Die haben ja Konzerte gemacht und damit genug Geld verdient, also wüsste ich keinen Grund dazu.“ Götzl fragt, ob Probst noch etwas ergänzen wolle zu den 20.000 DM, die gefehlt hätten von Starke. Probst verneint das, sie könne nur sagen, dass das Geld nie aufgetaucht sei, zumindest wisse sie nichts darüber.

Dann fragt NK-Vertreter RA Hoffmann. Hoffmann: „Schönen guten Tag, Frau Bö. Hatten Sie einen Spitznamen?“ Probst bejaht das und nennt „Karline“. Hoffmann fragt nach Probsts Haarfarbe damals. Probst: „Die gleiche wie jetzt, blond, also so aschblond.“ Sie bejaht, einen Enrico Ri. gekannt zu haben. Sie habe den Jahre nicht gesehen. Hoffmann fragt, wer damals dessen Freundin gewesen sei. Probst sagt nichts und Hoffmann fragt, ob es eine Sandra gewesen sein könne. Sie könne sich nur an eine Freundin von Ri. erinnern, so Probst, 1992/ 93, sie wisse nicht, ob die Sandra geheißen habe. Sie verneint, Starke mal im Gefängnis besucht zu haben. Hoffmann sagt, es gebe eine Auswertung von Briefen von Starke an die Jenaer und von den Jenaern, u.a. Mundlos, an Starke. In einem Brief von Starke sei die Rede davon, dass „Esche, Lasch und Antje“ zu Besuch kommen wollten. Hoffmann fragt nochmal, ob Probst Starke nie im Gefängnis besucht habe. Probst: „Nee. Das weiß ich ganz genau.“ Auf Fragen sagt sie „Esche“ sei Thomas Esch., „Lasch“ Hendrik Lasch.

Sie verneint, einmal eine Wohnung von Starke übernommen zu haben. Sie bejaht, auch in der Band „AEG“ gespielt zu haben, am Bass, 1994/ 95. Auf Frage, ob sie sich an ein Spendenkonzert am 10.02.1996 in Zwickau erinnere, sagt Probst, sie wisse von einem Konzert in einer Kneipe, aber nicht mehr wann, es sei lange her. Zur Frage nach „“ sagt Probst, das sei eine Publikation, die habe ihr Ex-Mann herausgegeben. Hoffmann fragt nach Zeichnungen und Probst sagt, sie könne nicht malen. Hoffmann sagt, es gebe einen Bericht über ein Solidaritätskonzert für Joe Rowan am 10.02.1996. Rowan sage ihr etwas, so Probst, das sei ein US-Amerikaner, der habe in einer Band gespielt und sei umgebracht worden. Hoffmann: „Von wem?“ Probst: „Von Schwarzen.“ Hoffmann: „Ist da Geld gesammelt worden?“ Probst: „Weiß ich nicht mehr.“ Hoffmann beginnt aus dem Fanzine „Foier Frei“, Nummer, Seite 19 vorzuhalten, aber Zschäpes Verteidiger RA Stahl unterbricht und verlangt die Übergabe des Vorhalts. Es wird eine Pause eingelegt zum Kopieren der Vorhalte aus dem Zusammenhang „Foier Frei“.

Um 10:50 Uhr geht es weiter. Hoffmann hält Probst vor, dass es in „Foier Frei“ Nummer 8 eine Bericht über ein Solidaritätskonzert gebe, der unterschrieben sei mit „“. Stahl unterbricht und beanstandet, er könne den Verfahrensbezug nicht erkennen. Götzl sagt, Stahl solle vielleicht erstmal den Vorhalt abwarten. Vorhalt: Danach gab es noch zu vermelden, dass ganze 1.500 DM als Plus zu verzeichnen sind und dies auf das vom Bernd, Moonstomp, eingerichtete Konto überwiesen wird, was die Karline am Dienstag danach sofort getan hatte. Hoffmann fragt, ob das Probsts Spitzname sei, ob sie sich erinnere, dass sie Geld eingezahlt habe. Sie habe keine Ahnung, so Probst, es sei so lange her. Hoffmann erwidert, dass die Wahrheit zu sagen auch bedeute, dass man Sachen nicht weglasse. Es gehe um Probsts Rolle, sie habe gesagt, sie habe als Frau nichts zu sagen gehabt. Er wolle wissen, ob sie in Bezug auf Konzerte mit Geld zu tun gehabt habe. Probst habe ursprünglich mal gesagt, sie habe keine konkrete Erinnerung an eine Spendensammlung. Probst: „Genau.“ Hoffmann erwidert, jetzt gebe es hier einen Bericht über eine Spendensammlung für einen „White Supremacist“, wo Probst das Geld laut Bericht eingezahlt habe. Sie wisse nicht, wer das geschrieben hat, so Probst, sie könne da nichts zu sagen.

Auf Frage sagt Probst, der Name, unter dem ihr Mann im „Foier Frei“ geschrieben habe, sei „Jens Jagd“. Der habe das Fanzine zusammen mit Werner gemacht. Sie denke mal, so Probst auf Frage, dass die beiden mehrheitlich die Artikel geschrieben hätten. Hoffmann fragt, welcher von beiden denn bei „Skinheads 88“ gewesen sei. Probst sagt, das wisse sie nicht. Auf Frage, ob „Skinheads Chemnitz“ die selbe Gruppe gewesen sei, sagt Probst, ihr Mann habe keinen Bezug zu Chemnitz gehabt, außer dass er da gewohnt habe, als sie geheiratet haben. Hoffmann fragt, ob Probst dabei bleibe, keine Erinnerung zu haben. Sie könne sich nicht erinnern, dass sie irgendwann Geld eingezahlt habe. Die Frage, ob sie bei B&H später mit Geld zu tun gehabt habe, verneint Probst. Hoffmann: „Wer hat das Geld verwaltet?“ Probst sagt, sie wisse es erstens nicht genau, und der Starke habe da schon seinen Mammutanteil gehabt, die Kontrolle übers Geld zu haben.

Hoffmann: „Woran machen Sie das fest?“ Es habe ja immer einen Einlass mit Kasse gegeben, der sei natürlich besetzt gewesen mit Personen, und die hätten das Geld am Ende der Veranstaltung, da gehe sie mal von aus, mit Starke abgerechnet, so Probst. Sie verneint, das gesehen zu haben. Sie wisse nicht, so Probst auf Nachfrage, ob am nächsten Tag oder am Abend noch. Auf Nachfrage sagt Probst, sie habe wahrgenommen, dass es am Einlass eine Kasse gegeben habe, wo Leute Eintritt gezahlt hätten, aber eine Geldübergabe direkt zwischen Personen habe sie nicht gesehen. Hoffmann: „Gab es Anweisungen, das weiterzugeben oder saß Starke immer an der Kasse?“ Probst verneint das, das habe gewechselt. Sie verneint die Frage, ob jeder aus der Gruppe mal an der Kasse habe sitzen dürfen. Hoffmann: „Sondern?“ Sie könne nicht sagen, wer an der Kasse gesessen habe. Hoffmann fragt, ob Werner an der Kasse gesessen habe. Es könne sein, so Probst, aber sie könne sich nicht erinnern. Hoffmann fragt, was Probsts Aufgabe bei Konzerten gewesen sei. Probst: „Ich war nur da.“ Also sie habe z. B. nicht an der Kasse gesessen. Sie verneint, Getränke raus gegeben oder Bands betreut zu haben. Hoffmann hakt nach und Probst sagt, sie habe weder ein Hotel gebucht, noch die Bands unterhalten, sie sei einfach da gewesen. Auf Frage, wer Hotels gebucht habe, sagt Probst, der Werner sei da sehr rührig gewesen, das habe sie ja letztes Mal schon gesagt. Auf Frage, ob Hotels gebucht worden seien oder Bands privat untergekommen seien, sagt Probst, sie denke, dass beides stattgefunden habe.

Hoffmann sagt, Thomas Rothe (100. und 131. Verhandlungstag) habe gesagt, dass ganz oft bei ihm übernachtet worden sei, und fragt, ob Probst der Name Rothe etwas sage. Das verneint Probst. Hoffmann nennt den Spitznamen „Dackel“. Probst: „Ja.“ Der wohne in Chemnitz, wo genau wisse sie nicht, sie habe mit dem nichts zu tun gehabt. Auf Frage, ob der etwas mit B&H oder Konzerten zu tun gehabt habe, sagt Probst: „Nee, nicht dass ich wüsste.“ Sie wisse nicht, ob bei dem Bands übernachtet haben, so Probst auf Frage. Hoffmann fragt nach Robby Ha. [phon.]. Mit dem sei sie eng befreundet gewesen, sagt Probst, da sei sie vielleicht so 16 gewesen und sei eigentlich so jedes Wochenende mit dem irgendwo hingefahren. Hoffmann hält aus einer Aussage von Ha. vor, dass der angegeben habe, er sei in Probst verliebt gewesen, aber sie nicht in ihn, man sei bei Skinheadkonzerten gewesen, ca. 1993, sie habe versucht die rechte Szene in Chemnitz zu vereinen, sei dann mit Michael zusammen gekommen und habe ein Kind. Sie habe Ha., glaube sie, 1993 das letzte Mal gesehen, sagt Probst, ihr sei nicht bewusst, dass es damals eine Skinheadszene in Chemnitz gegeben habe. Sie sei damals 18 gewesen. Sie seien sogar zusammen in normalen Diskos gewesen, sie wisse nicht, was der damit meint.

Hoffmann fragt, ob gegen Probst mal ein Strafverfahren gelaufen sei. Sie habe mit ihrem Ex-Mann zusammen mal vor Gericht gestanden, so Probst, das sei eine Weile her. Aber das habe mit seinen CDs und seinem Laden zusammen gehangen. Sie wisse es gar nicht genau, aber bei ihr sei das dann eingestellt worden gegen Geldauflage. Hoffmann fragt, um was für CDs es gegangen sei. Rechte, die in dem Laden beschlagnahmt worden seien, sagt Probst. Der Vorwurf sei, glaube sie, Volksverhetzung gewesen. Hoffmann fragt, ob Probst in dem Laden verkauft habe oder den auch mit betrieben habe. Probst: „Nee, also ich stand dort und, ja, habe die Waren verkauft übern Tresen.“ Hoffmann fragt, ob sie ein Strafverfahren gehabt habe, weil sie Waren verkauft habe. Das habe den Zusammenhang mit einer Hausdurchsuchung gehabt, so Probst. Auf Frage sagt Probst, die Durchsuchung sei im Laden und zu Hause gewesen. Hoffmann sagt, man habe ja einen Bezug zu ihr hergestellt und fragt, wie der gewesen sei. Sie sei zu dem Zeitpunkt der Durchsuchung im Laden vor Ort gewesen, so Probst.

Hoffmann fragt, wer außer ihr und ihrem Ex-Mann bei „AEG“ gespielt habe. Probst nennt „Wilko“ [phon.], Lars Fr. und einen aus Riesa, dessen Spitzname „Otto“ gewesen sei. Hoffmann fragt, ob der vielleicht Andreas mit richtigem Namen geheißen habe. Das verneint Probst, Andreas habe auch einer geheißen, der sei später dazu gekommen, Graupner. Hoffmann nennt den Vornamen Ralf. Probst bejaht und nennt den Namen Ralf Ma. [phon.]. Hoffmann fragt nach . Probst verneint. Hoffmann fragt, wie lange Probst dort gespielt habe. Probst: „Bloß zwei Jahre, wenn überhaupt.“ Ersetzt habe sie der „Otto“. Auf Frage, ob CDs veröffentlicht worden seien, spricht Probst von einem Samplerbeitrag, sie glaube „Oi für Deutschland“. Hoffmann fragt, wer den hergestellt habe, aber Stahl beanstandet. NK-Vertreter RA Scharmer sagt etwas, was auf der Galerie nicht zu verstehen ist, und Stahl sagt zu Scharmer, der solle nicht „dazwischen quatschen“. Götzl beschwert sich über die Wortwahl „quatschen“.

Die Zeugin wird aus dem Saal geschickt und Stahl sagt, es sei ja richtig, was Scharmer gesagt habe, dass der Zeuge bei der Erörterung nicht zugegen sein sollte, aber wenn er bei der Beanstandung sei, da könne die Zeugin schon dabei sein. Dann sagt er, ihm sei nicht klar, was diese „Durchleuchtungsfragen“ der Vita der Zeugin mit dem Gegenstand zu tun hätten. Hoffmann erwidert, es gebe Schilderungen der Zeugin als eine der Frauen, die in der Lage gewesen seien, die Gruppe in Richtung bewaffneter Aktionen [phon.] zu lenken. Und die Zeugin habe versucht, ihre Anteile herunter zu reden, habe ausgesagt, dass sie auf Konzerten nichts gemacht habe, nur vorhanden gewesen sei. Man wisse, dass B&H nicht nur eine Gruppe gewesen sei, sondern im Vertrieb, der Veröffentlichung von CDs, der Durchführung von Konzerten ihre Existenz gehabt habe. Die Zeugin habe auf Frage nach „AEG“ verschwiegen, dass sie selber da gespielt habe.

Stahl sagt, das Thema B&H sei nicht Gegenstand der Anklage. Damit weite man die Beweisaufnahme unzulässig aus. Das sei eine Vermutung von „Teilen der Nebenklage“. Götzl sagt darauf, auf Blatt 122f. der Anklageschrift werde Stahl sehen, dass es thematisiert sei. Wohllebens Verteidiger Klemke schließt sich Stahl an. Es sei nicht erkennbar, was der Produzent des Samplers damit zu tun habe, was Hoffmann erfragen wolle. NK-Vertreterin RAin Pinar sagt, es gebe Erkenntnisse des TLfV, dass die Zeugin mit André Eminger und Ralf Wohlleben ein Auto geteilt habe, dass es Kontakte zu Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe gegeben habe [phon.]. Die Einschätzung der Zeugin sei von Bedeutung. Es handele sich um eine Zeugin, die Sachen weglasse, bewusst oder unbewusst. Bundesanwalt Diemer sagt, die BAW habe sich erkennbar zurückgehalten mit Beanstandungen, weil die Linie des Senats erkennbar sei. Wenn es aber jetzt nur noch um die Glaubwürdigkeit der Zeugin gehe, dann sei das nur relevant, wenn die Zeugin auch etwas zur Sache sagen könne. Das sei nicht erkennbar. Diemer sagt, die Erkenntnisse seien, dass die Zeugin möglicherweise Pässe zur Verfügung gestellt habe. Das sei verjährt. Dann spricht er von Bedenken, dass man hier ersatzweise versuche, eine Strafverfolgung zu bekommen wegen Falschaussage.

Stahl sagt, die Verteidigung Zschäpe würde nicht beanstanden, wenn sich Fragen an die Zeugin ergeben würden, die relevant seien. B&H als Organisation sei für dieses Verfahren nicht relevant. Pinar erwidert, hier werde davon ausgegangen, dass man eine Zeugin habe, die auf Fragen direkt und richtig antwortet, das sei eben nicht so. Stahl sagt, da sei „das Pferd von hinten aufgezäumt“. Nur weil man nicht damit rechne, dass richtige Antworten kommen, fange man mit was ganz anderem an. NK-Vertreter RA Narin erwidert auf Diemer, es gehe auch um die Beschaffung von Waffen durch Jan Werner, um die Frage von „weiteren Überfällen“. Die Unterstützerbeiträge seien nicht im luftleeren Raum geschehen, sondern im Zusammenhang B&H. Und bei dieser BAW müsse sich kein lügender Nazizeuge Sorgen machen vor Strafverfolgung. Diemer erwidert, er sei nicht an einer Auseinandersetzung mit Narin interessiert. Unterstützervorwürfe in der Zeit vor 2001 seien der BAW bekannt. Sie könnten nur nicht verfolgt werden, weil sie verjährt seien; es gebe in Deutschland ein Strafrecht. Narin sagt darauf, es gehe nicht um die Verfolgung verjährter Straftaten.

Klemke sagt in Richtung Pinars, es sei nicht erkennbar, an welche mögliche Frage, die Verfahrensbezug habe, die Frage nach dem Produzenten des Samplers anschließe. Und zur „angeblichen“ Waffenbeschaffung habe die Zeugin Angaben gemacht. Scharmer sagt, es gehe natürlich nicht um die Verfolgung anderer Personen in diesem Prozess. Es gehe um Gründung und Bestand der terroristischen Vereinigung, um Waffenbeschaffung, Radikalisierung. Die Zeugin stelle das hier so dar, als sei B&H ein loser Zusammenhang mit Familienhintergrund gewesen. Es gehe um vorbereitende Fragen. NK-Vertreter RA Kaplan sagt, er wolle sich ausdrücklich Bundesanwalt Diemer anschließen. Man könne nicht alles erfragen. Wenn man hier nach den Regeln der StPO verhandeln wolle, dann müsse man direkter fragen. Götzl sagt, es müsse konzentrierter gefragt werden. NK-Vertreter RA Kuhn sagt zur Frage, inwiefern das mit der StPO vereinbar sei, dass er die Zeugin so verstanden habe, dass sie gesagt habe, die Band habe nichts mit B&H zu tun. Wenn die Frage darauf abziele, ob falsche Angaben in Bezug auf B&H-Netzwerk gemacht wurden, sei es zulässig diese Angaben konkret zu hinterfragen.

Es folgt eine Pause bis 11:45 Uhr. Danach verkündet Götzl, dass die Frage zugelassen ist, sie sei geeignet, die Antwort, dass es sich nicht um eine B&H-Band handele, zu hinterfragen. Die Zeugin kommt wieder in den Saal und Hoffmann wiederholt die Frage. Probst sagt, der Produzent des Samplers sei [ehem. Betreiber des Nazirocklabels „Funny Sounds“] gewesen. Auf Frage sagt Probst, ihr Mann und sie hätten sich 2007 getrennt. Hoffmann fragt, ob Probsts Mann das „Foier Frei“ bis zum Schluss gemacht habe. Der habe das irgendwann an Ulf K. [phon.] abgegeben, so Probst. Hoffmann fragt, ob der den Spitznamen „Speche“ [phon.] habe, was Probst bejaht. Probst verneint, dass es Bezüge zu B&H im Ausland gegeben habe. Sie verneint, zu B&H-Treffen im Ausland gewesen zu sein. Auf Frage sagt sie, sie sei zu Konzerten im Ausland gewesen, wisse aber nicht mehr, wer das organisiert hat. Hoffmann fragt nach einem Konzert in der Schweiz mit „Fortress“, Probst verneint. Sie bejaht, in Schweden oder Dänemark auf Konzerten gewesen zu sein. Hoffmann: „Mit wem?“ Mit Graupner und „Otto“, so Probst.

Hoffmann hält aus aus einer Vernehmung von Henning Pr. vor, dass der Jan Werner ca. 1993 auf einem Konzert in Dänemark kennengelernt habe, wo Antje und Michael Probst dabei gewesen seien. Probst: „Kann sein, also den Henning kenne ich.“ Hoffmann: „War das von Marcel Schilf organisiert, das sagt er nämlich?“ Das könne sein, so Probst, sie könne es nicht ausschließen. Hoffmann fragt, ob Probst den kennengelernt habe. Nach einer kurzen Pause sagt Probst: „Ja.“ Sie habe den einmal gesehen in Dänemark. Hoffmann fragt, ob bei diesem Konzert oder wann anders. Das sei in Kopenhagen gewesen, so Probst. Hoffmann: „Haben Sie Schilf bei der Gelegenheit auch als Produzent und Vertreiber von Musik kennengelernt?“ Probst: „Nein.“ Hoffmann: „Als Vertreiber von politischen Magazinen?“ Probst: „Nee, ich kenne den nur als Konzertorganisator“ Hoffmann fragt, ob ihr Mann Schilf dort als Geschäftspartner kennengelernt habe. Sie wisse nichts davon, dass die beiden Geschäfte gemacht hätten, so Probst. Stahl beanstandet die Frage nach den Magazinen. Es gibt eine kurze Auseinandersetzung, in der Hoffmann sagt, dass Schilf der Partner von „Max Hammer“ gewesen sei, die diese Regeln für den Kampf vertrieben hätten.

Am Ende der Diskussion sagt Götzl, man müsse nachfragen, ob Probst Schilf noch bei anderen Gelegenheiten gesehen habe. Sie habe den nur einmal gesehen in Dänemark, so Probst, und der sei ja nun auch schon Jahre tot. Hoffmann fragt, ob sie in der Zusammenarbeit mit ihrem Mann im Laden Bestellungen bei Schilf gemacht habe. Sie habe mit den Bestellungen überhaupt nichts zu tun gehabt, so Probst. Sie verneint, dass sie CDs, Videos von Schilf verkauft habe. Probst verneint auch, wirtschaftlich zu tun gehabt zu haben mit der Ravenstone GmbH ihres Mannes. Hoffmann fragt, ob die Firma nichts mit dem „Sonnentanz“-Laden zu tun gehabt habe. Sie wisse nicht, wie ihr Mann das ausgegliedert habe, es seien verschieden Geschäftszweige gewesen, sie wisse nicht, wie der das steuerrechtlich geregelt habe. Hoffmann fragt, ob ihr Mann beim Laden in Altenburg alleiniger Betreiber gewesen sei. Zschäpes Verteidiger RA Heer beanstandet die Frage als suggestiv.

Auf einen Einwurf Götzls hin erwidert Heer, man sei hier nicht im Repetitorium. Klemke sagt in Richtung Götzls, dass man mehrfach erlebt habe, dass Götzl NK-Vertretern Hilfestellung gebe, das könne eine Besorgnis der Befangenheit erwecken. NK-Vertreter RA Bliwier sagt zu Klemkes Einwurf, dass Klemke doch dann einen Antrag stellen solle. Es sei absurd, diese Bemerkung kryptisch in den Raum zu stellen, eine Drohkulisse aufzubauen. Der Vorsitzende wirke auf eine ordnungsgemäße Prozessführung hin. Klemke erwidert, er müsse sich nicht belehren lassen, Bliwier spiele sich auf. Er verstehe nicht, dass der Vorsitzende Bliwier eine Bühne gebe. NK-Vertreter RA Behnke sagt, natürlich dürfe der Vorsitzende Ratschläge geben. Man solle nicht emotional werden. Götzl sagt, man lege jetzt erstmal die Mittagspause ein.

Um 13:07 Uhr geht es weiter. Götzl verkündet, dass die beanstandete Frage nicht zugelassen ist. Hoffmann fragt, ob Probsts Ex-Mann die Ravenstone GmbH alleine betrieben habe, was die Zeugin bejaht. Hoffmann möchte wissen, wer denn bei B&H Sachsen gewesen sei bei der Gründung. Probst nennt einen [phon.], sich selbst und sagt dann, es seien „vier oder fünf Mann“ gewesen. Hoffmann fragt nach jemandem mit Spitznamen „Kogge“. Der sei gekommen, aber sie wisse nicht, ob der das mitgegründet habe. Der richtige Name sei Andreas Ko. Sie bejaht, dass Michael Lo. dabei gewesen sei, sie wisse aber nicht hundertprozentig, ob am Anfang oder später. Kai und Jörg Ri. seien nie dabei gewesen, so Probst auf Frage. Hoffmann fragt nach . Probst: „Der war definitiv später.“ Hendrik Lasch sei nie dabei gewesen. Gunnar Al. sei dabei gewesen. Hoffmann: „Am Anfang oder später?“ Probst: „Ziemlich am Anfang zumindest.“

Es wird ein Foto in Augenschein genommen, auf dem eine Gruppe mit einer B&H-Fahne posiert, vermutlich auf einem Fußballplatz. Zur Person in der Mitte sagt Probst, das sei Werner. Dann benennt sie Starke, Anke, Al., Lo. Mehr erkenne sie da nicht. Hoffmann hält aus einer Vernehmung von Starke vor, dass es sich um ein Fußballturnier handele, die zweite Person sei Michael H. aus Wilsdruff. Probst sagt, der Name sage ihr etwas. Hoffmann nennt aus der Vernehmung Starkes Sebastian An. aus Wilsdruff. Das könne sein, so Probst. Hoffmann hält vor, dass Starke von einem „Harti“ gesprochen habe, wahrscheinlich Ha., der dann irgendwann aus B&H raus sei, vor Werner Sektionsleiter gewesen sei. Probst: „Also eine Leitung oder so gab es nicht, aber das könnte der Harti sein.“ Hoffmann spricht von einem „Eddie“ [phon.] aus Riesa. Probst: „Keine Ahnung.“ Dann sagt Hoffmann, Starke habe einen Jörg Mü. aus Dresden genannt. Da sei sie unsicher, so Probst. Der Name „Spencer“ [phon.] sage ihr nichts, so Probst auf den Vorhalt, dass laut Starke neben Gunnar Al. ein „Spencer“ stehe.

Hoffmann sagt, bei dem was er vorgehalten habe, erzähle Starke zu dem Bild und sage dann, dass Jörg Anke aus Aue irgendwie in den Laden in Aue involviert gewesen sei. Probst: „Das ist richtig, der war Verkäufer.“ Das müsse 1997, 1998 gewesen sein, vielleicht zwei Jahre ungefähr. Das sei zeitlich mit Szczepanskis Anstellung zusammengefallen. Der Jörg habe in Aue gearbeitet und Szczepanski sei damals noch Häftling gewesen bzw. dann entlassen worden, das habe sich überschnitten. Der sei ja mehr für CD-Vertrieb zuständig gewesen, habe nicht im Laden gestanden. Ob es bei Szczepanski ein Praktikum oder eine Anstellung gewesen sei, könne sie nicht sagen, so Probst auf Frage. Wieder beanstandet Stahl, er reiße sich „am Riemen“, aber könne keinen Bezug erkennen. Hoffmann erwidert, die Frage sei zur zeitlichen Einordnung wichtig.

Hoffmann fragt, ob es Insignien gegeben habe, die nur B&H-Miglieder hätten tragen dürfen, Shirts. Probst: „Ja, das gab es.“ Stahl beanstandet. Hoffmann stellt die Frage anders, ob es Kleidungsstücke gegeben habe, die einen als zu B&H zugehörig ausgewiesen hätten, die nur Mitglieder hätten tragen dürfen. Es habe schwarze Hemden gegeben, so Probst, aber die seien ja für jeden zugänglich gewesen, das seien Shirts von „Ben Sherman“ gewesen. Der Aufdruck sei eine Stickerei gewesen. Auf Frage sagt Probst, da habe „Blood & Honour“ gestanden. Hoffmann fragt, ob das nur Schrift gewesen sei oder auch die Triskele. Probst: „Schrift, nichts weiter, eine Schrift.“ Wer das gewollt habe, habe sich das aufsticken lassen können, so Probst auf die Frage, ob man das bei „Ben Sherman“ habe bestellen können. Hoffmann: „Bei wem?“ Probst: „Stickereien oder Feinwäschereien.“ Hoffmann fragt, ob man das als Zeichen der Zugehörigkeit getragen habe oder individuell. Das habe jeder für sich entschieden, so Probst. Hoffmann hält vor, dass Pr. angegeben habe, dass bei ihm, Pr., der Kontakt zur Szene weniger geworden sei, weil ihm das alles zu strikt oder geschlossen gewesen sei, das sei ja praktisch organisiert gewesen wie ein MC [Rockerclub], er habe keine Lust auf Sitzungen oder Versammlungen gehabt. Hoffmann „Was sagen Sie dazu?“ Probst: „Nichts.“

Hoffmann fragt, ob sich Probst erinnere, wann Pr. den Kontakt abgebrochen habe. Das wisse sie nicht, so Probst. Pr. sei mit Szczepanski sehr gut befreundet gewesen und dann habe es dort einen „harten Bruch“ gegeben. Es könne gut möglich sein, dass es damit zusammengehangen habe. Das sei gewesen, als bekannt wurde, dass Szczepanski ein V-Mann ist. Hoffmann fragt, zwischen wem der Bruch gewesen sei. Probst: „Zwischen Henning und Carsten.“ Das verstehe er nicht ganz, so Hoffmann. Er habe vorgehalten, dass Pr. gesagt habe, nach der Gründung sei der Kontakt zur Szene weniger gewesen. Henning wohne nicht in Sachsen, sagt Probst, sie wisse nicht, ob es woanders anders gehandhabt worden sei. Auf Frage, wann sie aus B&H ausgestiegen sei, sagt Probst: „'98, etwa.“ Hoffmann fragt, woran sie das festgemacht habe. Probst: „An den 20.000 Mark.“ Da sei ihr klar geworden, dass es nur noch ums Geldverdienen gehe, sie sich nicht mehr habe identifizieren können. Hoffmann fragt, ob es vorher B&H-Treffen nur in Chemnitz oder auch in anderen Orten in Sachsen gegeben habe. Es sei regional verschieden gewesen, antwortet Probst, und Treffen seien das auch nicht gewesen, sondern Stammtische. Das habe es im Erzgebirge, in Chemnitz und im Dresdner Raum gegeben.

Hoffmann fragt, ob man sich getrennt voneinander getroffen habe. Probst sagt, es sei unterschiedlich gewesen, manchmal alle zusammen und manchmal getrennt. Hoffmann fragt nach bundesländerübergreifenden Treffen. Probst bejaht das. Sie sei nur einmal mit gewesen, und das sei, meine sie, irgendwo im Brandenburger Raum gewesen. Da hätten sie sich getroffen mit anderen außerhalb von Sachsen. Auf Frage sagt Probst, Bundestreffen habe es nicht gegeben. Hoffmann fragt, ob bei dem Treffen im Brandenburger Raum nur Leute aus Sachsen und Brandenburg gewesen seien. Probst: „Das weiß ich nicht.“ Sie habe dort nicht jeden gekannt und sie wisse es nicht mehr. Hoffmann: „Gab es ein Treffen, wo B&H Sachsen ausgeschlossen wurde?“ Probst: „Warum sollte das ausgeschlossen sein? Keine Ahnung.“ Hoffmann fragt, ob Probst, auch wenn sie ausgestiegen gewesen sei, von einem Treffen am 01.01.1999 wisse und hält aus einer Deckblattmeldung vor, dass VM mitgeteilt habe, dass am Neujahrstag 1999 in der Wohnung von Michael und Antje Probst ein Arbeitsgespräch der ehem. sächsischen B&H-Sektion über die Zukunft von B&H Sachsen und „Movement Records“ stattgefunden habe. Das finde sie sehr interessant, so Probst, es sei aber Schwachsinn.

Hoffmann sagt, Probst habe erzählt, dass in ihrer aktiven Zeit bei B&H Konzerte gemacht worden seien mit zwischen 40 und 400 Gästen. Er fragt, wie viele Leute man brauche, um ein Konzert mit 400 Leuten durchzuführen. Probst: „Drei, vier vielleicht.“ Hoffmann nennt das Beispiel ‚Security am Einlass‘. Das sei vorgekommen, sagt Probst, aber sei selten gewesen. Hoffmann fragt, wie viele Leute das gewesen seien. „Gab es Leute, die eingeteilt worden sind, um auf der Straße zu schauen, ob Polizei kommt?“ Probst: „Weiß ich nicht, nee.“ Die Musikanlage sei meistens von Tonstudios gekommen, so Probst auf Frage. Hoffmann fragt, ob über Kosten für sowas gesprochen worden sei. Das wisse sie nicht, so Probst, sie wisse auch nicht, was für Firmen das gewesen seien, oder wer den Kontakt geknüpft oder gehalten habe. Hoffmann fragt nach „Movement Records“. Das sei ein Label gewesen, sagt Probst. Die Frage, ob das Teil von B&H Sachsen gewesen sei, verneint Probst. Das habe nichts damit zu tun gehabt, sei Werners Angelegenheit gewesen. „White Youth“ sage ihr nichts, so Probst auf Frage. Hoffmann sagt, dass Bundesinnenministerium habe „White Youth“ zusammen mit B&H verboten, und fragt, ob Probst das Magazin „Voice of the White Youth“ etwas sage. Es wird eine Pause bis 13:53 Uhr eingelegt, zum Kopieren eines Vorhalts.

Danach hält Hoffmann vor, dass es in der Nummer 1 des Magazins „Voice of the White Youth“ ein Interview gebe zu „Movement Records“, da werde mit einem Jan gesprochen. Weiter hält Hoffmann vor, dass Jan gefragt werde, dass er ja mal Mitglied bzw. Sektionschef bei B&H Sachsen gewesen sei. Dazu habe Jan geantwortet, wer vermute, er hätte privat damit Geld verdient, liege daneben, alle finanziellen Angelegenheiten seien offengelegt und besprochen worden in der Gruppe. Hoffmann fragt, ob alle finanziellen Angelegenheiten offengelegt und besprochen worden seien. Probst: „Das habe ich ja schon mehrfach gesagt, dass ich da überhaupt keine Kenntnis drüber hatte, und mit mir auch nie über Gelder gesprochen wurde.“ Hoffmann: „Auch nicht auf den regelmäßigen Treffen nach Ihrer Kenntnis?“ Probst: „Nein.“ Hoffmann fragt, ob es während Probsts Tätigkeit bei B&H Sachsen eine Zusammenarbeit mit B&H Thüringen gegeben habe. Stahl beanstandet, die Zeugin wird aus dem Saal geschickt.

Dann beginnt Stahl eine längere Rede. Er sagt, diese und alle Fragen von Hoffmann würden auf die die strukturelle Organisation von B&H zielen. B&H würde zwar in der Anklageschrift erwähnt, aber nur an einer Stelle, wo es um Ähnlichkeiten zu B&H gehe. Stahl spricht davon, „Teile der Nebenklage“ würden den Prozess missbrauchen, als Bühne für Ermittlungen zu Strukturen von B&H. Die terroristische Vereinigung solle nach umfassenden Ermittlungen der BAW drei Personen umfassen und es könne nicht sein, dass „mit der Brechstange“ versucht werde, ein anderes Bild zu zeichnen. Er ärgere sich über die umfassenden weiteren Fragen, die Hoffmann ihm gegenüber in der Prozesspause angekündigt habe. Er müsse sich über den Senat ärgern, der das zulasse. Das verstoße gegen den Beschleunigungsgrundsatz. Er appelliere an den Vorsitzenden, dieser solle diese Fragen jetzt „eindämmen“. Götzl fragt, wem ggü. Hoffmann umfangreiche Fragen angekündigt habe. Stahl sagt, er habe Hoffmann „kollegialiter“ angesprochen, wie viel es denn noch sei, und Hoffmann habe „och“ [phon.] gesagt, das müsse er, Stahl, so deuten.

Bundesanwalt Diemer springt Stahl bei. Gegenstand der Anklage sei nicht B&H, sondern seien die zehn Morde. Es sei auch im Interesse der Opfer nah am Gegenstand zu verhandeln. Die wirklichen, nicht nur die politisch Verletzten hätten Anspruch auf Aufklärung und zeitnahe Ahndung.
Hoffmann entgegnet, er wolle erst einmal feststellen, dass, wenn es jetzt so weit sei, dass launige Bemerkungen auf dem Flur als Tatsachen gebracht würden, dann würden in Zukunft eben Unterhaltungen nicht mehr stattfinden. Zweitens sei man in der Verhandlung nicht mehr am ersten Tag. Man habe eine Anklage und man habe eine Beweisaufnahme durchgeführt. Man habe festgestellt, dass zu dem Zeitpunkt, als die drei Personen abgetaucht seien und in Chemnitz Unterschlupf gefunden hätten, sie Unterstützung aus B&H-Strukturen erhalten hätten. Das führe dazu, dass man sich damit beschäftigen müsse, welchen Einfluss die Unterstützer gehabt hätten. Auf einen Einwurf von Götzl, man soll nicht persönlich werden, sagt Hoffmann, dass Diemer dann nicht von „politischen“ und von „wirklichen“ Opfern sprechen und seiner, Hoffmanns, Mandantin die Opfereigenschaft absprechen dürfe. Das müsse er sich auch von Diemer nicht gefallen lassen.

Er habe fragen wollen, ob es direkte personelle Kontakte der Chemnitzer NSU-Unterstützer nach Thüringen gegeben habe. In der Anklage stehe nicht, dass der Plan, eine terroristische Vereinigung zu gründen vor dem Abtauchen schon erfüllt gewesen sei, das müsse in diesem Zeitraum geschehen sein. Da habe man Hinweise, dass es Aufrufe zu mehr Aktivität gegeben habe, auch von Antje Probst. Es gehe nicht um B&H generell, sondern um die Unterstützung. Stahl sagt, das was Hoffmann ausführe, dass alles auf B&H hindeute, sei Beweiswürdigung, die die NK vornehme und oktroyieren wolle. Er würde sagen, es deute auf Personen hin, die auch bei B&H Mitglied gewesen oder verbunden gewesen seien. Das berechtige nicht zu sagen, dass es die Organisation B&H gewesen sei.

RA Narin sagt, er wolle darauf hinweisen, dass es das Angebot finanzieller Unterstützung von „Riese“ von B&H Thüringen an Starke von B&H Sachsen gebe. RA Scharmer sagt, er vertrete Gamze Kubaşık, deren Vater ermordet wurde. In der Anklageschrift finde sich auch die Aufklärung der Ideologie wieder, die hinter der Tat steht, es gehe um Punkte, die auch das Aufklärungsinteresse der BAW betreffen würden. Der Kern der Beanstandung von Stahl betreffe nicht die Befragung, sondern die Ladungsverfügung des Vorsitzenden, Beweisthema sei B&H. Diese Zeugen aus dem Unterstützerumfeld seien wichtig, nicht für Ermittlungen gegen die Zeugen, sondern für die Fragen, was der NSU war, wer welche Funktionen innehatte, wie groß das Netzwerk war. Götzl sagt, wenn Scharmer das so interpretiere, dass beim Gegenstand der Ladungsverfügung jede Frage zulässig sei dazu, dann stimme das nicht. Scharmer erwidert, das habe er auch nicht gesagt, er habe ja ausgeführt, worum es geht und wo der Bezug zum Verfahren ist, und was Aufklärungsinteresse auch seiner Mandantin ist. Auch die Fragen von Hoffmann hätten Bezug gehabt.

NK-Vertreterin RAin Lunnebach sagt, sie wundere sich in letzter Zeit über das scheinbare Einverständnis zwischen BAW und Verteidigung. Sie führt weiter aus, dass es nicht im Interesse der Verteidigung sein könne, wenn die BAW sage, der NSU habe aus drei Leuten bestanden. In der Anklageschrift stehe vor dem von Stahl Zitierten, dass die Mitglieder zumindest zeitweise das Bilden mehrerer Zellen angestrebt, sich als Netzwerk bezeichnet hätten. Stahl erwidert, es sei, abgesehen von einem zeitweisen Schulterschluss zwischen BAW und Verteidigung, klar, dass man grundsätzlich anderer Meinung sei. Stahl sagt, die Anklage sei die Leitlösung, wie das Verfahren zu erfolgen habe. Die NK gehe aber darüber hinaus, wenn sie sage: „Das reicht uns nicht, es ist alles viel größer.“ RAin Pinar sagt zu Diemer, der wisse, dass die BAW eine politische Anklage verfasst habe, und dass Rassismus etwas Politisches sei. NK-Vertreter Kuhn sagt, Narin habe das Wesentliche gesagt, nämlich, dass sich der B&H-Chef von Thüringen mit jemandem von B&H Sachsen über die Unterstützung unterhalten habe. Es gehe konkret um die B&H-Strukturen in Sachsen, wo man eine Vielzahl von Unterstützern gehört habe. Es sei vielleicht Stahls Schluss, dass das nur auf Personen zutreffe, nicht auf die Organisation, aber es gebe entsprechende Deckblattmeldungen zu Treffen von B&H.

Götzl sagt, wenn es darum gehen solle, biete sich an, danach zu fragen. Es folgt eine kurzes Zwiegespräch zwischen Hoffmann und Götzl, in dem Götzl sagt, es solle konzentrierter gefragt werden. Man habe heute eine Auseinandersetzung gehabt in einer Art und Weise, wie man sie bisher nicht gehabt habe, auch wenn man schon einige gehabt habe. Dann sagt Klemke, man schweife ab, Hoffmann habe nicht nach persönlichen Kontakten zu B&H gefragt, sondern nach der Zusammenarbeit der „angenommenen Struktur“ B&H Sachsen zu B&H Thüringen. Stahl sagt, er bleibe dabei, dass die Frage nach der Zusammenarbeit mit B&H Thüringen nicht zur Sache gehöre. Pinar erwidert, es gebe mehrere Aktenfundstellen, wo dieser Punkt wichtig sein werde. Götzl entgegnet, nicht alles, was in den Akten ist, müsse zulässig sein. Pinar sagt, es gebe eine TKÜ, wo berichtet werde, dass diese Zeugin in Bezug auf die Drei telefoniert habe [phon.], das sei ganz konkreter Verfahrensbezug, es gehe um persönliche Kennverhältnisse. Dann kommt die Zeugin wieder in den Saal. Hoffmann fragt, mit welchen Personen von B&H Thüringen Probst zusammengearbeitet habe. Stahl sagt, er beanstande mit der selben Begründung wie eben. Klemke beanstandet, weil die Frage suggestiv sei. Hoffmann ändert die Frage und fragt, ob Probst mit Personen von B&H Thüringen zusammengearbeitet habe. Stahl bleibt bei seiner Beanstandung und es folgt eine Unterbrechung bis 15 Uhr.

Danach verkündet Götzl den Beschluss, dass die Frage zulässig ist, weil es um die Hintergründe der Gründung der terroristischen Vereinigung gehe. Die Zeugin kommt wieder in den Saal. Hoffmann wiederholt die Frage. Hoffmann fragt, ob Probst persönlichen Kontakt mit Personen von B&H Thüringen gehabt habe. Sie kenne zwei Leute, so Probst, das sei zum einen mal der „Riese“ und zum anderen wisse sie, dass der Jens Ra. [phon.] da so leichte Kontakte oder Interesse gehabt habe. Sie glaube, die Sektion in Thüringen hab es gar nicht so intensiv gegeben. Hoffmann fragt, ob sie mit „Riese“ mal über Leute aus Thüringen, die abgetaucht seien, geredet habe. Sie habe mit dem „Riese“ überhaupt nie Kontakt gehabt, so Probst, höchstens dass man mal zum Bier zusammengesessen habe. Hoffmann: „Da redet man ja.“ Probst: „Ich hab mit dem nix zu tun gehabt.“ Probst bejaht, Markus Re. zu kennen. Der habe bei ihr in der Nachbarschaft gewohnt und sei bei ihrem Ex-Mann angestellt gewesen in etwa zeitgleich mit Szczepanski. Hoffmann fragt Probst, ob Re. auch bei B&H gewesen sei. Probst: „Nein.“

NK-Vertreter RA Stolle fragt, ob Probst „White Supremacy“ kenne, und ob Jan Werner das gemacht habe, was Probst jeweils bejaht. Dann fragt er, ob die Zeitschrift „White Supremacy“ mit B&H im Zusammenhang stehe und wenn ja in welchem. Sie könne das nur soweit sagen, dass Werner B&H-Mitglied gewesen sei, antwortet Probst. Stolle möchte etwas aus „White Supremacy“ vorhalten. Er fragt Probst, ob sie so ein Heft mal in der Hand gehabt habe, die Nummer 1. Probst: „Ja.“ Stolle: „Sie sagten, es gehe um ‚White Power‘ in dem Heft, richtig?“ Probst: „Ja.“ Vorhalt aus „White Supremacy“; Nummer 1 zu „Blood & Honour – Auch für mich !?!“: Wir sind ein Rädchen innerhalb der Bewegung, welches sich in den meisten Ländern strukturiert hat. Unser Ziel ist es vor allem, die weiße Jugend zu vereinen. Wir sind bestrebt, die weiße Rasse zu erhalten und Zuwachs zu schaffen, so also unseren Kindern, oder anders ausgedrückt unseren Nachkommen, eine weiße Zukunft, in einer weißen Welt, übergeben zu können, oder ihnen wenigstens den Weg dahin bereiten. Stolle: „Ist es das, was Sie meinten mit ‚Weißer Macht‘, dieser Zielvorstellung, die Sie genannt haben?“ Probst: „In so einem umfangreichen Zusammenhang nicht.“ Stolle erläutert die Frage, aber Stahl beanstandet. Stolle erwidert, es gehe um „Weiße Macht“, um ideologische Fragen und um den Zusammenhang zu B&H.

Dann fragt Stolle, in welchem konkreten Umfang denn das Zitat den Zielvorstellungen von Probst und B&H nach Probsts Erinnerung entsprach. Probst: „Das habe ich doch letztes Mal schon gesagt.“ Nach Beanstandungen durch die Verteidigung muss die Zeugin den Saal verlassen. Es folgt eine weitere Auseinandersetzung um die Zulässigkeit, an deren Ende OStA Weingarten sagt, die BAW halte die Frage für zulässig. Der Vorsitzende habe zwar danach gefragt, aber weitgehend pauschale und nichtssagende Antworten erhalten, der Vorhalt aus einem Magazin sei zulässig. Es seien zuletzt Fragen nach der historischen ideologischen Einstellung von möglichen Kontaktpersonen zugelassen worden. Das sei auch Antje Probst. Das lasse Rückschlüsse auf die Einstellung der Angeklagten Zschäpe zu. Stahl sagt, zweites teile er nicht, erstes schon und nehme die Beanstandung zurück. Die Zeugin betritt wieder den Saal.

Stolle wiederholt die Frage. Erstmal gebe es für den Begriff überhaupt keine Definition, so Probst, und ihre persönliche Einstellung sei da gewesen, dass sie einfach nur gewollt habe, dass ihre Kinder unter „Ihresgleichen“ spielen. Stolle fragt, welchen begriff Probst meine. Den „White Power“-Begriff, so Probst, könne ja jeder selber füllen [phon.]. Auf Frage, was mit „Ihresgleichen“ gemeint sei, sagt Probst: „Unter weißen Kindern.“ Vorhalt aus „White Supremacy“, Nummer 1, „Blood & Honour – Auch für mich !?!“: Wir fördern und unterstützen alle Bestrebungen, welche für unsere Bewegung hilfreich sind und sich gegen die Zerstörung der nationalen Identität stellen. Mit unserem Sprachrohr, dem Zine ‚Blood & Honour‘, werden wir für diese Werben und sie, so gut es geht, bekannt machen. Besondere Unterstützung, finanziell aber auch durch Kampf auf der Straße, erfahren dabei nationale Ideale und Botschaften, nationale Zines und nationale Musik, egal ob Oi, Metal etc., sowie würdige politische Organisationen und Gruppierungen. Stolle: „Entsprach das den Vorstellungen von B&H Sachsen, als Sie Mitglied waren?“ Probst sagt, sie wisse nicht, wer der Verfasser war. Wenn es der Jan gewesen sei, habe der sowieso zu Übertreibungen und Selbstdarstellungen geneigt. Das klinge ja sehr heroisch.

Stolle fragt, ob sich Probst an Diskussionen über Aktivitäten in dieser Richtung, „Kampf auf der Straße“, „Gruppierungen“, erinnere. Sie könne dazu nichts sagen, dass es solche Diskussionen gegeben hätte, antwortet Probst. Und wenn es der Jan geschrieben habe, dann würde sie dem zutrauen, dass das alles übertrieben sei und schön habe klingen sollen. Sie wisse nicht, was mit „Kampf auf der Straße“ gemeint sei, so Probst auf Frage. Stolle fragt, ob das Heft im „Sonnentanz“ verkauft worden sei. “ Probst: „Möglicherweise.“ Stolle fragt, ob sie Fanzines verkauft habe, Zeitschriften von B&H. Es habe da nichts anderes gegeben von B&H, sagt Probst. Stahl beanstandet, aber Stolle zieht die Frage zurück. Stolle fragt, ob Probst Steffen Hi. kenne, was die Zeugin bejaht. Den kenne sie aus dem Erzgebirge. Wie sie den kennengelernt habe, wisse sie nicht mehr, vielleicht mal auf einer Party.

Sie verneint, dass ihr die „“ etwas sage. Stolle fragt, ob Hi. in der rechten Szene im Erzgebirge gewesen sei. Von Aktivitäten wisse sie nichts, so Probst. Dessen Einstellung kenne sie nicht im Detail, so Probst auf Frage, sie seien auf Partys gewesen, hätten teilweise die gleiche Musik gehört, sie kenne den so intensiv auch nicht. Stolle fragt, ob er richtig verstanden habe, dass Probst Emingers nicht gekannt habe. Probst: „Ja.“ Stolle sagt, bei ihrer Vernehmung beim BKA solle Antje Probst auf die Frage, ob sie André Eminger kenne, gesagt haben, es gebe ja zwei davon. Und dann solle sie beim BKA im Zusammenhang mit den Emingers gesagt haben, beide seien eine Weile in Chemnitz gewesen und hätten ihr „Hatecore-Ding“ gemacht. Stolle fragt, was mit „Hatecore-Ding“ gemeint sei. Probst macht eine kurze Pause und sagt dann: „Das weiß ich nicht mehr, was ich damit gemeint habe.“

NK-Vertreterin RAin von der Behrens hält vor, dass Starke angegeben habe, in einer Vernehmung, dass „die Probst“ sowohl Mundlos als auch Zschäpe gekannt habe: „Was sagen Sie dazu?“ Das wisse sie nicht, so Probst, da falle ihr nichts zu ein. Sie wisse nicht, wie der darauf komme. Sie habe definitiv nie mit diesen Menschen gesprochen oder sie gesehen oder sonst was. V. d. Behrens fragt nach einem Spitznamen von Werner. Da sei ihr nichts bekannt, so Probst. V. d. Behrens nennt „Lange“ oder „Langer“. Nach einer Beanstandung von Stahl, macht v. d. Behrens den förmlichen Vorhalt aus der Vernehmung von Starke, dass dieser auf die Frage, wen er meine, wenn er von „Lange“ spreche, gesagt habe, er meine Werner. Davon wisse sie nichts, so Probst, das habe sie nie gehört. V. d. Behrens fragt, ob Werner damals einen Ziegenbart gehabt habe, um 1998, 1999, 2000. Probst: „Kann ich Ihnen auch nicht beantworten.“ Sie bejaht, dass Werner schlank gewesen sei. Er sei vielleicht 180 cm groß, so Probst auf Frage. V. d. Behrens hält aus einer Deckblattmeldung des TLfV eine Personenbeschreibung eines „Chemnitzer B&H-Mannes“ vor: 1,85 bis 1,90 m, schlank, 28 bis 30, blond, Ziegenbart. V. d. Behrens sagt, die Altersangabe beziehe sich auf 2000, und fragt: „Erkennen Sie da jemanden aus der Szene?“

Stahl beanstandet, die Zeugin wird aus dem Saal geschickt. V. d. Behrens erläutert, dass Brandt über ein Gespräch berichtet habe und diese Person als Graupner identifiziert habe, vor Ort sei aber das Fahrzeug Jan Werners festgestellt worden. Stahl zieht die Beanstandung zurück und die Zeugin kommt wieder in den Saal. V. d. Behrens wiederholt die Frage. Probst: „Nein.“ Auf Frage, wie groß Graupner in etwa sei, sagt Probst, sie schätze 180 cm. Sie verneint, dass Graupner schlank gewesen sei. Auf Frage, ob der blond sei, sagt Probst: „Ja, dunkelblond vielleicht.“ V. d. Behrens; „Wann hatten Sie das letzte Mal Kontakt zu Jan Werner?“ Sie meine, das sei im Januar 2012 gewesen, so Probst. V. d. Behrens fragt, welcher Art der Kontakt gewesen sei. Das sei seit langem mal wieder gewesen. Der habe sie angerufen, sie solle mal bei seinem RA vorbeifahren, weil er eine Hausdurchsuchung habe. Das habe sie abgelehnt. V. d. Behrens fragt, ob Werner gesagt habe, warum er eine Durchsuchung habe. Probst: „Nee, er war ziemlich aufgeregt.“ Auf Frage, ob sie danach gefragt habe, sagt Probst, es sei ein ganz kurzes Telefonat gewesen, sie habe das abgebrochen. V. d. Behrens: „Gab es einen Grund dafür?“ Sie habe mit dem nichts mehr zu tun haben wollen, so Probst, sie habe schon eine ganze Weile keinen Kontakt mehr gehabt, deswegen habe sie sich gewundert. Auf Frage, warum sie nichts mehr mit Werner zu tun haben wolle, sagt Probst, sie habe dem nicht mehr vertraut. Der Grund sei persönlich, habe nicht mit B&H und Geld zu tun, so Probst auf Frage. V. d. Behrens möchte wissen, ob Probst bekannt sei, ob ihr Ex-Mann Kontakt zu Werner gehabt habe im Jahr 2012. Probst: „Weiß ich nicht.“

Die Frage, ob ihr die Comicfiguren „Skinsons“ etwas sagen würden, bejaht Probst, sie habe das mal auf einem Shirt gesehen. Das habe Hendrik Lasch verkauft, so Probst auf Frage. Sie verneint die Frage, ob sie wisse, wer das entworfen hat. V. d. Behrens fragt, ob Probst das selbe Motiv in dem Heft „White Supremacy“, Nummer 1, gesehen habe. Probst sagt, da könne sie nichts dazu sagen. Sie verneint einen Hendrik Probst zu kennen. V. d. Behrens fragt nach dem Spitznamen „Henne“. Sie kenne einen „Henne“, sagt Probst, aber der habe nichts mit der Sache zu tun. V. d. Behrens fragt, ob das der Hendrik Probst sei. Sie kenne Hendrik Probst nicht, so die Zeugin. V. d. Behrens fragt, ob der „Henne“, den Probst kenne, mit Ralph Ho. (164. Verhandlungstag) zu tun habe. Ralph Ho. kenne sie nicht, so Probst. V. d. Behrens fragt, ob ihr „SS-Ralle“ oder „Ralle“ etwas sage. Sie verneint das ebenso wie zu wissen, wo Kai Ri. im Jahr 1999 gewohnt hat. Sie verneint ebenso, dass ihr die Hausgemeinschaft Friedrich-Viertel-Straße 85 etwas sage. V. d. Behrens fragt nach der Abkürzung „C 85“ [phon.]. Probst verneint. V. d. Behrens fragt, ob Probst bekannt sei, wo Graupner 1999 bis 2001 gewohnt hat. Sie nehme an, in Chemnitz, antwortet Probst, sie sei nie bei dem zu Hause gewesen.

V. d. Behrens sagt, Probst habe angegeben, dass sie Ralf Marschner kenne und fragt, mit wem der in Chemnitz aus der Szene noch Kontakt gehabt habe. Das könne sie nur vermuten, so Probst, sie habe selber mit dem nicht viel zu tun gehabt. Auf Frage, mit wem „Aline“ aus Zwickau in Chemnitz Kontakt gehabt habe, sagt Probst, sie habe nur 1993/ 94 mit der Kontakt gehabt, sie habe keine Ahnung. V. d. Behrens: „Hat die B&H-Sektion Sachsen auch Konzerte in Zwickau organisiert?“ Probst: „Kann sein.“ V. d. Behrens hält aus einer Zusammenstellung des VS vor, dass Werner und Michael Probst am 31.08.1996 [phon.] gemeinsam ein Skinkonzert in Zwickau organisiert hätten. Das könne gut sein, so Probst, sie wisse es nicht, es sei 18 Jahre her. Auf Frage sagt Probst, sie habe in Zwickau aus dem B&H-Skinheadmilieu nur den „Manole“ gekannt. V. d. Behrens fragt nach Armin und Gunter Fi. Probst verneint, dass ihr das etwas sage. Auf Vorhalt des Spitznamens „Die Geklonten“ sagt sie, das sage ihr etwas, das seien mal früher zwei Brüder gewesen. Sie verneint, deren Schwester Katja zu kennen. V. d. Behrens: „Sind Sie einmal vom Verfassungsschutz angesprochen worden?“ Probst: „Nein.“ V. d. Behrens: „Ihr Mann?“ Das habe der ihr ggü. mehrfach behauptet, so Probst, aber sie wisse es nicht, sie sei nicht dabei gewesen. V. d. Behrens fragt, ob Probst andere Personen in der „88er“- oder B&H-Szene in Chemnitz bekannt seien, die vom VS angesprochen worden seien.

Stahl beanstandet die Frage als irrelevant. V. d. Behrens erwidert, es sei klar, dass es mindestens einen vielleicht auch mehrere V-Leute in der B&H-Sektion gegeben habe, einer habe berichtet, dass Antje Probst zu Anschlägen aufgerufen habe, es sei interessant, zu wissen, wer das ist. Stahl sagt, er müsse dann seine Beanstandung zurücknehmen. V. d. Behrens: „Sind Ihnen Personen bekannt, die vom LfV angesprochen wurden?“ Mittlerweile wisse man ja, dass es der Starke gewesen sei, so Probst. Das wisse sie nur aus der Presse. Auf Frage nach weiteren Personen sagt Probst, bei Szczepanski wisse sie es, sonst nicht. V. d. Behrens fragt, ob Probst mal geäußert habe, dass mit dem VS ein doppeltes Spiel gespielt werde, dass der VS denke, V-Personen zu führen, in Wirklichkeit würde aber abgesprochen, was gesagt wird, und dass deswegen die Skinszene so gedeihen würde. Klemke beanstandet, die Zeugin wird aus dem Saal geschickt. Klemke sagt, er könne den Vorhalt nicht nachvollziehen. V. d. Behrens entgegnet, das sei kein Vorhalt, sondern eine Frage, die sich daraus ergebe, dass es eine so starke Szene und kaum Informationen gebe. Stahl sagt, das habe keine Relevanz. V. d. Behrens erwidert, das spiele natürlich eine Rolle zur Bewertung der Erkenntniszusammenstellungen vom LfV , die äußerst dünn seien, das einzige von Substanz betreffe die Zeugin. Klemke sagt, er glaube der Erklärung von v. d. Behrens nicht, er lasse sich nicht „für dumm verkaufen“. Es folgt eine Unterbrechung bis 16:25 Uhr.

Danach verkündet Götzl den Beschluss, dass die Frage als nicht zur Sache gehörig zurückgewiesen werde. Die Zeugin betritt wieder den Saal. RA Scharmer bittet darum, die Seite aus „White Supremacy“ mit „Blood & Honour – Auch für mich !?!“ in Augenschein zu nehmen mit der Frage, ob sie das optisch wiedererkenne. Die Seite wird an die Leinwände projiziert und Scharmer sagt, es gehe ihm nicht um den Inhalt, sondern darum, ob Probst das optisch wiedererkenne, sie das schon mal gesehen habe. Das könne sein, sagt Probst. Scharmer: „Können Sie vom Layout auf den Verfasser schließen?“ Probst: „Nein.“ Dann wird eine Seite in Augenschein genommen, die überschrieben ist mit „Vorwort“. Der Text ist hinterlegt mit einer Bart-Simpson-Figur mit Maske und Cape. In der Hand hält die Figur eine Keule, vermutlich soll es ein Baseballschläger sein. Die Figur trägt Stiefel, auf deren Sohle eine 88 zu sehen ist. Scharmer fragt, ob das das „Skinsons“-Motiv sei. Zumindest vom Stil her, so Probst. Sie könne nicht sagen, ob sie die Seite kenne, so Probst auf Frage, sie könne auch nicht auf den Verfasser schließen.

Scharmer fragt, wie oft Szczepanski in Chemnitz vor Ort gewesen sei. Sie könne sich nur erinnern, dass der, wenn er Freigang gehabt habe, eigentlich immer bei ihnen zu Hause gewesen sei. Auf Frage sagt Probst, da habe sie in Limbach gewohnt. Scharmer fragt, wie oft Szczepanski nach Probsts Erinnerung in Chemnitz gewesen sei. Sie meine, dass der in seiner Freigängerzeit immer bei ihnen gewesen sei, wenn er Hafturlaub gehabt habe. Auf Frage sagt Probst, nach der Entlassung habe man sich nicht mehr so häufig gesehen, da sei der wieder nach Königs Wusterhausen zurück. Sie wisse nicht, inwieweit dann der Kontakt nach Chemnitz gepflegt worden sei. Scharmer fragt, ob weitere Schriftstücke ausgestellt worden seien über Szczepanski. Probst fragt, ob Scharmer meine, ob ein Gutachten an die Bewährungshilfe geschickt worden sei. Dann sagt sie, es habe eine schriftliche Einschätzung gegeben, aber das sei, glaube sie, zu dem Zeitpunkt gewesen, wo der Übergang vom Praktikum zum Angestelltenverhältnis getätigt worden sei. Da sei ihres Wissens eine eine Beurteilung nötig gewesen, um die Fördergelder zu bekommen. Scharmer fragt, ob sie mit der Bewährungshilfe keinen Kontakt gehabt habe. Probst: „Nein, ich jedenfalls nicht.“ Auf Frage, welche Personen aus der Chemnitzer Szene noch Bezugspersonen zu Szczepanski gewesen seien, sagt Probst, das wisse sie nicht. Sie wisse gar nicht, ob der überhaupt jemals in Chemnitz unterwegs gewesen sei. Sie habe gedacht, der wäre nach Königs Wusterhausen zurück und hätte dort seine Kontakte gehabt.

Dann fragt RAin Wierig, ob Probst mit dem Satz „An den Taten sollte man die Leute messen“ [phon.] aus einem Interview mit ihrem Ex-Mann etwas anfangen könne. Sie wisse nicht, ob der das tatsächlich gesagt hat, antwortet Probst. Sie könne nur sagen, dass es ihrem Ex-Mann immer nur darum gegangen sei, Geld zu machen. Der habe ideologisch, glaube sie, gar nicht groß was mit der Sache zu tun gehabt. Wohllebens Verteidigerin Schneiders sagt, der Vorhalt sei falsch, das Interview sei nicht mit dem Ex-Mann geführt worden. Wierig sagt, das sei mit Werner geführt worden und fragt, ob der Zeugin der Satz bekannt vorkomme. Das verneint Probst.

RAin Basay fragt, ob Probst mal an Schießübungen teilgenommen habe, Probst: „Nein.“ Auf Frage, ob sie mal zugegen gewesen sei, als Schießübungen durchgeführt wurden, sagt Probst, sie sei mal bei einem Schießstand gewesen. Basay: „Was wurde da gemacht?“ Probst: „Na, geschossen.“ Basay sagt, auf Frage des Vorsitzenden habe Probst eben gesagt, sie kenne auch keinen der mit Waffen zu tun gehabt habe. Das sei in einen ganz anderen Zusammenhang gewesen, so Probst, bei einem Sportschützenverein. Basay fragt, wer denn da geschossen habe, und Probst sagt, es sei auf Zielscheiben geschossen worden. Basay wiederholt die Frage. Nach einer kurzen Pause sagt Probst, sie wisse nicht mehr, wer da alles mit gewesen sei. Auf Frage, warum sie dabei gewesen sei, sagt die Zeugin, man habe sich dort zum Trinken verabredet, sie habe da nicht mitgemacht.

Basay fragt, warum Probst dabei gewesen sei, als Jean-René Bauer den Starke besucht habe. Das habe eigentlich keinen konkreten Hintergrund gehabt, so Probst, es sei nur so gewesen: „Komm wir gehen da jetzt mal hin, ja, ich komme mit.“ Basay: „Um was zu machen?“ Es habe die Frage im Raum gestanden, ob Starke gegen Jean [phon.] eine Aussage getätigt habe, sagt Probst. Sie verneint, in der Wohnung Starke gewesen zu sein. Sie bejaht, an der Tür gewesen zu sein und dann geklingelt zu haben. Dann sei Starke runter gekommen. Sie selbst habe nur da gestanden. Jean habe gefragt, ob Starke eine Aussage gemacht habe, Starke habe verneint. Das habe aber nicht gestimmt. Starke habe es abgestritten und eine Ohrfeige gekriegt. Wer noch dabei gewesen sei, wisse sie nicht, so Probst auf Frage und das habe sie auch schon damals beim LKA gesagt. Basay fragt, was Probst beim LKA gesagt habe. Probst: „Dass ich den nicht kenne.“ Sie bejaht, dass die Person mit ihr zusammen zu Starke gegangen sei, gekannt habe sie die nicht. Sie wisse nicht mehr, ob die Person mit Starke geredet hat, sagt Probst auf Frage. Basay möchte wissen, was Probst von der Aussage Starkes gewusst habe. Sie habe nur den „saloppen Wortlaut“ gewusst, so Probst: „Der Starke hat angeschissen.“ Sie habe keine konkreten Hintergründe gekannt. Basay: „Wissen Sie, ob Starke seine Aussage zurückgenommen hat?“ Probst: „Weiß ich nicht.“ Basay sagt, eben sei gefragt worden, ob sie einen Hendrik Probst kenne, und fragt, ob sie einen Hendrik Bö. kenne. Das bejaht Probst, das sei ihr Bruder. Basay fragt, ob Probst zu dem Spitznamen „Henne“ einen Namen wisse. Das habe sie schon gesagt, antwortet Probst.

RA Narin fragt, ob in Probsts B&H-Sektion auch „Combat 18“ Thema gewesen sei. Götzl sagt, die Frage sei schon gestellt, aber Narin erwidert, es gehe um die Sektion Sachsen. Probst verneint, dass ihr da etwas erinnerlich sei. Narin sagt, eben habe Probst gesagt, ihr Ex-Mann habe ideologisch nie was zu melden gehabt, und nennt ein Interview mit Probsts Ex-Mann im „Ebbelwoi-Express“ [phon.]. Das sei eine Publikation gewesen, sagt Probst, so ein kleines Heftchen. Wer das herausgegeben habe, wisse sie nicht. Vorhalt aus dem Interview: Ehrliche Kämpfer werden innerhalb C18 verraten; das heißt C18 ist nicht in der Gesamtheit schlecht. Narin sagt, das sei von 1998 [phon.]. Es wundere sie, dass der sich zu sowas überhaupt geäußert habe, sagt Probst. Narin:
„Warum?“ Probst: „Weil der damit eigentlich nichts zu tun hatte.“ Narin: „Womit?“ Mit B&H, so Probst, der habe die Leute eigentlich verlacht, habe nur gesehen, dass er Kohle draus zieht. Narin fragt, wie lange Probst noch Kontakt zu Michael Lo. gehabt habe. Sie habe zu dem immer nur sehr losen Kontakt gehabt, sagt Probst, da habe es keine Regelmäßigkeit gegeben. Wann sie den das letzte Mal gesehen habe, wisse sie nicht, vielleicht vor zwei Jahren.

Narin fragt, ob Probst wisse, wie der sich in seiner Band nenne. Probst: „Nein.“ Narin: „‚Earl Turner‘, sagt Ihnen das was, wie der Held aus den ‚Turner-Tagebüchern?“ Probst verneint. Sie verneint auch, die Band von Lo. zu kennen. Narin nennt den Namen „Brainwash“. Probst sagt, das sage ihr etwas, aber sie ihr gefalle die Musik nicht. Narin sagt, es sei eben um Graupner gegangen und fragt, ob Probst auch einen kenne. Probst: „Nein.“ Sie bejaht, die Band „Noie Werte“ zu kennen, von Konzerten. Narin fragt, ob Probst gewusst habe, dass Andreas Graupner bei „Noie Werte“ gewesen sei. Probst: „Ja.“ Narin sagt, bei ihrer letzten Vernehmung habe Probst zu B&H gesagt, sie habe Ian Stuart bewundert und die hohen Werte: „Wussten Sie, dass Ian Stuart im Ku-Klux-Klan Mitglied war?“ Wieder unterbricht Götzl, das sei suggestiv. Narin formuliert die Frage mit „ob“ und Probst sagt: „Nein.“ Narin fragt, ob der Ku-Klux-Klan bei B&H Sachsen eine Rolle gespielt habe. Probst verneint das. Narin fragt, ob Probst der Name „Tweety“ [phon.] etwas sage, was sie verneint. Sie verneint, Kontakt zu Rockerclubs zu haben. Narin nennt den „Klan MC“ [phon.]. Probst: „Nein.“ Narin: „Wenn ich Ihnen vorhalte, dass in Limbach 1998 ein Treffen der B&H-Führung in den Räumlichkeiten eines Bikerclubs ‚Klan MC‘ [phon.] stattgefunden haben soll?“ Probst: „Ich wüsste nicht, dass es in Limbach-Oberfrohna einen Rockerclub gegeben haben sollte, ist mir neu.“

RA Ünlücay bittet Probst den Begriff „weiße Kinder“ näher zu erläutern. Probst: „Na, mit heller Hautfarbe.“ Ünlücay fragt, welche „Volksgruppen“ zu den „weißen Kindern“ zählten, oder welche „Rassen“. Probst nennt Europa. Ünlücay fragt, welche Gruppen Probst ausgrenzen würde. Probst: „Ich grenze überhaupt niemanden aus.“ Ünlücay erläutert, dass es ja Gruppen geben müsse, die sie nicht den „weißen Kindern“ zuordne. Ünlücay fragt, ob türkische Kinder Probsts Meinung nach zu den „weißen Kindern“ gehören würden. Wieder macht Probst eine Pause. Dann sagt sie: „Von mir aus, mir ist das doch egal.“ Sie habe das doch nur bezogen auf damals und sie sei damals auch naiv gewesen und habe nachgeplappert. Auf Frage, wie ihre damalige Einschätzung gewesen sei, sagt Probst, das könne sie nicht beantworten. Ünlücay sagt, Probst müsse ja eine Vorstellung haben. Götzl beschwert sich und Stahl sagt, die Frage sei beantwortet. Ünlücay erwidert, er habe eher das Gefühl gehabt, dass sie in Verlegenheit gekommen ist. Probst: „Ich habe vorhin schon gesagt, es ging um Europa und wenn Türkei zu Europa zählt, dann ist das auch korrekt und okay.“

Ünlücay fragt, warum sie dagegen sei, dass ihre Kinder mit „nichtweißen Kindern“ spielen. Probst erwidert, sie sei da nicht dagegen, das sei ihr damaliges naives Denken gewesen. Warum sie damals dagegen gewesen sei, könne sie nicht begründen: „Dummheit, keine Ahnung, Unwissenheit.“ Ünlücay fragt, ob sie „nichtweiße Kinder“ als Gefahr für ihre Kinder gesehen habe. Das sei vielleicht eher ein Instinkt gewesen aus Unwissenheit, sie könne das heute nicht mehr begründen, so Probst. Ünlücay fragt, ob Probst damals Vorstellungen gehabt habe, wie man die „Gefahr“, die von „nichtweißen Kindern“ ausgehe, umgehen könne. Probst: „Nee, da hatte ich doch keine Vorstellung von.“ Stahl sagt, die Zeugin habe nicht von einer „Gefahr“ für „weiße Kinder“ gesprochen. Ünlücay erwidert, Probst habe das nicht verneint. Götzl sagt, „Gefahr“ habe Probst nicht gesagt. Ünlücay fragt, ob Probst Nachteile für ihre Kinder befürchtet habe, die von „nichtweißen Kindern“ ausgehen würden. Das könne sie so direkt nicht beantworten, so Probst, sie könne es nicht sagen, es sei einfach so gewesen.

RA Kuhn fragt, ob Szczepanski tatsächlich für ihren Mann gearbeitet habe. Das habe sie schon ein paar Mal gesagt, so Probst, ja. Sie bejaht, zu wissen, dass Szczepanski ein Szenemagazin herausgegeben hat, das „“. Kuhn möchte wissen, ob sie oder ihr Mann das in den Geschäften vertrieben habe. Es sei zumindest eingelagert gewesen, so Probst, sie könne aber nicht mehr sagen, ob es über den Tresen verkauft worden sei. Kuhn fragt nach der „Nationalistischen Front“ [1992 verbotene Neonazipartei]. Probst sagt, Anfang der 90er, '91, '92, habe man was davon gehört. Ob Starke da Mitglied gewesen sei, wisse sie nicht; auch nicht, ob Ha. Mitglied gewesen sei. Kuhn fragt, ob Probst mit Starke und Ha. bundesweit Konzerte besucht habe. Mit Ha. sei sie nur unterwegs gewesen, als sie 16, 17 gewesen sei, so Probst. Kuhn fragt, ob Probst Kenntnisse habe, ob Ha. ein Asylbewerberheim angegriffen hat. Das verneint Probst, sie habe nie etwas davon gehört. Kuhn fragt nach Starke. Probst: „Weiß ich auch nicht.“ Sie verneint zu wissen, ob [Enrico] Ri. eine scharfe Schusswaffe hatte. Kuhn fragt, ob Probst mal mit einer Person liiert gewesen sei, die auf den Spitznamen „Gigi“ [phon.] gehört habe. 1992, so Probst. Auf Frage, wie dessen richtiger Name sei, sagt Probst, Christian Hö. oder Ho. [phon.], sie wisse es nicht genau. Kuhn fragt, ob Probst mit Ha. mal auf Konzerten in Heilbronn oder Ludwigsburg gewesen sei. Probst: „Nein.“

Auf Frage von RA Langer sagt Probst, die gewerblichen Aktivitäten seien auf ihrem Ex-Mann angemeldet gewesen. Langer: „Ausschließlich?“ Probst: „Soweit ich das weiß ja.“ Sie verneint, an den Aktivitäten beteiligt gewesen oder Gesellschafterin gewesen zu sein. Auf Frage, ob es reiner Ladenverkauf gewesen sei oder auch Versand sagt Probst, es sei Ladenverkauf gewesen. RAin Basay hält aus einer Vernehmung von Starke vor: Sie hatten mich das letzte Mal zum Komplex Ho. und [Carsten] Ri. befragt, da fällt mir ein, dass der Bruder der Antje Probst Hendrik Probst, „Henne“, zum Umfeld des Ralph Ho. gehörte. Probst sagt zu dem Vorhalt: „Was soll ich sagen, weiß ich nicht.“ Basay hält vor, Starke habe beim BKA zu Antje Probst angegeben, dass sie schon vor ihm bei B&H Sachsen gewesen sei als einziges Mädchen überhaupt, sie habe gewollt, dass B&H aktiver wird, ohne selbst etwas zu tun, sie habe Aktionen gegen Linke gewollt, Demos und so. Basay fragt, ob es richtig sei, was Starke sage. Das habe sie nie gesagt, antwortet Probst. Basay fragt, ob Probst keine Aktionen gegen Linke, Demos und so, wollte. Probst: „Nee.“

RA Hoffmann fragt: „Haben Sie gesagt, dass ihr Mann mit dem ‚Sonnentanz‘ nie Internetverkauf gemacht hat?“ Probst: „Das weiß ich nicht.“ Hoffmann: „Aber Sie haben davon keine Kenntnis?“ Probst: „Soweit ich weiß, nicht.“ Hoffmann fragt nach der Internetseite „www.sonnentanz.de“. Der habe immer in seinem Erdloch [phon.] gesessen, in seinem Keller, so Probst, sie habe da keinen Einblick gehabt. Hoffmann sagt, sie habe aber doch verkauft. Lange sei das nicht gewesen, sagt die Zeugin, anderthalb Jahre vielleicht, und als Szczepanski bzw. Re. gekommen sei, habe der auch viel gemacht. Hoffmann fragt, ob Probst nie etwas eingepackt oder verschickt habe. Stahl beanstandet, aber Hoffmann zieht zurück. RA Narin sagt, Probst habe gesagt, sie habe keinen Kontakt zu Rockergruppierungen gehabt und fragt, ob sie die „Vandalen“ kenne. Probst: „Ja.“ Narin fragt, was das für eine Gruppierung sei. Probst: „Männer mit Lederwesten.“ Narin: „Und weiter?“ Die habe es in Berlin gegeben, so Probst, die hätten einen Treffpunkt gehabt, wie so eine Art Kneipe im Selbstbetrieb. Narin: „Was hatten Sie mit denen zu tun?“

Heer beanstandet die Frage als nicht zur Sache gehörig, die Zeugin wird aus dem Saal geschickt. Stahl sagt, das habe nichts mit der Sache zu tun. Narin sagt, man kenne die „Vandalen“ aus dem „Landser“-Verfahren, Jean-René Bauer sei deren Chef gewesen, das seien Neonazis, es gebe Bezüge zur Organisierten Kriminalität, zu Waffenbeschaffung, Starke sei durch Bauer geschlagen worden. Stahl sagt, das reiche ihm nicht, er sehe keinen Bezug zur Tat- und Schuldfrage. Narin sagt, es gehe ihm zunächst mal um die Glaubhaftigkeit der Angaben und dann um die Frage, ob die Berliner „Vandalen“, die an der „Landser“-CD mitgewirkt hätten, möglicherweise Geldmittel vom NSU erhalten hätten. Götzl: „Sie glauben, dass die Zeugin über Informationen darüber verfügt?“ Das bejaht Narin. Stahl sagt, er halte seine Beanstandung aufrecht. Götzl sagt zu Narin, der solle die Punkte abfragen und die Frage umstellen. Die Zeugin kommt rein und Narin fragt: „Wen kennen Sie denn im Zusammenhang mit den Vandalen?“ Probst: „Den Jean-René Bauer und einen Fritz [phon.], da weiß ich aber den richtigen Namen nicht.“ Weitere Personen kenne sie nicht, so Probst auf Nachfrage. Narin macht einen Vorhalt, dass Probst 2002 an der 20-Jahr-Feier der Vandalen in Berlin teilgenommen habe, weitere Teilnehmer seien Maik Eminger, Thorsten Heise und Michael Lo. gewesen. Wohllebens Verteidigerin RAin Schneiders sagt, es sei nicht ersichtlich, ob es um Herrn oder Frau Probst geht.

Narin macht einen Vorhalt aus 2003, dass Antje Probst an der Jahresfeier der „Vandalen – Ariogermanische Kampfgemeinschaft“ teilgenommen habe. Er fragt, ob Probst Thorsten Heise in dem Zusammenhang kenne. Der Name sage ihr etwas, so die Zeugin, so aus dem Jahr 1995/ 96 vielleicht. Sie habe aber nie persönlich Kontakt mit dem gehabt. Narin fragt, ob sie vielleicht Maik Eminger aus dem Kontext kenne. Es sei ja mal anzunehmen, dass das der Bruder des Angeklagten ist, sagt Probst, aber sie hätten keinen persönlichen Kontakt miteinander gehabt. Sie verneint, etwas mit Produktion oder Vertrieb der „Landser“-CD zu tun gehabt zu haben. Ebenso verneint sie, je Geldmittel oder Waffen zwischen Mitgliedern der „Vandalen“ transferiert zu haben. RA Scharmer fragt, ob Probst wisse, ob sie oder ihr Mann bei der 20-Jahr-Feier der „Vandalen“ gewesen seien. Sie sei mal auf einer Feier bei den „Vandalen“ gewesen, sie habe keine Ahnung wann. Einmal sei sie bei der Hochzeit von Bauer gewesen und einmal so auf einer Feier, sie wisse aber nicht mehr, ob das die 20-Jahr-Feier war. Ob ihr Mann teilgenommen habe, wisse sie auch nicht. Auf der Hochzeit seien sie, glaube sie, zusammen gewesen, aber bei der anderen Feier wisse sie es nicht mehr. Schneiders bittet Probst, die Schießübung zeitlich einzuordnen. Probst: „Vielleicht 2011.“ Die Zeugin wird um 17:26 Uhr entlassen.

Danach verliest NK-Vertreter RA Kienzle Anträge in Ergänzung zum Antrag, Bernd Tödter zu laden (14. Verhandlungstag). Er beantragt neuerlich, Tödter zu laden. Der Zeuge Tödter werde bekunden, dass er neben dem bereits genannten Konzert am 18.03.2006 ein weiteres Mal Kontakt zu Mundlos und Böhnhardt gehabt habe, dass er sie in der Zeit, in der sein Bruder in Zwickau gelebt habe, also zwischen 2003 und 2005, bei einer Feier in einer Garage am Stadtrand von Zwickau getroffen habe. Außerdem werde Tödter bekunden, dass Mundlos und Böhnhardt sowohl zu dem Konzert, als auch zur Tat zum Nachteil Halit Yozgats mit dem ICE angereist seien. Er, Tödter, selbst habe sie am Bahnhof Wilhelmshöhe abgeholt. Die beiden hätten in Kassel über Kontakte verfügt, die er auch namentlich benennen könne. Auch zur Tat seien die beiden in Kassel gewesen, zur Anreise hätten sie eine Bahncard benutzt, die auf einen falschen Namen ausgestellt gewesen sei. Weiter werde Tödter bekunden, auf wessen Einladung hin Böhnhardt und Mundlos zur Tatzeit in Kassel gewesen seien und wo sie übernachtet hätten. Außerdem könne der Zeuge bekunden, was und von wem in der Szene nach der Tat gesprochen worden sei. Neben dem Anlaufpunkt in Kassel könne der Zeuge auch den Anlaufpunkt in Nürnberg benennen. Es habe sich jeweils um Personen aus dem „Sturm 18“-Netzwerk gehandelt. Schließlich werde der Zeuge bekunden, dass er diese Wahrnehmungen habe machen können, weil er selber so genannter Gründer der „Sturm 18“-Gruppierung in Kassel gewesen sei. Der Zeuge sei, so Kienzle zur Begründung, unmittelbar nach der Selbstenttarnung des NSU in einem anonymen Schreiben vom 15.11.2011 an die PD Erfurt als Organisator der „ganzen Anschläge“ bezeichnet worden. Das Schreiben sei im Postzentrum 23, Lübeck gestempelt worden. Kienzle zitiert aus dem Schreiben mit dem Betreff „Neonazi“, dass die „ganzen Anschläge“ von Kassel und Thüringen aus, von Jan H. und Tödter, organisiert worden seien, die „ganzen Anschläge mit Ausländern“ seien Neonazis. Kienzle beantragt zusätzlich, das Schreiben zu verlesen.

Außerdem sei, so Kienzle weiter, Tödter 2005 im Zusammenhang mit einer Fahrt nach Tschechien am Grenzübergang Johanngeorgenstadt kontrolliert worden. Hintergrund der Fahrt sei nach Aussage des Bruders von Tödter ein Besuch Tödters bei diesem in Zwickau gewesen. Der Bruder habe laut Akten von September 2003 bis April 2005 in Zwickau gewohnt. Eine der Meldeanschriften des Bruders in Zwickau liege 500 Meter von der Polenzstraße 2 entfernt und in der selben Straße, in der verschiedene Zeugen im Rahmen einer Anwohnerbefragung ausgesagt hätten, Zschäpe, u.a. beim Einkaufen, gesehen zu haben. Tödter habe bei der Kontrolle angegeben, er habe einen nicht näher benannten Freund in Zwickau besucht. Tödter habe Zugang zu Tatortstädten gehabt, sein Bruder habe vor dem Umzug nach Zwickau in Dortmund gelebt, sowohl Tödter als auch sein Bruder hätten zeitweise in Kassel gelebt. Der Bruder habe zeitweise in der Holländischen Straße gewohnt und in seiner Vernehmung eingeräumt, am 06.04.2006 am Tatort im weiteren Sinne gewesen zu sein. Er habe ausgesagt, an dem Tag einen Auflauf in der Holländischen Straße gesehen zu haben.

Außerdem habe er bekundet, dass sich Tödter in seinem Beisein abfällig über das Opfer Halit Yozgat geäußert habe. Außerdem sei von Belang, dass der Zeuge Tödter auch nach der Tat wiederholt mit Mundlos und Böhnhardt gesehen worden sein solle. Ein Zeuge habe ausgesagt, er sei sich zu 95 Prozent sicher, Tödter 2008 mit Mundlos und weiteren „Sturm 18“ zuzuordnenden Personen auf illegalen Konzerten gesehen zu haben. Es würden sich aus den Akten weitere Anhaltspunkte ergeben, die jedoch aufgrund mangelnder Ermittlungstätigkeit insofern nur umrissen werden könnten. Es gebe in verschlüsselten Bereichen einer Festplatte, die Tödter zugeordnet werde, Bilddaten, abgelegt unter dem Namen „K., Serife“. Ausweislich einer Internetrecherche stehe die Person in Zusammenhang mit einer Bäckerei in der Holländischen Straße in Kassel, die zu den markierten potenziellen Anschlagszielen gehöre, die in der Frühlingsstraße auf dem Kartenmaterial zu Kassel und der hiermit in Verbindung stehenden Adressliste gefunden worden seien. Es bestehe laut dem entsprechenden Vermerk auch ein Bezug zu der so genannten „10.000er“-Liste des NSU. Die Daten seien bisher nicht entschlüsselt und ausgewertet worden.

Dann sagt Kienzle, er wolle in der „gebotenen Kürze“ Stellung zum Antrag der Verteidigung Wohlleben auf Aufhebung der U-Haft von Ralf Wohlleben nehmen. Der dringende Tatverdacht bestehe fort, so Kienzle. Die fehlende Signifikanz der Beweiserhebung zu „Umfeldzeugen“, wie sie die Verteidigung moniere, könne sich erst im Wege der Würdigung erhobener Beweise ergeben, diese setze aber einer Beweiserhebung zwingend voraus. Der Argumentation der Verteidigung sei aber auch entgegenzutreten, wenn man sie so auslege, dass mit ihr eine Abundanz der Beweiserhebung durch Vernehmung so genannter Umfeldzeugen insgesamt gemeint sei. Die Verteidigung verkenne, dass Wohlleben Beihilfe zu neun Mordtaten vorgeworfen werde, und ihm zumindest bis 2001 die Rolle einer „steuernden Zentralfigur der Unterstützerszene“ zugeschrieben werde. Die Anklage werfe Wohlleben vor, dass er bei der Beschaffung und Weiterleitung der Tatwaffe Ceska 83 zumindest damit gerechnet habe, dass Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos mit der Waffe ideologisch motivierte Tötungsdelikte an Mitbürgern ausländischer Herkunft begehen würden, und dass er diese aufgrund seiner rechtsextremistischen Einstellung zumindest in Kauf genommen habe.

Es gehe in Bezug auf die innere Tatseite und die Strafzumessung daher auch um die rechtsextremistische Einstellung Wohllebens. Beim Beschleunigungsgrundsatz gehe es darum, dass die erhobenen Beschuldigungen in einer den Schwierigkeiten der Beweisführung angemessenen Zeit der Klärung zugeführt werden, er sei also stets in Relation zur Schwierigkeit der Beweisführung zu sehen. Der Angeklagte Wohlleben mache von seinem Recht Gebrauch, nichts zur Sachaufklärung beizutragen. Das Gericht habe daher alle, nicht von vornherein aussichtslosen Anstrengungen zur Aufklärung zu unternehmen. Daher hätten auch so genannte „Umfeldzeugen“ Relevanz. Diese Feststellung bewahrheite sich auch bei Ansehung der konkreten Angaben dieser Zeugen, viele hätten Angaben zur Person Wohllebens und dessen Verstrickung in die rechtsextremistische Szene gemacht. Kienzle spricht von den V-Mann-Führern, aber auch von Zeugen aus der rechten Szene. Er nennt Brandt, Rachhausen, Rothe und Länger. Antrag und Stellungnahme sind jeweils von Kienzle, Bliwier, Dierbach und Top unterschrieben. Klemke sagt, Kienzle habe das Versprechen, in gegebener Kürze zu bleiben, nicht gehalten. Schneiders sagt, sie habe auch nicht gewusst, dass die V-Mann-Führer von Brandt zum Umfeld gehörten. Mehrere NK-Vertreter_innen schließen sich dem Beweisantrag Kienzles an. Der Verhandlungstag endet um 17:45 Uhr.

Der Blog NSU-Nebenklage kommentiert:
„Die Aussage der Zeugin hat einmal mehr deutlich gemacht, dass die Strategie des Schweigens und der Verbundenheit mit den Angeklagten bei den Personen im damaligen Umfeld anhält. Auch wurde deutlich, dass die Zeugin zumindest in den hier in Rede stehenden Jahren vollständig, in allen Lebenssituationen, in die damalige Naziszene eingebunden war: ‚privat‘ veranstaltete sie Konzerte, beruflich verkaufte sie die entsprechenden CDs, Videos, Klamotten und Zeitschriften, und ganz privat hatte sie Angst, dass ihre Kinder mit 'nichtweißen‘ Kindern spielen müssten. Die Zeugin und ihr Umfeld lebten in einer 'national befreiten Zone‘ […] Dass in einer solchen Welt auch ein ‚Rassenkrieg‘ gegen Einwanderer als probates Kampfmittel diskutiert wurde, überrascht letztlich nicht.“
http://www.nsu-nebenklage.de/blog/2014/12/10/10-12-2014/

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