Protokoll 25. Verhandlungstag – 18. Juli 2013

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Die Befragung des BKA-Beamten Sch., der den Angeklagten Holger G. vernahm, wurde abgeschlossen. Sie offenbarte, dass das BKA viele potenziell weiterführende Nachfragen anscheinend nicht gestellt hat. Auch wie der BKA-Beamte Sch. zu der Einschätzung kam, dass Holger G. bei seinen Aussagen über den bekannten militanten Neonazi von diesem nichts zu befürchten habe, ist verwunderlich. Die anschließende Befragung des Brandermittlers zur Frühlingsstraße wird im September fortgesetzt.

[Türkçe]

Zeugen:

  • Horst Thomas Sch. (KOK, BKA, Vernehmungen von Holger G.)
  • Frank L. (Brandermittler, Brand in der Zwickauer Frühlingsstraße)

Die Sitzung beginnt um 9.44 Uhr. Erster Zeuge ist der BKA-Beamte Sch., der Holger G. vernommen hat und dessen Befragung gestern erneut unterbrochen worden war. Das Fragerecht hat die Verteidigung von Ralf . RA Klemke fragt Sch., ob er mit Thorsten Heise beruflich befasst gewesen sei. Sch. bestätigt das, er sei bei einer Durchsuchung gegen Heise dabei gewesen, habe ein Waffenverfahren geführt, das eingestellt worden sei, eine DNA-Probe entnommen, eine TKÜ-Maßnahme ausgewertet, auch von den Tonbändern, die Heise aufgenommen habe, habe er gewusst. Insgesamt habe er seit 2007 mehrmals mit Heise Kontakt gehabt, und habe G. daher beruhigen können in Bezug auf dessen Angst vor Heise. Klemke will wissen, ob die DNA-Probe eine Blut- oder Speichelprobe gewesen sei. Sch. sagt, es sei Speichel gewesen. Ob das etwas mit dem Waffenverfahren zu tun habe, will Klemke wissen. Oberstaatsanwältin Greger beanstandet die Frage, das sei ein anderes Verfahren, außerdem wolle sie den Zeugen an seine Aussagegenehmigung erinnern. Der Zeuge muss kurz wieder aus dem Saal, dann erläutert Klemke, es gehe um die Vernehmung von G. und dessen Angst vor Heise, es seien alle Fragen erlaubt, die sich auch nur mittelbar auf Verfahrensgegenständliches beziehen. Es gehe um die Waffe und ein mögliches Gewaltdelikt, das bei einem DNA-Abgleich nahe liege. Oberstaatsanwältin Greger hält ihre Beanstandung aufrecht, aber Götzl lässt die Frage Klemkes zu. Klemke fragt Sch., ob die Speichelprobe etwas mit dem Waffenverfahren zu tun gehabt habe. Sch. bestätigt das, sagt aber, er müsse sich, wenn es um Heise gehe, nochmal damit beschäftigen, weil es jetzt nicht sein Beweisthema sei. Klemke sagt, es gehe um Gs. Aussage. Sch. bleibt bei seiner Aussage, dass G. nichts zu befürchten gehabt habe. Diese Einschätzung beruhe auf persönlichen Erlebnissen und Ermittlungsergebnissen.

Klemke fragt, ob Sch. die Tonbänder von Heise kenne. Sch. sagt, er kenne sie, sie seien Thema im Untersuchungsausschuss gewesen. Er habe Akten zu Heise nur im Zusammenhang mit anderen Verfahren geführt. Er kenne Heises Vergangenheit. Klemke: „Und?“ Götzl sagt, das sei keine Frage. Klemke fragt, ob Sch. von Vorstrafen Heises wisse. Sch. bejaht das. Ob auch Gewaltdelikte darunter seien, will Klemke wissen. Sch, sagt, er denke schon. Klemke hält Sch. vor, Heise sei unter anderem wegen Körperverletzung und Eingriffs in den Straßenverkehr vorbestraft und habe versucht, einen libanesischen Flüchtling zu überfahren. Trotzdem habe er, Sch., G. beruhigt, will Klemke wissen. Sch. bejaht das. Klemke: „Interessant.“ Sch. sagt, das sei nicht interessant, das seien eher Jugendstraftaten gewesen. Heise habe häufig beruhigend eingewirkt. Außerdem habe Heise ein Geschäft und viel zu verlieren, da sei es auch egal, was er verkaufe. Jeder Mensch habe das Recht sich zu ändern. Seine Einschätzung sei jedenfalls gewesen, dass Heise für G. ungefährlich sei. Klemke will wissen, ob es sich bei den vorgehaltenen Taten Heises wirklich um Jugendstraftaten handele. Sch. sagt, er wolle sich nicht festnageln lassen, bleibe aber bei seiner Einschätzung zur Gefährlichkeit Heises. Klemke fragt, ob das vertrauliche Gespräch zwischen G. und Sch. im selben Raum stattgefunden habe, wie die Vernehmung, also in einem Raum mit Trennscheibe. Sch. bejaht das.

Es geht dann um die Beschreibung der transportierten Waffe durch G. („gerader Lauf, gerade runter“). Klemke will wissen, ob G. damit eine Unterscheidung verschiedener Waffenarten zum Ausdruck bringen wollte. Nach Vorhalt seiner Aussage vom Dienstag sagt Sch., die Unterscheidung  zwischen Pistole und Revolver sei eine Einschätzung von ihnen gewesen, nicht von G. G. habe keine weiteren Angaben gemacht. Klemke fragt dann zur Rolle des Anwalts von G., RA Hachmeister, bei den Vernehmungen und zu den Beratungspausen. Er will wissen, ob sich G. auch mal zu Hachmeister herüber gebeugt habe ohne eine förmliche Unterbrechung. Sch. sagt, Hachmeister und G. hätten sich jederzeit besprechen können. Wenn es um bestimmte Sachen gegangen sei, hätten sie sich in einem anderen Raum besprechen können. Sie seien nicht gezwungen gewesen, vor den Beamten zu sprechen. Klemke sagt, es gehe nicht um Zwang. Er will wissen, ob eine Flüsterverständigung zwischen G. und Hachmeister stattgefunden habe. Sch. sagt, er könne sich an keine Flüsterverständigung erinnern. Klemke fragt, wie es zur Unterbrechung nach der Erwähnung des Stoffbeutels gekommen sei. Sch. sagt, in der Regel seien die Unterbrechungen auf Initiative Hachmeisters zustanden gekommen. Klemke sagt, es gehe nicht um die Regel. Sch.: „Wenn ich mich recht erinnere, war es so wie es in der Regel war.“ Klemke will wissen, ob die Beamten dem Kollegen Hachmeister geraten hätten, sich mit G. zu besprechen. Sch. sagt nach einem kleinen Geplänkel um den Begriff Kollege, den Sch. auf sich bezogen hatte, er habe nichts empfohlen, so etwas würde er sich nie heraus nehmen.

Klemke fragt dann, ob zu den Benefizveranstaltungen für die Untergetauchten Nachfragen gestellt wurden, etwa dazu, welche Veranstaltungen konkret organisiert wurden und wieviele. Sch. sagt, wenn im Protokoll keine Präzisierung erfolgt sei, dann habe G. das wohl nicht präzisiert. Auf Nachfrage von Klemke, ob G. gefragt worden sei, woher er von den Veranstaltungen gewusst habe, sagt Sch., G. habe ausgesagt von André K. über die Flucht informiert worden zu sein. Sch. sagt, er glaube, dass die Frage nicht im Protokoll stehe. Klemke sagt, er wolle wissen, ob die Frage gestellt wurde. Sch. erwidert, er könne das nicht genau sagen, wenn es nicht im Protokoll stehe. Klemke fragt, ob G. gefragt worden sei, ob er an einer der Veranstaltungen teilgenommen habe. Bundesanwalt Diemer fragt, wie oft denn noch dieselbe Frage gestellt werden solle. Götzl sagt, es stehe etwas im Protokoll, er hätte das sonst auch selbst gefragt. Sch. bittet Klemke darum, ihm die Passage vorzuhalten. Klemke sagt, das könne der Vorsitzende dann später machen, Sch. habe also keine Erinnerung. Klemke fragt, ob bei der Fähre nach Usedom während eines der Urlaube näher nachgefragt worden sei. Sch. sagt, es sei wohl nachgefragt worden; wenn er sich recht erinnere, habe G. keine Antwort geben können. Mit den Urlauben habe sich eine andere Ermittlungsgruppe beschäftigt. Klemke sagt, Sch. sei doch federführend bei G. gewesen, was Sch. bestätigt. Sch. sagt, es habe Kontakte zur Ermittlungsgruppe gegeben, da habe er ja auch das Bild aus Lübeck her bekommen. Aber: „Wenn’s nicht drin steht, steht’s nicht drin.“ Klemke fragt danach, ob Sch. bei der Vernehmung nachgeprüft habe, ob der Belehrungstext im Laptop korrekt ist. Sch. sagt, er sei davon ausgegangen, bittet aber um einen Vorhalt. Klemke sagt: „Das kann der Vorsitzende dann machen.“ Götzl sagt, Klemke solle sich nicht auf sein Kosten profilieren. Klemke fragt dann zum Rundflug über Usedom, ob nachgefragt worden sei, um was für Maschinen es sich gehandelt habe. Sch. sagt, das könne er nicht genau sagen. Klemke fragt, wo der Flugplatz gewesen sei. Sch. sagt, es habe Ermittlungen gegeben, für sie sei das nicht so interessant gewesen. Ob das eine „Ceska“ [meint wahrscheinlich die Flugzeugmarke ‚Cessna‘]gewesen sei, sei für ihn nicht interessant gewesen.

Dann geht es um die Angaben zu den Personen, die den Dreien nach der Flucht Unterkunft gewährt hätten, es habe sich dabei um „“ Sachsen gehandelt. Sch. sagt, G. habe das dahingehend präzisiert, dass er das angenommen habe, weil „Blood & Honour“ keine Säufer waren, sondern politische Unterstützer der Szene. Klemke fragt, ob denn nachgefragt worden sei, ob alle politisch Aktiven in Sachsen zu „Blood & Honour“ gehörten, der Schluss G.s sei ja nicht zwingend. Sch. sagt, es sei nachgefragt worden, aber G. habe nichts Näheres dazu sagen können. Zum Thema „Pogromly“-Spiel und wer das entwickelt habe, will Klemke wissen, ob nachgefragt worden sei, woher G. die Kenntnisse habe. Sch. sagt, Mundlos sei wohl führend gewesen, sie hätten wohl nachgefragt, aber wenn es nicht im Protokoll stehe, sei wohl keine Präzisierung gekommen, das habe er jetzt mehrmals gesagt. Klemke fragt, ob vor der Lichtbildvorlage mit einem Bild von eine Personenbeschreibung abgefragt worden sei. Sch. verneint. Klemke sagt, es sei G. keine Wahllichtbildvorlage gemacht worden, sondern nur ein Bild vorgelegt worden, und will wissen, warum das so sei. Sch. sagt, G. habe angegeben, er kenne Starke, deswegen sei keine Wahllichtbildvorlage gemacht worden. Warum es Sch. lieb gewesen sei, wenn Hachmeister bei den Vernehmungen anwesend war, will Klemke wissen. Sch. sagt, er finde das immer angenehmer, der Angeklagte könne sich dann beraten und alles gehe schneller, er sehe den Anwalt nicht als Nachteil für die Vernehmung an. Klemke will wissen, ob G. mal gesagt habe, wie oft er die drei zwischen Untertauchen und Waffenübergabe kontaktiert habe. Sch. sagt, er meine, es habe telefonischen Kontakt, Urlaube und Besuche gegeben, aber wie genau und wie oft, wisse er nicht. Klemke fragt, ob abgeklärt worden sei, ob die ersten Urlaube G.s mit Böhnhardt, Mundlos und vor oder nach der Waffenübergabe gewesen seien. Sch. sagt, nach den Zeitangaben von G. sei der erste Urlaub vor der Waffenübergabe gewesen, die anderen danach. Dann geht es darum, dass G. die Schilderungen zum Waffentransport damit eingeleitet habe, dass Wohlleben ihn „überredet“ habe, einen Stoffbeutel zu transportieren. Sch. sagt, wenn man es genau wissen wolle, müsse man ins Protokoll schauen. Klemke sagt, das stehe auch im Protokoll. Dann sagt Klemke, Sch. habe angegeben, G. habe erst während der Zugfahrt geschaut, was denn im Beutel war, und fragt, warum G. dann überhaupt habe überredet werden müssen. Sch. sagt, wenn es nicht im Protokoll stehe, wisse er es auch nicht. Oberstaatsanwalt Weingarten beanstandet, der Vorhalt sei nicht richtig, bei der Formulierung „überreden“ sei es noch nicht um einen Stoffbeutel gegangen. Klemke sagt, er habe einen zusammenfassenden Vorhalt gemacht, er verwahre sich gegen die Unterstellung des GBA. Klemke fragt Sch., ob er also den Zeugen nicht damit konfrontiert habe, wieso er habe überredet werden müssen. Wieder beanstandet Weingarten. Götzl liest den Passus aus dem Protokoll vor, in dem steht, G. sei überredet worden, einen Transport zu übernehmen. Klemke fragt, was G. denn gesagt habe, was er transportieren solle. Sch. verweist wieder aufs Protokoll. Klemke sagt, dann sei es also erst um einen Transport gegangen, dann um eine Reisetasche, dann um seine Reisetasche und darin einen Beutel. RAin Sturm, Verteidigerin von Zschäpe, sagt, im Vernehmungsprotokoll stehe wohl, dass es beim Überreden um einen Transport gehe, hier habe der Zeuge aber davon gesprochen, dass G. überredet worden sei, einen Stoffbeutel zu transportieren. Götzl sagt, es sei aber aufs Protokoll abgestellt worden. Klemke fragt wieder Sch. Der antwortet, dass aus seiner Erinnerung G. gesagt habe, er sei überredet worden, einen Stoffbeutel zu transportieren. Er, Sch., habe wohl nicht nachgefragt, warum er überredet werden musste. Nach einer weiteren Beanstandung durch den GBA wird Klemke etwas laut, dann fragt er Sch. ob er keinen Anlass gehabt habe, G. zu fragen, wieso er das Wort ‚überreden‘ benutzt habe. Sch.: „Wenn es nicht im Protokoll steht, weiß ich nicht mehr, ob ich mich veranlasst gesehen habe.“

Dann fragt Klemke zu den verschiedenen Führerscheinen. G. habe den Führerschein mit der Nummer AX51 als verloren gemeldet, dann habe er den Führerschein AX52 erhalten, dann habe er den beschädigten Führerschein AX51 umgetauscht und dafür den Führerschein AX53 erhalten. Klemke will wissen, ob die Führerscheinstelle dazu Nachfragen gestellt habe, etwa ob die Angaben zum Verlust von AX51 falsch gewesen seien. Sch. sagt, er könne sich nicht erinnern. Ob die Ermittler bei der Führerscheinstelle nachgefragt hätten, will Klemke wissen. Soweit er wisse, sei bei der Führerscheinstelle nachgefragt worden. Er habe aber keine Erinnerung, für ihn sei wichtig gewesen, dass ein Führerschein bei einer Anmietung aufgetaucht sei und G. einen als verloren gemeldet habe.

Dann will Klemke wissen, ob G. angegeben habe, irgendetwas zu Wohlleben gesagt zu haben, als dieser ihm den Stoffbeutel in die Tasche gesteckt habe. Eine naheliegende Reaktion sei ja zum Beispiel, zu fragen: „Suchst du was Bestimmtes?“ Sch. sagt, für ihn sei ausreichend gewesen, dass G. überredet worden sei, etwas zu transportieren. Klemke fragt, ob er das so interpretieren könne, dass nicht nachgefragt wurde. Sch.: „Das können Sie so interpretieren.“ Klemke sagt, G. habe gesagt, er habe aus dem Durchladen der Waffe geschlossen, dass das eine scharfe Waffe war. Sch. bestätigt das. Ob Sch. den Schluss mal hinterfragt habe, ob man nicht auch eine Schreckschusspistole durchladen könne, will Klemke wissen. Sch. sagt, er wisse nicht, ob das nachgefragt worden sei, er sei kein Waffenexperte. Sch. sagt, G. sei nicht gebeten worden, die Waffe zu beschreiben, es habe eine Waffenvorlage gegeben. Klemke will wissen, auf welcher Grundlage die Waffenvorlage dann durchgeführt worden sei. Die Bundesanwaltschaft beanstandet, Klemke weist die Beanstandung als Unfug zurück, Götzl lässt die Frage zu. Klemke fragt, warum sich Sch. keine Beschreibung der Waffe habe geben lassen. Sch. sagt, weil sie eine Waffenvorlage hätten machen wollen. Dazu hätten sie eine Fachdienststelle gehabt, dem Staatsanwalt habe das auch ausgereicht. Dann fragt Klemke zur Vernehmung am 1. Dezember, da stünden kurze Fragen und kurze Antworten im Protokoll, ob das Protokollierungsverhalten anders gewesen sei. Sch. sagt, sein Kollege habe die Antworten formuliert, es seien dann wohl auch kurze Fragen und kurze Antworten gewesen. Klemke zitiert das Protokoll, in dem einmal ‚die Drei‘ durch Anführungszeichen abgehoben sei. Er will wissen, ob G. ‚die Drei‘ sprachlich in Anführung gesetzt habe. Sch. sagt, wenn das so im Protokoll stehe, dann sei das wohl so gewesen, G. habe ja auch die Gelegenheit gehabt, sich das nochmal durchzulesen. Ob G. bei dieser Vernehmung vielleicht nicht habe folgen können, will Klemke wissen. Sch. sagt, wenn er dafür Anhaltspunkte gehabt hätte, dann hätte er die Befragung wohl abgebrochen. Klemke will wissen, ob es Sch. komisch vorgekommen sei, dass Wohlleben, obwohl er laut G. unter Beobachtung gestanden habe, eine Waffe besorgt und bei sich in der Wohnung aufbewahrt haben solle. Sch. sagt, für ihn sei die Aussage nur insoweit wichtig gewesen, als dass es ein Grund gewesen sei, warum G. die Waffe transportieren solle. G. habe ja gesagt, Wohlleben habe ihn auch deswegen gefragt, ob er den Transport übernehmen könne, weil er sowieso an Zwickau vorbei käme, so Klemke. Ob denn gefragt worden sei, wohin G. auf dem Weg gewesen sei. Sch. sagt, wenn er sich recht entsinne, zur Schwester. Wo die denn wohne, will Klemke wissen. Sch. antwortet, er meine in der Jena oder so, wolle sich aber nicht festnageln lassen. Die Erklärung G.s sei für sie ausreichend gewesen. Wo denn Wohlleben gewohnt habe, will Klemke wissen. Sch. sagt, Wohlleben habe in Jena gewohnt. Also hätten die beiden im selben Ort gewohnt, so Klemke. Sch. sagt, er habe sich vertan. Sch. kann auf Nachfrage nicht sagen, wo G. zum Zeitpunkt des Transports gewohnt habe, den Umzug Gs. datiert er auf 2004, der Ortsname Großloebichau sage ihm nichts.

Zwischendurch fragt Klemke danach, ob Sch. die Aussagen von Andreas S. kenne, des Betreibers des „Madley“-Ladens, den G. als möglichen Waffenlieferanten angegeben habe. Sch. bestätigt das. Ob dieser eine Weitergabe einer Waffe an Wohlleben bestätigt habe, will Klemke wissen. Sch. sagt, Andreas S. habe ausgesagt, dass er an den Angeklagten Carsten S. eine Waffe übergeben habe. Soweit er, Sch., wisse, habe Andreas S. nur diese eine Waffenübergabe zugegeben. Dann will Klemke wissen, ob es Sch. erstaunen würde, zu erfahren, dass G. schon 1997 nach Hannover verzogen sei. Sch. antwortet, dann sei das wohl so. Klemke fragt, ob Sch. G. also nicht gefragt habe, ob Zwickau auf dem Weg von Jena nach Hannover liegt. Wieder verweist Sch. auf die Schwester G.s. Klemke sagt, die wohne in der Nähe von Jena. Sch. sagt, sie hätten das nicht hinterfragt, er wisse auch nicht, wie G. zu Wohlleben gekommen sei. Auch Klemke fragt, wie gestern schon RAin Sturm, zum Begriff der Zündfähigkeit der Rohrbomben. Sch. sagt, es könne sein, dass er den Begriff zündfähig benutzt habe, aber nicht um zu verschärfen. Es sei um die Aussage Gs. gegangen, der Begriff sei ihm, Sch., so in den Mund gekommen.

Dann fragt RAin Schneiders. Sie möchte wissen, ob nachgefragt worden ist, warum Wohlleben laut G. das Sammeln von Geld für die Untergetauchten etwa 2000 beendet habe. Sch. sagt, soweit er sich erinnere, sei es Wohlleben um seine Karriere in der gegangen. G. habe ja ausgesagt, es sei von den drei Druck auf ihn ausgeübt worden, so Schneiders, ob denn nachgefragt worden sei, ob auch auf Wohlleben Druck ausgeübt wurde. Sch. sagt, soweit er wisse, nicht, nur G. habe mal bei Wohlleben nachfragen sollen, das sei auch protokolliert. Es sei wohl nicht nachgefragt worden, ob Wohlleben von G. Drogenkonsum und Spielsucht wusste, so Sch. Schneiders sagt, im Zusammenhang mit dem Besuch der Drei 2005 sei ja von einem Ausstieg G.s aus der rechten Szene die Rede gewesen. In diesem Zusammenhang sei auch von einem Basti die Rede, ob er, Sch. wisse, wer das sei. Sch. sagt, er glaube, es handele sich um einen Sebastian S. oder so ähnlich. Ob es auch sein könne, will Schneiders wissen. Sch. sagt, das wisse er nicht, ein Sebastian W. sei ermittelt worden, aber nicht von Bedeutung fürs Verfahren. Dann hält Schneiders Sch. eine SMS aus der Telefonauswertung von Holger G. vor, in der ein Basti G. zu einem Hammerskins-Festival nach Italien einlädt. Sch. sagt, sie hätten G. nicht auf den Widerspruch zum angeblichen Ausstieg angesprochen. G. habe ja auch eingeräumt, wieder Kontakt zur rechten Szene, unter anderem zu aus Hannover, aufgenommen zu haben. Dann fragt auch Schneiders noch einmal zu G.s Äußerung, man könne nicht mit fünf Leuten die Welt retten, da habe er sich ja nicht auf die Zahl 5 festlegen wollen. Es sei ja gefragt worden, ob es mehr Leute als die drei, G. und Wohlleben gegeben habe. Ob denn auch nach gefragt worden sei, will Schneiders wissen. Sch. sagt, dass im Protokoll stehe, dass G. Brandt erwähnt habe. Schneiders will wissen, ob gefragt worden sei, wo Brandt bei der Gewaltdiskussion gestanden habe. Sch. sagt, sie seien davon ausgegangen, dass Brandt auf Seite der Gewalt gestanden habe, weil G. gesagt habe, dass er und Wohlleben gegen Gewalt gewesen und André K. neutral. Sch. sagt, er gehe jetzt davon aus, dass Tino Brandt für Gewalt gewesen sei. G. habe nichts geäußert, was ihn, Sch., diesen Rückschluss habe ziehen lassen.

Dann geht es um die Tonbänder, die bei Thorsten Heise gefunden wurden. Sch. sagt, er meine, er habe im Jahr 2008 Kenntnis von den Bändern erhalten, das Waffenverfahren gegen Heise, das er geführt habe, sei ein Nebenprodukt eines Verfahrens wegen CDs gewesen, die Waffe sei zufällig im Schlafzimmer Heises gefunden worden. Schneiders fragt, es sei eine Waffe gefunden worden, aber Sch. habe Heise weiterhin für ungefährlich gehalten, ob das richtig sei. Sch. sagt, nach Heises Aussagen sei ihm die Waffe untergeschoben worden und Heise sei damit auch bei Gericht durchgekommen. Sch. will wissen, ob in den Tonbändern Waffen vorkommen. Sch. sagt, es gehe wohl um eine Aufnahme während einer Autofahrt, die Aufnahme sei nicht so toll, er wisse nur grob den Inhalt, es gehe wohl um Geld und Heise habe viel geschrien. Schneiders liest Sch. eine Transkription vor, in der einige Stellen als unverständlich markiert sind. Es geht unter anderem darum, was die andere Person denke, was mit „dem Geld“ passiere, es gebe Leute im gesamten Bundesgebiet, die sich reichlich mit Waffen versorgt hätten. Sch. sagt, Heise drohe hier viel, da stecke aber nichts dahinter. Heise sei um viel Geld betrogen worden und wenn er so gefährlich wäre, dann hätte er dem anderen wohl etwas getan. Sch. sagt, das sei „Blablabla“. Schneiders fragt, ob Sch. bekannt sei, dass der Gesprächspartner nicht mehr lebe. Sch. sagt, er kenne den Fall, er meine, das sei ein Unfall gewesen, jedenfalls sei es deutlich später gewesen und Heise habe nichts damit zu tun. Auf Nachfrage sagt er, er sei bei seiner Einschätzung geblieben, dass Heise für G. ungefährlich sei. Dann fragt Schneiders noch zu einer Frage aus einer Vernehmung, in der es um die Chemnitzer „88er“ geht. Es seien die Personen „Ma.“ und „Be.“ abgefragt worden. Sch. sagt, die Namen hätten sie bekommen und die seien dann abgefragt worden. „Ma.“ sei ihm noch im im Kopf, weil G. die als dicke Frau beschrieben habe, vor der auch die Männer Angst gehabt hätten.

Dann fragt RA Pausch, Verteidiger von Carsten S. Es geht um das angebliche konspirative Treffen zwischen Wohlleben, G. und Carsten S. Ob die Frage dazu Bestandteil eines Fragenkataloges gewesen sei, will Pausch wissen. Sch. sagt, er meine, er habe ein Dokument dazu gehabt. Pausch sagt, es sei protokolliert: „Fragen zur Äußerung des G. gegenüber der Eltern des Böhnhardt, ‚die werden sich eher erschießen als ergeben'“. Das sei ja eher eine Überschrift. Sch. sagt, das komme wohl aus einen Fragenkatalog. Dann hält Pausch einen Vermerk des Verfassungsschutzes vor, nach dem über eine V-Person weitere Erkenntnisse über die drei Flüchtigen im Gespräch der V-Person mit Ralf Wohlleben gewonnen worden seien. Götzl will wissen, worauf Pausch hinaus wolle. Pausch, sagt es gehe darum, dass Carsten S. nicht bei dem Treffen dabei war. Sch. sagt, das sei nicht der Vermerk, der ihm vorgelegen habe, er sei sich aber nicht sicher, ob S. dabei war. Pausch zitiert weiter aus dem Vermerk. Schließlich sagt Sch. die Stelle sei ihm bekannt, dann habe er das wohl verwechselt und müsse das korrigieren. Dazu, dass Carsten S. die rechte Hand von Wohlleben gewesen sei, hätten sie G. nicht weiter befragt. Dann fragt der psychiatrische Sachverständige Saß. Unter anderem will er wissen, zwischen wem die Spannungen in der Gruppe der drei genau aufgetreten sei. Sch. sagt, sie seien davon ausgegangen, dass die Spannungen zwischen Böhnhardt und Mundlos bestanden hätten, sonst hätte Mundlos wohl nicht zum Messer gegriffen. Götzl hält Sch. dann eine Stelle zu Informationen über die drei vor, nach der G. diese im Wesentlichen von Wohlleben erhalten habe, bis er selbst mit ihnen telefonieren habe können, es habe Benefizkonzerte gegeben, das Geld sei an André K. gegangen, der es dann habe weiter geben sollen, da habe es irgendwie Ärger gegeben, dass wisse G. aber nicht. Ob Sch. jetzt differenzieren könne, von wem die Informationen zu den Konzerten gekommen seien. Sch. sagt, er wisse das nicht mehr. RA Narin möchte wissen, ob Fragen dazu gestellt wurden, warum Heise eine Nummer zu groß für G. gewesen sei. Sch. sagt, er denke nicht. Narin will wissen, ob Sch. damals bei der Vernehmung gewusst habe, dass G. vorher mit Heise in Verbindung stand. Das könne er nicht genau sagen, so Sch. Narin will wissen, ob Sch. G. gefragt habe, warum er Heise kontaktiert habe, wenn doch bereits Kontakte von u.a. André K. zu bestanden hätten, ob es vielleicht ein weiteres Motiv für den Kontakt zu Heise gab? Sch. sagt, G. habe diese Information gegeben und die sei schlüssig gewesen, daher hätten sie nicht nachgefragt.
Götzl hält Sch. dann vor, dass im Protokoll zum 1. Dezember von Tatverdacht der Beihilfe zum Mord die Rede sei, nicht von der Anklage. Sch. sagt, das sei dann wohl die Formulierung gewesen, diese sei auch von Dr. Moldenhauer vorgegeben gewesen. Er könne aber nicht völlig ausschließen, dass er ‚Anklage‘ gesagt habe, jedenfalls habe G. sofort die Gelegenheit gehabt, mit seinen Verteidiger zu telefonieren. Dann fragt noch einmal RAin Sturm. Es geht um die Formulierung G.s, dass der Waffentransport das „letzte Mal“ sei, das G. so etwas mache. Sch. habe gestern gesagt, G. habe wegen der Pumpgun von weiteren Waffen gewusst. Sturm möchte auf eine zeitliche Differenz hinaus, denn die Waffenübergabe sei in etwa auf 2001 datiert worden, das Zeigen der Pumpgun aber auf 2002/2003. Das heiße bei seiner Waffenübergabe habe G. nichts von der Pumpgun wissen können. Sch. sagt, er habe das gestern falsch verstanden. G. habe keine weiteren Angaben gemacht, dass er damals etwas von weiteren Transporten gewusst habe, er habe gesagt, er würde keine solchen Sachen mehr machen. Sturm hält Sch. vor, er habe heute zu RA Klemke gesagt, die Unterbrechung der Vernehmung am 25. November 2011 sei auf Initiative Hachmeisters eingelegt worden, gestern habe er aber davon gesprochen, dass G. die Unterbrechung gewünscht habe. Sch. sagt, dann habe wohl G. mit Hachmeister gesprochen, der dann die Unterbrechung gewünscht habe. Sturm will wissen, ob bei dem Beispiel, das G. für die Gewalttätigkeit von Zschäpe gebracht habe, nachgefragt worden sei, ob G. selbst bei der Situation dabei gewesen sei. Sch. sagt, dass er, so wie G. es erzählt habe, davon ausgegangen sei, dass G. dabei war. RAin Schneiders fragt, ob nach der Ausantwortung zur Rekonstruktion des Weges vom Bahnhof Zwickau in die Polenzstraße, bei der G. angegeben habe, der Aldi-Markt habe damals noch nicht gestanden, mal zur zeitlichen Eingrenzung geprüft worden sei, wann der Markt gebaut wurde. Sch. sagt, soweit er wisse, nicht. Nebenklagevertreter RA Kuhn sagt, G. habe angegeben, „einen Teil“ seiner Informationen zu Heise preis zu geben. Ob denn mal nachgefragt worden sei, was der andere Teil gewesen sei, will Kuhn wissen. Sch. sagt, dass sie, nachdem er G. habe beruhigen können, davon ausgegangen seien, dass G. alles gesagt habe.

Nebenklagevertreter RA Elberling kündigt eine Erklärung nach § 257 zur Aussage Sch.s an, ebenso RAin Schneiders. Heer kündigt an, eine längere Erklärung zum Thema Holger G. abgeben zu wollen. Götzl bittet darum, die Erklärungen am kommenden Dienstag abzugeben.

Nach der Mittagspause folgt um 13.50 Uhr erneut der Brandermittler L. und fährt mit der Besprechung der Lichtbildmappen zum Brand in der Frühlingsstraße fort. Zuerst geht es um den Brandbereich A, das so genannte Katzenzimmer. Auch hier befand sich ein Bett, die Schlafstelle 1 sowie eine Flachbildfernseher. Zu sehen ist auch der ehemalige Standort einer Überwachungskamera. L. macht in diesem Raum ein Brandzentrum aus. Man sieht Bilder der Reste eines Unterschranks, aus dem Gegenstände gesichert werden, u.a. eine Videokamera. Im Raum habe sich eine Nische mit Gegenständen befunden, so L. Die Wand Richtung Veilchenweg ist heraus gesprengt. Auch hier habe sich das Feuer schon in die darüber liegende Wohnung ausgebreitet. Dann geht es in den Bereich J, das Bad links. Die Fliesen im Bad sind komplett abgefallen. Auch hier habe es eine Durchbrennung nach oben gegeben, so L. Es geht weiter mit dem Bereich L, dem durch eingezogene Gipskartonwände abgegrenzten Gang. Die Wände seien, so L., durch den Bagger herausgerissen worden, es sei aber durch Brandspuren nachvollziehbar, wo sie gestanden hätten. Auf einem Bild sieht man einen auf dem Fußboden liegenden Schlüssel. Dann geht es zum ebenfalls durch Gipskartonwände abgegrenzten Lager, das so genannt worden sei, weil hier verschiedene Gegenstände abgelagert worden seien. Auf Bildern sieht man geöffnete Schränke. L zeigt ein Bild einer roten Markierung auf dem Fußboden, die er nicht habe zuordnen können. Dann geht es zum Bereich N, der Nachsuche. Es gehe dabei um den Schutt, der durch den Bagger nach draußen gebracht worden sei und dort ab Montag durch mehrere Polizeikräfte durchsucht worden sei. Es seien zwei Flächen aufgebaut worden, dort sei alles durchsucht und getrennt worden nach Verwertbarkeit oder Nichtverwertbarkeit. Die gefundenen Waffen seien immer sofort in Kartons verpackt worden, weil die Presse rund um das Grundstück gewesen sei. Dann geht es um das Dachgeschoss und den Dachstuhl. In der linken Wohnung habe es, so L., eine großflächige Durchbrennung gegeben, an der Giebelseite habe es eine starke Brandeinwirkung gegeben. Auf Bildern sieht man Werkzeuge. In der rechten Wohnung sei nur teilweise Ruß aus Versorgungsschächten ausgetreten, es habe aber keine Durchbrennungen gegeben. Auch im Dachstuhl habe es an der Giebelseite schon gebrannt. Die nächste Skizze zeigt die verschiedenen Druckwellen in der Brandwohnung. Es habe drei gegeben, die größte im Sportraum, eine weitere im Schlafzimmer und die dritte im Katzenzimmer; die Nummerierung sage jedoch nichts über eine zeitliche Abfolge aus. L. sagt, er gehe davon aus, dass die Druckwellen in einem Zusammenhang gestanden hätten. Als nächstes werden die Auffindesituationen der Brandlegungsmittel gezeigt. L. sagt, das Anwesen sei durch Spürhunde an zwei Tagen durchsucht worden. Dann seien an den Stellen, an denen die Hunde angeschlagen hätten, mit einem Messgerät Vorproben untersucht worden, schließlich seien Proben entnommen und ans LKA geschickt worden zur Untersuchung. Die erste Spur sei unterhalb der Eingangstüre der Gaststätte im Erdgeschoss gefunden worden. Dort sieht man aber keine Brandspuren. Ein Bild zeigt einen Zehn-Liter-Benzinkanister im Eingangsbereich der Brandwohnung, der jedoch erst durch die Feuerwehr dorthin verbracht worden sei und vorher auf dem Treppenabsatz vor der Wohnung gestanden habe. Bei einem der Bilder zu einer Brandspur im Wohnzimmer sind Bücher zu sehen, unter anderem „Die Rache der Zwerge“. Nach Aufnahmen von Sicherungskästen, Elektrogeräten und Gasanlagen, geht es um die Auffindeorte der im Haus gefundenen Waffen. Fundwaffe W01, eine Radom, sei im Schlafzimmer gefunden worden. Das Magazin sei eingeführt gewesen, die Patronen hätten durch den Brand ausgelöst, die Waffe sei dem BKA übergeben worden. Fundwaffe W02, eine Erma, sei im geöffneten Wandtresor gefunden worden, zusammen mit Handfesseln. Auf späteren Nahaufnahmen der Fesseln sieht man eine Nummerierung, die, so L., von der Polizei zur Identifizierung von Handfesseln genutzt werde. Fundwaffe W03, eine Walther PP, sei im Brandschutt vor einem Unterschrank in Brandbereich G gefunden worden. Weitere Bilder zeigen die Fundorte von Geldscheinen in Bereich L, die teilweise auf dem Fußboden, teilweise im Regal gefunden worden seien. Dann geht es um den Keller der Brandwohnung, der durch Stahltüren und Kontaktmelder geschützt gewesen sei. Man sieht u.a. ein Regal voller Plastikflaschen mit Mineralwasser und Milchpackungen. Außerdem ist ein Kinderfahrrad zu sehen. Die Bilder zeigen weitere Räder und einen Bootsmotor. Zu sehen sind eine Werkbank, eine Kreissäge und diverse Werkzeuge. Außerdem zeigen die Bilder eine Holzplatte mit Löchern. Dies seien Einschusslöcher, so L. Einige Bilder zeigen eine Kiste aus Sperrholz mit Öffnungen. Eine ähnliche Kiste sie auch im Bereich N, der Nachsuche gefunden worden, diese sei nur schmaler gewesen. Die nächsten Bilder zeigen die geöffnete Kiste, die innen mit Polystyrol verkleidet ist. Ein Bild zeigt an die Wand gezeichnete Kilometer-, Minuten- und Durchmesserangaben. Die nächsten Bilder zeigen den sukzessiven Abriss der Haushälfte Frühlingsstraße 26, um nachzuschauen, ob sich noch irgendwo Verstecke oder Hohlräume befinden. Die andere Haushälfte sei dann erst auf Initiative der Stadt Zwickau abgerissen worden, so L. Danach folgen Aufnahmen aus der Polizeidirektion Zwickau. Die dortigen Garagen seien geräumt, gesäubert und mit weißem Papier ausgelegt worden. Dort seien dann alle Spuren sortiert nach ihrem Fundort ausgelegt worden, so L. Die Spuren seien wegen des Löschwassers nass gewesen und hätten sofort trocknen sollen, um noch Fingerabdrücken und DNA sichern zu können. Es folgen noch einige Bilder von ausgelegten Kleidungsstücken, Schuhen und Straßenkarten. Dann ist die zehnte Lichtbildmappe beendet.

Richter Götzl unterbricht die Vernehmung L.s erneut und bittet ihn, im September wieder zu kommen. Um 16.13 Uhr endet der heutige Verhandlungstag.

Rechtsanwalt Peer Stolle erklärt zur Befragung des BKA-Beamten zu den Vernehmungen von Holger G.:

“Die Erkenntnisse aus der heutigen Befragung über Holger G. sind nicht neu. Dass er noch in der rechten Szene verankert ist, war nach Aktenlage klar. Wenn er seinen eigenen Tatbeitrag versucht herunterzuspielen, so passt das zu seinem bisherigen Aussageverhalten. Die teilweise vorhandenen Widersprüche in seinen Aussagen führen nicht dazu, dass man ihm die Details zur geschilderten Waffenübergabe und seiner weiteren Tatbeiträge nicht glauben kann. Damit hat Holger G. nicht nur Zschäpe und Wohlleben, sondern auch sich selbst erheblich belastet – und zwar mit Fakten, die den Ermittlungsbehörden zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt waren. Allerdings wirft es kein gutes Licht auf die Vernehmungsbeamten des BKA, dass naheliegende Fragen nicht gestellt worden sind.“

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