Protokoll 87. Verhandlungstag – 20. Februar 2014

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Am heutigen Verhandlungstag ging es ausschließlich um die Angaben des mutmaßlichen NSU-Unterstützers Bu selbst machte jedoch von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch, gegen ihn läuft noch ein Ermittlungsverfahren des GBA. Gehört wurde dann ein Beamter, der Bu. am 7. November 2011 vernommen hat. Bei dieser Vernehmung hatte Bu. noch behauptet, nicht zu wissen, wie der NSU an Dokumente auf seinen Namen gekommen ist. Bei den folgenden Vernehmungen durch das BKA am 24. und 25. November 2011, über die der dann gehörte Zeuge berichtete, räumte Bu. jedoch ein, dass die drei Untergetauchten längere Zeit bei ihm gewohnt hätten, dass er Mundlos seinen Personalausweis zur Verfügung stellte, damit dieser sich einen Pass besorgen konnte, und dass er bis 2011 immer wieder Kontakt v.a. zu Mundlos hatte.  

Zeugen:

  • Max-Florian Bu. (mutmaßlicher NSU-Unterstützer, u.a. Unterbringung in Chemnitz 1998)
  • (Kripo Gotha, Vernehmung von Max-Florian Bu. am 7. November 2011)
  • (BKA, Vernehmungen von Bu. am 24. und 25. November 2011)

Der Prozess beginnt um 9.48 Uhr. Anwesend ist heute Wolfram Nahrath für RAin Schneiders. Zuerst soll der Max-Florian Bu., 36, gehört werden. Bu. ist mit RA Heinemann als Zeugenbeistand erschienen. Bu. wird belehrt, dass er nach § 55 StPo die Auskunft verweigern kann, wenn er sich der Gefahr aussetzen würde wegen einer Straftat verfolgt zu werden. Bu. sagt, er berufe sich auf diesen Paragraphen, womit die Vernehmung beendet ist.

Weiter geht es mit dem Zeugen Pe. von der Kripo Gotha, der Bu. am 7. November 2011 vernommen hat. Pe. sagt, er kenne den Wortlaut der Vernehmung nicht mehr. Sie hätten den Auftrag von der Soko „Capron“ gehabt, nach Dresden zu fahren und eine Durchsuchung sowie eine erkennungsdienstliche Behandlung bei Bu. durchzuführen. Er sei mit dem Kollegen S. aus der KPI Gotha dahin gefahren. Nach der Durchsuchung der Wohnung seien sie in die Räume der KPI Dresden gefahren, wo Bu. ED-behandelt worden sei. Im Anschluss hätten sie Bu. zusammen mit dem Kollegen Lo. aus Zwickau die Möglichkeit gegeben, sich zu äußern. Bu. sei angespannt gewesen, die Situation sei für ihn problematisch gewesen. Sie hätten Bu. auch Bilder vorgelegt. Es sei außerdem noch um eine Kopie eines Passes auf seinen Namen gegangen, wo Bu. aber gleich gesagt habe, dass weder Körpergröße noch Augenfarbe mit ihm übereinstimmen würden. Bu. habe zudem angegeben, dass er Ende der 1990er mal vorübergehend eine Frau und einen Mann bei sich aufgenommen hätte. Bu. habe die Frau dann auf einem Bild erkannt. Zu der Person in dem Pass habe Bu. gesagt, dass das die Person gewesen sein müsse, die 1998 oder 1999 mal bei ihm übernachtet hat. Man habe sich „bei irgendeiner Festivität“, einer Konzertveranstaltung in Chemnitz kennengelernt und Bu. habe dem „sozusagen Unterkunft gewährt“.

Götzl fragt zu der Frau. Pe. sagt, Bu. sei auf jeden Fall überrascht gewesen, als sie ihm das Bild vorgelegt hätten. Bu. habe sich an den Vornamen Beate erinnern können. Auf eine Beschreibung der Frau angesprochen, habe Bu. gesagt, dass sie für ihn interessant gewesen sei, an mehr könne er, Pe., sich jetzt nicht erinnern. Bis auf die Aussage, dass der ihm auch sympathisch gewesen sei, was auch der Grund gewesen sei, die beiden mit nach Hause zu nehmen, habe sich Bu. seiner Erinnerung nach nicht zur Beschreibung des Mannes geäußert, so Pe. Bu. habe, soweit er noch wisse, angegeben, dass er danach keinen Kontakt mehr zu den beiden Personen gehabt hat. Er denke, so Pe., dass Bu. von einem Aufenthalt von ein paar Tagen gesprochen hat. Wie viele Lichtbilder sie Bu. vorgelegt haben, wisse er nicht, so Pe. Auf den Bildern seien Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe gewesen, ob noch eine weitere Person, wisse er nicht. Sie hätten an Unterlagen einen Sachstandsbericht der Soko „Capron“ für die Kollegen der KPI Dresden dabei gehabt. Götzl fragt, ob sie Phantombilder dabei hatten, daran kann sich Pe. aber nicht erinnern. Auf Frage sagt Pe., Bu. seien bei Vorlage der Kopie des Reisepasses einige Sachen aufgefallen, die nicht stimmen, aber er wisse nicht mehr, ob er was zur Unterschrift gesagt hat. Götzl fragt, welcher Vorwurf Bu. gemacht wurde. Pe. sagt, sie hätten den Durchsuchungsbeschluss gehabt und Bu. sei auf den Beschuldigtenstatus gesetzt worden. Sie hätten Bu. gesagt, dass er möglicherweise an Banküberfällen oder anderen Straftaten beteiligt gewesen sein könnte, und dass dieser Pass im Wohnmobil in Eisenach gefunden worden ist.

Götzl verliest, dass im Wohnmobil ein Ausweisdokument auf den Namen Bu. gefunden wurde, somit bestehe gegen Bu. der Verdacht, dass er im Zusammenhang mit dem Raubüberfall ein Mittäter sein könnten und hier seine Personalien den Tätern zur Verfügung gestellt hat. Die Frage, ob Bu. bereit gewesen sei, auszusagen, bejaht Pe. Es wird eine Kopie eines Passes in Augenschein genommen. Götzl hält vor, dass Bu. zu dieser Kopie eines Passes, gültig bis 2003, ausgestellt am 7.9.1998 durch die Stadt Chemnitz gesagt habe, er habe seit mindestens 15 Jahren keinen Reisepass mehr beantragt oder im Besitz, mit 15 oder 16 habe er einen beantragt, könne aber nicht sagen, wo der jetzt ist. Pe. sagt, wenn das dokumentiert worden sei, habe Bu. die Angaben so gemacht. Auf die Frage, wie das niedergelegt wurde, sagt Pe., im Außendienst machten sie Vernehmungen auf Tonträger, das werde gegengezeichnet und im Nachhinein verschriftlicht. Auf Wunsch der Person werde das anschließend vorgelegt und ggf. berichtigt. Eine Einverständniserklärung zur Aufzeichnung auf Tonträger habe Bu. unterzeichnet.

Götzl verliest, dass Bu. gesagt habe, dass er seitdem er seinen neuen Ausweis beantragt habe, keinen Reisepass mehr habe, er sei sich sicher, dass der vorgelegte Pass nicht seiner ist, das auf dem Bild sei nicht er und auch die Unterschrift stimme nicht. Bu habe gesagt, er glaube aber, dass er die Person auf dem Bild wiedererkenne. Weiter habe er angegeben, da stehe die Größe 182 cm, er sei aber 178 cm groß, als Augenfarbe sei braun genannt, und seine sei grün. Pe. bestätigt die Vorhalte. Zschäpes Verteidiger RA Stahl sagt, man komme jetzt zu dem „üblichen Problem“, er bitte Götzl darum, zu fragen, ob das die Verschriftung des Ausgesagten ist oder eine Zusammenfassung. Götzl reagiert ungehalten, Stahl lege nicht die Reihenfolge seiner Fragen fest. Auf Frage bejaht Pe., dass er das diktiert habe, der zu Vernehmende höre ja dabei zu, und wenn der sage, das habe er so nicht gemeint, werde das anders drauf gesprochen. Götzl fragt, was Bu. zu Übereinstimmungen im Pass gesagt habe. Dabei steht Zschäpes Verteidiger RA Heer auf und spricht mit RA Stahl, Götzl beschwert sich darüber und Heer setzt sich wieder. Dann sagt Pe., er denke, bis auf den Namen seien die Angaben nicht übereinstimmend gewesen. Götzl verliest, dass Bu. angegeben habe, ob es ein Konzert oder Kneipe war, wisse er nicht mehr, jedenfalls habe er die Personen an der Bar beim Trinken kennengelernt und die hätten dann bei ihm übernachtet. Wenn er das aufgeschrieben habe, dann gehe er davon aus, dass Bu. das so gesagt hat, antwortet Pe. Den Vorhalt, dass es sich laut Bu. um eine Veranstaltung „politisch motiviert rechts“ gehandelt haben könnte, bestätigt Pe.

Dann geht es um Kontakte Bu.s zu Personen aus dem rechten Spektrum in Chemnitz. Götzl hält die Angabe von Bu. vor, dass der einen Spitznamen „Enno“ und die Brüder in der Kneipe erinnere, aber ein richtig fester Kontakt sich nicht entwickelt habe. An die Aussage erinnere er sich nicht, so Pe., aber Bu. habe angegeben, dass er sich zum Zeitpunkt der Vernehmung von der Szene distanziert hatte, und mit einer Frau zusammen lebe, die früher dem linken Spektrum angehört habe. Götzl hält die Frage aus der Vernehmung vor, ob Bu. etwas dazu sagen könne, ob seine Lebensgefährtin Frau Ja. Beziehungen zur linken Szene in Zwickau hatte oder hat. Die Frage sei von Lo. gekommen, sagt Pe., der komme ja aus Zwickau, den Vorhalt, dass Bu. das verneint habe, bestätigt er. Götzl hält vor, da stehe, Bu. glaube, dass die Frau Beate hieß, und er sei skeptisch gewesen, ob das der Freund von ihr ist, aber sie habe erzählt, dass das nicht so ist. Pe. sagt, Bu. habe Hoffnungen gehabt, und das habe sich dann doch aus irgendwelchen Gründen zerschlagen. Zu der Übernachtung sei es gekommen, weil die eine Unterkunft gesucht und Bu. das angeboten habe, was Bu. normalerweise nicht gemacht habe. Götzl hält vor, als Grund sei hier angegeben, dass sie nicht mehr fahren konnten. Zur zeitlichen Einordnung sagt Pe., dass Bu. nicht mehr genau habe nachvollziehen können, ob das 1998 oder 1999 gewesen sei. Zur Beschreibung der Frau macht Götzl den Vorhalt, dass Bu. gesagt habe, sie habe blonde, längere Haare gehabt habe und sei kleiner als er gewesen. Zum Mann habe Bu. gesagt, der sei recht groß, größer als er selbst gewesen und habe sehr kurzes Haar gehabt, kürzer als auf dem Bild.

Zum Thema Geburtsurkunde hält Götzl vor, dass Bu. gesagt habe, es bestehe grundsätzlich die Möglichkeit, dass die Personen eine Geburtsurkunde entwendet haben könnten, aber er habe nur eine und die sei in seinem Besitz, daher hätten sie sie nicht stehlen können. Pe. bestätigt die Vorhalte. Die Frage, ob die Möglichkeit besteht, dass der Reisepass durch die Personen entwendet worden sein könnte, habe Bu. bejaht, so Pe. Bu. habe angegeben, nach 1998 keinen Kontakt mehr zu den beiden Personen gehabt zu haben. Götzl hält vor, dass Bu. gefragt worden sei, ob ihm die Namen Matthias Di., Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe bekannt seien und er jeweils mit Nein geantwortet habe. Daran habe er keine Erinnerung, so Pe. Götzl hält vor, dass Bu. nach Kontakten nach Zwickau gefragt worden sei und diese verneint habe. Götzl fragt, ob mit Bu. erörtert worden sei, ob er seine Dokumente verkauft hat. Pe. sagt, es habe die Möglichkeit bestanden, dass sich jemand in der Szene an ihn gewandt hat, daher sei das sicher gefragt worden: „Das hat er alles abgelehnt. Bei so direkten Fragen, das hat er immer verneint.“ Götzl sagt, dass Bu. nach dem Namen E. gefragt worden sei und zurück gefragt habe: „Ralf Eminger?“ Dann habe er verneint, den Namen zu kennen. Pe. sagt, der Name habe auch bei der Soko „Capron“ eine Rolle gespielt, aber sie seien nicht eingewiesen gewesen in die Ermittlungen.

Götzl hält vor, dass Bu. auf die Frage nach der Person auf dem ersten Lichtbild gesagt habe, das sei der Freund von der Beate, die Person, die damals auch mit bei ihm übernachten durfte. Pe. sagt, er könne nur das bestätigen, was Götzl vorgelesen habe, er habe keine Erinnerung. Götzl hält weiter vor, dass Bu. die Frau, die Beate hieß, auf zwei Bildern mit unterschiedliche Haaren erkannt habe. Im Protokoll sei auch von Phantombildern die Rede, so Götzl. Auf die Frage, ob ihm diese Bilder etwas sagen, habe Bu. immer mit Nein geantwortet. Zu den Namen Sandy Ne. und Susann Dienelt habe Bu. gesagt, die sagten ihm nichts. Die Namen hätten irgendeine Rolle im Zusammenhang mit den Ermittlungen der Soko „Capron“ gespielt, so Pe. Götzl hält vor, dass Bu. angegeben habe, seit 12 Jahren, seit er in Dresden wohne, keinerlei Kontakte mehr zur rechten Szene zu haben. Pe. sagt, seit Bu. seine Lebensgefährtin kennengelernt hat, habe Bu. den Kontakt in die Szene abgebrochen. Götzl sagt, Bu. habe gesagt, dass er seit damals keinen Kontakt mehr zu der Beate gehabt habe. Auf die Frage, ob es üblich war, dass er Personen bei sich übernachten lässt, habe Bu. gesagt, dass das eine Ausnahme gewesen sei, so Pe.: „Ich sag mal so: er hat auf die Frau gestanden.“ Götzl hält vor, im Protokoll stehe, das sei dem Abend und dem Alkohol geschuldet.

Die Vernehmung, so Pe. auf Frage, habe in einem kleinen Büro stattgefunden, dabei seien Lo. aus Zwickau, der sei Sachbearbeiter wegen dem Brandhaus gewesen, und S. gewesen. Er, Pe., habe die Fragen gestellt und auf das Diktiergerät gesprochen. Lo. habe nur mal zwischendurch einen Hinweis gegeben, was sie noch fragen sollten. Ein- oder zweimal zwischendurch habe Bu. darum gebeten, dass ihm das, was diktiert wurde, nochmal vorgespielt wird, aber am Ende habe er auf das nochmalige Abspielen verzichtet.

Nebenklagevertreter RA Kolloge fragt, ob es die Tonbandaufzeichnungen noch gebe. Wenn die Schreibkraft das abgeschrieben und er selbst geprüft habe, das übereinstimmt, würden die Speicherkarten überschrieben, sie hätten leider nicht genügend Speicherkarten, um die aufzuheben, so Pe. RAin Von der Behrens fragt, ob Gegenstände beschlagnahmt wurden. Pe. sagt, es seien  Kontoauszüge einer Bank aus Jena, die der Lebensgefährtin zugeordnet wurden, beschlagnahmt worden. Zschäpes Verteidiger RA Stahl fragt, woran sich bemerkbar gemacht habe, dass Bu. aufgeregt war. Pe. antwortet, dass Bu., als sie mit der Durchsuchung beginnen wollten, nicht zu Hause gewesen und die Kollegen ihn an der Arbeitsstelle abgeholt hätten. Bu. sei sehr aufgeregt gewesen, aber das sei für sie eine typische Situation. Sie seien ja sieben oder acht Beamte gewesen, und nachdem er mit der Situation konfrontiert war, sei Bu. sichtlich in sich zusammengebrochen. Es sei um die rechte Szene gegangen, mit der Bu. schon seit Jahren keinen Kontakt mehr gehabt habe: „Für ihn war das so ein Einholen der Vergangenheit, das war mein Gefühl.“ Für Bu. sei die Situation erst etwas ruhiger geworden, als sie in der der Vernehmung gesessen hätten, da habe er konkrete Antworten geben können. Wohllebens Verteidiger RA Klemke, ob bei der Tonbandvernehmung auch Teile des Protokolls schon vorab schriftlich fixiert werden. Das verneint Pe., das einzige was ausgefüllt werde, sei das Protokoll mit der Einverständniserklärung. Auf Frage sagt Pe., auf dem Vernehmungsprotokoll sei der Name der Schreibkraft und der Name des Vernehmers verzeichnet, da er ein „ordentlicher Beamter“ sei, gehe er davon aus, dass das auch hier so ist. Es könne passieren, dass die Schreibkraft das nicht unterzeichnet, wenn er die Akte an Dritte weitergebe. Klemke sagt, in diesem Fall finde sich keine Unterschrift von Pe. und auch weder Name noch Unterschrift der Schreibkraft. Er könne nicht sagen, warum das so ist, sagt Pe. auf Frage.

RA Stahl fragt, zu welchen Zweck die „wie auch immer geartete“ Lichtbildvorlage gedient habe. Pe. sagt, sie hätten den Auftrag gehabt, möglicherweise zu den Bildern noch Namen zu ermitteln und zu prüfen, ob Bu. noch Kontakte zu den Personen hat oder sie identifizieren kann. Stahl fragt, ob es z B in Pe.s Aufzeichnungen Möglichkeiten gebe, zu prüfen, ob bei der Transkribierung vielleicht Fehler entstanden sein können. Pe. sagt, es gebe keine Aufzeichnungen, die nicht in die Akte eingegangen sind. Ende der Vernehmung ist um 11.24 Uhr. Nach einer Pause bis 11.52 Uhr sagt OStain Greger, in den Akten fänden sich die Unterschrift der Schreibkraft und die Lichtbilder, die dem Beschuldigten vorgelegt wurden. RA Stahl sagt, in dem Fall gebe er „unter Vorbehalt“ ein Erklärung ab: Zum Beweiswert der Erinnerungen des Zeugen müsse man nicht viel sagen. Es sei außerdem nicht auszuschließen sei, dass durch die Lichtbildvorlage bei dieser Vernehmung ein Initial für ein wiederholtes, falsches Wiedererkennen in den folgenden Vernehmungen gesetzt worden ist: „Das wird man im Auge behalten müssen.“

Es folgt der Zeuge Vi. vom BKA. Vi. berichtet zunächst zur Vernehmungssituation, dass Bu. belehrt worden sei, der Tatvorwurf sei ihm schon in seiner Wohnung bei der Durchsuchung erläutert worden. Bu. sei sehr aufgewühlt gewesen, es habe viele Überlegungspausen gegeben. Dann berichtet Vi. zu den Angaben von Bu.: Bu. habe 1994 eine Lehre in Chemnitz begonnen, die er 1997 abgeschlossen habe, 1998/99 habe er seinen Zivildienst in Dresden an der Frauenkirche gemacht. Danach habe er noch ein Jahr gearbeitet und 2000 als Steinmetz in Dresden angefangen. Seinen Meisterbrief habe er im August 2011 bekommen. Zum Thema Übernachtung der Drei in seiner Wohnung habe Bu. von einer Fahrt nach Ungarn berichtet. Als er zurück gekommen sei, habe seine damalige Freundin Mandy St. Personen bei ihm übernachten lassen, die „etwas angestellt“ hätten. Er habe diese Leute dann kennengelernt, von der Frau habe er nur „Beate“ gehört, von den beiden Männern keinen Namen. Die Drei hätten dort einen Monat alleine gelebt und er bei St. Nach einem Monat habe er sich von St. getrennt und dann hätten sie in seiner Wohnung für einen Monat zu viert gewohnt. Zur Beschaffung des Reisepasses auf den Namen Bu. mit anderem Lichtbild habe Bu. berichtet: Der „intellektuellere Uwe“, im Nachgang habe sich herausgestellt, dass Uwe Mundlos gemeint war, habe Bu. gebeten, ihm einen Personalausweis zu geben, damit er einen Reisepass beantragen kann. Hintergrund sei, dass sie gesucht würden. Da sei dann die Geschichte mit der Puppe an der Autobahn und dem Koffer gekommen, deswegen sei eine Flucht ins Ausland geplant, wofür ein Reisepass nötig sei. Dafür habe Bu. für etwa zehn Tage seinen Ausweis zur Verfügung gestellt. Den Pass habe er nie gesehen. Das habe ihn sehr beunruhigt und er sei froh gewesen dass im April die Personen seine Wohnung verlassen hätten. Die Drei seien dann umgezogen ins Fritz-Hecker-Gebiet in Chemnitz. Ein- oder zweimal im Jahr sei es noch zu Kontakt gekommen, da habe Mundlos angerufen und sie hätten eine allgemeines Gespräch geführt.

Der letzte Anruf sei im Frühjahr, Sommer 2011 gewesen. Außerdem habe es drei Besuche gegeben: Zunächst 2002/2003 in Zwickau. Vi. sagt, da habe Bu. auch das Haus beschrieben. Weiter habe Bu. berichtet: Er sei auf Einladung von Mundlos gekommen, er vermute, dass er auf Durchreise war. Da hätten sie auch über den Pass gesprochen. Ab einem bestimmten Punkt habe wohl Mundlos gesagt, der Pass sei weg, die Taten seien verjährt, man sei im Gespräch mit Anwälten, den Dreien sei es aber zu peinlich, wieder zurückzugehen. Auffällig bei dem Besuch sei gewesen, dass er nicht zum Haus hin gefahren sei, sondern man sich in der Straße getroffen habe. Der zweite Besuch müsse 2004/2005 in Radebeul gewesen sein, nach einen Telefonat seien die beiden Uwes zu Besuch gekommen. Bu. habe gesagt, er meine die seien mit öffentlichen Verkehrsmittel gekommen. Dabei sei laut Bu. auffällig gewesen, dass sehr viele Fragen zu seiner Person gestellt worden seien, zur Frau, zu den Kindern, zur Arbeit. Bei diesem Besuch sei auch mal ein Nachbar vorbeigekommen und habe Hallo gesagt. Der letzte Besuch sei dann 2009/2010 in der damaligen Wohnung Bu.s in Dresden gewesen. Nach einem Anruf seien die gekommen, ganz normal gekleidet, ohne Gepäck und mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Bu. sei es wichtig gewesen, dass Lebensgefährtin und Kinder nicht anwesend waren, deswegen müsse das ein Wochenende gewesen sein. Man habe bei Kaffee in der Küche wiederum Fragen nach Persönlichem ausgetauscht. Vi. sagt, er meine, es seien auch Geschenke für die Kinder mitgebracht worden. Dann hätten sie Bu. nach einer in der Frühlingsstraße aufgefundenen Geburtsurkunde gefragt, mit handschriftlichem Kurzlebenslauf auf der Rückseite, mit Daten zu Kindern, Lehre, Beruf, Führerscheinnummer und Ähnlichem. Bu. sei auf die Vorlage des Dokuments hin „relativ geschockt“ gewesen, dass diese Personen so viel über ihn und sein Leben wissen. Bu. habe zunächst gesagt, er könne es sich zunächst gar nicht erklären, und dann gemeint, dass die Daten bei Telefonaten abgefragt worden sein könnten, es sei nicht seine Handschrift.

Dann geht Vi. zur zweiten Vernehmung am 25. November 2011 über, da habe Bu. aufgeräumter gewirkt. Bu. habe berichtet, dass ihm klar geworden sei, dass er über viele Jahre ein Doppelleben geführt, sich ein Konstrukt aufgebaut habe, er sei bestürzt, welche Taten mit seinem Namen begangen worden seien. Dann sei es um Personen gegangen und Bu. habe berichtet, dass er Mandy St. über einen Thomas Hi., kennengelernt habe. St. sei in der rechten Szene gewesen, sie seien in Skinhead-Kneipen unterwegs gewesen. Wie St. die Drei kennengelernt habe, könne er sich nicht mehr erklären, er vermute aber, dass eine Unterbringung bei anderen Chemnitzern zu auffällig gewesen sein und da Thomas Starke Einfluss genommen haben könnte. Vi. sagt, wie es zu der Übernachtung der Drei gekommen sei, sie relativ unklar gewesen. Zu André E. habe Bu. berichtet, dass er ihn auf einem Konzert in Annaberg-Buchholz kennengelernt habe. E. sei auch Neuling in der rechten Szene gewesen, man habe sich angefreundet. E. habe gewusst, dass die Drei in seiner Wohnung leben. Der freundschaftliche Kontakt zu E. sei laut Bu. 2000 oder 2001 beendet gewesen. Danach habe E. ab und an SMS geschickt, die Bu. anfangs noch beantwortet habe, dann nicht mehr. Eine SMS von 2010 habe Bu. aus dem Handy hervorholen können, so Vi. Da habe Bu. die Wortwahl nicht gefallen, so dass er nicht geantwortet habe. E. habe laut Bu. im Frühjahr 2011 angerufen und sich mit Bu. in Dresden treffen wollen, das habe Bu. abgeblockt. E. habe wohl gefragt, ob Bu. noch Kontakt zu Leuten von früher hat. Aus Gesprächen mit den beiden Uwes habe Bu. geschlossen, dass weiter ein Kontakt zwischen E. und den Uwes besteht. Die Uwes hätten gesagt, dass sie dem André dankbar seien, außerdem hätten sie gewusst, dass E. Kinder hat. Umgekehrt habe E. gleiches auch über Bu. gewusst. Auf Frage über die aktuelle Situation von E. habe Bu. gesagt, der fahre Blumen aus, so Vi. Außerdem hätten die Uwes von Tätowierungen in Frakturschrift erzählt, woraus er, Bu., geschlossen habe, dass E. weiter in der rechten Szene sei. Man habe außerdem diskutiert, dass E. „unverbesserlich“ sei. Zu weiteren Personen, auch zu hier angeklagten, befragt, habe Bu. gesagt, er kenne die nicht, so Vi. Dann habe Bu. noch erklärt, dass er sehr beschämt sei und alles erzählen wolle, was er weiß.

Bu. habe nach der Belehrung gesagt, er wolle sich nicht „hinter einem Anwalt verstecken“. Bu. habe sich vor der nächsten Vernehmung mit einem Anwalt besprochen, aber auch bei den Vernehmungen in der Folgezeit keinen Anwalt gewünscht. Götzl fragt nach einem Konto. Vi. sagt, dass Bu. gewusst habe, dass es ein Commerzbank-Konto auf seinen Namen gab, das er nicht eingerichtet habe. Damit müsse eine Wohnung angemietet worden sein, Bu. habe Forderungen zum Ausgleich bekommen. Es gebe Asservate, dass Bu. diese ausgeglichen hat, so Vi. Er meine, das sei dann laut Bu. wiederum von Mundlos ausgeglichen worden. Bu. habe gesagt, dass er das Konto nicht gekündigt habe aus Angst, dass dabei alles ans Licht kommt. Er habe Mundlos gesagt, dass dieser das kündigen solle. Vi. sagt, er meine, das sei Bu. bei Pass und Konto zugesichert worden. Götzl fragt zum Thema Waffen. Vi. sagt, dass Bu. eigeninitiativ berichtet habe, dass er mal eine Waffe mit kleinem, halbgebogenem Griff bei den Dreien in einer Tasche gesehen habe, aber aus Angst nicht weiter nachgefragt habe. Außerdem habe Bu. mal die Polizei vor der Tür gesehen und die Drei informiert. Böhnhardt habe dann gesagt, Bu. solle nachschauen, sonst gingen sie aufs Dach. Sie hätten sich mit größter Furcht und Vorsicht verhalten. Zur Geburtsurkunde sagt Vi., dass er aus der Vorbereitung wisse, dass die vom Standesamt Leipzig sei und hinten in blauer Schrift durch Wasser verwischt persönliche Angaben und er meine auch zwei PINs notiert seien, die Bu. nicht habe zuordnen können. Bu. habe angegeben, dass eine Geburtsurkunde in seinem Besitz sei, vielleicht sei die aufgefundene Geburtsurkunde genommen worden, als er in der Wohnung war. Auf der Rückseite hätten die Namen der Kinder, der Name der Lebensgefährtin, eine alte Anschrift, Arbeitsstelle, Führerscheinnummer und persönliche Lebensdaten von Bu. gestanden. Zu den Kontakten sagt Vi., dass es regelmäßige Anrufe von Mundlos gegeben habe, Bu. sich aber nicht sicher gewesen sei, ob er mal wegen des Kontos oder der Wohnungsbaugesellschaft zurückgerufen habe. Grundsätzlich sei das aber laut Bu. in eine Richtung gegangen. Beim Auszug der Drei aus der Limbacher Straße hätten sie Nummern ausgetauscht, ab dem Punkt der Nachzahlungsforderungen habe er aber keine Nummer mehr von Mundlos gehabt. Mundlos habe aber Bu.s Nummer noch gehabt. Der letzte persönliche Kontakt sei laut Bu. 2009/2010 in der Wohnung Bu.s in Dresden gewesen, so Vi. auf Frage.

Auf Frage sagt Vi., dass Bu. Gehaltsabrechnungen einer Dresdner Steinmetzfirma aus Februar, März und April 2000, die in der Frühlingsstraße gefunden wurden, vorgelegt worden seien. Bu. habe in den ersten beiden Vernehmungen angegeben, er könne sich nicht erinnern, halte es aber für möglich, dass die vielleicht genommen worden seien. Diese Gehaltsabrechnungen müssten, so Vi., im Zusammenhang mit der Anmietung der Wohnung in der Heisenbergstraße in Zwickau stehen. Bu. habe auch von einem Umzug der Drei in Zwickau berichtet. Götzl fragt nach einer Mahnung wegen Nebenkosten. Vi. sagt, es gehe um eine Mahnung über 200 Euro der Wohnbaugesellschaft GGZ in Zwickau. Auf Vorhalt habe Bu. da sehr lange überlegt und dann geschlussfolgert, dass er sie wohl weiter gegeben haben müsse. Die Wohnung Polenzstraße hätten sie angesprochen, so Vi., aber Bu. habe gesagt, dass er die nicht kenne. Es folgt die Mittagspause.

Um 13.37 Uhr geht es weiter, von der Verteidigung Zschäpe ist nur noch RA Stahl anwesend. Nach Vorhalten zu den Daten der Lebensgefährtin und der Kinder von Bu. fragt Götzl, mit wem Bu. Anfang 1998 in Ungarn war. Vi. sagt, er meine, dass Bu. gesagt, dass ggf. André E. dabei gewesen sei, sicher habe er Alexander La. als denjenigen bezeichnet, der mitgefahren ist. Götzl macht den Vorhalt, Bu. habe gesagt, dass die Personen Mist gebaut haben habe die Mandy gesagt. Vi. sagt, Bu. habe angegeben, anfangs hätten die Männer und die Frau ihm nicht gesagt, warum sie bei ihm unterkommen müssen, dann sei Stück für Stück heraus gekommen, dass sie gesucht würden wegen der Puppe an der Autobahn und dem Koffer. Götzl sagt, laut Bu. habe die Beate geheißen und sei zwischenzeitlich „Lise“ genannt worden, auch die beiden Männer hätten sie so genannt. Götzl hält vor, dass die Drei irgendwann erzählt hätten, dass sie aus Thüringen kommen und gesucht werden, weil sie eine Puppe an der Autobahn aufgehängt haben, dass sie sehr aktiv in der rechten politischen Szene und verraten worden seien, und dass ein politisches, ungerechtes Exempel an ihnen statuiert werden solle. Weiter hätten sie von der Bombenattrappe als Koffer erzählt. Vi. bestätigt die Vorhalte. Auf Frage sagt Vi., Bu habe Mundlos als den Intellektuelleren beschrieben, zu dem er besseren Kontakt gehabt habe. Die hätten einen Computer mitgeführt, mit dem Mundlos besser zurechtgekommen sei. Vor Böhnhardt habe Bu. etwas Angst gehabt, denn der sei Mundlos öfters über den Mund gefahren. Bu. habe gemutmaßt, dass Böhnhardt und Zschäpe ein Verhältnis hatten, aber die hätten zu dritt im Zimmer geschlafen. Er meine, so Vi., dass Bu. gesagt habe, dass er als die Drei da alleine wohnten, keine Miete haben zahlen müssen, dass sie eigenständig eingekauft hätten und kaum die Wohnung verlassen hätten.

Götzl hält vor, dass die drei sich laut Bu. richtig gut verstanden hätten, mit dem Intellektuelleren habe Bu. Computer gespielt, die Drei hätten nichts trinken und auch nicht ausgehen wollen. Jeder habe einen Rucksack und einen Schlafsack dabei gehabt. Gesehen habe Bu. sie nur abends, sie  seien keine Skinheads im normalen Sinn gewesen, seien nett gewesen und es sei eher ein WG-Leben gewesen. Vi. bestätigt die Vorhalte. Die handschriftliche Anmerkung, dass Bu. auch mal eine Pistole gesehen habe, er meine eine Schreckschusspistole, habe Bu. beim Durchlesen ergänzt, so Vi. Auf Frage sagt Vi., zum Thema, ob zu viert über Politisches gesprochen wurde, habe Bu. handschriftlich ergänzt, dass er dazu später etwas sagen wolle, es sei über Politik gesprochen worden, es sei aber nicht tägliches Thema gewesen. Götzl verliest, dass Bu. gesagt habe, die Drei hätten immer gut zugehört, wenn er über seine Probleme in der Chemnitzer Szene erzählte. Es habe zum Beispiel Eifersucht gegeben, weil er mit St. zusammen war, die vorher mit einem Chemnitzer Skin zusammen gewesen sei. Dann hätten sie die Drei ihm auch ihre Sorgen erzählt. Kameradschaft sei immer ein Thema gewesen, sie hätten sich bedankt. Das sei auch später in den Telefonaten erzählt worden, sagt Vi. Bei Zukunftsplänen hätten die Drei vom Ausland gesprochen, und damit sei die Passbeschaffung ein Thema gewesen, und auch, dass er gerne hätte, dass sie wieder ausziehen, so Vi. über Bu.s Aussage.

Götzl hält vor, dass Bu. angegeben habe, er habe sie gedrängt auszuziehen, da er nicht mehr mit St. zusammen sei, die habe ihn betrogen; die Beate habe mit der Mandy gesprochen und ihn verteidigt. Das sei in einer späteren Vernehmung konkretisiert worden, so Vi. Dann geht es um die neue Partnerin von Bu. Vi. spricht von einer Daniela T. und einer Sandra Wa. Zu T. hält Götzl vor, dass sie laut Bu. nicht in der rechten Szene war. Weiter hält er vor, dass Bu. zum Kontakt zu den Dreien nach 1998 gesagt habe, dass vordergründig immer der Intellektuellere, der Mundlos, an ihn herangetreten sei, der habe ihn auch nach dem Personalausweis gefragt. Weiter habe Bu. angegeben, dass sie es nett gefunden hätten, dass er sie aufgenommen habe; sie hätten gewusst, dass er in der rechten Szene in Chemnitz nicht so verankert war. Außerdem hätten Schaden von ihm abwenden wollen, indem sie von ihm wegkommen, dafür bräuchten Sie aber einen Personalausweis von ihm. Das bestätigt Vi. Dann stehe hier wieder in Klammern, dass Bu. überlegt habe und, dass er dann angegeben, er wisse nicht mehr, ob er zu dieser Zeit einen Reisepass hatte, so Götzl. Da habe Bu. wieder sehr lange überlegt, so Vi. Laut Protokoll habe Bu. ihnen dann seinen Ausweis gezeigt, wo er noch lange Haare hatte, hält Götzl vor. Den Vorhalt, dass die Frage nach dem Ausweis den Hintergrund gehabt habe, dass Bu. niemand aus der rechten Szene kannte, und dass sie versprochen hätten, sie würden sagen, dass sie den Ausweis geklaut haben, sie bräuchten den Ausweis nur zur Sicherheit, falls sie mal kontrolliert werden, bestätigt Vi. Götzl hält, vor, der sei dann mit einem Passbild von sich zur Meldestelle in Chemnitz gegangen. Auf die Frage, ob bei der Meldestelle ermittelt worden sei, sagt Vi. sagt, sie hätten jedenfalls viele alte Passanträge durchgearbeitet. Hier stehe nämlich, so Götzl, dass nach den Ermittlungen Mundlos zusätzlich mit der Geburtsurkunde zur Meldestelle gegangen sei. Dann sei das ermittelt worden, so Vi.

Zur Frage, wie die Urkunde in den Brandschutt in der Frühlingsstraße kommen konnte, habe Bu. gemutmaßt, dass man daran in der Limbacher Straße habe kommen können, so Vi. Zu den Informationen auf der Geburtsurkunde habe Bu. gesagt, das könne der intellektuellere Uwe am Telefon erfragt haben, hält Götzl vor, der habe nicht gezielt gefragt, sondern allgemein zu den Kindern, die letzten Jahre habe der bestimmt einmal im Jahr angerufen. Auch das bestätigt Vi. Zu den weiteren Informationen auf der Urkunde habe Bu. gesagt, vermutlich habe einer der Drei die Führerscheinnummer in Chemnitz abgeschrieben, zu den PINs könne er nichts sagen, es seien nicht seine, die unter „Max“ angegeben Telefonnummer habe er schon lange, mindestens fünf Jahre.

Dann werden Bilder von Asservaten in Augenschein genommen, die Vi. anhand der Nummern und der Notizen auf der Rückseite identifiziert. Dann geht es um den Besuch in Zwickau 2002/2003. Götzl hält Bu.s Aussage vor: Sie hätten sich in einer Straße getroffen und seien zum Haus gelaufen, es sei ein Altbau gewesen, ein Mehrfamilienhaus, es habe nicht an einer Kreuzung gelegen, Straßenbahnen seien dort nicht gefahren. Die Wohnung sei im Erdgeschoss gewesen. Das Haus würde er vermutlich wiedererkennen, ein Straßenname würde ihm aber nichts sagen. Die Drei und er seien alleine in der Wohnung gewesen, sie habe gekocht. Ob es Sommer oder Winter war, könne er nicht sagen. Draußen sitzen hätte man können, das sei aber nicht deren Art. Nach diesen Vorhalten fragt Götzl, ob Bu. etwas zur Wohnung gesagt habe. Er meine, so Vi., Bu. habe von „spießig“ und „kitschig gesprochen, ohne rechte Devotionalien, und er meine, Bu. habe noch eine Katze benannt. Götzl hält vor, hier stehe das Wort „häuslich“ und es sei von Badvorlegern und Gardinen die Rede. Dann hält Götzl vor, Bu. habe sich laut Aussage nicht wohlgefühlt und schnellstmöglich weg gewollt. Götzl fragt, warum Bu. überhaupt dahin sei. Das sei auf Einladung hin gefahren gewesen, so Vi., Bu. habe aber vermutete, dass er eh auf der Durchreise war und habe nachfragen wollen, was mit dem Pass ist. Götzl hält vor, dass Mundlos Bu. laut dessen Aussage telefonisch versichert habe, dass der Pass vernichtet wurde. Zur Frage, ob in der Vernehmung Thema war, wovon die Drei leben, sagt Vi., es sei die Rede davon gewesen, dass man sich Geld besorgt habe. Und zu einem früheren Zeitpunkt sei es darum gegangen, dass jemand, vermutlich Mundlos, Geld bekommen habe von einem Konzert. Außerdem sei von der Herstellung von T-Shirts und von diesem Spiel auf Monopoly-Basis, „Pogromly“ oder „Pogromoly“, gesprochen worden. Vieles sei Bu. aber auch nur erzählt worden oder er habe es sich zusammengereimt. Götzl hält vor, dass Bu. gesagt habe, eine Arbeit hätten die nicht gehabt. Dann nennt er eine handschriftliche Anmerkung Bu.s., dass die Drei erwähnten, sie müssten Geld besorgen, woher habe Bu. nicht wissen wollen und sie hätten ihm das auch nicht gesagt. Die Frage, ob Bu. wusste, dass die Personen Straftaten planen, habe Bu. verneint, hält Götzl vor, er sei froh aus Chemnitz und der Szene raus zu sein, das habe er den Dreien auch gesagt und Uwe habe auch bedauert, sich sein Leben deswegen verbaut, das Studium abgebrochen zu haben. Mit dem, so der Vorhalt weiter, habe er, Bu., im Gegensatz zu den anderen immer ausführlich gesprochen über Konzerte, Mandy usw. Zur Wohnung, so hält Götzl vor, habe Bu. angegeben, dass er weder Nazi-Symbole, noch Waffen, noch besondere Sicherungen oder sonstige Auffälligkeiten außer einem Hometrainer festgestellt habe.

Dann hält Götzl hält vor, dass Bu. angegeben habe, keine Aufträge oder Bitten von den Dreien bekommen zu haben. Jahre danach habe er Post von der Commerzbank bekommen, das sei nicht sein Konto gewesen, aber auf seinen Namen; beim nächsten Anruf von Uwe habe er gefragt und der habe gesagt, dass er das mal für eine Wohnungsanmietung gebraucht habe und man das auflösen könne, so der Vorhalt weiter. Dann habe sich Uwe länger nicht gemeldet, und es seien Kosten von vielleicht 100 oder 200 Euro für das Konto angefallen, die er dann ausgeglichen habe; vor einem Jahr sei nochmal ein Minus gewesen, das habe er aber nicht ausgeglichen. 2009 sei das Konto von einem Sparkassen-Konto Bu.s ausgeglichen worden. Bu. habe angegeben, die Überweisungen getätigt zu haben und Uwe habe ihm bei einem späteren Besuch in Dresden das Geld zurückgegeben, das Jahr wisse er nicht mehr genau, es seien aber schon beide Kinder da gewesen. Vi. sagt, das zweite Kind von Bu. sei seiner Erinnerung im Dezember 2008 geboren worden. Götzl hält vor, dass Bu. gesagt habe, dass die nie hätten zu Besuch kommen können, wenn Frau und Kinder da waren, also seien die wohl bei den Eltern gewesen, er meine, dass sei gegen 10 Uhr gewesen, also seien die wohl am Wochenende da gewesen, sonst müsse er um die Uhrzeit arbeiten. Mundlos und Böhnhardt seien vorbei gekommen, um zu den Kindern zu gratulieren, 2009 oder 2010. Sie seien leger gekleidet gewesen mit Outdoorjacke und hätten ein selbstsicheres Auftreten gehabt. Die Beate, die ja nicht dabei gewesen sei, rauche. Vi. bestätigt die Vorhalte. Den Vorhalt, dass Bu. gesagt habe, als Geschenke für die Kinder hätten die Uwes zwei kleine Sparschweine aus Ton mit jeweils 100 Euro mitgebracht, bestätigt Bu. Weiter habe Bu., so Götzl, angegeben, dass sie noch in Zwickau wohnten, sie seien aber wohl einmal dort umgezogen, weil sie dort keiner kennt. Sie hätten über Bu.s Kinder, seine Arbeit, und ob er noch Computer spiele gesprochen, liest Götzl vor.

Dann gehe es darum, dass sie Bu. gesagt hätten, dass sie immer mal in Urlaub fahren, und Bu. spekuliert habe, dass sie irgend woher Geld besorgt oder bekommen haben. Vi. bestätigt das. Götzl hält vor: „Es war also so, dass sie viel zu meinem Leben gefragt haben. Ich habe gefragt, ob das Konto mal aufgelöst ist.“ Dann fragt Götzl, ob die beiden etwas dabei hatten. Vi. sagt, er glaube, Bu. habe gesagt, nichts. Götzl hält vor, dass Bu. gesagt habe, er sei mal gefragt worden, ob er noch Kontakt zu dem André habe, und sie hätten gesagt, sie hätten noch Kontakt zu André E., zu Mandy St. hätten sie aber keinen Kontakt mehr. Auch das bestätigt Vi. Zu dem Besuch in Radebeul hält Götzl die Aussage Bu.s vor, dass die kein Gepäck dabei gehabt hätten und nach zwei oder drei Stunden wieder gefahren seien. Sie hätten im Garten gesessen und die seien zu Fuß los. Gesprächsinhalt sei gewesen, dass sie nicht mehr gesucht werden, dass sie ruhig bleiben und probieren würden, ein Anwalt brauche Zeit. Um Geld oder Arbeit sei es nie gegangen, am Telefon hätten sie öfters gefragt, ob er was bräuchte, das sei aber eher aufs Finanzielle bezogen gewesen, er habe nichts gebraucht. Vi. bestätigt den Vorhalt, dass Böhnhardt laut Bu. eine Brille auf gehabt habe. Bei Mundlos, so Vi. habe Bu. schütter werdendes Haar beschrieben. Götzl hält vor, dass sie volles Verständnis für seinen Ausstieg aus der rechten Szene und die neue Wohnung in der Neustadt, einem eher alternativen Viertel, hätten, über Politik sei nicht gesprochen worden. Der letzte Kontakt sei ein Anruf entweder im Frühjahr oder Sommer gewesen, da sei es darum gegangen, dass sie zuletzt mit André einen Film gesehen hätten; die Anrufe hätten sich geglichen, die Fragen hätten auf die Freundin gezielt, ob ob ein neues Kind unterwegs ist, die Wohnung usw. Auch das bestätigt Vi.

Dann geht es um Bu.s persönlichen Kontakt zu den Dreien in chronologischer Reihenfolge. Vi. sagt, begonnen habe es mit dem zweimonatigen Zusammenwohnen, dann komme der Besuch in Zwickau, dann 2004 in Radebeul, dann 2009/2010 in Dresden, außerdem habe es die Anrufe gegeben. Vi. bestätigt, dass sie mit Bu. seine eingeräumten Unterstützungshandlungen durchgegangen seien: Gewährung von Unterkunft, Bereitstellen des Personalausweises zur Passbeschaffung, Ausgleich des Commerzbank-Kontos. Vi. bestätigt, dass Bu. gesagt habe: „Ja, das ist alles.“ Götzl hält vor, dass Bu. zu den Unterschieden zur ersten Vernehmung gesagt habe: „Ich hatte Angst, da die Rede von den beiden tot aufgefunden Männern war. Ich hatte Angst um mich und meine Familie. Ich sah mit dem Tatbestand des Raubes keine Verbindung zu mir. Ich war überrascht, dass der Reisepass aufgetaucht ist entgegen dem, was Mundlos mir gesagt hat.“ Weiter habe Bu., so Götzl, gesagt: Er habe große Angst vor Übergriffen aus der rechten Szene oder anderen Szenen. Es tue ihm leid. Es sei unerträglich, dass jemand mit seinem Namen Straftaten begehen konnte durch sein Versagen und seine Schlampereien. Das beschäme ihn und es erzürne ihn, dass es nicht vorher beendet werden konnte, weil er es auch nicht gewusst habe.

Dann geht es um die Gehaltsabrechnungen aus 2000. Bu. sei da gefragt worden, so Götzl, wie er sich erkläre, dass diese Abrechnungen gefunden wurden, er habe ja angegeben, in diesem Jahr keinen Kontakt zu Mundlos gehabt zu haben. Vorgelegt worden sei Bu. neben den Abrechnungen auch der Mietvertrag der Wohnung in der Zwickauer Heisenbergstraße, als Zuzugsadresse sei dort die damalige Wohnadresse von Bu. genannt. Vi. sagt, er meine, dass Bu. gesagt habe, dass er sich das nicht erklären könne. Götzl hält vor, Bu. habe angegeben, er habe die Wohnung nicht angemietet, es sei nicht seine Unterschrift unter dem Vertrag, er habe auch nicht wissentlich eine Gehaltsabrechnung weg gegeben. Die Abrechnung erkenne er als seine an. Den Vorhalt, dass Bu. von einer Wohnung in der Heisenbergstraße nichts gewusst haben wolle, sondern lediglich von einer Wohnung in Zwickau, bestätigt Vi. Auch, dass Bu. angegeben habe, nicht zu wissen, dass eine Wohnung auf seinen Namen angemietet wurde. Dann sei Bu., so Götzl, vorgehalten worden, dass die GGZ ihm am 2. April 2003 eine Mahnung bezüglich einer Nebenkostennachforderung für die Heisenbergstraße 6 in Zwickau an seine damalige Adresse in der Leisniger Straße in Dresden gesendet habe, und diese ausstehenden Kosten in Höhe von 278,95 Euro von dem Commerzbank-Konto am 17. April 2003 beglichen worden seien. Götzl hält weiter vor, Bu. habe gesagt, dass es sein könne, dass er da die Nummer von Mundlos noch hatte, es müsse so gewesen sein, vielleicht habe er Mundlos dazu gefragt. Götzl sagt, Bu. habe gesagt, er habe das mit dem Konto gewusst, aber dass die Wohnung auf seinen Namen angemietet wurde und er denen die Gehaltsbescheinigung gegeben habe, wisse er nicht. An dieses Mahnschreiben erinnere er sich auch nicht. Vi. bejaht den Vorhalt. Es folgt eine Pause bis 15.04 Uhr.

Dann geht es weiter mit Vorhalten aus der zweiten Vernehmung. Bu. habe ergänzend zur gestrigen Vernehmung gesagt, er habe sich die letzten 13 Jahre ein Konstrukt aufgebaut und es sei ihm von den Dreien eingebläut worden, wie er sich bei Nachfragen zu verhalten habe, so Götzl. Vi. verneint, dass Bu. das ausgeführt habe. Vi. sagt, er erinnere sich aber an die vorgehaltene Aussage, dass Bu. über 13 Jahre hinweg viel verdrängt habe und ihm deswegen bei der plötzlichen Durchsuchung und Vernehmung am 7. November nicht sofort alles eingefallen sei. Kurz sei es dann auch um eine Verwechslung der Nachnamen von Mundlos und Böhnhardt gegangen, es habe sich jedoch herausgestellt, dass er die Namen doch nicht verwechselt habe. Es wird eine Wahllichtbildvorlage gezeigt, auf der Mundlos zu sehen ist. Den Vorhalt, dass Bu. darauf sicher Mundlos erkannt habe, auch wenn es ein altes Bild sei, bestätigt Vi. Zum Verhalten bei Telefonaten habe Bu. angegeben, so Götzl, dass er Mundlos nie über sein eigenes Handy anrufen sollte, sondern von einer Telefonzelle, er erinnere sich an eine Zelle in Dresden-Pieschen. Es könne sein, dass er da Fragen zu der damals erhaltenen Rechnung für die Wohnung in Zwickau hatte. Das habe Bu. dann gesagt, so Vi. In der Wohnung in Radebeul habe Bu. mit seiner damaligen Freundin Wa. gewohnt, es könne sei, dass er da nie gemeldet war, so Vi.

Dann macht Götzl Vorhalte aus Bu.s Aussage zum Thema Kennenlernen von Mandy St.: Thomas Hi. sei zu der Zeit Skinhead gewesen und habe die Chemnitzer Szene gekannt. 1997 sei er, Bu., zum Skinhead geworden, er habe Hi. nachgeahmt, um dazu zu gehören. Ihn habe die Musik und das Provokante fasziniert und er sei leicht beeinflussbar gewesen. St. sei zu dieser Zeit in der Szene gewesen und zuvor mit einem Skinhead zusammen gewesen, einem „Enno“. St. habe für ihn nur zu dieser Szene gehört, weil sie die Freundin des „Enno“ war, nach der Trennung sei sie in der Szene nicht mehr so gut angesehen gewesen. Mit Mandy und Thomas seien sie das erste Mal in so eine Skinheadkneipe in Chemnitz gegangen, da sei er schon mit Mandy zusammen gewesen. Dort seien sie schräg angeguckt worden, weil er, Bu., neu und mit Mandy zusammen war. Das habe sich auch so fortgesetzt, er sei nie richtig anerkannt worden in der Szene. Zwischendrin bestätigt Vi. die Vorhalte immer. Götzl hält weiter vor, über Mandy könne Bu. noch sagen, dass sie Kontakte nach Selb-Marktredwitz in Franken zur dortigen Skinheadszene gehabt habe, und fragt, ob Bu. dazu etwas ausgeführt habe. Vi. sagt, Bu. habe vermutet, das komme daher, dass sie da mal gewohnt hat. Götzl hält vor, dass Bu. Konkreteres zu den Kontakten nicht angeben könne. Götzl fragt, ob Bu. Angaben gemacht habe, woher Mandy Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe kenne. Da habe Bu. Thomas Starke ins Spiel gebracht und auch gesagt, dass er am Anfang in der Szene wenig anerkannt worden sei, und es zwar geheim gewesen sei, dass die Drei bei ihm wohnen, aber Starke ihm bei einem Konzert anerkennend die Hand geschüttelt habe, so Vi. Götzl hält vor, dass Bu. keine konkrete Idee habe, wie die Mandy in Kontakt mit den Dreien kam und wie sie darauf kam, sie bei ihm unterzubringen, er schließe jedoch aus Gesprächen, dass eine Unterbringung bei den bekannten Skinheads aus Chemnitz nicht möglich war und Starke etwas damit zu tun hat. Starke sei in der Szene ein großes Licht gewesen, ein Alt-Skinhead, der schon lange aktiv war und rechte Konzerte organisiert hat. Vi. bestätigt den Vorhalt. Götzl hält vor, dass Bu. angegeben habe, dass Starke von der Unterbringung gewusst haben müsse, die Drei hätten das auf jeden Fall gesagt, als sie noch bei ihm gewohnt haben. Weiter hält Götzl vor, dass die Drei laut Bu. von Starke, den sie vorher jahrelang im Gefängnis unterstützt hätten, enttäuscht waren. Vi. bestätigt den Vorhalt. Götzl hält vor, dass Bu. auf die Frage, ob St. den Auftrag bekommen habe, die Drei unterzubringen, oder es ihre eigene Idee war, geantwortet habe, dass er St. nicht zutraue, dass sie in Eigeninitiative seine Wohnung ausgesucht hat, es könne sogar sein, dass St. die Drei erst im Zusammenhang mit der Unterbringung in seiner Wohnung kennengelernt hat. Er wisse, so der Vorhalt weiter, dass Mandy mal ihre Krankenversicherungskarte zur Verfügung gestellt hat, als die Beate mal zum Arzt musste. Mandy müsse auch wissen, dass die Drei seinen Ausweis angeguckt haben, um sich einen Reisepass zu verschaffen, Mandy sei dafür nicht in Frage gekommen, weil sie wegen ihrer Zugehörigkeit zur Szene schon bekannt war.

Im ersten Monat, als er bei Mandy gewohnt habe und die Drei bei ihm, seien sie auch mal gemeinsam in seiner Wohnung gewesen, Mandy habe also Kontakt zu den Drei gehabt. Dann habe Mandy ihn betrogen und er sei zu den Dreien in die Wohnung gezogen. Er glaube, dass die Drei keinen Kontakt zu Mandy haben wollten später, weil sie sie nicht für zuverlässig hielten. Es könne aber auch sein, dass sie immer nur Partei für ihn ergriffen haben, weil er nach der Trennung nicht mehr gut auf Mandy zu sprechen war. Vi. bestätigt die Vorhalte. Götzl fragt, ob es weitere Informationen zu André E. gegeben habe. Er meine, dass E. Bu. nochmal angerufen habe im Jahr 2011, dass Bu. noch eine SMS gefunden habe, und dass E. mit dem LKW Blumen ausfährt und Kinder bekommen hat, so Vi. Götzl hält vor, dass Bu. angegeben habe, dass er E. über St. kennengelernt habe, der sei auch neu in der Szene gewesen wie er selbst. Vi.: „Ja.“ Bu. habe aus den Telefonaten auf Kontakt zwischen E. und den Uwes und Zschäpe geschlossen, sagt Vi. auf Frage. Götzl hält vor, dass Bu. angegeben habe, dass E. mehrmals bei ihm gewesen seien, als die Drei bei ihm wohnten. Weiter hält Götzl vor, dass Bu. laut Aussage noch bis etwa 2000 oder 2001 Kontakt zu E. gehabt habe, danach Neuigkeiten über André nur noch über Uwe, Uwe und Beate erfahren habe. E. habe auch noch immer mal eine SMS geschickt, zum Neujahr und so. Die habe er zunächst meist beantwortet, später habe E. irgendwann zu Neujahr ein „erfolgreiches Kampfjahr“ gewünscht, da habe er nicht mehr geantwortet, weil er mit so etwas nichts zu tun haben wolle. Vi. bestätigt die Vorhalte. Auch den Vorhalt, dass E. laut Bu. nach Jahren mal wieder im Frühjahr oder Sommer 2011 angerufen habe, da sei es um Persönliches gegangen, bestätigt Vi. Götzl hält vor, dass über die Drei nicht gesprochen worden sei, aber am Handy sei das sowieso nicht passiert. Vi.: „Genau.“

Dann verliest Götzl den Text einer SMS vom 24.12.2010, die Bu. in seinem Handy gefunden habe: „Heil euch! Meine Familie und ich wünschen euch ein schönes Julfest. Mögen unsere Ahnen und Götter über euch wachen. Bewahrt nicht die Asche, haltet das Feuer! Heil Odin! MKG, André und Familie“. Bu. habe dazu gesagt, das sei „totaler Kindergarten“, er habe darauf nicht geantwortet, hält Götzl vor. Auch das bestätigt Vi. Zum Thema der Tattoos in Frakturschrift, die E. sich habe machen lassen, hält Götzl vor, dass Bu. gesagt habe, er und Uwe hätten darüber gescherzt, dass der André ja unverbesserlich sei. Vi. bestätigt das. Beim letzten Besuch in Dresden hätten sie, so hält Götzl Bu.s Angaben vor, gesagt, dass sie Bu. und dem André sehr dankbar seien, daraus ergebe sich für Bu., dass E. sie weiter unterstützt hat, er wisse aber nicht wie. Weiter hält Götzl vor, dass die beiden Uwes Bu. dann gefragt hätten, ob er Geld, eine Videokamera oder ähnliches brauche, das habe Bu. aber abgelehnt. Vi. bestätigt die Vorhalte. Zu politischen Aktivitäten der Drei in Bu.s Wohnung sagt Vi., dass Bu. berichtet habe, dass Mundlos Artikel für ein Skinhead-Magazin geschrieben und Layouts gemacht habe, außerdem habe Bu. das Spiel „Pogromly“ genannt. Götzl hält vor, zu dem Skinhead-Magazin habe es Gespräche zwischen Bu. und Mundlos gegeben, wo Mundlos sich beschwert habe, dass nur Konzertberichte in den Zeitschriften seien, wo es nur ums Saufen geht. Weiter habe Bu. angegeben, dass die Drei als „aus ihrer Sicht sinnvoller Zeitvertreib“ an dem Spiel gearbeitet hätten. Götzl hält vor, dass Bu. angegeben habe, der Spielzweck sei der gleiche wie bei Monopoly, die Städte seien deutsche Städte von damals gewesen, unter anderem Königsberg, Ostpreußen. Das Spiel habe SS-Runen und in der Mitte einen Totenkopf gehabt. Bu. habe das damals als derben, bitterbösen Scherz angesehen und heute sei es für ihn erniedrigend und menschenverachtend. Die hätten das Spiel mehrfach hergestellt, um damit Geld zu verdienen, hätten sie gesagt. An wen sie die Spiele verkauft haben oder ob jemand die weggeschafft hat, könne er nicht sagen, jedenfalls seien die Spiele auf einmal weg gewesen aus der Wohnung. Vi. bestätigt die Vorhalte.

Dann geht es um die Waffe, die Bu. gesehen habe, Götzl hält vor, dass Bu. gesagt habe, er habe nicht wahrgenommen, dass die eine Waffe bei sich hatten, wenn sie die Wohnung manchmal abends im Dunkeln verlassen hätten, er wisse aber, dass sie dann Reizgasspray mitgenommen haben. Dann geht es um den Vorfall, als die Polizei auf der Straße gewesen sei. Götzl sagt Bu. habe angegeben, dass die drei ganz schnell aufgesprungen und hinter die Wohnungstür gegangen seien. Böhnhardt habe dann gesagt, Bu. solle nochmal schauen, sie würden sonst aufs Dach gehen. Weiter hält Götzl vor: Die Polizei sei aber auf der Straße geblieben. Es könne sein, dass auch da die Waffe ins Spiel kam. Es sei ein einprägsames Ereignis gewesen, da es nicht zu dem sonstigen Verhalten der Drei gepasst habe. Es sei gewesen, als hätten sie einen Schalter umgelegt und das habe ihm, Bu., noch lange Zeit Sorgen bereitet. Es habe ihn darin bekräftigt, dass sie seinen Privatbereich verlassen sollten. Vi. bestätigt den Vorhalt. Zur zeitlichen Einordnung befragt, sagt Vi. Bu. habe das in den April [1998] geschoben. Götzl verliest, dass die Drei laut Bu. nach dem Auszug in Chemnitz in einer Plattenbausiedlung nahe Kaufland, vermutlich im Fritz-Heckert-Gebiet, untergekommen seien. In einem Gespräch, als er mal bei ihm gewesen sei, habe Mundlos gesagt, dass er immer in der Nähe zu Kaufland wegen Computerspielen gehe. An Klingelschilder oder sonstige Details könne er sich nicht erinnern. Vi. bestätigt die Vorhalte und auch, dass die Drei laut Bu. einen Computer und einen Drucker in seiner Wohnung gehabt hätten, auf dem alle Drei gespielt hätten, der aber, wie er vermute, Mundlos gehörte, weil der sich am besten damit auskannte. Weiterhin bestätigt Vi. den Vorhalt, dass sie laut Bu. beim Auszug Computer und Drucker mitgenommen hätten.

Die Frage, ob Bu der Name Nationalsozialistischer Untergrund vor dem 7.11.11 ein Begriff gewesen sei, habe Bu. mit Nein beantwortet, so Götzl. Dann sei Bu. vorgehalten worden, dass bei der Sicherstellung seiner Gehaltsabrechnungen an seiner Arbeitsstelle am gestrigen Tag die Monate Februar, März und April 2000 fehlten, diese seien im Bauschutt in der Frühlingsstraße 26 in Zwickau gefunden worden. Dazu habe Bu., so der Vorhalt weiter, gesagt, er habe sich gestern bereits überlegt, ob er die eine Gehaltsabrechnung von April 2000 nicht doch eventuell zur Verfügung gestellt habe, das erscheine ihm plausibel, er könne sich aber nicht erinnern. Dann macht Götzl Vorhalte, dass Bu. auf Wahllichtbildvorlagen Zschäpe erkannt habe, sie aber mit blonden oder helleren Haaren in Erinnerung habe. Zur jetzigen Frau von André E. befragt, habe Bu. gesagt, er kenne nur die vorherige Freundin, so Vi. Götzl hält zu dieser Freundin den Namen Anja Ha. vor. Zu einer weiteren Lichtbildvorlage habe Bu. gesagt, das könne André E. sein oder der Zwillingsbruder Maik, bestätigt Vi. Dann hält Götzl vor, dass Bu. zu den Namen Holger G. und Ralf Wohlleben gesagt habe, die kenne er nicht, den Namen Tino Brandt habe er erst aus der Presse oder den Gerichtsbeschlüssen gehört oder von einem Mann vom Spiegel, der vor drei Tagen bei ihm war. Zu Antje Pr. habe Bu. gesagt, so Götzl, das komme ihm bekannt vor, er könne es aber nicht zuordnen. Zu Jan We. habe er gesagt, der Name klinge geläufig, er habe aber keine Erinnerung an eine Person. Den habe Bu. verwechselt, sagt Vi., das komme später. Bu. habe gesagt, er kenne die Straße Wolgograder Allee, hält Götzl vor, wisse aber nicht, ob es die mögliche Folgewohnung der Drei ist, nur dass die Wohnung der Drei ziemlich klein war. Vi. bestätigt das.

Götzl fragt, wie sich Bu. abschließend geäußert habe. Vi. sagt, dass Bu. angegeben habe, dass er sein Gewissen erleichtern, die Wahrheit sagen und helfen wolle, das sei so eine Art persönliche Erklärung gewesen. Götzl hält vor: „Ich bin heute erleichterter als gestern, das endlich mal umfassend erzählt zu haben. Ich bereue zutiefst, dass ich nicht vorher was gemacht habe, dass ich zu blind war, das zu erkennen und den Dreien geglaubt habe. Ich bereue auch, dass ich zu feige war, reinen Tisch zu machen, das wäre meine Pflicht und meine Verantwortung gewesen.“ Einen Anwalt, so der Vorhalt weiter, habe er bewusst nicht gefordert: „Ich wollte in erster Linie aussagen, so wie es der Wahrheit entspricht, frei von vorhergehenden Konstrukten oder irgendwelchen Gebilden.“ Vi. bestätigt das, Bu. habe sich sehr kooperativ verhalten vom ersten Moment an. Götzl sagt, Vi. werde noch einmal geladen.

Dann fragt Zschäpes Verteidiger Stahl, ob Bu. im Rahmen der Vernehmungen zwischen den Drei Personen differenziert habe. Vi. sagt, Bu. habe in dem Sinne differenziert, dass er von engerem Kontakt zu Mundlos, mehr Angst vor Böhnhardt, der Computeraffinität bei Mundlos und von der vermuteten Beziehung zwischen Zschäpe und Böhnhardt gesprochen habe. Stahl fragt, ob es außer der Beziehung zu St. noch weitere Punkte gegeben habe, über die sich Bu. mit Zschäpe unterhalten habe. Das sei ihm nicht erinnerlich, so Vi. Stahl hält vor, dass Bu. angegeben habe, dass er froh gewesen sei, aus Chemnitz und der Szene raus zu sein, das habe er ihnen auch gesagt und sie hätten ihm zugesprochen, Uwe selber habe bedauerte, sich sein Leben verbaut zu haben, mit ihm, im Gegensatz zu den anderen, habe er immer sehr ausführlich gesprochen. Stahl fragt, ob Bu, das näher ausgeführt habe. Vi. sagt vielleicht in späteren Vernehmungen. Dann fragt Stahl zu verschiedenen Stellen im Protokoll, wo von den „Drei“ die Rede ist, und ob Bu. dort unterschieden habe, wer was gesagt oder getan hat. Vi. sagt, da sei ihm jetzt nichts in Erinnerung, Bu. habe scheibchenweise mehr konkretisiert, in späteren Vernehmungen komme da z.B. etwas zu dem Spiel. RA Nahrath fragt, ob es beim ersten Mal, als Vi. mit dem Zeugen Bu. in Kontakt kam, ein Vorgespräch gegeben habe. Da müsse er ein bisschen mutmaßen, so Vi., er erinnere sich aber an keines. Sie hätten ihn belehrt und dann ziemlich zügig angefangen. Sie hätten ihm den Tatvorwurf Unterstützung einer terroristischen Vereinigung gemacht. Nahrath fragt, ob abstrakt oder auch konkrete Einzeltaten. In der Vernehmung seien sei ja auf Unterstützungshandlungen eingegangen, so Vi., aber ob bei der Belehrung wisse er nicht mehr. Nahrath: „War am Anfang der Vernehmung auch von Mord die Rede als Einzeltat der Vereinigung, mehrfacher Mord?“ Das wisse er nicht mehr genau, so Vi. Der Sachverständige Saß fragt, ob zur Vermutung, dass Böhnhardt und Mundlos ein Verhältnis hatte, zu den Beziehungen zwischen den drei Personen und zur Angst vor Böhnhardt, mehr gesagt worden sei. Das verneint Vi. jeweils.

Die Vernehmung wird unterbrochen. Dann folgt ein Antrag von Nebenklagevertreterin RAin von der Behrens, die Akten zu dem Ermittlungsverfahren des GBA gegen Mandy St. beizuziehen. Dabei gehe es einerseits darum, einschätzen zu können, ob und in welchem Umfang sich die Zeugin St. auf ihr Auskunftsverweigerungsrecht berufen kann und ob ggf. eine Glaubhaftmachung im Sinne von § 56 StPO notwendig ist. Auf der Grundlage des bisherigen Aktenbestands sei eine solche Prüfung nur eingeschränkt möglich. Der Aktenbestand in Bezug auf die Zeugin St. ist im Vergleich zu dem anderer Zeugen auffallend gering. In der Akte fehlten viele Ermittlungsergebnisse, die für andere Zeugen vorliegen. Auch sei der Grundsatz der Aktenvollständigkeit verletzt, da nicht alle Beweismittel, auf die in der Akte Bezug genommen wird, vorgelegt worden seien.

Der Verhandlungstag endet um 16.17 Uhr.

Nebenklagevertreter RA Stolle erklärt: „Die Vernehmung von Max Florian B. wirft viele Fragen auf. Unter anderem ging das Trio offensichtlich bereits 1998 davon aus, dass sich in ihrer unmittelbaren Nähe eine V-Person befindet, die sie verraten habe. Ob es über diese Umstände nähere Informationen gibt, könnte sich aus den von der Bundesanwaltschaft gesondert geführten Akten ergeben, die wir bislang nicht bekommen haben. Die Akten müssen endlich allen Verfahrensbeteiligten zur Verfügung gestellt werden.“

Das Weblog „NSU-Nebenklage“: „Jedenfalls zeigt sich an der Person Max-Florian B. wie auch an seinen Berichten über Unterstützungshandlungen durch viele weitere Nazis aus Chemnitz erneut, wieviele verlässliche UnterstützerInnen der NSU hatte. Es ist weiter davon auszugehen, dass dies nicht nur für die erste Zeit des Untertauchens, sondern auch für die Zeit der Mordtaten der Fall war.“

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