Protokoll 164. Verhandlungstag – 26. November 2014

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Am heutigen Verhandlungstag ist der Zeuge Ralph Hofmann aus Chemnitz geladen. Nach seiner Darstellung wurde er von auf eine mögliche Unterbringung von zwei Personen angesprochen, die er abgelehnt habe. Er habe außerdem seinen Ausweis verloren und später sei eine Wohnung auf seinen Namen angemietet worden, sowie bei verschiedenen Versandhäusern bestellt worden. Er habe davon nur durch Inkasso-Briefe erfahren und habe das alles der Polizei gemeldet. Mit dieser Darstellung versuchte er der Verdächtigung entgegen zu treten, er habe seinen Ausweis dem Trio zur Verfügung gestellt. Der Ausweis wurde im Brandschutt des Hauses in der Zwickauer Frühlingsstraße gefunden, ebenso Waren, die damals auf seinen Namen bestellt wurden.

Zeuge: Ralph Hofmann (Mgl. Erkenntnisse zu Mundlos, Zschäpe, Böhnhardt und zur Chemnitzer Naziszene)

Der Verhandlungstag beginnt um 9:49 Uhr. Zeuge ist heute Ralph Hofmann, der mit seinem Zeugenbeistand RA Karl Martin Kohlmann erschienen ist. Nach der Belehrung sagt Götzl, es gehe um die Frage, ob Hofmann Mundlos, Böhnhardt, Zschäpe kannte, ob er die weiteren Angeklagten kenne, und dann gehe es um eine Wohnung in Chemnitz, Cranachstraße 8, um Bestellungen von Waren an diese Adresse. Er habe ja schon beim BKA die Aussage getroffen, so Hofmann, dass er einen Anruf bekommen habe vom Thomas Starke, ob er sich mit ihm in Chemnitz treffen würde, in der Innenstadt. Das habe er getan. Dort seien Starke und zwei Personen mit Kapuze über dem Kopf gewesen. Er habe nicht erkennen können, wer es war. Er sei gefragt worden, ob er die für ein paar Tage, tageweise, ganz genau erinnere er sich nicht mehr, zur Untermiete aufnehmen würde. Das habe er abgelehnt. Er habe nicht die Möglichkeit gehabt, habe bei den Eltern gewohnt. Das Gespräch sei in fünf Minuten erledigt gewesen und er sei nach Hause gefahren. Er habe die Personen nicht erkannt, es sei nachts gewesen und schlechtes Wetter. Die Jahreszeit könne er nicht mehr sagen, er denke, es sei Sommer, Herbst gewesen, Ende der 90er Jahre.

Dann sei er ein halbes Jahr oder ein paar Monate später von Starke nochmal angesprochen worden, ob er nicht doch die Möglichkeit habe, sie unterzubringen. Das habe er verneint. Das sei in einer Gaststätte gewesen. Man habe sich regelmäßig in Chemnitz in einschlägigen Gaststätten getroffen in den rechten Kreisen. Dort habe er dann verwiesen auf Carsten Ri. (95. Verhandlungstag) und empfohlen, vielleicht mal bei dem nachzufragen. Er habe selber nicht einschätzen können, ob der zustimmt oder nicht. Cranachstraße sei ihm kein Begriff. Das habe auf der Vorladung gestanden, er habe bei Google Maps nochmal geschaut. Er habe keine Erinnerung an diese Wohnung. Unterlagen habe er keine mehr. Er habe von einem Inkassounternehmen Schreiben bekommen, auch von einer Hausverwaltung. Dort habe er sich vorgestellt und die Dame habe ihm bestätigt, dass er das nicht gewesen sei, der die Wohnung angemietet habe. Sie seien nochmal in der Wohnung gewesen. Aber wo das war, wisse er nicht, weil er die Unterlagen seit sechs, sieben Jahre nicht mehr habe. Die Wohnung sei weiß gestrichen und komplett leer gewesen. Zur Vorgeschichte sei ja noch der Vorfall gewesen, dass ihm seine Geldbörse mit Personalausweis drin entweder gestohlen worden sei oder er sie verloren habe. Er wisse aber nicht mehr, wann das passiert sei. Er sei im Einkaufszentrum gewesen, dort habe er festgestellt, dass er sein Portemonnaie nicht mehr im Besitz habe. Am Tag davor sei er in einer Gaststätte gewesen und stark alkoholisiert. Er sei dann nach Hause gegangen und entweder sei es ihm gestohlen worden oder er habe es auf dem Weg von der Gaststätte oder zum Einkaufszentrum verloren.

Götzl fragt zu einer Warenbestellung. Hofmann sagt, es seien Sachen auf seinen Namen bestellt worden, so habe es in dem Inkasso-Brief gestanden. Was genau und auf welche Versandhäuser wisse er nicht. Es sei ein Inkassounternehmen gewesen und die Hausverwaltung von der Wohnung, wo die Sachen wahrscheinlich hingegangen seien. Der Bestellwert sei 5.000, 6.000 DM gewesen, wenn er sich recht erinnere. Götzl fragt zur zeitlichen Einschätzung, Hofmann habe ja von Ende der 90er gesprochen. Genau, so der Zeuge, er könne das nicht mehr einordnen. Im Gespräch mit dem BKA seien ihm Daten „in den Mund gelegt“ worden, es sei komprimiert worden auf Zeiträume. Götzl fragt, was ihm denn in den Mund gelegt worden sei. Hofmann sagt, die Zeiträume seien etwas eingegrenzt worden – 1998, 1999, 2000 – im Zusammenhang mit den Treffen mit Starke, dem Verlust des Personalausweises und den Bestellungen.

Dann sei er noch damit konfrontiert worden, dass seine Handynummer noch bei einem Beschuldigten im Adressbuch sei. Das sei so gewesen: Sie hätten Vortragsveranstaltungen abgehalten und immer wenn neue Leute gekommen seien, habe man sich die Telefonnummer geben lassen, um bei der nächsten Veranstaltung viele zu erreichen. Deswegen habe er den André Eminger im Telefonbuch gehabt. Die habe er gelöscht, weil es da keine Resonanz mehr gegeben habe bzgl. Veranstaltungen. Götzl fragt erneut nach der zeitlichen Einordnung der Forderung der Hausverwaltung usw. Hofmann sagt, er habe nach der Vorladung versucht das Revue passieren zu lassen und nennt wieder 2000. Der Verlust des Personalausweises sei Ende 1999, Anfang 2000 gewesen. Götzl fragt, ob der Zeuge den Verlust des Ausweises gemeldet habe. Das bejaht Hofmann, er habe ja ein Ersatzdokument gebraucht. Er habe dann, als der Eingang von Inkasso zu verzeichnen gewesen sei, eine Anzeige bei der Polizei gemacht wegen Missbrauchs des Ausweises. Das habe er auch gegenüber den BKA-Beamten so gesagt. Eine Woche später sei er mit den BKA-Beamten noch einmal in dem Gebiet gefahren, aber er habe sich nicht erinnern können, wo das Haus war.

Götzl fragt, wie Hofmann zu Starke gestanden habe. Starke sei schon eine zentrale Figur in Chemnitz gewesen, antwortet der Zeuge. Der habe Konzerte organisiert, das sei im rechten Spektrum an jedem Wochenende der Höhepunkt gewesen, da habe der sich einen Namen gemacht: „Politische Aktivitäten eher weniger, aber ja.“ Man habe schon versucht, mit ihm zu reden, damit man da mit dazugehört. Die Kontakte seien eigentlich nur auf Konzerten oder in Gaststätten gewesen, wo sich mehrere getroffen hätten. Es sei relativ ungezwungen gewesen, keine Gruppierung oder Struktur, es sei offen gewesen. Er, Hofmann, könne sich auch nicht vorstellen, dass er der erste gewesen sei, der da angerufen worden sei. Denn im engen Kreis oder Freundeskreis sei er da nicht gewesen. Andere hätten da sicherlich engeren Kontakt gehabt. Götzl: „Wer war das?“ Nach einer kurzen Pause nennt Hofmann Lasch und Werner und spricht davon, dass es viele aus den Skinheadkreisen gewesen seien, wo man nur Spitznamen habe und die Namen gar nicht wisse. Götzl sagt, Hofmann solle die Namen aus dem engeren Kreis um Starke nennen, unter denen er die Personen kenne. Hofmann spricht von vielen aus der Dresdener Region, wo er jetzt die Namen nicht kenne. Und aus Chemnitz habe es z. B. einen „Enno“ gegeben. Starke habe mehrere Leute gekannt, aber wer zum engsten Kreis gehört habe, wisse er jetzt auch nicht. Starke habe mit allen Leuten zu tun gehabt, die zur „Skinhead-88-Bewegung“ gehört hätten, aber wer wie eng gewesen sei, könne er, Hofmann, nicht mehr sagen, da sei er nicht dabei gewesen. Götzl fragt nach Personen mit Spitznamen. Hofmann nennt „Enno“ und einen „Dackel“. Götzl fragt, was Hofmann mit der „Skinheadszene 88“ meine. Wie die einzelnen Strukturen dort gewesen seien, könne er nicht sagen, so der Zeuge. Man sei aufgetreten mit den gleichen Oberteilen, Symbolen, aber wer welche Funktion gehabt habe, könne er nicht sagen. Götzl fragt nach dem Symbolen. Das seien Polohemden, T-Shirts gewesen, mit der „88“ drauf und noch so einer Skinheadfigur, so Hofmann.

Götzl möchte wissen, welche Rolle Hofmann im rechten Spektrum gespielt habe. Der Zeuge sagt, er habe verschiedene Ansichten schon geteilt, man sei jung gewesen. Er habe sich mit einigen Sachen identifizieren können. Das sei sicher auch motiviert oder ausgeprägter gewesen durch die Bundeswehrzeit, dass man, was das Militärische angehe, da doch ein bisschen mehr aufgebaut werde, sich ein bisschen mehr zu dem Elitären hingezogen fühle. Götzl fragt, welche Ansichten Hofmann geteilt habe. Wenn z. B. Winter- oder Sommersonnwenden gewesen seien, so Hofmann, „Brauchtumssachen halt“, das Zusammengehörigkeitsgefühl. Und die aktuelle politische Situation, wenn man nicht zufrieden gewesen sei, dass man jemanden gefunden habe, mit dem man sein Gefühl habe teilen können. Götzl erwidert, es gehe ihm um Ansichten. Hofmann spricht vom kameradschaftlichen Gefühl, was man von der Bundeswehr gekannt habe. Das sei im Nachgang vielleicht naiv gewesen. Götzl fragt nach politischen Positionen. Nach einer kurzen Pause sagt Hofmann, die „Asylpolitik“ sei schon ein Thema gewesen.

Götzl sagt, er habe den Eindruck, dass Hofmann ihn nur mit Schlagwörtern bediene, Götzl gehe es um Hofmanns Rolle im rechten Spektrum. Nach einer Pause sagt Hofmann, am Anfang sei man da mitgelaufen, das habe sich dann später hin entwickelt und gefestigt. Götzl: „Ja, was denn?“ Hofmann: „Ja, meine Gedanken dazu, zu der Weltanschauung.“ Götzl fragt, wie die denn ausgesehen hätten. Offenbar spricht Hofmann mit seinem RA und Götzl sagt, Kohlmann werde ihm dabei auch nicht helfen können. Kohlmann sagt etwas ohne Mikrofonverstärkung. Götzl sagt, Hofmann schneide es doch an und weiche dann aus und deswegen müsse er nachfragen, wie die Ansichten waren. Hofmann sagt, es seien schon rechte Ansichten gewesen. Götzl fragt, ob Hofmann bestimmte Positionen vertreten habe. Hofmann: „Nee, konkret nicht.“ Götzl: „Was ist denn dann mit dem Satz gemeint, sie seien mitgelaufen und es hätte sich erst später entwickelt?“ Hofmann sagt, er habe sich mehr mit Brauchtum, Deutschtum beschäftigt, auch mit der Geschichte, Drittes Reich, mit der militärischen Innensicht, Wehrmacht. Da habe er sich immer mehr interessiert und gelesen in der Richtung.

Götzl fragt, ob Hofmann konkrete Informationen gehabt habe, mit wem Starke Kontakt aufgenommen habe im Hinblick auf die Unterbringung dieser Personen. Starke habe ihn ja erneut gefragt, so Hofmann, da habe er erneut verneint und ihn an Ri. verwiesen. Aber was am Ende dort besprochen worden sei, könne er nicht sagen. Die hätten sich kurz unterhalten. Hofmann verneint, da dabei gewesen zu sein. Götzl fragt, woher Hofmann es dann wisse. Er habe an einem anderen Tisch gesessen, so Hofmann. Das sei im „Gartenspartenvereinsheim ‚Lebensfreude'“ gewesen, so Hofmann auf Frage. Götzl fragt, ob Hofmann Starke oder Ri. gefragt habe, was daraus geworden sei. Das habe sich dann verlaufen, so Hofmann, da habe er nicht nachgefragt. Das sei ein öffentliches Lokal gewesen, so Hofmann, da seien vielleicht 80 bis 100 Leute gewesen, das sei ein zentraler Treffpunkt gewesen. Er verneint, sich mit Starke oder Ri. nochmal über diese Thema unterhalten zu haben. Götzl fragt, was Hofmann denn von Starke erfahren habe, worum es gehe bei den Personen, die eine Wohnung suchten. Da habe er nicht nachgefragt, so Hofmann, da sei auch nicht drüber gesprochen worden. Götzl fragt, ob Hofmann die Personen nicht vorgestellt bekommen habe. Hofmann sagt, er habe keine Möglichkeit für eine Unterbringung gehabt, und deswegen habe es ihn nicht weiter interessiert, er habe auch nicht weiter nachgefragt.

Götzl möchte wissen, was Starke gesagt habe, als er Hofmann nochmal angesprochen habe. Ob er, Hofmann, jetzt eine Möglichkeit habe, so Hofmann. Das habe er verneint und gesagt, dass seine Wohnsituation noch immer so sei wie beim ersten Treffen. Und seine Idee sei gewesen, weil Ri. mit in der Gaststätte gewesen sei, man könne den ja mal fragen. Der sei bei ihm im Freundeskreis gewesen, man habe Unternehmungen getätigt, ins Kino gehen, Diskothek, Ausflüge usw. Götzl fragt, um welche Möglichkeit es jetzt habe gehen sollen. Hofmann spricht von einer „Untervermietung“. Götzl: „Ja, für wen?“ Er sei davon ausgegangen für die zwei Personen, so Hofmann. Götzl fragt, ob Starke das angesprochen habe. Das verneint Hofmann. Das habe er sich so hergeleitet.

Götzl fragt, ob es einen Grund gegeben habe, weswegen Hofmann an Carsten Ri. verwiesen habe. Der habe eine Wohnung gehabt, so Hofmann, sei alleinstehend und an dem Abend mit gewesen. Götzl fragt, ob Hofmann irgendwoher erfahren habe, wie die Sache weitergegangen ist. Das verneint Hofmann. Ri. habe er damals vielleicht 4, 5, 6 Jahre gekannt, so Hofmann auf Frage, er habe auch bestimmt schon über zehn Jahre keinen Kontakt mehr zu Ri. Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe kenne er nur jetzt aus der aktuellen Berichterstattung. Schultze, Wohlleben und Gerlach würden ihm nichts sagen. Götzl fragt nach André Eminger. Er habe Kontakt mit dessen Bruder gehabt, so Hofmann, durch Vortragsveranstaltungen in Chemnitz, die der teilweise selber gehalten habe. Dort habe man Kontakt gehabt, aber sporadisch. Wann oder auf welcher Veranstaltung er André Emingers Telefonnummerm bekam, könne er nicht mehr sagen, 2005, 2006, 2004 irgendwann. Ansonsten habe er keinen Kontakt zu dem gehabt, so Hofmann.

Götzl fragt, ob das bei diesen Warenbestellungen Firmen gewesen seien, die Hofmann gekannt habe. Das seien große Versandhäuser gewesen, Quelle, Neckermann, so Hofmann. Götzl fragt, ob darunter auch Firmen gewesen seien, zu deren Kundenkreis Hofmann gehört habe. Er denke sich, so Hofmann, dass er bei einigen großen Versandhäusern eine Kundennummer gehabt habe. Er denke, so Hofmann auf Nachfrage, dass Neckermann und Quelle Forderungen geltend gemacht hätten. Götzl fragt nach „Frankonia“. Das sei er auch Kunde gewesen, so Hofmann, das sage ihm etwas. Da habe er sich zur Zimmerdekoration etwas bestellt. Götzl sagt, da bekomme Hofmann jetzt Forderungen, und fragt, wie er da vorgegangen sei, ob er nachgeschaut habe, worum es ging. Er habe die Anzeige bei der Polizei getätigt und die Inkassounternehmen angeschrieben, dass er nicht der Besteller sei. Und er habe sich bei der Hausverwaltung vorgestellt und die Angestellte habe bestätigt, dass er die Wohnung nicht angemietet habe. Götzl, fragt, ob für Hofmann sofort klar gewesen sei, dass die Forderungen zu Unrecht erhoben wurden. Er habe angerufen, so Hofmann, und nachgefragt und es sei ihm „offeriert“ worden, dass dort Bestellungen eingegangen seien. Und bei der Hausverwaltung habe man ihm gesagt, dass sich jemand vorgestellt habe mit seinem Ausweis. Und die Waren seien dann dort in die Wohnung bestellt worden. Nachfolgend seien dann noch ein, zwei Forderungsbriefe gekommen, ein Viertel- oder halbes Jahr später. Dann habe er da nichts mehr gehört. Es folgt eine Pause bis 11:19 Uhr.

Götzl fragt, um was es sich bei der Bestellung bei Frankonia gehandelt habe. Das seien Wandhalterungen gewesen, so Hofmann. Er habe so einen Karabiner bestellt, nicht schussfähig, „zur Wanddekoration halt“. Das sei ihm noch in Erinnerung. Er verneint, dass ihm die Altchemnitzer Straße etwas sage. Götzl fragt, ob sich Hofmann mal mit Ri. über die Anmietung einer Wohnung für andere unterhalten habe. Er habe nur mit Starke gesprochen, dass der mal Ri. fragen solle, ob er Möglichkeiten hätte, so Hofmann. Er bestätigt, mit Starke gesprochen zu haben, aber nicht mit Ri. Er könne sich nicht erinnern, dass sie da im Nachgang mal drüber gesprochen hätten. Götzl fragt, ob es sonst mal im Hinblick auf die Anmietung einer Wohnung ein Gespräch mit Ri. gegeben habe. Hofmann verneint. Nach einer kleinen Pause sagt er, er könne sich nicht erinnern. Götzl sagt zu Hofmanns Zeugenbeistand, der Zeuge habe sich nicht an Kohlmann gewandt, er, Götzl, habe den Eindruck gehabt, dass Kohlmann Hofmann etwas sage, dann habe dieser noch eine Ergänzung gemacht. Götzl sagt, es solle Hofmanns Aussage sein, zum Inhalt werde Kohlmann nichts beitragen können.

Götzl fragt, ob Hofmann Kenntnis davon habe, ob Ri. hier als Zeuge einvernommen wurde. Das verneint Hofmann, er habe keinen Kontakt mehr zu Ri. Götzl stellt die Frage anders und Hofmann sagt, er habe im Internet gelesen, dass Ri. auch hier vorgeladen war. Götzl fragt, ob Hofmann im Internet Informationen zu Ri.s Aussage erhalten habe. Das sei allgemein gewesen, Presseinformationen, so der Zeuge. Götzl fragt, ob da auch von Hofmann die Rede gewesen sei, von Seiten Ri.s. Hofmann verneint; daran könne er sich nicht erinnern. Götzl sagt, Ri. sei hier vernommen worden und es sei auch von einem Hofmann die Rede gewesen. Da sei es um eine Wohnung in der Altchemnitzer Straße gegangen. Es sei um die Kündigungsfrist gegangen, drei Monate. Dazu habe es geheißen, dass Hofmann versichert habe, dass das übernommen werde und deswegen habe er, Ri., keine Bedenken gehabt: „Was sagen Sie dazu?“ Dazu könne er nichts sagen, so der Zeuge, das sei fragwürdig. Er verneint, dass mal von einer Wohnung in der Altchemnitzer Straße die Rede gewesen sei. Götzl sagt, Ri. habe zu der Frage, warum er die Wohnung habe anmieten sollen, gesagt, er sei eben polizeilich nicht erfasst gewesen, und dass er davon ausgehe, dass Hofmann das auch gewusst habe. Das wisse er jetzt nicht, so Hofmann, warum Ri. sich so äußere. Dass Ri. nicht vorbestraft gewesen sei, sei seines Wissens, vielleicht habe Ri. mit Starke nochmal gesprochen über den Sachverhalt.

Götzl fragt, ob Hofmann bei der Vernehmung beim BKA Ri. erwähnt habe. Das verneint dieser, das sei ihm erst jetzt wieder in Erinnerung gekommen. Götzl hakt nach. Hofmann sagt, er habe die Abläufe wieder Revue passieren lassen. Es sei lange her und er habe versucht, das zeitlich halbwegs zusammenzusetzen. Götzl fragt, ob Hofmann bei der Vernehmung den zweiten Kontakt zu Starke erwähnt habe. Hofmann sagt, er glaube, nein. Götzl: „Warum nicht?“ Es sei ihm nicht mehr so in Erinnerung gewesen, sagt der Zeuge, er habe das nicht mehr vor seinem geistigen Auge gehabt. Er habe das erst in den letzten zwei Wochen Revue passieren lassen, vor dem Hintergrund der Vorladung. Götzl geht auf die Adressen von Hofmann ein. Dieser sagt, er habe im Elternhaus in der Bruno-Granz-Straße in Chemnitz gewohnt, bis, glaube er, Mitte 2001. Dann nennt er eine weitere Adresse in Chemnitz.
Götzl fragt, ob Hofmann beim BKA Angaben zu Eminger gemacht habe. Hofmann bejaht, da habe ihn der Beamte gefragt, warum sich seine Nummer im Telefon von Eminger befunden habe. Er habe auf die Rund-SMS verwiesen. Götzl fragt, wie es mit den Forderungen bei den Warenlieferungen weiter gegangen sei. Es seien noch ein, zwei Mal diese Schreiben gekommen, so Hofmann, aber er denke mal, dass das eingestellt worden sei. Auf Frage sagt Hofmann, er sei da nochmal bei einer Kriminalbeamtin in der Polizeistelle Chemnitz-Hartmannstraße gewesen. Das sei eine allgemeine Befragung gewesen, wie sich das mit der Wohnung verhält, was bestellt wurde usw. Er habe der damals diese Forderungsschreiben zur Verfügung gestellt, aber dann auch nichts mehr gehört.

Dann werden Dokumente in Augenschein genommen. Das sei die Reaktion auf die Zahlungsaufforderung gewesen, sagt Hofmann. Götzl fragt, was diese Stellungnahme sei. Hofmann sagt, das eine sei die Aussage, die bei der Polizei gemacht worden sei. Da seien zeitliche Informationen enthalten, so Götzl. Götzl hält vor, dass Hofmann angegeben habe, im Februar 1999 bei C&A in Röhrsdorf seinen Ausweis verloren zu haben. Dann habe man ja das Datum, sagt Hofmann dazu. Das sei so gewesen, wobei das ein Fehler gewesen sei. Dort habe er es erst festgestellt, dass es ihm abhanden gekommen sei, es könne auch einen Abend eher gewesen sein. Vorhalt: Ob der Ausweis ihm damals gestohlen wurde, könne er nicht sagen, den Verlust habe er umgehend im Einwohnermeldeamt Chemnitz angemeldet. Hofmann: „Ja.“ Vorhalt: Es sei ihm ein Ersatzstück ausgestellt worden, das er seit Februar 1999 habe. Götzl: „Trifft das zu nach Ihrer Erinnerung?“ Hofmann bejaht das, er hätte gedacht, Anfang 2000 vielleicht, aber erinnere sich nicht mehr im Einzelnen daran. Vorhalt: Am 17.05.1999 [phon.] sei ein Mahnschreiben der Völkner Elektronik GmbH [phon.] für bestellte Waren zugegangen. Das könne sein, so Hofmann Vorhalt: Am 21.06.1999 habe er ein Schreiben der PGB Haus- Grundstücksverwaltung über Mietrückstände erhalten. Hofmann bejaht das. Dann sei hier ein Schreiben, so Götzl, vom 24.06.1999, wo Hofmann entsprechend der Rücksprache bestätigt werde, dass er nicht der Mieter der Wohnung in der Cranachstraße 8 sei. Er sei zu der Hausverwaltung gegangen und die habe ihm das bestätigt, so Hofmann. Kontakt habe er mit der Verfasserin von dem Schreiben gehabt und sie seien dann in die Wohnung gegangen oder gefahren und sie habe sie ihm gezeigt. Vorhalt aus dem Schreiben der Hausverwaltung: Der Mietvertrag sei von einem anderen Herrn mit Hofmanns Namen unterschrieben worden. Dann werde das so gewesen sein, sagt Hofmann. Er verneint, da Näheres erfahren zu habe.

Auf Frage von Götzl sagt Hofmann, kenne er nur vom Hören, persönlich nicht. Die sei auch in dem Umfeld von dieser „Skinheadgruppe 88“ in Chemnitz gewesen, sagt Hofmann. Bei den Treffpunkten, diesen Gaststätten, sei sie, glaube er, auch dabei gewesen. Götzl: „Ja, kannten Sie sie vom Sehen?“ Vom Äußeren her sicherlich, so Hofmann, aber er habe jetzt kein Bild mehr vor Augen. Der Name sage ihm etwas. Götzl fragt, unter welchem Namen Hofmann sich André Eminger vorgestellt habe. Er habe den unter „Andre Zwickau“ eingespeichert, so Hofmann. Das habe er vor Augen, weil der immer am Anfang vom Telefonverzeichnis gewesen sei. Dass der Eminger hieß, habe er anfangs gar nicht gewusst, erst wo er den Kontakt zu Maik Eminger gehabt habe, habe er erfahren, dass sie Brüder sind. Götzl fragt nach „Ralf Jäger“ [phon.]. Danach habe ihn das BKA gefragt, so Hofmann, und er habe das überhaupt nicht einordnen können. Die hätten ihn gefragt, ob er Jäger sei, das habe er nicht zuordnen können. Götzl fragt, ob Hofmann Eminger oder irgendjemandem gegenüber mit diesem Namen aufgetreten sei. Hofmann: „Nein, ist mir nicht bekannt.“

Götzl zitiert aus einen Bericht, dass bei der Durchsuchung der Meldeanschrift Maik Eminger am 24.11.2011 ein von André Eminger genutztes Mobiltelefon festgestellt worden sei; sowohl im Gerätespeicher als auf der SIM-Karte sei der Eintrag „Ralf Jäger“ gespeichert gewesen, der auf Ralph Hofmann zugelassen sei. Götzl fragt die Nummer ab. Hofmann nennt seine Nummer, die sich von der vorgelesenen Nummer darin unterscheidet, dass an einer Stelle eine 3 statt einer 2 auftaucht. Götzl fragt, wie Hofmann damals ausgesehen habe und wie sich sein Aussehen verändert habe. Hofmann sagt, er sei damals Brillenträger gewesen und habe dunklere Haare gehabt, jetzt sei er leicht ergraut. Götzl fragt, wie sich Hofmann damals gekleidet habe. Da falle ihm jetzt nichts Typisches ein, sagt Hofmann nach einer Pause. Götzl hält vor, dass bei Auswertung des Mobiltelefons von Carsten Ri. festgestellt worden sei, dass dieser am 01.01.2012 eine SMS von dem auf Ralph Hofmann registriertem Anschluss erhalten habe. Hofmann sagt, das könne sein, eine Rund-SMS, die man bekommen habe mit Neujahrsgrüßen, wie auch immer die manchmal geartet seien, die man dann ohne Nachzudenken weiter sende an alle im Telefonspeicher befindlichen Personen. Vorhalt: Wünsche euch und euren Familien ein gesundes neues zionfreies Jahr 2012. Auf dass alle unsere jahrelangen Wünsche in Erfüllung gehen. Heil Euch. [phon.] Hofmann: „Die werde ich bekommen haben und einfach weitergeleitet haben.“ Er verneint, dass es, abgesehen von dieser SMS, noch Kontakte gegeben habe.

Er verneint, bei den Konzerten im Zusammenhang Starke Aufgaben übernommen zu haben. Er sei immer nur Gast gewesen. Vorhalt aus dem Bericht in Bezug auf eine Vernehmung von Starke: Zur Rolle von Hofmann habe Starke ausgeführt, dass er mglw. tatsächlich mit Hofmann über eine Wohnungssuche für Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe gesprochen habe; da Hofmann öfters Securityaufgaben bei den Veranstaltungen wahrgenommen habe, sei dieser ihm auch gut bekannt. Saalschutz hätten dort die eigenen Leute von Starke übernommen, sagt Hofmann dazu. Er habe das nicht übernommen, sei maximal mal die Straße hoch und runter gefahren, um zu schauen nach polizeilichen Maßnahmen. Götzl sagt, Starke habe angegeben, den Ri. kenne er gar nicht, dass Hofmann wiederum das Trio gekannt habe, sei klar, weil Hofmann genau auf der Linie des Trios geschwommen sei. Die Aussage sei ihm unverständlich, so der Zeuge. Vorhalt der Angaben Starkes: Hofmann sei politisch aktiv gewesen, auf Demonstrationen gegangen, die auch vom Trio besucht worden seien. Auf Demonstrationen sei er hin und wieder gegangen, so Hofmann, aber nicht in dem Zusammenhang. Götzl fragt nach der Formulierung „politisch aktiv“. Er sei in keiner Partei, Organisation etc. gewesen, so Hofmann, er wisse nicht, was Starke damit meine. Vorhalt: Hofmann habe Aktionen durchgeführt, die vom Trio gut gefunden worden seien, Transparente an Autobahnen, Rudolf-Heß-Aktionen. Das sage ihm gar nichts, so Hofmann. Er verneint, Transparente an Autobahnen angebracht zu haben. Zu Heß-Aktionen sagt Hofmann, dass er einmal in Wunsiedel dabei gewesen sei bei so einer Demonstration. Wann könne er nicht sagen, Mitte der 90er Jahre. Es folgt die Mittagspause bis 13:07 Uhr.

Danach geht Götzl nochmal auf Hofmanns Vernehmung ein. Vorhalt: Auf die Frage, was ihm als Grund für die Aufnahme der beiden Personen genannt worden sei, habe Hofmann gesagt, für ihn sei das so rüber gekommen, als würden die Zwei eine Wohnung suchen; es sei definitiv nicht so gewesen, dass die Zwei auf der Flucht gewesen seien und er sie habe aufnehmen sollen. Die hätten, wie gesagt, eine Unterkunft, eine Untervermietung gesucht, sagt Hofmann So habe er das damals verstanden. Götzl fragt nach der Formulierung, dass es definitiv nicht so gewesen sei, dass die Zwei auf der Flucht waren. Ganz genau könne er es nicht mehr wiedergeben, so Hofmann, aber Flucht oder Nicht-Flucht, das sei kein Gesprächsthema mit Starke gewesen. Götzl fragt, warum Hofmann es dann so sage. Vielleicht habe er den Eindruck nicht gehabt, antwortet Hofmann.

Götzl sagt, Carsten Ri. habe bei seiner Vernehmung angegeben, Hofmann habe damals den Kontakt zu dem Kreis Starke-Trio hergestellt; der sei auf ihn, Ri., zugekommen und habe gesagt, da seien Leute, die eine Wohnung bräuchten. Hofmann: „Das ist falsch.“ Vorhalt aus Ri.s Vernehmung: „Wir haben uns dann in einer Gruppe getroffen und alles besprochen.“ Hofmann: „Das ist auch falsch.“ Vorhalt: Es könne sein, dass die Drei dabei waren, wer in der Gruppe war, könne er, Ri., nicht mehr sagen. Es habe nie eine Besprechung in einer Gruppe gegeben, so Hofmann, da könne er sich nicht dran erinnern. Götzl fragt nochmal zur Erstbestellung bei der Firma „Frankonia“. Hofmann sagt, er habe dort eine Wandhalterung für eine Wohnraumdekoration, so einen Karabiner halt, bestellt. Götzl verliest, dass es eine Bestellung von Hofmann bei „Frankonia Jagd“ vom Juli 1995 gebe über ein „echtes deutsches Gewehr“ in „Salutausführung“ und ein Bajonett [es handelt sich vermutlich um Dekowaffen]. Das sei so korrekt, sagt Hofmann. Er glaube nicht, dass er dann nochmal eine Bestellung aufgegeben habe, so Hofmann auf Frage. Götzl fragt, ob Hofmann eine Kundennummer gehabt habe. Er gehe davon aus, dass man eine Kundennummer bekomme, wenn man bestelle, so Hofmann. Er verneint, zu wissen, wie die Bezahlung erfolgt sei. Auf dem Lieferschein sei „Nachnahme“ vermerkt, so Götzl. Hofmann sagt, das könne sein, das sei damals üblich gewesen.

NK-Vertreterin RAin Basay fragt, ob Hofmann auch am 13.08.1994 an der von ihm genannten Adresse der Eltern in der Bruno-Granz-Straße gewohnt habe. Das bejaht Hofmann. Basay hält vor, dass es in den Akten einen Strafbefehl des AG Chemnitz an Uwe Mundlos gebe, demzufolge sei Mundlos am 13.08.1994 gegen 13 Uhr von einer Polizeistreife an dieser Adresse angetroffen worden. Basay sagt, Hofmann habe gesagt, er kenne Mundlos nicht und fragt, ob sich Mundlos 1994 dort aufgehalten habe. Das wisse er nicht, so Hofmann. Man müsse noch dazu sagen, dass das eine große Plattenbausiedlung sei, die größte im „ehemaligen Ostdeutschland“, glaube er. Das könne Zufall gewesen sein. Er sagt, ihm sei eigentlich nicht bekannt, dass er selbst einen Spitznamen in der Szene gehabt habe. Wer sich hinter dem Spitznamen „Dackel“ verbirgt, wisse er nicht, so Hofmann auf Basays Frage, ob es sich dabei um handeln könne. Basay fragt, wann Hofmanns letzter Kontakt zu Maik Eminger gewesen sei. Vor 6, 7, 8 Jahren, so Hofmann er könne es nicht einordnen. sage ihm noch was aus Mitte der 90er, so Hofmann auf Frage, sei deren Mann. Hendrik Pr. müsse dann der Bruder sein, die habe noch einen Bruder gehabt, die Antje Probst. Er habe zu dem keinen engeren oder direkten Kontakt, das sei wieder allgemein, so wie bei Mandy Struck. Die Personen hätten sich auch in diesen Kreisen aufgehalten. Der letzte Kontakt zu Hendrik Pr. sei zufälligerweise vor drei Wochen gewesen, weil der als Kunde bei ihm Ware eingekauft habe. Zu Antje Probst habe er 15 [phon.] Jahre keinen Kontakt.

RA Stolle fragt zur Situation, wo Hofmann vermute, dass ihm seine Geldbörse abhanden gekommen sei. Hofmann bestätigt, dass es ihm im Einkaufszentrum Chemnitz-Röhrsdorf aufgefallen sei. Auf Frage sagt Hofmann, er sei mit öffentlichen Verkehrsmitteln dahin gekommen. Er sei allein gewesen, habe einkaufen wollen, er denke Bekleidung. Stolle: „Was war das für eine Situation, als Ihnen auffiel, dass die Geldbörse weg war?“ Im Geschäft selber habe er prüfen wollen, wieviel Bargeld er mit gehabt habe, so Hofmann und als zu Hause auch nichts gewesen sei, sei er davon ausgegangen, dass sie gestohlen worden sei oder er sie verloren habe. Die Gaststätte am Tag vorher sei ein „Gartenspartenvereinsheim“ gewesen, „Lebensfreude“, so Hofmann auf Frage. Stolle fragt, ob das der gleiche Ort sei wie beim Gespräch mit Starke. Hofmann bejaht das. Stolle sagt, Hofmann habe gesagt, es könne auch auf dem Rückweg von da gewesen sein, dass er seine Geldbörse verloren habe. Er könne es nicht sagen, so Hofmann, es sei relativ lange gegangen, er sei nach Hause gelaufen und habe einiges an Alkohol gehabt. Stolle fragt, ob das neue Überlegungen seien oder Hofmann die damals schon gehabt habe. Hofmann sagt, er habe es dann vermutet. Stolle fragt, was mit „dann vermutet“ gemeint sei. Hofmann sagt, er habe das alles nochmal Revue passieren lassen. Auf Frage, was noch in der Geldbörse drin gewesen sei, nennt Hofmann Geld, Kassenbelege, Quittungen, den Ausweis. Auf Frage sagt Hofmann, den Führerschein habe er nicht in der Geldbörse gehabt, den habe er separat gehabt. In einer Geldbörse, wo man seine Krankenkarte, Visitenkarte und Geldkarte usw. habe.

Stolle sagt, in der Vernehmung beim BKA habe Hofmann auf die Frage, wie er sich erkläre, dass sein Personalausweis in der Frühlingsstraße 26 gefunden worden sei, geantwortet, dass ihm Ende der 90er Jahre im Chemnitz-Center, als er mit mehreren flüchtigen Bekannten Einkaufen gewesen sei, sein Geldbeutel verlorengegangen sei, er habe den immer in der Gesäßtasche getragen. Das mit den flüchtigen Bekannten stimme nicht, so Hofmann. Im Bus, da sei gerade ein Fußballspiel zu Ende gewesen, da habe er einige vom Sehen her gekannt, die auch im Prinzip zum Chemnitz-Center gefahren seien. Stolle sagt, hier stehe „Einkaufen“, nicht „im Bus“. Der Zeugenbeistand sagt etwas, was auf der Galerie nicht zu verstehen ist. Götzl sagt zu Kohlmann, es gehe nicht um dessen Zeugenvernehmung und es sei auch nicht gut, wenn Kohlmann den Eindruck erwecke. Ins Mikrofon sagt Kohlmann, er habe nur gesagt, dass Hofmann das nicht gesagt habe. Götzl sagt, hier werde Hofmann vernommen und Kohlmanns Rolle sei die eines Zeugenbeistandes.

Hofmann sagt, er sei nicht mit den Personen Einkaufen gewesen, sicher seien die noch im Chemnitz-Center ein Stück mitgegangen. Und er habe das Portemonnaie in der Jacke gehabt. Auf Nachfrage sagt Hofmann, im Sommer habe es in der Gesäßtasche und im Winter in der Jacke getragen. Stolle sagt, in der Vernehmung habe Hofmann nicht die Gaststätte, den Weg zurück, den Weg zum Einkaufszentrum und die Unsicherheiten erwähnt; dort beziehe er den Verlustort allein auf das Chemnitz-Center. Wohllebens Verteidiger RA Klemke beanstandet, das setze voraus, dass sich Hofmann wie protokolliert auch geäußert habe. Auf Nachfrage Stolles sagt Hofmann, er habe das nicht erwähnt beim BKA, bestimmt aus der Aufregung heraus. Es wird die Vernehmung in Augenschein genommen, zu einem Vermerk, der neben dem Absatz steht. Das sei dann im Nachgang gewesen, das habe er geschrieben, so Hofmann. „Nicht flüchtig eingrenzen“ [phon.] sei nicht seine Wortwahl. Er denke, das werde so gegenseitig im Gespräch mit den BKA-Beamten abgeändert worden sein.

RA Daimagüler fragt, ob Hofmann der Name Enver Şimşek etwas sage. Hofmann: „Nein.“ Daimagüler sagt, dass Şimşek im September 2000 in Nürnberg ermordet wurde. Daimagüler fragt, ob Hofmann der Name Abdurrahim Özüdoğru etwas sage. Ho: „Nein.“ Daimagüler sagt, dass Özüdoğru im Juni 2001 in Nürnberg ermordet wurde. Daimagüler fragt, ob Hofmann der Name Süleyman Taşköprü etwas sage. RA Stahl beschwert sich. Daimagüler sagt, er wolle zunächst wissen, ob die Namen dem Zeugen etwas sagen. Hofmann: „Nein.“ Daimagüler sagt, dass Taşköprü im Juni 2001 in Hamburg ermordet wurde. Daimagüler fragt, ob Hofmann der Name Habil Kılıç etwas sage. Hofmann: „Nein.“ Daimagüler sagt, dass Kılıç im August 2001 in München ermordet wurde. RA Klemke unterbricht und beanstandet, Daimagüler könne nicht jedes Mal nach der Beantwortung eine Erklärung nachschieben. Die Äußerungen seien „für die Galerie“ gemacht. Daimagüler sagt, er stelle hier keine Fragen „für die Galerie“ und fährt nach kurzer Auseinandersetzung zwischen Klemke und Götzl fort. Daimagüler fragt, ob Hofmann der Name Mehmet Turgut etwas sage. Hofmann: „Nein.“ Klemke beschwert sich erneut. Daimagüler sagt, das seien Vorhalte, um die Erinnerung zu wecken. Auch RA Stahl beanstandet, er glaube, dass Daimagüler sein Fragerecht als NK-Vertreter missbrauche, die Fragen dazu dienen würden, eine Erklärung abzugeben. Die Tötungsdelikte seien nicht Beweisthema. Die Fragen würden auch nicht der Glaubhaftigkeitsprüfung dienen. Daimagüler sagt, er halte die Frage für zulässig. Götzl bejaht das, sagt aber, dass Daimagüler anschließend immer eine Erklärung abgebe. Daimagüler fragt, ob Hofmann İsmail Yaşar etwas sage, der im Juni 2005 ermordet wurde. Hofmann: „Nein.“ Daimagüler beginnt: „Sagt Ihnen der am 15. 07.2005 in München ermordete …“ Es entsteht Unruhe und daraus insgesamt eine längere Auseinandersetzung, die sich darum dreht, ob Daimagülers Fragen zulässig seien oder ob er Erklärungen abgebe und ob es einen Zusammenhang zum Beweisthema gebe. Außerdem wird immer wieder eine Protokollierung verlangt. 

Schließlich sagt NK-Vertreter RA Reinecke, man könne sich im Sinne des Beschleunigungsgrundsatzes darauf einigen, dass es sich offensichtlich um Meinungsäußerungen handele, und alle Seiten könnten ihre Protokollierungsanträge zurücknehmen. Tatsächlich werden sämtliche Protokollierungsanträge zurückgenommen. Der Zeuge kommt wieder in den Saal. Daimagüler fragt Hofmann, ob der den am 04.04.2006 in Dortmund ermordeten Mehmet Kubaşık kenne. Hofmann: „Nein.“ Wieder beanstanden RA Klemke und RA Stahl. Der Zeuge wird aus dem Saal geschickt, es entsteht eine weitere Auseinandersetzung zwischen NK, Verteidigung und Götzl über die Zulässigkeit der Frage. Stahl sagt schließlich man führe sich mit den Beanstandungen selbst ad absurdum, es sei ihm die Anzahl der noch möglichen Fragen bekannt und von daher nehme er seine Beanstandung zurück. Daimagüler erklärt, dass Hofmann in seiner polizeilichen Vernehmung angegeben habe, dass er sich in den Medien intensiv mit den Taten auseinandergesetzt habe. Er halte die Fragen nicht nur für zulässig, sondern auch für geboten, so Daimagüler weiter, und werde die zwei übriggebliebenen Opfer in eine zusammenhängende Frage fassen. Der Zeuge kommt zurück in den Saal.

Daimagüler fragt, ob Hofmann die Namen Halit Yozgat und Michèle Kiesewetter bekannt seien. Kiesewetter sei ihm bekannt aus den Medien, so Hofmann, das sei die getötete Polizistin. Auf Frage sagt Hofmann, mehr könne er dazu nicht sagen. Daimagüler fragt, wie damals in den 90er Jahren Hofmanns Einstellung gegenüber türkischen Mitbürgern gewesen sei. Nach einer Pause sagt Hofmann: „Ich überlege bloß grad, wie ich mich ausdrücke.“ Nach einer weiteren Pause sagt Hofmann: „Da möchte ich nichts dazu sagen.“ Stahl sagt, die Frage sei nicht relevant, der Zeuge habe ja gesagt, dass er „rechts war, Schrägstrich ist“. Götzl fragt, ob es Beanstandungen gebe. Der Zeuge wird aus dem Saal geschickt. Zeugenbeistand Kohlmann sagt, er sei der Meinung, die Zulässigkeit von Fragen gehe den Zeugenbeistand auch etwas an, er wolle bleiben. Götzl sagt, der Zeugenbeistand habe doch nicht mehr Rechte als der Zeuge, aber er habe auch nichts dagegen, wenn Kohlmann bleibe. Kohlmann bleibt im Saal.

Stahl sagt, Fragen zur politischen Einstellung seien nur dann zu stellen, wenn sie zur Wahrheitsfindung erforderlich seien, und das sei ja schon abgefragt worden, er sehe das Erfordernis nicht. Daimagüler sagt, man müsse in einem Staatsschutzverfahren zu politischen Einstellungen fragen dürfen. Götzl sagt, er halte die Frage für zulässig. Hofmann kommt wieder rein. Auf die Frage antwortet er: „Also, äh, gemocht hatte ich sie nicht. Aber jetzt nicht irgendwie. Also ich hatte sie halt nicht gemocht. Egal.“ Götzl sagt, Hofmann müsse lauter sprechen. Hofmann: „Ich kannte jetzt so weiter keinen, nicht direkt, aber ich habe sie halt nicht gemocht.“ Götzl: „Sie kannten damals keinen Türken?“ Hofmann verneint, dass „Türken“ Thema in seinem Freundeskreis gewesen seien. Daimagüler fragt, wie Hofmanns Einstellung zu Türken heute sei. Kohlmann unterbricht und sagt, da müsse er doch daran erinnern, dass alles was hier gesprochen werde, in wenigen Tagen im Internet stehe und darauf solle man doch Rücksicht nehmen. Der Zeuge wird aus dem Saal geschickt. Es entwickelt sich erneut eine Auseinandersetzung um die Zulässigkeit der Frage. Dabei wird aus der NK die Position vertreten, dass die Fragen geeignet seien, die Glaubhaftigkeit der Ausführungen des Zeugen zu überprüfen. RA Scharmer sagt, es sei offensichtlich, dass der Zeuge an verschiedenen Stellen lüge, es sei die Frage, aus welchem Motiv. Götzl sagt, er halte die Frage für zulässig. Klemke und Stahl halten ihre Beanstandungen aufrecht. Götzl unterbricht bis 15:08 Uhr.

Danach verkündet Götzl, dass die Frage zugelassen ist. Hofmann sagt: „Türken als Volksgruppe interessieren mich einfach nicht, habe ich jetzt keine Meinung dazu.“ Daimagüler fragt, ob Hofmann heute Türken bekannt seien. Hofmann: „Persönlich nicht, nein.“ Daimagüler fragt, ob Hofmann sagen könne, warum ihm Türken früher nicht genehm gewesen und heute egal seien. Das liege vielleicht am Alter oder an der Reife, so Hofmann. Man werde älter und reifer und habe eine andere Einstellung, sagt Hofmann. Daimagüler fragt, ob er richtig verstanden habe, dass sich Hofmann zur Bundeswehrzeit zum Elitären hingezogen gefühlt habe. Das bejaht Hofmann, das habe ihm sicherlich gefallen, die Dienstzeit bei der Bundeswehr, der kameradschaftliche Umgang, jeder sei gleich, jeder trage die gleiche Kleidung. Das habe ihm zugesagt damals Daimagüler sagt, heute morgen habe Hofmann gesagt, dass er sich zu Bundeswehrzeiten zum Elitären hingezogen gefühlt habe, jetzt sage er, dass alle gleich seien, daraus ergebe sich ein Widerspruch: „Wer ist denn dann die Elite, wenn alle gleich sind?“ Die Frage könne er nicht beantworten, so Hofmann. Daimagüler fragt, ob Hofmann es in anderen Worten erklären könne. Hofmann: „Dass man zu einer Einheit sich dazugehörig fühlt quasi und in dem Augenblick als Soldat anders ist als jeder andere in der Gesellschaft.“ Daimagüler: „Der Soldat, der Uniformträger, das ist die Elite?“ Hofmann: „Ja, vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt, aber ja, anders kann ich das nicht sagen.“

Daimagüler fragt, wer denn definitiv nicht zur Elite gehört habe. Es sei ja weit verbreitet gewesen aus Bundeswehrsicht, so Hofmann, die damaligen Zivilisten. Er sei neun oder zehn Monate bei der Bundeswehr gewesen, so Hofmann auf Frage. Daimagüler: „Und da gehörten Sie zur Elite und dann nicht mehr?“ Hofmann sagt, das könne Daimagüler so verstehen. Er könne nicht mehr sagen, wie er damit umgegangen sei, dass er plötzlich nicht mehr zur Elite gehört habe, so Hofmann auf Frage. Daimagüler fragt, was sein Anwalt Hofmann eben in der Pause auf dem Gang erzählt habe. Stahl beanstandet, das Mandatsverhältnis sei geschützt. Klemke schließt sich an. Götzl sagt, wenn der Zeuge es beantworten wolle, sei es seine Sache. Daimagüler sagt, er zwinge Hofmann nicht dazu, zu antworten. RA Kohlmann: „Der Zeuge wird dazu nichts sagen.“ NK-Vertreter RA Scharmer sagt, der Zeugenbeistand könne nicht das Mikrofon zu sich ziehen und etwas sagen, bevor der Zeuge etwas sage. RA Kuhn sagt, Kohlmann habe dem Zeugen durch Gesten bedeutet, die Frage nicht zu beantworten. Götzl sagt, der Zeuge könne sich aber mit seinem Beistand beraten. Hofmann: „Möchte ich nicht beantworten.“ Daimagüler fragt zu Hofmanns erwähnter Neigung zum Brauchtum. Hofmann spricht davon, gewisse „deutsche Gebräuche zu pflegen“, vielleicht die Sommersonnwende, das Erntedankfest, solche Sachen. Hofmann sagt, das sei eine „reine private Einstellung“ von ihm gewesen. Daimagüler sagt, Brauchtum sei ein sehr weites Feld, Hofmann habe Erntedankfest und Sommersonnwende genannt, das Erntedankfest sei nichts spezifisch Deutsches. Stahl beanstandet erneut. Daimagüler sagt, der Zeuge habe einen Begriff gebraucht, den er gerne ausgefüllt haben wolle, er höre aber auf.

RAin von der Behrens fragt, wie Hofmanns Erinnerungsvermögen damals bei der Strafanzeige wegen des Personalausweises gewesen sei. Das sei noch relativ frisch gewesen, so Hofmann, jetzt seien es ja 14, 15 Jahre. V. d. Behrens hält aus der polizeilichen Vernehmung vor, dass Hofmann angegeben habe, dass ihm sein Ausweis in der Handelseinrichtung C&A verloren gegangen sei. In der Vernehmung, so v. d. Behrens sei nicht die Rede vom Weg von der Kneipe, sondern nur von der Handelseinrichtung. Hofmann sagt, dort sei ihm aufgefallen, dass die Geldbörse nicht mehr da gewesen sei. Da stehe aber nicht „aufgefallen“, sondern, dass es dort passiert sei, erwidert v. d. Behrens. Dann sei das dort falsch dokumentiert worden, antwortet Hofmann. Die Frage, ob die Angaben unrichtig waren, verneint Hofmann, die seien nicht vollständig gewesen. V. d. Behrens: „Hatten Sie denn einen Grund, dort keine vollständigen Angaben zu machen?“ Hofmann: „Nein.“ RAin Sturm beanstandet, es werde suggestiv gefragt. Es folgt eine kurze Auseinandersetzung zwischen Götzl und Sturm. Dann fragt v. d. Behrens, wie lange vorher Hofmann der Termin für seine BKA-Vernehmung bekannt gewesen sei. Vielleicht drei, vier Wochen, so Hofmann, aber das sei geraten. Auf die Frage, ob ihm bei der Vorladung grob bekannt gewesen sei, worum es geht, sagt Hofmann, das habe in der Vorladung gestanden, „Zeugenbefragung zur terroristischen Vereinigung“ und drei Namen. Er verneint, dass er habe einordnen können, um welches Verfahren es geht. Im Internet sei er auch nicht fündig geworden. Deswegen habe er den RA Kohlmann mitgenommen, weil das doch keine alltägliches Thema sei.

Er habe gewusst, dass es eine große Sache ist, wenn jemand eine Vorladung bekomme mit so einem Inhalt und zum BKA vorgeladen werde, sei das ja nicht alltäglich. V. d. Behrens fragt, ob Hofmann nachgedacht habe, warum er vorgeladen werde in dem Zusammenhang, sie wolle einfach wissen, was Hofmann im Internet gelesen habe und was er sich dazu für Gedanken gemacht habe. Im Internet wenig, so Hofmann, aber in den Medien, im Fernsehen, da habe er Eindrücke bekommen und da habe man sich so seine Gedanken gemacht. Und weil er mit so einer Situation noch nie konfrontiert gewesen sei, habe er einen rechtlichen Beistand in Anspruch genommen. V. d. Behrens sagt, es gehe ihr nicht um den RA. Hofmann verneint die Frage, ob er eine Verbindung zu seiner Person gesehen zu haben, als er das im Fernsehen gesehen habe. V. d. Behrens fragt, ob Hofmann sich zwischen den Terminen der Vernehmung und der Ortsbegehung nochmal versucht habe, zu erinnern. Das bejaht Hofmann, er sei ja mit den BKA-Beamten unterwegs gewesen und habe versucht sich zu erinnern, wo der Sitz von der Hausverwaltung gewesen sei bzw. aufgrund dieser angemieteten Wohnung, aber das sei ergebnislos verlaufen. V. d. Behrens fragt, ob Hofmann dazwischen nochmal nachgedacht habe, welche Personen er gekannt habe, es seien Hofmann ja Personen vorgehalten worden. Das verneint Hofmann V. d. Behrens fragt, ob Hofmann bis heute nochmal darüber nachgedacht habe. Hofmann bejaht das, vor dem Termin jetzt hier. Er habe versucht, das Revue passieren lassen, habe sich an ein, zwei Sachen wieder zurückerinnern können. V. d. Behrens fragt, warum Hofmann nicht zwischen Vernehmung und Begehung darüber nachgedacht habe. Das sei 12, 13 Jahre her gewesen, so Hofmann, und es sei eh schon schwierig gewesen, so Hofmann.

V. d. Behrens sagt, Hofmann habe heute morgen von dem Kameradschaftsgefühl bei der Bundeswehr gesprochen, das er auch in der Szene gesucht habe, und im Nachgang gesagt, das sei vielleicht etwas naiv gewesen. Sie fragt, was damit gemeint sei. Was er erwähnt habe, so Hofmann, mit Anfang 20 sehe man Sachen anders, wie wenn man älter wird. Man habe in vielen Bereichen einfachere, unreifere Vorstellungen. Auf Frage, wann er die Nummer von André Eminger gelöscht habe, sagt Hofmann, das könne er nicht mehr sagen, er denke, vor 7, 8, 9 Jahren. V. d. Behrens sagt, bei einer Analyse von Emingers Handy finde sich eine SMS, die Hofmann zugeordnet worden sei, vom 15.03.2011 [phon.], da gehe es um einen „Ritterkreuzvortrag in Schönbrunn“ [phon.]. Dazu sagt Hofmann, er habe gedacht, das sei länger her. V. d. Behrens fragt, mit wem Hofmann in den Jahren 1998 bis 2000 eng politisch zusammengearbeitet habe. „Eng politisch zusammengearbeitet“ oder überhaupt politische Arbeit habe es nicht gegeben, so Hofmann, es sei ein relativ loser Haufen gewesen, es habe keine Struktur, keine Mitgliedschaft in einer Partei gegeben.

V. d. Behrens fragt, wer damals Hofmanns Freunde gewesen seien. Hofmann beginnt eine Antwort, doch sein Zeugenbeistand unterbricht und sagt, das gehe nicht zum Beweisthema. Götzl sagt, der Einwand habe was für sich. Der Zeuge wird aus dem Saal geschickt. V. d. Behrens sagt, es gehe ihr allein darum, dass der Zeuge heute morgen schon sehr stockend geantwortet habe und hier gesagt habe, er erinnere sich nicht, während er an anderer Stelle sehr exakte Erinnerungen habe. Sie nehme ihm nicht ab, dass er sich nicht an Namen erinnere, es sei offensichtlich, dass er die Namen nicht nennen wolle. Der Zeuge verschweige oder mache offenbar falsche Angaben. Götzl sagt, das sei nicht zulässig, v. d. Behrens solle ggf. umstellen. Der Zeuge kommt wieder rein und v. d. Behrens fragt, ob Hofmann allgemein Probleme habe sich an länger zurückliegende Sachverhalte zu erinnern. Hofmann spricht von einem Freundeskreis und einen politischen Freundeskreis, und davon, dass sich das dann vermischt habe. Es habe dann schon zwei, drei Leute gegeben, mit denen man sich am Wochenenden getroffen habe, aber nicht so, dass man Flugblätter verteilt habe.

V. d. Behrens hält vor, dass Hofmann beim BKA angegeben habe, wenn er früher mit „Faktor 100“ aktiv gewesen sei, würde er sich heute mit dem „Faktor 5“ einstufen. Heute, so v. d. Behrens, habe Hofmann gesagt, er sei damals auch nicht aktiv gewesen. Mit dem „Zahlenspiel“ sei gemeint, so Hofmann, dass er gar nicht mehr aktiv sei in der Hinsicht und damals eben aktiver gewesen sei. Auf Frage, wann er dann „mit Faktor 100“ aktiv gewesen sei, sagt Hofmann, das sei vielleicht 2007, 2008 gewesen. V. d. Behrens sagt, eben habe Hofmann gesagt, man habe sich mit zwei, drei Leuten in einer Kneipe getroffen, und fragt, wer die gewesen seien. Hofmann beginnt eine Antwort, aber wieder geht Kohlmann dazwischen. Götzl sagt, das knüpfe an eine Antwort des Zeugen an. Kohlmann sagt, er frage sich, was das mit dem Beweisthema zu tun habe. V. d. Behrens sagt darauf, dass Kohlmann das nicht beurteilen könne. Hofmann nennt einen Jörg E. [phon.], einen Jörg S. [phon.] und eine Susann J. [phon.].

V. d. Behrens fragt nach den „Geklonten“. Das habe er gehört damals, so Hofmann, die Namen wisse er nicht, aber der Spitzname sage ihm etwas. V. d. Behrens fragt nach Jörg und Kai Ri. Hofmann: „Nee, vom Namen her nicht.“ V. d. Behrens sagt, zu dem einen könne man sagen, dass er Sänger der Band „Blitzkrieg“ gewesen sei. Er kenne die vom Sehen, oberflächlich, er habe keinen Kontakt gehabt, so Hofmann. V. d. Behrens fragt, auf wen sich das beziehe. Das sei schwer, so Hofmann, man könne die relativ schwer auseinanderhalten. V. d. Behrens fragt nach Ingolf We., „Inge“. Das sage ihm nichts, so Hofmann. Der Name Jörg Eh. [phon.] sage ihm etwas. V. d. Behrens fragt nach politischen Kontakten zu Eh. und ob Eh. mit Starke in Neuenrade bei Dortmund gearbeitet habe. Das sei ihm nicht bekannt, das wisse er nicht, so Hofmann. V. d. Behrens fragt, ob Hofmann mal von einem Nachrichtendienst angesprochen worden sei. Was für ein Amt das gewesen sei, könne er nicht sagen, so Ho, er wisse es nicht. Es sei VS gewesen, welcher könne er nicht sagen. Er sei angesprochen worden, ob er gegen Bezahlung Bekannte, Freunde ausspionieren würde. Das habe ihn stark an das Ministerium für Staatssicherheit erinnert, habe ihn erschreckt und er habe das dann verneint. Das sei vielleicht Anfang 2000 [phon.] gewesen. Er verneint zu wissen, ob es das BfV oder ein LfV war, und er verneint, dass es davor eine Ansprache gegeben habe.

RA Scharmer fragt, ob Hofmann sich am Ende der BKA-Vernehmung diese durchgelesen und unterzeichnet habe. Das bejaht Hofmann. Vorhalt: Auf die Frage, ob er jemals Kontakt gehabt habe zu einer der drei aus der Presse bekannten Personen aus der Zwickauer Terrorzelle, habe Hofmann geantwortet, dass es Kontakt zu einem aus der Skinheadszene gegeben habe, der nach Dresden gezogen sei, den Vornamen kenne er nicht, der sei nur Starke genannt worden. Scharmer fragt, ob Hofmann das so formuliert habe. Er denke schon, so Hofmann. Scharmer sagt, Hofmann werde hier nach einem der Drei gefragt, und dann nenne er Starke. Er fragt, welchen Zusammenhang Hofmann zwischen Starke und der Terrorzelle hergestellt habe, wie es zu dieser Antwort komme. Das BKA habe ihn eingangs nach Starke gefragt, so Hofmann. Das sei eine der ersten Fragen gewesen, glaube er, ob er den kenne. Scharmer erwidert, nach dem, was hier in der Akte sei, sei hier von Starke von Hofmann das erste Mal die Rede und das beantworte die Frage nicht, welchen Zusammenhang zwischen der Terrorzelle und Starke Hofmann am 19.04.2012 hergestellt habe. Das BKA habe, wie gesagt, immer darauf gedrängt, so Hofmann, es sei mehr so in die Richtung gegangen seitens des BKA. Scharmer erwidert, er habe vorgelesen, gefragt, ob das so geäußert worden sei, ob Hofmann unterschrieben, gelesen habe, das habe Hofmann alles bejaht; Hofmann werde nach Kontakten zu Mitgliedern der Zwickauer Terrorzelle gefragt und dann sei der erste Satz, es habe Kontakt zu dem gegeben, der nach Dresden gezogen sei.

Scharmer: „Ich muss nochmal fragen: Welchen Zusammenhang haben Sie damals hergestellt?“ Das könne er jetzt so nicht beantworten, sagt Hofmann. Scharmer: „Warum nicht?“ Er habe keine Erinnerung, wie das in dem Zusammenhang komme, so Hofmann. Scharmer sagt, dann sei Hofmanns letzte Antwort offenbar unrichtig, weil er gefragt habe, ob Hofmann das so geäußert habe, was Hofmann bejaht habe. RAin Sturm beanstandet. Der Zeuge wird aus dem Saal geschickt. Sturm sagt, der Zeuge habe auf die erstmalige Frage geantwortet, dass das BKA ihn eingangs nach Starke gefragt habe; der Vorhalt sei dann unzulässig. Götzl sagt, dass aber nach dem Protokoll da wirklich das erste Mal Starke auftauche und dass es Scharmer darum gehe, warum auf diese Frage die Antwort Starke komme. Scharmer sagt, er habe nicht vorgehalten, dass das erste Mal gewesen sei, das sei ihm für die Frage relativ egal, es gehe darum, warum Hofmann auf Starke komme, wo Starke in den Medien noch gar nicht bekannt gewesen sei.

Der Zeuge kommt wieder in den Saal. Scharmer fragt, ob Hofmann erklären könne, wie er auf die Frage nach der Terrorzelle auf den Namen Starke gekommen sei. Eingangs habe das BKA ja gefragt, ob er den Starke kenne, er habe das bejaht und die hätten dann halt geäußert, dass der eben halt dort mit der Terrorzelle in Verbindung stehe usw., so Hofmann. Er habe bloß geäußert, dass er die Person kenne, das sei ja Starke gewesen. Scharmer sagt, unabhängig davon, was das BKA vorher gesagt habe, gehe es hier um die Frage, ob Hofmann Kontakt zu den aus der Presse bekannten Mitgliedern der Terrorzelle habe. Er habe nur Kontakt mit Starke gehabt, so Hofmann, und wie das damals gewesen sei, was protokolliert worden sei, könne er nicht wiedergeben. Scharmer fragt, ob Hofmann eine nähere Erinnerung an das Telefonat mit Starke habe, wo das Treffen ausgemacht worden sei, bei dem dann die zwei Menschen mit Kapuzen gewesen seien. Hofmann verneint das. An den Inhalt seiner Antwort beim BKA, dass Starke ihn gebeten habe, in die Stadt zu kommen und sich zu treffen, erinnere er sich sinngemäß, so Hofmann auf Frage. Scharmer fragt, ob Hofmann Starke mal gefragt habe, was es für einen Sinn habe, diese zwei Personen unterzubringen, wo er die weder sehe noch spreche. Er habe das nicht nochmal hinterfragt, so Hofmann.

RA Kuhn sagt, nach dem Vorhalt von Scharmer gehe es in der Vernehmung weiter, dass bei dem Treffen zwei weitere Personen dabei gewesen seien, mit Kapuzen, so dass die Gesichter nicht zu erkennen gewesen seien. Kuhn fragt, ob Hofmann die Verbindung zu der Zwickauer Terrorzelle gezogen habe, weil er davon ausgegangen sei, dass die zwei Personen Mitglieder der Zelle waren. Hofmann sagt, er habe da eine Vermutung gehabt, wenn er vorgeladen werde, und es aktuell gerade in den Medien gewesen sei, dass es darum gehe. Kuhn fragt, auf welcher Grundlage Hofmann das vermutet habe. Vielleicht im Zusammenhang mit der Vorladung, so Hofmann, so genau könne er das nicht wiedergeben. Vorhalt: Auf die Frage, warum er seiner Meinung nach als Zeuge geladen sei, habe Hofmann gesagt, er vermute, weil er in der Vergangenheit im Freundes- und Bekanntenkreis Kontakt zu Personen des nationalen Spektrum gehabt habe, die auch mit dem Verfahren zu tun haben könnten. Kuhn fragt, ob das richtig protokolliert sei. Hofmann: „Ja. Durch den Herrn Starke jetzt zum Beispiel.“ Kuhn fragt, welche Personen gemeint seien. Starke, so Hofmann. Das sei Mehrzahl, so Kuhn: „Wer noch?“ Weil man generell sich eben in der damaligen Zeit mit vielen getroffen habe, so Hofmann, sei seine Vermutung gewesen, dass er als Zeuge geladen gewesen sei: „Wer konkret, keine Ahnung.“

Kuhn wiederholt, dass die Rede sei von „Personen des nationalen Spektrums, die etwas mit dem Verfahren zu tun haben könnten“. Hofmann sagt, er habe sich damals in Chemnitz in Kreisen bewegt, wo er viele im Einzelnen nicht gekannt habe. Es sei zu vermuten gewesen, dass man befragt wird. Kuhn hakt nach und Hofmann sagt, es sei eine „allgemeine Äußerung“ gewesen. Kuhn erwidert, bei Starke sei es schon konkret gewesen. Weil er vom BKA darauf direkt angesprochen worden sei, so Hofmann. Kuhn fragt, ob Hofmann mal mit Spitzname „SS-Ralle“ genannt worden sei. Er habe das, glaube er, mal gehört, so Hofmann. Kuhn: „Auf Sie bezogen?“ Das denke er, so Hofmann.Von wem er das gehört habe, könne er nicht sagen, das sei vielleicht abends in einer Gaststätte gefallen. Kuhn hält aus einer Vernehmung von vor, dass es gelegentlich vorgekommen sei, dass sich das Trio in seiner, Bu.s, Wohnung über Telefonate und Kapke unterhalten habe, da sei auch „SS-Ralle“ gefallen, wer das ist, wisse er, Bu., nicht, und er bringe das nicht mit Wohlleben in Verbindung. Hofmann sagt, da könne er keinen Zusammenhang herstellen. Kuhn fragt, ob der Zusammenhang sein könne, dass man sich gekannt habe. Das verneint Hofmann, er kenne auch keinen Bu. Er verneint, einen Thomas Rothe zu kennen. Hofmann verneint, im Portemonnaie Kundenkarten von Firmen wie Neckermann oder „Frankonia Jagd“ gehabt zu haben. Kuhn sagt, dass laut Hofmanns Aussage, die Frau von der Hausverwaltung gesagt habe, dass zwischen ihm, Hofmann, und dem falschen Mieter eine Ähnlichkeit im Äußeren bestehe. Hofmann sagt, er könne sich nur erinnern, dass sie gesagt habe, dass er, Hofmann, die Person nicht gewesen sei.

RA Ilius fragt zur Rolle Hofmanns in der rechten Szene. Heute habe Hofmann von sich aus berichtet, er sei nie Mitglied in einer Organisation, Partei gewesen: „Waren Sie mal Mitglied im e.V.?“ Das sei ein öffentlich eingetragener gemeinnütziger Verein gewesen, so Hofmann, da sei er Schriftführer gewesen. Ilius fragt, ob Hofmann das nicht für eine Nazi-KS halte. Hofmann verneint das und spricht davon, dass man sich dort um Hochwasseropfer gekümmert, Kinderfeste gemacht, Gräber gepflegt habe. Ilius sagt, laut einem Vermerk des VS Sachsen handele es sich um einen „rechtsextremistischen Verein“, und fragt, wie es zu dieser Einschätzung gekommen sei. RA Klemke beanstandet. Ilius zieht die Frage zurück, der Zeuge habe lange geschwiegen, das reiche ihm. Dann fragt er, ob Hofmann mit Tina E. [phon.] zusammengearbeitet habe oder die zum Freundeskreis gehört habe. Die sei Vorsitzende gewesen, so Hofmann, deswegen habe sich ein Kontakt ergeben. Auf Frage sagt Hofmann, die sei mit Jörg E. verheiratet gewesen. Ilius fragt, ob Jörg E. auch zum Freundeskreis mit Carsten Ri. gehört habe. Hofmann bejaht das. Ilius fragt, ob Hofmann außer bei diesen „Heimatschutz e.V.“ noch Mitglied in einer anderen rechten Organisation gewesen sei. Hofmann: „Nein.“

Ilius sagt, laut einer Recherche von Andrea Röpke und Andreas Speit in ihrem Buch „Blut und Ehre“ sei Hofmann bei den „Nationalen Sozialisten Chemnitz“ gewesen. Hofmann sagt, er sei in keiner anderen Partei oder Organisation gewesen. Ilius fragt, wie der Kontakt zu den „Nationalen Sozialisten Chemnitz“ gewesen sei. Klemke beanstandet die Frage als suggestiv. Ilius fragt, ob Kontakte bestanden. Hofmann sagt, es hätten Kontakte bestanden, er sei als Gast anwesend gewesen. Ilius fragt, wo Hofmann anwesend gewesen sei. RA Stahl beanstandet. Er habe zwar gelernt, so Stahl, dass „alles zur Prüfung der Glaubhaftigkeit“ dienen könne, aber hier sei eine Grenze erreicht. Götzl sagt, das sehe er auch so. Der Zeuge wird aus dem Saal geschickt.

Ilius sagt, es gehe um mehrere Dinge. Zum einen gebe es die Erkenntnisse des VS, dass Hofmann, beim „Heimatschutz Chemnitz“ e.V.“ mitgearbeitet habe, Hofmann habe aber gesagt, dass er in keiner Organisation gewesen sei. Die „Nationalen Sozialisten Chemnitz“ seien dieses Jahr verboten worden, Jörg E. sei eines der führenden Mitglieder gewesen. Darüber hinaus sei die CD „NSU/NSDAP“ bei einer der Führungspersonen der „Nationalen Sozialisten Chemnitz“ gefunden worden. Angesichts dessen, was Hofmann heute erzählt habe, des „ganz zufälligen“ Verlusts des Personalausweises, der Frage der Bestellung der Materialien, stelle sich die Frage, ob nicht evtl. über ihn diese CD dahin gelangt sei. Stahl sagt, das seien Fragen, die sich stellen würden, die aber hier nicht weiter führen würden, der Zeuge sitze nicht auf der Anklagebank. Es sei sonst eine Grenze erreicht, sonst sei es in der Hand der NK den Prozessstoff „auszuweiten“, und dem schaue er mit „einigem Groll“ zu. Ilius erwidert, man sei hier ununterbrochen mit Nazizeugen aus Chemnitz konfrontiert, die lügen und verharmlosen würden. Und ein wesentlicher Teil davon lebe in 500 Metern um die zwei Wohnungen des NSU. Die Rede vom Untertauchen sei falsch. Die seien umgezogen in diese Nazinachbarschaft. Solche Fragen könnten in Bezug auf die Gründung eine Rolle spielen. Die hätten in einer lebendigen Naziumgebung gelebt. Scharmer sagt, es gebe eine Erkenntnismitteilung, dass Maik Eminger bei den „Nationalen Sozialisten Chemnitz“ gewesen sei, es gehe auch um die Frage, ob Hofmann bei den „Nationalen Sozialisten Chemnitz“ gewesen sei, und ob Eminger da auch gewesen sei.

Dann sagt Hofmanns Zeugenbeistand Kohlmann, hier werde ein Zusammenhang hergestellt zwischen dem NSU und den „Nationalen Sozialisten Chemnitz“ und seinem Mandanten. Er müsse dann seinem Mandanten raten von der Beantwortung von Fragen abraten. Es folgt eine kurze Auseinandersetzung um die Rolle des Zeugenbeistands, während der Ilius sagt, er ziehe die Fragen im Hinblick auf § 55 StPO zurück. NK-Vertreterin RAin Link fragt Hofmann, wann er Eminger kennengelernt habe. Vielleicht 2006, 2007, 2008, so Hofmann, er könne es nicht mehr sagen. Auf Frage, ob Starke irgendwelche anderen Angaben gemacht habe, aus denen Hofmann hätte schließen könne, wer die Personen mit den Kapuzenpullis sein könnten, sagt Hofmann, er könne sich da an nichts erinnern. RA Prosotowitz fragt, wann Hofmann den neuen Ausweis beantragt habe. Er denke, unmittelbar, nachdem er ihn als verloren gemeldet habe, so Hofmann. Prosotowitz: „Sicher?“ Nicht mehr ganz, so Hofmann, aber es werde so gewesen sein, weil er ein neues Dokument gebraucht habe. Auf Frage, ob er mehrere Ausweise beantragt habe, sagt Hofmann: „Nein, nur einen.“ Prosotowitz hält vor, dass Hofmann am 04.05.2004 [phon.] einen neuen Ausweis beantragt habe, und fragt, warum erst fünf Jahre später. Das könne nicht sein, so Hofmann. OStAin Greger sagt, der Vorhalt sei falsch. Götzl sagt, in den Akten finde sich, dass Hofmann am 25.02.1999 [phon.] einen neuen Ausweis beantragt habe. Hofmann sagt, er habe dann umgehend einen neuen Ausweis beantragt, weil er ja ein Dokument gebraucht habe.

RA Narin fragt in Bezug auf die Speicherung „Ralf Jäger“ [phon.], wo Hofmann bei der Bundeswehr gedient habe. Hofmann nennt Hammelburg und bejaht die Frage, ob er beim „Jägerlehrbataillon 353“ gedient habe. Narin fragt, ob Hofmanns Dienstgrad „Jäger“ gewesen sei. Hofmann: „Nee, Hauptgefreiter.“ Narin fragt, ob Hofmann auch „Jäger“ gewesen sei. Hofmann bejaht das. Er verneint, mit André Eminger darüber gesprochen zu haben, er habe nie mit André Eminger gesprochen, nur bei der Veranstaltung. Auf die Frage, ob er 2004 mal an einer Spontandemonstration, angemeldet von Wohlleben, in Altenburg teilgenommen habe, sagt Hofmann, dass er sich nicht erinnern könne. Narin sagt, da sei es um einen rechtsextremen Jugendlichen gegangen, der von der Polizei durch eine Schusswaffe verletzt worden sei. Da sei er dabei gewesen, so Hofmann, aber er habe nicht gewusst, dass Wohlleben das angemeldet habe. Er verneint, Kontakt zu in Altenburg zu haben, der Name sage ihm nichts. Wie man auf den Namen „Heimatschutz Chemnitz“ gekommenen sei, könne er nicht mehr sagen. Der Begriff THS habe ihm damals vom Hören etwas gesagt, aber er habe jetzt keinen Kontakt gehabt diesbezüglich. Narin fragt nach einem Thomas Esch. Er kenne jemanden oberflächlich, der mit Spitzname „Esche“ heiße, so Hofmann, aber der Name sei ihm nicht bekannt. Er verneint, mit „Esche“ gesprochen zu haben, dass der Mundlos kenne. Er verneint, zu kennen.

RA Langer fragt, ob Hofmann das Internetforum „freier-widerstand.net“ kenne. Hofmann sagt, in Internetforen bewege er sich eigentlich nicht. Auch „n-w-j.de“ sage ihm nichts. RAin v. d. Behrens fragt, ob sie richtig verstanden habe, dass Hofmann bei der Frage nach dem VS gesagt habe, er glaube, er sei vom sächsischen VS angesprochen worden. Er könne sich nicht erinnern, es könne sein, so Hofmann. V. d. Behrens fragt, ob Hofmann das vermute. Er könne es nur vermuten oder habe es vermutet, so Hofmann, nach dem Dialekt könne man nicht schließen, „eineindeutig“ könne er es nicht sagen. In der BKA-Vernehmung sei von einer allgemeinen Ansprache Mitte der 90er die Rede, so v. d. Behrens, eben habe Hofmann von Anfang 2000 [phon.] gesprochen. Sie fragt, ob Hofmann sich erinnere, wann es gewesen sei. Das sei rein gefühlt, so Hofmann, er habe keine Eckpunkte. Hier stehe, so v. d. Behrens, dass die Ansprache, soweit er sich erinnere, auf dem Betriebsgelände seiner Firma erfolgt sei. Auf Frage sagt Hofmann, dass er dort seit 1991 arbeite und auch heute noch.

RA Reinecke bittet Hofmann, das Gespräch mit den „Kapuzenmännern“ und den Verlust zeitlich in Verbindung zu setzen. Da müsse er raten, er könne es nicht genau sagen, so Hofmann, im Monatsbereich sei es auf alle Fälle mindestens gewesen. Das Gespräch sei zuerst gewesen, so Hofmann auf Frage. Auf die Frage, ob in der Geldbörse auch Geld gewesen sei, sagt Hofmann: „Sicherlich, ja.“ Reinecke fragt, ob Hofmann bei der Polizei nur gesagt habe, dass sein Ausweis gestohlen sei, nicht die Geldbörse mit Geld. Das habe er vielleicht weggelassen, sagt Hofmann Geld sehe man ja sowieso nie wieder. Vielleicht sei es ihm deswegen entfallen. Reinecke fragt, ob die Polizei nicht gefragt habe, ob mehr gestohlen wurde. Das wisse er nicht mehr, sagt Hofmann. Reinecke fragt, ob Hofmann jemandem gesagt habe, dass er bei der Firma „Frankonia“ Kunde sei, oder jemandem die Kundennummer mitgeteilt habe. Hofmann: „Nein.“ Reinecke sagt, laut der Firma sei die laut Hofmanns Angaben unrechtmäßige Bestellung telefonisch eingegangen. Telefonisch sei bei Versandhäusern ein gängiger Bestellvorgang gewesen, so Hofmann. Reinecke: „Auch für Neukunden?“ Er habe ja schon was gekauft gehabt, so Hofmann, deswegen sicher eine Nummer gehabt.

RA Kohlmann beschwert sich und Götzl sagt, Reinecke setze voraus, dass es eine telefonische Bestellung mit Kundennummer gewesen sei. Reinecke fragt, ob Hofmann, als er damals zum BKA gegangen sei, überlegt habe, ob er zum Verlust seiner Ausweise gefragt werden könne. Das verneint Hofmann, der sei ihm im Laufe des Gesprächs vorgelegt worden. Dann habe Hofmann aber umfangreich sofort Auskunft geben können, deswegen seine Frage, erwidert Reinecke. Er sei nicht vorbereitet gewesen, sagt Hofmann. Er habe ja bis dato heute nie wieder einen Ausweis verloren, deswegen seien die damaligen Vorgänge haften geblieben. Auf Frage, ob er das nicht komisch gefunden habe, sagt Hofmann: „Auf alle Fälle.“ Er bejaht, das auch dem BKA gesagt zu haben. Das sei aber nicht im Protokoll, so Reinecke. Hofmann sagt, es sei erst gesprochen und dann das Protokoll geschrieben worden. Reinecke fragt ob Hofmann Armin und/ oder Gunter Fi. kenne. Das sage ihm nichts, so Hofmann Reinecke sagt, die hätten damals in der Bruno-Granz-Straße 44 gewohnt. Das könne sein, aber es sage ihm nichts, so Hofmann. Das sei ein großes Wohngebiet.

Nach dem Ende von Hofmanns Einvernahme behalten sich mehrere NK-Vertreter_innen Erklärungen vor. Dann beantragt RA Klemke, die Schweizer Justizbehörden zu ersuchen, den Zeugen Hans-Ulrich Müller erneut im Weg der Rechtshilfe zu den Angaben ggü. RA Ünlücay zu vernehmen. Außerdem beantragt er RiBGH Bünger zu laden zur Vernehmung von Carsten Schultze, bei der Schultze Schwarz-Weiß-Kopien von Schusswaffen vorgelegt worden seien. RA Heer sagt, die Verteidigung Zschäpe schließe sich beiden Anträgen an. Der Verhandlungstag endet um 17:09 Uhr.

Der Blog NSU-Nebenklage kommentiert:
„Letztlich wurde ein weiteres Mal deutlich, dass die Naziszene den NSU nicht nur bei seinen Morden unterstützt hat, sondern bis heute jede Aufklärung verhindert. Deutlich wurde zudem, dass nicht nur die „Blood and Honour“-Szene in die Unterstützung des NSU einbezogen war, sondern auch Aktivisten außerhalb der Skinheadszene. Diese weitere Szene käme auch für die Unterstützung in den Jahren nach dem Verbot von Blood and Honour im Herbst 2000 in Frage, als der Verfolgungsdruck gegen „B&H“-Mitglieder größer wurde.“
http://www.nsu-nebenklage.de/blog/2014/11/26/26-11-2014/

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