Protokoll 95. Verhandlungstag – 19. März 2014

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Nachdem zuvor schon ein BKA-Beamter zur Vernehmung von aussagen musste, wurde am Mittag Carsten Ri. gehört. Ri. hatte für das Trio eine Wohnung angemietet und vermutlich mit Beate Zschäpe zusammen den Mietvertrag unterschrieben. An konkrete Details, die die Angeklagten belasten könnten, wollte sich Ri. nicht erinnern können und als die Nebenklage den Zeugen intensiver befragen wollte, verhinderte die Bundesanwaltschaft die weitere Befragung mit den Worten: „Wir sind nicht das jüngste Gericht.“

Zeugen:

  • Tassilo Ba. (BKA, Vernehmung Andreas Sch.)
  • Carsten Ri. (Anmietung einer Wohnung für die Untergetauchten in Chemnitz)

Der Verhandlungstag beginnt um 9.46 Uhr. Erster Zeuge ist KOK Ba. vom BKA Meckenheim, Vernehmungsbeamter bei einer Vernehmung von Andreas Sch. (siehe Protokoll 88. Verhandlungstag) in Karlsruhe. Ba. berichtet, es sei darum gegangen, ob Sch. noch eine weitere Waffe veräußert hat, ob bei der ersten Waffe ein Schalldämpfer mit verkauft wurde und außerdem um den „Boban“, von dem Sch. die Waffe gekauft haben wollte. Die Frage, ob Sch. eine weitere Waffe veräußert habe, sei verneint worden. Sch. habe gesagt, er habe in seinem Leben nur die eine verkauft, zu der er sich bereits eingelassen hat. Zum Prozedere des Verkaufs habe er angegeben, das sei so gelaufen wie in der ersten Vernehmung geschildert. Bei der ersten Vernehmung habe Sch. nicht eindeutig identifizieren können, deshalb sei eine Wahllichtbildvorlage gefertigt worden und Sch. habe da S. eindeutig identifiziert als denjenigen, dem er die Waffe übergeben und der ihm das Geld gegeben habe. Zum Aussehen der Waffe habe Sch. gesagt, dass es lange her sei, er sich aber erinnern könne, dass sie osteuropäisch gewesen sei, wahrscheinlich eine Dienstwaffe. Evtl. aus Jugoslawien, weil derjenige, von dem er sie gekauft habe, Jugoslawe sei. Bei Osteuropa sei sich Sch. jedenfalls relativ sicher gewesen. Dann sei Sch. der Vorhalt über einen Schalldämpfer gemacht worden. Das habe Sch. erst bestritten. Sie hätten dann darauf hingewiesen, dass der Schalldämpfer ein zentraler Punkt sei und S. gesagt habe, es sei ein Schalldämpfer dabei gewesen. Sch. habe geantwortet, er könne sich nicht erinnern. Nach ihrer Auffassung sei das unglaubwürdig gewesen, es sei ja laut Sch. das einzige Waffengeschäft in seinem Leben gewesen. Dann habe Sch. gesagt, dass ein Schalldämpfer dabei war. Zur Frage, ob der bestellt gewesen sei, habe Sch. gesagt, der Schalldämpfer sei explizit von S. mit bestellt worden, er würde ja nichts liefern, was nicht bestellt worden wäre.

Dann sei Sch. aufgefordert worden, nochmal genau zu schildern, wie das Geschäft zustande gekommen sei. Sch. sei sich nicht ganz sicher gewesen. Er habe gesagt, dass Wohlleben und Carsten S. öfter im „“ gewesen seien, er wüsste allerdings nicht, ob Wohlleben bei dem ersten Gespräch dabei war. Zu einem späteren Zeitpunkt der Vernehmung habe Sch. gesagt, dass S., als es um die Waffe ging, alleine bei ihm gewesen sei und gefragt habe, ob er ihm eine Schusswaffe mit Schalldämpfer besorgen könne. Gedanken, was die wohl damit vor gehabt hätten, habe Sch. sich laut Aussage nicht gemacht, er habe nur das Geld gesehen. Dann hätten sie Sch. vorgehalten, dass gesagt habe, dass in den 90er Jahren häufiger Personen der rechten Szene nach Waffen gefragt hätten und Li. diese immer an Sch. verwiesen habe. Sch. habe gesagt, das sei ihm nicht bekannt. Zum Gang des Geschäftes befragt, habe Sch. gesagt, dass er, nachdem ihm S. den Auftrag erteilt habe, in ein Spielcasino in der Innenstadt gegangen sei, in dem er auch hin und wieder Gast gewesen sei. Dort habe er den „Boban“ gefragt, von dem habe er gewusst, dass er im Krieg gekämpft hat. Boban habe dann gesagt, er schaue, was er machen kann, und man müsse sich dann halt wieder zusammen finden. Der „Boban“ sei identifiziert worden, so Ba., der heiße Slobodan mit Vornamen, den Nachnamen wisse er nicht mehr. Sie hätten dann mit Sch. eine Lichtbildvorlage zu „Boban“ gemacht. Sch. habe gesagt, er erkenne ihn mit sechzigprozentiger Wahrscheinlichkeit.

Dann habe Sch. gesagt, nachdem sie nun raus gefunden hätten, wer der „Boban“ ist, müsse er seine Aussage revidieren. Entgegen seiner ersten Aussage, habe er die Waffe nicht von „Boban“ bekommen, sondern von einem Bekannten. Er habe angenommen, dass der „Boban“ abgeschoben sei, sie ihn deswegen nicht identifizieren könnten. Tatsächlich habe er die die Waffe habe er von bekommen, der sei bekannt als jemand, der etwas organisieren kann. Es habe sich alles genauso zugetragen, wie geschildert, außer dass es Jürgen Lä. statt „Boban“ gewesen sei. Zum Ablauf habe Sch. dann geschildert, dass er sich mit Lä. getroffen habe, ihm den Auftrag erteilt habe. Der habe gesagt, mal sehen, was man machen kann. Nach zwei Wochen oder so habe Lä. gesagt, die Waffe sei da. Die Übergabe habe entweder in einem Park oder einer Seitenstraße stattgefunden, da sei er, Ba., sich nicht mehr sicher. Sch. habe 2.000 DM bezahlt, das sei sein erspartes Geld gewesen. Er habe die Waffe zu Hause gelagert. Es habe noch 1 bis 2 Wochen gedauert, Sch. habe weder von Wohlleben noch von Carsten S. eine Erreichbarkeit gehabt. Irgendwann habe sich S. gemeldet und man habe sich zwei, drei Tage später getroffen und er habe in einem Kleinwagen das Paket übergeben. S. habe es unter den Fahrersitz geschoben, und die verabredeten 2.500 DM übergeben.

Dann sei es um die zweite Waffe, die in Rede stand, gegangen, so Ba. Das habe ja aus den Aussagen von und S. abgeleitet werden können. Sch. sei aber dabei geblieben, das es nur das eine Waffengeschäft in seinem Leben gegeben habe. Sie hätten dann nachgefragt, ob es vielleicht möglich sei, dass das Geschäft direkt über Lä. gelaufen sein könnte. Dazu habe Sch. nichts sagen können. Sch. habe gesagt, dass man sich vom Sehen her gekannt habe, Wohlleben und Lä. hätten beide in Altlobeda gewohnt, aber ob ein näheres Kennverhältnis besteht, könne er nicht sagen. Die abschließende Frage sei gewesen, so Ba., ob Sch. Kontakt zu Li. gehabt habe, das habe Sch. bejaht. Er habe Li. am Telefon gesagt, dass der Ärger, den Li. habe, würde „auf seine Kappe“ gehe, es sei aber nicht über Vernehmungsinhalte gesprochen worden. Zum Zeugen könne er nicht viel sagen, so Ba., er habe Sch. nur einmal gesehen. Sch. sei augenscheinlich nervös gewesen, habe stark geschwitzt. Sch. habe immer nur auf Vorhalte erzählt, „was Sache ist“.

Götzl liest aus der Vernehmung vor, dass Sch. gesagt wurde, sie seien gezwungen davon auszugehen, dass Sch. mindestens zwei Waffen verkauft hat, Holger G. habe ausgesagt, dass er eine Waffe übergeben habe, die nach Angaben von Wohlleben von Sch. stamme, und Carsten S. habe ausgesagt, dass er tatsächlich eine Pistole bei Sch. gekauft hat und diese Pistole dann persönlich an Böhnhardt und Mundlos übergeben hat. Götzl sagt, als Antwort stehe hier: „Stimmt nicht.“ Ba. bestätigt den Vorhalt. Götzl hält vor, dass Sch. gesagt habe, dass er bei der vorherigen Vernehmung mit ziemlicher Sicherheit die Person erkannt habe, an die er eine Waffe verkauft habe, wenn die noch einen Scheitel gehabt hätte. Ba. sagt, deswegen habe es die zweite Vorlage gegeben und da habe Sch. dann eindeutig Carsten S. identifiziert. Ba. nimmt die Vorlage in Augenschein und sagt, Sch. habe die Nummer 6 identifiziert. Götzl hält vor, dass Sch. gesagt habe, er meine, es habe sich um 50 Schuss Munition oder weniger gehandelt, er wisse es nicht mehr genau. Ba. bestätigt den Vorhalt. Zum Kaliber der Waffe habe Sch. gesagt, dass es eine kleine Pistole war. Götzl liest vor, dass Sch. angegeben habe, „Boban“ habe ihm gesagt, es handele sich um eine Dienstwaffe aus einem osteuropäischen Land, zu Kaliber und Marke könne er nichts sagen. Götzl sagt, dann finde sich hier die Frage, warum Sch. nicht unter Vorhalt erzähle, dass er noch etwas mehr als eine Pistole und 50 Schuss geliefert habe. Da habe Sch. gesagt, das sei an den Haaren herbeigezogen, antwortet Ba. Götzl hält vor, dass Sch. auf die Frage, ob es zutreffe, dass er auch einen Schalldämpfer besorgt und weitergegeben hat, gesagt habe, er wisse es nicht mehr. Ba. sagt, er habe gedacht, dass Sch. zuerst gesagt habe, das sei auf keinen Fall so gewesen. Darauf hält Götzl eine Stelle aus dem Vernehmungsprotokoll vor, dass Sch. gesagt worden sei, er solle sich genau überlegen, welche Waffen nebst Zubehör er verkauft hat, worauf Sch. gesagt habe, er könne jetzt nicht mehr ausschließen, dass ein Schalldämpfer dabei war.

Ba. sagt, Sch. habe „rumgedruckst“, immer nur eingeräumt, was sie ihm vorgehalten hätten. Ba. bestätigt den Vorhalt, dass sie gesagt hätten, es sei doch unglaubhaft, dass Sch. keine Erinnerung habe, ob er einen Schalldämpfer geliefert hat, worauf Sch. gesagt habe, er habe einen Schalldämpfer bestellt, er liefere doch nicht mehr als er liefern muss. Götzl sagt, dann stehe hier, dass Sch. ermahnt worden sei, die Wahrheit zu sagen, die Bestellung eines Schalldämpfers sei ein wesentlicher Punkt, es könne doch auch so gewesen sein, dass der „Boban“ gesagt habe: da ist ein Schalldämpfer dabei, was anderes gibt es nicht. Ba. bestätigt das. Er sagt, Carsten S. habe angegeben, er habe nicht explizit einen Schalldämpfer bestellt; es sei dann darum gegangen, ob der explizit mitbestellt oder einfach mitgeliefert wurde. Sch. sei nervös gewesen, habe stark geschwitzt und immer versucht, sich da herauszuziehen. Götzl hält vor, im Protokoll finde sich die Anmerkung, der Zeuge habe bei dem Satz mit dem Kopf geschüttelt. Ba. bejaht das, Sch. habe gesagt, der sei explizit von S. mitbestellt worden. Den Vorhalt, dass Sch. ausgesagt habe, es sei immer um eine Pistole mit Schalldämpfer gegangen und er gesagt habe, das mit dem Schalldämpfer könne er nicht versprechen, aber letztendlich habe es geklappt, bestätigt Ba.

Götzl fragt, ob es da immer nur um Carsten S. ging. Ba. sagt, am Anfang sei Sch. sich nicht sicher gewesen, ob S. und Wohlleben nicht zusammen gekommen seien, aber nachdem das mit dem Schalldämpfer durch gewesen sei, habe er von S. und Wohlleben als Kunden im Laden gesprochen, aber bei diesem Termin sei S. allein da gewesen. Ba. sagt, er meine auch, dass Sch. gesagt habe, dass S. kommen würde, sei ihm von Li. angekündigt worden. Ba. sagt, er meine, dass Sch. gesagt habe, er wisse nicht mehr, ob er im Vorfeld auch mit Wohlleben über dieses Waffengeschäft gesprochen habe, es sei jedenfalls nie Wohlleben als Besteller der Waffe genannt worden. Götzl hält vor, dass Sch. gesagt habe, er meine, dass die beim ersten Mal gemeinsam im Laden gewesen seien, ob da über Einzelheiten des Geschäfts gesprochen wurde, wisse er nicht mehr. Götzl hält vor, dass Sch. verneint habe, dass Carsten S. und Wohlleben gesagt hätten, für wen Waffe und Schalldämpfer sein sollen. Dann hält er vor, dass Sch. zum Ablauf der Waffenbestellung gesagt habe, irgendwann zwischen 1999 und 2001 sei der S. mal in den Laden gekommen und habe ihn gebeten, vor den Laden zu kommen, unter vier Augen habe er dann gefragt, ob Sch. Schusswaffe mit Munition und Schalldämpfer besorgen könne. Ba. bestätigt das. Dann hält Götzl vor, dass Li. Sch. vor dem Treffen angekündigt habe, dass jemand da gewesen sei und ihn sprechen wolle, den Grund habe Li.. ihm nicht gesagt.

Zur Frage der Bekanntschaft des „Boban“ habe Sch. angegeben, so Ba., er kenne den aus aus einem Spielcasino, das dem „Boban“ oder einem Kumpel vom „Boban“ gehört. Götzl hält vor, dass Sch. gesagt habe, er habe „Boban“ gefragt, ob er eine Pistole mit Schalldämpfer organisieren kann, der sei nicht sonderlich überrascht erschienen, und habe gesagt, er schaue mal, was er machen kann. Ba. sagt, von „Boban“ habe Sch. später mitbekommen, die Pistole sei da, man habe sich in einem Park in Jena getroffen, ein Landsmann von Boban habe das Paket mit der Waffe gehabt. Er denke, so Ba., dass Sch. da habe vorbauen wollen, dass er sagen kann: „Der Boban hat damit nichts zu tun. Denn von dem Landsmann weiß ich nichts, da hab ich keinen Namen zu.“ Auf Frage von Götzl sagt Ba. sagt, Sch. habe davon gesprochen, das Geld an den Begleiter des Boban übergeben zu habe. Götzl hält jedoch vor, dass Sch. laut Protokoll angegeben habe, es „Boban“ in die Hand gedrückt zu haben. Den „Boban“ habe Sch. dann letztlich bei der Lichtbildvorlage identifiziert und dann gesagt, dass er die Waffe von dem Jürgen Lä. gehabt habe, so Ba. Ba. sagt, dass er denke, dass Sch. Angst hatte, dass der „Boban“ bei ihm „auf der Matte“ steht. Sch. habe den als Irren bezeichnet. Sch. habe Sorge gehabt und sich dann korrigiert. Bei der Inaugenscheinnahme der Vorlage sagt Ba., Sch. habe die Nummer 6 identifiziert. Götzl hält vor, dass Sch. laut Protokoll ausgesagt habe, jetzt wo sie den „Boban“ kennen würden, müsse er leider sagen, dass er jemanden habe schützen wollen und angenommen habe, den „Boban“ würden sie eh nicht kriegen, weil der abgeschoben sei; die Waffe habe er von einem Kumpel aus Jena, „der jetzt sehr begeistert sein wird“. Lä., so der Vorhalt weiter, kenne Sch. seit der Berufsschulzeit, der habe etwa sein Alter, wohne in Altlobeda und sei dafür bekannt gewesen, dass er quasi alles besorgen konnte.

Dann fragt Götzl zum Ablauf der Protokollierung. Ba. sagt, da sei eine Schreibkraft gewesen, die habe mitprotokolliert. Man versuche so wortgenau wie möglich mit zu protokollieren. Die kurzen Aussagen seien schon wortwörtlich protokolliert worden. Das Protokoll habe Sch. durchgelesen und unterschrieben, er habe auch jede Seite unterschrieben, er, Ba., meine, dass Sch. zwei Dinge auch geändert habe. Götzl sagt, am Ende finde sich eine Unterschrift, auf den einzelnen Seiten sehe er jetzt keine.

Götzl macht den Vorhalt, dass sich Sch. und Lä. gegenüber dem Laden auf eine Bank gesetzt hätten, dort habe Sch. Lä. gefragt, ob er eine Schusswaffe mit Schalldämpfer und Munition besorgen könne. Götzl hält vor, dass Sch. angegeben habe, dass Lä. zunächst gefragt habe, was Sch. damit wolle, und Sch. habe geantwortet, dass ein Kunde danach gefragt habe. Daran erinnere er sich nicht, so Ba., er habe gedacht, dass Sch. davon gesprochen habe, sie sei nicht für ihn. Auf Frage sagt Ba., die Schreibkraft habe selbständig mitgeschrieben. Dann hält Götzl vor, Lä. sei ca. zwei Wochen später in den Laden gekommen, dann seien sie an einer Kirche eine Treppe hoch gegangen, da sei ein kleiner Park, da habe Lä. ihm die Waffe übergeben; bezahlt habe er nichts, er habe Lä. gesagt, wenn das Geschäft abgewickelt sei, bekomme er sein Geld. Ba. bestätigt den Vorhalt. Götzl hält weiter vor, die Waffe habe Sch. versteckt, er habe ja warten müssen bis S. auftaucht bzw. sich meldet. Götzl sagt, diese Sachen seien laut Protokoll alle auf die Frage „Wie heißt dieser Kumpel?“ gekommen und fragt, ob Sch. das alles auf Frage so geschildert habe. Ba. sagt, das sei zwei Jahre her, er könne es nicht mehr sagen. Dann werde da gefragt, warum Sch. nicht Wohlleben angerufen habe. Ba. sagt, da habe Sch. gesagt, er habe auch von dem keine Nummer gehabt. Götzl verliest, dass es außerdem um „den Kleinen“ gegangen sei. Damit hab Sch. Carsten S. gemeint, so Ba. Götzl hält vor, dass Carsten S. laut Sch. kurze Zeit später in den Laden gekommen sei, am selben Tag oder am Tag darauf sei dann die Übergabe abgewickelt worden.

Weiter hält Götzl vor, Sch. sei gefragt worden, ob es sein könne, dass wenn sie Lä. befragen, der sagt, dass er häufiger mit Sch. Waffengeschäfte abgewickelt hat. Ba. sagt, das habe Sch. bis zum Schluss bestritten. Die Aussage: „Ich kannte diese ganzen Typen überhaupt nicht. Ich war eher ein spaßorientierter Rechter“ habe sich auf Wohlleben bezogen, sagt Ba. auf Frage. Götzl hält die Aussage vor: „Wir haben auch mal gekifft, das ging den Parteiaffen wahnsinnig gegen den Strich“. Ba. bestätigt den Vorhalt. Auf die Frage, ob Li. oder Wohlleben Lä. als Person kannten, die gewisse Dinge besorgen könne, habe Sch. gesagt, dass sich Li. und Lä. auf jeden Fall kannten, bei Wohlleben wisse er es nicht, vom Sehen auf jeden Fall aus Altlobeda, sagt Ba. Die Frage, ob Li. Kenntnis von dem Waffengeschäft hatte, habe Sch. verneint. Götzl hält vor, dass der Frank ja Geschäftsführer gewesen sei und es mit Sicherheit nicht gut gefunden hätte, wenn er mitbekommen hätte, dass Sch. ein solches Geschäft im Laden tätige. Weiter hält Götzl vor, dass Sch. gesagt habe er könne nicht sagen, ob Li. Wohlleben, wenn der ihn gefragt hätte, direkt an Lä. verwiesen haben könne, er habe sich darüber mit Li. nie unterhalten, es könne sein, dass Wohlleben und Lä. sich vom Sehen kannten, aber Lä. habe nicht der rechten Szene angehört. Götzl hält die abschließenden Worte der Vernehmung vor, dass Sch. nochmals betonen wolle, dass die Geschichte der Wahrheit entsprochen habe, er lediglich Verkäufer Lä. durch den „Boban“ ersetzt habe. Die Details würden alle der Wahrheit entsprechen, so habe Lä. gesagt, dass es sich um eine osteuropäische Dienstwaffe handelt. Es folgt eine Pause bis 11.26 Uhr.

Nebenklagevertreter RA Langer hält vor, dass Sch. auf die Frage, ob S. oder Wohlleben Angaben gemacht hätten, wozu die Pistole gebraucht wird, gesagt habe, dazu hätten sie nichts gesagt. Ba. bestätigt den Vorhalt. Langer fragt, ob Sch. Lä. den Namen derjenigen mitgeteilt habe, für die er die Waffe habe besorgen sollen. Das verneint Ba. Auf Frage von Zschäpes Verteidiger RA Stahl sagt Ba., sie seien bei der Vernehmung zu dritt gewesen, wer welche Frage gestellt hat, könne er nicht mehr sagen. Den Anfang habe Weingarten gemacht, danach hätten sein Kollege und er je nach Fragekomplexen gefragt. Worauf sie bei der Vernehmung abzielten, sei Sch. nicht mitgeteilt worden. Es sei auch unüblich, dass man Zeugen genau sagt, um was es geht. Es sei darum gegangen, die bereits gewonnenen Erkenntnisse bestätigt oder revidiert zu bekommen. Weingarten habe den Zeugen normal nach § 55 belehrt, so Ba.

Dann geht es um die Frage, ob Sch. auch zwischendurch belehrt wurde, dass er auf bestimmte Fragen nicht antworten müsse. Stahl fragt, welchen Eindruck Ba. von Sch. gehabt habe, als der das erste Mal den Schalldämpfer eingeräumt habe. Ba. sagt, dass Sch. „relativ konsterniert“ gewesen sei, Sch. sei in sich zusammen gesunken und habe geschwitzt. Sein Eindruck, so Ba., sei gewesen, dass Sch. den Schalldämpfer am liebsten gar nicht erwähnt hätte. Auf Frage sagt Ba., er habe nicht den Eindruck gehabt, dass Sch. Angst hatte, aber dass Sch. nicht gewusst habe, was auf ihn zukommt. Anhaltspunkte, dass Sch. seinerseits Angst vor Strafverfolgung hat, habe es nicht gegeben. Stahl fragt, ob z.B. die Frage gekommen sei, ob er jetzt ins Gefängnis muss. Ba. sagt, in die Richtung sei nichts formuliert worden. Stahl hält vor, dass Sch. gesagt worden sei, dass er sich, bevor er sich weiter festlege, genau überlegen solle, wie viele Waffen Sie mit welchem Zubehör er verkauft hat, und dann komme Sch.s Antwort, dass er nicht ausschließen könne, dass ein Schalldämpfer dabei war. Stahl fragt, ob das alles gewesen sei, was Sch. an Vorhalt gemacht wurde. Ba.: „Das ist alles, mehr nicht.“ Stahl sagt, laut Protokoll folge Sch.s Antwort, dass es definitiv so gewesen sei, dass die einen Schalldämpfer bestellt haben, auf einen Vorhalt, der diese Antwort gar nicht nahelege. Ba. sagt, warum Sch. das dann gesagt habe, könne er nicht sagen. Stahl fragt, ob Ba. eine Erinnerung habe, ob Sch. die konkrete Frage gestellt wurde, ob bei ihm ein Schalldämpfer bestellt wurde. Die sei Sch. gestellt worden, so Ba., von wem könne er nicht mehr sagen, Sch. habe darauf explizit gesagt, dass ein Schalldämpfer bestellt wurde.

Auf Frage von Zschäpes Verteidigerin RAin Sturm sagt Ba., er könne nicht mehr sagen, ob jede Frage ins Protokoll diktiert wurde. Auf Frage sagt Ba., er meine, dass Sch. mit der Bahn nach Karlsruhe gekommen ist. Wohllebens Verteidiger RA Klemke fragt, ob sich Ba. auf die Vernehmung hier vorbereitet habe. Ba. sagt, er habe sich die Vernehmung nochmal durchgelesen und er habe sich die Bezüge aus anderen Vernehmungen, u.a. von Carsten S., angeschaut, wo es um den Schalldämpfer ging. Bei der Vernehmung von Andreas Sch. in Karlsruhe habe ihm die erste Vernehmung von Sch. vorgelegen, das was Carsten S. zum Schalldämpfer gesagt habe und die Aussage von Holger G. zum zweiten Waffentransport, sagt Ba. auf Frage. Dann fragt Klemke zum Druckvorgang des Vernehmungsprotokolls. Ba. sagt, es habe zwei Exemplare gegeben, eines sei in Karlsruhe verblieben, das andere hätten sie nach Meckenheim mitgenommen. An den konkreten Vorgang könne er sich nicht erinnern. Klemke fragt, ob sich Ba. noch erinnere, wieviele Personen auf der Wahllichtbildvorlage mit Carsten S. einen Scheitel tragen. Aus dem Kopf wisse er das jetzt nicht, so Ba. Klemke sagt, Sch. habe ja davon gesprochen, dass er Angst vor dem „Boban“ habe, und fragt, ob Sch. sich dahingehend geäußert habe, dass er Angst vor Jürgen Lä. habe. Ba. sagt, danach hätten sie nicht gefragt, er habe aber auch nicht den Eindruck gehabt. Klemke fragt, ob Ba. erinnerlich sei, ob er später in einem Vermerk Anregungen in Richtung der BAW in Bezug auf Andreas Sch. gemacht habe. Da sei es darum gegangen, den Anfangsverdacht einer möglichen verfolgbaren Straftat zu prüfen, so Ba., das sei aber abgelehnt worden. Es sei darum gegangen, ob Sch. vielleicht doch wusste, für wen und wofür die Waffe bestimmt war. Klemke fragt, ob es diesbezüglich Erkenntnisse gegeben habe. Das verneint Ba., es habe aber Ungereimtheiten gegeben, wo man der Ansicht habe sein können, dass Sch. nicht mit allem heraus gerückt ist. Ba. bestätigt, dass das nur ein Verdacht gewesen sei, entsprechend sei das abgelehnt worden nach rechtlicher Würdigung. Auf Frage sagt Ba., seiner Kenntnis nach habe S. ausgesagt, gegenüber Sch. nichts davon erwähnt zu haben, für wen die Waffe bestimmt war. Klemke fragt, ob sich in der Vorbereitung auf die Vernehmung von Sch. da substanziell etwas geändert habe. Ba. sagt, die Anregung sei deutlich nach der Vernehmung ergangen und man arbeite ja nicht nur „im eigenen Saft“. Er habe mit seinem Sachgebietsleiter entschieden, die Anregung zu schreiben, damit ihnen nichts vorzuwerfen ist. Die sei abgelehnt worden und damit sei das Thema für sie durch gewesen.

Klemke fragt, ob sich Ba. mal Gedanken gemacht habe, ob Sch.s Status als Zeuge korrekt ist. Das verneint Ba. Klemke sagt, gerade eben habe Ba. gesagt, es habe sich bei dem Vermerk mit der Anregung nichts Substanzielles geändert. Ba. sagt, es hätten sich Dinge ergeben. Auf Nachfrage sagt er, Klemke habe konkret gefragt, ob sie Belege gehabt hätten, ob Sch. wusste, dass die Waffe fürs Trio ist, die hätten sie nicht gehabt, aber es habe gute Gründe gegeben, das anzuregen, die rechtliche Würdigung überlasse er der Staatsanwaltschaft. Klemke fragt, ob Ba. mal den Gedanken gehabt habe, Sch. müsse evtl. als Beschuldigter vernommen werden. Das bejaht Ba., aber der Verstoß gegen das Waffengesetz sei ja verjährt. Solange Sch. nicht bewiesen werden könne, dass er wusste, was mit der Waffe passieren soll, bleibe er Zeuge. Sie hätten sich Gedanken gemacht und gesagt, der Zeugenstatus „passt wunderbar“. Hätten sich andere Erkenntnisse ergeben, hätte man unterbrechen und neu belehren müssen, so Ba. Auf Nachfrage sagt Ba. die Formulierung „passt wunderbar“ sei etwas flapsig gewesen, es habe sich um eine rechtliche Würdigung gehandelt. Auf Frage Klemkes, ob Sch. auch belehrt worden sei, dass er evtl. ein generelles Auskunftsverweigerungsrecht haben könne, sagt Ba., Sch. sei umfänglich nach § 55 StPo belehrt worden.

Wohllebens Verteidigerin RAin Schneiders hält die Frage vor, ob Carsten S. oder Wohlleben Sch. irgendwelche Angaben gemacht hätten, zu welchem Zweck die Pistole gebraucht wird, und fragt, warum die Frage auf S. und Wohlleben gestützt wurde. Sch. sei sich ja am Anfang nicht ganz sicher gewesen, wer jetzt bei der Anbahnung des Geschäftes dabei gewesen sei, so Ba. Schneiders fragt, woraus Ba. entnommen habe, dass Sch. mit dem Begriff „Parteiaffen“ Wohlleben mit gemeint gewesen sei. Ba. sagt, er wisse ja, dass Wohlleben politisch aktiv war, daher habe er ihn darunter gefasst. Schneiders fragt, warum in der Vernehmung nicht nach einer Personenbeschreibung des Begleiters von „Boban“ gefragt worden sei. Sie hätten ihm zuerst die Lichtbildvorlage des „Boban“ machen wollen, der Begleiter sei erst mal nicht so wichtig für sie gewesen und sei wohl sowieso eine reine Schutzbehauptung gewesen.

Auf Frage von RA Pausch, Verteidiger von Carsten S., sagt Ba., wenn man Sch. etwas vorgehalten habe, habe der freimütig erzählt, nach Nachfrage und Ermahnung sei Sch. mit den Dingen heraus gerückt, die sie schon vermutet oder gewusst hätten. In Bezug auf den Komplex Schalldämpfer und auf Jürgen Lä. habe er, Ba., aber schon den Eindruck gehabt, dass das der Wahrheit entsprochen habe. Auf Frage von Pausch sagt Ba., die Vernehmung sei ein normales Gespräch gewesen, es sei keiner laut geworden. Er bejaht, dass Sch. Pausen gemacht habe, er habe sich Zeit genommen, die Sachen zu bedenken. Pausch fragt, warum die Aussage von Carsten S., er habe ein deutsches Fabrikat bestellt, Sch. nicht vorgehalten worden sei. Das wisse er nicht, so Ba., das sei aber für ihre Ermittlungen auch nicht so relevant gewesen, Sch. habe gesagt, er habe die Waffe besorgt, die es gab. Die Frage von RA Hösl, Verteidiger von Carsten S., ob Ba. die 1998 in der Garage gefundene Adressliste kenne, auf der auch Andreas Sch. stehe, verneint der Zeuge. Hösl fragt, ob gefragt worden sei, warum, wenn ein Kennverhältnis bestanden habe, Wohlleben und Li. nicht direkt an Jürgen Lä. herangetreten seien. Das verneint Ba.

Auf Frage von RA Heer, Verteidiger von Zschäpe, sagt Ba., ihm sei nicht kommuniziert worden, warum die die Vernehmung staatsanwaltschaftlich sein sollte. Heer fragt, wer denn das Übergewicht bei der Befragung hatte. Anfangs sei das Weingarten gewesen, der habe dann die Vernehmung verlassen, und dann sei es sein Kollege Ha. [phon.] gewesen. Auf Bitten Heers beschreibt Ba. das Gebäude des GBA in Karlsruhe, den Weg ins Vernehmungszimmer, das Vernehmungszimmer selbst und die Sitzordnung. Wie sie gesessen haben, könne er nicht mehr sagen, so Ba., jedenfalls hätten sie nicht neben dem Zeugen gesessen. Heer sagt, im Protokoll stehe, dass Weingarten von 13.45 Uhr bis 14.05 Uhr die Vernehmung verlassen habe, und fragt, warum sich eine Vernehmungsdauer von 20 Minuten in nur eineinviertel Seiten wiederfinde. Das könne er nicht sagen, so Ba. Richter Götzl sagt, Ba. habe Ergänzungen des Zeugen angesprochen, im Protokoll würden sich aber aber keine finden. Ba.: „Dann hab‘ ich mich da vertan.“ Es folgt die Mittagspause bis 14.23 Uhr.

Danach gibt RA Stahl eine Erklärung ab. Er zitiere das Vernehmungsprotokoll, so Stahl: „Die Frage der Bestellung des Schalldämpfers ist ein wesentlicher und zentraler Punkt in dem Verfahren.“ Genauso sei es, sagt Stahl. Es sei „ausgesprochen misslich“, dass bei einem Kenntnisstand, den die Ermittlungsbehörden durch die Vernehmung des Mitangeklagten S. gehabt hätten, dass die drei keinen Schalldämpfer bestellt hätten, nun eine These in die Befragung des Sch. hinein transportiert werde und nicht erkennbar sei, wie es zu der Antwort komme. Der Zeuge Sch. habe gesagt, es sei definitiv so gewesen, dass die einen Schalldämpfer bestellt haben. Die Frage müsse gestellt worden sein, denn ein Zeuge wechsele nicht das Thema von der Lieferung auf die Bestellung. Es lasse sich heute nicht mehr aufklären, außer vielleicht durch die Vernehmung des Zeugen Weingarten, wie es dazu habe kommen können, dass Sch. „aus dem Nichts heraus“ diese Bekundung aufstelle. Es handele sich hier um einen zentralen Wertungspunkt in der Anklage. Man könne das glauben, aber man könne durchaus davon ausgehen dass der Zeuge aus Angst Wunschantworten gegeben habe, von denen er geglaubt habe, dass diese Antworten gerne gehört werden, dass er möglicherweise eine Erklärung abgegeben habe, von der er ausgeht, dass sie das Ziel der Befragung ist.

Es folgt die Vernehmung des Zeugen Carsten Ri., 36, „Personaler“ aus München. Die Vernehmung gestaltet sich ausgesprochen zäh, Ri. macht fast nur auf wiederholte Nachfragen Angaben. Götzl sagt, es gehe um eine Wohnung in der Altchemnitzer Straße in Chemnitz im Zeitraum 1998 und fragt, was Ri. dazu sagen könne. Ri.: „Dass ich die Wohnung angemietet habe auf meinen Namen und dann entsprechend zur Nutzung überlassen habe.“ Ri. sagt, „man“ sei an ihn herangetreten, ob er bereit sei, die Wohnung zu mieten. Die sei schon ausgesucht gewesen, er habe sie nicht suchen müssen. Er habe mit der Maklerin die Wohnungsbesichtigung und dann -übergabe gemacht. Götzl fragt nach Personen. Daran könne er sich im Einzelnen nicht erinnern, so Ri., er wisse nicht mehr, wer die Wohnung gesucht hat, wer auf ihn zugekommen ist, wer bei der Übergabe mit dabei war. Götzl sagt, Ri. solle ganz am Anfang beginnen. Ri.: „Ja, habe ich schon gesagt, dass die Wohnung angemietet wurde.“ Götzl erwidert, das klinge so, als ob das von selbst geschieht. Ri. sagt, er habe keine genaue Erinnerung, das habe er schon der Polizei gesagt. Götzl fragt, wo Ri. damals gelebt habe. In Chemnitz, sagt Ri., er habe auch eine eigene Wohnung gehabt, entsprechend sei die Wohnung nicht für ihn gewesen. „Man“ sei da auf ihn zugekommen und habe gefragt, ob er bereit wäre, die Wohnung anzumieten, damit „die drei Personen“ unterkommen könnten: „Und dementsprechend habe ich gesagt, ja, mach ich.“ Er habe nur noch die Übergabe machen und den Vertrag unterschreiben müssen.

Götzl sagt, Ri. tue so, als ob das das Selbstverständlichste der Welt wäre. Ri.: „Man hat mich gefragt, man brauchte halt jemand, der nicht polizeibekannt ist, und da hab ich mich bzw. meinen Namen zur Verfügung gestellt.“ Götzl: „Wer brauchte jemanden, der nicht polizeibekannt war?“ Ri. sagt, das wisse er im Einzelnen nicht mehr. Es sei natürlich jemand aus dem Freundeskreis gewesen, sagt Ri. auf Frage. Götzl erinnert Ri. an seine Belehrung vom Beginn der Vernehmung. Ri. sagt, er wisse nicht, wer da den ersten Kontakt aufgenommen habe. Auf die Frage, woher er dann wisse, dass der aus dem Freundeskreis kommt, sagt Ri., der Kreis sei etwas größer. Götzl sagt, er wäre schön glücklich über einen Namen aus dem Freundeskreis. Ri.: „Das kann ich nicht.“ Auf Frage, welche Freunde er damals gehabt habe, sagt Ri.: „Viele.“ Ri. sagt, weil er sich nicht mehr genau dran erinnern könne, wolle er keine Namen nennen. Götzl erwidert, Ri. stehe unter Wahrheitspflicht. Ri. sagt, er meine, dass auf ihn zugekommen sei, aber genau wisse er nicht, wer da dahinter sei. Da seien auch keine Informationen preisgegeben worden, um die Leute zu schützen, und er habe auch nicht nachgefragt. Auf Frage sagt er, es gehe um Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt. Ihm sei nur gesagt worden, dass die hätten abhauen müssen aus Jena, warum sei ihm nicht gesagt worden und er habe auch nicht gefragt. Es habe ihn nicht interessiert, zu damaliger Zeit sei das aus Kameradschaft gewesen oder „warum auch immer ich es gemacht habe.“ Er habe auch keine Nachteile dadurch gehabt. Ihm sei gesagt worden, dass er die Miete nicht zahlen müsse, was er wegen des Wehrdienstes auch nicht gekonnt hätte. Er sei in unregelmäßigen Abständen auch selber in der Wohnung gewesen, einmal im Monat oder so, um zu schauen, ob es Probleme gibt, ob die was brauchen. Ihm sei gesagt worden, dass es nur eine Übergangslösung sei. Er habe dann auch nachgefragt, ob es schon den „Zeitpunkt X“ gibt, ob die Rückabwicklung der Wohnung ansteht. Er meine, der Vertrag sei unbefristet gewesen. Er selbst habe in Chemnitz gewohnt, sei unter der Woche aber in der Kaserne gewesen.

Dann geht es um Adressen von Ri. in Chemnitz. Die Frage, ob er auch in der Altchemnitzer Straße gemeldet gewesen sei, verneint Ri. Götzl fragt, was „Übergangslösung“ bedeute. Ri. sagt, der Zeitraum sei erstmal unbestimmt gewesen, „bis sie was anderes haben und dann würden die da entsprechend raus.“ Die seien ein halbes, Dreivierteljahr geblieben, so genau wisse er es nicht. Irgendwann habe es geheißen, dass sie ausziehen, und dann habe er die Rückabwicklung gemacht, Renovierung und Schlüsselübergabe. Er habe die Wohnung weiß streichen müssen, sagt Ri. auf Frage. Es habe mindestens zwei Schlüssel zu der Wohnung gegeben, aber er selbst habe, meine er, keinen gehabt. Er meine, dass nicht vereinbart worden sei, dass er zu festen Zeiten vorbei kommt. Er wisse nicht mehr genau, wie die Mietzahlungen und die Kautionszahlung abgelaufen seien oder wie das Geld an den Vermieter kam. Er meine nicht, dass er etwas bar eingezahlt habe, er nehme an, dass er selbst es überwiesen habe. Götzl fragt, um was es bei den Besuchen gegangen sei. Ri. sagt, die Besuche seien nicht allzu lang gewesen, eine Viertel- oder halbe Stunde. Sie hätten sich über „normale Sachen“ unterhalten, angefangen vom Wetter, was er die ganze Woche bei der Bundeswehr gemacht habe, aber an genaue Gesprächsinhalte könne er sich nicht mehr erinnern.

Götzl fragt zum Verhalten der drei. Ri.: „Also für mich wirkten sie normal, ruhig, nicht besonders auffällig.“ Sie hätten kein auffälliges Äußeres gehabt. Mit Böhnhardt und Mundlos habe er so gut wie gar nichts zu tun gehabt, der „Hauptkontakt“ sei zu Zschäpe gewesen. Er habe Zschäpe nur in der Wohnung getroffen. Soweit er wisse, habe die Wohnung zwei Zimmer gehabt, einen Hauptraum mit Kochnische, einen Nebenraum als Schlafzimmer, und dazu ein Badezimmer. Bei den Besuchen habe er selbst sich nur in dem Hauptraum aufgehalten, so Ri., der sei geschätzt 20 bis 25 qm groß gewesen. Was die beiden Männer gemacht hätten, während er zu Besuch war, könne er nicht sagen, er wisse nicht, ob die zugegen waren. Götzl sagt, Ri. habe davon gesprochen, dass sie unauffällig gewesen seien, also habe er sie offenbar gesehen. Ri. sagt, er könne sich vielleicht noch an ein- oder zweimal erinnern. Auf Nachhaken von Götzl sagt Ri., in der Wohnung seien sie gewesen, er habe die drei nie außerhalb der Wohnung gesehen. Er wisse nicht, ob die dann im Nebenraum waren. Er wisse es nicht, er könne nicht mal sagen, ob die jedes Mal dabei waren.

Götzl fragt, welche Namen Ri. damals gekannt habe. Die Nachnamen habe er erst aus der Berichterstattung erfahren, so Ri. Damals habe er gewusst, dass die beiden Uwe heißen und „die Frau Zschäpe eben Beate“. Zum Aussehen der drei sagt Ri., die Jungs hätten längere Haare gehabt als in der Berichterstattung, also zumindest mal wie er selbst jetzt. [Auf der Besucherempore wird gelacht; der Zeuge trägt kurze Haare und hat eine Halbglatze.] Ri.: „Und die Frau Zschäpe so wie jetzt.“ An eine Brille bei Zschäpe könne er sich nicht erinnern, so Ri. Die drei seien freundschaftlich miteinander umgegangen, als ob sie sich schon länger kennen. Er verneint, dass darüber gesprochen worden sei, er habe aber gewusst, dass die aus Jena kommen, das sei seine Wahrnehmung gewesen. Auf Frage von Götzl sagt Ri.: „Warum die da weg sind, war kein Gesprächsthema. Welchen Beruf die erlernt haben, wo die zur Schule gegangen sind, weiß ich nicht. Und wenn kann ich mich nicht erinnern dass sowas Thema gewesen ist.“ Die Wohnung sei sehr spärlich eingerichtet gewesen. Im Hauptraum hätten ein Tisch und Stühle gestanden, er könne nicht sagen, ob da ein Sofa war. Götzl fragt nach Computern. Ri.: „Nicht, dass ich wüsste.“ Er wisse auch von keinem Telefon, die hätten vielleicht Handys gehabt. Er habe keine Erreichbarkeit von den dreien gehabt, es könne sein, dass er ihnen für den Notfall seine Telefonnummer da gelassen hat. Über Dritte habe es keine Kontakte zu den dreien gegeben, immer nur direkt in der Wohnung.

Götzl fragt, mit wem der Mietvertrag abgeschlossen wurde und wo. Ri. antwortet, er sei sich nicht sicher, aber er meine, dass er mit Frau Zschäpe bei der Wohnungsübergabe war mit der Maklerin, dass sie sich am Objekt getroffen, den Mietvertrag unterschrieben, die Schlüssel mitgenommen haben. Er wisse nicht mehr, wie der Vermieter hieß, so Ri., aber es sei, glaube er, kein Ansässiger gewesen. Wie die Kautionszahlung gelaufen sei, wisse er nicht mehr, zum Mietzins sagt, er, den wisse er auch nicht. Das Verhalten Zschäpes bei den Besuchen sei unauffällig, normal gewesen, was die beiden Uwes währenddessen gemacht haben, könne er nicht sagen. Götzl fragt, ob Ri. so eine Situation öfter gehabt habe, dass er für jemanden eine Wohnung angemietet habe, oder sonstige derartige Verpflichtungen eingegangen sei. Das verneint Ri. Götzl fragt, wer denn Ho. sei. Ri.: „Das kann ich nicht genau sagen, das ist jetzt nur eine Vermutung, der gehörte halt damals zu meinem Freundeskreis.“ Er meine, dass Ho. ihn gefragt habe, ob er das machen würde. Götzl: „Was heißt denn jetzt Vermutung?“ Das heiße, dass er nicht hundertprozentig genau sagen könne, dass es so gewesen ist. Auf den Ho. komme er, weil sie über die drei gesprochen hätten. Ho. habe gewusst, dass die drei in Chemnitz sind und deswegen meine er, dass Ho. auf ihn zugekommen ist. Ho. habe die drei „zumindest vom Hörensagen“ gekannt, ob Ho. persönlichen Kontakt hatte, wisse er nicht.

Götzl: „Welche konkrete Information haben Sie von wem bekommen?“ Ri.: „Das ist genau das, was ich nicht mehr weiß.“ Götzl hakt nach und Ri. sagt, er wisse, dass er sich mit Ho. unterhalten habe, das habe ja nicht jeder gewusst, aber was sie im Detail besprochen hätten, wisse er nicht mehr. Götzl fragt, was damit gemeint sei, dass es nicht jeder gewusst habe. Ri. sagt, Ho. habe nicht gewollt, dass es jedem gesagt wird. Und so habe er, Ri., gewusst, dass ein begrenzter Personenkreis gewusst habe, dass die drei in Chemnitz sind, er wisse nicht mehr, wer dazu gehörte. Götzl fragt, ob Ri. Starke etwas sage. Vom Namen her, so Ri., aber er könne nicht zuordnen, ob der mit der Sache etwas zu tun hatte. Götzl: „Was verbinden Sie mit dem Namen Starke?“ Ri.: „Nur vom Hörensagen.“ Auf Nachfrage sagt Ri., es könne sein, dass der Name mal gefallen sei von Ho., aber in welchem Zusammenhang könne er nicht mehr sagen. Mit Ho. habe er über die drei nur im Zuge der Anmietung gesprochen, so Ri. auf Frage: „Das war kein Dauerthema“. Zur Frage, ob er Kontakt zu einer Person namens Starke gehabt habe, sagt Ri.: „Nicht, dass ich wüsste.“ Es könne sein, dass der ihm mal über den Weg gelaufen ist, aber er könne sich nicht bewusst erinnern. Götzl fragt, ob Ri. bei der Anmietung kein Risiko gesehen habe. Das verneint Ri., er verneint auch, Überlegungen in die Richtung angestellt zu haben. Auf Frage sagt er, es sei ihm schon bekannt gewesen, dass die drei von der Polizei gesucht werden, aber er habe nicht gewusst, warum, und habe es nicht einordnen können.

Götzl fragt, ob es denn kein Risiko für Ri. sei, wenn er jemandem helfe, der von der Polizei gesucht wird. Ri. sagt, es sei klar gewesen, dass der Zeitraum begrenzt ist, daher habe er kein Risiko gesehen. Er verneint die Frage, ob er im Gespräch mit den dreien oder mit Ho. mal versucht habe, zu ergründen, was der Hintergrund ist. Er sei, so Ri., vielleicht zu naiv gewesen, er habe keine Ahnung. Götzl fragt, ob Ri. nicht darüber habe reden dürfen. Ri. sagt, es habe ihn auch nicht interessiert. Zu seiner persönlichen Situation damals sagt Ri., er sei beim Wehrdienst gewesen, finanziell habe er keine Schulden gehabt, aber auch keine Reichtümer. Beide Wohnung hätte er sich nicht leisten können, so Ri. auf Frage. Die Kündigungsfrist der Wohnung kenne er nicht, so Ri., aber er gehe von drei Monaten aus. Götzl: „Haben Sie sich überlegt, dass das möglicherweise Probleme geben könnte, wenn sie den Mietzins nicht bekommen?“ Anfangs schon, so Ri., aber ihm sei von Ho. versichert worden, dass er das Geld nicht aufbringen muss. Er bejaht, dass der Vertrag in der Wohnung abgeschlossen worden sei. Er gehe mal davon aus, dass er mit dem Auto dorthin gekommen sei, weil er sich immer mit dem Auto bewege. Die Adresse der Wohnung sei ihm dann schon mitgeteilt worden. Götzl: „Von wem?“ Ri. antwortet, von Ho., vielleicht habe er aber auch vorher die Maklerin angerufen. Götzl fragt, woher Ri. deren Nummer gehabt habe. Ri. sagt, er wisse nicht, ob er die angerufen habe, aber die werde wahrscheinlich auf der Annonce gestanden haben.

Götzl sagt, jetzt habe Ri. bei der Wohnungsübergabe Zschäpe erwähnt und fragt, wie das abgelaufen sei. Ri. sagt, er meine, dass Zschäpe dabei war, dass sie zu zweit waren. Er meine, den ersten Kontakt zu Zschäpe dort bei der Wohnungsbesichtigung gehabt zu haben, so Ri. auf Frage. Den ersten Kontakt zu den Uwes habe er danach in der Wohnung gehabt, würde er sagen. Götzl fragt, mit wem Ri. die Einzelheiten der Bezahlung besprochen habe. Er vermute mal mit Zschäpe, so Ri., aber er könne sich an die Einzelheiten nicht erinnern, er wisse es nicht. Götzl fragt, ob es eines Bürgen bedurft habe. Ri. sagt, bei der Polizei sei ihm gesagt worden, dass „das Ding“ von zwei Personen unterschrieben sei, aber an Namen könne er sich nicht erinnern. Dann geht Ri. nach vorne, um einen Formularmietvertrag in Augenschein zu nehmen. Er sagt, das scheine der Mietvertrag der Wohnung zu sein. Zu einer der beiden Unterschriften sagt Ri., da stehe der Name , er kenne niemanden mit dem Namen Fiedler. Er wisse nicht, ob sich Zschäpe da als Fiedler ausgegeben hat. Götzl fragt, bei welcher Gelegenheit die Unterschrift Fiedler auf den Vertrag kam. Ri. sagt, er vermute, dass sich Zschäpe als Fiedler ausgegeben hat, sei sich aber nicht sicher. Götzl sagt, hier sei von der Hausnummer 12 die Rede. Ri.: „Ja.“ Auf Frage sagt Ri., er meine, die Wohnung sei in der ersten Etage gewesen. Götzl hält vor, dass im Vertrag von der zweiten Etage die Rede sei. Weiter hält Götzl vor, die Wohnung habe laut Vertrag ein Zimmer, eine Kammer, ein WC mit Bad, eine Kochnische und einen Kellerraum gehabt, sie sei 26,9 qm groß gewesen. Das könne hinkommen, so Ri. Zum Mietzins sei hier, so Götzl, vermerkt, 700 DM und es sei die Rede von der Zusatzvereinbarung: Keine Haustiere. Götzl fragt, ob darüber gesprochen worden sei. Das wüsste er nicht, so Ri., das sei wahrscheinlich ein Vermieterwunsch.

Seiner Erinnerung nach sei der Vertrag Mitte, Ende 1998 abgeschlossen worden, so Ri. auf Frage. Götzl hält den 29.8.1998 vor. Die Kündigung sei von Zschäpe ausgegangen, sagt Ri. auf Frage, der Mietzeitraum sei nach der ersten Kündigung nochmal verlängert worden. Wie es dazu gekommen sei, wisse er nicht mehr, so Ri., wahrscheinlich habe „man“ gesagt, „man“ habe noch kein Ausweichquartier. Er wisse auch nicht mehr, wer sich darum gekümmert hat. Dann wird dem Zeugen ein Kündigungsschreiben vorgehalten, dass der Mietvertrag zum 31.12.1998 gekündigt werden solle, das Mietverhältnis somit zum 30.3.1999 ende. Ri. bestätigt, dass das seine Unterschrift ist. Dann hält Götzl ein Schreiben der Vermieter U. an Ri. vor, in dem, „wie bereits mit Ihrer Frau besprochen“, eine Verlängerung bis 31.4.1999 bestätigt wird. Götzl fragt, was es mit der Formulierung “mit Ihrer Frau besprochen” auf sich habe. Ri. sagt, vermutlich sei Zschäpe gemeint: „Wir haben uns bei der Maklerin als Paar ausgegeben.“ Weiter stehe da, so Götzl, dass nur noch eine Miete ausstehe, weil zu Beginn der Anmietung eine Monatsmiete mehr bezahlt worden sei. Er könne nicht sagen, ob noch Nachforderungen gekommen seien, sagt Ri. auf Frage. Er gehe davon aus, dass er Nebenkostenabrechnungen bekommen habe, wisse es aber nicht. An Absprachen für den Fall könne er sich nicht erinnern, vielleicht sei das mit der Kaution auf Null aufgegangen, an Nachzahlungen habe er keine Erinnerung. Götzl hält eine Nebenkostenabrechnung für 1998 vor, dass sich aufgrund des Wasser- und Heizungverbrauchs eine Nachzahlung von 304 DM zu leisten sei. Ri.: „Sagt mir erstmal nichts.“ Götzl fragt, ob Ri. Zahlungen aus eigener Tasche vorgenommen habe. Das wisse er nicht, so Ri., aber er gehe ganz stark davon aus, „dass wir es bezahlt haben oder ich es bezahlt habe“, wenn die ihn schon angeschrieben hätten.

Dann beginnt Götzl mit Vorhalten aus Ri.s polizeilichen Vernehmungen. Götzl verliest, dass Ri. am 9.5.2012 angegeben habe, dass er die Personen selbst gar nicht gekannt habe, Starke sei durch einen Bekannten auf ihn zugekommen, da ein paar Kameraden eine Wohnung gesucht hätten. Ri. sagt, das könne nicht sein, weil der Starke nicht selber auf ihn zugekommen sei. Götzl fragt, ob Ri. das denn so geschildert habe, ob er sich an die Vernehmungssituation erinnere. Ri. sagt er erinnere sich an die Situation. Götzl sagt, hier stehe am Ende „gelesen und genehmigt“ und dann sei da eine Unterschrift von Ri. Götzl fragt, ob Ri. sich das durchgelesen habe. Ri. bejaht das, aber vielleicht habe er es sich nicht richtig durchgelesen. Götzl fragt, ob der Name Starke gefallen sei. Das bejaht Ri,., aber nur, dass er den vom Hörensagen her kenne. Götzl hält vor, dass Ri. ausgesagt habe, den Kontakt zwischen Starke und ihm habe ein Freund hergestellt, der Ralph Ho. aus Chemnitz. Götzl: „Was sagen Sie dazu?“ Ri.: „Dann wird es so gewesen sein.“ Götzl fragt, was das bedeuten soll. Ri. sagt, er könne sich an die ganzen Sachen und Zeiträume nicht hundertprozentig erinnern. Wenn es da so stehe und er es unterschrieben habe, werde es so sein. Er werde auch zum damaligen Zeitpunkt gesagt haben, dass er sich nicht genau erinnern könne. Sein letzter Kontakt zu Ho. sei vielleicht zehn Jahre her, so Ri. auf Frage. Auf Vorhalt sagt Ri., dass ihm bekannt gewesen sei, dass die drei aus der rechten Szene in Jena kamen und weg mussten, aber nicht warum.

Die Frage, ob er in der rechten Szene war, bejaht Ri. Er sei nicht „parteilich aktiv“ oder in einer Organisation gewesen, habe aber zumindest eine rechte Meinung gehabt. Götzl hakt nach und Ri. sagt, er habe eine rechte Meinung gehabt, sei aber nicht „in irgendeiner Szene“ gewesen. Götzl fragt nach Freunden und Ri. nennt Ralph Ho. Auf Nachfrage spricht er von einem Ronny und einem Steve. Man habe „ganz normale Sachen“ gemacht, sei in die Kneipe oder ins Kino gegangen. Götzl fragt, ob sich Ri. mal mit wem unterhalten habe, warum ausgerechnet er diese Wohnung anmelden sollte. Ri.: „Weil man jemand brauchte, der nicht polizeibekannt war.“ Er verneint, Vorfälle mit der Polizei gehabt zu haben, zumindest habe er keine Vorstrafen oder ähnliches gehabt. Auf die Frage, wer das gesagt habe, nennt Ri. erneut den Namen Ho., der habe zumindest gewusst, dass er, Ri., keine Vorstrafen hatte. Götzl hält vor, dass Ri. angegeben habe, nach dem Auszug der drei die Wohnung für die Übergabe hergerichtet zu haben. Außerdem hätten die ihm Videospiele überlassen und es seien Nachzahlungen zu leisten zu erwarten gewesen, um das zu begleichen habe er einen Pauschalbetrag bekommen. Ri.: „Möglicherweise.“ Götzl erwidert, das lese sich hier aber, als ob es so gewesen wäre. Ri.: „Ich kann mich da nicht mehr dran erinnern, tut mir leid.“

Zu den Besuchen in der Wohnung stehe in der Vernehmung, dass die drei eigentlich immer in der Wohnung gewesen seien, weil sie sich ja verstecken mussten, bei den Besuchen habe Ri. nur vorbei schauen wollen, ob alles in Ordnung ist, sie hätten 30 Minuten gedauert, so Götzl. Götzl fragt, ob es Absprachen gegeben habe. Ri. sagt, er habe es für richtig empfunden, er sei aus Eigenantrieb hingegangen. Dann hält Götzl vor, die drei hätten Computer gespielt und das sei der Gesprächsinhalt gewesen. Da werde man sich über Computerspiele unterhalten haben, sagt Ri. Über Politik sei nicht gesprochen worden, Waffen habe er in der Wohnung nicht gesehen. Auf Frage sagt Ri., er wisse nicht mehr, wie die Kontakte zur rechten Szene zustande kamen. Götzl: „Ja, haben Sie da gar keine Vorstellungen davon? Man muss fragen und fragen und fragen.“ Ri. sagt, das sei ja schon zwanzig Jahre her . Götzl sagt, er wolle sich hier nicht selbst vernehmen. Dann sagt Ri., das sei dann wohl über die Schule oder andere Bekannte gegangen und er sei dann „entsprechend dort verhaftet geblieben“.

Dann werden Wahllichtbildvorlagen in Augenschein genommen. Ri. erkennt Böhnhardt und Mundlos, sagt aber, er kenne die Bilder aus der Berichterstattung. Götzl sagt, er habe hier von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe gesprochen, sage jetzt aber, dass er sie auf den Bildern nicht erkenne. Ri. wiederholt, er habe die beiden Uwes aus dem Fernsehen erkannt, persönlich habe er sie mit längeren Haaren in Erinnerung. André E. und Wohlleben kenne er nicht, so Ri. auf Frage. Ho. habe er in dem Zeitraum 1996/97 kennengelernt. Götzl hält aus Ri.s Vernehmung vom 2.3.2012 vor, das sei über die Berufsschule gegangen, man habe sich in der Reitbahnstraße vor dem Haus eines Mitschülers getroffen, Ho. habe rechte Tendenzen gehabt, das habe man auch an der Kleidung erkannt, Namen von anderen wisse er nicht mehr, er habe auch keine Kontakte mehr. Weiter hält Götzl vor, es seien dort „ausländerfeindliche“ Bemerkungen gefallen wie „Scheiß Ausländer“. Ri. bestätigt die Vorhalte. Dann stehe hier, so Götzl, dass Ho. den Kontakt zum Kreis Starke und Trio hergestellt habe, Ho. sei auf ihn zugekommen. Ri.: „Genau.“ Götzl fragt, warum er dann anfangs so haben bohren müssen. Ri.: „Ja, weil Ihre Fragen vage waren.“ Götzl sagt, dass Ri. immer im Passiv und von „man“ gesprochen habe, dass er keine Namen genannt habe, das Problem seien nicht die Fragen gewesen. Ri.: „Das war zumindest meine Wahrnehmung.“ Götzl sagt, aus Sprache könne man auch viel entnehmen, er habe das so wahrgenommen, dass Ri. ihm ausweichen wollte. Ri.: „Das war nicht meine Absicht.“ Götzl sagt, weiter heiße es da: „Wir haben uns dann in einer Gruppe getroffen und alles besprochen.“ Das könne sein, so Ri, er könne sich nicht mehr erinnern, er wisse auch nicht mehr, wer dabei war. Es sei möglich, dass diese Personen auch in der Wohnung dabei waren, aber das wisse er nicht mehr. Dann hält Götzl vor, dass Ri. 2012 eine SMS von Ho. bekommen habe. Ri. sagt, das sei etwas Rechtslastiges, „mit Heil irgendwas“, gewesen, ein Neujahrsgruß, das sei für ihn kein Kontakt. Er habe den Kontakt zu Ho. abgebrochen.

Es folgt eine Pause bis 16.30 Uhr, dann werden Fotos in Augenschein genommen, offenbar die Einzelbilder aus den Wahllichtbildvorlagen. Bei dem Bild, auf dem Zschäpe zu sehen ist, sagt Ri., im Gegensatz zu den Uwes würde er sagen, ungefähr so habe sie auch damals ausgesehen. Götzl hält vor, dass laut Vernehmung Ri.s Einstieg in die rechte Szene kein bewusster Akt gewesen sei. Ri. sagt, man sei da rein gerutscht und irgendwann drin gewesen. Götzl sagt, hier würden Namen stehen, Starke sei aber durchgestrichen. Ri. sagt, das sei falsch aufgenommen worden. Dann, so Götzl, würden hier die Namen Ho., Ronny und Jörg E. [phon.] stehen, und dass sich Ri. mit den Leuten in Chemnitz getroffen habe, die hätten rechte Tendenzen gehabt und in gewissem Sinne habe Ri. die Einstellung geteilt. Ri. sagt, da sei es hauptsächlich um die Vergangenheit gegangen, dass er nicht alles im „Dritten Reich“ gleich verurteilt habe, dass nicht alles schlecht gewesen sei, dass die Wehrmacht nicht nur aus Verbrechern bestanden habe, dass man gegen die Asylpolitik war. Götzl hält vor, dass Ri. gesagt habe, er hätte sich nicht als Rechtsradikaler bezeichnet. Er habe, so Ri., keine „radikale oder extreme Einstellung“ umsetzen wollen, deswegen sei er auch in keiner Partei gewesen und habe sich nicht geprügelt. Es sei damals gesellschaftsfähig gewesen. Es sei nicht ungewöhnlich gewesen in seinem Alter, dass man eher eine rechte Meinung hatte als eine linke. Götzl verliest die Aussage, dass Ri. noch wisse, dass er sich mit Zschäpe als Pärchen ausgegeben habe, das habe niemand so vorgegeben, sie hätten das nur so gemacht, damit nichts auffliegt. Ri. sagt: „Um nicht auffällig zu sein beim Wohnungsanmieten, war das das einfachste.“ Ri. verneint, mit Starke im Ausland, in Schweden gewesen zu sein. Götzl hält vor, bei den Computerspielen habe es sich um Flugsimulatoren, ein Rollenspiel und ein Polizeispiel gehandelt. Das bestätigt Ri. Er verneint, ein Monopoly-Spiel gesehen zu haben, das verändert worden wäre. Dann sei Ri. zur Rollenaufteilung befragt worden, sagt Götzl, und habe geantwortet, das wisse er nicht, er wisse nur, dass die Beate sich um ihn gekümmert habe. Die anderen hätten allenfalls mal Hallo gesagt, so Ri.

Auf Frage von OStain Greger, sagt Ri., er habe nie erlebt, dass Besucher in der Wohnung waren. Er habe auch keine Informationen, dass einer oder zwei von den dreien mal aus der Wohnung ausgezogen wären. Wenn er vorbei geschaut habe, seien ihm keine Veränderungen aufgefallen. Kenntnisse über die Nutzung anderer Namen habe er keine. Er denke, dass der Einzug zeitnah erfolgt sei nach dem Abschluss im August. Kenntnisse von der Folgewohnung habe er nicht. Den Angeklagten Carsten S. kenne er nicht. Er wisse nicht, ob andere Personen von der Wohnung erfahren haben. Die Frage, ob 1998 in der Szene bekannt gewesen sei, warum die drei untergetaucht sind, verneint Ri. Richter Götzl fragt, ob Ri. mal eine Wohnung in der Polenzstraße in Zwickau angemietet habe, was Ri. verneint. Dann gibt Götzl das Fragerecht an die Verteidigung Zschäpe, Die berät sich jedoch sehr lang, woraufhin Nebenklagevertreter RA Reinecke das Fragerecht bekommt. Dieser bittet um erneute Inaugenscheinnahme des Mietvertrags. Auf Frage sagt Ri., ihm falle auf, dass da etwas in blauer Farbe stehe und seine Unterschrift und die Unterschrift Fiedler schwarz seien. Es könne sein, so Ri., dass Zschäpe in seiner Anwesenheit evtl. Fiedler drauf geschrieben habe, er wisse nicht mehr, ob sie zu zweit hätten unterschreiben müssen, oder das freiwillig gemacht haben. Reinecke fragt, ob er sich die Wohnung dann angeschaut habe oder das Zschäpe überlassen habe. Ri. verneint das: „Wir haben die Wohnung angeschaut und die Schlüssel übernommen.“ Reinecke sagt, im Vertrag habe ursprünglich in Blau gestanden, dass es keine Beanstandungen gegeben habe, und dann sei darüber eingetragen: „zwei Bohrlöcher und zwei Badfliesen gebrochen“. Ri. sagt, es könne sein, dass sie das beanstandet hätten. Er könne es nicht mehr sagen, so Ri., aber es könne sein, dass er das Kündigungsschreiben verfasst hat. Reinecke geht auf einen Einschreibebeleg vom 22.12. ein, der sei in der Frühlingsstraße gefunden worden. Ri. sagt, es sei durchaus möglich, dass das wer anderes gefertigt und zur Post gebracht hat. Ri. verneint, dass sie darüber gesprochen hätten, warum der Auszug erfolgt. Reinecke sagt, er selbst hätte ja gefragt: „Habt ihr schon was Neues?“ Ri.: „Kann sein, aber ich weiß es nicht.“ Er bestätigt, dass er mal bei der Polizei gesagt habe, die Wohnung sei für drei zu klein, es sei ja keine Dauerlösung gewesen.

Auf Frage aus der Nebenklage sagt Ri., der Kontakt zu den dreien sei nach deren Auszug abrupt abgebrochen, er habe erst aus den Medien erfahren, dass die wieder aufgetaucht sind. Auf Frage von RA Langer sagt Ri., er wisse nicht, ob ein Name an Briefkasten oder Tür stand, er vermute aber, dass sein Name dran stand. Die Post an Carsten Ri. sei ihm vorgelegt worden, wenn er in der Wohnung war, und die Nebenkostenabrechnung sei an seine andere Wohnung gegangen. RA Ilius möchte wissen, was für Ri. „Kameradschaft“ bedeute. Ri. sagt, das sei geprägt durchs Militärische, den Wehrdienst, ein Zusammenhalt, dass man zusammen was macht. Im speziellen Sinne heiße das, dass man Kameraden aus der rechten Szene hilft. Er bestätigt, dass für ihn die drei Kameraden gewesen seien, wenn auch keine persönlich bekannten. Das sei aber trotzdem unter den Begriff gefallen. Ilius fragt, ob der von Ri. genannte Ronny, sein könne. Das sage ihm nichts, antwortet Ri. Der Name sei ihm vom Hörensagen aus der Szene bekannt, könne ihn aber nicht zuordnen. Er verneint, bei der Bundeswehr vom MAD angesprochen worden zu sein. Auf Frage von RA Narin sagt Ri., er wisse nicht, dass in der Wohnung ein Funkgerät gewesen sei. Mandy St. oder Maik E. kenne er nicht. Narin fragt weitere Namen von Neonazis ab, zu denen Ri. sagt, er kenne sie nicht. RAin Wierig sagt, er habe gesagt, er glaube, dass in der Wohnung keine Computer waren, die drei hätten ihm aber Computerspiele überlassen. Ri. sagt, dann hätten sie wohl einen Computer gehabt, aber er habe keinen Tisch mit Computer bildlich vor sich. Wierig erwidert, Ri. habe geschildert, dass er mit den dreien über Spiele gesprochen habe, aber nicht mit den Uwes gesprochen habe. Ri. sagt, der Hauptkontakt sei über Zschäpe gelaufen, mit den Uwes habe er sich nicht richtig unterhalten. RAin Lunnebach fragt, was Ri. mit den Begriff „Kreis Starke“ gemeint habe. Das seien diese vier Leute gewesen, so Ri., Starke und die drei. Lunnebach sagt, zuvor habe Ri. in der Vernehmung davon gesprochen, wenn überhaupt, habe er zu Starke nur Kontakt bei diesen Gruppentreffen gehabt, und fragt ob damit die drei und Starke gemeint seien. Das bejaht Ri.

RA Hoffmann fragt, was Ri.s „Kameradschaft“ ausgemacht habe, dass er das Risiko einging, Leute zu verstecken. Ri. sagt, das sei nur ein anderer Ausdruck für Freundschaft. Hoffmann sagt, Starke habe Ri. nur einmal gesehen, der könne nicht Freund sein, und Ho. habe die drei nicht gekannt. Die drei, so Hoffmann weiter, hätten zumindest Starke als Freund gehabt, aber Ri. habe nur Ho. und den Ronny genannt: „Und die Freundschaft zu denen hat bedeutet, dass Sie von der Polizei Gesuchte unterbringen?“ Ri. sagt, das sei wie beim Militär, da kämpfe man zusammen. Hoffmann fragt: „In welcher Einheit waren Sie denn mit den Abgetauchten?“ RA Stahl beanstandet die Frage, Hoffmann erwidert, Ri. habe das Bild vom Militär gezeichnet, darauf gehe er ein. Ri. sagt, beim Militär kenne er ja auch nicht jeden und stehe mit denen zusammen an der Front, kämpfe gegen den Feind und verfolge in einer Zwangsgemeinschaft ein Ziel: „Und bei den Leuten wars genauso.“ Hoffmann fragt, was denn der gemeinsame Feind war. Ri. sagt, er habe aus einem Zusammengehörigkeitsgefühl gemeint, das machen zu müssen. Auf die Frage, wo er sich zugehörig gefühlt habe, nennt Ri. die rechte Szene. Hoffmann erwidert, wer das denn war, wenn Ri. da niemanden gekannt habe. Ri. sagt, es sei um die „rechten Gedanken“ gegangen. Hoffmann fragt, was damit gemeint sei. Ri. sagt, dass man mit der jetzigen Politik nicht zufrieden sei, z. B. das Asylrecht. Hoffmann fragt, ob die Bindung der Kampf gegen das Asylrecht war. Ri. verneint das, es habe gereicht, dass die aus der rechten Szene und von der Polizei verfolgt sind. Fahndungsaufrufe habe er nie gesehen, so Ri. auf Frage, er habe das erst 2011 aus den Medien erfahren. Er verneint, sich dann bei der Polizei gemeldet zu haben, er habe keine Verbindung hergestellt von der Wohnungsanmietung zur „Tötung ausländischer Mitbürger“. Ri. verneint, nach seinen Vernehmungen mal, etwa von „Kameraden“ oder Rechtsanwälten kontaktiert worden zu sein, er sei nur von Medien kontaktiert worden.

RAin Pinar sagt, Ri. habe gesagt, es sei ihm egal gewesen, weswegen die drei sich verstecken mussten und fragt, ob das grenzenlos war. Ri.: „Wenn sie so wollen, ja, da hab ich nicht differenziert, haben die einen Schokoriegel geklaut oder jemand umgebracht.“ Pinar fragt, was Ri.s Gedankengänge waren, als er erfahren habe, diese drei sollen möglicherweise Menschen umgebracht haben. Bundesanwalt Diemer unterbricht und sagt, er wolle anregen, zu fragen, was das mit dem Verfahren zu tun hat. RAin Pinar erwidert, es sei beachtlich, wann sich die BAW in diesem Verfahren regt und wann nicht, und es sei beachtlich, wenn man sich die Rechtsprechung beim BGH zu Ordnungsmitteln durchlese, das sei nämlich sämtlich zu Anträgen der BAW in linksgerichteten Verfahren. Götzl sagt zu Diemer, er habe ihm das Wort nicht erteilt, das sei nicht in Ordnung. Diemer: „Ich würde die Frage beanstanden, da sie nichts mit dem Verfahren hier zu tun hat. Seine Aufgabe ist es Wahrnehmungen zu bekunden und nicht sich für Einstellungen zu rechtfertigen. Wir sind nicht das jüngste Gericht.“ [Am folgenden Streit beteiligen sich viele Verfahrensbeteiligte, teilweise ohne Mikrofonverstärkung. Daher können im Folgenden nicht alle Beiträge wieder gegeben werden.] Es entsteht ein heftiger Streit zwischen RAin Pinar und Richter Götzl. RA Hoffmann ruft in den Saal: „Der Zeuge lügt uns hier die Tasche voll und kriegt Unterstützung von der Bundesanwaltschaft.“ Götzl sagt, er wolle nicht unterbrochen werden. Schließlich unterbricht Götzl bis 17.21 Uhr.

Danach sagt RAin Pinar, dass eine weitere Befragung des Zeugen durch die Nebenklage keinen Sinn mache, man wolle eine Erklärung abgeben. RA Kienzle sagt, er wolle eine Stellungnahme abgeben zur Äußerung Diemers zum „jüngsten Gericht“. Die Nebenklage könne so nicht weiter fragen. Es sei überaus deutlich geworden, dass die BAW mit dem Verlauf der Zeugenbefragung zufrieden sei. Götzl sagt, er habe die Frage Pinars zugelassen. Kienzle erwidert, der Inhalt der Beanstandung Diemers stehe immer noch im Raum, dass hier von der Nebenklage Fragen gestellt werden würden, die allenfalls vor dem jüngsten Gericht gestellt werden sollen. Es entsteht ein Disput darüber, ob jetzt Raum für Erklärungen ist. RA Hoffmann sagt, es könne jede weitere Frage jederzeit wieder unterbrochen werden, deshalb müsse es die Möglichkeit geben, hierzu eine Erklärung abzugeben. Götzl schickt den Zeugen aus dem Saal. Götzl sagt, die Frage sei zugelassen. Pinar sagt, der Zeuge habe gesagt, es sei ihm egal gewesen, wenn da Morde geschehen, und dann springe die BAW da ein. Es sei für die Nebenklage nicht möglich, Fragen so zu aufzubauen, dass sie sinnvoll gestellt werden können. Daher werde sie die Frage nicht stellen. Götzl erwidert, die Frage sei nicht mehr beanstandet, es gebe keinen Streitpunkt mehr, der Zeuge müsse jetzt auf die Frage antworten. Eine Begründung für die Frage, wie Diemer sie verlangt habe, sei nicht mehr notwendig, weil er, Götzl, sie zugelassen habe. Pinar sagt, streng genommen dürfe Diemer ihre Befragung ohne Gründe gar nicht unterbrechen, daher hätten sie ihre Fragen zurückgestellt und eine Erklärung fürs Protokoll beantragt. Es entsteht erneut eine Debatte um die Zulässigkeit der Erklärung. An deren Ende sagt Pinar, es gebe Anträge, die nur gestellt würden, um mitzukriegen, was die Verfahrensbeteiligten denken und deswegen ziehe sie den Antrag zurück. Pinar sagt auf Nachfrage Götzls, sie wolle ihre Frage nicht stellen, es sei nichts geschehen, was ihr zusichert, dass das nicht noch einmal geschieht. Götzl fragt, ob aus der Nebenklage noch Fragen seien. Es meldet sich niemand.

Der Zeuge wird wieder in den Saal gerufen. Dann fragt RA Heer zu den Vernehmungen. Ri. sagt, er habe gegenüber der Polizei versucht, zum Ausdruck zu bringen, dass das keine Tatsachen seien, dass das nicht unbedingt so gewesen sein muss, indem er gesagt habe: „Ich weiß es nicht, ich vermute.“ Das habe er mehrfach gemacht, so Ri. auf Frage, weil er ja auf viele Fragen nicht habe antworten können. Heer fragt, wie seitens des vernehmenden Beamten darauf reagiert worden sei. Da sei in manchen Punkten Unverständnis gewesen, in manchen Punkten seien Nachfragen oder die nächsten Fragen gekommen, so Ri. Heer fragt, ob ihm also beim Durchlesen der Protokolle aufgefallen sei, dass nicht alles eins zu eins dort gestanden habe. Ri.: „Nicht so, dass ich es beanstanden würde.“ Es könne sein, dass seine Wortwahl falsch war und vielleicht ein falscher Eindruck entstanden sein könnte. Auf Frage von RAin Sturm sagt Ri., er wisse nichts davon, dass einer der drei ausgezogen sei, und er wisse auch nicht, ob jeder bei jedem Mal, wo er dort war, anwesend war. RA Stahl fragt, ob Ri. mitbekommen habe, dass alle drei dort eingezogen sind. Das bejaht Ri., das mache er am Hörensagen, und daran, dass alle drei eine Unterkunft gesucht hätten, fest. Stahl fragt, ob Ri. permanent Wahrnehmungen gemacht habe, die den Schluss zulassen, das die permanent da zu dritt gewohnt haben. Das verneint Ri. Stahl sagt, Ri. habe geäußert, dass Zschäpe dabei gewesen sei, daher die Unterschrift Fiedler. Stahl fragt, ob weitere Personen dabei gewesen seien. Ri.: „Wir waren zu zweit.“ Stahl sagt, er wolle Ri. mal vorhalten, dass „nach meinem Kenntnisstand“ Zschäpe an diesem Tag nicht dabei war. Ri. sagt, das sei möglich, das würde ihn nicht wundern. Götzl sagt zu Stahl: „Auf Ihren Informationsstand komme ich vielleicht noch zurück.“ Stahl fragt Ri., ob der die Bekundung, dass möglicherweise Zschäpe dabei war, an etwas festmachen könne. Ri. verneint das, das sei nur eine Vermutung, er könne nicht bezeugen, dass Zschäpe bei der Unterzeichnung dabei war. Auf Frage sagt Ri., man habe sich dieser Verwalterin gegenüber als Pärchen ausgegeben. Stahl fragt, wer. Ri. beginnt: „Die Frau Zschäpe, aber ich weiß nicht, ob…“ Stahl unterbricht Ri. Götzl sagt, Stahl solle den den Zeugen aussprechen lassen, das sei unzulässig. Stahl fragt, ob Ri. eine Erinnerung daran habe, dass er sich mit Zschäpe als Pärchen ausgegeben habe. Ri. sagt, das könne er nicht sagen, er meine, dass das so war, aber zu welchem Zeitpunkt, zu welchem Anlass, an welchem Ort wisse er nicht. Es sei reine Vermutung dass es bei der Wohnungsübergabe war. Stahl sagt, er halte den Sachstandsbericht Ri. vor, da stehe, dass stark vermutet werde, dass es sich bei der Unterschrift um die von Uwe Böhnhardt gehandelt hat. Ri.: „Kann sein, kann aber auch nicht sein, dass es so gewesen ist.“

Dann fragt der Sachverständige Prof. Saß zum Umgang der drei Personen. Da er meistens mit Zschäpe gesprochen habe, könne er nicht sagen, wie das normale Umgehen war, so Ri. Ihm sei es nur so vorgekommen, dass die sich schon länger kannten. Es sei nicht zu erkennen gewesen, ob Zschäpe eine engere Beziehung zu einem der beiden Uwes hatte. Zur Atmosphäre sagt Ri., die sei nicht besonders gewesen, nicht schlecht, nicht aggressiv, nicht toll. Besorgtheit oder Angst seien nicht zu spüren gewesen.

Nach der Vernehmung von Ri. gibt RA Kienzle eine Erklärung mehrerer Nebenklagevertreter_innen zur Beanstandung von Diemer ab: „Der Zeuge bekundete auf Frage der Nebenklagevertreterin RAin Pinar, ob der Grund der Abtauchens der Drei ihm 1998 ‚grenzenlos egal‘ gewesen sei, dass dies so sei. Es sei ihm egal gewesen, ob sie Schokoriegel geklaut hätten oder jemanden umgebracht. Es schloss sich die Frage an, was er sich dabei dachte, als er 2011 durch Medienveröffentlichungen erfuhr, dass die Drei möglicherweise tatsächlich Morde begangen hätten. In diese Befragung und damit an entscheidender Stelle griff Dr. Diemer ohne Worterteilung ein und teilte mit, er würde die Frage beanstanden, wenn die Nebenklage nicht den Sachzusammenhang erklären könne. Wörtlich sagte er: ‚Wir sind hier nicht das jüngste Gericht, es ist nicht Aufgabe des Zeugen, sich für Einstellungen zu rechtfertigen, sondern Wahrnehmungen zu bekunden.‘ Dr. Diemer gab damit zu erkennen, dass die Wahrheitsfindung hier keine Rolle spielen soll, aus seiner Sicht. Mit der Frage soll ganz offenkundig die Glaubhaftigkeit der Angaben des Zeugen insgesamt überprüft werden, weil er zu erkennen gegeben hat, dass ihm bis heute die gesamte Mordserie ‚egal‘ ist. Diese Prüfung will die BAW an dieser Stelle unterbinden. Dem Zeugen wurde durch die Äußerung der BAW verdeutlicht, dass sein widersetzliches Aussageverhalten staatliche Rückendeckung bekommt. Auf diesem Hintergrund spricht die Frage für sich und muss zugelassen werden. Eine weitere Befragung des Zeugen ist auf dem Hintergrund der Äußerung Dr. Diemers gleichwohl sinnlos.“

RA Reinecke erklärt, es sei ausgeschlossen, dass jemand, der ein erhebliche finanzielles Risiko eingeht, nicht nachfragt. Es sei offenkundig, dass der Zeuge lügt. Er wolle aber auf einen anderen Aspekt eingehen: Die Kündigungserklärung, die der Zeuge unterschrieben, aber nicht entworfen habe, stamme vom 13.12.1998 und der Einschreibebeleg vom 22.12.98. Zwischen den beiden Daten liege der erste Raubüberfall vom 18.12. Es spreche alles dafür, dass dieser Raubüberfall vor dem 13.12. geplant war, dass alle drei davon wussten, dass sie ihre Situation verbessern wollten, und dass die Kündigung raus geschickt wurde, nachdem man zu Wohlstand gekommen sei. Das belege initial die gemeinsame Planung eines Raubüberfalls.

Pinar beantragt, die Aussage des Zeugen, er habe bei beiden polizeilichen Vernehmung zum Ausdruck bringen wollen, keine Tatsachen zu bekunden, wörtlich zu protokollieren. Im Protokoll stehe „Herr Starke kam auf mich zu“, es lasse nichts auf eine Erinnerungslücke schließen. Es liege der Verdacht einer Falschaussage nahe. Klemke sagt, der Antrag sei zurückzuweisen. Es könne nur in Anwesenheit der Auskunftsperson protokolliert werden, denn die Teile seien zu verlesen. Diemer sagt, er weise die Unterstellung, er sei an der Aufdeckung der Wahrheit nicht interessiert, als böswillig zurück. RA Stahl sagt, dass Zschäpe bei der Anmietung der Wohnung anwesend gewesen sei, habe sich nicht bestätigt. RA Hoffmann sagt, Ri. habe Erinnerungslücken taktisch eingesetzt. Dass Zschäpe gegenüber der Maklerin als Ehefrau oder Freundin ausgegeben worden sei, werde man am Ende aber nicht wegbekommen können. RAin Sturm, der Zeuge habe mehrfach deutlich gemacht, warum er galube, sich mit Zschäpe als Pärchen ausgegeben zu haben.

Dann verkündet Götzl den Beschluss, dass der Antrag, Sebastian Egerton zu laden (siehe Protokoll zum 57. Verhandlungstag), abgelehnt sei. Damit endet der Verhandlungstag.

Zur Intervention der BAW bei der Befragung des Zeugen erklärten mehrere Vertreter_innen der Nebenklage in einer Pressemitteilung:
„Ein solches Verhalten der Bundesanwaltschaft konnte schon mehrmals bei der Befragung von Zeugen aus der rechten Szene durch die Nebenklage beobachtet werden.Bei den unterzeichnenden Nebenklagevertretern drängt sich der Eindruck auf, dass die Bundesanwaltschaft einer Aufklärung der Strukturen, die zur Entstehung und Fortbestand des NSU geführt und bei der Begehung der dem NSU zugerechneten Taten Unterstützung geleistet haben, aktiv entgegentritt. Nach der Befragung einer Vielzahl von Zeugen aus der Nazi-Szene wird deutlich, dass es sich bei diesen Zeugen offensichtlich herumgesprochen hat, dass sie beim Lügen oder Vortäuschen von Erinnerungslücken nicht nur mit keinerlei Sanktionen rechnen müssen, sondern ihnen dabei im Zweifel die Bundesanwaltschaftzur Seite springt.“

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