Protokoll 155. Verhandlungstag – 5. November 2014

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Dieser Verhandlungstag dreht sich erneut um den Lieferweg der und inbesondere um die Rolle von Hans-Ulrich Müller. Dazu sagen ein ehemaliger Gerichtspräsident zu einer Einvernahme Müllers, ein BKA-Beamter zu einem Telefonat mit Müller zu einer möglichen Vernehmung in Deutschland und ein Bekannter Müllers aus. Allerdings ist der Prozesstag über weite Strecken von Erinnerungslücken und nicht-stringenten Aussagen geprägt.

Zeugen:

  • Jürg Staudenmann (Schweizer Gerichtspräsident i.R., Einvernahme H.-U. Müller, Ceska)
  • Stefan Ko. (BKA Meckenheim, Telefonate mit Müller, Ceska)
  • Dieter Sch. (Bekannter von Müller, Angaben Müllers ggü. RA Ünlücay, Ceska)

Der Verhandlungstag beginnt um 9:54 Uhr. Nach der Präsenzfeststellung fragt Götzl Zschäpe, ob es ihr wieder gut gehe, nachdem der gestrige Tag wegen einer Erkrankung Zschäpes ausgefallen war. Zschäpe selbst antwortet nicht, Zschäpes Verteidiger RA Heer bedeutet Götzl aber, dass es weitergehen kann. Dann fragt Götzl, ob der Widerspruch gegen die Einvernahme des Zeugen Staudenmann aufrecht erhalten bleibt. Sowohl die Verteidigung Zschäpe, als auch die Verteidigung Wohlleben bejahen das. Es folgt eine Unterbrechung bis 10:14 Uhr. Danach sagt Heer, man habe gerade Unterlagen bekommen, es müsse den Beteiligten vor der Vernehmung Zeit gegeben werden, diese zu lesen. Götzl sagt, es gehe ja zuerst um Staudenmann und die Vernehmung Müllers am 10.02.2012. Die Unterlagen würden sich auf Dieter Sch. beziehen. Er sagt, man werde den Punkt erörtern.

Zuerst aber verkündet Götzl den Beschluss, dass die Vernehmung von Staudenmann angeordnet wird. Danach sagt OStA Weingarten, er wolle gerne die Übergabe dieser Heftung erklären. Der Senat habe gestern die Vernehmung T. [phon.] angefordert, weil in der Vernehmung des Zeugen Sch. auf eine Äußerung des Zeugen T. Bezug genommen worden sei, aber die entsprechende Primärquelle gefehlt habe. Man habe dann, um das einsichtig zu machen, dieses damals geführte Verfahren gegen Sch. angehängt. Die zweite Heftung enthalte einen Erkenntnisbericht zu Sch. Das beziehe sich auf einen Auswertevermerk der KPI Jena, eine Zeugenvernehmung Pa. und eine weitere Vernehmung der KPI Jena. Das habe mit dem Sachverhalt, zu dem heute Staudenmann bekunden soll, nichts zu tun, sondern beziehe sich auf Sch. RA Heer sagt, dass man sich davon selbst überzeugen wolle, und bittet um eine Unterbrechung für 15 Minuten. Götzl sagt, man unterbreche für zehn Minuten.

Um 10.35 Uhr geht es mit dem Zeugen Jürg Staudenmann, ehemaliger Gerichtspräsident aus Thun, weiter. Zunächst verliest Götzl die Entbindung Staudenmanns von Amtsgeheimnissen. Dann sagt er zu Staudenmann, dass es um eine Vernehmung Müllers vom 10.02.2012 geht. Staudenmann sagt, zu dieser Zeit sei er zu 95 Prozent Zivilrichter und nur zu 5 Prozent „Zwangsmaßnahmenrichter“ gewesen. Eine durchschnittliche Einvernahme dauere 25 Minuten, am Anfang seien die Unterlagen sehr wenig, von daher könne man nicht viele Fragen stellen. Er habe auch ausschließlich die Pflicht zu prüfen, ob jemand zu Recht in Haft sitzt oder nicht. Er könne sich nicht erinnern und auch keine Fragen beantworten, weil ihm dieser Fall mir nicht mehr präsent sei. Er habe keine Gelegenheit gehabt Unterlagen einzusehen, sagt Staudenmann, er sei in Rente und habe keinen Zugang mehr zu Akten. Er verneint, Erinnerungen an Müller zu haben. Das sei nur ein „Nebengeschäft“ gewesen, weil auch Zivilrichter Haftfälle hätten bearbeiten müssen. Er habe 800 Fälle pro Jahr gehabt, und davon seien 50 Haftfälle gewesen.

Götzl verliest aus dem Protokoll, dass es sich um eine Verhandlung in Haftverfahren der StA Kanton Bern, Region Oberland, in Thun gegen Hans-Ulrich Müller handele. Da komme keine nähere Erinnerung, verneint Staudenmann. Götzl hält Daten von Müller vor, dass der [zum Zeitpunkt der Einvernahme]im Regionalgefängnis Thun gewesen sei und durch RA Gerhard Frei [phon.] vertreten werde. Er könne sich, so Staudenmann, wirklich nicht erinnern. Götzl hält die Vorwürfe gegen Müller vor, und Staudenmann sagt, es tue ihm leid, er könne sich wirklich nicht erinnern. Das sei eine Voruntersuchung gewesen, da seien die Unterlagen sehr dürftig, bestünden meist aus 12-14 Seiten. Und sie würden nur prüfen, ob Haftgründe gegeben sind oder nicht. Götzl fragt, ob sich Staudenmann erinnert, wie der Entscheid gelautet hat. Er nehme an, so der Zeuge, dass er Müller in Haft gesetzt habe, aber er wisse es einfach nicht mehr. Vorhalt aus dem Vernehmungsprotokoll: Zu seiner persönlichen Situation habe Müller angegeben, er sei krank und arbeitsunfähig, wohne mit seiner Frau zusammen, die ihn finanziell unterstütze, habe Frührente beantragt, aber keine Aussicht, dass sie ihm zugesprochen wird; die Frage, ob er mit Waffen gehandelt hat, habe Müller bejaht, er könne den Zeitraum aber nicht mehr sagen, er meine Ende der 80er bis in die 90er Jahre; auf die Frage, wie viele Waffen er verkauft und gekauft habe, habe Müller geantwortet, er habe nicht Buch geführt, zwischen 15 bis 20 Stück; bezogen habe er sie von Privatpersonen und Waffengeschäften; Müller habe die Firmen Schläfli & Zbinden in Bern, Gr. [phon.] in Thun und Schw. in Bern genannt; privat sei es teilweise auf Vermittlung gewesen, Namen könne er nicht nennen, es habe jeweils Quittungen gegeben, er habe auch von seinem Vater gekauft. Zu den Vorhalten sagt Staudenmann jeweils, er erinnere sich nicht.

Götzl sagt, Staudenmann habe ja angegeben, er habe keine Unterlagen einsehen können, und deswegen gehe er, Götzl, das ja mit ihm durch. Staudenmann: „Das Einzige was ich mich erinnern kann, ist das Thema Waffen, aber mehr weiß ich nicht mehr.“ Er verneint, sich an Details oder den Hintergrund zu erinnern. Götzl fragt, ob Staudenmann der Name Germann etwas sagt, was der Zeuge verneint. Götzl möchte wissen, wie bei diesen Entscheidungen und Anhörungen vorgegangen wird, wie diese Protokolle erstellt werden. Das gehe immer auf die gleiche Weise, so Staudenmann. Es sei eine direkte Einvernahme, die protokolliert wird. Das werde dem Angeklagten vorgelesen und wenn es in Ordnung ist, unterschrieben und dann gebe es den Haftbescheid, der werde erst mündlich eröffnet, dann schriftlich. Götzl fragt, ob der Inhalt des Protokolls diktiert wird. Der Gerichtssekretär schreibe direkt mit, so Staudenmann, nach der Protokollierung werde es verlesen und dann frage man, ob das richtig ist, und man gebe dem Verteidiger die Gelegenheit, Fragen zu stellen. Und dann werde das Protokoll vorgelegt und der Angeklagte unterschreibe. Götzl fragt, ob die Protokollierung wortwörtlich oder sinngemäß erfolgt. Staudenmann: „Sinngemäß.“

Götzl sagt, es sei Müller laut Protokoll eine Passage aus einer Vernehmung Germanns vom 20.01.2012 vorgehalten worden. Götzl hält vor: Er, Germann, habe gesagt, dass er und seine Frau damals Schießsport hätten ausüben wollen und er die Waffenerwerbsscheine besorgt habe, aus finanziellen Gründen habe er die nicht eingelöst, er habe die Waffen schlicht nicht bezahlen können; er habe mit einem Kollegen gesprochen, Müller, der habe ihm gesagt, dass er ihm diese Scheine abkaufen werde und er, Germann, habe ohne groß zu überlegen zugestimmt. Auf Frage, ob da eine Erinnerung kommt, sagt Staudenmann: „Nein, ich habe keine Erinnerung, aber da ich das Protokoll unterschrieben habe, habe ich den Vorhalt gemacht.“ Dann hält Götzl wieder aus der Vernehmung Müllers vor, dass der zu dem Vorhalt gesagt habe: „Nein, das stimmt nicht.“ Staudenmann verneint, eine Erinnerung zu haben. Vorhalt: Auf die Frage, an wen er Waffen verkauft habe, habe Müller gesagt, er habe die zum Verkauf angebotenen Waffen inseriert, die Zeitungen wisse er nicht mehr, es könne in der „Tierwelt“ [phon.] und im „Schweizer Bauer“ [phon.] gewesen sein; auf die Frage, ob er nur an Käufer aus der verkauft habe, habe Müller gesagt, er habe viele Waffen an Personen aus dem Wallis verkauft, es sei ihm nicht bewusst, dass er an einen Käufer aus dem Ausland verkauft habe. Staudenmann sagt jeweils, er habe keine Erinnerung. Er spricht davon, dass er auch schon schriftlich erklärt habe, dass er sich nicht erinnere, das sei ein „Nischenprodukt“ gewesen. RA Stahl beanstandet, es gehe nicht mehr um den Vorhalt als Vernehmungsbehelf. Götzl erwidert, die Aufklärungspflicht gebiete es, entsprechende Vorhalte zu machen, eine ergänzende Verlesung könne man diskutieren. Stahl sagt, er beanstande die Art des Vorhalts.

Es folgt eine Unterbrechung bis 11:18 Uhr, nach der Götzl verkündet, dass der Vorhalt zulässig ist. Auf Vorhalt einer Passage habe der Zeuge geantwortet, dass er sich nun doch erinnere, dass es um Waffen gegangen sei. Es sei zu prüfen, ob er sich auch an das in dieser Passage angesprochene Detail erinnern kann. Staudenmann kommt wieder in den Saal. Götzl hält die Frage an Müller vor, ob der auch an Käufer aus Deutschland verkauft habe, und fragt, ob sich Staudenmann daran erinnert. Staudenmann verneint das, das einzige, an was er sich erinnern könne, sei, dass es sich um Waffen drehte. Vorhalt der Antwort Müllers: Nein, er habe keine Waffen ins Ausland transportiert, außer eine einzige, die er im Fahrzeug vergessen habe; einmal sei er über die Grenze gefahren und habe kurz dahinter realisiert, dass er noch das Sturmgewehr im Auto gehabt habe; er sei zur Grenze zurückgefahren, habe es gemeldet und da sei es deponiert worden, es sei ab und zu dazu gekommen, dass er Waffen im Fahrzeug vergessen habe. Auch hierzu sagt Staudenmann, er erinnere sich nicht.

Götzl sagt, Müller sei dann noch ein Vorhalt aus einer Aussage Germanns nicht vom 20., sondern vom 22.01.2012 gemacht worden. Er hält aus der Vernehmung Germanns vor: Er, Germann, und seine Frau hätten ursprünglich den Plan gehabt, zusammen Schießen zu gehen, aus finanziellen bzw. Liquiditätsproblemen hätten sie den Plan zurückgestellt; sein Kollege Müller habe ihn auf die Idee gebracht, mit den Waffenerwerbsscheinen Geld zu verdienen, er habe sich drauf eingelassen; es sei ein eingeschriebenes Pakte gekommen, er wisse nicht, ob er oder seine Frau es entgegengenommen habe; er habe Müller angerufen, habe den gefragt, was er damit machen wolle; Müller habe gesagt, dass er diese Waffen verkaufen wolle, er verkaufe sie nicht in der Schweiz, sondern in Deutschland: Müller habe gesagt, es sei für bestimmte Kreise schwer, an Waffen zu kommen, und dass es besser sei, wenn er, Germann, nichts weiter wissen würde. Staudenmann: „Das sagt mir nichts mehr.“ Vorhalt wieder aus der Vernehmung Müllers: Zu dem Vorhalt habe Müller gesagt, dass diese Aussagen nicht wahr seien, er mache nicht solche Geschäfte, er habe von Germann weder Waffenerwerbsscheine noch Waffen gekauft. Staudenmann sagt, er müsse darauf verweisen, dass er gesagt habe, es sei ein „Nebengeschäft“ gewesen und er erinnere sich nach ca. drei Jahren wirklich nicht mehr. Das seien die belastenden Tatsachen, die er als Haftrichter prüfen müsse, und deswegen sei es klar, dass er diese Vorhalte gemacht habe. Er erinnere sich aber nicht mehr daran.

Götzl sagt, es gehe nochmal um Vorhalte aus Vernehmungen Germanns und hält zunächst aus einem Vernehmungsprotokoll von Germann vor: Germann habe die Frage verneint, ob Müller angedeutet habe, um was für Kreise es sich handele; er, Germann, habe sich aber denken können, dass es sich nicht um Briefmarkensammler handelt; auf die Frage, ob sich Müller dazu noch einmal geäußert habe, habe Germann gesagt, erst als die „Dönermorde“ aufgeklärt und die Täter tot gefunden worden seien; Müller habe gemeint, dass er sich nicht vorstellen könne, dass sich die beiden gegenseitig erschossen haben; Müller habe gesagt, er habe in Deutschland die Waffen verkauft und gestaunt, dass der Käufer nicht versucht habe, den Preis zu drücken, und dass der das Geld bei sich getragen habe; Müller habe vermutet, dass dieser Käufer ein V-Mann gewesen sei, weil er, Müller, kurz danach verhaftet worden sei und die Polizei eine Pistole in seinem Handschuhfach gefunden habe, er habe 60 Tage in U-Haft gesessen; Müller habe sich gewundert, dass die Polizei noch nicht bei ihm aufgetaucht sei; die Waffe im Handschuhfach sei wohl auch eine Ceska gewesen; sie, Müller und Germann, hätten diskutiert, ob Leute, die mehrfach Morde begehen, in der Lage sind, sich gegenseitig zu erschießen und ob es möglich ist, so viele Morde zu organisieren, ohne dass man erwischt wird, dazu brauche man eine große Maschinerie; sie seien beide der Meinung gewesen, die beiden Täter seien dazu zu blöd gewesen. Das sei also die Aussage Germanns, so Götzl zu Staudenmann. Götzl fragt, ob sich der Zeuge erinnert. Staudenmann verneint erneut.

Götzl sagt, dass im Vernehmungsprotokoll von Müller stehe, dass der die Aussage nochmal lesen wolle, daraufhin sei Müller diese Passage zum Lesen übergeben worden. Das komme ab und zu vor, dass ein Angeklagter das verlangt, so Staudenmann, aber daran erinnere er sich hier nicht. Vorhalt der Angaben Müllers: Ihm, Müller, sei schleierhaft, was der Germann ausgesagt habe; man könne ja nicht diskutieren, wovon man nichts weiß; er schließe nicht aus, mit Germann über die „Dönermorde“ gesprochen zu haben; was nicht stimme, sei das mit dem V-Mann und dem Preis, denn er, Müller, habe ja nie eine Waffe in Deutschland verkauft; die Waffe sei ja, wie bereits erwähnt, eine Luger gewesen; er; Müller, bekomme den Eindruck nicht los, dass man so lange versuche, von Ceska zu sprechen, bis er am Ende selber daran glaube. Staudenmann sagt, das sage ihm nichts. Vorhalt: Auf die Frage, warum Germann die Unwahrheit erzählen sollte, habe Müller geantwortet, dass Germann wohl versuche, etwas auf andere abzuschieben; die Frage, ob er Germann Geld für Erwerbsscheine oder Waffen gegeben hat, habe Müller verneint. Staudenmann verneint, sich zu erinnern.

Götzl sagt, dann gehe es nochmal um einen Vorhalt einer Aussage Germanns. Götzl liest vor, dass Germann bejaht habe, dass er damals von Müller 400 Franken für die drei Erwerbsscheine und die Identitätskarte bekommen habe, er habe das bar bekommen, das sei für ihn ein Batzen Geld gewesen. Wieder gibt Staudenmann an, sich nicht zu erinnern. Dann folgt wiederum ein Vorhalt aus der Aussage von Müller: Müller habe dazu gesagt, dass er Germann nie 400 Franken für Waffen gegeben habe, er wisse nicht, was er mit der ID von Germann machen solle, er habe ja eine ganz andere Statur. Staudenmann: „Nein, sagt mir auch nichts.“ Dann hält Götzl die Antworten Müllers auf Ergänzungsfragen seines RA Frei vor: Der Name Zschäpe sage ihm, Müller, etwas aus den Medien, vorher habe er die Frau weder gesehen, noch den Namen gehört; die Namen Böhnhardt, Markus Re. [phon.] und Andreas Hi. würden ihm nichts sagen, Mundlos kenne er nur aus der Berichterstattung aus Deutschland. Götzl fragt, ob da noch eine Erinnerung an diese Vernehmungssituation kommt, Er wisse jetzt noch, dass es um Waffen gegangen ist, aber den Rest wisse er nicht, antwortet Staudenmann. Auf Frage, wie das ausgegangen sei, sagt Staudenmann, er gehe davon aus, dass er Müller in Haft gesetzt habe, aber das sei eine Vermutung. Konkrete Gründe habe er nicht in Erinnerung. Dann geht Staudenmann nach vorn und nimmt das Protokoll in Augenschein. Er bestätigt, dass es sich um seine Unterschrift handelt, darunter finde sich die des Gerichtssekretärs. Nachdem sich Staudenmann wieder gesetzt hat, liest Götzl vor, dass gegen Müller die U-Haft angeordnet wurde. Das habe er vermutet, so Staudenmann, mehr könne er dazu nicht sagen. Von einem Rechtshilfeersuchen aus Deutschland wisse er nichts, so Staudenmann auf Frage. Götzl nennt Rechtshilfeersuchen der StA Nürnberg-Fürth und später des GBA. Er könne nur darauf hinweisen, dass das ein „Nebenprodukt“ war, so Staudenmann, er habe einfach keine Erinnerung mehr.

RA Stahl sagt, er habe sich notiert, dass Staudenmann vorhin auf Vorhalt erklärt habe, dass er glaube, dass es um Waffen ging. Er fragt, ob Staudenmann da eine konkrete Vernehmung vor Augen gehabt habe oder es darauf bezogen gewesen sei, dass er schon mal Vernehmungen über Waffen geführt habe. Nach diesen Vorhalten sei ihm bewusst gewesen, das ging damals um Waffen, so Staudenmann darauf, aber erst auf Vorhalt. Stahl sagt, es gehe ihm darum, ob das eine Schlussfolgerung aus dem Vorhalt sei oder ob Staudenmann hier und jetzt eine konkrete Erinnerung habe. Staudenmann: „Nein, ich habe keine konkrete Erinnerung mehr.“ NK-Vertreter RA Langer bittet darum, dass man dem Zeugen eine weitere Unterschrift auf dem Protokoll vorhält. Der Zeuge bestätigt, dass es sich um seine Unterschrift handele. Die Einvernahme endet um 11:47 Uhr.

Es folgt der Zeuge Stefan Ko., Polizeibeamter beim BKA Meckenheim. Ko. berichtet, er habe am 01. und 07.07.2014 mit Müller telefoniert. Hintergrund seien die Angaben Müllers gegenüber dem RA Ünlücay am 25.06.2014 (siehe 153. Verhandlungstag) gewesen. Die BAW habe verfügt, dass das BKA Kontakt mit Müller aufnehmen solle, inwieweit der bereit wäre, sich in Deutschland zeugenschaftlich vernehmen zu lassen von BAW und BKA. Müller habe ggü. Ünlücay von Sorgen berichtet, dass er in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden könnte. Die BAW habe das BKA autorisiert, zu sagen, dass gegen Müller in Deutschland nicht strafrechtlich vorgegangen werde, weil das Delikt aus waffenrechtlicher Sicht verjährt sei und Beihilfe zum Mord die Verdachtslage nicht hergebe. Er habe Müller am 01.07. angerufen, habe ihm mitgeteilt, das wegen des Gesprächs mit Ünlücay die deutschen Behörden beabsichtigten, ihn zu vernehmen. Müller habe Aussagebereitschaft signalisiert, aber geltend gemacht, dass er Angst habe, strafrechtlich verfolgt zu werden. Er habe Müller gesagt, dass es dafür keinen Grund gibt.

Müller habe gesagt, dass er sich einen Rechtsbeistand nicht leisten könne. Er, Ko., habe vorgeschlagen, dass sein Schweizer RA mit der BAW Kontakt aufnimmt. Das habe Müller mit Verweis auf seinen finanziellen Engpass abgelehnt, er sei bereit, sich in Deutschland vernehmen zu lassen, wenn er kostenlos einen Zeugenbeistand bekommt. Er, Ko., habe den Vermerk verfasst und daraufhin habe die BAW entschieden, die Kosten des Zeugenbeistands zu übernehmen. Daraufhin habe er Müller am 07.07. nochmals angerufen. Müller habe aber gemeint, dass ihm zwischenzeitlich sein RA davon abgeraten habe, nach Deutschland zu kommen. Er , Ko., habe wieder erwähnt, dass er weiterhin als Zeuge geführt wird und es nur darum gehe den Lieferweg der Ceska nachzuvollziehen, Müller habe dazu ja ggü. Ünlücay neue Erkenntnisse erwähnt. Müller habe gesagte, er sei trotzdem nicht bereit, sich zeugenschaftlich vernehmen zu lassen, man würde ja in Deutschland schnell vom Zeugen zum Beschuldigten, gerade in diesem Verfahren.

Letztlich habe er Müller nicht überzeugen können. Er habe noch vorgeschlagen, dass Müller sich nochmal in der Schweiz dazu vernehmen lassen könnte. Auch das habe Müller abgelehnt. Auch darüber habe er, Ko., einen Vermerk angefertigt. Götzl fragt, ob Müller etwas dazu gesagt hat, warum in der Schweiz auch nicht. Beim ersten Gespräch sei Müller wesentlich aufgeschlossener gewesen als beim zweiten Gespräch, so Ko., da habe Müller sehr gehetzt gewirkt, habe immer drauf gedrängt, das Gespräch zu beenden. Gründe, warum er sich nicht in der Schweiz vernehmen lassen wolle, habe er nicht genannt. Götzl hält aus Ko.s Vermerk vor, dass Müller als Argument gebracht habe, dass er erstmal den Ausgang seines Verfahrens in der Schweiz abwarten wolle. Ko.: „Okay, ja, stimmt.“ Götzl fragt, ob Müller eine Begründung für die Annahme, dass man in Deutschland schnell Beschuldigter werden könne, angegeben hat. Ko. sagt, Müller habe gesagt, dass er das nur in den Medien gelesen habe, er, Ko., habe da nicht weiter gefragt.

Vorhalt: Der Unterzeichner [Ko.] habe ausgeführt, dass Müller als Zeuge geführt werde und bisher keine Ermittlungen initiiert worden seien, zudem seien die waffenrechtlichen Delikte verjährt. Ko. bestätigt den Vorhalt. Götzl fragt nach der Stimmung beim ersten Gespräch. Ko. sagt, Müller habe nicht überrascht gewirkt, dass es den Anruf gab. Müller sei natürlich in seiner Wortwahl vorsichtig gewesen, aber nicht unfreundlich. Letztlich sei es eine entspannte Gesprächsatmosphäre gewesen. Nach der Einvernahme Ko.s gibt Wohllebens Verteidiger RA Klemke eine Erklärung ab. Die Verteidigung Wohlleben habe beantragt, den Zeugen Müller unter Zusicherung freien Geleits zu laden. Dies und die Bestellung eines Zeugenbeistandes könne vielleicht bei Müller bewirken, dass er doch noch nach München kommt. Götzl: „Müller ist doch geladen.“ Klemke fragt, ob unter Zusicherung freien Geleits. Götzl bejaht das. Es folgt die Mittagspause.

Um 13:38 Uhr geht es weiter mit dem Zeugen Dieter Sch. Götzl sagt, es gehe um die Frage einer Bekanntschaft mit einem Müller und ob Sch. mal in der Schweiz Waffen erworben habe in den 90er Jahren, Sch. solle zuerst zu Müller berichten. Sch. beginnt seinen Bericht. Er berichtet viel, teilweise konfus, bricht häufig Sätze ab. Sch. sagt, er habe in Apolda ein großes, „wunderschönes“ Eiscafé gehabt. Da habe er Müller und dessen damalige Frau Sitta I. (152. Verhandlungstag) kennengelernt. Sch. spricht von „drei, vier, fünf, sechsmal“, schätze er. Er habe sich im Nachhinein Gedanken gemacht, denn man habe über die Medien ja verfolgen können, wie alles verlaufen sei. I. habe er kennengelernt Mitte der 90er Jahre, er könne nicht genau sagen, wann. Sie sei selbstständig gewesen und habe damals „irgendwie Bankverbindlichkeiten bzw. Verbindungen zu Banken gehabt wegen Krediten, Umschuldungen, wie auch immer“. Und da habe er auch Müller kennengelernt, im Café. Der habe sehr seriös geklungen damals, mit seinen Geschäften. Der habe Autos irgendwie gekauft und verkauft. Er, Sch., habe mit seinem Café und Gastronomie zu tun gehabt, „aber man tut sich ja mit den Gästen unterhalten“.

Vor zwei, drei Wochen habe er I. in Apolda getroffen und die habe gesagt, sie müsse zu dem Prozess runter. Er habe zu ihr gesagt, sie solle die Wahrheit sagen. I. habe er vor dem Müller gekannt: „Und wir hatten auf Deutsch gesagt, wir waren einmal näher zusammengekommen.“ I. habe gesagt, sie sei mit dem Müller auseinander. Es sei das einzige Mal gewesen. Müller, berichtet Sch. weiter, sei in Abständen von Monaten rüber gekommen. Die Angestellte der I., den Namen wisse er nicht, sei mit dem Müller „durchgebrannt“. Und seitdem herrsche wohl irgendwie ein „Rosenkrieg“ zwischen den beiden. Müller habe ihn eines Tages mal zur Seite genommen und gesagt, er könne Sch. vertrauen, er habe ein Grundstück in Oberreißen [phon.] bei Apolda. und wolle das gern verkaufen. Damals sei es ihm, Sch., noch gut gegangen. Er, Sch., habe das Grundstück nie gesehen. Aber Müller habe gesagt, er trage ihn beim Finanzamt als Bevollmächtigten ein, man bleibe in Verbindung. Sch. spricht von einem Grundschuldbrief. Das sei die Verbindung mit dem Müller. Müller habe das verkaufen wollen, er habe zu Müller gesagt, das sei zu weit weg, er habe kein Interesse an dem Grundstück. Irgendwann nach Monaten sei Müller wieder erschienen, mit dem Thomas Pe. [phon.]. Die hätten sich ständig getroffen, auch im Café. Und dann habe Pe. eines Tags gesagt: „Wenn du mal eine Knarre brauchst, musst du mir Bescheid sagen.“ Er, Sch. habe gesagt, er brauche keine Knarre. Pe. habe gesagt, dass sie bei einem Schießstand gewesen seien. Ihn, Sch. habe das nicht interessiert, er sei da nie gewesen.

Sch.: „Und jetzt zur Schweiz.“ Als er mit den Leuten vom BKA zusammengekommen sei in Apolda, habe er irrtümlich gesagt, er sei in der Schweiz gewesen. Seine Tochter sei 2003 fast ein Jahr lang in Arosa zum Arbeiten gewesen, er habe sie immer besuchen wollen, „aber beim Wollen ist es geblieben, ich habe es nur bis Österreich geschafft“. Das mit Waffen von Müller müsse er verneinen. Er habe eine Schreckschusspistole gehabt, die sei ihm geklaut worden. Er habe Sitta I. ca. 2011 nach der Nummer von Müller gefragt wegen dem Grundschuldbrief. Er habe Müller seither nicht mehr gesehen. Nachdem Sch. seinen Bericht beendet hat, fragt Götzl Sch., wann Sch. Müller kennengelernt habe. Sch. spricht zuerst von 2003 oder 2004, I. sei öfter bei ihm im Café gewesen. Götzl hakt wegen der Jahreszahlen nach. Sch.: „Nee, '93, Entschuldigung!“ 2002 habe er das Eiscafé eröffnet, da seien Geschäftsleute zur Eröffnung gewesen, auch Frau I., es könne auch 2003 gewesen sein. Götzl fragt, ob Sch. tatsächlich 2003 meint. Sch.: „Quatsch, '93.“ 2003 habe er sein Café doch schon geschlossen, abgemeldet. Das sei ein „totaler Versprecher“ gewesen, es sei 1993/ 94/ 95 gewesen.

Götzl: „Sie waren nie in der Schweiz?“ Er sei nicht in der Schweiz gewesen, er habe zu seiner Tochter gewollt und sehen wollen, wie sie arbeitet. Er sei zu dem Zeitpunkt in Siegen in NRW gewesen. Die Tochter habe in Arosa eine Ausbildung gemacht. Er habe sie besuchen wollen, aber es habe zeitlich nicht funktioniert. Das habe er im Nachgang zu seiner Vernehmung am 10.07.2014 telefonisch beim BKA geradegerückt. Götzl: „Wie war denn Ihr Verhältnis zu Müller?“ Sch.: „Es war nicht mein Typ.“ Er habe immer gedacht: „Irgendwas stimmt mit dem Kerl nicht.“ Er habe nach seiner Befragung am 10.07. auch versucht, ein bisschen Licht ins Dunkel zu bringen, so Sch. Müller solle bei Kaatschen [phon.] bei Apolda seine Autos zerlegt oder aufbereitet haben. Das sei alles, was er habe zusammentragen können. Sicher habe Müller mal angeboten, Sch. könne ihn besuchen, aber er, Sch., habe zu tun gehabt, mit der „Bauerei“. Und es habe eine „absolute Verbindung“ zu Pe. bestanden. Das habe er, Sch., herausgekriegt.

Der habe sich damit gebrüstet, dass er mal was zeigen könne, eine „Pumpaction mit Pistolengriff“. Und er, Sch., habe dazu gesagt, das interessiere ihn nicht, dieser „Scheißkram“. Und dann sei ihm der Pe. nochmal zu nahe getreten, da habe er den des Cafés verwiesen. Götzl: „Was war der Grund?“ Sch. spricht vom guten Ruf des Cafés und dass er „verschiedene Elemente“ da nicht habe sehen wollen. Pe. habe sehr viel Geld geerbt, aber verloren [phon.], sei zerlumpt reingekommen, betrunken. Aber das sei alles Mitte der 90er gewesen. Müller habe sich öfters mit Pe. in seinem, Sch.s, Café getroffen. Sch.: „Es war mein Umsatz, mein Gott.“ Götzl fragt, was Sch. zu Müller und Waffen sagen könne, ob er Waffen bei Müller gesehen habe. Das verneint Sch., er habe nichts gesehen, der habe auch nie was bei sich gehabt oder gezeigt. Sch. verneint, dass das Gesprächsthema gewesen sei, es sei mehr oder weniger um Autogeschäfte gegangen: „Aber da ist kein Geschäft gelaufen, der war nicht meine Kragenweite.“ Es gebe Menschen, da existiere eine Mauer, die man erst überwinden müsse: „Und so einer war er, er war ziemlich unnahbar.“ Er verneint, mitbekommen zu haben, dass Müller mal verhaftet wurde. Er habe ja keinen Kontakt mehr gehabt zu ihm.

Aber eines wolle er noch erwähnen. Über die Medien habe man ja gelegentlich den Prozessverlauf verfolgen können. Und er sei in Apolda angesprochen worden, dass er in der Zeitung stehe, er solle mal ins Internet gehen. Er habe gefragt, wo, und der aus Apolda habe gesagt „NSU-Blog“ [phon.]: „Und es ist ja haarsträubend, was der Herr Müller da für Behauptungen aufstellt.“ Auf Nachfrage sagt Sch., er habe das überflogen und gelesen, dass Müller gesagt habe, er, Sch., habe eine Waffe von Müller gekauft und die weitergereicht an eine Frau oder so ähnlich. Sch.: „Weder das eine noch das andere.“ Das sei Quatsch, das habe er nicht getan. Sch. nennt Müller „Baron Münchhausen“, der habe ständig andere Geschichten auf Lager gehabt. Er könne sich nur eins vorstellen, warum Müller versuche, sich reinzuwaschen. Das mit den Waffen wisse er nicht, so Sch., aber Fakt sei, dass Müller nochmal bei ihm im Café gewesen sei, sie seien ins Gespräch gekommen, und Müller habe über seine Lebensgefährtin I. „ganz barbarisch“ hergezogen – den Ausdruck wolle er, Sch., hier nicht wiederholen, mit der wolle er nichts mehr zu tun haben. Er habe zu Müller gesagt, dass der hier nichts verloren habe.

Dann spricht Sch. davon, dass mal entweder von I. oder von Müller die Rede von einem gemeinsamen Kind gewesen sei, aber das interessiere ihn, Sch. auch nicht. I. habe ja mit ihrer Firma alles Mögliche versucht, Versicherungen, Aufdrucke, es habe aber nicht funktioniert. Und dann hätten sie sich aus den Augen verloren. Er habe I. dann wegen des Grundschuldbriefs vom Finanzamt angesprochen, ob sie die Telefonnummer von Müller noch habe. Und I. habe gesagt, sie schicke sie per SMS. Das sei 2011 gewesen. Er habe die Nummer von Müller aber nie benutzt. Götzl fragt, weswegen Sch. Müller habe erreichen wollen. Damit der seine „Scheißpapiere“ wieder kriegt, so Sch., das seien ja Originaldokumente. Sch. überreicht den Grundschuldbrief an Götzl. Götzl fragt nochmal nach dem Grundstücksgeschäft mit Müller. Sch. sagt, nach dem zweiten, dritten Mal im Café hätten sie sich darüber unterhalten. Müller habe gesagt, dass er das Grundstück verkaufen wolle, und er, Sch. habe gesagt, da müsse man sich mal unterhalten. Müller habe gesagt, er habe zu niemandem hier Vertrauen. Und dann sei Müller damit herausgerückt, dass er das irgendwie belastet habe. Und er, Sch., habe gesagt, er habe an einem belasteten Grundstück kein Interesse.

Müller habe ihn, Sch., dort beim Finanzamt angegeben als Bevollmächtigten für das Grundstück. Aber er habe das nie gesehen. Müller habe es mit 40.000 belastet. Müller habe es ihm angeboten, den Preis könne er nicht mehr sagen, aber es sei nicht unerheblich gewesen: „Und was soll ich mit einem Ackergrundstück in Oberreißen?“ Es habe ihn nicht interessiert und dann müsse Müller die Mitteilung ans Finanzamt gemacht haben. Sch. fährt fort, dass er sich gewundert habe, als er eines Tages, 2011, das im Briefkasten gehabt habe. Und daraufhin habe er I. angesprochen. Er habe die SMS noch drin. Sch. macht sein Handy an, das er, „wie es sich gehört vor Gericht“, abgeschaltet habe. Das Handy piept. Sch. will nach vorn gehen und die SMS zeigen. Götzl sagt, ihn interessiere, von wann das ist. Sch. verliest seine eigene und die Nummer von I., dann den Text der SMS: „Hier die Nummer von Herrn Ulrich Müller […] Gruß, Sitta.“ [alles phon.]Dann sagt er, die SMS sei vom 15.06.2011. Götzl: „Dann beenden wir das Ganze mit dem Handy. Machen Sie es bitte wieder aus.“

Götzl fragt, ob Sch. der Name Zbinden etwas sagt. Götzl muss den Namen noch einmal wiederholen. Dann sagt Sch.: „Nie gehört.“ Götzl sagt, dass RA Ünlücay berichtet habe, dass Müller ihm gesagt hätte, Zbinden habe eine Waffe an Sch. verkauft. Sch.: „Nein, geht nicht. Ist das sein richtiger Name?“ Der Name sage ihm gar nichts, eine Waffe auch nicht. Seine Schreckschusspistole habe er in Apolda im Waffengeschäft gekauft, das sei legal gewesen. Aber die habe man ihm geklaut, das sei ein Trommelrevolver gewesen. Sch. spricht davon, dass er mehrere Bauprojekte am Laufen gehabt habe und Gastronomien, aber es habe nicht funktioniert. Er habe die „russischen Kameraden“ bei sich angestellt gehabt, offiziell angemeldet für die Sicherheit der Grundstücke. Denn dazu sei die Polizei nicht in der Lage gewesen. Die hätten ihm auf dem Bau geholfen, dafür hätten sie kostenlos bei ihm gewohnt und gegessen. Der eine heiße Oleg Mo. [phon.] und von den andern wisse er keine Nachnamen, Sergej und Dimitri. Die drei seien sehr zuverlässig gewesen und seines Wissens nicht irgendwie straffällig. Sch.: „Doch einer.“ Seine Villa in Jena, da habe es denen gefallen. Sch. spricht von einem Schwimmbad und nennt dessen Ausmaße. Da hätten die sich „wunderbar drinne geaalt“.

Er habe ein Stippvisite gemacht, denn er habe ja in Apolda gewohnt, sei nicht in Jena gewesen. Und dann seien 10, 15 Russen drin gewesen, in kurzen Hosen. Dann habe er die davon gejagt. Ende der 90er Jahre sei eine Hausdurchsuchung in der Villa in Jena gewesen und da hätten sie eine Waffe gefunden. Aber er habe die Waffe niemals gesehen und sie sei dann zuzuordnen gewesen. Götzl fragt, was das für eine Waffe war. Er sei dazu polizeilich vernommen worden, so Sch., was daraus geworden ist, wisse er nicht. Götzl: „Ist gegen Sie ermittelt worden wegen Waffenbesitz?“ Sch.: „Ja, da war mal was.“ Und zwar habe er ein Gewehr gehabt, aber das sei aus Glas gewesen. Und auf dem Karton sei ein richtiges Gewehr drauf gewesen. Im Glas sei Rotwein drin gewesen. Sch.: „Ich konnte nicht überall sein.“ Wieder zählt Sch. Baumaßnahmen auf. Das seien zu viele Hochzeiten gewesen. Götzl fragt, wegen welcher Waffe gegen Sch. ermittelt wurde. Sch.: „Es ist eingestellt worden.“ Götzl wiederholt die Frage. Er wisse es nicht, so Sch., er habe nur das Glasgewehr und die Schreckschusspistole gehabt. Er habe da ein Gerichtsverfahren wegen Waffenbesitz gehabt. Götzl: „Um welche Waffen ging es da?“ Um ein Gewehr, so Sch., da habe er die Verpackung ins Gericht mitgenommen, es habe verdammt echt ausgesehen.

Götzl: „Ja, ging es um das Gewehr aus Glas oder die Waffe aus der Villa?“ Das seien „verschiedene Schuhe“, so Sch., er sei vernommen worden, die hätten Fingerabdrücke genommen, es habe sich nichts bestätigt. Er habe die nie gesehen, aber dass „die Russen“ ja natürlich mit solchen Gerätschaften umgegangen seien, „das wissen wir ja“. Er verneint, sonstige Waffen noch im Besitz gehabt zu haben. Götzl fragt nach einem Luftgewehr. Sch.: „Ja, das ist auch weg, auch geklaut, da war sogar ein Fernrohr drauf.“ Götzl sagt, es gehe ihm um scharfe Waffen in den 90er Jahren: „Haben Sie sonstige Waffen zu den bisher angesprochenen noch in Besitz gehabt?“ Sch.: „Nein, nichts.“ Natürlich habe er den Artikel im Internet gelesen. Müller habe das, vermute er, nicht verkraften können, dass er, Sch., mit seiner Partnerin eine Liaison hatte. Götzl fragt, ob Müller davon wusste. Sch. bejaht das, sie hätten sich darüber unterhalten, da habe Müller noch gelacht. Aber das sei erst gewesen, nachdem sich I. von Müller getrennt hatte, oder er sich von ihr. Müller habe gesagt, er wolle mit I. nichts mehr zu tun haben. Und da habe ein Wort das andere gegeben und er, Sch. habe gesagt, er sei mit I. in Jena „in der Kiste“ gewesen.

Götzl zitiert einen Vermerk, der besagt, das Ermittlungsverfahren gegen Sch., einen Alexander Ug. [phon.] und einen Pavlo Fe. [phon.] aus 1997 resultiere aus dem Auffinden eines Trommelrevolvers während der Durchsuchung eines Wohnhauses. Sch. fragt, was das für Namen seien. Götzl nennt den Namen Ug. Sch. sagt, das scheine ein Russe zu sein, der andere Name sage ihm nichts. Götzl sagt, er wolle von Sch. wissen, was der dazu sagt. Sch. fragt zurück, ob die Mitte der 90er Jahre eine Waffe gefunden hätten. Götzl bejaht, einen Trommelrevolver, in Sch.s Wohnhaus. Sch.: „Nicht, dass das meine Schreckschusspistole war. Das ist ein Trommelrevolver.“ Sch. habe doch vorher erzählt, dass eine Waffe gefunden wurde, erwidert Götzl. Die Durchsuchung sei vom LKA aus gewesen, so Sch. er sei dann später dazu gekommen. Die hätten die Wohnräume und alles durchsucht. Er habe gefragt, um was es geht, und die hätten zu ihm gesagt, die hätten sie hier gefunden. Er wolle sich da nicht festlegen, aber die Villa sei 2000 oder 1999 weggegangen, und mit der Waffengeschichte, das müsse Mitte der 90er gewesen sein. Es sei durch die „Umzieherei“ sehr viel abhanden gekommen, einiges habe er durch den Schredder gejagt. Er müsse nachgucken, er wisse es nicht. Er habe die Waffe nie gesehen.

Sch.: „Sie müssen sich das so vorstellen: Ich habe in Apolda das Eiscafé. Es hat außer meiner Person keiner das Eis gemacht und ich werde die Rezepturen mit ins Grab nehmen.“ Und er habe keine Zeit gehabt, da rüber zu gehen. Es sei ein versuchter Einbruch gemacht worden in Jena, und daraufhin habe er sich entschlossen, dass „die anderssprechenden Leute“, die Russen, da kampieren können. Er habe gesagt, dass die das in Ordnung halten sollen, und das sei es gewesen. Bei den Baumaßnahmen in Jena sei gar nichts passiert. Er sei in Apolda von einer Baumaßnahme zur anderen gesaust. Ganz Apolda wisse, dass er gearbeitet habe „wie ein Kettenhund“. Götzl: „Sagt Ihnen der Name Steffen T. etwas?“ Den habe er bei sich eingestellt als Geschäftsführer, „eine absolute Pfeife“; so Sch. Er spricht davon, dass T. Alkoholiker sei, dann habe Geld gefehlt, und er habe T. rausgeschmissen. Götzl: „Haben Sie dem mal irgendwelche Waffen gezeigt?“ Er habe doch nur die Schreckschusspistole gehabt, so Sch., die habe er ständig bei sich gehabt. Sch. spricht von einer Durchsuchung bei ihm, wo sich das Eiscafé befunden habe, wo auch seine Wohnung drüber sei. Da sei der Leiter des Amtes [phon.] gewesen, und da sei man auf T. gekommen, und er, Sch., habe gesagt, er wolle mit dem in Ruhe gelassen werden. Er sei echt sauer auf T. gewesen. T. habe ihn mal angerufen und gefragt, ob er bei ihm, T., das Tor habe anbrennen wollen. Da habe er gesagt, er habe damit nichts zu tun, T. solle seine Nummer löschen. Er, Sch., habe zu viel gearbeitet, den Überblick verloren. Götzl legt eine Pause ein.

Um 15 Uhr geht es weiter. Götzl fragt zur Person T. Vorhalt aus einer Vernehmung T.s von 1995: Er, T., habe von vom März 1994 bis Juni 1994 bei dem Sch. in dessen Café Venezia gearbeitet. Das wisse er nicht, so Sch., es könne sein. Lange sei T. nicht da gewesen, der sei untauglich gewesen. Vorhalt: In dieser Zeit sei des öfteren eine Frau I. ins Café gekommen und habe Geld von Sch. haben wollen. Sch. verneint das, es sei niemals Geld geflossen. Vorhalt: Ende Juni 1994 sei, er, T., in sein damaliges Bürozimmer bei Sch. gegangen, dort habe er Sch. und seinen Stiefsohn angetroffen, auf dem Sessel habe ein Metallkoffer gelegen, im Koffer ein Gewehr und der Lauf sei abgeschraubt gewesen, seiner, T.s., Meinung nach sei es ein echtes Gewehr gewesen und ein russisches Fabrikat. Sch.: „Herr Vorsitzender, ich sagte vorher schon, der Mann ist absoluter Alkoholiker.“ Der sei völlig unglaubwürdig. Ein Gewehr passe doch nicht in einen Koffer rein. Und er habe keinen Stiefsohn, er habe vier Kinder, zwei erwachsene Mädels und zwei Kleine, so Sch. Vorhalt: Am gleichen Tag habe Sch. ihm, T., gesagt, dass ihm sein Stiefsohn das Gewehr zum Kauf angeboten habe; er, T., schätze, dass es sich um eine automatische Waffe gehandelt habe, der Lauf sei aus Holz gewesen, maximal 25 cm [phon.] lang.

Sch. sagt, das sei Blödsinn, man solle doch mal T.s Frau fragen. T. habe ihn, Sch., nicht nur beklaut sondern auch nur noch „Mist gebaut“. Da habe er ihn rausgeschmissen. Götzl fragt, was er denn von T.s Frau erfahren könne. Dass ihr Mann „ein totaler Idiot“ sei, so Sch. Jetzt falle ihm noch ein, so Sch. weiter, dass T. auch in einem anderen Café Geschäftsführer gewesen sei. Er, Sch., habe die Preise heruntergesetzt und mit seiner Produktion die Gäste überzeugt und T. sei arbeitslos geworden dadurch. Dann habe sich T. bei ihm beworben. Vorhalt: Etwa im Mai 1994 habe Sch. ihm, T., erzählt, dass er bei den Eltern seiner Lebensgefährtin gewesen sei, die Jacke ausgezogen habe und die Eltern hätten gesehen, dass er eine Pistole trägt; er, T,. habe die Pistole auch am Körper des Sch. gesehen, seiner Meinung nach handele es sich um das Fabrikat Makarow. Sch.: „Totaler Blödsinn.“ Seine Schreckschusspistole habe er öfter „am Mann“ getragen und dafür einen Halfter gehabt, das habe wie eine echte ausgesehen. Götzl sagt, bei der Polizei sei T. eine Pistole Makarow gezeigt worden und T. habe gesagt, die vorgezeigte Pistole hätte so ausgesehen wie die Waffe von Sch. Sch. sagt, das sei „Blödsinn und Schrott“. Keine Polizei zeige eine echte Waffe als Anschauungsmaterial, das sei doch totaler Schwachsinn. Das sei alles an den Haaren herbeigezogen.

Sch. berichtet von einer Auseinandersetzung mit T., das sei zu dem Zeitpunkt gewesen, wo der so ausgerastet sei. T.s Glaubwürdigkeit sei „gleich null“. Vorhalt: Im Sommer 1994 habe er, T., Sch. gesehen, wie er ein Gewehr in der Hand gehabt habe, er habe Sch. gefragt, ob das ein Luftgewehr ist und Sch. habe verneint und gesagt, dass es sich um ein Jagdgewehr handele. Das einzige Gewehr, das er je gehabt habe, so Sch., sei das Luftgewehr gewesen, ein Knicker mit Diabolos. Das habe wie ein echtes ausgesehen, mit Zielfernrohr. Sch.: „Also der bringt alles durcheinander, der Bursche.“ Götzl fragt nach dem Namen K. Das sei ein Polizist, so Sch., der habe ein Haus kaufen wollen „oder „irgendwie“. K. habe er mal das Luftgewehr mit dem Zielfernrohr und seine Schreckschusspistole gezeigt, so Sch. auf Frage. Das sei in seiner, Sch.s, Gaststätte „Nordklause“ gewesen. Und dazu habe es eine Verhandlung gegeben, da handele es sich um das Glasgewehr. Es habe da in der Verpackung gestanden und wirklich richtig echt ausgesehen. Das Luftgewehr, vielleicht habe es der T. geklaut.

Götzl sagt, es gebe eine Beschuldigtenvernehmung von Sch. von 1997. Vorhalt: Auf den Vorhalt, dass K. ausgesagt habe, dass Sch. diesem im Herbst 1994 mehrere Pistolen und Gewehre gezeigt habe, habe Sch. angegeben, er könne sich zwar nicht mehr konkret erinnern, wisse aber, dass der K. mal sein Luftgewehr und seine Schreckschusspistole gesehen habe. Sch.: „Herr Vorsitzender, wie dumm muss ein Mensch sein, um einem Polizist Waffen zu zeigen, die rechtswidrig sind?“ Er habe keine richtigen Waffen gehabt. K.s Mutter sei bei ihm als Köchin angestellt gewesen und „sei dann gegangen worden“, weil die Kundschaft weggeblieben sei und das Essen nicht mehr in dem Maße qualitätsgerecht hergestellt worden sei. Götzl: „Sie haben die Schreckschusspistole und das Luftgewehr angesprochen, aber jetzt erwähnten Sie das Glasgewehr. Um welche Waffen ging es jetzt?“ Sch. spricht wieder von Luftgewehr und Schreckschusspistole, und nennt zusätzlich eine Wasserpistole, die habe wie echt ausgesehen.

Die Gaststätte Nordklause habe er, glaube er, 1993/ 94 betrieben. Vorhalt aus einem Vermerk des BKA: Gemäß Auszug aus dem Gewerberegister Apolda habe Sch. die Gaststätte Nordklause vom 10.11.93 bis 01.01.94 betrieben. Sch.: „Ja, das kann korrekt sein.“ Götzl: „Das wäre sehr kurz gewesen.“ Er habe die Gaststätte gekauft, um das Personal in der Winterpause cafémäßig nicht entlassen zu müssen, so Sch. Neben der Nordklause seien die Friseure gewesen, da habe er noch ein Café reinbringen wollen. Er habe gedacht, das wird ein Renner. Seine Tochter und sein Schwiegersohn, die sich in Arosa kennengelernt hätten, hätten die Gaststätte und das Café betreiben sollen. Und er habe das Eiscafé und die Filialen beliefern wollen, aber daraus sei nichts geworden. Götzl sagt, Sch. habe angegeben, diese Gaststätte sei von August 1993 bis Februar 1994 geöffnet gewesen. Er wisse das nicht mehr, so Sch., er habe es danach weiter untervermietet und dann sei alles weggerissen worden. Er habe die Gaststätte nicht lange betrieben, denn seine Tochter habe nicht wieder „in die Zone“ rein gewollt.

Jetzt könne er es zuordnen, der Müller sei nicht in der Nordklause gewesen, also könne es nur nach 2004 gewesen sein. Götzl: „Nein, hier ging es um 1994.“ Sch.: „Ach, meine auch, Entschuldigung, wieder Versprecher, 1994.“ I. habe er „in der Kiste“ gehabt, als er die Nordklause noch gehabt habe, und die habe sich auch irgendwie geschäftlich beteiligen wollen und er habe gesagt, sie solle das erstmal lassen. Müller sei nicht in der Nordklause gewesen, so Sch. Götzl wiederholt Sch. habe gerade gesagt, er habe Müller da noch nicht kennengelernt, in der Zeit Nordklause habe er aber eine Beziehung zu I. unterhalten. Sch.: “ Das war 2004.“ Götzl: „Sie meinen 1994.“ Sch.: „Ach Quatsch, Entschuldigung, 1994.“ Es könne auch 1995 gewesen sein. Er habe dann keine Möglichkeit mehr gehabt, weil der Zuspruch dann nicht mehr da gewesen sei, habe sich gedacht, er mache zu und suche andere Pächter. Und da habe er den Müller kennengelernt. I. sei noch mehrfach im Café gewesen, auch mit dem Müller, auch mit anderen Leuten. Den Namen der Freundin von Müller, dieser Angestellten, wisse er nicht, so Sch. auf Frage. Götzl nennt den Namen Pa. Moment, so Sch., der Name sage ihm was: „Hat die mal bei mir gearbeitet? Ich weiß es nicht.“ Das sage ihm was, aber er wisse es nicht zuzuordnen, er habe ein reges Kommen und Gehen von vielen Aushilfskräften gehabt.

Vorhalt aus einer Zeugenvernehmung von Pa. von 1997: Es könne 1991 oder 1992 gewesen sein, als sie Müller kennengelernt habe. Und auf der nächsten Seite stehe, so Götzl: Das sei etwa im August 1994 gewesen, es sei dann im Februar 1995 gewesen, als Müller sein Geschäft aufgegeben habe und sie mit ihm in die Schweiz gezogen sei. Sch.: „Die Rede ist von Müller? Jetzt wird die Sache rund.“ Die Pa. sei nicht bei ihm als Aushilfskraft gewesen, aber die habe bei I. gearbeitet, das habe I. ihm gesagt. Vielleicht habe er sie mal gesehen, als er die Frau I. besucht habe, er könne es nicht sagen. Götzl: „Es ging ja eigentlich um den Herrn K., haben Sie eine Erinnerung dass Sie dem mal Waffen gezeigt haben?“ Sch. verneint das, es sei auch zur Gerichtsverhandlung gekommen und das Verfahren sei eingestellt worden. In der Beschuldigtenvernehmung von Sch. von 1997 heiße es, so Götzl: Er, Sch. wisse aber, dass K. einmal sein Luftgewehr und seine Schreckschusspistole gesehen habe, diese haben offen in seinem Bürozimmer gelegen. Sch.: „Und was wollen Sie hören?“ Götzl: „Trifft das zu?“ Sch.: „Natürlich, aber es waren keinen scharfen Waffen.“

Vorhalt: Er, Sch., könne sich nicht erinnern, mit K. gesprochen zu haben. Sch.: „Haben wir auch nicht.“ Vorhalt: Herbst 1994 könne nicht sein, da er zu diesem Zeitpunkt die Gaststätte geschlossen habe. Sch.: „Durchaus möglich.“ Götzl sagt, er wolle nochmal zu dem übergebenen Grundschuldbrief übergehen. Götzl sagt, ihn interessiere, ob abgesprochen gewesen sei, dass Müller Sch. als Bevollmächtigten angegeben hat. Sch.: „Nein, es war gar nichts abgesprochen.“ Müller habe gesagt, es würden nur Idioten rumlaufen, er, Sch., sei der einzige, der liquide ist. Götzl fragt, ob das überraschend für Sch. gekommen sei, dass er diesen Brief bekommen habe. Sch. bejaht das, er habe davon überhaupt nichts gewusst. Und daraufhin habe er I. angesprochen, dass er die Nummer brauche, und sie habe gesagt: „Lass mich, das Schwein hat mich in die Scheiße geritten.“ Es sei damals schon Rosenkrieg gewesen. Und er habe gesagt, er brauche die Nummer, um Müller Unterlagen zukommen zu lassen. Es sei nie dazu gekommen, ihn in der Schweiz zu besuchen. Müller habe ihn eingeladen, er hätte da ein Grundstück: „Und, Moment, Moment, er hatte irgendwas erwähnt von einem Schießstand in der Schweiz.“ Er habe gesagt, er habe keine Zeit, „wenn's passt, besuch ich dich mal“.

Götzl sagt, Sch., habe davon gesprochen, dass er ggü. dem BKA telefonisch eine Korrektur gemacht habe. Im Vernehmungsprotokoll Sch.s. stehe: Wenn Arosa in der Schweiz liegt, sei er schon mal da gewesen, da er seine Tochter besucht habe, 1992 oder 1993. Das habe er korrigiert, so Sch., er habe hinfahren wollen, aber es sei nicht gegangen. Er habe in Siegen die Firma im Aufbau gehabt. Und er habe dann mit dem Umbau des Eiscafés angefangen und Autohandel betrieben, Karosseriebau: „Ich hatte die Zeit gar nicht dazu.“ Und seine Tochter sei dann mit seinem damaligen Schwiegersohn, ihrem Mann, auch mal zu Besuch gekommen. Aber der sei nie im Café gewesen. Er habe allerdings nie einen Stiefsohn gehabt. Und der Schwiegersohn sei nie in seinem Büro gewesen. Aber das mit Arosa bzw. der Schweiz habe er revidiert. Er sei aber in Österreich gewesen. Und da sei ihm sein Reisepass oder Ausweis geklaut worden oder er habe ihn verloren. Das habe er als Arosa in der Vernehmung angegeben, aber er sei nicht in Arosa gewesen. Götzl fragt, was das für Unterlagen waren, die Sch. an das BKA übersandt habe. Sch. nennt den Grundschuldbrief, dann nennt er die Namen G. und B. und spricht von einem Termin beim Notar. Der Notarvertrag sei von G., der sei Eigentümer eines Grundstücks in Apolda gewesen und habe Käufer gesucht. Und da habe er, Sch., eine Zweigstelle des Cafés haben wollen. Er habe da noch nicht gewusst, wer B. war: „Aber das hat damit gar nichts zu tun.“

Götzl fragt, ob das mit Müller nichts zu tun hat. Sch.: „Gar nichts.“ Sch. berichtet von dem Notartermin, G. habe mit seiner, Sch.s, Ex-Frau und ihm selbst beim Notar gesessen, nicht gekommen sei der B. Der sei angeblich terminlich verhindert gewesen. Er, Sch., habe dann mitgekriegt, was hier gelaufen sei mit B. und den , und da habe er dann Abstand genommen. Götzl: „Aber das hat mit Müller nichts zu tun?“ Sch.: „Gar nichts zu tun.“ Götzl fragt, ob Sch. der Name Germann etwas sagt. Sch.: „Wer?“ Götzl: „Germann.“ Sch.: „Nein.“ Auf die Frage, ob er einen kennt, sagt Sch., sie hätten in Apolda einen Theile, aber der heiße nicht Enrico. Er verneint, einen zu kennen. Götzl sagt, RA Ünlücay habe über Äußerungen Müllers berichtet, dass Sch. bei der Renovierung seiner Wohnung von Rechtsradikalen Unterstützung erhalten habe. Sch.: „Rechtsradikale, bei mir renoviert?“ Er habe mit Rechtsradikalen nichts im Sinn, so Sch. weiter, er sei kein Rechter, aber er sei fürs Recht, das stehe fest. Und er habe seine Selbstständigkeit unterbrochen und jetzt Stellenangebote gekriegt und das seien alles Polen. Und er werde wahrscheinlich davon Gebrauch machen, dass er da zwei Mann einstelle. „Und wenn ich jetzt einen rechtsradikalen Hintergrund hätte …“ Er habe niemals was mit Rechten zu tun gehabt. Es gibt keine Fragen der anderen Prozessbeteiligten. Der Zeuge wird entlassen. Götzl bedankt sich bei Sch. und verabschiedet sich. Sch.: „Übrigens: Ich habe Kontakt mit Frau I., aber nur zum Essen. Ende der Durchsage.“

Der Verhandlungstag endet um 15:53 Uhr.

Der Blog NSU-Nebenklage kommentiert:
„Dieter S., der angebliche Partner von Müllers Exfreundin, ein inzwischen 70 jähriger Mann, der in den 90er Jahren neben einem Eiscafé auch dubiose Geschäfte betrieben haben muss […] erzählte zwar viel, aber leider kaum etwas, was man verwerten kann. Immerhin wurde deutlich, dass er in den 90er Jahren gut verdient haben muss, das meiste wieder verloren hat und irgendwann dazwischen mit Müllers Exfreundin eine Liaison hatte. Mit Waffen will er nie etwas zu tun gehabt haben, Vorhalte aus gegen ihn geführten Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz, die allerdings nicht zu Verurteilungen geführt haben, konterte er mit Empörung und Beschimpfungen der ihn belastenden Zeugen. Obwohl der Zeuge nicht besonders glaubwürdig war, hat seine Vernehmung nicht dazu geführt, das Ablenkungsmanöver Müllers zu stärken.“

http://www.nsu-nebenklage.de/blog/2014/11/05/05-11-2014/

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