Protokoll 248. Verhandlungstag – 8. Dezember 2015

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An diesem Prozesstag wird ein Zeuge zu den Bahncards, die das NSU-Kerntrio benutzte, befragt. Diese liefen unter Alias-Identitäten, die die Drei auch anderweitig nutzten: André und und Max-Florian Bu. Außerdem werden Schriftstücke verlesen. Zwei Artikel aus Neonazifanzines, die Uwe Mundlos zugeschrieben werden und Dokumente, die sich mit befassen.

Zeuge:

  • Christian No. (Ermittlungen zu Bahncards auf die Namen André und Susann Eminger)

Es sind sehr viele Pressevertreter_innen und Zuschauer_innen anwesend. Die Besucher_innenempore ist bis auf den letzten Platz besetzt. Heute ist Foto- und Kameratermin. André Eminger und seine Verteidiger haben sich in die zweite Reihe gesetzt neben die Verteidigung Wohlleben, damit die mittlerweile fünf Verteidiger_innen von Zschäpe in der ersten Reihe Platz haben. Zschäpes Wahlverteidiger RA Borchert ist jedoch nicht da. Zschäpe, Wohlleben und Schultze betreten um 09:43 Uhr den Saal, Zschäpe dreht sich wie üblich von den Kameras weg.

Das Gericht betritt um 09:45 Uhr den Saal, die Kameraleute und Fotograf_innen dürfen noch eine kurze Zeit bleiben und den Senat filmen bzw. fotografieren, dann müssen sie den Raum verlassen. Dann begrüßt Götzl die Verfahrensbeteiligten und macht die Präsenzfeststellung. Als Nebenkläger_innen sind Ayşe und İsmail Yozgat sowie Elif und Gamze Kubaşık anwesend.

Götzl: „Dann gebe ich noch bekannt, dass Frau Zschäpe beantragt hat, Herrn Rechtsanwalt Dr. Borchert als Pflichtverteidiger beizuordnen. Das habe ich gerade bekommen. Dann zum heutigen Prozedere: Soll denn heute eine Einlassung von Frau Zschäpe erfolgen bzw. eine Erklärung abgegeben werden?“ RA Grasel: „Die Einlassung ist nicht für heute, sondern für morgen vorgesehen.“ Götzl: „Eine Nachfrage, Frau Zschäpe, wie geht es Ihnen?“ [Zschäpe nickt.] Götzl: „Gut? Dann bei der Verteidigung Wohlleben, ist denn von Ihrer Seite eine Einlassung vorgesehen?“ RAin Schneiders: „Ja, aber wir können noch keinen Termin nennen.“ Götzl sagt, es gehe um die Planungen für diese Woche, morgen könne man davon ausgehen, dass eine Erklärung für Zschäpe erfolgt. Schneiders: „Wir werden diese Woche noch keine Erklärung abgeben.“ Götzl: „Gut, dann werden wir Herrn No. als Zeugen vernehmen.“

Götzl: „Vielleicht noch die Nachfrage: Was Fragen anbelangt, wie soll das erfolgen? Sollen Fragen beantwortet werden des Senats und welche zeitlichen Vorstellungen?“ Grasel: „Von meiner Seite ist die Vorstellung, dass wir vielleicht einen schriftlichen Fragekatalog bekommen, den wir anschauen können und auch schriftlich beantworten.“ Götzl: „Frau Zschäpe wird selbst keine Fragen beantworten?“ Grasel verneint das und sagt, er werde die Frage nach Rücksprache mit Zschäpe beantworten. Götzl: „Also, morgen werden keine Fragen beantwortet?“ Grasel: „Das Prozedere würde etwas schwierig sein.“ Götzl: „Und was den Donnerstag anbelangt?“ Grasel: „Die Belastung wird groß sein, denke ich, nach der Einlassung, und wir wären dankbar, wenn der Folgetag ausfallen würde.“ Man könne dann am Wochenende die Fragen bearbeiten. Götzl: „Dann ist es sinnvoll vielleicht, den morgigen Tag erstmal abzuwarten. Dann bitte den Zeugen.“

Es folgt die Einvernahme des Zeugen Christian No. Götzl sagt, es gehe um Auswertungen, die No. nach Aktenlage bzgl. Bahncards durchgeführt habe, No. solle berichten, inwiefern er mit Ermittlungen betraut gewesen sei, welche er durchgeführt habe und ggf. mit welchem Ergebnis. No.: „Ich bin am 08.11.2011 als Finanzermittler eingebunden worden, um den Hintergrund dieser Bahncards zu ermitteln, die bei den Toten aufgefunden worden sind, eine Bahncard für einen Herrn Bu. und eine für Herrn Eminger. Und ich sollte rausfinden, ob es auch eine Bahncard für Susann Eminger gab.“ Er habe Auskunft bekommen bei der Bahn über die historischen und aktuellen Wohnorte, so No. Zusätzlich habe er Lichtbilder bekommen, mit denen man Böhnhardt und Mundlos habe identifizieren können und er habe die Personalien Susann Eminger noch eine Bahncard herausfinden können mit dem Lichtbild von Zschäpe. Sie hätten zwei Konten herausfinden können, über die diese Bahncard bezahlt worden sei. [phon.] Und die Kollegin Ho. habe über die Bahncard, die Mundlos benutzt habe, noch ein Konto herausfinden können.

Am Tag darauf habe er den Aktenvermerk geschrieben und am Montag oder Dienstag drauf, – er meine, am 15. – hätten sie die Ermittlungen abgegeben ans BKA. Götzl: „Stichwort Bahncard Bu.: Waren da weitere Daten bei der Bahn vorliegend?“ No.: „Die Bahncard war älter: Ich glaube, 2008 zum ersten Mal ausgestellt, und immer weiter verlängert. Dann wurde eine historische und eine aktuelle Adresse auf diese Bahncard ermittelt. Und dann die Lichtbilder. Und der Herr Sch. hat noch weiter suchen müssen, bis er auf die Kontodaten gestoßen ist. Die Daten der Karte, die Böhnhardt nutzte und die Daten der Karte, die Frau Zschäpe nutzte, korrespondierten. Die Bahncards wurden zum gleichen Tag gekauft und verlängert und auch die Wohnorte waren immer die gleichen.“ Vorhalt aus dem Vermerk: Bahncard 25 ausgestellt für „Max Bu., Frühlingsstraße 26, Zwickau. [phon.] Götzl: „Waren das die Daten, die Sie von Herrn Sch. als das erfahren haben, was bei der Bahn gespeichert war?“ No.: „Sch. hat mir diese Daten bestätigt und zusätzlich die Adresse übermittelt.“ Vorhalt: Bis 19.03.2008 Polenzstraße 2. [phon.] No.: „Ja.“

Vorhalt: Gültig von 2005, 2006, 07, 08, 09, 10 und 11-12. 14.6.-13.6. soweit es um 07 und 08 geht. 14.6.-2008 zurückgeschickt. [phon.] No.: „Das kann ich nicht genau sagen, das war im Bildschirmprint von Herrn Sch. drin. Ich habe danach gefragt und er sagte, die wäre zurückgeschickt worden, weil die Adresse nicht stimmt.“ Götzl: „Dann heißt es: ‚01.07.08 bis 30.06.09‘ und das findet sich dann bis 2012.“ [phon.] No. „Ja, ist lückenlos immer verlängert worden.“ Götzl fragt, ob No. zur Bahncard André Eminger wisse, ob dazu weitere Daten von Sch. geliefert worden seien. No. sagt, das sei analog wie bei der Bu.-Card, natürlich ein anderer Wohnort und die Bahncard sei nicht ganz so alt gewesen aber auch durchgehend verlängert. Vorhalt: André Eminger, Adam-Ries-Straße 8, Zwickau. [phon.] No.: „Ja.“ Vorhalt: Bis 03.03.2011 Hans-Soph-Straße,… [phon.] No.: „Ja.“ Götzl: „‚Gültig von 25.06.09-24.06.10.‘ und entsprechende Daten finden sich für 2011 und 2012.“ [phon.] No.: „Ja.“

Götzl: „Dann die dritte Bahncard, Susann Eminger. Können Sie sagen, ob und welche Daten zu diesem Namen mitgeteilt wurden?“ No. sagt, er habe zuerst nur den Namen Susann Eminger gehabt und dann mit diesen Daten mit Herrn Sch. auch relativ schnell den Treffer gehabt. Auf Frage sagt No., die Daten der Ausstellung seien ganz genau gleich gewesen wie bei der Bahncard André Eminger. Götzl hält die bereits genannten Adressen vor und No. bestätigt das. Auch die Gültigkeit sei analog mit den Kartendaten von André Eminger gewesen, so dass man davon ausgehen könne, dass die zum gleichen Zeitpunkt gekauft und immer zum gleichen Zeitpunkt verlängert wurden. Götzl: „Zu den Konten, können Sie da noch Näheres sagen?“ No.: „Die Konten waren verknüpft mit der Bahncard Susann Eminger, eine Kreissparkasse und eine Commerzbank aus Schwarzberg. Ich habe mir Angaben liefern lassen, was da für Gelder liefen und wie der Saldo war: Bei der Commerzbank waren es 3.000 Euro, bei der Sparkasse ein paar Euro im Soll. Wir haben ein Bankauskunftsersuchen gestellt, aber da war ich nicht mehr involviert .“Vorhalt: 3.000 Euro im Haben. [phon.] No.: „Genau.“ Götzl: „Und zum anderen Konto, bei der Sparkasse: ‚Das Konto 494 Euro im Soll‘.“ [phon.]  No.: „Ja.“

Dann werden Bilder von Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe in Augenschein genommen. No.: „Das waren die Lichtbilder auf der Bahncard, die sind im System der DB hinterlegt, die habe ich so als Bildschirmprint übersandt bekommen. Das Bild von Frau Zschäpe war aus einem handschriftlichen Antrag für eine Bahnkarte und wurde auch so übersandt.“ Dann werden Lichtbilder von Bahncards in Augenschein genommen. No. sagt, er habe die Bahncards nie gesehen, sondern rein die Daten bekommen. Eminger-Verteidiger Kaiser: „Haben Sie ermitteln können, ob die Bahncards benutzt worden sind und wenn ja, auf welchen Strecken?“ No.: „Nein.“ Die Einvernahme ist um 10:11 Uhr beendet. Götzl: „Wir werden jetzt eine Pause einlegen und dann Verlesungen machen, aber nicht sehr lange heute.“ Dann nennt Götzl die Fundstellen der geplanten Verlesungen und legt eine Pause ein.

Um 10:40 Uhr geht es weiter. Richterin Odersky verliest den Artikel „Die Farbe des Rassismus“ aus dem Neonazi-Fanzine „“, Ausgabe Nummer 3.

[Wir geben den Artikel hier nicht vollständig im Wortlaut wieder. Es handelt sich um einen extrem völkisch-rassistischen Text, der von der Behauptung eines Rassismus gegen „Weiße“ ausgeht.] Im Zentrum des Textes stehen dann folgende rassistische und antisemitische Sätze:

„Während die weiße Bevölkerung weltweit immer mehr abnimmt (durch geförderte Multikultur und Mischehen), hat sie nicht das Recht sich öffentlich auf die Erhaltung ihrer Kultur aufmerksam zumachen, würde es doch Rassismus sein, in den Augen derjenigen, welche glauben die Herrscher zu sein. Jede aussterbende Tierart ist besser geschützt. Wissenschaftler bestätigten in der offiziellen Presse, daß es in ein paar Jahren keine Blonden Menschen mehr geben wird. Natürlich gibt es noch eine Gruppe, welche Multikultur und Vermischung fordert, dies aber von der eigenen Gruppe fernhält. Ich nenn diese Gruppe nicht, um nicht rassistisch zu sein. Sie kennt ja sowieso jeder.
Wenn man ein aufmerksamer Beobachter ist, erkennt man sehr schnell, daß überall wo sich Einwanderer niederlassen, es nicht lange dauert, bis sie ihre Kultur und Religion ausbreiten. Später kommen Familienangehörige nach und langsam sind sie in der Überzahl. Jeder Aufschrei der Einheimischen wird mit der Rassismusformel niedergeschlagen. Anstatt ihr eigenes Land aufzubauen und die Früchte ihrer Arbeit zu ernten, ernten sie lieber woanders und begründen dies mit der Mitbeteiligung (was das auch immer sein soll) und der Vielfalt der Kulturen. Wandert der Weiße aus, hat er sich an zupassen und muß auf Rechte, Pflichten, Bräuche und Sitten seines Wirtes achten. “

(Fehler im Original.)

Danach beschwert sich der Autor über „Anschläge auf Bürger, die dem Nationalen Spektrum angehören“ und über die die Medien angeblich nie berichten würden, über eine „Linke Terrormaschinerie“, über „Ausländergewalt“ und „Hetze gegen alles was sich zur Nationalen Sache zugehörig fühlt“. An einer Stelle schreibt er, dass bei einem Anschlag auf das Auto eines Linken oder dem Überfall auf einen Ausländer sofort die Rede „vom brauen Terrorismus“ wäre: „Wissen diese Schreiberlinge denn überhaupt was Terrorismus ist? Ausübung von Terror, Gewaltherrschaft, wo aber bitte ist dies auf die Nationale Seite Anwendbar? Überhaupt nicht.“ (Fehler im Original.) Unterschrieben ist der Text von einem „Uwe Unwohl“. Das BKA geht davon aus, dass Uwe Mundlos Autor des Textes ist.]

Danach verliest Richter Lang den Artikel „Solidaritätsaufruf“, ebenfalls aus „White Supremacy“, Nummer 3.

[Wir geben auch diesen Text nicht vollständig im Wortlaut wieder. Es handelt sich um einen satirisch gemeinten Spendenaufruf für ein Raketensystem für die USA. Unterschrieben ist der kurze Text mit „Uwe UmerZOGen“. Auch bei diesem Text gibt es Anhaltspunkte, dass er von Mundlos stammt. Der Bezug auf die antisemitische Figur der „ZOG“ (= „Zionist Occupied Government“, deutsch: „Zionistisch besetzte Regierung“) durch die hervorgehobenen Buchstaben im Autorennamen findet sich auch an einer weiteren Stelle im Text: „Die Ängste der Amerikaner sind durchaus verständlich, werden sie doch ständig in irgendwelche Kriege hineingeZOGen.“]

Götzl: „Dann zum Stichwort von Dolsperg, Vermerk zur Zeugenvernehmung.“ Götzl verliest im Freibeweisverfahren den Vermerk zu ergänzenden Ausführungen zur Zeugenvernehmung. Am 10.03.2014 sei zeugenschaftlich vernommen worden. Im Protokoll seien drei Aussagen dokumentiert worden, die nachfolgend konkretisiert und ergänzt würden. Im Protokoll werde von einem „politischen Unterbindungsgewahrsam“ gesprochen. Das sei ein Schreibversehen. Es handele sich um ein „polizeiliches Unterbindungsgewahrsam“. Auf Seite 10 werde folgende Antwort schriftlich festgehalten: „Ich meine, bin mir aber nicht sicher, dass er damals noch gesagt hat, da würden sich schon andere drum kümmern.“ Hier sei zu bemerken, dass sich die Antwort des Zeugen ausschließlich auf eine Ausführung des Quellenführers „Alex“ beziehe. Die vorstehende Frage habe sich nicht auf Begründungen André Kapkes, sondern auf „Alex“ bezogen. Auf Seite 14 sei die Bekundung des Zeugen protokolliert, er habe vom „Spiegel“ für das Gespräch mit Gude weder Geld noch sonstige Vorteile erhalten oder erlangt. Diese Aussage habe sich nicht auf das im Dezember 2013 geführte Telefonat bezogen, sondern auf das Treffen in Schweden im Januar 2014.

Götzl: „Dann kommt des weiteren zur Verlesung der Artikel Hubert Gudes im Spiegel: ‚Unter Reißwölfen‘.“ Zunächst Richterin Feistkorn und später Richter Kuchenbauer verlesen den Artikel aus dem „Spiegel“, Nummer 9/2014.

[zu finden unter: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-125203166.html]

Dann verliest Richter Lang eine Erkenntnismitteilung des BfV zu Michael See. 1998 sei in der Garage in Jena u.a. die Publikation „“ aufgefunden worden, die vom „Freundeskreis nationaler Sozialisten / Aktion Volksfront“ [] herausgegeben worden sei. Gründungsmitglied des FNS/AV sei der Rechtsextremist Michael Doleisch von Dolsperg geb. See gewesen. Die Publikation enthalte viele nationale und internationale Kontaktadressen. Bemerkenswert seien die Artikel „Strategien der Zukunft“ und „Ein Wille, ein Weg, ein Ziel“. Im Folgenden werden die beiden Artikel teilweise zitiert. In „Strategien der Zukunft“ geht es um Zellenbildung, u.a. wird sich auf Major Hans von Dach bezogen. Dolsperg und seine aus Kassel stammende Frau, so die Mitteilung weiter, hätten als Parteilose bei den Kommunalwahlen … kandidiert. Dolsperg habe ursprünglich See geheißen und stamme aus Leinefelde in Thüringen. Dolsperg sei bei der und beim [Internationales Hilfskomitee für nationale politische Verfolgte und deren Angehörige] gewesen. Im Sonnenbanner Nummer 18 habe See geschrieben: „Daher haben wir den Weg gewählt, der am steinigsten ist, wir wollen die BRD nicht reformieren, sondern abschaffen. … und die qualitative Auslese. Wir wollen die Macht nicht um der Macht willen, sondern aus der Erkenntnis, dass wir siegen müssen, wenn unsere Ziele verwirklicht werden sollen. … Glück und Zukunft unserer Kinder und unserer Rasse. Was können wir verlieren außer unserem Leben?“ 2002/2003 habe sich das Ehepaar ein Anwesen in Schweden gekauft und sei dorthin gezogen.

Der FNS/AV habe eine Publikation zur Gefangenenbetreuung betrieben. Ein Exemplar sei ebenfalls in Jena asserviert worden. Der bekannte Rechtsextremist habe hier Informationen zusammengestellt. 2001 sei bekannt geworden, dass Pareigis einen Brief des FNS/AV an den wegen Mordes einsitzenden Mario Ka. gerichtet habe. Falko Pareigis sei auch bekannt geworden als Anlaufadresse für Publikation. Wurde in Brief Uwe Mundlos an namentlich erwähnt. … vor allen Dingen Mundlos diese Artikel gelesen haben dürfte. … bereits ausgewertete Briefwechsel des Mundlos beruhe auf dessen Gefangenenbetreuung … Die späteren Taten des NSU würden zumindest keinen Widerspruch zu oben genannten Verhaltensmustern aufweisen. Michael Doleisch von Dolsperg habe selbst in der IHV gearbeitet … die Publikation Kameradschaftshilfe habe als Publikation des Referats Kameradschaftshilfe des FNS/AV fungiert. Hier werde nochmals die Bedeutung der Gefangenenarbeit als Basis für Ideologisierung und Kontaktbörse herausgestellt. Letztlich könne ein Kennverhältnis von Mundlos zu Dolsperg nicht ausgeschlossen werden.

NK-Vertreter RA Scharmer sagt: „Es sollte noch auf einen Punkt hingewiesen werden: Aus den verlesenen Unterlagen ergibt sich, dass Dolsperg bereit war, nach Deutschland zu reisen. Deswegen ist die Ladung im Inland zu erwirken über das Bundesamt für Verfassungsschutz, Köln.“ NK-Vertreter RA Reinecke: „Bei der Verlesung aus ‚White Supremacy‘. Das ‚ZOG‘ in ‚UmerZOGen‘ ist eine Abkürzung für ‚Zionist Occupied Government‘, also dahinter steht die Vorstellung von einer jüdischen Weltverschwörung.“ Der Verhandlungstag endet um 11:38 Uhr.

Das Blog „nsu-nebenklage„:

„Es scheint, als habe das Gericht die Leitung der Verhandlung an Zschäpe abgegeben. Es ist natürlich nachvollziehbar, dass es alles Mögliche unternimmt und hinnimmt, um das Schweigen von Zschäpe zu beenden. Allerdings kann es nicht sein, dass diese nun auch die Bedingungen einer möglichen Befragung diktiert. Eine sinnvolle Befragung wird mit schriftlich einzureichenden Fragen allerdings nicht möglich sein, vor allem, weil eine Befragung ja ein kommunikativer Prozess ist, bei dem sich aus Fragen und Antworten weitere Fragen ergeben. Ein Fragenkatalog kann keine Befragung ersetzen. Insoweit muss das Gericht der Angeklagten nach Verlesung ihrer Erklärung deutlich machen, dass sie sich entscheiden muss: entweder sie hat weiteres mitzuteilen, dann muss sie selbst antworten, sich einer Echtzeitbefragung stellen. Oder sie muss weiterhin schweigen. Die Glaubwürdigkeit einer schriftlichen Erklärung und von schriftlichen Antworten ist ohnehin sehr beschränkt. Klar ist andererseits auch, dass auch die neuen Verteidiger Zschäpes die Kontrolle über ihre Aussagen behalten wollen.“
http://www.nsu-nebenklage.de/blog/2015/12/08/8-12-2015/

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