Protokoll 252. Verhandlungstag – 17. Dezember 2015

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An diesem letzten Prozesstag des Jahres 2015 werden drei Mitarbeiter_innen des Bundeskriminalamts als Zeug_innen befragt. Dabei geht es unter anderem um die Wohnungsdurchsuchung bei André und . Außerdem stellt der Vorsitzende Richter Götzl Nachfragen zur Aussage von Ralf Wohlleben. Dabei beschränkt er sich zunächst auf dessen Werdegang.

Zeug_innen:

  • KK Dorian Tr. (BKA, betr. Erkenntnisse zu Gerlach)
  • KKin Laura Sc., (BKA, Erkenntnisse Eminger)
  • TB Hannes Gl. (BKA, zu Eminger Bahncard/Finanzen)

Götzl eröffnet um 09:49 Uhr den Prozesstag. Als erster Zeuge wird heute KK Dorian Tr. befragt. Der Vorsitzende Richter Götzl fragt ihn nach Informationen zum Angeklagten Holger Gerlach. Der Zeuge Tr. sei mit Zusammenstellungen des LfV Niedersachsen und des Militärischen Abschirmdienst () befasst gewesen. Tr. berichtet, er habe eine Anfrage an den MAD gestellt. Der MAD habe keine Erkenntnisse über Herrn Gerlach vorliegen. Gerlach sei nie Angehöriger der Bundeswehr gewesen. Für den zweiten Vermerk, datiert auf den 09. Dezember 2011, sei der Hintergrund eine Anfrage an das LfV Niedersachsen zu den dort vorliegenden Erkenntnissen zur Person Gerlach gewesen. Das LfV Niedersachsen habe die Meldehistorie mitgeteilt und einige Erkenntnisse. Unter anderem sei Gerlach Teilnehmer einer -Kundgebung gewesen und des Rudolf-Heß-Gedenkmarsches sowie mehrerer Musikveranstaltungen der rechten Szene. Tr. erklärt, der Zeitraum habe 1999-2004 abgedeckt.

Götzl fragt den Zeugen nach Informationen zu den Wohnsitzen Gerlachs. Tr. sagt, Gerlach sei in Lauenau wohnhaft gewesen. Die Historie habe drei oder vier Wohnsitzwechsel umfasst, bis er zuletzt in Lauenau gewohnt habe. Auf die Frage, welche Bundesländer betroffen gewesen seien, sagt der Zeuge, er meine sich erinnern zu können, dass das Niedersachsen und Sachsen-Anhalt betroffen habe. Götzl hält dem Zeugen vor: Vorhalt: Auf meine Anfrage vom 15.11.2011 lieferte das LFV Niedersachsen folgende Erkenntniszusammenstellung über Holger Gerlach. Götzl fragt weiter, ob es weitergehende Informationen gegeben habe, als diejenigen, die im Vermerk enthalten seien. Der Zeuge verneint und erklärt, er habe alle Erkenntnisse in den Vermerk aufgenommen. Götzl fragt weiter, ob die Observationserkenntnisse vom 07.06.1999, 22.06.1999 betreffend Wohlleben und Gerlach auch in dem Zusammenhang überreicht worden seien. Tr. antwortet, er könne aus der Erinnerung dazu leider nichts sagen.

Seitens der Nebenklagevertretung fragt RA Scharmer den Zeugen, ob dieser über die Erkenntnismitteilung hinaus auch vom BfV eine Rückmeldung bekommen habe. Tr. sagt, das sei ihm jetzt nicht erinnerlich. Auf die Rückfrage, ob das im Nachhinein erfolgt sei, sagt Tr., er könne sich nicht erinnern, dass er beim BfV nachgefragt hätte. Götzl sagt, das sei von OStA Weingarten übergeben worden. Die NK-Vertreterin v. d. Behrens fragt: „Was war denn der Grund, warum Sie die Dokumente zusammengefasst haben und nicht einfach so eingefügt haben in die Akte?“ Tr. antwortet: „Das ist bei uns so üblich.“ V. d. Behrens fragt erneut: „Ist es auch üblich, dass der zugrunde liegende Vermerk nicht zur Sachakte genommen wird?“ Tr. sagt: „Gute Frage. Eigentlich gehe ich davon aus, dass der ebenfalls in der Sachakte liegen müsste.“

Seitens der BAW fragt OStA Weingarten den Zeugen, ob er eigentlich die Antwortschreiben der Nachrichtendienste heute vor der Einvernahme nochmal angeschaut habe. Tr. verneint und sagt, er habe sich lediglich die Vermerke angeschaut, zu denen er heute aussagen habe sollen. Weingarten kündigt an, dass er nach Beendigung der Einvernahme dazu noch etwas sagen würde. Tr. sagt, ihm seien zur Vorbereitung lediglich die beiden Vermerke vorgelegt worden, er habe keinen Einblick in die Sachakte in Gänze gehabt. Nach der Befragung des Zeugen Tr. erklärt OStA Weingarten, dass der angesprochene Bericht des BfV dem Senat bereits übergeben worden sei. Die Original-Erkenntnismitteilung des LfV Niedersachsen, die seinerzeit vertraulich und geheim eingestuft gewesen sei, aber jetzt ausgestuft worden sei, sei auf dem Weg. Eingestuft seien die Observationsberichte gewesen. Hinsichtlich der Mitteilung des MADs, erklärt OStA Weingarten, werde derzeit recherchiert, ob es sich um eine schriftliche oder fernmündliche Mitteilung gehandelt habe. Bei schriftlicher Antwort würde die BAW diese ebenfalls nachliefern.

Als zweite Zeugin wird KKin Laura Sc. aufgerufen. Götzl erklärt, es ginge ihm um die Durchsuchung bei Frau Eminger 2013 und um Porträtzeichnungen. Sc. berichtet, sie sei am 10.04.2013 als Durchsuchungskraft in der Wohnung von Susann Eminger in Zwickau eingeteilt gewesen. Im Wohnzimmer sei ihr eine gerahmte Zeichnung mit Bleistift oder Kohlezeichnung aufgefallen. Es sei das Porträt zweier Männer gewesen, welches sie an die Fahndungsbilder von Mundlos und Böhnhardt erinnert habe. Sc. gibt an: „Wir baten das Bild sicherstellen zu dürfen, was Herr Eminger bestritt, deswegen fertigten wir ein Foto.“ Im unteren Bildabschnitt sei ein Symbol und eine Aufschrift gewesen. Bei dem Symbol könne es sich um eine Rune und handeln, die in der Szene als Symbol für den Tod genutzt werde. In altdeutscher Schrift habe dort möglicherweise das Wort „unvergessen“ gestanden. Es habe keinen Vermerk gegeben, wer das Bild gefertigt habe und zu welchem Zeitpunkt. Sc. sagt aus, Herr Eminger solle sich in der Untersuchungshaft mit Zeichnen beschäftigt haben, so dass er es möglicherweise selbst gefertigt habe.

Im Gerichtssaal werden Fotos aus der Wohnung Emingers in Augenschein genommen, auf denen u.a. zwei DVD Regale und ein Flatscreen-Fernseher zu sehen sind. Die Zeugin Sc. gibt an, das Bild habe in der Mitte einer Wand im Wohnzimmer gehangen. Die Zeichnung wird in Augenschein genommen, auf der die Köpfe von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt nah beieinander abgebildet sind. Sc. erklärt, das sei die Porträtzeichnung. Daraufhin wird der Schriftzug „unvergessen“ in Sütterlinschrift in Augenschein genommen. Sc. sagt, das sei der Schriftzug und die weiße Rune. NK-Vertreter RA Scharmer hält der Zeugin ihre Aussage vor, sie habe erwogen, das Bild sicherzustellen, was Herr Eminger abgestritten habe. RA Scharmer fragt Sc., ob sie die Situation schildern könne. Sc. sagt, sie könne sich nicht an den genauen Wortlaut erinnern. Sie habe es von der Wand genommen, um es in Augenschein zu nehmen. Sie könne sich an einen heftigen Ausbruch von Herrn Eminger erinnern, der gesagt habe, dass das nicht vom Durchsuchungsbeschluss erfasst sei und er einer Sicherstellung nicht zustimmen würde.

Als dritter Zeuge wird der Beamte Hannes Gl. aufgerufen. Götzl erklärt, es gehe ihm um Ermittlungen zu einem Konto André Emingers bei der KSK Aue Schwarzenberg im Hinblick auf Bahncards und darum, welche Ermittlungen dazu durchgeführt worden seien. Gl. gibt an, im Rahmen der Auswertung des Kontos von André Eminger habe er Finanzermittlungen durchgeführt. Seit 13.11.2007 sei auch Susann Eminger verfügungsberechtigt gewesen. Im Rahmen der Finanzermittlungen seien zwei Überweisungen an die DB Vertrieb festgestellt worden. Das sei eine Überweisung jeweils am 18.06.2010 und 21.06.2010 gewesen. Bei beiden Überweisungen seien zwei verschiedene Ziffernfolgen angegeben gewesen. Die zweite habe immer mit 7081 begonnen. Das sei der Hinweis dafür, dass es sich um die Bezahlung einer Bahncard handele. Die erste Überweisung habe die letzten vier Ziffern 7504 gehabt.

Bei der zweiten Überweisung sei unter den letzten Ziffern auch eine fünf gewesen. Götzl hält dem Zeugen aus den Akten vor: Bahncard 21.06.2010 Überweisung. Verwendungszweck 5215. Der Vorsitzende Richter fragt, um welchen Betrag es dabei gegangen sei. Gl. antwortet, um 57 Euro. Götzl fragt, ob Gl. sagen könne, wann das Konto eröffnet worden sei. Gl. gibt an, das sei vor dem Auswertezeitraum im Jahr 1994 gewesen. Götzl hält dem Zeugen aus den Akten vor, es lägen eine Kopie der Unterschrift vom 10.04.1995, das Datum der Kontoeröffnung, und ein aktualisierter Vertrag von 2007 vor, was der Zeuge Gl. bejaht.

RA Kaiser von der Verteidigung des Angeklagten André Eminger fragt, ob Gl. feststellen habe können, auf welche Weise die Überweisung erfolgt sei. Gl. gibt an, dass es keine Online-Überweisung gewesen sei, sonst stehe eine TAN-Nummer dort. Gl. sagt, es werde also per Überweisungsschein oder am Selbstbedienungs-Terminal gewesen sein. Für die Nebenklage fragt RA Behnke, ob Susann Eminger eine Kontovollmacht gehabt habe, was Gl. bejaht. Behnke fragt nach weiteren Personen und Gl. antwortet, keine weiteren Personen hätten eine Kontovollmacht gehabt. Götzl kündigt eine Pause bis 10:40 Uhr an und sagt, er werde nach der Pause Ralf Wohlleben zu dessen persönlichen Verhältnissen zu befragen.

Nach der Pause sagt Götzl, er habe eine Nachfrage zu Wohllebens persönlichen Verhältnissen. Der Vorsitzende Richter hält dem Angeklagten Wohlleben vor, er habe das Verhältnis zu den Eltern geschildert und auf strenge Erziehung hingewiesen. Wohlleben sagt, er habe nicht lange draußen bleiben dürfen, meistens bis 18:30 Uhr. Wenn er nicht pünktlich zuhause gewesen sei, sei das sanktioniert worden. Götzl fragt, wie. Wohlleben antwortet: „Hausarrest und solche Sachen“. Götzl fragt nach dem Grund, warum Wohlleben 1992 ausgerissen sei. Wohlleben antwortet, er habe sich als Jugendlicher nicht entsprechend frei gefühlt, da seine Bewegungen außerhalb der Wohnung zeitlich begrenzt gewesen seien. Irgendwann habe er mit Uwe Böhnhardt und gesagt: „Wir hauen halt von zuhause ab.“ Götzl fragt, wie lange und Wohlleben gibt an, er glaube, sie seien vier Tage weg gewesen. Sie seien eine größere Gruppe gewesen und von Jena mit dem Zug nach Gera gefahren. Sie hätten dort zwei Autos gestohlen, seien mit denen nach Jena gefahren, wo sie unterhalb der Lobdeburg in einem Bauwagen ihre Sachen versteckt hätten.

Da habe schon die Polizei gewartet, weil sie jemand verraten hätte. Böhnhardt sei losgefahren, sie seien der Polizei entkommen und bis zu einem Steinbruch und zu Fuß weiter nach Österreich gegangen. In einer Kirche hätten sie gesagt, sie bräuchten eine Übernachtungsmöglichkeit. Wohlleben sagt weiter: „Die haben die Polizei gerufen.“ Auf der Heimfahrt nach Jena sei er in dieses Jugendheim gekommen. Götzl fragt, ob seine Eltern berufstätig gewesen seien. Wohlleben gibt an, seine Mutter sei Feinmechanikerin gewesen, sein Vater Spritzlackierer. Götzl fragt zu den Schulbesuchen ab der Einschulung 1981, welche Schulen er in welcher Zeit besucht habe. Wohlleben gibt an, er sei bis 1990 in der POS Rosa Luxemburg gewesen. „Dann '91-'92 die Julius Schaxel das waren nur drei Monate und dann die Fichteschule.“ Götzl fragt, mit welchem Abschluss Wohlleben die Schule verlassen habe.  Wohlleben: „Genau kann ich das nicht sagen, ich weiß nicht ob ich die 9. Klasse beendet habe oder im Berufsvorbereitungsjahr.“ Es sei eine Oberschule gewesen, das wäre ein Abschluss nach zehn Jahren gewesen, also Realschule. Auf die Frage, warum er die Lehre als Verkäufer abgebrochen habe, sagt der Angeklagte: „Das war überbetrieblich, das heißt, man saß wirklich nur auf der Schulbank“. Auf die Rückfrage Götzls, wie lange, antwortet Wohlleben, er denke, es seien maximal vier, fünf Monate gewesen.

Götzl hält dem Angeklagten vor, er habe Ausführungen zum beruflichem Werdegang gemacht, wozu Götzl Nachfragen habe. Es liege ihnen ein Lebenslauf vor und Informationen der Bundesagentur für Arbeit, „Angaben des Kunden“. Das beziehe sich auf Wohlleben, deswegen die Nachfrage. Götzl fragt, ob Wohlleben sich daran erinnern könne. Wohlleben fragt, ob er dazu seinen persönlichen Lebenslauf aufrufen könne, da es sich dann wahrscheinlich besser feststellen ließe. Götzl hält ihm aus den Akten Daten aus dem Lebenslauf vor: '81 bis '91 Schulbildung, dann Berufsausbildung als Handeslfachpacker bei der Skonto SB Möbelmarkt GMBH. Wohlleben bestätigt: „Genau, im Roten Stein“. Götzl ergänzt die Zeitangabe: 01.09.1996 – 31.07.1998. Wohlleben sagt, das käme hin, zwei Jahre. Götzl fragt, ob im Anschluss daran dann diese Arbeit bei diesem Teppichfachmarkt Jena gewesen sei. Wohlleben antwortet, zuvor sei noch eine Zusatzqualifizierung, „Hunderttausend Jobs für Jugendliche“, gewesen.

Götzl hält weiter vor, in der Akte sei noch vom 01.09.2001 bis 31.08.2003 eine Weiterbildung zum Fachinformatiker angegeben. Wohlleben sagt: „Und vorher noch die dreimonatige Sache, wo man sich qualifizieren musste für diese Weiterbildung“. Götzl hält ihm vor, Wohlleben habe von Arbeitslosigkeit bis 2007 berichtet. In den Akten sei angegeben: „Weiterbildungen Hardware 9 bis 12/2005 im ZBW“. Der Vorsitzende Richter fragt, ob das von der zeitlichen Einordnung her zutreffe. Wohlleben sagt, dass Jena 2005 und Gera 2006/2007 gewesen sei. Götzl fragt nach den Angaben „Oktober 2006 bis 31.03.2007 Willtec Thüringen Weiterbildung“. Der Angeklagte sagt, er könne sich an Willtec erinnern, das andere könne auch hinkommen. Götzl sagt, in den Akten sei angegeben „ZBW Fein… Elektronik Jena“, was Wohlleben bestätigt.

Götzl hält vor, Wohlleben hätte ausgeführt, dass er nach dem Abschluss der Umschulung 2003 keine Anstellung bekommen hätte und dass das mit den politischen Aktivitäten begründet worden wäre. Götzl fragt, ob er sagen könne, was damit gemeint sei. Wohlleben antwortet, er habe das gestern ausgeführt. Die Firma habe TZI geheißen. Nach einem Praktikum habe es zu einem Arbeitsvertrag kommen sollen. Er habe an der Internetseite eines Opelhauses gearbeitet. Er sagt: „Im Gästebuch stand drinne, ob sie denn wüssten, wer die Seite betreut. Mein Arbeitgeber sagte, dass er keine Lust hätte, ins Fadenkreuz irgendwelcher vermeintlich antifaschistischer Tätigkeiten zu gelangen.“

Götzl fragt nach dem Verhältnis zur Ehefrau. Wohlleben sagt, er würde es als sehr gut bezeichnen, was dadurch deutlich werde, dass sie ihn hier unterstütze und auch regelmäßig in Haft besuche. Auf die Frage, ob sie berufstätig sei, antwortet Wohlleben, sie sei momentan berufstätig. Auf die Frage Götzls nach Alkohol, gibt Wohlleben an, er trinke Alkohol. Als er den Führerschein neu hatte, habe er wenig konsumiert, wenn er gefahren sei, habe er nie Alkohol konsumiert. Mit gesetzterem Alter, ab 2008, 2009, habe er angefangen, jeden Abend ein Feierabendbierchen zu trinken. Er wiederholt, dass er nur Bier, keine harten Alkoholika trinke. Götzl fragt nach Drogen. Wohlleben sagt: „Niemals!“ Götzl fragt nach ernsthaften Erkrankungen. Wohlleben sagt: „Ich habe jetzt keine Erkrankungen, die ich jetzt erwähnen müsste.“ Auf die Frage nach Krankenhausaufenthalten, sagt Wohlleben: „Mal hier mal dort, mal ein Kieferbruch und so.“ Gefragt nach Unfällen, Kopfverletzungen, verneint Wohlleben. Götzl fragt nach psychischen Erkrankungen und Wohlleben verneint und sagt: „Wenn, dann sind sie bis jetzt nicht erkannt worden.“ Götzl sagt, er würde den politischen Werdegang gern zurückstellen. Er unterbricht die Hauptverhandlung und kündigt die Fortsetzung am 12. Januar 2016 an. Der Prozesstag endet um 11:01 Uhr.

Der Blog NSU-Nebenklage kommentiert:

Eine BKA-Mitarbeiterin gab an, in der Wohnung Eminger ein mit Bleistift oder Kohle gezeichnetes Portrait von Böhnhardt und Mundlos mit der in altdeutscher Schrift gehaltenen Aufschrift„Unvergessen“ sowie einer Rune gefunden zu haben. Das Bild hing an der Wand über einem Regal, so dass ein altarähnlicher Eindruck entstand. Der Angeklagte Eminger habe einen „heftigen Ausbruch“ gehabt, als sie fragte, ob er mit einer Sicherstellung einverstanden wäre, aus diesem Grunde seien nur Fotos gemacht wurden. Die etwas albern anmutende Heldenverehrung des immer noch schweigenden Angeklagten Eminger kann Aufschluss geben auf sein persönliches Verhältnis zu Böhnhardt und Mundlos. Der damals 18-jährige André Eminger hatte Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt nach Angabe Mandy Strucks 1998, kurz nach dem Untertauchen, über Struck kennengelernt und nach der bisherigen Beweisaufnahme bis zum Suizid von Mundlos und Böhnhardt unterstützt. Eminger beschäftigt sich nach Angaben der Zeugin auch in der Untersuchungshaft mit Zeichnen, so dass die Vermutung nahe liegt, dass er seine Idole selbst verewigt hat.“
http://www.nsu-nebenklage.de/blog/2015/12/17/17-12-2015/

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