Kurz-Protokoll 265. Verhandlungstag – 25. Februar 2016

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Am heutigen Verhandlungstag stellt zunächst die Verteidigung von Ralf Wohlleben einen Befangenheitsantrag gegen den gesamten Senat. Die Entscheidung über den Antrag wird zurückgestellt und so werden die geladenen Zeug_innen gehört. Diese sagen zu zwei Überfällen auf Postfilialen in Chemnitz aus.

Zeug_innen:
Werner Gr. (Überfall auf eine Postfiliale in der Limbacher Straße in Chemnitz am 27.10.1999)
Katrin Ba. (Überfall auf eine Postfiliale in der Barbarossastraße in Chemnitz am 06.10.1999)
Gisela Bu. (Überfall auf eine Postfiliale in der Barbarossastraße in Chemnitz am 06.10.1999)
Jakob Fu. (Überfall auf eine Postfiliale in der Barbarossastraße in Chemnitz am 06.10.1999 )
Ursula Ge. (Überfall auf eine Postfiliale in der Limbacher Straße in Chemnitz am 27.10.1999)

 

 

Der Verhandlungstag beginnt um 09:49 Uhr. Direkt nach der Präsenzfeststellung wird Wohlleben-Verteidiger RA Klemke das Wort erteilt. Klemke: „Ja, danke, Herr Vorsitzender. Die Verteidigung Wohlleben beantragt die Hauptverhandlung bis 11:15 Uhr zu unterbrechen, damit wir für Herrn Wohlleben ein Ablehnungsgesuch formulieren können.“ Es folgt eine Unterbrechung bis 11:20 Uhr.
Danach verliest Klemke einen Befangenheitsantrag gegen den gesamten Senat.
Zur Begründung des Befangenheitsantrags sagt Klemke, dass der Senat den Umstand, dass Wohlleben sich erst am 251. Hauptverhandlungstag zur Sache und zur Person geäußert hat, bei der rechtlichen Bewertung behandeln würden, nämlich in der Begründung des dringenden Tatverdachts.
Aus dem unterschiedlichen Aussageverhalten des Beschuldigten bei mehreren Vernehmungen oder in mehreren Verfahrensabschnitten dürften keine nachteiligen Schlüsse gezogen werden. Dies gelte auch, wenn sich der Angeklagte erst im Laufe der Hauptverhandlung eingelassen hat.
Bestätigt werde dieser Eindruck der Voreingenommenheit und Parteilichkeit durch die Ungleichbehandlung der Angeklagten Wohlleben und Schultze in Bezug auf den nur für Wohlleben angenommenen Haftgrund der Schwerkriminalität. Wohlleben und Schultze seien wegen der gleichen Tat angeklagt.
Bundesanwalt Diemer: „Ich rege aber wieder an, die Entscheidung über das Gesuch zurückzustellen und die für heute geladenen Zeugen zu vernehmen.“

Götzl verkündet den Beschluss, dass die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch zurückgestellt wird. Nach kurzer Pause geht es weiter mit der Einvernahme des Zeugen Werner Gr. Götzl sagt, es gehe um den Überfall auf eine Postfiliale am 27.10.1999, Gr. solle berichten. Gr.: „Also wir hatten seit 1989 bis 2005 ein Elektrogeschäft in der Limbacher Straße, Ecke Kochstraße, Luftlinie etwa 70 m entfernt, Eingang an der Ecke. Ich hatte nichts zu tun und habe zur Tür rausgeguckt, als plötzlich ein helles Fahrzeug eine Art Notbremsung machte vor dem Geschäft, ein Mann sprang raus. Ich dachte, Unfall, schaute auf die andere Straßenseite und da rannte ein Mann, Alter kann ich nicht sagen, den Arm so vor die Brust verschränkt. Ich sah, dass er irgendwie eine Schusswaffe in der rechten [phon.] Hand hatte, ob echt oder Spielzeug kann ich nicht sagen, das war 20 m entfernt. Wie ich weiter gucke, sehe ich ein Motorrad in der Einfahrt gegenüber dem Geschäft, auf einem Brachgelände [phon.] stehen. Er sprang auf und der fuhr ins Gelände dann rein.“

Es folgt dann die Einvernahme der Zeugin Katrin Ba. Götzl sagt, es gehe um einen Überfall auf die Postfiliale in der Barbarossastraße, Chemnitz, am 06.10.1999. Ba. berichtet: „An dem Tag hatten wir nachmittags geöffnet, am späteren Nachmittag kamen zwei Männer mit schwarzen Helmen mit Visier. Ich kann mich noch entsinnen, die waren gleich angezogen, einer war ein bisschen größer und einer ein bisschen kleiner. [phon.] Das ging ziemlich schnell, der eine kam am mich ran an den Schalter, hat einen Schuss losgelassen, weiß nicht, ob Schreckschuss. Und der eine stand neben mir, das Geld habe ich dann in so eine Plastiktüte geworfen. Und so schnell wie die kamen, sind die dann auch ganz schnell wieder raus. Also, es ging alles ganz schnell.“
Vorhalt: Zwei männliche Personen betraten den Schalterraum. Eine Person kam sofort auf meine Schalterseite. Ich sah, dass die Person eine Pistole in der rechten Hand hielt. Er hielt sie genau auf die Glasscheibe und drückte ab. Er sagte kein Wort. Es gab einen lauten Knall, kein Gas spürte ich und die Scheibe blieb auch heil, also eine Schreckschusswaffe. Ba.: „Ja.“

Es folgt die Zeugin Gisela Bu. Götzl sagt, es gehe um den Überfall am 06.10.1999. Bu. berichtet: „Also ich muss ehrlich sagen, ganz viel kann ich nicht beitragen. Ich bin erst dazugekommen, als eigentlich alles schon vorbei war. Wie ich zurück in den Schalterraum kam, saß meine Kollegin da und ein Mann stand mit dem Rücken zu mir [phon.] neben ihr am Schalter. Der hatte so etwas dunkles grünes an wie Polizeiuniform. Ich dachte erst, es ist ein Polizist. Meine Kollegin sagte: Ich habe nichts mehr. Da wurde mir bewusst, dass es ein Überfall ist und kein Polizist. Ich sah dann auch die zweite Person vor dem Schalter, beide hatten Vollhelm auf mit Visier. Gesicht habe ich nicht gesehen. Dann bin ich, – nachdem ich gemerkt habe: Überfall-, langsam zu meinem Schalter gelaufen und hatte nur den Gedanken, wie kommst Du an den Alarmknopf, hatte aber keine Möglichkeit dazu. Und in dem Moment, wo ich gedacht habe, jetzt bist Du dran, kam der Mann hinter dem Schalter an mir vorbeigesaust über die Paketwaage [phon.] und den Schaltertisch und beide waren verschwunden.“
Vorhalt: Ich lief sofort zurück die 3, 4 m und sah vor mir eine fremde männliche Person hinter dem Tresen auf Kollegin Ba. zurennen. Als die Person mich sah, war er ganz erschrocken, drehte sich auf mich zu und hielt mir eine schwarze Pistole im Abstand von ca. 10 cm vor die Brust und sagte ganz aufgeregt: Geld raus, aber schnell. Bu.: „Das ist aber dann nicht meine Aussage. Denn ich bin nicht bedroht worden. Das Postamt ist mehrere Male überfallen worden.“ Götzl: „An so was können Sie sich nicht erinnern?“ Bu.: „Nein.“ Götzl: „Ich lese einfach mal vor, was hier steht.“ Vorhalt: Ich wollte zu meinem Schalter laufen und das Geld herausgeben. Er sagte: Schnell, schnell. Und ich antwortete: Ich muss erst den Schlüssel holen. Ich war der Meinung er wolle in den Tresorraum, dies dauerte ihm aber wahrscheinlich zu lange und so ging er an den Arbeitsplatz der Kollegin Ba. und rief: Geld raus, schnell, alles. Götzl: „Was sagen Sie dazu?“ Bu.: „Da weiß ich jetzt überhaupt nicht, was ich dazu sagen soll, weil ich das anders in Erinnerung habe. Wie ich das Ihnen geschildert habe, so habe ich das in Erinnerung.“ Vorhalt: Das genügte ihm offensichtlich. Ich war gerade im Begriff, noch meine Kasse zu öffnen. Dies interessierte ihn aber nicht mehr. Er rannte schnell an mir vorbei, sprang über den Tresen und beide Tatverdächtigen rannten aus dem Postamt hinaus. Bu.: „Ja, das habe ich noch in Erinnerung. Der Anfang, was Sie vorgelesen haben, wenn ich das so ausgesagt habe, muss es ja so sein, aber das habe ich nicht mehr so in Erinnerung.“

Es folgt die Vernehmung des Zeugen Jakob Fu. Götzl sagt, es gehe um den Überfall vom 06.10.1999. Fu. berichtet: „Ich bin an dem Tag dort vorbeigekommen am Nachmittag mit einem Schulfreund, konnte sehen, wie zwei Leute aus dem Eckhaus rauskommen, war damals die Postbank, mit Pistole in der Hand und schwarzen Helmen auf. Das weiß ich noch, und ich glaube dunkle Klamotten. Die stiegen dann auf ein Moped und fuhren die Henriettenstraße entlang, weg von uns.“ Götzl: „Haben Sie Waffen gesehen?“ Fu.: „Ja, also der eine hatte auf jeden Fall eine Pistole in der Hand, bei dem anderen kann ich es nicht mehr sagen. Der mit der Pistole saß hinten. Das Moped war meines Erachtens eine Simson.“
Götzl: „Wie alt waren Sie damals?“ Fu.: „Zwölf, zwölfeinhalb.“ Fu. erläutert anhand einer Skizze, wo er die Täter gesehen hat und wie die Fluchtrichtung mit dem Moped gewesen sei. Der Zeuge wird entlassen.

Dann folgt die Vernehmung der Zeugin Ursula Ge. Götzl sagt, es gehe um den Überfall am 27.10.1999. Ge. berichtet: „Es war an dem Tag zehn Minuten nach halb Zwölf, 11:40 Uhr, ja? Wir konnten ja nichts einsehen, die Tür, wer als Kunde reinkam. Auf einmal hat es gepoltert, dann kamen zwei Männer, einer zu mir, einer zu meiner Kollegin. Ich weiß nicht mehr, was die gesagt haben. Der eine hat mich bedroht mit Pistole, der andere ist zur Kollegin, die musste dann in den Wertraum den Tresor aufmachen. Solange stand der eine bei mir und hat das Geld aus der Handkasse verlangt. Dann hatten die ja ihr Geld, dann waren sie wieder weg. Die Tür hatten sie mit einem Holzpfosten verrammelt, dass von draußen niemand reinkam. Ich weiß nicht, wie lange das gedauert hat. Ich habe nicht gesehen, wohin die gerannt sind. Ich bin dann noch hinterher, aber die waren weg. Der Taxifahrer ist auch mit hinterher, die sind dann wohl über die Bahnschienen weg.“
Götzl fragt nach den Folgen des Überfalls für Ge. und die Kollegin. Ge.: „Es war schon schrecklich. Die Kollegin ist dann krank geworden, und ich bin dann – ja, gut, es musste ja weitergehen -, nächsten Tag bin ich dann wieder auf Arbeit, und wir haben so weitergemacht wie vorher, immer mit der gewissen Angst, dass eben wieder so etwas passiert.“ Götzl: „Wer ist die Kollegin?“ Ge. nennt den Namen W. und sagt, diese sei nervlich ziemlich am Ende und sei deswegen heute auch nicht gekommen.

Dann gibt OStA Weingarten für den GBA eine Stellungnahme zum Beweisantrag der Verteidigung Wohlleben ab. Die erste Beweistatsache, wo es um die TKÜ bei Jan Werner gehe, sei an sich ohne Sachzusammenhang. Die Beweistatsachen unter 2 [dass Werner bei Szczepanski eine Schusswaffe habe erwerben wollen, mehrmals bei diesem nachgefragt habe, die Erlöse aus B&H-Konzerten zum Erwerb von Schusswaffen verwendet habe, für Mundlos und Böhnhardt Schusswaffen habe besorgen sollen]seien bedeutungslos, weil sie die Entscheidung des Gerichts nicht beeinflussen könnten.
Selbst wenn das Gericht schlussfolgerte, dass die Bemühungen Werners über den Inhalt der Beweisbehauptung hinaus Erfolg gehabt hätten und dieser Böhnhardt und Mundlos mit einer nicht näher bestimmbaren Waffe beliefert habe, ändere das nichts an der Bedeutungslosigkeit. Denn auch dann würde der Senat angesichts des bisherigen Ergebnisses der Beweisaufnahme nicht den Schluss ziehen wollen, Werner habe die Tatwaffe Ceska 83 besorgt. Denn Mundlos und Böhnhardt hätten 2011 20 Waffen gehabt, darunter eine weitere mit Schalldämpfer. Und selbst wenn Werner eine Schalldämpferwaffe besorgt hätte, könne der Senat angesichts der bereits aufgeklärten Lieferkette der Ceska 83 bis zu Mundlos und Böhnhardt den gewünschten Schluss nicht ziehen. Der Verhandlungstag endet um 14:30 Uhr.

Hier geht es zum Kommentar des Blogs NSU-Nebenklage: http://www.nsu-nebenklage.de/blog/2016/02/25/25-02-2016/

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