Protokoll 265. Verhandlungstag – 25. Februar 2016

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Am heutigen Verhandlungstag stellt zunächst die Verteidigung von Ralf Wohlleben einen gegen den gesamten Senat. Die Entscheidung über den Antrag wird zurückgestellt und so werden die geladenen Zeug_innen gehört. Diese sagen zu zwei Überfällen auf Postfilialen in Chemnitz aus.

Zeug_innen:

  • Werner Gr. (Überfall auf eine Postfiliale in der Limbacher Straße in Chemnitz am 27.10.1999)
  • Katrin Ba. (Überfall auf eine Postfiliale in der Barbarossastraße in Chemnitz am 06.10.1999)
  • Gisela Bu. (Überfall auf eine Postfiliale in der Barbarossastraße in Chemnitz am 06.10.1999)
  • Jakob Fu. (Überfall auf eine Postfiliale in der Barbarossastraße in Chemnitz am 06.10.1999)
  • Ursula Ge. (Überfall auf eine Postfiliale in der Limbacher Straße in Chemnitz am 27.10.1999)

Der Verhandlungstag beginnt um 09:49 Uhr. Direkt nach der Präsenzfeststellung wird Wohlleben-Verteidiger RA Klemke das Wort erteilt. Klemke: „Ja, danke, Herr Vorsitzender. Die Verteidigung Wohlleben beantragt die Hauptverhandlung bis 11:15 Uhr zu unterbrechen, damit wir für Herrn Wohlleben ein Ablehnungsgesuch formulieren können.“ Es folgt eine Unterbrechung bis 11:20 Uhr.

Danach verliest Klemke einen Befangenheitsantrag gegen den gesamten Senat. Demnach hätten die abgelehnten Richter im letzten Haftfortdauerbeschluss gegen Wohlleben ausgeführt: „Der dringende Tatverdacht wird auch unter Berücksichtigung der Einlassung des Angeklagten Wohlleben in der Hauptverhandlung nicht erschüttert: i. Der Angeklagte hat während des gesamten Ermittlungsverfahrens und bis zum 251. Hauptverhandlungstag von seinem Recht Gebrauch gemacht sich weder zur Person noch zur Sache einzulassen. Am 16. Dezember 2015; also nach zweieinhalbjähriger Dauer der Hauptverhandlung ließ sich der Angeklagte Wohlleben zur Person und zur Sache ein. Die Angeklagte Zschäpe hatte eine Woche zuvor ebenfalls ihr Schweigen gebrochen, indem sie über ihre Verteidiger eine Erklärung abgeben ließ.“ Weiter stehe in dem Beschluss, so Klemke: Dass der Haftgrund der Schwerkriminalität fortbestehe und dass eine Ungleichbehandlung im Hinblick darauf, dass der Mitangeklagte Carsten Schultze nicht inhaftiert ist, nicht verfange, bei Schultze lägen keine Haftgründe vor.

Zur Begründung des Befangenheitsantrags sagt Klemke, dass der Senat den Umstand, dass Wohlleben sich erst am 251. Hauptverhandlungstag zur Sache und zur Person geäußert hat, bei der rechtlichen Bewertung behandeln würden, nämlich in der Begründung des dringenden Tatverdachts. Der Umstand werde sogar an den Anfang der Würdigung der Aussage Wohllebens gestellt. Der Zeitpunkt der Einlassung Wohllebens werde zwar nicht explizit bewertet, es sei jedoch nicht ersichtlich, warum dieser Umstand erwähnt werde, wenn er doch keinen Einfluss auf die Beweiswürdigung gehabt haben solle. Aus Sicht des Angeklagten Wohlleben machten diese Ausführungen in der Begründung des dringenden Tatverdachts nur dann Sinn, wenn der Zeitpunkt der Aussage hierbei auch verwertet wurde. Die abgelehnten Richter würden damit eklatant gegen den Grundsatz der Aussagefreiheit des Angeklagten verstoßen. Aus dem unterschiedlichen Aussageverhalten des Beschuldigten bei mehreren Vernehmungen oder in mehreren Verfahrensabschnitten dürften keine nachteiligen Schlüsse gezogen werden. Dies gelte auch, wenn sich der Angeklagte erst im Laufe der Hauptverhandlung eingelassen hat.

Aus dem Gesamtzusammenhang der Beschlussgründe ergebe sich hinreichend, dass der Senat aus dem Umstand, dass sich Wohlleben am 251. Verhandlungstag zur Sache eingelassen hat, im Rahmen der vorläufigen Beweiswürdigung Schlüsse zu seinem Nachteil ziehen wolle. Ansonsten hätten, so Klemke, die abgelehnten Richter nach der Darstellung dieser Verfahrenstatsache ausgeführt, dass der Zeitpunkt der Einlassung für die Bewertung des dringenden Tatverdachtes keinen Belang hatte. Aus dem Grundsatz der Aussagefreiheit folge, dass aus dem Zeitpunkt der Einlassung eines Angeklagten im Rahmen der Beweiswürdigung keinerlei nachteilige Schlüsse gezogen werden dürfen. Dies gelte auch für die notwendigerweise vorläufige Beweiswürdigung in einer Haftentscheidung. Die Aussagefreiheit sei als Verfahrensrecht mit Verfassungsrang im gesamten Verfahren und nicht erst in der Urteilsberatung zu beachten.

Der unbefangene Gebrauch des Schweigerechts sei nicht gewährleistet, wenn der Angeklagte die Prüfung und Bewertung der Gründe für sein Aussageverhalten befürchten müsse. Deshalb dürften weder aus der durchgehenden noch aus der anfänglichen Aussageverweigerung nachteilige Schlüsse gezogen werden. Der Rechtssatz des „nemo tenetur se ipsum accusare“ [= niemand ist gehalten sich selbst zu beschuldigen] genieße Verfassungsrang. Die Beweiswürdigung der abgelehnten Richter in der Haftentscheidung sei somit objektiv willkürlich, da sie die geltend gemachten verfassungsrechtlichen Vorgaben missachte, nämlich die Menschenwürdegarantie in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip, worauf die Aussagefreiheit fuße. Indem die abgelehnten Richter diese Beweiswürdigung an den Anfang der Bewertung der Glaubhaftigkeit der Aussage Wohllebens stellen, würden sie hinreichend deutlich zum Ausdruck bringen, dass sie diesen Umstand nicht nur – was bereits für sich verfassungswidrig sei – als ein Indiz in der Beweiswürdigung auffassen, sondern ihm sogar wesentliche Bedeutung beimessen. Dies sei aus Sicht Wohllebens objektiv willkürlich und disqualifiziere dadurch die abgelehnten Richter als befangen.

Dies füge sich in die Ausführungen der abgelehnten Richten betreffend die Ablehnung des Beweisantrages auf Vernehmung des Zeugen mit dem Tarnnamen „“ ein. Damals hätten die abgelehnten Richter von den „letzten Straftaten der Angeklagten“ gesprochen. Im Zusammenhang mit der verfassungswidrigen Beweiswürdigung hinsichtlich des Zeitpunktes der Aussage Wohllebens können die abgelehnten Richter sich nicht mehr darauf zurückziehen, dass es sich bei den Ausführungen im damaligen Beschluss nur um eine unglückliche Formulierung gehandelt habe. In der Gesamtschau ergebe sich vielmehr deutlich, dass die abgelehnten Richter für eine unvoreingenommene Beweiswürdigung nicht mehr offen seien, sondern sich bereits endgültig und sogar unter Bruch von verfassungsrechtlich garantierten Rechten auf die Verurteilung Wohllebens festgelegt hätten. Bestätigt werde dieser Eindruck der Voreingenommenheit und Parteilichkeit durch die Ungleichbehandlung der Angeklagten Wohlleben und Schultze in Bezug auf den nur für Wohlleben angenommenen Haftgrund der Schwerkriminalität. Wohlleben und Schultze seien wegen der gleichen Tat angeklagt. Dennoch judizierten die abgelehnten Richter in der Haftentscheidung ohne jede Begründung, dass für Schultze keine Haftgründe vorlägen.

Götzl: „Wir werden den Antrag kopieren. Sind sogleich Stellungnahmen?“ Bundesanwalt Diemer: „Zum Antrag selbst nicht, das machen wir schriftlich, ich rege aber wieder an, die Entscheidung über das Gesuch zurückzustellen und die für heute geladenen Zeugen zu vernehmen.“ Klemke: „Wir stellen uns dagegen, denn die Vorwürfe sind sehr gravierend. Herrn Wohlleben ist es aus seiner Sicht heute nicht mehr zumutbar vor einer Entscheidung weiter zu verhandeln.“ Götzl: „Sonstige Wortmeldungen?“ Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Götzl legt die Mittagspause ein.

Um 12:38 Uhr geht es weiter. Götzl: „Dann rechtliches Gehör zum Ablehnungsgesuch.“ NK-Vertreter RA Reinecke: „Das Befangenheitsgesuch ist unbegründet, es basiert auf vorsätzlicher und bösartiger Falschinterpretation des Beschlusses.“ Reinecke sagt, im Beschluss würden die Merkmale durchgegangen, u.a. auch dringender Tatverdacht. In dem Zusammenhang werde schlicht und einfach mitgeteilt, wann die Einlassung erfolgt ist, nicht bei der Würdigung. Bei der Würdigung werde nicht darauf eingegangen, wann Wohlleben sich eingelassen hat. Dann sagt Götzl, dass die Entscheidung über das Gesuch nach § 29 Abs. 2 StPO vorläufig zurückgestellt werde. Die Fortsetzung sei, so Götzl, für Wohlleben auch unter Berücksichtigung der Begründung zumutbar, auch im Hinblick auf das Beschleunigungsgebot bei Haftsachen. Klemke beanstandet die Entscheidung, diese sei ermessensfehlerhaft, gerade wegen der Gründe des Ablehnungsgesuchs. NK-Vertreter RA Scharmer sagt, wenn es auf Begründung des Antrags ankäme, dann müsse der Antrag begründet sein, er sei aber offensichtlich unbegründet. Es folgt eine Pause bis 13 Uhr.

Dann verkündet Götzl den Beschluss, dass die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch zurückgestellt wird. Nach kurzer Pause geht es weiter mit der Einvernahme des Zeugen Werner Gr. Götzl sagt, es gehe um den Überfall auf eine Postfiliale am 27.10.1999, Gr. solle berichten. Gr.: „Also wir hatten seit 1989 bis 2005 ein Elektrogeschäft in der Limbacher Straße, Ecke Kochstraße, Luftlinie etwa 70 m entfernt, Eingang an der Ecke. Ich hatte nichts zu tun und habe zur Tür rausgeguckt, als plötzlich ein helles Fahrzeug eine Art Notbremsung machte vor dem Geschäft, ein Mann sprang raus. Ich dachte, Unfall, schaute auf die andere Straßenseite und da rannte ein Mann, Alter kann ich nicht sagen, den Arm so vor die Brust verschränkt. Ich sah, dass er irgendwie eine Schusswaffe in der rechten [phon.] Hand hatte, ob echt oder Spielzeug kann ich nicht sagen, das war 20 m entfernt. Wie ich weiter gucke, sehe ich ein Motorrad in der Einfahrt gegenüber dem Geschäft, auf einem Brachgelände [phon.] stehen. Er sprang auf und der fuhr ins Gelände dann rein. Ich wollte die Polizei informieren, habe ich wohl auch gemacht, schwache Erinnerung, dass die sagten, sie sind schon informiert. [phon.] Dann habe ich mir Gedanken gemacht, wie man mit dem Motorrad flüchten kann dahinten, die Straße ging nicht durch. Entweder das Motorrad über die stillgelegten Bahngleise rüber heben und dann über einen kleinen Fahrweg weiter. [phon.]

Das waren meine Gedanken, das was ich in Sekundenschnelle miterlebt habe. Ich wurde dann auch vernommen von der Polizei.“ Götzl: „Sie sprachen von zwei Personen?“ Gr.: „Einer hat auf dem Motorrad gewartet, der andere sprang auf. Ob der erste vorweg gerannt war oder gewartet hat, weiß ich nicht.“ Götzl fragt nach einer Personenbeschreibung. Gr.: “ Nee, nee, vielleicht 25, 30, schätze ich mal durch den eiligen Gang. Ich weiß auch nicht, ob er was überm Kopf hatte, ob das evtl. eine Mütze war. Das ging ja so schnell und ich war da nicht drauf vorbereitet, dass dahinten ein Raub stattgefunden hat.“ Götzl: „Können Sie was zu dem Motorrad sagen?“ Gr.: „Nee, das war auch Bruchteil [phon.].“ Vorhalt: 1. Täter: ca. 1,75 bis 1,80 m groß, ca. 20 bis 25 Jahre alt, schlank; zur Bekleidung kann ich nur vage sagen, dass dieser Täter wahrscheinlich etwas Grünes trug. Gr.: „Dunkle Kleidung auf alle Fälle, nichts Auffälliges, und das Alter ist ja geschätzt gewesen damals. Vorhalt: 2. Täter: ca. 1,75 bis 1,80 m groß, ca. 20 bis 25 Jahre alt, schlank; schwarze Kopfbedeckung in Form einer Rollmütze, dunkle Bekleidung. Gr.: „Ja, so könnte das sein.“

Vorhalt: Meiner Meinung nach hatte dieser Täter etwas Dunkles in seiner rechten Hand, was mglw. eine Schusswaffe gewesen sein könnte. Gr.: „Ja.“ Vorhalt: Frage: Können Sie das Motorrad näher beschreiben? – Antwort: Meiner Meinung nach war es ein leichtere Maschine, höchstens 150 bis 250 Kubikcentimeter Hubraum. Gr.: „Ja, viel schwerer wird sie nicht gewesen sein.“ Vorhalt: Da ich einen geschwungenen Tank wahrgenommen habe, der grün war, gehe ich davon aus, dass es sich möglicherweise um ein Motorrad der Marke MZ ETZ in den Hubraumgrößen gehandelt hat. Gr.: „Ja, also, das habe ich jetzt nach den 17 Jahren nicht mehr so in Erinnerung.“ Der Zeuge verlässt den Saal.

Es folgt dann die Einvernahme der Zeugin Katrin Ba. Götzl sagt, es gehe um einen Überfall auf die Postfiliale in der Barbarossastraße, Chemnitz, am 06.10.1999. Ba. berichtet: „An dem Tag hatten wir nachmittags geöffnet, am späteren Nachmittag kamen zwei Männer mit schwarzen Helmen mit Visier. Ich kann mich noch entsinnen, die waren gleich angezogen, einer war ein bisschen größer und einer ein bisschen kleiner. [phon.] Und die hatten graue Turnschuhe und graue Sachen an, so Blousons. [phon.] Das ging ziemlich schnell, der eine kam am mich ran an den Schalter, hat einen Schuss losgelassen, weiß nicht, ob Schreckschuss. Und der eine stand neben mir, das Geld habe ich dann in so eine Plastiktüte geworfen. Und so schnell wie die kamen, sind die dann auch ganz schnell wieder raus. Also, es ging alles ganz schnell.“ Götzl: „Wo genau haben Sie sich aufgehalten?“ Ba.: „Wir hatten da noch diese Schalter zum Sitzen mit so einer Verglasung davor, wo man unten bloß die Briefe rein gibt und daneben Paketannahme [phon.] und da ist der eine drüber gehüpft und stand dann neben mir. Der andere stand vor mir draußen.“ Götzl: „Wer war noch zugegen?“ Ba.: „Eine Kollegin, die kam aber später dazu, weil die war vorher noch in einem anderem Raum. Kam dazu, als es fast vorbei war“ Götzl: „Die kam später? Während des Überfalls?“ Ba.: „Ja, während des Überfalls.“ Ba. nennt auf Frage den Namen Bu., den Vornamen wisse sie nicht mehr. Götzl: „Zwei Maskierte mit Helmen?“ Ba.: „Genau.“

Götzl: „Zu den Schaltern: Sie sagten, ein Paketschalter, dann Ihr Schalter, wie viele insgesamt?“ Ba.: „Bloß zweie.“ Götzl: „Einen Schuss losgelassen, in welcher Situation?“ Ba.: „Weiß ich nicht, der hat einfach losgeschossen, ich [phon.] hatte ja auch nichts gesagt gehabt, vielleicht um mich abzuschrecken, ich stand da und ‚peng‘ hat es gemacht.“ Götzl: „Welcher der beiden Maskierten?“ Ba. sagt, das könne sie nicht sagen, die hätten ja Helme getragen, gleich ausgesehen; ob es der kleinere oder der größere gewesen sei, könne sie nicht sagen. Götzl: „Wo stand der eine genau, was bedeutet neben Ihnen?“ Ba.: „Direkt neben mir gestanden.“ Götzl: „Wie kam er zu Ihnen?“ Ba.: „Durch die Paketannahme, also über dieses Rollteil [phon.] da rein.“ Götzl: „Was hat der zweite gemacht?“ Ba.: „Nix, der stand nur da, also gar nix.“ Götzl: „Wo hielt sich der auf?“ Ba.: „Direkt vor mir.“ Götzl: Auf der anderen Seite des Schalters?“ Ba.: „Vor mir, vor mir am Schalter.“ Götzl: „War Frau Bu. auch betroffen?“ Ba.: „Ja, ich weiß bloß noch, dass der eine ihr die Waffe an den Kopf gehalten hatte. Und wollte mit ihr noch in den Nebenraum, aber dazu ist es nicht mehr gekommen, also die waren dann ganz schnell weg.“

Götzl: „Können Sie sich erinnern an Äußerungen der beiden? Ist was gesagt worden und was gegebenenfalls?“ Ba.: „Ich glaube, einer hat nur gesagt: Überfall, Geld her. Ich kann es nicht mehr ganz genau definieren nach so langer Zeit. Also sehr viel gesprochen haben sie nicht.“ Götzl: „Ist Ihnen an der Sprache etwas aufgefallen?“ Ba.: „Nee, also so eigentlich ein normaler Dialekt, also kein fremdländischer Dialekt jetzt.“ Götzl fragt, was Ba. damit meine. Ba.: „Also Deutsch meine ich jetzt. Aber an die Stimme direkt …“ Götzl fragt nach Größe und Statur der Täter. Ba.: „Eher ganz normale Statur, ein bisschen schmächtig, normale Statur, nicht ganz dünn und auch nicht ganz dick. Aber ich denke, jüngere Personen.“ Götzl: „Größe?“ Ba.: „Kann ich schlecht sagen. 1,70? Also ich kann schlecht schätzen mit den Maßen.“

Götzl fragt nach den Folgen des Überfalls für Ba. Ba.: „Ich konnte dann praktisch auf keiner Filiale mehr arbeiten, wo bloß zwei Personen waren, habe mich in eine Filiale mit ganz vielen Schaltern versetzen lassen. Wenn jemand mit einem Helm reinkam, hab ich Panik geschoben. Aber es ging dann schon.“ Sie sei zwei Tage zu Hause gewesen und habe dann weitergearbeitet. Auf Frage, ob sie sich an eine Vernehmung bei der Polizei erinnere, sagt Ba.: „Ja, an dem Tag war die Polizei da, und dann nochmal ein Jahr danach oder so kam die Polizei auf die andere Filiale und hat mir zwei Helme gezeigt, die hat sie gefunden, so schwarze. Da habe ich gesagt, das könnten die schon gewesen sein.“ Vorhalt aus der Vernehmung von Ba. vom 06.10.1999: Der letzte Kunde war gerade gegangen und Frau Bu. und ich waren allein im Postamt. Frau Bu. war gerade im Hinterraum und ich saß auf meinem Stuhl. Ba. bejaht das. Götzl: „Frau Bu. ist erst später dazu gekommen?“ Ba.: „Also ich saß am Schalter, aber die Frau Bu. war noch im anderen Raum.“ Vorhalt: Zwei männliche Personen betraten den Schalterraum. Eine Person kam sofort auf meine Schalterseite. Ich sah, dass die Person eine Pistole in der rechten Hand hielt. Er hielt sie genau auf die Glasscheibe und drückte ab. Ba.: „Genau.“ Götzl: „Haben Sie einen Einschlag gesehen oder Ähnliches?“ Ba.: „Nee, nee. Die Polizei hat damals auch nichts gefunden, soviel ich weiß.“ Vorhalt: Er sagte kein Wort. Es gab einen lauten Knall, kein Gas spürte ich und die Scheibe blieb auch heil, also eine Schreckschusswaffe. Ba.: „Ja.“

Vorhalt: Parallel sprang die zweite Person über die Schalterbarriere. Ba. sagt, an der Paketannahme gebe es eine Öffnung, da sei der rüber gesprungen. Vorhalt: An ihrem Arbeitsplatz ist die Scheibe unterbrochen wegen der Paketannahme. Ba.: „Ja.“ Vorhalt: Im Nu war die Person über den 80 cm hohen Tresen. Ba.: „Ja.“ Vorhalt: Frau Bu. kam gerade aus dem Hinterraum. Der Tatverdächtige hielt ihr die Pistole vor die Brust und sagte: Geh zum Tresor, hol Kohle raus, aber schnell. Ba.: „Dazu ist es aber nicht gekommen. Die Waffe war aber am Kopf.“ Vorhalt: Frau Bu. reagierte aber nicht so schnell und so kam er zu mir. Er bedrohte mich aber nicht mit der Pistole. Ba.: „Ich habe dann aufgemacht und das Geld in die Plastiktüte gepackt.“ Vorhalt: In der linken Hand hatte er einen weißen Beutel mit rotem Ziehband. Eine Aufschrift habe ich nicht gesehen. Die Pistole zeigte in Richtung meines Bauches. Dann rief er: Geld raus, wenn da eine Farbbombe drin ist, bringe ich dich um. Ba. verneint, sich zu erinnern.

Götzl: „Wie war Ihre Verfassung in dem Moment?“ Ba.: „Also, nicht gut, ich habe gleich geweint.“ Vorhalt: Ich hatte große Angst. Ba.: „Genau.“ Vorhalt: Ich drückte auf das Geldfach rechts von meinem Sitz und übergab ihm alles Papiergeld, was im Fach war. Ba.: „Ja.“ Vorhalt: Ich steckte das Geld in seinen Beutel und er sprang wieder über den Tresen und beide rannten aus dem Postamt hinaus. Ba.: „Genau.“ Götzl: „Haben Sie das Geld in den Beutel gesteckt oder hat er es genommen?“ Ba.: „Nee, ich habe das reingetan.“ Vorhalt: 1. Täter, der den Schuss abgab: scheinbares Alter 20. Größe 170 cm, schlank, Motorradvollhelm schwarz mit heruntergeklapptem Visier, grüne Bundjacke, blaue Jeans. Ba.: „Also, wie gesagt, an die schwarzen Helme kann ich mich noch ganz entsinnen, Bekleidung nicht. Ich weiß nur, dass die gleich angezogen waren, aber die Farben, das weiß ich jetzt wirklich nicht mehr.“ Vorhalt: 2. Täter, der das Geld erpresste: scheinbares Alter 20 Jahre, 175 cm, schlank, schwarzer Kradvollhelm, Visier heruntergeklappt, grüne Bundjacke, blaue Jeans. Ba.: „Mhm.“ Vorhalt: Beide wie zum Verwechseln ähnlich, wie Zwillinge. Ba.: „Ja, weil sie eben haargenau gleich angezogen waren.“ Vorhalt: Die Videokamera läuft nur bei Betätigung des Einschaltknopfes, war also nicht eingeschaltet. Ba.: „Mhm.“ Götzl: „Wissen Sie, wie viel Geld erbeutet wurde?“ Ba.: „Ich glaube, es waren 2.000, Euro gab es noch nicht, Mark dann.“ Die Zeugin wird entlassen.

Es folgt die Zeugin Gisela Bu. Götzl sagt, es gehe um den Überfall am 06.10.1999. Bu. berichtet: „Also ich muss ehrlich sagen, ganz viel kann ich nicht beitragen. Ich bin erst dazugekommen, als eigentlich alles schon vorbei war. Ich war im Hinterraum, im Wertraum, wo die Bestände gelagert wurden [phon.], mit irgendwas beschäftigt. Mit was konkret, kann ich nicht mehr sagen. Wie ich zurück in den Schalterraum kam, saß meine Kollegin da und ein Mann stand mit dem Rücken zu mir [phon.] neben ihr am Schalter. Der hatte so etwas dunkles grünes an wie Polizeiuniform. Ich dachte erst, es ist ein Polizist, habe erst gesagt: Ei, wie sind Sie hierhergekommen. Weil ich nichts gehört hatte. Keine Reaktion. Seitenblick, Schulterblick, dann habe ich gesehen, der hat ja einen Helm auf. [phon.] Meine Kollegin sagte: Ich habe nichts mehr. Da wurde mir bewusst, dass es ein Überfall ist und kein Polizist. Ich sah dann auch die zweite Person vor dem Schalter, beide hatten Vollhelm auf mit Visier. Gesicht habe ich nicht gesehen. Beide hatten den dunklen Anzug und das war das Grün, wie es damals die Polizei getragen hat. Sie saß da: Ich habe nichts mehr. Dann bin ich, – nachdem ich gemerkt habe: Überfall-, langsam zu meinem Schalter gelaufen und hatte nur den Gedanken, wie kommst Du an den Alarmknopf, hatte aber keine Möglichkeit dazu. Und in dem Moment, wo ich gedacht habe, jetzt bist Du dran, kam der Mann hinter dem Schalter an mir vorbeigesaust über die Paketwaage [phon.] und den Schaltertisch und beide waren verschwunden. So schnell wie der hinter mir weg war, waren sie plötzlich wieder weg, beide. [phon.] Wo ich dachte, jetzt bist du dran, was machste denn jetzt, verschwanden die auch schon wieder. Mehr kann ich eigentlich nicht dazu sagen.“

Götzl fragt, ob Bu. die beiden beschreiben könne, Größe, Statur, Sprache. Bu.: „Gesprochen haben beide nicht, es herrschte Ruhe, als ich dabei war. Größe, so 1,75 in der Drehe, zwei schlanke Männer waren es aus meiner Erinnerung heraus, etwa 1,70 bis 1,75 in der Größe.“ Götzl: „Bewaffnung?“ Bu.: „Dass sie bewaffnet waren, habe ich gesehen, aber was das konkret war und ob das Attrappe war oder richtig, kann ich nicht erkennen.“ Götzl: „Größe der Waffe?“ Bu.: „Kann ich auch nichts sagen.“ Götzl: „Sind Sie selbst bedroht worden?“ Bu.: „Nein, in dem Moment, wo ich dachte, jetzt bin ich dran, war der weg.“ Götzl fragt nach den Folgen des Überfalls für Bu. Bu.: „Also da ich nicht unmittelbar bedroht wurde, habe ich das gar nicht so als schlimm empfunden, insofern dass ich sagen würde, dass ich nächtelang nicht geschlafen habe oder so, so war das nicht. Ich bin befragt worden, ob ich am nächsten Tag wieder arbeitsfähig bin, ja.“

Götzl fragt, wann der Überfall gewesen sei. Bu.: „Also nachmittags, aber wann konkret weiß ich auch nicht mehr.“ Vorhalt aus dem Vernehmungsprotokoll von Bu. vom 06.10.1999: 16:45 Uhr ereignete sich nun Folgendes. Bu.: „Könnte schon sein, ja.“ Vorhalt: Kollegin Ba. war an ihrem Arbeitsplatz und ich befand mich gerade im Lauf zu unserem Wertraum und hatte den Schalterraum gerade verlassen und stand im Lagerraum, befindet sich hinter dem Schalterraum. Bu.: „Ja.“ Vorhalt: In dem Augenblick hörte ich meine Kollegin sagen: Ei, was ist jetzt? Auf einmal hörte ich einen lauten Knall aus dem Schalterraum. Bu.: „Oh, das weiß ich gar nicht mehr, aber wenn ich das so ausgesagt habe, ist es auch so gewesen. Das ist mir jetzt entfallen.“ Vorhalt: Ich lief sofort zurück die 3, 4 m und sah vor mir eine fremde männliche Person hinter dem Tresen auf Kollegin Ba. zurennen. Als die Person mich sah, war er ganz erschrocken, drehte sich auf mich zu und hielt mir eine schwarze Pistole im Abstand von ca. 10 cm vor die Brust und sagte ganz aufgeregt: Geld raus, aber schnell. Bu.: „Das ist aber dann nicht meine Aussage. Denn ich bin nicht bedroht worden. Das Postamt ist mehrere Male überfallen worden.“ Götzl: „An so was können Sie sich nicht erinnern?“ Bu.: „Nein.“

Götzl: „Ich lese einfach mal vor, was hier steht.“ Vorhalt: Ich wollte zu meinem Schalter laufen und das Geld herausgeben. Er sagte: Schnell, schnell. Und ich antwortete: Ich muss erst den Schlüssel holen. Ich war der Meinung er wolle in den Tresorraum, dies dauerte ihm aber wahrscheinlich zu lange und so ging er an den Arbeitsplatz der Kollegin Ba. und rief: Geld raus, schnell, alles. Götzl: „Was sagen Sie dazu?“ Bu.: „Da weiß ich jetzt überhaupt nicht, was ich dazu sagen soll, weil ich das anders in Erinnerung habe. Wie ich das Ihnen geschildert habe, so habe ich das in Erinnerung.“ Vorhalt: In der linken Hand hatte er einen weißen Plastebeutel mit rotem Ziehband, in der rechten Hand die Pistole. Bu.: „Das stimmt, daran erinnere ich mich. Das stimmt.“ Vorhalt: Ob er Frau Ba. damit bedroht hat, kann ich nicht sagen. Frau Ba. gab ihm alles Papiergeld was sie hatte. Bu.: „Ja, und da habe ich das eben so in Erinnerung, sie hatte nichts mehr, ich war zu meinem Schalter zurück, haben eben erwartet, dass ich jetzt dran war. Das war aber nicht der Fall.“

Vorhalt: Das genügte ihm offensichtlich. Ich war gerade im Begriff, noch meine Kasse zu öffnen. Dies interessierte ihn aber nicht mehr. Er rannte schnell an mir vorbei, sprang über den Tresen und beide Tatverdächtigen rannten aus dem Postamt hinaus. Bu.: „Ja, das habe ich noch in Erinnerung. Der Anfang, was Sie vorgelesen haben, wenn ich das so ausgesagt habe, muss es ja so sein, aber das habe ich nicht mehr so in Erinnerung.“ Vorhalt: Die zweite Person habe ich erst jetzt gesehen, da ich mich ja auf den Haupttäter und seine Pistole konzentriert habe. Bu.: „Ja. Er stand ja vor dem Schalter, also draußen im Kundenraum, und wir hatten ja Verglasung, da habe ich den gar nicht so wahrgenommen. Erst viel später.“ Götzl fragt, ob Alarm ausgelöst worden sei. Bu.: „Das war zu spät, ich habe den Alarmknopf gedrückt, aber die waren schon im Gehen. Da war dann nur der nächste Kunde, der als nächster Kunde reinkam in dem Moment, nur der war zu sehen darauf.“ Vorhalt: Nachdem der Überfall nach maximal 1 bis 2 Minuten beendet war, drückte ich sofort den Alarmknopf. In dem Augenblick kam ein Bürger herein. Mittleres Alter, wollte seine Telefonbücher holen. Diese Person fragte ich, ob er etwas gesehen hätte, wir wären überfallen worden. Er antwortete, dass zwei männliche Personen mit grünen Jacken herauskamen. Er meinte sie hätten Mützen aufgehabt. Bu.: „Ja.“

Götzl: „Was hat der gemacht?“ Bu.: „Der wollte dann hinterher sausen und schauen, wo die möglicherweise hin sind. Da habe ich gesagt: Bleiben Sie lieber hier, die waren bewaffnet, ich weiß nicht, ob richtige Waffen. Der ist vorm Fenster hin und her gelaufen. Und das war, Entschuldigung, wenn ich das sage, ich wollte das nicht sagen, der hat gesagt, die hatten Mützen auf, die hatten aber Helme auf. Und bei dem nächsten Überfall in der Limbacher Straße hatten die Täter Mützen auf. Der Zeuge hat sich nie gemeldet, der wurde als wichtiger Zeuge von der Polizei gesucht, kam aber nicht. [phon.] Er war aber vorher und hinterher nie auf der Postfiliale. [phon.] Und da habe ich jetzt, weiß nicht, ob ich das sagen soll, den leisen Verdacht, dass er dazu gehört hat. Denn die Männer hatten Motorradhelme auf und er war der Überzeugung, dass es Pudelmützen waren. Das war aber erst beim Überfall in der Limbacher Straße.“ Götzl: „Gab es sonst Umstände, die sie veranlasst haben zu den Überlegungen?“ Bu.: „Nein, nein, ich kann auch nicht sagen, dass das so ist, das sind nur meine Gedanken.“

Vorhalt: Haupttäter: scheinbares Alter: ca. 20 Jahre, junge Stimme, wie Jugendlicher, Größe 175 cm, schlank, vermutlich schwarzer Kradvollhelm, Gesicht habe ich nicht gesehen, da ich mich auf die Pistole konzentrierte. Grüne Bundjacke, blaue Jeans. [phon.] Bu.: „Ja.“ Götzl: „Kommt eine Erinnerung an die Kleidung?“ Bu.: „Wie gesagt, das Grün habe ich in Erinnerung, deswegen habe ich ihn für einen Polizist gehalten.“ Vorhalt: Die andere Person kann ich nicht beschreiben. Bu: „Nee, weil der vor dem Schalter stand, da war ja eine Glasscheibe davor.“ Vorhalt: Inzwischen wurde festgestellt, dass ein Betrag von 5787, 59 DM geraubt wurden. Bu.: „Na, damals kann ich das so gesagt haben, damals habe ich die Summe gewusst, aber heute weiß ich es wirklich nicht mehr.“ Die Zeugin wird entlassen.

Es folgt die Vernehmung des Zeugen Jakob Fu. Götzl sagt, es gehe um den Überfall vom 06.10.1999. Fu. berichtet: „Ich bin an dem Tag dort vorbeigekommen am Nachmittag mit einem Schulfreund, konnte sehen, wie zwei Leute aus dem Eckhaus rauskommen, war damals die Postbank, mit Pistole in der Hand und schwarzen Helmen auf. Das weiß ich noch, und ich glaube dunkle Klamotten. Die stiegen dann auf ein Moped und fuhren die Henriettenstraße entlang, weg von uns.“ Götzl: „Haben Sie Waffen gesehen?“ Fu.: „Ja, also der eine hatte auf jeden Fall eine Pistole in der Hand, bei dem anderen kann ich es nicht mehr sagen. Der mit der Pistole saß hinten. Das Moped war meines Erachtens eine Simson.“ Götzl: „Noch Details in Erinnerung zum Moped?“ Fu.: „Ich dächte, es hätte einen grünen Tank gehabt, aber ja, bin ich mir ziemlich sicher.“ Götzl: „Haben Sie sonst noch Umstände in Erinnerung?“ Fu.: „Ja, also die Henriettenstraße, meine ich, stadtauswärts sind die gefahren. Richtung Horst-Menzel- oder Franz-Mehring-Straße.“ Götzl: „Wohin führt der Weg?“ Fu.: „Die geht drei oder vier Karrees weiter und dann geht es nur noch nach rechts und links.“

Fu. bejaht von der Polizei befragt worden zu sein. Vorhalt aus Fu.s Vernehmung vom 08.10.1999: Aus der dortigen Poststelle kamen zwei Personen schnell gelaufen. Sie gingen zu einer Tür, die als Liefertür der Post dient. Dort stand ein Moped mit grünem Tank und der Aufschrift S50 oder S51.
Fu.: „Aha. Ich meine gesehen zu haben, wie die beiden Personen die Stufen aus der Ecktür herunterkamen, das kann ich noch dazu sagen.“ Vorhalt: Beide bestiegen das Moped und fuhren auf der Henriettenstraße in landwärtige Richtung. Fu.: „Ja.“ Vorhalt: Der Sozius war bekleidet mit schwarzem Pulli und blauer Jeanshose, ich denke, er war etwa 170 cm groß , etwa wie meine Mutti, er war dünn, er trug einen schwarzen Vollhelm und Handschuhe, vermutlich schwarz. Fu.: „Ja, aus der heutigen Erinnerung heraus würde ich sagen, ja, dunkle Sachen, und Größe mindestens meine Größe, wenn nicht größer.“ Vorhalt: Zum Fahrer kann ich nur sagen, dass er etwas kleiner war, ebenfalls schlank und auch einen schwarzen Helm trug. Der hatte ein schwarzes Visier und glänzte. Zum Alter kann ich nur sagen, dass sie eher jünger waren. Fu.: „Ja.“ Vorhalt: Wiedererkennen würde ich sie nicht. Der Sozius hielt etwas Schwarzes in der Hand, was ich aber nicht erkannt habe. Götzl: „Sie sagten, Pistole?“ Fu.: „Ja, so würde ich das jetzt interpretieren.“ Götzl: „Wie alt waren Sie damals?“ Fu.: „Zwölf, zwölfeinhalb.“ Fu. erläutert anhand einer Skizze, wo er die Täter gesehen hat und wie die Fluchtrichtung mit dem Moped gewesen sei. Der Zeuge wird entlassen.

Dann folgt die Vernehmung der Zeugin Ursula Ge. Götzl sagt, es gehe um den Überfall am 27.10.1999. Ge. berichtet: „Es war an dem Tag zehn Minuten nach halb Zwölf, 11:40 Uhr, ja? Wir konnten ja nichts einsehen, die Tür, wer als Kunde reinkam. Auf einmal hat es gepoltert, dann kamen zwei Männer, einer zu mir, einer zu meiner Kollegin. Ich weiß nicht mehr, was die gesagt haben. Der eine hat mich bedroht mit Pistole, der andere ist zur Kollegin, die musste dann in den Wertraum den Tresor aufmachen. Solange stand der eine bei mir und hat das Geld aus der Handkasse verlangt. Dann hatten die ja ihr Geld, dann waren sie wieder weg. Die Tür hatten sie mit einem Holzpfosten verrammelt, dass von draußen niemand reinkam. Ich weiß nicht, wie lange das gedauert hat. Ich habe nicht gesehen, wohin die gerannt sind. Ich bin dann noch hinterher, aber die waren weg. Der Taxifahrer ist auch mit hinterher, die sind dann wohl über die Bahnschienen weg.“

Götzl fragt, ob Ge. eine Erinnerung an die Waffe habe. Ge.: „Schwarz, kann echt gewesen sein oder Spielzeug, ich habe keine Ahnung von Waffen. Ich habe noch nie vorher eine Waffe gesehen.“ Götzl fragt nach dem Aussehen der Männer, der Kleidung. Ge.: „Mir ist in Erinnerung so ein Kapuzenshirt mit Kapuze und so einer schwarzen Sturmmaske, sagt man dazu, müsste das gewesen sein. Man hat bloß die Augen gesehen. Irgendwie noch was mit Schuhen und roter Strich war gewesen. Karierte Jacke kann auch gewesen sein. [phon.] Ich weiß es nicht mehr. Götzl: „Der andere?“ Ge.: „Nein, das ging alles so schnell, der ist ja gleich zur Kollegin hinter.“ Götzl: Wie viel Geld ist damals weggekommen?“ Ge.: „Habe ich nicht erfahren, weiß ich nicht.“ Götzl fragt nach den Folgen des Überfalls für Ge. und die Kollegin. Ge.: „Es war schon schrecklich. Die Kollegin ist dann krank geworden, und ich bin dann – ja, gut, es musste ja weitergehen -, nächsten Tag bin ich dann wieder auf Arbeit, und wir haben so weitergemacht wie vorher, immer mit der gewissen Angst, dass eben wieder so etwas passiert.“

Götzl: „Ihre Verfassung während des Überfalls, wie war das?“ Ge.: „Man hat ja immer jeden Tag Angst gehabt, auf Arbeit zu kommen. Ich bin dann nachher mit dem Auto heimgefahren, es war eine aufregende Sache, dann war der Tag danach erst mal gelaufen.“ Götzl: „Wer ist die Kollegin?“ Ge. nennt den Namen W. und sagt, diese sei nervlich ziemlich am Ende und sei deswegen heute auch nicht gekommen. Auf Nachfragen schildert Ge. die Folgen des Überfalls für W. Götzl: „Und die Beschwerden heute, hat das mit damals zu tun?“ Ge.: „Ja, das hat sie jetzt wieder aufgewühlt, da ist sie ziemlich am Boden jetzt.“ Vorhalt aus der Vernehmung vom 27.10.1999: Ich setzte mich dann wieder auf den Stuhl an meinem Schalter. In dem Moment sprang eine Person über den Tresen vor meinem Schalter. Die Person, es war ein Mann, sagte dann zu mir etwas wie: Zack, zack, zack, Geld! Ge.: „Ja, ja.“ Vorhalt: Ich öffnete die Kassenschublade, worauf der Mann die darin befindlichen Banknoten herausnahm. Ge. bejaht das. Vorhalt: Während der gesamten Zeit richtete der Mann eine schwarze Pistole auf mich. Die Waffe hatte die Länge etwa wie die mir gezeigte Polizeipistole. Ge: „Ja.“ Vorhalt: Nachdem mir der Unterschied zwischen Pistole und Revolver erläutert wurde, kann ich sagen, dass der Täter eine Pistole hatte.

Vorhalt: Ich erinnere mich noch daran, dass er die Pistole in der linken Hand trug und mit der rechten das Geld entnahm. Auf Frage, ob sie sich daran erinnere, sagt Ge.: „Nee, kann ich nicht mehr sagen.“ Vorhalt: Nachdem der Mann das Geld aus der Kasse entnommen hatte, sagte er noch zu mir: Das Geld ihrer Kollegin! Götzl: „Erinnerung?“ Ge.: „Nee.“ Vorhalt: Ich sagte, dass es hinten ist. Mit hinten meine ich den Tresorraum, Aufenthaltsraum. Ge.: „Nein, das kann ich jetzt nicht mehr sagen.“ Vorhalt: Hier war meine Kollegin, Frau W., mit einem zweiten Täter, welchen ich zuerst gar nicht wahrgenommen hatte. Ge.: „Ja. Die kamen ja so schnell rein. Und hat sie gleich mit in den Tresorraum genommen. [phon.]“ Vorhalt: Mein Täter ging nun an den Schalter der Frau W., nicht in den Tresorraum, und entnahm dort ebenfalls Bargeld. Dies vermute ich allerdings nur, sehen konnte ich es von meinem Platz aus nicht. Ge.: „Ja, eben, konnte ich auch nicht sehen.“ Götzl: „Ist da im Nachhinein drüber gesprochen worden?“ Ge.: „Nee, sie hat mir bloß erzählt, dass aus dem Tresor der Geldsack entwendet worden ist, aber aus ihrer Kasse weiß ich nicht.“ Vorhalt: Ich kann nicht sagen, ob der Mann noch mit in den Tresorraum ging, hörte aber noch, wie er sagte: Ist das jetzt alles? Dies sagte er zu seinem Partner. Ge. verneint, sich daran zu erinnern.

Vorhalt: Beide rannten dann zurück und sprangen auf dem gleichen Weg zurück in den Kundenraum und rannten hinaus. Ge: „Ja, so war das.“ Vorhalt: Den Täter, welcher mich bedrohte, kann ich wie folgt beschreiben: männlich anhand Stimme und Statur, schlanke Gestalt, stechende, dunkle Augen, geschätztes Alter: 20 bis 25 Jahre. Ge. sagt, sie könne sich jetzt nicht mehr daran erinnern. Vorhalt: Trug rote Strickmütze oder Mütze mit etwas Rotem, hatte schwarzes Tuch vor der Nase. Ge.: „Tuch?“ Götzl: „Keine Erinnerung?“ Ge.: „Nee. Man konnte jedenfalls vom Gesicht nichts erkennen.“ Vorhalt: Dunkle Bekleidung, mglw. Jogginganzug oder dunklen Anorak, trug rote Sportschuhe mit einem oder mehreren weißen Streifen, geschätzte Körpergröße über 180 cm. Wurde an Körpergröße von Unterzeichner orientiert, welcher 180 cm groß ist. Ge.: „Ja ja, der war ziemlich groß.“ Die Zeugin wird entlassen.

Dann gibt OStA Weingarten für den GBA eine Stellungnahme zu einem Beweisantrag der Verteidigung Wohlleben ab. Der Antrag sei abzulehnen, weil aus tatsächlichen Gründen bedeutungslos. Die erste Beweistatsache, wo es um die TKÜ bei gehe, sei an sich ohne Sachzusammenhang. Die Beweistatsachen unter 2 [dass Werner bei Szczepanski eine Schusswaffe habe erwerben wollen, mehrmals bei diesem nachgefragt habe, die Erlöse aus -Konzerten zum Erwerb von Schusswaffen verwendet habe, für Mundlos und Böhnhardt Schusswaffen habe besorgen sollen]seien bedeutungslos, weil sie die Entscheidung des Gerichts nicht beeinflussen könnten. Die Aussagekraft erschöpfe sich im Bemühen Werners, eine Waffe zu besorgen, zeige aber nicht, dass er dies tatsächlich getan hat. Es sei unklar, wie das bloße Bemühen die Entscheidung des Gerichts beeinflussen könne. Insofern würden keinerlei erkennbare Berührungspunkte tatsächlicher Art bestehen. Auch als Indiz im Hinblick auf sonstige Beweistatsachen sei es nicht relevant. Es sei auch nicht relevant im Hinblick auf das, was die Angeklagte Zschäpe habe vortragen lassen, dass nämlich Werner eine Waffe, möglicherweise mit Schalldämpfer, besorgt habe.

Selbst wenn das Gericht schlussfolgerte, dass die Bemühungen Werners über den Inhalt der Beweisbehauptung hinaus Erfolg gehabt hätten und dieser Böhnhardt und Mundlos mit einer nicht näher bestimmbaren Waffe beliefert habe, ändere das nichts an der Bedeutungslosigkeit. Denn auch dann würde der Senat angesichts des bisherigen Ergebnisses der Beweisaufnahme nicht den Schluss ziehen wollen, Werner habe die Tatwaffe Ceska 83 besorgt. Denn Mundlos und Böhnhardt hätten 2011 20 Waffen gehabt, darunter eine weitere mit Schalldämpfer. Und selbst wenn Werner eine Schalldämpferwaffe besorgt hätte, könne der Senat angesichts der bereits aufgeklärten Lieferkette der Ceska 83 bis zu Mundlos und Böhnhardt den gewünschten Schluss nicht ziehen. Der Verhandlungstag endet um 14:30 Uhr.

Das Blog „nsu-nebenklage„:
„Gestern hatte das Gericht beschlossen, dass Wohlleben weiter in Haft bleibt: es sieht – auch nach seiner Aussage – weiter einen dringenden Tatverdacht, da seine Beteuerungen, er habe nicht gewusst, was Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe mit der von ihm und Schultze besorgten Waffe machen würden, nicht glaubhaft sind. Eine sorgfältig begründete Entscheidung, die natürlich auch aussagt, dass Wohlleben mit einer Verurteilung zu rechnen hat – was Grund für die Verteidigung ist, erneut alle Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. Die Ablehnung gründet sich vor allem darauf, dass das Gericht in seinem Beschluss erwähnt, dass Wohlleben erst nach langer Dauer der Hauptverhandlung ausgesagt hat – die Verteidigung versteht das so, dass das Gericht aus seinem anfänglichen Schweigen einen nachteiligen Schluss ziehen will, was ein Verstoß gegen das Schweigerecht des Angeklagten wäre. Dass das Gericht solche Schlüsse zieht, ergibt sich aber aus dem Beschluss weder ausdrücklich noch implizit, sondern schildert schlicht die Verfahrenstatsachen rund um Wohllebens Aussage. Auch dieses Befangenheitsgesuch wird also abgelehnt werden. […] Das Gericht verteilte […] eine Liste mit weiteren möglichen Verhandlungsterminen bis Januar 2017. Das war auch zu erwarten, denn mit einem Urteil bis August 2016 war nach dem Eindruck der letzten Wochen nicht zu rechnen. Denn anders als mitunter in der Presse berichtet, entsteht im Gerichtssaal nicht der Eindruck, dass das Gericht es eilig hat, das Verfahren zu Ende zu bringen: die zahlreichen Beschlüsse, mit denen Beweisanträge der Nebenklage abgelehnt werden, zeigen zwar, dass es nicht an weiterer Aufklärung der Umstände interessiert ist. Aber ansonsten tritt das Gericht weiter auf der Stelle, verhandelt meistens nur bis gegen Mittag […]. Zunächst hatte es den Anschein, das Gericht habe so nur die Zeit bis zu den Aussagen der Angeklagten überbrücken wollen – aber die sind ja nun abgehandelt (jedenfalls weitgehend – nur wenige Angaben von Zschäpe werden noch erwartet). Worauf das Gericht derzeit wartet, ist unklar.“

http://www.nsu-nebenklage.de/blog/2016/02/25/25-02-2016/

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