Kurz-Protokoll 270. Verhandlungstag – 15. März 2016

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Am heutigen Prozesstag sagen zwei Polizeibeamt_innen aus, es geht zum Einen um Asservate, deren Auswertung nähere Erkenntnisse zum NSU-Bekennervideo erbrachten. Beispielsweise, wie die Arbeitsschritte am Video wahrscheinlich aussahen und wann diese getätigt wurden. Zum Anderen geht es um das sogenannte NSU-Archiv, eine Zusammenstellung von Artikeln über Morde und Anschläge des NSU, die im Brandschutt der Frühlingsstraße aufgefunden wurden. Danach stellen Nebenklagevertreter_innen Beweisanträge rund um den Themenkomplex LfV Brandenburg und den V-Mann Carsten Szczepanski.

Zeug_innen:

  • Harald De. (EKHK; BKA Wiesbaden, Auswertung zu Videodateien auf Festplatte „EDV 11“ mit Bezug zum NSU-Video)
  • Jeanette Ar. (BKA, Auswertung von Asservaten: „NSU-Archiv“, „Drehbuch“ zum Bekennervideo, gelöschte Daten Festplatte Holger Gerlach)

Der Verhandlungstag beginnt um 09:46 Uhr. Erster Zeuge ist EKHK Harald De. vom BKA Wiesbaden [zuletzt 257. Verhandlungstag]. Götzl sagt, es gehe um Erkenntnisse zum so genannten NSU-Video, ihn interessiere, wann letztlich bei dem Asservat „EDV 11“ anhand der Zeitstempel, von denen De. bereits berichtet habe, Aktivitäten hätten festgestellt werden können hinsichtlich Bearbeitung, Erstellung, Änderung, Speicherung der Dateien. De.: „Okay. Also, was wir haben, ist als erstes im März 2001 ein so genanntes altes oder sehr altes Video, eine kurze, fast collagenartige Darstellung. Dann der nächste Part Oktober 2001 das zweite Video von 5 Minuten, schon eine filmische Darstellung. [phon.] Im Oktober 2001 sieben Einzeldateien, die zu einem Video zusammengezogen werden. [phon.]“
De. fährt fort: „Dann im August 2004, da wird eine Folge von ‚Paulchen Panther‘ – ich glaube, ‚Der rosarote Fotoschreck‘ – in eine Videodatei überspielt. Dann beginnt es relevant zu werden im Mai 2006. Da beginnt erkennbar ein Erstellungsprozess. Anfang 2006 wird zunächst mit der filmischen Aufarbeitung des Komplexes Probsteigasse begonnen. Mai und Juni 2006 als erste Phase, in denen Videodateien für das Paulchen-Panther-Video bearbeitet wurden. Dann Pause, die endet im Februar 2007. Das heißt im Februar und März 2007 wird intensiv am Video gearbeitet, zwei Drittel aller Dateien erstellt [phon.]. Dann bricht das Ganze am 21. März ab, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, und setzt dann im November 2007 wieder an. Dann ein paar kleinere Schritte, dann eine Bearbeitung am 03.12.2007 und endgültige Abspeicherung 14.01.2008. [phon.] Das wären die drei relevanten Bearbeitungszeiträume.“
Götzl fragt, ob das Asservat „Drehbuch“ eine Rolle gespielt habe in De.s Arbeit. De.: „Wir haben versucht, anhand des Drehbuchs Clips zuzuordnen, das war aber schwierig. Es gibt offensichtlich eine Vorlage, ein Vierer-DVD-Set [wohl von „Paulchen Panther“][phon.], das konnten wir anhand der Nummerierungen in diesem Drehbuch nachvollziehen.“ Götzl fragt, ob sich De. mit dem Asservat inhaltlich befasst habe. De.: „Wir haben eine Abschrift gehabt und geschaut, ob es möglich ist, Clips zu identifizieren, die da genannt sind. In 30 Fällen war es möglich, aber insgesamt bezieht es sich offensichtlich auf 50 Clips. Jeder Eintrag in dem Drehbuch ist eine Projektierung [phon.] sich eine Szene genauer anzuschauen. Bei einigen Sachen sind Eignungsprognosen dabei: ‚gutes Schussgeräusch‘.“

Es folgt die Vernehmung der Zeugin Jeanette Ar. [180. Verhandlungstag]. Götzl sagt, es gehe um Asservatenauswertungen und bittet Ar., auf das erste Asservat einzugehen. Ar.: „Dieses so genannte NSU-Archiv, da habe ich eine Zusammenfassung verfasst, es ging um die Ergebnisse der kriminaltechnischen Untersuchung. Das NSU-Archiv ist eine Sammlung diverser Zeitungsartikel, in Teilen [phon.] Zeitungsausschnitten, 75 Einzelnummern, insgesamt 68 Zeitungsartikel sowie 7 Notizzettel. Die Artikel stammen aus 14 Tageszeitungen. Die Hälfte davon, 36 Artikel, haben sich mit den so genannten Ceska-Morden befasst. Aber es gibt nicht Artikel zu sämtlichen Morden, der fünfte und der neunte Mord wurden nicht thematisiert. Dann gab es drei Artikel zum Bombenanschlag Köln Probsteigasse, weitere [phon.] Artikel zur Keupstraße und 9 Artikel waren verfahrensunrelevant. Auffallend war, dass sich kein Artikel mit dem Tötungsdelikt zum Nachteil von Frau Kiesewetter befasst hat.“
Die Zeitungsartikel seien auf Fingerabdruckspuren untersucht worden, 11 seien gefunden worden, davon hätten zwei Zschäpe zugeordnet werden, ein Artikel zum Anschlag Keupstraße bzw. zum vierten Tötungsdelikt der Serie. Alle übrigen Spuren hätten nicht zugeordnet werden können oder seien nicht zur Auswertung geeignet gewesen. Sechzehnmal seien DNA-Spuren auf Artikeln gefunden worden. Auf einem Artikel zur Keupstraße gebe es eine Mischspur, es sei nicht auszuschließen, dass ein Teil Beate Zschäpe zuzuordnen ist. Auf einem anderen Artikel zum ersten Tötungsdelikt sei ein Teilmuster von Uwe Mundlos gefunden worden.
Zu den Schriftvergleichen sagt Ar., bei dem Artikel mit dem Datum 19.01.2001, damals habe nur das Ergebnis vorgelegen, seien die Gutachter zu dem Ergebnis gekommen, dass Uwe Mundlos mit leicht überwiegender Wahrscheinlichkeit der Schrifturheber war.
Ar.: „Dann weiter Untersuchungen betreffend das NSU-Bekennervideo. Da wurde untersucht, inwieweit Artikel aus Zwickau eingeblendet sind.“ In der ersten Vorgängerversion seien, so Ar., zwei Zeitungsartikel eingeblendet, ihrer Erinnerung nach ein Artikel zum ersten Mord und einer zum Anschlag Probsteigasse. Im zweiten Vorgängervideo seien acht Artikel eingeblendet zur Ceska Mordserie und zum Anschlag Probsteigasse. Und in der „Endversion“ des Bekennervideos seien ebenfalls acht Artikel, auch großteils zu den Ceska-Morden und zum Anschlag Probsteigasse. Auffallend sei gewesen, dass in der Endversion nur zwei Artikel verwendet worden seien, die auch in der zweiten Vorgängerversion eingeblendet gewesen seien. Ar.: „Von den 68 Artikeln sind also 18 Artikel wichtig aufgrund der KT-Erkenntnisse oder weil sie im Bekennervideo verwandt wurden.“
Götzl sagt, ihm gehe es jetzt um das nächste Asservat. Ar.: „Das war das so genannte Drehbuch zum Paulchen-Panther-Video. Der Fokus meines Vermerks lag insbesondere auf der Darstellung der KT-Ergebnisse. Und ich habe vorangestellt, um was es sich bei dem Asservat handelt: Insgesamt 49 karierte [phon.] Seiten, vermutlich aus einem Spiralblock, deutlich löschwasser- und hitzegeschädigt. 30 Seiten mit handschriftlichen Notizen.“ Inhalte seien, so Ar., u.a. Notizen zu den Trickfilmfolgen, zu Clips, welche Geschehnisse passieren [phon.], dann Hinweise, wie man diese Darstellungen verwenden könnte, zum Beispiel wenn ein Schuss gefallen ist. Des weiteren gebe es Aufzeichnungen zu den Tatorten, Opferdaten [phon.] der Ceska-Mordserie und zu den Anschlägen in Köln. Technische Hinweise zu Skalierungen, Farbschemata. [phon.]
Dann fragt Götzl nach der Auswertung der Festplatte. Ar. sagt, es gehe um eine Samsung-Festplatte, da habe sie sich mit den so genannten Filecarving-Daten beschäftigt, gelöschte Daten, die wiederhergestellt worden seien. [Es handelt sich um eine bei Holger Gerlach sichergestellte Festplatte.] Das habe eine technische Serviceeinheit gemacht und sie selbst habe sich mit den Daten beschäftigt. Es seien 100.000 [phon.] Dateien in drei Partitionen, aber das lasse keinen Schluss zu, wie die Daten ursprünglich gespeichert waren. Es habe auch Daten rechtsgerichteten Inhalts gegeben, Musikcover von den Bands „Landser“, „Racewar“ und „Kraftschlag“. Dann Dateien mit Darstellungen von „Paulchen Panther“ als Trickfilmfigur.
Stahl: „Sie sprachen von einem Archiv, der Generalbundesanwalt spricht auch von einem ’systematischen Archiv‘.“ Stahl sagt, es sei für ihn von Interesse, ob es sich um lose Blätter oder ein Ringbuch gehandelt hat, ob es gebunden gewesen seien. Ar. sagt, bei den ihr bekannten Aufnahmen habe es ausgesehen wie eine lose Sammlung, aber zusammengehörend [phon.]: „Wie die tatsächliche Auffindesituation in Zwickau war, kann ich nicht sagen.“ Stahl: „Wieso sagen Sie dann ‚Archiv‘?“ Ar.: „Die Bezeichnung ist in anderen Vermerken verwandt worden, die hab ich übernommen.“

Danach trägt NK-Vertreterin RAin Dierbach einen Beweisantrag vor:
In der Strafsache gegen Beate Zschäpe u.a. beantragen wir Beweis zu erheben wie folgt:
Das LfV Brandenburg hat im September 1998 die Ergreifung der per Haftbefehl gesuchten flüchtigen Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos vereitelt, indem die für eine Ergreifung erforderlichen Informationen dem TLKA nicht zur Verfügung gestellt worden sind und somit das TLKA, obwohl dies beabsichtigt war, bei dem zuständigen Amtsgericht weder Anträge auf Telefonüberwachung noch auf sonstige strafprozessuale Maßnahmen beantragen konnte, sowie über den Umstand, dass durch dieses Verhalten des LfV Brandenburg die Ergreifung von Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos verhindert wurde, weil das LfV Brandenburg den Quellenschutz über die Ergreifung der per Haftbefehl gesuchten Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos gestellt hat, und im Falle eines anderen Verhaltens die per Haftbefehl gesuchten Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos hätten festgenommen werden können, so dass die vom NSU begangenen Morde, Banküberfälle und Sprengstoffanschläge nicht stattgefunden hätten, durch zeugenschaftliche Vernehmung der Teilnehmer an den Besprechungen vom 16.09.1998 und 17.09.1998 zwischen dem Innenministerium Brandenburg, dem LfV Thüringen, LfV Sachsen gemäß Teilnehmerliste aus den Unterlagen des Zeugen Görlitz.

Danach verliest NK-Vertreter RA Kienzle den folgenden Beweisantrag:
In der Strafsache gegen Beate Zschäpe u.a. hat der Zeuge Görlitz in der Hauptverhandlung falsch ausgesagt, um zu verschleiern, dass das LfV Brandenburg die Morde des NSU mit ermöglichte. Er versuchte den Eindruck zu erwecken, das LfV Brandenburg oder dessen Quelle Carsten Szczepanski habe weitergehende Informationen zu einer möglichen Waffenbeschaffung für die Untergetauchten durch den Zeugen Werner nicht erhalten. Das Diensthandy mit der Rufnummer 0172-3922834, auf dem die SMS um 19.21 Uhr einging, sei bereits um 16 Uhr von ihm, dem V-Mann-Führer Görlitz, eingezogen und dann ausgeschaltet worden. Diese Angaben des Zeugen Görlitz sind mit Blick auf die ihm selbst zur Verfügung stehenden Unterlagen falsch.
Wir beantragen insofern mit Blick auf die fehlende Glaubhaftigkeit der Angaben des Zeugen Görlitz die Beiziehung des Treffberichts zu dem Treffen des Zeugen Görlitz mit der von ihm geführten Quelle Szczepanski vom 25.8.1998. Sodann wird beantragt, die Verlesung und Inaugenscheinnahme des von dem Zeugen Görlitz in die Hauptverhandlung mitgebrachten und bis dahin nicht zum hiesigen Aktenbestand gehörenden Schreibens SAO644, Bl. 19190 ff. zum Beweis der Tatsachen: Aus dem Schreiben ergibt sich, dass Abrechnungen zum dienstlichen Mobiltelefon des Zeugen Szczepanski nach wie vor existieren.
Schließlich wird beantragt, die Abrechnungsunterlagen zu dem dienstlichen Mobiltelefon des Zeugen Szczepanski vom 08.09.1998 beizuziehen und zu verlesen sowie die Zeugin Dr. Wagner zu vernehmen.
Die Beweiserhebung ist ebenfalls erheblich, weil sich auch aus der Vernehmung der Zeugin Dr. Wagner aus dem LfV Brandenburg ergeben wird, dass der Zeuge Görlitz in der Hauptverhandlung falsch ausgesagt hat. Der für das Landesamt entlastende Umstand, dass das Mobiltelefon am 25.8.1998 um 16 Uhr eingezogen worden sei, über das die Quelle eine Waffenbeschaffung für das Trio mit organisieren sollte, ergibt sich entgegen den Angaben des Zeugen Görlitz aus dem Treffbericht gerade nicht. Es spricht daher alles dafür, dass die Quelle Szczepanski auch um 19.21 beim Eingang der Nachricht von Werner noch über das Mobiltelefon verfügte. Hierfür spricht auch, dass um 16.25 Uhr und damit knapp eine halbe Stunde nach der behaupteten Einziehung des Handys noch mit diesem telefoniert wurde.

Den Anträgen schließen sich viele NK-Vertreter_innen und auch die Verteidigung Wohlleben an. Der Verhandlungstag endet um 11:42 Uhr.

Hier geht es zum Kommentar des Blogs NSU-Nebenklage: http://www.nsu-nebenklage.de/blog/2016/03/15/15-03-2016/

Zur vollständigen Version des Protokolls geht es hier.