Kurz-Protokoll 313. Verhandlungstag – 29. September 2016

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Am heutigen Verhandlungstag verliest zunächst RA Borchert von der Verteidigung Zschäpe weitere Antworten seiner Mandantin. Am Anschluss daran ergreift Zschäpe selbst das Wort und verliest eine kurze Erklärung. Danach werden Anträge gestellt und Richter Götzl lehnt Beweisanträge ab.

Der Verhandlungstag beginnt um 09:49 Uhr. RA Borchert verliest eine Erklärung Zschäpes:
I. Die Fragen des Senats vom 20.09.2016 beantworte ich wie folgt:
[…] Frage: Zum Zusammenleben mit Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos
Was waren Gemeinsamkeiten und übereinstimmende Themen? Gab es Konfliktfelder, ggf. welche Welche Gesprächsthemen gab es? Kam es im Laufe der Zeit zu Veränderungen?
Antwort: Bis zum 26.01.1998
Uwe Mundlos
Unsere Gemeinsamkeiten waren Treffen mit Freunden und Musik hören. Politische Themen haben damals noch keine Rolle gespielt. Konfliktfelder kann ich keine benennen.
Uwe Böhnhardt
Unsere Gemeinsamkeiten waren ebenfalls Treffen mit Freunden, Musik hören und Karten spielen. Als wir Andre Kapke, Ralf Wohlleben und Holger Gerlach kennenlernten, kamen die politischen Aktivitäten hinzu. Wir fuhren beispielsweise auf Demonstrationen und verteilten Flugblätter.
[…] Als „Konfliktfeld“ kann ich eigentlich nur den Umstand bezeichnen, dass ich mich an Uwe Böhnhardt „geklammert“ habe, was zur vorübergehenden Trennung führte. Wenn wir alleine waren hatten wir die üblichen Gesprächsthemen, die verliebte Pärchen miteinander haben – über politische Themen haben wir uns alleine nie unterhalten. Über Politik haben wir uns natürlich mit Blick auf die Demonstrationen unterhalten. […]
Nach dem 26.01.1998
Unsere Gemeinsamkeiten waren sportliche Aktivitäten wie beispielsweise Wandern, Joggen und Fahrradtouren. Wir spielten auch gerne Gesellschaftsspiele wie beispielsweise Risiko oder die Siedler von Catan. Gemeinsam mit Uwe Böhnhardt schaute ich mir gerne Filme oder Serien im Fernsehen an, worauf ich bei der Beantwortung der nächsten Frage noch näher eingehen werde.
Ein weiteres wichtiges Thema waren unsere beiden Katzen, die uns allen Dreien sehr am Herzen lagen.
Gespräche über politische Themen waren nicht an der Tagesordnung, sondern wurden lediglich bei aktuellen weltpolitischen Ereignissen (beispielsweise Irak-Krieg oder 11. September) geführt. Gespräche über unsere weitere Zukunft wurden geradezu verdrängt und vermieden.
Gemeinsame Gespräche über die verfahrensgegenständlichen Raubüberfälle wurden zwischen uns Dreien nicht geführt. Wenn die Bemerkung von einem der beiden fiel, dass man sich wieder wegen Geld umschauen müsse, so war mir klar, dass die beiden einen erneuten Raubüberfall planten. An den Planungen selbst wurde ich nie beteiligt, wie ich bereits ausgeführt habe. Besonders betonen muss ich nicht, dass sie mich von den Planungen der von ihnen verübten Morde ausgeschlossen hatten und ich wohl davon ausgehen sollte, dass sie einen erneuten Raubüberfall planten.
Konfliktfelder
Als Konfliktfelder zwischen uns Dreien möchte ich insbesondere die von den beiden verübten Mordtaten bezeichnen, was ich in meiner ersten Stellungnahme vom 09.12.2015 schon versucht habe zu erklären.
Als weitere Konfliktfelder würde ich die Streitigkeiten bezüglich der Internetnutzung, der herumliegenden Schusswaffen, sowie die 10.000 DM, die an Holger Gerlach übergeben wurden, nennen.
[…]
Ein weiteres Konfliktfeld war das Rauchen von Zigaretten und das Trinken von Alkohol meinerseits. Auch wenn ich mich zu lange mit den Nachbarn unterhalten hatte, wurde das von den beiden nicht gern gesehen. Insgesamt haben wir versucht aufkeimende Konfliktsituationen zu vermeiden, in dem wir uns jeweils in unser eigenes Zimmer zurückgezogen haben. Mit Blick auf die angesprochenen Veränderungen kann ich sagen, dass im Laufe der Zeit die gemeinsamen Aktivitäten immer weniger wurden. Unser Zusammenleben würde ich als monoton bezeichnen.
Frage:
Haben sie gerne gelesen, ggf. welche Art war ihre Lektüre? Welche TV-Serien und Filme haben sie angesehen? Haben sich ihre Interessen im Laufe der Jahre verändert?
Antwort: Ich habe schon immer gerne und viel gelesen. Das Spektrum umfasste Fantasy-Romane, Krimis und Tatsachenromane. Als Beispiele kann ich nennen: Der Herr der Ringe, Harry Potter, Die dunkle Turm Saga von Stephen King und John Grisham Romane.
Folgende TV-Serien habe ich gerne angesehen: Castle, Bones, Alias, Desperate Housewives, Monk, Malcolm Mittendrin und zahlreiche mehr. Zu meinen Lieblingsfilmen gehören Filme mit Robert DeNiro, die Dan Brown Reihe, Fluch der Karibik, Miss Marple, der kleine Lord, der Herr der Ringe und Marvell Comic-Verfilmungen. Im Laufe der Zeit habe ich weniger Filme und mehr Serien gesehen, da diese kürzer waren. Auch bei den Büchern habe ich zunehmend kürzere Romane bevorzugt, da mir immer mehr Ruhe und Konzentration fehlten.
Frage: Gab es in ihrem Leben wichtige Bezugs- und Kontaktpersonen? Wer waren diese ggf.? Bitte beschreiben sie das Verhältnis zu diesen Personen näher.
Antwort: Meine Großmutter, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos waren in meinem Leben die wichtigsten Bezugspersonen. Vor dem Untertauchen waren Ralf Wohlleben und Andre Kapke zwei gute Freunde.
Meine Oma habe ich geliebt und liebe sie immer noch. Sie war immer für mich da, ich konnte mich immer auf sie verlassen und sie hat mich niemals angelogen.
Das Verhältnis zu Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt habe ich bereits hinreichend geschildert.
Das Verhältnis zu Ralf Wohlleben damals würde ich als eng freundschaftlich bezeichnen. Andre Kapke war immer humorvoll und lustig – ich war deshalb gerne mit ihm zusammen.
Susann Eminger war ab 2006 für mich eine gute Freundin. Ich verbrachte gerne Zeit mit ihr und ihren Kindern. Persönliche Themen über unser Zusammenleben oder Dinge, die mich belasteten, wurden von mir nie angesprochen.
[…]
Frage: Sind ihnen Kriterien für die Auswahl der Opfer der Tötungsdelikte Uwe Mundlos‘ und Uwe Böhnhardt’s bekannt und ggf. welche?
Antwort: Konkrete Kriterien für die Auswahl der Opfer der Tötungsdelikte sind mir nicht bekannt. Wie bereits In meiner Stellungnahme vom 09.12.2015 angegeben, muss ich heute davon ausgehen, dass die Aussagen der beiden mir gegenüber die wirklichen Gründe verschleiern sollten.
Ab wann genau weiß ich nicht mehr, aber natürlich hatte ich mir Gedanken gemacht, dass ihre Taten einen ausländerfeindlichen Hintergrund haben und ich hatte ihnen auch entsprechende Vorhalte gemacht – nur konkrete und ehrliche Antworten hatte ich nicht erhalten.
[…]
Nach den Gründen ihres Tuns hatte ich nicht weiter nachgehakt, weil für mich die Tatsache, dass sie einen Menschen getötet hatten, das für mich Unfassbare war. Für mich war das Töten eines Menschen das Erschreckende und nicht der Umstand, ob es sich dabei um einen Ausländer oder um einen Deutschen handelt. […]
Frage: Haben sie vor dem 11.01.2007 Andre Eminger und/oder Susann Eminger erzählt, wovon sie bzw. Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt ihren Lebensunterhalt bestritten haben?
Antwort: Nein, vor dem 11.01.2007 wussten weder Andre noch Susann Eminger meines Wissens nach, wovon wir unseren Lebensunterhalt bestritten haben.
Frage: Führten Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt Exemplare der von Uwe Mundlos erstellten und versandfertig vorbereiteten DVDs bei den Fahrten zu den von den beiden Ihnen gegenüber geschilderten Taten mit sich? Kennen sie ggf. die Gründe hierfür?
Antwort: Mir war nicht bekannt, dass Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt bei ihren Fahrten versandfertig vorbereitete DVDs mit sich führten. Dies habe ich erst bei Durchsicht der Ermittlungsakten zur Kenntnis genommen und war zum wiederholten Male überrascht, wie ich im Unklaren gelassen und damit quasi angelogen worden war.
Frage: Was ist konkret Anfang Dezember 1998 in dem geschilderten Gespräch über ihre aktive Beteiligung an einem Raubüberfall gesprochen worden?
Antwort: Auf Grund der Tatsache, dass unsere finanziellen Reserven beinahe aufgebraucht waren, brachten die beiden den Vorschlag ein, dass man Geld mittels eines Raubüberfalles beschaffen könnte
[…]. Es wurde nicht konkret besprochen, welche Aufgabe ich hätte übernehmen sollen, weil ich eine Beteiligung meinerseits sofort mit der Begründung abgelehnt hatte, viel zu viel Angst dafür zu haben. Damit war das Thema beendet, dass ich mich in irgendeiner Form aktiv beteilige.
Frage: Von wem und bei welcher Gelegenheit erfuhren sie, dass Uwe Mundlos die Morde fotografiert hatte?
Antwort: Ich habe von niemandem erfahren, dass Uwe Mundlos die Morde fotografiert habe. Die von mir gewählte Formulierung in der Stellungnahme vom 09.12.2015, dort auf Seite 46, beruht auf einer Vermutung meinerseits. Uwe Mundlos hatte während unserer Urlaube meistens fotografiert, auch war er der „Technik-Freak“ von uns Dreien und deshalb hatte ich gemutmaßt, dass er derjenige war, der die Morde fotografiert hatte.
[…]
Frage: Kennen Sie das Motiv/die Motive Uwe Mundlos‘ weswegen er mit Ihnen und Uwe Böhnhardt am 26.01.1998 „untergetaucht“ ist?
Antwort: Sein Motiv für das gemeinsame Untertauchen war ähnlich wie bei mir. Wir wollten das weitere Geschehen zunächst einmal aus der Ferne beobachten. Uwe Mundlos hatte viele private Unterlagen in der Garage gelagert. Auf dem dort ebenfalls gelagerten Propagandamaterial waren seine Fingerabdrücke, so dass auch er sich im Fokus der Ermittlungen sah und Zeit vergehen lassen wollte.
Natürlich hatte auch er nicht im Sinn, über viele Jahre hinweg im Untergrund zu leben. Er wollte noch sein Abitur am Ilmenau-Kolleg machen und anschließend Informatik studieren. Hierfür hatte er einige Schulbücher mitgenommen, um für die Abschlussprüfungen zu lernen. Wann zuletzt über seine Absicht zu studieren gesprochen wurde weiß ich heute nicht mehr.
Frage: War Uwe Mundlos bei Handgreiflichkeiten Uwe Böhnhardt’s Ihnen gegenüber zugegen? Wie hat er sich dabei verhalten?
Antwort: Uwe Mundlos war bei zwei Handgreiflichkeiten anwesend, nämlich bei den in der Stellungnahme vom 16.03.2016 geschilderten Vorfällen. Er hat nicht einfach zugeschaut, sondern ist auf Uwe Böhnhardt los, um mich zu verteidigen. Zwischen beiden entwickelte sich jeweils eine heftige Prügelei, die ich nicht näher beschreiben möchte.
[…]
Die Frage des Herrn Rechtsanwalt Hösl vom 21.09.2016 beantworte ich wie folgt:
Frage: Können Sie etwas zu einem Schuss mit einem Luftgewehr von Uwe Böhnhardt oder Uwe Mundlos zur damaligen Zeit sagen?
Antwort: Nein, davon ist mir nichts bekannt.

Dann ergreift Zschäpe selbst das Wort. Sie liest ihre Erklärung ab. Zschäpe: „Es ist mir ein Anliegen, das Folgende mitzuteilen: In der damaligen Zeit, als ich Uwe Böhnhardt und dessen Freundeskreis kennengelernt hatte, identifizierte ich mich durchaus mit Teilen des nationalistischen Gedankenguts, das in dieser Gruppe vertreten [phon.] wurde. Während der anschließenden Zeit des Untertauchens wurden diese Themen, insbesondere [phon.] die Angst vor Überfremdung, jedoch zunehmend unwichtiger für mich. Ich hege heute keine Sympathien mehr für nationalistisches Gedankengut. Ich bin der Auffassung, dass Gewalt niemals ein Mittel zur Durchsetzung politischer Ziele sein sollte. Heute beurteile ich Menschen nicht nach ihrer Herkunft oder politischen Einstellung, sondern nach ihrem Benehmen. Ich verurteile, was Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos den Opfern und deren Familien angetan haben, sowie mein eigenes Fehlverhalten, wie ich es in meinen bisherigen Stellungnahmen zum Ausdruck gebracht habe.“ [phon.]

RA Scharmer stellt einen Beweisantrag. Er beantragt 1. den Artikel „Pressefreiheit, das Recht zu lügen…?“ der Seite 39 f. aus der Ausgabe Nr. 2 von „The Voice of Zwickau“ zu verlesen und 2. das linguistische Gutachten des BfV von Juni 2012 zu der Frage der Autorenschaft des Artikels „Pressefreiheit, das Recht zu lügen…?“ anzufordern und zu verlesen. Zur Begründung führt er aus: Der V-Mann Ralf Marschner (Deckname „Primus“) hat die Ausgaben Nr. 1 bis 2 des Fanzines „The Voice of Zwickau“ herausgegeben. Berichterstattung in der taz und bei NSU-Watch [https://www.nsu-watch.info/2016/09/marschner-und-die-mitglieder-des-spaeteren-nsu/] zu Folge hat ein im BfV erstelltes linguistisches Gutachten bereits im Juni 2012 ergeben, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit Uwe Mundlos der Urheber des Artikels „Pressefreiheit, das Recht zu lügen…?“ ist, der in der Ausgabe Nr. 2 von „The Voice of Zwickau“ aus November 1997 veröffentlicht worden ist. Dieses Ergebnis beruht auf der Feststellung von für typischen Rechtschreib- sowie Konjunktions- und Pronomenfehlern des Textes.
Mundlos‘ Urheberschaft an diesem Text ist verfahrensrelevant. Zum einen ist seine Autorschaft an dem in „The Voice of Zwickau“ erschienen Text ein Beleg dafür, dass sich der V-Mann Marschner und Uwe Mundlos bereits vor dem Untertauchen kannten und damit auch ein Indiz dafür, dass Uwe Mundlos nach dem Umzug nach Zwickau auch Kontakt zu dem Zeugen Marschner hatte.

Dann stellt NK-Vertreter RA Stolle einen Beweisantrag. Er beantragt Nico Eb. als Zeugen zu vernehmen zum Beweis der Tatsachen, 1. dass er Mundlos und Böhnhardt seit 1993 gekannt habe und mit ihnen befreundet gewesen sei und dass er mit Zschäpe wenigstens gut bekannt gewesen sei und man sich regelmäßig getroffen habe; 2. dass er auch nach dem 26.01.1998 in zumindest
telefonischem Kontakt mit den Untergetauchten gestanden habe; 3. mit Wissen von Wohlleben selbst bei der Unterstützung von Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt im Untergrund geholfen habe; 4. nach dem 26.01.1998 Wohlleben eine SIM-Karte und/oder ein Telefon für dessen Kontakt mit Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt übergeben habe:
Weiter ist der Zeuge zu fragen, 5. welche Erkenntnisse er über die Rolle und die Aufgaben des Angeklagten Wohlleben bei der Unterstützung von Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt im Untergrund hatte, insbesondere inwieweit der Angeklagte Wohlleben in das Sammeln und Weiterleiten von Spenden für Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe eingebunden war, 6. ob und wenn ja, welche weiteren Unterstützungsleistungen der Zeuge für Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt getätigt hat, 7. ob er Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe nach dem 26. Januar 1998 alleine oder zusammen mit dem Angeklagten Wohlleben getroffen hat, 8. ob er im Herbst 2000 den Kontakt zu dem Angeklagten Wohlleben abgebrochen hat, 9. ob er durch den Angeklagten Wohlleben oder seine eigenen Kontakte zu Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt Erkenntnisse zu den angeklagten Morden, Anschlägen, Raubüberfällen erlangt hat und 10. was er dem MAD über seine Kenntnisse zu Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt, deren Aufenthaltsort und Unterstützer berichtet hat. Schließlich wird beantragt, 11. die vollständigen Berichte zu den beiden Befragungen des Zeugen Eb. (aus Januar 1999 bzw. April 2000) beim Militärischen Abschirmdienst beizuziehen und Akteneinsicht zu gewähren.

Dann verliest NK-Vertreter RA Elberling einen Beweisantrag: In der Strafsache ./. Zschäpe u.a. 6 St 3/12 wird beantragt, den Zeugen Carsten Br., ehemals PMA [= Polizeimeisteranwärter] bei der Landesbereitschaftspolizei Niedersachsen zu laden über die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen, als Zeugen zu vernehmen zu dem Beweis der Tatsache, – dass der Zeuge am 21. Juni 1997 mit der Zufahrtskontrolle zur „7. Hetendorfer Tagungswoche“ betraut war, – dass er an diesem Tag auf dem Grundstück Hetendorf 13 das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen [Saalfelder Kennzeichen] kontrollierte, – dass er in dem Fahrzeug vier Personen mit den Personalien Beate Zschäpe, Andre Kapke, Jana A. und Sven La. feststellte und feststellte, dass die Angeklagte Zschäpe zur beobachtenden Fahndung ausgeschrieben war, – dass diese vier Personen angaben, die „7. Hetendorfer Tagungswoche“ der „Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung“ besuchen zu wollen, und dass diese nach der Kontrolle Ihren Weg zu dem Veranstaltungsort fortsetzten.
Weiter wird beantragt, den Zeugen Schü., zu laden über das TLfV, zu dem Beweis der Tatsachen zu hören, dass die ideologischen Konstanten dieser Tagungswochen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, Revisionismus sowie völkischer Kollektivismus, der Parallelen zum Nationalsozialismus aufwies, waren.
Begründung: Die Hetendorfer Tagungswochen waren ein Treffpunkt militanter und organisierter Neonazis, deren ideologische Ausrichtung in der Beweistatsache beschrieben ist.
Die unter Beweis gestellten Tatsachen sind für die Tat- und Schuldfrage bezüglich der Angeklagten Zschäpe relevant. Die Beweiserhebung wird die Einlassung der Angeklagten Zschäpe widerlegen, wonach ihre politische Tätigkeit nur aus „Unternehmungen“ der sich Kameradschaft Jena nennenden „Clique“ bestand. Auch können aus der Beweiserhebung Rückschlüsse auf die eigene ideologische Einstellung der Angeklagten Zschäpe, sowie auf ihre Position im Verhältnis zu Mundlos und Böhnhardt gezogen werden. Der Besuch einer ideologischen Schulungswoche, die ein erhebliches Gewicht innerhalb der Neonaziszene hat, in einem anderen Bundesland ohne Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt zeigt unter anderem, dass die Angeklagte Zschäpe auch unabhängig von Mundlos und Böhnhardt in der rechten Szene aktiv war und ein eigenes – und nicht etwa lediglich als „Begleitperson“ von Mundlos und Böhnhardt ein über diese vermitteltes – Interesse an nationalsozialistischer Ideologie und entsprechender Schulung hatte.

Götzl verliest dann den Beschluss, dass alle Anträge aus dem NK-Beweisantrag zum Thema „Fest der Völker“ und Organisation durch Ralf Wohlleben abgelehnt werden. Der Verhandlungstag endet um 11:51 Uhr.

Kommentar des Blogs NSU-Nebenklage, hier.

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