NSU: Das Märchen von den toten Zeugen (Teil I)

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von Thomas Lecorte

Aktuell geht in Kreisen der NSU-Aufklärungsszene aufs Neue das Gespenst der plötzlichen Zeugentode um. Nach dem Tod einer Frau aus der Blood&Honour-Szene, die im Februar 2017 vor den Untersuchungsausschuss Baden-Württemberg geladen werden sollte, ist in etlichen Veröffentlichungen die Rede von bisher sechs Todesfällen von ZeugInnen im NSU-Komplex, die rätselhaft oder verdächtig seien. Eigentlich hätte mit der weitgehenden Aufklärung des Todesfalls Florian He. spätestens im Frühjahr 2015 die Luft raus sein sollen aus dieser Geschichte – doch Unkraut vergeht nicht, und wenn selbst erfahrene Genossen der von mir geschätzten Zeitschrift „analyse & kritik” Anfang 2016 mich plötzlich erneut nach „mysteriösen Zeugentoden” fragen, muss ich wohl noch mal ran an das Thema.

Die Story von den plötzlich ums Leben gekommenen Zeugen darf in keinem guten Thriller fehlen, und im Falle des Polizistenmordes von Heilbronn scheint sie auf den ersten Blick wirklich begründet zu sein, denn fünf der sechs hier behandelten verdächtigen Todesfälle trugen sich in Nordbaden zu. Und da die meisten Zeitungen, Fernsehsender oder Internet-Blogs nicht viel mehr als diesen „ersten Blick” werfen, bevor sie ihre Meinung verkünden, muss jetzt wieder einmal allerlei an Gerede, Mutmaßung und Behauptung aus dem Weg geräumt werden, um einen zweiten und dritten Blick möglich zu machen. Und wie immer geht das leider auch hier nicht im Twitter-Format.

Wer meine Veröffentlichungen kennt, weiß, dass jetzt ein längerer Text folgt. Für alle, die ungeduldig sind und mein Fazit gerne schon vorher kennen wollen, sei hier gesagt: Ich habe bei den fünf Todesfällen im Bereich Heilbronn nichts gefunden, was alarmierend gewesen wäre oder die offizielle Darstellung ernsthaft in Frage hätte stellen können. Es handelt sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um drei Selbstmorde und einen Tod durch Unfallfolgen sowie einen erst kürzlichen und daher nicht gründlich untersuchbaren Krankheitstod. Es gibt kein mysteriöses „Zeugensterben”, und die vor allem im Internet kursierenden Meldungen dazu sind, wie es heutzutage so schön heißt, „fake news”.

Todesfall Nr. 6:

Der sechste auffällige Todesfall soll hier nur kurz angesprochen werden: Es ist der plötzliche Tod von Thomas Richter (V-Mann „Corelli” des BfV) an unerkannter Diabetes Anfang April 2014. Richter war, im Gegensatz zu den fünf anderen Verstorbenen, zweifellos ein wichtiger Zeuge, und die Frage, ob er nicht noch so einiges interessante zu berichten gehabt hätte, ist durchaus berechtigt – wobei das auch nicht unbedingt mit dem NSU zu tun haben müsste. Als Honigtopf für Freunde des Verschwörerischen sei hier nur kurz die Frage aufgeworfen, wieso das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) seinen Top-V-Mann Ende der 1990er Jahre drängte, sich in die, soweit bekannt, ziemlich unbedeutenden und eigentlich lachhaften Versuche einer Gründung deutscher Ku-Klux-Klan-Gruppen einzuklinken. Lag dem ein defensiver Ansatz zugrunde, in dem Sinne, dass das BfV bei der Gründung „geheimnisvoller” Gruppen und konspirativer Netzwerke von Anfang an einen Zugang gesucht hat, auch ohne schon zu wissen, ob daraus etwas Ernstzunehmendes entstand – oder dachte man langfristiger und wollte Thomas Richter etwa an international agierende Nazi-Strukturen mit Sitz in den USA heranspielen? Der Oklahoma-Bombenanschlag von 1995, die Verbreitung der „Turner-Tagebücher” in der deutschen rechten Szene und die Analysen des BfV ab Ende der 1990er Jahre, wonach rechte Terrorzellen in Deutschland möglich seien, scheint zumindest als Begründung für eine Beobachtung von -Gruppen in Deutschland mindestens so überzeugend wie die halboffizielle Erklärung, das BfV sei durch den Mordversuch von Rechtsradikalen 1992 in Brandenburg, bei dem ein gewisser KKK-Bezug bestand, sensibilisiert gewesen.

Wie dem auch sei, Richters plötzlicher Tod kurz vor einer Vernehmung wirkt zugegebenermaßen wie bestellt. Ob er noch die „wirklichen” Geheimnisse in petto hatte, nachdem er über die Jahre schon so viel zu Protokoll gegeben hatte, ist aber reine Spekulation.

Im Fall Thomas Richter ist immerhin zu berücksichtigen, dass das große öffentliche Interesse an seiner Todesursache 2014 zu einer gründlichen, wenn auch nicht erschöpfenden Untersuchung führte; der Leiter dieser Untersuchung, der Rechtsanwalt und frühere Bundestagsabgeordnete Jerzy Montag, ist meines Erachtens über den Verdacht der Vertuschung erhaben. Die Ermittlungen zur Todesursache Richters wurden zudem im Juni 2016 neu aufgenommen, und das Auftauchen weiterer Mobiltelefondaten Richters beim BfV zeigt, dass die Untersuchung durch Montag nicht das letzte Wort in dieser Angelegenheit gewesen sein kann. Zuletzt kamen die Todesermittlungen im Dezember 2016 zu dem Ergebnis, dass die Todesursache „unerkannte natürliche Diabetes Typ I” zu bestätigen sei.

Fünf Tote in Nordbaden

Die fünf Todesfälle im Raum Stuttgart-Heilbronn in den Jahren 2009 bis 2017 fallen besonders auf, weil sie fast ausnahmslos junge Personen trafen und weil in drei Fällen Selbstmord als Todesursache vermutet wird. Das nährt den verbreiteten Verdacht, der Mordanschlag auf die beiden Polizeibeamten in Heilbronn am 25. April 2007 sei keine „normale” NSU-Tat und vielleicht von ganz anderen Personen (mit-)begangen worden, die bis heute unerkannt seien und die nun gefährliche Zeugen beseitigten. Es ist hier insbesondere wichtig, sich die ersten beiden Fälle anzusehen, weil diese beiden grausamen Tode (Arthur Ch. 2009 und Florian He. 2013 verbrannten jeweils in ihren Autos) die eigentlichen Schlüsselfälle sind und die einzigen, bei denen es wenigstens spekulative Verbindungen zum Mordfall Heilbronn bzw. zum NSU gibt. Zwei weitere Todesfälle (Melisa Ma. 2015, Sascha Wi. 2016) beziehen ihre Bedeutung nur aus der Verknüpfung mit Florian He., beim letzten Todesfall (Corinna B. 2017) besteht soweit bekannt keinerlei personelle Beziehung zu den vorhergehenden, er wäre also nur dann verdächtig, wenn er sich mit den anderen in eine auffällige Häufung insgesamt einreihen ließe.

Zur Beurteilung der Todesfälle Arthur Ch. und Florian He. ist es unumgänglich, sich mit dem Bericht des ersten Parlamentarischen „Untersuchungsausschuss Rechtsterrorismus/NSU Baden-Württemberg” (im folgenden: PUA) zu beschäftigen. Der PUA arbeitete von Januar 2015 bis Januar 2016, sein Bericht wurde am 28. April 2016 veröffentlicht. Auch die Wortprotokolle der öffentlichen Sitzungen sind im Internet zu finden. Da der PUA letztlich jede der gängigen Verschwörungsgeschichten zum Mordfall Heilbronn zurückgewiesen hat, wird sein Bericht in der entsprechenden Fangemeinde selbstverständlich als weiteres Vertuschungsmanöver betrachtet. Wer sich aber die Mühe macht, die 1660 Seiten des Berichts durchzuarbeiten und sich auch mit den Wortprotokollen zu beschäftigen, wird Schwierigkeiten haben, die gängigen Horrorstorys weiterhin zu vertreten, denn zu viele öffentlich kursierende Behauptungen wurden objektiv widerlegt und lassen sich nicht einfach durch neue wilde Behauptungen ersetzen.

Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass im Ausschuss manche Fragen nicht beantwortet, manche Themen nicht abschließend besprochen wurden und die Ausschussmitglieder bisweilen schlecht vorbereitet und nicht ganz „im Stoff stehend” wirkten. Eine m. E. zutreffende Beurteilung der Arbeit des PUA findet sich bei NSU-Watch Baden-Württemberg. Nach der Landtagswahl wurde ein neuer PUA eingesetzt, der die Arbeit des ersten Ausschusses aktuell fortsetzt.

Schwächen des Untersuchungsausschusses

Der PUA hat sich insbesondere bei der Spekulation über möglichen Ablauf und Motivhintergrund beim Mordanschlag in Heilbronn 2007 auf dünnes Eis begeben und meiner Ansicht nach zu schnell „nach Aktenlage” Hypothesen entwickelt und wieder beiseite gelegt. Es ist zu fragen, ob das überhaupt seine Aufgabe war, und wenn ja, ob die beteiligten PolitikerInnen wirklich die Qualifikation haben, Vorgänge, Dynamiken und psychologische Hintergründe eines klandestinen rechtsradikalen Zelle zu beurteilen. Hierzu haben die befragten „Sachverständigen” leider wenig erhellendes beizutragen gehabt – wobei diese ZeugInnen ohnehin ein Thema für sich sind, denn die Qualitätsunterschiede in den sachverständigen Vorträgen und Einlassungen waren erheblich.

Gerade diejenigen, die in der öffentlichen Debatte seit Jahren wortmächtig „Skandal” schreien und düstere Machenschaften vermuten (etwa Moser, Nübel, Schorlau), haben vor dem PUA zumeist ziemlich substanzlose Beiträge abgeliefert. Wenn ihre allgemeinen Verdachtsdarbietungen genauer hinterfragt wurden, taten sie oft genau das, was sie den staatlichen Ermittlern ständig vorwerfen: Das Erinnerungsvermögen ließ nach, es wurde sich auf fehlende Aussageerlaubnis und Quellenschutz zurückgezogen, falsche Angaben mussten kleinlaut korrigiert werden. Tiefpunkt war das nicht aufgeklärte Verschwinden von Beweismitteln, die von einem der kritischen Sachverständigen an angebliche Experten zur Untersuchung übergeben worden waren und die sich dann irgendwie in Luft aufgelöst hatten… Damit wurde der Aufklärung in Sachen NSU nur wahrlich kein Gefallen getan.

Doch all das steht hier gerade nicht zur Debatte. Zu fragen ist, ob die Todesfälle Arthur Ch. und Florian He. vom Ausschuss in nachvollziehbarer Weise behandelt und beurteilt worden sind. Und das ist der Fall. Es ist klar, dass hier jetzt nicht alles nacherzählt werden kann, was auf hunderten Seiten im Abschlussbericht zu lesen steht. Ich muss mich deshalb darauf beschränken, einen groben Überblick zu geben und einiges zu ergänzen, die im Bericht des PUA teils nicht oder nur andeutungsweise thematisiert werden. Ich habe vor allem versucht, das Schicksal der zentralen Person in diesem kleinen Drama innerhalb des großen NSU-Dramas, Florian He., einigermaßen plausibel nachzuzeichnen.

Erster Todesfall: Arthur Ch., geb. 26. Juni 1990, gest. 25. Januar 2009

Der Verdacht: Ch. habe sich am 25. April 2007 kurz vor dem Mord am Tatort aufgehalten und sei deshalb 2009 als gefährlicher potenzieller Zeuge ermordet worden.

Das Ganze basiert auf zwei voneinander unabhängigen „Indizien”: Erstens soll eines der zahlreichen Phantombilder, die in Sachen Heilbronn von der Polizei angefertigt wurden, Ch. ähneln; zweitens gibt es eine Aussage von 2009, wonach der russischstämmige Ch. in Geschäfte der russischen Drogenmafia verstrickt gewesen sei, die den Mordanschlag in Heilbronn begangen habe und ihn als Tatzeugen beseitigt habe.

Beide „Indizien” sind aber substanzlos. Die Ähnlichkeit mit dem Phantombild ist nicht besonders augenfällig. Die Drogengeschichte ist ein weitgehend zusammengesponnenes Märchen eines Inhaftierten. Selbst wenn Ch. ermordet worden sein sollte – was unwahrscheinlich ist, aber nicht mit letzter Sicherheit auszuschließen ist –, kann kein Zusammenhang mit dem Mordanschlag in Heilbronn 2007 hergestellt werden.

Januar 2009: Der Tod von Arthur Ch.

Arthur Ch. verbrannte am 25. Januar 2009 nachts um 02:00 Uhr neben seinem Pkw auf einem Waldparkplatz nicht weit von Heilbronn. Es wurden Reste von Brandbeschleuniger gefunden, die Polizei Ludwigsburg setzte eine Ermittlungsgruppe „EG Eiche” ein, um die Todesumstände aufzuklären. Da lange Zeit unklar blieb, ob es sich um Mord oder Selbstmord handelte, wurde sehr umfangreich ermittelt. Hier liegt auch ein wichtiger Unterschied zum Todesfall Florian He. vier Jahre später: Wenn die Polizei von Anfang an von einem Selbstmord ausgeht, wird lediglich ein „Todesermittlungsverfahren” geführt, bei dem viel weniger Aufwand betrieben wird (und auch rechtlich weniger erlaubt ist) als bei einem Strafermittlungsverfahren etwa wegen Verdachts auf Mord.

Einiges im Verhalten von Ch. am Abend seines Todes spricht indes für einen Selbstmord, und aus den Ermittlungen der EG Eiche lässt sich als mögliches Motiv für den Suizid eine Selbstbestrafung wegen homosexueller Neigungen und Minderwertigkeitsgefühlen inmitten einer sehr konservativen familiären Umgebung herauslesen. Hinweise auf eine Beteiligung von Dritten wurden dagegen nicht gefunden, insbesondere auch kein Kontakt von Ch. ins kriminelle Milieu.

Die Sonderkommission „SoKo Parkplatz”, die zum Mordanschlag in Heilbronn ermittelte, wurde schon nach kurzer Zeit, im März 2009, auf den Todesfall Ch. aufmerksam, weil der Tote aus dem deutsch-russischen Milieu kam, in das damals wichtige Spuren für die SoKo zu führen schienen. Es hatte zwischen 2007 und 2009 mehrere verschiedene Zeugenaussagen zu verdächtigen, russisch wirkenden oder sprechenden Personen rund um Tat und Tatort gegeben. Die SoKo hatte 2009 verschiedene Tathypothesen, die in Richtung krimineller Szene gingen, und hielt Mord – oder auch Selbstmord – bei Tatbeteiligten oder -zeugen für gut vorstellbar.

März 2009: Die „SoKo Parkplatz“ wird aufmerksam

Erster Anfasser war ein Foto von Ch., das am 20. März 2009 bei der SoKo einging und nach Ansicht zweier ermittelnder Oberkommissare „eine verblüffende Ähnlichkeit” aufwies mit einem Phantombild vom 25. April 2007. Damals hatte die Zeugin E. um 12:30 Uhr, also etwa 1 ½ Stunden vor dem Mord auf der Theresienwiese, einen Mann am späteren Tatort stehen sehen. Eine gewisse Ähnlichkeit zwischen den Bildern besteht in der Tat, wenn auch keine „verblüffende”. Die Zeugin E. hatte von einem 30-35jährigen Mann gesprochen, während Ch. damals gerade mal knapp 17 Jahre alt war, doch Ch. sah älter aus als er war, und die Person auf dem angefertigten Phantombild wirkte eher jünger als 30 Jahre. Die Zeugin E. hatte den Mann als „dunkelblond” beschrieben, während Ch. schwarze Haare hatte, auch Mund- und Kinnpartei und Augenbrauen sehen auf den zweiten Blick schon längst nicht mehr so ähnlich aus, und „mager” – wie von der Zeugin beschrieben – wirkt Ch. auf dem verfügbaren Foto, dass die EG Eiche veröffentlichen ließ, nicht. Arthur Ch. war zudem mit 1,58 m auffällig klein, die Zeugin sprach aber von einem 1,75-1,80 m großen Mann. Und sie hatte ihn aus einer Entfernung von ca. 30 m gesehen, was insbesondere die Genauigkeit von Gesichtsbeschreibungen sehr in Frage stellt. Der Zeugin wurden später Fotos von Ch. vorgelegt, auf denen sie ihn nicht wiedererkannte. Wenn jetzt noch berücksichtigt wird, dass ein Phantombild kein Foto ist, sondern nur eine ungefähre Annäherung – was in den Veröffentlichungen zum Thema stets übersehen wird –, kann wohl gesagt werden, dass die angebliche Ähnlichkeit zwischen Ch. und dem Bild keine Relevanz hat.

Doch nachdem sich seit Anfang März 2009 das Ermittlungsdesaster um die falschen DNA-Spuren im Mordfall Heilbronn abzeichnete (und Anfang April zur Gewissheit wurde), war die ermittelnde SoKo für jeden anderen Fahndungsansatz dankbar. Auch wenn der von der Zeugin beschriebene Mann nichts weiter getan hatte als einige Zeit vor dem Mord kurze Zeit allein an dem Trafohäuschen zu stehen, ohne sich besonders auffällig zu benehmen, war zumindest ein Verdacht geweckt bei der Polizei. Ob Ch. ein Alibi für die fragliche Zeit hatte, wurde jedoch offenbar nicht überprüft. Jedenfalls war bei einer späteren polizei-internen Auswertung dieser Spur im Herbst 2011 eine solche Alibiüberprüfung auch für die Ermittler nicht feststellbar. Ch. besuchte die Wilhelm-Maybach-Schule, die etwa 30 Minuten Fußweg von der Theresienwiese entfernt liegt, und hätte am 25.April 2007 um 12:30 Uhr eigentlich dort Unterricht gehabt.

Eine Woche nach der Aufnahme der Spur Ch., am 30. März 2009, spekulierten die beiden zuständigen Oberkommissare in einem hypothetischen Szenario, welches die verschiedenen Zeugenaussagen zu russisch wirkenden Männern zusammenfasste, Ch. könne möglicherweise „Mitwisser, Schmieresteher” gewesen sei, was sowohl für Mord als auch für Suizid ein Motiv ergeben könne. In den Datenbeständen der EG Eiche und der SoKo Parkplatz hätten sich „11 sogenannte Kreuztreffer” ergeben, die „im Einzelnen noch verifiziert und im Detail bewertet werden müssen”, überwiegend jedoch „Deutschrussen” betrafen. Welche Personen es genau waren, die sowohl im Umfeld von Ch. als auch bei der SoKo Parkplatz registriert wurden, ist nicht klar. Ihre Fotos wurden mehreren Zeugen vorgelegt, die Hinweise auf russisch wirkende Personen gegeben hatten, diese konnten aber niemanden wiedererkennen.

Der Versuch, Arthur Ch. irgendwie verdächtig zu machen…

Doch schon eine weitere Woche später, am 6. April 2009, stand für die SoKo fest: Ch. habe „offensichtlich zu Personen Kontakt, die sich nachweislich am Tatort auf der Theresienwiese aufgehalten haben.” Diese Behauptung wird in den mir bekannten Akten zum Mordfall Heilbronn an keiner Stelle belegt oder erläutert, kann sich aber eigentlich nur auf die erwähnten „11 Kreuztreffer” stützen. Weitere Ermittlungen dazu sind nicht dokumentiert. Wer diese mutmaßlich elf Personen sind, wann wer von ihnen am Tatort gewesen sein soll und in welcher Beziehung sie möglicherweise zu Ch. standen, bleibt somit spekulativ. Eine solche Spekulation könnte sein, dass der aus Kasachstan stammende Vater von Arthur Ch. Inhaber einer Autowerkstatt war und deshalb ein Kontakt zu anderen aus der ehemaligen Sowjetunion stammenden Aussiedlern, die vielleicht ins Visier der SoKo geraten waren, vorstellbar erscheint.

Es erfolgte daraufhin ein (negativ verlaufener) Abgleich von Ch.s Fingerabdrücken mit dem Asservat „SO.11.1”, einem silbernen Feuerzeug, das an einer Stelle gefunden worden war, an der ein Zeuge am Tattag gegen 11:30 Uhr drei verdächtige mutmaßliche Russen neben einem Auto sitzend gesehen hatte (wobei völlig ungewiss ist, ob das Feuerzeug von denen stammte)(„Spur 253”). In dem Vermerk vom 6. April 2009 wird die Uhrzeit der Beobachtung übrigens falsch als „10.30 Uhr” angegeben. Diese Spur war an sich nicht aufsehenerregend, schien aber gut zusammen zu passen mit der wichtigen „Spur 22” bezüglich eines Mannes, der am Mittag des 25. April 2007 nicht weit vom Tatort mit blutverschmiertem Arm in ein Auto gesprungen sein sollte, welches dem aus der „Spur 253” auffallend ähnelte, wobei der Fahrer „dawei, dawei” (russisch: Schnell, schnell) gerufen habe. Demnach hätten sich die mutmaßlichen Täter längere Zeit erst nördlich, dann südlich der Theresienwiese aufgehalten.

…mithilfe von Spur 22 („dawei, dawei!“)…

Hinweisgeber bei „Spur 22” war eine Vertrauensperson der Polizei Heilbronn, die „VP 1749”, offenbar im Drogenmilieu aktiv. Dieser sagte zunächst, der Vorfall sei um 13:40 Uhr gewesen (also vor dem Mord), verbesserte sich aber später auf 14:30 Uhr. Diese Zeitkorrektur ist eigenartig, denn in seiner ersten Aussage noch am Abend des 25. April 2007 hatte die VP 1749 genau beschrieben, dass er um „kurz nach 13.30 Uhr” zu Fuß in der Sontheimer Straße unterwegs gewesen sei, dort den Vorfall beobachtet und „unmittelbar nach dieser Beobachtung” auf seine Handy-Uhr gesehen habe, die 13:40 Uhr gezeigt habe. Erst als die vernehmenden Polizisten, die mit einer solchen Spur nichts anfangen konnten (Blutspritzer schon vor dem Mord!?), am Folgetag dem Zeugen einen Zahlendreher geradezu aufdrängten, präsentierte er eine Version der Zeitabläufe, die zu der Uhrzeit 14:30 Uhr passte: Er sei vom Ort der Beobachtung zur Wohnung einer Bekannten gegangen, wo er um 15:15 Uhr erneut auf die Uhr gesehen habe. Ein Abschreiten der Strecke ergab ca. 40 Minuten, so dass die Uhrzeit 14:30 Uhr passend erschien.

Allerdings hatte VP 1749 anfangs gesagt, er sei „schnell gegangen und teilweise auch gerannt”, was bei der Zeitmessung offenbar gar nicht berücksichtigt wurde, denn dann hätte er die Gesamtstrecke von 3 km deutlich schneller zurücklegen müssen und wäre wohl eher um etwa 14:45-14:50 am Ort seiner Beobachtung gewesen und somit erstens ein Zahlendreher beim Blick auf die Uhr nicht mehr möglich gewesen und zweitens die zeitliche Einpassung der ganzen Geschichte in das Tatgeschehen und die anderen Zeugenaussagen weggebrochen. Aber solche Feinheiten fielen bei der Vernehmung unter den Tisch. Die Kriminalpolizei Heilbronn hielt VP 1749 grundsätzlich für einen verlässlichen Informanten, und sie wollte sich wohl auch den „blutverschmierten Russen” nicht nehmen lassen, der eine ihrer heißesten Spuren war.

Ein ausführlicher Vermerk der SoKo Parkplatz vom 10. Mai 2010 listet einige Ungereimtheiten und Ermittlungsfehler bei den Befragungen des Zeugen auf und regte „eine kritische Betrachtung des Eingangshinweises” an. Ob die detaillierte Beschreibung von VP 1749 nun einen wahren Kern hatte oder aus Gewinninteresse frei erfunden war – die von den vernehmenden Beamten dem Zeugen in den Mund gelegte „richtige” Uhrzeit lässt ihren Wert höchst zweifelhaft erscheinen, was auch dem leitenden Staatsanwalt seinerzeit nicht entging.

…und „Spur 43“ (Drogenhandel)

Wie dem auch sei, im Frühjahr 2009 war die Spur „russisches bzw. russischstämmiges kriminelles Milieu” noch oder wieder vielversprechend, und Arthur Ch. schien dort irgendwie und vielleicht hineinzupassen. Während die Spuren 22 und 253 zwar in eine Tathypothese einzubauen waren, aber ansonsten im Sande verliefen, weil weder die Personen noch das Auto dingfest zu machen waren, gab es eine weitere Spur, in der mutmaßlich kriminelle Russlanddeutsche zu identifizieren waren: Die „Spur 43”, für sich betrachtet ohne erkennbaren Zusammenhang zum Mordanschlag, aber im Rahmen einer Gesamthypothese „Rauschgiftdeal der Russenmafia am 25. April 2007 auf der Theresienwiese mit Vorbereitungshandlungen” zu gebrauchen.

Eine Imbissverkäuferin am Media-Markt, etwa 1 km Luftlinie entfernt von der Theresienwiese, hatte einen Tag vor der Tat ein Fahrzeug mit vier Insassen notiert, deren Verhalten ihr verdächtig vorkam. Diese vier Personen wurden identifiziert und von der Polizei bereits Anfang Mai 2007 befragt. Es handelte sich dabei um Johann „Iwan” Vo., Alexander We. und zwei andere, die von der Polizei der Drogenhändler-Szene zugerechnet wurden und die es im Frühjahr 2007, als die Mordermittler ihnen auf den Pelz rückten, auffällig eilig hatten, mit erklärenden harmlosen Geschichten jeden Verdacht von sich abzulenken. Sie wurden in der Folgezeit umfangreich überwacht und landeten schließlich überwiegend im Knast wegen Drogengeschichten, irgendein Bezug zum Mord auf der Theresienwiese fiel dabei aber nicht auf.

Wenn der im Vermerk genannte vermeintliche Kontakt des Arthur Ch. zu Personen, „die sich nachweislich am Tatort auf der Theresienwiese aufgehalten haben” gleichbedeutend sein sollte mit einem Kontakt zu dem Personenkreis um Johann Vo., so wäre das einer der typischen Ermittlungsfehler der Polizei, wo aus verschiedenen ungenauen Vermerken ein falsches Ergebnis extrahiert und weitergereicht wird – eine allzu häufige Schlamperei bei Ermittlungen, an denen mehr als nur ein paar Beamte beteiligt sind. Denn Johann Vo. und Kumpels hielten sich ja nachweislich lediglich einen Tag vor der Tat im weiteren Umkreis des Tatorts auf.

Herbst 2009: Die Geschichten des Alexander Zw.

Nach langer Vorrede kommen wir jetzt erst zu dem zweiten sogenannten „Indiz” für eine Verwicklung von Arthur Ch. in den Mordfall Heilbronn: Die Tathypothese „russische Drogenmafia” bekam im Herbst 2009 neue Nahrung durch die Aussagen eines Inhaftierten, dem durch die Staatsanwaltschaft Heilbronn Vertraulichkeit zugesichert wurde. Es handelte sich dabei um Alexander Zw. aus Öhringen, einen 21jährigen russischstämmigen Spätaussiedler, der im August 2006 in Heilbronn zu lebenslänglicher Haftstrafe wegen der grausamen Ermordung einer Prostituierten verurteilt worden war.

Als „Spur 3740” ging seine Geschichte in die Akten ein und wurde von ihm über längere Zeit immer wieder ausgeschmückt mit dem Ziel einer vorzeitigen Haftentlassung, die aber von den Behörden abgelehnt wurde – nicht zuletzt, weil Zw. als „eiskalt” und berechnend eingeschätzt wurde und er sich im Laufe der Zeit in zahlreiche Widersprüche verwickelte, obwohl die Ermittler ihm prinzipiell „glaubwürdige Einlassungen” bescheinigten. Immerhin hielt er die Polizei von Oktober 2009 bis März 2010 mit seiner Story auf Trab, die sich im Kern darum drehte, dass die bereits erwähnte Gruppe um Johann „Iwan” Vo. („Spur 43”) einen großen Drogendeal abgewickelt habe, bei dem es Pannen gegeben habe und die beiden Polizeibeamten auf der Theresienwiese zufällig hineingeraten und daher erschossen worden seien.

2011: Letzter Versuch, Arthur Ch. hineinzuziehen

Im Frühjahr 2011 versuchte Zw. noch einmal, mit seiner Geschichte bei der Polizei zu landen, und brachte dabei schließlich am 28. Juli 2011 auch Arthur Ch. ins Spiel. Dieser, angeblich bekannt als „der Depp mit der Käpp” wegen seiner Hiphop-Klamotten, sei zufälliger Zeuge des Mordes geworden und daher beseitigt worden. Warum Ch. vor Ort gewesen sei und in welcher Beziehung er zu der Bande um Johann Vo. gestanden haben soll, sagte Zw. nicht. Es ist dabei zu berücksichtigen, dass Alexander Zw. innerhalb der Knasthierarchie insbesondere des russischstämmigen Milieus als hoch angesiedelt eingeschätzt wurde und offenbar viele Informationszugänge hatte – mutmaßlich auch zu der Gruppe um Johann Vo., von denen einige im selben Knast einsaßen –, also vermutlich gut auf dem Laufenden war, was ihm bei der Konstruktion seiner an Details und Namen reichen Geschichte half. Ob er den Namen Arthur Ch. aus eigenem Antrieb ins Spiel brachte, etwa weil er sich von der Aufklärung eines weiteren Mordfalls zusätzliche Pluspunkte erhoffte, oder ob er von der Polizei konkret danach gefragt wurde, ist den Akten nicht zu entnehmen.

Die Aussage von Alexander Zw. könnte in Bezug auf real irgendwann und irgendwo stattgefundene Drogengeschäfte in Heilbronn zwar durchaus Substanz haben. In der Geschichte von Zw. kamen aber keine Rechtsradikalen vor, weder der NSU noch die Personen Mundlos und Böhnhardt wurden erwähnt. Dass wenige Monate später das Raubgut aus dem Heilbronner Mord bei den beiden Nazis aufgefunden wurde und der NSU in seinem Videofilm den Anschlag für sich reklamierte, entzog der ohnehin schon windigen und an etlichen Stellen in sich widersprüchlichen Geschichte des Zw. vollends den Boden. Alexander Zw. hatte, auf knastdeutsch gesagt, „eine Lampe gebaut”, sprich, ein Märchen auf Kosten anderer erzählt, um Hafterleichterungen oder vorzeitige Entlassung zu erreichen – ein beileibe nicht seltener Vorgang, wie geplagte Kriminalkommissare bestätigen können.

Es bleibt festzuhalten: Die Geschichte von Alexander Zw. über den Mordanschlag auf der Theresienwiese inklusive der Verwicklung von Arthur Ch. ist erfunden. Die bloße Ähnlichkeit mit dem Phantombild einer Person, die in der Nähe des Tatortes einige Zeit vor der Tat gesehen wurde, ist das einzige Indiz, das bei näherer Betrachtung vom Verdachtsfall Arthur Ch. übrigbleibt.

„Nimmt man die zur Phantombildproblematik geführte umfassende, sich stets wiederholende und besonders kritische Diskussion in den Medien und im Deutschen Bundestag zur Kenntnis, so gewinnt man den Eindruck, dass den dortigen Vertretern Fragen der Beweiswürdigung und Aussagepsychologie offenbar völlig fremd sind. Es wird schlicht nicht zur Kenntnis genommen, dass der Zeuge aus vielerlei Gründen das schlechteste aller möglichen Beweismittel ist.” (Erster Staatsanwalt Christoph Meyer-Manoras, 25. Sitzung, 24.7.2015 – Der Mann hat recht!)

Für weitere Details siehe Abschlussbericht PUA-BW, Seiten 342, 408, 533-541, 888.

Zuerst veröffentlicht hier: http://www.lecorte.de/2017/03/nsu-das-maerchen-von-den-toten-zeugen/. Wir veröffentlichen den Text in zwei Teilen. Hier geht es zu Teil II.