Kurz-Protokoll 375. Verhandlungstag – 25. Juli 2017

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375. Verhandlungstag
1. Teil des Schlussvortrags der Bundesanwaltschaft

Nachdem zu Beginn des heutigen Verhandlungstages auch eine Gegenvorstellung mehrerer Verteidiger_innen vom letzten Mittwoch gegen den Beschluss des Senats, das Plädoyer des GBA nicht aufzuzeichnen, zurückgewiesen wurde, gab es zunächst erneut eine längere Pause zur Beratung. Einige Prozessbeobachter_innen erwarteten einen erneuten Befangenheitsantrag und mglw. die Absetzung der folgenden zwei Tage. Doch gegen 12 Uhr konnte der GBA tatsächlich mit seinem Schlussvortrag (Plädoyer) beginnen.

Den Anfang für den GBA am eigens für das Plädoyer aufgestellten Redepult macht Bundesanwalt Herbert Diemer persönlich. Seine kurze Einführungsrede dient offensichtlich dazu, die Sicht des GBA auf den NSU insgesamt und auf die NSU-Aufklärung möglichst wirksam und lautstark unter das zahlreich anwesende Publikum und wohl v.a. die Medienvertreter_innen zu bringen. Diemer macht dabei einmal mehr deutlich, dass der GBA eine politische Behörde ist. Seine Auffassung lautet kurz gefasst: Alles ist bestens gelaufen. Der Prozess habe zwar „das politische und mediale Interesse nicht immer befriedigen“ können, es sei aber „schlicht und einfach unzutreffend“, wenn immer noch ständig kolportiert werde, der NSU-Prozess habe seine Aufgabe nur teilweise erfüllen können. Mögliche Fehler staatlicher Behörden aufzuklären sei, so Diemer, Aufgabe politischer Gremien. Anhaltspunkte für eine strafrechtliche Verstrickung von Angehörigen staatlicher Stellen sieht Diemer nicht. Die Ermittlung eines weiteren Unterstützerumfelds sei bei Bestehen entsprechender Anhaltspunkte Aufgabe weiterer Ermittlungen. Diemer spricht im Zusammenhang mit Bemühungen um weitere Aufklärung von „selbsternannten Experten“, „Irrlichtern“ und „Fliegengesumme“. NK-Vertreter RA Elberling kommentiert das am Rande des Verfahrens: „Diemer sagt, das würde die Opfer verunsichern. Es geht aber darum, Antworten auf deren drängende Fragen zu erhalten.“ Die BAW sieht sich nach der Beweisaufnahme in der in ihrer Anklageschrift formulierten Sichtweise des NSU bestätigt. Es verwundert daher auch nicht, dass die BAW auch im Plädoyer unverbrüchlich bei ihrer These von der „kleinen Zelle“ NSU mit ebenfalls kleinem Unterstützerkreis bleibt.

Den inhaltlichen Part, die Wiedergabe und Bewertung der Beweisaufnahme aus Sicht der BAW, übernimmt dann zunächst Oberstaatsanwältin Annette Greger. Sie geht zuerst auf Beate Zschäpe ein, die Mittäterin der in der Anklage vorgeworfenen Taten sei. Zu Beginn beschäftigt sich Greger mit den Einlassungen Zschäpes, die sie – zutreffend – als kläglich gescheiterten Versuch, Verantwortung abzuschütteln, bewertet. Richtig stellt Greger fest: „Vertan bleibt die historisch einmalige Chance für die Opfer und Angehörigen, dass ihre Fragen durch die Angeklagte beantwortet würden.“ Zur Rolle von Zschäpe stellt sie fest, dass Zschäpe gleichberechtigtes Mitglied des NSU und in die Organisation und Logistik der Taten arbeitsteilig eingebunden gewesen sei, Zschäpe habe das System NSU abgetarnt und auf diese Weise auch an den Taten mitgewirkt. Greger spricht in Bezug auf Zschäpe von „Tarnkappe“. Dann beschäftigt sich Greger – unterbrochen von der Mittagspause und einer weiteren Unterbrechung zur ärztlichen Untersuchung des angeblich unter Konzentrationsschwierigkeiten leidenden Angeklagten Wohlleben – mit der Entwicklung vor dem 26.01.1998, dem Datum des „Untertauchens“. Hier gibt Greger eine Zusammenfassung der früheren Taten der späteren NSU-Mitglieder, wie etwa die diversen Bombenattrappen, und legt auch Zschäpes schon damals wichtige Rolle anhand von Aussagen und anderen Beweismitteln aus dem Verfahren dar. In diesem Zusammenhang zeichnet die BAW – passend zu ihrer Vorstellung vom späteren NSU – schon für die Zeit vor dem „Untertauchen“ ein Bild eines immer mehr abgeschotteten „zunehmend exklusiven“ Dreierbunds, bestehend aus Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos. Später versteigt sich Greger sogar zu der Behauptung, weder der THS, noch Tino Brandt, noch die Verfassungsschutzbehörden hätten massiven Einfluss ausgeübt. NK-Vertreterin RAin von der Behrens kommentierte dies am Rande des Verfahrens: „Eine absurde Behauptung zum Schutz des Verfassungsschutzes, der den THS mit aufgebaut hat. Die Beweisaufnahme hat das Gegenteil gezeigt: Der THS war ideologische Heimat des späteren NSU.“

Greger geht auf das am 26.01.1998 in der Garage sichergestellte rassistische „Ali-Gedicht“ ein, der Begriff „Ali“ finde sich in einigen in der Frühlingsstraße gefundenen Beweismitteln und sei auch in dem NSU-Video enthalten, das Zschäpe noch am 04.11.2011 versendet hat. Der „Verzicht auf Bekennung“, die symbolische Verwendung einer „Signaturwaffe“ u.ä. hätten dazu geführt, dass die Polizei lange im Umfeld der Betroffenen gesucht habe. Rassismus als Grund für die Ermittlungen im Umfeld der Angehörigen kommt bei Greger bisher nicht vor. Dass Zschäpe das NSU-Video noch während ihrer Flucht verbreitet hat, zeige, dass Zschäpe auch noch hinter dem Begriff „Ali“ gestanden habe, als die Gruppe bereits aufgelöst gewesen sei, so Greger. Zschäpe sei es darauf angekommen, die Angehörigen der Opfer mit diesen Grausamkeiten zu konfrontieren, Zschäpe sei also noch im November 2011 „durchaus zu einem Stich ins Herz imstande“ gewesen. Zum Abschluss dieses Teils sagt Greger: „Eine Antwort, wann und weshalb sie von der Billigung ideologisch begründeter Gewalttaten abgerückt sein könnte, bleibt die Angeklagte schuldig.“

Greger nennt dann den Zeitraum, in dem die „Gründung der terroristischen Vereinigung“ NSU stattgefunden habe. Auch hier geht es wieder nur um die angeblich einzigen Mitglieder Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe. Die Gründung habe noch im Jahr 1998 stattgefunden. Hierbei geht Greger auf die Waffensuche ein und die Entscheidung der drei für den Verbleib in Deutschland. Als erste Tat des NSU bezeichnet Greger folgerichtig den Überfall auf einen Edeka-Markt am 18.12.1998 in Chemnitz. Sie geht hier aber interessanterweise nicht auf das Ergebnis der Beweisaufnahme ein, dass laut Zeugen drei Täter vor Ort waren. Auch im Zusammenhang mit der Zeit im Untergrund geht Greger auf Zeugenaussagen ein, die Zschäpe als selbstbewusst und nicht als isoliert von Mundlos und Böhnhardt beschreiben.

Insgesamt fällt auf, dass Greger sich auf einige Teile der Beweisaufnahme bezieht, die erst durch die Arbeit der Nebenklage ins Verfahren gebracht worden sind, so etwa die Ausspähung einer Synagoge in der Berliner Rykestraße oder die Teilnahme Zschäpes an der neonazistischen „Hetendorfer Tagungswoche“ (ohne Böhnhardt und Mundlos!).

Hier geht es zur vollständigen Version des Protokolls.

Einschätzung des Blogs „NSU-Nebenklage“