Der NSU-Prozess in Zahlen – eine Auswertung

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Von Felix Hansen und Sebastian Schneider

Seit nunmehr fünf Jahren und zwei Monaten läuft der NSU-Prozess im Saal A101 des Münchner Strafjustizzentrums. Nach 374 Tagen Beweisaufnahme [1] folgten an 9 Verhandlungstagen das Plädoyer der Bundesanwaltschaft und an 19 Tagen immer wieder unterbrochen durch Anträge der Verteidigung die Plädoyers der Nebenklage. Die Verteidiger_innen der fünf Angeklagten plädierten insgesamt an 17 Tagen. Nach 437 Verhandlungstagen steht im NSU-Prozess nur noch die Urteilsverkündung aus.
Der Prozess wird in die Geschichte der Bundesrepublik eingehen, seine Dimensionen sind gewaltig. Wir haben eine statistische Auswertung einiger Bereiche des NSU-Prozesses vorgenommen. Neben bloßen Zahlen zeigt diese Auswertung z. B. mit was sich der Prozess beschäftigt hat – und wo Lücken sind. Zu diesem Zweck haben wir vor allem Rohdaten, die uns die Nebenklage-Anwältin Antonia von der Behrens dankenswerterweise zur Verfügung gestellt hat, ausgewertet und grafisch aufbereitet. Die Zahlen basieren auf einer Liste, die während des gesamten Prozessverlaufs kontinuierlich geführt wurde.

[Siehe auch Hinweis am Ende des Textes]          [English Version]

Der Prozess

 
Richter_innen
 
Zeug_innen und
Sachverständige
 
Beweisanträge
5 Berufsrichter_innen umfasst der Senat des OLG unter Leitung des Vorsitzenden Manfred Götzl. Dazu kommt noch ein Ergänzungsrichter. Anfangs gab es 3 Ergänzungsrichter_innen, allerdings haben zwei Richterinnen den Senat in Richtung BGH bzw. Ruhestand verlassen, daher gibt es jetzt nur noch einen Ergänzungsrichter. 3 Vertreter_innen des Generalbundesanwalts (GBA) sind ständig anwesend, zu Beginn waren es 4.

Die Angeklagten

 
Angeklagte
 
Verteidiger_innen
 
Befangenheitsanträge
Auf der Anklagebank sitzen 5 Angeklagte, die von insgesamt 14 Verteidiger_innen vertreten werden. Beate Zschäpe alleine wird, seitdem Mitte 2015 die Rechtsanwälte Borchert und Grasel hinzugetreten sind, von insgesamt 5 Verteidiger_innen vertreten (davon 4 Pflichtverteidiger_innen). Ralf Wohlleben hat 3 Verteidiger_innen (zu Beginn 2), die übrigen Angeklagten – Carsten Schultze, André Eminger, Holger Gerlach – jeweils 2. André Eminger hatte im April 2018 zusätzlich RA Sprafke als Wahlverteidiger, dieser legte sein Mandat aber sehr schnell wieder nieder.

Die Nebenklage

 
Nebenkläger_innen
 
Nebenklage-
vertreter_innen
 
Beweisanträge der Nebenklage
95 Opfer und Angehörige sind Nebenkläger_innen im Verfahren, sie werden vertreten von 60 Rechtsanwält_innen. [2]

Ein wesentliches Prinzip des Strafprozesses in der Bundesrepublik ist das sogenannte „Mündlichkeitsprinzip“. Dies bedeutet, dass ein Urteil nur auf Prozessstoff basieren darf, der in der Hauptverhandlung mündlich vorgetragen oder erörtert wurde. Nur in Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden – etwa beim sogenannten Selbstleseverfahren, bei dem Verfahrensbeteiligte Aktenbestandteile selbstständig zur Kenntnis nehmen. Eine zentrale Rolle nehmen im Strafprozess Zeug_innen und Sachverständige ein.

 541 Zeug_innen und 56 Sachverständige wurden gehört

Bis zum Ende der Beweisaufnahme wurden im NSU-Prozess 597 Personen gehört, davon waren 541 Zeug_innen und 56 Sachverständige. Einige Zeug_innen und Sachverständige wurden wiederholt geladen und gehört, insgesamt gab es 776 Ladungen. Teilweise wurden diese mehrfach geladenen Personen zum gleichen Beweisthema, teilweise zu verschiedenen Themen gehört. Letzteres war insbesondere bei Polizist_innen und Sachverständigen der Fall. So wurde etwa der Münchner Rechtsmediziner Oliver Peschel insgesamt 9-mal gehört, Jeanette Pf., Beamtin der „EG Trio“ beim Staatsschutz des BKA in Meckenheim, 8-mal. Bei der Zahl von 776 Ladungen sind die Dauerladungen ausgespart. Dies betrifft insbesondere den psychiatrischen Sachverständigen Prof. Dr. Saß, der das forensisch-psychiatrische Gutachten über Beate Zschäpe zu erstatten hatte und hierzu an einer großen Zahl von Verhandlungstagen teilgenommen hat, um die Beweisaufnahme zu verfolgen und Zschäpes Verhalten in der Hauptverhandlung zu beobachten. Saß hat jedoch nur an 12 Verhandlungstagen gegen Ende der Beweisaufnahme tatsächlich sein Gutachten erstattet bzw. Fragen beantwortet. Insgesamt gab es bei den Zeug_innen 143 und bei den Sachverständigen 36 Folgeladungen. [3]

Auf wessen Initiative hin wurde geladen?

Aufschlussreich ist dabei, auf wessen Initiative hin die Zeug_innen und Sachverständigen jeweils geladen wurden. Der Senat lädt im Rahmen seiner Aufklärungspflicht diejenigen Zeug_innen und Sachverständigen, deren Wissen er für verfahrensrelevant erachtet. Das heißt, dass technisch gesehen alle Ladungen auf den Senat zurückgehen. Die Verfahrensbeteiligten haben zwar auch ein Selbstladungsrecht, das aber im NSU-Prozess nur 3-mal zum Einsatz kam. Die Frage ist also, wer den Ausschlag zur Ladung der Personen gegeben hat. Wurden Sie geladen, weil sie etwa in der Anklageschrift des GBA bzw. in dessen vor Beginn der Hauptverhandlung zusammengestellter Zeug_innenliste genannt sind, weil der Senat ihre Vernehmung aus eigenem Antrieb für notwendig erachtete oder weil Verteidigung oder Nebenklage die Vernehmung von Zeugen beantragten, die nicht in der Anklage benannt wurden, und der Senat den Anträgen nachkam? [4]

Wer wurde gehört?

Für die Auswertung, in welcher Rolle Zeug_innen und Sachverständige im Verfahren ausgesagt haben, wurden diese bestimmten vorher definierten Gruppen zugeordnet, etwa Nachbar_innen bzw. Urlaubsbekanntschaften des NSU-Kerntrios oder Personen, die der neonazistischen Szene angehören oder angehörten („Nazis“) oder Polizeibeamt_innen („Kripo“). [5]

Die Auswertung zeigt, dass die meisten Zeug_innen und Sachverständigen (333) geladen wurden, nachdem sie vom GBA in der Anklageschrift benannt worden waren. In der Hauptverhandlung hat der GBA keinen einzigen Beweisantrag auf Ladung von Zeug_innen gestellt und auch keine entsprechende Beweisanregung gegeben. Ohne Antrag oder Anregung von anderen Verfahrensbeteiligten, also auf eigene Initiative, hat der Senat 190 Personen geladen und auf Initiative der Nebenklage 33. Auf Seiten der Angeklagten war besonders die Verteidigung Wohlleben aktiv, auf deren Initiative hin 37 Personen geladen wurden, während die Zahl bei der Zschäpe-Verteidigung bei lediglich 3 liegt. Auf Initiative der Eminger-Verteidigung wurde lediglich ein Zeuge gehört – kurz vor Beginn der Plädoyers der Verteidigung. Die Verteidiger_innen der zwei anderen Angeklagten zeigten keine Aktivitäten in dieser Hinsicht, es wurden keine Zeug_innen auf ihre Initiative hin geladen. Schon diese Zahlen relativieren deutlich Einschätzungen, die vor allem in der ersten Hälfte des Prozesses in einigen Medien zu lesen waren und die die Nebenklage bzw. die aktiven NK-Vertreter_innen für die lange Dauer des Prozesses verantwortlich machen. [6]

13 Verfassungsschützer_innen und 8 InformantInnen sagten aus

Im Verfahren wurden 13 Angehörige von Verfassungsschutzbehörden gehört, die meisten kamen naheliegenderweise aus den VS-Ämtern Thüringen und – wegen des Komplexes Andreas Temme – Hessen. Dazu kamen 6 V-Leute und 2 sogenannte „Gewährspersonen“ (Informanten, die keine Verpflichtungserklärung unterschrieben haben), davon eine Frau. Dabei handelt es sich allerdings lediglich um die Personen, bei denen ihre Spitzel-Tätigkeit belegt ist. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass weitere V-Leute gehört wurden, bei denen dies aber nicht bekannt ist. Dies war z. B. bei Stephan „Pinocchio“ Lange der Fall, der im April 2015 vor Gericht erscheinen musste. Erst weit danach, im Frühjahr 2017, wurde bekannt, dass der ehemalige Blood & Honour-Deutschlandchef als V-Mann für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) arbeitete (Bericht der FR). Daher konnte seine V-Mann-Tätigkeit bei seiner Befragung im Prozess auch nicht Thema sein, weshalb er hier auch nicht bei der Zählung der gehörten V-Leute berücksichtigt wurde.

Von den 8 V- bzw. Gewährspersonen arbeiteten 4 dem Thüringer Verfassungsschutz und jeweils einer dem LKA Berlin und den Verfassungsschutzämtern in Brandenburg, Bayern und Hessen zu. [7] In der Liste der möglichen Zeug_innen in der Anklage des GBA tauchen die meisten dieser Personen nicht auf. Der GBA hatte offenbar nur Interesse an einem (in Zahlen: 1) V-Mann. [8] Dabei handelt es sich um Tino Brandt, dessen Angaben in seinen V-Mann-Meldungen für die Anklage unverzichtbar sind und der im Verfahren insgesamt an 5 Tagen gehört wurde. Noch interessanter ist aber, welche V-Leute im Verfahren nicht gehört wurden. Nicht gehört wurde trotz entsprechenden Beweisantrags der Nebenklage der V-Mann „Tarif“ des BfV, Michael Doleisch von Dolsperg, geb. See (siehe V-Mann-Portrait über Michael See). Auch nicht gehört wurde der V-Mann „Primus“ des BfV: Ralf Marschner. Bei letzterem gibt es ernstzunehmende Hinweise, dass Uwe Mundlos in dessen Firma in Zwickau gearbeitet hat, die der 2. NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages auch für wichtig erachtet hat. (Siehe zum Bundestags-UA z. B. 1 oder 2) Hier zeigt sich die Beschränkheit der Beweisaufnahme im NSU-Prozess. Bei beiden hielt das Gericht eine Ladung nicht für notwendig, der GBA trat den Beweisanträgen entgegen.

Lücken in den Ermittlungen werden deutlich

Die Tatsache, dass Marschner nicht gehört wurde, weist zudem auf ein deutliches Ungleichgewicht hin: Die UnterstützerInnen-Szene in Chemnitz wurde im Verfahren vergleichsweise intensiv behandelt. 23 Personen, unter ihnen 5 Frauen, aus der Neonaziszene in Chemnitz wurden gehört, 9 davon haben nachgewiesenermaßen Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe nach deren Untertauchen unterstützt. 4 dieser UnterstützerInnen verweigerten die Auskunft, hatten aber bereits bei der Polizei ausgesagt. Daher mussten deren frühere Angaben in einem langwierigen Verfahren von diversen Vernehmungsbeamt_innen ins Verfahren eingeführt werden. Bei der Zeit in Chemnitz handelt es sich um die Frühphase des NSU, über die vergleichsweise viel bekannt ist. Im Jahr 2000 zogen die drei Untergetauchten dann ins knapp 50 Kilometer entfernte Zwickau um. Die Frage, wer – abgesehen vom Angeklagten André Eminger, der Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt bereits in Chemnitz kennengelernt hat, und dessen Frau Susann Eminger – das NSU-Kerntrio in Zwickau unterstützt hat, blieb dagegen weitgehend unbehandelt. Dies verweist auf eine eklatante Lücke der Ermittlungen von GBA und BKA. Hier hatte man sich offenbar schnell darauf festgelegt, dass es sich beim NSU um ein weitgehend isoliertes Trio mit nur wenigen UnterstützerInnen handelt, die das NSU-Kerntrio meist noch aus der Zeit vor ihrem Untertauchen aus Jena oder Chemnitz kannten. Mit der Ablehnung Ralf Marschner zu laden, zeigte denn auch der Senat, dass er kein Interesse hat, die Zeit in Zwickau tiefergehend zu untersuchen.

Intensiv beschäftigte sich der Senat dagegen mit den Nachbar_innen des NSU-Kerntrios: 20 Nachbar_innen wurden gehört, einer aus Chemnitz, 9 aus der Polenzstraße in Zwickau und 10 aus dem Umfeld des späteren Wohnsitzes in der Frühlingsstraße, die teilweise zugleich auch Tatzeug_innen für die Brandlegung durch Zschäpe am 4.11.2011 waren.

Eine Auswertung des Geschlechterverhältnisses der Zeug_innen und Sachverständigen zeigt, dass der Frauenanteil unter den UnterstützerInnen und in der Gruppe „Nazis“ jeweils bei 16% liegt (3 bzw. 7 Frauen). In der Nazi-Szene ist häufig ein ähnliches Geschlechterverhältnis zu beobachten (siehe z.B. „Das Fünftel der Szenen“ von Eike Sanders).
Unter den angehörten Polizeibeamt_innen lag der Anteil von Frauen bei 14%, bei den Sachverständigen sogar nur bei 7%.

Die Morde und Anschläge des NSU vor Gericht

Erster NSU-Anschlag spielte im Prozess kaum eine Rolle

Die Vernehmungen von insgesamt 310 Personen befassten sich unmittelbar mit den Taten des NSU, also den Morden, Anschlägen und Raubüberfällen. Unter ihnen waren Nebenkläger_innen, Tatzeug_innen und Ermittlungsbeamte. [9] Es überrascht nicht, dass zum Bombenanschlag in der Kölner Keupstraße die meisten Zeug_innen und Sachverständigen gehört wurden: 53. Die Nagelbombe war darauf ausgelegt, möglichst viele Menschen zu töten und zu verletzen. Die Anklageschrift wirft Beate Zschäpe im Zusammenhang mit dem Anschlag die Mittäterschaft bei 22 versuchten Morden, tateinheitlich mit 22 gefährlichen Körperverletzungen vor. Der Senat ging sogar darüber hinaus und hat zum Ende der Beweisaufnahme darauf hingewiesen, dass nun 32 Personen als Opfer eines versuchten Mordes in Betracht kommen, in 23 Fällen tateinheitlich mit gefährlicher Körperverletzung. Aber auch diese strafrechtliche Erweiterung kommt der Dimension dieser Tat letztlich nicht wirklich nahe. Es grenzt an ein Wunder, dass bei dem Anschlag, bei dem die Bombe ca. 800 Zimmermannsnägel enthielt, niemand ermordet wurde. Aber auch der „Anschlag nach dem Anschlag“ – die rassistische Ermittlungspraxis der Polizei, die öffentliche Unterstellung, dass die Tat einen Hintergrund in der Organisierten Kriminalität habe, das Säen von Misstrauen unter den Nachbar_innen – all das wird auch von dieser Erweiterung nicht erfasst.

Die vergleichsweise hohe Zahl der zum Mord an Halit Yozgat im Verfahren gehörten Personen hat nicht nur mit der vergleichsweise hohen Zahl an Tatzeug_innen zu tun, die sich während des Mordes im seinem Internetcafé befunden hatten, sondern vor allem mit der Tatsache, dass mit Andreas Temme ein Verfassungsschützer am Tatort war, dessen Rolle bis heute nicht geklärt ist. Allein Temme selbst wurde an 6 Tagen im Prozess vernommen. Darüber hinaus sagten weitere Beamte des hessischen VS und auch Temmes Ehefrau aus. Klar ist für alle aufmerksamen Prozessbeobachter_innen, dass die Geschichte, die Temme erzählt, so nicht stimmen kann. Dennoch kam der Senat nach dem Ende des Komplexes Temme, der insgesamt an mindestens 18 Verhandlungstagen Thema war, zu dem ziemlich exklusiven Ergebnis, dass der Zeuge Temme „sachlich, nachvollziehbar und plausibel seine Wahrnehmungen im Zusammenhang mit der Tat vom 06.04.2006 in Kassel“ geschildert habe.

Der Bombenanschlag mit einer als Taschenlampe getarnten Rohrbombe in einem Nürnberger Lokal nimmt eine Sonderstellung ein, da er nicht durch die Ermittlungen bekannt wurde, sondern erst durch die Aussage von Carsten Schultze in der Hauptverhandlung ans Licht kam. Daher ist der Anschlag nicht Teil der angeklagten Taten und wurde nur durch die Vernehmung eines Polizeibeamten eingeführt. Die nach der Aussage von Schultze aufgenommen Ermittlungen des GBA wegen dieses Anschlages wurden später wieder eingestellt, da eine Verurteilung von Zschäpe wegen dieses Anschlages nicht wesentlich ins Gewicht falle.

Morde wurden schnell abgearbeitet

Bestimmten Themen wurde im Prozess sehr viel Raum gegeben. Dem gegenüber steht die bisweilen irritierend knappe Beschäftigung mit anderen Tatkomplexen im Prozess. Insbesondere die Morde wurden schnell abgearbeitet, auch weil es meist nur wenige Zeug_innen gab. Wie wenig Zeit teilweise in die Aufklärung der einzelnen Mordtaten investiert wurde, zeigt sich beispielhaft beim Mord an Mehmet Turgut in Rostock am 25. Februar 2004. Den Umständen des Mordes widmete sich der Prozess an 4 Tagen, an denen 8 Zeug_innen gehört wurden. Neben 4 Polizeibeamten wurde lediglich 4 weitere Personen gehört: ein medizinischer Sachverständiger, ein Anwohner, der die Schüsse gehört hatte, der Besitzer des Imbisses, der auch den Toten entdeckt hatte, und ein weiterer Zeuge, der Turgut zuletzt lebend gesehen hatte. Nur ein einziger Verhandlungstag beschäftigte sich ausschließlich mit der Tat, bei den anderen drei Tagen ging es auch um andere Themen. Beim Mord an Mehmet Turgut bleibt so – mehr noch als bei einigen anderen Morden – vieles im Dunklen, insbesondere was die Auswahl des Opfers und mögliche lokale UnterstützerInnen betrifft. Auch Angehörige des Mordopfers wurden nicht vom Gericht befragt, etwa zu den Auswirkungen der Tat. Und das, obwohl der Bruder von Mehmet Turgut als Nebenkläger regelmäßig in München anwesend war. Überhaupt wurden nur Nebenkläger_innen aus 4 Familien von Mordopfern vom Gericht angehört und hatten so die Möglichkeit zu den Folgen und Auswirkungen der Taten zu berichten. Auch das steht quer zu mancher Stimme in der Öffentlichkeit, nach der den Angehörigen der Mordopfer viel Raum in dem Verfahren gegeben worden wäre.

Zu welchen Themen wurden die Personen geladen?

Die Auswertung zeigt, zu welchen Themen die Zeug_innen und Sachverständigen gehört wurden. Hierbei haben wir uns aus Gründen der Anschaulichkeit für eine grobe Einteilung entschieden: Taten des NSU, NSU (Umfeld, Unterstützung, Organisation etc.), Jena (Zeit vor dem Untertauchen etc.) und der für sich genommen recht große Komplex der Beschaffung der Tatwaffe Ceska 83. [10]

Der Komplex „Wendeschleife“

Wie viel Raum ein einzelner Beweiskomplex einnehmen kann, zeigt sich beim Komplex „Wendeschleife“. Der Angeklagte Carsten Schultze hatte im Rahmen seiner Einlassung im Prozess bereits am 6. und am 8. Verhandlungstag von einem Übergriff von Neonazis auf zwei Personen an der Endhaltestelle der Straßenbahn in Jena-Winzerla berichtet. Dabei hatte er eingeräumt, einer der beiden Personen in den Rücken getreten zu haben und außerdem berichtet, dass auch Ralf Wohlleben an dem Übergriff beteiligt gewesen sei. Bei seiner eigenen Einlassung – mehr als zwei Jahre später – hatte Wohlleben dieser Darstellung widersprochen; einen solchen Vorfall habe es nicht gegeben. Wohllebens Verteidigung beantragte später die Ladung von Personen aus der damaligen Neonazi-Szene, die Schultze als Beteiligte an dem Übergriff benannt hatte.

Hintergrund dieser Anstrengungen der Verteidigung Wohlleben war weniger die Frage, ob Wohlleben an einem solchen Übergriff beteiligt war oder nicht, als vielmehr die Frage der Glaubwürdigkeit von Carsten Schultze. Schultze war es, der Wohlleben mit seinen Angaben zur Beschaffung der Tatwaffe Ceska schwer belastet hatte. Wohllebens VerteidigerInnen versuchten also, indem sie die Glaubhaftigkeit der Angaben Schultzes zu diesem Detail in Zweifel zogen, die Glaubwürdigkeit des von ihnen „Kronzeuge“ genannten Schultze insgesamt anzugreifen. Nicht verwunderlich war dabei, dass die von der Wohlleben-Verteidigung beantragten Zeugen aus der Naziszene sich bei ihren Vernehmungen in der Hauptverhandlung kaum oder gar nicht an eine solche „Schlägerei“ erinnern wollten. Die Wohlleben-Verteidigung ging jedoch so weit, auch den Ortsbürgermeister von Jena-Winzerla, zwei Vertreter des Jenaer Nahverkehrs und den ehemaligen Betreiber einer Gartenbaufirma hören zu wollen. Dabei ging es um die Beschaffenheit der Wendeschleife der Straßenbahnendhaltestelle und um die Frage, ob an der Örtlichkeit zum damaligen Zeitpunkt ein Holzhäuschen zu finden war, wie Schultze es beschrieben hatte.

Die Wohlleben-Verteidigung hatte aber offenbar nicht mit der Akribie und Initiative der Nebenklage gerechnet. Worauf weder GBA noch BKA gekommen waren, hat Rechtsanwalt Hardy Langer einfach selbst erledigt: Er schaute in Bibliotheken Lokalzeitungen durch und stieß auf eine passende Meldung der „Ostthüringer Zeitung“. Diese Meldung ermöglichte es, die Opfer des von Schultze geschilderten Übergriffs ausfindig zu machen. Beide wurden im Prozess gehört und bestätigten die Darstellung Schultzes. Was von der Wohlleben-Verteidigung dazu gedacht war, die Glaubwürdigkeit Schultzes zu erschüttern, wurde zu einer Festigung von dessen Glaubwürdigkeit. Nebenklage-Anwalt Eberhard Reinecke bezeichnete dies treffend als ein „Kacktor“ der Verteidigung Wohlleben. Insgesamt wurden in diesem Beweiskomplex 11 Zeugen gehört, es gab Inaugenscheinnahmen von Luftbildern und die Verlesung des Zeitungsartikels. Den Prozess beschäftigte das Thema bereits 2013 und 2015 und intensiv von Juli bis Dezember 2016 immer wieder.

264 Beweisanträge

Von der Verteidigung Gerlach wurden keine Beweisanträge gestellt.

 

Vielzahl von Beweisanträgen der Nebenklage

Aufschluss über den Verlauf des Prozesses kann auch die Zahl der Beweisanträge (und, seltener, Beweisermittlungsanträge) geben. Nach unserer Zählung wurden insgesamt 264 Beweisanträge gestellt. [11] Auffällig ist hier, dass die mit Abstand meisten Beweisanträge aus der Nebenklage kamen (154). Entsprechend dem Wunsch von Nebenkläger_innen nach möglichst umfassender Aufklärung haben einige NK-Vertreter_innen versucht bestimmte Themenkomplexe ins Verfahren zu bringen, die die Bundesanwaltschaft unterbelichtet oder schlicht ignoriert. Der NSU-Prozess war schließlich der einzige Ort, an dem Nebenkläger_innen in einem offiziellen Rahmen aktiv an der Aufklärung mitwirken konnten. Beim Versuch bestimmte Themen im Verfahren zur Sprache zu bringen, waren die NK-Vertreter_innen teilweise erfolgreich (etwa beim Komplex Temme oder bei der Frage nach der Rolle des V-Mannes Carsten Szczepanski).

Die Nebenklage hat zudem mittels ihrer Anträge Beweiskomplexe ins Verfahren gebracht, die auch die Anklage deutlich gestützt haben (z. B. der Komplex Ausspähung der Synagoge Rykestraße in Berlin, der Komplex „Wendeschleife“, der Komplex „Wette“ zur Frage der Beteiligung Zschäpes am Schnitt des Bekennervideos, die Teilnahme Zschäpes an der neonazistischen „Hetendorfer Tagungswoche“ 1997, der Komplex zu der Kameradschaft „Weiße Bruderschaft Erzgebirge“ um André Eminger und deren Fanzine „Aryan Law and Order“ und wiederum der Komplex Szczepanski). Nicht umsonst hat sich die BAW in einigen Punkten ihres Plädoyers auf Themen gestützt, die ohne die Nebenklage gar nicht im Verfahren aufgetaucht wären. Schon dieser inhaltliche Punkt verweist die Behauptung der Prozessverschleppung durch die Nebenklage ins Reich der Legenden. Den meisten Beweisanträgen der Nebenklage kam der Senat zudem gar nicht nach, auch wenn sie – etwa bei Ralf Marschner – noch so gut begründet waren. Anträge zu wichtigen Themenkomplexen wie dem Schreddern von Akten im BfV oder zu möglichen Unterstützer_innen in Dortmund, Tatort des Mordes an Mehmet Kubaşık, wurden vom Senat abgelehnt. Darauf verweist auch die schon genannte Zahl der lediglich 33 auf Initiative der Nebenklage geladenen Zeug_innen.

Schleppende „Befragung“ von Zschäpe

Ein großer Teil der Zeit ging im Verfahren zudem für die anhaltenden und letztlich zumindest teilweise erfolgreichen Versuche Beate Zschäpes drauf, neue Verteidiger zu bekommen und ihre alten los zu werden, bzw. die erfolglosen Versuche eben der initialen Verteidigung Zschäpes von ihrem Mandat entpflichtet zu werden. Sehr viel Zeit wurde auch der umständlichen Form der Einlassung Zschäpes ab Ende 2015 und ihrer „Befragung“ mittels verlesener und notierter Fragen und dann nach einigen Wochen ebenfalls verschrifteter und durch Zschäpes neue Verteidiger verlesener Antworten gewidmet. Die Erstattung des psychiatrischen Gutachtens über Zschäpe sowie zweier Gegengutachten beschäftigte das Verfahren fast ein halbes Jahr.

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die Zahl der Befangenheitsanträge. Wir kommen hier auf eine Zahl von 43 Befangenheitsanträgen gegen den Senat bzw. einzelne Richter_innen (in einem Fall auch gegen eine Richterin eines anderen Senats, der über einen Befangenheitsantrag zu entscheiden hatte), von denen 24 von Wohlleben, 9 von Zschäpe und 10 von Eminger gestellt wurden. [12] Nach unserer Zählung fielen ca. 40 angesetzte Verhandlungstage aufgrund von Befangenheitsanträgen gegen die Richter_innen komplett aus. Außerdem wurden einige wenige Befangenheitsanträge gegen Sachverständige gestellt, einer auch von NK-Vertreter_innen. Dieser Befangenheitsantrag gegen den von der neuen Verteidigung Zschäpes ausgewählten Gutachter Prof. Bauer war der einzige Befangenheitsantrag, der Erfolg hatte.

Einen Überblick darüber, wie schleppend das Verfahren insbesondere seit 2015 verlief, zeigt unsere letzte Grafik, die veranschaulicht, an wie vielen Tagen tatsächlich verhandelt wurde und wie viele Zeug_innen bzw. Sachverständige an den jeweiligen Tagen gehört wurden. Im Frühjahr und Sommer 2015 wurde im Prozess mit Rücksicht auf die Gesundheit von Zschäpe oft nur an zwei statt wie üblich drei Tagen pro Woche verhandelt. Nach der Beiordnung eines neuen Verteidigers änderte sich dies zwar wieder, doch fielen ab Sommer 2015 zunehmend Verhandlungstage aus bzw. wurden kurzfristig vom Gericht abgesagt. Die Auswertung zeigt auch, dass ab dieser Zeit immer weniger Zeug_innen und Sachverständige gehört wurden.

Fazit

Die Dimension des NSU-Prozesses ist gewaltig: die Beweisaufnahme dauerte mehr als vier Jahre, es wurden fast 600 Personen vom Gericht vernommen und über 260 Beweisanträge gestellt. Doch die Analyse zeigt, dass einige unseres Erachtens hochrelevante Bereiche des NSU-Komplexes im Prozess nur äußerst spärlich oder gar nicht thematisiert wurden. Einige der Taten des NSU wurden nur sehr knapp behandelt. Die für viele Nebenkläger_innen äußerst wichtige Fragen nach der konkreten Auswahl der Opfer und nach möglichen UnterstützerInnen an den Tatorten waren kaum Thema im Prozess und bleiben bis heute offen. Die Frage der Unterstützung des NSU-Kerntrios in Zwickau blieb fast komplett ausgespart. Ebenso blockten Gericht und GBA fast alle Versuche ab, die Rolle von V-Leuten im Unterstützungsnetzwerk und die Vorgänge in den Ämtern, wie das Schreddern von Akten Thüringer V-Personen im BfV eine Woche nach Auffliegen des NSU, aufzuklären.

Die Auswertung zeigt außerdem deutlich, dass der von manchen Medien erhobene Vorwurf, die Nebenklage würde das Verfahren verschleppen und in die Länge ziehen, nicht haltbar ist. Die lange Dauer des Prozesses lag nicht an der Nebenklage und ihren Aufklärungsbemühungen, sondern vor allem an den länglichen Auseinandersetzungen um die Verteidigung von Beate Zschäpe und ihre Einlassung und Befragung in schriftlicher Form. Wie lange sich die Befragung Zschäpes durch den Senat hinzog, zeigt sich daran, dass die Nebenklage erst im Juli 2016 Gelegenheit hatte, an Zschäpe Fragen zu stellen, die diese jedoch nicht beantwortete. Zu all dem kommt die oft nicht nachvollziehbare Gestaltung der Sitzungstermine durch den Senat, vor allem ab dem Sommer 2015, hinzu.

Trotz aller Zahlen ist viel im Prozess Verhandeltes nicht im statistischen Sinne zählbar. An vielen Tagen wurde deutlich, welch grausame Folgen die Morde und Anschläge für die Betroffenen und Hinterbliebenen bis heute haben. Durch den Prozess entstand eine enorme Menge an Material und Wissen, nicht nur durch die Aussagen in der Verhandlung, sondern gerade auch durch viele gut recherchierte Beweisanträge der Nebenklage, die einen weiteren Ausgangspunkt für eine Auseinandersetzung mit dem NSU-Komplex über den Prozess hinaus bilden kann.

 

Hinweis zu den Daten

Die Auswertung basiert auf einer Liste, die von der Nebenklage-Anwältin Antonia von der Behrens kontinuierlich seit Beginn des Prozess geführt wurde. Diese Liste wurde nach bestem Wissen und Gewissen geführt und danach mehrfach kontrolliert. Dennoch lassen sich Ungenauigkeiten bei der Vielzahl an Verhandlungstagen, Zeug_innen und Anträgen im NSU-Verfahren nicht ganz ausschließen. Daher können wir keine Gewähr für die Richtigkeit jeder einzelnen Zahl übernehmen. Wir gehen jedoch von einer hohen Qualität der Daten aus. Bei der Einordnung der Beweisthemen und Zeug_innen haben wir uns für bestimmte Einordnungen entschieden, andere Möglichkeiten zu zählen sind hier natürlich nicht prinzipiell ausgeschlossen. Hierauf wird im Text an entsprechenden Stellen hingewiesen.

 

Fußnoten

[1] Die Beweisaufnahme wurde zum ersten Mal am 373. Verhandlungstag geschlossen, für Anträge wurde aber bereits am 374. Verhandlungstag wieder in sie eingetreten, weit überwiegend für Anträge oder Beschlüsse bzw. juristische Fragen. Es wurden jedoch auch Verlesungen von Akteninhalten durchgeführt, am 419. Verhandlungstag wurde auf Antrag der Verteidigung Eminger ein weiterer Zeuge gehört, am 436. Verhandlungstag wurde auf Antrag der Zschäpe-Verteidiger_innen Stahl, Sturm und Heer der Brandsachverständige Dr. Setzensack erneut angehört. Wir bleiben dennoch bei der Zahl von 374 Tagen Beweisaufnahme, weil auf den 374. Hauptverhandlungstag eine Phase im Prozess folgte, die im Wesentlichen von den Schlussvorträgen der Bundesanwaltschaft, der Nebenklage und der Verteidigung geprägt war und in der die Beweiserhebung höchstens am Rande eine Rolle spielte.

[2] Die Zahl der Nebenkläger_innen und ihrer Anwält_innen basiert auf einer Antwort der Pressestelle des OLG München auf eine Anfrage von NSU-Watch.

[3] In einigen Medien wurden bezüglich der Zeug_innen und Sachverständigen im NSU-Prozess deutlich von unseren abweichende Zahlen genannt. So war etwa in einem Video auf „Spiegel-Online“ die Rede von 815 Zeugen und 42 Sachverständigen. Diese Zahlen gehen vermutlich auf Angaben der DPA zurück. Sie können unserer Auswertung nach nicht stimmen. Da wir nicht wissen, worauf konkret diese Zahlen beruhen, können wir leider auch nicht sicher sagen, wie diese Differenz zustande kommt. Wir gehen aber davon aus, dass hier nicht zwischen der Zahl der Ladungen und der Zahl der Personen unterschieden wurde. Zudem ist denkbar, dass hier außerdem nicht zwischen den Ladungen von dann auch tatsächlich vernommenen Personen und Ladungen von nicht erschienenen bzw. wieder abgeladenen Personen unterschieden wurde. Hierauf deutet auch die Antwort der Pressestelle des OLG auf unsere Anfrage zur Zahl der Zeug_innen und Sachverständigen hin. Nach Aussage von Gerichtssprecher Florian Gliwitzky wurden nach der „allerdings nicht auf Richtigkeit überprüften“ Liste der Pressestelle insgesamt 814 Zeug_innen und Sachverständige geladen [sic!]. Der Sprecher weist darauf hin, dass in der Pressestelle nicht bekannt sei, ob die Zeugen und Sachverständigen vom Senat gehört wurden; es sei denkbar, dass einzelne Zeugen ohne Einvernahme entlassen und zu einem späteren Zeitpunkt erneut geladen wurden.

[4] Hierbei gibt es allerdings Abgrenzungsschwierigkeiten. Bei der Zählung derjenigen, auf den oder die Ladung von Zeug_innen oder Sachverständigen zurückgeht, ist nur berücksichtigt, wer für die konkrete Ladung ausschlaggebend war. D.h. wurde z. B. ein Zeuge auf Antrag der Verteidigung oder der Nebenklage geladen und hat sich für das Gericht aus dieser Ladung die Notwendigkeit ergeben, weitere Zeug_innen zu laden, dann wurden diese als Ladungen auf Eigeninitiative des Gerichts gezählt.

[5] An dieser Stelle könnte selbstverständlich auch anders gezählt werden; die im Verfahren gehörten Personen könnten in feinere oder gröbere Gruppen eingeteilt werden. Die Gruppe „Kripo“ könnte z. B. aufgeteilt werden in eine Gruppe von Beamt_innen, die früher zu den Taten des NSU oder vor dem Abtauchen 1998 gegen die Mitglieder des NSU-Kerntrios ermittelt haben, und in eine Gruppe derjenigen Beamt_innen, die erst nach der Selbstenttarnung des NSU 2011 ermittelt haben. Auch kann es hier Abgrenzungsprobleme geben. So könnten die meisten Personen in der Gruppe „UnterstützerInnen“ zugleich auch in der Gruppe „Nazis“ geführt werden. Der Cousin von Beate Zschäpe, Stefan Apel, kann z. B. sowohl in die Gruppe der Personen einsortiert werden, die Teil der Naziszene waren oder sind, als auch – wie hier – in die Gruppe „Familienangehörige Angeklagte“. Die Entscheidung zur Einordnung wurde danach getroffen, welche Rolle für den Prozess uns bei der jeweiligen Person am wichtigsten erschien. V-Leute und Gewährspersonen sind in der Übersicht in die Gruppen „Nazis“ bzw. „UnterstützerInnen“ eingeordnet.

[6] Die Behauptung der Prozessverschleppung durch die Nebenklage reiht sich in einige mediale Angriffen auf Nebenklageanwält_innen im NSU-Prozess ein. So sprach etwa die heutige „Welt“-Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen – damals noch für den „Spiegel“ – von einem „übermächtige[n]Forum der Opfer und deren Anwälte“. Die Stimmen, die die Nebenklage für die Länge des Prozesses verantwortlich machen, sind jedoch weitgehend verstummt.

[7] Im Einzelnen: Tino Brandt (LfV Thüringen), Kai Dalek (LfV Bayern), Marcel Degner (LfV Thüringen), Benjamin Gärtner (LfV Hessen), Andreas Rachhausen (LfV Thüringen), Thomas Starke (LKA Berlin), Carsten Szczepanski (VS Brandenburg), Juliane Walther (LfV Thüringen).
Zumindest bei Kai Dalek ist unklar, ob es sich bei ihm um eine V-Person im klassischen Sinne handelt: „In West-Berlin soll er für den dortigen Verfassungsschutz die linke Szene ausgespäht haben. Die dortige Behörde übergab ihren Mann nun ordnungsgemäß an die bayerischen KollegInnen. Wegen seiner ’nationalen Einstellung‘ zogen es diese vor, den Spitzel zukünftig in der rechten Szene einzusetzen. Bei Dalek dürfte es sich also nicht um einen klassischen ‚V-Mann‘, sondern um eine Art ‚verdeckten Ermittler‘ (‚VE‘) des Verfassungsschutzes handeln.“ (V-Mann-Porträt über Kai Dalek von Robert Andreasch).

[8] Als weitere Zuträger von Sicherheitsbehörden tauchen in der Anklageschrift neben Tino Brandt noch auf: Thomas Starke und Juliane Walther.

[9] Bei der Aufschlüsslung der einzelnen Taten ist zu beachten, dass hier einzelne Zeug_innen bzw. Sachverständige mehrfach gezählt wurden, nämlich dann, wenn sie zu unterschiedlichen Taten gehört wurden.

[10] Auch hier ist selbstverständlich eine andere Zählweise möglich, es könnte z. B. in deutlich kleinere Themenkomplexe aufgeteilt werden.

[11] Diese Zahl stellt nur eine Näherung dar. Strafprozessual genau genommen wurden deutlich mehr Beweis- und Beweisermittlungsanträge gestellt, denn ein einzelner Antragstext umfasst oft mehrere Anträge bzw. Beweisanregungen zum selben Thema. So werden z. B. oft „hilfsweise“ Anträge gestellt für den Fall, dass dem Hauptantrag nicht nachgekommen wird. Oder es wird die Ladung einer Zeugin zum Inhalt eines bestimmten Schriftstücks beantragt, zugleich aber auch die Verlesung eben dieses Schriftstücks oder die Beiziehung eines für die Vernehmung relevanten Aktenbestandteils. Weil die Zahl aller Beweisanträge in diesem strengen strafprozessualen Sinn nur schwer zu ermitteln ist, wurde z.B. die Beantragung von Zeug_innen als ein Beweisantrag gezählt, aber Beiziehungs- oder Verlesungsanträge, die Teil eines Antrags auf Zeug_innenladung waren, in der Regel nicht extra gezählt.

[12] Diese Zahl ist wegen teilweise außerhalb der Hauptverhandlung gestellter Befangenheitsanträge evtl. nicht ganz genau. Zu beachten ist hier außerdem, dass wir nur die einzelnen Befangenheitsanträge gezählt haben, nicht wenn sich bspw. ein anderer Angeklagter einem Befangenheitsantrag angeschlossen hat. Wenn die Anschlüsse dazu gezählt werden, zählen wir 51 Befangenheitsanträge.

(Update 21.02.2018: Anzahl der Familien von Mordopfern, aus denen Nebenkläger_innen als Zeug_innen gehört wurden, korrigiert: 4 statt 5.)

(Update, 09.07.2018: Dauer des Prozesses aktualisiert, Dauer der Schlussvorträge nachgetragen, Hinweis auf zusätzlichen Verteidiger Eminger hinzugefügt, Zahlen der Beweisanträge, der Zeug_innen sowie der Befangenheitsanträge aktualisiert.)

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