Aufklärung? Weit davon entfernt! – Die Beweisaufnahme des 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Bundestags geht dem Ende entgegen

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von Paula Tell und Kilian Behrens
Zuerst erschienen im monitor Nr. 76, dezember 2016

Demonstration in Berlin anlässlich des 5. Jahrestages der Selbstenttarnung des NSU Foto: Kilian Behrens / apabiz

Demonstration in Berlin anlässlich des 5. Jahrestages der Selbstenttarnung des NSU Foto: Kilian Behrens / apabiz

Am 12. November wurde im Plenum des Deutschen Bundestags über den Stand der Umsetzungen der Empfehlungen des ersten NSU-Untersuchungsausschusses (2012-2013) debattiert. Anwesend waren nicht einmal zehn Prozent der Abgeordneten. Lang vorbei scheinen die Zeiten, in denen die Forderung nach Aufklärung noch von höchster Stelle, der Kanzlerin persönlich, gestellt wurde. Dabei bleiben zentrale Fragen um die rechtsterroristischen Verbrechen weiter unbeantwortet.

Seit einem Jahr tagt der zweite Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) zum NSU. Konnte sich sein Vorgänger-Ausschuss noch der ungeteilten Aufmerksamkeit in Sachen Aufklärung gewiss sein, liegt der öffentliche Fokus derzeit auf dem Verfahren gegen Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Unterstützer vor dem Oberlandesgericht München. Allzu häufig bleibt die Besuchstribüne im Berliner Sitzungssaal leer. Seit sich der Gerichtsprozess erheblich verlangsamt hat und Anträge der Nebenklage zu möglichen UnterstützerInnen und V-Leuten im Umfeld des NSU beinahe en bloc abgelehnt werden, zeigt sich, warum auch dieser Tage eine genaue Beobachtung der PUA in Bund und Ländern geboten ist. Hier bestünde zumindest theoretisch die Möglichkeit, den offenen Fragen jenseits einer viel zu eng gefassten Anklageschrift nachzugehen.

Rückblick und aktueller Stand im PUA des Bundestages

Lang hat es bis zur Konstituierung gedauert. Fast zweieinhalb Jahre wurden verschenkt, bevor die Einsetzung Ende 2015 dann doch beschlossen wurde. Der zeitliche Rahmen war von Beginn an eingeschränkt. Umso unverständlicher, dass viele der Befragungen Wiederholungen gewesen sind. Einige der geladenen Zeug_innen hatten entweder schon vor einem der PUA der Länder oder im Prozess in München ausgesagt.

In den ersten Sitzungen im Frühjahr 2016 ging es zunächst um das Inbrandsetzen der Zwickauer Wohnung des NSU-Kerntrios und den Tod von Mundlos und Böhnhardt in einem Wohnmobil in Eisenach. Um beide Ereignisse ranken sich verschiedene Verschwörungstheorien, die der PUA entkräften wollte. Neue Erkenntnisse gab es nicht, vielmehr wurden die bisherigen Untersuchungsergebnisse bestätigt. Dem Komplex Eisenach widmete der Thüringer PUA insgesamt anderthalb Jahre detaillierter Beweisaufnahme. Eine arbeitsteilige Koordinierung hätte im Bund dazu führen können, mehr Zeit für weniger gut erschlossene Bereiche der Aufklärung zur Verfügung zu haben.

Causa Verfassungsschutz

Im Sommer war dann die Causa Ralf Marschner Thema. Durch journalistische Recherchen war bekannt geworden, dass Marschner alias V-Mann »Primus« in seiner Zwickauer Abrissfirma möglicherweise Uwe Mundlos beschäftigt haben soll. Diese Vermutung wurde in der Vernehmung eines Bauleiters, der beruflich mit Marschner zu tun hatte, bestärkt. Der Verdacht, dass auch Beate Zschäpe für Marschner gearbeitet haben könnte, blieb unbestätigt. Einige Aussagen lassen dies zumindest möglich erscheinen. Im PUA waren verschiedene Personen aus dem Zwickauer Umfeld Marschners geladen. Es zeigte sich zum wiederholten Mal, wie das Bundesamt für Verfassungsschutz () gewalttätige Neonazis als Spitzel anwarb, diese über Jahre auf der Gehaltsliste führte und weitgehend unkritisch mit den hier gewonnenen Informationen umging. Marschner selbst hat unterdessen wenig zu befürchten, da er im Ausland lebt und sich so weiteren Nachfragen und Ermittlungen entziehen konnte. Noch im Jahr 2011 schrieb er auf Facebook: »Heil NSU«.

Auch der V-Mann Thomas Richter alias »Corelli« beschäftigte den Ausschuss erneut. Zuvor waren beim Aufräumen eines Panzerschranks im BfV unbekannte Diensthandys und Sim-Karten des ehemaligen Top-Spitzels aufgetaucht. Wesentliche neue Erkenntnisse zu Richter, der bereits im Jahr 2005 seinem V-Mann-Führer eine CD mit der Aufschrift »NSU/NSDAP« übergeben hatte und selbst mit Telefonnummer und Adresse auf einer Kontaktliste des NSU-Kerntrios vermerkt war, förderte der Ausschuss nicht zu Tage. Die Beantwortung der Frage nach dem Wissen der Geheimdienste zum NSU scheitert im aktuellen PUA erneut an der Blockadehaltung der Behörden. Gleichzeitig setzt der Ausschuss bei Weitem nicht alles daran, dem effektiv zu begegnen. Die V-Mann-Führer von »Primus« und »Corelli« hätten öffentlich befragt werden müssen. Diese Chance, dem Versprechen nach lückenloser Aufklärung nachzukommen, wurde erneut vertan.

Inhaltlich brisant war die Befragung des BfV-Mitarbeiters mit Tarnnamen . Dieser ließ wenige Tage nach Selbstenttarnung des NSU Akten des Verfassungsschutzes zu verschiedenen in Thüringen eingesetzten V-Leuten schreddern. Die Gründe für das Vorgehen blieben lange ungeklärt. Erst durch das öffentlich gewordene Zitat einer bislang unbekannten Aussage Lingens aus dem August 2015 gegenüber dem Bundeskriminalamt wurden Hintergründe bekannt. Lingen hatte damals ausgesagt: »Und da habe ich mir gedacht, wenn […] die Anzahl unserer Quellen im Bereich THS [Thüringer Heimatschutz, Anm. d. Redaktion] und in Thüringen nicht bekannt wird, dass dann die Frage, warum das BfV von nichts gewusst hat, vielleicht gar nicht auftaucht.« Erst nach Protesten und öffentlichem Druck ermittelt nun die Kölner Staatsanwaltschaft gegen Lingen, allerdings nicht aufgrund dieser Vernichtung von Akten, sondern wegen einer zweiten Schredderaktion wenige Tage später.

Immer wieder Ausschluss der Öffentlichkeit

Kritikwürdig ist, wie oft und relativ leicht die Öffentlichkeit während der Sitzungen ausgeschlossen wird. Bei bestimmten Fragen, hauptsächlich wenn es die Geheimdienste betrifft, muss die interessierte Öffentlichkeit den Saal verlassen. Damit stehen Quellenschutz und Dienstgeheimnisse weiter über einer lückenlosen, transparenten Aufklärung. Teilweise wurde die Öffentlichkeit auch ausgeschlossen, weil geladene Zeug_innen schlicht darum baten. Die inhaltliche Vorbereitung wird zusätzlich durch die nur sehr kurzfristig erscheinenden Ankündigungen erschwert. Im Gegensatz zu den PUA in den Ländern arbeitet der Bundestagsuntersuchungsausschuss verschiedenste Themenbereiche im Eiltempo ab.

Etliche Leerstellen

Ein wesentliches Thema ist nach wie vor kaum Gegenstand der Betrachtungen: die internationalen Kontakte des NSU, insbesondere zu Blood&Honour-Strukturen. Diesem bislang unterrepräsentierten Thema möchten die Abgeordneten zwar nachgehen, die Zeit hierfür dürfte aber für eine mehr als oberflächliche Betrachtung kaum reichen. Nur am Rande thematisiert wurde die Rolle des Ku Klux Klan. Auch der Frage nach dem Zusammenspiel zwischen Organisierter Kriminalität und Neonazismus wurde bislang nicht ausreichend nachgegangen.
Eine weitere Leerstelle bleibt das Einbeziehen der Opferperspektiven. Abgesehen von der Sachverständigenanhörung im Dezember 2015, als die Ombudsfrau der Angehörigen der NSU-Opfer, Barbara John, angehört wurde, finden diese keinen Eingang in die parlamentarische Aufarbeitung. Dabei wären die Perspektiven der Betroffenen zentral, um deutlich zu machen, welche Auswirkungen der Neonaziterror auf der einen und die rassistischen Ermittlungen auf der anderen Seite auf die Opfer und Angehörigen hatten. Befürchtungen, dass die Taten mit rassistischen Motiven im Zusammenhang stehen, sind bei den Betroffenen lange vor 2011 präsent gewesen.
Auch die Existenz von institutionellem wird weiterhin in Frage gestellt. So kann der Dortmunder Staatsanwalt Heiko Artkämper auch heute problemlos vor dem PUA zu Protokoll geben, dass das Motiv der Blutrache »im deutschen Moralsystem“ nicht vorkomme und so die rassistisch-kriminalisierenden Ermittlungspraxen im Opferumfeld legitimieren. Armin Schuster (CDU) ging unterdessen sogar soweit, den Ausschussmitgliedern der Fraktionen von Grünen und Linken vorzuwerfen, mit diesem »schlimmen Vorwurf« ihre politische Gesinnung vor Verantwortung zu stellen.

Viele offene Fragen. Kundgebung in Berlin anlässlich des Beginns des NSU-Prozesses 2013. Foto: apabiz

Viele offene Fragen. Kundgebung in Berlin anlässlich des Beginns des NSU-Prozesses 2013. Foto: apabiz

Falsche Analysen – unzureichende Konsequenzen

Neben der inhaltlichen Aufklärung erarbeitet der PUA Handlungsempfehlungen für den . Das Bekanntwerden des rechten Terrornetzwerkes und das damit deutlich gewordene Komplettversagen deutscher Ermittlungsbehörden hatte, nicht zuletzt aufgrund der Forderungen des ersten PUA, Änderungen der sogenannten Sicherheitsarchitektur zur Folge. Das noch 2011 gegründete Gemeinsame Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus (GAR) ging mittlerweile im Gemeinsamen Extremismus- und Abwehrzentrum (GETZ) auf. Hier soll die angemahnte bessere Kommunikation zwischen Geheimdiensten und Polizeibehörden stattfinden. Federführend sind BfV und BKA. Dabei ging ausgerechnet die Behörde, der auch nach Auffassung der Parlamentarier_innen die Hauptverantwortung für das Nicht-Erkennen des Rechtsterrorismus zukommt, durch Zuwachs an Budget und Befugnissen gestärkt aus dem Skandal hervor: das Bundesamt für Verfassungsschutz. Juristische Konsequenzen auf personeller Ebene gab es bis zum heutigen Tage keine. Das V-Leute-System wird den NSU-Skandal mehr oder weniger unbeschadet überstehen. Dass Geheimdienste nicht demokratisch kontrollierbar sind, dürfte jedoch allen klar sein, die einen der PUA mitverfolgt haben. Auch fünf Jahre nach Bekanntwerden des NSU wird gemauert, wo es nur geht. Immer wieder mussten die Ämter zähneknirschend eingestehen, dass offenbar doch nicht alle relevanten Informationen an die Ausschüsse übersandt wurden.

Das Nicht-Erkennen von institutionellem Rassismus in den Polizei- und Verfassungsschutzbehörden führte dazu, dass in den Empfehlungen neben Fragen der behördenübergreifenden Zusammenarbeit zwar Schulungsbedarf in Sachen »Fehlerkultur« und »interkultureller Kompetenz« Erwähnung finden, Rassismus jedoch weiter als Fehlverhalten Einzelner bagatellisiert wird. Die strukturellen Benachteiligungen und Stigmatisierungen der Opferangehörigen sprechen eine andere Sprache. Beide Forderungen dürften fromme Wünsche der Bundesregierung bleiben. Ob Personen, die seit Jahren im Dienst und in ihren rassistischen Vorurteilen gefestigt sind aufgrund entsprechender Schulungen von diesen abweichen, darf bezweifelt werden. Auch dass einzelne Beamte es tatsächlich wagen, Fehler innerhalb des eigenen Kollegiums anzuzeigen und damit Gefahr laufen, als Nestbeschmutzer_innen zu gelten, bleibt unwahrscheinlich. Welch eklatanten Wissenslücken auch heute zum Teil noch bei Ermittler_innen bestehen, zeigte unlängst ein ehemaliges Mitglied der »BAO-Trio« bei einer Befragung im Dezember 2016. In den Turner-Tagebüchern sähe er keine Blaupause für die rechtsterroristischen Verbrechen, weil es da um Morde an »schwarzen Menschen« ginge und der NSU ja »arabisch-stämmige« Menschen ermordet hätte.

Jede Menge offene Fragen

Ein PUA ist genau wie ein Gerichtsprozess ein oftmals hoch bürokratischer Akt, der sich an Detailfragen abarbeitet. Darüber dürfen jedoch nicht die großen Zusammenhänge und offenen Fragen vergessen werden. Bis heute unbeantwortet ist die Frage der Opferauswahl. Die Forderung der Angehörigen nach Erklärungen, warum gerade ihre Väter, Söhne oder Töchter sterben mussten, gilt nach wie vor. Auch die Frage nach der Rolle der Verfassungsschutzbehörden und dem tatsächlichen Ausmaß der Verstrickung in den rechten Terror ist noch lange nicht abschließend geklärt. Das Unterstützungsnetz des NSU ist bis heute nur ansatzweise aufgedeckt. Gerade an den Tatorten liegt die Vermutung nahe, dass der NSU hier auf Hilfe zählen konnte. Selbst der Ausschussvorsitzende Clemens Binninger (CDU) widerspricht der Lesart der Bundesanwaltschaft vom NSU als Trio mittlerweile offen.

Das kommende Jahr wird einen wichtigen Punkt in der weiteren Auseinandersetzung mit den Verbrechen des NSU markieren. Das Ende des Gerichtsprozesses in München sowie der PUA im Bund, in Hessen und NRW ist längst absehbar. Damit wird der überwiegende Teil staatlicher Aufklärungsversuche zum Erliegen kommen. Eine kritische Öffentlichkeit, die sich nicht mit der Erzählung einer isolierten Drei-Personen-Zelle abspeisen lassen will, muss nun über neue Wege nachdenken, den Druck weiter aufrecht zu erhalten. Den behördlichen Rassismus endlich ernsthaft zu thematisieren, muss auch weiterhin eine zentrale Forderung bleiben. Im Abschlussbericht des Bundestagsuntersuchungsausschuss wird er mit aller Wahrscheinlichkeit ein weiteres Mal nicht auftauchen.

 

Weitere Informationen unter: www.nsu-watch.info/bundestag und twitter.com/nsuwatch_bt