2. Verhandlungstag im Prozess zum antisemitischen und rassistischen Anschlag von Halle. Mittwoch, 22. Juli 2020 – Zusammenfassender Bericht

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An diesem Verhandlungstag wird zunächst das Video des antisemitischen und rassistischen Anschlags am 9. Oktober 2019 in Halle in Augenschein genommen. Einige Nebenkläger*innen verlasssen währenddessen den Saal. Danach wird der Angeklagte von einigen Verfahrensbeteiligten befragt. Dabei gibt es viele Wiederholungen dessen, was schon am ersten Prozesstag festgestellt wurde, immer wieder äußert sich der Angeklagte antisemitisch und rassistisch oder versucht detaillierte Ausführungen zu seinen Waffen zu machen. Dabei entsteht der Eindruck, dass er dieses Wissen weitergeben möchte. Einige Nebenklagevertreter*innen gelingt es, den Angeklagten beispielsweise mit Ermittlungsergebnissen zu seinem Netzwerk zu konfrontieren. Daraufhin bricht der Angeklagte wiederholt einzelne Befragungen ab. Wieder verzichten wir in diesem zusammenfassenden Bericht darauf, die ideologischen Ausführungen des Angeklagten einfach zu reproduzieren. Jedoch werden diese zur Verdeutlichung des Vorgehens und der Ideologie des Angeklagten von uns zusammengefasst wiedergegeben. Auch werden wir seinen Namen nicht nennen.

Der Verhandlungstag beginnt mit einigen Ankündigungen der Vorsitzenden Richterin Ursula Mertens. Unter anderem sagt sie, Mutter, Vater und Schwester des Angeklagten hätten schriftlich angekündigt, von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, sie werde sie daher abladen. Dem widerspricht u.a. die Nebenklagevertreterin Dr. Kati Lang, dies müsse die Familie in der Hauptverhandlung erklären.

Danach wird das vom Angeklagten während des antisemitischen und rassistischen Anschlags live gestreamte Video auf mehreren, für alle Verfahrensbeteiligten und die Öffentlichkeit einsehbaren Monitoren in Augenschein genommen. Nebenklagevertreter Alexander Hoffmann sagt kurz nach Beginn: „Ich würde gerne die Aufmerksamkeit des Sachverständigen Leygraf auf das Grinsen des Angeklagten richten, ich habe den Eindruck, Sie schauen nur auf den Film.“ Während das Video gezeigt wird, verlassen mehrere Nebenkläger*innen den Saal. Im Video selbst ist erst nach ca. 15 Minuten das erste Mal die Polizei sichtbar, zu diesem Zeitpunkt hatte der Täter Jana L. und Kevin S. bereits ermordet. Nachdem das Video beendet ist, sagt die Vorsitzende Richterin: „Der Einwand des Herrn Hoffmann, dass der Angeklagte gegrinst hat, das haben wir alle registriert.“ Nach der Inaugenscheinnahme folgt eine 45-minütige Pause.

Nach der Pause wird der Angeklagte von den Verfahrensbeteiligten befragt, die BAW macht den Anfang. Der Angeklagte bestätigt, dass er die Musik, die während des Anschlags im Video zu hören ist, vorher geplant und bewusst ausgesucht habe. Er bestätigt auch, dass er mit dem Video andere zu Anschlägen habe motivieren wollen, er habe zeigen wollen, dass improvisierte Waffen funktionieren würden, dass man sich „wehren“ könne, „mit wenigen Mitteln.“ Diese Ziele habe er auch in seinen Dokumenten benannt, die eigentliche Tat sei erst auf „Platz 3“ gewesen. Was er im Video gesagt habe, sei größtenteils improvisiert gewesen. Der Angeklagte spricht auf Fragen erneut über die Brandsätze, die er über die Mauer der Synagoge warf, er habe gehofft, etwas werde Feuer fangen. Angesprochen auf den Mord an Jana L. gibt er an, er habe den Vorsatz gehabt, jeden, der ihn störe, anzugreifen. Der Mord an ihr sei eine schnelle, spontane Entscheidung gewesen, ihr Erscheinungsbild habe keine Rolle gespielt. Bundesanwalt Lohse entgegnet, der Angeklagte habe sich bei der Vernehmung beim Ermittlungsrichter abschätzig über Jana L. geäußert. Der Angeklagte sagt, er hätte bei anderen wahrscheinlich dasselbe gemacht, er habe nichts gegen sie speziell gehabt. Lohse fragt danach, was der Plan des Angeklagten gewesen sei, nachdem er bemerkt habe, dass er nicht in die Synagoge kommen werde. Der Angeklagte sagt, er habe herumfahren wollen, um Muslime zu suchen und diese zu „bekämpfen“. Der Kiez-Döner sei ihm nicht bekannt gewesen.

Auf Nachfragen von OStA Schmidt gibt er an, er habe das Feuergefecht mit der Polizei aufgenommen, weil es notwendig gewesen sei; wenn er an seiner Tat gehindert werde, müsse er kämpfen, damit er weitermachen könne. Schmidt fragt nach dem „Vorfall in Landsberg“ [in Wiedersdorf]und nach der Vorstellung des Angeklagten, wie schwer die beiden Personen verletzt gewesen seien. Dieser sagt, die Pistole sei sehr schwach gewesen, er haben sie noch nicht einmal anschießen wollen, weil er keine weißen Menschen habe erschießen wollen. Schmidt fragt nach der Formulierung „Gewinnen oder sterben“. Der Angeklagte sagt, „gewinnen“ sei, seine „Feinde“ zu besiegen. Der Angeklagte sagt erneut, er habe sich mit anderen nicht über Politik unterhalten. Er spricht davon, schon in der Schule gewusst zu haben, dass es „Tabuthemen“ gebe, die man in Deutschland nicht ansprechen dürfe. Schmidt fragt, ob das Attentat ein Fehler gewesen sei. Das verneint der Angeklagte vehement, er benennt lediglich seine nicht funktionierenden Waffen als einen Fehler. Schmidt hält zum Abschluss seiner Befragung eine kleine Ansprache: „Es ist ja so, Sie werden eines Tages sterben, alle anderen auch. Folgt nicht daraus, dass wir da gleich sind und dass wir alle, die wir sterben, ein Recht zu leben haben, ein gleiches Recht zu leben? Nehmen Sie es mit, Sie haben sicherlich oder wahrscheinlich einige Zeit, darüber nachzudenken.“

Die Befragung des Angeklagten wird nun von seinen Verteidigern übernommen. Diese zielen offenbar darauf ab, den Vorsatz des Angeklagten am 9. Oktober 2019 in Frage zu stellen, da er nicht sicher gewusst habe, dass sich Personen in der Synagoge befinden und er keinen konkreten Pllan gehabt habe. Die- Befragung wird sowohl von der Vorsitzenden Richterin als auch von Vertreter*innen der Nebenklage mehrfach als unzulässig beanstandet. Mertens sagt, sie habe in Erinnerung, dass es der Plan des Angeklagten gewesen sei, nach Halle zu fahren, um die Synagoge zu überfallen, von da aus sei es spontan gewesen. Es sei ganz klar seine Aussage gewesen, dass er sich bewusst Jom Kippur ausgesucht habe. Nebenklageanwältin Kristin Pietrzyk bezeichnet die Fragen als „Schutzbehauptung“. Auch weitere Fragen der Verteidigung werden von Nebenklagevertreter*innen beanstandet, da sie zu suggestiv seien oder juristische Bewertungen wie „Tötungsabsicht“ abfragten, die der Angeklagte nicht aus eigener Wahrnehmung beantworten könne. Die Richterin schließt sich an und fordert die Verteidigung auf, offen zu fragen. Der Angeklagte betont auf Fragen seiner Verteidiger erneut, dass er keine Weißen habe erschießen wolle. In Wiedersdorf sei es ihm um das Auto gegangen, das er gebraucht habe. Dort sei für ihn der Anschlag noch nicht vorbei gewesen; so lange er noch Waffen dabei habe und kämpfen könne, hätte er weiter gemacht. Die Polizisten habe er bekämpfen müssen, um weiter zu kämpfen.

Dann beginnt die Nebenklage mit ihrer Befragung des Angeklagten. RA Sebastian Scharmer lässt zunächst ein Bild aus den Dokumenten des Angeklagten in Augenschein nehmen, darauf ist dessen Arsenal an Sprengsätzen zu sehen. Scharmer weist auf die Beschreibung „Nail Bombs“, also Nagelbomben, hin. Der Angeklagte erklärt daraufhin angeregt die Wirkung von Nagelbomben. Scharmer fragt, ob der Angeklagte mit den Anschlägen von David Copeland in London oder mit dem Anschlag des NSU in der Keupstraße in Köln etwas anfangen könne. Diese Frage lässt der Angeklagte unbeantwortet, er sagt stattdessen, dass Nagelbomben sehr häufig eingesetzt würden, das lasse sich nicht vergleichen. Scharmer fragt, warum der Angeklagte bei dem Angriff auf den Kiez-Döner eine Nagelbombe gewählt habe, dieser sagt, die habe er „am Mann“ gehabt. RA Erkan Görgülü fragt, ob der Angeklagte inzwischen seinen Kampf beendet habe. Der Angeklagte sagt: „Kein Kommentar.“ Auf Frage des Bevollmächtigten der RAin Friedman, RA Derin, zur Situation am Anschlagstag, bei der der Angeklagte eine Schwarze Person angefahren hat, sagt der Angeklagte, er habe wegen des kaputten Autos keine großen Ausweichbewegungen machen können, er hätte diese auch nur aus Selbstschutz gemacht. Das Leben der angefahrenen Person habe er nicht schützen wollen, antwortet er lachend. Bei einer weißen Person hätte er sich vielleicht durch größeres Ausweichen selbst in Gefahr gebracht, so der Angeklagte weiter.

RAin Kristin Pietrzyk fragt nach weiteren Plänen des Angeklagten, wenn sein Auto nicht kaputt gewesen wäre. Dieser sagt, es gäbe auch woanders Synagogen. Sie fragt nach dem Begriff „weiße Krieger“, den er am Vortag für einen Attentäter in Norwegen verwendet hatte. Der Angeklagte sagt, er hätte eigentlich gern dessen Namen verwendet, der sei ihm aber nicht mehr eingefallen, den Begriff „weißer Krieger“ habe er selbst zusammengefügt, die Attentäter seien weiß und sie seien Krieger. Auf Frage sagt der Angeklagte, er habe gehofft, dass Personen aus der Synagoge kommen, er hätte sie dann erschossen, dafür sei er da gewesen. Er bestätigt außerdem, dass er die Lieder, die im Video zu hören sind, gezielt ausgesucht habe. Als er auf Fragen von RAin Pietrzyk beginnt, ideologische Ausführungen zu machen, sagt Pietrzyk: „Herr Angeklagter, Sie hatten die Möglichkeit, einen zusammenhängenden Bericht abzugeben gestern, das hatten Sie, jetzt stelle ich Fragen, ich werde Ihnen nicht die Bühne geben“. Daraufhin sagt der Angeklagte, er werde keine weiteren Fragen Pietrzyks beantworten. Pietrzyk sagt, sie gebe dann eine Liste mit ihren Fragen ans Gericht, das sich die Fragen dann zu eigen machen könne.

Nebenklage-RA Alexander Hoffmann sagt, an den Gegenständen aus dem 3D-Drucker sei DNA von dritten Personen gewesen. Der Angeklagt sagt, er habe diesem mal seinem Vater gezeigt, der habe das für Spielzeug gehalten. Er habe den Drucker 2018 gekauft. Er bestätigt, dass sein Vater gedruckte Dinge angefasst habe, aber keine Waffen, die habe sein Vater nicht gekannt. Hoffmann hakt nach, wie der Angeklagt ausschließen könne, dass sein Vater in sein Zimmer gegangen sei. Der Angeklagte sagt, das mache sein Vater nicht. Auf die Frage, ob er selber geputzt habe, sagt der Angeklagte: „Natürlich.“ Er fragt zurück, ob Hoffmann seine Mutter putzen lassen würde. Dieser erwidert, er befrage den Angeklagten und nicht anders herum: „Wir haben unterschiedliche Rollen, das müssen Sie einsehen!“ Hoffmann hinterfragt dann das Vertrauen des Angeklagten in seine Verwandten, weil er das Zimmer bei seiner Mutter abgeschlossen habe. Der sagt, bei seinem Vater hätten nur Werkzeuge rumgelegen, bei seiner Mutter seien die Waffen im Bettkasten gewesen, seine Schwester sei mit ihrem Kind vorbei gekommen, das krame überall rum. Hoffmann fragt, ob der Angeklagte mal im Umfeld seiner Schwester antisemitische Thesen und Positionen vertreten habe. Das verneint dieser, es könne nur sein, dass ihm mal was rausgerutscht sei, aber das gehöre da nicht hin, das seien nur entfernte Bekannte, die er nur mal zum Bier getroffen habe.

Hoffmann fragt, ob der Angeklagte die Verschwörungstheorie vom „Großen Austausch“ kenne. Dieser sagt, er kenne „die Wahrheit“, er habe das Manifest des Christchurch-Attentäters, das diesen Namen trägt, am Tag des Erscheinens, bzw. am nächsten Tag gelesen, aber er habe schon seit 2015 gewusst, dass „die Weißen ausgetauscht“ werden sollten. Der Angeklagte weigert sich, Hoffmanns Fragen nach den Internetseiten, die er besucht habe, zu beantworten: „Warum sollte ich?“ Er wolle keine Leute „anscheißen“: „Ich will meine eigenen Leute schützen natürlich.“ Auf Fragen sagt er, er kenne die Leute aus dem Internet nicht.

Dann geht es darum, dass der Angeklagte sich entschieden habe, nicht mehr Teil der Gesellschaft zu sein und nicht mehr zu arbeiten. Hoffmann fragt, wann denn dem Angeklagten ein Nichtdeutscher die Arbeit weggenommen haben solle. Als der Angeklagte beginnt allgemeine Ausführungen zu machen, unterbricht Hoffmann ihn und fragt nach seinem konkreten Erleben. Hoffmann fügt hinzu, dass der Angeklagte ihm hier irgendwelche Theorien erzählen wolle, aber im Konkreten nichts sagen könne, dabei hätten ihn seine Bundeswehrkameraden mitschleppen müssen und er habe seinen Eltern auf der Tasche gelegen. Daher, so Hoffmann, wolle er wissen, welcher Job dem Angeklagten weggenommen worden sei. Der Angeklagte setzt immer wieder nur zu allgemeinen Ausführungen an. Auf Frage nach der Selbstbezeichnung „Anon“ im Anschlagsvideo sagt der Angeklagte, er werde Hoffmann nicht das Internet erklären, das sei etwas von „jungen Leuten“. Hoffmann fragt nach einem Stangenmagazin aus dem 3D-Drucker, auf dem die DNA von einer unbekannten Person gewesen sei. Der Angeklagte sagt, er habe alles in der Küche seines Vaters abgewaschen und habe Pappen aus Gemeinschaftscontainern verwendet. Hoffmann fragt dann nach Feminismus und der Angeklagte sagt, dass dieser übrigens jüdisch sei. Vorsitzende Richterin Mertens: „Dann hat ja das Judentum etwas Nettes hervorgebracht.“ Angeklagter: „Ansichtssache.“ Hoffmann fragt nach einem verschlüsselten Container auf der Festplatte des Angeklagten und ob sich dessen Name auf „Pepe, den Frosch“ beziehe. Der Angeklagte sagt, das sei möglich und dass er nun keine weiteren Fragen von Hoffmann beantworten werde.

RA Gerrit Onken fragt danach, was dem Angeklagten denn zwischendurch mal „rausgerutscht“ sei. Dieser sagt, er habe gesagt, es könne sein, dass ihm was rausgerutscht sei, weil er es nicht wisse; vielleicht sei es um Tagespolitisches gegangen, das wisse er nicht, wenn er Bier getrunken habe. Es sei aber eher selten gewesen, er habe die Stimmung nicht versauen wollen. Onken sagt, der Angeklagte habe angegeben, seine Leute schützen zu wollen, und fragt, ob er dabei bleibe, dass er im Internet niemals selbst kommuniziert habe. Der Angeklagte sagt, natürlich habe er im Forum mal einen Kommentar gemacht, bei politische Themen aber eher nicht. Onken fragt nach Boards im Internet. Der Angeklagte sagt, diese seien nicht sicher und da sie nicht sicher seien, werde er sie nicht benennen. Onken fragt, wie viele Menschen er schützen wolle. Angeklagter: „Wie viele Internetanschlüsse gibt es?“ Onken: „Hier gilt das Gleiche: Wenn sie Faxen machen wollen, können wir das abbrechen. Sie müssen nicht mit mir reden, ich will nicht mit Ihnen reden. Sie müssen sich auch nicht als neunmalkluger 17-Jähriger inszenieren. Spielen Sie keine Spiele!“ Angeklagter: „Ich spiele sehr gerne Spiele, deswegen beantworte ich Ihnen keine Fragen mehr.“

Als nächstes fragt RAin Assia Lewin unter anderem, woran der Angeklagte Juden erkenne, woraufhin der Angeklagte antisemitische Ausführungen macht. Sein Plan sei am 9. Oktober nicht aufgegangen, er empfinde nur Reue für die weißen Opfer, sagt der Angeklagte auf weitere Fragen. Er macht deutlich, dass ihm nur leid tut, dass er seinen Plan für antisemitische und rassistische Morde an diesem Tag nicht umsetzen konnte. RA Juri Goldstein fragt danach, ob sich der Angeklagte als Antisemit und Nazi bezeichnen würde. Der Angeklagte verneint, nicht jeder Antisemit sei Befürworter des Nationalsozialismus. RAin Katrin Kalweit fragt, ob sich der Angeklagte auch nach seiner OP mit Leuten auf ein Bier getroffen habe, das verneint dieser. Sie fragt, ob der Angeklagte zur Synagoge in Halle/Saale recherchiert habe. Das bejaht er, er habe aber nur Standort und Anfahrt erfahren können. Er macht auch Angaben zu seinen Internetrecherchen zu Jom Kippur, er habe angenommen, dass in der Mittagspause Leute aus der Synagoge herauskommen würden. Dass er am Mittag angekommen sei, sei aber Zufall gewesen. Sein Plan sei gewesen, früh aufzustehen, etwas zu essen, die Datei hochladen und dann hinzufahren.

RA Scharmer fragt nach „Mark“, mit dem der Angeklagte gechattet habe. Der Angeklagte sagt, das sei „irgendeine Person aus dem Internet“. Er habe mit ihm auf zwei Seiten gechattet, die er nicht nennen würde; die zweite, wo er „frei“ habe reden können, sei im Darknet gewesen. Er habe im Darknet ein paar seiner Erkenntnisse zu improvisierten Waffen dargestellt. Scharmer fragt, wie es zu der Spende von 0,1 Bitcoin durch „Mark“ gekommen sei. Der Angeklagte sagt, er habe auf der Seite im Darknet geschrieben, wenn es gefallen habe, könne man ihm Bitcoin zukommen lassen. Er habe diese dann für 1.000 Euro verkauft an eine Person aus einem Darknetforum. Die Übergabe habe bei einem McDonald‘s in Eisleben mit Internet stattgefunden, diese Person habe das gleich überprüfen wollen. Der Angeklagte sagt, mit dem Geld habe er seine Waffen finanziert und ein Smartphone gekauft. Scharmer sagt, der Angeklagte habe angegeben, dass er die Bitcoin für ein Versprechen bekommen habe. Der Angeklagte gibt an, er habe gesagt, er baue Waffen, weil er Muslime nicht möge. Er habe gewollt, dass sich andere Leute auch bewaffnen können, um sich selbst zu schützen gegen „Muslime, Schwarze, Ausländer“. Am Anfang seien vier Personen im Chat gewesen, am Ende nur noch „Mark“ und er.

RA Hermann sagt, eine der ersten Fragen des Angeklagte nach seiner Festnahme beim Ermittlungsrichter sei gewesen, ob der Internetstream durchgekommen ist. Der Angeklagte bestätigt das, er habe gehofft, dass dieser alle, die es interessiere, erreicht habe. Auf die Frage, ob er seine Tat als Beispiel sehe, sagt der Angeklagte: „Als Beispiel dafür, wie man es nicht tun sollte.“ Aus der Nebenklage wird gefragt, ob der Angeklagte schlechte Erfahrungen in politischen Diskussionen gemacht habe. Dieser sagt,keine konkreten, aber wenn man was abseits vom Mainstream nenne, „dann schauen einen alle an, als wäre man Außerirdischer.“ Das sei eine Erkenntnis, die er schon seit Jahrzehnten habe. Er wolle die Stimmung nicht verderben und keine Leute vor den Kopf stoßen. Auf die Frage nach Ausspähfahrten sagt der Angeklagte, es habe zwei gegeben, er sei nur an der Synagoge vorbeigelaufen, er habe die Fahrt geübt und geschaut, wo er habe parken können. Auf die Frage, ob sich der Angeklagte noch als Krieger sehe, sagt der Angeklagte, wenn dann als keinen sehr guten, und zur Zeit sei er gefangen. Der Prozesstag endet um 16:15 Uhr.