Der Prozess zum Mord an Walter Lübcke und zum Angriff auf Ahmed I. – Die Verhandlungstage 13 bis 15.

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13. Prozesstag, 27.08.2020

Im Prozess zum Mord an Walter Lübcke und zum rassistischen Anschlag auf Ahmed I. wurde am 27. August 2020 Daniel Muth, der Leiter der Soko „Liemecke“, die nach dem Mord an Lübcke eingerichtet wurde, zu den Ermittlungen vor und nach der Festnahme von Stephan Ernst befragt. Obwohl ein politisches Motiv für den Mord an Walter Lübcke nicht ausgeschlossen wurde, wurden die Ermittlungen hierzu erst verstärkt, nachdem Umfeld und Familie als Täter*innen nicht mehr in Frage kamen. Zu den Ermittlungen zum rechten Motiv nannte Muth auch die Veranstaltung in Lohfelden, deren Besucher*innen ermittelt werden sollten. Auch die lokale rechte Szene sollte in den Blick genommen werden. Darüber hinaus machte er keine Angaben, auch nicht zu den erneuten Morddrohungen gegen Lübcke 2019. Am 14. Juni 2019 habe er den Anruf bekommen, dass eine Hautschuppe von Ernst auf dem Hemd von Lübcke gefunden worden sei, woraufhin dieser festgenommen wurde. Der Zeuge berichtete außerdem zur Vernehmung von Ernst und zu weiteren Ermittlungsergebnissen.

Nach einigen vom Vorsitzenden Richter Sagebiel zu Beginn verkündeten Formalien wurde der einzige Zeuge des Tages in den Gerichtssaal gerufen. Daniel Muth vom LKA Hessen, Leiter der Soko „Liemecke“. Der Vorsitzende Richter Sagebiel forderte den Zeugen auf, erst einmal von der Soko zu berichten. Muth sagte, dass er am 4. Juni 2019 mit der Leitung der Soko aus dem Innenministerium betraut worden sei, zuvor habe er schon aus den Medien und polizeiintern vom Mord an Walter Lübcke erfahren. Er sei dann zum Tatort gefahren und habe sich dort auf den Stand bringen lassen. Dort sei für ihn neu gewesen, dass die Schussverletzung Lübckes nicht direkt auf der Terrasse entdeckt worden sei, sondern die Polizei erst gegen 4:00 Uhr nachts informiert worden sei. Erst bei der Leichenschau durch den Kriminaldauerdienst sei die Schussverletzung dann identifiziert worden. Dann sei der „große Apparat“ in Gang gesetzt worden. Damit habe man am Haus der Lübckes auch keinen polizeilichen Tatort mehr vorgefunden, sondern einen „Ereignisort“. Auf diesem waren im Zuge der Rettungsmaßnahmen Möbel verschoben worden und er war dann gereinigt worden. Der Fokus der Polizeiarbeit habe dann auf Spurensuche und -sicherung gelegen.

Die Ermittlungsarbeit habe sich um verschiedene Hypothesen gedreht, die man nach und nach habe ausschließen wollen, berichtete Muth weiter. Er zählte auf: Suizid, vertuschter Suizid, ein Unfall und Fremdeinwirkung. Da ein Suizid schnell durch fehlende Schmauchspuren ausgeschlossen worden sei, wurden auch Hypothesen gebildet, warum und wer Walter Lübcke umgebracht haben könnte. Der gereinigte Tatort sei zunächst nicht zu erklären gewesen, außerdem habe man zunächst nicht ausgeschlossen, dass die Familie Lübckes für den Mord verantwortlich sein könnte. So sei der Ersthelfer A. in den Fokus gerückt und festgenommen worden. Er habe dann allerdings sein Verhalten schlüssig erklären können. [Medienberichten ist zu entnehmen, dass er den Tatort reinigte, um der Familie Walter Lübckes den Anblick der Rettungsmaßnahmen zu ersparen. Das geschah zu einem Zeitpunkt, an dem man von einer natürlichen Todesursache ausging]. Auch die Familie habe bald nicht mehr als verdächtig gegolten. Am 9. Juni sei in der Soko eine „gewisse Ernüchterung“ eingetreten, er habe als Leiter eine „große Ansprache“ gehalten, dass es gut sei, Hypothesen auszuschließen. Für ihn sei dann klar gewesen, eine politische Motivation für den Mord habe eine höhere Wahrscheinlichkeit. Muth zählte auf, ein islamistisches Motiv sei zu vernachlässigen gewesen, ein politisch „linkes“ Motiv hätten Winkraftgegner*innen gehabt und an ein rechtes Motiv habe man wegen der Veranstaltung in Lohfelden gedacht.

Am 14. Juni 2019 hatte er, Muth, eigentlich beabsichtigt, einen Teil der Kräfte in Ruhe zu versetzen. Um 13:30 habe er allerdings einen Anruf bekommen: Auf dem karierten Hemd von Walter Lübcke hatte es einen DNA-Personentreffer gegeben, der auf Stephan Ernst passte. Es handelte sich dabei um eine einzelne Hautschuppe. Darüber hatte er im kleinen Kreis diskutiert, denn Einzelne seien der Meinung gewesen, es könne sich um eine Sekundär- oder Tertiärübertragung handeln. Der Fakt, dass Stephan Ernst für „politisch motivierte Gewalt, rechts“ polizeibekannt sei, hatte die Hypothese stärker gemacht. Man habe dann die Möglichkeit einer Sekundär- oder Tertiärübertragung geprüft und diese ausschließen können. Muth habe beschlossen, Ernst schnell festnehmen zu lassen.

Sagebiel fragte, wie es zu Stephan Ernsts erster Vernehmung ohne Rechtsbeistand gekommen sei. Muth gab an, bei seiner Festnahme sei Ernst „verschlossen“ gewesen, er hätte die Gelegenheit gehabt, sich einen Verteidiger zu nehmen. In den Akten von Ernst hätten sie festgestellt, dass er in anderen Verfahren irgendwann gestanden hätte, daher hätte er, Muth, in Abstimmung mit dem GBA, Beamte beauftragt, in die JVA zu fahren, um Ernst ein Gespräch anzubieten, dies hatte dieser abgelehnt. Am 25. Juni habe dann die JVA angerufen, und gesagt, Ernst wünsche sich ein Gespräch. Ernst habe verneint, einen Anwalt bei dieser Vernehmung dabei haben zu wollen.

Im Folgenden machte Muth Angaben über die Tatortarbeit, die Auswertung der Telekommunikation und der Asservate der Hausdurchsuchung, sowie das Waffenversteck. So berichtete Muth von Hubschrauberüberflügen über das Wohnhaus der Familie Lübcke, um Bilder des Geländes anzufertigen und von 3D-Rekonstruktionen, von denen im Anschluss einige in Augenschein genommen wurden. Muth gab an, bei Ernst sei festgestellt worden, dass er über 200 Nachrichten im Threema-Chat mit Hartmann aktiv am 3. Juni 2019 gelöscht hatte. Danach hätten sich er und Hartmann noch einmal geschrieben, es sei um eine Verabredung auf ein Bier gegangen. Eine datumsgebundene Löschung habe man auf Hartmanns Handy nicht feststellen können, aber auch bei ihm seien in ähnlichem Umfang Chatnachrichten mit Ernst gelöscht worden. Man hatte auch Bilder von der Dashcam gefunden, darauf seien Aufnahmen des Hauses der Lübckes gewesen, die Dashcam selbst sei nicht gefunden worden.

In Bezug auf das Waffenversteck gab Muth an, die Waffen seien sehr gut und „professionell“ verpackt gewesen, man hätte noch Jahre später damit schießen können. Die beisitzende Richterin Adlhoch fragte nach den Schießkladden in den Schützenvereinen, in denen Ernst und Hartmann geschossen haben. Muth bestätigte, dass sich beide in die Kladden der Schützenvereine Sandershausen und Grebenstein eingetragen hätten, Ernst zum Teil unter Aliasnamen. Es sei aber bis heute unklar, ob diese Schießkladden vollständig seien. Aldhoch fügte hinzu, es hätten sich abweichende Termine ergeben, die nicht in den Kladden vermerkt seien. Daran anschließend wandte sich die Vernehmung den möglicherweise in der Tatnacht ausgewechselnden Nummernschildern an Ernsts Auto zu. Ernst hatte aber der zweiten Vernehmung angebeben, falsche Nummernschilder auf seine eigenen aufgeschraubt zu haben. Auf den in Augenschein genommenen Bildern sind tatsächlich Bohrlöcher in seinem Nummerschild zu sehen.

Muth berichtete, dass bei Ernst und Hartmann viel Material habe gesammelt werden können, aus dem eine rechte Gesinnung deutlich werde. Bei Hartmann wurde das Buch von Akif Pirinçci gefunden, in dem der Name Lübckes markiert wurde, dies wurde vor Gericht in Augenschein genommen. Bei den Finanzermittlungen zu Ernst habe sich herausgestellt, dass dieser sie seit 2015 mit rechten Betreffs versehen habe: „BRD Zwangsabgabe“, „Lügenpresse“, „Volksverräterbehörde“, „BRD Hurensöhne“, „An die Wand mit euch“. Er habe außerdem an die Identitäre Bewegung gespendet. Bei Hartmann habe man außerdem Waffen, Waffenteile, Hitlerbüsten, zum Teil mit Hakenkreuzen, gefunden. Muth sprach dann von den Schießtrainings und Waffenlagern im Wald, von denen Ernst berichtet habe und sagt, sie seien immer noch sehr interessiert daran, dass Ernst ihnen diese zeige. Er ließ offen, ob die Polizei bereits vor Ort gesucht hat. Muth sagte auf Frage, der Name Hartmann sei erst durch die Einlassung von Ernst am 25. Juni 2019 in den Fokus geraten, daraufhin habe man ihn festgenommen.

Der Vertreter des GBA, OStA Killmer, fragte danach, ob Hartmanns Handy am Tatort in eine Funkzelle eingeloggt gewesen sei. Muth erklärte, das Handy sei an dem Abend in keine Funkzelle eingeloggt gewesen, es sei wohl im Flugmodus mit WLAN benutzt worden, denn um 22:36 Uhr sei eine Whatsapp-Nachricht an eine „Karibikschlumpfine“ verschickt worden. Es habe nicht festgestellt werden können, welches WLAN benutzt worden sei, aber in Istha gebe es kein offenes WLAN, daher habe man das ausgeschlossen, dass das Handy dort gewesen sei. Später sagte Muth auf Frage der Verteidigung Hartmann zu diesem Thema, man habe die Fritzbox von Hartmann nicht diesbezüglich auswerten können, da sie diese bei der Durchsuchung nicht mitgenommen hätten, später sei sie nicht mehr da gewesen, da der Haushalt aufgelöst worden sei.

Es ging im Anschluss anhand von Bildern erneut um den möglichen Weg von Hartmann am Tatort. Muth gab an, man habe keine entsprechenden Spuren am Tatort gefunden. Als es um die erste Vernehmung von Ernst ging, stellte sein Anwalt, Kaplan, in Aussicht, dass Ernst Angaben zum genauen Ort der Schießtrainings machen werde. Auf Fragen der Verteidigung von Hartmann sagte Muth, man habe die Besucher*innen der Veranstaltung in Lohfelden feststellen wollen und habe auch schauen wollen, welche Neonazis lokal aktiv seien.

Als der Zeuge entlassen war, gab RA Clemens eine Erklärung zu dessen Aussage ab. Er sagte, die Aussage habe ergeben, dass Hartmann nicht am Tatort gewesen sei, außerdem zog er das politische Motiv für die Tat insgesamt in Zweifel. Der Vorsitzende Richter Sagebiel sagte, Clemens dürfe sein Plädoyer nicht vorweg nehmen und entzog ihm schließlich das Wort. Clemens kündigte einen Befangenheitsantrag an. Der Prozesstag endete um 16:30 Uhr.

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14. Prozesstag, 01.09.2020

Am 14. Verhandlungstag waren die Ehefrau des Hauptangeklagten Stephan, Anna E., sowie ein Kollege und Freund von Ernst, Habil A., geladen. Seine Frau war nur zu einigen Fragen aussagebereit, zu den allermeisten Themenkomplexen machte sie von ihrem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch. So erzählte sie, dass sie in der Nacht, in der Walter Lübcke ermordet wurde, zwei Autos vor ihrem Haus habe parken hören, kurze Zeit später habe Stephan Ernst das Haus betreten. Außerdem sagte sie aus, sie habe Kontakt mit Ernsts erstem Anwalt, RA Dirk Waldschmidt, gehabt. Sie habe ihn getroffen, ihn nach der zweiten Durchsuchung kontaktiert, und habe schließlich eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter vorgefunden: Um Finanzielles solle sie sich keine Sorgen machen, die Kameraden würden sich kümmern. Sie habe verstanden, dass es sich dabei um Rechte handele. Den nächsten Zeugen, seinen Freund und Kollegen, A., hatte Ernst nach dem Mord um ein Alibi gebeten. Dieser wurde intensiv von den Verfahrensbeteiligten befragt und gab dabei Einblicke in den Alltag der Firma Hübner sowie in den Schützenverein Sandershausen.

Zu Beginn des Prozesstages stellte RA Clemens von der Verteidigung Hartmann einen Befangenheitsantrag gegen den gesamten Senat. Dabei bezog er sich auf eine Situation am letzten Verhandlungstag, als ihm der Vorsitzende Richter Sagebiel das Wort während einer Erklärung entzog. Danach betrat die Zeugin Anna E. mit ihrem Zeugenbeistand RA Dr. Seebode den Saal. Nach der Belehrung durch Sagebiel, dass sie als Ehefrau das Anrecht auf Auskunftsverweigerung habe, sagte RA Seebode, die Zeugin werde nur partiell zu den Beweisthemen etwas sagen wollen. Sagebiel sagte, er werde mit der Befragung zum Tatzeitraum beginnen, sie solle dann entsprechend sagen, wenn sie keine Aussage zu Themen machen werde. Sagebiel fragte, was E. in der Nacht vom 1. auf den 2. Juni 2019 wahrgenommen habe. E. sagte, sie sei gegen Mitternacht im Bad mit gekipptem Fenster gewesen, „wenn man vor dem Haus parkt, dann hört man das sehr gut“. Gegen Mitternacht habe ein Auto vor dem Haus gebremst, fünf bis zehn Sekunden später habe ein zweites Auto geparkt, „aber ganz langsam und gleich nebenher vor dem Haus“. Sie habe aber nicht aus dem Fenster geschaut und könne anhand der Geräusche nicht sagen, ob es sich um den VW Caddy ihres Mannes gehandelt habe, sagte sie auf Nachfragen. Sie habe von beiden Autos die Türen schlagen gehört. Weiteres habe sie nicht gehört, da sie dann das Badezimmer verlassen habe, das Schlafzimmer sei auf der anderen Seite. Sagebiel fragte, wann Stephan Ernst ins Haus gekommen sei. Die Zeugin sagte zunächst nach fünf Minuten, ihr wird vorgehalten, in ihrer Vernehmung habe sie von zehn Minuten gesprochen. Sie sagte, jedenfalls habe sie in einem zeitlichen Abstand, den sie schlecht schätzen könne, die Haustür gehört.

Sagebiel fragte nun nach dem vorangegangenen Freitag, dem 31. Mai 2019. Die Zeugin konnte sich nicht erinnern, was sie gemacht hätte, auch Vorhalte aus ihrer Vernehmung ergaben lediglich, dass da ein Brückentag war. Die beisitzende Richterin Adlhoch und andere Verfahrensbeteiligte wiederholten die Fragen nach den gehörten Autos mehrfach und die Zeugin beschrieb dies erneut. Der beisitzende Richter Koller fragte, ob die Zeugin Hartmann kenne, oder ihr Mann etwas von ihm erzählt habe. Beides verneinte E., sie wisse allerdings, dass Ernst im Schützenverein war. Sie habe nicht gefragt, mit wem er dort aktiv gewesen sei. OStA Killmer fragte, ob es weitere Zutrittsmöglichkeiten zum Haus gebe, was die Zeugin zunächst verneinte. Im Verlaufe der Befragung auch durch andere Verfahrensbeteilige zeigte sich allerdings, dass es Zugänge- bzw. mögliche Ausgänge zum und aus dem Haus durch den Keller und durch die Terrassentür gibt. Zu diesen sagte die Zeugin, sie würde diese jeden Abend abschließen, so dass man von außen nicht hereinkäme, konnte sich aber nicht erinnern, ob sie dies am entsprechenden Abend gemacht habe, sie habe aber niemanden dort kommen und gehen hören.

Sagebiel fragte, ob E. nach der Verhaftung ihres Mannes Kontakt zu einem Anwalt gehabt habe, der ihn vertrat. Die Zeugin bestätigte, dass sie Kontakt mit RA Waldschmidt gehabt habe. Er habe angerufen und sei auch mal bei ihnen gewesen, sie wisse aber nicht, wer ihn beauftragt habe. Bei seinem Anruf habe er Ende Juni 2019 eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen: er habe mit ihrem Mann gesprochen, sie müsse sich um das Haus und das Finanzielle nicht sorgen, „die Kameraden“ würden ihnen helfen. Unter Kameraden habe sie verstanden, dass das Rechtsextreme seien, sagte E. auf Frage, das sei ihr Eindruck gewesen, weil Herr Waldschmidt ja auch von der rechten Szene sei. Vor dem Anruf sei er bei ihnen gewesen, habe wissen wollen, was sie bei der Polizei gesagt habe. Nach der zweiten Durchsuchung habe sie ihn außerdem angerufen. Bei Besuchen mit ihrem Mann habe sie nicht darüber gesprochen, weil diese abgebrochen worden wären, wenn sie über den Fall gesprochen hätten. Die „Hilfe von Kameraden“ hätte sie niemals angenommen. Die Frage, ob sie mit RA Hannig gesprochen habe, wollte E. nicht beantworten. Zur Nacht vom 1. auf den 2. Juni 2019 gab E. außerdem an, dass Ernst zunächst ins Schlafzimmer gekommen sei, dann aber noch einmal das Haus verlassen habe. Fragen zu eventuellen politischen Diskussionen mit Ernst, zu dessen Kindheit, anderen familiären Umständen und zu dem bei einer der Durchsuchung mitgenommenen Messer, dass mutmaßlich beim Angriff auf Ahmed I. eingesetzt wurde, beantwortete die Zeugin nicht und wurde schließlich entlassen. Sie widersprach der Verwertung ihrer vorherigen Aussagen vor Gericht.

Nach der Mittagspause wurde Habil A. vernommen. Er gab an, seit 2012 mit Ernst zusammengearbeitet zu haben. Er kenne auch Hartmann, weil er ebenfalls in der der Firma gearbeitet habe. A. und Ernst sind über die Arbeit hinaus befreundet, Ernst sei für ihn wie ein Bruder, gab A. an, dieser habe ihm immer geholfen, wenn er etwas gebraucht hätte. Nach seiner Festnahme habe er, A., auch dessen Familie näher kennengelernt. Auf Frage von Sagebiel gab A. an, auch im Schützenverein Sandershaus Mitglied gewesen zu sein, er habe dort mit dem Luftgewehr geschossen. Am Tag der offenen Tür habe er dort auch mal Hartmann gesehen. Sagebiel fragte, ob A. mit Ernst über Politik gesprochen habe. A. sagt, er interessiere sich immer für Politik, darüber habe er auch mit Ernst gesprochen. Er habe nicht den Eindruck gehabt, dass er Rechter oder ein Nazi oder gegen Leute sei, die anders aussehen, „sonst wären wir auch nicht befreundet“. A. äußerte auf Frage, dass er, A., der Meinung sei, dass man zwar helfen solle, aber „nicht in dieser Art und Weise“, er gab zu verstehen, dass er finde, dass zuviele Geflüchtete nach Deutschland gekommen seien. Über Lübcke habe er mit Ernst nicht gesprochen. Innerhalb und außerhalb der Firma seien Lübcke und die Veranstaltung aber „nebenbei“ bei verschiedenen Leuten Thema gewesen.

Hartmann und Ernst beschrieb A. auf Frage als gute Freunde. Er hätte mit Hartmann nicht über Politik gesprochen, aber A. sagte auf Frage, seine „Neigung zur rechten Partei war deutlich, sehr deutlich“, den Begriff Nazi lehne er aber ab, daher bezeichne er Hartmann nicht so. A. berichtete in dem Zusammenhang von einer Situation, in der er aus der Ferne im Schützenverein gehört habe, wie Hartmann zu Ernst gesagt habe, „so einem“ oder „solchen“ sollte man „eine Kugel verpassen“, damit Leute wie er, A., nicht nach Deutschland kämen. Daraufhin hätten beide gelacht. A. habe zu ihnen gesagt, das bringe nichts. A. sagte, er habe sich geärgert, aber Ernst habe gesagt, das sei ein Spaß gewesen. Er habe es nur aus der Ferne gehört, aber hinterher, sei es „wie in Puzzle, dann passt es“, aber damals habe er es nicht zusammengebracht

A. verneinte, bei Ernst Waffen gesehen zu haben, oder gewusst zu haben, dass er welche besitze. Er habe nicht gesehen, wie beide miteinander geschossen hätten. A. sagt auf Frage, er habe Ernst in der JVA besucht, davor habe er ihn zuletzt am 3. Juni 2019 gesehen. Da habe Ernst zu ihm gesagt, jemand, mit dem er Geschäfte gemacht habe, wolle ihm Probleme machen, wenn die Polizei frage, solle A. sagen, sie seien am Abend des 1. Juni zusammen gewesen. Er, A., habe gesagt, Ernst könne sich auf ihn verlassen. Sie hätten auch besprochen, was er konkret zu dem Abend hätte sagen sollen. In der folgenden Befragung zeigte sich A. fassungslos über die Ereignisse, er machte deutlich, dass er mit der Polizei kooperiert habe. Er habe mehrfach Anfragen von Rechtsanwalt Hannig abwehren müssen, der ihn aufgefordert habe, mit Journalisten zu sprechen, nicht mit der Polizei. Die Verfahrensbeteiligten forderten A. auf, ihnen Screenshots dieser und anderer Nachrichten zu schicken, dieser willigte ein. Auf Nachfrage erzählte A., Ernst habe ihm Ende 2017 oder 2018 erzählt, dass er mit einem ehemaligen Kollegen in Wolfhagen im Wald spazieren gegangen sei. Er sei außerdem mit Ernst bei Pegida gewesen, weil er, A., das mal habe hören wollte. Auf Fragen der Verfahrensbeteiligen räumte A. außerdem ein, im Schützenverein auch mit scharfen Waffen geschossen zu haben, Ernst habe ihn einmal begleitet, weil der dort zuständige „alte Mann“ ihn, A., offenbar vorher rassistisch beleidigt hatte. A. verneinte aber bis zum Ende seiner Aussage, Ernst jemals mit einer scharfen Waffe gesehen zu haben. Auf Fragen von RAin Schneiders nach dem Thema Bürgerkrieg sagt A., es sei allgemeiner gewesen, Ernst habe gesagt, man müsse auf Katastrophen, Überflutung, Bürgerkrieg vorbereitet sein, man müsse Wasser und Konserven haben. Nach seiner Aussage behielten sich einige Verfahrensbeteiligte Erklärungen vor, dann endete der Prozesstag.

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15. Prozesstag, 03.09.2020

Am 3. September 2020 sagten im Prozess zum Mord an Walter Lübcke und zum rassistischen Anschlag auf Ahmed I. im ersten Teil zwei ehemalige Mithäftlinge aus der aktuellen Untersuchungshaft von Markus Hartmann aus. Diese sollten zu Gesprächen mit Hartmann aussagen, zu denen sie auch teilweise Notizen gemacht hatten. Auch wenn sie angaben, sich teilweise nicht mehr zu erinnern, konnten die Verfahrensbeiteiligten einige Angaben erfragen. Hartmann habe geäußert, dass er die Tatwaffe zum Mord an Walter Lübcke vermittelt habe, dass er am Tag des Mordes auf einer Motorradfahrt gewesen sei. Er habe Befürchtungen geäußert, dass seine DNA in einem Auto gefunden werden könne. Über Ernst habe er gesagt, dass dieser viele unaufgeklärte Straftaten gegen Menschen mit anderer Herkunft und Religionszugehörigkeit begangen habe. Im zweiten Teil des Tages zeigten zwei Vermessungsingenieure der Tatortgruppe des LKA digitale Nachstellungen des Mordes an Walter Lübcke und Panorama-Bilder des Geländes rund um das Haus.

Zu Beginn des Prozesstages gaben verschiedene Verfahrensbeiteiligte Erklärungen zu den Aussagen von Anna E. und Habil A. vom letzten Prozesstag ab. Schneiders von der Verteidigung Hartmann sagte zu A., dieser stünde „im Lager von Ernst“ und habe entsprechend ausgesagt, dabei seien seine Angaben widersprüchlich gewesen. RA Kaplan von der Verteidigung Ernst führte aus, Anna E. habe die Aussage ihres Mannes bestätigt und nannte als Beispiel das von ihr gehörte Parken der beiden Autos. Danach sagte OStA Killmer, es seien nach dem letzten Prozesstag Polizisten zum Haus der Familie Ernst gesendet worden, um zu den Eingängen des Hauses zu ermitteln. Ernst willigte ein, dass man weitere Ermittlungen unter zur Hilfenahme seines Schlüssels machen könne.

Dann wurde der erste Zeuge des Tages, Hassan E., in den Saal geführt. Er saß mit dem Angeklagten Markus Hartmann in Untersuchungshaft in Frankfurt (Main), es ging nun um Gespräche, die er dort mit Hartmann geführt hat. E. sagte, sie hätten sich über Hobbies unterhalten, Hartmann habe gesagt, er repariere alte Waffen. Er habe bei einer „Demo gegen Ausländer“ teilgenommen, habe Hartmann erzählt. Zu Ernst habe Hartmann gesagt, sie hätten zusammengearbeitet, sie seien Freunde geworden. Er habe Ernst in den Schützenverein gebracht. Ernst habe eine Waffe gebraucht, Hartmann habe ihm eine gegeben, er habe aber nicht gewusst, dass Ernst diese für einen Mord gebraucht hätte. Von Schießübungen habe Hartmann nicht gesprochen, nur über den Schützenverein, aber darüber habe er keine Details erzählt. Der Vorsitzende Richter Sagebiel fragte, ob Hartmann Befürchtungen geäußert habe. Das verneinte der Zeuge. Sagebiel fragte, was Hartmann als seinen Haftgrund angegeben habe. E. sagte, Hartmann habe gesagt, er sei in Haft, weil er Ernst die Waffen verkauft habe. E. fügte hinzu, dass Hartmann ihm gesagt hätte, dass er am Tag der Tat eine Motorradtour unternommen habe und vom Mord erst im Fernsehen erfahren habe, Hartmann habe gesagt, er habe damit nichts zu tun.

Richterin Adlhoch fragte, ob Hartmann gesagt habe, dass er die Demonstrationen mit Ernst besucht habe. E. antwortete, er glaube, ja. Auf Frage nach dem allgemeinen Kontakt von Hartmann und Ernst sagte E., Hartmann habe erzählt, sie hätten sich im Schützenverein und einmal die Woche zum Bier trinken gesehen. E. antwortete auf die Frage Sagebiels, er habe zwar mit dem zweiten Zeugen des Tages Aufzeichnungen gemacht, habe aber damit nichts zu tun haben wollen. Er habe sich diesbezüglich auch nicht von der Polizei vernehmen lassen. Hardies von der Verteidigung Ernst fragte, ob ihm sein Verteidiger gesagt habe, dass er in Untersuchungshaft nicht reden solle. E. antwortete, dass müsse ihm niemand sagen, „das weiß ich selbst“. Man sage nur den groben Vorwurf und gehe nicht ins Detail. Hardies fragte, ob Mithäftlinge gesagt hätten, dass sie schuldig seien. E.: „90% sind unschuldig, was man so hört.“ Als daraufhin leises Gelächter im Saal aufkam, sagte Sagebiel, in Untersuchungshaft seien 100% unschuldig, so sei die Rechtslage, er wisse nicht, was es da zu lachen gäbe. Auf Frage von RA Clemens von der Verteidigung Hartmann sagte E., Hartmann habe über Ernst gesagt, dieser habe „was gegen Ausländer“. Danach wurde der Zeuge entlassen.

Der zweite Zeuge, Youssef E., wurde hereingeführt. Auch er saß mit Hartmann in Untersuchungshaft und sollte zu Gesprächen mit ihm berichten, er wurde von einem Dolmetscher aus dem Niederländischen übersetzt. Auf Fragen von Sagebiel sagte der Zeuge, er hätte mit ihm über alles mögliche gesprochen. Über den Mord selbst hätte Hartmann nichts gesagt, nur dass ein Freund das gemacht habe. Nach einem längeren Hin- und Her sagte Sagebiel, er werde ärgerlich, weil er glaube, dass E. nicht aussagen wolle, E. solle erzählen, was Hartmann gesagt habe. E. sagte, sie hätten über Ernst, über Waffengeschäfte und Hobbies gesprochen. Über die Tat direkt sei nicht gesprochen worden. Hartmann sei im Schützenverein gewesen, er habe Waffen demontiert, hergestellt, repariert, gekauft und verkauft, sagte E. auf Frage nach Hartmanns Hobbies. Mit seinem Freund Ernst sei er im Schützenverein gewesen. Sagebiel fragte nach den Waffengeschäften, E. antwortete, Hartmann habe erzählt, dass er sich aus dem Ausland – es wurden Frankreich und Belgien genannt – und im Internet Waffen kaufe und sie repariere, dann seien es richtige Waffen. Hartmann habe zum Mord an Walter Lübcke gesagt, dass er eine Waffe vermittelt habe.

Sagebiel fragte nach den Notizen von E., die im Verlauf der Befragung danach teilweise in Augenschein genommen wurden. Diese sind in niederländischer Sprache verfasst. Die Verfahrensbeiteiligten hielten jeweils die Übersetzung vor. E. sagte, er wisse nicht mehr genau, warum er diese geschrieben habe. Er habe seiner Frau einen Brief geschrieben, in dem er ihr von Hartmann berichtet habe, danach sei die Polizei gekommen, um ihn zu vernehmen. Sagebiel hielt aus dem Brief vor, vor Monaten sei ein Ex-Minister ermordet worden, der Mittäter säße mit ihm in der Abteilung, dieser habe beim Duschen alles gestanden, dann habe er in der Zeitung gelesen, dieser sei rechts, sie solle einmal danach googeln. Sagebiel fragte, was „alles“ heiße. E. sagte, „alles Mögliche“, dass er eine Waffe geliefert habe, er Kontakt mit Ernst gehabt habe. Sagebiel sagte, in den Aufzeichnungen stehe, dass Hartmann die Waffe vor vier oder fünf Jahren an Ernst verkauft habe, nicht vermittelt. E. sagte, dann habe es Hartmann so gesagt. Sagebiel fragte, warum E. von „Mittäter“ schreibe. E. sagte, das bedeute für ihn, dass er in die Sache verwickelt sei. Sagebiel hielt aus den Aufzeichnungen vor, am Tag des Mordes sei Hartmann mit einem Freund auf einer Motorradtour gewesen, gegen 1:00 Uhr sei er Hause gewesen, er sei dann eingeschlafen, aber habe niemanden, der das bestätigen könne.

Sagebiel fragte nach Befürchtungen von Hartmann. E. sagte, Hartmann habe gehofft, dass seine DNA nicht im Auto auf dem Beifahrersitz gefunden werde, die Übergabe der Waffe sei ja vier bis fünf Jahre her, da könne keine DNA mehr sein. Er habe auch Angst gehabt, dass Ernst eine Aussage oder eine Falschaussage über ihn mache. Er habe Angst gehabt, dass Ernst ihn in die Sache reinziehe. Sagebiel hielt aus der polizeilichen Vernehmung vor: Hartmann habe Angst, dass Ernst sage, er habe im Auto gesessen. Sagebiel fragt den Zeugen nach einem Chatprogramm, das Ernst und Hartmann genutzt hätten und hält aus der Polizeibefragung vor, Hartmann habe die Angst geäußert, dass die Polizei Gespräche zwischen Ernst und ihm finde, die sie zwei Wochen vor der Tat geführt hätten. Die Rede ist von einer App, die 20€ im Monat koste. Sagebiel fragte nach der politischen Einstellung Hartmanns. E.: „Ja, rechts.“ Sagebiel hielt aus den Aufzeichnungen vor: „Markus hat mir erzählt, dass er ein Arier ist“, er habe eine riesige Abneigung gegen jüdische Menschen. E. bestätigte das und die Angaben über Teilnahmen an Demonstrationen durch Hartmann, mal sei er mit Ernst da gewesen, mal mit anderen Menschen. Sagebiel hielt vor, Hartmann habe gesagt, Ernst habe weitere Straftaten begangen, die nicht aufgeklärt seien, gegen „Menschen mit ausländischer Herkunft“ und anderen Glaubensrichtungen. E. sagte, Konkretes dazu habe er nicht erfahren.

OStA Killmer hielt aus den Aufzeichnungen vor, Hartmann habe angegeben, dass Ernst ihm den Wohnort von Lübcke mitgeteilt habe. E. bestätigt das. Nebenklage-Vertreter Björn Elberling fragte nach den unaufgeklärten Taten. E. fügte nichts hinzu, Elberling kritisierte, dass dem nicht mit Nachdruck nachgegangen worden sei und dass sich die Polizei so leicht habe abwimmeln lassen, als sie E. ein weiteres Mal habe befragen wollte. Nebenklage-Vertreter RA Matt hielt aus der polizeilichen Vernehmung vor, dass E. dort gesagt habe, Hartmann sei für ihn kein starker Mann, sondern ein „Kind mit Knacks“, aber er sei voller Hass. E. sagte, „buchstäblich voller Hass gegen Ausländer vor allem“. Andere spezifische Personen habe Hartmann nicht genannt. Auf Nachfragen der Verteidigung Hartmann zeigte sich, dass die Vernehmung durch die Polizei am 18.12.2019 durchgeführt wurde, die geordneten, durchnummerierten Notizen habe er danach angelegt, vorher seien es nur vereinzelte Notizen gewesen, so E.. RAin Schneiders fragte, was Hartmann über seine Ex-Freundin berichtet habe. E. sagte, Hartmann habe gesagt, sie mache alles gegen ihn, er bestätigte auch, dass Hartmann gesagt habe, dass sie Lügen gegen ihn einsetze. Der Zeuge wurde dann entlassen.

Nun wurden die Vermessungsingenieure Martin Abel und Tobias Reich gehört. Sie erstellten im LKA Hessen Animationen und Panorama-Bilder zum Mord an Walter Lübcke, die sie zeigten. Zunächst ist ein Luftbild zu sehen, auf dem unterschiedliche Punkte auswählbar sind, auf denen sich virtuell um 180° gedreht werden kann. Dann wurde eine aufgrund der ersten Aussagen von Stephan Ernst und der Spurenlage vor Ort erstellte schematische Animation des Mordes gezeigt, in der sich ein einzelner Täter dem Haus nähert und den Mord verübt. In der zweiten vorgeführten Animation ist das Geschehen aus der Sicht des Täters zu sehen, es findet unter den am Tatabend angenommen Lichtverhältnissen statt. Zu sehen ist ein Version nach Ernsts erster und eine nach Ernsts zweiter Einlassung. Befragt zu den Lichtverhältnissen sagte Reich, man habe Tests mit Baustrahlern gemacht, zur Geschwindigkeit sagte er, die habe er aufgrund eigener Annahmen erstellt, da er vor Ort gewesen sei. Zum Ende des Verhandlungstages ging es erneut um Stufen, die Hartmann laut Ernsts aktuellem Geständnis auf dem Weg zu Walter Lübcke überwunden haben müsste. Soko-Leiter Muth hatte dazu angegeben, man müsse ein Akrobat sein, um dort keine Spuren zu hinterlassen, Reich sagte nun, das sei für ihn gar kein Problem gewesen. Danach endete der Prozesstag.

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