„Ich wollte erstmal wissen, was ist auf der CD drauf.“ – Die Sitzung des 2. NSU/Rechter Terror-Untersuchungsausschusses Mecklenburg-Vorpommern vom 23. Oktober 2023

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Der einzige Zeuge des Tages, „VS 88“, war bis 2011 Sachbearbeiter beim Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern zur Auswertung von islamistischen Terrorismus. Seit 2012 ist er als Verbindungsbeamter zwischen dem LfV Mecklenburg-Vorpommern und dem gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum in Köln tätig. Der Zeuge hat laut Unterlagen nach der Selbstenttarnung des NSU dienstlich mit dem Neonazi-Fanzine „Der Weisse Wolf“ und der NSU/NSDAP-CD/DVD zu tun gehabt. Die CD/DVD selbst hat er aber nie gesehen, gibt der Zeuge an. Das BKA thematisierte diese im Abwehrzentrum, allerdings nur mit zwei Bildern in einer Powerpoint-Präsentation. Der Zeuge setzte sich dafür ein, die CD/DVD zu sehen, aber ohne Erfolg.

Die Aussage des einzigen Zeugen des Tages, „VS88“, wird für die Öffentlichkeit in den Raum 360 des Schweriner Landtags übertragen. Die Vorsitzende des Ausschusses, Martina Tegtmeier (SPD), sagt zum Gegenstand der Befragung, dass der Zeuge laut Unterlagen nach der Enttarnung des NSU dienstlich mit dem Neonazi-Fanzine „Der Weisse Wolf“ und der NSU/NSDAP-CD/DVD [Hintergründe] befasst gewesen und dazu im Austausch mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz gewesen sei. Der Zeuge sagt zu seiner Vorbereitung, er habe eine Dokumentensammlung eingesehen, die dem Untersuchungsausschuss vorliege, das seien 440 Seiten zur Frage der NSU/NSDAP-CD/DVD. Außerdem habe er in sein Mailsystem geguckt und mit dem Vertreter des Innenministeriums im Untersuchungsausschuss über Formalitäten gesprochen.

VS 88“ sagt zu Beginn seines Statements: „Ich habe, da ich Referent bin, ein Kurzreferat vorbereitet.“ Der Zeuge beginnt, aus seinem Studium „vor drei Jahrzehnten“ zu berichten, in dem er sich auf Terrorismus spezialisierte. Das sei von Kommilitonen und Dozenten als Anachronismus wahrgenommen worden. Er macht weitere Ausführungen dazu und spricht unter anderem davon, dass er 1998 ein Referat an der Universität gehalten habe, das andere nach dem 11. September 2001 als „vermeintliche Prophezeiung“ bezeichnet hätten. Die Vorsitzende unterbricht den Zeugen und erteilt dem Abgeordneten Michael Noetzel (Linksfraktion) das Wort. Dieser fordert, dass der Zeuge zum Thema redet, die Vorsitzende fordert den Zeugen auf, dichter an seine Tätigkeit zu kommen. „VS 88“: „Ich lasse mal ein paar Seiten aus“, in denen gehe es um die Erfahrung mit islamistischen Terror und wie er einen Anschlag im Jahr 2004 nicht habe verhindern können. Ähnlich sei es seinen Kollegen am 11. November 2011 gegangen, sie seien sehr geschockt gewesen. „Auch ich hatte gerätselt, wer hinter den Morden steht“, er habe sich dazu mit seinen türkischen Freunden ausgetauscht. Niemand habe Rechtsextremen zugetraut, so konspirativ zu sein. Der Zeuge fährt fort, er habe noch ein paar Ausführungen zu Problemen der Terrorabwehr vorbereitet, die sich im Rahmen des NSU gezeigt hätten, Probleme, die unlösbar seien. Aber damit wolle er den Ausschuss nicht behelligen. Das was er zu sagen habe, sei in den Unterlagen enthalten, die der Ausschuss habe. Die seien aber als „Nur für den Dienstgebrauch“ oder als „Vertraulich“ eingestuft, daher würde er dazu nur in nicht-öffentlicher Sitzung aussagen.

Die Vorsitzende sagt, der Zeuge solle trotzdem ausführen, wann er in Mecklenburg-Vorpommern die Arbeit aufgenommen habe. Dieser antwortet, er habe im August 2002 angefangen und sei bis November 2011 Sachbearbeiter gewesen; der einzige, der Auswertung zu islamistischen Terror gemacht habe. Als Ende November 2011 das Terrorabwehrzentrum gegründet wurde, habe er sich freiwillig gemeldet und sei nach Köln gegangen. Er sei dann ab 2012 als Verbindungsbeamter zwischen dem LfV Mecklenburg-Vorpommern und dem Abwehrzentrum tätig gewesen. Meist sei er Montags angereist, die Sitzungen seien von Dienstag bis Donnerstag gewesen. Er hab dann in Mecklenburg-Vorpommern dem Referatsleiter Bericht erstattet. Der Zeuge sagt, er habe ein Konzept entwickelt, das die Schwachstellen beheben sollte, die er leider hier im Untersuchungsausschuss nicht habe vortragen können. Die Arbeit im Abwehrzentrum sei für alle Neuland gewesen. Für den Informationsaustausch zwischen Polizei und Verfassungsschutz habe es eine Weile gedauert, bis sie Formate gefunden hätten. Es sei seine Aufgabe gewesen, an Sitzungen der AG Lage teilzunehmen. Es gebe aber auch die AG Operativer Informationsaustausch, wo man Fallbezogen zusammensitze und Maßnahmen verabrede. Da ginge es um Details, die nur der jeweilige Sachbearbeiter kenne, um Ressourcen. Das sei ein Sitzungsformat, zu dem Phänomenspezialisten anreisten oder zugeschaltet würden. An diesen Sitzungen nehme er nicht immer teil. Seit Ende 2019 sei er dauerhaft in Köln, da er angewiesen worden sei, seinen Dienstort und Wohnsitz nach Köln zu verlagern. Er werde also von Mecklenburg-Vorpommern bezahlt, sei aber kein Mecklenburger mehr. Er ist seitdem einmal im Monat Freitags in Schwerin und dann in Berlin bei der Verfassungsschutzabteilung im Abwehrzentrum.

Noetzel fragt, ob der Zeuge Einsicht in die NSU/NSDAP-CD/DVD gehabt habe. Das verneint dieser. Auf die Frage, was er zum NSU-Komplex bearbeitet habe, antwortet der Zeuge, er habe sich vor der Selbstenttarnung des NSU nicht mit Rechtsextremismus befasst. Die Aufarbeitung sei außerhalb des Abwehrzentrum gelaufen, das BKA habe nur zum Ermittlungsstand vorgetragen. Insofern sei es ein Ausnahmefall gewesen, dass das Asservat NSU/NSDAP-CD/DVD in der AG Lage thematisiert worden sei. „Ich wollte erstmal wissen, was ist da drauf“: Wenn man sich mit dem Gremium unterhalten wolle, reiche es nicht, dass man nur die Ordnerstruktur, Hashdateien und zwei Bilder in Powerpoint präsentiere und dann umfangreiche Auskünfte zu Netzwerken und Kontakten haben wolle. „Ich glaube, die Bundesbehörden hätten sich das geräuschloser vorgestellt, aber da konnte ich nichts tun.“ Auch der Artikel in „eigentümlich frei“ sei in einer Sitzung der AG Lage erwähnt worden. Man habe sich gefragt, warum der Verfasser deutlich früher von der CD gewusst habe.

Bernd Lange (SPD) will aus den vorliegenden Unterlagen aus einer E-Mail vorhalten. Der Vertreter des Innenministerium sagt, die Mail sei nicht eingestuft, aber der Vermerk des Zeugen dazu mit gleichem Inhalt schon, daher habe die Mail auch als eingestuft zu gelten. Noetzel beantragt eine Unterbrechung der Sitzung. Danach gibt der Zeuge auf Frage von Lange an, dass er keine CD gesehen habe und die Bundesbehörden das Thema wieder aus dem Abwehrzentrum abgezogen hätten. Er habe daher keine Erkenntnisse zu den Inhalten der unterschiedlichen CDs, die gefunden worden seien. Auf die Frage zur Zusammenarbeit zwischen Verfassungsschutz und Polizei macht der Zeuge allgemeine Ausführungen zum Trennungsgebot und sagt abschließend, ihm wäre lieber, dass der Widerspruch zwischen dem Recht auf Schutz und Datenschutz klarer geklärt wäre.

Auf Frage sagt der Zeuge, er würde sein Anfangs-Referat dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung stellen. Der Vertreter des Innenministeriums widerspricht, er habe es nicht gelesen, daher könne er keine Erklärung dazu abgeben. Man einigt sich darauf, dass der Zeuge die Unterlagen dem LfV zur Verfügung stellt und dieses dann nach einer Prüfung dem Untersuchungsausschuss. Auf weitere Frage sagt „VS 88“, er sei vor November 2011 nicht mit Rechtsextremismus befasst gewesen. Was den NSU betreffe, sei er nur insofern involviert, als dass sie versucht hätten, Erkenntnisse in Mechanismen der Terrorabwehr umzuwandeln. Zur NSU/NSDAP-CD/DVD wisse er nur, was in der Präsentation des BKA gezeigt worden sei, da sei nichts nachgesteuert worden. An Bezüge nach Mecklenburg-Vorpommern könne er sich nicht erinnern.

Constanze Oehlrich (Bündnis 90/Die Grünen) fragt, wie oft die NSU/NSDAP-CD/DVD im Abwehrzentrum Thema gewesen sei. Der Zeuge antwortet, das sei im Jahr 2014 einmal im April in der AG Lage Thema gewesen, wo alle Behörden am Tisch gesessen hätten. Dort sei die Powerpoint-Präsentation gezeigt worden. Dann sei sie Anfang Juni Thema in der AG Operativer Informationsaustausch gewesen und dann sei das Thema für das Abwehrzentrum erledigt gewesen. Er sei bei beiden Runden dabei gewesen. Oehlrich fragt, welche Rolle dem LfV Mecklenburg-Vorpommern bei der Verarbeitung des Themas zugekommen sei. „VS 88“ antwortet, das könne er nicht sagen. Er sei dort in der Funktion des Verbindungsbeamten gewesen, denn wenn das LKA eines Landes teilnehme, nehme auch das LfV teil, auch wenn es nichts beizusteuern hätte. Das LKA Mecklenburg-Vorpommern sei da gewesen, weil die CD in Krakow gefunden worden sei. Die Personalie Steve Mi., bei dem die CD gefunden wurde, sei nicht im System gespeichert und völlig unbekannt gewesen. Informationen des LfV Mecklenburg-Vorpommern seien nicht immer über diese Treffen weitergegeben worden, sondern auf anderen Wegen, deswegen weiß der Zeuge kaum Einzelheiten. Es habe beispielsweise die Frage im Raum gestanden, wer die CD hergestellt habe, aber er wisse nicht, welche Schritte das Referat Rechtsextremismus dazu unternommen habe. Oehlrich fragt nach Problemen im Austausch. Der Zeuge bezieht sich auf die NSU/NSDAP-CD/DVD und sagt, die Bundesbehörden hätten sehr unkooperativ gewirkt und hätten sich geweigert, Kopien zu fertigen. Man habe ihm entgegnet, die CD sei nur was für Leute, die sich an Lynchmorden ergötzen wollen, er habe das als unfreundliche Bemerkung empfunden und habe insistiert, dass die CD zur Verfügung gestellt werde. Er habe für eine solche Forderung auch die entsprechende Dienststellung gehabt. Der Vertreter des Innenministerium unterbricht den Zeugen, das Dokument aus dem er zitiere sei eingestuft.

René Domke (FDP) fragt, wie der Informationsaustausch zwischen Mecklenburg-Vorpommern und dem Abwehrzentrum funktioniert habe. Der Zeuge sagt zum Prozedere, zur Sitzung der „AG Lage“ gebe es eine vorläufige Tagesordnung, die enthalte beispielsweise Personalien, die im Behördensystem abgefragt werden. Dann stimme er sich mit dem Referatsleiter ab, wenn dieser Erkenntnisse habe: In welcher Form können sie einfließen? Wenn sie Erkenntnisse von besonderer Relevanz hätten, beispielsweise zu einem rechtsextremen Konzert, dann würden sie das pro-aktiv einbringen. Er bekäme seine Informationen vom Sachbearbeiter zugeliefert, so „VS 88“. Domke fragt, warum der Zeuge der Vertreter im Abwehrzentrum sei, obwohl er kein Experte für Rechtsextremismus ist. Der Zeuge sagt, das habe den praktischen Grund, dass das kein anderer habe machen wollen, jede Woche zwischen Schwerin und Köln zu pendeln. Auf Frage beschreibt der Zeuge Gemeinsamkeiten zwischen Rechtsextremismus und Islamismus, wie beispielsweise Antisemitismus oder Selbstviktimisierung.

Die Vorsitzende fragt nach der Zusammenarbeit mit anderen Behörden. Der Zeuge antwortet, er habe in der ersten Sitzung sehr deutlich gemacht, dass er das nicht nachvollziehen kann, dass die DVD nicht geteilt wurde, damit habe er sich keine neuen Freunde gemacht. Der Fund der CD und der Tod von Corelli hätten für Aufsehen gesorgt, er sei fassungslos gewesen und habe wissen wollen, was dazu gelaufen sei und er fand das sehr unbefriedigend. Er sei auch im engeren privaten Kreis schon auf seine Arbeit angesprochen worden und er hätte es selber gerne verstanden. Er sei dann zum Leiter des BfV gegangen und habe gesagt, er und die anderen seien damit unglücklich. Er solle veranlassen, dass die NSU/NSDAP-CD verschickt oder ausgehändigt werde. Das habe vielleicht ins Rollen gebracht, dass die CD verschickt worden sei. Noetzel hakt nach, was der Zeuge habe verstehen wollen. Dieser antwortet, ihm sei seltsam vorgekommen, warum die CD nicht weitergegeben worden sei. Er hätte gern gewusst, ob diese CD/DVD einen realen Bezug zum NSU habe oder nicht: „So wie Sie das wissen wollen, wollte ich das auch wissen.“ Noetzel fragt, ob er sich auch mit anderen Behörden außerhalb dieser Runden gesprochen habe. Das bestätigt der Zeuge, er gehe davon aus, dass er beim Mittagessen oder im Büro darüber gesprochen habe, das sei aber aber ohne neue Erkenntnisse geblieben. Noetzel fragt nach David Petereit und dessen Rolle bei der NSU/NSDAP-CD/DVD. „VS 88“ antwortet, er könne sich nicht erinnern, dass dies bei den Sitzungen thematisiert worden sei, inwiefern es in der Behörde in Schwerin thematisiert worden sei, wisse er nicht. Er wisse aus Unterlagen, dass es damals wohl in einigen Behörden eine Überlegung gewesen sei, ob Petereit der Urheber der CD gewesen sei, das sei ihm aber damals nicht bekannt gewesen.

Auf die Frage, wann er von Nordkreuz/dem Kreuznetzwerk erfahren habe, sagt „VS 88“, er habe davon schon einige Wochen vor den Exekutivmaßnahmen erfahren. Er sei zu einzelnen Aspekten dieser frühzeitigen Ermittlungen in Kenntnis gesetzt worden. Im Abwehrzentrum seien Informationen im Vorfeld ausgetauscht und bearbeitet worden, er sei in der Sitzung nach den Exekutivmaßnahmen das erste mal offiziell damit befasst worden. Auf Frage sagt der Zeuge, er wisse nicht, wann der damalige Innenminister Caffier darüber informiert worden sei. Auf weitere Frage sagt er, das habe erstmal für Wirbel gesorgt. Der Verdacht, der da im Raum gestanden habe, sei für Behörden nicht ganz alltäglich. Der GBA habe das vorgetragen. Es gebe das Problem, dass sobald der GBA die Ermittlungen übernehme, beanspruche er das alleinige Auskunftsrecht auch von anderen Behörden, und das mache er sehr restriktiv. Das sei also strukturell bedingt, dass das in der Folge im Abwehrzentrum nicht prominent in der AG Lage besprochen worden sei. Es könne sein, dass es eine Rolle in der AG Informationsaustausch gespielt habe, aber da sei er nicht dabei gewesen.

Oehlrich fragt, ob eine vergleichbare Situation nochmal passiert sei, wie als die CD nicht verteilt wurde. Das verneint de Zeuge. Das habe aber auch damit zu tun, dass in anderen Fällen außerhalb der Treffen dazu kommuniziert werde. In dieser besonderen Situation habe es auch eine Presselage gegeben, daher habe das BKA die CD ausnahmsweise thematisiert, „mit der Reaktion meinerseits“. Er wisse nicht, was zum NSU direkt an das LfV Mecklenburg-Vorpommern gesteuert worden sei. Die Abgeordnete fragt nach weiteren Situationen. „VS 88“ sagt, was man immer wieder habe, sei, dass man von anderen Behörden gern mehr bekommen hätte, als sie mitteilen. Er könne aber keinen konkreten Fall nennen.

Domke fragt nach dem Neonazi-Fanzine „Der Weisse Wolf“. Der Zeuge sagt, das sei ihm in diesem Zusammenhang bekannt. Als das mit der Danksagung aufgeploppt sei, seien sie informiert worden und hätten Kopien bekommen. Es sei ihm vor 2011 ein Begriff gewesen, er habe sich aber weder vorher noch danach intensiv damit beschäftigt. Er glaube nicht, dass es zum Thema der CD eine Rückkopplung zum Fanzine gegeben habe, sagt der Zeuge auf Frage. Domke fragt, ob die Verbindung zwischen den Personen, die CDs besessen haben, untersucht wurde. Der Zeuge antwortet, das könne er nicht sagen. Das werde von Sachbearbeitern gemacht, „weil die haben das Wissen, das Kopfwissen, das man nicht durch Abfragen ersetzen kann“. Ihm selbst fehle das Wissen zu den Fragen, er sei davon ausgegangen, wenn da was kommt, werde er unterrichtet. Man habe sie gefragt, wie das zusammenhänge, aber um dann Antworten zu bekommen, seien Verbindungsbeamte dann die falschen.

Noetzel fragt den Zeugen, seit wann er gewusst habe, dass es mehr als eine CD gibt. Dieser sagt, am 15. April sei die Sitzung gewesen und er habe dann telefonisch erfahren, dass eine zweite CD gefunden wurde. Der Zeuge bestätigt, dass man im Abwehrzentrum auch über David Petereit gesprochen habe,aber im Zusammenhang mit Neonazi-Fanzine „Der Weisse Wolf“, nicht der NSU/NSDAP-CD/DVD. Noetzel stellt dazu Nachfragen, aber der Zeuge kann nichts neues beitragen und hört das meiste zum ersten mal. Er selbst habe kein Sachbearbeiterwissen, so der Zeuge.

Auf Frage nach dem Unterschied zwischen dem NSU und „herkömmlichen Terrorzellen“, sagt der Zeuge: „Sollte mein Einleitungsreferat sie erreichen, werden sie dazu was finden“. Er setzt dann zu längeren Ausführungen an, die die Vorsitzende mit dem Hinweis unterbricht, dass der Zeuge vom Thema abweiche. Der Zeuge sagt dann unter anderem, dass der NSU völlig untypisch gewesen sei, auch weil er keine Bekennerschreiben hinterlassen hätte.

Oehlrich fragt nach der Arbeitsweise im gemeinsamen Abwehrzentrum. Der Zeuge erzählt von der „AG offene Haftbefehle“, von deren „Produkt“ man in der Presseberichterstattung lesen könne. Diese AG sei das Ergebnis der Überlegung zum Fall NSU und der Tatsache, dass drei Personen, die durch Gewaltdelikte aufgefallen sind, völlig vom Radar verschwunden waren. Er führt weiter aus, Verfassungsschutzbehörden seien Verwaltungsbehörden, wenn dann kein Input mehr komme, dann seien die Leute weg. Die Polizei habe einen gewissen Faible für Massenabfragen, daher seien offene Haftbefehle ein gutes Instrument. Meist seien die Haftbefehle offen wegen Verzug nach Unbekannt. Die Abfragen seien routiniert – zu routiniert, da würde er sich mehr wünschen, so der Zeuge. Der Zeuge bestätigt, dass das Erkennen von Vernetzungsstrukturen ein Ziel der Arbeit sei, das gehöre beim Identifizieren von potentiellen Terrorismus dazu. Oehlrich und Noetzel fragen nach Nachfolgestrukturen von Blood&Honour bzw. der Wiederbetätigung. Der Zeuge sagt, das liege beim Bundesinnenministerium und bei Vereinsverboten und deren Nachwirkungen gehe es hauptsächlich um Rechtsfragen.

Der Zeuge sagt auf Frage von Noetzel, er habe 2004 nicht aus dem Islamismus-Bereich zum Mord an Mehmet Turgut gearbeitet. Er habe über den Mord nachgedacht, aber das Modus Operandi habe dagegen gesprochen, so „VS 88“ auf eine Folgefrage dazu von René Domke. Noetzel hält dem Zeugen vor, dass es nicht ungewöhnlich sei, dass rechte Terroranschläge ohne Bekennerschreiben funktionieren und die Botschaft der NSU-Taten bei den Betroffenen angekommen sei und verweist auf die Demos der Angehörigen 2006 in Kassel und Dortmund.