📨 NSU-Watch – Der Newsletter #7 – Oktober 24

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Wir melden uns einmal im Monat mit unserem Newsletter „AufklĂ€ren & Einmischen“ bei euch. Passend zum Titel des Newsletters findet ihr im ersten Teil – AufklĂ€ren – Berichte zu unserer Arbeit. Außerdem werfen wir einen Blick auf aktuelle Ereignisse im Themenfeld rechter Terror und seine Aufarbeitung. Im zweiten Teil des Newsletters wird es praktisch: Einmischen. Wir sammeln fĂŒr euch aktuelle Termine beispielsweise fĂŒr Veranstaltungen, Kundgebungen und Demonstrationen, an denen ihr euch beteiligen könnt. Hier könnt ihr euch fĂŒr den Newsletter anmelden.

Wenn ihr genauer wissen wollt, was euch erwartet, könnt ihr hier die Oktober-Ausgabe des Newsletters in der Webversion nachlesen. (Aus technischen GrĂŒnden wird der Newsletter hier grafisch abweichend von der Mail-Version dargestellt.)

Hallo zur Oktober-Ausgabe unseres monatlichen NSU-Watch-Newsletters „AufklĂ€ren und Einmischen“!

Hallo zur Oktober-Ausgabe unseres monatlichen NSU-Watch-Newsletters „AufklĂ€ren und Einmischen“!

Nach den Landtagswahlen in Sachsen, ThĂŒringen und Brandenburg heißt es solidarisch zu bleiben und zusammenzuhalten gegen einen vorherrschenden politischen Diskurs, der die AfD und ihre ideologischen VerbĂŒndeten nur stĂ€rkt. Diejenigen, die dagegenhalten, die sich zum Beispiel gegen Rassismus, Antisemitismus und rechte Gewalt engagieren, kommen in den Debatten aktuell kaum vor. Der aktuelle Überbietungswettbewerb, wenn es um Rassismus, Abschottung und autoritĂ€re „Lösungen“ fĂŒr vermeintliche Probleme geht, gefĂ€hrdet all die Menschen, die potenziell von rechter Gewalt betroffen sind. Umso wichtiger ist es nun, solidarische BĂŒndnisse zu formen.

WĂ€hrenddessen geht es nach der Sommerpause in den UntersuchungsausschĂŒssen zu rechtem Terror und staatlicher Verantwortung weiter.

  • Die Beweiserhebung im Untersuchungsausschuss in Mecklenburg-Vorpommern ergab erneut sehr deutlich, dass die Bundesanwaltschaft – gegen alle anderen beteiligten Behörden – den Nordkreuz-Komplex klein hielt und die Betroffenen allein ließ.
  • Im Neukölln-Untersuchungsausschuss erinnern sich Verfassungsschutz-Mitarbeiter*innen an wenig bis nichts – wenn sie denn ĂŒberhaupt öffentlich vernommen werden.

Gut zu wissen:

+++ Im Prozess gegen den ReichsbĂŒrger Johannes M. wurde das Urteil gesprochen +++

+++ Die strafrechtliche Bearbeitung des Neukölln-Komplexes geht in die zweite Runde +++

Wir gedenken mit einem Gastbeitrag Patrick ThĂŒrmer, der am 2. Oktober 1999 in Hohenstein-Ernstthal von Neonazis ermordet wurde. Am 3. Oktober wird es dort eine Demonstration in Gedenken an ihn geben.

Wir gedenken: Jana L. und Kevin S., die am 9. Oktober 2019 beim antisemitischen, rassistischen und misogynen Anschlag von Halle und Wiedersdorf ermordet wurden. Beteiligt euch an den Gedenkveranstaltungen in Halle und Berlin!

Weitere wichtige Termine findet ihr am Ende des Newsletters.

Unser Newsletter ist kostenlos und wird es auch bleiben. FĂŒr unsere Arbeit sind wir aber auf eure UnterstĂŒtzung angewiesen. Mehr dazu findet ihr auf unserer Spendenseite!

Kein Schlussstrich!
Eure Antifaschist*innen von NSU-Watch

„Finger schon am Abzug“ – trotzdem hielt die Bundesanwaltschaft Nordkreuz klein

Als 2017 bei Nordkreuz-Mitgliedern die ersten Durchsuchungen stattfanden, wurden neben Waffen und Munition teils detaillierte Aufzeichnungen zu politischen Gegner*innen in Ordnern gefunden. Die Bundesanwaltschaft (BAW) ermittelte gegen zwei VerdĂ€chtige: Haik Jaeger und Jan Hendrik Hammer. Sie vermutete, dass die auf den Listen verzeichneten Personen am „Tag X“, auf den sich Nordkreuz vorbereitete, abgeholt und umgebracht werden sollten.

Im Untersuchungsausschuss in Mecklenburg-Vorpommern sagte am 9. September die ehemalige Leiterin der Staatsschutz-Dezernate im LKA Mecklenburg-Vorpommern aus, sie sei fĂŒr die Information der Betroffenen auf den Listen zustĂ€ndig gewesen. Die Beantwortung der Frage, ob und wie die Betroffenen informiert werden sollen, zog sich in den Behörden ĂŒber Jahre. Man habe sich dann entschieden, diejenigen, deren Daten handschriftlich in den Listen festgehalten waren, persönlich zu informieren. Diese Aufgabe habe aber das BKA ĂŒbernommen. Wichtig war es der Zeugin zu betonen, dass es sich nicht um Todes- oder Feindeslisten gehandelt habe, dafĂŒr gebe es „keine Anhaltspunkte“.

Die Betroffenen auf den Feindeslisten haben diese (fehlende) Informationspolitik wiederholt kritisiert. „Ich hĂ€tte mir einfach gewĂŒnscht, dass es anders lĂ€uft, viel transparenter, viel offener, mehr gerade heraus“, so Claudia in Folge #46 des Podcasts „NSU-Watch: AufklĂ€ren & Einmischen. Vor Ort.“

In der Sitzung am 16. September gab es dann Einblicke in die abgeschottete Ermittlungsgruppe, die im LKA Mecklenburg-Vorpommern zu Nordkreuz ermittelte. Deren Leiter machte sehr deutlich, dass er den Zusammenhang zwischen rechter Gesinnung und Bewaffnung des Netzwerks fĂŒr sehr beunruhigend hielt und weiterhin hĂ€lt. Er habe dies und die Notwendigkeit von Ermittlungen gegen mehr als nur die zwei Beschuldigten sowohl bei der Bundesanwaltschaft als auch bei der Staatsanwaltschaft Rostock deutlich gemacht. Dass er eine Ausweitung der Ermittlungen auf den Vorwurf der Bildung einer terroristischen oder kriminellen Vereinigung fĂŒr notwendig hĂ€lt, habe er ebenfalls zum Ausdruck gebracht. Auch beim VorgesprĂ€ch mit dem Richter beim Verfahren gegen Marko Gr. wegen illegalen Waffenbesitzes habe er auf diesen Zusammenhang hingewiesen. All dies blieb ohne Erfolg, obwohl auch das BKA und die Staatsanwaltschaft Schwerin eine Ausweitung des Verfahrens angeregt hatten.

Die interne Ermittlungsgruppe des LKA Mecklenburg-Vorpommern hatte diese ZusammenhĂ€nge deutlich herausgearbeitet, indem sie alle Chats von Marko Gr. durchgearbeitet hatte. Das BKA hatte stattdessen zuvor in diesen Chats lediglich mit Stichwortsuche nach Waffen und Munition gesucht und dem LKA dann die entsprechenden BruchstĂŒcke zukommen lassen. Die Ermittlungsgruppe forderte daraufhin die gesamten Chats an (bekam die von Marko Gr.), asservierte die FundstĂŒcke der ersten Durchsuchung bei Gr. und durchsuchte bei ihm erneut. Dabei wurde noch einmal Munition gefunden. Der leitende Ermittler war sich vorm Ausschuss sicher: „Gr. hatte den Finger schon am Abzug“, er habe auf „Tag X“ gewartet und hĂ€tte den sonst selbst herbeigefĂŒhrt, „der hat mit den Hufen gescharrt“.

Im Neukölln-Untersuchungsausschuss sagen Verfassungsschutz-Mitarbeiter*innen in öffentlicher Sitzung wenig bis nichts

Anfang September war der 1. Untersuchungsausschusses („Neukölln II“) des Berliner Abgeordnetenhauses aus der Sommerpause zurĂŒck. Inhaltlich ging es im Ausschuss weiter mit der Befragung von BeschĂ€ftigten der Abteilung 2 der Senatsinnenverwaltung, also des Berliner Verfassungsschutzes (VS).

Zwei Themen standen dabei besonders im Fokus. Zum einen hatte der Berliner VS Mitte Januar 2018 – also im Vorfeld eines Brandanschlags auf Ferat Koçak und seine Familie in der Nacht zum 1. Februar 2018 – bei einer TelefonĂŒberwachung ein GesprĂ€ch zwischen den Neonazis Sebastian Thom und Tilo P. mitgeschnitten, in dem es offensichtlich um eine AusspĂ€hung von Koçak ging. Ende Januar informierte der VS das LKA mittels eines Behördenzeugnisses ĂŒber diesen Umstand. Die ausstellende Behörde kann in einem Behördenzeugnis bestimmte Auflagen zur Verarbeitung der enthaltenen Informationen formulieren.

Aus Perspektive mehrerer im Untersuchungsausschuss gehörter LKA-Zeug*innen waren die Behördenzeugnisse des Berliner VS oft wegen der enthaltenen Auflagen nicht verwendbar, enthielten zu wenige Informationen oder kamen zu spÀt. Das trifft aus Sicht von LKA-Beamt*innen auch auf das Behördenzeugnis von Ende Januar 2018 zu. Am 1. Februar, also am Tag nach dem Anschlag auf Ferat Koçak, stellte der VS ein neues Behördenzeugnis zum gleichen Thema aus, das nun jedoch mehr Informationen enthielt. Letztlich geht es hier um die Frage, ob der Anschlag hÀtte verhindern werden können, wenn der VS ein anderes Behördenzeugnis an das LKA geschickt hÀtte.

Das andere große Thema bei der Vernehmung von VS-Mitarbeitenden ist eine Observation der auch von Neonazis frequentierten Kneipe „Ostburger Eck“ in Neukölln-Rudow 2018. Hier wollen VS-Observanten u.a. gesehen haben, wie Sebastian Thom gemeinsam mit einem Beamten des Berliner LKA in dessen Auto einstieg. Das Berliner LKA ist nach seinen Ermittlungen dagegen der Auffassung, dass es sich um eine Verwechslung handelt. Thom sei zwar ebenfalls in der Kneipe gewesen, der LKA-Beamte habe jedoch keinen Kontakt mit ihm gehabt. Bei der Person, die in das Fahrzeug einstieg, habe es sich um einen Freund des Beamten gehandelt, der Thom lediglich Ă€hnlich sehe. Der Dissens zwischen den beiden Landesbehörden ĂŒber das Geschehen an diesem Abend besteht anscheinend fort.

Insgesamt war in den öffentlichen Befragungen der VS-Mitarbeitenden kaum etwas Neues zu erfahren. Das hat auch mit einem aus Sicht einer kritischen Öffentlichkeit ĂŒbertriebenen GeheimhaltungsbedĂŒrfnis des VS zu tun. Die VS-Zeug*innen zogen sich immer wieder darauf zurĂŒck, Fragen erst in geheimer Sitzung beantworten zu können. Die 35. Sitzung fand zum grĂ¶ĂŸeren Teil gleich in den RĂ€umen der Senatsinnenverwaltung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Die Abgeordneten von Linken und GrĂŒnen im Ausschuss zeigten zuletzt mehr Biss, sie hakten nach und versuchten Zeug*innen aus der Reserve zu locken. Sie pochten auch mal auf die Beantwortung von Fragen. Insgesamt bleibt es aber weiterhin dabei, dass Behördenzeug*innen sich noch zu oft auf Geheimhaltung beziehen können, wenn sie Fragen nicht beantworten möchten – und das meist ohne es genauer begrĂŒnden zu mĂŒssen. Etwas mehr parlamentarisches Selbstbewusstsein tĂ€te dem Ausschuss also weiterhin gut. Auf die anderen Fraktionen kann dabei nicht gebaut werden. Es wird immer klarer, dass die Regierungskoalition aus CDU und SPD den Ausschuss möglichst schnell hinter sich bringen möchte.



Gut zu wissen:
Aktuelles aus dem Themenbereich Rechter Terror und Antifaschismus
+++ Im Prozess gegen ReichsbĂŒrger Johannes M. wurde das Urteil gesprochen +++

„Sein Hass und der Hass seiner AnhĂ€nger kann jeden treffen“, fasste die Vertreterin der MĂŒnchener Generalstaatsanwaltschaft, Stefanie Ruf, ihre EinschĂ€tzung des als „ReichsbĂŒrger“ angeklagten Johannes M. zusammen. Denn auch wenn es im Kontext mit den Dutzenden Straftaten des Angeklagten nicht zu Gewalttaten gekommen war, so waren die Folgen fĂŒr viele Betroffene doch erheblich: M. hatte vielfach JugendĂ€mter, Schulen, Polizeidienststellen und Kinderarztpraxen in ganz Deutschland (u.a. Eschborn, Berlin und Weiden) mit Anrufen, Faxen und Emails terrorisiert und sie der KindeswohlgefĂ€hrdung, EntfĂŒhrungen und illegalen Gewaltanwendung bezichtigt.

Er schnitt diese Schimpftiraden mit, stellte sie dann auf seinen Telegram-Kanal und rief seine zeitweise ĂŒber 50.000 Follower*innen auf, es ihm gleichzutun und diese Stellen zu „bombardieren“ und lahmzulegen. Zahlreiche Zeug*innen schilderten anschaulich, welche Folgen z.B. durch Verunsicherung und VerĂ€ngstigungen die haltlosen Beschimpfungen und Bedrohungen fĂŒr sie hatten. Arztpraxen schlossen zeitweise, Betroffene meldeten sich krank oder mieden tagelang ihre zum Teil im Netz veröffentlichten Wohnadressen aus Angst vor Attacken.

StaatsanwĂ€ltin Ruf sah nach AufzĂ€hlung Dutzender Bedrohungen, Beleidigungen, Nachstellungen, Volksverhetzungen (insgesamt 34), Aufrufen zu Straftaten, Billigung und Belohnung von Straftaten und der Verwendung verbotener Symbole – wobei der Telegram-Kanal zentraler Katalysator gewesen sei – den Tatbestand einer kriminellen Vereinigung erfĂŒllt. Sie bezeichnete angesichts der hohen „RĂŒckfallgeschwindigkeit“ M.s – der Angeklagte wurde im dreimonatigen Verfahren aus vorangegangener Strafhaft vorgefĂŒhrt – eine Freiheitsstrafe von vier Jahren als tat- und schuldangemessen.

Trotz der offensichtlichen Wahnhaftigkeit seiner Weltsicht – einem schrillen Mix aus QAnon-ErzĂ€hlung, ReichsbĂŒrger-Ideologie und antisemitischen Verschwörungsfantasien – bescheinigte ihm der Vorsitzende Richter des Staatsschutzsenats am Landgericht MĂŒnchen, Norbert Riedmann, mit Berufung auf ein forensisches Gutachten, eine hohe Intelligenz und das Fehlen einer wahnhaften Störung. Vielleicht versuchte er deshalb, selbst nach der VerkĂŒndung des Urteils von 2 Jahren und 10 Monaten am 27. September, noch, den Angeklagten auf seine WidersprĂŒche und seine regelmĂ€ĂŸig folgenlosen Prophezeiungen hinzuweisen und ihm die rechtsstaatlichen Grundlagen der Bundesrepublik zu referieren.

Vergeblich: Nur um den Senat, die beiden StaatsanwĂ€ltinnen und seine Verteidiger zu beschimpfen, drehte sich M. ĂŒberhaupt dem Gericht zu – im Laufe des Verfahrens brummte ihm der Staatsschutzsenat am LG MĂŒnchen ganze 27 Ordnungsgelder auf. Ansonsten grimassierte M. mit seinen regelmĂ€ĂŸig mehr als 20 AnhĂ€nger*innen aus ganz Deutschland und verkĂŒndete ihnen kryptische Botschaften. Mit VerkĂŒndung des Urteils wurde es im Zuschauer*innenraum unruhiger und als M. seine Gefolgschaft aufforderte, in sein „Großer Gott, wir loben Dich“ einzustimmen, wurde es selbst Riedmann zuviel, er ließ den Saal rĂ€umen und beendete so einen weiteren Prozess, der die gefĂ€hrlichen SpĂ€tfolgen der Corona-Krise aufzuarbeiten hatte.

+++ Die strafrechtliche Bearbeitung des Neukölln-Komplexes geht in die zweite Runde +++

Am Donnerstag, den 12. September, begann vor dem Landgericht Berlin I das Berufungsverfahren gegen Sebastian Thom und Tilo P. Damit geht die strafrechtliche Bearbeitung des Neukölln-Komplexes in die zweite Runde. In einem ersten Prozess vor dem Amtsgericht Tiergarten hatten neben Thom und W. noch drei weitere Neonazis auf der Anklagebank gesessen. Die Verfahren gegen diese drei wurden nach und nach vom Verfahren abgetrennt, gegen P. erging Ende 2022 ein Urteil, gegen Thom Anfang 2023.

Die AnklagevorwĂŒrfe gegen die beiden Neonazis aus Neukölln lauten auf SachbeschĂ€digung, (Beihilfe zur) Brandstiftung, Bedrohung, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Beleidigung und Störung des öffentlichen Friedens. Gegen Thom wird zusĂ€tzlich wegen Sozial- und Subventionsbetrugs verhandelt. Zentraler Anklagevorwurf gegen Thom und P. sind die BrandanschlĂ€ge auf Ferat Koçak und Heinz Ostermann am 1. Februar 2018. FĂŒr diese Anklagepunkte wurden beide im ersten Verfahren vor dem Amtsgericht Tiergarten freigesprochen.

Sowohl die Verteidigung als auch die Generalstaatsanwaltschaft Berlin als Anklagebehörde hatten gegen die Urteile des Amtsgerichtes Berufung eingelegt. Im Falle einer Berufung kann – im Unterschied zur Revision, die das Urteil lediglich auf Rechtsfehler prĂŒft – die Beweisaufnahme wiederholt werden. Das ist im Verfahren gegen Thom und P. nun der Fall.

Die ersten vier Verhandlungstage im Berufungsverfahren beschĂ€ftigten sich vor allem mit geringfĂŒgerigen VorwĂŒrfen: den BetrugsvorwĂŒrfen gegen Thom und einigen SachbeschĂ€digungen. So ging es zum Beispiel um Klebe- und SpĂŒhaktionen im Neuköllner SĂŒden anlĂ€sslich des Todestages von Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß. Thom, P. und weitere Neonazis hatten diverse Plakate und Aufkleber zum Thema verklebt. Diese Taten wurden von ObservationskrĂ€ften des LKA beobachtet und dokumentiert.

Die prozessökonomisch nachvollziehbare Aufteilung der VorwĂŒrfe in verschiedene Tatkomplexe vermittelt im Gerichtssaal leider ein verschobenes Bild vom Gegenstand der Untersuchung. Die Klebe- und SprĂŒhaktionen zum Heß-Gedenken etwa sind nicht nur schlecht maskierte NS-Verherrlichung. Der Neuköllner Neonazi-Szene ging es dabei vermutlich auch darum, ihre PrĂ€senz im stĂ€dtischen Raum zu demonstrieren und den SĂŒden Neuköllns als ‚ihren‘ Bereich zu markieren. Insofern passen sich diese Taten durchaus in die Reihe anderer Taten ein, die vor allem auf die EinschĂŒchterung vermeintlicher oder tatsĂ€chlicher politischer Gegner*innen abzielten.

Aktuell bietet die Beweisaufnahme der Verteidigung jedoch die Gelegenheit, das Verfahren eher ins LĂ€cherliche zu ziehen – etwa wenn die Frage behandelt wird, ob durch das Anbringen eines Aufklebers, der sich nicht rĂŒckstandlos entfernen lĂ€sst, ein „Substanzverlust“ an einer Bushaltestelle oder einem Glascontainer entstanden ist.

Weiter geht es mit dem Prozess am 10. Oktober. Gehört werden soll dann unter anderem der ehemalige Angeklagte Samuel B. B. und der ehemalige Angeklagte Oliver W. waren im Berufungsverfahren bereits als Zeugen aufgetreten, hatten jedoch noch keine Angaben gemacht. Das Gericht gestand beiden zu, sich zunĂ€chst einen selbst zu zahlenden Rechtsbeistand fĂŒr ihre Aussage zu suchen. Um die BrandanschlĂ€ge wird es vermutlich erst im November gehen, dann werden auch die Betroffenen der Taten als Zeugen angehört.

Kein Vergeben, kein Vergessen!
In Erinnerung an Patrick ThĂŒrmer
und alle anderen Opfer rechter Gewalt
Gastbeitrag von Bon Courage e.V. 
In der Nacht vom 1. auf den 2. Oktober 1999 wurde der damals 17-jĂ€hrige Punk Patrick ThĂŒrmer zusammen mit seinem Freund in Hohenstein-Ernstthal von drei Neonazis aus einem Kleinbus heraus ĂŒberfallen. Diese begannen sofort damit, mit Hilfe eines Axtstiels und eines Billardqueues auf Patrick einzuschlagen, so dass dieser am nĂ€chsten Vormittag an seinen schweren Verletzungen verstorben ist.
Patrick befand sich mit seinem Freund auf dem Heimweg von einem Punk-Konzert, das zuvor im Jugendclub „Off is“ in Hohenstein-Ernstthal stattgefunden hatte. Bereits hier waren Konzertbesucher_innen massiv von Dutzenden Neonazis angegriffen und zum Teil schwer verletzt worden. Die spĂ€ter anrĂŒckende Polizei begnĂŒgte sich damit, einen Großteil der anwesenden Punks festzunehmen.

AnlĂ€sslich des 25. Todestages von Patrick werden wir eine Gedenkdemonstration mit anschließendem Abendprogramm durchfĂŒhren, zu der wir euch herzlich einladen.

Lasst uns gemeinsam an Patrick erinnern und somit ein Zeichen setzen, wie wichtig antifaschistisches Engagement auch heute noch vor allem in Sachsen ist!

Wann? 3. Oktober 2024 / 13.00 Uhr

Wo? Bahnhof Hohenstein-Ernstthal



+++ Termine +++

1. Oktober, Magdeburg: PodiumsgesprĂ€ch: Wer erinnert? Lokales Gedenken an antisemitische und rassistische Gewalt. Mit: Initiative Gedenken an das Pogrom in Quedlinburg 1992, Paulino Miguel – Zeitzeuge, ehemaliger Vertragsarbeiter, Rachel Spicker – Mobile Opferberatung Sachsen-Anhalt & Soligruppe 09. Oktober, Ä°smet Tekin – TEKÄ°EZ – Raum des Erinnerns und der SolidaritĂ€t & Soligruppe 09. Oktober. 19:30 Uhr, Stadtbibliothek Magdeburg. Mehr Infos hier. 

 

Noch bis 2. Oktober anmelden, Berlin: Migrantische Selbstorganisation gegen Rechten Terror – ein Workshop der „Bildungsinitiative Lernen aus dem NSU-Komplex“ fĂŒr Interessierte an politischer Bildungsarbeit (12./13.10. Berlin). Mehr Infos hier.
 

2. Oktober, LĂŒbeck: Themenspaziergang „Hafenstraßen- Mord – Unvergessen: Der rassistische Brandanschlag auf die Hafenstraße 1996“. 17 Uhr, Konstinstr. 21. Mehr Infos hier. 
2. Oktober, MĂŒnchen: rage against abschiebung, das Solifestival 2024. 18 Uhr Feierwerk. Mehr Infos hier. 

3. Oktober, Hohenstein-Ernstthal: Antifaschistische Gedenk-Demo fĂŒr Patrick ThĂŒrmer. AnlĂ€sslich seines 25. Todestages. 13:00 Uhr, Bahnhof Hohenstein-Ernstthal. Mehr Infos hier.

 

3., 8., 19. und 24. Oktober, Berlin: Veranstaltungen und Demonstration: „Antifaschistischer Herbst in Marzahn Hellersdorf“. Mehr Infos hier.
 

6. Oktober, Berlin: Antifaschistische Demonstration: „Schaut nicht weg! Stoppt die Nazikampfsporttrainings auf dem Sportkomplex in Weißensee!“ 13:00 Uhr, Antonplatz-Weißensee. Mehr Infos hier. 

 

7., 23. und 28. Oktober, Dortmund: Prozess gegen fĂŒnf Polizist*innen wegen des Todes von Mouhamed Lamine DramĂ©. Mahnwachen vor dem Gericht ab 7:30 Uhr. Weitere Infos hier.
 

9. Oktober, Halle (Saale): „Kundgebung in Erinnerung an Jana L., in SolidaritĂ€t mit allen Angehörigen und Freund*innen sowie mit allen Überlebenden des antisemitischen, rassistischen und antifeministischen Anschlags vom 9. Oktober 2019 an Yom Kippur 5780 in Halle und Wiedersdorf. Auf Wunsch einer Familie posten wir einen Namen nicht. Wir gedenken allen.“ 18-19:30 Uhr vor dem TEKÄ°EZ, Ludwig-Wucherer-Straße 12 Halle (Saale) mit Soligruppe 9. Oktober. Mehr Infos hier.
9. Oktober, Berlin: Gedenkkundgebung zum 5. Jahrestags des Anschlags von Halle. 17:30 bis 19:30, Oranienplatz. Mehr Infos hier.
10., 14. und 17. Oktober, Berlin: Prozesstage im Berufungsverfahren gegen die Neonazis Sebastian Thom und Tilo P.9:30 Uhr, Kriminalgericht Moabit. 
11. Oktober, Dortmund: Erinnern heißt KĂ€mpfen. Ali ƞirin spricht mit Gamze KubaĆŸÄ±k und Cihat Genc aus Solingen darĂŒber, was es bedeutet von rechter Gewalt betroffen zu sein und wie wichtig Erinnerung im Kampf gegen Rechts ist. 19:30 Uhr, Literaturhaus. Mehr Infos hier. 
11.-13. Oktober, Frankfurt (Main): Konferenz: „Extreme Rechte in Hessen. Analysen und Gegenstrategien“. Studierendenhaus. Mehr Infos hier. 
11. Oktober, Berlin: Sitzung des Untersuchungsausschusses zum Neukölln-Komplex zum Verfassungsschutz im Neukölln-Komplex. Kundgebungen voraussichtlich ab 8:30 Uhr vor dem Berliner Abgeordnetenhaus. Weitere Infos hier.
14. Oktober, Berlin: Ceremony of Resilience. Gedenken an den antisemitischen, rassistischen und misogynen Anschlag in Halle und Wiedersdorf an Yom Kippur 5780, dem 09.10.2019 – insbesondere den Ermordeten Jana L. und Kevin S. 18:00 Uhr, Festsaal Kreuzberg. Mehr Infos hier.
14. und 28. Oktober, Schwerin: Sitzungen des 2. NSU/Rechter Terror-Untersuchungsausschusses Mecklenburg-Vorpommern zum Nordkreuz-Netwerk. Ab 10 Uhr im Landtag in Schwerin. Weitere Infos hier.
15. Oktober, Amberg: Ausstellungseröffnung „Die Opfer des NSU und die Aufarbeitung der Verbrechen“. 18:30, Stadtbibliothek Amberg, Zeughausstr. 1a. Mehr Infos hier.
Noch bis zum 6. Oktober, Zwenkau: Ausstellung zum NSU-Komplex: „Offener Prozess„. Kulturkino Zwenkau. Mehr Infos hier. 
Noch bis zum 3. November, Dresden: Ausstellung zum NSU-Komplex: „Offener Prozess„. Kunsthaus Dresden I robotron-Kantine. Mehr Infos hier. 
Noch bis 1. Dezember, MĂŒnchen: WIR SIND HIER –  Installation von Talya Feldman im NS-Dokuzentrum MĂŒnchen. Mehr Infos hier. 
Noch bis 18. Dezember, Istanbul: Üç Kapı (Three Doors). Gemeinsame Ausstellung der Initiative 19. Februar Hanau, Initiative Oury Jalloh und Forensic Architecture. Mehr Infos hier. 


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(Redaktion: ck, scs)