Wir melden uns einmal im Monat mit unserem Newsletter „Aufklären & Einmischen“ bei euch. Passend zum Titel des Newsletters findet ihr im ersten Teil – Aufklären – Berichte zu unserer Arbeit. Außerdem werfen wir einen Blick auf aktuelle Ereignisse im Themenfeld rechter Terror und seine Aufarbeitung. Im zweiten Teil des Newsletters wird es praktisch: Einmischen. Wir sammeln für euch aktuelle Termine beispielsweise für Veranstaltungen, Kundgebungen und Demonstrationen, an denen ihr euch beteiligen könnt. Hier könnt ihr euch für den Newsletter anmelden.
Wenn ihr genauer wissen wollt, was euch erwartet, könnt ihr hier die Juli-Ausgabe des Newsletters in der Webversion nachlesen. (Aus technischen Gründen wird der Newsletter hier grafisch leicht abweichend von der Mail-Version dargestellt.)

Fast auf den Tag genau acht Jahre nach dem Urteil im ersten NSU-Prozess – dieser endete am 11. Juli 2018 – wird am 17. Juli in Dresden das Urteil im 2. NSU-Prozess gegen die Angeklagte Susann Eminger erwartet. Im Jahr 2018 gingen deutschlandweit über 10.000 Menschen auf die Straße, forderten und versprachen: Kein Schlussstrich!
Am 27. Juli jährt sich der antisemitische und rassistische Anschlag vom Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn zum 26. Mal. Wir erinnern an den Anschlag, der weiterhin als unaufgeklärt gelten muss.
Wir nehmen Abschied von Bianca Klose, Geschäftsführerin des Vereins für Demokratische Kultur in Berlin (VDK) e.V. und Projektleiterin der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin (MBR). Sie verstarb am 17. Juni 2026. Mit ihr verlieren wir eine wichtige antifaschistische Stimme. Nicht nur bei der gemeinsamen Aufarbeitung des Neukölln-Komplexes war sie mit uns an der Seite von Betroffenen extrem rechter Gewalt. Bianca Klose hat sich kontinuierlich für die Aufklärung des Neukölln-Komplexes eingesetzt. Sie war für uns viele Jahre eine wichtige Gesprächspartnerin. Unsere Gedanken sind bei ihren Angehörigen, den Kolleg*innen des VDK und ihren Freund*innen.
Kein Schlussstrich!
Eure Antifaschist*innen von NSU-Watch

2. NSU-Prozess: Vor dem Urteil gegen Susann Eminger
Der Ermittler Hort Thomas Sch. beschrieb die Vernehmungen von Gerlach als schwierig. Dieser habe immer wieder gelogen und Informationen nur stückchenweise preisgegeben. Wichtig für den Prozess gegen Susann Eminger dürfte neben einem allgemeinen Eindruck davon, wie das NSU-Kerntrio mit seinen UnterstützerInnen umgegangen ist, insbesondere Gerlachs Erzählung von einer neuen Freundin von Beate Zschäpe gewesen sein. In seiner Vernehmung habe Gerlach darüber gesprochen, dass ihm Beate Zschäpe erzählt habe, dass sie jetzt eine Freundin [gemeint ist vermutlich Susann Eminger]habe, was sie sie sehr glücklich mache, da sie sich nun über „Frauenthemen“ austauschen könne. Ein Name sei, so Gerlach, nicht genannt worden, es sei nur die Rede von einem „Ehepaar in Zwickau“ gewesen. Sch. sagte, auch auf Fotos habe Gerlach die Emingers nicht erkannt. Auf die spätere Nachfrage der Bundesanwaltschaft, wann Zschäpe laut Gerlach von der „Freundin“ in Zwickau erzählt habe, sagte Sch.: „Bei einem der Besuche auf dem Campingplatz. Aber ich weiß nicht welcher, aber der letzte Besuch sei, meine ich, 2004 gewesen.“
Die Bundesanwaltschaft blieb in ihrem Plädoyer am 3. Juli dennoch dabei, dass Susann Eminger das NSU-Kerntrio, das zuvor schon jahrelang von ihrem Ehemann André Eminger unterstützt worden war, erst Ende 2006 oder Anfang 2007 kennenlernte. Zu diesem Zeitpunkt gab es einen Wasserschaden im Wohnhaus des Kerntrios, die Polizei ermittelte und Beate Zschäpe gab hier die Personalien von Susann Eminger an.
Die Bundesanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass Susann Eminger den NSU unterstützt hat und von den Taten wusste. Im Plädoyer der obersten Anklagebehörde heißt es, man habe drei Fragen klären müssen: Ob es sich beim NSU um eine terroristische Vereinigung gehandelt habe. Ob diese auch während der angeklagten Taten fortbestand. Und ob Susann Eminger dies gewusst und damit die Vereinigung bewusst unterstützt habe. Staatsanwalt Dr. Möllinger: „Alle drei Fragen sind deutlich mit Ja zu beantworten.“
Möllinger betonte immer wieder, dass es nicht um ein einzelnes Indiz gehe, sondern man durch eine Gesamtbetrachtung aller Indizien zu dem Schluss komme, dass Susann Eminger von den Taten des NSU gewusst habe. Er ging dabei auf Zeug*innenaussagen, Beweisstücke und die Aussage von Beate Zschäpe ein. Er bezog sich beispielsweise auf den kleinen Traueraltar mit einem handgezeichneten Bild von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, der im Jahr 2013 bei Emingers gefunden worden war. 2015 habe das Ehepaar Eminger außerdem den NSU „symbolisch zum Teil der Familie“ gemacht, indem sie ihrem dritten Sohn als dritten Namen den Vornamen der Mörder gab.
Zentral für das Plädoyer war auch die enge und vertraute Freundschaft zwischen Susann Eminger und Beate Zschäpe, wiederholt war von Susann Eminger als die „beste Freundin“ die Rede. Susann Eminger habe nie Rückfragen gestellt, wenn sie ihren Ausweis oder Krankenkassenkarte zur Verfügung stellte.
Die politische Einstellung von André Eminger war auch im 2. NSU-Prozess immer wieder Thema. Möllinger verwies erneut auf Tattoos und SMS als Belege; es könne nicht sein, dass Susann Eminger nicht mit dieser politischen Gesinnung übereinstimme. Dafür spreche auch ihre Verwurzelung in der rechten Szene in Zwickau Ende der 90er/Anfang der 2000er, die Renee-Frisur, die sie damals getragen habe, und die Schwarze Sonne über dem Ehebett. Ein Entsetzen über die Morde habe es bei beiden Emingers nie gegeben.
Die Bundesanwaltschaft verdeutlichte in ihrem Plädoyer auch ihre eigene Haltung zum NSU-Komplex. Oberstaatsanwalt Barrot behauptetete, die Bundesanwaltschaft habe seit der Enttarnung des NSU und damit der größten rassistischen Mordserie in Deutschland immer wieder deutlich gemacht: „Es wird keinen Schlussstrich geben.“ Mord verjähre nicht, so Barrot, und daher habe die Bundesanwaltschaft weiterhin „Puzzlestück für Puzzlestück“ zusammengetragen, „allerdings nicht in der Öffentlichkeit“. Es gebe weiterhin Strafverfolgung, der Dresdner Prozess sei ein Zeichen dafür. Dieser sei auch ein Zeichen an mögliche Mitwisser: Eine Beteiligung am NSU könne weiterhin zu Strafverfolgung führen. Ob aus dieser Behauptung in den nächsten Monaten und Jahren auch etwas folgt, bleibt abzuwarten.
Am 9. Juli wird im 2. NSU-Prozess die Verteidigung ihr Plädoyer halten und am 17. Juli fällt aller Voraussicht nach das Urteil in Dresden. Ab 8 Uhr findet dann am Hammerweg 26 eine antifaschistische Kundgebung: „Kein Schlussstrich!“ statt. Mehr Infos findet ihr bei den Terminen und auf der Übersichtsseite zum 2. NSU-Prozess auf unserer Homepage. Dort findet ihr auch unsere Berichte zu den bisherigen Verhandlungstagen.
Broschüre: „NSU, Nordkreuz, Neonazi-Netzwerke. 30 Jahre rechter Terror und neonazistische Organisierung in Mecklenburg-Vorpommern. Eine antifaschistische Bilanz der parlamentarischen Aufarbeitung“
Mit dieser Broschüre schauen wir zurück auf insgesamt acht Jahre Untersuchungsausschüsse zu NSU und rechtem Terror im Nordosten. Wir beobachteten beide Ausschüsse und berichteten auf unserer Webseite von den Sitzungen. War der erste Untersuchungsausschuss im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern noch komplett dem Behördenhandeln zum NSU-Komplex gewidmet, weitete der zweite Untersuchungsausschuss den Blick zusätzlich auf andere rechtsterroristische und neonazistische Netzwerke, vor allem auf das Umsturznetzwerk „Nordkreuz“.
Mecklenburg-Vorpommern hatte lange gewartet, bis es selbst einen Untersuchungsausschuss zum NSU-Komplex einsetzte. Dabei spielte das Bundesland nicht nur als Tatortland – am 25. Februar 2004 ermordete der NSU in Rostock Mehmet Turgut – eine Rolle, sondern auch deshalb, weil dort seit Jahrzehnten eine große und in weiten Teilen gewaltaffine Neonazi-Szene aktiv ist. Erst im Jahr 2018 – also dem Jahr, in dem Münchener NSU-Prozess nach fünf Jahren das Urteil fiel – und nach jahrelangem zivilgesellschaftlichen Druck entschied der Landtag sich zu dem Ausschuss.
Der erste Untersuchungsausschuss zum NSU-Komplex in Mecklenburg-Vorpommern fragte insbesondere nach dem Umständen des Mordes an Mehmet Turgut und nach den polizeilichen Ermittlungen. Über einen eng gefassten Blick auf den NSU hinausgehend beschäftigte er sich auch mit den Entstehungsbedingungen der Neonazi-Szene und damit auch möglicher NSU-Unterstützungsstrukturen in den 1990ern im Land. Der inhaltlich direkt anschließende zweite Untersuchungsausschuss, der im August 2022 das erste Mal öffentlich tagte, wandte sich dem NSU-Komplex in Mecklenburg-Vorpommern nach der Selbstenttarnung des NSU 2011 zu. Bis zum Mai 2024 vernahmen die Abgeordneten Zeug*innen zum NSU-Komplex, bevor sich der Ausschuss anderen rechtsterroristischen und militanten Netzwerken zuwandte.
Mit der Arbeit des Ausschusses zum NSU-Komplex beschäftigt sich der erste Teil unserer Broschüre. Obwohl längst noch kein Schlussstrich gezogen werden kann und weiterhin sehr viele Fragen offen sind, förderten die beiden Untersuchungsausschüsse doch durchaus Neues zum NSU-Komplex zutage. Außerdem wurden durch die Ausschussarbeit einige Sachverhalte, die Betroffene und Antifaschist*innen bereits seit den 1990er-Jahren wussten und publiziert hatten, nun auch staatlicherseits festgestellt.

Einen zusätzlichen Schwerpunkt legte der zweite Untersuchungsausschuss auf die Kontinuität rechten Terrors bis zum heutigen Tag und auf militante rechte Strukturen im Nordosten. Den größten Raum nahm hierbei das Thema Nordkreuz ein. Bei Nordkreuz handelt es sich um ein rechtes Umsturznetzwerk vor allem bestehend aus (ehemaligen) Soldaten und Polizisten. Seine Mitglieder bereiteten sich auf einen „Tag X“, an dem die staatliche und gesellschaftliche Ordnung zusammenbricht, vor. In der extremen Rechten sind solche „Tag X“-Vorstellungen weit verbreitet, einige wollen den „Tag X“ auch aktiv herbeiführen. Dazu gehören fast immer auch Pläne für ‚Säuberungen‘ nach politischen und rassistischen Kriterien, also: umfangreiche Mordpläne. Bei Nordkreuz hatte man bereits über die Beschaffung von Leichensäcken und Löschkalk gesprochen.
Die Existenz eines solchen Umsturznetzwerks, das bis weit in Behörden hineinreicht, blieb bei Nordkreuz aber ohne größere Konsequenzen. Der zweite Teil der Broschüre beschäftigt sich mit der Beweisaufnahme des Ausschusses zu „Nordkreuz“ und stellt die Frage: „Macht Nordkreuz weiter?“
Auch der Brandanschlag in Lübeck am 18. Januar 1996 war Thema im Ausschuss. Zwar liegt Lübeck in Schleswig-Holstein, allerdings stammen mehrere Tatverdächtige, die von den Behörden nie ernsthaft verfolgt wurden, aus dem mecklenburgischen Grevesmühlen. Statt dieser Neonazis wurde ein Bewohner der Unterkunft angeklagt und schließlich zweimal freigesprochen. Wir interviewten Holger Bachmann-Wulf, der sich unter anderem beim Lübecker Bündnis gegen Rassismus seit nunmehr drei Jahrzehnten kritisch mit den Ermittlungen zu dem Brandanschlag in Lübeck beschäftigt und auch im Untersuchungsausschuss in Schwerin zum Thema aussagte.
Im vierten und letzten Text der Broschüre geht es um die Themen, die der Ausschuss gegen Ende der Beweisaufnahme behandelte. So sagte ein Vertreter der Beratungsstelle LOBBI dazu aus, dass im Bundesland aus Sicht der Beratungsstelle seit 1990 mindestens 15 Menschen ihr Leben aus rassistischen, sozialdarwinistischen oder anderen menschenverachtenden Motiven verloren haben. Es sind jedoch lediglich fünf der von LOBBI benannten Personen staatlicherseits als Todesopfer rechter Gewalt anerkannt. Eine staatliche Anerkennung als Opfer rechter Gewalt ist aber nicht nur für den Zugang zu Entschädigungsleistungen relevant, für Angehörige und Betroffene ist es auch extrem wichtig, dass ihr Erlebtes sichtbar gemacht und ernst genommen wird.
Die Broschüre schließt mit einem Blick auf den sogenannten militanten Akzelerationismus und auf die vier Neonazi-Netzwerke, zu denen der Ausschuss außerdem Beweis erhob: „Kameradschaft Süd“, „Combat 18“, „Oldschool Society“ und „Baltik Korps“. Bei allen vieren gilt die Analyse, die Robert Andreasch als Sachverständiger im Ausschuss bei der Betrachtung der terroristischen Absichten der „Kameradschaft Süd“ vorstellte: Rechter Terror wird in der Regel nicht von „bislang unbekannten Untergrundkämpfern“ vorangetrieben, sondern von Neonazis, die bekannt und nach außen politisch aktiv sind.
Wir danken der Rosa Luxemburg Stiftung Mecklenburg-Vorpommern für die Unterstützung bei der Erstellung der Broschüre.
Die Broschüre wird kostenfrei abgegeben. Bestellungen bitte an mail@nsu-watch.info.
Im nächsten Newsletter werfen wir einen Blick in den am 2. Juli beschlossenen Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses und berichten über die dazugehörige Landtagsdebatte.
+++ Neukölln-Untersuchungsausschuss: „Eine umfassende Aufklärung stand nicht im Vordergrund“ +++
Dass letztere überhaupt ein Sondervotum – also eine eigene Sicht auf das Untersuchungsergebnis des Ausschusses jenseits des Abschlussberichtes – vorgelegt hat, ist dreist, denn seit dem Austritt des Abgeordneten Antonín Brousek aus Partei und Fraktion im Jahr 2023 nahm der neue Vertreter der AfD im Ausschuss an vielleicht einer Handvoll der Sitzungen teil. Dem Sondervotum der AfD ist deren fehlende Sachkunde denn auch deutlich anzumerken. Ebenso ist ihm das Bemühen anzumerken, die eigene Verstrickung in den Untersuchungsgegenstand – zum Beispiel war Tilo P., einer der beiden 2024 wegen neonazistischer Brandstiftungen im Kontext des Neukölln-Komplexes Verurteilten, Mitglied der AfD – zu verharmlosen und sich selbst als unschuldiges Opfer einer politischen Kampagne darzustellen. Die AfD spricht von „Hysterie“ und in Bezug auf die Frage, ob es rechte Netzwerke in den Behörden gebe, von „politisch erzeugtem Generalverdacht“. Die Fraktion möchte sich mit diesem Sondervotum ersichtlich auch als Interessenvertreterin von Polizei und Sicherheitsbehörden im Parlament gerieren – immerhin befinden wir uns bereits im Wahlkampf zur Abgeordnetenhauswahl 2026.
Dieses Ansinnen haben augenscheinlich auch die Regierungskoalitionspartner, vor allem die CDU. Deren Ausschussmitglied Stephan Standfuß betonte bei seiner Rede zum Bericht im Plenum des Abgeordnetenhauses, man habe „keine Strukturen nachweisen können, die auf systematischen Rechtsextremismus oder rechtsextreme Netzwerke innerhalb der Berliner Sicherheitsbehörden, insbesondere der Polizei, hinweisen“. Und: „Die Polizei Berlin funktioniert.“ Man könne, so Wiebke Neumann (SPD) bei ihrer Rede in der Sitzung am 18. Juni 2026, festhalten, „dass sich vieles seit dem Beginn der Straftatenserie zum Positiven verändert hat“. Immerhin aber erkennen CDU und SPD auch „Verbesserungspotenzial“ bei den Behörden und betrachten, so jedenfalls die Selbstdarstellung, „Rechtsextremismus“ weiter als „ernste Bedrohung“ (Standfuß). Der begegne man, so Standfuß weiter, „konsequent mit einer Stärkung von Polizei und Verfassungsschutz“. Gemeint sind damit sicherlich auch die umfangreichen Grundrechtseingriffe, die die Berliner Landesregierung nach und nach durchsetzt.
CDU und SPD arbeiteten, so Ausschussvorsitzender Franco, im Ausschuss mit den Abgeordneten von Linken und Grünen kollegial zusammen. Der Abschlussbericht wurde im Ausschuss dennoch nur mit den Stimmen der Mitglieder aus CDU und SPD beschlossen, Grüne und Linke enthielten sich.
Deren gemeinsames Sondervotum versteht sich als „Ergänzung zum Abschlussbericht des Ausschusses“. Drei Punkte waren André Schulze (Grüne) in seiner Rede im Abgeordnetenhaus wichtig: Erstens habe die Beweisaufnahme „neben Ermittlungsfehlern oder unterlassenen Maßnahmen“ vor allem ein „strukturelles Defizit im Umgang mit rechtsextremen Strukturen und von diesen verübten Straftatenserien“ gezeigt. Zweitens habe die Staatsanwaltschaft ihre Sachleitungsbefugnis gegenüber der Polizei nur unzureichend wahrgenommen, „beispielsweise im Mordfall Burak Bektaş, wo ein Staatsanwalt acht Jahre lang zuständig war, ohne einen einzigen eigenen Impuls in die Ermittlungen zu geben, trotz wiederholter öffentlicher Beteuerungen der Staatsanwaltschaft, alles Machbare zur Aufklärung zu unternehmen“. Schließlich habe, so Schulze, der Berliner Verfassungsschutz im Neukölln-Komplex „schlichtweg versagt, und das gleich mehrfach“. Der Inlandsgeheimdienst sei seiner „gesetzlichen Funktion als Frühwarnsystem“ nicht nachgekommen, habe keinen Beitrag zur Aufklärung der Straftatenserie geleistet und dann auch vor dem Untersuchungsausschuss die Aufklärung behindert. An Stephan Standfuß gerichtet sagte Schulze: „Ja, wir haben im direkten Ermittlungsumfeld des Neukölln-Komplexes kein rechtsextremes Netzwerk gefunden, aber was wir schon gefunden haben, sind massenhaft rechtsextreme Chatgruppen, die weit über das hinausgehen, was öffentlich diskutiert wurde. Das gehört eben auch zur Wahrheit dieses Untersuchungsausschusses dazu: rechtsextreme Chatgruppen in der Polizei, volksverhetzende Inhalte, strafrechtlich relevante Symbole.“
Für die Linksfraktion stelle Niklas Schrader fest: „Wir haben erst einmal an vielen Stellen in den Ermittlungen einfach handwerklich schlechte Arbeit festgestellt. Da hat es nicht an Befugnissen oder Personal oder so etwas gefehlt. (…) Wenn uns einer erzählt, von dem Nationalen Widerstand Berlin hätte er erst aus einer Schriftlichen Anfrage der Linksfraktion gehört, dann zeugt das nicht von großer Kompetenz.“ Beim Anschlag auf Ferat Koçak und seine Familie habe das Wissen über die Anschlagspläne der Neonazis vorgelegen und zwar „sowohl bei der Polizei als auch beim Verfassungsschutz“, trotzdem seien keine Schutzmaßnahmen ergriffen worden. Das Problem, so Schrader weiter, sei nicht, dass es zu wenig Überwachungsbefugnisse oder zu wenig Personal gab, sondern bestehe darin, wie die Sicherheitsbehörden arbeiteten. Solange das so sei, müssten Befugnisse auf den Prüfstand und nicht „immer weiter ausgebaut werden“. Man könne laut Schrader auch erst einmal anerkennen, „dass es so etwas wie strukturellen Rassismus in Behörden gibt“. Der Verfassungsschutz habe laut Schrader, „wirklich eindrucksvoll seine eigene Überflüssigkeit nachgewiesen“. Wer auch immer das Wort „Frühwarnsystem“ im Zusammenhang mit dem Verfassungsschutz erfunden hat, müsse einen Satirepreis bekommen: „Gerade hat der Verfassungsschutz in seinem Jahresbericht zum ersten Mal die ‚Staatsreparatur‘ in Lichterfelde erwähnt. Das ist wirklich ein Nazischuppen. Da gehen seit fünf Jahren prominente Neonazis ein und aus und treiben dort ihr Unwesen. Alle wissen das, weil die Zivilgesellschaft uns frühzeitig informiert hat, und jetzt hat es auch der Verfassungsschutz gemerkt. Na, herzlichen Glückwunsch!“
Eine tiefergehende Analyse des Abschlussberichtes und der Sondervoten soll in den nächsten Wochen auf unserer Homepage erscheinen.
Währenddessen haben antifaschistische und zivilgesellschaftliche Initiativen bereits vor dem offiziellen Ende des Ausschusses eine eigene Bilanz der Ausschussarbeit in Form einer Broschüre vorgelegt. Sie heißt „Handeln statt Reinwaschen!“ und ist auch online zu finden. Die Broschüre enthält unter anderem die Aussagen mehrerer Betroffener im Ausschuss. Zu finden ist in ihr auch eine gekürzte Fassung des mündlichen Vortrags des Gutachtens der MBR zum Neukölln-Komplex. Diesen Vortrag hielt die am 17. Juni 2026 verstorbene Bianca Klose am 25. November 2022 im Ausschuss. Die Broschüre enthält daneben Texte unterschiedlicher Initiativen und Personen. In einer kurzen Einführung heißt es: „Untersuchungsausschüsse gelten als das schärfste Schwert des Parlaments. Wir mussten bei unserer Beobachtung allerdings feststellen, dass der PUA stark vom politischen Willen der Mehrheit der Abgeordneten geprägt war und eine umfassende Aufklärung nicht im Vordergrund stand.“
Die Broschüre enthält auch die Forderung, dass die Wortprotokolle der öffentlichen Sitzungen des Untersuchungsausschusses veröffentlicht werden. Dieser Antrag wurde in der Zwischenzeit jedoch mit den Stimmen der Regierungskoalition im Ausschuss abgelehnt. Die zivilgesellschaftliche Vernetzung von Beobachter*innen des Ausschusses hält diese Transparenzforderung dennoch weiterhin aufrecht.
+++ AfD-Waffenhandel vor Gericht +++
Den Beteiligten ging es dabei zumindest zum Teil auch um politische Organisierung. Sie trafen sich bei den Münchner PEGIDA-Aufmärschen oder bei Reichsbürgerveranstaltungen des „Bundesstaates Bayern“ in Tuntenhausen. Einige versuchten damals, eine dem AfD-„Flügel“ ähnliche Organisation aufzubauen, die sogannte „Patriotische Alternative Bayern“ (PAB). Am 4. Juni 2016 fuhr man gemeinsam nach Thüringen zum AfD-Kyffhäusertreffen mit Björn Höcke, Alexander Gauland und Jörg Meuthen.
Vor der 1. Jugendkammer des Landgerichts München endete in der vergangenen Woche eine Verhandlung gegen vier Angeklagte in dem Komplex. Eine Jugendkammer, weil einer der Angeklagten, das ehemalige „Junge Alternative Bayern“-Vorstandsmitglied Jonathan H., zur Tatzeit noch nicht 21 Jahre alt war. Das Jugendgericht hatte neben H. allerdings drei Angeklagte im Seniorenalter vor sich. Und statt Jugenddelinquenz sollte es jetzt um das Kriegswaffenkontrollgesetz, um mehrere Kalaschnikow-Sturmgewehre, um eine Maschinenpistole UZI, mehrere halbautomatische Kurzwaffen und Pumpguns gehen.
Das Gericht schien nur wenig Lust auf diese Verhandlung zu haben. Der Vorsitzende Richter machte mit den Angeklagten noch am ersten Verhandlungstag einen Deal. Es gab infolgedessen nur noch wenig öffentliche Beweisaufnahme. Das Gericht lud die bereits rechtskräftig verurteilten Haupttäter Martin M. und Alexander R. als Zeugen. M sagte, er habe in seinem eigenen Prozess ein falsches Geständnis abgegeben, er habe nie etwas mit Waffenhandel zu tun gehabt. R. gab an, sich wegen einer Posttraumatischen Belastungsstörung an absolut nichts mehr erinnern zu können. Beide wurden ohne Nachhaken nach wenigen Minuten aus dem Zeugenstand entlassen. Der ebenfalls als Zeuge vorgesehene Hauptbeteiligte Viktor S. (Hamburg) erschien einfach nicht. Neuladung? Polizeiliche Vorführung? Nichts dergleichen. Dann kommt er halt nicht…
Nur ganz kurz wurde noch der ehemalige Hauptermittler Peter G. vom Bayerischen LKA gehört. Der gab sich größte Mühe, der Kammer das Ausmaß des rechten Netzwerks, die Gefährlichkeit des Kriegswaffenhandels und die rechten Bezüge der Beteiligten zu verdeutlichen. Wie schon andere Ermittler in früheren Prozessen, berichtete auch er, es sei laut Ermittlungen ausdrücklich um eine Bewaffnung der extremen Rechten gegangen: „M. hatte ausgesagt, dass R. behauptet hätte, dass es darum geht, eine rechte Gruppierung zu bewaffnen. Er hat das Wort AfD verwendet.“ Doch so genau wollte all das, nur wenige Minuten vor den terminierten Plädoyers und der Urteilsverkündung, jetzt niemand mehr wissen. Das Gericht blieb mit seinem Desinteresse nicht allein: Zur Vernehmung des Hauptermittlers, zu Plädoyers und Urteilsverkündung erschienen auch keine Medienvertreter*innen oder Besucher*innen.
Angesichts der Vielzahl an Straftaten gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz sowie das Waffengesetz wurden schließlich alle vier Angeklagte betont milde, am unteren Rand des Strafrahmens, verurteilt: Jonathan H. zu einer Geldauflage (nach Jugendrecht) von 2000 Euro, Michael M., Michael P. und Bernd Z. zu Freiheitsstrafen von 1 Jahr 4 Monaten, 1 Jahr 2 Monaten und 1 Jahr 4 Monaten, jeweils zur Bewährung ausgesetzt.

>Wir gedenken:
Der rechtsterroristische Anschlag am OEZ in München am 22. Juli 2016
Die Initiative München OEZ erinnern schreibt:

Zehn Jahre offene Fragen.
Am 22. Juli 2026 jährt sich der rechte und rassistische Anschlag am OEZ zum zehnten Mal.
Seit diesem Tag fehlen Armela Segashi, Can Leyla, Dijamant Zabërgja, Guiliano Kollmann, Hüseyin Dayıcık, Roberto Rafael, Sabine S. , Selçuk Kılıç und Sevda Dağ.
Seit zehn Jahren kämpfen Angehörige und Überlebende um Aufklärung. Sie wollen wissen, was genau am Tattag passiert ist und warum. Sie haben viele Fragen und bislang nur wenige Antworten.
Es ist an der Zeit, diese Fragen in die Öffentlichkeit zu tragen. Angehörige und Überlebende brauchen breitere gesellschaftliche Unterstützung, um endlich Antworten zu erhalten.
Unterstützt die Angehörigen und Überlebenden des rechten und rassistischen Anschlags am OEZ. Kommt am 19.7.2026 um 14 Uhr zum Gärtnerplatz und beteiligt euch an der Demonstration ,,Zehn Jahre offene Fragen. München OEZ erinnern!‘‘ zum bayerischen Landtag, wo wir symbolisch die Fragen und die Forderung nach einem Untersuchungsausschuss überbringen werden.
Steht an der Seite der Angehörigen und Überlebenden und gedenkt mit ihnen am 22. Juli 2026 um 16 Uhr am OEZ.
Kommt zum Jahrestag und tragt mit dazu bei, dass Armela, Can, Dijamant, Guiliano, Hüseyin, Roberto, Sabine, Selçuk und Sevda in Erinnerung bleiben.
Erinnern heißt, sich verbünden.“
In Gedenken an den rechtsterroristischen OEZ-Anschlag wird es in München eine Demonstration am 19. Juli und am 22. Juli eine Gedenkkundgebung geben. Details dazu findet ihr bei den Terminen.
26 Jahre nach dem Anschlag: Erinnern an den Bombenanschlag vom Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn
Die Betroffenen kamen – wie jeden Wochentag um diese Uhrzeit – von einer Sprachschule, in der Erwachsene mit internationaler Familiengeschichte Deutschkurse besuchen konnten. Der Bombenanschlag galt ihnen als Menschen aus den ehemaligen GUS-Staaten. Als Botschaftstat rechten Terrors folgte der Anschlag rassistischen und antisemitischen Motiven.

Der Anschlag ist heute nahezu vergessen. Im Jahr 2025 erinnerten lokale Initiativen und Akteur*innen aus Düsseldorf mit einem vielfältigen Veranstaltungsprogramm am 25. Jahrestag an die Tat und ihre Konesequenzen. Es entstand die Homepage „Wehrhahn erinnern“ mit Texten und Inhalten zum Nachlesen und Zuhören, Fortbilden und Weitersagen. Der 2025 veröffentlichte Sammelband ‚“Und damit kam die Angst …‘ Der rechtsterroristische Anschlag am S-Bahnhof Düsseldorf-Wehrhahn‚“ nimmt den Anschlag aus wissenschaftlicher und insbesondere der Perspektive von Betroffenen und Zeitzeug*innen in den Blick. Die Zeitung LOTTA widmete dem Thema rund um das Prozessende im Sommer 2018 eine Ausgabe. Wir haben uns in mehreren Podcast-Folgen mit der Geschichte des Anschlages und mit der juristischen Nicht-Aufarbeitung beschäftigt.
Für aktuelle Informationen folgt der Initiative „Wehrhahn erinnern“ auf Instagram. Sollte es in diesem Jahr ein Gedenken zum 26. Jahrestag des Anschlage geben, informieren wir Euch außerdem auf unserem Instagram-Kanal.
+++ Termine +++
8. Juli, Dresden: Vortrag mit Antifa NT: OEZ-Anschlag unvergessen. 20 Uhr, Dispothek. Mehr Infos hier.
16. Juli Dresden/Chemnitz: Bildungsfahrt ab Dresden ins NSU-Dokumentationszentrum Chemnitz. Treffpunkt 15:15 Uhr, Bahnhof Dresden Neustadt, Eingang Hansastraße. Mehr Infos hier.
19. Juli, München: Gedenkdemonstration 10 Jahre nach dem rassistischen Anschlag am OEZ München. 14 Uhr, Gärtnerplatz. Mehr Infos hier.
Bis 26. Juli, München: Nach:Leben. Ein partizipatives Erinnerungsprojekt. Mehr Infos hier.
Jetzt anmelden! 7.-11. September, Berlin: Bildungsurlaub: „Rechtsruck in Deutschland. Was tun?“ Von BiLaN – Bildungsinitiative Lernen aus dem NSU-Komplex. Mehr Infos hier.
Bis 14. Februar 2027, Stuttgart: Ausstellung Rechtsextremer Terror. Erinnerungsort Hotel Silber. Mehr Infos hier.
Jetzt buchen! Stadtführung: Critical Walk „NSU-Morde in Nürnberg“ der Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland e.V. Nürnberg. Preis nach Absprache. Infos und Buchung: isd.nuernberg.buero@isdonline.de. Mehr Infos hier.
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