Am 19. Verhandlungstag im 2. NSU-Prozess sind insgesamt vier Zeug*innen geladen. Die Befragungen drehen sich unter anderem um Zahnarztbesuche Beate Zschäpes, Fahrzeuganmietungen des NSU, sowie die Auswertung des Mobiltelefons von Susann Eminger. Der größte Teil des Verhandlungstages beschäftigt sich jedoch mit der Anhörung des 2018 in München verurteilten NSU-Unterstützers Holger Gerlach.
Zeug*innen:
- Cindy F. [phon.] (Arzthelferin Zahnarztpraxis Dr. M.)
- Michael Mo. (KHK, BKA, Ermittlungen zu Fahrzeuganmietungen)
- René Ho. (BKA, Untersuchung Handy Susann E.)
- Holger Gerlach (NSU-Unterstützer)
Zu Beginn des Prozesstages wird erneut eine Arzthelferin aus der Zwickauer Zahnarztpraxis, in der sich Beate Zschäpe zwischen 2008 und 2009 unter dem Namen Susann Eminger behandeln lassen haben soll, angehört. Die Zeugin F. beschreibt, wie 2012 zwei Beamte in die Praxis gekommen sind und Lichtbildmappen vorgelegt haben. Nach heutiger Aussage konnte sich die Zeugin damals nicht an Zschäpe als konkrete Patientin erinnern, sie habe sie jedoch aufgrund der medialen Berichterstattung auf einem der Fotos erkannt. Wie die Vernehmung im Einzelnen ablief, konnte die Zeugin nicht mehr erinnern. Ebenso wenig konnte sie rekonstruieren, wie es dazu kam, dass im EDV-System der Praxis nach dem Namen „Eminger“ recherchiert wurde. Auch dazu, inwiefern eine Behandlung ohne Krankenkassenkarte möglich gewesen sei, konnte die Zeugin keine eindeutige Aussage treffen. Im Laufe der Befragung werden die Lichtbildmappen von 2012 erneut in Augenschein genommen. Die Zeugin erkennt Beate Zschäpe, doch mehr Erinnerung kommt nicht zurück.
Als zweiter Zeuge war KHK Michael Mo. vom Staatsschutz des BKA in Meckenheim geladen, der in die Ermittlungen zu den Wohnmobil- und PKW-Anmietungen des NSU involviert war. Er fasste die Erkenntnisse nochmals zusammen: Anhand von Unterlagen, die im Brandschutt der Frühlingsstraße gefunden wurden, habe man 65 Fahrzeuganmietungen in Zusammenhang mit dem NSU ermitteln können. Die ersten drei seien unter dem Namen André Eminger gelaufen, alle weiteren unter Holger Gerlach. Insgesamt hätten sich 27 Straftaten dem „Trio“ zurechnen lassen, wovon 17 Straftaten mit 15 Anmietungen korrespondiert haben. Hierfür seien hauptsächlich Wohnmobile genutzt wurden. Außerdem hätten sich 15 Urlaubs- und Privataufenthalte feststellen lassen, wofür wiederum auf PKWs zurückgegriffen worden sei. Nur 2008 sei ein Wohnmobil für einen Urlaub auf Fehmarn genutzt worden, an dem sich jedoch nur Mundlos und Böhnhardt beteiligt haben sollen.
Auf die Nachfrage des Senats, warum die ersten Straftaten des NSU mit keiner Anmietung in Verbindung gebracht werden konnten, entgegnet der Zeuge, dass zum einen die entsprechenden Dokumente nicht lang genug aufbewahrt worden seien und dass außerdem die Raubüberfälle womöglich mit Fahrrad oder zu Fuß erfolgt seien.
Von November 2000 bis September 2003 habe es dann drei Wohnmobilanmietungen unter dem Namen „André Eminger“ gegeben, die für zwei Raubüberfälle in Chemnitz und einen Sprengstoffanschlag in Köln genutzt wurden. Weitere Überfälle und Morde, die in dem Zeitraum begangen worden sind, konnten keinen Anmietungen zugeordnet werden. Gründe dafür ließen sich laut Zuge nur vermuten, so der Zeuge. Die weiteren 62 Anmietungen seien dann auf den Namen „Holger Gerlach“ gelaufen. Insgesamt sei bei den Anmietungen auf vier verschiedene Firmen zurückgegriffen worden.
Als auffällig beschreibt der Zeuge eine Wohnmobilanmietung, die keiner Tat zugerechnet werden konnte, und dass einmal kurz nach einem Urlaub ein weiterer „Urlaubsaufenthalt“ stattgefunden habe. Auch hier habe sich jedoch kein Zusammenhang mit einer Straftat herstellen lassen.
Als letzter Zeuge des Vormittags ist der Ermittler Rene Ho. vom BKA Meckenheim geladen. H. war mit der Rekonstruktion einer SMS beschäftigt, die Susann Eminger am 25.10.2011 während der Fahrt zur Wohnmobilanmietung für den letzten Raubüberfall in Eisenach an André Eminger geschickt haben soll. Der Zeuge erläutert, wie die Rekonstruktion technisch umgesetzt wurde. Man habe eine Kopie des Speichers des Handys von Susann Eminger angefertigt und dann anhand von Textfragmenten, die sich darin fanden, nach relevanten Informationen gesucht. Dabei habe man eine SMS rekonstruieren können, die am 25.10.2011 an André Eminger mit folgendem Inhalt geschickt wurde: „Ich fahr grad Lisl und Gerri wohin, Mausi. Kann dann während der Fahrt net schr. Ild. Knutsch.“ [phon.]
Im weiteren Verlauf der Befragung standen die technischen Details der Rekonstruktion im Mittelpunkt. Der Zeuge erläutert, wie er zu seinem Ergebnis gekommen ist. Daraufhin stellt Eminger-Verteidiger RA König in Frage, dass die rekonstruierte Version dem tatsächlichen Inhalt der Original-SMS entspricht. Im Anschluss an die Befragung widerspricht RA König der Verwertung der Aussagen des Zeugen H. Er begründet dies mit einem Verstoß „gegen den Schutz des Kernbereichs der informellen Selbstbestimmung der Angeklagten“ sowie einem Verstoß „gegen die Integrität digitaler Beweismittel“. Die Bundesanwaltschaft hält den Verwertungswiderspruch für unbegründet.
Nach der Mittagspause ist der in München verurteilte NSU-Unterstützer Holger Gerlach geladen. Gerlach hatte dem NSU-Kerntrio nicht nur diverse Dokumente beschafft und somit das Leben im Untergrund mitermöglicht, sondern 2001 auch eine Waffe nach Zwickau geliefert. Heute wurde er vor allem zu seinem vergangenen Verhältnis zum Kerntrio, aber auch zu den konkreten Unterstützungshandlungen befragt. Gerlach, der aktuell in Niedersachsen wohnt, erscheint mit Rechtsbeistand Stefan Hachmeister aus Hannover, der ihn auch in München vertreten hat. Insgesamt macht der Zeuge einen sehr zerstreuten Eindruck. Seine im folgenden wiedergegeben Aussagen decken sich nicht immer mit seiner Einlassung und den Erkenntnissen aus dem Prozess in München.
Zu Beginn der Vernehmung erläutert Gerlach, dass ihm der Name Susann Eminger bis zur heutigen Ladung nicht bekannt gewesen sei und er auch ihr Gesicht bis zum Prozess in München nicht gekannt habe. In München sei er für drei Unterstützungshandlungen zu drei Jahren verurteilt wurden. Die zur Bewährung ausgesetzte Strafe sei in anderthalb Monaten vollständig verbüßt.
Die inhaltliche Befragung beginnt mit seinem Verhältnis zum Kerntrio kurz vor dem Untertauchen 1998. Der Zeuge beschreibt, dass er dazu nicht viel sagen könne, da er bereits 1997 wegen eines Jobs weggezogen sei und nur noch am Wochenende in Jena gewesen sei. Als er kurz drauf nach Hannover zog, sei die räumliche Distanz noch größer geworden, auch wenn er sich vom „Kern“ der Leute nicht getrennt habe.
Dann beschreibt der Zeuge wie er Anfang der Neunziger als erstes Böhnhardt und Ralf Wohlleben kennengelernt habe, dann Zschäpe und über Zschäpe Mundlos. Zu Böhnhardt und Wohlleben habe er eine enge Freundschaft gehabt. Dabei sei Böhnhardt der „Jüngste”, aber auch der „Ernsthafteste“ gewesen. Die Gruppe sei „politisch interessiert“ gewesen und habe keinen „Bock auf Saufen“ gehabt, sie habe „ernst machen“ wollen. Sie seien eine Generation gewesen, die gesehen habe „wie schnell ein System fallen kann mit einem Funken“. Auch sie hätten „einen politischen Gedanken entzünden“ wollen. Böhnhardt sei in dieser Anfangszeit auch in Haft gewesen, als Jugendlicher im Erwachsenenvollzug. Dort habe er Neonazis aus Rudolstadt kennengelernt, diese Zeit habe ihn „erwachsener“ und „emotional distanzierter“ gemacht.
Auf eine Nachfrage der Vorsitzenden Richterin Simone Herberger zum „Nationalen Widerstand“ antwortet Gerlach, dies sei wie schon die „Kameradschaft Jena“ nur ein „großer Name für wenig Leute“ gewesen. Mitglieder seien Böhnhardt, Mundlos, Wohlleben, André Kapke, Gerlach selbst und „teilweise“ Zschäpe gewesen. Auf die Frage nach dem Verhältnis der Gruppe zu Gewalt erwidert der Zeuge, dass sich „Frustration“ eingestellt habe, da man schnell an „Grenzen gestoßen“ sei. Jedoch seien er, Wohlleben und Kapke keine „Freunde von Gewalt“ gewesen. Böhnhardt und Mundlos hätten hingegen Gewaltanwendung als „legitimes Mittel“ gesehen. Es habe also keinen „gemeinsamen Nenner“ gegeben, „eine Fraktion dafür, andere dagegen“. Es habe auch keine „konkretisierten Pläne“ gegeben. So habe er zwar von der Garage und Rohrbomben gewusst, jedoch nicht davon, dass diese „zündfähig“ gewesen seien, und dies als „Spinnerei“ abgetan.
Nach Zschäpes Haltung zur Gewalt befragt, antwortet der Zeuge ausweichend. Sie habe sich in der „Jungsgruppe“ behaupten müssen, sei „fordernd, intrigant, bissig, intelligent, empathisch“ gewesen und mit „Konkurrenz nicht gut klar gekommen“. Gerlach habe sie „teilweise gemocht, teilweise auch nicht.“ Die Beziehung zwischen Zschäpe und Böhnhardt beschreibt der Zeuge als anfängliche „Liebesbeziehung“, die sich später „arrangiert“ habe.
Laut Gerlach seien die drei untergetaucht, weil Böhnhardt aufgrund seiner Hafterfahrungen nicht zurück ins Gefängnis wollte. Vom Untertauchen habe er zuerst durch seine Schwester erfahren, und kurz darauf auch von André Kapke, der ihn gefragt habe, ob er helfen könne. Daraufhin habe Gerlach Geld gespendet. Bei einem Besuch bei Wohlleben in Jena habe er dann das erste Mal telefonischen Kontakt mit einem der Uwes gehabt. Da sei er gefragt worden, ob er mit Reisepass und Personalausweis aushelfen könne, da die Polizei ihn und Böhnhardt schon früher nur schwer habe auseinanderhalten können. Daraufhin habe Gerlach einen Reisepass beantragt, den er dann bei einem Treffen mit den beiden Uwes in Zwickau oder Chemnitz übergeben habe. Geholfen habe er aus Freundschaft, alles andere sei „nebensächlich“ gewesen.
Nach diesem ersten Treffen hätten sie sich weiterhin in „unregelmäßig regelmäßigen“ Abständen gesehen. Am häufigsten sei Gerlach in der Zwickauer Wohnung in der Polenzstraße gewesen. Dorthin habe er auch eine Waffe geliefert, nach eigener Aussage ohne es vorher gewusst zu haben. Den Auftrag dafür habe er von Wohlleben bekommen, der ihm nicht gesagt habe, worum es sich handelt. Dies habe Gerlach dann erst auf dem Weg festgestellt. In der Befragung beschreibt Gerlach die Form der Waffe als „Polizeipistole“. In der Wohnung in Zwickau habe Mundlos ihm dann noch eine „Pumpgun“ gezeigt und damit „rumgeprahlt“, dass sie diese, sowie zwei weitere Waffen, über einen Spieleladen in Zwickau besorgt hätten. Ansonsten sei das Thema „Waffen“ in Gesprächen vermieden worden.
Auf die Nachfrage der Vorsitzenden, ob die von ihm gelieferte Waffe für eine konkrete Person bestimmt gewesen sei oder für alle drei, antwortet Gerlach, dass dies nur schwer zu trennen gewesen sei. Böhnhardt sei der mit der „Waffenaffinität“ gewesen, jedoch habe ihn auch das Verhalten von Mundlos nicht überrascht. Das Verhältnis zwischen Böhnhardt und Mundlos beschreibt der Zeuge als „engere Freundschaft als zu dem Rest“, sie hätten immer „zusammengehangen“, der „eine habe gedacht, der andere gehandelt“. Dabei sei Mundlos Böhnhardt „intellektuell überlegen“ gewesen. Das habe manchmal zu Streits geführt, jedoch habe Gerlach die beiden als „harmonisch“ wahrgenommen. Ihre Art und Weise habe er bewundert, andere hätten „von Politik nur geredet“, sie hätten „Politik gemacht“.
Im weiteren Verlauf der Befragung beschreibt Gerlach, dass ihm die drei in einem gemeinsamen Urlaub Geld zur Verwahrung anvertraut hätten, „ein paar tausend D-Mark“. Dies habe er aufgrund seiner Spielsucht jedoch verspielt und ein Auto davon abgezahlt. Ob das Geld bis 2011 jemals zurückgefordert wurde, lässt der Zeuge offen.
Bezüglich seines überlassenen Führerscheins gibt der Zeuge an, nur wenig Erinnerungen zu haben und bezieht sich auf seine Einlassung im Münchener NSU-Prozess. Es sei in einer Zeit gewesen, in der er sich „umorientiert“ habe. Auch wenn er sich in Hannover noch in entsprechenden Kreisen bewegt habe, sei ihm Politik nicht mehr „so wichtig wie früher“ gewesen. Es habe ihn „erleichtert“, dass die drei dies „nicht so schlimm“ gefunden habe. Daraufhin sei die Frage nach dem Führerschein aufgekommen, den er ihnen aufgrund sozialen „Drucks“ überlassen habe.
Gerlach erklärt, dass die beiden Uwes ihn mehrfach zu Hause besucht hätten. So auch 2011 als die Frage nach einem neuen Pass aufgekommen sei, da der alte abgelaufen war. Dies habe er zuerst abgelehnt, da er mittlerweile ein „anderes Leben“ geführt habe. Er habe sich zwar noch „freundschaftlich verbunden“ gefühlt, jedoch „distanzieren“ wollen. Dennoch habe er sich überreden lassen und einen neuen Reisepass beantragt für dessen Foto sie ihm extra die Haare geschoren hätten. Dies sei das letzte Mal gewesen, dass er die beiden Uwes gesehen habe. Sechs Wochen später habe er dann Zschäpe den neu beantragten Reisepass übergeben.
Weitere kurze Nachfragen seitens der Vorsitzenden drehten sich um die Krankenkassenkarte, die Gerlach für Zschäpe, die eine ärztliche Behandlung benötigte, von Silvia R. abgekauft hatte, sowie um die Urlaube, die er auf Einladung zusammen mit dem Kerntrio verbracht hat, unter anderem in Usedom, Flensburg und „bei Lübeck“. Im Urlaub seien die drei „nicht geizig“ gewesen.
Auch zu seinem „Ausstieg“ wurde Gerlach befragt, worauf er jedoch unkonkret antwortete und über seine „heftige Drogenphase“ von 2004 bis 2007 berichtete. In dieser Zeit habe es wenig Kontakt zu den drei gegeben, wobei Gerlach dennoch für möglich hält, dass er damals André Eminger in Zwickau kennengelernt habe. Auch habe das „Trio“ ihm gegenüber gemeint, dass sie wen hätten, „der ihnen hilft“. Außerdem habe Zschäpe von „einer Freundin“ berichtet mit der sie in den Ferien „öfter weg“ war. Konkreter könne er, so Gerlach, jedoch nicht werden, weil er damals nicht genauer nachgefragt habe.
Nach Zschäpes Rolle im Kerntrio befragt antwortet Gerlach, dass sie im „Haushalt viel zu sagen“ gehabt habe, jedoch ohne „Dominanzverhalten“. Dafür hätten sich die Uwes „revanchiert“. Er habe die drei „als Einheit“ wahrgenommen.
Auf die Nachfrage was passiert wäre, wenn er den Reisepass nicht überlassen hätte, erklärt Gerlach, dass er das auch nicht wisse, ihn das jedoch viel beschäftigt habe. Laut seiner Aussage habe es nur einmal Streit gegeben, als Wohlleben ihn „heimlich“ die Waffe transportieren ließ. Für Gerlach habe die Freundschaft im Vordergrund gestanden, in einer polizeilichen Vernehmung sprach er davon sich „freundschaftlich verpflichtet“ gefühlt zu haben. Auf den Tod von Böhnhardt und Mundlos habe er mit Trauer reagiert, heute empfinde er Wut. Er habe unterstützt, „damit sie im Untergrund leben können“ und nicht, damit sie „Leute umbringen“.
Vorsitzende Herberger beendete ihre Befragung mit zwei Vorhalten aus Gerlachs Vernehmung von 2011. Zum einen geht es um die Frage, ob er Kenntnis von weiteren Personen gehabt habe, die Waffen oder Sprengstoff für die drei besorgt hätten. Darauf hatte er damals geantwortet: „Nein, aber sie haben gesagt, es gäbe einen Unterstützer in Zwickau. Ich weiß aber nicht, ob es den wirklich gibt.“ Zum anderen macht Herberger den Vorhalt, dass Gerlach bezüglich der Waffe, die er unwissentlich transportiert habe, damals aussagte: „Ralf [Wohlleben] meinte, es wäre besser, wenn ich nicht wüsste, wofür die drei die Waffe brauchen.“ Bei beidem gibt Gerlach an, sich heute nicht mehr zu erinnern, bestreitet seine damaligen Aussagen jedoch nicht.
Zum Abschluss der Vernehmung gibt es noch wenige Nachfragen von Oberstaatsanwalt Barrot und Eminger-Verteidiger RA Schadt, die sich um den Wissensstand Gerlachs zu den Straftaten des NSU drehen. Von den Überfällen habe er gewusst, könne jedoch nicht mehr einordnen, von wem und ab wann, so der Zeuge. Von den Morden habe er „wie alle anderen“ 2011 aus den Medien erfahren. Das sei für ihn eine „Katastrophe“ gewesen, zugetraut habe er den dreien so etwas nicht.
Der 19. Verhandlungstag im 2. NSU-Prozess endet mit der Bekanntgabe, dass der mutmaßliche NSU-Unterstützer Max-Florian Bu. nicht als Zeuge geladen wird, da er seine Aussage vermutlich verweigern wird, was nur zusätzliche Kosten verursache. Zudem bat der Senat Susann Eminger darum, bis zum nächsten Termin einen Bericht über ihre persönlichen Verhältnisse abzugeben.
Insgesamt hat auch diese Befragung nicht Neues zu Tage gefördert. Gerlach bleibt dabei, von den wahren Motiven des NSU nichts gewusst zu haben. Seine Unterstützungshandlungen hätten allein auf die Ermöglichung eines Lebens im Untergrund abgezielt. Diese Angaben sind weiterhin nicht glaubhaft, etwa mit Blick auf die gelieferte Waffe. Auch Gerlachs frühere Aktivitäten in der extremen Rechten abseits des NSU haben am heutigen Tag kaum Beachtung gefunden. Dass der mutmaßliche NSU-Unterstützer Max-Florian Bu. gar nicht erst geladen wird, wirft ebenfalls Fragen auf. Bu. hatte vor dem NSU-Untersuchungsausschuss in Mecklenburg-Vorpommern als Zeuge ausgesagt.
Protokolle und Berichte aus dem ersten NSU-Prozess zur ergänzenden Lektüre
Einlassung Holger Gerlach: 7. Verhandlungstag, 6. Juni 2013
Aussagen des Zeugen Michael Mo.: 197. Verhandlungstag, 14. April 2015, 284. Verhandlungstag, 31. Mai 2016
Aussage des Zeugen René Ho.: 116. Verhandlungstag, 28. Mai 2014