„Keine normale Freundschaft“. Das Plädoyer der Bundesanwaltschaft – 2. NSU-Prozess – Bericht zum 24. Verhandlungstag, 3. Juli 2026

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Am 24. Verhandlungstag im 2. NSU-Prozess plädierten für den Generalbundesanwalt – die Anklagebehörde – Oberstaatsanwalt Wolfgang Barrot und Staatsanwalt Dr. Claus Möllinger. Bundesanwalt Kai Lohse war nicht anwesend. In ihrem Schlussvortrag verwiesen die beiden Anklagevertreter darauf, dass es in diesem Fall auf die Zusammenschau aller Indizien ankomme. Die Bundesanwaltschaft habe die einzelnen Indizien „Puzzlestück für Puzzlestück zusammengetragen. Die Bundesanwaltschaft kommt damit zu dem Ergebnis, dass die Angeklagte Susann Eminger bei allen drei vorgeworfenen Taten der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und im letzten Fall zusätzlich der Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung mit Waffen schuldig zu sprechen sei. Sie fordert für die Angeklagte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren ohne Bewährung, wobei sechs Monate davon als verbüßt zu gelten hätten.

Der Verhandlungstag beginnt pünktlich um 9.30 Uhr. Vorsitzende Richterin Simone Herberger sagt dann: „Ich möchte nochmal in den Publikumsbereich geben: Ich bitte von Störungen abzusehen. Wenn sie Proteste vorhaben, dann gehen sie bitte vorher raus, ich möchte die Plädoyers störungsfrei halten.“

Oberstaatsanwalt Wolfgang Barrot stellt sich an einen Pult mit Mikrofon, der auf dem Tisch der Bundesanwaltschaft steht, und beginnt den Schlussvortrag der Anklagebehörde.

Barrot: „Die Bundesanwaltschaft hat seit der Enttarnung des NSU und dem Bekanntwerden der größten rassistischen Mordserie in der Geschichte der Bundesrepublik immer wieder deutlich gemacht: Es wird keinen Schlussstrich geben. Heute auf den Tag genau vor 47 Jahren hat der Bundestag entschieden, dass Mordtaten nicht der Verjährung unterliegen.“ Das gelte auch, so Barrot, für die Taten des NSU. Der Generalbundesanwalt habe deswegen nach der Münchener Anklage nie aufgehört zu ermitteln: „Er trägt Puzzlestück für Puzzlestück zusammen – nur nicht immer in der Öffentlichkeit.“ Die Bundesanwaltschaft werde alle Straftaten im Zusammenhang mit dem NSU verfolgen, dafür sei auch dieses Verfahren Beleg. Barrot: „Es ist aber auch ein Zeichen an Mitwisser: Es kann weiter zu Strafverfolgung kommen.“

Dann übergibt Barrot für die „zu treffenden Feststellungen“ an Staatsanwalt Dr. Claus Möllinger. Möllinger stellt sich an den Pult und sagt, aus Sicht des Generalbundesanwalt könnten folgende Feststellungen getroffen werden. Zunächst gibt Möllinger die Feststellungen zur Person der Angeklagten wieder. Susann Eminger habe vier Kinder, drei Söhne, eine Tochter. Der 2015 geborene dritte Sohn trage, betont Möllinger, als dritten Vornamen den Namen Uwe. Eminger habe Hauswirtschafterin gelernt, eine Ausbildung zur Fleischereifachverkäuferin habe sie nicht abgeschlossen. Einige Jahre habe sie im erlernten Beruf der Hauswirtschafterin gearbeitet gearbeitet, dann in unterschiedlichen Stellen als Pflegehilfe. Aktuell beziehe sie Krankengeld. Die finanziellen Verhältnisse der Familie Eminger seien geregelt.

Prozessgebäude des OLG Dresden am 3. Juli 2026

Dann geht Möllinger zu den Feststellungen zum Sachverhalt über. Die Anklagevorwürfe, so Möllinger, hätten sich durch die Beweisaufnahme bestätigt. Es hätten sich folgende drei Fragen gestellt: Handelte es sich bei der Gruppe aus Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt um eine terroristische Vereinigung, die auch während der hier angeklagten Taten fortbestand? Hatte Susann Eminger Kenntnis von den rassistischen Morden und den Überfällen der Gruppe? Und hat sie diese Gruppe unterstützt? Möllinger: „Alle diese Fragen kann man deutlich mit Ja beantworten.“

Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe hätten sich im Herbst 1998 zum NSU zusammengeschlossen, so Möllinger weiter. Die Vereinigung habe bis zum Suizid von Mundlos und Böhnhardt weiterbestanden. Zum NSU stehe nach der Beweisaufnahme fest, dass dessen Ziel darin bestanden habe rechtsextremistisch, fremdenfeindlich und menschenfeindlich motivierte Mordanschläge zu verüben. Man habe beschlossen willkürlich Menschen zu töten. Nach der Vorstellung des NSU habe die destabilisierende Wirkung der Taten dazu dienen sollen, eine Änderung der Staats-und Gesellschaftsform der Bundesrepublik unter nationalsozialistischen Vorzeichen zu erreichen. Sie hätten beschlossen, dass in der Öffentlichkeit nur der Seriencharakter der Taten erkennbar sein solle und sie sich mit dem Verschicken des Bekennervideos nachträglich verantwortlich erklären würden. Die drei hätten durch Raubüberfälle ihren Lebensunterhalt bestreiten wollen und sich Sprengstoff und Schusswaffen beschafft.

Möllinger: „In Ausführung des gefassten Vorhabens begingen Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe
vom 9. September 2000 bis zum 6. April 2006 neun Mordanschläge in mehreren Bundesländern.“ Möllinger nennt die Namen der rassistischen Mordserie des NSU: Enver Şimşek, Abdurrahim Özüdoğru, Süleyman Taşköprü, Habil Kılıç, Mehmet Turgut, İsmail Yaşar, Theodoros Boulgarides, Mehmet Kubaşık und Halit Yozgat. Dann nennt er den Bombenanschlag in der Probsteigasse in Köln am 19. Januar 2001 und den Bombenanschlag auf die Kölner Keupstraße am 9. Juni 2004.

Den ersten bekannten Bombenanschlag des NSU – den Anschlag auf die Nürnberger Pilsbar Sonnenschein am 23. Juni 1999, bei dem Serkan Yildirim schwer verletzt wurde – erwähnt Möllinger nicht. Der Anschlag war erst durch die Aussage des Angeklagten Carsten Schultze im Münchener NSU-Prozess ans Licht gekommen und war daher nie angeklagt – auch nicht im Dresdener NSU-Prozess. Serkan Yildirim wurde – vor allem weil Carsten Schultze sich erst so spät entschied auch zu diesem Sachverhalt auszusagen – die Chance genommen, vor Gericht um Aufklärung und Gerechtigkeit zu kämpfen.

Möllinger fährt fort mit dem Mord an Michèle Kiesewetter und dem versuchten Mord an deren Kollege Martin A. fort. Der NSU habe diese Taten begangen, um an funktionsfähige Waffen für einen eventuellen Suizid zu gelangen, aber auch aus Hass auf die Polizei. Dies zeige auch das Bekennervideo, das vor allem Mundlos immer wieder um neue Mordtaten erweitert habe. Möllinger: „Es war ihnen klar, dass Böhnhardt und Mundlos sich durch Suizid der Festnahme entziehen wollen.“ Man sei übereingekommen, dass Zschäpe nach dem Suizid die Videos verteilen sollte.

Dann geht Möllinger kurz auf die 15 Raubüberfälle des NSU von 18. Dezember 1998 bis zum 4. November 2011 ein. Bei dem letzten Überfall am 4. November 2011, dem Überfall auf eine Sparkassenfiliale in Eisenach, sei wie bereits vorher ein Wohnmobil genutzt worden. Möllinger schildert das Vorgehen von Mundlos und Böhnhardt, die von dem abgeparkten Wohnmobil mit dem Rad zur Sparkasse gefahren seien. Er erwähnt explizit, dass Böhnhardt bei dem Überfall dem Filialleiter der Sparkasse mit einer Waffe auf den Kopf schlug. Bei dem Überfall seien etwa 72.000 Euro erbeutet worden. Dann schildert Möllinger kurz die Flucht der beiden Täter, und dass sie sich durch Abwarten im Wohnmobil der Ringfahndung entziehen wollten. Er schildert, dass zwei Polizeibeamte sie entdeckt hätten. Mundlos und Böhnhardt hätten auf die Beamten geschossen, es sei zu einer Ladehemmung gekommen. Die beiden seien dann davon ausgegangen, dass ihr Plan gescheitert ist, hätten das Wohnmobil in Brand gesetzt und sich selbst erschossen. Zschäpe habe davon später im Radio gehört und absprachegemäß die gemeinsame Wohnung in Brand gesetzt und sei geflüchtet, dabei habe sie Exemplare des Bekennervideos bei der Post aufgegeben: „So wollte Zschäpe entsprechend dem gefassTranskript des NSU-Videos bei NSU-Watchten Plan die vom NSU begangenen Morde und Anschläge der Öffentlichkeit bekannt machen.“ Zschäpe habe sich dann telefonisch bei André Eminger gemeldet, „um ihm von den neuesten Ereignissen zu erzählen.“ Eminger habe sie mit in die Wohnung der Familie Eminger genommen und ihr Wechselkleidung von seiner nicht anwesenden Ehefrau gegeben. Zschäpe sei mit Eminger zu Matthias Dienelt gefahren und habe auch diesem berichtet.

Möllinger: „Ja, die Angeklagte wusste von den Taten des NSU.“ Susann Eminger habe die drei über ihren Mann, André Eminger, kennengelernt. Dieser sei seit dem Jahr 2000 ein enger Vertrauter der drei gewesen, habe deren rechtsextreme Gesinnung geteilt und von deren Untertauchen gewusst. Außerdem habe er sie bei Wohnungs- und Fahrzeuganmietung unterstützt. Als sich die drei entschieden, nach Zwickau zu ziehen, sei es der Kontakt zu André Eminger gewesen, der den Ausschlag gegeben habe. Der Kontakt der drei zu André Eminger sei nie abgerissen, sei allerdings weniger geworden, als dieser die Angeklagte heiratete und Kinder mit ihr bekam. Die Angeklagte selbst habe den NSU zunächst nicht kennengelernt. Das habe sich 2007 dann geändert. Möllinger sagt, Susann Eminger sei von den Raubtaten und den rassistisch motivierten Morden berichtet worden. Er geht dann auf die Aussage Zschäpes bei der Polizei aus Anlass des Wasserschadens in der Wohnung über der Wohnung des Kerntrios in der Polenzstraße 2 in Zwickau und deren Vorgeschichte ein, die immer wieder Thema im 2. NSU-Prozess waren. Möllinger sagt, durch die Hilfe „in dieser für den NSU heiklen Situation“ sei das Verhältnis zu André Eminger wieder enger geworden. Die Gruppe habe André Eminger – weil dieser gefragt habe, warum die drei trotz der Verjährung untergetaucht blieben – von den Taten erzählt. Zwischen Susann Eminger und Beate Zschäpe habe sich eine Freundschaft entwickelt.

Möllinger sagt, dass Susann Eminger über ihren Ehemann oder über Mitglieder des NSU spätestens im Frühsommer 2007 davon erfahren habe, dass der NSU im Untergrund lebte und von da aus versuchte, durch Mord und Totschlag seine rassistischen Vorstellungen zu verwirklichen, konkret, dass die drei gemeinsam mehrere rassistisch motivierte Mordtaten und Anschläge verübt hatten. Zschäpe habe, so Möllinger, gegenüber Susann Eminger auf deren Frage hin die Taten zugegeben, aber nicht weiter dazu ausgeführt, um die Freundschaft nicht zu belasten. Susann Eminger habe sich dann trotz dieses Wissens entschieden, den NSU bei seinem Leben in der Illegalität weiter zu unterstützen, habe Zschäpe mehrfach ihre Identität überlassen. Sie habe außerdem Zschäpe und Böhnhardt zur Abholung eines Wohnmobils gefahren, das bei dem Überfall am 4. November 2011 eingesetzt wurde.

Möllinger sagt, die Tatvorwürfe seien durch die Beweisaufnahme bestätigt worden. Er führt dann zu der Überlassung der Versichertenkarte der IKK classic Dresden von Susann Eminger an Beate Zschäpe aus. Die Angeklagte habe um die Problematik ärztlicher Behandlung bei den Untergetauchten gewusst und ihre Karte Zschäpe überlassen, die diese dann in den Jahren 2008 und 2009 auch fünfmal genutzt habe. Dann geht er auf die Erstellung einer Bahncard auf den Namen Susann Eminger mit dem Foto von Beate Zschäpe ein, die auch zur behelfsmäßigen Legitimierung Zschäpes habe dienen sollen. Susann Eminger habe sich in der ersten Hälfte des Jahres 2009 ausdrücklich damit einverstanden erklärt, dass ihre Daten für die Erstellung der Bahncard für Zschäpe verwendet werden. Ihr Mann sei bereits rechtskräftig verurteilt für die Überlassung einer Bahncard. In Bezug auf die Wohnmobilanmietung im Oktober 2011 in Schreiersgrün sei die Angeklagte maßgeblich in Anmietung und Abholung eingebunden gewesen, so Möllinger weiter. Sie habe gewusst, dass das Wohnmobil für einen bevorstehenden bewaffneten Banküberfall genutzt werden sollte. Das Wohnmobil habe damit auch dem Fortbestand der Gruppierung gedient, auch das habe die Angeklagte gewusst.

Möllinger verweist außerdem darauf, dass die Familie Eminger von der Unterstützung profitiert habe. Er nennt die Stereoanlage, die für 285 Euro bei MediaMarkt gekauft und bar bezahlt worden sei, als Geschenk des NSU an die Eheleute Eminger. Die Angeklagte habe diese Stereoanlage bis zur Beschlagnahme in der Wohnung genutzt. Und Möllinger nennt die Reise der Familie Eminger ins Disneyland Paris zum Preis von 916 Euro im Jahr 2011, die Zschäpe unter dem Namen „Lisa Pohl“ in bar bezahlt habe. Auch dies sei ein Geschenk gewesen für die Überlassung der Identitäten. Die neuen Bahncards seien kurz vor der Reise in Rechnung gestellt und über das Konto des Ehemanns der Angeklagten bezahlt worden, so Möllinger.

Die Angeklagte, die sich schweigend verteidigt habe, sei, so Möllinger, durch die Beweisaufnahme überführt.

Dann geht Möllinger genauer auf die „Grundlage der Überzeugungsbildung“ der Anklagebehörde ein. Zunächst geht er auch hier auf die Angaben zur Person der Angeklagten. Bedeutsamer seien jedoch, so Möllinger später, die Grundlagen der Feststellungen zur Sache: „Warum ist sie wegen der drei Taten zu verurteilen? Einzelne Beweisergebnisse für sich gesehen können in die eine oder andere Richtung gedeutet werden. Das ist der Wesenskern von Indizien, dass sie einzeln keinen zwingenden Schluss zulassen.“ Entscheidend sei die Gesamtschau und diese führe hier zu dem „nicht nur wahrscheinlichen, sondern überaus naheliegenden Schluss, dass die Angeklagte durch die vorgeworfenen Taten – das Überlassen der Versichertenkarte, das Bestellen der Bahncard sowie die Fahrt zur Abholung des Wohnmobils – die weiter bestehende terroristische Vereinigung NSU in rechtlich drei Fällen unterstützt hat“. Die Angeklagte sei sich bei ihren Taten der Existenz des NSU als rassistische Mörder und als Räuber bewusst gewesen.

Möllinger weiter: „Im Einzelnen: Hoher Senat, der NSU bestand bis zum 4.11.11 als auf Dauer angelegter freiwilliger organisatorischer Zusammenschluss, der bei Unterordnung des Willens einzelner unter den Willen aller übereingekommen war, rassistische Morde zu begehen.“ Damit habe der NSU Verunsicherung unter der türkischstämmigen Bevölkerung schaffen und als langfristiges Ziel die Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik durch einen nationalsozialistischen Staat ersetzen wollen. Das habe der NSU-Prozess in München ergeben. Möllinger sagt, Zschäpe habe in ihrer Einlassung in München angegeben, dass sie nicht im Vorfeld von den Taten gewusst habe. Das sei eine Lüge gewesen, so Möllinger. Zschäpe habe jetzt eingeräumt, dass sie nach der ersten Tat wusste, wenn ein weiterer Mord anstand. Zschäpe habe eingeräumt, dass sie nach den Taten Zeitungen gekauft habe, und ein Eckpfeiler der Gruppe gewesen zu sein. Zschäpe habe angegeben, dass sie die Gruppe hätte verlassen können, sich die beiden Uwes dann zwar suizidiert hätten, es aber ihre Entscheidung gewesen sei, bei den beiden zu bleiben. Zschäpe habe angegeben, mitbekommen zu haben, dass das Bekennervideo erstellt wurde, und abgesprochen zu haben, es zu versenden. Zschäpe habe eingeräumt, „dass aus Ausländerhass gehandelt wurde“. Beim Mord an Theodoros Boulgarides habe man sich nach Zschäpes Angaben nachher geärgert, dass das Opfer Grieche, nicht Türke war. Beim Mord an Michèle Kiesewetter sei es laut Zschäpe darum gegangen, an zuverlässige Waffen für den Suizid zu kommen, zudem habe die Gruppe eine große Abneigung gegen die Polizei als Institution gehabt. Die beiden Polizeibeamt*innen seien ebenfalls Zufallsopfer gewesen.

Zschäpe habe betont, so Möllinger, Susann Eminger nichts von den Mordtaten erzählt zu haben, und nicht mehr zu wissen, ob sie André Eminger davon berichtet hätten. Zschäpe habe angegeben, Susann Eminger auch von den Überfällen nicht erzählt zu haben, diese habe sie aber im Frühsommer 2007 danach gefragt. Daraufhin habe Zschäpe laut ihrer Aussage Susann Eminger gegenüber diese Taten eingeräumt. Zschäpe habe angegeben, dass Susann Eminger entweder von ihrem Ehemann oder von Uwe Mundlos von den Überfällen erfahren habe.

Zschäpe habe jedenfalls die Tatsachen eingeräumt, die die Einstufung des NSU als terroristische Vereinigung rechtfertigen. Möllinger: „Trotz Erinnerungslücken und Verharmlosungstendenzen, für die Bundesanwaltschaft steht fest: So nah kam Beate Zschäpe der Wahrheit bisher nicht.“ Die Aussage Zschäpes sei zwar auch im Kontext der anstehenden Entscheidung über die Mindestverbüßungsdauer ihrer Haftstrafe zu sehen, Belastungseifer sieht er bei Zschäpe aber nicht. Das Bekenntnis zur Lüge in München spreche für den Wahrheitsgehalt ihrer letzten Aussage in Dresden. Der Aussagekern decke sich mit den Ergebnissen des Prozesses in Dresden und es sei auch belegt durch die glaubhaften Angaben der im Dresdener Prozess gehörten BKA-Beamten. Möllinger gibt dann Aussagen von Beamt*innen wieder. Zum Bekennervideo sagt er, der Inhalt des Videos belege die Verantwortung des aus Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe bestehenden NSU für die Taten, außer den Raubtaten. (Transkript des NSU-Videos bei NSU-Watch) Dies sei ein deutlicher Beleg, dass der NSU bis zum 4. November 2011 fortbestanden habe, also „noch zum Zeitpunkt der Tathandlungen, die hier angeklagt sind“. Die Versendung des Videos sei, so Möllinger, Teil der terroristischen Mordserie. Möllinger verweist auf die Aussage der BKA-Beamtin Pf. zu dem Video. Das Video stelle, so Möllinger, keinen Schlusspunkt dar, weil es einen zynischen Hinweis auf eine Fortsetzung enthalte: „Paulchen’s neue Streiche“. Auch das Standbild der ersten Einstellung des Videos in seiner letzten Version zeige dies, weil hier die Rede davon sei, dass „die Aktivitäten weitergeführt“ werden. Auch die Aussage von Beate Zschäpe deute nicht darauf hin, dass es nur noch eine kriminelle Vereinigung zur Begehung von Raubüberfällen gab. Zschäpe habe angegeben, sie wisse nicht, warum die Mordserie beendet wurde, sie sei davon ausgegangen, dass sie fortgesetzt wird. Es seien außerdem, so Möllinger, bis zuletzt nicht nur Waffen, sondern auch Sprengstoff gelagert worden, der nicht bei Banküberfällen eingesetzt werden kann. Das einzige, woraus man eventuell schließen könne, dass der NSU nach der Ermordung von Michèle Kiesewetter eine kriminelle Vereinigung wurde, sei, dass keine weiteren Morde verübt wurden. Dem stehe aber entgegen, dass der NSU nach dem Mord an Habil Kılıç die Mordserie bis zum Mord an Mehmet Turgut nahezu drei Jahre unterbrochen habe, währenddessen aber weiter Banküberfälle begangen habe. Es gebe keine begründeten Zweifel am Fortbestand des NSU als terroristische Vereinigung, so Möllinger.

Möllinger: „Was wusste die Angeklagte und weshalb ist die Bundesanwaltschaft überzeugt, dass sie eingeweiht war?“ Susann Eminger habe in einem überwachten Telefongespräch ihre Beteiligung in Abrede gestellt und sich immer auch gegenüber Freunden sowie am Ende auch ihrem Arbeitgeber gegenüber als unschuldig bezeichnet, so Möllinger. Auch Zschäpes Aussage sei geprägt gewesen vom „Bemühen, die Freundin nicht über Gebühr zu belasten“. Zschäpe habe angegeben, dass man André Eminger von den Raubtaten erzählt habe. Man habe dann, gibt Möllinger die Aussage Zschäpes wieder, entschieden Susann Eminger kennenzulernen, dann habe sich eine Freundschaft entwickelt, die Angeklagte habe sie in der Wohnung besucht; zu den Zeitpunkten seien keine Schusswaffen erkennbar und griffbereit gewesen. Vom Untertauchen und dem Grund dafür habe Susann Eminger laut Zschäpe gewusst, auch von den Waffen, aber sie sei für Beate Zschäpe die Tür in die Normalität gewesen, die Zschäpe nicht habe zumachen wollen. Daher habe Zschäpe laut ihrer Aussage Susann Eminger nicht von den Taten berichtet. Aber die Angeklagte, so Möllinger weiter über die Aussage Zschäpes, habe gefragt, ob es stimme, dass die drei Banküberfälle begehen; das habe sie bestätigt, aber nicht weiter über Taten geredet. Auf die Mordtaten habe die Angeklagte die Zeugin Zschäpe laut deren Aussage nie angesprochen, sie selbst habe der Angeklagten auch nie davon erzählt, weil Morde etwas anderes seien als Raubüberfälle. Zschäpe habe die Frage bejaht, ob die Angeklagte gemerkt habe, wenn Zschäpe in Sorge um die Uwes gewesen sei. Nach den Aussagen von Richter Dr. Lang und Bundesanwalt Weingarten habe sich Zschäpe in München so eingelassen, dass sie mit der Angeklagten über die Raubtaten, nicht über die Morde gesprochen habe. Ihre Nervosität vor den Raubtaten habe auch die Angeklagte gemerkt.

Die Aussagen von Zschäpe seien, so Möllinger dann, nicht geeignet, tragfähige Zweifel an der Schuld der Angeklagten zu begründen. Diese sei „durch die Ergebnisse in ihrer Gesamtschau belegt“. Möllinger geht zunächst auf die Aussage von Holger Gerlach ein, dass Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt davon gesprochen hätten, einen Unterstützer in Zwickau zu haben und dass Zschäpe eine Freundin habe. Möllinger: „Die gelebte Normalität kann nicht darüber hinwegtäuschen: Es war zwar eine intensive, aber keine normale Freundschaft zwischen der Angeklagten und Zschäpe.“ Die Angeklagte habe die erhebliche Bewaffnung des NSU wahrgenommen, das klandestine Verhalten etwa beim Telefonieren und auch der Grund des Untertauchens sei der Angeklagten bewusst gewesen.

Die Angeklagte habe Zschäpe ihre Identität geliehen, was über eine normale Freundschaft hinausgehe. Bemerkenswert sei, dass Zschäpe sich nach ihrer Aussage gegenüber dem Kriminalbeamten Ra. aufgrund eines spontanen Entschlusses als Susann Eminger ausgab und nach einer Jahresverwechslung das Geburtsdatum der Angeklagten nannte. Bemerkenswert sei auch, dass die Angeklagte ohne zu zögern ihren Personalausweis an die Angeklagte gegeben habe. Auch bei der Videothek sei dieser Ausweis vorgelegt worden. Der Betreiber der Videothek habe Beate Zschäpe als seine Kundin „Susann Eminger“ erkannt. Schon diese beiden Vorgänge belegten, so Möllinger, die Bedeutung, die die Freundschaft der Angeklagten zu Zschäpe für den NSU hatte. Möllinger verweist dann auch auf das Anmeldeformular des Campingplatzes Wulfener Hals mit dem Namen „Susann Eminger“. Auch die Rechnungen seien an Susann Eminger adressiert. Zschäpe habe auf dem Campingplatz die Identität der Susann Eminger verwendet. Letztlich habe auch Zschäpe selbst erklärt, dass sie die Identität der Susann Eminger dort benutzt, einmal auch deren Personalausweis mitgeführt habe. Zschäpe habe angegeben, sie wisse nicht mehr, ob sie ihn von André oder von Susann Eminger bekommen habe, aber weil es ein sehr langer Urlaub gewesen sei, sei es fernliegend, dass Susann Eminger das nicht mitbekommen hat. Möllinger: „Dieser Einschätzung ist beizutreten.“ Diese belege, so Möllinger, das besondere Vertrauen in Susann Eminger. Die Freundschaft sei dabei nicht die einzige Erklärung für das Vertrauen, denn der Angeklagten sei bewusst gewesen, dass sie einer untergetauchten Rechtsextremistin hilft.

Das belege auch die rechtsextreme Einstellung der Angeklagten selbst. Diese sei von Freunden und Nachbarn als unpolitisch bezeichnet worden, doch das stimme nicht. Eine Zeugin habe angegeben, dass die Angeklagtem „rechts“ gewesen sei. [unsicher]André Emingers Verteidiger habe diesen als „Nationalsozialist mit Haut und Haaren“ beschrieben. Möllinger verweist auf die Tätowierungen von André Eminger und auf den Text „Du bis nichts, dein Volk ist alles. 1488“ als Nachricht der ganzen Familie Eminger an Freunde und Bekannte. Außerdem verweist Möllinger auf die Verwurzelung Susann Eminger in der rechten Szene der 1990er-Jahre, darauf, dass Susann Eminger früher eine szenetypische Renee-Frisur getragen habe, und auf den Wandschmuck bei Emingers. Über dem Ehebett habe sich eine Schwarze Sonne befunden. Diese diene in der rechtsesoterischen bis rechtsextremen Szene als Ersatz- und Erkennungssymbol und entspreche drei übereinandergelegten Hakenkreuzen.

Der NSU habe sich auch anderen Vertrauten offenbart, Mundlos etwa habe Gerlach eine Pumpgun gezeigt, Gerlach habe außerdem gewusst, dass die drei viel Geld hatten und keiner geregelten Arbeit nachgingen. Mundlos sei ein kommunikativer Typ gewesen, das habe auch Zschäpe ausgesagt, das spreche dafür, dass Uwe Mundlos André Eminger von den Morden erzählt hat. Engere Vertraute als das Ehepaar Eminger habe der NSU aber nicht gehabt. Dies zeige auch die Reaktion von André Eminger auf die Tode der beiden Uwes und die Mordserie. Zschäpe habe nur Trauer über die beiden Toten beschrieben, nicht aber ein Entsetzen über die Mordserie erwähnt. Anders sei das laut Zschäpe bei Matthias Dienelt gewesen, diesen habe Zschäpe vorwarnen und sich bei ihm für den bevorstehenden Stress entschuldigen wollen. Ihre „beste Freundin“ habe Zschäpe dagegen nicht kontaktiert. Daraus könne, so Möllinger, abgeleitet werden, dass Zschäpe sich der Angeklagten gegenüber nicht erklären musste, weil diese längst informiert war. Möllinger: „Das Verhalten nach der Selbstenttarnung spricht auch dafür. Ein kurzes Gespräch mit André Eminger reichte aus, um sämtliche Fluchthilfen zu aktivieren.“ Möllinger geht dann auch auf das Löschen von Nachrichten und das Ausstellen der Mobiltelefone nach der Selbstenttarnung des NSU ein.

Möllinger: „Wären sie nicht informiert gewesen, wären sie massiv ausgenutzt worden.“ Das Leben der Emingers habe sich sehr verändert und es habe Strafverfolgung gegeben, so Möllinger: „Die nachvollziehbare Reaktion wäre zumindest Verärgerung gewesen.“ Verärgerung habe etwa Dienelt bei einem Telefonat mit André Eminger gezeigt. Die Emingers aber hätten nie ein schlechtes Wort für die NSU-Mitglieder gefunden: „Die Angeklagte beschwerte sich telefonisch nur über Presse und die Antifa.“ Das Ausbleiben des Zeigens von Ärger sei für sich genommen kein eindeutiges Beweisanzeichen, so Möllinger, „Heldenverehrung“ dagegen schon: Die Wandgestaltung im Wohnzimmer der Emingers – mit der Bleistiftzeichnung von den beiden Uwes, der Rune „Elhaz“ und dem Schriftzug „Unvergessen“ neben Bildern der Söhne und der Eheleute – sei geradezu geständnisgleich. Zwei Jahre nach der Selbstenttarnung und nach der zeitweisen Inhaftierung André Emingers, „waren die rassistischen Mörder bildlich im Leben der Angeklagten und ihres Ehemanns präsent.“ Und die Emingers hätten die Uwes symbolisch zum „Teil der Familie“ gemacht. Möllinger weist darauf hin, dass der 2015 geborene dritte Sohn der Emingers mit drittem Vornamen Uwe heißt.

Möllinger sagt, nicht jedes Beweismittel an sich führe den Beweis in die eine oder andere Richtung, entscheidend sei das Zusammenspiel der einzelnen Beweismittel. Dieses Zusammenspiel beweise, so Möllinger, dass der NSU sich zusammengeschlossen habe, um eine rassistische Mordserie zu begehen und das System der Bundesrepublik zu stürzen. Möllinger sagt, die Angeklagte habe gewusst, dass ihre Freunde Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos eine rechtsterroristische Vereinigung bildeten. Auch die Unterstützungshandlungen seien bewiesen. Zschäpe habe angegeben, dass sie auf den Namen „Susann Eminger“ beim Zahnarzt war, dass es auch Absprachen gegeben habe, dass sie nicht zu dem selben Arzt wie Susann Eminger gehen würde. Allerdings habe Zschäpe ausgesagt, dass sie nicht mehr wisse, ob sie die Krankenkassenkarte von André oder von Susann Eminger bekam. Dass eine Person unter dem Namen der Angeklagten Patientin bei dem Zahnarzt in Zwickau war, ergebe sich aus Ermittlungen zur Erfassung des Namens in der EDV der Praxis. Diese deckten sich mit den Ermittlungen zu Sozialdaten der Angeklagten. Möllinger sagt, der ermittelnde Beamte sei stutzig geworden, weil sich Susann Eminger in einem Quartal von unterschiedlichen Zahnärzten habe behandeln lassen, ohne dass es eine erkennbare Spezialisierung eines der Zahnärzte gegeben habe. Die Erinnerung der vernommenen Zahnarzthelferinnen seien, so Möllinger weiter, verschwommen, was durch den Zeitablauf erklärbar sei. Sie hätten aber damals bei einer Wahllichtbildvorlage durch die Polizei Beate Zschäpe als Patientin erkannt. Dies habe zwar einen eingeschränkten Beweiswert durch „wiederholtes Wiedererkennen“, weil Zschäpes Bild bereits medial bekannt war, aber die Aussagen der Zahnarzthelferinnen seien dazu geeignet, die Aussagen von Beate Zschäpe selbst dazu zu stützen. Der Zahnarzt habe ausgesagt, dass das Einlesen der Karte in der Praxis unabdingbar sei, man weiche nie davon ab. Auch die Abrechnungen der Krankenkassen belegten dies, so Möllinger. Möllinger: „Somit steht fest: Zschäpe nutzte bei den Zahnarztterminen nicht nur die Identität der Angeklagten, sondern zeigte auch deren Karte vor. Für die Bundesanwaltschaft steht fest: Sie erhielt diese Karte nicht ohne Wissen ihrer damals besten Freundin.“ Es mache, so Möllinger, auch keinen Sinn, den Umweg über André Eminger zu gehen. Die Angeklagte sei eingeweiht gewesen, habe von allem gewusst und es zugelassen, dass ihre Identität genutzt wird. Mit Verweis auf den von Zschäpe in einem Urlaub mitgeführten Personalausweis von Susann Eminger führt Möllinger aus: „Wie sagte Zschäpe? ‚Es war ein langer Urlaub, sie wird das schon gewusst haben, dass ich den Ausweis gehabt habe.‘“ Susann Eminger sei Ansprechpartnerin Zschäpes für Alltagsdinge gewesen: „Warum bei der notwendigen Absprache zu welchem Zahnarzt man geht, einem Mittelsmann vertrauen und nicht bei der Vertrauten selbst nachfragen?“

Die Bundesanwaltschaft, so Möllinger, sei weiter davon überzeugt, dass Zschäpe mit dem Wissen der Angeklagten eine Bahncard auf deren Namen genutzt hat. Schon objektive Beweismittel stützten das. Möllinger gibt Zeug*innenaussagen und in Augenschein genommene Dokumente zu Beantragung und Zahlungsprozess der Bahncards wieder. Die Zeugin Zschäpe habe, so Möllinger weiter, angegeben, bei der Bahncard die Personalien der Angeklagten genutzt zu haben; die Bahncard habe sie, weil sie „knickrig“ sei, zum Kauf von vergünstigten Fahrscheinen genutzt. Aber entscheidend sei, so Möllinger, dass Zschäpe angegeben habe, dass sie die Bahncard zur behelfsmäßigen Legitimation habe nutzen wollen, die Bahncard mit Foto sei etwas gewesen, wo sie „richtig scharf drauf“ gewesen sei. Sie habe angegeben, diese Bahncard als Ersatzidentitätsdokument stets mit sich getragen zu haben. Zschäpe habe außerdem ausgesagt, dass sie André Eminger die Karte für 2011 zurückgegeben habe. Möllinger sagt, die Bundesanwaltschaft sei überzeugt davon, dass die Angeklagte in den Bestellprozess eingebunden war. Die Angeklagte habe vom Untertauchen und den Straftaten des NSU gewusst. Sie habe Beate Zschäpe schon mehrfach die Identität geliehen, sei eine Freundin von Zschäpe gewesen und die Bahncard sei über ihr Konto bezahlt worden. Sie habe damit Beate Zschäpe als NSU-Mitglied bei deren Leben im Untergrund geholfen.

Auch der Tatvorwurf der Anmietung des Wohnmobils habe belegt werden können, so Möllinger. Möllinger zählt Beweismittel zu diesem Thema auf. Möllinger sagt, es solle nicht verschwiegen werden, dass die Mitarbeiterin der Wohnmobilvermietung angegeben habe, die Gruppe sei in Begleitung eines Mädchens im Vorschulalter gekommen. Möllinger weist auch auf die Identifizierung des tatsächlichen Holger Gerlach (nicht von Uwe Böhnhardt, der sich als Holger Gerlach ausgab) als Abholer des Wohnmobils durch die Zeugin hin. Dies begründe aber, so Möllinger, keine tragfähigen Zweifel, dass Zschäpe und Böhnhardt das Wohnmobil in Empfang genommen haben. Bei der Angabe der Zeugin, dass ein Mädchen anwesend gewesen sei, handele es sich „offensichtlich um eine Fehlerinnerung“. Möllinger geht auch hierzu auf Beweismittel ein, etwa darauf, dass es sich um genau dieses Wohnmobil gehandelt habe, das von den Überwachungskameras an der Wohnung in der Zwickauer Frühlingsstraße aufgenommen wurde, das Böhnhardt und Mundlos für den Überfall in Eisenach nutzten und in dem sie sich suizidierten. Er weist auch auf die SMS von Susann Eminger an ihren Ehemann André hin: „Fahre gerade Liesl und Gerri wohin“. Bei „Liesl“ und „Gerri“ handele es sich erwiesenermaßen um Decknamen von Zschäpe und Böhnhardt. Schließlich habe Zschäpe in ihrer Aussage auch die Fahrt nach Schreiersgrün angegeben. Zschäpe habe gesagt, es könne sein, dass sie Susann Eminger gesagt habe, dass das Wohnmobil für einen Überfall genutzt werden soll – die Überfälle seien Susann Eminger ja eh schon bekannt gewesen –, aber sie habe keine Erinnerung daran. Schließlich habe Zschäpe ausgesagt, dass Susann Eminger sie nach Schreiersgrün gefahren habe, dass der kleine Sohn André dabei war, aber kein kleines Mädchen, und man anschließend zu André Eminger ins Krankenhaus gefahren sei.

Möllinger: „Der Angeklagten war folglich bewusst, dass sie mit der Hilfe bei der Abholung des Wohnmobils den NSU beim Leben im Untergrund unterstützte.“ Sie habe außerdem von dem Umstand gewusst, dass das Wohnmobil als Fluchtfahrzeug bei einem Raubüberfall genutzt werden sollte, und dies gebilligt. Die Vorsatzfrage sei geklärt, die Angeklagte habe davon gewusst, dass Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe ihren Lebensunterhalt durch Überfälle bestritten, sie habe ausdrücklich danach gefragt; sie habe außerdem gewusst, dass kein Urlaub anstand. Man müsse sich vor Augen führen, so Möllinger, dass die Gruppe in Unruhe gewesen sei, weil André Eminger sich bei einem Arbeitsunfall verletzt habe: „Sie suchten Ersatz und fanden ihn in Susann Eminger, der besten Freundin von Zschäpe“, die sie ja schon früher unterstützt habe. Auch die „glaubhaft von ihr erläuterte Gedankenwelt der Beate Zschäpe“ sei hier mit einzubeziehen. Diese habe angegeben, sie habe erst bei der Beweisaufnahme zu den Überfällen in München die Folgen auch dieser Taten für Betroffene verstanden. Möllinger: „Letztlich hat Zschäpe hier das Entscheidende gesagt: Es gab keinen Grund, der Angeklagten nicht von den Raubtaten zu berichten.“

Susann Eminger habe zudem auch von den Raubtaten profitiert, so Möllinger. Er verweist auf den Kauf einer Stereoanlage und die Reise ins Disneyland Paris. Hier habe es sich nicht um, wie Zschäpe behauptetet, um Geburtstagsgeschenke gehandelt. Bei der Stereoanlage gebe es, so Möllinger, einen zeitlichen Zusammenhang zur Nutzung der Versichertenkarte von Susann Eminger in der Zahnarztpraxis. Bei der Paris-Reise habe es kurz vorher die Verlängerung der Bahncards und das Bezahlen der Rechnung für diese gegeben.

Möllinger: „Zur rechtlichen Würdigung übergebe ich an Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof Barrot.“

Barrot stellt sich an den Pult und sagt: „Die Angeklagte hat sich der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in Tatmehrheit und in einem Fall in Tateinheit mit Beihilfe zur räuberischen Erpressung mit Waffen schuldig gemacht.“

Barrot führt dann aus, dass der NSU unter den Vereinigungsbegriff des Strafgesetzbuches auch in seiner neuen Fassung falle. Die Taten der Angeklagten seien für die Taten des NSU objektiv nützlich gewesen. Die Angeklagte habe durch ihre Taten das Leben von Zschäpe im Untergrund unterstützt. Barrot: „Maßgeblich ist das Recht zur Zeit der Begehung der Taten.“ Die Rechtsfolgenseite der Strafnorm sei weitgehend gleich geblieben, so Barrot, das jetzt geltende Recht sei nicht schwerwiegender als das zur Tatzeit, eventuell sogar milder, weil die Anordnung einer Führungsaufsicht möglich sei; dies scheide hier aber aus. An dem Verbrechen der räuberischen Erpressung habe sich die Angeklagte beteiligt.

Da diese rechtliche Würdigung der Anklage und der Verfahrenseröffnung durch den BGH entspreche, wolle er auf drei rechtliche Aspekte eingehen, so Barrot. Er fährt fort, dass es entgegen der Ansicht der Verteidigung weder für die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung noch für die Beihilfe von Belang sei, dass die Angeklagte nicht im Detail informiert wurde; sie müsse nur in Grundzügen davon gewusst haben. Solange sie bewusst das Risiko der Förderung der Verwirklichung der Tat in Kauf nehme, unternehme sie eine Unterstützung der Tat. Sie habe nicht positiv wissen müssen, an welchem Ort, welcher Bank und zu welcher Zeit der Überfall stattfinden sollte. Barrot: „Dieselben Umstände gelten auch für die Unterstützung der terroristischen Vereinigung.“ Bereits das billigende Inkaufnehmen oder das bloße Für-möglich-Halten von rassistischen Morden reiche aus, so Barrot. Barrot: „Es ist aber davon auszugehen, dass sie positive Erkenntnisse über die rassistischen Taten hatte, jedenfalls in Grundzügen.“

Schon die Verschickung des Videos durch Zschäpe widerlege die von der Verteidigung angedeutete Auflösung der terroristischen Vereinigung NSU nach dem Mord an Michèle Kiesewetter, so Barrot. Es sei auch keine Strafverfolgungsverjährung eingetreten. Bei den Bahncards sei die Tat erst 2028 absolut verjährt, bei den anderen Taten sogar erst später. In Fall 1 und 2 gebe es keine Strafrahmenverschiebung, denn es handele sich um keine Mitwirkung von untergeordneter Bedeutung, sondern um eine erhebliche Erleichterung des Lebens Zschäpes im Untergrund. Beim Fall 3 stelle sich in Bezug auf den Strafrahmen die Frage, ob hier ein minderschwerer Fall gegeben sei. Wegen der gravierenden Folgen der Tat für die Betroffenen und der tateinheitlichen Unterstützung einer terroristische Vereinigung gebe es kein deutliches Überwiegen der strafmildernden Umstände, wie es verlangt werde. Strafmildernd wirkten sich aus: die lange Verfahrensdauer, die bisherige Straffreiheit Susann Emingers, dass die Taten lange zurück liegen und die Sicherstellung der Beute von dem Überfall. Der Strafrahmen liege also bei einem bis zehn Jahre. Es gebe kein von Reue getragenes Geständnis, die Angeklagte habe von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht.

Gegen die Angeklagte sprächen erhebliche Aspekte: Die Tatmotivation der Gruppierung und die eigene Motivation der Angeklagten für die Unterstützungshandlungen, die Beweggründe und Ziele seien zu berücksichtigten. Dabei spiele die rassistische Gesinnung eine Rolle, „wie sie bei rassistischen Mördern wie dem NSU kaum schwerwiegender zu denken ist“. Davon habe die Angeklagte gewusst, habe sie sich letztlich zu eigen gemacht und den NSU über einen langen Zeitraum unterstützt. Barrot: „Beim sogenannten NSU handelte es sich um die tödlichste rechtsextreme Gruppierung seit Bestehen der Bundesrepublik.“ Der NSU habe sein menschenverachtendes Unwesen über Jahre getrieben, zehn Menschen ermordet und viele bei Anschlägen und Überfällen verletzt. Die Taten des NSU seien Gegenstand kollektiven Gedenkens und bis heute nicht nur bei Angehörigen und Opfern präsent.

Als Einzelstrafen für angemessen halte der Generalbundesanwalt, so Barrot, bei den Fällen 1 und 2 jeweils eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten und bei Fall 3 eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren. Dies sei dann zurückzuführen auf eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren. Für die lange Dauer des Verfahrens seit 2012 sei auch die Justiz verantwortlich. Daher sei nicht nur ein Strafabschlag, sondern auch ein Vollstreckungsabschlag zu gewähren. Barrot: „Gemessen an diesen Maßstäben kann man 6 Monate dieser zu verhängenden Strafe als vergolten betrachten.“

Barrot: „Die Angeklagte ist schuldig zu sprechen. Sie ist deswegen kostenfällig zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren zu verurteilen, von der 6 Monate als verbüßt zu gelten haben.“

Nach dem Plädoyer der Bundesanwaltschaft endet der Verhandlungstag um 11:18 Uhr. Fortgesetzt wird am 9. Juli 2026, dann mit dem Plädoyer der Verteidigung.

Das Plädoyer der Bundesanwaltschaft formulierte nachvollziehbar, warum es naheliegt, dass Susann Eminger auch von den rassistischen Taten des NSU wusste. Auch wenn eine mögliche Verurteilung Susann Emingers sich auf Indizien wird stützen müssen, führt deren Fülle und Gesamtschau tatsächlich zu dem Schluss, dass die Angeklagte wissentlich den NSU unterstützt hat. Dieser Schluss ist aber für Beobachter*innen des NSU-Komplexes und der Ermittlungen der Bundesanwaltschaft keineswegs überraschend. Es stellt sich eher die Frage, was sich in den letzten Jahren im Vergleich zu der langen Zeit, die seit der Selbstenttarnung des NSU und dem Münchener Urteil vergangen ist, geändert hat, dass erst so spät Anklage erhoben werden konnte. Bahnbrechend Neues haben die Aussagen von Beate Zschäpe in den vergangenen Jahren jedenfalls nicht ergeben. Vielleicht ist es auch hier die Gesamtschau kleinerer Indizien aus den Aussagen Zschäpes, die die Bundesanwaltschaft erst zur Anklage und nun zu ihren Einschätzungen im Plädoyer bewogen hat. Hätten Bundesanwaltschaft und BKA etwas mehr Ermittlungsaufwand in Richtung weiterer Unterstützer*innen betrieben, wäre vielleicht auch eine frühere Anklage gegen Susann Eminger möglich gewesen. Wer weiß, vielleicht hätte sie sogar dem ersten NSU-Prozess als Angeklagte beiwohnen müssen, nicht bloß als „Beistand“ ihres dort angeklagten Ehemann. Das aber hätte möglicherweise zu sehr an der Trio-These gekratzt, auf die man sich seitens der Ermittler*innen früh festgelegt hatte. Klar ist zudem, dass die Ermittler*innen dem Ehepaar Eminger sehr viel Zeit eingeräumt haben, bevor es zur ersten Durchsuchung in dessen Wohnung kam. Die beiden hätten ausreichend Gelegenheit gehabt, Beweise zu vernichten. Angesichts all dessen sind die Beteuerungen der obersten Anklagebehörde, dass man weiter ermittele und jede Straftat im Zusammenhang mit dem NSU verfolge, zweifelhaft. Zu befürchten ist, dass der 2. NSU-Prozess auch der letzte NSU-Prozess bleiben wird.