Protokoll 72. Verhandlungstag – 8. Januar 2014

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Am heutigen Verhandlungstag wurde das Ehepaar Sch. vernommen, da Beate Zschäpe eine Krankenkassenkarte von Silvia Sch. nutzte. Während bei Silvia Sch. keine Bezüge zur rechten Szene bekannt sind, war Alexander Sch. in der Neonazi-Szene aktiv und lernte dort den Angeklagten Holger G. kennen. Dies sei aber Vergangenheit, sagte Alexander Sch., auch die Hintergründe für wen die Krankenkassenkarte bestimmt gewesen sei, wollen werder er noch seine Frau gewusst haben.

Zeug_innen:

  • Alexander Sch. (ein langjähriger Freund von Holger G.)
  • Silvia Sch. (ehem. Silvia Ro., Weitergabe einer Krankenkassenkarte, die Beate Zschäpe nutzte)

Der Prozess beginnt (geplant) eine Stunde später. Um 10.49 Uhr beginnt die Präsenzfeststellung.

Als erster Zeuge wird Alexander Sch. befragt. Er soll darlegen, was er über die Weitergabe der Krankenkassenkarte seiner Ehefrau an Beate Zschäpe weiß. In seiner Erinnerung habe Holger G., so Alexander Sch., bei einem wochenendlichen Treffen gefragt, ob seine Frau ihre Versicherungskarte verkaufen würde. Diese habe dem zugestimmt und das Ehepaar Sch. habe 300 Euro dafür erhalten. An die näheren Umstände des Abends habe er keine genauen Erinnerungen mehr, das sei ein gemeinsames Zusammensitzen bei Holger G. oder bei ihnen gewesen, ein feucht-fröhlicher Abend. Auf die Bitte, den Abend detaillierter zu beschreiben, wiederholt Alexander Sch. das, was er eben schon gesagt hatte. Er kann sich nicht erinnern, wann der Abend begann und wo genau die Runde zusammen saß. Holger G. habe nicht gesagt, wofür er die Karte benötige, an den genauen Ablauf des Gesprächs, beispielsweise, ob Holger G. ihn oder seine Frau angesprochen habe, weiß Alexander Sch. nicht mehr. Seine Frau habe ebenfalls nicht nachgefragt, wofür Holger G. die Karte benötige, antwortet Alexander Sch. auf Nachfrage und sie habe auch nicht mit ihm darüber diskutiert. Auf die erneute Bitte, den Abend genauer zu beschreiben, reagiert Alexander Sch. einsilbig und mit Erinnerungslücken. Er kann sich nicht erinnern, ob Holger G. das Geld an dem Abend dabei hatte und er habe sich auch keine Gedanken darüber gemacht, wofür die Karte benötigt werde, das habe ihn nicht interessiert.

Auf Nachfrage gibt Alexander Sch. an, seine Frau habe die 300 Euro bekommen, er könne sich aber nicht mehr erinnern, wann das gewesen sein. Bei dem Versuch, den Zeitraum einzugrenzen, verweist Alexander Sch. auf seine Recherechen, nach denen die Übergabe 2005 oder 2006 gewesen sein muss. Auf die Frage, wie er recherchiert habe, sagt Alexander Sch., er habe, nachdem das LKA bei seiner Frau angerufen habe, bei RA Hachmeister angerufen, da er einen Zusammenhang vermutete. Bei dem Anruf ging es vorwiegend darum, ob der Straftatbestand der Beihilfe zum Sozialbetrug verjährt sei und ob sie aussagen könnten. Dafür habe er den zeitlichen Rahmen gebraucht. Auf die Frage, wie er bei seiner Recherche auf den Zeitraum 2005 und 2006 gekommen sein, erwidert Alexander Sch., das LKA habe seine Frau angerufen und wolle sie beide zu Holger G. vernehmen, der sich in U-Haft befand. Alexander Sch. habe daraufhin den RA von Holger G. angerufen und gefragt, ob es um diese Versicherungskarte ginge. Das habe der bestätigte, und dass die Karte zum ersten Mal 2006 verwendet worden und das deswegen verjährt sei.

Auf die Frage nach sein persönlichen Situation zum Zeitpunkt der Übergabe der Karte, antwortet Alexander Sch., er sei damals seit einem halben Jahr mit seiner Frau zusammen gewesen, habe gemeinsam mit ihr in einer Zweizimmerwohnung in Hannover unweit von Holger Gs Wohnung gewohnt. Er habe als Kaufman und seine Frau als Friseurin gearbeitet. An den genauen Straßennamen könne er sich nicht mehr erinnern, er habe drei oder vier Jahre dort gewohnt. Ob die Kartenübergabe in dieser Wohnung stattgefunden habe, will Richter Götzl wissen. Sch. sagt, der Abend sei ihm nicht mehr im Gedächtnis. Es habe viele solche Abende gegeben und die seien meist feuchfröhlich gewesen. Holger G. sei an vielen Abenden zugegen gewesen, habe weniger Alkohol getrunken, aber Amphetamine konsumiert. Am Ende eines Abend sei er sehr oft durch den Wind gewesen, redefreudig, schlechte Konzentration, bewegungsfreudig, hibbelig. Auf die Frage, was das genau heiße, verweist Sch. auf permanentes Wackeln mit den Beinen oder von einer Tätigkeit in die andere zu verfallen, ohne die eine zu Ende zu bringen. Beispiele kann Sch. nicht nennen. Wie Holger Gs Verhalten an dem besagten Abend der Kartenübergabe war, kann Alexander Sch. nicht mehr sagen, da es aber oft so gewesen sei wie gerade beschrieben, gehe er davon aus, dass es da auch so gewesen sei.

Richter Götzl will genaueres über die Beziehung von Alexander Sch. zu Holger G. erfahren. Sch. erwidert, er kenne Holger G. schon ein paar Jahre, wisse aber nicht mehr, wann wann er ihn kennengelernt habe, das müsse eine Jahr, nachdem er nach Hannover gekommen ist, gewesen sein. Er habe ihn auf einer Geburtstagsfeier kennengelernt. Es müsse im Jahr 2000 gewesen sein, denn das LKA habe ihm gesagt, wann er nach Hannover gekommen sei. Auf die Frage, wessen Geburtstag das gewesen sei, nennt Alexander Sch. Andreas Re. Auf die Frage, wie genau sie sich kennen lernten, antwortet Sch., Holger G. sei ihm von Bekannten vorgestellt worden, sie seien ins Gespräch gekommen. Anfänglich sei er Holger G. nicht besonders sympathisch gewesen, aber durch gemeinsame Bekannte hätten sie öfters Kontakt gehabt, Konzerte besucht, ins Kino gegangen und irgendwann hätten sie dann eben angefreundet. Sie hätten sich vor allem an den Wochenenden getroffen. Auf die Frage nach Holger G.s damaliger Situation antwortet Sch., dieser habe meist Nachtschichten im Lager gearbeitet und noch bei seiner Mutter gewohnt. Auf die Frage nach Holger G.s persönlicher Situation, erzählt Sch., er habe wechselnde Freundinnen kennengelernt, von finanziellen Problemen mitbekommen.

Richter Götzl bittet Sch. den Kontakt zu Holger G. genauer zu beschreiben, auch politische Kontakte. Er wolle nicht immerzu Fragen stellen. Sch. erwähnt Konzert- und Kinobesuch, sei seien auch gemeinsam auf Demos gegangen, seien aber nie gemeinsam organisiert gewesen. Er, Sch., sei im Hildesheimer Raum in einer Kameradschaft aktiv gewesen, über die die meisten Fahrten organisiert worden seien. Wenn Holger G. dabei war, dann meistens zufällig, wenn sich zwei Gruppen zusammengetan hätten. Auf die Frage nach der politischen Einstellung der beiden, antwortet Sch.: “Wir hatten damals eine nationalsozialistische Einstellung.” Auf die Frage, welche Ziele damit verbunden seien, erklärt Sch. [wie auswendig gelernt]konkret sei man daran interessiert gewesen, die Gesellschaft dahingehend zu verändern, dass sie sich zu einer nationalsozialistischen entwickele. Auf die Frage nach seinem konkreten Engagement verweist Sch. auf Demobesuche und das Verteilen von Flugblättern. Götzl hakt nach und will genauer wissen, worum es Sch. in diesem Zusammenhang ging. Dieser weicht aus, sagt, er sei auf 1. Mai-Demos und einer Rudolf-Heß-Demo in Wunsiedel gewesen.

Richter Götzl will es noch genauer wissen, Sch. bleibt allgemein. Er sagt, es ginge ihm um die Unterstützung einer politischen Bewegung. Er habe eine nationalsozialistische Weltanschauung gehabt und habe sich bei Demonstrationen, wo er sich aufgehoben gefühlt habe, beteiligt. Götzl möchte wissen, was Alexander Sch. unter einer nationalsozialisatischen Weltanschauung versteht. Alexander Sch.: “Heute hab ich sie nicht mehr, ich hab meine Positionen überdacht, bin von ihnen abgerückt und glaube nicht, das hier vollumfänglich beschreiben zu können.” Götzl hakt weiter nach und will die politische Ziele und Beweggründe von Alexander Sch. genau wissen. Dieser weicht aus und will nicht anworten. Er bezeichnet die öffentliche Darstellung von Rudolf Heß als nicht gerechtfertigt. Weiter geht er auf Götzls Nachfragen nicht ein. Daraufhin unterbricht Götzl die Sitzung für 20 Minuten mit dem Hinweis, Alexander Sch. solle in dieser Zeit noch einmal über diese Fragen nachdenken.

Unterbrechung bis 12.05

Nach der Unterbrechung geht Richter Götzl noch einmal auf seine Frage nach den Beweggründen und politischen Zielen von Alexander Sch. ein, der jedoch nach wie vor keine oder nur sehr allgemeine Angaben macht. Götzl wird ungeduldig und verweist den Zeugen darauf, dass Verschweigen ebenfalls eine Straftat sein könne. Götzl kommt zurück auf Rudolf Heß und will wissen, was Sch. an der öffentlichen Darstellung genau gestört habe. Es sei die Darstellung als Kriegsverbrecher gewesen. Auf die Frage, wie Rudolf Heß in seinen Augen hätte dargestellt werden sollen, antwortet Sch., als Mann, der sich für den Frieden eingesetzt hat. Nach weiteren Beispiele, die ihn gestört hätten, nennt der Zeuge den Verweis von zwei Töchtern einer Bekannten von einer Waldorfschule, weil die Mutter dem rechten Spektrum zugeordnet wurde. Sch. datiert dies auf den Zeitraum Ende der Neunziger. Weitere Beispiele fallen ihm nicht ein.

Nun will Richter Götzl genaueres über den Alltag und die Organisation der Kameradschaft wissen, der sich Sch. angeschlossen hat. Die Kameradschaft wurde damals, so Sch. von geführt. Es habe regelmäßige Treffen gegeben, vor Demonstrationsfahrten. Es seien Flugblätter besprochen worden. Auf die Frage, wie viele Personen dort organisiert waren, sagt der Zeuge zehn und nennt drei Namen, Herr Ba., Herr Prievenau und Simon B.. Mehr falle ihm nicht ein. Flugblattaktionen habe es gegen den Schulverweis der Kinder von Frau Prievenau gegeben und eine mit der Forderung nach höheren Strafen gegen Kinderschänder. An mehr könne er sich nicht erinnern. Nach sonstigen Aktivitäten gefragt, nennt Sch. Demonstrationsbesuche, im Großen und Ganzen reduziere es sich darauf. Auf Nachfrage erinnere er sich nur an eine 1. Mai-Demo in Leipzig und einen Trauermarsch. Wieder auf Nachfrage sagt der Zeuge, er habe an zehn bis zwanzig Demos teilgenommen im Zeitraum von 1996 bis 2003, 2004. Was war danach, will Götzl wissen. Da hätten sich seine Lebensumstände hinsichtlich seines Freundeskreises und Aktivitäten geändert, das politische Interesse sei nicht nicht mehr gegeben gewesen. Götzl will genauer wissen, was das heißt. Er sei, so Sch., an den Wochenenden vorwiegend auf Konzerte mit elektronischer Musik gegangen und sein Freundeskreis habe sich im Laufe der Zeit geändert hat. Auf Nachfrage sagt Sch., er könne den Zeitpunkt nicht mehr festmachen, wann das Thema für ihn definitiv erledigt gewesen sei, vielleicht 2003 oder 2004, seine politische Weltanschauung habe auch nichts mehr mit seiner Lebensrealität zu tun gehabt.

Götzl möchte das näher erklärt bekommen. Sch. sagt, es habe Ausländer im Bekanntenkreis gegeben, er habe mit Juden zusammengearbeitet. Sein Umfeld habe sich, reagiert Sch. auf eine Nachfrage von Götzl, in eine Richtung entwickelt, die nicht vereinbar damit gewesen sei, dass man gewisse Positionen vertritt. Er sei zu dem Schluss gekommen, dass diese Positionen nicht zeitgemäß seien. Auf die Frage, welche Positionen er meine, nennt der Zeuge Fremdenfeindlichkeit und nationale Ideen. Götzl will wissen, wann er diese Position entwickelt habe. Das sei zeitig losgegangen, er sei da so reingewachsen. So etwa im Alter von 15 habe er etwas Probleme mit ausländischen Mitschülern gehabt, habe sich aus Trotzreaktion entsprechend gekleidet und irgendwann habe man dann auch Leute aus der rechten Szene kennengelernt, die auf einen zugekommen sind. Götzl möchte genauer wissen, was passiert ist und ermahnt den Zeugen, nicht wieder allgemein zu antworten. Götzl wiederholt die Frage, wie er in die Szene “reingewachsen” sei. Alexander Sch. antwortet, er habe, wie gesagt, Probleme an der Schule gehabt, sei regelmäßig geschlagen und beleidigt worden, ohne konkreten Anlass. Auf die Frage, was dem vorausgegangen sei, antwortet Alexander Sch., er habe in der 9. Klasse die Klasse gewechselt und in der neuen Klasse sei er erst mal dran gewesen. Richter Götzl fragt, wie es zu Kontakten zur rechten Szene gekommen sein. Er sei, so der Zeuge, mit seiner damaligen Freundin auf dem Schützenfest gewesen und wurde dann von einem rechten angesprochen, was es denn mit seinem Äußeren auf sich hätte. Man habe dann Telefonnummern ausgestauscht und sich getroffen. Auf die Frage, wie er gekleidet gewesen sei, sagt Alexander ch., kurze Haare, Stiefel, Polohemd, Bomberjacke.

Richter Götzl fragt nun zur politischen Einstellung von Holger G. Er, Sch., habe ihn als Rechten kennengelernt. Auf Nachfrage sagt der Zeuge, Holger G. habe fremdenfeindliche Äußerungen von sich gegeben und sei der Meinung gewesen, es gebe zu viele Ausländer in Deutschland. Politisch hätten sie nichts gemeinsam gemacht. Die Frage, ob Sch. etwas von Holger G.s Vorleben wusste, verneint er. Er habe nur private Wochenenden mit Holger G. verbracht, sie seien gemeinsam auf Konzerte gegangen. Götzl will wissen, welche Konzerte das waren, aber Sch. kann sich nicht erinnern. Wie die Reaktion von Holger G. auf die Veränderung von Sch.s Einstellungen 2003, 2004 gewesen sei, fragt Götzl nun. Holger G. sei, so der Zeuge, diesen Weg mitgegeangen, diese Veränderung habe auch bei Holger G. statt gefunden. Wie er sich das vorzustellen habe, will Götzl wissen. Sch. habe das so empfunden, dass Holger G. diesen Idealen nicht mehr nachgegangen sei. Aufgrund seines Verhaltens, seiner Äußerungen. Wenn sich jemand immer fremdenfeindlich äußere und das nicht mehr tue, vermute er, es habe sich was geändert. Wenn einer auf einmal nicht mehr über nationale Themen spreche, dann gehe er davon aus, wenn das sonst einen hohen Stellenwert hatte. “Ja, haben Sie darüber nicht gesprochen?”, fragt Götzl. Der Zeuge verneint. Wenn irgendwas in diese Richtung geäußert wurde, dann sei irgendwann von Holger G. oder auch von Alexander Sch. der Hinweis gekommen, dass das nicht mehr interessiere. Ob sich bei Holger G. auch Lebensumstände verändert hätten, will Götzl wissen. Die Feierei sei losgegangen und Holger G. habe mehr Drogen konsumiert. Bis dahin seien Drogen immer abgelehnt worden. Und so entferne man sich immer weiter. Götzl fragt nach gemeinsamen Freunden. Der Zeuge nennt Sebastian W., der sei so der engste gewesen oder Benjamin P. Er habe gerade keine Namen auf der Zunge. Deren politische Einstellung sei ähnlich wie seine gewesen. Allerdings könne er deren Entwicklung nach 2003 nur schwer abschätzen. Der Kontakt sei später nicht mehr so eng gewesen, sie hätten sich nur einmal im Vierteljahr gesehen. Götzl wundert sich, dass Alexander Sch. so wenig über engste Bekannte sagen kann.

Nun fragt Götzl zum Kontakt mit Rechtsanwalt Hachmeister. Der Zeuge sagt, er habe sich bei Hachmeister gemeldet, nachdem das LKA ihn angerufen hatte. Und er habe sich jetzt vor dieser Verhandlung auch mit ihm kurzgeschlossen. RA Hachmeister sei ihm von seinem Anwalt empfohlen worden. Sein Anwalt habe ihm empfohlen, sollte er Kontakt zu einem der Verteidiger haben, könnte er die fragen, ob sie nicht den Antrag auf Zeugenbeistand stellen könnten. RA Hachmeister antwortete, dass er kein Antragsrecht habe. Alexander Sch. verneint die Frage, ob RA Hachmeister ihn darüber informiert habe, woher er diese Einordnung – Gebrauch der Versicherungskarte 2006 – habe.

Die Verhandlung geht um 13.54 Uhr weiter.

Richter Götzl fragt nach dem aktuellen Kontakt zu Holger G. Sie hätten losen Kontakt und seien, so Sch., vor zwei, drei Monaten zusammen in einer Eisdiele gewesen. Er habe von seiner Haftzeit erzählt. Von den Vorwürfen habe er nur am Rande gesprochen und versichert, er habe von dem Ganzen nichts gewusst. Über die Versichertenkarte hätten sie nicht gesprochen. Warum nicht, wisse er nicht. Die Frage, ob Sch. mit seiner Frau über die Aussage hier gesprochen habe, bejaht der Zeuge, sie habe die Vernehmung als schwierig empfunden, weil sie sich nicht mehr so genau erinnern könnten. Götzl will wissen, was Sch. dem LKA über den Ort der Übergabe gesagt habe. Dieser erwidert, er habe ausgesagt, die Übergabe hab in seiner Küche stattgefunden. Götzl verweist auf den Widerspruch, wenn er sich jetzt nicht mehr erinnern könnne. Sch. erwidert, seine Aussage habe beim LKA nicht mit der seiner Frau übereingestimmt und er sei dann in sich gegangen und habe gemerkt, er könne sich an keinen konkreten Ort erinnern. Die Frage, ob Sch. Kontakt zu Holger G.s damaliger Freundin Brigitte E. habe, verneint dieser ebenso, wie die Frage, ob er Böhnhardt, Mundlos oder Zschäpe kenne. Ralf Wohlleben kenne er von Holger G.s Geburtstag, der in Thüringen gefeiert wurde. Weiteren Kontakt habe es nicht gegeben.

Götzl hält dem Zeugen seine Aussage bei der Vernehmung durch das LKA, vom 24.1.2012, vor, laut der dieser nicht sagen wollte, von wem er erfahren habe, dass die Versichertenkarte unberechtigt genutzt worden sei. Götzl fragt, warum er den Namen nicht nennen wollte. Er habe sich, so Sch., nicht zu einer Rechtsberatung äußern wollen. Mehr könne er dazu nicht sagen. Der Zeuge kann sich auch nicht daran erinnern, ob RA Hachmeister ihm gesagt habe, wer die Karte unberechtig genutzt habe. Richter Götzl hält dem Zeugen eine weitere Aussagen vor: “zu dieser Karte kann ich folgende Angaben machen: Dass sie etwa 2005 von einer unberechtigten Person eingesetzt wurde, so dass die Übergabe vor diesem Termin gewesen sein muss.” Götzl will wissen, ob zwischen RA Hachmeister und dem Zeugen darüber gesprochen worden sei, wer diese Person war. Aber daran erinnert sich Sch. ebensowenig wie an seine Aussage: “die Übergabe erfolgte in meiner Wohnung in Hannover-Botfeld. Holger G. hat uns damals besucht und mir oder meiner Frau einen Betrag von 300 Euro für die AOK-Karte übergeben.” Er habe sich bei dieser Aussage zu Mutmaßungen hinreißen lassen.

Den Vorhalt, Alexander Sch. habe Holger G. ein bis eineinhalb Jahre nachdem er nach Hannover gezogen war, bei dem Geburtstag von Sebastian W. kennen gelernt, bestätigt der Zeuge. Der Zeuge bestätigt den Vorhalt, ein Großteil der Gäste habe eine rechte politische Gesinnung gehabt. Dass er damals ausgesagt habe, er hätte ausschließen können, dass Parteifunktionäre teilgenommen hätten, wundert ihn heute, aber ihm sei keiner bekannt gewesen. Sch. bestätigt die Aussage, “jedoch stammte der Großteil der Gäste aus der sogenannten Skinheadszene”. Er zählt sich selbst für die Zeit dazu. Auf die Frage, wie er diese Szene beschreiben würde, antwortet Sch., das sei eine rechtsradikale Szene gewesen, in der auch viel gefeiert wurde. Weiter hält Götzl vor: “Auf Nachfrage gebe ich an, dass ich mich schon bevor ich Gerlach kennengelernt habe, mich offen als rechtsradikaler präsentieret habe.” Der Zeuge: Ja, durch Kleidung, Stiefel, kurze Haare, T-Shirts mit entsprechenden Aufschriften. Vorhalt: “die erste gemeinsame politische Veranstaltung mit Gerlach fand ein Jahr nach unserem Kennenlernen statt.” Der Zeuge: Ich bin überrascht was ich da alles wusste. Vorhalt: “Was das für eine Veranstaltung war, kann ich nicht mehr sagen”. Der Zeuge: Dann würde ich das auch in den Bereich der Mutmaßungen legen. Auf die Frage nach der ersten Demo, vermutet Sch. Leipzig 1996.

Vorhalt: “Holger G. erzählte mir, dass Tino Brandt Spitzel war und berichtete mir in diesem Zusammenhang von seiner eigenen Zugehörigkeit zum THS.” Das bestätigt Sch., mehr könne er zum THS nicht sagen. Holger G. habe weder berichtet, was dieser im THS gemacht habe noch wer zugehörig gewesen sei. An Gespräche über Waffen und Gewalt könne er sich nicht erinnern und Waffen habe er ebenfalls nie bei Holger G. gesehen. Auf die Frage, ob nach der Haft über Böhnhardt, Mundlos oder Zschäpe gesprochen worden sei, antwortet Sch., Holger G. habe sich hintergangen gefühlt, er hätte sich nicht vorstellen können, dass das unter seiner Mithilfe geschehen sei. Auf die Frage, was er damit gemeint habe, antwortet Sch. die angemieteten Wohnmobile, den Führeschein oder Reisepass, der in seinem Namen ausgestellt wurde. Die Frage, ob er von einem Waffentransport berichtet habe, verneint der Zeuge.

Götzl kommt zurück auf Sch.s Frau und will wissen, wie sie mit der Situation umgegangen sei. Sie habe, so der Zeuge, die Karte zwei oder drei Tage später als verloren oder gestohlen gemeldet und eine neue zugeschickt bekommen. Über die Gültigkeit der verkauften Karte wisse er nichts. Bis zur Festnahme von Holger G. hätten sie sich nicht mehr damit auseinander gesetzt. Er habe auch später nie mehr bei Holger G. nachgefragt, erwidert der Zeuge auf Nachfrage. Nun fragt Götzl nach Ralf Wohlleben und will wissen, von wem ihm dieser vorgestellt worden sei. Von Holger G., antwortet der Zeuge. Er sei ihm als Ralf vorgestellt worden. Es sei nicht darüber gesprochen worden, wie Ralf W. zu Holger G. stehe, auch von einem Urlaub sei ihm nichts bekannt, antwortet Sch. auf Nachfrage, außer Fahrten nach Thüringen zur Schwester. Auch bei Personen im Zusammenhang mit Urlauben sei nur die Schwester in Thüringen genannt worden.

Nun hält die Bundesanwaltschaft dem Zeuge eine Aussage vor: “Herr G. teilte uns auf Nachfrage NICHT mit, für welche Zwecke er die Karte benötigte” und weist darauf hin, dass der Zeuge offensichtlich doch nachgefragt habe, aber dieser kann sich nicht mehr erinnern. BAW Weingarten verweist darauf, dass Sch. vor seiner Vernehmung RA Hachmeister angerufen habe und möchte wissen, wie er darauf gekommen sei, um was es bei der Vernehmung genen würde. Sch. antwortet, es habe sich nur um die Inhaftierung von Holger G. handeln können, andere Umstände hätten ja nicht vorgelegen. Auf die Frage, warum RA Hachmeister kontaktiert worden sei, antwortet Sch., dieser sei ihm als erstes eingefallen. Das LKA habe ihm gesagt worum es gehen sollte. Weingarten verweist darauf, dass Sch. eben ausgesagt habe, er hätte die Karte bis zur Festnahme von Holger G. vergessen, diese sei jedoch vor dem Anruf des LKA gewesen. Sie hätten, so der Zeuge, nach der Festnahme von Holger G. und allem, was da zu Tage getreten sei, spekuliert, ob es im Zusammenhang zu der Karte stehen könnte. “Also ist Ihnen das mit der Karte schon vorher eingefallen.” “Möglich.” Zwischen der Festnahme von Gerlach und dem Anruf des LKAs. Weingarten unterstreicht, es sei doch merkwürdig, dass ihm, nur weil Holger G. festgenommen werde, dieser vergessene Abend in Erinnerung komme und will wissen, ob er vielleicht doch vorher immer wieder in Erinnerung war. Das verneint der Zeuge ebenso wie die Frage, ob ihn die Kartenübergabe beunruhigt habe. Auf die Frage, warum ihm die Verbindung bei der Festnahme von Holger G. gekommen sei, verweist Alexander Sch. darauf, dass Medienberichten von Scheinidentitäten berichtet wurde und dann habe er überlegt, ob Holger G. diese Karte dafür genutzt haben könnte. Weingarten erinnert daran, dass er eben auf die Frage, welche unberechtigte Person die Karte genutzt haben könnte, keine Vorstellung hatte. “Spekulativ schon”, entgegnet Alexander Sch. “Wer?” “Beate Zschäpe.” Weingarten betont, dass er in den letzten drei Minuten drei Falschaussagen entlarvt habe.

Der Nebenklage-Anwalt RA Bliwier fragt den Zeugen, ob er einmal wegen Falschaussage verurteilt worden sei, was dieser bestätigt. Es habe sich um ein Verkehrsdelikt gehandelt. Zudem sei er im Jahr 2000 wegen gefährlicher Köperverletzung verurteilt worden, was der Zeuge mit “möglich” kommentiert. Eine konkrete Erinnerung habe er nicht. Eine Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr im Jahr 2000 bestätigt der Zeuge, Verdacht auf Bildung bewaffneter Gruppen und Landfriedensbruch Göttingen im selben Jahr sei ihm wiederum nicht bekannt. Bliwier kommt auf den Zeitraum zu sprechen, in dem Alexander Sch. aus der rechten Szene ausgestiegen sei, 2003/2004. Die Frage, ob er sich genau erinnern könne, verneint Sch. und auch konkrete Ereignisse wie “einen netten Abend mit Juden” kann er nicht nennen. Bliwier führt an, der Zeuge habe 2004 anlässlich einer Kranznierderlegung auf dem Soldatenfriedhof in Essel teilgenommen. Das könne er, so der Zeuge, nicht sicher beantworten. Auf die Nachfrage, was das heiße, anwortet Alexander Sch., er sei auf solchen Veranstaltungen gewesen, aber er erinnere sich nicht an das konkrete Datum. Auch mit dem Hinweis, an diesem Ereignis habe auch Dirk G., der Bruder von Holger G., teilgenommen, regt die Erinnerung des Zeugen nicht an.

Bliwier verweist auf eine Wintersonnwendfeier in Neustadt am Rübenberge im Dezember 2004. Der Zeuge räumt, ein, das sei gut möglich. Er habe an Sonnwendfeiern teilgenommen, wisse aber nicht mehr, an welchem Datum. RA Bliwier verweist auf die zeitliche Parallelität der vorgehaltenen Ereignisse und dem angeblichen Ausstieg aus der rechten Szene und will wissen, ob diese Wintersonnwendfeiern einen rechtsradikalen Zusammenhang haben, was der Zeuge bestätigt. Dann müsse, so Bliwier, der Gesinndungswandel doch später stattgefunden haben. Denn er habe auch 2003 an der Demo gegen die Wehrmachtsausstellung in Neumünster teilgenommen. Der Zeuge beschreibt seinen Gesinndungswandel als schleichend und erklärt, es sei trotzdem möglich gewesen, in dieser Zeit diese Art von Veranstaltungen zu besuchen, denn er habe noch ein Umfeld gehabt. RA Bliwier erinnert an das Jahr 2004, als in Hannover nach Skinheadkonzert auf dem Gelände der Hells Agels Nazigruppe versuchten, in türkische Diskothek zu kommen. Der Zeuge widerspricht, niemand hätte in eine türkische Disko kommen wollen und das sei ausdrücklich kein rechtsradikales Konzert gewesen, denn er sei dabei gewesen. Auf die Frage, welche Band da gespielt habe, antwortet der Zeuge “Disziplin” aus den Niederlanden und ordnet diese dem Fußballumfeld zu. Nun will RA Bliwier wissen, wann Sch. seinen Gesinnungswandel als abgeschlossen erachten würde und der Zeuge datiert das auf 2005, kann aber keinen konkreten Anlass dafür nennen. RA Bliwier erinnert daran, dass auch Holger G. 2003 in Neumünster war, wovon der Zeuge aber nichts gewusst haben will.

Nun kommt RA Bliwier auf den Anruf bei RA Hachmeister zu sprechen und möchte wissen, warum ihm dieser als am naheliegendsten erschien. Weil er den Fall kenne, antwortet der Zeuge und macht damit deutlich, dass er wusste, dass RA Hachmeister Holger G. verteidigt. Auf die Frage, seit wann er das gewusst habe, erwidert Alexander Sch., dass ihm das schon relativ früh bekannt gewesen sei und konkretisiert den Zeitraum auf Nachfrage auf ein oder zwei Wochen nach Holger G.s Festnahme. Er habe das über seine Lebensgefährtin erfahren. Auf Nachfrage gibt der Zeuge an, dies sei der erste Kontakt gewesen und es habe sich um einen telefonischen Kontakt gehandelt. Später habe es noch Kontakte bezüglich einer Besuchserlaubnis bei Holger G. gegeben, da habe sich sein Rechtsanwalt darum gekümmert. Die Frage nach persönlichen Treffen zwischen ihm und RA Hachmeister verneint der Zeuge.

Dann will RA Bliwier wissen, wer bei dem Treffen mit Holger G. in der Eisdiele anwesend gewesen sei. Der Zeuge antwortet, Holger G., dessen Lebensgefährtin und seine Frau. Auf die Frage, ob auch Zeugenschützer bei dem Treffen dabei gewesen seien, antwortet Alexander Sch., abseits habe ein Wagen mit zwei Personen gestanden, die sie beobachtet hätten. Bliwier will wissen, wie der Kontakt zu Holger G. abgelaufen sei. Er habe ihm, so Sch., eine SMS geschickt, es sei keine Polizeidienststelle eingeschaltet gewesen, er habe ein unverfängliches Treffen gewollt, ein Eis essen gehen. Auf Nachfrage antwortet der Zeuge, der letzte persönliche Kontakt davor habe sechs bis acht Wochen zurück gelegen, sie hätten sich einmal bei seiner Mutter getroffen. Von wem die Initiative ausging, könne er nicht mehr sagen. Die Fragen, ob Sch. Holger G. telefonisch erreichen könne und er dann auch ans Telefon gehe, bejaht der Zeuge. Das Treffen habe eine oder eineinhalb Stunden gedauert, sie hätten über Allgemeines gesprochen, ob bei dem Treffen auch über das Verfahren gesprochen worden sei, wisse er nicht. Das könne auch wann anders gewesen sein. Auf die Frage, was über das Verfahren gesprochen worden sei, sagt der Zeuge, Holger G. habe ihm die ganze Situation hier geschildert, wie der Ablauf hier ist, die Umstände, es sei ja doch ein etwas außergewöhnlicherer Prozess. Bis sie die Ladungen erhalten hätten, sei nicht klar gewesen, ob sie auch hier im Prozess als Zeugen aussagen müssten, antwortet Sch. auf Nachfrage. Der Zeuge verneint die Frage, ob er die Ladung bei dem Treffen in der Eisdiele schon hatte und er könne sich auch nicht erinnern, ob er mit Holger G. über Details seiner Aussage beim LKA gesprochen habe. Aber er habe ihm gesagt, dass er wahrheitsgemäß beim LKA ausgesagt habe.

RA Bliwier zweifelt die Aussage an, er glaube nicht, dass unter Freunden so über das Verfahren geredet werde. Er habe, so der Zeuge, ihm sicher auch auch erzählt, wie lange die Vernehmung gedauert habe und was er gefragt worden sei. Auf die Frage, warum er das Holger G. alles erzählt habe, antwortet Sch., das sei eben sein Bekannter. Er habe das Bedürfnis gehabt, weil er so ziemlich der einzige Mensch sei, mit dem er darüber reden könne. Auf die Frage, ob er das kommentiert habe, antwortet der Zeuge, er hätte sich oft bei ihnen entschuldigt, sie in die Situation gebracht zu haben. Die Frage, ob er die Aussage zu diesem Zeitpunkt kannte, verneint Sch. Sie hätten auch nicht darüber gesprochen, ob er die Aussage kenne, erwidert der Zeuge auf Nachfrage. Er, der Zeuge, sei davon ausgegangen, er habe ohnehin Akteneinsicht gehabt und somit die Aussage gekannt. Sie hätten nicht darüber gesprochen, ob Holger G. die Aussage kenne und habe ihn auch nicht gebeten, die Aussage zu korrigieren, erwidert der Zeuge auf Nachfrage. RA Bliwier fragt nach dem Sinn, Holger G. die Aussage zu erzählen, wenn er sie ohnehin gelesen habe und macht deutlich, dass er den Gesprächsverlauf so nicht glaube.

RA Bliwier fragt nach einem weiteren Treffen mit Holger G. in einem Café nach dessen Haftentlassung. Der Zeuge bestätigt das. Er sei dabei gewesen, seine Frau, die Lebensgefährtin von Holger G. und seine Mutter. Auf die Frage, wie es dazu kam, antwortet Sch., er habe für den Tag der Entlassung eigentlich einen Besuchstermin gehabt. Dort sei ihm gesagt worden, sie könnten ihn gleich mitnehmen. Später habe ihm Holger G. eine SMS geschrieben, ob sie sich nochmal treffen wollten, in Iserhagen, Seehaus. Die Frage, ob da Polizeit in der Nähe gewesen sei, bejaht der Zeuge. Das habe ihm Holger G. gesagt und er habe die Beamten bereits auf dem JVA-Parkplatz gesehen. Er habe nicht mit den Beamten gesprochen. Das Treffen habe ungefähr eineinhalb Stunde gedauert, antwortet der Zeuge auf Nachfrage. Sie hätten auf die wiedergewonnenen Freiheit angestoßen. Es sei über die Haftzeit gesprochen worden, erzählt Sch. auf Nachfrage und Holger G. habe versichert, von alledem nichts gewusst zu haben. Die Frage, ob er ihm Vorwürfe gemacht habe, verneint Sch. Ob über die Aussage beim LKA ebenfalls gesprochen wurde, kann der Zeuge nicht mit Sicherheit sagen, er könne das zeitlich nicht einordnen.

Nun fragt noch einmal Richter Götzl, doch der Zeuge weiß weder, ob er nach der Wintersonnwendfeier in Neustadt Rübenberge noch einmal mit Holger G. auf einer Demonstration war, noch ob Holger G. danach noch auf anderen Demonstrationen war. Auf die Frage, wer 2004 Holger G.s Freundin war, antwortet der Zeuge, das sei Brigitte E. gewesen. Angesprochen auf einen Zwischenfall in der Beziehung kann sich der Zeuge an nichts erinnern, erwähnt dann auf Nachfage jedoch, es habe mal eine Claudia gegeben, mit der es eine Liaison gegeben habe und mit der auch Sebastian W. etwas gehabt habe. Auf Nachfrage antwortet Sch., Holger G. habe darauf niedergeschlagen und enttäuscht reagiert. Bis dahin sei das Verhältnis zwischen Holger G. und Sebastian W. gut gewesen, danach dann nur noch lose. Das Verhaltnis zwischen Holger G. und seiner Lebensgefährtin sei gut, soweit er, Sch., das einschätzen könne.

Nebenklage-Anwalt, RA Scharmer fragt nach weiteren Treffen nach dem Sommer 2012. Es habe eines bei seiner Mutter gegeben, bei dem sei auch seine Frau zuegegen gewesen. Auf die Frage, ob es telefonischen Kontakt gegeben habe, erwidert der Zeuge, es können SMS-Austausch gegeben haben, vereinzelt auch mit seiner Lebensgefährtin. Dabei sei es immer um Holger G. gegangen, antwortet der Zeuge auf Nachfrage und nach dem Prozesstag, bei dem seine Frau habe aussagen müssen, habe sie gesagt, dass es ihr sehr leid tue, dass sich seine Frau dem Ganzen hier aussetzen müsse. Der konkrete Wortlaut sei gewesen, Holger musste die ganze Zeit an Silvia denken. Seine Frau habe keinen Kontakt mehr mit Holger G.s Mutter oder Lebensgefährtin gehabt, erwidert der Zeuge auf Nachfrage. Er sei sich nicht sicher, meine aber, seine Frau habe die Handynummmer von Holger G. gelöscht. RA Scharner erinnert, Sch.s Frau habe ausgesagt, nur bei einem Treffen dabei gewesen zu sein und will wissen, ob er bei den drei Treffen, an denen seine Frau anwesend gewesen sei, bleibe. Der Zeuge bestätigt das.

Es folgt eine 20minütige Pause

Um 15.31 Uhr geht die Verhandlung weiter. NK-Anwalt Hoffmann will wissen, wofür sich Holger G. entschuldigt habe. Alexander Sch. erwidert, das sei nach dessen Verhaftung gewesen. Auf Nachfrage gibt der Zeuge zunächst an, Holger G. habe ihm da erklärt, wofür er die Karte gebraucht habe, nämlich, dass Beate Zschäpe zum Arzt musste. Auf Nachfrage, ob Holger G. das so erklärt habe, nimmt der Zuege dies zurück und gibt an, das habe er sich so zusammen gereimt, eine genaue Erinnerung daran habe er nicht. Auch an eine Erklärung, warum Holger G. das für Zschäpe gemacht habe, kann er sich nicht erinnern, lediglich daran, dass ich dieser hintergangen gefühlt habe. Das sei nach der Entlassung in seinem Seehaus gewesen. Warum er sich hintergangen gefühlte habe, wem er genau geholfen habe, habe er nicht gesagt, antwortet der Zeuge auf Nachfrage, zumindest erinnere er sich nicht. Dann kommt RA Hoffmann auf den Zeitraum zu sprechen, in dem der Zeuge sich nach eigenen Angaben von der Ideologie des NS gelöst haben will (2003, 2004). Hoffmann fragt nach Kontakten Freunden aus dem Nazibereich. Er habe zu einzelnen Personen lose Kontakt gehabt. Auf die Frage, ob er noch weiter zu gemeinsamen von Freunden von ihm und Holger G. Kontakt hatte, nennt der Zeuge Sebastian W. Auf die Frage, ob Herr M. auch dazugehöre, antwortet Sch., das sei früher ein Bekannter gewesen, aber er habe keine Kontaktdaten mehr. RA Hoffmann fragt nach dem Tättowierer Sascha O. und der Zeuge bestätigt, er habe oft mit diesem Kontakt. Die Frage, ob dieser ein Rechter sei, verneint Sch.

Es wird ein Bild projeziert, auf dem Sch. mit zwei Männern zu sehen ist. Der Zeuge bestätigt, dass der Mann rechts von ihm Sascha O. ist. Dieser trägt ein T-Shirt mit einem Symbol, auf dem ein Vogel einen Fisch fängt. Auf Nachfrage sagt der Zeuge, er kenne dieses Symbol nicht und wisse auch nicht, ob das was mit einer Gruppe zu tun habe. Als nächstes folgt eine Projektion der Selbstdarstellung von der “Artgemeinschaft”. Sch. gibt an, das sei ihm ein Begriff, aber das Symbol sage ihm nichts. Auf die Frage, woher er den Begriff kenne, antwortet der Zeuge, er wisse es nicht genau, das könne er nicht beschreiben. RA Hoffmann fragt, ob diese auch dem nazistischen Lager angehören, was der Zeuge bejaht. Personen, die sich darauf positiv beziehen, kenne er nicht. Auf Nachfrage antwortet, der Sch., er wisse nicht, ob es Treffen der “Artgemeinschaft” gab, es sei möglich, dass er da mal was gelesen habe. RA Hoffmann fragt darauf hin noch einmal nach, ob Sascha O. und Holger G. Bekannte von ihm seien, was der Zeuge bejaht und dabei noch einmal unterstreicht, Sascha O. sei nicht dem rechten Lager zuzuordnen. Manuel Be. kenne er nicht, antwortet der Zeuge auf Nachfrage.

Die Fragen, ob er zu Holger G. auch über Facebook Kontakt hatte, verneint Sch. ebenso wie die Frage, ob er Gs. Facebook-Seite kenne. Er bestätigt, dass Holger G. zum Zeitpunkt ihres Kennenlernens Nationalsozialist und in der Kameradschaft unter Führung von Tanja Prievenau war. Die Frage, ob der Zeuge in anderen Kameradschaften war, verneint dieser, die KS 77 sage ihm was. Ob Holger G. später in einer Kameradschaft war, sei ihm nicht bekannt. RA Hoffmann kommt nun auf die Demonstration in Neumünster zu sprechen und fragt, ob die Demo und das anschließende Konzert, das von der Polizei gestürmt wurde, bei ihm Erinnerungen auslöse, was der Zeuge bejaht. Mit wem er dahin gefahren sei, erinnert sich der Zeuge jedoch nicht. RA Hoffmann nennt Namen wie Holger G., Herr Ma., Bejamin Pe., Martin Gö. Dirk Bo. Das sei möglich, antwortet der Zeuge. Von vorherigen Verfahren wegen Bildung bewaffneter Banden wisse er nichts, sagt der Zeuge auf Nachfrage. RA Hoffmann verweist auf einen Aktenvermerk, nach dem eine ganze Gruppe, auch der Zeuge, erkennungsdienstlich behandelt worden sei, nachdem diese auf dem Weg zu einer, wie die Polizei vermutete, körperlichen Auseinandersetzung mit der Arischen Bruderschaft gewesen sei. Ob ihm das etwas sage, will RA Hoffmann wissen. Es habe einen Vorfall gegeben, räumt Sch. ein und nennt in diesem Zusammenhang den Namen Marcel Ri. Die Frage von RA Hoffmann, ob es sich dabei um Dieter Riefling [Neonazi-Kader] gehandelt haben könnte, bejaht der Zeuge. Dieser sei, so der Zeuge weiter, von der Arischen Bruderschaft mit Eisenstangen oder ähnlichem verprügelt worden und sie hätten sich auf auf den Weg nach Northeim gemacht. Auf die Frage, wer dieses ‚wir‘ umfasst, antwortet Sch., das seien er und einige andere wie Markus Mü. und Benjamin Sch. gewesen. Auf die Frage, ob diese dem Spektrum von Blood & Honour zugehörig gewesen seien, antwortet der Zeuge, soweit er wisse nicht. Er selbst habe sich diesem Spektrum nicht zugeordnet, sagt er auf Nachfrage.

RA Hoffmann kommt auf den Bezug des Zeugen zum Nationalsozialismus zu sprechen und will ebenfalls wissen, was dieser darunter verstehe. Erneut meint Sch., das nicht genau sagen zu können, er würde es mit dem klassischen verbinden. Er habe damals eine revisionistische Einstellung gehabt, antwortet der Zeuge auf die Frage, ob er die industrielle Vernichtung der Juden gut geheißen hätte. Sch. bestätigt, überzeugter Rassist zu sein, aber kein Anhänger der Euthanasie. Er bestätigt auch, er habe türkische Leute aus Deutschland vertreiben wollen. RA Hoffmann stellt ein zeitliche Verbindung her zwischen dem Beginn des rechten Aktivismus des Zeugen 1996 und den Pogromen und Morden 1992/93. Der Zeuge bestätigt, er habe auf diese Taten positiv Bezug genommen. Ob Holger G. das genauso gesehen habe, wisse er nicht. RA Hoffmann erinnert den Zeugen an seine vorherige Aussage, es falle auf, wenn sich jemand nicht mehr ausländerfeindlich äußere, daraufhin räumt Sch. ein, Holger G. müsse sich dann nicht positiv zu Anschlägen in Mölln geäußert haben. Auf die Frage, wie er sich dann geäußert habe, antwortet Alexander Sch., er habe gesagt, er habe hier zu viele ausländische Kultureinflüsse gesehen, er kann aber nicht bestätigen, dass Holger G. das genau so gesagt habe. Auf Nachfrage sagt Sch., er könne nicht ausschließen, dass er auf Konzerten war, die Morde an Migranten gut heißen. Die Frage, ob er solche Bands kenne, bejaht der Zeuge und nennt auf Nachfrage die Band Landser. Er bejaht zudem, dass Holger G. ebenfalls solche Musik gehört und CDs davon gehabt habe. Ob er diese CDs weggeschmissen habe, wisse er nicht, antwortet Sch. auf Nachfrage. Er habe eine große Schublade mit Demoaufnahmen gehabt, die irgendweann in die Tonne geflogen seien.

Der Nebenklagervertreter RA Langer fragt, ob Sch. einmal in einer politischen Partei war, was der Zeuge verneint. RA Langer hält ihm die Aussage von Sch.s Frau vor, die angab, Holger G. habe in die Runde gefragt, ob jemand seine Karte verkaufe. Er, Sch., habe das heute anders geschildert. Der Zeuge bleibt bei seiner Aussage, wonach Holger G. seine Frau direkt angesprochen habe, ob sie ihre Karte verkaufen würde. An weitere Details kann sich der Zeuge wieder nicht erinnern. Er weiß auch nicht mehr, ob er mit seiner Frau darüber gesprochen habe, wann sie den Verlust melden und eine neue Karte beantragen würde. Er habe davon erfahren, als seine Frau ihn über ihre neue Karte informiert habe, sagt Sch. Die Frage, ob seine Frau ihn darüber informiert habe, dass die Kasse per Post nachgefragt habe, ob die Karte jemand anders benutzt habe, verneint er. Über den Zusammenhang, dass Holger G. trotz seiner finanziellen Schwierigkeiten 300 Euro für die Karte gezahlt und keine Bedinungen gestellt habe, habe er sich damals keine Gedanken gemacht.

Der Vertreter der Nebenklage, RA Narin, zeigt ein Aufmarschfoto, aber der Zeuge behauptet, er kenne niemanden. RA Narin fragt den Zeugen nach seinem Spitznamen. Baby, antwortet dieser und glaubt auf Nachfrage, es habe da auch einen Facebook-Account gegeben. RA Narin informiert, die Bilder seien bei Holger G. gefunden worden und diese Bilddatei heiße Hannomag mit Chrisch, Nadine, Baby etc. Wer dieser Manni sei will RA Narin wissen. Dies sei ein Bekannter von Holger G. aus Lauenau gewesen, den er nur flüchtig gekannt habe. RA Narin lässt ein weiteres Aufmarschfoto zeigen, auf dem der Zeuge gemeinsam mit Manni zu sehen ist, den dieser auf dem Bild zeigt. Er trägt ein Combat 18 T-Shirt. Auf die Fage, was Sch. unter Combat 18 verstehe, antwortet dieser, das sei als der bewaffneter Arm von Blood & Honour bezeichnet worden in England. Was diese gemacht habe, wisse er nicht, er sei nicht Mitglied gewesen, auf Konzerten schon, auch mit Holger G., antwortet der Zeuge auf mehrere Nachfragen. Auf die Frage, was er mit Blood & Honour verbinde, antwortet Alexander Sch., diese seien ihm vorwiegend in Erinnerung geblieben als Organisatoren von Konzerten und ergänzt auf Nachfrage von rechtsradikalen Konzerten.

RA Narin möchte ein Bild vorlegen, aber Richter Götzl weist darauf hin, dass der Ordner nicht da sei und zunächst der Bezug zum hier angeklagten Delikt dargelegt werden solle. RA Narin weist darauf hin, dass Blood & Honour die Strategie des NSU predigt und sowohl der Zeuge als auch Holger G. eine Nähe zu Blood & Honour und Combat 18 aufweisen. Der Zusammenhang sei somit offensichtlich.

Nach einer Befragung der Anwältin der Nebeklage, RAin Clemm, in der bereits verhandelte Fragen wiederholt werden und der Zeuge nichts angibt oder sich an nichts erinnert, folgt die Befragung des Nebenklageanwalts, RA Kuhn. Er will wissen, ob seine Frau nach dem Abend, als sie die AOK-Karte an Holger G. weiter gegeben hatten, etwas über die Gültigkeitsdauer der Karte gesagt habe. Das verneint der Zeuge. Die KS Northeim sage ihm was, antwortet Alexander Sch. auf Nachfrage, er würde das in die Richtung der Arischen Bruderschaften schieben. Verbindung zu dieser KS, außer dass diese sie mal hauen wollten, erklärt der Zeuge auf Nachfrage. RA Kuhn will wissen, ob der Zeuge den Herrn [Thorsten] Heise kenne. Sch. weiß, dass es sich um einen bekannten Rechtsetxremen aus Northeim handelt, er habe ihn einmal getroffen, aber sonst nicht näher mit ihm zu tun gehabt, gibt der Zeuge auf Nachfrage an. Auch den Rechtsanwalt Jauch kenne er nicht, antwortet der Zeuge auf RA Kuhns Frage. Dieser verweist auf ein Strafverfahren wegen Körperverletzung, das 2008 gegen den Zeugen lief. Auf die Frage, worum es dabei ging, antwortet der Zeuge, da sei ihm im Straßenverkehr die Hutschnur geplatzt.

RA Kuhn will genaueres über fremdenfeindliche Äußerungen und die Gewaltbereitschaft von Holger G. wissen, der Zeuge nennt eine Äußerung, die er immer wieder gehört habe: “Deutschland den Deutschen, Ausländer raus”. Er habe Holger G. aber nicht gewaltbereit erlebt. Er kann sich zudem nicht mehr erinnern, ob er mit Holger G. ins braune Haus gefahren ist und wie er aus Hannover wieder zurück gekommen ist. An weiteren Namen, die auch nach Hannover gefahren sind er Sebastian W. und Olaf N. An weitere Details erinnert er sich nicht. NK-Anwalt Stolle fragt nach Markus Z., den der Zeuge als Rechtsradikalen aus Hannover erkennt, der mit CDs gehandelt hat. Konzerte habe er nicht veranstaltet und auch keiner Organisation angehört. Holger G. habe ihn auch gekannt, anwortet der Zeuge auf Nachfage. An Verbindunen von Markus Z. nach Thüringen kann sich der Zeuge ebensowenig erinnern wie an vorherige Treffen zwischen Markus Z. und Ralf W..

Nebenklage RAin von der Behrens kommt noch einmal auf die Krankenkassenkarte zu sprechen und will wissen, ob er oder seine Frau nachgefragt hätten, wofür die Karte benutzt werde. Aber der Zeuge gibt an, er könne sich an Details nicht mehr erinnern. Behrens verweist auf die Aussage des Zeugen, dass es offensichtlich ein Gespräch über die Verlustmeldung gegeben haben muss. Sch. meint, seine Frau habe ihm es erst erzählt, was die RAin damit als Widerspruch deutet. Der Zeuge gibt an, er sehe sich mit seiner Frau öfters als Einheit. Die Frage, ob dann auch andere Angaben während der Zeugenvernehmenung unter diesem Vorbehalt gesehen werden müssten, verneint der Zeuge.

Die Anwältin fragt nach Holger Gs Geldproblemen und ob diese in dieser Zeit aufgehört hätten. Der Zeuge verneint. Auf Nachfrage gibt er an, auch von ihm habe er sich Geld geliehen, aber nicht mehr als 50 Euro. Sonst weißt er nicht. Auch der Vorhalt von Holger G.s Aussage, er habe 2001 10.000 Euro erhalten, führt beim Zeugen nicht zu Erinnerungen. Behrens nimmt Bezug auf die Absprache des Zeugen mit RA Hachmeister und will wissen, ob er diese Information an seine Frau weiter gegeben habe. Der Zeuge gibt an, er habe seiner Frau gesagt, sie könne aussagen. Auf die Frage, wann er ihre das gesagt habe, vermutet der Zeuge, das sei an dem Tag gewesen, als sich das LKA gemeldet habe. Die Anwältin nimmt erneut Bezug auf die Aussage von Sch.s Ehefrau, die mehrfach angegeben hat, vor ihrer Vernehmung beim LKA nicht mit ihrem Mann über die Karte gesprochen zu haben. Die Reaktion des Zeugen: “Was soll ich dazu sagen?” Die Frage, ob er oder oder eine andere Person ihr gesagt hat, sie solle Erinnerungslücken vortäuschen, verneint der Zeuge.

RA Schön nimmt Bezug auf den Zeitraum von April bis November 2011. Der Telefonanbieter Vodafone verzeichnet von 28.4. bis 20.10.2011 95 Telefonverbindungen zwischen Alexander Sch. und Holger G., zwei Telefonate pro Woche. Schön will wissen, was in diesen Kontakten besprochen wurde. Alexander Sch. kann sich daran nicht erinnern. Die Frage, ob Böhnhardt, Mundlos oder Zschäpe dabei Thema waren, verneint er und wiederholt, dass das nie Thema zwischen ihnen gewesen sei.

Es folgt eine Pause von 10 Minuten.

Die Verhandlung wird um 16.50 Uhr fortgesetzt. Der Anwalt der Nebenklage RA Narin lässt dem Zeugen ein Foto vorhalten. Darauf sind einmal drei und einmal zwei junge Nazis zu sehen. Die Frage, ob der Zeuge die Abgebildeten kenne, bejaht der Zeuge. Der Mittlere sei besagter Manni, den linken könne er namentlich nicht benennen, vielleicht Christian. RA Narin will wissen, wieso der Zeuge mit Personen auf Demonstrationen verkehre, die sich noch 2006 zu Combat 18 bekannten. Das sei ihm nicht bekannt gewesen, antwortet der Zeuge, und unbeachtet dessen überlasse er jedem, wozu er sich bekenne. Der Zeuge bejaht, dass Sebastian W. einer seiner engsten Freunde gewesen sei und nennt als dessen Spitznamen Bassi. RA Narin hält eine SMS von jenem Bassi vor, in der er Holger G. auf ein Hammerskin-Konzert in Mailand einlädt. Der Zeuge sagt, davon wisse er nichts. Auch will er niemanden aus dem Personenkreis der Hammerskins kennen. RA Narin will wissen, ob es sich bei dem heute vom Zeugen erwähnten Herr B. um Casjen B. handele, was der Zeuge bestätigt. Den Namen von Herrn [Daniel] Giese aus dessen Umfeld kenne er nicht. “Gigi und die braunen Stadtmusikanten” und die KS Besseres Hannover kenne er, antwortet der Zeuge auf Nachfrage und er bestätigt auch, dass Marc-Oliver Ma. deren Anführer gewesen sei. Mit diesem habe er bis 2005 Kontakt gehabt, antwortet der Zeuge auf Nachfrage.

Eine Vertreterin der Nebenklage, die zum ersten Mal im Prozess präsent ist, will wissen, ob der Zeuge an andere Personen Ausweisdokumente weitergegeben habe, was dieser verneint. Die Frage, ob er Dokumente verloren habe, bejaht er und datiert dieses Ereignis auf 2011. Er kann sich nicht erinnern, ob das bei einem Konzert war und ob Holger G. dabei war. Er habe mit ihm auch nicht darüber gesprochen, erwidert der Zeuge auf Nachfrage. Als der vorsitzende Richter Götzl darauf verweist, dass es sich bei dem Verlust um ein Ereignis im Jahr 2011 handele, hält die Anwältin ein Dokument der Stadt Hannover vor, wonach der Ausweis 2010 verloren gemeldet wurde. Auf die Frage, ob so etwas auch schon im Jahr 2001 passiert sei, antwortet Sch. in arrogantem Ton, das könne sein. Er wisse nicht, ob er vor 12 Jahren schon einmal seinen Personalausweis verloren habe. Die Frage, ob er mit Holger G. darüber gesprochen habe, dass er seine eigene Krankenkasse auch weitergegeben habe, verneint der Zeuge. Er wisse auch nicht, ob er 2009 eine Erkrankung hatte, weswegen er einen Arzt aufgesucht habe, den er sonst nicht aufsuche. Die Frage, ob Holger G. über Schmerzen im Brustbereich geklagt habe, kann er nicht beantworten. Er sei ja nicht sein Zivi.

RA Heer will wissen, ob sich Holger G. ihm gegenüber über sein Aussageverhalten geäußert habe, was der Zeuge verneint. RA Stahl lässt sich in der Vernehmung vom Zeugen noch einmal bestätigen, dass er sich nicht für den Verbleibt der Karte interessiert habe und fragt nach Holger Gs Drogenkonsum, zu dem sich der Zeuge knapp äußert.

Die Vernehmung des Zeugen Alexander Sch. endet um 17.17 Uhr.

Es folgt ein Antrag von RA Hoffman, Christoph Sa. zu vernehmen, der sich zur Zeit in einer JVA in Polen befindet. Dieser habe dem Angeklagten Ralf Wohlleben ein Gerät zur Überwindung der Wegfahrsperre beschafft und im Gegenzug von diesem einen Revolver bekommen. Die Übergabe habe in Jena stattgefunden. Ralf Wohlleben habe erklärt, dass er ein Gerät zur Überwindung von VW-Bus und VW-LT benötigt. Der Zeuge werde bekunden, wo sich das Versteck der Waffe befinde. Die Angeklagte Zschäpe sowie Böhnhardt und Mundlos hätten von 2006 bis 2011 in zehn Fällen tatsächlich Fahrzeuge VW LT genutzt. Damit bestehe die Möglichkeit, dass das vom Zeugen beschaffte Gerät in Zusammenhang mit den Taten des NSU gestanden haben könnte. Die Waffenfunde in Frühlingsstraße und im Wohnmobil zeigten, dass sich die drei erhebliche Mengen an Waffen beschaffen konnten. Ralf Wohlleben werde vorgeworfen, eine Wafe beschafft zu haben. Soweit sich an der Waffe durch Spuren belegen lasse, dass er mit ihr in Kontakt war, würde es bekräftigen, dass er auch für die Angeklagte als Waffenbeschaffer aktiv war. Es sei durchaus möglich, dass entwendete Fahrzeuge zum Einsatz gekommen seien und der Angeklagte für die Mitglieder als Materialbeschaffer tätig gewesen sei. Ralf Wohlleben nimmt diesen Antrag ungerührt zur Kenntnis. BAW Diemer gibt an, die Bundesanwaltschaft sei der Sache schon nachgegangen, aber der Zeuge sei bislang unerreichbar. Sie würden vielleicht in der folgenden Woche dazu Stellung nehmen. RA Stahl betont, auch die Verteidigung würde sich eine Stellungnahme vorbehalten.

RA Stahl kommt nach der Vernehmung von Alexander Sch. gemäß §257 zu dem Schluss, dass nach den Aussagen des Zeugen wenige Möglichkeiten bestünden, das Aussageverhalten von Holger G. zu bewerten. Nach Angaben des Zeugen hätte diese nicht interessiert, was mit der Karte passieren soll, zudem müsse berücksichtigt werden, dass das Gedächtnis von Holger G. durch seinen Drogenkonsum eingeschränkt sei.

RA Hoffmann kündigt an, in der kommenden Woche ein Erklärung nach § 257 abgeben zu wollen.

Um 17.27 Uhr beginnt die Befragung der Ehefrau von Alexander Sch., Silvia Sch. Es geht noch einmal um die Übergabe der Versichertenkarte. Richter Götzl will als erstes den Zustand von Holger G. an diesem Abend wissen, den die Zeugin als “ganz normal” beschreibt. Sie gibt auf Nachfrage an, es sei Alkohol getrunken worden, es sei lustig gewesen. Götzl fragt speziell nach G., an dem der Zeugin aber nichts besonderes aufgefallen sei. Götzl will wissen, wie viele Treffen es mit Holger G. nach seiner Haftentlassung gegeben habe. Silviy Sch. gibt an, es habe neben dem Treffen am Seehaus noch zwei weitere gegeben, bei seiner Mutter und in der Eisdiele, an die sie sich bei der letzten Vernehmung nicht mehr habe erinnern können. Sie könne sich heute daran erinnern, antwortet sie auf Götzls Frage, weil sie noch einmal nachgedacht habe. Mit ihrem Mann habe sie darüber heute nicht gesprochen, aber die Tage schon. Was bei den Treffen besprochen worden sei, wil Götzl wissen. Die Zeugin antwortet, über Gott und die Welt, Arbeit und Wetter. Die Frage, ob über die Versichertenkarte gesprochen worden sei, verneint die Zeugin ebenso wie die nach der Thematisierung der Vorwürfe gegen Holger G. Das letzte Treffen datiert die Zeugin ungefähr auf Sommer.

Auf die Frage, ob sie Kontakt zu RA Hachmeister gehabt habe, antwortet die Zeugin, den kenne sie nicht. Sie erinnert sich dann doch, dass es der Anwalt von Holger G. ist und verneint. Sie gibt an, ihr Mann habe telefonisch Kontakt gehabt, sie wisse nicht mehr, wann das gewesen sei. Auf mehrmaliges Nachhaken von Götzl sagt Silvia Sch. das müsse letztes Jahr gewesen sein. Es könne auch November gewesen sein. Worum es ging, will Götzl wissen. Die Zeugin beginnt den Satz “um juristischen…” und endet “er wollte sich halt nur informieren”. Sie gibt an, ihr fehle das richtige Wort. Götzl will dann wissen, ob Holger G. Drogen konsumiert habe, worauf die Zeugin antwortet, das wisse sie nicht. Die Frage, ob sie Holger G. über ihre Aussagen informiert habe, verneint sie. Götzl hält der Zeugin folgende Aussage von Holger G. vor: “ich habe sie regelrecht bequatscht und ihr mehrfach versichert, dass mit der Karte kein Scheiss passieren wird” und will wissen, was sie dazu sage. Sie erinnere sich da nicht mehr genau. Ob Holger G. sie bequatscht habe, hakt Richter Götzl nach, sie verneint das.

RA Narin fragt sie ob sie Manuel B., gennant Manni kenne. Sie bejaht das und gibt an, diesen über Holger G. zu kennen. Sebastian W., genannt Bassy, kenne sie nicht. RA Stahl kommt noch einmal auf Holger Gs Drogenkomsum zu sprechen und will wissen, ob sie an dem Tag wirklich nichts mitbekommen habe, wo ihr Mann doch ausgesagt habe, Holger G. habe sich auch bei sonstigem Drogenkonum nicht zurückgehalten. Die Zeugin gibt an, nichts mitbekommen zu haben. Sie selbst konsumiere keine Drogen, antwortet sie auf Nachfrage, sie trinke Kaffee und rauche Zigaretten. NKRA Attlee will wissen, ob bei den Zusammentreffen über Politik gesprochen wurde. Nie, antwortet die Zeugin.

Um 17.50 Uhr endet die Vernehmung und die Verhandlung.

Zum Verhandlungstag heißt es auf NSU-Nebenklage:
“Letztlich steht die Aussage, er habe keine Erinnerung, er habe kein Gespräch über die Verwendung der Karte gegeben, er habe sich keine Gedanken gemacht, allerdings im Widerspruch zu der Tatsache, dass in der Wohnung des Trios ein Brillenpass, ein Bibliotheksausweis und weitere Unterlagen auf den Geburtsnamen der Silvia Sch. – Ro. – gefunden wurden, in denen private Daten eingetragen waren, die nur von ihr oder ihrem Ehemann stammen konnten. Es muss also ein intensiveres Gespräch gegeben haben. Der Vorsitzende Götzl nahm diese Widersprüche und das offensichtliche Vortäuschen von Erinnerungslücken allerdings hin, ohne den Druck auf den Zeugen zu erhöhen. Für Götzl scheint es ausreichend, dass nunmehr die Übergabe der Krankenkassenkarte feststeht. Die Bundesanwaltschaft drohte dem Zeugen immerhin die Einleitung eines Strafverfahrens wegen Falschaussage an.Die weitere Vernehmung der Ehefrau verlief kurz und ebenfalls ergebnislos. Wie stark die Eheleute in die Betreuung der untergetauchten NSU-Mitglieder verstrickt waren, bleibt unklar.”

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