Protokoll 256. Verhandlungstag – 20. Januar 2016

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Am heutigen Verhandlungstag sagt Staatsanwalt Moldenhauer zu den Befragungen von und zu Waffenbeschaffungen aus. Dabei liegt der Fokus auf der Frage, wie beide durch ihre Angaben die Ermittlungen vorangebracht haben.
Zeuge:

  • Dr. Gerwin Moldenhauer (StA, , Aufklärungshilfe durch die Angeklagten Gerlach und Schultze)

Der Verhandlungstag beginnt um 09:49 Uhr. Richterin ist nicht da. Nach der Präsenzfeststellung sagt Götzl, dass zunächst festgestellt wird, dass Richterin Feistkorn in die Freistellungsphase der Alterdienstermäßigung [phon.] eingetreten und seit dem 19.01.16 vollständig freigestellt sei. Götzl: „Dafür tritt Richter am Oberlandesgericht Kramer in das Quorum ein.“ [Kramer übernimmt also den Platz von Feistkorn im Senat. Kramer hat zwar an sämtlichen Sitzungen des Prozesses teilgenommen, war aber bisher nur Ergänzungsrichter. Einziger verbliebener Ergänzungsrichter ist damit RiOLG Prechsl.]

Es folgt die Einvernahme des Zeugen Dr. Gerwin Moldenhauer, StA, ehemals beim GBA [siehe auch 20. Verhandlungstag]. Götzl verliest die Aussagegenehmigung von Moldenhauer. Dann sagt er: „Sie haben das Beweisthema gerade gehört. Es geht um Erkenntnisse zur Frage einer Aufklärungshilfe durch die Angeklagten Gerlach und Schultze.“ Moldenhauer: „Ja, ich würde mit Gerlach beginnen in der Chronologie. Für mich hat sich das so dargestellt, als die Ermittlungen übernommen wurden im November 2011, dass ohne die Angaben von Gerlach der dringende Tatverdacht gegen Wohlleben und später auch Schultze nicht hätte begründet werden können. Das war die Bedingung. Denn Herr Gerlach hat wesentliche Angaben gemacht insbesondere zu der Herkunft einer Waffe. In der Vernehmung Ende November 2011 hat er mir gegenüber Angaben gemacht, dass er eine Schusswaffe von Herrn Wohlleben bekommen hat und diese Frau Zschäpe und den Verstorbenen Böhnhardt und Mundlos überbracht hat. In einer späteren Vernehmung hat Gerlach auch Angaben gemacht zur Herkunft dieser Waffe: Wohlleben soll ihm gegenüber gesagt haben, dass die Waffe aus dem Szeneladen kommt, was für mich wesentlich war und weitere Ermittlungsansätze geliefert hat.

Es sind eine Menge Maßnahmen durchgeführt worden und man ist letztlich dadurch auf Herrn Carsten Schultze gekommen, der gegenüber dem Ermittlungsrichter auch einen Waffentransport eingeräumt hat. Da kam Kommissar Zufall sozusagen zu Hilfe, da ich bis zu dem Zeitpunkt eigentlich von der selben Waffe ausgegangen bin. Und aufgrund der Angaben von Carsten Schultze, insbesondere, dass es sich um eine Waffe mit Schalldämpfer gehandelt hat und er die überbracht hat, bin ich davon ausgegangen, dass es sich um zwei Waffen handelte. Später konnte man anhand von Ermittlungen davon ausgehen, dass es sich um die handelt. Ohne diesen Einstieg, ohne die Angaben von Gerlach hätte der Waffenkomplex nicht aufgeklärt werden können. Hinzu kommen Angaben zum Punkt Innenleben der Vereinigung, da hat Gerlach auch Angaben gemacht. Er hat das beschrieben mit den so genannten Systemchecks und einige weitere Angaben. Um das zu verdeutlichen: Gegen Herrn Wohlleben war bereits eingeleitet worden, man hatte auch bereits durchsucht, es war aber immer die Frage, ob gewisse Tathandlungen nicht in rechtsverjährter Zeit waren. Und ob das Mitgliedschaft [phon.; evtl. „Mittäterschaft“] oder Unterstützungshandlungen waren, das war sehr schwierig einzuordnen. Und dieser Waffentransport und diese ganze Genese mit der Waffe ist initial durch die Angaben Gerlach gekommen. [phon.] Parallel dazu lief dann die Auswertung der Asservate aus der Brandwohnung in der Frühlingsstraße. Da war man meiner Kenntnis nach aber noch nicht so weit, dass man die Herkunft der Waffe hätte zuordnen können.“

Moldenhauer spricht zunächst nicht weiter. Götzl: „Setzen Sie bitte einfach fort.“ Moldenhauer: „Ich weiß nicht, wie weit ich ins Detail gehen soll, kann, muss. Das eine war die Besorgung der Waffe, die Herkunft aus dem Madley, dass man darüber auch auf die Inhaber gekommen ist, und der Zeuge Schulz, so meine ich das zu erinnern, den Carsten Schultze anhand einer Wahllichtbildvorlage identifiziert hat und man dadurch erst den dringenden Tatverdacht gegen Carsten Schultze begründen konnte. Da waren dann noch weitere Angaben nach der Vernehmung. Ende November 2011 in Köln-Ossendorf, als Holger Gerlach das mit der Waffe erzählte. Danach ist Gerlach auch ausgeflogen worden nach Zwickau, um die Angaben halt auch zu überprüfen. Weil er sagte, er könne uns die Wohnung zeigen, aber die Straße nicht benennen. Kollegen vom BKA und von der GSG9 konnte er die Wohnung in der Polenzstraße zeigen, was mit unseren Ermittlungen korrelierte, deswegen hatten die Angaben eine Werthaltigkeit [phon.], so dass dann letztlich auch die Beschlüsse vom Ermittlungsrichter ergangen sind.“ Götzl fordert den Zeugen mit einer Handbewegung auf weiter zu berichten. Moldenhauer: „Für mich auch Erkenntnisse und Aufklärungshilfe sind natürlich auch die Angaben Gerlachs zum Innenleben gewesen, Angaben zu so genannten Gewaltdiskussionen, die Frage der Bewaffnung, was man macht. Das hat natürlich für mich auch indiziell Auswirkungen auf Kenntnis und Vorsatz, wo man mit anderen objektiven Beweismitteln nicht so schnell [phon.] weitergekommen wäre, wo die Angaben sehr wichtig waren damals. Das wäre von meiner Seite das, was ich zu berichten hätte.“

Götzl: „Dann kommen wir zum Angeklagten Schultze.“ Moldenhauer: „Bei dem Angeklagten Schultze war ich ja kein Personensachbearbeiter. Ich war bei der Vernehmung dabei beim Ermittlungsrichter, wo er den Transport einer Waffe mit Schalldämpfer, die er nachher auch auf einer Wahllichtbildvorlage als Ceska 83 erkannt hat, geschildert hat. Darauf basierten letztlich die Herkunftsermittlungen über das Madley und den Zeugen Schulz bis hin letztlich über Rechtshilfe Schweiz, Bern, wo die Ceska herkam. Das war natürlich ein Meilenstein für die Ermittlungen, dass Schultze diese Angaben gemacht hat. Es gab ja lange schon Herkunftsermittlungen vom BKA, das war aber noch zeitnah davor lückenhaft, man wusste nicht wie die Waffe nach Deutschland gekommen ist und wer da im Einzelnen beteiligt war.“ Götzl: „Gibt's sonst Weiteres zu berichten?“ Moldenhauer: „Das wäre was im Wesentlichen für mich in Erinnerung geblieben ist, die Angaben zur Waffe und auch zum Innenleben. Bei Schultze war das für mich weniger, weil ich mehr bei Gerlach eingebunden war. Herrn Schultze habe ich nur bei der Vernehmung beim Ermittlungsrichter kennengelernt.“

Die BAW berät sich kurz, hat aber keine Fragen an Moldenhauer. Gerlachs Verteidiger RA Hachmeister: „Die Spur : Wissen Sie noch, wie Sie auf die gestoßen sind?“ Moldenhauer: „In einer Vernehmung von Gerlach meine ich, bin mir nicht ganz sicher, ging's auch um die Herkunft des Sprengstoffs damals in der Garage.“ Hachmeister: „Genau.“ Nach kurzem Schweigen sagt Moldenhauer: „Müsste man mir vorhalten. Ich meine, dass Gerlach dazu auch was gesagt hat. Starke war bekannt, aber ich kann nicht chronologisch sagen, ob die Erkenntnis, dass er möglicherweise Lieferant des Sprengstoffs war, initial von Gerlach kam oder ob da schon nachrichtendienstliche Erkenntnisse da waren. Auf alle Fälle war Herr Gerlach bemüht, auch diesen Aspekt aufzuklären. [phon.]“

Schultzes Verteidiger RA Hösl: „Haben Sie den Tag der Verhaftung des Herrn Schultze noch in Erinnerung, und können Sie den Ablauf nach meinem Eintreffen beim BGH nochmal nachzeichnen, nicht im Detail?“ Moldenhauer sagt, das sei etwas später gewesen, es müsse Ende Januar gewesen sein. Hösl: „01.02.“ Moldenhauer: „Ja, und ich könnte nicht mehr sagen, wer ihn gebracht hat, ob mit dem Hubschrauber oder Auto, das wüsste ich nicht mehr. Ich weiß, dass Kollege Weingarten mit ihm beim Ermittlungsrichter beim BGH war. Das war für mich persönlich sehr eindrucksvoll, weil Herr Schultze gleich wesentliche, gleich viele Angaben gemacht hat. Und ich bin zu dem Zeitpunkt immer davon ausgegangen, dass es um eine Waffe geht. Und im Rahmen der Vernehmung wurde mir so langsam klar [phon.]: Mensch, der redet ja von einer anderen, möglicherweise zweiten Waffe. Das war plastisch. [phon.] Und das war eine wesentliche Information für die Ermittlungen. Mir war ja zu dem Zeitpunkt nicht klar, wie viele Waffen die hatten und was für Waffen eine Rolle gespielt haben. [phon.] Und jetzt also eine zweite Waffe und noch mit Schalldämpfer. Zum Zeitpunkt der Verhaftung Schultze bin ich noch davon ausgegangen, dass es die selbe Waffe war, die von Herrn Gerlach. Und jetzt wurde mir klar: Mensch, eine zweite, andere Waffe.“

Hösl: „Erinnern Sie sich, dass Sie und Herr Weingarten mit mir ein Vorgespräch führen wollten und worum es da ging?“ Moldenhauer: „Also ich erinnere, ich habe so ein Bild vor Augen, dass wir in dem Zimmer waren. Das ist aber grundsätzlich so bei Zuführungen: Man begrüßt sich. [phon.] Und ich weiß gar nicht, ob der Ermittlungsrichter schon da war. Aber was und ob da was besprochen worden ist, da habe ich keine Erinnerung.“ Hösl: „Aus meiner Erinnerung: Sie wollten die Möglichkeiten einer Einlassung des Herrn Schultze besprechen auch im Hinblick auf Aspekte der Strafzumessung.“ Moldenhauer: „Strafzumessung?“ Hösl: „Nein, aber im Blick auf Aufklärungshilfe.“ Moldenhauer: „Da habe ich keine Erinnerung. Was ich grundsätzlich mache, ist, dass ich auf die strafmildernde Wirkung eines Geständnisses hinweise, das mache ich immer.“ Hösl: „Dass ich Ihnen da schon gesagt habe, dass wir darüber nicht zu sprechen brauchen; da Herr Schultze das ohnehin vorhat?“ Moldenhauer: „Dass er aufklären will, kooperativ sein, das ist ja eher unüblich beim Ermittlungsrichter. [phon.] Und das erinnere ich, dass Herr Schultze das aufklären wollte, Angaben machen wollte.“ Hösl fragt nach der Dauer der Anhörung. Moldenhauer: „Relativ lange, für mich wahrscheinlich sogar die längste, weil es ging bis in die Abendstunden.“

Hösl: „Erfolgten Interventionen meinerseits während der Anhörung oder hat Schultze von sich aus erzählt?“ Moldenhauer schweigt kurz und sagt dann: „Das kann ich nicht mehr genau sagen. Es war wahnsinnig spannend, was er erzählt hat, und ich war auf den Inhalt fixiert. Aber ich habe nicht in Erinnerung, dass Sie ihn unterbrochen hätten. Ich meine, dass es schon frei von Herrn Schultze war.“ Hösl: „Erinnern Sie sich an den Zeitpunkt der Übergabe der ersten Aktenbestandteile an mich?“ Moldenhauer: „Nein.“ Hösl: „Aus eigener Erinnerung: Weingarten gab mir die ersten Bestandteile der Akte – Aussagen Gerlach und Schultze – im Anschluss an die Anhörung beim BGH, bei Beendigung.“ Moldenhauer: „Das kann gut sein.“ Hösl: „Aber Sie erinnern es nicht selbst?“ Moldenhauer bejaht das.

Zschäpe-Verteidiger RA Stahl: „Sie waren auch zugegen bei Befragungen von Herrn Gerlach?“ Moldenhauer: „Ja.“ Stahl: „Bei wie vielen?“ Moldenhauer: „Einmal, zweimal beim Ermittlungsrichter und ein bis zweimal in Köln-Ossendorf und einmal in der JVA Sehnde.“ Stahl: „Haben Sie noch eine Erinnerung an den 25.11.2011?“ Moldenhauer: „Das müsste die in Ossendorf gewesen sein. Das dynamische Wochenende nachdem Herr Gerlach ausgeflogen worden ist nach Zwickau.“ Stahl: „Es war jedenfalls ausweislich der Vernehmungsniederschrift eine Vernehmung, die mit ‚Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof‘ überschrieben ist.“ Stahl nennt die Teilnehmer und die Uhrzeit der Vernehmung. Dann sagt er: „Wo die stattgefunden hat, die Vernehmung, kann ich nicht sehen.“ Moldenhauer: „Ich meine, dass es in Köln-Ossendorf war.“ Stahl: „Haben Sie sich zu diesem Zeitpunkt mit den bis dato vorhandenen Angaben, die Gerlach bereits gemacht hat, bereits befasst?“ Moldenhauer: „Ich habe ihn ja beim Ermittlungsrichter gehört. Aber das war, wenn ich das chronologisch richtig zuordne, die Vernehmung wo Rechtsanwalt Hachmeister gesagt hat, dass Herr Gerlach weitere Angaben machen möchte. Es ging eher nicht so um was Neues, aber ich habe die vorherigen Angaben damals natürlich zur Kenntnis genommen.“

Stahl: „Blatt 57, da berichtet Herr Gerlach auch von einer Waffe mit geradem Lauf. Ich nehme an, das war eine Besonderheit. Mir geht es nur darum: Haben Sie sich mit den vorangegangenen Vernehmungen befasst zu dem Zeitpunkt, wussten Sie was Gerlach bereits geliefert hat?“ Moldenhauer: „Ich hatte ja den Haftbefehl gegen Gerlach beantragt und er ist ja vorher bereits vernommen worden, noch in Hannover und im Rahmen der Verhaftung beim [phon.] Ermittlungsrichter. Klar, ich kannte die Vernehmungen.“ Stahl: „Sie sagten ja eingangs, dass Herr Gerlach eine wichtige Auskunftsperson war, für den dringenden Tatverdacht gegen Herrn Wohlleben. Was können Sie uns denn zur Aussagekonstanz von Herrn Gerlach berichten? Hat er den Ermittlungsbeamten gegenüber auch schon mal die Unwahrheit gesagt?“ Moldenhauer: „Herr Gerlach hatte mich zuvor ja auch angelogen, wie er eingeräumt hatte. Zur Genese der Ausweisdokumente, da gab es in den Vernehmungen unterschiedliche Versionen. Später hat er das auch gesagt, dass er das aufklären will, dass dass nicht stimmt, was er bisher gesagt hat. Es ging erst um seine Beiträge und dann kam Ende [phon.] November neu, dass er auch Herrn Wohlleben belastet hat, mit der Waffe.“

Stahl: „Hmm. In dieser Vernehmung am 25.11.2011, gibt es auf Blatt 51 am Anfang einen Hinweis: ‚Es folgt ein Gespräch, in dem dem Beschuldigten eingehend die rechtlichen Wirkungen eines Geständnis und die Gefahren eines Teilgeständnisses erläutert wurden.‘ Was haben Sie da mit Gerlach besprochen?“ Moldenhauer: „Das mache ich grundsätzlich.“ Moldenhauer sagt, das habe er zusammengefasst in einfachen Worten: „Wenn er falsche Angaben macht, das wirkt sich für ihn nicht positiv aus und natürlich, dass es in den Ermittlungen nicht weiterführend ist. Dass er uns nicht anlügen soll, das bringt uns nicht weiter. [phon.]“

Stahl: „Haben Sie denn gesagt was Sie weiterbringt?“ Moldenhauer: „Nein, das wusste ich ja nicht. Er sollte ja was Neues bringen [phon.]. Wenn man einen Beschuldigten vernimmt und abcheckt, was kann das bringen – dazu kann ich nichts sagen, weil ich nicht weiß, was kommt.[phon.] Ich wusste ja gar nicht, das war ja völlig neu für mich, was da kommt. [phon.] Das kam ja auch ziemlich zum Schluss hoch mit der Waffe. Er sagte ja nicht zu Beginn der Vernehmung: Ich habe da eine Waffe hingebracht. Das kam so peu à peu. Er hat sich dazu durchgerungen. Mir kam es so vor, wie wenn er mit sich ringt, mit sich kämpft, ob er das wirklich sagt. Und bevor er das sagte, mit der Waffe, hatte er auch unterbrochen und sich nochmal mit Herrn Hachmeister besprochen. Das war eine sehr bewegende Vernehmung.“ Vorhalt: Die Drei haben die Waffe in Empfang genommen und in meinem Beisein ausgepackt. Einer der beiden Uwes hat sie durchgeladen, es muss also Munition dabei gewesen sein. Stahl: „Diese Information war ja für Sie wahrscheinlich wichtig.“ Moldenhauer: „Ja.“ Stahl: „Ich versuche nur zu verstehen, warum ich da keine Nachfrage in der Niederschrift finde zu diesem Aspekt. Das wird da so rein geschrieben und dann steht das jetzt so da. In späteren Vernehmung werden Fragen gestellt. Warum kommt in dieser Vernehmung nicht eine etwas detailliertere Nachfrage?“ Moldenhauer: „Das kann ich Ihnen nicht erklären. Das hat Gerlach so gesagt und das ist so protokolliert worden.“

Stahl: „Es folgen weitere Vernehmungen Gerlach, bei denen Sie aber nicht zugegen waren. Dann die, von der Sie gesagt haben, da ist das für Sie sehr Wichtige: ‚Die Drei haben die Waffe in Empfang genommen.‘ Ist das alles, was Sie gefragt haben und dazu an Erkenntnissen erhalten haben?“ Moldenhauer: „Ich verstehe die Frage nicht.“ Stahl: „Ich verstehe nicht, wenn Ihnen ein Zeuge wichtige Informationen zu einer Waffenübergabe macht, dass das alles ist, was zum Thema Übergabe hier niedergelegt wird.“ Moldenhauer: „Das war zu dem Zeitpunkt alles. Herr Gerlach ist zwölfmal oder so vernommen worden und zu dem Zeitpunkt habe ich das so protokolliert.“ RA Hachmeister beanstandet: „Der Vorhalt des Kollegen ist nicht richtig. Es folgte ein weiterer Satz, den hat der Kollege aber nicht vorgehalten.“ Stahl sagt, er habe den Absatz vollständig vorgelesen und nur wiederholt den prägnanten Satz: „Die Drei haben die Waffe in Empfang genommen.“ Hachmeister: „Es ist nicht richtig wenn Sie sagen, dass dazu von Herrn Gerlach nichts weiter gesagt wurde.“ Stahl: „In dieser Vernehmung.“

OStA Weingarten schließt sich der Beanstandung an. Es werde im ersten Absatz weiteres zur Übergabe ausgeführt, man könne dem Zeugen nicht suggerieren, das wäre alles. Hachmeister sagt, dass Gerlach angegeben habe, dass Zschäpe ihn abgeholt habe. Stahl: „Richtig, mir kam es aber auf diesen Satz an, dass Gerlach sagte: ‚Die Drei haben die Waffe in Empfang genommen und in meinem Beisein ausgepackt.‘ Wie ist die Niederschrift entstanden?“ Moldenhauer: „Ich meine, dass das BKA eine Protokollkraft mitgebracht hat nach Ossendorf. Und die hat das in den PC geschrieben. Und im Wesentlichen habe ich das laut gesprochen, was ins Protokoll kommt.“ Zschäpe-Verteidiger RA Heer sagt ohne Mikrofon zu Götzl, dieser solle den Zeugen auffordern deutlicher zu sprechen. Götzl: „Ich würde Sie bitten sich auf den Zeugen zu konzentrieren und nicht jetzt Diskussionen zu bemühen, die Sie mit mir haben. Ich habe den Zeugen aufgefordert lauter zu sprechen.“ Heer sagt, immer noch ohne Mikrofonverstärkung: „Es geht mir nicht um die Lautstärke sondern um das Nuscheln.“ Götzl: „Bitte lauter, sonst verstehe ich Sie nicht ohne Mikro.“ RA Heer sagt, der Zeuge solle „die Zähne etwas auseinandernehmen“. Götzl fordert den Zeugen auf lauter und deutlicher zu sprechen. Moldenhauer: „Ich werde gerne lauter und deutlicher sprechen.“

Moldenhauer sagt, die Protokollkraft habe den Text in den PC getippt. Der Text sei vorher von ihm, Moldenhauer, formuliert [phon.] worden, wobei RA Hachmeister und Gerlach da auch gestaltend eingewirkt hätten auf Formulierungen: „In einer Vernehmung hat Gerlach z. B. das Wort ‚Systemcheck‘ benutzt und da ging es drum, ob das so reinkommt.“ Stahl: „Bei dieser Niederschrift entsteht bei mir beim Lesen der Eindruck, dass ein Wortprotokoll geführt worden ist, z. B. Blatt 52: ‚Herr Gerlach, hat Herr Wohlleben immer Kontakt zu den dreien gehabt?‘. Ist das das, was gesprochen worden ist oder ist das das, was Sie formuliert haben, von dem, was dann gesprochen worden ist?“ Moldenhauer: „Das ist so gesagt worden.“ Stahl: „Von wem?“ Moldenhauer: „Ja, von Herrn Gerlach, und dann habe ich das ins Protokoll diktiert.“ Vorhalt: Herr Gerlach, hat Herr Wohlleben immer Kontakt zu den dreien gehabt? Stahl: „Ist das Ihre Frage gewesen, ist das so gefragt worden?“ Moldenhauer: „Erinnere ich mich nicht, ob das meine Frage gewesen ist. Wir haben uns abgewechselt mit dem Kollege Scha. vom BKA.“ Vorhalt: Kennen Sie weitere Personen, die die Drei mit Personalien unterstützen? Stahl: „Waren diese Fragen abgesprochen?“ Moldenhauer: „Selbstverständlich haben wir uns vorher drüber unterhalten, was man Gerlach fragen kann. Im Wesentlichen habe dann ich die Fragen gestellt, aber auch Herr Scha. vom BKA hat Fragen gestellt.“

Stahl: „Gibt es denn einen Grund, weswegen Sie bei diesen Fragen nicht nach Uwe Mundlos und/ oder Uwe Böhnhardt und/ oder Beate Zschäpe gefragt haben, sondern ‚die Drei‘? Was ja dann auch in den Antworten entsprechend formuliert ist. Gibt es da einen Grund für, warum das nicht sauber getrennt wurde?“ Moldenhauer: „Ich kann als Zeuge nur sagen, was stattgefunden hat. Warum etwas nicht stattgefunden hat, kann ich Ihnen nicht sagen.“ Stahl: „Sie haben ja gerade erklärt, das was in der Vernehmungsniederschrift drin steht, das seien Ihre Formulierungen gewesen und das habe die Schreibkraft aufgeschrieben.“ Moldenhauer: „Nein, Herr Gerlach hat das gesagt und ich habe das aufgegriffen und fürs Protokoll diktiert, was er gesagt hat. Er hat sehr schnell und wiederholend gesprochen und ein Wortprotokoll wäre deswegen bei Herrn Gerlach sehr schwierig gewesen. Deswegen haben wir erst immer den Bericht von Gerlach und dann habe ich das zusammengefasst und mich bemüht, die eigenen Worte von Gerlach zu verwenden. Wir haben besprochen, dass er sofort einhakt, wenn er sich falsch wiedergegeben fühlt, und ich habe auch Herrn Hachmeister gebeten. Das ist teilweise auch geschehen. Es ist in seinem Beisein diktiert worden.“

Vorhalt: Frage: Haben die Drei Druck auf Sie ausgeübt? – Antwort: Ja, sie haben mir 2011 zu verstehen gegeben, dass es kein Zurück gibt. Du hast schon einen Reisepass gegeben, für ein Kneifen ist es jetzt zu spät. – Frage: Haben Sie etwas zu ergänzen? – Antwort: Nein, im Augenblick fällt mir nichts ein. Stahl: „Das ist das Ende dieser Vernehmung. Sind Sie der Meinung, dass das eine sorgfältige Vernehmung …“ Weingarten beanstandet: „Herr Vorsitzender!“ Stahl sagt, es gehe bei der Frage um eine innere Tatsache. Götzl sagt, Weingarten solle Stahl erstmal die Frage formulieren lassen. Weingarten: „Wobei es Fragen gibt, da weiß man schon vorher, was …“ Götzl: „Ich habe sie aber noch nicht gehört.“ Stahl: „Ist diese Art der Befragung nach Ihrer Auffassung eine kriminalistisch sorgfältige Befragung einer Auskunftsperson?“ Weingarten: „Ich muss das beanstanden. Auf Meinung und Bewertung von Zeugen kommt es nicht an. Das ist nicht zulässiger Bestandteil des Zeugenbeweises. Das ist keine innerpsychische Tatsache, jedenfalls keine, auf die es ankommt. Der Zeuge kann beschreiben, was er damals gedacht, gemeint, gefühlt hat, aber wie er es heute bewertet, ist unerheblich.“ Stahl: „Ich werde an der Frage festhalten, zur Begründung bitte ich den Zeugen zu veranlassen, den Saal zu verlassen.“ Götzl bitte Moldenhauer den Saal zu verlassen, was der auch tut.

Götzl fragt Stahl: „Und Sie fragen tatsächlich, wie der Zeuge seine eigene Aussage bewertet?“ [phon.] Stahl: „Mir ist natürlich klar, dass die Bundesanwaltschaft bei derartigen Fragen gleich auf den Beanstandungsknopf drückt. Aber die Frage fragt die innere Tatsache ab, ob der Zeuge denkt, dass diese Befragung aus seiner Sicht sorgfältig ist. Das ist eine innere Tatsache, ob er das vertritt, und zwar heute und damals. Und ich erwarte mir, dass der Zeuge dazu eine ehrliche Antwort gibt. Und Herr Moldenhauer als promovierter Jurist wird wahrscheinlich Nein sagen. Und ich werde dann fragen, warum. Das ist eine innere Tatsache und das sollte den Senat auch interessieren.“ Götzl reagiert verärgert: „Warum wenden Sie sich jetzt gegen uns? Warum tun Sie so, als sei das etwas, was uns nicht interessiert. Warum meinen Sie, dass Sie jetzt den Senat drauf hinweisen müssten, dass uns was interessieren sollte. Uns interessiert alles, was hier passiert.“ Stahl: „Das freut mich, Herr Vorsitzender.“ Götzl: „Ich sage es nur nochmal.“ Stahl: „Die Wahrheitsfindung und Sachaufklärung sollte ja allen am Herzen liegen, nicht nur mir.“

Götzl: „Ihre Belehrung wiederholen: dass die Wahrheitsfindung und Aufklärung alle interessieren sollte und nicht nur Sie? Ist das richtig?“ [phon.] Stahl: „Ja.“ Götzl: „Meinen Sie damit, dass wir nicht interessiert sind? Also, nur Sie würde die Aufklärung interessieren?“ Stahl: „Herr Vorsitzender: Sie fühlen sich immer schnell angegriffen.“ [phon.] Götzl: „Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie das erläutern würden.“ Stahl: „Wenn Sie mich denn lassen.“ Götzl: „Was soll die Bemerkung?“ Stahl: „Ich hatte gerade angesetzt, das zu erklären und sie sind mir wiederholt ins Wort gefallen. Ich weiß nicht, warum Sie so enerviert [phon.] reagieren. Ich hatte die Bemerkung gemacht, dass derartige Fragen uns allen, nicht nur mir, am Herzen liegen sollen [phon.]. Und ich setze voraus, dass der Senat die gesetzliche Verpflichtung ernst nimmt. Ich habe nicht den leisesten Verdacht, dass Sie nicht an Sachaufklärung interessiert sind. Das ist keine Kritik an Ihnen. Ich denke, das ist doch jetzt geklärt. Aber wie gesagt, meine Frage halte ich aufrecht.“ Weingarten: „Die Frage, was ein Zeuge heute von der fachlichen Integrität und Validität vergangenen Handelns denkt, ist für die Entscheidungsfindung völlig ohne Bedeutung. Wenn der Zeuge und Rechtsanwalt Stahl Meinungen darüber austauschen, ob Vernehmungen optimal oder suboptimal sind, hilft das keinem einzigen Verfahrensbeteiligten.“ Wohlleben-Verteidiger RA Nahrath: „Ich weise darauf hin, dass da nicht nur der Zeuge Moldenhauer vernommen hat, sondern eine weitere Vernehmungsperson dabei war. Und dann wird die Frage vom Kollegen Stahl auch zu einer äußeren Tatsache: Die Art und Weise, wie eine andere Vernehmungsperson dort gefragt hat.“ Götzl legt eine Pause ein.

Um 11:15 Uhr geht es weiter. Götzl verkündet den Beschluss, dass die Frage von Stahl als ungeeignet zurückgewiesen ist, weil sie lediglich eine Bewertung eines Zeugen erfrage. Moldenhauer kommt wieder in den Saal. Stahl: „Eine neue Frage: Warum haben Sie in der Vernehmung, über die wir gerade gesprochen haben, nicht differenzierend nachgefragt, um welche Personen es sich jeweils gehandelt hat, wenn von den dreien die Rede war?“ Moldenhauer: „Das ist so gesagt worden, aber warum ich da nicht differenziert gefragt habe, kann ich Ihnen nicht beantworten. Ich habe das aufgenommen, was gesagt worden ist, das hat im Protokoll Einschlag gefunden. Aber man muss die Vernehmung in Ossendorf vor dem Hintergrund sehen, dass kurz zuvor das Ermittlungsverfahren gegen Wohlleben eingeleitet wurde und sich aufgrund der Angaben von Herrn Gerlach der Tatverdacht zu einem dringenden Tatverdacht verdichtet hat.“ Stahl: „Warum haben Sie nicht differenziert zwischen den dreien?“ Moldenhauer: „Es geht ja nicht um mich, sondern darum, was Gerlach gesagt hat. [phon.] Ich habe differenziert und ich erinnere mich sehr wohl, dass auch Gerlach mal differenziert hat. [phon.] Er hat gesagt, er sei nach Zwickau gefahren und dort habe ihn Frau Zschäpe in Empfang genommen. Das kann ich ja nur so aufnehmen, was der Zeuge mir sagt, und das ist eine Differenzierung zwischen Personen.“ Stahl: „Das meinte ich ja nicht. Wenn in der Vernehmungsniederschrift die Wendung ‚die Drei‘ erfolgte, warum wurde dort nicht, später dann, differenziert nachgefragt, wer hat was gemacht?“ Moldenhauer: „Das meine ich beantwortet zu haben, dass ich Ihnen das nicht beantworten kann. Ich kann ja nur das sagen, was dort stattgefunden hat.“

Stahl: „Sie haben ja an weiteren Vernehmungen teilgenommen, haben Sie das später durch entsprechende Nachfragen differenziert oder blieb es bei der Formulierung ‚die Drei‘?“ Moldenhauer sagt, er verstehe den Vorhalt nicht ganz. Stahl: „Was ist denn daran so schwer?“ Moldenhauer: „Es ist nicht so gewesen, dass ich Herrn Gerlach nach ‚die Drei‘ gefragt habe, sondern das ist das, was Herr Gerlach gesagt hat. Ich habe oft nachgefragt, z. B. Aspekt Innenleben, zur Finanzverwaltung, da hat Gerlach nicht davon gesprochen, dass ‚die Drei‘ das Geld verwaltet haben, sondern Frau Zschäpe das Geld verwaltet hat.“ Stahl: „Die Vernehmung 12.01.2012, haben Sie da noch eine Erinnerung?“ Moldenhauer: „Ich habe dazu vor ca. zwei Jahren hier ausgesagt, konkret an die Vernehmung, welches Datum?“ Stahl: „12.01.2012.“ Moldenhauer: „Müsste auch noch in Ossendorf gewesen sein. Und ja, was konkret jetzt?“ Stahl: „Überhaupt?“ Moldenhauer: „Dass ich Gerlach nochmal vernommen habe, das erinnere ich, aber ich habe ein Problem, die einzelnen Vernehmungen zeitlich zuzuordnen, was er wann gesagt hat. Es mag sein, dass das Madleys nochmal Thema war, aber es besteht die Gefahr, dass ich die einzelnen Vernehmungen durcheinander bringe.“ Stahl: „Da ist von Systemchecks die Rede.“

Stahl: „Ist dieses Protokoll auch so zustande gekommen, dass Sie vorgesprochen haben, was die Protokollkraft niedergeschrieben hat?“ Moldenhauer: „Ich habe dazu ja vor zwei Jahren ausgesagt und ich meine, dass ich ausgesagt habe, dass das Protokoll entstanden ist wie vorhin gesagt. Nämlich dass eine Protokollkraft im Beisein von Herrn Gerlach und Herrn Hachmeister das nach meinem Diktat geschrieben hat, wobei ich versucht habe, die eigenen Worte von Herrn Gerlach zu verwenden, was ich exemplarisch am Ausdruck ‚Systemcheck‘ deutlich gemacht habe. Ich fand das Wort sehr pfiffig. Das war die originäre Aussage Gerlachs gewesen, das wollte ich ihm nicht unterschieben. Deswegen habe ich nochmal nachgefragt ob er das so gesagt hat, und das hat dann so Eingang ins Protokoll gefunden.“

Vorhalt: Als mir die 13.000 DM damals übergeben worden sind, sagten mir die Drei, dass sie eine Möglichkeit zu leben gefunden hätten. Die Drei haben nicht gesagt, woher, aber ich bin davon ausgegangen, dass es nicht legal ist. Stahl: „Auch hier ist von ‚den dreien‘ wieder die Rede, mehrfach.“ Götzl: „Wie lautet die Frage?“ Stahl: „Herr Vorsitzender!“ Götzl: „Ja, das ist ein Vorhalt.“ Stahl: „Auch hier ist von ‚den dreien‘ mehrfach die Rede. Ich kann Ihnen sagen, dass keine differenzierenden Fragen gestellt werden, zumindest in dieser Niederschrift.“ Stahl fragt, ob Moldenhauer sagen könne, warum auf eine solche Formulierung hin nicht gefragt werde, wer von den dreien das gesagt habe. Moldenhauer: „Ich kann mich da nur wiederholen. Ich bin zu der Vernehmung bereits vor zwei Jahren vernommen worden und kann nur sagen, was da gesagt wurde, nicht, warum etwas nicht gesagt worden oder nicht gefragt worden ist.“ Stahl: „Sind Sie damals davon ausgegangen, dass die Drei das gleichlautend alle gesagt haben? Oder haben Sie sich schlicht damit zufrieden gegeben?“ Moldenhauer: „Ich meine mich zu erinnern, dass Gerlach das nicht genauer zuordnen konnte. Seine Erinnerung war: Das kam aus der Sphäre der Drei [phon.], aber wer von den dreien das gewesen ist, wisse er nicht. Aber da bin ich mir nicht sicher. Ich bin immer davon ausgegangen, dass Gerlach hier Angaben macht. [phon.] Es war eine Frage für mich, aber ich musste das hinnehmen, wenn er sagt: ‚Die Drei‘. Ich kann ja nicht immer wieder fragen, bis die gewünschte Antwort kommt, sondern muss das hinnehmen. [phon.]“

Stahl: „Haben Sie also doch differenziert gefragt?“ Moldenhauer: „Sie haben mich ja danach gefragt und das ist wie ich mir das, sozusagen, zusammenreime [phon.]. Ich kann nur sagen, dass es so gesagt wurde und so protokolliert worden ist. Sonst müsste ich spekulieren. Hätte er mir gesagt, dass das wer bestimmtes gewesen ist, hätte ich mir das so aufgeschrieben. Aber Gerlach sagte ‚die Drei‘ und das war auch seine Wortwahl.“ Stahl: „Aber Fragen danach, wer da was gesagt hat, finde ich in der Vernehmungsniederschrift nicht.“ Moldenhauer: „Ist das eine Frage?“ Stahl: „Ist das eine spitzfindige Antwort?“ Götzl sagt zu Stahl: „Sie haben keine Frage gestellt.“ Stahl: „Ich halte ihm vor, was nicht drinsteht, wo er aber davon ausgeht, dass es passiert ist, und der Zeuge soll sich dazu verhalten. Verhalten Sie sich doch mal dazu: Haben Sie sich zufrieden gegeben mit der Erklärung?“ Moldenhauer sagt, er könne das nicht weiter erläutern. Stahl: „Warum nicht?“ Moldenhauer: „Ich kann nur schildern was geschehen ist. Ich bin ja jetzt kein Sachverständiger für meine Vernehmung damals.“

RA Klemke: „Herr Dr. Moldenhauer, ich habe Sie vorhin so verstanden, dass Ihnen zum einen Herr Gerlach gesagt hat, Herr Wohlleben habe ihm eine Waffe übergeben und gesagt, die habe er aus dem Madley von Schulz.“ Moldenhauer: „Ja.“ Klemke: „Und zum anderen habe Carsten Schultze gesagt, er habe eine Waffe im Madley bei Schulz gekauft.“ Moldenhauer: „Ja.“ Klemke: „Waren Sie bei Vernehmungen von anwesend?“ Moldenhauer: „Nee, die hat der Kollege Weingarten gemacht, der auch Sachbearbeiter Schultze war. Erinnere ich nur vom Hörensagen oder von der Lektüre her.“ Klemke: „Sie haben sich diese Protokolle durchgelesen?“ Moldenhauer: „Ja, damals, als ich damit befasst war, kannte ich auch die Aussage Andreas Schulz und eine sehr markante Stelle, wo er eingeräumt hat: ‚Ja, Scheiße, ich habe die Waffe besorgt.‘ Oder so ähnlich. Aber nur von der Lektüre, ich war nicht dabei.“ Klemke: „Andreas Schulz soll nach den Angaben von Gerlach und Carsten Schultze in die Besorgung zweier Waffen involviert gewesen sein. Wissen Sie, ob der Zeuge Andreas Schulz hierzu befragt worden ist?“ NK-Vertreter RA Kuhn beanstandet die Frage: „Der Vorhalt war falsch bezüglich der Angaben Gerlachs. Gerlach hat nicht gesagt, dass Schulz die Waffe besorgt hat, sondern dass ihm das Wohlleben gegenüber angegeben habe.“ Klemke: „Habe ich zu Eingang genauso vorgehalten.“ Kuhn: „Er hat es beim zweiten Mal anders gesagt, deswegen bin ich eingeschritten.“ Götzl sagt, es sei ja jetzt klargestellt, wie Klemke die Frage gemeint habe.

Klemke: „Beantworten Sie bitte meine Frage!“ Moldenhauer: „Zum Zeitpunkt der Zuführung von Carsten Schultze bin ich immer von einer Waffe ausgegangen. Da war mir dann plötzlich klar: Es muss sich um zwei Waffen handeln. Für mich hat sich dieser Widerspruch bzgl. dem Zeugen Andreas Schulz geklärt. [phon.] Ich kann nicht mehr sagen, ob er später vernommen worden ist und gesagt hat: ‚Ich habe zwei Waffen besorgt‘. Ich kenne die Einlassung nur so: Eine Waffe und als Person Carsten Schultze identifiziert. [phon.]“ Klemke: „Okay. Haben Sie Kenntnis von Angaben des Zeugen Andreas Schultz, dass er eine Waffe Herrn Wohlleben übergeben habe?“ Moldenhauer: „Nein, das erinnere ich nicht.“ Klemke: „Haben Sie denn den Herrn Gerlach mal auf diesen Widerspruch zu seinen Angaben, was ihm Wohlleben berichtet habe, mal hingewiesen in den Vernehmungen?“ Weingarten: „Ich muss das beanstanden, weil mir der Widerspruch nicht klar ist, auf den Herr Klemke rekurriert.“ Hachmeister: „Da kann ich mich nur anschließen.“ Klemke: „Man kann natürlich die Augen zumachen und die Ohren zuhalten.“ Der Zeuge muss den Saal verlassen. Klemke: „Der Zeuge hat ausgesagt, Herr Gerlach habe angegeben, er habe von Wohlleben eine Waffe erhalten und der habe ihm gegenüber gesagt, er habe sie von Schulz aus dem Madley. Wenn Schulz aber zu keinem Zeitpunkt angegeben hat, dass er Wohlleben eine Waffe übergeben hat, dann haben wir einen Widerspruch.“

Weingarten verliest aus einem Vernehmungsprotokoll Gerlach, dass Wohlleben Gerlach gesagt habe, dass er die Waffe von einem der beiden Besitzer des Madley habe, an den Namen könne er, Gerlach, sich nicht erinnern. Götzl sagt, es sei dann vielleicht sinnvoll, den Zeugen dazu zu befragen. Moldenhauer kommt wieder rein. Klemke: „Ist mal geklärt worden, welche Angaben Gerlach gemacht hat, von wem aus dem Madley konkret Wohlleben die Waffe bekommen haben soll?“ Moldenhauer. „Ja, der Herr Gerlach hat angegeben, dass Wohlleben ihm gesagt hat, dass er, Wohlleben, die Waffe aus dem Madley habe und dann sind zumindest Herrn Gerlach die damaligen Betreiber des Madleys, die Zeugen Liebau und Schultz, vorgehalten worden. Ich erinnere mich nicht, ob er weitere Angaben gemacht hat, wer von den beiden das gewesen sein soll, bin aber der Meinung, dass das auf den Zeugen Andreas Schulz hinauslief.“ Klemke: „Sie erwähnten vorher, dass Sie bei der ersten Vernehmung des Carsten Schultze anwesend waren. Hat Carsten Schultze nähere Angaben zu diesem Begutachten/Anschauen der Waffe zusammen mit Wohlleben gemacht? Hat er da Details geschildert über den Vorgang, als er zusammen mit Wohlleben diese Waffe sich angeschaut hat?“ Moldenhauer: „Ja, ich erinnere, dass er gesagt hat, dass er eine Waffe bekommen hat. Und die Bestellung soll ohne Schalldämpfer gewesen sein und die Lieferung war mit Schalldämpfer. Das war Thema, meine ich. Und ich habe das so in Erinnerung – aber das müsste man mir vorhalten -, dass er die Waffe alleine abgeholt hat, dass Wohlleben da gar nicht mit dabei war.“

Klemke: „Erinnern Sie sich, ob Carsten Schultze Angaben gemacht hat, dass Herr Wohlleben, nachdem Carsten Schultze die Waffe abgeholt hatte, irgendwas mit der Waffe zu tun hatte?“ Moldenhauer verneint das. Vorhalt aus dem Protokoll der ersten Beschuldigtenvernehmung Schultzes beim Ermittlungsrichter: Ich brachte die Waffe zu Wohlleben und wir schauten sie uns dort gemeinsam an. Klemke: „Wissen Sie, ob Schultze über diese protokollierten Angaben hinaus irgendwelche Angaben gemacht hat, wie das vonstatten gegangen ist?“ Moldenhauer: „Nee, also meine Erinnerung ist nur, dass er alleine war. Ich war gedanklich sehr damit beschäftigt, abzuklären: Ist das das eine zweite Waffe, passt das? [phon.] Der Haftbefehl geht von einer anderen Genese aus, dass Gerlach beteiligt war, Carsten Schultze war eine andere Variante. [phon.] Im Laufe der Vernehmung erschloss sich mir: Mensch, da ist ja noch ein zweiter Waffentransport.“ Klemke: „Also Einzelheiten wissen Sie nicht mehr?“ Moldenhauer: „Nein.“ Klemke: „Sie erwähnten, dass Carsten Schultze eine Waffe identifiziert habe. Bei welcher Gelegenheit?“ Moldenhauer: „In der ermittlungsrichterlichen Vernehmung beschrieb er die Waffe mit Schalldämpfer. Später in einer weiteren Vernehmung sind ihm durch Beamte des BKA Waffen vorgelegt worden, eine Vergleichsvorlage, und ich meine, da hat er eine Ceska 83 erkannt. Es sind ihm schon beim Ermittlungsrichter Bilder gezeigt worden, aber da erinnere ich mich nicht, dass er eine Waffe erkannt hat. Ich meine, dass das mit der Ceska in einer späteren Vernehmung war.“

Klemke: „Sie sagten gerade, dass er bei der Vernehmung beim Ermittlungsrichter die Waffe beschrieben habe, was hat er konkret gesagt?“ Moldenhauer: „Mir ist dieser Schalldämpfer in Erinnerung.“ Klemke: „Ich meine die Waffe.“ Moldenhauer: „Das erinnere ich nicht.“ Klemke: „Hat er denn den Schalldämpfer näher beschrieben?“ Moldenhauer: „Dass es ein Schalldämpfer war. Aber Farbe, sonstige Sachen, erinnere ich nicht.“ Klemke: „Sie sagten, bei der ersten Vernehmung seien Schultze Fotografien vorgelegt worden.“ Moldenhauer. „Ob Fotografien oder Kopien, das weiß ich nicht mehr genau.“ Klemke: „Kopien von Fotografien?“ Moldenhauer sagt, das wisse er nicht mehr: „Ich war damit nicht befasst, das hat Kollege Weingarten gemacht.“ Klemke: „Wie viele Bilder von wie vielen Waffen?“ Moldenhauer: „Ich hatte die Vergleichsvorlagen nicht.“ Klemke: „Haben Sie sich später mal mit Weingarten unterhalten über die Identifizierungsleistung anlässlich dieser Vernehmung?“ Moldenhauer: „Sicher. Das war für uns ja ein zentrales Thema. Und wir sind aufgrund der Angaben des Schalldämpfers und was Schultze gezeigt hat und in Verbindung mit dem, was in der Frühlingsstraße gefunden wurde, davon ausgegangen, dass es sich um die Ceska handelt, die Ceska 83.“ Klemke: „Schon bei der ersten Vernehmung?“ Moldenhauer: „In jedem Fall im Sinne eines Verdachts. Wie sicher, erinnere ich nicht, aber dafür sprach zu diesem Zeitpunkt schon sehr viel.“

Klemke: „War denn unter den Abbildungen auch eine Ceska 83“? Moldenhauer: „Das weiß ich nicht, denn ich hatte die Abbildungen nicht.“ Klemke: „Wissen Sie, ob Carsten Schultze überhaupt irgendwelche Waffen bezeichnet hat, die in Betracht kämen, bei dieser ersten Vernehmung?“ Moldenhauer: „Das erinnere ich nicht. Später ist er nochmal vernommen worden durch das BKA.“ Klemke: „Nein, bei der ersten Vernehmung.“ Moldenhauer: „Es gab eine Waffenvergleichsvorlage, er hat das mit dem Schalldämpfer geschildert. Und in Verbindung mit den Asservaten bin ich davon ausgegangen, dass es sich um die Ceska gehandelt hat. [phon.] Aber ob er genau auf die Ceska gezeigt hat, erinnere ich nicht mehr.“ Klemke: „Er soll auf vier Abbildungen gezeigt haben, und dass eine fünfte auch in Betracht komme theoretisch.“ Moldenhauer: „Kann gut sein.“ Klemke: „Nur die anderen Waffen könnte er ausschließen.“ Moldenhauer: „Ich könnte mich erinnern, wenn er auf die Pumpgun gezeigt hätte. [phon.] Das war plausibel für mich zu dem Zeitpunkt.“

Klemke: „Kommt eine Erinnerung wieder, dass er fünf unter den gezeigten rausgesucht hat?“ Moldenhauer: „Nein.“ Klemke: „Sie sagten ja, dass Sie an mehreren Vernehmungen des Herrn Gerlach teilgenommen haben. Haben Sie Vernehmungen, wo Sie nicht zugegen waren, im Nachhinein ausgewertet oder nachvollzogen?“ Moldenhauer: „Ja, ich war ja in die Verfassung der Anklageschrift, Teilkomplex Gerlach, eingebunden.“ Klemke: „Erinnern Sie sich noch, ob der Herr Gerlach Geschäfte, in denen Computerspiele verkauft werden, als mögliche Bezugsquelle für Waffen bezeichnet hat?“ Moldenhauer: „Ja, in einer Vernehmung, meine ich zu erinnern, hat Herr Gerlach angegeben, dass Herr Böhnhardt ihm eine Pumpgun gezeigt habe und er sich darüber gefreut habe, der Verstorbene Böhnhardt, und dass diese aus einem Spieleladen kommen soll. Da liefen ja auch einige Maßnahmen Ende Januar 2012. Da ist auch durchsucht worden.“ Klemke: „Handelte es sich um einen oder mehrere Läden?“ Moldenhauer: „Ich meine, ein Spieleladen, der aber eine Außenfiliale hatte oder so. Gerlach hat von einem Laden, meine ich, gesprochen.“

Klemke: „Sind Sie sich sicher, dass Gerlach als Informant den Uwe Böhnhardt erwähnte?“ Moldenhauer: „Nee, da bin ich mir nicht ganz sicher, kann auch Uwe Mundlos gewesen sein.“ Klemke: „Wissen Sie, ob Gerlach in einer späteren Vernehmung auf diese Bezugsquelle für Waffen zurückkam?“ Moldenhauer: „‚Powergames‘ oder so hieß das. Ob er nochmal von dem Laden erzählt hat?“ Klemke: „Ja. Also in einer weiteren Vernehmung, die Herr Scha. und Herr Wi. am 17.01.2012 geführt haben sollen, da wird diese Bezugsquelle nochmal erwähnt. Kommt Ihnen da eine Erinnerung?“ Moldenhauer schweigt kurz und sagt dann: „Ich verstehe nicht ganz, worauf Sie hinaus wollen. Das eine Geschäft wurde identifiziert und da sind Durchsuchungsbeschlüsse ergangen. Das ist in einer großen Maßnahme durchsucht worden nach Spuren. [phon.] Aber dass das nochmal ein Thema war, erinnere ich nicht. Das müssten Sie mir vorhalten.“

Vorhalt: Frage: Welche weiteren Angaben können Sie zu dem erwähnten Computergeschäft machen? – Antwort: Keine weiteren Angaben. Ich selbst bin nie dort gewesen, kann nichts zu Besitzer oder Namen des Geschäftes sagen. Der Zeitpunkt des Waffenkaufs muss zwischen 2002 und 2004 gewesen sein [phon.], Mundlos war happy [phon.], eine Quelle aufgetan zu haben, bei denen sie vernünftige Sachen kriegen. Klemke: „Sagt Ihnen das was?“ Moldenhauer: „Mir sagt das, was ich gerade schon gesagt habe. Es mag Mundlos gewesen sein. Dass der happy war, eine Quelle für illegale Waffen zu haben, ja. Aber mehr jetzt nicht. Das ist ja dann durch eigenständige Ermittlungen auch identifiziert worden und das ist durchsucht worden.“ Klemke: „Aber Sie waren doch der Sachbearbeiter in der Sache Gerlach.“ Moldenhauer: „Ja.“ Klemke: „Haben Sie Anlass gesehen, Gerlach zu befragen, was mit ‚endlich vernünftige Sachen zu kriegen‘ gemeint sei?“ Moldenhauer: „Diese Formulierung erinnere ich nicht. Gerlach hat das uns berichtet mit dem Spieleladen, dem sind wir ja nachgegangen mit großen Durchsuchungen in Zwickau oder Chemnitz oder wo das war.“

Klemke: „Nein, ob Sie Anlass gesehen haben, bei Gerlach nachzufragen, was er damit meinte?“ Moldenhauer: „Das war ja nicht meine Vernehmung, da war ich nicht dabei.“ Klemke: „Haben Sie zu keinem Zeitpunkt dienstlich Kenntnis erlangt von der Vernehmung?“ Moldenhauer: „Doch, selbstverständlich. Und wir sind dem nachgegangen aufgrund der Angaben. Ich erinnere das so, dass Gerlach da keine konkreteren Angaben dazu machen konnte. Er ist zwölfmal vernommen worden [phon.] und er konnte das nicht weiter spezifizieren. Und man hat ja ein Geschäft gefunden, was in dem Kontext passte und da ist durchsucht worden.“ Klemke: „Also Sie haben nicht nachgefragt, ob mit ‚vernünftigen Sachen‘ das Kaliber, das Fassungsvermögen oder vielleicht die Funktionsfähigkeit von Waffen gemeint war?“ Moldenhauer: „Gerlach hat gesagt, dass damit eine Pumpgun gemeint war.“ Klemke: „Aber nachgefragt haben Sie nicht und keinen Anlass gesehen. Na gut.“

Schultzes Verteidiger RA Hösl: „Erinnern Sie sich noch an weitere Sachverhalte, die Herr Schultze in der ersten Anhörung beim BGH angegeben hat die sich als zutreffend erwiesen haben?“ Moldenhauer: „Der Komplex Scheune, wo Sachen verbuddelt waren. Er hat angegeben, dass da was vergraben ist, wie man es von einem Depot kennt. Und das ist da gefunden worden.“ Hösl: „Genau, z. B. noch eine Sache?“ Moldenhauer: „Möglicherweise, wer mit eingestiegen ist, 1998, zum Zeitpunkt des Untertauchens. Er hat gesagt, wer mit dabei war, das erinnere ich aber nicht. Müsste in der Vernehmung sein.“ Hösl fragt, ob es um den Einstieg in die Wohnung Zschäpes gehe. Moldenhauer: „Ja, genau. Auch zur Kontaktaufnahme hat er Angaben gemacht, dass man telefoniert hat über eine Telefonzelle. Solche Angaben hat er auch gemacht.“ Hösl: „Was war die Ursprungsvermutung beim Einstieg, was hat Schultze angegeben, was hat sich dann herausgestellt?“ Moldenhauer: „Erinnere ich nicht im Detail.“ Götzl legt die Mittagspause ein. Um 13:10 Uhr geht es weiter.

Eminger-Verteidiger RA Kaiser: „Wann haben Sie denn damals den Beschuldigten Gerlach das erste Mal gesehen?“ Moldenhauer: „Im Rahmen der Zuführung beim Ermittlungsrichter.“ Kaiser: „Ist Ihnen da die erwähnte Sprech- und Ausdrucksweise des Beschuldigten schon aufgefallen?“ Moldenhauer schweigt kurz und sagt dann: „Was meinen Sie damit genau?“ Kaiser: „Sie hatten vorhin bei der Befragung gesagt, dass es nicht einfach gewesen sei, ein Wortprotokoll zu führen, da Herr Gerlach sehr schnell gesprochen habe und sich im Ausdruck häufig wiederholt hätte.“ Moldenhauer: „Herr Gerlach hat sich bemüht, sich zu erinnern. Er ist in der Chronologie auch gesprungen. Wie das beim Ermittlungsrichter war, da habe ich das Protokoll nicht verantwortet. Ich glaube, dass es nicht so war. [phon.] Am deutlichsten vor Augen habe ich das bei der Vernehmung am 25.11.“ Kaiser: „Hat er bei anderen Vernehmungen langsamer gesprochen oder besser artikuliert?“ Moldenhauer: „Nee, das würde ich jetzt nicht …“

RA Nahrath: „Ist Ihnen erinnerlich, ob Herr Gerlach vor der Vernehmung oder bei der Vernehmung nach Rauschgift- oder Alkoholkonsum gefragt wurde?“ Moldenhauer: „Ja, das war ein Thema. Ich erinnere da aber jetzt keine Einzelheiten mehr. Das ist eine Frage der Haftfähigkeit, Haftempfindlichkeit. Ich denke, da war das das erste Mal Thema. Dann gab es auch Erkenntnisse, dass Herr Gerlach Konsument gewesen sei, und das ist auch mal angesprochen worden.“ Nahrath fragt, ob der Zeitraum des Konsums eingeordnet [phon.] worden sei. Moldenhauer: „Nein.“ Nahrath fragt, ob Gerlach aktuell bei der Zuführung konsumiert habe. Moldenhauer: „Doch, das war, glaube ich, eine Frage bei der Haftempfindlichkeit. Es war später mal Thema. Wir hatten Erkenntnisse, die auf Konsum in einer vorhergehenden Zeit schließen ließen. Das ist angesprochen worden.“ Nahrath: „Aktuell zum Zeitpunkt der Vernehmungen, ob er da Konsument war?“ Moldenhauer: „Nein.“ Der Zeuge wird um 13:17 Uhr entlassen.

Danach fragt Götzl, ob von Seiten Gerlachs oder Schultzes ergänzend noch Angaben erfolgen werden. Hösl: „Grundsätzlich ja. Aber Herr Schultze würde gerne noch den Zeugen Brehme abwarten und dann zu einzelnen Punkten noch Angaben machen.“ Götzl: „Und Sie, Herr Gerlach?“ Hachmeister: „Ich darf für Herrn Gerlach sagen, dass er beabsichtigt, keine weiteren Fragen zu beantworten.“ RA Stahl behält sich eine Erklärung zur Aussage Moldenhauers vor. RA Reinecke verzichtet auf die Ladung von Zeugen zu Fingerabdrücken Zschäpes am Wohnmobil. Reinecke: „Die Angeklagte hat ja selbst zugegeben, im Wohnmobil gewesen zu sein. Mehr konnte damit ohnehin nicht bewiesen werden.“ Der Verhandlungstag endet um 13:21 Uhr.

Das Blog „nsu-nebenklage“:

„Einziger Zeuge heute war ein Staatsanwalt, der während der Ermittlungen bei der Generalbundesanwaltschaft tätig war. Er sollte zu der Frage aussagen, inwieweit die Angaben der Angeklagten Gerlach und Schultze die Ermittlungen voranbrachten. Der Zeuge berichtete, dies sei in großem Umfange der Fall gewesen, insbesondere der Haftbefehl gegen hätte nicht ohne die Angaben Gerlachs und Schultzes, die dann durch weitere Ermittlungen bestätigt wurden, beantragt werden können. […] Diese Angaben werden sicherlich bei der Frage, welche Strafe Gerlach und Schultze für die von ihnen eingestandenen Taten erhalten werden, von Bedeutung sein. Versuche der Verteidigungen Zschäpe und Wohlleben, vermeintliche Widersprüche oder Auffälligkeiten bei den Vernehmungen in den Zeugen hinein zu fragen, scheiterten. Für morgen sind u.a. die Antworten der Verteidigung Zschäpe auf die Fragen des Gerichts angekündigt.“
http://www.nsu-nebenklage.de/blog/2016/01/20/20-01-2016/

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