Aufbauhilfe: Welche Rolle spielten V-Leute für das Entstehen der heutigen Neonazi-Szene?

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Zentrale Akteure der militanten Neonazi-Szene der 1990er Jahre standen im Solde des „Verfassungsschutz“. Selbst das „Bundeskriminalamt“ warnte vor davor. Welche Rolle spielten sie für das Entstehen der heutigen Neonazi-Szene?

Von Jan Dirac
Erschienen in Der Rechte Rand, Ausgabe 150, Schwerpunkt: Nazi-Spitzel, darunter diverse aus dem NSU-Netzwerk.

Etwa 20 Spitzel befanden sich im direkten Umfeld des „Nationalsozialistischen Untergrundes“ (NSU) und gut 30 rund um den „Thüringer Heimatschutz“ (THS), aus dem die Terrorgruppe entstand. Auswertungen der Berichte der Untersuchungsausschüsse, journalistischer Recherchen und geleakter Akten aus dem Behörden weisen das nach. Viele sind mittlerweile namentlich bekannt, von anderen kennt man bisher nur Decknamen. Nicht alle haben wertvolle Informationen geliefert, manche wurden schnell wieder „abgeschaltet“ oder gar nicht erst zur dauerhaften Zusammenarbeit verpflichtet. Doch eines ist nach bald drei Jahren NSU-Aufklärung klar: Die Spitzel waren immer nahe dran am Geschehen und unterstützten teils die abgetauchten Mitglieder der Terrorgruppe im Untergrund. Durch die NSU-Aufklärung lässt sich mittlerweile eine recht genaues Bild der Nazi-Spitzel der 1990er Jahre und ihres Wirkens zeichnen. Sie waren zentrale Akteure der Szene, sie begingen Gewalt- und Straftaten, sie bauten militante Strukturen auf und versorgten die Szene mit Geld aus ihren Spitzel-Honoraren. Vor Strafverfolgung wurden sie offenbar immer wieder geschützt, zum Beispiel durch Warnungen vor Razzien. In einem geheimen Papier der „Abteilung Staatsschutz“ des „Bundeskriminalamtes“ (BKA) wurde das 1997 mehr als deutlich kritisiert (s. DRR Nr. 140). Die Polizei fühlte sich durch den Geheimdienst ausgebremst und begründete detailliert, wie führende Nazi-Kader gefördert und angestachelt wurden. Sie warnte vor einem „Brandstifter-Effekt“ durch die Aktivitäten der Spitzel. Die Verfassungsschutz-Behörden waren durch ihre Quelle zwar oft recht genau über die Szene informiert, doch der praktische Nutzen blieb – im besten Fall – gering. Informationen wurden nicht genutzt, um die Informanten zu schützen.

Muß die Geschichte des militanten Neonazismus der 1990er Jahre in Deutschland, so wie wir sie bisher kennen, neu geschrieben werden? Tino Brandt, , , Nick Greger, , , Carsten Szczepanski, , Thomas Starke, Norbert Weidner, Michael Wobbe, und viele weiter – sie alle waren führende und bekannte Neonazis der damaligen Jahre. Es waren Kader aus den militanten Strukturen der 1990er Jahre, die die damalige Szene dominierten und deren Wirken bis heute fortwirkt: Neonazis aus dem „Thüringer Heimatschutz“, der „Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei“, der „NSDAP/AO“, der „Sauerländer Aktionsfront“ oder der „Nationalen Liste“ – kurzum: aus dem Geflecht der „Gesinnungsgemeinschaft der Neuen Front“ (GdNF) – und natürlich aus der NPD.

Wurden diese Nazis vor allem deswegen zu einflussreichen Kadern, weil der Geheimdienst sie mit Geld und Informationen versorgte und sie ermunterte, in Strukturen einzusteigen, Positionen zu übernehmen und Aktivitäten zu entfalten? Oder warb der Dienst einfach jene an, die schon an Schaltstellen der Szene saßen, um besser an Informationen zu gelangen?

Eine abschließende Antwort ist nicht möglich und wird aufgrund der Geheimhaltung und dem intransparenten Agieren der Dienste wohl nie möglich sein. Dennoch lassen sich vier Punkte sicher feststellen: Erstens wurde mit dem Geld von V-Leuten die Szene in einem relevanten Maße mitfinanziert, zweitens wurden die Quellen selbst und Teile der Szene durch die Geheimdienste vor Repression geschützt, drittens ist der Einsatz von Spitzeln ein Hindernis für Organisationsverbote und viertens wurden die Quellen oftmals erst durch die Ämter ermuntert, in führende Funktionen aufzusteigen.

Geld für die Szene

Wie viel Geld tatsächlich über die Geheimdienste in die Nazi-Szene geflossen ist und weiter fließt ist unklar. Aber allein in Thüringen seien während seiner Zeit als Präsident des „Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz“ (TLfV) drei Millionen DM in die Szene geflossen, sagte Helmut Roewer. 200.000 DM will Tino Brandt in den sieben Jahren Spitzeltätigkeit bekommen und in die politische Arbeit gesteckt haben, 25.000 DM waren es offenbar allein für . Dass diese Zahlen realistisch sind, zeigt der aktuelle Fall Kai-Uwe Trinkaus. Belegt ist, dass er in nicht einmal eineinhalb Jahren Tätigkeit für das TLfV knapp 15.000 Euro bekam – steuerfrei und ohne Anrechnung auf andere Sozialleistungen. Auch der jahrzehntelange V-Mann und NPD-Spitzenfunktionär aus Nordrhein-Westfalen sagte, er habe gespitzelt, „um Geld zu bekommen, für mich und die Partei“. Nur so sei der Aufbau der Partei möglich gewesen. Wiederholt bekamen Spitzel zielgerichtet Gelder, um ihre politische Arbeit zu ermöglichen. Damit er zu Treffen fahren konnte, wurden einem V-Mann mal ein Satz Winterreifen bezahlt, ein anderer erhielt Geld für die Anschaffung von Technik für das „Thule Netz“.

Eine schützende Hand

Das BKA kritisierte in seinem Papier 1997, der Geheimdienst warne seine Quellen vor anstehenden Repressionsmaßnahmen. „Es besteht die Gefahr, daß Beweismittel vor Eintreffen der Exekutive vernichtet werden!“, heißt es in dem Dokument. Eine Quelle der Dienste habe beispielsweise bei einer Vernehmung angegeben, er sei vor einer bevorstehenden Razzia des BKA gewarnt worden und habe sich daher nach Griechenland abgesetzt. Ein Nazi aus Nordrhein-Westfalen habe in der Nacht vor der Durchsuchung anlässlich des Verbotes der FAP säckeweise Unterlagen vernichtet. Die Warnungen würden oft auch an andere Nazis weitergeleitet. Somit werde die Szene insgesamt vor polizeilichen Maßnahmen geschützt, nicht allein die Quelle. Ein weiterer Vorwurf des BKA: „Quellen des VS, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren als Straftäter festgestellt wurden, werden weder angeklagt noch verurteilt und unterliegen somit auch für die Szene erkennbar keinem Verfolgungsdruck!“ Ein Blick in die Biographien aufgeflogener Spitzel scheint die Auffassung des BKA zu bestätigen. Von Tino Brand bis Kai-Uwe Trinkaus: Immer wieder kam es zu Ermittlungsverfahren, doch Verurteilungen gab es selten oder nie.

Verbotshindernis

Bekannt ist, dass der Einsatz von V-Leuten in der NPD das erste Verbotsverfahren gegen die Partei zum Scheitern brachte. Zu viele von ihnen saßen in einflussreichen Positionen. Es sei nicht zu unterscheiden, ob belastende Äußerungen V-Leuten oder originär der NPD zuzuschreiben seien. Das Gericht kritisierte die „mangelnde Staatsfreiheit“ der NPD „auf der Führungsebene“. Klar ist: Der Einsatz von Spitzeln rettete die Nazipartei vor dem Untergang. Unklar ist dagegen, ob Spitzel auch für gescheiterte Vereinsverbote mitverantwortlich sind. Die Nicht-Verbotspraxis des Landes Thüringens deutet zumindest darauf hin: Seit 1990 gab es in dem Bundesland vier Verbotsprüfungen gegen Neonazi-Gruppen. Alle blieben erfolglos. Auffällig ist, daß in mindestens zwei der Gruppen je ein V-Mann des Thüringer Geheimdienstes eine zentrale Rolle spielte. Im THS war der Spitzel Tino Brandt de facto Chef, und der V-Mann Kai-Uwe Trinkaus war im Erfurter Nazi-Kampfsportverein „SV Vorwärts“ aktiv. Auch hier könnten die Spitzel bei der Abwägung der Behörden, ob ein Verbot später auch vor Gericht trägt, ein Argument gegen Verbote gewesen sein.

Einsteuern, Aktivieren und Hochspielen

Immer wieder berichten aufgeflogene V-Leute, sie hätten sich aufgefordert gefühlt, in bestimmte Organisationen einzutreten, Posten anzustreben oder gar eigene Aktivitäten zu entwickeln. „Meine Verbindungsleute gaben mir genaue Befehle, in welcher jeweilig wichtigen Partei ich aktiv werden sollte“, so beschrieb das beispielsweise der Thüringer V-Mann . Und Michael Wobbe meint, er sei angehalten worden, selbst eine „Wehrsportgruppe“ zu gründen und sie zu Straftaten zu animieren. Im Thüringer NSU-Untersuchungsausschuss musste ein Mitarbeiter des Geheimdienstes einräumen, dass das Amt „Randpersonen […] in die Szene drängt“. Und selbst „AussteigerInnen“ wurden aufgefordert, in der Szene zu bleiben, um weiterhin Informationen zu liefern. Doch oft bedurfte es nicht einmal der expliziten Aufforderung, denn es war klar, dass es für mehr Nachrichten auch mehr Geld gibt. Im Fall des Spitzels Kai-Uwe Trinkaus notierte das Amt lakonisch, er „produziere“ selbst Meldungen. Doch Spitzel sollen nicht nur beobachten; so heißt es in dem „Handbuch für Theorie und Praxis“ des Geheimdienstes: „Die Führung der V-Leute […] kann vorübergehend zu einem aktiven Einsatz führen, um durch die Stimme oder Meinung des V-Manns die Beschlüsse eines verfassungsfeindlichen Gremiums in einem dem Auftraggeber gewünschten Sinne zu beeinflußen. […] Dieses sog. Hochspielen eines V-Mannes gehört […] zur hohen Schule der V-Mann-Führung“.

Umgang der Szene

Die „NPD weiß Bescheid, von Anfang an“, erzählte der ehemalige NPD-Funktionär und Spitzel Wolfgang Frenz. Er habe auch gewusst, dass sein Parteifreund zeitgleich V-Mann war. Gemeinsam hätten sie abgesprochen, was sie dem Amt berichten. Ähnlich bestätigen mehrere Nazis, ihre Tätigkeit für den Geheimdienst war in der Szene bekannt und akzeptiert – denn sie brachte Geld für die politische Arbeit und versprach Schutz und Informationen aus den Ämtern. Nach der Enttarnung war jedoch für die meisten Schluss mit der aktiven Zeit. Endgültig verstoßen wurden sie aus der Szene aber selten. So hielt beispielsweise Tino Brandt auch Jahre nach seiner Enttarnung sowohl Kontakt zur lokalen Szene in seiner Heimat, als auch zu Führungskadern wie Thorsten Heise. Ein immer wiederkehrendes Argument der Geheimdienste für den absoluten Schutz ihrer Quellen ist deren angeblich immense Bedrohung nach einer Enttarnung. Doch auf eine Anfrage musste zum Beispiel das Thüringer Innenministerium einräumen, dass es in den vergangenen 20 Jahren nur in vier Fällen Kenntnis von Drohungen und Attacken gegen Spitzel habe. Nur einer davon sei körperlich angegriffen worden. Eine reale Gefahr für enttarnte Spitzel gibt es also kaum.

Strategie der Dienste

Nach der Welle rassistischer Anschläge und Morde Anfang der 1990er Jahre reagierte die damalige Bundesregierung aus CDU/CSU und FDP sowie die Mehrheit der oppositionellen SPD mit der facto Abschaffung des Asylrechts. Zugleich verabredeten die Innenminister aus Bund und Ländern im November 1992, die „Querverbindungen zwischen rechtsextremistischen Gewalttätern und rechtsradikalen Gruppierungen und Parteien“ verstärkt mit nachrichtendienstlichen Mitteln – also Telefonüberwachungen, Spitzeln und Observationen – zu überwachen. Neue Stellen wurden geschaffen und BeamtInnen, die bis dahin Jagd auf AgentInnen aus dem Ostblock oder die RAF gemacht hatten, wurden nun auf die expandierende Neonazi-Szene angesetzt. Unerfahrene MitarbeiterInnen kamen in Verantwortung – gerade auch in den neu aufgebauten Verfassungsschutz-Ämtern in Ostdeutschland. Der traditionelle Antikommunismus in den Ämtern stieß auf Unkenntnis und Fehleinschätzungen der Nazi-Szene sowie teils organisatorisches Chaos in den Behörden. Und der völlig intransparente und unkontrollierbare Charakter der Geheimdienste sorgte für verselbständigtes Handeln.

Die Strategie der Geheimdienste war, mit so vielen V-Leuten wie nur möglich, Informationen „in der Breite“ zu beschaffen. Von Interesse waren alle damals relevanten Strukturen der militanten Szene, vom THS bis zur SAF. Die zahlreichen Spitzel sammelten bundesweit ohne Ende Material – in den Diensten war man sicher, die Szene so unter Kontrolle zu haben. Doch der Grundpfeiler der Dienste, der absolute Schutz der Quellen vor Enttarnung, sorgte dafür, dass daraus keine Konsequenzen gezogen wurden. Somit tendierte der Nutzen der Spitzel gen Null, im Gegenteil wurde mit dem Geld, dem Schutz vor Repression und der Anstiftung zu Aktivitäten die Szene sogar erst mit aufgebaut.

drr150

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