Protokoll 27. Verhandlungstag – 24. Juli 2013

6

Heute gibt es viel Einblick in das Leben von , und Uwe in der Zwickauer – erzählt von einem Nachbarn und einem Zwickauer Polizeibeamten, der Zschäpes Computer ausgewertet hat. Ein Brandsachverständiger des sächsischen LKA nimmt zum Schluss Stellung zur Gefährdung durch die Brandlegung und die Explosion des Wohnhauses, die Zschäpe zur Last gelegt wird. Nach längerer Pause nehmen auf der Besucher_innenempore wieder Neonazis am Prozessgeschehen teil.

Zeug_innen und Sachverständiger:

  • Olaf B. (Nachbar Frühlingsstraße 26)
  • Ronny Bo. (PD , Auswertung PC aus der  Frühlingsstraße 26)
  • Thomas Redmer (Sachverständiger, LKA Sachsen, Brand in der Frühlingsstraße in Zwickau)
  • Nadine R. (Zeugin Brand in der Frühlingsstraße in Zwickau)

Der Prozesstag beginnt um 9:44 Uhr. Als Zuschauende sind heute auch eine Gruppe von drei Männern und einer Frau aus der neonazistischen Szene anwesend, darunter der sachsen-anhaltinische Multifunktionär Enrico Marx und Patrick Weber, -Kreisvorsitzender Kyffhäuserkreis, Thüringen.

Als erster Zeuge ist heute Olaf B. geladen, der im Haus in der Zwickauer Frühlingsstraße 26 im Dachgeschoss gewohnt hat. Er zählt zunächst die dort ebenfalls lebenden Nachbar_innen auf:  Lutz W., Frau E., die ältere Dame, ganz unten war früher noch ein Schlecker-Drogeriemarkt. Im anderen Eingang sei unten eine griechische Taverne gewesen, im Dachgeschoss habe Thomas K. gelebt. Nach etwa einem Jahr sei eine Frau eingezogen mit zwei Männern, die aus den zwei 60 Quadratmeter-Wohnungen über der Gaststätte eine 120 Quadratmeter-Wohnung gemacht hätten. Zu der Frau habe er einen “nachbarschaftlichen” Kontakt gehabt, sie habe sich unter dem Namen “Susann ” vorgestellt. Ab und zu habe man sich mal getroffen hinterm Haus und ein kurzes Gespräch “über Gott und die Welt” geführt und auch mal hinterm Haus gesessen.
Götzl fragt nach einem Beispiel: “Wir haben auch mal den Fernseher runtergestellt, wenn Fußball-EM/WM war, da war die Frau leider nicht dabei. Aber sie hat uns mal eine große Pizza gebracht”. Einer soll ihr Freund gewesen sein, einer dessen Bruder, so habe Zschäpe erzählt. Zu ihnen habe er nur “wenig Kontakt” gehabt: “wenn sie mit dem Fahrrad kamen, haben sie nur Glückauf gesagt und sind dann in den Keller.” Zschäpe habe erzählt, dass die zwei Männer Fahrzeugüberführungen machen, häufig sei deswegen ein Wohnmobil hinterm Haus gestanden. Sie arbeite dagegen am PC und sei fast ständig zu Hause. Neben dem Wohnmobil seien manchmal auch T5-Busse im Hof gestanden. Die Monutainbikes seien “schon etwas besser” gewesen. Alle Drei seien damit viel unterwegs gewesen. Zschäpe sei auch viel gejoggt. Wenn Besuch zu der Angeklagte gekommen wäre, seien auch PKWs zu sehen gewesen. regelmäßig sei ein junger Mann und eine junge Frau mit Kindern gekommen, meist donnerstags. Er habe diese Besucher_innen flüchtig gesehen.

Mit den Männern habe es nur ein “Guten Tag” und keinen weiteren Wortwechsel gegeben, von Zschäpe habe er mehr erfahren, “dass die zum Urlaub auf der Insel Fehmarn gewesen sind (…) so belanglose Dinge”. Für diesen Urlaub hätten alle drei das Wohnmobil gepackt, Surfbretter drauf und Fahrräder hinten drauf.

Das letzte Fahrzeug, das ihm aufgefallen sei, sagt B. auf Frage des Vorsitzenden Richters Götzl, sei das Wohnmobil gewesen, welches dann in Eisenach gebrannt hätte. Das sei zuerst hinterm Haus, dann wegen der arbeitenden Handwerker vor dem Haus gestanden. Er hätte das im Internet in den Nachrichten gesehen und gedacht, “das kennst Du doch, Vogtländer Kennzeichen V”. Anfang November, grob eine Woche, “bevor das geknallt hat”, habe er es gesehen.
Götzl fragt nach den Besucher_innen: Der Zeuge erinnert sich an eine junge, schwarzhaarige Frau, stark tätowiert, z. B. auf dem Rücken. Auch der Mann sei bunt an den Armen tätowiert gewesen, die Kinder seien ungefähr fünf und sieben Jahre alt gewesen.
Götzl fragt nach seinen Erinnerungen an den 4. 11. 2011. Auf der Baustelle sei er angerufen worden, er solle nach Hause kommen, sein Haus sei explodiert und brenne. Gegen 16.30/16.45 Uhr sei er daheim angekommen.
Götzl geht dann mittels Vorhalten aus Vernehmungsprotokollen frühere Aussagen des Zeugen B. durch: Die beiden Männer hätten sich von der Statur her um höchstens einen halben Kopf unterschieden. Der Freund “Dienelts” (Zschäpes) sei der größere von beiden gewesen. Auf Vorhalt seiner früheren Aussage (“Unter anderem kann ich mich erinnern, dass sie sich immer über den ‚Griechen‘ aufgeregt hat und das es immer stinken würde.“) sagt B. nun in der Verhandlung: “Da geb ich ihr auch recht, ich bin eh so ein Knoblauchfeind, und wenn sie da unten so einen Griechen haben und das riecht, dann Glückauf”.
Zusammen mit dem Herrn Armin K. und Uwe M. aus dem Stadtviertel würde er regelmäßig zusammensitzen. Beim “EM/WM-Gucken” habe Zschäpe mal eine Familienpizza vorbeigebracht, sich aber nicht dazugesetzt. „In der Folgezeit hat sie sich dann des öfteren zu uns gesetzt oder ist auch in meinen Keller gekommen.“ liest Götzl dazu passend aus einer früheren Vernehmung vor. B. reagiert mit einer Rechtfertigung “ Da ist nichts Verwerfliches dran, das ist im Osten so”. Ob sie etwas getrunken habe? Ja, sie habe immer Prosecco getrunken oder Sekt oder Wein, ab und zu eine Zigarette, obwohl sie eigentlich mit Rauchen aufhören wollte. Die beiden Männer seien im Gegensatz sehr zurückhaltend, aber auch freundlich, gewesen. Bier hätten sie nie mit ihnen getrunken.

Götzl zitiert eine Aussage des Zeugen B. zu den Besucher_innen, zu der angeblichen “Schwester” der Frau “Dienelt”: „Die Schwester ist ungefähr so groß wie die Frau Dienelt, hat ebenfalls lange schwarze Haare und ist an Rücken und Armen total tätowiert. Ihr Freund ist klein, untersetzt, kräftig, kurze Haare und ebenfalls an Arm und Rücken tätowiert. Die Kinder, es könnten zwei Jungs sein im Alter von 5-7 Jahren.“ B. bestätigt dies erneut, anderer Besuch sei ihm nicht bekannt worden, bis auf eine etwa 50 Jahre alte Frau, die sogenannte „Katzenmutti“, die sich während der Urlaube um die zwei Wohnungskatzen der Frau “Dienelt”/Zschäpe gekümmert hätte. Sie habe einen Kombi mit der Aufschrift „Service rund ums Haus“ gefahren und sei täglich vorbeigekommen. Einmal im Jahr seien die drei für ca. drei Wochen in den Urlaub gefahren, meistens aber “erst nach sechs Wochen nach Hause gekommen (…) ja, das hat sie uns dann plausibel erklärt, dass es so schön war und sie noch geblieben sind. (…) Im letzten Jahr waren sie auf der Insel Fehmarn, das hatte sie mir erzählt und sie hätten dort auch gesurft. Ich habe auch gesehen, dass sie immer ihre Fahrräder mithatten, wenn sie mit dem Wohnmobil unterwegs waren, denn die waren immer außen befestigt auch die Surfbretter.”
Wo die Drei in diesem Jahr waren, kann der Zeuge nicht sagen, aber sie seien am 13. 08. 2011 abends wieder gekommen, dem Tag des “Siedlerfests”:“In diesem Urlaub waren sie mit einem schwarzen T5, neues Modell mit der Aufschrift autovermietung zwickau de.“
Götzl spricht dann Lichtbildvorlagen an. Der Zeuge erinnert sich erst auf Vorhalt der damals gezeigten Bilder und sagt dann, er hätte die zwei Männer, die Frau “Dienelt “und die angebliche Schwester und ihren Freund  erkannt. Unter den vorgelegten Bilder sind auch der Angeklagte André E. und dessen Frau Susann E – auf diese Bilder zeigt der Zeuge B. auch jetzt.
Außerdem erinnert sich B. an eine “Gegenüberstellung” bei der Polizei, bei der er Zschäpe vorgeführt bekam. Was er gesagt hätte? “Ja, natürlich ist das meine ehemalige Nachbarin, was soll ich es leugnen”. Dann geht es mit damaligen Lichtbildvorlagen weiter. Das damals vorgelegte Bild Nr. 4  zeigt Maik E., Zwillingsbruder des Angeklagten Andre E. Heute sagt B. dazu “Damals habe ich ne komische Äußerung getätigt, ich erkenne den Mann nicht, auch heute nicht, aber ich meine, ich habe die Tätowierung erkannt, dass ich die schon einmal gesehen hab hinterm Haus”. Auf einem Bild von Susann E. (Bild 5) erkannte er damals “die angebliche Schwester”. Damals bekam er auch ein Foto vom Angeklagten André E. vorgelegt (Bild 1) und sagte damals, laut Vorhalt Götzls: “Die Person dürfte der Freund der angeblichen Schwester sein. Ich mache das am Gesicht fest. Eine Brille ist mir bei ihm aber nicht aufgefallen. Ich habe ihn vereinzelt am Haus gesehen. Es war vielleicht 3-4 Mal.“ Heute kann sich B. nicht mehr dran erinnern. Götzl hat mittlerweile die damalige Äußerung zu “Bild 4” () herausgesucht und liest sie vor: „Ach du Scheiße, ich glaube da habe ich was durcheinander gebracht oder vielleicht auch nicht. Jedenfalls die Tätowierung kommt mir bekannt vor. Ich glaube, dass ist die, die der Freund der Schwester der Dienelt hatte.“ B. ergänzte damals: “Sie sieht halt so aus. Die mir in Erinnerung gebliebene Tätowierung ist auch farbig und reichte auch vom Handgelenk über den ganzen Unterarm. (…) Auf welchem Arm sie genau war, kann ich aber nicht sagen. Ich habe sie ja auch nur flüchtig wahrgenommen, wenn ich die Familie vorm Hauseingang gesehen habe”. Der Zeuge B. bestätigt dies sowie seine damalige Aussage “Das Gesicht der abgebildeten Person kommt mir aber nicht bekannt vor. Er sah schon so ähnlich aus. Er hatte auch ein rundliches Gesicht und war klein und untersetzt“. Damals sagte er, so liest Götzl vor, zu Bild 5 (Susann E.): „Ich glaube, das ist die Schwester, halt mit glatten Haaren. Ich erkenne das markante Gesicht und den Leberfleck wieder. Sie hat schmale Schultern und etwas breitere Hüften. Halt so wie ein Kegel.“

Götzl will vom im Haus lebenden Zeugen B. wissen: Gab es an dem Haus Bewegungsmelder, Kameras oder so?” B. hatte bei der Polizei ausgesagt „Dienelts hatten bei sich im Treppenhaus vor Kellereingang und am Hauseingang Bewegungsmelder fürs Licht installiert, das kam ja auch allen zuG ute“ und bestätigt diese Aussage nun im Prozess. Die Frage, ob er irgendwann irgendwelche Waffen gesehen habe beantwortet B. unerwartet: “Also ich hab gedient und gehe mit einer Bekannten, die Sportschützin ist, auf den Schießplatz”.  Götzl präzisiert: “Haben Sie bei den Personen Waffen gesehen?” B. antwortet mit “Nein”. Götzl liest weitere Aussagen B.s aus den Vernehmungen vor, unter anderem „Ich glaube, dass das Wohnmobil so um den 01./02.11.2011 weg war” und „Frau Dienelt selbst habe ich in der Zeit wo das Wohnmobil da stand zuletzt gesehn. Ich glaube es war der erste Tag als das Fahrzeug da stand. (…) müsste der 25./26.10.2011 gewesen sein.“
Götzl fragt den Zeugen B. dann direkt: “Ist in Ihrem Besitz ein Bild von Adolf ”? Der Zeuge bestätigt das, auch Frau Zschäpe könnte das Bild gesehen haben, “weil es im Keller auf dem Fernseher stand”. Was es damit auf sich habe? Das sei eine Erinnerung an Thomas K. “(…) das stand bei ihm auf dem Fernseher und ich hab es als Andenken an ihn in meinen vier Wänden aufbewahrt”. Wie seine politische Einstellung sei, will Götzl wissen. “Ich gehör keiner Religion an, und was die Politik angeht, ich sag mal, ich nehms so, wie es ist”. Ob Frau Zschäpe einen Spitznamen gehabt hätte? Ja, “Diddl-Maus (…) Erstens hieß sie Dienelt, und zweitens ist sie ne Maus, ist ja auch hübsch anzusehen”.
Von der Bundesanwaltschaft wird der Zeuge gefragt, ob er “außer den zwei Kindern von der Schwester weitere Kinder bemerkt” habe (“Nein”). “Alles was drinne war, kam in den Container, ich hab wieder von vorne angefangen” erzählt B. von den persönlichen Folgen durch den Brand. Von der Stadt Zwickau sei er für den dann aufgelösten Mietvertrag entschädigt worden. Das Mobiliar habe er mitnehmen können. Bekleidung habe er wegen des Qualmgeruch wegwerfen müssen.

Ob die drei Personen wirklich dort im Haus gewohnt hätten? B. erklärt das so: “Wenn sie da waren, waren sie alle drei da, sind alle drei im Haus verschwunden”. Schussgeräusche, das will die BAW wissen, habe er nie gehört.
Nach einer Pause von 11.00  bis 11.20 Uhr fragt Rechtsanwältin Basay, ob er Conny Sch. kenne würde. Ja, sagt B., Bekannter von mir, der auch im Keller war. Basay hält aus dessen Aussage vor: „Es fielen schonmal Sätze wie ‚Zu Adolfs Zeiten hätte es so was nicht gegeben'”. B. will sich das nicht erklären können: “Kann ich nichts zu sagen, wie er darauf kommt”.
Rechtsanwalt Scharmer fragt unter anderem, wer bei den Runden noch dabei gewesen wäre. B. zählt auf: M.,Christian. Herr Sch., K., Armin, K., Reiner, deren Frauen, K., Thomas, “wir sind halt ne große Gemeinschaft”. Ob denn mal gesprochen worden sei, wieso die beiden Männer nicht kommen? Nein, das habe sie nicht interessiert, “wir waren ein Männerkreis, da waren wir froh, wenn mal ne schöne Frau dabei ist”. Ob sich über das Hitlerbild mal jemand beschwert habe? Nein. Auf Nachfrage von Rechtsanwalt Behnke ergänzt B. zum Hitler-Bild, die Polizei Zwickau habe bestätigt, dass er es “in meinen eigenen vier Wänden” behalten dürfe.

Rechtsanwältin Wierig fragt: “Sehen Sie im Saal bekannte Gesichter”? B. sieht sich um und verneint.
Rechtsanwältin Pinar fragt nach deren Keller und Kellertür. Nach dem Umbau durch die Drei sei dort eine Brandschutztür gewesen, gibt B. an, keine einfache Holzverschlagtür mehr.
Rechtsanwalt Ilius spricht einen “Jutesack aus dem 3. Reich mit Hakenkreuz” aus dem Besitz des Zeugen an. Der sei in seiner Wohnung gehangen, bestätigt B., er habe ihn mal bei einer Entrümpelung gefunden. Ob ihm an der Wohnung der Frau Zschäpe Blumenkästen aufgefallen seien? Ja, die Frau Zschäpe hatte Blumenkästen, sagt B.
Von einem anderen Nebenklagevertreter wird der Zeuge auch nach Gesprächen gefragt, die eventuell Rückschlüsse auf die politische Einstellung Zschäpes erlauben würden. “Kann ich nichts zu sagen, sie war eine liebe gute Nachbarin, wenn sie die Gesinnung hatte, dann hat man das nie gemerkt”, sagt B.
Rechtsanwältin Lunnebach hakt zur Identifizierung der angeblichen Schwester und deren Freund nach. Sie hält dem Zeugen aus einer früheren Vernehmung vor: „Ihr Freund ist klein, untersetzt, kräftig, kurze Haare und ebenfalls an Arm und Rücken tätowiert.“ Lunnebach weist nun drauf hin, dass auf der Anklagebank der Ehemann der Frau sitzen würde, die B. damals identifiziert habe. Doch jetzt erkennt der Zeuge den (heute mit Vollbart dasitzenden) Angeklagten Andre E. nicht mehr.
Rechtsanwalt Lange fragt, ob er die Frau “Dienelt” auch mal woanders getroffen habe? “In der Innenstadt von Zwickau”, sagt B., alle drei seien mit dem Fahrrad unterwegs gewesen. Auch beim Pennymarkt habe er sie mal gesehen. Der Bäcker R. habe ihm auch erzählt, dass sie dort eingekauft habe. Ob bei den Besuchen der “Schwester” die zwei Herren auch dagewesen seien? Das kann B. nicht sagen.
Zum körperlichen Zustand der älteren Nachbarin E. [vgl. 29. Protokoll] führt B. aus, sie sei alleine Treppen hoch und runtergegangen, habe kleine Einkäufe selbst hoch- und runtergetragen und sei ab und zu spazieren gegangen mit Rollator, für Kurzstrecken habe sie einen Stock gehabt.
Andere Rechtsanwälte der Nebenklage fragen nach der ersten “Familienpizza”. Ob das bei der EM 2008 oder WM 2010 gewesen sei? B. weiß das nicht mehr. Ob sich Frau “Dienelt” dazugesetzt habe? Nein, sie habe gemeint, sie hätte keine Zeit. Ob sie auch Alkohol getrunken hat? Ja, Prosecco, Wein und Schaumwein.
Vorgehalten wird dem Zeuge B. auch, dass er der Polizei eine Proseccoflasche mit Fingerabdrücken der angeblichen “Frau Dienelt”, also Zschäpe, gegeben habe, die sie alleine, aber nicht an einem Abend ausgetrunken hätte.
Auf Nachfrage, ob er mal das griechische Restaurant im Erdgeschoss besucht habe, sagt der Zeuge: “Werden Sie bei mir nicht erleben, das soll nicht rassenfeindlich klingen, aber ich bin bei Knoblauch ein bissle allergisch. Mir reicht der Geruch.”
Schnell, so Olaf B, habe er Beate Zschäpe den Spitznamen “Dienelt-Maus”gegeben, sie habe gelächelt und sich geehrt gefühlt. B. sagt “Nein, es wurde nie gebaggert” und “Danke, ich bin glücklich geschieden.”
Den Angeklagten E. kenne er aus Zwickau nicht, sagt der Zeuge auf Frage von Rechtsanwältin Lunnebach: Nach Vorhalt von Rechtsanwalt Scharmer bestätigt Olaf B., er habe die Flasche mit den potentiellen Fingerabdrücken “Dienelts”/Zschäpes abgeben, nachdem er gehört habe, “dass auch die Sache mit dem Polizistenmord eine Rolle spielt. Zschäpe habe beim Zusammensitzen hinter dem Haus auch mal mehr getrunken, z. B. eineinhalb Flaschen Wein, redseliger sei sie dadurch aber nicht geworden.
Olaf B. bestätigt, einen VW-Kübelwagen mit “Eisernen Kreuzen” zu fahren. Er nennt sie “Hohheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland”, auch angesichts von Hitlerbild und dem Jutesack mit Hakenkreuz sehe er aber keine politischen Zusammenhänge. Dass Herr S. einen Aufkleber der NPD-Kampagne “Todesstrafe für Kinderschänder” gehabt habe, wisse er nicht.
Rechtsanwalt Heer fragt nach den “Beleuchtungsverhältnissen abends hinter dem Haus”, am Hauseingang und Eingang zum Keller. “Definitiv dunkel”, sagt B., Herr K. sei sogar aufgrund der unfertigen Baustelle gestürzt.
Rechtsanwältin Sturm fragt nach eventuellen Besucher_innen der im Haus wohnenden Frau E. Neben den Enkeln seien einmal pro Woche ältere Damen vorbeigekommen.

Rechtsanwalt Klemke will wissen, wieviel “der Stadt Zwickau der Abkauf des Mietvertrags” wert war (“Ne fünfstellige Summe”) und wann er “dieses Hitlerporträt aus dem Keller weggeholt” habe. Antwort B.:”Irgendwann hab ich den Antrag gestellt bei der Polizei und hat man mir genehmigt, den Keller leerzuräumen und da ist das gute Bild mitgezogen (…) zwei, drei Monate später (…) draußen stand Wachschutz und hat das beobachtet”.
Zuvor habe er einmal zusammen mit Polizei und Feuerwehr Bargeld und EC-Karte aus der Wohnung holen dürfen, erzählt B. auf Frage von Rechtsanwältin Schneiders. Wohllebens Anwältin interessiert sich danach für die Absperrungen nach dem Brand und die am Abend anwesenden Personen am Brandort: “Erst mit Autos und dann richtig, mit Flatterband und Bauzäunen, in der selben Nacht noch”, erinnert sich Busch, “200m nach da, 200m nach dort”. Und die einzigen zivil gekleideten Personen seien “Gaffer und Bekannte aus Zwickau-Weißenborn” gewesen.

Der Sachverständige Saß fragt nocheinmal nach den geselligen Runden im Keller oder hinter dem Haus: Jeden Tag hab es die gegeben, erzählt B, Zschäpe sei “unregelmäßig, zwei mal pro Woche, dann drei Wochen nicht” dabeigewesen, die Männer nie. Mit ihnen habe er sich ”nie unterhalten”, mit Frau Zschäpe habe er sich geduzt: “Ich war nicht traurig, dass ich mit den zwei keinen Kontakt hatte, ich hatte ja den Kontakt zu Frau Zschäpe, das hat mir gereicht”. Er habe sie mit den zwei gesehen, wenn sie Koffer gepackt hätten am Wohnmobil, er gehe davon aus, dass die “vernünftig miteinander umgegangen” seien. Mit Beate Zschäpe habe er ein “vernünftiges, nachbarschaftliches Verhältnis” gehabt und z. B. über einen “Blondinenwitz” gelacht.

Nach der Mittagspause ist um 13.30 Uhr der Zwickauer Polizeibeamte Ronny Bo. geladen, er hatte einen PC aus der Wohnung Frühlingsstraße 26 grob ausgewertet. In seiner Aussage berichtet er, er habe den PC forensisch kopiert, die Festplatte des sehr verrußten PCs sei noch lauffähig gewesen. Ein Windows XP-System mit dem Nutzer “PC” und Nutzer “Liese” sei installiert gewesen. Für den Benutzer “PC” sei ein Passwort gesetzt gewesen, für den Nutzer “Liese” nicht.“Liese” habe den Computer zuletzt am 4.11. benutzt und zwei mal gestartet. Der Internetverlauf habe er bis 2010 zurück einsehen können. Am 4.11. um 14.30 Uhr sei der Rechner ganz normal runtergefahren. Es habe ihn jemand ausgeschaltet, er sei nicht einfach stromlos geworden.
Zur UTC-Zeit 13.26 Uhr (Realzeit: 14.26 Uhr) sei der letzte Interneteintrag ins Protokoll geschrieben worden. Wegen der besuchten Internetseiten verwies der Zeuge Bo. auf eine umfangreiche Anlage auf DVD. Am 4.11. seien “vor allem nach Sachen bezüglich Unfällen gesucht” worden: “Autounfall Mitteldeutschland, Autounfall 1.11., wonach man nicht jeden Tag sucht” sowie nach einem Tierheim in der Zwickauer Gegend und nach Eintragungen zu Greenpeace und Bio-Tierhaltung. In einem Ausdruck der zuletzt besuchten Seiten, aus dem der Vorsitzende Richter Götzl zitiert, stehen u. a. die “Sachsen-Nachrichten”, “Sachsen News” “Promi-News”, “Bild”, “Sachsen-Radio”. Suchabfragen richteten sich u. a. nach “Greenpeace”, “gegen Pelze” (“peta.de”), “Biotierhaltung” (“MarktplatzMittelstand.de”), “Zwickau Biofleisch”  und “Zwickau News” (“Freie Presse”). Bei google wurde u. a. nach “Autounfall Sachsen 3110” gesucht und danach die Polizeinachrichtenseite “scouty” aufgerufen. Am 9. 5. 2011 sei um 19.19 Uhr und zuletzt am 14. 6. 2011 um 8.39 Uhr die Fahrplansuche der DB aufgerufen worden, auch ein Eintrag vom 10. 5. 2011 und die drei folgenden Eintragungen wiesen wegen einer “request journey time” auf Webseiten mit Fahrplänen hin. Auf Hinweis Götzls erzählt der Zeuge von google-Suchen vom 11. 5. 2003 (“Eintritt Disneyland Paris”), 17. 5. 2011, 9.24 Uhr (“Campingplatz Mecklenburg VP Surfen”) und 22. 5. 2011, (“Zelten”, “Mietwohnwagen”, “Steilwandzelt Chiemsee plus”, “Steilwandzelt für 8 Personen”, “Camping Wulfener Hals”). Am 21. 6. 2011 sei bei google nach “Olaf Busch” und “Campingplätze Eisenach” gesucht worden.
Götzl hält aus der Akte noch vor, wonach sich eine Suche am 13. 10. 2011 auch der Frage “welche Daten finden sich auf der neuen Gesundheitskarte” gewidmet hätte. Der Polizeibeamte Bo. bestätigt, es gebe ein Eintrag zu der Webseite “Bundesregierung.de”, genauer zum Titel: “Elektronische Gesundheitskarte kommt”.
Götzl erwähnt drei Suchen zu den Begriffen “Sturz vom Dach” sowie “Arbeitslosengeld”. Letzteres sei eine wikipedia-Suche vom 24. 10. 2011 gewesen, außerdem sei am 24.10.2011 bei google nach “ATU Zwickau” gesucht worden. Götzl geht mit dem Zeugen Teile der Anlage durch, demnach wurde auch nach Tierheimen gesucht bzw. entsprechende Seiten aufgerufen,  am 4. 11. ab 13.01 Uhr beispielsweise die Webseite des Tierheims Fielau.
Auf Nachfrage des Bundesanwaltschaftsvertreters Schmidt berichtet der Zeuge, dass er sich die temporären Daten aus Zeitgründen am 6. 11. nicht mehr habe anschauen können, danach sei das Verfahren ja weitergereicht worden.
Rechtsanwalt Scharmer verweist auf Webseiten, die vor dem 4. 11. 2011 aufgerufen worden seien: Webseiten der Brigitte mit Krankheiten: “Eierstock, Zysten”. Götzl ergänzt ein Datum (29. 9. 2011, 10.22 Uhr). Der Zeuge Bo. bestätigt das. Auf Nachfrage von Rechtsanwalt Narin gibt er an, es seien keine “Zugangsdienste” gespeichert gewesen.

Nach einer zehnminütigen Pause folgt um 14.45 Uhr die Vernehmung von Thomas Redmer, Kriminalhauptkommissar beim sächsischen LKA.
Ende November 2011 hatte es eine Anfrage der BAO Trio beim sächsischen LKA nach einem Gefährdungsgutachten gegeben. Eine solche Expertise zur Gefährdungsbeurteilung der Explosion mit Brandfolge in der Zwickauer Frühlingsstr. 26. fertigte er 2012 schließlich nach einer Verfügung der Generalbundesanwaltschaft an mit den Schwerpunkten: “Gefährdung Dritter, Fragen der Zündung, Gefährdung durch Munitionsteile”. Die Unterlagen dazu seien von der Polizei Zwickau und von Feuerwehren gekommen sowie aus Teilgutachten der LKAs und des BKAs.
Es sei ein Explosionsereignis gewesen mit einem vollkommenen Zerstörungsgrad der oberen Wohnung, es sei nicht nur zum Brand gekommen sondern zum Einfallen der Außenwände durch eine Druckwelle. Neben der Druckwellenausbreitung habe es eine sehr starke thermische Zerstörung gegeben, mit einem Brand auf der darüberliegende Etage, dem Dachstuhl.
Eine Person habe sich im 1.OG der Frühlingsstraße 26a befunden, unmittelbar an der Trennwand, die die entsprechende Rissbildung aufweist. Weiterhin gebe es einen Aktenvermerk, dass ein Fahrradfahrer die Straße langgefahren sei zum Zeitpunkt der Explosion, dieser habe ambulant behandelt werden müssen wegen eines Schocks. Die Personen im OG, so der Zeuge, wären “erheblich gefährdet” gewesen, sie hätten “kaum eine Chance gehabt”, das Gebäude, das keinen zweiten Rettungsweg hatte, gefahrlos zu verlassen. “Die Person hat einfach nur Glück gehabt”, denn, so Redmer, “es hätte durchaus sein können, dass eine weitere Explosion auch die Zwischenwand zerstört hätte”.

In der Wohnung sei großflächig Benzin ausgeschüttet worden, das Benzin-Luft-Gemisch hätte gezündet werden können durch u. a. eine Flamme, Elektrostatik oder einen Sprengsatz (“USBV” = Ungewöhnliche Spreng- oder Brandvorrichtung) etc. Die Frage der Zündung sei jedoch ungeklärt: “Wir haben keine Lunte gefunden und keine Spuren im Flur”. Es gebe einige Materialien im Asservatenverzeichnis, “die hätte man in Augenschein nehmen können, ob sie zur Zündung verwandt wurden”. Auch die Munitionsteile und Waffen müssten miteinbezogen werden: “Wenn sich eine Patrone löst, kann das eine Gefährdung sein, das Projektil muss ja irgendwohin gehen. Wenn eine Waffe thermisch belastet wird und die ist unter Ladung, dass die Waffe aufhört zu schießen, passiert erst, wenn keine Patrone mehr drin ist oder sich der Auswurf verklemmt.” Dies habe er angesichts des Termindrucks jedoch alles nicht mehr einbezogen.
Götzl fragt nach einer Videodatenaufbereitung. Der Zeuge bestätigt, es gebe mit einem Handy gemachte Filmaufnahmen, auf denen man schon den”großflächigen Abbrand und die eingefallenen Wände, Ziegelsteine im öffentlichen Verkehrsraum” sehen würde und wie “große Bereiche der Wohnung brennen”.
Richter Götzl zitiert, die Feuerwehr sei um 15.11 Uhr alarmiert worden, von 15.15 bis 16.05 Uhr sei die Brandbekämpfung gewesen. Der Zeuge ergänzt, es habe nicht “20 Minuten, bis ein Raum im Vollbrand steht” gedauert, “sondern in kürzester Zeit brannte nahezu die gesamte Etage”.
Götzl will sich den geläufigsten Zündquellen widmen. Redmers Antwort: “speziell hier kommt in Frage: offene Flamme, Schaltvorgänge elektrischer Geräte, elektrostatische Entladung eher nicht , es kann aber auch eine USBV verwendet worden sein”.
Für solch eine Explosion bedürfe es einer gewissen Zeit, bevor sich ein zündfähiges Dampf-Luft-Gemisch von Benzin bilden könne, nach seiner Erfahrung mindestens fünf Minuten. Den typischen Brandspuren zufolge in den “relativ großen Bereichen Katzenzimmer, Schlafzimmer, Wohnzimmer, Gang” seien seiner Erfahrung nach wohl mindestens fünf bis zehn Liter Benzin verwendet worden. Seine Erfahrung beruhe unter anderem aus über 100 Originalbrandversuche, die er im LKA habe durchführen können.
“Derjenige, der das gemacht hat, muss ja den Kanister ausleeren. und es ist nicht ganz einfach, sich nicht selber mitzubenetzen”, beschreibt Redmer die Gefahr der Selbstverletzung: “Derjenige, der das macht, entweder er hat Glück gehabt oder er hat Übung.”
An den asservierten elektrischen Geräten, wie Toaster oder Heizgerät, seien keine Spuren vorhanden gewesen, die auf eine Verwendung als Zündquelle sprechen würden. Eine USBV sei laut Asservatenliste nicht gefunden worden. Was das Zünden mittels einer Lunte angehe: Auf dem Fußboden seien keine Spuren zu sehen gewesen und der Brandmittelspürhund habe im Flur an der Tür nicht angeschlagen, hier sei also kein Benzin ausgeschüttet gewesen.
Seinen Unterlagen zufolge sei zwischen den Gebäudeteilen keine Brandschutzmauer gewesen, antwortet Redmer auf Frage von Staatsanwältin Greger (BAW). Dass das Brandgeschehen genau wie das Explosionsgeschehen nicht beherrschbar gewesen sei, bestätigt der Zeuge: “Man kann vollständig ausschließen, dass der Brand sich nur auf die Wohnungsgegenstände beschränkt hätte”.
Lediglich eine Gefährdung der Nachbarin Frau E. durch Rauchgase sei als “relativ gering” einzuschätzen, die Baukonstruktion”hätte einem Brand für eine gewisse Zeit standgehalten ohne Gasdurchdringung”, über die Risse in der Wand seien “keine größeren Rauchgasmengen” gegangen.
Das Explosionsereignis hätte ohne Eintreffen der Feuerwehr noch viel schlimmer ausfallen können. “Die Druckwelle hat sich z. B. nicht ins benetzte Wohnzimmer ausgebreitet (…) ohne Feuerwehr hätte man mit einer vollständigen Zerstörung des Wohnhauses kommen können, sowohl 26 als auch 26a.”
Rechtsanwalt Scharmer hätte gerne eine Einschätzung, ob Teelichter als Zündquelle in Betracht kommen könnten, wie der Zeuge Lenk in Betracht gezogen hätte. Redmer hält dies für “unwahrscheinlich”: “Die Dämpfe von Benzin und Luft sind schwerer als Luft und bewegen sich im Bereich des Bodens. Kippe ich was aus und unten stehen Teelichte, erreiche ich einen sofortigen Abbrand und die Person hätte sich dann mit Sicherheit verletzt.”
Auf Nachfrage von Seiten der Nebenklage sagt Redmer: “Brandstellen direkt vor der Tür hab ich nicht gesehen, aber es wurde Benzin nachgewiesen” und angesprochen auf einen möglichen “Kamineffekt” im Treppenhaus: “wenn die Flammen das Treppenhaus erreicht hätten. Also für die Personen in der oberen Etage bzw. im Dachgeschoss wäre es eine sehr große Gefährdung gewesen, zudem sind Rauchgase früh durch ein Dachfenster eingedrungen”.
Der Sachverständige Setzensack fragt nach “markanten Brandspuren bis zur Wohnungstür” im rechten Flur. Diese “Rußspuren an der Badtür” erklärt Redmer als durch Löschwasser verursacht: “Das ist paradox. Aber auf dem Löschwasser kann was rumschwimmen”. Die von Setzensack erwähnte “Brandspur an der Küchentür, an der Katzenklappe” kann der Zeuge “nicht interpretieren”.

Götzl kündigt an, den Zeugen erneut zu laden. Fortgesetzt wird die Verhandlung mit Frau R. aus Zwickau, einer Augenzeugin.

Am 4. 11. 2011 sei sie um ca 15.00 Uhr aus der Stadt rausgefahren. In der Frühlingstraße sei die Straße voller weißer Rauch gewesen. Sie sei aus ihrem Auto ausgestiegen. In dem Moment sei Beate Zschäpe um die Ecke gekommen: “Ich habe sie angesprochen, weil ich erschrocken bin, ich sah schon Flammen aus dem Dachgeschoss kommen”. Die Zeugin R. habe gesagt, “hinter Ihnen brennts, wir müssen die Feruerweh alarmieren”. Zschäpe habe sich umgedreht und sei dann in die andere Richtung fortgelaufen. Kurz zuvor sei noch eine Nachbarin dazugekommen. Zschäpe habe zwei Katzenkörbe in der Hand gehabt, sie auf den Fußweg gestellt und davon gesprochen, in dem Haus wäre noch ihre Oma und sie müsste nochmal schauen. Sie habe sich dann umgedreht und sei beim Nachbarhaus (Hausnummer 22) um die Grundstücksecke gelaufen, habe dabei wohl eine dunkle Hose und eine dickere Jacke getragen. Zschäpe habe sie damals nicht gekannt, aber zwei, drei Tage später sei ihr Gesicht in Zeitung und Fernsehen zu sehen gewesen. Zschäpes Verhalten sei “ganz normal, nicht außergewöhnlich” gewesen, “eigentlich ein freundlicher Gesichtsausdruck”. Sonst habe sie nichts weiteres gesagt.
Götzl geht mit der Zeugin deren Aussage bei der Polizei am 4. April 2012 durch sowie eine dort angefertigte Skizze und damalige Lichtbildvorlagen.
Rechtsanwalt Heer will sich die Angabe “kam um die Ecke” präzisieren lassen und auf einer Skizze anzeigen. Außerdem fragt er u. a. nach, wie lange die Unterhaltung gedauert habe. “Zehn Sekunden, es ging sehr schnell” und “Oh weh, meine Oma ist noch im Haus”, habe Zschäpe gesagt, antwortet die Zeugin. Heer will außerdem wissen, in welcher Fernsehsendung sie Beate Zschäpe erkannt haben will. Die Zeugin erinnert sich noch: “Regionalnachrichten (…), zum Beispiel im mdr”.

Der Verhandlungstag endet um 17.19 Uhr.

Nebenklage-Vertreter RA Scharmer erklärt Zeugen Olaf B.:

„Es ist kein Wunder, dass Olaf B. Frau Zschäpe „ganz normal“ vorkam. Denn rechtes Gedankengut war in der Frühlingsstraße in Zwickau mehr als salonfähig. Man traf sich unterm Hitlerbild zum täglichen Trinkgelage. Niemand störte sich daran. Es war einfach für das Trio hier unterzutauchen – denn sie fielen in diesem Umfeld nicht auf. Die Aussage zeigt die perfide Normalität rechten Gedankengutes im Umfeld des Trios. Der Grieche „stinkt“. Der Polizei hilft man wegen des Polizistenmordes, nicht etwa auch wegen der neun ermordeten Migranten oder Deutschen mit Migrationshintergrund. Zschäpe wird durch die Aussage belastet, denn die Anklage wirft ihr gerade die Legendierung der Drei und damit die Organisation des Lebens im Untergrund vor.“

    » «