Protokoll 131. Verhandlungstag – 29. Juli 2014

0

Thomas Rothe, früherer Wohnungsgeber der drei Untergetauchten, musste heute zum zweiten Mal in München aussagen – an Details oder Namen wollte er sich aber wieder nicht erinnern können. Er wird aber erneut anreisen müssen, da seine Aussage wegen dem zweiten Zeugen des Tags unterbrochen wurde. Der frühere Ermittlungsrichter beim BGH Schaffert sagte über die Verkündung des Haftbefehls für 2011 aus. Aufgrund der angeblich mangelhaften Befragung des Zeugen durch das Gericht stellte die Verteidigung Zschäpe einen Befangenenheitsantrag gegen den kompletten Senat, inkl. der Ergänzungsrichter_innen. Am Ende des Tages verweigerte der Bruder des Angeklagten , , die Aussage. Während er am Morgen noch das Gerichtsgebäude mit einem T-Shirt „Brüder schweigen – Gefangenenhilfe“ betreten hatte, trug er dieses später im Saal nicht mehr. „Brüder schweigen“ spielt zum einen auf das Treuelied der SS an, zum anderen war auch die neonazistische US-Terrorgruppe „The Order“ unter dem Namen „Brüder Schweigen“ bekannt.

Zeugen:

  • Thomas Rothe (Unterbringung Böhnhardt, Zschäpe, Mundlos in Chemnitz im Jahr 1998)
  • Dr. Wolfgang Schaffert (Richter BGH, Vernehmung Matthias Dienelt, Eröffnung des Haftbefehls)
  • Maik Eminger (Bruder des Angeklagten André Eminger)

Als Besucher ist wieder der Neonaziaktivist Enrico Marx anwesend, er trägt ein Shirt der neonazistischen „Gefangenenhilfe“, am rechten Ellbogen ist ein „Schwarze Sonne“-Tattoo zu sehen. Der Verhandlungstag beginnt um 9.50 Uhr. Wohllebens Verteidigerin Schneiders ist nicht anwesend.

Dann wird die Vernehmung des Zeugen Thomas Rothe (100. Verhandlungstag) fortgesetzt. Richter Götzl ruft Rothe die Belehrung in Erinnerung, dann sagt er, es habe das Verfahren der StA Dresden gegeben, Tatvorwurf sei, dass Rothe als Mitglied der Band Blitzkrieg B&H unterstützt haben solle. Die Verjährung betrage fünf Jahre, Rothe sei hierzu zuletzt am 12.8.2008 vernommen worden, so dass am 12.8.2013 Verjährung eingetreten wäre. Rothe: „Ich habe aber noch nie in einer Band gespielt.“ Dann geht Götzl auf eine Vernehmung Rothes durch das BKA 2012 ein. Vorhalt: Die Frage, ob er Anfang der 90er auch schon in der rechten Szene gewesen sei, habe Rothe bejaht, schon immer, er sei ja auch mit den Leuten aufgewachsen; er habe auch unpolitische Freunde gehabt, auch Punks, mal so, mal so. Rothe bestätigt das. Vorhalt: Daran habe sich im Großen und Ganzen nichts geändert. Rothe: „Bis jetze.“

Vorhalt: Sie hätten ja mit mehreren zusammen in einem Haus gewohnt, „Mucke“, also der Graupner, ein Richter, in der Friedrich-Viertel-Straße 85, das seien fünf, sechs Wohnungen gewesen, wo sie mit Freunden gelebt hätten, das Haus gebe es nicht mehr. Rothe bejaht das. Götzl fragt nach Andreas Graupner. Rothe: „Den kannte ich halt.“ Es sei möglich, dass der in einer Band gespielt habe. Auf Frage nennt Rothe die Bandnamen „Noie Werte“ und „AEG“, er sei sich nicht sicher. Vorhalt: Graupner und er selbst hätten im Erdgeschoss gewohnt, da habe noch Jan Richter gewohnt, Ronny Sch., ein Jörg Richter und ein , da wisse er aber nicht, wie der Name geschrieben wird. Auf Frage zum Namen Richter sagt Rothe, das seien halt Freunde gewesen. Auf die Frage, ob die in einer Band gespielt haben, sagt Rothe, das wisse er nicht. Ronny Sch. habe nie in einer Band gespielt, der sei auch ein Freund von klein auf, wohne jetzt, glaube er, in München irgendwo. Der Ingolf Wecke wohne, glaube er, in Anklam irgendwo.

Vorhalt: Auf Frage, wie er Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe kennengelernt habe, habe Rothe angegeben, auf Partys halt, so bei der Bundeswehrzeit oder kurz danach, so Mitte der 90er. Richtig kennengelernt habe er die, als die bei ihm gewesen seien, es könne sein, dass er sie mal vorher gesehen habe, das sei ihm nicht so bewusst gewesen zumindest. Vorhalt: Er habe die vom Sehen gekannt, kein näherer Kontakt, er habe gewusst, dass die aus Thüringen kamen, man habe sich gegrüßt. Rothe: „Ja.“ Vorhalt: Vom Bund zurückgekommen habe er kurz bei seinen Eltern gewohnt, dann sei er in die Friedrich-Viertel-Straße gezogen, habe dort von Januar oder Februar 1996 bis 2002 gewohnt. Rothe: „Weil das Haus damals weggebrochen wurde.“ Götzl fragt nach dem „Bereich Stadtmauer“. Da fahre man mit der Bahn vorbei, so Rothe, von der Friedrich-Viertel-Straße sei das eine Haltestelle.

Vorhalt: Er habe erst kurz vor deren Auszug bei ihm davon erfahren, dass die Drei untergetaucht sind. Er könne sich nicht erinnern, dass er sowas gesagt habe, sagt Rothe dazu. Vorhalt: Er habe sie auf jeden Fall nicht darauf angesprochen weil es ihm zu der Zeit egal gewesen sei, was da in Jena los ist, das mit der Garage habe er erst später erfahren, die hätten nur mal angedeutet, dass sie so eine Puppe aufgehängt haben. Rothe: „Richtig.“ Götzl fragt, was Rothe damit meint. Erst versteht Rothe die Frage nicht, dann sagt er, durch die Nachrichten im Fernsehen habe er das mitbekommen, das sei ja in den Nachrichten gekommen. Seines Wissens sei das 2003 eingestellt worden, was in Jena war. Das habe er in den Nachrichten erfahren, so Rothe auf Frage, irgendwann 2003.

Götzl sagt, beim letzten Mal habe Rothe geschildert, nach deren Auszug habe er später trotzdem Kontakt gehabt. Er habe zunächst keinen Kontakt gehabt, so Rothe, dann habe er sie später durch Zufall beim Fahrradfahren getroffen und dann zwei-, dreimal getroffen. Das sei im Stadtpark gewesen. Götzl: „Wer war da dabei?“ Rothe: „Die zwee Kerle bloß.“ Er verneint, Zschäpe beim Fahrradfahren auch mal gesehen und sie in Chemnitz mal getroffen zu haben. Götzl fragt, ob Rothe in Chemnitz nur Mundlos und Böhnhardt getroffen habe, was der Zeuge bejaht. Vorhalt: Dann habe er den Mundlos mal im Heckertgebiet getroffen beim Sport, Joggen oder Radfahren. Das sei ja das Gleiche wie Stadtpark, Heckertgebiet, so Rothe, entweder habe er bloß Mundlos getroffen oder alle beide, das sei ja schon 14 Jahre her. Auf Frage, wie viel Zeit da seit dem Auszug vergangen sei, sagt Rothe: „Zwei, drei Monate.“ Vorhalt: Ein paar Monate, nachdem sie aus der Wohnung raus seien, habe Mundlos Rothe mal besucht, er habe Rothe die Handynummer gegeben, man habe Spiele und Filme getaucht. Götzl fragt, ob darüber gesprochen wurde, wo sie untergekommen sind. Das habe er jetzt nicht gewusst, so Rothe, er sei, wie gesagt, dann später nochmal in Zwickau gewesen, aber in Chemnitz nirgendwo.

Götzl: „Kennen Sie die Wolgograder Allee 76?“ Rothe sagt, er kenne die Straße, sei da aber noch nie in einer Wohnung gewesen. Götzl fragt, ob darüber gesprochen wurde, ob Rothe mit anderen über diese Treffen sprechen kann. Das könne sein, sagt Rothe, aber er wisse es nicht mehr, er habe sich immer alleine mit denen getroffen, so sei das vereinbart worden. Was andere gemacht haben oder wer, das wisse er nicht. Vorhalt: Er, Rothe, habe nicht gewusst, wo die Drei wohnten, aber er habe schon gewusst, dass sie gesucht werden. Rothe: „Ich weiß das jetzt noch nicht, wo sie da gewohnt haben.“ Er verneint, mit jemanden gesprochen zu haben, dass er Mundlos und Böhnhardt getroffen hat. Die Frage, ob das Thema zwischen ihm und den beiden war, verneint Rothe, es sei halt wegen den Spielen und DVDs gewesen, die sie getauscht hätten. Götzl sagt, im Protokoll sei immer nur die Rede von Mundlos. Größtenteils, so Rothe, es könne sein, dass vielleicht Böhnhardt mal dabei war. Meistens hätten sie nur die Spiele ausgetauscht.

Vorhalt: Man habe sich wechselseitig angerufen, wobei Mundlos öfter ihn angerufen habe und ihm gesagt habe, wo man sich treffe. Rothe: „Wie gesagt, so oft wars ja nicht, wie wir uns getroffen haben.“ Vorhalt: Es könne auch sein, dass ihr erstes Treffen nicht zufällig war, sondern dass Mundlos bewusst zu ihm gekommen sei. Er wisse es nicht mehr, so Rothe. Götzl fragt, was denn die Grundlage der Aussage sei. Rothe sagt, wegen der Spiele und DVDs, dass der ihn bewusst getroffen habe, oder eben zufällig. Zu Zwickau hält Götzl vor: Rothe sei mit dem Zug nach Zwickau gefahren und die hätten ihn abgeholt. Es könne sein, so Rothe, dass alle zwei da waren oder Mundlos alleine. Vorhalt: Von dort seien sie zu Fuß gegangen. Rothe sagt, er habe da schon gesagt dass er sich nicht erinnern könne. Er sei nach dem Fußboden gefragt worden und ob er Babyschreie gehört habe. Das sei für ihn eine ganz normale Wohnung gewesen, man habe ein bisschen „gezockt“, einen Kaffee getrunken. Vorhalt: Zur Wohnung könne er nicht viel sagen, sich nicht richtig erinnern, es sei ein Altbau und Mehrfamilienhaus gewesen mit einer Art Hintereingang, die Wohnung habe sich Erdgeschoss befunden. Rothe: „Ja.“ Vorhalt: Vom Bahnhof seien es ca. 15 Minuten zu laufen gewesen, er sei ja nur zwei, dreimal da gewesen; Mundlos habe ihn immer abgeholt, sie hätten sich in der Stube zusammengesetzt und kurz unterhalten, es seien nur ein, zwei Stunden gewesen. Rothe bestätigt die Vorhalte.

Auf Frage sagt er, er sei aus der Friedrich-Viertel-Straße 85 2004 oder 2005 ausgezogen. Götzl hält aus dem Melderegister vor, dass er von 1995 bis 2002 da gewohnt habe. Das könne sein, so Rothe, er sei bei der Bundeswehr gewesen und sei vorher erst vom Bodensee wieder nach Sachsen gezogen. Götzl hält die Frage vor, ob Mundlos Rothe mal über andere Leute ausgefragt habe. Rothe sagt, er könne sich nicht erinnern. Götzl: „Ist denn über andere mal gesprochen worden bei den Treffen?“ Rothe: „Nicht dass ich wüsste.“ Vorhalt der Antwort: Das könne schon sein, er habe damals ja auch so ein Heft gemacht. Es könne sein, so Rothe dazu, dass da ein Artikel drin stand, was der habe wissen wollen. Vorhalt: Das Heft habe „Sachsens Glanz“ geheißen, bis es verboten worden sei, er habe etwas von „Mosaik“ verwendet. Das eine Heft, so Rothe, da seien ihm von der Polizei 30.000 DM angedroht worden. Er habe mit „Mosaik“ geredet, dass er die Hefte vernichte und dann sei das geregelt gewesen. Es könne auch sein, dass Mundlos von ihm eine Ausgabe gekriegt hat. Er sei sich aber nicht mehr sicher. Götzl fragt, ob bei den Besuchen in Zwickau über die Lebensumstände der drei Personen gesprochen wurde, wovon sie leben, was sie machen, Kontakte. Das verneint Rothe. Götzl fragt, ob Rothe weiß, ob da ein Namensschild an der Tür war. Er sei schnell rein, da gucke er nicht nach, sagt Rothe, und so oft sei er ja auch nicht dort gewesen. Auf Frage sagt Rothe, 2000 oder 2001, wo er ausgezogen sei, sei er seitdem nie mehr da gewesen, er sei ausgezogen und habe nie wieder Kontakt gehabt sozusagen. Das habe Götzl, glaube er, letztes Mal auch schon gefragt. Das sei aber, wie gesagt, schon 15 Jahre her.

Götzl fragt nach und Rothe sagt, er kenne die vom Namen und vom Sehen her bloß. Dann fragt Götzl nach Den kenne er vom Namen und vom Sehen her, flüchtig. Auf die Frage, woher, sagt Rothe, von einem Konzert oder irgendwas und jetzt von den Medien. Er verneint, dass bei Gesprächen mit Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe von den genannten Personen die Rede gewesen sei. Er bejaht, Jan Werner zu kennen. Götzl sagt, Rothe solle erzählen. Er kenne den seit der Kindheit, nach der Jugendzeit, wo er wieder hergezogen sei vom Bodensee, Anfang der 90er Jahre. Er kenne ihn durch die Musik und von Konzerten. Götzl fragt, was der mit Musik und Konzerten zu tun hatte. Der habe die veranstaltet, so Rothe, und er selbst sei dort meistens als Besucher gewesen. Götzl: „Und wenn Sie nicht Besucher waren?“ Rothe: „Wie, nicht Besucher?“ Götzl erläutert und Rothe sagt, später sei er Saalschutz gewesen und habe gewischt, Bier ausgeschenkt, das seien zwei, drei Konzerte gewesen. Die Frage, ob Werner ein Freund ist, bejaht Rothe, er sehe ihn bloß noch flüchtig, z.B. auf einer Tattoo-Messe. Früher habe er ihn bei Konzerten gesehen, so Rothe auf Frage, seitdem er ausgezogen sei, das sei 13, 14 Jahre her, sei er nicht mehr auf Konzerten gewesen. Auf Nachfrage sagt er, die habe nicht nur Werner veranstaltet, da sei der Starke, glaub er, auch mit dabei gewesen. Götzl fragt, wie er das verstehen solle. So ein Konzert, antwortet Rothe, könne man nicht bloß zu zweit machen. Am Anfang habe er selbst die nur besucht, zum Schluss habe er selbst zwei, drei Konzerte mitgemacht, mal eine Band abholen, Bier ausschenken, eine Übernachtung. Götzl: „Von welcher Zeit sprechen wir denn jetzt, vor dem Auszug?“ Das bejaht Rothe, wo B&H verboten worden sei, da sei er nie mehr bei Konzerten gewesen. Vorher sei er Gast gewesen und die letzten zwei, drei Konzerte habe er halt mitgeholfen.

Götzl fragt nach Bands und Rothe spricht von „Celtic Warrior“, das sei eine englische Band, „Legion of St. George“, „Fortress“, die würden aus Australien kommen, und ein paar deutschen Bands. Götzl fragt, welche deutschen Bands Rothe in Erinnerung habe. „Kampfzone“, glaube er, „Patrioten“, er wisse gar nicht mehr, wie die alle heißen. Er verneint, zu wissen, ob Werner Kontakt zu Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe hatte. Auf Frage, ob er sich mit Jan Werner mal über die Drei unterhalten hat, sagt Rothe, das wisse er nicht, es könne sein, was mal im Fernsehen gekommen sei. Er habe sich mit denen, wie gesagt alleine getroffen. Ob mal das Untertauchen oder wo die sich aufhalten könnten, Thema gewesen sei, fragt Götzl. Er habe bis jetzt nicht gewusst, wo die in Chemnitz gewesen seien, antwortet Rothe, es habe ihn nicht interessiert: „Ich kann mich da nicht erinnern, dass ich mit dem irgendwas gequatscht habe.“ Götzl fragt, ob nach dem Untertauchen von Bekannten, Freunden mal die Rede davon gewesen sei, ob Waffen besorgt werden sollen. Rothe: „Nö.“ Götzl fragt, ob im Zusammenhang mit Werner mal Waffen Thema waren, dass der darüber verfügen könnte. Das wisse er nicht, er könne sich nicht mehr erinnern, so Rothe: „Ich habe mit Waffen nie was zu tun gehabt. Außer bei der Bundeswehr.“

Götzl: „Wissen Sie, ob Jan Werner irgendwelchen Organisationen angehörte?“ Der habe damals, glaube er, B&H mitgemacht, mit dem Starke damals, sagt Rothe. Götzl fragt nach der Funktion Werners. Rothe sagt, er, Rothe, sei nur bei zwei, drei Konzerten gewesen zum Schluss, dann sei das verboten worden, er sei da sozusagen fast nicht mehr dabei gewesen. Götzl fragt, ob Jan Werner eine leitende Funktion hatte, und wieder spricht Rothe von den zwei, drei Konzerten, die er mitgemacht habe. Götzl sagt, es gehe darum, was Rothe wisse über Werner und B&H. Das wisse er nicht, sagt Rothe, er wisse nicht, wie die aufgebaut war, Strukturen, es habe ihn nicht interessiert, wer der Chef ist, er habe drei Konzerte mitgemacht, dann sei es verboten worden. Vorhalt: Auf die Frage nach der Skingruppe „Chemnitz 88“ habe Rothe gesagt, ja, da habe er dazu gehört. Ja, da sei er mit dabei gewesen, das habe er letztes Mal auch gesagt, so Rothe. Ob das „88“ heißt oder „89“ sei ihm egal gewesen, das seien Freunde gewesen. Vorhalt: Es gebe keine Mitgliedschaft, das sei eher ein loser Zusammenhalt von Rechten, Hauptmerkmal seien Partys und Konzerte gewesen. Das bejaht Rothe. Götzl fragt, was die „88er“ gemacht haben. Rothe: „Konzerte und Partys.“ Auf die Frage, was sie sonst gemacht hätten, sagt Rothe, sie hätten ja auch noch arbeiten müssen. Rothe: „Es gibt welche, die denken links und welche die denken rechts und welche die ganz normal sind.“ Das sei auch heute noch so. Vorhalt: B&H und „88er“ das habe für ihn, Rothe, zusammen gehört. Weil sie die Konzerte zusammen besucht hätten, sagt Rothe dazu. Außer Werner und Starke seien der Richter, der „Mucke“, die ganzen Chemnitzer mit dabei gewesen.

Auf Frage, ob er mit Mundlos über Konzerte geredet hat, sagt Rothe, es könne sein, dass der ihn nach dem „Sachsens Glanz“ gefragt hat. Vorhalt: Und er habe dem Mundlos auch darüber berichtet, wo er so war, Konzerte z.B. Das stehe in dem Heft ja drin. Er sei in Zwickau, in Brandenburg auf Konzerten gewesen, dann habe er das erzählt. Da seien auch Berichte von unpolitischen Konzerten drin gewesen und Interviews mit Punkbands aus Malaysia, „das war gemischt“. Er verneint, dass die Mehrzahl der Konzerte dann politisch gewesen seien. Götzl sagt, so verstehe er aber Rothes Aussage. In dem Heft seien politische und unpolitische Konzerte drin gewesen, so Rothe darauf. Auf Frage nach Beispielen sagt Rothe, „Fortress“ und „Celtic Warrior“ seien politische Konzerte, unpolitische seien „Blood for Blood“, „Discipline“ usw. Götzl wiederholt den Vorhalt, dass B&H und die „88er“ für Rothe zusammen gehört hätten. Rothe: „Am Schluss.“ Auf Frage, wer sich denn in Chemnitz vor allem um Konzerte gekümmert habe, wiederholt Rothe, dass er sich bei drei Konzerten auch mit darum gekümmert habe, etwa um Saalschutz. Götzl sagt, Rothe habe Werner und Starke genannt, und Rothe sagt, mit denen sei er meistens dort gewesen. Götzl fragt nach weiteren Personen, die besonders aktiv waren, aber Rothe sagt, mehr wisse er nicht. Götzl: „Ja, waren Sie regelmäßig bei den Konzerten?“ Wieder spricht Rothe davon, Gast gewesen zu sein und die letzten drei mitgemacht zu haben. Götzl: „Wer hat sie damals gebeten mitzumachen?“ Rothe sagt, das seien Starke und Werner gewesen, man habe den gleichen Weg gehabt mit dem Auto aus Chemnitz: „Und dann wurde es verboten und dann hatte ich nie wieder was damit zu tun.“

Götzl fragt, ob sich Rothe an eine Situation erinnere, dass Starke aus der Haft entlassen worden wäre, eine Feier oder ein besonderes Treffen. Rothe: „Nö, nicht dass ich wüsste.“ Auf die Frage, ob er mit Starke darüber gesprochen hat, dass die Drei nicht mehr in seiner, Rothes, Wohnung sind, sagt Rothe, er habe mit dem Starke nicht mehr soviel Kontakt gehabt, „weil anderweitig irgendwas war, wie Gefängnis oder so“. Es könne sein, aber er erinnere sich nicht mehr. Götzl hält aus einer Vernehmung von Starke vor: Dann seien sie verschwunden gewesen, Rothe habe ihm, Starke, nur gesagt: die sind weg. Rothe: „Kann möglich sein.“

Die „“ () sage ihm bloß vom Hörensagen etwas, er wisse, dass es die gab. Vorhalt: Die kenne er, Rothe, man habe sich halt bei Partys gesehen, wer dazu gehörte weiß ich nicht, außer halt die Brüder André und Maik. Götzl: „Wer ist damit gemeint?“ Rothe: „Er hier und sein Bruder.“ Es könne sein, dass er Susann Eminger kennt, vom Sehen bloß, so Rothe auf Frage. Götzl fragt, ob sich Rothe mal mit André Eminger, über Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe unterhalten hat. Rothe: „Nicht dass ich wüsste.“ Er könne sich nicht mehr erinnern, er gehe davon aus, dass nicht. So gut habe er André Eminger auch nicht gekannt, von Konzerten und Partys halt. Man habe sich mal getroffen, ein Bierchen getrunken. Götzl: „ist über die politischen Aktivitäten André Emingers auch gesprochen worden?“ Rothe verneint das. Götzl fragt, was der Satz „außer halt die Brüder André und Maik“ bedeutet, dann wisse Rothe ja etwas. Rothe: „Dass die die Weiße Dingsda hatten.“ Die hätten da auch so ein Fanzine gemacht, er wisse nicht, wie das heißt. Und auf Partys und Konzerten habe man sich getroffen und ein Bierchen getrunken. Das sei aber mindestens 15 Jahre her. Götzl fragt nach den Tätowierungen Emingers. Einzelheiten habe er nicht in Erinnerung.

Zur Band „Blitzkrieg“ sagt Rothe, das sage ihm etwas, denn da sei 2006 eine Hausdurchsuchung bei ihm gemacht worden. Götzl: „Was sagt Ihnen das?“ Rothe: „Dass die Musik gemacht haben.“ Götzl sagt, er müsse immer alles nachfragen und er frage nur ungern nach. Er kenne da einen, zwei, die da Mitglieder seien, sagt Rothe. Auf Nachfrage sagt Rothe, der Richter, der bei ihm im Haus gewohnt habe und ein und sein Bruder, die seien, glaube er, Geschwister. Götzl: „Von wem?“ Rothe: „Von dem Richter.“ Götzl fragt, ob die Brüder einen Spitznamen haben. Rothe: „Kicki [phon.] und Kacke, glaube ich.“ Götzl: „Was hatten Sie jetzt mit der Band zu tun?“ Nichts, antwortet Rothe, er sei nie in einer Band gewesen. Aber ob man sonst was mit der Band zu tun hat, sei ein anderes Thema, erwidert Götzl. Er sei früher mal bei Konzerten gewesen, so Rothe. Götzl fragt, ob Rothe bei den Proben war, was der Zeuge verneint. Auf Frage nach einem Titel der Band sagt Rothe, er wisse es nicht und nennt dann: „Im Gedenken frei.“ [phon.] Götzl: „‚Die Jew Die‘, war das ein Musiktitel von ‚Blitzkrieg‘?“ Das könne möglich sein, so Rothe, aber er habe gedacht, die singen deutsch. Götzl: „Sie kennen sie, deswegen frage ich Sie.“ Rothe: „Das ist ja schon ewig her.“

Götzl hält aus einer Vernehmung Rothes vom 7.3.2006 vor, da sei Rothe auch nach der Band „Blitzkrieg“ gefragt worden: Nach seiner, Rothes, Auffassung stamme die aus England und eine andere Band mit dem Namen kenne er nicht. Götzl: „Dann war das doch glatt gelogen.“ Rothe sagt, es gebe ja die Band „Blitzkrieg“ aus England. Götzl fragt, ob das damals gelogen gewesen sei, und Rothe sagt, er habe das deswegen so gesagt, weil damals die Durchsuchung gewesen sei. Götzl: „Man fragt sich halt, warum das so zäh geht, warum ich jedes Mal nachfragen muss, Herr Rothe.“ Rothe sage ja auf der anderen Seite, so Götzl weiter, nach 2002 habe er damit nichts mehr zu tun gehabt. Er kenne die auch jetzt noch, so Rothe, das seien Freunde von ihm. Er habe, wie gesagt, keine Konzerte mehr besucht seitdem. Auf die Frage, ob Eminger auch zugegen gewesen sei auf Konzerten von denen, sagt Rothe, das wisse er nicht mehr. Rothe verneint, etwas dazu sagen zu können, ob André Eminger ein Tattoo trägt: „Die Jew Die“. Er wisse nicht, ob Eminger die Band „Blitzkrieg“ kennt. Götzl fragt, wie Werner zu der Band stand, und Rothe sagt, es könne sein, dass der mal eine mit produziert hat, er sei sich nicht sicher. Götzl: „Und Herr Starke?“ Das wisse er nicht, so Rothe. Werner habe damals ja das „Movement“ [, Rechtsrock-Label] noch gemacht und CDs, es könne sein, dass der „Blitzkrieg“ rausgebracht hat. Götzl sagt, er wolle zunächst den Zeugen Dr. Schaffert hören, Rothe solle nach der Mittagspause wiederkommen. Rothe: „Wenn Sie das so wollen, mach ich das.“ Es folgt eine Unterbrechung bis 11.15 Uhr.

Dann folgt die Einvernahme von des Zeugen Wolfgang Schaffert, Richter am BGH. Götzl sagt, es gehe um die Vernehmung Matthias Dienelts 2011 anlässlich der Haftbefehlseröffnung. Schaffert berichtet, Dienelt hat habe sich nicht in eigener Person geäußert, sondern habe sich dazu seines Verteidigers bedient. Kurz zusammengefasst habe er zum objektiven Sachverhalt keine widersprechenden Angaben gemacht, aber vortragen lassen, dass er in jeder Hinsicht gutgläubig gewesen sei. Die drei Personen, die dann in die Wohnung eingezogen seien, hätten sich ihm gegenüber mit anderem Namen vorgestellt. Eine Person habe auch einen gefälschten oder falschen oder verfälschten Pass vorgelegt. Die dritte Person sei erst später dazugekommen. Bei der Anmietung der zweiten Wohnung, wo Dienelt wiederum Hauptmieter gewesen sei, da habe er die drei Mieter wohl gar nicht gesehen. Als Grund für diese Konstruktion habe er angegeben, dass die drei Personen wegen Schulden, wegen eines Schufa-Eintrags, habe er in einem Fall gesagt, keine eigene Anmietung vornehmen könnten. Dienelt sei dann insbesondere vom anwesenden StA beim BGH etwas auf Widersprüche hingewiesen worden in den bisherigen Angaben. Dienelt habe das dann über seinen Verteidiger erklären lassen. Er (Schaffert) habe ja zu entscheiden gehabt, ob der Beschuldigte in die Untersuchungshaft überführt werden sollte, habe sich von den Argumenten des Beschuldigten nicht überzeugen lassen und den Haftbefehl in Kraft gesetzt.

Götzl fragt, ob denn Dienelt nicht auch selbst Angaben gemacht hat. Am Anfang jedenfalls nicht, so Schaffert, zur Auffrischung seiner Erinnerung müsste er da im Protokoll nachsehen. Dienelt habe auf ihn einen doch sehr beeindruckten, auch verängstigten Eindruck gemacht. Es könne auch sein, dass er sich selber zum Schluss zur Sache erklärt hat. Götzl fragt, ob Dienelt bei den Erklärungen seines Verteidigers Reaktionen gezeigt habe. Solange sein Verteidiger für ihn gesprochen habe, so Schaffert, sei Dienelt ganz ruhig und still gewesen, habe sich passiv verhalten. Es habe ja doch einige Zeit gedauert, über zweieinhalb Stunden, zum Schluss sei Dienelt vielleicht dann auch etwas gelöster geworden, weil er habe feststellen konnte, dass es vielleicht doch nicht so schlimm für ihn stünde: „Aber er hat im Wesentlichen schon seinen Verteidiger agieren lassen.“

Auf Seite 3 des Protokolls heiße es, so Götzl: „Der Verteidiger erklärt für den Beschuldigten, dass sich sein Mandant vollumfänglich einlassen wird.“ Ihn interessiere, so Götzl, ob das jetzt Erklärungen des Beschuldigten waren oder des Verteidigers. Das seien schon gefilterte Angaben gewesen, antwortet Schaffert. Es sei ja festgehalten, dass der Beschuldigte sich mit seinem Verteidiger schon am Vortag habe aussprechen können. Dienelt sei aus der „durchaus nicht ganz kurzen“ Reihe der Beschuldigten und Personen, die er zu vernehmen gehabt habe, gefallen, weil er aktiv auf die Ermittlungsbehörden zugegangen sei. Weil er letztlich natürlich gewusst habe, dass er in den Fokus der Ermittlungsbehörden geraten würde. Dienelt sei am Folgetag gleich auf die Polizei zugegangen und habe das zu erklären versucht. Da habe Dienelt eher eine aktive Rolle gehabt, „bei mir dann doch eher eine akzentuiert passive Rolle“. Götzl sagt, bis Seite 9 des Protokolls könne man die Darstellungen des Verteidigers lesen und auf Seite 10 würden dann die Angaben des Beschuldigten folgen. Dazu sagt Schaffert, das seien Angaben, die Dienelt gemacht habe. Er habe Detailfragen beantwortet, zum Beispiel zu seinem Verdienst in den fraglichen Jahren. Der Zeuge blättert in Zetteln und Götzl sagt, Schaffert solle sich unabhängig vom Protokoll äußern. Schaffert sagt, das Feld sei sozusagen abgesteckt gewesen, Dienelt habe sich dann sicherer gefühlt und ergänzende Angaben gemacht.

Götzl möchte wissen, ob Dienelt etwas dazu gesagt hat, ob er etwas habe zahlen müssen, wenn er sich in der Wohnung aufgehalten habe. Dienelt habe wohl, so Schaffert, wenn er selbst dort genächtigt habe, einen gewissen Betrag, 10, 15, 20, in dem Bereich, gezahlt. Das sei heruntergespielt worden, nachdem es zunächst ja geheißen habe, Dienelt habe die Wohnung selbst als Kraftfahrer benötigt für Ruhepausen. Aber vom Vertreter der BAW sei darauf hingewiesen worden, dass Dienelt seinerzeit noch gar nicht den erforderlichen Führerschein gehabt habe oder nicht als Kraftfahrer tätig gewesen sei. Götzl fragt nach den Wohnungen. Es sei um zwei Wohnungen gegangen, so Schaffert, eine in Zwickau und bei der zweiten habe Dienelt erklären lassen, dass er da gar nicht mehr beteiligt gewesen sei, sondern dass eine Fälschung erfolgt sei, wohl durch Böhnhardt, dass der die Unterschrift nachgeahmt habe. Er, Dienelt, habe sich in der Wohnung aber mal aufgehalten gelegentlich um Mittagsschlaf zu halten. Vorhalt: Pro Nacht, die er in der Wohnung in der Polenzstraße verbracht habe, habe Dienelt 10 oder 15 Euro an Max gezahlt. Max sei wohl der Deckname gewesen, den sich Mundlos insoweit zugelegt habe, so Schaffert. Die Polenzstraße sei wohl die erste Wohnung gewesen, nicht die zuletzt dann gesprengte. Vorhalt: In der Wohnung Frühlingsstraße habe Dienelt nie genächtigt, gelegentlich einen Mittagsschlaf auf der Couch gemacht, wo Bettzeug für ihn bereit gelegen habe.

Götzl fragt nach André Eminger. Schaffert sagt, der sei wohl derjenige gewesen, der die Verbindung hergestellt habe, der näher an Max und den beiden anderen dran gewesen sei. Vorhalt: Max habe Dienelt von Eminger vorgestellt bekommen, Eminger habe geäußert, Max bekomme keine Wohnung wegen eines Schufa-Eintrags. Schaffert bestätigt das und sagt, da habe er sich damals gedacht, das sei ganz schön raffiniert, dass man das über mehrere Stufen konstruiert. Vorhalt: Die Wohnung sei bereits von Max und Lise, die Dienelt dann beim Unterschreiben des Mietvertrags kennengelernt habe, ausgesucht worden. Schaffert bestätigt den Vorhalt und sagt, es sei jemand gesucht worden, der sich als offizieller Mieter bereithält. Vorhalt: Gerri habe Dienelt dann später kennengelernt. Schaffert bejaht das. Götzl: „Wissen Sie noch, ob sich Herr Dienelt zur Unterzeichnung des Mietvertrags geäußert hat?“ Schaffert: „Ja, allenfalls, dass er letztlich eine eher passive und dienende Rolle hatte.“ Vorhalt: Neben Max und Lise sei auch noch der Vermieter anwesend gewesen, Dienelt könne sich nicht erinnern, ob es sich vielleicht um eine Vermieterin gehandelt hat. Ob der Person, die die Wohnung vermietet hat, offengelegt wurde, dass ein Untermietverhältnis geplant war, könne Dienelt so nicht mehr sagen. Schaffert sagt, das stimme so.

Dann hält Götzl aus den Angaben des Verteidigers vor: Sein Mandant kenne den NSU nicht und habe erst nach seiner Prüfung ab April 2001 Kontakt zu den Drei alias Gerri, Max und Lise gehabt. Der Zeuge habe ja selber angegeben, so Schaffert, dass er die Erzgebirge-KS „oder wie die heißt“, gekannt habe und auch mal dort gewesen sei. Und er, Schaffert, glaube, dass Dienelt „intellektuell nicht so schwach gesattelt“ sei, dass er das als Party- und Fußballfest eingeordnet habe: „Da meine ich, das hat er erkannt, in welche Richtung die KS lief.“ Dienelt habe die über seinen Verteidiger abtun lassen, das habe danach kaum zugetroffen, habe kaum zusammengepasst. Vorhalt: Max habe eine Kopie eines Ausweises vorgelegt, habe sich als Max-Florian Bu. ausgegeben, habe alle Mietdokumente gefertigt; sein Mandant habe eingewilligt, weil zugesichert worden sei, dass die Drei die Miete zahlen und der Vater von Max ein Professor sei. Es sei wohl angesprochen worden, dass der Vater des Uwe Mundlos Professor in Jena oder Suhl gewesen sei, so Schaffert. Vorhalt: Recherchen des Verteidigers hätten ergeben, dass der Mietvertrag nicht von seinem Mandanten unterschrieben wurde, sondern Mundlos unter Nutzung der Unterschrift seines Mandanten unterschrieben habe. Der Verteidiger habe dargestellt, so Schaffert, dass Mundlos sich wohl ausgegeben habe für Dienelt. Das habe er, nachdem er ja kein Ermittler sei, so Schaffert, nicht mehr im Fokus gehabt, wie das dann weitergegangen ist.

Was der Verteidiger zum Thema Internet und Rundfunkanschluss erklärt habe für seinen Mandanten, wisse er aus der Erinnerung nicht, so Schaffert, aus anderen Vernehmungen sei ihm bekannt, dass erhebliche Anstrengungen seitens der drei Bewohner unternommen worden seien, um an Versichertenkarten zu kommen. Vorhalt: Die Anmeldung des Internetanschlusses sei wohl durch Böhnhardt oder Mundlos geschehen, an die Anmeldung des Rundfunkanschlusses habe sein Mandant keine Erinnerung, er schließe aus, dass Zahlungen von seinem Konto abgegangen sind. Schaffert: „Ja.“ Vorhalt: Im gesamten Zeitraum habe sein Mandant nur dreimal in der Wohnung Polenzstraße übernachtet. Auch diesen Vorhalt bestätigt Schaffert. Auf Frage sagt er, das Thema Waffen sei allenfalls in dem Sinne thematisiert worden, dass der Beschuldigte da von vornherein gar nichts wisse. Vorhalt: Die wahre Identität der Untermieter habe Dienelt zu keiner Zeit gekannt, er sei selbst unter Vorlage eines gefälschten Passes getäuscht worden. Und Dienelt habe sich nur von einem ein Dokument zeigen lassen, sagt Schaffert, die beiden anderen Untermieter habe Dienelt überhaupt nicht überprüft, so habe er das verstanden. In Bezug auf die Wohnung Frühlingsstraße habe der Verteidiger, so Schaffert auf Frage, ebenfalls die Gutgläubigkeit seines Mandanten dadurch hervorheben wollen, dass der keine Kenntnis von irgendwelchen Umbaumaßnahmen erlangt habe.

Vorhalt: Dienelt sei auch in nichts eingeweiht worden, Die Wohnung in der Frühlingsstraße hätten sich die Drei selbst gesucht, nach Abstimmung von Max mit dem Vermieter sei ein zusätzlicher Riegel eingebaut worden, von einem Schallschutz habe sein Mandant keine Kenntnis. Auf Frage, ob die politische Einstellung Dienelts thematisiert wurde, sagt Schaffert, über den Verteidiger sei erklärt worden, dass er kein Rechtsextremist sei und den Rechtsextremismus und insbesondere rechtsextremistische Taten ablehne. Vorhalt: Falsch sei die Behauptung, dass sein Mandant eine rechtsextremistische Einstellung habe; richtig sei dass es 2000 ein Treffen bei der WBE gegeben habe, wobei sein Mandant keine Kenntnis gehabt habe, dass es sich um eine rechtsextremistische Organisation handelt; es sei um Party und Fußballspiele gegangen; richtig sei, dass Dienelt Kontakte zu Eminger hatte, aber er kenne dessen ideologische Einstellungen nicht. Diese Ausführungen habe er Dienelt damals nicht geglaubt, sagt Schaffert. Vorhalt: Dienelt wisse auch insbesondere nicht, ob die Ausrichtung Emingers rechtsextremistisch ist. Man habe als Ermittlungsrichter natürlich auch die Vermerke der BAW, des BKA oder der Landesbehörden, so Schaffert, und das seien alles Angaben, die sich als unglaubhafte Schutzbehauptungen dargestellt hätten. Er habe ja über den Beschuldigten Dienelt zu befinden gehabt, wenn der gutgläubig gewesen wäre, hätte er ja den Haftbefehl aufheben müssen. Götzl sagt, es gehe nur um Dienelts Angaben damals, weil der hier im Verfahren keine Angaben mache.

Auf Frage, ob der RA noch etwas zu Eminger ausgeführt habe, sagt Schaffert, dass der Verteidiger seinen Mandanten gegenüber Eminger abgegrenzt habe, ihn aber weder be- noch entlastet sondern gesagt habe, sein Mandant habe hinsichtlich politischer Ausrichtung oder Straftaten gar nichts von Eminger gewusst. Vorhalt: Seit 2006 sei Dienelt die Woche über als LKW-Fahrer unterwegs; seit Eminger Familie habe, habe der seine Einstellungen aufgegeben, jetzt seien sie eher in der schwarzen Musik (Gothic) unterwegs. Schaffert bejaht das. Vorhalt: Mandy Struck sei Dienelt als Person bekannt, ohne dass Kontakte gepflegt würden, die sei in den Westen übergesiedelt und habe eine Ausbildung gemacht, über eine rechte Gesinnung von ihr sei Dienelt nichts bekannt. Schaffert: „Sie blieb damals in der Vernehmung als Person blass. In einer anderen Vernehmung hat sie eine Rolle gespielt, aber nicht in der Causa Dienelt.“ Götzl beendet seine Befragung des Zeugen und möchte das Fragerecht an die Verteidigung weitergeben. Zschäpes Verteidiger RA Stahl bittet Götzl, die Hauptverhandlung zu unterbrechen, man müsse sich beraten. Weiter geht es um 12.08 Uhr. Danach sagt Stahl, seine Mandantin wolle einen unaufschiebbaren Verfahrensantrag stellen. Die Sitzung wird unterbrochen bis 14.37 Uhr.

Danach verliest Stahl einen Befangenheitsantrag gegen den gesamten Senat und die drei Ergänzungsrichter_innen. Stahl zitiert zunächst aus dem Vernehmungsprotokoll von Dienelt die dem Zeugen Schaffert heute vorgehaltenen Passagen. Dann verliest Stahl Passagen, die dem Zeugen nicht vorgehalten worden seien. Dabei nennt er Aussagen, dass sein Mandant keine Anzeichen für ein sich Verbergen gehabt habe; die Drei hätten die Nachbarn gegrüßt, hätten Katzen gehabt und diese in Obhut gegeben; sie hätten nicht den Eindruck gemacht, im Untergrund zu leben. Um 11.50 habe der der Vorsitzende die Vernehmung unterbrochen, ohne die genannten Punkte vorzuhalten so Stahl weiter. Auch die Richter des Senats hätten keine weiteren Fragen gehabt. Diese Angaben würden die Position des GBA nicht unterstützen, sondern in Frage stellen. Das Gericht habe zu erkennen gegeben, dass es die Angaben Dienelts für verfahrensrelevant erachtet. Die gestellten Fragen ließen auch erkennen, auf welche konkreten Angaben Dienelts es dem Gericht ankomme. Der Umstand, dass trotz Kenntnis des Gerichts vom Inhalt der Vernehmungsniederschrift, Fragen, die das Anklagekonstrukt nicht stützen, gar nicht erst gestellt worden seien, könne bei einem verständigen Angeklagten nur den Schluss zulassen, dass dass derartigen Informationen jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt keine Beachtung mehr geschenkt werde, und das Gericht vom Leben im Untergrund zur Begehung von Straftaten überzeugt ist.

Es folgt eine Pause bis 15.19 Uhr. Dann nimmt Bundesanwalt Diemer Stellung: Die Bewertung der angeblich nicht abgefragten Passagen als entlastend seitens der Verteidigung habe kurz den Eindruck erweckt, dass das nur der Verschleppung dient, aber das wolle er nicht unterstellen. Die BAW beantrage die Fortsetzung der Beweisaufnahme. Wohllebens Verteidiger Klemke sagt, spätestens seit der Senat den Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls von Wohlleben abgelehnt habe, gehe der nicht mehr davon aus, dass der Senat ihm unvoreingenommen und unparteiisch gegenüber steht, für ihn stelle es sich so dar, dass die Richter bereits das Urteil über ihn gefällt haben. Er sei durch den weiteren Verlauf der Verhandlung nicht zu einer anderen Auffassung gelangt. Im Gegenteil, die heutige Befragung des Zeugen Schaffert durch den Vorsitzenden bestätige ihn darin, und er schließe sich dem Antrag an. NK-Vertreter RA Bliwier sagt, er habe erst gedacht, dass das Ablehnungsgesuch unzulässig sein könnte, weil die Verteidigung damit eine vorläufige Beweiswürdigung erzwingen wolle. Dafür sei die Verteidigung da, solche evtl. entlastenden Dinge zu erfragen. Darauf ein Ablehnungsgesuch zu gründen, sei absurd. Götzl sagt zu Klemke: „Herr Wohlleben schließt sich an?“ Klemke: „Ja, ich dachte, ich hätte das genügend deutlich gemacht.“ Götzl bittet um Stellungnahmen. Diemer: „Von der Sache her halten wir den Antrag auch für absurd.“ Dann sagt Götzl, dass die Verhandlung fortgesetzt wird.

Schaffert wird aufgerufen und kommt in den Saal. RA Stahl fragt, ob in der Vernehmung Dienelts in irgendeiner Weise darüber gesprochen wurde, was unter „Rechtsextremismus“ zu verstehen sei, „Stichwort Differenzierung von Rechtsradikalismus“. Schaffert sagt, er habe Dienelts Distanzierung a priori von rechtem Gedankengut nicht geglaubt. Dienelt sei aus seiner Sicht damals stark verängstigt gewesen, und nicht unbedingt jemand, der mit feinen Begriffsdifferenzierungen gut zurecht kommt. Das habe auch sein Verteidiger wohl zum Ausdruck gebracht in einem anderen Zusammenhang, „dass das gar nicht die Welt von seinem Mandanten ist“. Stahl wiederholt seine Frage zu rechtsextremistisch und rechtsradikal. Wenn das nicht erfasst sei im Protokoll, nicht, antwortet der Zeuge. Stahl fragt, ob Dienelt bestritten habe, rechtsgerichtet im Sinne von rechtsradikal zu sein. Dienelt habe sich zunächst nur über seinen Verteidiger geäußert, so Schaffert. Das Protokoll gebe das wieder, in dieser Phase habe Dienelt überhaupt nichts gesagt. Da habe er eine rechte, rechtsextreme, rechtsradikale Gesinnung in Abrede gestellt, eine Distanz erkennen lassen.

Stahl sagt, er habe Schaffert eben so verstanden, dass Dienelt verängstigt und nicht in der Lage gewesen sei, seine Standpunkte so sauber darzulegen, „wie wir das uns heute wünschen würden“. Dann gebe es die Erklärung eines Verteidigers, dass der Mandant eine rechtsextremistische und rassistische Gesinnung abgelehnt hat, und Schaffert sage, das sei unglaubhaft: „Warum? Woran liegt das?“ Der Beschuldigte sei mit dieser WBE konfrontiert worden und habe eine Schilderung von dem, was er dort erlebt haben will, abgegeben, die nach dem damaligen Stand der Ermittlungen völlig unglaubhaft gewesen sei, so Schaffert. Stahl fragt, was Schaffert meint. Schaffert sagt, er meine die Angabe, dass die Agenda gewesen sei, dass man hier Party und Feldfußball gemacht habe und nichts anderes. Man könne ja durchaus Musik und Party machen und dabei rechts- oder linksextrem gesinnt sein und dabei seine Gesinnung zum Ausdruck bringen. Vorhalt aus der Erklärung des Verteidigers: Für seinen Mandanten habe sich aus dem Verhalten der Drei keinerlei Ansatz ergeben, anzunehmen, dass sie sich verbergen; sie hätten die Nachbarn gegrüßt, hätten Katzen gehabt und die in Obhut gegeben. Stahl fragt, ob es da weitere Äußerungen gab. Das sei jedenfalls das Wesentliche gewesen, so Schaffert: „Sonst hätte das der Verteidiger, der durchaus nicht unselbstbewusst war, auch korrigiert.“ Man habe schon gewusst, dass die drei Bewohner der Wohnung nach außen einen „durchaus sozial geordneten Eindruck“ erweckt und sich auch von den Nachbarn nicht abgeschottet hätten, da hätten die Katzen von Zschäpe durchaus eine Rolle gespielt. Aber er habe sich gedacht: „Wie soll sich aus einem solch nachträglichen Verhalten die Gutgläubigkeit des Zeugen Dienelt ergeben?“ Es sei ja zunächst um den durchaus schwerwiegenden Vorwurf gegangen, dass Dienelt den Dreien den Zutritt zu der Wohnung verschafft habe, unter gleichzeitiger Verbergung des Einzugs gegenüber der Meldebehörde oder ggf. auch der Polizeibehörde oder Strafverfolgungsbehörden.

Vorhalt: Sein Mandant habe zu keinem Zeitpunkt damit gerechnet, dass eine der drei Personen die dort bezeichneten Straftaten begehen würde, insbesondere er habe keine Vorstellung vom ideologischen Hintergrund gehabt, die Drei hätten sich ihm gegenüber wie völlig normale Personen verhalten. Stahl sagt, das sei ja sozusagen eine Kernangabe von Dienelt hinsichtlich der drei Personen gewesen, und fragt, was denn die Erwägungen gewesen seien, das nicht zu glauben. OStA Weingarten beanstandet. Auf Bitten Götzls formuliert Stahl die Frage um. Die Frage greife auf zwei Aspekte zurück, so Schaffert, er müsse da jeweils gesondert Stellung nehmen. Stahl sagt, man könne das ganz langsam erarbeiten. Schaffert sagt, er wolle deutlich darauf hinweisen, dass er ihm die erste Passage bis zum Wort „insbesondere“ sofort geglaubt habe. Deswegen hätten die drei Mieter im Haftprüfungstermin für ihn nicht diese zentrale Rolle gespielt, sondern es sei um die Person Dienelt gegangen, und da habe er am Ende gemeint, mit gutem Gewissen, dass der dringende Tatverdacht im Hinblick auf den Beschuldigten Dienelt gerechtfertigt war. Denn seine Einlassung zur Gutgläubigkeit in Bezug auf potenzielle Verhaltensweisen der drei Mieter sei nicht richtig gewesen. Dienelt habe sie nicht als vor der Schufa Untertauchende, als faule Schuldner gesehen. Das sei seine damalige Sicht gewesen, und er habe keine gegenteiligen Erkenntnisse. Er lese die Berichterstattung über den Prozess, teilweise interessiert, teilweise nicht interessiert, weil es ein bisschen viel sei. Er meine, ein Vorsatz sei als gegeben anzusehen gewesen.

Stahl fragt, ob bei dem Termin Umstände erläutert wurden, weswegen Schaffert gesagt habe, das kann man so nicht glauben. Das sei insbesondere der Vorgang mit dieser WBE gewesen, sagt Schaffert. Wenn sich Dienelt an dieser zeitlich frühen Weiche unglaubhaft mache, könne er das Weitere nicht glauben, dass er insoweit gutgläubig gewesen sei. Vorhalt: Sein Mandant habe zu keinem Zeitpunkt auch nicht bedingt vorsätzlich Handlungen unterstützt, die ein Leben im Untergrund ermöglichen, da die Drei nicht den Eindruck gemacht hätten, im Untergrund zu leben, habe Dienelt ihnen kein Leben im Untergrund ermöglichen können. Schaffert sagt, es sei auch für jemanden, der berufsmäßig Zeugen vernimmt, schwierig, sich an solchen Nebenpunkten zu orientieren. Er meine, dass der Verteidiger sich aufgrund einer am Vortag durchgeführten Besprechung geäußert und einen fertigen Text zu Protokoll gegeben habe. Und Dienelt habe da keine differenzierenden Zwischenbemerkungen gemacht. Nur am Ende habe Dienelt sich auf seine Fragen eingelassen, zum Beispiel zur Glaubhaftigkeit der Angabe, er habe die Wohnung angemietet, um die ggf. auch für sich selbst als Schlafort als LKW-Fahrer zu nutzen. Das sei natürlich ein schwacher Punkt gewesen, nachdem sich herausgestellt habe, dass zum Zeitpunkt der Anmietung Dienelt gar kein Kraftfahrer gewesen sei, gar nicht die erforderliche Fahrerlaubnis besessen habe. Es sei nicht so, dass man sagt, „wer einmal lügt“, aber Dienelt habe für die erste Anmietung außer dem Argument Schufa-Eintrag ein nicht zutreffendes Motiv genannt.

Stahl sagt, er sei nicht zugegen gewesen und auf den Inhalt des Protokolls angewiesen, und Schaffert habe gesagt, dies sei durch eine Anmerkung Weingartens ausgeräumt worden. Schaffert: „Und weil er da erklärtermaßen diesen Beruf seinerzeit nicht ausgeübt hat, da stand er vor der Gesellenprüfung als Metzger.“ Stahl sagt, dieser Teil enthalte keinerlei Einwürfe durch die BAW, und fragt, ob an mehreren Stellen mit derartigen Informationen durch die BAW entgegengetreten wurde. Ob im Gespräch auch die BAW sich zu Wort gemeldet hat, könne er so nicht sagen, so Schaffert. An Randpunkten könne das der Fall gewesen sein, aber nicht an zentralen Punkten. Die zentrale Verteidigungslinie sei zunächst mal eins zu eins aufgenommen worden.

RA Klemke fragt, was Schaffert bei der Vernehmung über die WBE wusste. Das sei eine Frage, die sehr schwer zu beantworten sei, so der Zeuge. Er müsse mal die laufende Nummer ansehen, den wievielten Beschluss er seinerzeit erlassen habe. Es sei ihm seinerzeit bekannt gewesen, dass diese WBE eine Vereinigung gewesen sei, die, wenn man mit ihr in Verbindung gestanden habe, einen immerhin dringenden Tatverdacht im Bezug auf Bösglaubigkeit nahegelegt, wenn auch nicht alleine gerechtfertigt habe. Er habe damals ungefähr einen Monat mit zahlreichen Vorgängen und zahlreichen Beschuldigten zu tun gehabt, und diese WBE sei wohl eine Vereinigung gewesen, bei der man nicht habe annehmen können, dass diejenigen, die an deren Treffen teilnehmen, nicht rechtsextrem gesonnen sind. Klemke: „Was wussten Sie denn über mögliche Aktivitäten dieser Bruderschaft?“ Das könne er natürlich im Moment nicht sagen, so Schaffert, das wäre unredlich, wenn er sich da in eine Gewissheit hineinrede.

Klemke sagt, Schaffert habe die Begriffe rechts, rechtsextremistisch und rechtsradikal heute synonym gebraucht. Er fragt, was Schaffert mit diesen Begriffen meint. OStA Weingarten beanstandet die Frage, die Differenzierung zwischen rechtsextremistisch und rechtsradikal sei erstmals von RA Stahl hier gemacht worden. Klemke sagt, der Zeuge selbst habe das sogar synonym gebraucht, habe nicht differenziert, er selbst habe jetzt weniger drauf geachtet, was RA Stahl gemacht hat. Es folgt eine Unterbrechung, nach der Götzl sagt, die Frage sei zulässig. Schaffert sagt, er habe keinen Unterschied gemacht und sich angenähert, weil der VS diese Begriffe auch im VS-Bericht führe. Er sei von 2006 bis 2011 beim BGH für Rechtsextremismus zuständig gewesen. Im Verlauf der vorangegangenen 5 Jahre und 9 Monate habe er etwa fünf Vorgänge gehabt. Er habe die VS-Berichte gelesen und da sei ihm durchaus geläufig gewesen, dass diese WBE eine rechtsextreme Vereinigung sei, „und rechtsradikal auch“. Klemke fragt, ob denn in den Akten irgendetwas im Hinblick auf ein rechtes Gedankengut des Dienelt vorhanden gewesen sei. Schaffert sagt, von der BAW seien die Angaben Dienelts überprüft worden und nach Ermittlungen sei die BAW davon ausgegangen, dass Dienelt nicht der Unschuldige sei, als der er sich dargestellt habe. Dann habe sie den Haftbefehlsantrag gestellt, und aufgrund des beim Eröffnungstermin gehaltenen Vortrags des Verteidigers und ergänzend des Beschuldigten selbst, sei der Antrag dann bestätigt worden.

Klemke fragt, welche Grundlagen es denn dafür gegeben habe, dass Dienelt nicht der Unschuldige war. Dienelt habe ja angegeben, das er in Bezug auf Eminger keine Ahnung habe, so Schaffert. Eingeräumt habe Dienelt immerhin, dass er mal in Beziehung zu dieser WBE gestanden habe. Und das alles habe eben nicht zusammengepasst. Man könne Dienelt nicht unterstellen, dass er von den einzelnen Mordtaten gewusst hat. Aber im Bezug auf das, was ihm im Haftbefehl vorgehalten worden sei, bedingter Gehilfenvorsatz. Klemke sagt, seine Frage sei nicht beantwortet. Schaffert sagt, das sei, wie gesagt, die WBE gewesen und die Einlassung im Bezug auf Eminger, von dem Dienelt vorgegeben habe, dass er nicht wisse, das Eminger eine rechtsextremistische Einstellung habe.

Klemke fragt, wie es Schaffert geläufig geworden sei, dass es sich bei der WBE um eine rechtsextremistische Organisation gehandelt habe. Das könne er aufgrund der Unterlagen, die er in Vorbereitung des heutigen Termins zur Verfügung gehabt habe, nicht beantworten, so Schaffert. Dass aber diese WBE eindeutig konnotiert gewesen sei, das könne er für die damalige Situation als gesichert voraussetzen, in Bezug auf ihr Auftreten und Personen, die mit ihr in Kontakt gekommen seien. Klemke möchte wissen, welches Auftreten Schaffert konkret meint. Der sagt, das habe Dienelt eben als Fußballspiele und Partys bezeichnet. Er glaube, auch wenn Dienelt vielleicht nicht überdurchschnittlich intelligent gewesen sei, könne ihm nicht entgangen sein, welche Ausrichtung diese WBE gehabt habe. Klemke hakt nach und Schaffert sagt, konkret könne er es nach der Zeit ohne Einblicknahme in die Akte und VS-Berichte, die er damals regelmäßig gelesen habe, nicht sagen. Klemke: „Sind Sachen in VS-Berichten für Sie unumstößliche Tatsachen?“ Da könne man ggf. Zuordnungen problematisieren, so Schaffert, aber er habe damals überhaupt keinen Anlass gehabt, in Bezug auf diese Einordnung Zweifel zu haben. Auch der Verteidiger habe denen damals keinen „Persilschein“ erteilt. Schaffert verneint die Frage, ob der Verteidiger Mitglied der WBE gewesen sei. Er habe immer sehr genau zwischen Verteidiger und Beschuldigtem unterschieden, und habe es auch angenehm gefunden, dass der Verteidiger hier zunächst durch seine Sachdarstellung versucht habe, für seinen Mandanten das Beste herauszuholen. Klemke: „Ich gebs auf.“

Emingers Verteidiger RA Kaiser fragt, ob Schaffert bekannt gewesen sei, von wann bis wann die WBE existiert hat. Schaffert sagt, er gehe davon aus, dass diese WBE womöglich im Jahr 2011 nicht mehr existiert hat. Im Vorsatz begründenden Zeitraum sei sie wohl eine Größe gewesen, die es gerechtfertigt habe, dass Personen, die sich auf deren Feiern gezeigt haben, eine rechtsextremistische Grundeinstellung haben, „außer sie sind vielleicht vom Verfassungsschutz“. Kaiser fragt, ob Schaffert bekannt war, dass die WBE ca. 1999 gegründet worden sei und sich Mitte 2001 aufgelöst habe. Götzl sagt, das sei ein Vorhalt aus den Akten, Kaiser solle das auch so vorhalten. Kaiser sagt, dann müsse er nachschauen, er ziehe die Frage zurück. Dann sagt er, Schaffert habe eben angegeben, dass jemand, der Kontakt zur WBE unterhält, generell bösgläubig sei: „Für was?“ Da habe er sich vielleicht missverständlich ausgedrückt, so Schaffert, nicht „generell bösgläubig“. Es gehe darum, dass Dienelt nicht so unschuldig gewesen sei, wie er sich dargestellt habe.

RA Stahl sagt, Schaffert habe jetzt mehrfach formuliert, dass Dienelt damals nicht so unschuldig gewesen, wie er sich dargestellt habe. Er entnehme dem Protokoll im Wesentlichen nur eine Darstellung des Verteidigers von Dienelt in diesem Termin. Stahl fragt, ob sich Dienelt darüber hinaus, außer dass er eingeräumt hat dass er Leuten mit falschen Personalien eine Wohnung zur Verfügung gestellt hat und nicht rechtsextrem war, als unschuldig dargestellt hat. Schaffert antwortet, das habe Dienelt gar nicht gesagt, Dienelt habe gesagt, dass der Pass, der ihm gezeigt worden sei, der richtige sei. Aber die ganze Geschichte habe nicht zusammengepasst. Sie hätten ja keine festen Beweisregeln. Es gebe den Indizienbeweis, erst recht zur Begründung des dringenden Tatverdachts. Und es habe Brüche in der Darstellung gegeben, die geblieben seien. Es sei wohl keine Haftbeschwerde eingereicht worden. Stahl sagt, sein Vorhalt sei falsch gewesen, wenn er es richtig verstanden habe, habe sich Dienelt so geäußert, dass er für Menschen unter seinem Namen eine Wohnung angemietet hat. Er fragt, warum Schaffert darüber hinaus, die U-Haft angeordnet habe. Bundesanwalt Diemer, es sei hier völlig unerheblich, warum der Ermittlungsrichter das damals geglaubt hat oder nicht. Götzl sagt, es knüpfe natürlich an eine Äußerung Schafferts an. Stahl wiederholt die Frage, was die Erkenntnisse waren, um U-Haft anzuordnen. Es seien die Umstände gewesen, die angegeben worden seien, so Schaffert. Er nennt den angeblichen Schufa-Eintrag und die Möglichkeit, sich eine Übernachtungsmöglichkeit aus beruflichen Gründen zu verschaffen. Das zweite habe überhaupt nicht gestimmt. Und der zweite Aspekt sei die WBE gewesen. Er habe es Dienelt nicht abgenommen, dass er da auf einer Fußball- und Party-Freizeit gewesen sei. Dazu sei nach seinen damaligen Erkenntnissen diese WBE zu eindeutig rechtsextrem konnotiert gewesen. Außerdem sei auch nicht glaubhaft, dass Dienelt von Eminger nicht gewusst haben will, welche Einstellung der habe. Die beiden seien seit vielen Jahren befreundet gewesen. Man könne Freunde haben, bei denen man nach Jahrzehnten nicht weiß, für welche Partei die sind: „Auch in unserem Senat weiß nicht jeder von jedem, welche Wahl er vornehmen würde, sicherlich nicht Parteien aus dem rechts- oder linksextremen Spektrum.“

Dann fragt Götzl, ob in der Stellungnahme des Verteidigers jeweils Stellung genommen worden sei zu den Passagen des Haftbefehls. Das bejaht Schaffert. Es sei dann allerdings nicht günstiger für Dienelt ausgegangen, als wenn er gar nichts gesagt hätte. Götzl fragt, ob es beim Vortrag des Verteidiger Zwischenfragen gegeben hat. Er neige auch dazu, so Schaffert, dass man im Zusammenhang vortragen lässt und nicht dazwischen fährt. Die BAW habe natürlich schon Akzente gesetzt, da habe es diese Beschlagnahme zwischen rein gegeben, das habe das „Stimmungsbarometer“ gesenkt, aber es sei eigentlich doch vernünftig weiter gegangen. Er selbst habe in der Mitte gesessen. Der Vertreter der BAW habe zunächst mal den „harten Hund“ spielen können. Aber das habe nichts daran geändert, dass substanzielle Erklärungen kamen. Er glaube nicht, dass da Zwischenfragen kamen. Götzl hält vor, der Vertreter des GBA habe erklärt, er beantrage die richterliche Beschlagnahme innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Tagen. Das beziehe sich jetzt auf die ziemlich am Anfang erfolgte Beschlagnahme der Unterlagen, die hätten da am Tisch gelegen: „Ich hätte sagen können, das klären wir später, aber ich habe es ins Protokoll aufnehmen lassen.“ Dann habe die Frage der Bestätigung der Beschlagnahme innerhalb der drei Tage im Raum gestanden. Wie es dann weitergegangen sei, er habe nur das Protokoll, habe er dann nicht mehr entnehmen können.

Der Antrag sei an dieser Stelle in der Tat unvermittelt gekommen, so Schaffert auf Frage, vielleicht habe der Vertreter der BAW nur zu erkennen geben wollen, dass er auch noch Mitspieler ist. Es sei eher „Störfeuer“ seitens der BAW gewesen, aber die Stimmung sei da nicht gekippt. Er habe es dem Vertreter der BAW nicht verübelt. Das sei auch ein bisschen erklärlich, weil die BAW die harte Seite herauskehren müsse und mit „dosierter Verschärfung der Lage“ agiere. Auf die Frage, ob der Verteidiger irgendwelche Akteneinsicht hatte zu diesem Zeitpunkt, sagt Schaffert, das sei eine interessante Frage, er könne sie jetzt aus der Erinnerung nicht beantworten. Er nehme an, der habe den Haftbefehl gehabt.

Nach der Vernehmung verkündet Götzl, dass Rothe heute nicht mehr weiter vernommen wird. Es folgt der Zeuge Maik Eminger, „selbständiger Tätowierer“ und Bruder des Angeklagten André Eminger. Der Zeuge wird nach § 52 StPO belehrt und sagt, dass er keine Angaben machen wolle. Danach sagt Götzl zum Zeugen, dessen Bruder R. habe die Ladung nicht erhalten. Maik Eminger sagt, da müsse Götzl mal auf die Ladung schauen. Götzl verliest eine Adresse und Eminger sagt: „Na, sehen Sie.“ Götzl ermahnt den Zeugen, höflich zu bleiben.

Nachdem Maik Eminger den Saal verlassen hat, bittet RA Hoffmann darum, eine Erklärung zu dessen Aussage abgeben zu dürfen. Der Zeuge habe heute morgen den Gerichtssaal betreten mit einem Shirt, auf dem hinten die Aufschrift „Brüder schweigen“stehe. RA Klemke beanstandet, das sei keine Erklärung zur Aussage des Zeugen. RA Kaiser sagt, der Zeuge habe im Übrigen nicht den Gerichtssaal betreten. Hoffmann erwidert, er meine das Gerichtsgebäude, und beginnt zu erläutern, dass es sich um eine Zeile aus dem Treuelied der SS handele, wird jedoch von Götzl unterbrochen, das sei jetzt nicht der Zeitpunkt für sonstige Erklärungen.

Der Verhandlungstag endet um 17.01 Uhr.

Zum Befangenheitsantrag erklärt Rechtsanwalt Scharmer:
„Das Befangenheitsgesuch hat keine Aussicht auf Erfolg. Das dürften die Anwälte von Zschäpe, die erfahrene Strafverteidiger sind, wissen. Über die Gründe, warum nach längerer Passivität der Verteidigung und dem Antrag von Zschäpe, ihre Verteidiger zu entpflichten, nun gerade ein solcher Antrag kommt, kann nur spekuliert werden. Wenn damit nunmehr eine neue Aktivität der Verteidiger von Zschäpe demonstriert werden sollte, wäre das an dieser Stelle jedenfalls auch für die Angeklagte nutzlos.“

    » «