Protokoll 136. Verhandlungstag – 4. September 2014

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Am heutigen Verhandlungstag wurde der ehemalige Leiter der EG Tex des TLKA, Jürgen Dressler, gehört zu Ermittlungen wegen Bomben- bzw. Bombenattrappen in Jena, zu den Garagendurchsuchungen am 26.1.1998 und zur anschließenden Fahndung nach Böhnhardt, Zschäpe und Mundlos. Dressler wurde schon von den UAen im Bundestag und in Thüringen vernommen. Viel Neues war denn heute von ihm auch nicht zu hören. Dressler gab an, dass nach ergebnislos verlaufenen Observationen des LKA das TLfV, das er um Amtshilfe gebeten habe, durch Observationen auf die Garage 5 im Garagenkomplex an der Kläranlage gestoßen sei, wo sich die Bombenwerkstatt befunden hat. Warum die Ergebnisse als geheim eingestuft wurden, konnte er nicht erklären. Eine mögliche Erklärung wäre, dass die Informationen nicht aus Observationen, sondern von einer V-Person stammen.

Zeuge: Jürgen Dressler (LKA Thüringen, Ermittlungen 1997 und 1998)

Der Verhandlungstag beginnt um 9.47 Uhr. Es wird der Zeuge Dressler vom TLKA gehört. Götzl sagt, es gehe um Ermittlungen 1996/ 97/ 98 im Rahmen der Staatsschutzabteilung, der EG Tex [Ermittlungsgruppe Terrorismus/Extremismus], für die Dressler zuständig gewesen sei. Götzl nennt die Stichworte KS Jena, Puppentorso, Bombenattrappen in Jena, Theatervorplatz, Nordfriedhof. Er habe ja auf der Ladung den Themenrahmen gesehen, so Dressler, und müsse den einschränken. Er sei von 1992 bis 1997 in einem Sonderbereich des Staatsschutzes tätig gewesen, der sich mit SED und „Funktionärskriminalität“ beschäftigt habe, und erst im Frühjahr 1997 der EG Tex zugeteilt worden. Bis dahin habe er mit diesen Ermittlungen nichts zu tun gehabt. Sie hätten in der EG Tex Teile der vorherigen Soko REX und deren offene Verfahren übernommen, z. B. das Verfahren wegen Briefbomben, die in drei Jenaer Objekten aufgetaucht seien. Der Fall mit dem Puppentorso sei nicht mehr Gegenstand von Ermittlungen gewesen. Sie hätten Restarbeiten zu den Bombenattrappen fertig gemacht und sich nochmal dem Problemfall der im Stadion abgelegten USBV [Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtung] angeschaut und die Ermittlungen auf die Bestandteile der USBV ausgedehnt. Und während dieser Ermittlungen habe es einen neuen Fund einer USBV auf dem Jenaer Theaterplatz gegeben. Dort sei ein Koffer gefunden worden mit Plastikbeutel. Beides sei rot angemalt gewesen und auf der Frontseite seien weiße Kreise mit einem Hakenkreuz drauf gewesen. Daraus habe der Zusammenhang resultiert. Die Ermittlungen seien von ihnen geführt worden. Dass die Täter in einem rechtsgerichteten Kreis zu suchen waren, sei ja nicht wirklich schwer gewesen. 1997 sei es am 26.12. zu einem erneuten Fund einer USBV-Kiste auf dem Nordfriedhof gekommen mit der selben Gestaltung wie die zuvor gefundenen USBV. Sie hätten Alibiüberprüfungen ihnen verdächtiger Personen durchgeführt, diese hätten die Aussage verweigert. 1998 hätten sie die Durchsuchung von drei Garagen durchgeführt, um Vergleichsmaterial zu den USBV sicherzustellen. Und sie hätten weitere USBV gefunden. Daraus hätten sich die Beschuldigten Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe ergeben, die von diesem Tag an verschwunden gewesen seien. Die Fahndungsmaßnahmen hätten bekanntermaßen nicht dazu geführt, ihrer habhaft zu werden. Auf Nachfrage sagt Dressler, er sei Leiter der EG Tex ab Frühjahr 1997 gewesen. Götzl hält vor, der Fund auf dem Theatervorplatz sei am 2.9. gewesen, ein rotlackierter Koffer mit Hakenkreuz. Dressler sagt, die Situation sei etwas unübersichtlich gewesen. Spielende Kinder hätten den Koffer gefunden in einer Plastiktüte. In der Annahme, das sei ein Requisit, sei das ins Theater geschafft worden. Ein Mitarbeiter habe es ins Regal gestellt. Am nächsten Tag habe sich aus Gesprächen ergeben, dass es wohl kein Requisit ist, und dann habe man diese USBV entdeckt. Der Koffer sei weitestgehend leer gewesen, ein alter Koffer für einen Staubsauger. Dort drin sei ein „Lederband“ [phon.] gewesen und in einen Staublappen eingewickelt eine Rohrbombe, ein Metallrohr, auf der einen Seite gequetscht, andere Seite verschlossen [phon.]. Da hätten zwei Drähte herausgeragt. Es sei eine USBV gewesen, gefüllt mit Knetmasse, Schwarzpulver und 10 g TNT. Eine Zündquelle habe der Koffer nicht beinhaltet. Zur Knetmasse befragt, sagt Dressler, sie hätten umfangreiche Ermittlungen durchgeführt, die aber nicht zur Feststellung des Herstellers geführt hätten. Soweit er sich erinnere, habe es aber eine Übereinstimmung zu den Briefbombenattrappen 1996/ 97 gegeben, dort sei der Sprengstoff sozusagen durch Knetmasse simuliert worden. Die Menge des TNT sei 10 g gewesen, bei dem Schwarzpulver sei er sich nicht mehr sicher, so Dressler auf Frage.

Dann fragt Götzl zum Fund auf dem Nordfriedhof. Das sei eine normale Holzkiste gewesen, antwortet Dressler, industriell hergestellt. Die sei ebenfalls rot angemalt gewesen und habe weiße Kreise mit Hakenkreuz gehabt. Die Farbzusammensetzung habe ergeben, dass alle drei USBV zusammengehören, in allen Fällen habe es die gleiche Farbart, Schichtung und Auftragungsart gegeben, Teile gesprüht, Teile angestrichen. Das Verfahren sei, so Dressler auf Frage, gegen einige Mitglieder der KS Jena geführt würden. Er nennt Kapke, Zschäpe, Böhnhardt, Mundlos, Henning Ha. Bei Ha. habe das aus der USBV am Stadion resultiert, weil der dort gearbeitet habe. Außerdem seien es noch gegen drei, vier andere geführt worden. Auf Nachfrage nach Wohlleben sagt Dressler, er glaube, der sei auch Mitbeschuldigter gewesen. Götzl fragt, inwiefern der Puppentorso bei den Ermittlungen eine Rolle gespielt hat. Dressler sagt, er müsse vorausschicken, dass er dazu keine eigenen Wahrnehmungen habe. Im Zeitraum 1995/ 96/ 97 habe es intensive Aktivitäten der rechten Szene in Jena gegeben. Und wenn man die Aufgabe kriege, die anderen Verfahren zu führen, sei es naheliegend, sich diesen Fall mal anzuschauen. Da sei in der Nacht an einer Autobahnbrücke bei Jena eine Puppe mit Judenstern aufgehängt worden, zwei Kabel hätten zu Kartons auf der Brücke geführt. Auf der Brücke habe ein Sperrzeichen gestanden und darauf sei gesprüht gewesen: „Bombe“. Bei den Ermittlungen habe sich herauskristallisiert, dass Böhnhardt einen Fingerabdruck auf einem der Kartons hinterlassen habe. Und es sei zu einer Verurteilung gekommen. In einer Revision sei Böhnhardt wohl freigesprochen worden, es habe nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden können, dass der Abdruck anders auf die Kiste habe kommen können. Für sie sei es trotzdem ein Indiz für die Gesamtkette der Aktivitäten im Jenaer Raum gewesen. Und er, Dressler, habe im Oktober 1997 einen zusammenfassenden Bericht geschrieben, auf die Historie hingewiesen und diesen Fall hinzugenommen. Für sie ist der Fingerabdruck schon ein starkes Indiz gewesen. Dass da letztendlich ein Freispruch erfolgt sei, sei dem Rechtsstaat getragen, damit hätten sie leben müssen. Aber für sie sei Böhnhardt mitbeteiligt gewesen. Dann habe es die Briefbombenattrappen an die Thüringer Landeszeitung, die Polizei Jena und, er glaube, die Stadtverwaltung gegeben. Hier habe sein Vorgänger auch diesen Personenkreis mit im Verdacht gehabt. Es seien Schreibleistungen angefordert worden und DNA-Untersuchungen. Die hätten aber nicht zu einem Ergebnis geführt. Trotzdem habe es Hinweise gegeben, dass die Täter in rechten Kreisen Jenas zu finden gewesen seien. Auf den Vorhalt, dass am 13.4.96 ein Puppentorso mit einem Davidstern mit der Aufschrift „Jude“ gefunden worden sei, bestätigt Dressler, dass das die Informationen seien, die er gehabt habe. Die Briefbombenattrappen seien zum Jahreswechsel 1996/ 97 verschickt worden, so Dressler auf Frage. In den Briefumschlägen hätten sich Botschaften gefunden, die er jetzt nicht angeben könne. Ansonsten sei dort eine Styroporplatte von 5 bis 8 mm Dicke eingebracht gewesen, in Ausschnitte sei Knetmasse eingebracht gewesen, dazu ein paar Batterien und ein paar Drähte. Vom Fühlen und Wahrnehmen habe man davon ausgehen können, dass es sich um einen USBV handelt. In Bezug auf den Puppentorso sei außer gegen Böhnhardt auch gegen andere Mitglieder der KS Jena ermittelt, im Einzelnen könne er es nicht sagen, so Dressler auf Frage.

Dann fragt Götzl zu den Durchsuchungen am 26.1.1998. Es sei naheliegend gewesen, sagt Dressler, dass aufgrund vorangehender Durchsuchungen bei diesem Personenkreis, die keine Ergebnisse gebracht hätten, andere Objekte genutzt werden. Dann sei versucht worden über Kontenermittlungen und Observationen diese Objekte festzustellen. Im Rahmen von Observationsmaßnahmen seien drei Garagen festgestellt worden. Hierfür seien Beschlüsse beantragt worden bei der StA Gera, die letzten Endes vom Gericht auch erlassen und von ihnen umgesetzt worden seien. Götzl fragt, wer die Observationen vorgenommen hat. Das LKA habe über drei Tage observiert, so Dressler, ohne Ergebnisse. Und anschließend habe das LfV im Rahmen der Amtshilfe Observationen umgesetzt und die Ergebnisse mitgeteilt. Dabei sei festgestellt worden, dass Böhnhardt und Mundlos dieses Objekt aufgesucht hätten. Das sei der Punkt gewesen, an dem ihnen das Objekt bekannt geworden sei. Daraufhin hätten sie versucht, beim LfV eine Freigabe zu erwirken. Das habe sich hingezogen, aber letzten Endes sei es zu dieser Durchsuchung am 26.1. gekommen. Aus seiner Erinnerung heraus seien Mundlos und Böhnhardt beobachtet worden, wie sie Brennspiritus und Ringe kauften im Kaufland und im Anschluss diese Garage Nummer 5 im Garagenkomplex an der Kläranlage aufsuchten und anschließend wieder verließen. Beim Aufsuchen des Objekts hätten sie erhöhte Aufmerksamkeit an den Tag gelegt. Auf Frage sagt Dressler, das LKA habe im Oktober 1997 observiert, das LfV im November 1997. Bei den Observationen des LKA sei die Zielperson Böhnhardt gewesen, weil der aus seiner, Dresslers, Überzeugung heraus zu dieser Gruppe definitiv habe gehören müssen. Er habe das seinerzeit in einem Bericht dokumentiert. Sie seien davon ausgegangen, wenn das in einem längeren Zeitraum stattfinde, solle es möglich sein, neue Objekte zu finden. Es habe aber keine neuen Objekte erbracht. Götzl fragt, wie es dazu gekommen sei, dass das LfV observiert hat. Das LKA habe keine Kapazitäten mehr gehabt und auch keine in Aussicht, so Dressler. Weil er davon ausgegangen sei , dass bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus Parallelen bestehen, habe er dem Referatsleiter Rechts beim LfV, Herrn Schrader, seine Ermittlungsergebnisse vorgetragen und ihn gefragt, ob eine Observation möglich sei, er müsse die dann aber öffentlich, in Form eines gerichtsverwertbaren Schreibens, dokumentieren. Götzl hält vor, dass laut einem Bericht des BKA Böhnhardt vom 24.11. bis 1.12.1997 durch das TLfV observiert worden, sei, was Dressler bestätigt. Götzl hält vor, dass im Zuge gemeinsamer Arbeiten zur Renovierung der Wohnung Böhnhardts eine entsprechende Einlagerung von Materialien festgestellt worden sei. Dazu sagt Dressler, es handele sich um mehrere Garagen, eine der Garagen habe dem Vater Böhnhardt gehört. Und dann sei beobachtet worden, dass eine daneben liegende Garage zum Einlagern von offensichtlich Malerutensilien genutzt worden sei. Vorhalt: Mundlos und Böhnhardt seien zudem beim Einkaufen von Brennspiritus und Gummiringen beobachtet worden, die sie in eine andere Garage gebracht hätten, wobei sie sich konspirativ verhalten hätten. Dabei handele es sich um die Garage Nummer 5 an der Kläranlage, so Dressler, in der dann letzten Endes auch die verschiedenen USBVs aufgefunden worden seien. Auf Frage, ob es konspiratives Verhalten gegeben habe, sagt Dressler, das könne er nicht sagen, er selbst habe das ja nicht wahrgenommen. Götzl fragt, ob Dressler bei den Durchsuchungen eingebunden war. Bei der Vorbereitung der Durchsuchung sei er mit eingebunden gewesen, antwortet der Zeuge. Ein vorher geplanter Weiterbildungslehrgang sei in diesen Zeitraum gefallen. Seine Leitung habe darauf bestanden, dass er teilnehme, so dass sein Vertreter, F., die Leitung bei der Durchsuchung vor Ort gehabt habe. Sie hätten Unterstützungskräfte angefordert und Bildanlagekarten vorbereitet, auf denen das gesuchte Vergleichsmaterial abgebildet gewesen sei, um auch Fremdkräften zweifelsfrei darzustellen, was eigentlich gesucht wird. F. habe dort vor Ort die Einweisung der Fremdkräfte gemacht und offensichtlich, das könne er nur aus Erzählungen berichten, sei hierbei festgestellt worden, dass der Eigentümer der Garage Nummer 5, der Herr Ap., ein Polizeibeamter ist. Der Vorsitzende der Garagengemeinschaft habe ihnen im Vorfeld die Inhaberliste überlassen. Ein Mitarbeiter habe Ap. im polizeilichen System überprüft. Es habe keine Hinweise gegeben, ihnen sei der als Polizeibeamter nicht bekannt gewesen. Es sei entschieden worden, an Ap. erst nach der Durchsuchung heranzutreten. Denn im Umfeld Böhnhardts habe sich Frau Zschäpe, mit Geburtsnamen Ap., befunden. Und es sei nicht auszuschließen gewesen, dass verwandtschaftliche Beziehungen existieren, dass möglicherweise die Durchsuchung verraten wird. Nachdem F. das am Morgen erfahren habe, sei F. von einem Kripoangehörigen drauf aufmerksam gemacht worden, dass Ap. von der Kripo sei und um 7 Uhr zum Dienst antreten werde. Also sei man gleich raus gefahren. F. habe sich entschieden, auf Ap. zu warten, um von ihm relativ unkompliziert die Garage öffnen lassen zu können. Sie hätten nur mit zwei Teams gearbeitet, da zwei Garagen unmittelbar nebeneinander gelegen hätte. F. habe entschieden, dieses Team schon loszuschicken. Nachdem Ap. erschienen sei, sei man mit ihm nach Hause gefahren, habe Schlüssel geholt und versucht diese Garage zu öffnen. Es sei aber ein weiteres Schloss angebracht gewesen. Dann habe man den Öffnungsdienst gerufen. Der sei zu der Zeit im Einsatz an der Garage in der Richard-Zimmermann-Straße gewesen. Eine dieser Garagen habe nicht der Familie Böhnhardt gehört und nicht geöffnet werden können. Nach dem Öffnen der Garage an der Kläranlage habe man die USBVs gefunden. Im Vorfeld sei der Kollege zur Familie Böhnhardt gefahren, habe dort Uwe Böhnhardt und seine Mutter angetroffen und den Beschluss ausgehändigt. Dieser habe, wie damals üblich, alle drei Durchsuchungsobjekte beinhaltet. Böhnhardt sei der Aufforderung nach Öffnen der Garage nachgekommen. Nach Abschluss dieser Maßnahme habe Böhnhardt den Bereich verlassen und angegeben, mit der Garage Nummer 7 in keinem Zusammenhang zu stehen. Daraufhin sei der Öffnungsdienst, in dem Fall die Feuerwehr, angefordert worden. Das habe länger gedauert, so dass es dann offensichtlich zu den Verzögerungen an der Garage Nummer 5 gekommen sei. Götzl sagt, die Absicherung sei 6.45 Uhr gewesen, und fragt, wann mit der Durchsuchung in der Richard-Zimmermann-Straße begonnen wurde. Er nehme an, früher, so Dressler, zeitgleich zur Absicherung der Garage 5, das lasse sich sicher aus den Akten entnehmen.

Auf Frage sagt Dressler, Böhnhardt habe die Örtlichkeit wohl gegen 8.30 oder 9 Uhr verlassen. Das sei der entscheidende Punkt: vor Öffnen der Garage Nummer 5. Die sei dann nach 9 Uhr geöffnet worden, denke er. Götzl zitiert aus der Zusammenfassung im Bericht der Schäfer-Kommission: Die Durchsuchung der Garage 6 habe 7.25 Uhr begonnen und 9.30 Uhr geendet, zuvor hätten die Beamten die Familie Böhnhardt aufgesucht. Götzl: „Können Sie zur Uhrzeit etwas sagen?“ Dressler: „Nein.“ Auf Frage sagt Dressler, in der Garage 6 habe man einen Strick und Dübel gefunden, das sei zumindest als „VM“, Vergleichsmaterial, in Frage gekommen, Kleinzeug. Die weitere Garage in der Nachbarschaft habe, soweit er sich erinnere, einen Anwohner, der weggezogen sei, betroffen. Das habe aus den Observationen resultiert, möglicherweise habe jemand eine falsche Wahrnehmung gemacht, sich verzählt. Vorhalt aus dem Bericht der Schäfer-Kommission: Gegen 8.15 Uhr habe Ap. das Schloss am Garagentor [der Garage Nummer 5]aufgemacht, für ein weiteres massives Vorhängeschloss habe er keinen Schlüssel gehabt, daraufhin sei die Feuerwehr gegen 9 Uhr eingetroffen und habe das Schloss geöffnet. Dressler bestätigt das. Zu den in der Garage an der Kläranlage aufgefundenen Gegenständen sagt Dressler, die Kollegen hätten die Kollegen der USBV vor Ort gerufen, weil diese USBVs verschiedene Fertigungsgrade gehabt hätten. Zunächst seien die USBVs von den Spezialkräften gesichert und abtransportiert worden. Ansonsten hätten sich übliche Dinge in dieser Garage befunden, Werkzeuge, allerdings auch der Reisepass des Uwe Mundlos und sehr viele schriftliche Unterlagen. Die USBVs seien ins LKA verbracht und mit Sprengung delaboriert worden. Daraus habe sich der Umstand ergeben, dass eine kriminaltechnische Behandlung nur noch sehr eingeschränkt möglich gewesen sei. Die Garage sei auf Spuren untersucht worden, es seien daktyloskopische Spuren gefunden worden, die nicht verwertbar gewesen seien und Zigaretten, die auf DNA ausgewertet worden seien, das habe zugeordnet werden können. Götzl fragt, ob sich irgendwelche Bezüge zu den heute schon angesprochenen früheren Funden hätten herstellen lassen. Sie hätten einen umfangreichen kriminaltechnischen Vergleich gefahren. Es habe artgleiches Rohrmaterial gegeben und entsprechende Farben. Beim TNT sei es wohl nicht möglich gewesen, eine Übereinstimmung nachzuweisen, beim Schwarzpulver sei er sich jetzt über die Ergebnisse nicht mehr im Klaren, das finde sich aber in den entsprechenden Ordnern. Vorhalt aus einem Bericht des BKA: Die Bombenattrappen im Stadion, auf dem Theatervorplatz und dem Nordfriedhof stammten aus dieser Garage; die Knetmasse in der Garage sei identisch mit der in den Briefbombenattrappen verwendeten; die aufgefundenen Styroporplatten wiesen Übereinstimmung mit den in den Briefbombenattrappen verwendeten auf. Dressler: „Deswegen sind wir davon ausgegangen, dass dort diese USBVs hergestellt wurden.“ Auf Frage nach weitergehenden Maßnahmen sagt Dressler, es habe im Vorfeld Absprachen mit der StA gegeben, die sich massiv dafür eingesetzt habe, dass keine weiteren Handlungen durchgeführt werden ohne Rücksprache mit ihr zu nehmen. Der Kollege habe es mehrfach versucht, es habe wohl einen Krankheitsfall gegeben, erst im Laufe des Vormittags habe er einen der Ersatzstaatsanwälte erreicht, der die Durchsuchung wegen Gefahr im Verzug gegen Mundlos und Zschäpe angeordnet habe. Es sei dann zu diesen Durchsuchungen gekommen. Die hätten dem Auffinden von weiteren Beweismitteln und der vorläufigen Festnahme dieser drei Personen Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe gedient. Am darauf folgenden Tag sei diese vorläufige Festnahme durch die StA zurückgenommen worden, da ihrer Meinung nach der personelle Bezug zur Garage nicht ausreiche und die drei Personen seien zur Aufenthaltsfeststellung ausgeschrieben worden. Dieser für sei nicht tragbare Zustand habe zu einer erneuten Konsultation beim VS geführt, damit ein entsprechend eingestuftes Schreiben herabgestuft wird. Und nachdem das Schreiben der StA vorgelegen habe, seien die Haftbefehle erlassen worden. In dem Schreiben habe das zumindest mündlich bekannte Ergebnis der Observation gestanden, dass man Mundlos und Böhnhardt gesehen habe, wie sie diese Garage betreten. Damit sei der personelle Bezug hergestellt gewesen. Götzl: „Wie ging es dann weiter?“ Unabhängig seien dann am 26.1. nachmittags die Fahndungsmaßnahmen nach diesen drei Personen angelaufen. Zuerst im Nahbereich, dann in Thüringen, später bundes-, europa- und schließlich weltweit. Es habe Öffentlichkeitsfahndung, „MDR Live“, Veröffentlichung im BKA-Blatt gegeben. Alle Möglichkeiten der Öffentlichkeitsfahndung seien aktiviert worden. Die Fahndung sei beim LKA dem Zielfahndungskommando übertragen worden, das sich bis 2001 mit dem Fall beschäftigt habe. Die Zielfahndung sei am 29. oder 30.1. eingeschaltet worden. Die Haftbefehle, seien vom 28.1. und ausgestellt gegen Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe. RA Klemke bittet um einen Unterbrechung, weil sein Mandant [Ralf Wohlleben] gesundheitliche Probleme habe.

Nach einer Pause geht es um 11.27 Uhr weiter. Götzl sagt, Dressler habe davon gesprochen, dass die Zigaretten bzgl. DNA zuordenbar gewesen seien: „Wem?“ So weit er wisse, sagt Dressler, dem Herrn Böhnhardt. Dann fragt Götzl nochmal dazu, was in der Garage gefunden wurde. Es seien Rohrbomben in verschiedenen Fertigungsstufen gefunden worden, so Dressler, Rohre, teilweise gequetscht, die verfüllt gewesen seien mit Sprengstoff bzw. anderen Materialien. Diese seien seiner Erinnerung nach geröntgt worden. Teilweise seien sie mit eingebrachten Zündern versehen gewesen, allerdings ohne Zündquelle. Es seien auch Kurzzeitwecker gefunden worden, die verdrahtet gewesen seien, offenbar in Vorbereitung einer späteren Verwendung. Zur Menge des vorgefundenen TNT sagt Dressler, das sei immer ein problematisches Thema gewesen aufgrund der Gefährlichkeit. Die Spezialkräfte hätten sich zu einer Delaborierung durch Sprengung und anschließende Nachberechnung entschlossen. Und es sei, glaube er, 1,4 kg TNT herausgekommen. Die Maße habe man ja, auch durch das Röntgen. Und teilweise sei TNT in einer Plastiktüte gefunden worden. Letzten Endes habe man die Gesamtmenge hochrechnen können. Zu den weiteren Gegenständen sagt Dressler, das seien schriftliche Unterlagen gewesen, der Pass von Mundlos und Musikträger seien auch dabei gewesen, aber da sei er sich nicht mehr sicher. Götzl fragt nach einem Mietvertrag mit Zschäpe. Dressler sagt, durch Ap. sei ein Mietvertrag übergeben worden, den er mit Zschäpe geschlossen habe. Zschäpe habe auch regelmäßig die Zahlungen geleistet. Einmal habe es einen Verzug gegeben, das sei aber geregelt und die Vermietung fortgesetzt werden. Ap. habe keinerlei Kenntnisse gehabt, was da passiert, zumindest habe er ihnen das glaubhaft versichert. Ein verwandtschaftliches Verhältnis sei nicht festgestellt worden im Nachhinein. Die Anmietung der Garage sei, meine er, mindestens ein halbes Jahr vor der Durchsuchung gewesen, so Dressler auf Frage, aber das lasse sich sicher dem Mietvertrag entnehmen. Götzl fragt nach dem Begriff „Pogromly“. Es wurde dieses Monopoly nachempfundene Spiel gefunden worden, so Dressler, mit rechtsextremen Inhalten. Das sei ein Zufallsfund gewesen und ein eigenes Verfahren nach § 130 geworden, weil der Inhalt einen volksverhetzenden Charakter gehabt habe. Man habe wohl durch Verkauf des Spieles in der Szene entsprechende finanzielle Mittel bekommen wollen. Er denke, sagt Dressler auf Frage, dass auch Disketten gefunden wurden, die habe F. ausgewertet. Götzl fragt nach einem Gedicht, aber Dressler sagt, er erinnere sich nicht, vielleicht könne Götzl das vorhalten. Vorhalt aus dem Schäfer-Bericht: Gegen 10 Uhr sei mit der Sicherung der USBV begonnen worden, die seien dann abtransportiert worden, anschließend seien alle anderen bedeutsamen Gegenständen sichergestellt worden, darunter der Reisepass Mundlos, Vorlagen für das „Pogromly“-Spiel sowie eine Diskette mit dem Gedicht „Ali Drecksau wir hassen dich“. Das sei ihm nicht erinnerlich, so Dressler. Er bestätigt, dass F. solche Themen mit abgearbeitet habe. Götzl sagt, im BKA-Bericht sei die Rede von Asservatenfunden in der Garage, einer Vielzahl rechtsextremistischer Zeitungen, teilweise sei Zschäpe als Abonnentin ausgewiesen, Schriften und sonstige Unterlagen. Dressler sagt, es seien sehr viele Schriften gewesen, die da mitgenommen worden seien, es seien zwei Beamte des BKA gekommen, die die Auswertung der Schriften übernommen hätten. Götzl hält vor, dass Zschäpe teilweise als Abonnentin ausgewiesen sei und fragt, ob Dressler dazu eine konkrete Erinnerung habe. Dazu könne er nichts sagen, antwortet Dressler. Vorhalt: Nummer 4, „Weisser Wolf“ von 1997. Dressler sagt, er gehe davon aus, dass entsprechende Label für die Post drauf waren. Götzl sagt, da heiße es: „Grüße von Roland [P.] gehen an Uwe Memdlos – Jena“ [sic! Name P. von Redaktion abgekürzt]. Dazu könne er nichts sagen, so Dressler.

Auf Frage sagt Dressler am 26.1. seien seiner Erinnerung nach zusätzlich die Wohnung von Uwe Mundlos in Jena, die Wohnung von Familie Böhnhardt plus ein Nebengelass, ein Grundstück oder Garten, und die Wohnung von Zschäpe durchsucht worden. Götzl fragt, wie Dressler in den Ablauf am Tag der Durchsuchung eingebunden war. In den Nachmittagsstunden sei er mit nach Jena, so Dressler, und sei dann Teil der Fahndungsmaßnahmen gewesen, die dann angelaufen seien. Auf Frage, ob er bei den Wohnungsdurchsuchungen anwesend war, sagt Dressler, er sei bei der Durchsuchung bei Zschäpe dabei gewesen, ob das zu diesem Zeitpunkt war, könne er nicht mehr sagen. Vorhalt: Gegen 14.50 Uhr seien die Trupps an den drei Wohnungen eingetroffen, die Wohnung Mundlos sei im Beisein von Juliane Wa., damals Freundin des Wohlleben, durchsucht worden. Er sei nicht dabei gewesen, so Dressler, kenne aber die Berichte darüber, dass Wa. (98. und 99. Verhandlungstag) vorgegeben habe, Fernsehen gucken zu wollen, aber kein Fernseher da gewesen sei. Auf Vorhalt, dass bei Zschäpe Waffen und ein „Pogromly“-Spiel gefunden worden seien, sagt Dressler, er sei sich jetzt nicht sicher, wisse aber, dass sie eine Waffe in Form einer Armbrust sichergestellt hätten. Vorhalt: Es sei ein Vermerk an der Tür angebracht worden, dass die neuen Schlüssel bei der KPI Jena, KDD, hinterlegt seien. Er könne nichts mehr dazu sagen, ob bei der Durchsuchung der Wohnung Böhnhardt Gegenstände mitgenommen wurden, so Dressler auf Frage. Götzl fragt zu Splitt oder sonstigem Material aus dem Bereich Garage Kläranlage. Dressler sagt, in der ersten USBV aus dem Stadion sei in der Holzkiste ein mit Klebeband umwickelter 20-Liter-Kanister gewesen, der teilweise gefüllt gewesen sei mit Kies. Und sie seien davon ausgegangen, dass es von den Tätern eingebracht wurde. Der Zweck sei nicht zu klären gewesen, aber sie seien davon ausgegangen, dass das in unmittelbarer Nähe des Bauortes aufzufinden sei, denn das trage ja keiner mit sich rum. Und nachdem in der Nähe der Garage Kies gelegen habe, habe es nahegelegen, das zu untersuchen. Das sei bei Kies schwierig, aber es habe sich herausgestellt, dass das von der Brech- und Korngröße gleich sei, so dass sie davon ausgegangen seien, dass es dort in der Nähe produziert worden sei.

Vorhalt: Der Granitsplitt im Zufahrtsbereich zur Garage sei mit dem im Kunststoffbehälter der so genannten Stadionbombe identisch gewesen; seine [Böhnhardts] Speichelspur habe sich als Mischspur an einer der so genannten Briefbomben befunden. An den Briefbombenattrappen seien auch DNA-Untersuchungen durchgeführt worden, sagt Dressler dazu. Hier habe es eine Mischspur mit Komponenten gegeben, die drei Beschuldigten des damaligen Verfahrens zuordenbar gewesen seien. 1996/ 97 habe „die DNA“ noch ein bisschen in den Kinderschuhen gesteckt, man habe noch nicht die Möglichkeiten von heute gehabt, deswegen hätten sei auch 2001 oder 2002 noch eine Untersuchung initiiert. Auf wen sich diese Mischspur bezogen habe, könne er nicht mehr sagen, aber es seien drei Beschuldigte davon betroffen gewesen. Götzl fragt in Bezug auf die Theaterbombe nach einer Tüte. Dieser Koffer habe sich, so Dressler, in einer Einkaufsplastiktüte aus einem Geschäft in Jena befunden. Sie hätten in Erfahrung bringen können, dass Zschäpe dort „regelmäßig Stammkundin“ gewesen sei. Sie hätten, so Dressler auf Frage, sehr viel Zeit investiert, um die Herkunft der Kiste bei der Stadionbombe zu klären, seien aber an ihre Grenzen gestoßen. In den Nachwendezeiten hätten viele Betriebe Gegenstände entsorgt, auch bei Carl Zeiss Jena. Diese Kiste sei nicht mehr einer bestimmten Produktionsstätte nachzuweisen gewesen, irgendwo Carl Zeiss Jena. Auf dem Kanister habe „G 28“ [phon.] gestanden, das stehe für Galvanik, davon gebe es nur vier und der habe definitiv aus diesem Kombinat gestammt. Und Herr Böhnhardt habe damals dort gearbeitet und sie seien davon ausgegangen, dass er Zugang zu diesen Dingen hatte: „Ein Nachweis ist uns allerdings nicht gelungen.“
Götzl fragt zur Fahndung nach den Gesuchten. Nach dem Ergehen der Haftbefehle habe es die Festlegung gegeben, so Dressler, dass die Zielfahndung die operative Fahndung nach den drei Gesuchten übernimmt. Die „Bürofahndung“ sei durch sie abgedeckt worden. Es habe Vereinbarung mit der Zielfahndung gegeben, dass sie die Beschlüsse zur TKÜ aus Zeitgründen selber holt, und dass die Zielfahndung direkt mit dem TLfV in Kontakt tritt, wenn sich Ermittlungsansätze ergeben: „Die Öffentlichkeitsfahndung wurde über uns organisiert.“ 2001 habe die Zielfahndung die Akten dem Bereich Staatsschutz übergeben. Zu diesem Zeitpunkt seien wir aber mit anderen Maßnahmen beschäftigt gewesen. Dann habe 2001 oder 2002 ein Mitarbeiter des Staatsschutzes den Auftrag erhalten, alle Fahndungsansätze nochmal zu überprüfen. Sie hätten ja gewusst, dass 2003 eine Verjährung ansteht. Daraufhin habe der Kollege Kl. diese Auswertung durchgeführt und Maßnahmen initiiert, die zum Teil umgesetzt worden seien. Aber 2002 habe die StA gesagt, dass sie  nur noch bei konkreten Ansätzen bereit sei, mit Beschlüssen zu unterstützen. Zu diesem Zeitpunkt habe es diese Ansätze nicht gegeben und dementsprechend keine weiteren Maßnahmen. Götzl: „Wie war die Zusammenarbeit mit der Zielfahndung?“ Er habe bis 2001 mit der Zielfahndung zusammengearbeitet, sagt Dressler, und könne die Zusammenarbeit als normal, sachlich und üblich bezeichnen. Es gebe allerdings, das sei kein Geheimnis, immer wieder das Problem, Zielfahndung oder Auftrag des Behördenleiters. Denn als offizielle Zielfahndung sei dieser Fall nicht eingeleitet gewesen. Die Einheit heiße Zielfahndung, die Fahndungsform heiße Zielfahndung, die Möglichkeit der Fahndung sei nicht unterschieden, das sei nur eine Frage der Priorisierung innerhalb dieser Einheit. Götzl fragt, ob diskutiert wurde, ob sich Dresslers Bereich Staatsschutz in Fahndungsmaßnahmen einbindet, oder es Überlegungen zu personeller Verstärkung gegeben habe. Er sei 2002 raus, so Dressler. Aufgrund der Anschläge in den USA sei er an anderer Stelle tätig gewesen. Es habe dann nochmal ein Gespräch mit dem BKA gegeben, weil sie sich neue Ansätze erhofft hätten. Dort sei das Signal gekommen, dass man bereit sei, zu unterstützen, dies setze aber voraus, dass die StAen bereit sind, entsprechende Anträge zu unterstützen. Die StA Gera habe daraufhin aber gesagt, es müsse sich schon um konkrete Hinweise handeln, andererseits wäre man nicht mehr bereit zu unterstützen. Die Fahndung zwischen Staatsschutz und Zielfahndung koordiniert habe Kl. Er, Dressler, habe unterstützt, weil es ihm am Herzen gelegen habe, das zu einem Ende zu bringen.

Götzl sagt, er wolle auf den Vermerk von Dressler eingehen. Da stehe „für die KS Jena ist nachfolgende Struktur bekannt“ und dann würden eine ganze Reihe Personen aufgeführt: „Wie kam es zu dieser Darstellung?“ Das seien keine eigenen Feststellungen, sondern von der Soko Rex übernommen, so Dressler. Vorhalt: Führer sei André Kapke, Stellvertreter seien Uwe Böhnhardt und Stellvertreter Uwe Mundlos, aktive Mitglieder Zschäpe, Marc He., Wohlleben, Zur Einordnung als Führer, Stellvertreter und aktive Mitglieder könne er nichts sagen, so Dressler, er wisse aber, dass Kapke seinerzeit sehr aktiv war. Die Informationen zu den anderen Personen seien über dieses Verfahren mit dem Puppentorso zu ihm gekommen. Es folgt die Mittagspause bis 13.05 Uhr.

Danach sagt Götzl, aus Dresslers Vermerk gehe es ihm nochmal um die USBV Theatervorplatz, da habe Dressler gesagt, es sei keine Zündquelle zu finden gewesen. Vorhalt: USBV, Bauteile seien ein Metallrohr, zwei Drähte, 10 g TNT, Schwarzpulverlaborat sowie eine Glühbirne gewesen. Dressler: „Aber keine Energiequelle.“ Vorhalt: Bei den in beiden Fällen verwendeten Rohren handelt es sich um art- und herstellergleiches Material. Soweit er sich erinnere, ja, so Dressler. Das beziehe sich auf die Attrappe beim Ernst-Abbe-Sportfeld, so Götzl. Dann hält er vor, dass die Untersuchungen eine Übereinstimmung bei den Anstrichstoffen ergeben hätten. Dressler: „Ja.“ Vorhalt: An einem Briefkuvert seien Speichelspuren gesichert worden; da auch damals die Täter in der KS Jena vermutet worden seien, sei dort durchsucht und eine DNA-Analyse durchgeführt worden; im Ergebnis dieser DNA-Analyse seien Böhnhardt, Kapke und Zschäpe als Spurenverursacher in Frage gekommen, die Qualität der Spur habe aber eine weitere Individualisierung verhindert. Dressler: „So ist es mir in Erinnerung.“

Zschäpes Verteidigerin RAin Sturm fragt zu den Observationsmaßnahmen des LKA. Die seien bei der StA Gera beantragt worden und für die Dauer von vier Monaten angeordnet worden, so Dressler. Der Auftrag sei mit den spezialisierten Kräften abgesprochen worden. Es hätten aber nur drei Tage umgesetzt werden können. Es sei ihnen mitgeteilt worden, dass andere Aufträge Priorität haben. Sturm fragt, was durch wen beobachtet wurde in den drei Tagen. Das könne er nicht sagen, so Dressler, nur, dass keine weiteren Objekte herausgekommen seien. Die Observationsberichte der drei Tage müssten vorliegen, sagt Dressler. Sturm: „Können Sie schildern, wie es dazu kam, dass an das LfV herangetreten wurde?“ Es sei aus anderen Gründen, die er hier nicht erläutern könne, absehbar gewesen, so Dressler, dass das LKA das nicht mehr leisten kann. Es habe ihm am Herzen gelegen, deswegen sei er an den Bereichsleiter herangetreten, habe das Problem geschildert und gefragt, inwiefern der eine Unterstützung leisten kann. Der habe geantwortet, dass man das prüfen werde. Sturm fragt, ob es da um rechtliche Aspekte ging. Dressler antwortet, er habe gesagt, dass eine Unterstützung nur Sinn mache, wenn ihnen dann gerichtsverwertbare Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Sturm: „Waren Sie der Auffassung, dass eine Tätigkeit des LfV für das LKA rechtlich zulässig war?“ Dressler: „Ich habe es als zweckmäßig betrachtet.“ Sturm: „Das war nicht meine Frage.“ Er habe da kein Problem gesehen und offensichtlich das LfV auch nicht. Sturm fragt nach weiteren Gesprächen darüber, Maßnahmen, die Dressler aus eigener Anschauung kenne, in die er involviert war. In den späteren Fahndungsmaßnahmen sei es, so Dressler, um eine mögliche Flucht nach Südafrika gegangen, da sei das LfV nochmal an sie herangetreten, sonst sei für ihn keine größere Zusammenarbeit mit dem LfV mehr zu verzeichnen gewesen. RA Stahl fragt: „Die Amtshilfe. Wer hat da was gemacht? Sie waren ersuchende Behörde?“ Dressler sagt, er habe bei dem Referatsleiter des VS die Problem geschildert und ihn gebeten, zu prüfen, inwieweit er unterstützen kann. Stahl fragt nach der Umsetzung. Dressler antwortet, das habe er dem LfV überlassen. Stahl fragt, welche Informationen, Papiere Dressler denn da dem LfV zur Durchführung der Observationsmaßnahmen zur Verfügung gestellt hat. Das wisse er heute nicht mehr, so Dressler, er denke den Auswertungsbericht, dass sie davon ausgehen, dass Böhnhardt die Figur hinter den USBV ist. Auf Frage, ob für die Observationsmaßnahmen des LKA entsprechende richterliche Beschlüsse vorgelegen haben, sagt Dressler, das sei von der StA für die Dauer von 4 Monaten angeordnet worden. Stahl: „War das auch der Beschluss für das Landesamt?“ Dressler: „Sicher nicht.“ Auf welcher Grundlage die ihre Observation betreiben, sei nicht seine Aufgabe gewesen, zu klären. Stahl sagt, wenn er es richtig verstanden habe, habe sich das LKA an das LfV gewandt, um bei repressiven Maßnahmen zu unterstützen. Dressler sagt, es habe das Gespräch mit Schr. gegeben. Und der habe ihnen das Ergebnis mitgeteilt. Er, Dressler, habe Schr. keine Rechtsgrundlage gegeben. Stahl: „Nicht alles was zweckmäßig ist, ist rechtmäßig. Haben Sie das hinterfragt, ob das rechtmäßig war?“ Das verneint Dressler. Stahl fragt, ob Dressler in seiner dienstlichen Tätigkeit öfter auf dieser Grundlage mit den VS-Behörden zusammengearbeitet habe. Dressler verneint. Das sei das einzige Mal gewesen. Er habe es für opportun erachtet, eine Behörde anzusprechen, die ebenfalls die Beobachtung des Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus zur Aufgabe hat. Stahl fragt, ob zu diesem Zeitpunkt Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe schon förmlich Beschuldigte eines Strafverfahrens waren. Das bejaht Dressler. Stahl fragt, ob Dresslers Ermittlungsergebnisse bis zur Einschaltung des LfV bereits die Beantragung eines Durchsuchungsbeschlusses gerechtfertigt haben. Er habe die Zusammenfassung vom 10.10.97 geschrieben, so Dressler, und nachdem das Objekt vorgelegen habe, habe die StA den Antrag auf Durchsuchung unterstützt. Stahl: „Ich verstehe das richtig: gegen Frau Zschäpe bestand ein Anfangsverdacht in diesem Verfahren und sie war Beschuldigte vor Einschaltung des Landesamtes für Verfassungsschutz?“ Dressler bejaht das. Stahl fragt, ob Dressler Erkenntnisse habe, ob bei der anschließenden Durchsuchung der Wohnung von Zschäpe ein Gericht angerufen wurde. Das wisse er nicht, so Dressler, sein Kollege habe den StA Sp. [phon.] erreicht und der habe dann die Durchsuchung auf Gefahr im Verzug angeordnet. ob ein Richter kontaktiert wurde, könne er nicht sagen. Er bejaht, dass es an einem späteren Tag weitere Durchsuchungen in der Wohnung von Zschäpe gegeben hat. Ob es da einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss gab, könne er nicht sagen. Stahl: „Es gab keinen. Wissen Sie, warum nicht?“ Dressler: „Nein.“ Stahl sagt, eben habe Dressler in Bezug auf die Ermittlungen vor Garagendurchsuchung von Speichelproben gesprochen, die nicht zu einem Ergebnis geführt hätten, trotzdem habe es Hinweise gegeben, dass die Täter aus der rechten Szene stammten. Das sei bei den Briefbomben gewesen, so Dressler. Stahl fragt, wie es beim Puppentorso sei. Da sei er nicht dabei gewesen, so Dressler, aber das komme natürlich aus der Motivation der Straftat, wenn man eine Puppe aufhänge mit einem Davidstern. Stahl sagt, das sei offenkundig: „Aber welche Hinweise gab es?“ Die einzelnen Hinweise könne er jetzt nicht mehr benennen, so Dressler. Stahl fragt, ob Dressler, bevor die Garagendurchsuchung stattgefunden hat, irgendwelche Erkenntnisse auf eine Involvierung von Zschäpe bei diesen Taten hatte. Dressler sagt, Zschäpe habe allgemein zur rechten Szene gehört, sei von der Soko Rex als Bestandteil der KS Jena identifiziert worden. Letztendlich seien ja fast alle Mitglieder der KS Jena als Beschuldigte eingetragen gewesen. Eine besondere Rolle habe Zschäpe nicht gehabt. Aber durch den Mietvertrag habe sie letztendlich eine besondere Stellung bekommen. Stahl sagt, wenn er es richtig verstanden habe, sei die Einleitung von Ermittlungsverfahren abhängig von der Mitgliedschaft in der rechten Szene. Dressler sagt, er habe das Verfahren nicht eingeleitet. Das sei ein Jahr vor seinem Anfang und abgeurteilt gewesen. Stahl fragt, ob sämtliche in der rechten Szene aktiven Personen als Beschuldigte eingetragen waren. Das verneint Dressler, das seien sicher mehr gewesen. Und bei He. glaube er nicht, dass der aktives Mitglied der rechten Szene war. Stahl fragt, ob Dressler zu Zschäpe ansonsten keine konkreten Anhaltspunkte für ihren Beschuldigtenstatus vorgelegen hätten. Da könne er jetzt nichts Konkretes mehr sagen, so Dressler. Stahl: „Warum nicht?“ Dressler: „Weil ich es jetzt nicht mehr weiß.“ Stahl fragt zum konkreten Ergebnis der DNA-Mischspur bei den Briefbomben. Das sei durch ihre Biologen im Gutachten benannt, so Dressler. Bei drei der Beschuldigten habe es Übereinstimmungen gegeben, Zschäpe, Böhnhardt und Kapke. Aber die Qualität sei nicht ausreichend gewesen, dass man hundertprozentig habe schlussfolgern können, dass die drei dort waren. Auf Nachfrage sagt Dressler, er habe es sich vom Biologen erklären lassen. Man habe damals einzelne Segmente herausgesucht. Es habe Bereiche gegeben, die auf Zschäpe, auf Böhnhardt und auf Kapke zutrafen. Es sei aber zu weit entfernt gewesen, um auf eine Individualisierung zu kommen. Auf Frage sagt Dressler, er habe das drei Jahre später nochmal versucht, als sich auf dem Sektor der DNA Fortschritte ergeben hätten. Aber diese Untersuchungen hätten kein verbessertes Ergebnis erbracht. Mit anderen Worten habe eine Tatbeteiligung Zschäpes an der Briefbombe aus Dresslers Sicht nicht bestanden, sagt Stahl. Sie sei nicht bewiesen gewesen, erwidert Dressler. Das höre sich an, als habe Dressler doch einen Verdacht gehabt, so Stahl: „Weswegen?“  Das könne er heute nach 15 Jahren nicht mehr sagen, so Dressler.

RAin Sturm fragt, ob Dressler sein Gespräch mit dem Mitarbeiter vom LfV zeitlich einordnen kann. Das sei gewesen nachdem ihre Observationen keine Ergebnisse gebracht habe. Von Ergebnissen habe er erstmals im Dezember erfahren. Das Thema Verwertbarkeit habe da eine Rolle gespielt, so Dressler auf Frage, das ihnen übersandte Schreiben sei mit einem Geheimhaltungsgrad versehen gewesen. Er habe dann auf eine Herabstufung gedrungen, damit man es verwenden kann. Das sei, soweit er sich erinnere, am 28.1. passiert. Sturm hält aus dem Aktenvermerk von Dressler vor: Durch Ermittlungen sei bekannt geworden, dass der Verdächtige Uwe Böhnhardt in Jena zwei Garagen nutzt, er sei festgestellt worden, als er zusammen mit Uwe Mundlos Materialien aus der Wohnung in eine in der Richard-Zimmermann-Straße gegenüberliegende Garage transportiert habe; weiter sei festgestellt worden, dass Böhnhardt und Mundlos eine Garage in der Nähe der Kläranlage nutzen. Sturm fragt, was Grundlage dieser Erkenntnisse war. Dressler: „Die Erkenntnisse des LfV.“ Sturm fragt, ob Dressler damals angenommen habe, dass dieser Vermerk verwertbar ist. Er habe keine andere Möglichkeit gehabt, der StA Kenntnis von dieser Garage zu geben, um letztendlich diesen Durchsuchungsbeschluss zu erwirken. Es sei zu diesem Zeitpunkt nicht absehbar gewesen, ob und wann das LfV zu einer Herabstufung bereit sei. Sturm fragt, ob Dressler vom LfV irgendwelche Angaben im Bezug auf Zschäpe mitgeteilt worden sind. Das verneint Dressler, da könne er sich nicht dran erinnern. Vorhalt aus dem Vermerk von Dressler: „Die bisherigen Erfahrungen mit diesem Personenkreis hätten zur Feststellung geführt, dass bisherige Durchsuchungen nicht zum Auffinden von Beweismitteln führten; es sei durch Ermittlungen bekannt geworden, dass Böhnhardt ein Gartengrundstück oder Garage anzumieten versucht habe. Diese Erkenntnis stammten, soweit er sich erinnere, aus der Soko Rex, sagt Dressler auf Frage, Einzelheiten seien ihm nicht in Erinnerung.
Dann fragt Sturm, ob bei dem Kies oder Splitt auch chemische Untersuchungen vorgenommen worden sind. Das könne er nicht mehr mit Sicherheit sagen, sie hätten das in die Kriminaltechnik gegeben. Und bei so einem Massenprodukt wisse er nicht, ob das Sinn macht. Es hab diese Übereinstimmung gegeben. Es könne aber sein, dass sie es nur dem Bereich gegeben haben, der sich mit physikalischen Dingen beschäftigt. Sie seien davon ausgegangen, dass beim Bau der USBV dieser Kies in Bauortnähe zu finden sei. Und bei Garage 5 hätten sie sich den Untergrund angeschaut. Der sei optisch ähnlich gewesen und sie hätten gedacht, wir lassen das mal vergleichen. Das sei ganz normale Sache. In Bezug auf die Tüte, in der die USBV abgelegt gewesen sei, fragt Sturm, was „regelmäßig“ bedeute, wenn Zschäpe regelmäßig Kundin in dem Geschäft gewesen sei. Ein Ermittler sei in diesem Laden gewesen, so Dressler, und habe wohl eine Lichtbildvorlage gemacht und die Verkäufer befragt. Und da sei die Aussage gekommen, dass Zschäpe öfter Kundin sei. Er verneint, in Erinnerung zu haben, ob nachgefragt wurde, was unter „öfter“ zu verstehen ist. Sturm fragt, ob sich Dressler vor seiner Aussage beim UA des Bundestages [54. und 57. Sitzungstag des BT-UA, vgl. Bericht NSU-watch 57. Sitzung: http://www.nsu-watch.info/2013/03/thuringer-lka-und-bka-legen-sich-die-karten-eine-bisher-nicht-bekannte-adress-und-telefonliste-und-konkrete-nicht-verfolgte-fahndungsansatze/] vorbereiten konnte. Dressler bejaht das, er habe die alten Ermittlungsakten einsehen können. Sturm: „Können Sie was zum Zustand der Ermittlungsakten sagen?“ Er habe sie auch jetzt nochmal eingesehen, so Dressler, beim thüringischen Justizministerium, Kopien der Originalakten. Er kenne auch Akten von damals im LKA. Von diesen 24 Bänden, die im November 2011 aufgefunden worden seien, habe er mit seiner EG ca. 7 bis 9 erzeugt. Sturm fragt, ob die in einem ordentlichen Zustand waren. Dressler: „Was verstehen Sie darunter?“ Sturm bittet um eine kurze Unterbrechung von zwei Minuten. RA Klemke bittet für seinen Mandanten um eine längere Unterbrechung.

Um 14.05 Uhr geht es weiter. RAin Sturm hält aus dem Protokoll der 54. Sitzung des Bundestags-UA vor, dass Dressler dort ausgesagt habe, er habe Gelegenheit gehabt, im LKA die Duplo-Akten einzusehen und im Thüringer Justizministerium die Originalakten, denn die Zusammenstellung der Akten in den Duplo-Akten erscheine ihm etwas unordentlich. Dazu sagt Dressler, bei den Unterlagen im LKA habe es sich um eingescannte Kopien gehandelt, da sei es schwierig, das wiederzufinden, wie sie das mal eingeteilt hätten. Die der Justiz übergebenen Akten hätten sich quasi noch im Originalzustand befunden, mit Trennblättern, Inhaltsverzeichnis und Unterabschnitten. Hier habe man sich besser zurechtgefunden. Die Frage, ob sich also die Originalakte im selben Zustand befand, wie Dressler sie seinerzeit abgegeben habe, bejaht der Zeuge. Aber man müsse trennen. Sie hätten die Akten mit Abschluss des Verfahrens an die StA abgegeben und sie hätten eine Duplo-Akte gehabt. Was er gesehen habe, sei ein gescannter Teil davon gewesen. Die andere Ordnung sei offensichtlich dem Scannen geschuldet gewesen.

Sturm fragt zu den aufgefundenen Zeitschriften, ob das daktyloskopisch untersucht wurde. Die Garage sei untersucht worden, so Dressler, bei den Unterlagen könne er es nicht mehr sagen. Sturm fragt, ob es da bzgl. Zschäpe Treffer gegeben habe. Dressler: „Bei der Garage definitiv nicht.“ Auf Frage von RA Heer, was ihm zum Ablauf der Observationsmaßnahmen des LfV bekannt geworden sei, sagt Dressler: „Das Ergebnis.“ Heer fragt, ob er es richtig sehe, dass Dressler diese Maßnahmen sozusagen komplett in die Hände des VS gegeben haben. Dressler sagt, er habe keine Maßnahmen in die Hände des VS gegeben. Er habe gesagt, dass ihre Observationskräfte nicht zur Verfügung stehen und gefragt, ob es Möglichkeiten gibt. Auf welcher Basis das LfV seine Kräfte einsetzt, könne er nicht sagen, es sei ihm auch egal gewesen. Es sei ein Versuch ihrerseits gewesen, hier ein Stückchen weiterzukommen. Er verneint, dass er oder andere Kriminalbeamte an diesen Observationsmaßnahmen mitgewirkt hätten. Heer fragt, wie Dressler dafür Sorge getragen habe, dass im Hinblick auf Ermittlungsschritte Sorgfalt waltet im Hinblick auf die Dokumentation. Er habe das LfV gebeten, so Dressler, ihnen das verwertbar in Schriftform zu geben. Wenn er Informationen von anderen Behörden bekomme, dann verarbeite er die. Wenn er höre, Lebensmittel sind vergiftet, dann müsse das nicht mehr selber prüfen. Er bejaht Heers Frage, ob ihm mal der Gedanke gekommen ist, dass Ermittlungsschritte dokumentiert werden müssen, um sie nachvollziehen zu können. Deswegen habe er ja, so Dressler weiter, um Übersendung von Dokumenten seitens des LfV gebeten. Heer: „Ist Ihnen zu den Observationen mehr bekannt?“ Er habe, so Dressler, von einem Mitarbeiter des LfV Einblick in einen Observationsbericht bekommen, aber den habe er nicht bekommen. Er verneint, dass dies in die Akte eingeflossen ist, der sei ihm nicht übergeben worden.

Dressler bejaht die Frage von RA Klemke, ob er nur einen als geheim eingestuften zusammenfassenden Bericht vom LfV bekommen habe, der finde sich in der später herabgestuften Form in den Akten. Den habe er nicht zur Akte gereicht. Er verneint, Unterlagen zu den einzelnen Schritten erhalten zu haben. Er könne sich nicht erinnern, dass ihm mündlich Auskunft gegeben worden wären, zu welchem Zeitpunkt welche Person wieviel Stunden observiert worden ist. Auf Frage sagt er, das Gespräch mit Schr. sei das Erstgespräch gewesen, zu einem späteren Zeitpunkt habe er einen Beamten der Observationstruppe mehr oder weniger zufällig getroffen. Der habe ihm im Prinzip die Ergebnisse mitgeteilt. Und später sei diese Schreiben gekommen. Klemke fragt, ob das der Bericht ist, den Dressler nicht zur Akte gereicht habe. Notgedrungen ja, so Dressler, weil Mitte Januar immer noch keine Herabstufung absehbar gewesen sei. Klemke: „Aus dem sie diese Wertung „konspiratives Verhalten“ übernommen haben?“ Dressler: „Ja. Später habe ich ja den herabgestuften Bericht zu den Akten genommen.“ Klemke: „Nachdem der Ermittlungsrichter schon die Durchsuchungsanordnung erlassen hatte?“ Dressler: „Ja.“ Klemke sagt, eben habe Dressler gesagt, dass es eine Übereinstimmung gegeben habe bzgl. der Knetmassen der drei Briefbombenattrappen mit der Theaterplatzbombe, „ich bezeichne es mal als Bombe jetzt“. Und danach habe Dressler gesagt, dass er deswegen die „Kameraden der KS Jena“ verdächtigt habe. Klemke fragt, wie der Schluss von der Verwendung identischer Knetmassen dazu, dass diese Vorfälle mit der KS Jena zu tun haben, gekommen sei. Das habe mit der Knetmasse nichts zu tun, so Dressler. Sie seien der Meinung gewesen, dass diese Taten von Mitgliedern der KS Jena ausgingen. Das habe an Drohungen gegen Ignatz Bubis und den Thüringer Innenminister gelegen. Und diese USBVs seien ja auch deutlich rechtsmotiviert gewesen. Diese Knetmasse sei nur ein objektiver Beweis gewesen, dass die Fälle zusammengehören. Klemke sagt, es habe einen Hinweis auf eine rechtsextreme Motivlage gegeben: „Aber wo ist der Schluss, dass es sich bei den Tatverdächtigen um Mitglieder der KS Jena gehandelt haben muss?“ Das könne er jetzt nicht mehr sagen, so Dressler. Klemke fragt, ob es außer der KS Jena keine Mitglieder gegeben habe, der „rechts des politischen Mainstreams“ angesiedelt war. Die werde es gegeben haben, so Dressler, aber es sei ihnen niemand eingefallen, der Interesse daran habe, seine politische Motivation derart plakativ in die Öffentlichkeit zu rücken. Klemke: „Das war Ihr einziger Anhaltspunkt?“ Dressler: „Wir sind davon ausgegangen und ich denke, wir lagen da nicht falsch.“ Klemke fragt, ob Dressler die KS Jena als Gruppe oder Einzelmitglieder verdächtigt habe. Sie hätten den Kreis der Täter innerhalb der KS Jena gesehen, so Dressler, wer im Einzelnen sei ihnen zu dem Zeitpunkt nicht klar gewesen. Klemke fragt, was Dressler gegen Wohlleben für Anhaltspunkte gehabt habe. Wie Wohlleben zu den Briefbomben als Beschuldigter hinzugekommen ist, könne er nicht sagen, so Dressler. Klemke fragt, ob Dressler das bei der USBV am Theaterplatz wisse. Dressler sagt, dass sein Vorgänger, als noch die Soko Rex gearbeitet habe, die Beschuldigten zusammengestellt habe. Und wenn man dann in einer nachfolgenden rechtsmotivierten Straftat ähnliches Baumaterial finde, liege der Schluss erstmal nahe. Klemke fragt, ob Dressler hinterfragt habe, warum Wohlleben als Beschuldigter geführt wurde oder das reflexartig übernommen hat. Dressler: „Reflexartig.“ Dann fragt Klemke, wie festgestellt worden sei, dass die Edelmetallrohrstücke bei den beiden USBV, Stadion und Theater, art- und herstellergleich gewesen seien. Dressler erläutert, dass das manchmal aufgedruckt sei auf diesen Rohren, es sei derselbe Hersteller und dasselbe Material gewesen. Auf Frage, wer der Hersteller war, sagt Dressler, es habe zwei gegeben, „Viega Sanpress“ und „Fischer“, die hätten im Wasserleitungsbau Verwendung gefunden und im Baustellenbereich vom Wasserleitungsbau in Jena herum gelegen. Klemke sagt, dann habe es also zwei Hersteller gegeben. Dressler sagt, sie hätten ein Rohrstück gehabt, aus dem es nicht eindeutig hervorging, und ein Rohrstück mit Aufdrucken, die aber zwei Hersteller benutzten. Auf die Frage, wie er dann von einem eindeutigen Hersteller sprechen könne, sagt Dressler, er müsse auf die Originalakte verweisen, er könne das nicht mit Sicherheit sagen.
Klemke hält vor, dass Dressler in Bezug auf die beiden USBV von Rohren, Draht, Knete, Schwarzpulver und TNT gesprochen. Das beziehe sich nur auf die USBV vom Theaterplatz, so Dressler, die vom Stadion habe keinen Sprengkörper gehabt, das sei eine reine Attrappe gewesen. Dann fragt Klemke, in welchem Zustand die von Dressler erwähnte Glühbirne war. Aus seiner Erinnerung, so Dressler, sei der Glaskörper entfernt und der blanke Draht ins Schwarzpulver eingebettet gewesen, die beiden Drähte nach oben und dann vergossen [phon.]. Diese Attrappe auseinandergenommen hätten Spezialkräfte des LKA, so Dressler auf Frage. Klemke sagt, aus dem ihm vorliegenden Auswertungsbericht könne er nicht entnehmen, in welchem Zustand sich diese Glühbirne befand. Dressler sagt, er habe das aus einem Telefonat mit einem Mitarbeiter der USBV erfahren. Klemke sagt, das wisse Dressler also noch nach 15 Jahren. Dressler sagt, das sei dokumentiert worden, aber man rufe halt mal an, dass man die Ergebnisse relativ zügig bekommt. Er wisse nicht, so Dressler auf Frage, wie der Glühbirnenglaskolben bei den USBV in der Garage am Klärwerk war, er kenne da nur die Röntgenbilder. RAin Schneiders zitiert aus Dresslers Bericht vom 10.10.1997, dass die bisherigen Erfahrungen mit dem Personenkreis gezeigt hätten, dass Durchsuchungen nicht zum Auffinden von Beweismitteln geführt hätten, und fragt, was sich geändert habe bis zu den Durchsuchungen 1998. Dressler sagt, es sei gemeint gewesen, dass nach anderen Objekten gesucht werden sollte. Von Frau Böhnhardt wisse man, so Schneiders, dass schon des öfteren Durchsuchungen bei Böhnhardts stattgefunden hätten, und fragt, ob man sich da 1998 Beweismittel erwartet habe. Die Durchsuchung bei Böhnhardts 1998 sei auf Gefahr im Verzug erfolgt, nachdem diese Funde gemacht worden seien, so Dressler, wenn sie diese Beweismittel erwartet hätten, hätten sie die schon im Beschluss gehabt. RA Pausch, Verteidiger von Carsten Schultze, fragt, ob nach den Durchsuchungen nochmal solche Funde in Jena aufgetaucht sind. Solche plakativen definitiv nicht, so Dressler, ob nochmal eine USBV gefunden wurde, wisse er nicht, da er sonst normalerweise nicht für USBVs zuständig sei. Es habe mal eine USBV im Horten-Kaufhaus gegeben, aber das sei, glaub er zwei, drei Jahre vorher gewesen.

NK-Vertreter RA Scharmer fragt, wer bei diesem Verfahren in der EG Tex vorher federführend gewesen sei. Dressler nennt den Namen Be. Zum von Scharmer vorgehaltenen Namen Melzer sagt Dressler, der habe sich sehr engagiert. Scharmer fragt, ob es, als Dressler zur EG Tex kam, Einschätzungen zur Gefahrenlage in Bezug auf die USBVs gegeben habe. Da sei der Fund im Stadion schon ein halbes Jahr her gewesen, so Dressler, und es habe keine weiteren gegeben. Auf Frage sagt er, nach dem Theaterplatz habe das eine neue Qualität gehabt, weil erstmals TNT festgestellt worden sei. Er bejaht, dass die drei Tage Observation das MEK [= Mobiles Einsatzkommando] durchgeführt habe. Auf die Frage, ob er regelmäßig zu diesem Zeitpunkt über die Observation informiert wurde, sagt Dressler: „Muss ich spekulieren, ja, bei drei Tagen war's ja nicht so wild.“ Er könne nicht mehr hundertprozentig sagen, ob er nach jedem Tag informiert wurde. Das wäre aber, so Dressler auf Frage, eine normale Vorgehensweise. Scharmer fragt, ob Dressler Erkenntnisse hatte, dass der VS schon vor seiner Anfrage im Rahmen dieser Ermittlung tätig war. Dressler: „Nein.“ Vorhalt aus der Aussage des damaligen MEK-Mitarbeiters Da. vor dem UA Thüringen:  Auf die Frage, er habe gesagt, das sei dann abgebrochen worden, weil man festgestellt habe, dass da ein anderer Observationstrupp vor Ort war, habe Da. gesagt, das sei richtig, man habe sich da gegenseitig observiert. Der Vorhalt weiter: Auf Frage, wie man sich erkannt habe, habe Da. gesagt, sie hätten da Möglichkeiten, die Kennzeichen seien nicht auf Personen zugelassen, sondern abgedeckt. Scharmer fragt Dressler, ob der also Informationen hatte, dass da schon der VS dran war. Dressler sagt, er wisse es nicht mehr, ob ihn die Information damals erreicht hat. Aber wer da wirklich hinter den Observanten stecke, sei nach wie vor nicht klar. Vorhalt aus der Aussage von Da.: Ihnen sei eigentlich klar gewesen, das ist eine andere Observationseinheit, es sei unklar gewesen, zu wem sie gehören, offensichtlich sei die Einheit dann wohl vom Thüringer VS gewesen, denn man habe sich nicht gekannt. Auf Frage, ob mal darüber gesprochen wurde, dass da schon ein zweiter Observationstrupp vor Ort war, sagt Dressler, er wisse es nicht mehr. Scharmer frag, ob Dressler weiß, wer ihm als allererstes aus den Observationen des VS berichtetet. Dressler: „Nein, tut mir leid, kann ich nicht sagen.“ Scharmer fragt, ob es vor dem zufälligen Treffen eines Mitarbeiters des VS vorher eine Situation gegeben habe, wo Dressler bspw. angerufen wurde. Wenn dann wäre es Schr. gewesen, so Dressler, aber müsse er spekulieren. Auf Frage sagt er, es habe das Treffen gegeben, wo er das dem Schr. vorgetragen habe, das Zufallstreffen und das, wo es um die Herabstufung ging. Es könne sein, dass beim Treffen mit Schr. noch wer anderes zugegen war. Auf Frage nach Herrn Nocken sagt Dressler, der sei bei dem Gespräch zugegen gewesen, als es um die Herabstufung ging. Er verneint, vermerkt zu haben, als er das erste Mal von den Ergebnissen der Observation erfahren hat, er sei davon ausgegangen, dass in ein, zwei Tagen ein entsprechendes Schreiben des LfV aufschlägt. Das sei dann nicht gekommen. Er habe dann telefonisch nachgefragt, wann damit zu rechnen ist. Scharmer sagt, Dressler habe die Gefahrenlage nach dem TNT dann doch anders eingeschätzt und bekommen dann Kenntnis von einer Garage, wolle tätig werden und habe Observationen durchgeführt: „Warum haben Sie zu diesem Zeitpunkt die Anregung einer Durchsuchung unterlassen?“ Er hab das LfV gedrungen, ihnen einen verwertbaren Vermerk zu senden, so Dressler, der sei immer wieder in Aussicht gestellt worden. Auf den hätten sie gewartet um einen Durchsuchungsantrag begründen zu können. Er verneint, die Garage zu kennen, er sei nicht dort gewesen. Scharmer sagt, Dressler habe beim Bundestags-UA Angaben gemacht, wie es dort möglich ist, Observationen durchzuführen. Dazu sagt Dressler, der Garagenkomplex sei umzäunt. Mitarbeiter hätten berichtet vom Zugang über einen einsamen Weg. Es sei offensichtlich schwierig gewesen, das zu observieren. Scharmer fragt, ob Dressler dann nachgefragt hat, wie der VS dazu gekommen ist, Böhnhardt und Mundlos beim Betreten der Garage zu observieren. Da könne er sich nicht dran erinnern, so Dressler. Scharmer: „Ich frage es direkt: Gab es Anhaltspunkte, dass dieses Ergebnis, dass die Garage von Böhnhardt und Mundlos genutzt wird, möglicherweise nicht aus Observationen, sondern von einer Quelle kommt?“ Dressler: „Mir lag das nicht vor.“ Er verneint, nachgefragt zu haben. Scharmer: „Reine Observationsergebnisse schreien nicht danach, geheim gehalten zu werden.“ Dressler sagt, Nocken sei nicht bereit gewesen, das herabzustufen. Scharmer fragt, ob Nocken das auf Quellenschutz zurückgeführt hat. Dressler sagt, er habe keine Erinnerung, aber er denke nicht, denn das wäre ihm in Erinnerung geblieben.

RA Reinicke fragt, ob es innerhalb der DNA-Spur Hinweise gegeben, die einen der drei ausgeschlossen hätten. Dressler sagt, es sei eine Vielzahl von Beschuldigten gewesen und die anderen seien ausgeschlossen worden. Dressler: „Und die Drei sind es möglicherweise, aber der Wahrscheinlichkeitsgrad ist gering?“ Dressler: „So habe ich es verstanden.“ Dann werden Standbilder aus der Sendung „Kripo Live“ des MDR in Augenschein genommen, zunächst eine Übersichtsaufnahme von Gegenständen, darunter ein Koffer mit aufgemaltem Hakenkreuz. Er kenne diese Sachen, so Dressler, der der Koffer stamme vom Theaterplatz. Vom „Pogromly“-Spiel habe eines bei Zschäpe in der Wohnung gelegen. Dann fragt Reinicke zu einem Bild einer Armbrust. Dressler: „Die haben wir sichergestellt, die hat uns durchaus beeindruckt.“ Reinicke: „Mit Zielfernrohr?“ Dressler: „Ja, aber frei verkäuflich.“ An den Morgenstern könne er sich erinnern, aber er könne nicht mehr sagen, an welcher Stelle sie das sichergestellt haben. Dressler habe berichtet, dass StA Sp. [phon.] einen Tag nach der Durchsuchung keinen Haftbefehl habe erlassen wollen, und fragt, was der Grund war. Dressler sagt, für Sp. [phon.] sei der Bezug von Mundlos und Böhnhardt zur Garage nicht gegeben gewesen. Wer die Mieterin der Garage war, sei am 26.1. klar gewesen, so Dressler auf Frage. Er bejaht, dass es dann einen Bezug von Zschäpe zur Garage gab. Reinicke fragt, ob mit Sp. diskutiert wurde, dass auch der Besitz von Sprengstoff strafbar war. Dressler: „Ja, haben wir diskutiert. Er ist uns dennoch nicht gefolgt.“ Er könne nicht mehr sagen, in welchem der beiden Haftbefehle der Besitz von Sprengstoff erstmals aufgenommen worden ist, so Dressler auf Frage. Vorhalt aus Dresslers Aussage vor dem Thüringer UA: Dressler habe betont, die Aufgabe der EG Tex habe ausschließlich in der Aufklärung von Straftaten bestanden, nicht in der Aufklärung der rechten Szene. Reinicke: „Sehen Sie das als eine zutreffende Zusammenfassung ihrer Ausführungen?“ Dressler: „Ja.“ Es sei bei der Soko Rex um Strukturen im Hintergrund gegangen, bei der EG Tex nur um Straftaten. Da sei es egal gewesen, ob linksmotiviert, politisch motivierte Ausländerkriminalität oder rechtsmotiviert. Man schaue sich, so Dressler auf Frage, in dem Maße in der rechten Szene um, wie das für das Verfahren erforderlich sei. In dem Fall sei das Umfeld die KS Jena gewesen und sie hätten auf die Erkenntnisse der Soko Rex zurückgreifen können. Auf die Frage, ob er denn mal gezielt Personen aus dem Umkreis von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe daraufhin vernommen habe, ob die wussten, wo die geblieben sind, sagt Dressler, das Aussageverhalten von Mitgliedern der rechten Szene sei allgemein bekannt. Vernehmungen hätten nicht gerade Ergebnisse versprochen. Sie hätten sich auf objektive Beweismittel gestützt. StA Arndt Koeppen kenne er nicht, aber der sei, glaube er, Dienststellenleiter in Gera gewesen. Ein Interview mit Spiegel TV vom Februar 1998 mit Koeppen [vgl. http://www.spiegel.tv/filme/nsu-interview-arndt-koeppen/] kenne er nicht. Auf Frage sagt Dressler, die Zielfahndung habe die Aufgabe gehabt, die operative Fahndung durchzuführen, vollkommen egal ob im Inland oder Ausland. Auf die Frage, ob der Auftrag bis 2003 bestand, sagt Dressler, der sei 2001 dahingehend verändert worden, dass die weitere Fahndung in den Bereich des Staatsschutzes delegiert worden sei. Reinicke: „Aber Sie hatten als Alternative, dass die nicht in Ausland sind, sondern im Inland?“ Dressler: „Diese Möglichkeit bestand, klar.“ Dressler sagt auf Frage, sie hätten mit Sicherheit darüber geredet, wovon die leben. Reinicke fragt, ob überlegt worden sei, ob jemand, der so lang im Untergrund lebt, illegalen Aktivitäten nachgeht. Aber RA Stahl beanstande diese Frage „und eigentlich rückwirkend die anderen auch“. Das spiele keine Rolle, es gehe bei den Fragen um defizitäre Ermittlungen. Götzl stimmt zu und sagt, man verhandle hier einen umrissenen Bereich, der in der Anklageschrift beschrieben sei. Die Defizite seien formuliert in den Berichten, die Reinicke sicher kenne. Reinicke erwidert, es gebe noch 15 Anklagepunkte, die sich mit Vermögensdelikten befassen. Götzl sagt, man habe hier alle möglichen Delikte, mit denen man sich befassen müsse, nicht angeklagt sei aber der Umstand, ob die Zielfahndung ordentlich vorgenommen wurde oder nicht. Reinicke hat keine weiteren Fragen.

Auf Frage von RAin von der Behrens, ob es im LKA den Verdacht gab, dass V-Mann ist, bejaht Dressler. Zur Frage, ob daraus für die Ermittlungen Konsequenzen gezogen wurden, sagt Dressler, er wisse nicht, inwieweit das hierher gehört. Götzl sagt, das entscheide nicht Dressler. Dressler sagt, sie hätten Bedenken gehabt und Konsequenzen gezogen. Sie hätten im engsten Kreis rechtliche Maßnahmen gezogen, die dann auch erfolgreich gewesen seien. Wenn die in der weiteren Öffentlichkeit der Polizei bekannt gewesen seien, hätten sie nicht zum Erfolg geführt. Es gehe um eine Durchsuchungen bei Brandt in Coburg, so Dressler auf Frage. Brandt habe sie morgens um 6 sehr freundlich empfangen und von Daten und PC-Technik habe sich nichts mehr in den durchsuchten Räumen befunden, lediglich ein Rechner, der keine Festplatte mehr enthalte habe. V.d. Behrens: „Und welche Maßnahme führte zum Erfolg?“ Die Sperrung von Webseiten von Brandt, so Dressler, hier hätten sie im Vorfeld niemanden informiert, und das habe erfolgreich umgesetzt werden können. Da habe sich Brandt, soweit er sich erinnere, beim Dezernatsleiter bei ihnen im LKA, Herrn Lip., beschwert. Gegenstand sei gewesen, dass Maßnahmen gegen ihn gerichtet waren und er nicht einverstanden gewesen sei. Auf Frage sagt Dressler, bei der Garage sei Staatsanwalt Sch. von der StA Gera eingebunden gewesen, das sei auch der, der krank gewesen sei am Tag der Durchsuchung. Dressler bejaht, dass es Gespräche zwischen ihm und dem StA zur Vorbereitung der Durchsuchung gegeben habe, dabei sei auch gefallen, dass keine Maßnahmen über die Beschlüsse hinaus getroffen werden sollen ohne Absprache mit der StA. Dressler verneint, dass ihm bekannt war, dass Böhnhardt rechtskräftig verurteilt war. Die Verurteilung sei ihnen bekannt gewesen, aber nicht dass Rechtskraft eingetreten war. V.d. Behrens: „Nach Ihrer Erkenntnis lag die Rechtskraft zum Zeitpunkt der Durchsuchung nicht vor?“ Dressler: „Ja.“ Seine Fortbildung habe zwei Wochen gedauert, so Dressler, ob das die Woche davor oder danach war, könne er nicht sagen.

Er bejaht, sich zu erinnern, dass eine Liste mit Namen und Telefonnummern in der Garage gefunden wurde. Dann wird eine Kopie der so genannten „“ in Augenschein genommen. Das sei wahrscheinlich diese Liste, meint Dressler auf Frage. V. d. Behrens fragt, wann Dressler vom VS den Hinweis auf eine Flucht nach Südafrika bekommen habe. Er habe zunächst, so Dressler, den Hinweis auf eine mögliche Flucht nach Belgien bekommen. Später habe es einen konkreteren Hinweis gegeben, da hätten Kapke und eine weitere Person Flüge gebucht zu einem Deutschen, der in Südafrika lebte. Und dort habe es offensichtlich den Verdacht gegeben, dass die Gesuchten auf Zwischenstopps zusteigen. Auf Frage, ob die Information zu Belgien oder Holland vom LfV über seine Dezernatsleitung kam, sagt Dressler, er könne nicht mehr sagen, über wen die kam, aber sie sie aus dem LfV gekommen. Er erinnere sich nicht an eine Information, dass das Trio in die USA fliehen wollte, da sei er sich nicht sicher. V.d. Behrens sagt, Dresslers Kollege F. habe am 28.1.98 einen Vermerk verfasst, dass heute dienstlich bekannt geworden sei, dass sich die Drei über Belgien nach Tennessee absetzen wollen zu einem P., der Kontakte zur rechten Szene Thüringens, insbesondere in Saalfeld unterhalte. Dressler sagt, er gehe davon aus, dass diese Info auch vom LfV kommt. Er denke, er habe das mit der Zielfahndung besprochen. Ob das bei der Fahndung eine Rolle gespielt habe, könne er nicht mehr sagen, sie seien zu dem Zeitpunkt mehr auf den Nahbereich Jena bezogen gewesen. Götzl beschwert sich über die Fragen von v.d. Behrens. Auf die Frage, ob ihm vom LfV mitgeteilt wurde, dass Wohlleben und Kapke in die Unterstützung eingebunden gewesen sein sollen, sagt Dressler, das könne sein. Es habe eine Vereinbarung über direkte Absprachen zwischen LfV und Zielfahndung gegeben, um Zeit zu sparen. Auf Frage sagt Dressler, im Laufe der Zeit sei ihm bekannt geworden, dass es Informationen gab, dass das Trio in Chemnitz untergetaucht sein soll oder von dort Unterstützung erhielt. V.d. Behrens: „Zu welchem Zeitpunkt?“ RA Stahl beanstandet die Frage. Es wird kurz diskutiert, dann hält v.d. Behrens einen Vermerk von Sven Wunderlich [Zielfahndung] vor: Es sei festgestellt worden, dass bei B&H Chemnitz über die gesuchten Personen gesprochen wurde. Dressler bejaht, dass ihm diese Information bekannt gewesen sei. Auf Frage, ob ihm weitere Informationen bekannt gewesen seien, sagt Dressler, es habe eigentlich einen regelmäßigen Informationsaustausch mit der Zielfahndung gegeben, aber zu dem Zeitpunkt seien sie im Wesentlichen mit der kriminaltechnischen Untersuchung beauftragt gewesen. Und im Weiteren hätten sie darauf gesetzt, dass die Zielfahndung, die bisher hundertprozentig erfolgreich gewesen, ihnen bald die Beschuldigten dazu liefert. V.d. Behrens fragt, ob Wunderlich mitgeteilt hat, welche konkrete Person vom Trio gesprochen hat oder welche Person überwacht wurde. Welche Person überwacht wurde, das sei ihnen ja durch die Beschlüsse bekannt gewesen, so Dressler. Wer überwacht wurde, könne er jetzt nicht mehr sagen, das seien 32 Telefonüberwachungen gewesen oder noch mehr, u.a. anfangs die Familie Böhnhardt, Telefonzellen, Kontaktpersonen, das könne er im Einzelnen nicht sagen. Klemke bittet um eine Pause für seinen Mandanten.

Um 15.35 Uhr geht es weiter. Auf Frage von RAin von der Behrens nach (112. Verhandlungstag) sagt Dressler, den Namen habe er schon mal gehört. Es könne sein, dass er den mit Wunderlich bei der Bundeswehr befragt hat. Das sei so, sagt v.d. Behrens. Dressler sagt, dass Wunderlich ihn gebeten habe mitzukommen, denn nach seinen Erkenntnissen solle Helbig im Kontakt stehen zu den Gesuchten. Welcher Art diese Erkenntnisse waren, wisse er nicht mehr, so Dressler auf Frage. Helbig sei nicht geneigt gewesen, Auskünfte zu geben, aber an Details der Vernehmung könne er sich nicht mehr erinnern. Vorhalt aus einer Vernehmung von Helbig: Die Polizeibeamten hätten ihm damals ein Bild von Wohlleben vorgelegt und gesagt, dass sie ihn, Helbig, beobachten; und Bilder von der Übergabe in Zwickau; außerdem hätten die Polizisten gemeint, dass sie auch die Autobahn überwacht hätten. Das mit den Fotos könne durchaus möglich gewesen sein, so Dressler, und dass Wunderlich das vorgehalten habe, dass bestimmte Ermittlungshandlungen vorgenommen worden seien, könne er nicht ausschließen. Aber an Details könne er sich nicht erinnern. Er wisse nicht, ob er oder Wunderlich diese Fotos hatte, aber er könne sich nicht vorstellen, dass sie Fotos einer Übergabe hatten: „wer an wen wovon?“ V.d. Behrens sagt, diese Fotos seien verschwunden. Es könne sein, so Dressler, dass sie Bilder vorgelegt haben, es habe eine Observation in Chemnitz gegeben, das ist richtig, da seien auch Bildaufnahmen gemacht worden. Er könne aber nicht mehr sagen, welche sie vorgelegt haben und mit welcher Intention. Die Frage, ob er sich an Bilder einer Raststätte, wo ein McDonalds gewesen ist, erinnere, verneint Dressler.

Zum 4.11.2011 fragt v.d. Behrens, wann Dressler das erste Mal davon erfahren hat, wer die zwei toten Personen im Wohnmobil in Eisenach sind. Er habe am 4.11. abends erfahren, so Dressler, dass der Überfall stattgefunden und einer der beiden Toten möglicherweise Mundlos oder Böhnhardt ist. Er könne sich nicht mehr erinnern, wer. Ein, zwei Tage später sei klar gewesen, wer der zweite Tote ist. Er habe das bei einem privaten Gespräch mit einem Kollegen aus Gotha erfahren. Am Ende des Gesprächs habe der ihm mitgeteilt, dass mglw. einer der Toten Mundlos oder Böhnhardt ist. V.d. Behrens: „Dieses Gespräch war am 4.11.?“ Dressler sagt, möglicherweise ja. So sei seine Erinnerung. Der Name des Kollegen sei André N. von der PD Gotha. V.d. Behrens fragt, ob der gesagt hat „möglicherweise“ oder „einer der beiden ist es“. Das wisse er nicht mehr, so Dressler. Es sei abends gewesen, nach 18 Uhr, aber vor Mitternacht, so Dressler auf Frage.

RA Daimagüler fragt, ob es nach der Garagendurchsuchung und dem Untertauchen ein Disziplinarverfahren gegen Dressler gab. Der Zeuge verneint das, auch nicht gegen andere Polizeibeamte oder Angehörige der StA. Daimagüler: „Haben Sie Kenntnis von Konsequenzen, die im Polizeiapparat gezogen wurden?“ RA Stahl beanstandet. Daimagüler sagt, er habe den Zeugen so verstanden, dass es am 26.1. Kommunikationsprobleme gegeben habe. Dressler sagt, der StA sei temporär nicht erreichbar gewesen, das sei das Problem gewesen. Auf Frage von RAin Pinar sagt Dressler nach seinem Kenntnisstand seien die abgehörten Telefonate aufgezeichnet und bei Relevanz auch temporär live gehört worden. Die Bänder habe die Zielfahndung abgehört. Er bestätigt, dass der Beamte Schi. damals zur Zielfahndung gehört habe. Pinar fragt, ob Dressler von der Zielfahndung interessante Ergebnisse mitgeteilt wurden. Dressler sagt, er sei in der Regel von Wunderlich informiert worden, welche Informationen sie erlangt haben. Pinar: „Wissen Sie, ob Wunderlich Protokolle der abgehörten Gespräche gefertigt hat?“ Dressler verneint, normalerweise würden Zielfahndungsprotokolle nicht verschriftlicht. Es habe Absprachen mit der StA gegeben, wonach die Bänder anschließend zu vernichten gewesen seien. Pinar fragt nach Hinweise zu den Gesuchten. Dressler sagt, es habe Hinweise auf die Schweiz gegeben, auf Kontakte über Telefonzellen und auf Kontakte zu Wohlleben. RA Hoffmann fragt, was damit gemeint gewesen sei, dass das als offizielle Zielfahndung nicht eingetragen gewesen sei. Zielfahndung sei an Voraussetzung gebunden in Sachen Straftaten und internationale Bezüge, so Dressler. Dem habe dieser Fall nicht entsprochen. Aber die Einheit sei mit der Fahndung nach diesen Leuten beauftragt worden. Die Zielfahndung habe also die Leute gesucht, aber nicht als Zielfahndung. In den Methoden unterscheide es sich de facto nicht, nur die Priorisierung innerhalb der Fahndungsmaßnahmen. Die Zielfahndung habe den Vorrang und alle anderen Fahndungen kämen hinten dran. Hoffmann fragt, wie viele Personen damals in der Zielfahndung gearbeitet haben, aber RA Stahl beanstandet die Frage. Es entsteht eine Diskussion um die Zulässigkeit der Frage. RA Hoffmann sagt, es gehe ihm darum, dass bestimmte Leute genannt worden seien, und er wolle wissen, ob das alle waren. Er habe das Gefühl, dass hier eine zusammenhängende Befragung torpediert werden solle. Götzl sagt, den Eindruck habe er nicht, Hoffmann solle so fragen. Dressler antwortet, er könne da nicht wirklich was dazu sagen, da das Personal durchaus wechsele. Er schlage vor, in dieser Angelegenheit Wunderlich direkt zu befragen. Hoffmann fragt, ab welchem Zeitpunkt Dressler bei der Suche nach den Drei davon ausgegangen ist, dass es sich auch um Rechtsterrorismus handelt. Wieder beanstandet RA Stahl die Frage als nicht zur Sache gehörig. Erneut entsteht eine Debatte um die Zulässigkeit, die sich nach einem Einwurf von RA Klemke auch darum dreht, ob die Frage suggestiv ist. Dazu sagt Hoffmann, er knüpfe mit dem Begriff „Rechtsterrorismus“ an die heutige Aussage des Zeugen an. Neben Stahl und André Emingers Verteidiger RA Kaiser ist auch Bundesanwalt Diemer der Meinung, dass die Frage nicht zur Sache gehöre. NK-Vertreter RA Scharmer sagt, es müsse möglich sein, eine Befragung aufzubauen, es könne auch eine Vorfrage sein zur Frage, welche Erkenntnisse ab wann vorlagen zu dem Punkt, und dann sei es sehr wohl zulässig. Götzl bitte Hoffmann die Frage umzustellen. Auf Frage von Hoffmann sagt Dressler, mit der Formulierung, dass der LfV auch an der Bekämpfung des Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus beteiligt sei, sei es ihm um die Aufgaben der Behörde gegangen, ohne irgendwelche Hintergründe. Hoffmann: „Sind Sie von Rechtsterrorismus ausgegangen?“ Dressler sagt, sie hätte nach der Garagendurchsuchung mit StA und BKA Rücksprache gehalten wegen § 129, aber eine Erweiterung der Straftatbestände sei seitens der StA abgelehnt worden. Auf die Frage, ob sie Ermittlungen durchgeführt hätten, ob die drei Flüchtigen in anderen Strukturen, Vereinigungen eingebunden waren außer der KS Jena, sagt Dressler, das ihm nicht gegenwärtig. Hoffmann: „Haben Sie die Erkenntnisse aus der in der Garage gefundenen Adressenliste genutzt, um voranzukommen?“ Diese Adressenliste sei mit den Kollegen des BKA ausgewertet worden, antwortet Dressler, die hätten die meisten, wenn nicht alle Personen gekannt. Er könne heute nicht mehr sagen, wann und wie die Liste an die Zielfahndung gelangt ist. Fakt sei, dass die sich in deren Unterlagen wieder gefunden habe. Insofern sei sie an der Stelle gewesen, wo sie Beachtung habe finden müssen. Mehr könne er dazu nicht sagen. Hoffmann: „Aber Sie als Ermittler haben außer dieser Besprechung mit dem BKA diese Liste nicht zum Ausgangspunkt weitere Ermittlungen gemacht?“ Das BKA habe die schriftlichen Unterlagen als nicht verfahrensrelevant bewertet, so Dressler. Er verneint, sich zu erinnern, im Rahmen der Ermittlungen einmal bewusst an der Vernehmung einer V-Person teilgenommen zu haben.

RA Stahl fragt noch einmal zur DNA-Mischspur, dafür brauche es ja Vergleichsmaterial. Da seien per Beschluss entsprechende Vergleichsproben, er glaube Blut, entnommen worden bei den Betroffenen, so Dressler. Die Beschlüsse müssten sich in den Akten wiederfinden. Vorhalt aus Akten der StA Gera, Vermerk von StA Schulz: Die bei den Beschuldigten Zschäpe und Böhnhardt genutzten Blutproben stammen aus einem eingestellten Verfahren aus 1997; die Vernichtung der Blutprobe ist versehentlich unterblieben; eine Verwertung sei nicht zulässig; dies macht eine erneute Blutentnahme bei den Beschuldigten erforderlich. Es habe da ein Problem gegeben, so Dressler, aber an Details könne er sich nicht erinnern. Stahl fragt, ob Dressler denn anderes Material bekommen habe. Dressler sagt, man frage als erstes in den Dateien nach, ob es Blutproben aufgrund vorangegangener Straftaten gibt, ansonsten müsse man neue Beschlüsse für Blutproben holen. Stahl sagt, das sei aber nicht gemacht worden. Dressler sagt, das wisse er nicht mehr. Klemke fragt, ob in der Garage am Klärwerk objektive Spuren gefunden wurden, die darauf hindeuten, dass Wohlleben jemals in dieser Garage gewesen ist. Dressler: „Ist mir nicht bekannt.“ Klemke fragt, ob es nach dem Auffinden dieses TNTs und der Bombenattrappen weitere Ermittlungen gegeben habe zu den Taten. An dieser Stelle hätten sie sich am Ziel gesehen, so Dressler, und den Schwerpunkt auf die objektiven Beweismittel und die kriminaltechnischen Untersuchungen, Vergleichsmaterialien, Herkunftsmöglichkeiten gelegt. Klemke: „Gab es irgendwelche Anhaltspunkte, dass Herr Wohlleben in der Garage war oder Kenntnis von ihrem Inhalt hatte?“ Dressler: „Nein.“

NK-Vertreter RA Narin fragt, ober richtig verstanden hat, dass Dressler bei einem zufälligen Treffen mit einem Mitarbeiter des LfV von der Observation der Garage erfahren habt. Dressler sagt, er gehe davon aus, dass er über das Auffinden der Garage offiziell informiert wurde. Diesen Kollege habe er unabhängig zufällig getroffen. Das sei der Leiter der Observationskräfte, Asch. oder Asch. [Dressler nennt zwei Varianten des Namens] gewesen.
Die Vernehmung endet um 16.08 Uhr. Mehrere Verfahrensbeteiligte behalten sich Erklärungen vor. RAin Sturm sagt, dass die Verteidigung Zschäpe der Verwertung der Angaben des Zeugen Dressler zur Garage und zu den Erkenntnissen aus den Blutproben widerspricht, das aber gerne noch schriftlich ausführen wolle. Nach einer Pause sagt Götzl, dass der für heute geladene Zeuge im Oktober gehört wird.

Der Verhandlungstag endet um 16.18 Uhr.

NK-Vertreter RA Scharmer erklärt:

„Das Landesamt für Verfassungsschutz in Thüringen hat Erkenntnisse über eine aktiv genutzte Bombenwerkstatt, in der auch TNT lagerte, als Geheim eingestuft und damit Ermittlungen sowie die Festnahme der Verdächtigen massiv behindert. Ein solches Vorgehen legt nahe, dass eine Quelle geschützt werden sollte. Denn reine Observationsergebnisse hätten einen derartigen Geheimhaltungsgrad nicht erfordert. Wenn 1998 ein V-Mann oder eine V-Frau von der Garage und dessen Inhalt wusste und diese Erkenntnisse nicht weitergeben wurden, würde das in das immer wieder erkennbare Schema ‚Quellenschutz vor Strafverfolgung‘ passen. Morde hätten verhindert werden können.“

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