Protokoll 181. Verhandlungstag – 3. Februar 2015

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Am 181. Verhandlungstag werden die beiden Zeugen Enrico Ri. und Robby Ha. befragt, die beide Anfang der 1990er Jahre in der rechten Szene in Chemnitz organisiert waren und zum Blood & Honour-Netzwerk Sachsen gerechnet werden. Ihre Befragung soll Aufschluss über den Zugang zu Waffen und das Verhalten von Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos in der Chemnitzer Szene geben.

Zeug_innen:

  • Enrico Ri. (Chemnitz, es geht um Kontakt zu Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos, sowie um Waffen)
  • Robby Ha. (früher in der Skinheadszene in Chemnitz, es geht auch hier um Waffen)

Die Verhandlung beginnt um 09:59 Uhr. Der Zeuge Enrico Ri. wird befragt nach seinem Verhältnis zu Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos. Er soll Auskunft darüber geben, ob diese sich ab dem Beginn der 1990er Jahre zum Thema Waffen geäußert haben. Der Zeuge gibt an, er habe Zschäpe und Mundlos 1992, 1993, 1994 durch ein paar Parties kennengelernt. Den Rest der Angeklagten kenne er nur flüchtig. Götzl fordert den Zeugen auf, die einzelnen Personen zu schildern und zu beschreiben, wie der Kontakt jeweils gewesen sei. Frau Zschäpe, so der Zeuge, kenne er am längsten. Sie hätten Anfang der 90er Jahre ein freundschaftliches Verhältnis gehabt, mal Parties gefeiert und Freizeit verbracht. Zu dem Rest der Angeklagten könne er nichts sagen, weil er keinen persönlichen Kontakt gehabt habe. Auf die Frage, wie es sich mit Böhnhardt und Mundlos verhalte, antwortete Enrico Ri., Mundlos habe er genauso lange gekannt wie Frau Zschäpe. Er sei mit ihm befreundet gewesen und habe auch mit ihm Zeit verbracht. Götzl fragt nach Böhnhardt. Der sei ihm, so der Zeuge, nicht so oft aufgefallen. Er habe ihn Mitte der 90er ein oder zwei Mal gesehen. Es könne sein, dass er vorher auch schon in Chemnitz war. Götzl fragt nach Wohlleben. Er habe ihn vielleicht vom Sehen gekannt, so Ri., aber keinen engen Kontakt gehabt. Götzl will wissen, worauf sich diese Aussagen stützen, woraufhin Enrico Ri. angibt, die Leute aus Jena seien zu Veranstaltungen und Konzerten auch zu ihnen nach Chemnitz gekommen. Götzl fragt nun jeden Namen der einzelnen Angeklagten ab. Der Zeuge gibt zu allen an, es könne sein, dass diese ihm begegnet seien, aber sie hätten nicht zu einem engeren Kreis gehört.

Götzl kommt zurück auf Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt und will wissen, wie lange der Kontakt andauerte. Das könne er nicht genau sagen, antwortet Ri. Vielleicht ein oder zwei Jahre. Auf Nachfrage gibt er an, sie hätten nach 1994 erstmal keinen Kontakt mehr gehabt und sich 1998 wieder in einer Wohnung getroffen, wo sie sich eher oberflächlich unterhalten hätten. Auf Nachfrage sagt er, sie hätten nicht über die Zeit, in der sie keinen Kontakt gehabt hätten, geredet. Er selbst sei ja von 1994 – 97 in Haft gewesen. Götzl fragt, ob die beiden – Zschäpe und Mundlos – denn nichts erzählt hätten über diese Zeit, was der Zeuge verneint. Götzl will Näheres über die Wohnung wissen, in der sie sich getroffen haben. Es habe die von gewesen sein können, so Ri. Diese sei, antwortet er auf Nachfrage, ungefähr 100 Meter Luftlinie von seiner Wohnung entfernt gewesen. Bezüglich der Adresse müsse er jetzt nachdenken. Das könne die Bruno Granz-Straße gewesen sein. Er habe Zschäpe und Mundlos dreimal getroffen. Auf mehrmaliges Nachfragen von Götzl, in welchem Zeitraum diese Treffen stattgefunden haben, grenzt er diese auf eine Woche ein. Warum die drei in Fiedlers Wohnung gewesen sein, vermutet der Zeuge einen Freundschaftsbesuch.

Götzl fragt erneut nach, welche Informationen es bei dem Treffen von den dreien gegeben habe. Der Zeuge wiederholt, er erinnere sich nicht. Der große erregende Augenblick sei für ihn gewesen, Mundlos und Zschäpe zu treffen. Deswegen müsse man ja nicht irgendwelche tiefer gehenden Gespräche führen. Götzl will wissen, ob von deren Abtauchen gesprochen worden sei. Das habe er, so Ri., erst im Nachhinein erfahren. Wann und von wem er davon erfahren habe, könne er nicht mehr genau sagen, er habe es gehört. Auf die Frage, ob er den Grund für das Abtauchen erfahren habe, antwortet der Zeuge, irgendwer habe mal was von einer Bombenattrappe erzählt. Irgendwann, so Ri., habe es geheißen, sie wären ausgewandert. Götzl will wissen, ob der Zeuge mit Fiedler über den Aufenthalt gesprochen habe. Daran könne er sich, so Ri., nicht erinnern. Mundlos und Zschäpe seien kein permanentes Thema gewesen. Sie seien halt irgendwann weg gewesen.

Götzl kommt auf mögliche Unterstützer_innen aus Chemnitz zu sprechen. Doch der Zeuge gibt an, er habe zu der Zeit selbst nichts mitbekommen, sondern alles erst im Nachhinein aus der Presse erfahren. Sie hätten schon darüber geschmunzelt, als rausgekommen sei, dass sich die drei so lange in Chemnitz bewegt hätten, aber er selbst habe davon erst im Nachhinein erfahren. Auf Nachfrage gibt er an, er habe sich zwar noch in der Szene aufgehalten, aber er und seine Freunde seien älter geworden und seien nicht mehr jedes Wochenende auf Konzerte oder Parties gegangen. Götzl wird ungeduldig, weil der Zeuge nicht erzählt, sondern er so viel nachfragen muss. Er will wissen, wie er sich die Szene und den Kontakt vorstellen kann. Der Zeuge antwortet, sie hätten sich ab und zu mal getroffen und dann auch mal wieder fünf oder sechs Wochen gar nicht gesehen. Szene klinge so, als hätten sie immer zusammengehangen, aber so sei das nicht gewesen. Auf Nachfrage gibt Ri. an, das beziehe sich auf Ende 1997, als er aus dem Knast entlassen worden sei. Götzl hält dem Zeugen seine Aussage aus dem Protokoll vor, wonach sich die drei ganz normal in der Szene bewegt und an einem wöchentlichen Treffen ganz normal anwesend gewesen seien. Der Zeuge reagiert, das werde dann wohl so gewesen sein. Auf Rückfrage, was er damit meine, gibt Ri. an, ihm sei erzählt worden, sie seien mal im Keglerheim gewesen, er selbst sei allerdings dann nicht anwesend gewesen. Götzl verweist auf die Aussage, aus der sich dies nicht ersehen ließe. Dann hätte er, so der Zeuge, wohl vergessen zu sagen, dass er das aus den Medien wisse, ebenso wie die Aussage, dass die drei bei der ‚White Power Mandy‘ untergekommen seien. Er könne sich an die ganzen Protokolle nicht mehr erinnern.

Götzl will wissen, woher die Informationen zu Thomas Starke und Jan Werner stammten. Starke sei nicht gerade sein Freund gewesen, antwortet der Zeuge, sie hätten ihre Differenzen gehabt, auch in der Haft. Er kenne Starke schon seit DDR-Zeiten. Nach der Haft habe er nur noch sporadischen Kontakt mit ihm gehabt. Götzl fragt nach den Gründen für die Differenzen, woraufhin Ri. angibt, sie seien nicht miteinander klar gekommen. Konkrete Vorfälle habe es nicht gegeben, antwortet er auf Nachfrage. Zu Jan Werner gefragt, antwortet der Zeuge, er kenne ihn, habe aber nicht wirklich viel mit ihm zu tun gehabt. Götzl hält die Aussage des Zeugen vor: Starke hat es nie zu was gebracht, die Szene hat er nur für Geld benutzt, Konzerte und CDS und bei Jan Werner ist es das Gleiche. Der Zeuge bestätigt das. Er sagt, das sei nicht sein Menschenschlag gewesen, das habe er ihm auch gesagt und damit sei das Thema erledigt gewesen. Götzl hält eine weitere Aussage vor: Starke hat meines Wissens nach damals die ganze Sache eingeführt, hat gesagt: holt die mal ab. Das hat er ein paar Jungglatzen gesagt, dass sie denen einen Platz zum Schlafen besorgen sollen. Der Zeuge sagt, auch das sei ihm im Nachhinein zugetragen worden. Erst als es anfing in der Presse zu stehen, hätten sie sich darüber unterhalten, aber er wisse nicht, wer was gesagt habe.

Götzl erwidert, dann liege das ja nicht lange zurück und wundert sich, dass der Zeuge sich trotzdem nicht erinnern könne, von wem er die Information habe. Enrico Ri. gibt zurück, man sei vor dem Fußball in der Gaststätte und rede drüber. Das sei eine kurze Zeit Thema gewesen. Aber, dass da ein paar Leute was mit zu tun gehabt haben, das sei die ganzen Jahre lang tabu gewesen. Götzl versucht, noch genauere Informationen darüber zu bekommen, wann Ri. was von wem erfahren hat, aber dieser bleibt dabei, nichts Genaueres mehr zu wissen. Auch bei der Frage nach dem Kontakt zu Mandy Struck sagt der Zeuge nichts Konkretes aus. Götzl hält Enrico Ri. verschiedene Aussagen vor, die er jeweils bestätigt: Was können Sie zu den Gebrüdern Fiedler sagen? Wissen Sie von Unterstützungshandlungen? – Die Fiedlers würde ich zu den erwähnten Jungglatzen zählen. Ich weiß, dass Starke die Fiedlers angesprochen hat, um was es ging kann ich nicht sagen. Ich war gut mit denen bekannt; Armin hat dann seinen Supermarkt und Gunter hat zwei Kinder. Götzl verweist darauf, dass in der vorgehaltenen Aussage das eben erwähnte Treffen mit den Dreien in Fiedlers Wohnung vom Zeugen nicht erwähnt wurde. Ri. vermutet, er sei nicht danach gefragt worden. Götzl fragt, ob dies nicht zu der Frage, ob er von Unterstützungshandlungen seitens der Fiedler-Brüder wisse, dazu gehört. Der Zeuge erwidert, zu diesem Zeitpunkt habe er nicht gewusst, dass Straftaten passiert sein sollen, deswegen habe er das als Freundschaftsbesuch gewertet und nicht als Unterstützung. Das sei alles erst im Nachhinein herausgekommen.

Götzl kommt zurück zu der Zeit, als der Zeuge Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt kennengelernt hat und will wissen, was die Angeklagte damals gemacht hat. Sie sei, so der Zeuge, immer sehr ruhig, auch teilweise zurückhaltend gewesen. Sie seien ja damals alle sehr jung gewesen und eher so eine Partygesellschaft. Zu Mundlos gefragt, antwortet der Zeuge, Mundlos sei auch nicht der Krawallmacher gewesen. Sie hätten miteinander getrunken und gefeiert. Götzl will wissen, ab wann der Zeuge Kontakt zu Uwe Böhnhardt gehabt habe. Er erinnere sich an vielleicht zwei Mal kurz, 1998. Es könne sein, dass er früher schon dabei gewesen sei, aber dann sei ihm das nicht bewusst gewesen. Götzl fragt nach dem Verhältnis zwischen Zschäpe und Mundlos. Der Zeuge beschreibt es als entspannt und freundschaftlich. Wenn sie ein Paar gewesen seien, hätten sie es sich nicht so raushängen lassen. Auf die Frage, wo sie sich getroffen hätten, erwidert der Zeuge, das sei in verschiedenen Wohnungen gewesen, unter anderem auch bei ihm zu Hause. Auch mal an einem See oder Teich. Er könne nicht mehr genau sagen, wer wann wo dabei war. Ǵötzl will wissen, in welchen Wohnungen sie noch gewesen seien. Er könne sicher sagen, bei ihm und vielleicht bei Thorsten Schau.

Götzl fragt nach weiteren Personen. Enrico Ri. gibt an, vielleicht bei Thomas Starke. Auf die Frage, wie häufig sie sich beim Zeugen selbst getroffen hätten und wer dabei gewesen sei, antwortet der Zeuge, das sei vielleicht zwei oder drei Mal gewesen. Es sei Thorsten Schau dabei gewesen, seine Freundin sei noch dabei gewesen und Freunde aus Wunsiedel. Götzl will Namen wissen. Seine Freundin hieß, so der Zeuge, Annett St. und die danach Binga [phonetisch]St. Von den Leuten aus Wunsiedel habe er keine Namen mehr. Die Frage, ob bei den Treffen in der Wohnung von Gunter Fiedler noch weitere Personen zugegen waren, verneint der Zeuge. Götzl will wissen, ob dem Zeugen die 88er etwas sagen. Das bejaht dieser. Das sei eher ein Spaßname für die Skinheadszene in Chemnitz vor 1994 gewesen. Auf die Frage, ob er selbst auch dazu gehörte, antwortet der Zeuge: „Ich denk schon.“

Götzl hält weiter Aussagen des Zeugen im Zusammenhang mit seinem letzten Kontakt zu Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe vor: „Das müsste so gegen 1998 gewesen sein. Einen großen Kontakt hatte ich nicht. Wenn wir zusammen waren, sind wir zusammen auf Parties gegangen oder in den Wald, zum Beispiel ein Wochenende an einen Badeweiher in Neukirchen”. Der Zeuge bestätigt das, datiert es aber auf die Zeit bis 1994. Er bestätigt auch die Aussage da waren noch mehr aus Jena dabei und begründet damit, dass er nicht ausschließen könne, dass auch Böhnhardt mal dabei gewesen sei. Weiter im Vorhalt: Wann hatten Sie zuletzt Kontakt zum Trio? – Das müsste so 1998 gewesen sein, einen großen Kontakt hatte ich nicht. Die Sitzung wird um 11:11 Uhr unterbrochen, Pause bis 11:30 Uhr

Es geht weiter um 11:36 Uhr. Götzl fragt jetzt zu den Informationen des Zeugen über Ralf Wohlleben. Ri. gibt an, von diesem erst in den Medien gehört zu haben. Er bestätigt, dass ihm bei der Vernehmung ein Lichtbild von Wohlleben gezeigt worden sei. Götzl hält die entsprechende Aussage vor: Das ist einer von den Thüringern, der wurde immer Wolle genannt. Aber ich kenne ihn nicht persönlich, woraufhin der Zeuge wiederholt, er kenne ihn nicht persönlich. Ri. bestätigt, den Namen Ha. zu kennen, das sei der Fahrer gewesen, sein vollständiger Name sei Robby Ha. gewesen. Aber seit 1994 habe er keinen Kontakt mehr zu ihm gehabt. Auf Nachfrage gibt der Zeuge an, Robby Ha. schon ganz gut gekannt zu haben, aber als Freund wolle er ihn nicht bezeichnen. Auf Nachfrage gibt Ri. an, er habe vor seiner Haft mit ihm Kontakt gehabt, währenddessen und danach nicht mehr.

Götzl leitet ein, es gehe ihm auch um das Thema Waffen und will den Zeugen vorsorglich nach §55 [Recht auf Auskunftsverweigerung] belehren. Es kommt zu einem kurzen Wortwechsel mit Zschäpe-Verteidiger RA Heer, der die Belehrung als falsch deklariert. Aber Götzl setzt seine Belehrung und Befragung unbeirrt fort. Er will wissen, ob der Zeuge zusammen mit Robby Ha. Kontakt zu Waffen hatte. Hier antwortet der Zeuge sehr klar, auch wenn das über 20 Jahre her sei, er persönlich habe keine Waffe besessen, schon gar keine scharfe oder gesetzeswidrige. Ob Herr Ha. eine gehabt habe, könne er nicht sagen, das wisse er nicht. Auf die Frage, ob er zugegen war, als eine Waffe zum Schießen verwendet wurde, antwortet der Zeuge, das sei keine scharfe Waffe gewesen, bei einer Gaspistole oder einer mit Platzpatronen sei er schon dabei gewesen schon. Götzl bittet den Zeugen, die Situation zu schildern. Das sei nach der Wende für sie auch mal interessant gewesen, so 1991. Und da habe man sich selber mal so eine Gaspistole besorgt, habe man ja ganz legal kaufen können. Und dann habe man damit ein bisschen rumgeschossen, auf dem Balkon. Er persönlich habe so ein Ding eigentlich nicht mit draußen rumgeschleppt. Auf die Frage, wer alles eine hatte, erwidert der Zeuge, das wisse er nicht, das seien einige Leute gewesen und bestätigt, er selbst hätte eine besessen.

Götzl hält eine Aussage von Robby Ha. aus der Vernehmung vom 17.10.2012 vor: Ist Ihnen bekannt, dass damals Personen im Besitz von scharfen Schusswaffen waren? – Also Rico Ri. hatte ne Pistole. Der Zeuge hakt ein, das habe er ja gesagt und auf die Frage, was das für eine Pistole gewesen sei, antwortete er, eine ganz kleine, sechs Millimeter Platzpatronen, das billigste am Markt. Götzl setzt den Vorhalt der Aussage von Robby Ha. fort: Wir hatten ein paar Mal Schießübungen gemacht, daher kann ich auch sagen dass sie scharf war. Enrico Ri. erwidert, der habe glatt die Unwahrheit gesagt. Sie hätten noch eine Luftdruckpistole gehabt, er wisse nicht, ob er das mit Schießübungen gemeint habe. Er selbst habe nie eine scharfe Waffe besessen. Er habe eine Gaspistole und eine Luftdruckpistole gehabt. Die Frage, warum Robby Ha. die Unwahrheit sagen sollte, könne er auch nicht beantworten, so der Zeuge. Vielleicht habe er ihn verwechselt. Sie hätten mit der Luftdruckpistole auf Flaschen geschossen. Auf Nachfrage konkretisiert er, das seien er und vielleicht Herr Ha. gewesen. Götzl hakt noch einmal nach und will wissen, wer noch dabei war. Thilo V., so der Zeuge, hätte auch eine Luftdruckpistole, eine CO2, das gehe unter Sportpistole. V. sei verstorben. Götzl will wissen, ob auch Thorsten Schau dabei war, was der Zeuge bestätigt, denn mit diesem habe er vor 1994 seine meiste Freizeit verbracht.

Ob Robby Ha. scharfe Waffen gehabt habe, könne er nicht sagen. Der Zugang zu Waffen im Chemnitzer Bereich sei allerdings – so der Zeuge auf Nachfrage – einfach gewesen. Die Russen hätten alles verkauft, als sie abgezogen sind. Götzl will wissen, ob der Zeuge konkrete Kenntnisse darüber habe, ob jemand aus seinem Freundeskreis damals auf diese Art Waffen erworben habe. Aus seinem engeren Kreis nicht, erwidert der Zeuge. Götzl will wissen, woher er die Kenntnisse über Waffen habe. Da brauche man keine Kenntnisse, das sei allgemein bekannt gewesen, erwidert Ri. Bis 1994 sei die Möglichkeit da gewesen, sich einfach Waffen zu besorgen. Auf Nachfrage gibt der Zeuge an, wie es nach seiner Haftentlassung gewesen sei, könne er nicht sagen. Zum Schluss seiner Befragung will Götzl noch einmal wissen, ob der Zeuge André Eminger wirklich nicht kenne. Der Zeuge sagt, er kenne ihn vom Sehen her. Er habe ihn heute vor der Hauptverhandlung gesehen und ihm die Hand gegeben, weil er mit einem Freund hier sei, der ihn kennt. Götzl sagt: „Dann haben Sie ihn ja doch gegrüßt!“ Daraufhin erwidert der Zeuge: „Was soll ich denn machen wenn ich zum Gerichtssaal komme, soll ich weggucken?“

Die Befragung wird von Wohlleben-Verteidiger RA Klemke fortgesetzt. Er will zunächst genau wissen, wie oft, wann und wo der Zeuge von der Polizei vernommen wurde. Nach mehreren Rückfragen rekonstruieren sie eine Vernehmung im September letzten Jahres zum Fall Thomas Starke in Chemnitz, in dieser Sache habe er auch noch einmal wegen eines Fotos nach Stollberg gemusst. Bei der ersten Vernehmung in Stollberg und einer zweiten in Chemnitz sei es um Zschäpe und Mundlos gegangen. Wann die genau stattgefunden haben, könne der Zeuge nicht mehr sagen. Klemke kommt auf Götzls Fragen zu den 88er Skinheads in Chemnitz zu sprechen. Der Zeuge wiederholt, das sei keine Vereinigung gewesen, sondern eine Spaßgesellschaft. Er bestätigt, dass auch Starke dazu gehört habe, zumindest zeitweilig. Auf die Frage, warum nur zeitweilig, entgegnet Ri., mit Starke sei nicht jeder so zufrieden gewesen und damit habe er sich selbst disqualifiziert. Klemke will wissen, wer mit ihm aus welchen Gründen unzufrieden gewesen sei. Viele, so der Zeuge, Starkes Drang nach Finanziellem sei sehr ausgeprägt gewesen. Jan Werner habe mit der Spaßgesellschaft eher weniger zu tun gehabt, informiert der Zeuge auf Nachfrage. Ri. verneint, selbst etwas mit B&H zu tun gehabt zu haben, verweist in diesem Zusammenhang allerdings auf Starke und Werner. Diese hätten B&H mit CD-Verkäufen unterstützt. Er glaube, sie hätten auch Konzerte organisiert, aber soweit sei er nicht involviert gewesen. Er gibt zu, auch bei solchen Konzerten gewesen zu sein und dort auch häufiger Starke und Werner gesehen zu haben. Er sei sich aber nicht sicher, ob das unbedingt B&H-Konzerte gewesen sein. Kontakt zu Security oder anderen Organisatoren habe er nicht gehabt, entgegnet der Zeuge auf Nachfrage.

Klemke kommt auf die Aussage des Zeugen zurück, wonach er im Nachhinein erfahren habe, dass die drei etwas gemacht hätten. Die Frage, wann genau er das erfahren habe, kann der Zeuge nicht beantworten. Klemke verweist auf eine frühere Aussage des Zeugen, wonach er auf die Frage nach der Radikalität der drei geantwortet hatte, 1998 sei herausgekommen, dass die in Jena irgendwas verbockt hätten und gesucht würden. Klemke will diesen Widerspruch in den Aussagen aufgeklärt wissen. Er habe, so der Zeuge, nur bis 1994 Kontakt gehabt, 1998 hätte es geheißen, sie seien weg und in diesem Zusammenhang sei das gefallen. Auf Nachfragen kann der Zeuge auch weder seine Treffen mit Zschäpe über das Gesagte hinaus konkretisieren, noch ob Geld gesammelt wurde für die drei. Auf die Frage, ob im Zusammenhang mit deren möglicher Flucht ins Ausland ein konkretes Ziel genannt worden sei, nennt der Zeuge Südafrika, von wem und wann er das gehört habe, wisse er nicht mehr.

Die Wohlleben-Verteidigern RAin Schneiders will wissen, ob sich der Zeuge nach November 2011 mit Leuten über das Thema unterhalten habe, was der Zeuge bestätigt. Das sei das Thema Nummer eins gewesen, vollkommen anders als 1998. Schneiders fragt, ob er sich mit jemandem, der damals in der Szene war, getroffen und sich darüber unterhalten habe. Der Zeuge erwidert, er habe sich nicht speziell mit jemandem getroffen, aber man habe sich mit vielen Leuten darüber unterhalten. Auf die Bitte, das zu konkretisieren, nennt Ri. Gunter Fiedler und seine Freundin. Schneiders fragt nach dem konkreten Inhalt der Gespräche mit Fiedler, worauf der Zeuge sagt, das sei nichts gewesen, außer „hast Du schon gehört“. Er habe ihn nicht gefragt, ob er was damit zu tun gehabt hätte, auch er hätte das nicht getan, sagt Enrico Ri. auf Nachfrage. Er ergänzt, es sei mit niemandem Thema gewesen, ob jemand Dreck am Stecken gehabt hätte. Schneiders will wissen, ob es Informationen von Fiedler über Zschäpe gegeben habe, was der Zeuge darauf beschränkt, dass er die gekannt habe. Er habe sich mit vielen unterhalten, der eine sei erstaunt gewesen, der andere weniger wahrscheinlich. RAin Schneiders hakt noch einmal nach und will wissen, ob der Zeuge Gunter Fiedler gefragt habe, ob die Personen damals längerfristig bei ihm gewesen seien, was der Zeuge verneint. Das habe ihn nicht interessiert.

Schneiders fragt nach Thomas Rothe. Der Name sage ihm was, so der Zeuge, das sei Dackel gewesen. Er kenne nur den Spitznamen. Den kenne er lange, habe aber jahrelang keinen Kontakt zu ihm gehabt. Erst in den letzten Jahren wieder. Schneiders fragt nach der Zeit der Haft, woraufhin der Zeuge entgegnet, zu dem Zeitpunkt nicht. Auf Nachfrage bestätigt der Zeuge, dass Thomas Rothe die drei gekannt habe, aus dem Kreis hätten sie alle gekannt. Er bestätigt auch, sich mit Thomas Rothe über die drei unterhalten zu haben, er habe ihn vor ein paar Wochen bei einer Veranstaltung getroffen, aber sie seien nicht näher darauf eingegangen. Der Zeuge bestätigt, sowohl Antje als auch zu kennen. Auch Nachfrage gibt er an, das sei ein kurzer und schmerzvoller Kontakt gewesen. Sie hätten vor seiner Haft Diskrepanzen gehabt, die danach ausgetragen worden seien. Sie hätten sich kurz geprügelt und danach hätten sie sich nicht wieder gesehen. Gefragt nach dem Grund, nennt der Zeuge den großen Mund von Herrn Probst. Die Frage, ob die Eheleute Probst seiner Kenntnis nach Kontakt mit den dreien hatten, bejaht der Zeuge. Er habe das aber erst im Nachhinein erfahren. Er hätte jetzt zwei oder drei Mal gesehen, aber das sei Smalltalk gewesen. Enrico Ri. verneint, während seiner Haft finanzielle Unterstützung bekommen zu haben. Er habe auf der Liste [Hilfsgemeinschaft für nationale politische Gefangene] gestanden, aber er sei nicht unterstützt worden. Es habe ihm auch niemand regelmäßig geschrieben. Lediglich seine Freundin habe ihm mal ein Paket oder etwas Geld geschickt.

RA Klemke fragt nach den 88er, die der Zeuge als Spaßgesellschaft beschrieben habe. Er will wissen, ob es nie Teilnahmen an politischen Aktionen gegeben habe. Mit Sicherheit, gibt R. an, aber das habe weniger mit den 88ern an sich zu tun gehabt. Es habe dort kein fester Kreis vorgeherrscht. Auch er sei bei solchen Veranstaltungen gewesen, gibt der Zeuge auf Nachfrage an und nennt – ebenfalls auf Nachfrage – Demonstrationen in Chemnitz, Plauen, Wunsiedel. Es könnten durchaus mehr gewesen sein. Auf die Frage, was das für Veranstaltungen gewesen seien, antwortet Enrico Ri. -Veranstaltungen oder von Parteien, die heute verboten seien, wie FAP. Gefragt nach den Themen, nennt er den Rudolf Hess-Gedenkmarsch. Er sei nicht so der politisch Reisende gewesen, er sei aber schon mal mitgefahren. Die Frage, ob es sonst politische Aktionen gegeben habe, verneint der Zeuge ebenso wie die Frage nach Aktionen militanter Art. Man habe sich mal mit ein paar Autonomen geprügelt. Aber das hätte keine militanten politischen Hintergründe gehabt. Es folgt die Mittagspause bis 13:37 Uhr. Götzl entlässt Ri. mit dem Verweis, es würden die weiteren Vernehmungen beigezogen. Er werde für die kommende Woche nochmal vorgeladen. Mit der Entlassung des Zeugen verlässt auch der Nazi im Publikum den Gerichtssaal.

Als nächster Zeuge wird Robby Ha. befragt. Vor Beginn der Befragung wird auch er nach §55 belehrt. Götzl führt ein, es gehe zum Einen um Fragen des Waffenerwerbs, aber auch um die Person des Enrico Ri. und Waffen, sowie um seine Kenntnisse über Ralf Wohlleben. Der Zeuge verneint, Ralf Wohlleben zu kennen, er habe auch den Namen noch nie gehört. Götzl fragt nach der Szene in Chemnitz und dem Zugang zu Waffen dort in den 90er Jahren. Der Zeuge erinnert sich außer an ein paar Parties an nichts. Gefragt nach seinen Bezügen zur rechten Szene in Chemnitz, antwortet er, er habe Thomas Starke gekannt, das sei sein bester Freund gewesen, als er 12 war, über ihn sei er in die Skinheadszene gekommen, 1993 sei er ausgestiegen dort. Götzl will mehr über die Rolle von Thomas Starke in der Szene wissen. Robby Ha. antwortet, er sei ein Hooligan beim Fußball gewesen, mehr auch nicht. Und halt Skinhead. „Waren die Skinheads in Chemnitz damals organisiert, gab es Bezeichnungen?“ „Weiß ich nicht mehr“ „Sagt Ihnen 88er etwas?“ „Ja.“ Götzl wird ungeduldig, er wolle nicht jedes einzelne Wort abfragen. Der Zeuge erwidert, er könne sich nicht erinnern. Götzl verweist auf seine Belehrung, dass Schweigen bedeuten kann, die Unwahrheit zu sagen. Er sei damals, so Ha., in der Skinheadszene und öfters auf Konzerten gewesen. Mehr habe er nicht in Erinnerung. Auf die Frage, mit wem, zählt der Zeuge Enrico Ri., Enrico P., Lars Ul., Maik Fr., Antje Probst auf. Nach seinem Verhältnis zu diesen Personen gefragt, antwortet der Zeuge, das seien gute Freunde gewesen.

Götzl kommt zurück zu den 88ern und will wissen, was der Zeuge dazu sagen könne. Er habe das mal gehört, 88, das wisse doch jeder, Heil Hitler. Auf Nachfrage, was das für eine Organisation gewesen sei und ob er damit Namen verbinde, antwortet der Zeuge, er wisse nichts, das sei nach seiner Zeit gewesen. Götzl fragt nach B&H. Er glaube, so der Zeuge, die habe Thomas Starke gegründet. Er selbst habe damit nichts zu tun gehabt, antwortet Ha. auf Nachfrage. Fragen danach, was Starke dort gemacht habe, ob er von ihm etwas über das Netzwerk erfahren habe, beantwortet der Zeuge damit, dass er nichts wisse. Götzl will wissen, bei welchen Gelegenheiten er die Personen, die er eben genannt hatte, getroffen habe. Der Zeuge antwortet, bei Discos, zu Konzerten und so privat, Parties. Gefragt nach Antje Probst, gibt er an, das sei eine gute Freundin von ihm gewesen. Auf die Frage, welche Rolle er selbst in der rechten Szene Chemnitz gespielt habe, entgegnet der Zeuge „keine Ahnung“. Götzl fragt, ob er das so stehen lassen soll, woraufhin der Zeuge erwidert, er habe sich nichts vorzuwerfen.

Götzl greift auf Ha.s Aussagen bei einer BKA-Vernehmung zurück. Er habe ausgesagt, 1993 hätten sie angefangen, die rechte Szene in Chemnitz zu vereinen. Der Zeuge kann sich nicht an diese Aussage erinnern. Er bestätigt allerdings, sich an die Vernehmung vor ca. drei Jahren erinnern zu können. Götzl wundert sich, dass der Zeuge sich vor drei Jahren noch an die 90er Jahre erinnern konnte, jetzt aber nicht mehr. Er habe, so der Zeuge, damals gesoffen wie ein Loch und sei zwei Jahren trocken. Götzl greift wieder auf die damaligen Aussagen des Zeugen zurück. Dieser bestätigt die Antwort auf die Frage nach seiner politischen Einstellung, er habe sich schon vor dem Mauerfall mit der rechten Szene verbunden, später sei er bei rechten Parteien und NSDAP AO aktiv gewesen und habe sich auch für den KuKluxKlan interessiert. Götzl will wissen, was es zu diesem Thema zu erzählen gebe. Er habe sich interessiert und sich Informationen kommen lassen, sei aber mehr auf Konzerten gewesen. Götzl hält die Aussage vor, er sei in der NSDAP AO aktiv gewesen, sei auch mal bei der in Leipzig und der NPD gewesen, aber nie Mitglied, was der Zeuge bestätigt.

Götzl fragt nach . Er habe, so der Zeuge, in seiner Wohnung gewohnt. Er bestätigt auch seine frühere Aussage, dieser sei bei der NPD Mitglied gewesen und habe ihn mal mitgenommen. Ha. beschreibt, da habe Frank Rennicke eine Aufklärung gehalten in Chemnitz, NPD sei das gewesen. Der Zeuge bestätigt ebenfalls die Aussage, mit Antje Probst habe er die ganzen rechten Gruppen aus den Stadtteilen in Chemnitz zusammengeschlossen. Sie hätten, so sagt er jetzt aus, eine alte Fabrik gehabt, da hätten sie sich alle getroffen. So wie die Linken ein alternatives Jugendzentrum gehabt hätten. Der Zeuge bestätigt auch seine Aussage, er habe als erster dafür gesorgt, dass sie 1992 in einer großen Gruppe zu den Konzerten gefahren seien. Götzl fragt nach seinem Verhältnis zu Enrico Ri. Das sei ein guter Freund von Thomas Starke gewesen, in dem Zusammenhang habe er ihn kennengelernt, das sei ein Schläger gewesen. Sie seien gut klargekommen, hätten ab und zu ein Bier getrunken. Konkrete Vorfälle kann der Zeuge nicht nennen. Auf die Frage, ob Ri. eine Waffe gehabt habe, antwortet der Zeuge, er glaube ja. Götzl will genauer wissen, ob ja oder was er wisse. Dann erinnert sich Ha. nicht mehr, er wolle nichts falsches aussagen. Götzl hält ihm seine Aussage vor, wonach Enrico R. eine Pistole gehabt habe, welche wisse er nicht mehr. Wenn das da so stehe, so der Zeuge jetzt, dann werde das wohl so sein. Götzl fragt nach Schießübungen, die Ri. abgehalten hat. Daran könne er sich nicht erinnern, so der Zeuge.

Jetzt will Götzl wissen, wie sich der Zeuge auf die BKA-Vernehmung vorbereitet hätte. Beim BKA habe er ein paar Wochen vorher diese Mitteilung gekriegt und da sei alles wieder hochgekommen und da habe er es wieder gewusst. Jetzt sei die Vorladung am Tag vorher gekommen, er sei hierher gefahren und habe auf den Verkehr geachtet. Er versuche seit Jahren, das zu verdrängen. Götzl schlägt vor, ihn morgen oder nach einer Stunde zu befragen, damit er sich das überlegen könne. Dann stellt er aber fest, dass der Zeuge nach seiner Ankunft um 11 Uhr eigentlich genug Zeit gehabt habe, sich vorzubereiten. Er solle ihnen nichts vormachen. Das tue er nicht, beteuert der Zeuge.
Die Frage, ob er damals selbst eine Waffe gehabt habe, bejaht der Zeuge. Eine Walther ppk, Schreckschuss, konkretisiert er auf Nachfrage. Er habe sie aus dem Waffenladen in Chemnitz, antwortet der Zeuge auf Nachfrage, dort habe es einen Waffenladen mit frei verkäuflichen Schusswaffen für jeden gegeben, der 18 ist. Wie der hieß, wisse er nicht mehr.

Götzl will nun wissen, wie lange er Kontakt zu Thomas Starke hatte. Bis 1993, antwortet der Zeuge, er habe im Februar 1994 seine Verhandlung gehabt. Auf Nachfragen gibt er an, es sei um schweren Landfriedensbruch gegangen, er sei vier Monate in U-Haft gewesen und habe dann drei Jahre auf Bewährung bekommen. Auf die Frage, warum der Kontakt zu Thomas Starke abgebrochen sei, antwortet der Ha., er habe gegen ihn ausgesagt. Er habe ihn belastet, Starke habe ein Jahr und sechs Monate bekommen, ohne Bewährung, sagt er auf Nachfrage. Es sei um Landfriedensbruch und Rädelsführerei gegangen, der konkrete Sachverhalt sei die Organisation einer Geburtstagsparty für Thomas Ehlers in Bertelsdorf bei Einsiedel bei Chemnitz gewesen. Danach seien sie zu einer Faschingsparty in einem ehemaligen Pionierlager gegangen. Er habe nicht gewusst, dass da eine Bundeswehrveranstaltung war und sie hätten dort randaliert. Da habe es Landfriedensbruch und Körperverletzung gegeben, bei ihm selbst Trunkenheit im Verkehr. Auf Nachfrage gibt der Zeuge an, seine Aussage habe Thomas Starke mit Rädelsführerei belastet. Robby Ha. bejaht, ungefähr 1992 eine Kalaschnikow und Handgranaten besessen zu haben. Die hätten sie von den Russen bekommen, sie hätten eine Handgranaten für 100 Mark verkauft. Er habe das alles im Steinbruch versenkt.

Der Zeuge verneint die Frage, ob Thomas Starke versucht habe, Kontakt mit ihm aufzunehmen, nachdem der Zeuge ausgestiegen sei. Er bestätigt, Racheaktionen von Thomas Starke wegen seiner belastenden Aussagen gefürchtet zu haben, dafür habe es aber keine Anhaltspunkte gegeben. Es seien öfters Leute bei seinen Eltern aufgetaucht, die nach ihm gefragt hätten, er kann aber nicht sagen, wer das war. Götzl hält dem Zeugen eine Aussage vor, wonach seine Eltern und Geschwister ihn auf dem Laufenden gehalten hätten und er immer eine Waffe dabei gehabt habe. Ha. gibt an, er habe damals unter Verfolgungswahn gelitten. Um welche Waffe es sich dabei handelte, kann er nicht mehr sagen, bestätigt aber, dass es eine scharfe Waffe war. Er wisse auch nicht mehr, woher er sie habe, sagt er auf Nachfrage, glaube aber, sie sei aus Dänemark gewesen. Götzl hakt nach und will wissen, wie er an eine Waffe aus Dänemark gekommen sei. Das wisse er auch nicht mehr genau, antwortet der Zeuge, da habe so ein Typ gewohnt, er sei da mal durch einen Bekannten gewesen und der habe sie ihm, glaube er, verkauft. Götzl fragt nach dem Ort und dem Namen der Person, aber der Zeuge kann sich nicht mehr erinnern. Der Vorname sei Stefan gewesen. Er bestätigt, dort noch eine weitere Waffe, eine abgesägte Schrotflinte, gekauft zu haben. Diese sei ihm von der Polizei abgenommen und er sei deswegen verurteilt worden. Das sei 1997 oder 1998 gewesen. Sonstige Waffen habe er nicht gehabt. Götzl fragt nach der genauen Beschreibung der Waffe. Das sei eine Pistole, 9 mm gewesen.

Götzl hält dem Zeugen seine Aussage vor, es habe sich um eine Walther gehandelt. Das sei, glaubt der Zeuge, eine andere gewesen. Aber er wisse es nicht mehr. Die Schrotflinte sei ihm in Bad Doberan abgenommen worden. Götzl will wissen, was aus der 9mm geworden sei. Die habe er, so der Zeuge, seinem Kollegen gegeben, der habe die in einen Karton gepackt und in einen Schuppen gelegt. Götzl kommt noch einmal auf Dänemark zu sprechen und will wissen, wie der Zeuge an die Quelle dort gekommen ist. Er habe einen Saufkumpanen in Flensburg gehabt, mit dem sei er nach Dänemark gefahren. Er habe gesagt, er brauche ne Wumme, dann seien sie dorthin gefahren und er habe das gekriegt.

Götzl kommt jetzt noch einmal auf Ri. zu sprechen, und fragt, jetzt, wo die Erinnerung wieder aufgefrischt sei, nach Waffen in Zusammenhang mit Ri. Er glaube, so Ha., er habe mal im Wald, in der Nähe seiner Wohnung mit ihm auf Zielscheiben geschossen. Das sei in einem Neubaugebiet in der Nähe von Chemnitz gewesen, gibt er auf Nachfrage weiter an. Auf die Frage, welche Waffen zum Einsatz kamen, sagt Ha., es sei eine Pistole gewesen. Seine sei es nicht gewesen, antwortet er auf Nachfrage. Ob es die von Ri. gewesen sei, könne er nicht mehr sagen, er glaube ja. Der Zeuge verneint die Frage, ob er mit Ri. nochmal Kontakt gehabt habe. Seit 1994 nicht mehr. Götzl hält eine Aussage vor, wonach der Zeuge angab, Enrico Ri. hätte eine Pistole gehabt und sie hätten ein paarmal Schießübungen gemacht, daher könne er sagen, dass sie scharf gewesen sei. Götzl will wissen, ob noch weitere Personen dabei gewesen seien, was der Zeuge bejaht. Er wisse aber den Vornamen nicht mehr Schau oder Tschau. Der sei ihm, ebenso wie Ri., nur bekannt gewesen. Götzl will wissen, ob dem Zeugen bei der Vernehmung Lichtbilder gezeigt worden seien, was dieser bejaht. Das seien viele gewesen. Götzl hält die Aussage vor, wonach der Zeuge die andere Person auf einem Foto erkannt hat. Er will wissen, ob Herr Schau auch geschossen habe. Das wisse er nicht mehr. Er glaube nicht, der habe auf seinen Hund aufpassen müssen. Auf die Frage, wer geschossen habe, antwortet der Zeuge, er und Ri. Götzl will wissen, wie geübt der Zeuge im Schießen gewesen sei. Er habe, so Ha., früher Luftgewehr geschossen, also nicht gut.

Auf die Frage, zu welchem Zweck er die Waffen aus Dänemark und Chemnitz erworben habe, antwortet der Zeuge das sei ein Schutz gewesen. Wovor, will Götzl wisse, was der Zeuge mit „vor den Ausländern“ beantwortet. Das möchte Götzl erklärt bekommen. Er habe sich vor allen Ausländern schützen wollen, sie seien doch damals alle ausländerfeindlich gewesen. Götzl will wissen, ob der Zeuge Ausländer kannte, was dieser verneint. Er bezeichnet es selbst als Dummheit damals. Die Schrotflinte habe er zum Schutz vor den Rechten gekauft, gibt der Zeuge noch an, weil er ja gegen diese ausgesagt habe. Ha. bestätigt, in einem Schutzprogramm gewesen zu sein. Weitere Möglichkeiten, Waffen zu besorgen habe es nicht gegeben, gibt Ha. auf Nachfragen an.

Götzl bittet Ha., ihm Enrico Ri. zu beschreiben. Man sollte sich, so der Zeuge, lieber nicht mit ihm anlegen, da habe man eine Kopfnuss kriegen können. Er habe lieb sein können, aber er auch ein Arsch. Er habe ihn, hakt Götzl nach, als Schläger beschrieben und will wissen, ob er selbst Gewalttätigkeiten von ihm erlebt habe. Der Zeuge verneint das. Er habe sich ihm gegenüber normal verhalten, aber er selbst habe gegenüber Ri. auch Respekt gehabt. Die Frage, ob Starke Waffen gehabt habe, verneint der Zeuge, Baseballschläger ja, aber von Waffen wisse er nichts. Götzl hält eine Aussage vor, wonach der Zeuge angab, der Nase hätte noch eine Waffe gehabt. Das bestätigt der Robby Ha., der habe noch eine vom Zweiten Weltkrieg gehabt, die damals jeder Polizist gehabt habe. Eine P1. Götzl will wissen, wer Nase ist, der Zeuge kann aber keinen Namen nennen. Götzl hält eine weitere Aussage vor, wonach der Zeuge auf die Frage, wo es noch Waffen gab, geantwortet hatte, auf dem Schwarzmarkt in Tschechien und Polen. Der Zeuge erwidert, die gebe es ja heute noch, das sei kein Geheimnis. Götzl will wissen, auf welchen Zeitraum er die Aussagen bei seiner Vernehmung bezogen hatte, was der Zeuge auf die 90er Jahre datiert. Er verneint, selbst dort Waffen gekauft zu haben oder jemanden zu kennen, der dies getan habe. Er verneint auch, Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt oder Uwe Mundlos zu kennen. Eminger und Gerlach kenne er nur aus der Zeitung oder dem Fernsehen. Nach Carsten Schultze gefragt, schweigt der der Zeuge. Der Name Jan Werner sage ihm nichts, antwortet der Zeuge. Götzl hält die Aussage vor, sie hätten ca. 1993 angefangen, die rechte Szene zu vereinen. Woraufhin der Zeuge erwidert, das sei dann halt 1992 gewesen, denn 1993 sei er ja ausgestiegen. Vier Monate, nachdem sie den Landfriedensbruch begangen hätten. Der Name Michael Probst sage ihm was. Doch, das sei doch der Freund von Antje Probst. Die hätten doch geheiratet, der Ex-Sänger von Kreuzfoier, jetzt wisse er es wieder. Götzl unterbricht die Sitzung für eine Pause bis 15:02 Uhr.

Die Befragung des Zeugen wird fortgesetzt. NKRA Scharmer will wissen, ob bei der Straftat zulasten von Bundeswehrangehörigen noch andere Personen angeklagt gewesen seien, was der Zeuge bejaht. Er will wissen, wer das gewesen sei, woraufhin der Zeuge auf die Akten verweist. Auf die Frage, ob Enrico Ri. auch dabei gewesen sei, entgegnet Ha., das wisse er nicht mehr. Auf jeden Fall seien Ke., Renee H., Enrico P. und Thomas Starke dabei gewesen. Er glaube, sie seien elf Angeklagte gewesen oder 13. Er wisse es nicht mehr genau. Scharmer bezieht sich auf die vorherige Angabe, er habe sich die Kalaschnikow zum „Schutz vor Ausländern“ gekauft und will wissen, ob er die Handgranaten und die Munition dem selben Zweck diente, was der Zeuge bejaht.

NK-Vertreter RA Hoffmann bezieht sich auf die Aussage auf den Vorhalt, er sei Anfang der 90er Jahre bei der NSDAP-AO aktiv gewesen und will wissen, wie er sich das vorzustellen habe. Er habe, so der Zeuge, Flyer und Zeitungen aus Amerika erhalten und verteilt. Er wisse nicht mehr, ob da andere dabei gewesen seien, wie Frau Probst, antwortet er auf Nachfrage. Hoffmann fragt, ob er auch in der NF aktiv gewesen sei. Er habe nur Werbematerial erhalten. Auf die Frage, ob Freunde von ihm dort Mitglied waren, antwortet er nach kurzem Zögern, er glaube, Thomas Starke.

NK-Vertreter RA Kuhn will wissen, ob der Zeuge mal ein Asylantenheim angegriffen habe, was der Zeuge bejaht. Einmal, ergänzt er auf Nachfrage. Kuhn will wissen, wie das vor sich gegangen sei. Man habe sich, so Ha., versammelt und sei dorthin gefahren. Die Polizei sei dazwischen gekommen, es habe eine Straßenschlacht gegeben und dann sei er wieder weg. Das sei in Flöha bei Chemnitz gewesen. Kuhn fragt, wer von seinen Bekannten dabei gewesen sei. Zschäpe-Verteidiger Stahl beanstandet die Frage, das habe nicht mit den angeklagten Taten zu tun, was Götzl bestätigt. Kuhn gibt an, er könne das gerne in Abwesenheit des Zeugen erklären. Der Zeuge wird aus dem Saal geschickt.

RA Kuhn erklärt, der Zeuge habe beim BKA von diesem Vorfall berichtet und ihn in Zusammenhang mit dem Zeugen Starke gebracht. Starke und andere seien Mitglieder von B&H Sachsen gewesen und deswegen sei die Frage durchaus relevant für Ideologie und das Verhältnis der B&H-Mitglieder zu Gewalttaten. Götzl hakt ein, die Ideologie von B&H hätten sie doch besprochen. Kuhn erwidert, der Angriff auf ein Asylantenheim mit Molotowcocktails sei Ausdruck einer bestimmten Ideologie. Wenn Starke oder Frau Probst daran beteiligt gewesen seien oder Kenntnis davon gehabt hätten, lasse dies Rückschlüsse auf die Glaubwürdigkeit der Zeugin Probst zu. Götzl interveniert und fordert Kuhn auf, dann zu Starke und Probst zu fragen, woraufhin Kuhn erklärt, er habe eine einzige offene Frage stellen wollen. Zschäpe-Verteidiger Stahl merkt an, dass er die Verwendung des Wortes Asylantenheim bemerkenswert finde und fordert Kuhn auf, eine Verknüpfung zu den angeklagten Taten herzustellen. Kuhn gibt Stahl hinsichtlich der Begrifflichkeit recht. Er habe aus der Vernehmung zitiert, der Zeuge habe das Wort Asylantenheim verwendet.

Der Vertreter der NK RA Reinicke fügt an, der Zeuge sei von der Verteidigung Wohlleben geladen worden. Diese geht davon aus, dass es einen klaren Trennungsstrich gebe zwischen B&H und der NPD. Nach einem Zeitungsbericht sei der Überfall von 250 Jugendlichen begangen worden und es sei natürlich schon von Interesse, welche Organisationen sich daran beteiligt hätten und inwieweit es die strikte Trennung von B&H und NPD gegeben habe oder nicht. Kuhn bestärkt, er wolle seine Frage, wer von den genannten Personen P., Enrico Ri., Probst, Starke, an dem Überfall gewesen sei, aufrecht erhalten. Götzl unterbricht zur Beratung bis 15:25.

Die Befragung des Zeugen wird fortgesetzt und RA Kuhn kann seine Frage stellen. RA Kuhn wendet sich an den Zeugen. Dieser bejaht, dass Starke bei dem Angriff auf das vom Zeugen selbst als Asylantenheim bezeichnete Gebäude dabei gewesen sei. Die Fragen nach P., Enrico Ri., Schau und Frau Probst beantwortet er mit „weiß ich nicht“. Nun fragt die Vertreterin der NK RAin von der Behrens. Der Zeuge verneint, dass ihm bekannt sei, ob Friedel und Enrico P. Kontakte nach Jena oder Thüringen gehabt hätten. Er bestätigt, 1991/92 auf einem Konzert von gewesen zu sein, korrigiert aber, das sei in Leipzig gewesen. Er wisse nicht mehr, ob er auf diesem Konzert Personen aus Thüringen oder Jena kennengelernt habe, er sei betrunken gewesen. RAin von der Behrens hält eine Aussage von Starke vor, in der dieser sagt, er habe dort Beate Zschäpe kennengelernt hat und dass auch der Zeuge, E., Schau und P. dabei gewesen seien. Sie will wissen, ob Thorsten Schau und Enrico P. auf dem Konzert gewesen seien, was der Zeuge wieder mit „weiß ich nicht“ beantwortet. Zschäpe-Verteidiger RA Stahl interveniert, nach der Fragestellung scheine es sich möglicherweise um zwei verschiedene Konzerte zu handeln.

RAin von der Behrens hält eine weitere Aussagen aus der Vernehmung Starkes vor, wonach weitere Skinheads in Chemnitz das Trio gekannt haben müssten, unter anderem nannte er auch den Namen des Zeugen, fragt danach, muss aber nach einiger Diskussion die Frage zurückziehen. Sie will dann wissen, wie lang Enrico Ri. und Starke miteinander Kontakt gehabt hätten. Das wisse er nicht, antwortet der Zeuge. Es sei ihm auch nicht bekannt, dass es einen Streit zwischen den beiden gegeben habe, erwidert er auf Nachfrage. Er verneint, sowohl dass Ri. ihm gegenüber bekundet hätte, es gehe Starke nur ums Geld als auch, dass ihm Tatsachen bekannt seien, wonach Ri. Kontakt mit B&H gehabt habe. RAin von der Behrens hält eine Aussage des Zeugen vor. Er wurde nach B&H befragt und sagte, dazu falle ihm Thomas Starke ein, er selbst sei nicht Mitglied gewesen, er könne Vermutungen anstellen L., E., Enrico Ri. Von der Behrens will wissen, ob es eine Tatsache gebe, weswegen er so eine Vermutung geäußert habe. Ha. antwortet, wegen dem harten Kern der Skinheads in Chemnitz. Auf die Frage, wer damals dazu gehört habe, gibt Ha. an, es seien die gewesen, die sie vorgelesen habe. Auf die Frage, was dieser harte Kern mit B&H zu tun gehabt habe, sagt der Zeuge wieder „weiß ich nicht“, das habe er in der Zeitung gelesen.

NK-Verteter RA Narin kommt noch einmal auf den Überfall auf die Bundeswehrkaserne zu sprechen und will wissen, ob an dem Überfall Uwe Mundlos beteiligt gewesen sei. Der Zeuge verneint das, woraufhin Narin eine Aussage aus der Vernehmung von Holger Gerlach vorhält, wonach Mundlos Gerlach erzählt habe, Starke sei aufgrund einer Schlägerei verurteilt worden. Diese Aussage sei Starke vorgehalten worden und der habe gesagt, das könne sich nur um die Schlägerei in Einsiedeln gehandelt haben. Robby Ha. erwidert, das sei nach dem Geburtstag gewesen, da seien Leute von außerhalb da gewesen, aber an die erinnere er sich nicht. Narin fragt, woher die von außerhalb kamen. Nase habe die mitgebracht, so der Zeuge. Narin will wissen, ob es Personen gab, die er dem KKK zugeordnet habe in der damaligen Zeit. RA Stahl interveniert, jetzt sei es nicht mehr B&H, jetzt komme der KKK ins Spiel, er sehe den Sachzusammenhang mit den angeklagten Taten nicht. Daraufhin zieht Narin die Frage zurück, er wolle niemanden überfordern. Er fragt nun, ob dem Zeugen Personen aus Baden-Württemberg, insbesondere Ludwigsburg in Erinnerung seien. Der Zeuge verweist auf die , da seien sie zwei, drei Mal zum Konzert für Ian Stuard. Und in Ludwigsburg hätten sie geschlafen. Narin hakt nach, Hans-Joachim Sch. oder Barbara E., komme da eine Erinnerung? Der Zeuge verneint. Ebenso bei der Frage nach , ‚Mucke‘.

Die Vertreterin der NK, RAin Basay fragt, ob der Zeuge mal auf einer Geburtstagsfeier in Heilbronn war. Robby Ha. gibt an, er sei da gewesen, aber wisse nicht mehr, ob das eine Geburtstagsfeier gewesen sei. Mit Fr. und Mappe, einer dicken Frau. Sie seien mit drei, vier oder sogar fünf Autos dort gewesen. Das sei das letzte Ian Stuard-Konzert gewesen in Deutschland, bevor er gestorben ist. In dem Jahr war das, da seien sie öfters da gewesen, antwortet der Zeuge auf Nachfragen. Er verneint, eine Person mit dem Spitznamen “Waffenschmidt” zu kennen. Enrico Ri. hätte auch keinen Spitznamen gehabt, gibt er auf Nachfrage an. RAin Schneiders will wissen, von wann bis wann haben der Zeuge getrunken habe. Seit er 13, 14 war, gibt er an, bis kurz nachdem das BKA bei ihm gewesen sei. Damit endet die Befragung des Zeugen um 15:42 Uhr. RA Bliwier gibt eine Erklärung zur Einvernahme dieses Zeugen ab mit dem Augenmerk auf den Grund, warum der Zeuge vernommen wurde, “der genannte Zeuge würde zur Entlastung des Herrn Wohlleben beitragen und so weiter und so fort”. Das sei wirklich gründlich schief gegangen. Er frage sich, auf welchem Hintergrund die Verteidigung diesen Beweisantrag gestellt habe. Ha. sei nun vollständig unergiebig gewesen und habe nichts aus dem Beweisantrag bestätigen können.

Der Vertreter der NK RA Schön gibt eine Erklärung zur Vernehmung Zeugin Ar. (170. Verhandlungstag) ab: Die Bekundungen zu Dateien zur Wette zwischen Zschäpe und Böhnhardt seien von besonderer Bedeutung. Das Foto auf der Kopfseite der Wettvereinbarung, so stelle er unter Beweis, stamme aus 2004. Dass als Wetteinsatz “200 mal Videoclips schneiden” angegeben worden sei, spreche dafür, dass sie die Technik beherrsche und routiniert gewesen sei. Zudem sei der Wetteinsatz auf der Ebene von Badputzen angesetzt, also auf Gemeinschaftsarbeit in einer Wohngemeinschaft. Soweit sie sehen könnten, gebe es auf den sichergestellten Datenträger keine Filme oder Videos, die mit umfangreichen Schnitten hergestellt worden seien. Die Wette sei somit ein wichtiges Indiz dafür, dass die Angeklagte nicht nur am Verschicken, sondern auch an der Herstellung des Paulchen Panther-Videos beteiligt gewesen sei. Dass sie die Verrohtheit dieses Videos zum Anlass genommen habe, eine Wette abzuschließen, verdeutliche ihre Abgebrühtheit. [Stahl meckert aus Off]

Es folgt der Beweisantrag, KHK Klippe, BKA, und KHK Zenk, BKA, zu laden, da diese die Dateien Fett1.cpt und Wette.cpt ausgewertet und dabei festgestellt hätten, dass das Foto der Angeklagten mit Uwe Böhnhardt ein Urlaubsbild des Jahres 2004 wiedergebe. Weiter wird beantragt, KOK Dienedenhofen und Wegner, BKA, zu hören, da sie bei der Auswertung der Asservate aus der Frühlingsstraße festgestellt hatten, dass es keine andere Hinweise auf selbstgeschnittene Videofilme als das PP-Video gegeben habe. RA Stahl erwidert, die Erklärung, die der Kollege gerade abgegeben habe, sei die Manifestation einer puren Spekulation, worum es sich bei diesem Wetteinsatz gehandelt habe. Die Erklärung dürfe nicht dazu benutzt werden, Beschimpfungen gegen die Angeklagten durchzuführen. Die Sitzung wird um 15:49 Uhr geschlossen.

Auf dem Blog der Nebenklage-Vertreter heißt es:
„Heute wurden die ersten beiden Zeugen aus dem Umfeld von „Blood & Honour“ Sachsen gehört, die die Verteidigung Wohlleben in ihren Anträgen vom 13.01.2015 benannt hat. Diese Zeugen sollen aussagen, dass in Sachsen und speziell in Chemnitz in den 90er-Jahren Waffen verfügbar waren, dass Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos sich frei in der Szene bewegten und an Treffen teilnahmen und dass die drei erst unter Einfluss von „B&H“ Sachsen ihre Radikalisierung zum NSU durchgemacht haben. Sie sollen weiter aussagen, dass der Angeklagte Wohlleben keinerlei Bezug zu „B&H“ Sachsen und daher keine zentrale Stellung im Unterstützerkreis des NSU innehatte. Die beiden heutigen Zeugen haben diese Behauptung nicht untermauert.“
http://www.nsu-nebenklage.de/blog/2015/02/03/

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