Protokoll 199. Verhandlungstag – 22. April 2015

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Am heutigen Verhandlungstag sagen zwei ehemalige V-Mann-Führer aus. Zunächst der heutige Präsident des sächsischen Verfassungsschutzes, Gordian Meyer-Plath. Er führte den V-Mann , alias „Piatto“. Meyer-Plath gibt an, dieser habe neben Angaben zur rechtsextremen Szene in Brandenburg, Berlin und Sachsen auch welche zu Böhnhardt, Zschäpe und Mundlos gemacht. Meyer-Plath wird intensiv von den Verfahrensbeteiligten befragt. Am Nachmittag wird dann Norbert Wießner befragt, der viele wichtige V-Leute im NSU-Komplex führte, vertretungsweise auch Marcel Degner. Letzterer hatte in der Hauptverhandlung abgestritten, ein V-Mann gewesen zu sein. Wießner wird zu Angaben Degners während seiner Tätigkeit für das TlfV befragt, und bestätigt erneut, Degner sei der V-Mann „“ gewesen.
Zeugen:

  • Gordian Meyer-Plath (Präsident des LfV Sachsen, V-Mann-Führer von Carsten Szczepanski)
  • Norbert Wießner (Führung des V-Manns Degner/ „Hagel“)

Der Verhandlungstag beginnt um 09:47 Uhr. Erster Zeuge ist Gordian Meyer-Plath. Zunächst verliest Götzl die Aussagegenehmigung des Innenministeriums Sachsen, ausgestellt in Abstimmung mit dem Innenministerium Brandenburg. Götzl sagt, es gehe um die Führung des V-Mannes Carsten Szczepanski. Meyer-Plath: „Meine ersten Kontakte, indirekter Art, waren noch im Rahmen meiner Auswertetätigkeit. Ich habe die Meldungen, die diese Quelle an die Beschaffung leitete, ausgewertet.“ Als er dann als stellvertretender Leiter in das Beschaffungsreferat gewechselt sei, sei seine Idee gewesen, die Abschöpfung zu unterstützen. Er habe den „Auswertungshintergrund“ gehabt: „Ich habe also die V-Mann-Führung unterstützt, die war durch andere gewährleistet, in Vertretungsfällen habe ich die Quelle aber auch alleine getroffen.“ Die Erkenntnisse, die „Piatto“ [Szczepanski] habe beibringen können über rechtsextremistische Bestrebungen in Brandenburg, die Musikszene, die Veranstaltung von Konzerten, Herstellung von Tonträgern, seien recht vielfältig gewesen. Er müsse dazu sagen, dass er, als er 2011 gefragt worden sei, keine Erinnerung mehr daran gehabt habe, sondern nur durch Aktenstudium in der Lage sei zu berichten.

Szczepanski habe in fünf Meldungen von untergetauchten „sächsischen Skinheads“, wie er sich ausgedrückt habe, berichtet und später wie die Planungen dieses Personenkreises gewesen seien. Die Quelle sei auch beauftragt worden, möglichst viel in Erfahrung zu bringen wie das weitergeht mit dem Untertauchen und auch mit Bewaffnung. Sein letztes Treffen mit Szczepanski sei im Oktober 1998 gewesen, so Meyer-Plath. Götzl fragt, was in den fünf Meldungen mitgeteilt worden sei. Meyer-Plath sagt, dass Szczepanski berichtet habe, dass drei sächsische Skinheads untergetaucht seien, um sich der Strafverfolgung zu entziehen. In einer zweiten Meldung habe Szczepanski konkretisiert, dass sie sich ins Ausland absetzen wollten und das Geld mittels Banküberfällen beschaffen wollten. In einer dritten Meldung habe Szczepanski berichtet, dass einer der Untergetauchten Autor einer Szenepublikation gewesen sei: „Und dann die letzten zwei Meldungen, dass versuche, eine oder mehrere Waffen zu beschaffen und dass ihm das noch nicht gelungen sei, aber er es versuche.“ Zur zeitliche Einordnung dieser Meldungen sagt Meyer-Plath, das sei im Zeitraum August, September, Oktober 1998 gewesen.

Auf Frage sagt Meyer-Plath, das erste Treffen mit Szczepanski habe am 10. April 1997 stattgefunden. Götzl: „Sie sagten, Sie wären nicht alleine für die V-Mann-Führung zuständig gewesen. Diese Meldungen, waren das Meldungen, bei denen Sie auch Carsten Szczepanski getroffen hatten?“ Meyer-Plath: „Bei der ersten ja, bei den beiden folgenden nicht, bei den letzten dann wieder, nach meiner Erinnerung.“ Götzl fragt, wer beim zweiten und dritten Treffen Kontakt zu Szczepanski gehabt habe. Meyer-Plath: „Der V-Mann-Führer, der ihn führte, bevor ich ins Beschaffungsreferat wechselte.“ Götzl fragt nach dem Namen. Meyer-Plath: „Den darf ich nur als R. G. benennen.“ Götzl bittet Meyer-Plath, Ausführungen zum Umgang mit Szczepanski zu machen, zu dessen Verhalten. Meyer-Plath: „Ich erinnere mich noch an das erste Zusammentreffen in einer Gaststättenumgebung und es fiel mir nicht schwer, einen Gesprächsfaden mit ihm zu finden, zu erläutern was meine Aufgabe ist, was meine Erwartung ist und was wir erwarten als Verfassungsschutz. Es war ja kein großer Altersunterschied da. Ein lockeres Gespräch, wobei auch das ein oder andere nicht-extremismusbezogene Wort gefallen ist.“ Szczepanski sei keine V-Person gewesen, der man langwierig die Informationen aus der Nase habe ziehen müssen, sondern habe sich auf die Treffen gut vorbereitet, habe über die Zeit, die zwischen den Treffen lag, berichten können, was er an extremistischen Sachen erlebt habe. Szczepanski habe auch proaktiv berichtet. Auch das Untertauchen der sächsischen Skinheads habe er proaktiv berichtet, weil der Sachverhalt ihnen als VS Brandenburg gar nicht bekannt gewesen sei.

Meyer-Plath weiter: „Was seine persönlichen Gefühle anbelangt: Er äußerte sich auch darüber, wie er die Szene beurteilt.“ Aber es sei in den Gesprächen auch um Fußball gegangen und was Szczepanski sonst interessiert habe. Die Gespräche hätten in einer professionellen, aber auch angenehmen Atmosphäre stattgefunden. Götzl fragt, ob es Aufträge an Szczepanski gegeben habe, gerade in Hinblick auf die untergetauchten Personen. Meyer-Plath: „Ja, das war kein Sachverhalt, der jede Woche in dieser Form kam. Gerade die zweite Meldung, als es sehr konkret wurde mit Auslandsbezug, Waffenbeschaffung, Banküberfällen.“ Da sei die Quelle gezielt bzgl. Folgeinformationen beauftragt worden. Die Erkenntnisse seinen außerdem an das Auswertereferat „gesteuert“ worden, die sie an das Bundesamt, das sächsische Amt und mit Verzögerung auch an das thüringische Amt gesteuert hätten. Szczepanski habe ja zuerst von Sachsen gesprochen und sie hätten den Sachverhalt zuerst nicht mit Thüringen einordnen können.

Götzl fragt nach „White Supremacy“. Meyer-Plath sagt, in den Meldungen sei gewesen, dass einer der Untergetauchten ein anonymer Autor sei. Götzl fragt, welche weiteren Personen bei den Kontakten mit Szczepanski angesprochen worden seien. Meyer-Plath: „Insbesondere zwei. Der schon erwähnte Jan Werner und die Antje Probst. Weil er von diesem mitbekommen habe, dass sie versuchten, die Untergetauchten zu unterstützen. Werner im Rahmen einer Waffenbeschaffung und Probst mit Papieren, eben für die weibliche Untergetauchte.“ Götzl: „Ab wann war denn Carsten Szczepanski als V-Mann tätig und wie kam es dazu?“ Das habe er nur aus den Akten, so Meyer-Plath, er meine, das sei 1994 losgegangen. Szczepanski habe an den VS geschrieben und daraufhin sei eine Kontaktaufnahme erfolgt. Götzl fragt, ob Szczepanski bei Treffen mit Meyer-Plath mal gesagt habe, warum er sich als Informant zur Verfügung gestellt hat. Meyer-Plath: „Ich entnehme den Akten aus der Frühzeit der Zusammenarbeit, dass Szczepanski von der Szene enttäuscht war, das Aussageverhalten seiner Kameraden – in Anführungszeichen-, wo er Angeklagter war.“

Götzl: „Sind denn die Informationen überprüft worden und ggf. mit welchem Ergebnis?“ Meyer-Plath: „Ja, von allen V-Leuten ist es die Aufgabe des Auswertereferats, diese Erkenntnisse vor dem Hintergrund anderer Erkenntnisse, anderer V-Personen, andere nachrichtendienstliche Mittel: Passt das? Ist das was Neues, Exklusives?“ Das Feedback sei gewesen, dass die Information immer von sehr hoher Qualität gewesen sei und aus einem exklusiven Bereich stamme. Auf Frage, welche Leistungen Szczepanski erhalten habe, sagt Meyer-Plath, er meine, dass Szczepanski für den gesamten Zeitraum in einem Bereich von 80.000 DM gewesen sei. Götzl fragt, ob Kontakt mit anderen Behörden aufgenommen worden sei, als sie die Informationen, den Erhalt von Waffen, Überfall, bekommen hätten, und ggf. mit welchem Ergebnis. Meyer-Plath: „Die Nachrichtensteuerung ist eine Aufgabe des Auswertereferates. Ich kann nur der Akte entnehmen, dass die Meldungen die entsprechenden Verfassungsschutzbehörden der Länder und des Bundes erreicht haben, und dass es zu einer Zusammenkunft der Behörden Sachsens, Thüringens und Brandenburgs gekommen ist. Da habe ich nicht teilgenommen, ich kann das nur dem Protokoll entnehmen, was ein sächsischer Teilnehmer gemacht hat. Es ging darum, wie diese Erkenntnisse an die Polizei gesteuert werden können.“ Das sei ca. im September 1998 gewesen, als es um die Banküberfälle gegangen sei.

Vorhalt aus einer Deckblattmeldung vom 19.08.1998: Feststellungsdatum der Quelle: Mitte August 1998. Götzl: „Da wären Sie der Verfasser gewesen.“ Meyer-Plath: „Wenn da meine Unterschrift drunter wäre.“ Götzl sagt, da stehe Meyer-Plaths Name und das sei gerichtet an den „Referatsleiter V/3“ [phon.]. Vorhalt: Laut Antje Probst sind drei sächsische Skinheads, zwei Männer eine Frau, wegen verschiedener Straftaten auf der Flucht vor der Polizei; die Drei, von denen einer anonym Artikel für „White Supremacy“ geschrieben habe, wollen sich innerhalb von drei Wochen mit geliehenen Pässen nach Südafrika absetzen. Götzl fragt, welche Informationen es dazu in der nächsten Meldung gegeben habe. Meyer-Plath: „Sinngemäß, dass der Zusatz gekommen wäre, meine ich, dass diese Flucht ins Ausland finanziert werden müsse. Durch, ich meine sogar: weitere, Banküberfälle, zu finanzieren sei. Und Werner für die Beschaffung von Waffen und Probst für Papiere bereit sei oder dabei seien.“ Götzl sagt, da sei Meyer-Plath aber nicht unmittelbar dabei gewesen, sondern das sei an G. erfolgt. Das bejaht Meyer-Plath.

Götzl fragt, ob Meyer-Plath dann mit dieser Information damals auch befasst gewesen sei. Meyer-Plath sagt, er habe schon für die UAe versucht sich zu erinnern, warum er da nicht dabei gewesen sei, und meine herausbekommen zu haben, dass er im Urlaub war. Seine Kenntnisnahme zu dieser Information sei dann nach seinem Urlaub gewesen, als er wieder im Dienst gewesen sei, im September 1998. Götzl: „Ist denn in dieser Meldung angesprochen worden, woher diese Waffenbesorgung finanziert werden sollte, war das Thema?“ Meyer-Plath: „Ich meine durch Banküberfälle, ‚weitere Banküberfälle‘ war die Formulierung.“ Götzl spricht von einer Deckblattmeldung vom 09.09.1998 von „Quelle 370 004“ und fragt, ob der Entgegennehmende die Meldung auch an den Referatsleiter weitergebe. Das bestätigt Meyer-Plath. Götzl sagt, er wolle Meyer-Plath gleich sagen, dass das unterschrieben sei von einem „Görlitz“: „Wenn Sie da keine Aussagegenehmigung dazu haben, also uns liegt die Information vor, dass die Information an den Referatsleiter durch Görlitz erfolgt ist.“ Vorhalt: Jan Werner soll zur Zeit den Auftrag haben, die drei Skinheads mit Waffen zu versorgen; Gelder dafür soll die B&H-Sektion Sachsen bereitgestellt haben, die Gelder stammen aus Konzerten und CD-Verkauf; vor ihrer Flucht nach Südafrika soll das Trio einen weiteren Überfall nach Erhalt der Waffen planen, um mit dem Geld Deutschland zu verlassen. Götzl: „Aber das ist sowieso nur das, was Sie von dritter Seite bekommen haben?“ Meyer-Plath: „Ja.“

Götzl fragt, ob sich aus Meyer-Plaths Kontakten mit Szczepanski etwas darüber ergeben habe, ob Probst und Werner gegenseitig informiert gewesen seien über ihre jeweilige Rolle. Meyer-Plath: „Ich meine, es stand in der Meldung, dass die beiden nicht jeweils wissen müssen, was die beiden jeweils tun. Nicht abgesprochene Arbeitsteilung, sondern jeweils eine individuelle Bereitschaft.“ Vorhalt aus einer Deckblattmeldung ohne Datum: Ein Angehöriger des sächsischen Skinheadtrios hat den Artikel auf Seite 26 in „White Supremacy“ verfasst, siehe Anlage. Wenn er das nicht unterschrieben habe, habe er nicht teilgenommen, so Meyer-Plath. Götzl: „Wir haben gar keine Unterschrift und auch kein Datum.“ Meyer-Plath sagt, er meine, dass das in der Abfolge der fünf Meldungen die dritte Meldung gewesen sei, irgendwann Mitte September 1998. Götzl sagt, es finde sich im Protokoll von Meyer-Plaths Vernehmung im Bundestags-UA eine datumsmäßige Einordnung durch Meyer-Plath, dass das aus einer Meldung vom 16.09.1998 stamme. Meyer-Plath: Das würde passen.“ Vorhalt aus der Meldung vom 09.09.1998: Jan Werner soll den Auftrag haben, die drei Skinheads mit Waffen zu versorgen. Götzl: „Und jetzt heißt es im Protokoll vom Untersuchungsausschuss – das bezieht sich auf die beiden letztgenannten: ‚An diesen Treffen nahm ich nicht teil, sie wurden von G. alleine durchgeführt.“ Meyer-Plath: „Ja.“

Vorhalt aus einer Deckblattmeldung vom 29.09.1998 mit Meyer-Plaths Unterschrift: Feststellungsdatum Ende September 1998, Königs Wusterhausen, Potsdam, Munzig: Am Rande des Konzerts erfuhr Quelle, dass Jan Werner bei seinen Versuchen, die drei Flüchtigen mit Waffen zu versorgen noch nicht erfolgreich war und sie fortsetzt. Götzl fragt, ob Meyer-Plath wisse, von wem die Quelle diese Information bekommen habe. Meyer-Plath sagt, aus der Aktenlage könne er eher schließen, dass es direkt eine Information von Jan Werner selbst war. Vorhalt aus einer Meldung vom 13.10.1998 gerichtet an das TLfV: Betr.: Skinheads, Skinheadzusammenschlüsse, Blood & Honour, hier: Erkenntnisse aus dem Oktober 1998: Gesprächsweise konnte die Quelle von Werner erfahren, dass dieser immer noch auf der Suche nach Waffen für die drei Flüchtigen ist. Gez. Br. Meyer-Plath: „Das ist dann eine Umsetzung der Meldung aus der Beschaffung.“

Vorhalt: Am 10.10.1998 habe in Wilsdruff eine Mitgliederversammlung von B&H Sachsen stattgefunden; Thomas Starke, Jan Werner, Antje Probst, Mucke, Lasch und Michael Probst, als Gäste aus Brandenburg Carsten Szczepanski und sowie zwei Personen aus Thüringen. Meyer-Plath: „Und in dem Rahmen dieses Treffens hat dann der Kontakt von Szczepanski und Jan Werner stattgefunden, wo diese Information dann erlangt werden konnte.“ Götzl fragt, ob Meyer-Plath etwas dazu sagen könne, ob zu den zwei Personen aus Thüringen von Seiten Szczepanskis Informationen gekommen seien. Meyer-Plath: „Nein.“ Götzl fragt, worum es bei dem letzten Treffen Meyer-Plaths mit Szczepanski am 19.10.1998 gegangen sei. Meyer-Plath: „Um die Auftragserteilung, dass er möglichst weiter dran bleibt an dem Fall, dass er Erkenntnisse über den Aufenthaltsort und Pläne der Leute erlangen soll. Das war der Hauptinhalt.“

Götzl: „Dann geht es mir noch um den Aspekt, ob Sie Informationen haben zum Entstehungszeitpunkt des so genannten ‚Feldhandbuchs‘ von ‚Max Hammer‘.“ Meyer-Plath: „Es gibt eine Vielzahl ähnlich gelagerter Publikationen, auch im internationalen Bereich. Ich habe es in Vorbereitung auf den heutigen Termin gelesen. Ich kann aus dem Inhalt, was den Entstehungszeitraum angeht, entnehmen: Es wird in einer Art Vorwort ein Rechtsextremist, Marcel Schilf, gegrüßt, der 2001 verstorben ist. Er wird nicht posthum gegrüßt, muss zu dem Zeitpunkt noch gelebt haben. Außerdem wird das Verbot von Blood & Honour in Deutschland nicht thematisiert. Es wäre aber wahrscheinlich gewesen, dass der Autor darauf Bezug nimmt.“ Meyer-Plath sagt weiter, es werde berichtet über einen Heß-Marsch 1998, also müsse es danach gewesen sein: „Ich folgere also daraus, dass der Entstehungszeitraum dazwischen gelegen hat.“ Es folgt eine Pause bis 11:12 Uhr.

RA Stahl fragt, ob Meyer-Plath wisse, ob die Informationen betreffend die drei Personen näher überprüft worden seien und ausgeschlossen worden sei, ob es sich nicht nur um die Kolportierung von Gerüchten handelt. Meyer-Plath: „Nein.“ Stahl fragt, wie der Informationsstand von Meyer-Plaths Amt zu den drei Skinheads im August, September 1998 gewesen sei. Ihm und seinem Kollegen habe der Sachverhalt gar nichts gesagt, so Meyer-Plath, ob es im Auswertungsreferat Erkenntnisse gegeben habe, wisse er nicht, aber es sei nicht wahrscheinlich, da Brandenburg zu den Drei ja erstmal keinen Bezug gehabt habe. Stahl sagt, es gehe ihm um den Begriff „drei Skinheads“ und wenn jetzt der Bezug zu Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe gezogen werde, dann sei das ja nicht „landläufig“, dass man sich da jemanden mit langen braunen Haaren vorstelle. Das könne er nicht sagen, so Meyer-Plath, der Wortlaut sei sicher der, den Szczepanski verwendet habe. Meyer-Plath sagt, er meine aber, dass in späteren Meldungen der Begriff des Neonazis auch fällt.

RA Klemke: „Nun ist mir bekannt, und auch anderen Leuten, dass der Herr Szczepanski nach der Aufnahme seiner Tätigkeit für das LfV Brandenburg, der NPD beigetreten ist. Was wissen Sie darüber?“ Meyer-Plath: „Aus eigener Erfahrung nichts.“ Er könne das nur der Aktenlage entnehmen, dass zu einem Zeitpunkt, wo er nicht mehr da gewesen sei, es zu einer Mitgliedschaft gekommen sein solle. Klemke fragt, ob es überhaupt keinen Anhaltspunkt bzgl. des Aufenthaltsorts der drei Untergetauchten gegeben habe. Meyer-Plath: „Nein.“ Klemke fragt, ob auch nicht bundeslandmäßig. Meyer-Plath: „Höchstens indirekt.“ Es sei ja deutlich geworden, dass Jan Werner und Antje Probst Kontakt haben sollen, da bestehe insofern eine gewisse Plausibilität hinsichtlich deren Lebensumfeld, aber wirklich eingrenzen könne man das nicht. Klemke fragt, ob mal im Hinblick auf einen möglichen Aufenthaltsort etwas verlautbart worden sei an Meyer-Plaths Amt seitens der Landesämter Thüringen oder Sachsen. Das wisse er nicht, so Meyer-Plath, er könne sich nicht erinnern, dass etwas an die Beschaffung gegangen sei: „Da war immer der Auftrag: Versucht rauszufinden, wo die sich befinden.“ Wohlleben-Verteidigerin RAin Schneiders fragt, ob Meyer-Plath eine Erinnerung habe, ob Szczepanski weitere Unterstützer der Drei genannt habe. Meyer-Plath: „Nein, höchstens der heute schon vorgetragene Sachverhalt, dass Blood & Honour Sachsen unterstützen soll, aber ohne einen Personenbezug.“

Dann fragt NK-Vertreter RA Hoffmann. Seine Befragung wird häufig von der Verteidigung Zschäpe und Wohlleben durch Beanstandungen unterbrochen. Hoffmann: „Haben Sie Kenntnisse darüber, dass bei Szczepanski nachgefragt wurde, wer in diese Entscheidung von Blood & Honour Sachsen, Geld zur Verfügung zu stellen, eingebunden war?“ Meyer-Plath: „Kann ich mich nicht erinnern.“ Hoffmann: „Haben Sie Erkenntnisse, ob nachgefragt wurde bezüglich des Widerspruchs, Werner und Probst müssten nichts von den Bemühungen des Anderen wissen und andererseits hätte es eine Gemeinschaftsentscheidung von Blood & Honour Sachsen gegeben.“ Meyer-Plath: „Da kann ich mich nicht dran erinnern.“ Hoffmann fragt, ob Meyer-Plath genau wisse, wann Marcel Schilf gestorben ist. Meyer-Plath: „Ich meine, im ersten Quartal 2001.“ Hoffmann fragt, aus welchem Bereich sich die meisten Informationen der Quelle Szczepanski ergeben hätten. Meyer-Plath: „Die rechtsextremistische Szene in Königs Wusterhausen, Potsdam, also im südlichen Umland von Berlin. Hoffmann: „Weil er die direkt in Gesprächen erhalten hat oder auch über Material, das er besorgt hat?“ Meyer-Plath: „Beides.“ Szczepanski habe vielfältige Publikationen und Tonträger beschaffen können, man merke am Anlagenapparat der Meldungen, dass in der Regel ein halbes Dutzend anbei gewesen sei.

Hoffmann fragt, ob Szczepanski das ‚United Skins‘ selbst gemacht habe. Meyer-Plath: „Zumindest die ersten Ausgaben, die ja noch von vor der Tätigkeit als VP stammen, stammen größtenteils von ihm. Danach ist mir nicht bekannt, inwiefern er aus Haft heraus überhaupt in der Lage war, daran mitzuwirken.“ Hoffmann: „Woher wissen Sie, dass die ersten Ausgaben unter seiner Mithilfe entstanden sind?“ Meyer-Plath sagt, er meine, dass Szczepanski sich darin maßgeblich selbst bezeichnet habe. Hoffmann: „Bis zu welcher Ausgabe?“ Meyer-Plath: „Ich meine Ausgabe 7 .“ Hoffmann; „Das war aber, bevor er für das LfV gearbeitet hat?“ Meyer-Plath: „Ja.“ Hoffmann: „Und danach, ist das mit ihm thematisiert worden, ob er das weiterhin betreibt?“ Meyer-Plath: „Daran habe ich keine Erinnerung. Ich weiß, dass das Magazin noch in weiteren Ausgaben erschienen ist, aber es war ein Redaktionsteam, an dem mehrere Rechtsextremisten mitgewirkt haben, die sich des Markennamens bedient haben.“ Wer das gewesen sei, wisse er nicht mehr, aber er gehe davon aus, dass die Auswertung wusste, welche Rechtsextremisten daran mitgewirkt haben: „Das war auch ein Magazin, das aus Zusendungen aus dem In- und Ausland bestand.“

Hoffmann fragt, ob es im ‚United Skins‘ Aufrufe zur Gewalt, Auseinandersetzung mit terroristischer Gewalt gegeben habe. Meyer-Plath: „Ich meine: Nein.“ In vielen anderen Publikationen sei, meine er, diese Frage aus dem ‚Field Manual‘ gestellt, die sich die Szene gestellt habe, ob man Ideologie über die Musik verbreitet oder den Weg in den Untergrund beschreitet. Hoffmann: „In welchen?“ Meyer-Plath: „‚‚, ‚‚, die Namen fallen mir nicht mehr alle ein.“ Hoffmann: „Gab es auch im ‚United Skins‘ solche Diskussionen?“ Daran könne er sich nicht erinnern, so Meyer-Plath. Hoffmann bittet darum, dem Zeugen Kopien einer Ausgabe von „United Skins“ Nummer 4 vorzulegen. Meyer-Plath verneint, diese Ausgabe zu kennen. Es wird eine Seite gezeigt, unten ist ein Foto von einem Transparent zu sehen mit der Forderung „Freiheit für „. Hoffmann: „Sagt Ihnen das was?“ Meyer-Plath verneint das. Hoffmann: „Erinnern Sie sich, dass im ‚United Skins‘ eine Diskussion über den Umgang mit den Taten von Kay Diesner geführt worden ist?“ Meyer-Plath: „Nein.“ Hoffmann: „Sagt Ihnen der Name was?“ Meyer-Plath: „Ja.“

Hoffmann erwidert auf Beanstandung durch RA Stahl, Diesner habe in Berlin versucht, einen Buchhändler umzubringen und später einen Polizeibeamten erschossen. Es habe danach in ‚United Skins‘, aber auch bei NPD und Neonazis eine Diskussion darüber, ob das richtig ist. Teile der Szene hätten gesagt, dass das richtig sei und man sich solidarisch erklären müsse. In der Nummer 4, die wohl von Szczepanski erstellt worden sein solle, sei ein positiver Bezug auf solche Art Terrorismus festzustellen. Es gehe darum, ob solche Diskussionen auch in der Umgebung von Szczepanski geführt wurden, ob solche Diskussionen geführt wurden, als Szczepanski nach Sachsen geschickt worden sei, ob solche Diskussionen in der Szene noch vor 1998 weit verbreitet gewesen seien, auch bei B&H Sachsen. Das sei auch vor dem Hintergrund des Beweisantrages der Verteidigung Wohlleben zu sehen. Meyer-Plath: „Die Militanzdebatte, die hier angesprochen wurde, ist mir bekannt. Es ging in der Szene hin und her. Es gab welche, die sie befürworteten. Es gab welche, die sie befürworteten aber den Zeitpunkt in Abrede stellten. Und es gab welche, die das nicht wollten.“ Wie sich ‚United Skins‘ dazu verhalten hat, erinnere er nicht mehr, so Meyer-Plath auf Frage.

Hoffmann fragt, ob Meyer-Plath von Szczepanski Kenntnis erhalten habe über die Auseinandersetzung der Szene zwischen den Fraktionen, die in Richtung Terrorismus wollten, und denen, die das nicht wollten. Meyer-Plath: „Ja.“ Hoffmann: „Und seine eigene Positionierung?“ Meyer-Plath: „Die war dagegen.“ Hoffmann: „Haben Sie Hinweise gekriegt, inwiefern seine eigene Propaganda auch dagegen gerichtet war?“ Meyer-Plath: „Das weiß ich nicht.“ Hoffmann: „Haben Sie Erkenntnisse, ob Szczepanski Werbung gemacht hat für militante und bewaffnete Aktionen?“ Meyer-Plath sagt, das habe Szczepanski nach seiner Erinnerung nicht gemacht. Hoffmann will wissen, ob Szczepanski berichtet habe, welche Fraktionen, Gruppierungen sich für den bewaffneten Kampf und militante Aktionen ausgesprochen haben. Meyer-Plath: „Ja, er hat insbesondere über die Auseinandersetzungen in Großbritannien gesprochen, C18 und die dortige Blood & Honour-Sektion. Daran kann ich mich erinnern, dass es dort diese Diskussion in lebhafter Art und Weise gab.“ Hoffmann: „Konnte er exklusive Infos dazu liefern?“ Meyer-Plath: „Weiß ich nicht.“

Er bejaht, dass Szczepanski dort Personen gekannt habe, es habe Briefkontakt gegeben. Mit wem, daran könne er, Meyer-Plath, sich nicht erinnern. Hoffmann nennt die Brüder Sargent. Meyer-Plath: „Ja, jetzt, einer der Sargent-Brüder und Will Browning. Ich meine, dass einer der beiden auch mal nach Deutschland gekommen ist. Ich weiß aber nicht, ob er ihn getroffen hat.“ Er bejaht, dass es über solche Informationen auch Meldungen gegeben habe. Hoffmann fragt, ob Meyer-Plath Erkenntnisse habe, ob C18 1997 von Dänemark aus Briefbomben versendet habe. Meyer-Plath sagt, das wisse er nicht mehr. Hoffmann: „Haben Sie Kenntnisse ob, nein, dass diese Briefbomben von einem Thomas Nakaba verschickt wurden?“ Meyer-Plath: „Nein.“ Dann fragt Hoffmann Meyer-Plath, ob dieser Erkenntnisse habe, ob derjenige, der diese Briefbomben 1997 verschickt haben solle, ein enger Vertrauter von Marcel Schilf und „Max Hammer/Nilsen/Blücher“ gewesen sei. Wegen Beanstandung sagt Hoffmann, dass Szczepanski ausgesagt habe, er habe Schilf aus Brandenburg gekannt und man unterhalte sich darüber, ab welchem Zeitpunkt mit dem ‚Field Manual‘ in der Szene die Tötung von Menschen und terroristische Aktivitäten beworben wurden. Wenn Szczepanski Schilf gekannt habe, der gehe nach Dänemark und gibt das ‚Field Manual‘ raus und vorher finde eine Briefbombenserie aus seinem Umfeld heraus statt, dann sei das relevant. Götzl legt die Mittagspause ein.

Die Frage wird zurückgewiesen. RA Hoffmann: „Sie schilderten vorher, dass die Debatte um Militanz in zahlreichen Zeitschriften geführt worden ist. Können Sie sagen, ob das für den Zeitraum 1996/ 1997 bis zum Ende Ihrer Zusammenarbeit mit Szczepanski auch im Bereich Brandenburg, Thüringen und Sachsen diskutiert worden ist?“ Meyer-Plath: „Mein Schwerpunkt lag in Brandenburg, insofern ist dort darüber diskutiert worden.“ Zu Thüringen und Sachsen könne er keine Aussagen machen. Hoffmann: „Haben Sie durch Szczepanski Veröffentlichungen aus Thüringen und Sachsen bekommen, wo die Militanzdebatte geführt wurde?“ Meyer-Plath: „Die Publikationen konnten auch durch Szczepanski beschafft werden und ich meine, dass dort auch diese Militanzdebatte geführt worden ist.“ Hoffmann fragt, ob er sich erinnere, in welcher Form diese Diskussion geführt wurde. Meyer-Plath sagt, es habe Befürworter, Ablehner und Moderatoren dieser Fragestellung gegeben. Hoffmann: „Haben Sie Erkenntnisse, dass aus B&H Sachsen und B&H Thüringen Positionierungen in diesem Streit um Militanz vorgenommen worden sind?“ Meyer-Plath: „Meiner Meinung nach ja, aber nicht einheitlich. Zu Thüringen kann ich es gar nicht sagen. In Sachsen gab es welche, die über Musik Ideologie verbreiten wollten, und andere, die das anders wollten. Aber das war keine einheitliches Bild.“ Er verneint, dass es ihm möglich sei, diese Positionen Personen oder Städten bei B&H Sachsen zuzuordnen. Hoffmann: „Gab es Personen, die sich für einen Aufbau von Combat 18-Gruppen eingesetzt haben?“ Meyer-Plath: „Abgesehen von den englischen Vertretern kann ich mich nicht mehr erinnern, welche deutschen Pendants in den einzelnen Ländern dem zugestimmt hätten.“ Hoffmann: „Wie war es denn mit Herrn Szczepanski?“ Meyer-Plath: „Der lehnte das ab.“

Hoffmann sagt, in Szczepanski habe in der Hauptverhandlung am 03.12.2014 gesagt, dass er mehrere C18-T-Shirts gehabt habe. Hoffmann: „Hatten Sie Kenntnis, dass Szczepanski mit T-Shirts mit C18-Aufdruck öffentlich aufgetreten ist?“ Meyer-Plath: „Nein.“ Hoffmann fragt, ob das Szczepanski vom V-Mann-Führer genehmigt worden sei. Hoffmann sagt auf Beanstandung, es gehe darum, ob Szczepanski durch seine Art des Auftretens für Menschen, die mglw. nach Unterstützung gesucht haben, ein Ansprechpartner gewesen sei, ob man davon ausgehen könne, dass Personen, die nach Waffen suchen, ihm das erzählen würden. „Und ich versuche festzustellen, ob es Vorgaben gab für solche Themen. Es könnte ja sein, dass man gesagt hat: Wir wollen an diese Gruppen ran, trete mit solchen Bekleidungen auf.“ Hoffmann fragt Meyer-Plath: „Gab es Anweisungen für die Bekleidung und ähnliche Auftretensformen, ob Szczepanski bestimmte Positionen zu Combat 18 nicht bewerben sollte?“ Meyer-Plath: „Ich kann mich an keine Anweisungen bezüglich der Kleiderordnung erinnern. Ein V-Mann ist kein Befehlsempfänger, der alle seine Lebensbereiche vorgeschrieben bekommt.“ Hoffmann: „Welche konkreten Erkenntnisse hatten Sie dann, dass Szczepanski sich gegen diese Positionen, die Combat 18 und Militanz vorantreiben wollten, gestellt hat?“ Meyer-Plath: „Das bezog sich auf den Zeitraum der Zusammenarbeit, wo ich den Eindruck gewonnen hatte, aus der Summe von vielen Gesprächen.“

Hoffmann fragt, ob Meyer-Plath wisse, ob das Amt Informationen der Polizei oder Geheimdienste aus Schweden, Dänemark, Großbritannien zu den Verbindungen B&H, C18 nach Deutschland erhalten habe. Meyer-Plath: „Nach meinem Wissen nicht.“ Hoffmann: „Haben Sie Informationen, dass Angaben aus Ihrem Amt ins Ausland gegangen sind?“ RA Stahl beanstandet. Hoffmann sagt, man erhebe hier Beweis über ein aus Schweden oder Dänemark veröffentlichtes Papier von B&H, das zu bewaffneten Aktionen aufruft, und man haben z. B. Antje Probst gehört, dass sie zu den Vertreibern des Papiers persönlichen Kontakt gehabt habe: „Und wir beschäftigen uns damit, ob es möglich ist, dass Frau Zschäpe und ihre Mittäter ihre Motivation aus solchen Papieren hatten und deswegen habe ich gefragt, ob auch Informationen nach Schweden gegangen sind.“ Diskussion setzt sich kurz fort, dann sagt Hoffmann, er stelle die Frage zurück. Hoffmann fragt Meyer-Plath: „Hat Szczepanski zu Kontakten Werners nach Schweden berichtet, gegebenenfalls im Zusammenhang mit Waffenbeschaffung?“ Meyer-Plath: „Kann ich mich nicht erinnern, im Bezug zur Waffenbeschaffung kann ich das ausschließen.“

Hoffmann fragt, ob Meyer-Plath bekannt sei, ob Szczepanski Ausgaben von „United Skins“ vor dem Druck seinem V-Mann-Führer vorgelegt habe. Daran habe er keine Erinnerung, so der Zeuge. Hoffmann: „Hatte Herr Szczepanski zu berichten über Aktivitäten der Gruppierung ‚Weißer Arischer Widerstand‘ in Brandenburg oder Sachsen?“ Wieder beanstandet Stahl. Hoffmann sagt, es gehe darum festzustellen, ob Szczepanski Verbindungen zu Gruppen gehabt habe, die den bewaffneten Kampf vorangetrieben hätten zu einem Zeitpunkt, zu dem davon auszugehen sei, dass die Ideengebung und Entscheidung für den NSU im Entstehen war, um festzustellen ob diese Diskussionen das mit befördert hätten. Szczepanski habe enge Kontakte zu B&H Sachsen gehabt. Man beschäftige sich hier mit der Frage, ob es zutreffen könne, dass die sich bereit erklärt haben, den NSU zu unterstützen mit Waffen und falschen Papieren: „Und da ist es natürlich erheblich ob er Kontakte hatte zu Gruppen, die den bewaffneten Kampf propagieren und durchführen.“

NK-Vertreterin RAin v. d. Behrens: „Die Verteidigung Wohlleben hat in Beweisanträgen ausgeführt, dass die Radikalisierung isoliert sich in Chemnitz abgespielt haben soll und ihr Mandant deswegen nichts hat mitbekommen können von dieser Radikalisierung. Da ist es wichtig, klar zu machen: Von wem wurde sie und wo wurde die Militanzdiskussion geführt? Um deutlich zu machen: Es gibt nicht diese Isolation in Sachsen.“ Götzl fragt Hoffmann, ob der eine Entscheidung wolle. Hoffmann: „Nein. Gab es in Einzelfällen die Weitergabe von Informationen, die Sie von ‚Piatto‘ erhalten haben, an die Polizei?“ RA Stahl beanstandet die Frage. Der Zeuge wird aus dem Saal geschickt. Hoffmann sagt, aus dem UA habe sich ergeben, dass mindestens einmal, evtl. öfters, Informationen über konkret geplante Straftaten an die Polizei gegangen seien und dann auch gehandelt worden sei: „Danach will ich fragen, weil später ja, unter der Angabe Quellenschutz, es nur eine verzögerte Weitergabe an die Polizei gab, zu einem Zeitpunkt als es gelungen wäre, das Trio festzunehmen.“ Nach einer Diskussion wird die Frage zurückgewiesen. Der Zeuge kommt wieder in den Saal.

RAin v. d. Behrens fragt nun Auch hier wird häufig von der Verteidigung mit Beanstandungen unterbrochen. V. d. Behrens fragt, ob Meyer-Plath bekannt sei, ob Szczepanski im April 1998 ein Praktikum im Sonnentanzladen von Michael und Antje Probst in Chemnitz gemacht hat. Meyer-Plath sagt, er wisse aus den Akten, dass es später dort eine Beschäftigung gegeben haben solle, an ein Praktikum könne er sich nicht erinnern. V. d. Behrens sagt, Wolfgang Wieland habe im Bundestags-UA Meyer-Plath vorgehalten, dass Szczepanski ab dem 5. April 1998 [phon.] eine Anpassungsmaßnahme durchgeführt habe und im Rahmen einer Qualifizierungsmaßnahme ein Praktikum bei der Firma Probst in Chemnitz gemacht habe. Meyer-Plath: „Ich erinnere mich an die Fortbildungsmaßnahme, aber an das Praktikum kann ich mich nicht erinnern.“ V. d. Behrens fragt, ob Szczepanski den Auftrag gehabt habe, Informationen zu B&H Sachsen, insbesondere Chemnitz, zu beschaffen. Meyer-Plath: „Der Auftrag war Brandenburg. Aber wenn es hineinragende interessante Objekte gab und er die Zugangswege hatte, war das natürlich auch von Interesse und wurde so kommuniziert.“

V. d. Behrens: „Ist Szczepanski öfters nach Chemnitz gefahren und wenn ja, hatte er besondere Aufträge dort zu erfüllen?“ Meyer-Plath sagt, das werde nicht mehr als ein halbes bis ein Dutzend Mal gewesen sein. Er erinnere sich, dass Szczepanski Aufträge bekommen habe, gerade dort bei Veranstaltungen zum Aufenthaltsort des Trios Erkenntnisse zu beschaffen, und auch zu B&H, weil die Entwicklung der sächsischen Sektion auch Auswirkungen auf B&H Brandenburg und Berlin gehabt habe. V. d. Behrens: „Der Auftrag, Informationen zum Trio zu beschaffen, wie hat der gelautet?“ Meyer-Plath: „Das kann ich aus eigener Erinnerung nicht mehr sagen. Aber dass, wenn es konkrete Pläne des Untertauchens, der Flucht, der Finanzierung gibt: Bleibt da dran. Ich kann es nur paraphrasieren.“ Auf Frage, wann der erste Auftrag dieser Art gewesen sei, sagt Meyer-Plath, das werde schon nach der ersten Erkenntnis gelaufen sein. V. d. Behrens: „Kamen diese Aufträge an Sie als Beschaffer schriftlich aus der Auswertung? Gibt es da einen Aktenrückhalt [phon.] dazu?“ Meyer-Plath: „In der Regel werden solche Aufträge mündlich erteilt oder im Rahmen von gemeinsamen Besprechungen, die regelmäßig stattfinden. Das ist der Alltag, der dort herrschte.“

V. d. Behrens sagt, Meyer-Plath habe im Bundestags-UA selbst aus einem Schriftstück zitiert. Vorhalt aus Meyer-Plaths eigener Aussage vor dem Bundestags-UA: Deshalb forderte ich Carsten Szczepanski explizit auf: ‚Die Quelle erhielt den Auftrag, die weitere Entwicklung der B&H-Spaltung zu verfolgen und erneut den Auftrag Erkenntnisse zu den Dreien zu beschaffen; aus diesen Gründen wird die Quelle nach Chemnitz und Dresden reisen.‘ V. d. Behrens: „Da lesen Sie selber aus einer Akte. Also gibt es da einen schriftlichen Auftrag?“ Meyer-Plath sagt, das beziehe sich auf Aktenrückhalt aus der Beschaffung. Der inhaltliche Teil der Meldung gehe an die Auswertung, der formelle Teil, wo das Treffen stattgefunden und wie lange das gedauert habe, bleibe in der Beschaffung. Zur Frage, ob zu den fünf Meldungen jeweils auch die Treffberichte vorhanden seien, sagt er: „Davon gehe ich aus.“ V. d. Behrens: „War der Aufenthaltsort für Sie damals eine wichtige Information, die Sie in die Deckblattmeldung geschrieben hätten?“ Meyer-Plath: „Selbstverständlich.“

Vorhalt eines handschriftlichen Vermerks von Wießner, TLfV, auf einer Quellenmeldung vom 07.09.1998: Nach telefonischer Rücksprache mit dem zuständigen V-Mann-Führer Görlitz, LfV Sachsen, am 07.09.1998 hat die Quelle keine neuen Erkenntnisse mitgeteilt, sie hat nur mitgeteilt, dass sie sich im Raum Chemnitz aufhalten, laut Antje Probst. Es handele sich, so v. d. Behrens nicht um das LfV Sachsen, sondern um das LfV Brandenburg. V. d. Behrens fragt, ob bei Meyer-Plath sich angesichts des Vorhalts erinnere, dass es so eine Information von Seiten Szczepanskis gegeben habe. Meyer-Plath: „Ich kenne dieses Telefonat nicht und deswegen kann ich über seinen Inhalt und wer da was interpretiert hat, keine Aussage treffen. Ich betone, dass ich in meiner Aussage über die Spekulation, in welchem Raum sich das wahrscheinlich abgespielt hat, ausgesagt habe, dass das durch Werner und Probst plausibel ist, dass sich das dann nicht an einem ganz anderen Ende Deutschlands abgespielt hat. Aber ein konkreter Ort war mir nicht bekannt und das Gespräch kenne ich nicht.“ Er bejaht, sich mit Görlitz über wichtige Erkenntnisse von Szczepanski ausgetauscht habe. Auf Frage, ob die Information über Waffenbeschaffung, weitere Überfälle usw. nur an das BfV oder auch an weitere Bundesbehörden gegangen sei, sagt Meyer-Plath: „Das kann ich nicht sagen, weil ich nicht weiß, ob das BfV diese Meldung weitergegeben hat.“

V. d. Behrens: „Sie führten aus, dass es ein Treffen gegeben hat, ob und wie diese Information an die Polizei weitergegeben werden soll. Was ist das Ergebnis dieses Treffens?“ Meyer-Plath: „Ich kenne nur ein Protokoll, was ein sächsischer Kollege gefertigt hat, das den Brandenburger Behörden aber erst 2012 zugegangen ist. Daraus kann man entnehmen, wie die Arbeitsteilung ablaufen sollte.“ V. d. Behrens: „Das liegt uns nicht vor. Sollte die Information an die Polizei gegeben werden oder nicht?“ Meyer-Plath: „Es war die Frage, wie das in geeigneter Form gemacht werden könnte. Und dass der Thüringer Verfassungsschutz es an das LKA machen sollte.“ [phon.] Er könne nicht sagen, ob unter Wahrung des Quellenschutzes oder offen, er habe nicht teilgenommen. Wer aus seiner Behörde teilgenommen habe, gehe aus dem Protokoll nicht hervor. Vorhalt aus der Aussage von Meyer-Plath vor dem Bundestags-UA: Ich habe nicht teilgenommen, es nahm der Leiter des Beschaffungsreferates teil. V. d. Behrens: „Meine Frage lautet: Wie hieß der Leiter des Beschaffungsreferates? Um diesen Antrag stellen zu können.“ Meyer-Plath: „Die betroffene Person ist verstorben, schon seit geraumer Zeit.“

V. d. Behrens fragt, ob Meyer-Plath bekannt sei, ob Werner am 25.08.1998 an Szczepanski eine SMS geschrieben hat mit dem Inhalt: „Was ist mit den Bums?“ Meyer-Plath sagt, das kenne er aus dem Schäfer-Gutachten. V. d. Behrens: „Haben Sie die Handyverbindungen, die SMS-Verbindungen von Szczepanski ausgewertet?“ Meyer-Plath: „Sie meinen den generellen SMS-Verkehr? Da habe ich keine Erinnerung daran, dass wir das gemacht haben.“ V. d. Behrens möchte wissen, ob Nummern oder Sim-Karten von Szczepanski durch Meyer-Plath oder Görlitz getauscht worden seien. Meyer-Plath: „Durch mich nicht.“ Ob sein Kollege einen Wechsel veranlasst habe, wisse er nicht mehr, das könne er nicht ausschließen. Er meine sich zu erinnern, dass die Nummer, die verwendet wurde, im Rahmen einer TKÜ aufgefallen sei und dies Anlass gewesen sei, sich auf eine andere Nummer zu stützen [phon.], aber er könne sich nicht mehr erinnern. Er bejaht, dass er diese Erkenntnisse aus den Akten zu Szczepanski habe.

NK-Vertreter RA Scharmer fragt, ob Meyer-Plath der Name der damalige Freundin von Szczepanski, Christiane S., etwas sage. Der Name sage ihm etwas, antwortet Meyer-Plath, aber in welcher Beziehung Szczepanski damals noch mit ihr gestanden habe, das wisse er nicht. Es habe aber Briefe gegeben. Er bejaht, selber auch Briefe ausgewertet zu haben. Scharmer: „Sagt Ihnen der Begriff ‚Nationalpolitisches Forum‘ etwas?“ Meyer-Plath: „Kann ich mich nicht dran erinnern.“ Scharmer hält vor aus einem Auswertungsvermerk zu Unterlagen, die in einer später Mundlos zugeordneten Garage gefunden worden seien, dass es dort Unterlagen zur Gründung eines „Nationalpolitischen Forums“ gegeben habe. Dort seien einige Personen genannt, u.a. Pilous, Mundlos, Torsten Schau, Michael See und dann Christiane S. in Streganz: „Ist das die Freundin von Szczepanski gewesen?“ Meyer-Plath: „Das weiß ich nicht.“ Er verneint, Erkenntnisse zu Briefverkehr von Szczepanski nach Thüringen zu haben. Scharmer fragt, ob Meyer-Plath die Namen Pilous oder Mundlos mal untergekommen seien. Meyer-Plath: „Pilous ja, das war auch ein inhaftierter Rechtsextremist. An den Namen Mundlos kann ich mich in dem Zusammenhang nicht erinnern.“ Scharmer fragt nach Kontakten von Pilous nach Thüringen. Meyer-Plath: „Ich weiß nicht, wo der inhaftiert war.“ Scharmer: „Hier steht: JVA Cottbus.“ Meyer-Plath: „Das könnte zutreffen.“ Scharmer: „Haben Sie Erkenntnisse über die Gründung einer Mädchenschaft durch Frau S. mit einer Thüringer Rechtsextremistin?“ Meyer-Plath: „Nein.“

RAin Basay fragt, ob Meyer-Plath der Begriff “Der weiße Wolf” etwas sage. Das sei eine rechtsextremistische Publikation aus Mecklenburg-Vorpommern, so Meyer-Plath. Es wird eine Ausgabe des „Weißen Wolf“ in Augenschein genommen. Basay sagt, das sei eines der ersten Hefte des „Weißen Wolf – Rundbrief inhaftierter Kameraden JVA Brandenburg“. Die Publikation kenne er, so Meyer-Plath, er meine, dass auch „Piatto“ sie beschafft habe. Basay: „Sie haben gesagt, dass Sie ab 2001 wieder im Amt gearbeitet haben, in der Auswertung als Gruppenleiter?“ Meyer-Plath: „Referatsleiter wäre korrekt.“ Dann wird eine weitere Ausgabe des „Weißen Wolf“ in Augenschein genommen. Basay: „Kommt Ihnen da eine Erinnerung?“ Meyer-Plath: „An diese konkrete Ausgabe, kann ich nicht sagen.“ Basay hält vor, dass dort auf Seite 44 zu lesen sei: Vielen Dank an den NSU, es hat Früchte getragen ;-) Der Kampf geht weiter… Basay: „Können Sie sich dran erinnern, dass Sie das gelesen haben und wenn ja, haben Sie sich mit dem Begriff NSU beschäftigt in der Folgezeit?“ Meyer-Plath: „Ich kann mich nicht erinnern, das damals gelesen zu haben. Ich kenne diese Passage aus der jetzigen Berichterstattung darüber.“ Er verneint, Erkenntnisse darüber zu haben, ob der „Weiße Wolf“ eine Spende vom NSU in Höhe von 2.500 Euro bekommen hat. Auf Frage, ob er einen kenne, sagt Meyer-Plath: „Nein. Ich meine dass es sich um einen Rechtsextremisten aus Mecklenburg-Vorpommern handelt.“ Auf Frage nach Frank Schwerdt sagt Meyer-Plath: „Ja, ein Rechtsextremist, der zu dem Zeitpunkt, wo ich mich mit ihm befasst hab, im Berlin-Brandenburger Raum aktiv war. Ich glaube, dass seine Thüringer Passage in seinem rechtsextremistischen Leben erst später einsetzte.“

RA Narin: „Sie berichteten heute, dass Szczepanski außerhalb von Brandenburg auch eingesetzt gewesen sei, in Berlin und Sachsen. Können Sie sagen, ob die Tätigkeit in Berlin und Sachsen auch in einem Zusammenhang stand, Stichwort Landser-Verfahren?“ Meyer-Plath: „Schwerpunkt war der Brandenburger Rechtsextremismus. Und um den besser einordnen zu können, musste grenzübergreifend gearbeitet werden, gerade bei Berlin. Und deswegen gab es einen Vielzahl von Themen. Da gibt es extremismusgeografisch keine Trennung zwischen Berlin und Brandenburg.“ Narin fragt, ob das Landser-Verfahren eine Rolle gespielt habe. Meyer-Plath antwortet, er könne das konkret nicht beantworten, aber es sei häufig um Tonträger gegangen, die eine Zusammenarbeit von Sachsen, Berlin und Brandenburg erforderlich gemacht hätten. Narin: „Und haben Sie Mitteilungen erhalten, dass es Finanzflüsse gab zur Produktion der Landser-CD von Werner? Haben Sie das in Erinnerung?“ Meyer-Plath: „Nein.“

RA Erdal: „Hat Herr Szczepanski Ihnen gegenüber Angaben über den V-Mann Thomas Richter, genannt Corelli, gemacht?“ Meyer-Plath: „Ich glaube nicht. Ich kann mich nicht erinnern, kann es aber auch nicht ausschließen.“ Erdal: „Was wissen Sie über den V-Mann ‚Corelli‘?“ Götzl zu Meyer-Plath: „Die Frage ist, ob Sie insofern eine Aussagegenehmigung hätten.“ Meyer-Plath: „Ich hätte mich jetzt auch auf die Aussagegenehmigung bezogen.“ Die gestatte ihm nicht, Aussagen über V-Leute anderer Behörden zu treffen. RA Stolle: „Ist Ihnen als Präsident des sächsischen Verfassungsschutzes einen CD mit dem Namen ‚NSU/NSDAP‘ bekannt geworden und wenn ja, welchen Inhalt hatte die?“ Meyer-Plath: „Hier geht es um Präzision. Es gibt verschiedene Tonträger mit diesem Namen, die sich auch unterscheiden. Mir ist bekannt, dass es vier Tonträger gibt, die in Variationen diese Kürzel beinhalten, die verschiedene Auffindeorte haben.“ Stolle: „Konkret soll der Titel sein: ‚Nationalsozialistischer Untergrund der NSDAP‘. Stolle fragt, ob der Inhalt auch unterschiedlich sei. Meyer-Plath: „In einem Fall handelt es sich, glaube ich, um eine DVD und in den anderen Fällen um CDs.“ Stolle: „Ist denn der Inhalt identisch?“ Meyer-Plath: „Nein.“ Stolle: „Können Sie grob beschreiben, welcher Inhalt auf diesen vier Datenträgern ist?“ Meyer-Plath: „Tausende von Bilddateien.“ Stolle: „Auch Texte und Videos?“ Meyer-Plath: „Auch. Aber nicht auf allen, das ist unterschiedlich. Identisch ist, dass tausende von Bilddateien drauf sind. Bilder von rechtsextremistischen Aufmärschen, aber zum Teil auch rassistische Abbildungen.“ Stolle fragt, ob es auch Abbildungen mit Aufrufen zu Gewalt, zu Anschlägen gebe. Meyer-Plath: „Soweit ich mich erinnere, gibt es da auch gewaltverherrlichende Bilder drauf.“

Wohlleben-Verteidigerin RAin Schneiders fragt, ob Meyer-Plath Erkenntnisse zu Verbindungen Szczepanskis zum Ku-Klux-Klan habe. Meyer-Plath sagt, soweit er sich erinnere, habe Briefkontakt zum KKK bestanden. Schneiders: „Gab es Bestrebungen von ‚Piatto‘, hier den KKK aufzubauen?“ Meyer-Plath: „Nicht nachdem es zu einer Zusammenarbeit gekommen ist. Ich meine aber, dass es im Vorfeld Bestrebungen von Szczepanski dazu gab.“ Schneiders fragt, ob Meyer-Plath Erkenntnisse habe, dass es überhaupt in Deutschland konkrete Bestrebungen zur Gründung von C18-Zellen gab. Meyer-Plath: „Es wurde in der Szene sehr viel drüber geredet, ob man das machen soll oder wie. Dass es eine konkrete Struktur dann in Deutschland gegeben hat, daran kann ich mich nicht erinnern.“ Schneiders: „Ist Ihnen dienstlich von anderen Landesbehörden zu Ohren gekommen, dass es dort Combat 18-Zellen gab?“ Meyer-Plath: „Da habe ich keine Erinnerungen dran.“ Schneiders fragt, ob Meyer-Plath Erkenntnisse gehabt habe, ob es weitere Mitwisser gab, die in die Waffenbeschaffungsversuche Werners involviert waren. Meyer-Plath: „Nein.“ Schneiders: „Dieses Konzert in Munzig, wo das gesagt wurde, dass es bisher erfolglos gewesen ist und noch versucht werde: Hat Szczepanski berichtet, mit wem er dort war, ob an dem Gespräch noch jemand beteiligt war?“ Meyer-Plath sagt, er könne sich nicht erinnern, gehe aber davon aus, dass das ein Zwiegespräch war, denn Szczepanski habe keine anderen Personen benannt. Klemke: „Haben Sie Erkenntnisse über Waffenbeschaffungsaktionen, in die ‚Piatto‘ involviert gewesen ist?“ Meyer-Plath: „Nicht zu der Zeit, wo ich mit ihm befasst war.“ Den Akten entnehme er, so Meyer-Plath auf Nachfrage, einen Fall von 2000, da sei Szczepanski auch verurteilt worden.

NK-Vertreter RA Scharmer: „Sie nannten gerade vier Datenträger. Haben Sie Erkenntnisse, wann diese Datenträger mit dem Titel ‚NSU‚ erstellt wurden, insbesondere ob sie vor 2011 erstellt wurden?“ Meyer-Plath: „Es spricht ja viel dafür, dass sie aus der Mitte der 2000er stammen, aber ich habe keine Belege.“ Er verneint, Erkenntnisse zu haben, woher diese Datenträger stammen. Scharmer: „Liegen Ihnen beim LfV in Sachsen diese Datenträger vor?“ Meyer-Plath: „Nicht alle. Im Original ohnehin nicht.“ Eines davon sei in Sachsen aufgetaucht, bei Durchsuchungen im Rahmen des Verbots der „“ Scharmer: „Dann wissen Sie aber bei einem schon, wo sie herkommen?“ Meyer-Plath: „Aber nicht wie sie erstellt wurden.“ Scharmer fragt, wie derjenige heiße, bei dem die gefunden worden seien. Meyer-Plath nennt den Namen Maik Arnold. RAin v. d. Behrens: „Hat Szczepanski Ihnen mal über Marcel Degner berichtet, den Chef von Blood & Honour Thüringen? „Meyer-Plath: „Kann ich mich nicht erinnern.“ Er könne sich auch nicht erinnern, ob Szczepanski über Michael See oder Thomas Richter berichtet habe. V. d. Behrens: „Der Maik Arnold, hat der Ihrer Kenntnis nach Kontakt zu Ralph Ho. aus Chemnitz?“ Meyer-Plath sagt, er wisse es nicht, er habe sich darauf jetzt auch nicht besonders vorbereitet. V. d. Behrens: „Haben Sie überprüft, ob Arnold Kontakt zu NSU-Unterstützern hatte?“ Meyer-Plath: „Das kann ich ohne Aktenrückhalt nicht sagen.“ Um 15:33 Uhr darf Meyer-Plath gehen. Mehrere Prozessbeteiligte behalten sich Erklärungen vor.

Es folgt der Zeuge Norbert Wießner (zuletzt 157. Verhandlungstag). Götzl verliest dessen erweiterte Aussagegenehmigung. Dann sagt Götzl, es gehe um die Führung des V-Mannes Marcel Degner (191. Verhandlungstag). Wießner: „Ich kann sagen, dass ich diesen V-Mann 2100 vertretungsweise geführt habe. Ich habe zwar die Person angeworben, das war 1997, und war auch bei der Abschaltung der Quelle 2000 dabei. Sonst in dieser Zeit wurde er von Kollegen aus dem V-Mann-Referat geführt. Ich habe ihn nur bei Urlaubsvertretungen und Krankheit des V-Mann-Führers betreut.“ Auf Frage sagt Wießner, Degner sei 1997 angeworben worden und ein Vierteljahr später an das zuständige Referat abgegeben worden. Götzl fragt, ob Wießner 1998/ 99 Kontakt zu ihm gehabt habe. Wießner: „Die zwei Vermerke im Ladungsschreiben sind ja von mir gemacht worden, und zwar war das während der Vertretungsphase. Obwohl wir alle die Anweisungen hatten, bei den Treffs mit den Quellen immer nach den Dreien zu fragen oder Informationen abzuschöpfen. Das galt aber für alle Quellen des Hauses.“ Götzl fragt, um was es bei den Treffen 1998/ 99 gegangen sei. Wießner: „Ich habe am Montag diese Vermerke nochmal lesen können und kann das nur so bestätigen, wie es dort geschrieben ist. Einmal die Spenden von 700 Euro. Da hatte er als Ansprechpartner den Starke aus Sachsen. Und er hat das Konzert veranstaltet in Heilsberg, das war ein Treffpunkt des . Und dort ist für die drei Flüchtigen gesammelt worden, anscheinend 700 DM, die anschließend aber veruntreut worden sein sollen. Er kannte diese Leute aus Sachsen, im Grunde nur Einzelpersonen. Der Hintergrund war dass bei Blood & Honour die sächsische Division quasi autonom war, nicht angebunden oder eingebunden an die übrigen Sektionen in Deutschland.“

Auf Frage, unter welchen Bezeichnungen Degner geführt wurde, sagt Wießner: „2100 und Arbeitsname war ‚Hagel‘.“ Götzl fragt nach den Umständen der Abschaltung. Wießner: „Aufgrund dieser Verratsfälle, die es im Hause gab, ist diese Person in die Öffentlichkeit gekommen und deswegen wurde er abgeschaltet.“ Das sei 2000 gewesen und dann habe er nochmal einen Hinweis gegeben, ein Jahr später etwa, mit dem so genannten ‚Jobben‘. Diese Information sei auch von Starke gewesen: „Da war von der Amtsleitung ausgelobt worden: 3.000 DM [phon., evtl. „2.000 DM“] für konkrete Hinweise. Die hat er wohl Starke angeboten und Starke sagte: Die brauchen kein Geld, die würden jobben.“ Wießner weiter: „Und im Schäfer-Bericht ging es los, dass er gleichsetzte ‚Jobben‘ mit den Banküberfällen in Chemnitz. Also ich muss sagen, wir hatten zu dieser Zeit keine Kenntnis über Banküberfälle in Sachsen und Chemnitz. Wir haben für ‚Jobben‘ Schwarzarbeit angenommen. Aber nie kam der Gedanke, dass mit ‚Jobben‘ Banküberfälle gemeint sind. Ich muss auch sagen, diese Berichte sind aufgenommen worden und im Dienstwege in die Abteilungen gegangen und dann sind Maßnahmen veranlasst worden. Aufgrund dieser einen Meldung sind Observationen gemacht worden in Sachsen. Und so weiter und so fort. Zum Ergebnis kann ich Ihnen nichts sagen.“

Götzl sagt, es liege eine Deckblattmeldung vom 09.09.1998 vor: „Sind Ihnen noch sonstige Informationen in Erinnerung, die bei dieser Mitteilung von Degner gemacht wurden?“ Wießner verneint das: „Er kannte, wie gesagt, nur punktuell Leute in Sachsen, drei, vier Leute. Sonst war er nur aktiv in Thüringen und hat in Sachsen nichts gemacht. Schwerpunkt war ja, diese Konzerte zu veranstalten und durchzuführen.“ Götzl: „Gab es von Degner konkrete Informationen zu Beate Zschäpe?“ Wießner: „Dass sie mit Starke liiert war. Das war die einzige Information.“ Auf Frage, ob Andreas [sic!] Kapke eine Rolle gespielt habe, sagt Wießner, dass der ja dieses Spendengeld von 700 Euro [sic!] veruntreut haben solle. Wießner sagt, Degner habe, müsse man auch sagen, wenig Kontakt zum THS gehabt, habe sich nur rein um Konzertveranstaltungen gekümmert. Vorhalt: Thomas Starke habe intensive Kontakte zu dem THS-Führer in Jena, Andreas [sic!] Kapke. Wießner: „Das war ’98, das ist so übermittelt worden und eins zu eins so in die Meldung gebracht worden, ja.“ Vorhalt: Bei Skinkonzerten im Frühsommer 1998 in Heilsberg seien Spendenkästen für die Drei aufgestellt worden; in einem Fall habe Andreas [sic!] Kapke 700 DM Spendengelder kassiert. Wießner: „Ja das ist diese Geschichte, die ich vorher erwähnte.“ Götzl: „Hatte Degner Informationen dazu, ob Geld bei den Dreien angekommen ist, hatten Sie da eine Information?“ Wießner: „Nein, sonst hätte ich das garantiert da mit vermerkt.“

Vorhalt: In einem Fall habe Andreas [sic!] Kapke 700 DM Spendengelder kassiert und später Veranstalter (Quelle) mitgeteilt, dass das Geld angekommen sei. Wießner: „Dazu kann ich heute nichts sagen. Aber Quelle ist natürlich 2100 oder ‚Hagel‘.“ Götzl: „Also Degner?“ Wießner: „Ja.“ Vorhalt: In der Szene halte sich das Gerücht, dass Beate Zschäpe sich den Behörden stellen wolle. Wießner: „Das sind Gerüchte gewesen, das kam zum Teil auch von anderen. Aber das Prinzip war immer: Keiner sagt was, keiner weiß was. Auch auf Nachfragen wurden keine weiteren Antworten gegeben.“ Auf Frage, ob es von Degner Informationen zu Jan Werner und Antje Probst gegeben habe, sagt Wießner: „Das waren ja die Personen, die er kannte aus Sachsen.“ Auf Nachfrage sagt Wießner: „Dass Probst diesen Szeneladen hat. Und daraufhin wurden ja auch Folgemaßnahmen getroffen, gerade bei den beiden.“ Vorhalt: Während der sächsische B&H-Führer Jan Werner gute Kontakte in die Schweiz habe … Wießner: „Ja, die geringste Information wurde sofort zur Meldung.“ Vorhalt: ... habe das B&H-Mitglied Antje Probst beste Beziehungen zu Berlin, Brandenburg, Tschechien, Ungarn und Kroatien, sie betreibe mit Michael Probst, der nicht bei B&H sei, den Szeneladen Sonnentanz in Chemnitz. Wießner bestätigt den Vorhalt. Vorhalt: Nach Einschätzung von Quelle kommt von allen in Chemnitz am ehesten Antje Probst wegen ihrer Kontakte als Unterstützerin in Frage. Wießner sagt, das sei so übermittelt worden, und da seien Folgemaßnahmen gemacht worden, aber zu deren Ergebnis könne er nichts sagen.

Vorhalt: Quelle sagte zu, alle Erkenntnisse, auch Gerüchte unverzüglich auf dem Meldeweg mitzuteilen. Wießner sagt, er habe sonst nichts mehr mitbekommen, der Kollege habe den ja geführt. Götzl fragt nach einer Deckblattmeldung vom 24.11.1999 [phon.]. Wießner: „Das war die Sache mit dem ‚Jobben‘, ja. Und da gab es ja, bei der Aufarbeitung im Schäfer-Bericht wurde das auch schon kontrovers diskutiert, weil permanent unterstellt wurde, dass der Banküberfall quasi als ‚Job‘ angesehen wurde. Konnte man nicht bestätigen. Zu dieser Zeit, 1999, hatten wir keine Informationen über Banküberfälle überhaupt in Sachsen.“ Vorhalt: Beim Treff am 20.11.1999 wurde von VM 2100 mitgeteilt, dass Thomas Starke aus Dresden beim Skinkonzert in Schorba am 13.11.1999 vom B&H-Sektionschef Riese einen Spende für die Drei angeboten worden sei. Wießner: „Das war eines der größten Blood & Honour-Konzerte, das in Thüringen je veranstaltet wurde. Und da ist es angeblich zu dem Gespräch gekommen, mit dem Ausgang.“ Götzl: „Dass die Drei kein Geld mehr brauchen würden, weil sie jobben würden?“ Wießner: „Ja, ich habe das, glaube ich, als wörtliche Wiedergabe verfasst.“ Götzl: „Ist der Ausdruck ‚Jobben‘ gefallen?“ Wießner: „‚Jobben‘ ist gefallen.“ Götzl fragt, ob es da eine Nachfrage gegeben habe. Wießner sagt, man habe ja keine Nachfragen stellen können, man habe jedem Verdacht aus dem Wege gehen wollen.

Zur Anwerbung Degners sagt Wießner, „Führungsmittel“ sei, wie üblich, auch bei Degner Geld gewesen; Degner habe über „geldliche Zuwendungen“ Informationen preisgegeben: „Es war ein Riesenaufwand, da er auf Montage war zur damaligen Zeit. Bei jeder Rückkehr vom Montageort war er auch immer zuverlässig zur Stelle. Es ging in erster Linie um Konzerte und so wurde er wöchentlich einmal, zumindest in dieser Anwerbephase, wöchentlich einmal auf der Rückfahrt von der Montage getroffen. Durch seine Informationen wurden Konzerte bekannt. Er ist ja donnerstags von der Montage gekommen und am Wochenende waren diese Geschichten.“ Degner sei gekommen, sei entlohnt worden und habe die Information gegeben: „Und die Geschichte war zu Ende.“ Götzl: „Hatte Degner einen Spitznamen?“ Wießner: „‚ Riese.'“

RAin Schneiders: „Können Sie was dazu sagen, wie Herr Degner an Rechtsanwalt Thaut kam im Rahmen des Blood & Honour-Verbotsverfahrens, haben Sie da Erkenntnisse?“ Wießner: „Nein.“Auf Frage, ob Thaut ihm damals als „so genannter Szeneanwalt“ bekannt gewesen sei, sagt Wießner: „Der Name sagt mir was, ich nehme an, als Szeneanwalt.“ Schneiders: „Wenn ich Ihnen sage, dass er auch Böhnhardt vertreten hat vor dem Untertauchen, kommt da eine Erinnerung wieder?“ Wießner: „Kann ich jetzt nichts dazu sagen.“ Auf Frage sagt er, er meine, dass Degner im Oktober 2000 abgeschaltet worden sei. Er verneint, dass das mit dem B&H-Verbot im September zu tun gehabt habe: „Er ist im Spiegel enttarnt worden und danach war keine Zusammenarbeit mehr möglich.“ Schneiders fragt, wie er Degner vom Aussehen her erinnere. Wießner: „Der Spitzname ‚Riese‘ ist ja, weil der relativ klein, sportlich und gedrungen ist. Aber mehr kann ich nicht sagen.“ Schneiders: „Würden Sie ihn heute wiedererkennen?“ Wießner: „Bin ich mir nicht sicher.“

RAin v. d. Behrens: „Können Sie nochmal genau beschreiben wann und wo Degner angesprochen wurde, das allererste Mal?“ Wießner sagt, er habe Degner alleine angesprochen im Mai 1997 auf Montage, an der Arbeitsstelle in Bayern. Dass es Mai 1997 gewesen sei, habe er aus den Akten, so Wießner auf Frage. Er habe am Montag Akteneinsicht beim LfV gehabt und da sei dieses Personalblatt mit Anwerbung, Verpflichtung und Abschaltung dabei gewesen. Auf Frage, welche weiteren Unterlagen da noch dabei gewesen seien, sagt er, es seien nur noch die zwei Vermerke gewesen, die der Vorsitzende vorgehalten habe. Haupt-V-Mann-Führer sei Zweigert gewesen, so Wießner. V. d. Behrens: „Wie viele Treffen hatten Sie mit Degner, nachdem Sie ihn abgegeben haben?“ Wießner: „Kann ich nicht sagen. Wöchentlich wurde er getroffen. Das können fünf in einem Jahr gewesen sein und im nächsten Jahr waren es zehn oder sechs.“ V. d. Behrens: „Wissen Sie, ob es weitere Akten gibt, die Ihnen nicht vorgelegt wurden?“ Wießner: „Kann ich nichts dazu sagen.“

V. d. Behrens: „Ist Ihnen bekannt, ob Akten vernichtet wurden zu Degner?“ Wießner: „Ist mir nichts bekannt, weiß ich nichts von.“ V. d. Behrens: „Haben Sie stets, wenn Zweigert im Urlaub war, ihn vertreten oder wurde dann Degner gar nicht getroffen, bis Zweigert wiederkam?“ Wießner: „Nein, denn Informationen über Konzerte zum Beispiel waren so wichtig, dass er regelmäßig getroffen wurde. Er hat auch auf dem vereinbarten Meldeweg Informationen mitgeteilt, es ist ja nicht nur Treffen. Aber im Bezug rein auf Konzerte. Und im Nachhinein muss ich sagen, da war das BfV in Köln immer sehr interessiert. Denn die Konzerte waren ja nicht nur in Thüringen, sondern wurden ja bundesweit organisiert. Degner hat mit Parteipolitik zu der Zeit nichts zu tun gehabt, mit der NPD hat er mal sympathisiert, aber nach meinem Erkenntnisstand war er nie Mitglied.“ Auf Frage, ob Degner über B&H-Strukturen berichtet habe, sagt Wießner: „Ja über die Sektion wurde natürlich berichtet und es war ja bekannt, dass er Finanzchef von der Division Deutschland war.“

V. d. Behrens fragt, zu wem Degner im THS Kontakte gehabt habe. Wießner nennt Kapke und Brandt. V. d. Behrens: „Hatten Sie Informationen im Landesamt, dass das Trio Mundlos, Böhnhardt, Zschäpe zum harten Kern der Blood & Honour-Bewegung gehören soll?“ Wießner: „Habe ich nie gehört.“ Vorhalt aus einem BKA-Vermerk zu Erkenntnisse aus Thüringen zum Trio: Gemäß einem Schreiben des TLKA vom 15.09.1998 sollen die Drei zum harten Kern der rechtsextremen B&H-Bewegung gehören. V. d. Behrens sagt, da gehe es wohl um Erkenntnisse der Zielfahndung. Wießner: „Also, ich kann das nicht bestätigen. Ist das erste Mal wo ich das auch höre, jetzt.“ V. d. Behrens fragt, ob Wießner, bevor er sich mit Degner getroffen habe, Erkenntnisse darüber gehabt habe, dass Degner dem untergetauchten Trio Geld spendet. Wießner verneint das, Degner sei ja 1997 angesprochen worden.

V. d. Behrens fragt, ob Wießner versucht habe abzuklären, ob Degner vorher schon mal zum Trio berichtet habe. Wießner: „Nein.“ V. d. Behrens: „Sind Ihnen Erkenntnisse aus der Führung anderer V-Männer bekannt, dass Degner dem Trio Geld gespendet haben soll?“ Das wisse er nicht, so Wießner. V. d. Behrens sagt, es gebe eine Gesprächsnotiz von Tino Brandt, der habe wahrscheinlich mit Böhnhardt telefoniert am 08.03.1999, da sei erwähnt, dass eine halbe Einnahme von einem Konzert von „Riese“ nicht bei ihnen angekommen wäre, 1.000 DM. Wießner: „Das ist diese Heilsberggeschichte, wo Kapke angeblich das Geld unterschlagen hat.“ Eine andere Geschichte kenne er nicht. V. d. Behrens: „Das ist aus März ’99, Heilsberg wäre September. Und hier geht es um 1000, nicht um 700 DM. Woher nehmen Sie die Erkenntnis, dass es sich um dasselbe Konzert handelt?“ Wießner: „Mir ist nur dieses mit den 700 DM in Erinnerung.“ V. d. Behrens fragt, ob Wießner aus der Führung von Brandt Erkenntnisse dazu habe. Wießner: „Nein. ich muss Ihnen sagen: Diese Meldung wird entgegengenommen. Ich war Beschaffer gewesen im LfV und die wird so, wie Brandt die gefertigt hat, in die Analyseabteilung gegeben. Und ich kann ihnen nicht im Detail sagen, wer da was gemacht hat und woher die Informationen gekommen sind. Zu diesem Sachverhalt sind Zwischen- und Abschlussberichte gemacht worden, die müssten Ihnen ja auch vorliegen.“

Er bejaht, dass sein Stellenzeichen 221 war. V. d. Behrens sagt, Wießner habe einen Auswertungsvermerk zu diesem Telefongespräch von Brandt geschrieben, der trage sein Stellenzeichen. Vorhalt: Bei den genannten Geldspendern handelt es sich um Lemke, Marcel Degner – Resie [sic!] – aus Gera. V. d. Behrens: „Also es gibt einen Vermerk, wo Sie analysiert haben, dass ‚Riese‘ Degner ist. Kommt da eine Erinnerung zurück?“ Wießner verneint das, v. d. Behrens müsse den hauptamtlichen V-Mann-Führer fragen. V. d. Behrens: „Sie haben Brandt geführt.“ Wießner: „Aber ob jetzt ‚Riese‘ gespendet hat oder nicht, das kann ich Ihnen nicht bestätigen.“ V. d. Behrens: „Sie haben gesagt, dass es keine Erkenntnisse gab, wie dieses Wort ‚Jobben‘ zu interpretieren ist, und schon gar keine Erkenntnis über Banküberfälle.“ Vorhalt aus einer Deckblattmeldung des LfV Brandenburg vom 09.09.1998: Jan Werner soll zur Zeit den Auftrag haben, die drei Skinheads mit Waffen zu versorgen; Gelder soll B&H bereitgestellt haben; nach der Entgegennahme der Waffen soll das Trio einen weiteren Überfall planen, um Deutschland sofort verlassen zu können. V. d. Behrens sagt, da gehe es also um mindestens zwei Überfälle: „Kommt eine Erinnerung zurück, dass Sie Erkenntnisse über Überfälle hatten?“ Wießner: „Was sie eben vorgelesen haben, mehr weiß ich nicht“ V. d. Behrens: „Das was ich Ihnen vorgelesen habe, war Ihnen das damals bekannt?“ Wießner: „Ich weiß es nicht. Das ist 15 Jahre her.“ V. d. Behrens fragt, ob Wießner 2001 von Brandt noch einmal einen Hinweis gekriegt habe, dass Geld nicht durch Arbeit vom Trio erzielt werde, sondern durch andere Aktionen. Wießner: „Da war die Nachbetreuung. Nee, im Mai 2001 ist ja diese Veröffentlichung gelaufen.“

V. d. Behrens: „Das ist mit Ihnen hier schon mal erörtert worden. Brandt hat eine Spende zurückgewiesen, die brauchen das Geld nicht, weil die Drei so viele Sachen machen würden.“ Wießner: „Das hat aber mit dem Begriff ‚Jobben‘ von Hagel nichts zu tun.“ V. d. Behrens: „Das wäre meine Frage: Haben Sie eine Verbindung hergestellt?“ Wießner: „Nein.“ V. d. Behrens: „Die Meldung aus Brandenburg von Szczepanski zu Waffen, ist Ihnen da irgendwas noch in Erinnerung, dass Sie die Meldung damals erhalten haben?“ Wießner: „Dass einem der Auftrag gegeben wurde, Waffen zu beschaffen.“ V. d. Behrens: „Wissen Sie, was aufgrund dieser Mitteilung von Ihrem Amt unternommen worden ist?“ Wießner: „Kann ich Ihnen nicht sagen.“ Die Frage, ob er an einem Treffen der Landesämter Thüringen, Brandenburg und Sachsen teilgenommen habe, verneint Wießner. V. d. Behrens: „Wissen Sie, ob Kollegen teilgenommen haben?“ Wießner: „Das kann nur der Beschaffungsleiter Rechts oder der Referatsleiter gewesen sein.“ [phon.] V. d. Behrens fragt, ob Wießner Erkenntnisse gehabt habe, ob Jan Werner Kontakt nach Schweden hatte, 1998. Wießner: „Nein.“ V. d. Behrens fragt, ob Wießner Informationen gehabt habe, dass ein Kai Ri. Kontakt zu dem Trio in Chemnitz gehabt habe. Wießner: „Nein.“ V. d. Behrens: „Haben Sie Informationen von Herrn Zweigert bekommen, ob Degner noch andere Informationen übers Trio geliefert hat?“ Wießner: „Nein.“ Auf Frage, ob er darüber mit Zweigert gesprochen habe, sagt Wießner: „Das war immer ein Thema. Und wenn keine Informationen gekommen sind, es war ja de Ehrenkodex drin: nichts sagen, nichts hören und so weiter. Und wenn was kam, ist das dokumentiert worden.“

RA Narin: „Sie berichteten heute, dass Marcel Degner 2000 abgeschaltet worden sei wegen hausinternem Verrat. Können Sie näher ausführen, was da geschehen sei?“ Wießner sagt, der „Spiegel“ habe über Degners Tätigkeit und Wohnort berichtet, deswegen habe er nicht mehr eingesetzt werden können. Narin sagt, der „Spiegel“ habe zum ersten Mal im Mai 2001 in der Ausgabe 21 berichtet, dass „ein weiterer führender Nazikader“ bis vor kurzem für den Verfassungsschutz gearbeitet habe. Der Artikel sei von 21.05.2001 [phon.]. Narin fragt, wie Wießner sich das erkläre, wenn er den V-Mann 2000 abgeschaltet habe. Wießner: „Im Oktober 2000 ist er abgeschaltet worden. Konkrete Gründe kann ich nicht sagen, was der Anlass war, ihn abzuschalten. Ich sage ganz offen, ich hab da den Spiegel-Artikel in Erinnerung, in Verbindung mit Riese.“ Narin fragt, ob Degner oder sein V-Mann-Führer von einem Festival in Ungarn berichtet habe, an dem Degner teilgenommen habe, wo es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen gekommen sein solle. Wießner: „So wie Sie das geschildert haben, mehr weiß ich dazu auch nicht. Das soll aber nach der Abschaltung gelaufen sein.“ Narin: „Degner berichtete in seiner letzten Vernehmung, dass dies auf den Verdacht der V-Mann-Tätigkeit zurückzuführen sei. Haben Sie dazu nähere Informationen oder wer könnte dazu Auskunft geben?“ Wießner: „Kann ich nichts sagen, habe ich keine Informationen zu.“ Narin sagt, Wießner habe angegeben, er habe Degner in Bayern angeworben, und fragt, ob Wießner da bayerische Kontaktpersonen in Erinnerung seien. Wießner: „Nein, die Operation wurde beim LfV Bayern angemeldet und eigenständig durchgeführt, ohne Beteiligung der Bayern.“

RAin Schneiders: „Hat Degner einen Verpflichtungserklärung unterschrieben?“ Wießner sagt, Degner habe 1999 eine Verpflichtungserklärung unterschrieben, das gehe aus dem Personalblatt eindeutig hervor. Er habe die jetzt am Montag gesehen. Schneiders: „Waren Sie bei der Unterzeichnung anwesend oder Ihr Kollege?“ Das sei Zweigert gewesen, so Wießner. NK-Vertreterin RAin Kaniuka fragt, ob Wießner wisse, in welcher Höhe Geld an Degner geflossen ist. Wießner: „Konkret kann ich das nicht sagen. Das wurde im Einzelfall abgerechnet. Die Monatspauschale war 400 DM damals. Alles andere ist per Zusatzvergütung [phon.] abgegolten worden. Und Fahrtkosten, Nebenkosten.“ Kaniuka: „Haben Sie ihm mal Geld übergeben?“ Wießner bejaht das. So wie Informationen gekommen seien, sei Degner auch ausbezahlt worden. Der Zeuge wird entlassen. RAin v. d. Behrens behält sich eine Erklärung vor. Der Verhandlungstag endet um 17:10 Uhr.

Der Blog NSU-Nebenklage kommentiert:

Neben den im Verfahren ja schon sattsam bekannten Erinnerungsproblemen wurde erneut deutlich, wie die Mitarbeiter der verschiedenen Inlandsgeheimdienste sich um Verantwortung und die Beantwortung von Fragen drücken: wer in der „Informationsbeschaffung“ arbeitet, gibt vor, keinerlei Erkenntnisse darüber zu haben, was mit den so beschafften Informationen getan wurde, wer bei der „Auswertung“ arbeitet, weiß natürlich nicht, woher das Material kam. (…) Völlig nutzlos war die Befragung des inzwischen pensionierten Mitarbeiters des Thüringischen Landesamtes Wiessner, der angab, von einer möglichen Bewaffnung und der Durchführung von Raubüberfällen des Trios keinerlei Kenntnisse gehabt zu haben. Die Meldung des V-Mannes Degner, die drei bräuchten kein (Spenden-)Geld mehr, weil sie jobben, habe zu dem Schluss geführt, die drei würden nur von „Schwarzarbeit“ leben, so behauptete Wiessner heute. Dabei ist „jobben“ ein bekannter Szenebegriff für Banküberfälle, die die NSU-Mitglieder ja auch tatsächlich begingen.

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