Kurz-Protokoll 241. Verhandlungstag – 27.10.2015

0

Am heutige Prozesstag ging es vor allem um die Ermittlungen im Zusammenhang mit “Meral Keskin” und der Klärung, ob die Nebenklägerin existiert oder nicht. Dazu wurde der zuständige BKA-Beamte Frank Le. vernommen, der über seine Ermittlungen und Erkenntnisse Auskunft geben sollte.

Zeug_innen:

  • Lars Ka., Beamter des BKA, Auswertetung von Asservaten
  • Frank Le., KOK, Beamter des BKA, ermittelte im Zusammenhang mit “Meral Keskin”

 

Der Verhandlungstag beginnt um 09:52 Uhr. Im Zuschauer_innenraum sitzen zwei Neonazis. Jacqueline Wohlleben sitzt bei der Wohlleben-Verteidigung.

Als erster Zeuge wird der BKA-Beamte Lars Ka. zur Auswertung von Asservaten befragt. Götzl bittet den Zeugen dazulegen, wie er bei der Auswertung der Asservate vorgegangen sei, um mögliche Bezüge zu Salzgitter herstellen zu können. Seine Aufgabe sei es gewesen, so der Zeuge, eine alphabetische Städteliste zuschreiben, um einen besseren Überblick zu gewinnen. Bei der Zusammenstellung der Vermerke sei ihm aufgefallen, dass es in Adresslisten sowohl zu Dortmund  als auch zu München handschriftliche Notizen zu Salzgitter gegeben habe. Es folgt die Inaugenscheinnahme der Listen. Bei der Beschreibung des Objekts einer Landtagsabgeordneten ist zu lesen: “Sehr gute Lage, ruhiger Weg, Objekt ähnelt dem in Salzgitter, eine Frau usw.”. Im nächsten Asservat, der Adressliste zu München, steht “SPD” und “Klein wie Salzgitter”. Die Frage, ob der Zeuge sonst noch Ermittlungen zu Salzgitter durchgeführt habe, verneint dieser.

Die Verhandlung wird fortgesetzt mit der Befragung des Zeugen Frank Le., ebenfalls BKA-Beamter. Es geht um die Ermittlungen zu “Meral Keskin“. Sie hätten, so der Zeuge, am 02.10.2015 in den Nachmittagsstunden den Auftrag über die BAW erhalten. Die Unterlagen hätten eine Presseerklärung von RA Nickel, der RA Willms vertritt, enthalten, eine Strafanzeige gegen Herrn [I] und einen Fragenkatalog einer Journalistin. Das Schreiben sei mit “Eilt sehr!” gekennzeichnet gewesen, so dass sie noch am Freitag mit Ermittlungen begonnen hätten. Für sie hätten zwei Ermittlungsschritte ganz oben gestanden: die Büroabklärung der mutmaßlichen “Meral Keskin” und die Kontaktaufnahme mit RA Willms. Er habe einen Termin mit RA Willms für den 03.10. in Köln verabredet und gebeten, ihm Lichtbildern zu übersenden. In der Strafanzeige habe gestanden, dass RA Willms im Rahmen der Mandatsübernahme Lichtbilder vorgelegt worden seien, die Frau Keskin angeblich kurz nach dem Anschlag zeigen sollten. Man sehe Verbandsmaterial, offenbar eine Augenverletzung. Ein zweites Bild solle sie zeigen, nachdem sie wieder genesen gewesen sei. Das sei auch wichtig, denn die Strafanzeige habe kein Geburtsdatum enthalten. Man habe der Anzeige entnehmen können, dass es sich um eine ältere Dame handeln müsse.
Über die Kolleg_innen in Köln hätten sie begonnen, Einwohnermeldeamtsadressen zu prüfen. Im Gesamtbestand Köln habe es vier Treffer gegeben. Alle vier seien aufgrund ihres Alters ausgeschieden. Dann hätten sie “Meral Keskin” im Bundeszentralregister überprüft, ebenfalls mit negativem Ergebnis. Weder im internen noch im verfahrensbezogenen „Aktenbestand NSU“ sei etwas zu finden gewesen. Sie hätten insbesondere keine Vernehmung gefunden, der Name sei nicht auf Opferlisten oder auf Transport-, Einlieferungs- und Behandlungslisten des Krankenhauses in Köln aufgetaucht, wo sie laut Attest behandelt worden sein soll. Damit sei die Büroabklärung abgeschlossen gewesen.
Daraufhin seien sie dann nach Köln gefahren, wo RA Willms dann jedoch aus gesundheitlichen Gründen auf unbestimmte Zeit nicht für eine Zeugenaussage zur Verfügung gestanden hätte. Sie hätten sich dann entschlossen zu prüfen, ob nicht die Mutter von Herrn [I] die Person sei, die sie auf den Lichtbildern gesehen hätten. Ein entsprechender Verdacht sei in der Strafanzeige geäußert worden. Sie seien dann zur Wohnung gefahren, dort hätte ihnen [I] die Tür geöffnet. Dessen Mutter sei auch zu Hause gewesen, habe aber geschlafen. Frank Le. habe Herrn [I] gebeten, sie zu wecken und habe erklärt, dass es nicht um die gegen ihn laufende Betrugsanzeige gehe, sondern um die Existenz oder Nicht-Existenz von “Meral Keskin”. Er habe ihn auch auf den §55 hingewiesen. Nachdem Herr [I] Rücksprache mit einem Anwalt gehalten habe, habe dieser den Rat des Anwalts befolgt und keine Aussage gemacht. Er habe noch einmal an Herrn [I] appelliert, seine Entscheidung zu überdenken, es gehe nicht um das Betrugsverfahren. Herr [I] habe sich sehr über RA Willms aufgeregt, der seinen Namen in den Schmutz gezogen hätte und noch einmal betont, es gebe keine “Meral Keskin”. Gegen Ende habe Herr [I] noch gesagt, er habe immer Post von “Meral Keskin” bekommen. Er, Frank Le., habe den Briefkasten überprüft. Dort sei kein Name vermerkt gewesen, so dass er sich gefragt habe, wie die Post angekommen sein sollte. Er habe seine Ergebnisse mit der BAW rückgekoppelt und den Anwalt von Herrn [I], RA Schön, informiert, dass sie die Wohnung verlassen hätten.
Am späten Nachmittag habe RA Schön ihn angerufen von einem ernsten und konstruktiven Gespräch mit seinem Mandanten berichtet. Er habe aber auch gesagt, er werde seinem Mandanten nicht raten, einer Vernehmung zuzustimmen. Dann sei bei ihnen im BKA ein entsprechendes Schreiben von RA Schön eingegangen, das bestätigte, dass Herr [I] eine “Meral Keskin” nicht kenne und es sie vermutlich nicht gebe. Götzl will wissen, ob Herr [I] angegeben habe, von wem die Post an “Meral Keskin” gekommen sei. Da habe er, so der Zeuge keine detaillierte Erinnerung, für ihn habe es nach offizieller Post von Gerichtsseite geklungen. Vorhalt aus dem Vermerk des Zeugen vom 06.10.2015: “weiterhin äußert er sich dahingehend, dass er immer wieder Post für Meral Keskin vom OLG München erhalten habe”. Dann werde das so sein, bestätigt der Zeuge, da sei die Erinnerung noch frischer gewesen. Er bestätigt zudem, bei der Überprüfung vor Ort sowohl das Klingelschild als auch den Briefkasten berücksichtigt zu haben.
Es folgt die Inaugenscheinnahme von Farbbildern, die der Zeuge mitgebracht hat. In der Akte befinden sich nur schwarz-weiß Bilder. Es handelt sich um ein Lichtbild aus dem Ausländerzentralregister, der Zeuge kann nicht sagen, von wann das Foto sei. Im Anschluss wird ein Foto gezeigt, das eine Frau mit Augenverband zeigt. Dies sei ein Lichtbild, das RA Willms von Herrn [I] übermittelt worden sein soll und das die angebliche Frau Keskin kurz nach dem Anschlag zeigen soll. Es folgt ein Bild, das nach dem Heilungsprozess aufgenommen worden sein soll. Der Zeuge verneint Götzls Frage, ob er direkten Kontakt mit Frau [I] gehabt habe. Diese sei schwerhörig und spreche nur türkisch. Vor Ort habe er sie schlafend und wach gesehen und für ihn und seinen Kollegen habe festgestanden, dass es sich augenscheinlich wohl um ein und dieselbe Person handeln müsse.

Es folgen Stellungnahmen, Beschlüsse und Verfügungen zu verschiedenen Anträgen. Götzl lehnt einige Anträge der Verteidigung Zschäpes und der Nebenklage-Vertreter_innen ab. Götzl beendet den Prozesstag um 13:20 Uhr.

Hier geht es zum Kommentar des Blogs NSU-Nebenklage: http://www.nsu-nebenklage.de/blog/2015/10/27/27-10-2015/

Zur vollständigen Version des Protokolls geht es hier.