Protokoll 246. Verhandlungstag – 25. November 2015

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An diesem Verhandlungstag sagen Polizeibeamt_innen zum Handy und einer Festplatte des Computers von Holger Gerlach und zu Aliaspersonalien von Uwe Mundlos aus. Sowohl das Handy als auch die Festplatte wurden u.a. nach Hinweisen zu Gerlachs rechter Gesinnung durchsucht. Diese wurden in Form von Bildern und Musik auch gefunden.

Zeug_innen und Sachverständige:

  • Dr. Oliver Peschel (Rechtsmedizinischer SV, Gefährdung des Zeugen F.K., Überfall auf einen Edeka am 18.12.1998, heute nur Entlassung des SV)
  • Christian Pi. (BKA Meckenheim, Auswertung eines Handys von Holger Gerlach)
  • Peggy Me. (Kriminalbeamtin, Auswertung der Festplatte eines Computers von Holger Gerlach)
  • Ellen Ga. (BKA Meckenheim, Ermittlungen zu Aliaspersonalien von Uwe Mundlos)

Der Verhandlungstag beginnt um 09:47 Uhr. Nach der Präsenzfeststellung wird zunächst der SV Oliver Peschel aufgerufen [zuletzt 232. Verhandlungstag, an diesem Tag war Peschel nicht entlassen worden]. Götzl: „Wir haben Ihre Anhörung ja unterbrochen. Sind denn von Seiten des Senats noch Fragen? Der Bundesanwaltschaft? Der Verteidiger? Der Nebenklägervertreter?“ Niemand meldet sich. Der Sachverständige wird entlassen.

Es folgt der Zeuge Christian Pi. vom BKA Meckenheim. Götzl sagt, es gehe um die Auswertung eines Asservates, eines Handys „Sony Ericsson“, Pi. solle berichten, inwiefern er mit der Auswertung befasst gewesen sei, was er gemacht habe und wie die Ergebnisse der Auswertung ausgesehen haben. Pi.: „Ich war in der Asservatensachbearbeitung tätig, sollte Gegenstände katalogisieren und sichten, eine Grobauswertung durchzuführen. Das Mobiltelefon Sony Ericsson wurde gefunden im Wohnobjekt des Herrn Gerlach.“ Pi. nennt die Adresse. Pi. weiter: „Ich habe es äußerlich beschrieben und über die Fachdienststelle die Kontaktdaten, Anrufe und Multimedia-Dateien auslesen lassen. Die Kontaktdaten des Telefonbuches des Mobiltelefons, da habe ich zu jeder Telefonnummer eine Anschlussinhaberzusammenstellung machen lassen und für mich relevante Namen in einem Vermerk zusammengefasst. Also Personen, die als Zeugen wichtig sein könnten. Ich habe Bilder und Audiodateien gesichtet und relevante Dateien in einem Vermerk erfasst. Und ich habe mir die SMS und MMS angeschaut und relevante Sachen in einem Vermerk zusammengefasst. Das ganze ging dann an den Personensachbearbeiter.“

Götzl bittet Pi. im Einzelnen darauf einzugehen. Pi.: „Ich habe die Kontaktdaten durchsucht nach Personen und festgestellt, dass diverse Familienangehörige eingespeichert waren. Ich habe überprüft, ob die eingespeicherten Namen mit den Anschlussinhabern übereingestimmt haben.“ Es habe sich hauptsächlich um Angehörige aus der Familie Gerlach gehandelt. Pi. nennt die Namen. Pi.: „In den SMS ist mir eine Einladung eines ‚Bassis‘ zu einem Konzert in Mailand Ende November aufgefallen. Anhand der Bands offensichtlich ein Rechtsrockkonzert. Das habe ich als Indiz für die rechte Gesinnung des Handybesitzers notiert und weil sich der Handybesitzer da möglicherweise im Ausland aufhält [phon.]. Dann wurde eine SMS empfangen von einem Peter Lo., der erkundigte sich nach dem Wohlbefinden des Handybesitzers. Der Handybesitzer hat zurückgeschrieben, dass ein weiser Mann mal an die Rathauswand geschrieben habe, dass nur Scheiße braun sei und ‚Neger‘ auch. [phon.] Ein Indiz für die rechte Gesinnung. Weiterhin wurde noch am 05.11. eine SMS an das Handy geschickt, die nicht mehr angezeigt wurde, von einem Manuel Be., worin er den Handybesitzer warnte, dass, wörtlich, ‚die Bullen‘ vor seiner Haustür stehen. Weiter diverses rechtes Bildmaterial, Reichskriegsflagge mit Hakenkreuz, dann Hakenkreuz und Reichsadler. Das hab ich ebenfalls notiert. Dann waren auch Audiodateien auf dem Handy, teilweise Witze und Lieder von der Band ‚‚, welche ebenfalls rechtsgerichtete Musik produzieren.“

Götzl: „Ist noch eine Antwort eingegangen hinsichtlich SIM-Karten-Identifizierung?“ Pi.: „Ja, Ende November, demnach handelt es sich um den Holger Gerlach als Anschlussinhaber der Telefonnummer.“ Götzl: „Der Name ‚Bassi‘, um wen handelt es sich bei dieser Bezeichnung?“ Pi.: „Ja, ich habe eine Anschlussfeststellung durchgeführt, ein Sebastian, mir fällt der Nachname nicht ein.“ Götzl hält den Namen „Sebastian Wa.“ vor. Pi.: „Ja.“ Götzl: „Die SMS. Sie sagten, es sei um ein Konzert in Mailand gegangen. Wann?“ Pi.: „Ich meine, 27.11.“ Vorhalt der SMS: hammerskinfest italien 2011 in mailand mit max resist, gesta bellica, bullets 38, malnatt, slapgungs und mehr am samstag 26.11. / hin und rueckflug ab duesseldorf = 40€ + hotel, leihwagen etc./ duessel ab 12 und zuerck in duessel am sonntag 27.11. um 17uhr … lust/zeit? muessen nur genug fuer das auto werden und morgen buchen mfg bassi. Pi.: „Ja.“

Götzl: „Dann zu den Audiodateien, Sie hatten ‚Gigi und die braunen Stadtmusikanten‘ in Erinnerung.“ Götzl hält außerdem noch den Bandnamen „“ vor. Pi.: „Ja, genau.“ Götzl: „Können Sie sich erinnern, ob bei den Telefonnummern und Kontakten auch der Name Heise eine Rolle gespielt hat?“ Pi.: „Kann ich mich nicht erinnern. Wenn, dann habe ich es aufgeschrieben.“ Götzl sagt, es gebe Listen als Anlage zu Pi.s. Vermerk, fünf Seiten. Pi. bestätigt das. Götzl hält dann den Namen „Heise“ und eine 0171-Mobilnummer vor. Pi.: „Wenn ich die da aufgeschrieben habe, war sie so im Telefonbuch gespeichert. Ich habe bestimmt eine Anschlussinhaberfeststellung durchgeführt.“ Götzl: „Hier heißt es: ‚keine Treffer‘.“ Pi.: „Das war, wenn man bei den großen Anbietern keine Antwort bekommen hat, nur, dass es ein anderer, kleiner Anbieter war. Da habe ich dann dort nachgefragt, da war zu dem Zeitpunkt nur noch keine Antwort da.“ Götzl: „Mir geht’s noch um die SMS und die Telefonnummern: Können Sie zu den tatsächlichen Nummern [phon.] aus der Erinnerung was sagen?“ Pi.: „Zu den SMS habe ich die Anschlussinhaber meistens direkt bei den SMS im Anschluss hingeschrieben, um welche Personen es sich dabei handelt.“

Holger Gerlachs Verteidiger RA Hachmeister: „Konnten Sie ermitteln, wie die Bilddateien auf das Telefon gelangt sind?“ Pi.: „Nein.“ Hachmeister: „Konnten Sie ermitteln, wann sie auf das Telefon gelangt sind?“ Pi.: „Es gibt da ein Änderungsdatum, die Fachdienststelle hat aber darauf hingewiesen, dass sie sehr leicht geändert werden können, deswegen sind das keine validen Daten.“ Hachmeister: „Aber möglicherweise spielt das eine Rolle, welcher Nutzer sie abgelegt hat. Haben Sie rausgefunden, wie der Dateiordner hieß?“ Pi.: „Ich weiß es nicht mehr, nur dass ich es nicht in den Vermerk geschrieben habe. Ich habe nur eine Vorauswertung bekommen, wo alle Dateien drauf standen. Ich bin mir aber sicher, es wurden bei der anderen Untersuchung auch die Ordner festgestellt.“ Hachmeister: „Konnten Sie feststellen, ob die MMS von anderen Telefonnummern versandt worden sind?“ Pi.: „MMS hab ich keine feststellen können auf dem Handy.“

Hachmeister fragt, ob Pi. noch weitere Audiodateien habe feststellen können. Pi.: „Das weiß ich nicht mehr.“ Hachmeister: „Sie wissen das nicht mehr?“ Pi.: „Ich habe die, die mir relevant erschienen, festgehalten. Ob da noch normale Klingeltöne drauf waren, kann ich nicht sagen.“ Hachmeister: „Aber Sie haben eine Auswahl vorgenommen. Das spricht dafür, dass eine größere Menge an Audiodateien vorhanden war. Haben Sie die ausgewählt, angehört und dann entschieden?“ Pi.: „Ich kann mich nicht mehr erinnern.“ Hachmeister: „Wie sind Sie denn vorgegangen?“ Pi.: „Ich habe mir die Dateien angeschaut und werde sicherlich Klingeltöne aussortiert haben.“ Hachmeister: „Sie werden sicherlich? Sie können sich nicht mehr erinnern?“ Pi.: „Die, die ich aufgeschrieben habe, da war ich mir sicher, dass es ein Indiz für die rechte Gesinnung ist.“ Hachmeister: „Haben Sie sich die möglicherweise anderen vorhandenen Audiodateien angehört?“ Pi.: Ja, das habe ich.“ Hachmeister: „Was haben Sie da gehört?“ Pi.: „Ich habe sie angeklickt, mir angehört und das war’s.“ Hachmeister: „Und da haben Sie ‚Gigi und die braunen Stadtmusikanten gehört‘?“ Pi.: „Das war als Datei so auf dem [phon.] Handy drauf.“ Hachmeister: „Wie viele Audiodateien haben Sie angehört?“ Pi.: „Weiß ich nicht mehr.“ Hachmeister: „Mehr als zehn?“pi.: „Kann ich nicht mehr sagen.“

Hachmeister: „Haben Sie auch mal ‚Rammstein‘ gehört?“ [phon.] Pi.: „Das habe ich, ja. Auf dem Handy oder allgemein?“ Hachmeister: „Auf dem Handy.“ Pi.: „Das weiß ich nicht mehr.“ Hachmeister: „Haben Sie bei der Auswertung mal eine Datei aus der Musikrichtung Techno gehört?“ Pi.: „Das weiß ich nicht mehr.“ Hachmeister: „Haben Sie eine ungefähre Einschätzung, wie viele Audiodateien auf dem Handy waren?“ Pi.: „Das weiß ich nicht mehr.“ Pi.: „Wieviel Gigabyte gespeichert war, das wissen Sie auch nicht?“ Pi.: „Nein.“ Hachmeister fragt nach einer prozentualen Einschätzung im Verhältnis zur Gesamtdatei [phon.]. Zschäpe-Verteidiger RA Stahl beanstandet, das verleite den Zeugen zur Spekulation. Hachmeister: „Vielen Dank.“

RA Stahl: „Bei der Auswertung, konnten Sie da Feststellungen dazu treffen, wer dieses Telefon genutzt hat und bis wann?“ Pi.: „Zum Beispiel mit der SMS, die nicht mehr empfangen wurde am 05.11., in der der Manuel Be. den Inhaber warnte, dass die ‚Bullen‘ vor dem Haus stehen. Da die Polizei im Haus von Gerlach an dem Tag war, gehe ich davon aus, dass es sich zu dem Zeitpunkt im Besitz von Herrn Gerlach befunden hat.“

NK-Vertreterin RAin Von der Behrens: „War noch eine andere Band bei den Dateien, nach dem, was Sie erinnern?“ Götzl: „Ich hatte bereits nach ‚Stahlgewitter‘ gefragt, der Zeuge hat das beantwortet.“ V. d. Behrens fragt, ob Wa. und Be. auch in den Kontakten gespeichert gewesen seien. Pi.: „Das weiß ich nicht mehr genau.“ Vorhalt: bassi, bassi arbeit, bassi2. [phon.] Pi.: „Das habe ich alles in die Liste reingeschrieben.“ V. d. Behrens hält vor, dass es in der Liste drei Einträge zu „Bassi“ gebe und bei zweien stehe im jeweils „Sebastian Wa.“. Pi.: „Dann war er es.“ V. d. Behrens: „Und ‚Manni‘, erinnern Sie sich an einen Eintrag?“ Pi.: „Da kann ich nur auf den Anhang verweisen.“ V. d. Behrens hält aus dem Vermerk den Namen „Manuel Be.“ vor. V. d. Behrens: „Und ‚Marc Hannover‘?“ Pi.: „Müsste im Anhang stehen.“ V. d. Behrens hält aus dem Vermerk vor, dass Marc Ma. als Anschlussinhaber ermittelt worden sei. V. d. Behrens: „Sie sagten, Sie haben die Sachen an einen Personensachbearbeiter gegeben. Wer war das für Herrn Gerlach?“ Pi.: „Unter anderem der Kollege Sch. [zuletzt 25. Verhandlungstag], wer es aber genau bearbeitet hat, weiß ich nicht mehr.“ V. d. Behrens: „Es gab mehrere?“ Pi.: „Ja.“ V. d. Behrens: „Erinnern Sie sich noch an andere Namen?“ Pi.: „Nein.“

NK-Vertreterin RAin Link: „Sie sagten, dass sehr viele Familienangehörigen aufgelistet waren?“ Pi.: „Ja.“ Link: „Die Nummern haben Sie überprüft?“ Pi.: „Ja.“ Link: „Und das waren auch Familienangehörige?“ Pi.: „Ja.“ NK-Vertreter RA Scharmer: „Unter ‚Christian W. steht ‚Hinweis Inpol Mehrfachtreffer‘. Was verbirgt sich dahinter?“ Pi.: „Das kann ich nicht sagen, bin mir nicht sicher, ob es von der Aussagegenehmigung gedeckt ist.“ Scharmer: „Was spricht denn dagegen? Mir geht’s nur drum, ob W. als Gewalttäter Rechts auffällig geworden ist. Ich denke, das ist von Ihrer Aussagegenehmigung gedeckt, das ist ja auch in dem Vermerk notiert.“ Pi.: „Ich habe die Daten an den Sachbearbeiter weitergegeben, was aber genau in der Datei stand, weiß ich nicht mehr.“ Scharmer: „Welcher Sachbearbeiter war das?“ Pi.: „Das kann ich nicht mehr genau sagen, ich habe es an das Team weitergegeben.“ Scharmer: „Sie können es wegen fehlendem Wissen nicht mehr sagen?“ Pi.: „Genau.“ Scharmer: „Ja, dann fragen wir es den Herrn Sch.“ Um 10:23 Uhr wird der Zeuge entlassen.

RA Stahl: „Ich würde gern eine kurze Erklärung abgeben: Die Vernehmung des Zeugen Pi. führt zu dem wenig überraschenden Ergebnis, dass die Angaben des Angeklagten Gerlach im Ermittlungsverfahren und in der verlesenen Erklärung, was seine politische Haltung oder Gesinnung betrifft, wenig bis gar nicht glaubhaft waren. Ich bin mir nicht sicher, ob man mit der Nebenklage den Schuss gehen kann, dass die Angaben nur dann glaubhaft sind, soweit sie denn Frau Zschäpe belastet haben. [phon.] Aber für uns sind die Angaben nicht überraschend, eine Variantenbreite von Angaben, die er in den verschiedenen Vernehmungen gemacht hat. Die wenigen überprüfbaren Angaben von Herrn Gerlach führen oftmals zu dem Ergebnis, dass sie nicht validiert werden können. Dieses Ergebnis unterstreicht das deutlich.“

Es folgt die Zeugin Peggy Me. Götzl sagt, es gehe um die Auswertung einer Festplatte; Me. solle berichten. Me.: „Also ich war Januar bis März beim BKA ausgeliehen und dort in der Asservatenauswertung eingesetzt. Ich habe u. a. das von Ihnen benannte Asservat ausgewertet.“

Götzl unterbricht und richtet sich an den Angeklagten Holger Gerlach: „Herr Gerlach, hören Sie Musik, weil Sie so hin und her wippen?“ RA Hachmeister: „Mein Mandant folgt der Verhandlung und das Audiokabel ist an die Anlage hier angeschlossen. Wenn er wippt, heißt das nicht, dass er entspannen und sich amüsieren würde.“ Götzl: „Wunderbar.“

Die Zeugin Me. fährt fort: „Es handelt sich um eine Festplatte aus dem Tower, der Holger Gerlach zugeordnet wurde. Ich hatte nicht den Tower vor mir, sondern alles wurde gespiegelt und ich konnte am Arbeitsplatz darauf zugreifen. Ich folgte der Ordnerstruktur bei der Auswertung, schaute mir alle Ordner an und fertigte einen Vermerk, was mir alles relevant für das Verfahren schien.“ Angefangen habe das ein anderer Kollege, sie selbst sei dann dazu gekommen. Me. weiter: „Ich kann mich erinnern, dass ich persönliche Daten von Herrn Gerlach aufgefunden habe, Lebenslauf etc., hauptsächlich private Bilder. Es wurde auch vorrangig nach Kontaktpersonen von Herrn Gerlach gesucht und deswegen wurden viele Bilder von mir in den Vermerk aufgenommen, über Personen, die aufgrund der vielen Bilder zum näheren Umfeld Gerlach zählen dürften. Und von zu dem Zeitpunkt noch unbekannten Personen. Das ist das, was ich noch erinnere.“ Götzl: „Stichwort ‚Pressefest 2004‘.“ [Es geht um das „Pressefest“ der -Zeitung „„.] Me.: „Ja, da habe ich mehrere Lichtbilder in den Vermerk genommen, die Herrn Gerlach und Kontaktpersonen gezeigt haben. Weil der Ordner so benannt wurde, durch Recherchen im Internet konnte von mir rausgefunden werden, dass es zu dem Zeitpunkt so ein ‚Pressefest‘ in Sachsen gegeben hat.“

Götzl fragt, was Me. sonst noch in Erinnerung habe. Me.: „Eine Person, die ich öfters wiedererkannt habe auf Bildern, das war der Alexander Sch. [72. Verhandlungstag], der also ziemlich lange im Kontakt zu Gerlach gestanden haben muss, weil er immer wieder auf Bildern auftauchte.“ Götzl: „In welchem Zusammenhang?“ Me. sagt, es habe mehrere Bilder gegeben, auf denen auch „weißes Pulver“ zu sehen gewesen sei: „Und da war auch ein Bild, wo Gerlach und Sch. in der Küche mit mehreren größeren Häufchen von weißem Pulver fotografiert wurden.“

Götzl: „Werfen wir mal einen Blick in die Lichtbilder.“ Die Fotos werden im Gerichtssaal gezeigt. Me. erläutert die Fotos: „Auf dem ersten Bild ist ein Tisch zu sehen, hier vorne ist ein Tablett mit weißem Pulver. Und hier ist es schwer zu erkennen, aber ich denke, das ist eine Plastiktüte. Das sind Bilder, um zu dokumentieren, wer alles Kontaktperson von Gerlach ist.“ Götzl: „Wen könnten Sie zuordnen?“ Me.: „Auf diesem Bild Herr Gerlach und drei mir unbekannte Personen. Das sind wieder Kontaktpersonen, die mir zu diesem Zeitpunkt und auch jetzt noch unbekannt sind, die aber mehrfach aufgetaucht sind. Und auf dem letzten Bild ist wiederum einen Plastiktüte zu erkennen mit weißem Pulver als Inhalt.“ Zu weiteren Bildern sagt Me.: „Das sind die erwähnten Bilder in der Küche mit Herrn Sch. und Gerlach. Das ist der Haufen weißes Pulver. Hier hinten erkennt man auch eine Verpackungstüte mit Edelweiss-Zucker, das ist kriminalistisch bekannt zum Strecken von Speed und Kokain. Auf dem Bild ist wieder Sch. zu erkennen und hier unten wieder Bilder, auf denen weißes Pulver abgebildet ist. Hier wieder Kontaktpersonen von Gerlach und Gerlach ist auch selbst abgebildet. Die Person ist mir nicht bekannt, tauchte aber des öfteren auf der Festplatte auf.“

Götzl fragt nach dem Entstehungszeitpunkt der Bilder. Me.: „Sobald das mit Zeitstempeln belegt war, wurde das dokumentiert, aber das war nicht bei allen Bildern der Fall. Manchmal war der Ordner benannt, wie hier ‚2007‘, aber ob das tatsächlich das Aufnahmejahr war, kann nicht gesagt werden.“ Me. fährt fort mit der Beschreibung der Bilder: „Das sind wieder Bilder von Kontaktpersonen, die mir nicht bekannt sind. Und hier wieder Herr Sch. Das sind meiner Meinung nach die Bilder vom Pressefest, da waren noch mehrere auf der Festplatte. Ich habe die, wo Personen gut zu erkennen sind, in den Vermerk mit rein genommen.“ Götzl: „Wann könnte das zeitlich stattgefunden haben?“ Me.: „Ich habe das notiert, dass ich eine Internetrecherche durchgeführt habe. Das war in Sachsen, das Jahr müsste ich nachlesen, den Ort erinnere ich auch nicht mehr.“ Vorhalt: 07.08.2004 in Mücka, Sachsen, Pressefest der Deutschen Stimme, … aus dem nationalen Spektrum, Quelle: NPD Göttingen.

Me. fährt mit der Beschreibung fort: „Das sind auch nochmal Lichtbilder, ich konnte nicht ermitteln, um was für ein Fest es sich gehandelt hat. Da ist ein blauer Volvo mit drauf, man konnte Fragmente vom Kennzeichen erkennen, deswegen hab ich das in den Vermerk aufgenommen, weil es vielleicht auf weitere Kontaktpersonen schließen lässt. Das waren Bilder von einem Tennisteam oder -verein. Aber man konnte nicht zuordnen, welcher Club das ist. Hier, das ist eine Silvesterfeier, so war das benannt, da kommen noch mehr Bildern auf den Folgeseiten, auf denen auch wiederum Kontaktpersonen von Gerlach zu sehen sind. Mir war hier wieder Sch. bekannt, die anderen konnte ich nicht namentlich benennen.“ Götzl fragt nach der zeitlichen Einordnung. Me.: „Aus dem Kopf hätte ich es nicht gewusst, ich lese hier: Erstellungsdatum 2003.“ Vorhalt: Exif-Datei 31.12.2003. Me.: „Richtig.“ Me. fährt fort: „Das Bild war ziemlich unscharf, ich habe es rein genommen, weil ich nicht wusste, ob es sich um eine Kontaktperson handelt oder den Beschuldigten Gerlach selbst.“ [Es handelt sich vermutlich um Gerlach selbst.]

Wohlleben-Verteidigerin RAin Schneiders: „Zu den letzten Bildern mit dem Volvo: Im Vermerk heißt es ‚kein plausibles Ergebnis für die Bezeichnung WEF‘. Die Dateien sind jedoch unter ‚WFF‘ abgespeichert. War das ein Übertragungsfehler oder haben Sie falsch gesucht?“ Me.: „Das kann ich jetzt nicht mehr sagen.“ Schneiders: „Haben Sie ‚WFF‘ selbst gesucht?“ Me.: „Ich kann nicht sagen, ob ich ‚WFF‘ recherchiert habe oder ‚WEF‘.“ Schneiders: „Da kommt nämlich das Festival ‚With Full Force‘ raus.“ Me.: „Das hätte ich dokumentiert, wenn ich ein Festival gefunden hätte.“

RAin V. d. Behrens: „Haben Sie auch Musik festgestellt?“ Me.: „Ja, da war sehr viel Musik drauf, das wurde alles durchgeschaut von mir. Da war überwiegend Musik von Bands drauf. [phon.] Die Namen erinnere ich nicht mehr, habe ich aber aufgeschrieben. Aber die Gesinnung von Herrn Gerlach stand fest zu dem Zeitpunkt und deswegen wurde das von mir nur kurz zusammengefasst.“ V. d. Behrens nennt die Bands „„, „Stahlgewitter“, „Sturmtrupp“, „„, „“ und fragt dann: „Sind das die, die Sie gefunden haben?“ Me.: „Ja.“ V. d. Behrens: „Ist das nur eine Auswahl oder war das abschließend, die rechten Bands?“ Me.: „Das kann ich nicht erinnern, ob das beispielhaft war oder abschließend.“ V. d. Behrens „Waren das einzelne Lieder oder Alben?“ Me.: „Ich habe auch Cover gesehen, aber ob das einzelne Lieder oder Alben waren, kann ich nicht mehr erinnern.“ V. d. Behrens „Die Dateinamen der Bilder, haben die Namen enthalten?“ Me.: „Ja, da waren auch Namen enthalten, die habe ich im Vermerk auch benannt, meist Vornamen oder Spitznamen. Ich konnte daran jedoch keine identifizieren.“ V. d. Behrens: „Sind Ihnen ‚Marc‘ ‚Manni‘ oder ‚Bassi‘ aufgefallen?“ Me.: „‚Manni‘ erinnere ich und ich meine, ein Ordner sei auch mit ‚Bassi‘ benannt gewesen. ‚Dicki‘ [phon.] habe ich noch im Kopf und ‚Micha‘.“

V. d. Behrens „Haben Sie die Namen mit dem Telefonbuch auf dem Mobiltelefon abgeglichen?“ Me.: „Das habe ich nicht gemacht, ich habe nur die Festplatte ausgewertet und der Vermerk wurde an einen weiteren Beamten übergeben, der das mit den anderen Vorgaben abgeglichen hat.“ V. d. Behrens „Haben Sie einen Lebenslauf von Manuel Be. gefunden?“ Me.: „Ich weiß ein Schriftstück, wo der Name Manuel Be. auftauchte, ob das ein Lebenslauf war, da erinnere ich mich nicht mehr.“ V. d. Behrens hält aus dem Vermerk vor, dass eine Textdatei einen Lebenslauf von Manuel Be. enthalte. Me.: „Dann war es ein Lebenslauf, genau.“

RA Hachmeister: „Sie haben in Ihrer Antwort gerade eine Bewertung einfließen lassen. Können Sie erinnern, wie umfangreich die Musiksammlung auf der Festplatte war?“ Me.: „Das kann ich nicht mehr.“ Hachmeister: „Aus Verteidigerwissen: 10 bis 12 Gigabyte [phon.] an Daten, kommt Ihnen da eine Erinnerung?“ Me.: „Nein.“ Hachmeister: „Sie haben gesagt, der überwiegende Teil der Musik sei rechtskonnotiert gewesen, habe ich Sie da richtig verstanden?“ Me.: „Dann habe ich mich falsch ausgedrückt, ich habe solche Musik gefunden, kann aber nicht sagen, in welchem Verhältnis zur anderen Musik.“ Hachmeister: „Dann bedanke ich mich für die Korrektur. Haben Sie auch Musik aus anderen Musikbereichen feststellen können?“ Me.: „Habe ich keine Erinnerung mehr.“ Hachmeister: „Wissen Sie denn, wer die Musik auf dem Rechner abgelegt hat?“ Me.: „Nein.“

RA Stahl: „Sie haben vorhin gesagt: ‚Die Gesinnung von Herrn Gerlach stand zu diesem Zeitpunkt fest.‘ Von welchem Zeitpunkt sprechen Sie und von welcher Gesinnung reden wir?“ Me.: „Januar 2012, da lagen ja schon einige Ermittlungen vor. Da wurden schon einige Vermerke gefertigt.“ Stahl: „Herr Gerlach hat hier in der Hauptverhandlung eine Erklärung verlesen am 06.06.2013.“ Stahl sagt, Gerlach habe darin angegeben, dass er seinen „Ausstieg aus der rechten Szene“ auf das Jahr 2004 datiere: „Deswegen meine Frage nach dem Zeitpunkt.“ Me.: „Das Pressefest war ja 2004. Wann die Musik auf den Rechner geladen wurde, dazu kann ich keine Aussage treffen.“ Stahl: „Wie alt war die Festplatte, die Sie 2012 ausgewertet haben?“ Me.: „Ich habe ja Lichtbilder gefunden, 2007 war noch dabei, aber ich kann nicht mehr sagen, wie weit das ins Jahr 2011 hinein ging.“ Stahl: „Mir ging es um das physische Alter der Festplatte.“ Me.: „Das kann ich nicht sagen.“ Um 10:53 Uhr wird die Zeugin entlassen.

RA Stahl gibt eine Erklärung ab: „Ich habe es schon erwähnt, der Angeklagte Gerlach hat hier Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen gemacht und eine Erklärung verlesen. Er ist es uns schuldig geblieben, diese Angaben überprüfen zu können. Auf Ihre Frage hat er erklärt, er habe bis 2006 getrunken, Ecstasy genommen und dass sein Gedächtnis etwas gelitten hat. Die Erklärung ist sicher wohlvorbereitet abgegeben worden. Und wenn man die Angaben auf ihre Validität und Belastbarkeit prüft, muss man sagen, dass Bilder bis 2007 hinein den Konsum von BTM im härteren Bereich zeigen, auch das lässt Schlüsse auf die Glaubhaftigkeit der Angaben des Angeklagten Gerlach zu. Leider ist Herr Gerlach nicht bereit, diese Angaben, auf die ja die Bundesanwaltschaft ihre Idee von der Rolle der Frau Zschäpe stützt, überprüfen zu lassen. Das muss aufmerksam machen. Danke.“ Götzl sagt, die Sitzung werde unterbrochen bis 11:15 Uhr.

Um 11:25 Uhr geht es weiter mit der Zeugin Ellen Ga. Götzl sagt, es gehe um Asservate mit Bezug zum Namen Bu. und darum, inwiefern Ga. mit den Auswertungen befasst gewesen sei und mit welchem Ergebnis; er wolle beginnen mit dem Asservat 2.9.5. Ga.: „Ich möchte eine Vorbemerkung vorschieben. Es wird öfters der Terminus ‚Trio‘ verwendet, das gehörte damals zum Sprachgebrauch bei uns in der BAO.“ Ga. sagt, sie fange mit dem Asservat 2.9.5 und dem Vermerk vom 30.11.2011 beginnen: „Ich bekam das Asservat zur Auswertung in Fotografie, denn es lag bei der Kriminaltechnik. Ich habe es zusammen mit 2.9.181 ausgewertet, denn die beiden Asservate sind weitgehend übereinstimmend. 2.9.5 trägt aber mehr Eintragungen. Es handelt sich um Teile einer Geburtsurkunde, aufgefunden im Brandschutt . 28 mal 20 cm, wird mal DIN A 4 gewesen sein, die linke und untere Seite sind abgerissen oder verkohlt.“ Es handele sich um eine Geburtsurkunde der DDR aus 1978, in die Geburt von Max-Florian Bu. beurkundet werde. Ga. nennt Geburtsdatum und -ort von Bu. Dann nennt sie die auf der Urkunde aufgeführten Namen der Eltern von Max-Florian Bu. Bei der Mutter wird ein Geburtsname genannt [1], außerdem wird nach dem Wort „genannt“ ein weiterer Name genannt, der eine leichte Abwandlung des Geburtsnamens ist [2]. Ga. weiter: „Die untere Ecke fehlt, deswegen auch das Dienstsiegel. Aber eine Unterschrift habe ich noch gelesen, ähnlich wie ‚Tasche‘ [phon.]. Auf der Rückseite handschriftlich in blauer Farbe: Anschriften mit Zusatz.“

Ga. nennt eine Anschrift, die mit dem Zusatz „früher“ versehen sei, eine weitere mit dem Zusatz „jetzt“ und eine Anschrift mit dem Zusatz „ganz früher“. Ga.: „Nach unseren Ermittlungen Anschriften des existenten Max Florian Bu. Also ‚jetzt‘ deutet darauf hin, dass die Anschrift damals gültig war. Außerdem eine Ausweisnummer. Zum Zeitpunkt des Vermerkes lagen keine Erkenntnisse vor, im weiteren Verlauf schon: Ein Ausweis, der tatsächlich dem Max-Florian Bu. zuzuordnen ist. Weitere handschriftliche Angaben beziehen sich auf die Eltern, deren Namen sind aufgeführt, allerdings wird der Geburtsname der Mutter verkehrt herum genannt.“ [= hinter „Geburtsname“ steht [2], hinter „genannt“ [1]) Ga. weiter: „Also wohl nicht von Bu. selbst erstellt.“ Ga. sagt, es gebe dann die Nennung eines Namens und den Zusatz „plus 5″, was eine Eselsbrücke sein könne, weil die Schwester fünf Jahre älter sei. Ga. nennt dann handschriftliche Notizen zur Ausbildung von Bu., die auch zuträfen. Der Eintrag zu einer Berufsschule in ‚Chemnitz-Thumitz‘ [phon.] sei aber insofern nicht zutreffend, dass es einen solchen Ort nicht gebe; es gebe jedoch eine 120 km entfernte Steinmetzschule in Demnitz-Thumitz.“ [phon.]

Ga. sagt, auf dem anderen Asservat, 2.9.181, stehe noch eine Mobilfunknummer, die tatsächlich seit 2000 dem Max-Florian Bu. gehöre. Außerdem würden dort Angaben zu dessen Lebensgefährtin und Namen und Geburtsdaten der Kinder stehen. Es finde sich außerdem eine weitere Anschrift, das sei eine Meldeanschrift des existenten Max-Florian Bu. in 2003 gewesen. Ga. weiter: „Dann ein Eintrag ‚PIN‘ mit zwei vierstelligen Nummern. Es sind existente PINs zu einem Konto bei der Commerzbank. Im Ganzen sieht es so aus, als würde auf der Rückseite ein detaillierter Lebenslauf entstanden sein von jemandem, der versucht, sich die Daten einzuprägen. Die Handschrift stammt mit leicht überwiegender Wahrscheinlichkeit von Uwe Mundlos. Physikalische Untersuchungen zeigten, dass Asservat 2.9.181 eine Kopie ist der Originalurkunde und 2.9.5 wiederum eine Kopie von 2.9.181.“ Götzl nennt das Stichwort Führerschein. G.a. „Die Führerscheindaten sind noch eingetragen, zu dem Zeitpunkt konnten wir jedoch keinen Führerschein feststellen von Herrn Bu.“

Dann wird das Asservat 2.9.5 in Augenschein genommen. Ga.: „Ja, das ist das Asservat, von dem ich damals die Auswertung gemacht habe. Hier wäre der Bereich, wo normalerweise das Dienstsiegel ist, und wo die Urkunde ausgestellt wurde. Es gibt nur einen Eintrag im Familienbuch und jeder Standesbeamte kann dann Geburtsurkunden ausstellen, die unterscheiden sich dann nur durch das Dienstsiegel.“ Es wird die Rückseite des Asservates gezeigt. Ga.: „Vermutlich durch das Löschwasser ist die Schrift übertragen worden.“ Man sehe die Namen der Kinder und der Lebensgefährtin und den Bereich, wo die Adresse stehe. Keine eigenen Eintragungen, sondern Übertragungen vermutlich aufgrund des Löschwassers.“ Dann wird auch das Asservat 2.9.181 in Augenschein genommen. Götzl: „Gibt es dazu Ergänzungen?“ Ga.: „Nein.“

Götzl: „Dann würden wir zu dem weiteren Themenbereich kommen.“ Ga.: „Ja, der zweite Vermerk von 2012, die Zusammenstellung der bis dahin bekannten Asservate, die darauf hindeuten, dass die Personalie Max-Florian Bu. als Aliaspersonalie verwendet wurde. Ich habe mir alle Asservate zusammengesucht, nur den kleinsten Teil davon habe ich selbst ausgewertet. Ich stelle die Asservate nach Themenbereichen vor: Zum einen das Ursprungsasservat ist der Reisepass 1.7.2.0, dieser Reisepass wurde am 07.09.1998 ausgestellt auf den Namen Max-Florian Bu., fünf Jahre gültig, also bis 2003. Und er zeigt das Bild des Uwe Mundlos. Ein Gutachten hat festgestellt, dass das Lichtbild den Uwe Mundlos zeigt und nicht den Max-Florian Bu. Bu. hat in seiner Einvernehmung mitgeteilt, dass er 1998 seinen Personalausweis dem Uwe Mundlos gegeben habe, damit dieser sich einen Reisepass ausstellen lassen könne. Die auf dem Pass befindliche Unterschrift konnte mit hoher Wahrscheinlichkeit Mundlos zugeordnet werden, anhand des Original-Passausstellungsantrags. Dort befindet sich die Originalunterschrift, anhand der man das Gutachten macht. Der Pass wurde unter Vorlage eines Personalausweis auf den Namen Max-Florian Bu. beantragt, ein echter Ausweis, er hat später damit einen Personalausweis neu beantragt. Weiter wurde eine Geburtsurkunde mit der Nummer 179 aus 1978 vorgelegt, wie wir sie eben hatten. In seinen Vernehmungen hat Bu. dazu ausgesagt, dass er sich nicht erinnern könne, aber er könne nicht ausschließen, die Geburtsurkunde übergeben zu haben. Weiter ist auf dem Passantrag zu erkennen, dass ein anderer Abholer kam. Der oder die haben ‚im Auftrag‘ unterschrieben, wir konnten nicht ermitteln, wer den Reisepass abgeholt hat. In den Archiven ist keine Vollmacht gewesen und ein Schriftgutachten hat leider zu keinem Ergebnis geführt, weil die Schrift nur wenige Merkmale aufweist.

Der Reisepass diente als Legendierung für weiteren Objekte. Im Wohnwagen wurde noch gefunden: die Servicecard der Commerzbank auf den Namen Max Bu., Gültigkeit bis Dezember 2012. Das Konto wurde nach unseren Ermittlungen 2000 mit eben diesem Reisepass eröffnet. Und die auf dem Lebenslauf befindlichen Aufschriften ‚PIN‘ mit den zwei Nummern gehören ebenfalls zu dieser Servicecard. Zu diesem Konto wurden sowohl in der Frühlingsstraße Unterlagen gefunden, Schreiben der Bank, alle an Max-Florian Bu. mit Anschriften, die er tatsächlich genutzt hat. Bei Max-Florian Bu. wurden zu diesem Konto Kontoauszüge von 2006 und 2011 gefunden. In seiner Vernehmung gab er an, dass er Kenntnis hatte von diesem Konto, und dass er 2009 von seinem Privatkonto aus einen Saldo ausgeglichen habe. Weiter wurden im Wohnmobil Bahncards gefunden: 1.7.7.0, 2010-2011, trägt ein Lichtbild, welches gemäß Gutachten Uwe Mundlos zeigt. 1.7.12.0, 2011-2012, ohne Lichtbild, auch auf Max-Florian Bu.

Die ‚Soko Parkplatz‘ führte die Ermittlungen durch und das hat ergeben, dass bei der DB seit 2005 Bahncards auf den Namen Max-Florian Bu. geführt wurden und das Lichtbild von 1.7.7.0 dort hinterlegt sei. In der Frühlingsstraße wurden Schreiben, Werbeschreiben und Rechnungen zu diesen Bahncards aufgefunden. Ein weiteres Asservat ist ein Einzahlungsbeleg aus dem Jahre 2004 über 50 Euro. Auftraggeber: Max Bu., Empfänger „DB Personenverkehr“. Damals war der Preis für eine Bahncard 50 Euro. Es ist also möglich, dass das die erste Bahncard war und bei der DB seit 2005 die Verlängerungen aufgeführt sind. Man konnte leider keine Reisen nachvollziehen, die mit den Bahncards durchgeführt wurden und als Anschriften wurden keine genannt, an denen Max-Florian Bu. selbst wohnhaft war, sondern Frühlingsstraße und , Anschriften an denen Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos wohnhaft waren.

Weiter wurde der Name Max-Florian Bu. für Wohnungsanmietungen benutzt: Mietvertrag für die Heisenbergstraße 6 zwischen der Vermieterin und einem Max Bu., ausgewiesen damals auch mit dem Reisepass.“ Zu dieser Wohnung habe sich in der Frühlingsstraße ein Überweisungsträger für die Miete dieser Wohnung gefunden, so Ga. weiter. Max-Florian Bu. sei dort nie wohnhaft gewesen, sondern die Wohnung sei von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe benutzt worden. Im Brandschutt der Frühlingsstraße seien außerdem die Asservate 2.12.421 und 2.12.422, Lohn- und Gehaltsabrechnungen des Max-Florian Bu. eines Arbeitgebers in Chemnitz von Dezember 1999 bis Februar 2000 und eines Arbeitgebers in Dresden, Februar 2000 bis April 2000 gefunden worden. Das korrespondiere mit der Anmietung in der Heisenbergstraße 6 ab 01.07.2000. Es sei möglich, dass diese Abrechnungen der Bonitätsdarstellung gedient haben. In der Frühlingsstraße seien außerdem ein Untermietvertrag Asservat 2.12.427 zwischen Max Bu. und Matthias Dienelt von 2003 gefunden worden. Es gehe daraus nicht hervor, um welche Wohnung es sich handelt, aber es sei bekannt, dass Dienelt die Wohnung Polenzstraße angemietet habe und untervermietet habe an Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe.

Ga. weiter: „Dann wurde der Name auch benutzt bei Urlauben. Es findet sich im Wohnmobil eine so genannte Ostseecard der Insel Fehmarn. Den Beleg bekommen Sie, wenn Sie da Urlaub machen, dass Sie die Kurtaxe bezahlt haben. Damit bekommen Sie Ermäßigungen, können umsonst an den Strand. Die Ostseecard ist ausgestellt auf Max Bu. ab 07.07.2011, die Anmeldung zu dieser Ostseecard fand sich in der Frühlingsstraße. Genau zu dem Zeitpunkt waren Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe auf dem Campingplatz Wulfener Hals auf Fehmarn. Weiter die Anmeldung für einen Stellplatz auf dem Campingplatz Wulfener Hals für den 07.07.2007, auch da ist ein Urlaub belegt in diesem Zeitraum. Weiter in der Frühlingsstraße: Eine Voranmeldung für einen geplanten Urlaub 2012, Mai bis Juni, auf dem Campingplatz Regenbogen in Göhren auf Rügen, auch da wurde ‚Max Bu.‘ benutzt. Insgesamt ergeben die Ermittlungen zu den Urlauben, dass seit 2003 der Name Max Bu. bei Buchungen für Urlaube genutzt worden ist.

Dann eine Vielzahl von Asservaten in der Frühlingsstraße, die Belege für Kaufhandlungen für Elektronik, Computer, Telefon, Kabelanschluss, Energieversorger. [phon.] Zudem wurden zwei Tierabgabeverträge gefunden, geschlossen mit dem Tierheim in Zwickau, einmal aus dem Jahr 2000, ‚weibliche Katze schwarz-weiß‘, auf den Namen Max Bu. und eine zweite Katze 2004. ‚Europäisch-Kurzhaar‘, auch ein Vertrag, wo der Name Max Bu. benutzt worden ist. Insgesamt kann man feststellen, dass all diese Asservate belegen, dass die Personalie Max-Florian Bu., oder später Max Bu., seit 1998 durchgehend bis 2011 als Aliaspersonalie benutzt worden ist. Und alle Ermittlungen deuten darauf hin, dass diese Personalie genutzt worden ist durch Uwe Mundlos.“

Es werden dann Abbildungen der Asservate in Augenschein genommen, die Ga. sodann beschreibt: „Die erwähnte Ostseecard auf den Namen Bu., Max, 07.07.2011 bis 14.08.2011, Ostseeinsel Fehmarn. Die entsprechende Anmeldung ist in der Frühlingsstraße aufgefunden worden. Das ist die Bahncard 25 mit der damaligen Gültigkeit 01.07.2011 bis 30.06.2012. Bei diesem Foto handelt es sich um die von der DB Konzernsicherheit an die ‚Soko Parkplatz‘ übermittelte Datei. Dieses Foto ist da von den alten Bahncards her hinterlegt, das wurde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als Uwe Mundlos identifiziert. Hier die ältere Bahncard, wo sich noch das Foto befindet, 01.07.2010 bis 30.06.2011. Dies ist ein Foto aus dem Reisepass, wo die Personaldaten verzeichnet sind. Sie sehen das Foto, das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Uwe Mundlos zugeordnet wurde. Die Daten sind die des existenten Max-Florian Bu. Dies ist die Servicecard der Commerzbank für das 2000 eröffnete Konto auf den Namen Max Bu. Gültigkeit bis 12/2012. Auf der Rückseite unterschrieben, die Unterschrift stammt mit hoher Wahrscheinlichkeit von Uwe Mundlos.

Auf der Karte und Kartenhülle – das hatte ich gerade nicht erwähnt -, wurden Merkmale gefunden, wo Beate Zschäpe und Uwe Mundlos als Spurenverursacher in Betracht kommen. Ein Servicepass der ‚Radoase‘ für ein Fahrrad der Marke ‚Scott‘, das konnte auch in der Frühlingsstraße aufgefunden werden. Das Dokument ist echt, aber es belegt nur, dass das Fahrrad dort gekauft wurde. Weitere Beweise gab es dort nicht, in der ‚Radoase‘. Das ist der Überweisungsträger an die DB von 2004. Der Einzahlbeleg über den Betrag 50 Euro deutet darauf hin, dass es sich da auch um eine Bahncard handelt. Es ist möglich, dass erst ab 2005 durch die Verlängerungen die Bahncards elektronisch erfasst worden sind bei der Bahn. Dies ist eine Quittung über Mietzahlung Wohnung Heisenbergstraße, 272,63 Euro [phon.]. Die GGZ ist die Vermieterin. Auch der Mietvertrag wurde ja in der Frühlingsstraße aufgefunden. Die wurde nach Mietvertrag auch an einen Max Bu. vermietet.“

RA Stahl: „Sie hatten eben erwähnt zu der Bankkarte, dort seien Spuren, die Frau Zschäpe zuzuordnen seien, gefunden worden. Was sind das für Spuren? Oder haben Sie da nur zitiert?“ Ga.: „Da habe ich nur zitiert, ich mache diese Mitteilungen nicht.“ Stahl: „Sie haben keine Erkenntnisse, was das genau ist?“ Ga.: „‚Molekulargenetische Spuren‘ bedeutet vulgo DNA, also eine Kontaktspur.“ Stahl: „Danke, reicht.“ Um 12:07 Uhr wird die Zeugin entlassen.

Stahl gibt eine Erklärung ab: „Sehr erfreulich aus Sicht der Verteidigung ist, dass Frau KHKin Ga. von sich aus klargestellt hat, das Wort ‚Trio‘ sei da völlig in den Sprachgebrauch gekommen und gedankenlos genutzt worden. Das finde ich angemessen, dass das mal ein Zeuge anspricht und sagt. Trotzdem habe ich den Eindruck, dass die von der Zeugin übernommenen Ermittlungsergebnisse ein bisschen in das Gesamtbild geflossen sind, das das BKA damals hatte. was Campingaufenthalte zum Beispiel betrifft. [phon.]“ Der Verhandlungstag endet um 12:09 Uhr.

Das Blog „NSU-Nebenklage„: „Aufgrund des Beweisantrages der Nebenklage vom 28.10.2015 wurden zwei Polizeibeamte zu den Inhalten auf einem Handy und einem PC befragt, die 2011 bei der Durchsuchung bei Holger Gerlach gefunden worden waren. Auf dem Handy findet sich eine Einladung eines ‚Kameraden‘ zu einem „Hammerskin“-Konzert in Italien, eine rassistische SMS von Gerlach (‚Nur Scheiße ist braun, und Neger auch‘) und diverse nazistische Bilder und Musik, u.a. von ‚Stahlgewitter‘ und von ‚Gigi und die brauen Stadtmusikanten‘, von denen auch das Lied ‚Dönerkiller‘ zur Verherrlichung des NSU stammt. Als Kontakt gespeichert war u.a. die Nummer des Nazi-Multifunktionärs . Auf dem PC fanden sich u.a. Fotos vom ‚Pressefest‘ der NPD-Zeitung ‚Deutsche Stimme‘ 2004, außerdem diverse Musik von Neonazi-Bands.“
https://www.nsu-nebenklage.de/blog/2015/11/25/25-11-2015/

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