Protokoll 258. Verhandlungstag – 02. Februar 2016

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An diesem Verhandlungstag wird zunächst auf einen Ablehnungsantrag der Angeklagten Zschäpe gegen den vorsitzenden Richter eingegangen, der am vorangegangenen Wochenende beim Gericht per Fax eingegangen war. Dieser wird zurückgestellt. Danach werden Erkenntnisse einiger Ämter für Verfassungsschutz u.a. zu den Angeklagten Carsten Schultze und Holger Gerlach verlesen. Danach stellt Richter Götzl weitere Fragen an die Angeklagte Zschäpe.

Der Prozesstag beginnt um 09:49 Uhr. Zschäpe-Verteidiger RA Borchert ist heute anwesend. Nach der Präsenzfestellung sagt Götzl: „Es wird festgestellt, dass mit Fax vom 20.01.2016 ein Ablehnungsgesuch der Angeklagten Zschäpe gegen den Vorsitzenden Richter beim Gericht eingegangen ist, entschuldigung, am 30. Januar, ein Samstag, eingegangen ist.“ Götzl sagt, es ergehe die Verfügung, dass die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch der Angeklagten Zschäpe vom 30.01. vorläufig zurückgestellt werde. Zschäpe-Verteidiger RA Borchert: „Ich möchte das Ablehnungsgesuch mit einer Stellungnahme ergänzen: Vertrauen ist die Basis zwischen Mandantin und Verteidiger.“ Borchert fährt fort, wenn das Vertrauen fehle, sei eine Verteidigung mit Blick auf den Kern des Mandatsverhältnis, wie sich eine Mandantin zur Anklage verhalte, nicht mehr möglich. Borchert: „Vertrauen bedeutet, eigene Bedenken zugunsten der juristischen Erfahrung des Verteidigers zurückzustellen.“ Borchert sagt, dass fehlendes Vertrauen nur dadurch aufgehoben werden könne, indem der Vertrag aufgekündigt werde. So leicht dies bei der Wahlverteidigung sei, so schwer sei dies bei der Pflichtverteidigung, obwohl bei beiden das Vertrauen Grundlage sein müsse. Bei der Pflichtverteidigung entscheide der Richter als Organ der Justiz, obwohl er an keinem Gespräch zwischen Verteidiger und Angeklagter teilgenommen habe und obwohl er nicht wissen könne, wie es im Herz oder Kopf einer Angeklagte aussähe.

Borchert: „Diese Gedanken zugrunde gelegt, kann sich die Mandantin des Eindrucks nicht erwehren, dass Sie mit der Verfügung vom Januar 2016 eine akrobatische Übung vorgenommen haben. Es soll ein Vertrauen begründet werden, Sie unterstellen ein bestehendes Vertrauen, sie ignorieren schlicht die Fakten im Ablehnungsantrag oder erkennen diese Fakten nicht als Tatsachen an. Ein solches Verhalten kann nicht mehr als unvoreingenommen angesehen werden. Auch weil es auf den Standpunkt einer Angeklagten ankommt und nicht darauf, ob Sie unparteiisch sind.“ Borchert sagt, dass die Pflichtverteidiger objektiv nicht mehr sachgerecht verteidigen könnten. Was den Kern der Verteidigung, die Erklärung zur Anklage und zur Person anginge, müssten sie jedoch untätig bleiben. Jedem Beobachter dränge sich der Eindruck auf, dass Götzl die Entscheidung getroffen habe, um den weiteren Verlauf zu sichern.

Wohlleben-Verteidiger RA Klemke sagt: „Der Herr Wohlleben schließt sich dem Ablehnungsgesuch an.“ Götzl: „Sollen dann zum Ablehnungsgesuch des Herrn Wohlleben Erklärungen erfolgen?“ Dies ist nicht der Fall. Götzl: „Dann wird die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch des Angeklagten Wohlleben von heute, 02.02., vorläufig zurückgestellt. Für heute sind vorgesehen Verlesungen, und zwar geht es um Verlesungen von Erkenntnismitteilungen, die Verfahrensbeteiligten hatten bereits Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen.“ Es werden nun Erkenntnismitteilungen verschiedener Ämter für Verfassungsschutz zu einigen Angeklagten verlesen.

Richter Lang verliest als erstes eine Erkenntnismitteilung des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz vom 15.11.2011, Auswertung „Vorgangsakte Drilling“ zur Fahndung nach Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos ,Beate Zschäpe. Es gehe um Erkenntnisse des TLfV über Holger Gerlach. Ausweislich der bislang durchgeführten Aktensichtung verfüge das TLfV zur Person Gerlach, Holger über folgende Erkenntnisse. Zusammenfassung von Ermittlungserkenntnissen in denen aktive Mitglieder der Kameradschaft Jena verzeichnet sind, vom Verfasser Thüringer LKA werde Gerlach, Holger unter der Überschrift ‚aktive Mitglieder‘ an sechster Stelle aufgeführt. Laut einem Hinweis vom 09.09.1998 an das TLfV pflege Wohlleben, Ralf eine enge Freundschaft mit Gerlach, der nach Hannover verzogen sei. Laut einem Hinweis vom 26.05.1999 an das TLfV habe der zu dem Zeitpunkt in Hannover wohnende Gerlach am 15.05.1999 in der Wohnung des Wohlleben eine Party gefeiert. Dabei sei es zu einem vertraulichen Gespräch zwischen Wohlleben und Gerlach über die drei Flüchtigen gekommen. Wohlleben habe Gerlach gebeten, Kontakt mit Thorsten Heise aufzunehmen, um an dessen Auslandskontakte zu kommen. Gerlach habe zugesichert, ein Gespräch mit Heise zu führen.

Richter Lange verliest nun einen Observationsbericht vom 17.08.1999 des LfV Niedersachsen. Es ist ein Bericht über eine Observation von Gerlach und Wohlleben in Hannover zwischen dem 11. und dem 13.08.1999. Ziel sei gewesen festzustellen, ob Gerlach oder Wohlleben Kontakt zu Heise aufnehmen und die Suche nach einem Quartier für Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe mitorganisieren. Ergebnis sei gewesen, beide hätten sich in Hannover bewegt, hätten Kontakte zu verschiedenen Personen gehabt, hätten Spielhallen angelaufen, Gerlach habe telefoniert über mehrere Telefonzellen und ein Handy. Es folgt ein Bericht vom 01.02.2000 an das TLfV über eine -Schulungs-Veranstaltung am 29.01.2000 in der Jugendherberge Eisenberg Thüringen. Am Rande habe Wohlleben erwähnt, dass allein Carsten Schultze Telefonkontakt zu den dreien halte, aber nur noch im Notfall, weil Schultze durch unbedachte Äußerungen Dritten gegenüber insbesondere ihn, Gerlach und Heise gefährde, weil die drei weggebracht werden sollten. Vom 10.04.2001 notierte das TlfV, Wohlleben habe in einem Gespräch angemerkt, dass der Kontakt zu den Eltern Böhnhardt momentan gestört sei, weil Holger Gerlach ihnen gegenüber geäußert habe, dass sich die drei eher erschießen als stellen würden. Richter Lange verliest, es werde geprüft, ob die Sichtung weiterer Akten zusätzliche Erkenntnisse zu Tage fördere. Wohlleben-Verteidigerin RAin Schneiders sagt, sie behalte sich eine Erklärung vor.

Götzl: „Dann Erkenntnisse 29.11.2015 aus dem TLfV.“ Richter Lang verliest die Erkenntnisse. Es geht um Erkenntnisse des TLfV zur Person Holger Gerlach. Folgende Kontakte zu Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe seien bekannt. Am 10.02.1996 seien u. a. Brehme, Gerlach und Mundlos in fünf Fahrzeugen der rechten Szene im Konvoi Rudolstadt und Schwarza Nord abgefahren und hätten dabei Marschmusik abgespielt, sie hätten Losungen gerufen und aus allen Fahrzeugen Reichskriegsflaggen, Thüringen Fahnen, Fahnen des Kaiserreichs rausgehalten. Am Volkstrauertag 1996 seien Gerlach, Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe festgenommen worden, um Straftaten zu verhindern. Im PKW von Böhnhardt seien Sturmhauben, ein Schlagstock, eine Gaspistole, eine Reizgaspatrone, Messer, ein Schulterholster für Pistolen, Luftdruckpistolen, Magazine, Schreckschusspistole u. a. gefunden worden. Am 28.01.1997 habe es eine Durchsuchung der SOKO REX u. a. bei Gerlach, Jena und Berufsbildungswerk Seligenstädt, bei Kapke, Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe wegen Drohung mit Gewalttaten gegeben. Bei Kapke sei eine Pistole mit Magazin, bei Gerlach Gauwinkel und ein Buch ‚Meine Ehre heißt Treue‘ sichergestellt worden. Am 06.04.1997 hätten u. a. Kapke, Wohlleben, Brehme, Gerlach, Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe an einem Treffen der rechten Szene im Stadtpark Oberaue Jena teilgenommen. RAin Schneiders behält sich eine Erklärung vor. NKRA Hoffmann behält sich ebenfalls eine Erklärung vor.

Götzl: „Dann als Nächstes: Verlesung Mitteilung des TLfV vom 28.11.2011.“ Richter Lang verliest erneut: „Erkenntnisse des TLfV zu angefragten Personen. Eminger, André: Keine Erkenntnisse, die Person ist jedoch im nachrichtendienstlichen Informationssystem der VS-Behörden gespeichert. Bu., Max Florian: Keine Erkenntnisse, die Person ist jedoch im GDS gespeichert. Dienelt, Matthias Rolf: Keine Erkenntnisse, die Person ist jedoch im GDS gespeichert. Fr., Michael: Keine Erkenntnisse, Person ist jedoch im GDS gespeichert, Anfrage bitte an LfV Hessen.

Götzl sagt, man komme jetzt zur Verlesungen der Erkenntnismitteilung des LfV Sachsen vom 05.08. bzw. Behördenzeugnis vom 05.08.2015. Richterin Odersky verliest die Erkenntnisse des LfV Sachsen. Nachricht vom 05.08.2015: „Das LfV bekundet nach vorliegender Aktenlage folgende eigene Erkenntnisse zu André Eminger, (Ehefrau) und (Zwillingsbruder): 1. Susann Eminger war dem LfV Sachsen bis zu dem Ermittlungsverfahren nicht aus rechtsextremen Zusammenhängen bekannt. André und Maik Eminger waren 2000/2001 Mitglieder der rechtsextremen Kameradschaft . Die WBE hatte 19 Mitglieder und löste sich Mitte 2001 auf.“ Richterin Odersky verliest, im September 2001 habe es eine operative Maßnahme gegen André Eminger wegen Struktur der WBE gegeben. 2006 habe es eine Observation in Zwickau mit Zielperson André Eminger gegeben. Diese habe keine Erkenntnisse zu einer rechtsextremen Betätigung ergeben. Maik Eminger sei dem LfV seit Ende 1998 als Rechtsextremist bekannt gewesen, es habe 30 Teilnahmen an rechtsextremen Veranstaltungen in Sachsen und außerhalb verzeichnet. Bis Ende 2001 sei Meldeadresse in Johanngeorgenstadt gewesen. Ab 2000 sei ein Zweitwohnsitz Zwickau gemeldet worden. 2002, 2006 habe es Erkenntnisse zu zwei Adressen in Niedersachsen gegeben. Seit 2007 sei er in Brandenburg wohnhaft. Zu Mitgliedschaften verzeichnet das LfV Sachsen, Maik Eminger sei mit seinem Zwillingsbruder in der WBE 2000/2001 gewesen. 2006 soll Maik Eminger Mitglied der Kameradschaft NS Chemnitz gewesen sein. Zur Teilnahme an rechtsextremen Veranstaltungen: Marsch der WBE am 29.07.2000, 25.08.2001 Skinheadtreffen in Limbach bei „“, u.a. von Jan Werner organisiert. 2006/2007 habe er an Veranstaltungen der NS Chemnitz (NSC) teilgenommen. Unterschrift unter den Erkenntnissen: Gordian Meyer Plath. NKRAin v. d. Behrens sagt, sie würde sich gern eine Erklärung vorbehalten.

Götzl sagt, es komme nun zur Verlesung die Erkenntniszusammenstellung des TLfV vom 21.11.2011. Richterin Odersky verliest die Erkenntnisse des TLfV über Carsten Schultze. Die Rolle der Person Carsten Schultze bei der Flucht des Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe sei wie folgt zu bewerten: „Für 1999/2000 liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass Wohlleben den Carsten Schultze als zeitweise Kontaktperson, Kontaktmittler eng in den Vorgang eingebunden hat. Das wird deutlich an Hinweisen, der Carsten Schultze habe zeitweise als Einziger den Kontakt gehalten, durch das Eindringen in die Wohnung Zschäpe sowie durch konspiratives Verhalten.“ Ausgangspunkte für diese Bewertung seien die nachfolgenden Punkte. Laut einem Hinweis vom 15.01.1999 habe Carsten Schultze Silvester bei André Kapke gefeiert. Kapke halte sich häufig bei Wohlleben und Carsten Schultze auf. Laut einer Meldung vom 08.02.1999 habe Ralf Wohlleben geäußert, er habe mit Carsten Schultze RA Eisenecker aufgesucht und die Vertretung Beate Zschäpes besprochen. Am 22.03.1999 habe ein -Kongress stattgefunden. Am 13.03.1999 in Mitterskirchen (Bayern): Der Jenaer Kamerad Carsten Schultze habe den Hinweisgeber aufgefordert, sein Handy auszuschalten. Er habe dann mitgeteilt, dass nicht mehr Ralf Wohlleben, sondern er den telefonischen Kontakt zu den drei halte. Mit Wohlleben sei folgende Verbindungsaufnahme abgesprochen worden: Über sein Handy erhalte er von Wohlleben eine Nachricht und ginge dann anschließend zum Telefonieren.

Am 08.05.1999 sei es zu einem Gespräch Wohlleben und Carsten Schultze gekommen. Dabei habe Wohlleben erklärt, keinen Kontakt mehr zu den dreien zu haben, er habe Kameraden in Sachsen aufgefordert, das zu überprüfen. Carsten Schultze habe erwähnt, dass er Anfang März 1999 in die Wohnung der Beate Zschäpe eingestiegen sei und Sven Kl. dabei Schmiere gestanden habe. Carsten Schultze habe noch Sachen holen wollen, sie seien aber gestört worden. Bei der Party des Holger Gerlach am 15.05.1999 in der Wohnung von Ralf Wohlleben habe dieser vertrauliches Gespräch mit Holger Gerlach und Carsten Schultze geführt. Ralf Wohlleben habe mitgeteilt, dass der Kontakt zu den dreien hergestellt sei und sich Thorsten Heise bereit erklärt habe, Unterstützung für einen Auslandsaufenthalt zu leisten. Spendengelder seien nach Sachsen überwiesen worden. Carsten Schultze mache die Sache korrekt. Laut einer Meldung vom 21.01.1999 soll Carsten Schultze bei Rückfahrt aus Neuburg Donau gefragt haben, was der Hinweisgeber zu Kontakt zu Manfred Roeder sage könne. Der Hinweisgeber habe gesagt, dass er nicht die Zuverlässigkeit einschätzen könne. Carsten Schultze habe gesagt, man benötige unbedingt einen neuen Aufenthaltsort, die Angelegenheit mit Heise ziehe sich hin, nach Meinung des Hinweisgebers sei der Kontakt zu den dreien damals allein von Carsten Schultze gehalten worden. Bei einer Schulungsveranstaltung habe Ralf Wohlleben erwähnt, dass allein Carsten Schultze Kontakt zu den dreien halte, dies jedoch nur im Notfall. Die drei sollten in nächster Zeit weggebracht werden.

Bei einem Rennicke Konzert am 26.04.2000 in Neustadt Bayern habe Carsten Schultze den Hinweisgeber aufgefordert, das Handy auszuschalten und ihn dann gefragt, ob er bereit sei, ein Handy zu einer Familie der Untergetauchten zu bringen, weil Kontakt gewünscht sei. Der Hinweisgeber habe sich grundsätzlich bereit erklärt, sagte aber, dass ihm ein kurzfristiges Überbringen wegen des Arbeitsorts auswärts nicht möglich sei. Die Quelle solle das Handy an einen Elternteil übergeben und nach Gesprächsbeendigung sofort übernehmen. Die Mutter des Uwe Mundlos hatte am 19.05.2000 ihren 50. Geburtstag. Carsten Schultze habe kürzlich überraschend geäußert, sich in der Szene zurückzuziehen und zu seiner Schwester umzuziehen, weg aus Jena. Richterin Odersky verliest den abschließenden Bearbeitervermerk: Zu großen Teilen seien diese Erkenntnisse aus Mitteilungen des V-Manns 2045, . Rain Schneiders sagt, sie würde sich eine Erklärung vorbehalten.

Götzl sagt, es würden nun die Erkenntnisse des BfV vom 08.12.2011 verlesen. Richter Kramer verliest: „Lageakte NSU, Erkenntniszusammenstellung zu Carsten Schultze. Schultze, Carsten, geboren 06.02.1980 in Neu Delhi. 2009 gelöscht. Aktenführung beginnt vermutlich 1999.“ Schultze habe in Beziehung zu Brehme, Böhnhardt, Eisenecker, Gerlach, Kapke, Le., Mundlos, Rachhausen, Wohlleben und Zschäpe gestanden. Quellen seien VM 2045 [Tino Brandt] sowie eine Quelle des MAD gewesen. Schultze sei NPD und JN-Mitglied gewesen, außerdem sei er Mitglied gewesen. Schultze sei Teilnehmer an der JN-Demonstration „Freiheit für “ 1998 in Berlin gewesen. Einem Hinweis des LfV Thüringen vom 15.01.1999 zufolge habe Schultze Silvester in der Wohnung des André Kapke gefeiert. Zur NPD-Landesverbands Vorstandssitzung 30.01.1999 in Arnstadt sei von Kapke der Jenaer Kamerad Carsten Schultze entsandt worden. Am 30.01.1999 habe Brandt mit 30 THS-Angehörigen Geburtstag in der Gaststätte Leunatal in Jena gefeiert. Carsten Schultze habe die Saalanmietung übernommen. Hinweis vom TLfV 1999: Ralf Wohlleben habe geäußert, er habe gemeinsam mit Carsten Schultze RA Eisenecker aufgesucht und rechtliche Vertretung von Beate Zschäpe besprochen.

THS-Angehörige hätten am NPD-Infostände in Jena und Sonneberg Unterschriften gegen doppelte Staatsangehörigkeit gesammelt. Diese sollen von den THS-Angehörigen Carsten Schultze in Jena und Mike St. in Sonneberg betrieben worden sein. Erkenntnismitteilung Mecklenburg-Vorpommern vom 23.11.2011, auf Bitten TLfV Observationsmaßnahme in Westmecklenburg: Carsten Schultze und Ralf Wohlleben hätten Eisenecker aufgesucht. Die Personen hätten besprochen, dass RA Eisenecker Beate Zschäpe anwaltlich vertreten solle. Keine weiteren Maßnahmen durch das LfV Mecklenburg-Vorpommern. Einem Hinweis LfV Thüringen vom 21.03.1999: Der Jenaer Kamerad Schultze habe beim JN Kongress 13.03.1999 in Mitterskirchen Bayern den Hinweisgeber aufgefordert, sein Handy auszuschalten und mitgeteilt, dass nicht mehr Ralf Wohlleben sondern er den Kontakt zu den dreien halte, Ralf Wohlleben habe Carsten Schultze den Auftrag erteilt, da er sich ständig beschattet und verwanzt fühle. Über sein Handy erhalte er, Carsten Schultze, von Wohlleben ein Stichwort. Er schalte dann sein Handy aus und ginge anschließend zum Telefonieren. Schultze habe am Landesparteitag der NPD am 27.03.1999 in Mittelpöllnitz teilgenommen. Ralf Wohlleben, Carsten Schultze, Sven Kl. und weitere männliche Personen seien dabei gewesen. Carsten Schultze habe auf eine Kandidatur als Beisitzer verzichtet, weil er als zukünftiger Kreisverbands-Vorsitzender ausgelastet sei.

Das LfV Thüringen meldete am 10.05.1999, am 08.05.1999 habe es ein Gespräch in Jena zwischen Ralf Wohlleben und Carsten Schultze gegeben. Wohlleben habe erklärt, keinen Kontakt mehr zu den dreien zu haben. Wohlleben habe Kameraden in Sachsen beauftragt, die Situation zu überprüfen. Schultze habe beiläufig erwähnt, dass er Anfang März 1999 in die ehemalige Wohnung der Beate Zschäpe eingestiegen sei und ‚Torte‘ Sven Kl. dabei Schmiere gestanden habe. Das LfV Thüringen habe am 26.05.1999 gemeldet, dass Ralf Wohlleben während der Party Holger Gerlachs am 15.05.1999 in der Wohnung Wohllebens vertrauliches Gespräch u.a. mit Holger Gerlach und Carsten Schultze über die drei gesuchten geführt habe. Ralf Wohlleben habe mitgeteilt, dass der Kontakt zu den dreien wieder hergestellt sei und Thorsten Heise sich bereit erklärt habe, Unterstützung für einen Auslandsaufenthalt zu leisten. Schultze habe mit einer Banküberweisung Spendengelder für die drei nach Sachsen überwiesen. Wohlleben habe erklärt, dass Carsten Schultze im Gegensatz zu André Kapke die Sache korrekt mache. Am 13.07.1999 habe eine Quelle berichtet, dass Brehme Kontakte zu Burschenschaft unterhalten solle, welche ihre Treffen in Gaststätte in Jena-Lobeda abhält. Ob Ralf Wohlleben den Kreisverband Jena der NPD bzw. Carsten Schultze als dessen Stellvertreter führe, könne er nicht beurteilen. Quelle berichtet, dass Carsten Schultze bei Geburtstag Tino Brandts teilgenommen habe, die Einberufung des Carsten Schultze stehe bevor. Es habe ein Treffen auf einem ehemaligen Truppenübungsplatz in Jena gegeben. Am Lagerfeuer sei lediglich diskutiert und getrunken worden. Holger Gerlach sei aus Hannover angereist. Im September 1999 meldete eine Quelle des LfV Thüringen, Schultze habe die Absicht, sich an einer Unteroffizierschule der Bundeswehr als Zeitsoldat zu bewerben.

In einer weiteren Meldung an das BfV heißt es, bei Rückfahrt aus Neuburg Donau habe Schultze den Hinweisgeber gefragt, was dieser zu Manfred Roeder sagen könne. Der Hinweisgeber habe diesen aber nicht als vertrauenswürdig einschätzen können. Grund sei für Schultze gewesen, ob man Manfred Roeder wegen seiner Auslandskontakte für die drei gesuchten kontaktieren könnte. Die Angelegenheit mit Thorsten Heise ziehe sich hin. Carsten Schultze soll als Landesvorsitzender für den zu gründenden JN-Landesverband Thüringen vorgeschlagen werden. Carsten Schultze habe an Rechtsschulung des Brehme 2000 in Saalfeld teilgenommen. Er habe an NPD-Schulung 29.01.2000 im Mühltal teilgenommen. Hinweis des LfV Thüringen: Ralf Wohlleben habe bei Schulungsveranstaltung der NPD am 29.01.2000 erwähnt, dass alleine Carsten Schultze Telefonkontakt zu den dreien halte, dies jedoch nur im Notfall. NPD Demo Dezember 2000 Gera, 50 Kameraden aus Jena, Carsten Schultze sei dabei gewesen. Veranstaltung mit Eisenecker am 23.02.2000 in Jena, Schultze sei Teilnehmer gewesen.

NPD-Demo 12.03.2000 in Berlin, Carsten Schultze als JN-Bundesverband-Mitglied habe aus dem NPD-Landesverband den Auftrag bekommen, mindestens zwei Busse für die Demo anzumieten. Carsten Schultze aus Jena und Marcel Eb. wollen nach eigene Angaben Einberufungsbescheide zum Grundwehrdienst bekommen haben. Vor einem Konzert vom Frank Rennicke 26.04.2000 in Neustadt habe Carsten Schultze den Hinweisgeber um ein vertrauliches Gespräch gebeten und direkt gefragt, ob er bereit sei, ein Handy zu einem Familienmitglied der drei zu bringen. Carsten Schultze könne dies wegen der polizeilichen Überwachung selbst nicht tun. Eine Überprüfung ergab, dass die Mutter von Uwe Mundlos ihren 50. Geburtstag hatte. Hinweis des TLfV vom 06.10.2000: Carsten Schultze habe kürzlich geäußert, sich an keinen politischen Aktivitäten mehr beteiligen zu wollen und zu seiner Schwester umziehen zu wollen, weg aus Jena. Teilnahme Schultzes an einer NPD-Saalveranstaltung am 03.12.2000 in Kammsdorf. Am 08.12.2000 habe Carsten Schultze dem JN-Landesvorsitzende über einen beabsichtigten Austritt unterrichtet. Im Februar 2001 habe eine Quelle des TLfV berichtet, dass Carsten Schultze aus persönlichen Gründen, Angst vor weitere polizeilicher Verfolgung, seinen JN-Vorsitz abgegeben habe, dass er versuche, einen Freundeskreis aus der Technoszene aufzubauen, er werde aber noch auf Szeneveranstaltungen geduldet. Im Rahmen der V-Mann-Affäre um Brandt hätte u.a. Tauber geäußert, dass Carsten Schultze das Aussteigerprogramm abgelehnt habe.

Schultze werde als mögliche Kontaktperson zum Trio genannt. Er sei Aktivist des THS, führendes Mitglied der Sektion Jena, seit 1999 Mitglied NPD-Kreisverband Jena, ab Oktober 1999 Stützpunktleiter JN Jena, ab 2000 beginnender Rückzug aus Szene, 2001 offensichtlich Wegzug aus Jena. Wohlleben und Carsten Schultze sollen mit RA Eisenecker im Raum Westmecklenburg die mögliche rechtliche Vertretung Beate Zschäpe besprochen haben. Spätestens seit dem 13.03.1999 soll Carsten Schultze telefonischer Kontaktmann von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe sein, dies würde durch spätere Informationen untermauert. Anfang März 1999 soll Carsten Schultze in die ehemalige Wohnung der Beate Zschäpe eingestiegen sein, um Sachen zu holen, es kann daher ein direkter Kontakt von Carsten Schultze zu Beate Zschäpe zumindest vage vermutet werden. Ralf Wohlleben habe am 15.05.1999 zu Carsten Schultze bemerkt, dass er im Gegensatz zu André Kapke die Sache gut mache. Carsten Schultze soll am 21.01.1999, wohl 21.09.1999 gegenüber einer Quelle des TLfV bemerkt haben, unbedingt einen neuen Aufenthaltsort für das Trio zu benötigen, dies deutet stark auf ein Fortbestehen des Kontaktes. RAin Schneiders sagt, auch hier werde sie sich Erklärung vorbehalten. RA Pausch schließt sich dem an. Götzl sagt, man mache jetzt eine Pause bis 11:30 Uhr.

Um 11:38 Uhr geht es weiter. Götzl: „Frau Zschäpe, anknüpfend an die Stellungnahme würden sich noch ergänzende Fragen ergeben. Gilt das, dass Sie sich dazu äußern werden?“ RA Grasel: „Das werden wir im selben modus operandi tun wie beim letzten Mal.“ Götzl: „Dann stelle ich Ihnen Fragen, es geht um die schriftliche Stellungnahme vom 21.01.2016.“

Zu Seite 2 und Ihrem Alkoholkonsum. Was meinen Sie mit den Begriffen betrunken, was mit angetrunken?

Zu Seite 4: Da wüsste ich gern, wie waren die Situationen, als Uwe Böhnhardt Ihnen gegenüber handgreiflich geworden ist. Wann war das?


Dann zu Seite 8: Thema Inhaftierung Uwe Böhnhardt, welche näheren Informationen haben Sie zu der massiven körperlichen Gewalt und dem sexuellen Missbrauch, die Uwe Böhnhardt nach Ihren Ausführungen während seiner Inhaftierung erlebt hat.

Seite 17: Zum Abend des 03. November 2011. Was bedeutet „ziemlich viel Sekt“ konkret? Was meinen Sie mit „betrunken gefühlt“, wann haben Sie zu Trinken begonnen, wann aufgehört?

Zu Seite 17, zum Vormittag des 04. November 2011: Von wann bis wann haben Sie am 04.11.2011 getrunken? Zeigte der genossene Sekt Wirkungen auf Sie? Ggf. welche?

Zu Seite 18: An welchen Umständen machen Sie fest, dass Gerlach nicht spielte, weil er Spaß am Spiel hatte sondern weil er einfach spielen musste?


Zu Seite 21: Besuch Kapkes in der Limbacher Straße. Wie kam es zu diesem Besuch? Erfolgte der Besuch zu einem bestimmten Zweck? Wie waren die Umstände des Besuches?


Noch einmal zurück zu Seite 19 und 20: Wie haben Sie André Eminger kennengelernt? Welche Information hatte André Eminger zu Ihrer, Uwe Böhnhardts und Uwe Mundlos‘ Flucht sowie den Gründen für die Flucht? Welche Kenntnis hatte André Eminger von Ihren Lebensumständen und denen Uwe Böhnhardts und Uwe Mundlos‘? Hatte André Eminger Kenntnis von den Raubüberfällen und Tötungsdelikten? Haben Sie André Eminger von den Ereignissen am 04.11.2011 berichtet und ggf. was? Und an welchem Ort hat Sie André Eminger abgeholt?


Zu Seite 22: Zu Susann Eminger: Welche Kenntnis hatte Susann Eminger von Ihren Lebensumständen und denen von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos? Hatte Susann Eminger Kenntnis von den Raubüberfällen und Tötungsdelikten? Hatten Sie am 04.11.2011 Kontakt zu Susann Eminger?


Zu Seite 23: Stichwort Waffe Gerlach: Da wär die Frage, haben Sie aus den Erzählungen der beiden nähere Umstände hinsichtlich des Besorgens, der Lieferung und des Verwendungszwecks der Waffe erfahren? Was wissen Sie über die zeitliche Einordnung des Vorgangs?


Zu Seite 23 Stichwort Waffe Jan Werner: Wann haben Sie von Uwe Böhnhardt erfahren, dass eine weitere Pistole über Jan Werner geliefert worden sei? Haben Sie näheres von ihm über die Umstände der Lieferung der Pistole erfahren?


Zurück auf Seite 9: bei welcher Gelegenheit und wann hatte Ihnen Carsten Schultze die Vollmacht des Rechtsanwalts gegeben?

Götzl: „Es hätten sich dann noch weitere Fragen zu der Einlassung am 09.12.15 ergeben. Da geht's mir um Seite 34:“

Frau Zschäpe, mich würde interessieren, haben Ihnen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos mitgeteilt, welchen Zweck sie mit der Versendung der DVDs verfolgten?


Zu Seite 47 ergänzende Frage: Aufgrund welcher Umstände vermuteten Sie, dass auch die Morde Gegenstand des Films sein könnten?


Auch zu Seite 47: Was ist mit der Formulierung gemeint: „Sie verdrängten jedoch diesen Gedanken“, am Ende des ersten Absatzes?


Nochmal zu Seite 34: Wurde zwischen Ihnen, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos besprochen, wie es mit Ihnen, Frau Zschäpe, weitergehen sollte, falls Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos Suizid begehen würden oder erschossen werden sollten? In dem Zusammenhang auch die Frage: Haben Sie im Hinblick auf den Eintritt einer solchen Situation für Ihre Person Überlegungen angestellt und ggf. welche?

Zu Seite 40: Haben Sie, Frau Zschäpe, vor oder anlässlich der Brandlegung Überlegungen angestellt, wie Sie im Anschluss daran weiter vorgehen werden und ggf. welche?

Zu Seite 16: Stichwort Auswanderung: Wurde der Gedanke an eine Auswanderung ins Ausland zu irgendeinem Zeitpunkt aufgegeben und ggf. wann und aus welchen Gründen?

Zu S. 14: „Ende des Jahres 1998 lebten wir bereits seit fast einem Jahr in der ständigen Angst entdeckt zu werden. Außerdem war unser Geld aufgebraucht.“ Ende des Jahres 1998 sei Ihr Geld aufgebraucht gewesen. Über wie viel Geld hatten Sie verfügen können? Woher hatten Sie welche Beträge? Hatten Sie von André Kapke Geld bekommen, ggf. wie? Hatten Sie von Carsten Schultze Geld bekommen, ggf. wie?

Und schließlich hab ich noch die Frage: Von wem wurden welche Räume, und auf welche Art und Weise, in der Wohnung Frühlingsstraße genutzt?

Götzl: „Das letzte Mal war noch die Frage gewesen von Seiten RA Hösl und Pausch, ob die Fragen beantwortet werden?“ RA Grasel: „Die Fragen waren mir im Eifer des Gefechts tatsächlich durchgerutscht, die werde ich auf die selbe Art und Weise beantworten.“ Götzl: „Wir wären dann für heute am Ende. Der morgige Sitzungstag wird abgesetzt im Hinblick auf die Ablehnungsanträge.“ Der Prozesstag endet 11:57 Uhr.

Kommentar des Blog „NSU-Nebenklage“: „Der Verhandlungstag begann mit der Mitteilung, dass Zschäpe-Verteidiger Grasel über das Wochenende ein Befangenheitsgesuch gegen den Vorsitzenden Götzl angebracht hatte. Zuvor hatte Götzl den weiteren Antrag Zschäpes auf Entpflichtung der Alt-VerteidigerInnen Heer, Stahl und Sturm abgelehnt.
Da die Begründungen der diversen Entpflichtungsanträge im Laufe des Prozesses im Kern gleich bleiben, muss zum Ganzen nicht besonders viel gesagt werden: Die Ablehnung des Entpflichtungsantrags wird vor allem damit begründet, dass Heer, Stahl und Sturm weiter verteidigungsbereit und -fähig sind und dass der Abbruch der Kommunikation innerhalb der Verteidigung auf einer Kommunikationsverweigerung seitens der Angeklagten beruht. Das ist juristisch richtig und kann daher auch keine Befangenheit des Vorsitzenden begründen, auch dieses Befangenheitsgesuch ist also zum Scheitern verurteilt.“

http://www.nsu-nebenklage.de/blog/2016/02/02/02-02-2016/

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