Protokoll 290. Verhandlungstag – 16. Juni 2016

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An diesem Verhandlungstag wird die Befragung von Reinhard Görlitz, dem ehemaligen V-Mann-Führer von alias V-Mann , zuende geführt. Weiterhin gibt sagt er zumeist aus, entweder nichts mehr zu wissen oder nicht informiert worden zu sein. Danach stellt eine Vertreterin der Nebenklage einen Beweisantrag zum „NSU-Brief“ und der Auswertung des Neonazi-Zines „Weisser Wolf“.

Zeuge:

  • Reinhard Görlitz (LfV Brandenburg, V-Mann-Führer von V-Mann „Piatto“ / Carsten Szczepanski)

Der Verhandlungstag beginnt um 09:46 Uhr. Heute wird die Einvernahme des Zeugen Reinhard Görlitz fortgesetzt [zuletzt 266. Verhandlungstag]. Görlitz hat erneut seinen Zeugenbeistand RA Butz Peters dabei und ist erneut verkleidet. Götzl verliest die erweiterte Aussagegenehmigung des Innenministeriums Brandenburg vom 03. April 2016. Die Aussagegenehmigung wird erweitert hinsichtlich der „nachrichtendienstlichen Quelle Piatto“ auf die gesamte Zeit von 1994 bis 2000. Darüber hinaus wird Görlitz ein Aussagegenehmigung erteilt hinsichtlich und als Kontaktpersonen von Carsten Szczepanski für den gesamten Zeitraum. Götzl: „Ja, ich würde gleich an die Verteidigung Wohlleben weiter reichen, weil Sie ergänzende Fragen stellen wollten und um Erweiterung gebeten haben.“ Die Verteidigung Wohlleben bittet um eine kurze Pause, während der Klemke und Schneiders etwas vorbereiten.

Um 10:07 Uhr geht es weiter. RA Klemke: „Ja, Herr Görlitz, Sie berichteten beim letzten Mal am 266. Hauptverhandlungstag, dass üblicherweise Handys von V-Personen eingezogen wurden und vernichtet wurden. Ist Ihnen bekannt, ob der Vorgang protokolliert wird?“ Görlitz: „Es ist mir nicht bekannt, nein.“ Klemke: „Haben Sie in Zusammenhang mit der V-Person Piatto Kenntnis von einem Rohrbombenbau?“ Görlitz schweigt kurz und sagt dann: „Piatto hat im Zusammenhang mit Nick Greger über einen Rohrbombenbau berichtet.“ Klemke: „Und was?“ Görlitz: „Es war Anfang April 2000, dort will Greger im Rahmen einer Kameradschaftsveranstaltung erzählt haben, dass er mit improvisierten Rohrbomben, … oder Rohrbomben teste. Und daraufhin wollte er zusammen mit einem Kameraden diese Rohrbomben testen.“ Klemke: „Also die Rohrbombe soll der Nick Greger gebastelt haben?“ Görlitz: „Nick Greger erzählte, dass er Rohrbomben teste und diese mit einem Kameraden dann zur Explosion bringen wollte.“ Klemke: „Haben Sie eine Kenntnis, ob Greger das getan hat?“ Görlitz: „Nein.“ Klemke: „Wer war dieser Kamerad?“ Görlitz: „Ich habe es gelesen in der Deckblattmeldung, dass es ein Guido Wo. gewesen sei.“

Klemke: „Haben Sie irgendwas mit dieser Info angefangen?“ Görlitz: „Ich habe sie aufgeschrieben und an die Auswertung weitergeleitet, die aufgrund auch eines Vermerks Anfang März 2000 sehr daran interessiert war, an Erkenntnissen über Nick Greger, weil Greger bei seiner Haftentlassung im Jahre 1999 gegenüber Mitgefangenen geäußert haben soll, dass er beabsichtige, eine jüdische Synagoge in Dresden in die Luft zu jagen. Und daraufhin kam auch Anfang März ein Auftrag der Auswertung, hier ein besonderes Auge auf den Herrn Greger zu werfen.“ Klemke: „War diese Anwesenheit von Szczepanski auf dieser Kameradschaftsveranstaltung zufällig oder ist er gezielt angesetzt worden auf den Greger?“ Görlitz: „Ich habe Sie nicht … Nochmal bitte!“ Klemke: „Szczepanski erzählte von der Kameradschaftsveranstaltung. War Szczepanski zufällig auf dieser Kameradschaftsveranstaltung?“ Görlitz schweigt kurz und sagt dann: „Zufällig? Die hatten eine Kameradschaftsveranstaltung, aber zufällig war er dort nicht, nee.“ Klemke: „Was war das für eine Kameradschaft?“ Görlitz: „Da haben sich unabhängige Kameradschaften gebildet, Unabhängige Kameraschaft Zossen, Königs Wusterhausen, unorganisierte Skinheads, die sich da in Kameradschaften organisierten.“ Klemke: „Das müssen Sie erklären: Unorganisierte Skinheads organisieren sich?“ Görlitz: „Skinheads, Einzelpersonen, die versuchten, eben Gleichgesinnte um sich zu scharen, um ihren rechtsextremistischen Ideen nachzugehen.“

Klemke: „Hatte Piatto von Ihnen oder Kollegen von Ihnen den Auftrag erhalten, sich besonders um Informationen betreffend Herrn Greger zu bemühen?“ Görlitz: „Ja, ich sagte es, Anfang März erteilte die Auswertung mir [phon.] den Auftrag, Kontakte zu Nick Greger zu intensivieren, weil er bei Haftentlassung 1999 erklärt haben soll, dass er in Dresden eine jüdische Synagoge in die Luft jagen will.“ Klemke: „Welche Mitgefangenen waren das?“ Görlitz: „Das weiß ich nicht.“ Klemke: „Sind Ihnen die Namen mitgeteilt worden?“ Görlitz: „Nein.“ Klemke: „Haben Sie Kenntnis, ob Szczepanski selbst in den Rohrbombenbau involviert war?“ Görlitz: „Darüber habe ich keine Erkenntnisse, nein.“

Klemke: „Gab es Verbindungen zwischen Herrn Szczepanski und Herrn Toni Stadler?“ Görlitz: „Verbindungen? Sie haben sich getroffen, ja.“ Klemke: „Die beiden kannten sich?“ Görlitz: „Ja.“ Klemke: „Kannten die beiden sich schon, bevor Piatto Kontakt zum VS aufnahm?“ Görlitz: „Darüber habe ich keine Erkenntnisse.“ Klemke: „Hat Ihnen gegenüber der Herr Szczepanski in Bezug auf Toni Stadler Waffenbeschaffungsaktionen erwähnt?“ Görlitz: „Nein, Piatto hat hier lediglich über die rechtsextremistische Musikszene berichtet in Zusammenhang mit Stadler.“ Klemke: „Abgesehen vom Rohrbombenbau: Wie verhält es sich mit Greger?“ Görlitz: „Die Frage habe ich nicht verstanden.“ Klemke: „Hat Piatto Mitteilungen gemacht bzgl. Greger, ob dieser Waffen besorgt hatte oder sich Waffen besorgen wollte?“ Görlitz: „Toni Stadler?“ Klemke: „Nein, Nick Greger.“ Görlitz: „Er hat zweimal berichtet. Einmal von dieser Rohrbombengeschichte im April. Und dann nochmal berichtet im März, da hat, auch wieder auf einer Kameradschaftssitzung, Nick Greger erzählt, dass er Waffen, Panzerminen in Sachsen versteckt habe. Das war eine Reaktion auf eine provokante Äußerung eines weiteren Kameraden, der ihm vorwarf, er solle sein Geld nicht für Propagandamaterial ausgeben, sondern sich Waffen beschaffen. Daraufhin kam es zu der Äußerung Gregers, Panzermine. [phon.]“ Klemke: „Was konkret für Waffen?“ Görlitz: „Das wurde nicht benannt [phon.] in dieser Deckblattmeldung, nur ‚Panzermine‘ und ‚Waffen‘.“ Klemke: „Das war im März des gleichen Jahres?“ Görlitz: „März 2000, ja.“ Klemke: „Aber ich habe Sie eben so verstanden, dass der Rohrbombenbau im März 2001 war, nee, April 1999.“ Görlitz: „Ich habe sie nicht verstanden.“ Klemke: „April 1999 oder 2000?“ Görlitz: „2000.“ Richter Götzl: „April 2000.“

RAin Schneiders: „Können Sie etwas sagen über die letzten Vernehmungen, da hatten Sie nur eine Aussagegenehmigung bis zum 31.12.1999, ob Sie darüber hinaus Erkenntnisse haben zu Waffengeschäften von Piatto selbst?“ Görlitz: „Nein, da habe ich keine Erkenntnisse.“ Schneiders fragt, ob Görlitz weitere Erkenntnisse z. B. von Szczepanski, Nick Greger oder Toni Stadler zu Waffenbeschaffungen in Sachsen von den drei genannten Personen habe. Görlitz: „Nein.“ Schneiders: „Haben Sie Erkenntnisse von Carsten Szczepanski oder über Nick Greger oder Toni Stadler, mittelbar über Ihre V-Person, dass Personen in Sachsen mit Waffengeschäften zu tun hatten, Waffen besorgen konnten, besorgt haben?“ Görlitz: „Ich kann nur den Hinweis aus dem Jahre 1998 wiedergeben, wo angeblich ein Waffen beschaffen wollte.“ Schneiders: „Haben Sie Erkenntnisse zu Konzerten in der Schweiz, dass es da auch um Waffenbeschaffung ging?“ Görlitz: „Das ist mir jetzt nicht bekannt.“

Schneiders: „Können Sie etwas dazu sagen, inwieweit Carsten Szczepanski, über das bisherige hinaus, Kontakte in Sachsen hatte, z. B. zu den Eheleuten Probst, jetzt, wo Sie die Aussagegenehmigung erweitert bekommen haben?“ Görlitz: „Keine intensiven Kontakte. Mir ist im Augenblick nicht erinnerlich, dass da intensive Kontakte weiter bestanden.“ Schneiders: „Können Sie etwas dazu sagen, gab es da Berichte zu Waffenbeschaffungen?“ Görlitz: „1999?“ Schneiders: „Nein zu 1998 und '99 haben wir Sie ja schon vernommen. Heute geht's um das Jahr 2000. Haben Sie da Erkenntnisse zu Waffenbeschaffungen durch die Eheleute Probst oder Jan Werner? Ist Ihnen da von Szczepanski etwas zugetragen worden?“ Görlitz: „Habe ich keine Erkenntnisse.“

NK-Vertreter RA Bliwier: „Herr Görlitz, ich würde gerne mit Ihnen nochmal einen Teil des Fragenkatalogs quasi abarbeiten, die Sie in Ihren Unterlagen dabei hatten.“ Götzl unterbricht und sagt, es sollten keine Wiederholungsfragen gestellt werden. Bliwier: „Nein.“ Bliwier sagt, es gehe um die Besprechung im Innenministerium Brandenburg, Grundlage sei eine Information zu Jan Werner: „Die Information haben Sie noch im Kopf? Oder soll ich Sie Ihnen vorhalten?“ Görlitz: „Ja, bitte!“ Bliwier hält noch einmal die bekannte Meldung zur geplanten Waffenbeschaffung für Jan Werner vor. Görlitz: „Das sagt mir was.“ Bliwier: „In der Folge zu diesem Quellenbericht hat im Innenministerium Brandenburg eine Besprechung stattgefunden, mutmaßlich am 17.09.“ Götzl: „Ich bitte, Fragen zu stellen!“ Bliwier: „Ich war noch gar nicht bei meiner Frage.“ Götzl: „Ja, eben. Ich hatte den Eindruck, dass Sie Ihren Erkenntnisstand referieren wollten. [phon.]“ Bliwier: Seien Sie doch nicht so ungeduldig, ich komme schon zu meiner Frage. Herr Görlitz, 17.09., Innenministerium Brandenburg, haben Sie eine Erinnerung an diese Besprechung?“ Görlitz: „Nein, habe ich nicht.“ Bliwier: „Sie können auch nicht sagen, ob Sie an dieser Besprechung teilgenommen haben?“ Götzl: „Die Fragen sind gestellt und beantwortet, das sind Wiederholungsfragen.“

Bliwier: „Herr Görlitz, können Sie sagen, ob an dieser Besprechung ein Herr Schrader und/oder ein Herr Nocken teilgenommen haben?“ Görlitz: „Ich habe das gelesen und diese Namen sind dort erwähnt.“ Bliwier: „Wo haben Sie das denn gelesen?“ Görlitz: „Diesen Vermerk habe ich gelesen.“ Bliwier: „Bei uns sind die Namen geschwärzt, Sie haben also einen ungeschwärzten Vermerk gelesen?“ Görlitz: „Ja.“ Bliwier: „Haben für den VS Sachsen ein Herr Boos und ein Herr Vahrenhold teilgenommen?“ Görlitz: „Daran kann ich mich nicht erinnern.“ Bliwier: „Wenn ich Ihnen das jetzt so vorhalte, ist es möglich, dass doch noch eine bessere Erinnerung an den Inhalt kommt?“ Görlitz: „Ich habe da keine Erinnerung.“ Götzl reagiert ungehalten auf Bliwier: „Fragen Sie nicht nach Möglichkeiten!“ Bliwier: „Halte Ihnen vor, der Teilnehmer Schrader soll ausweislich des Protokolls Untersuchungsausschuss Bund in Bezug auf den Anlass der Besprechung geschildert haben.“ Vorhalt: Wir haben zunächst diese Deckblattmeldung bekommen von Brandenburg und wollten mit Brandenburg telefonisch klarkommen, dass wir das weitergeben können. Das haben die Brandenburger vehement abgelehnt. Dann haben wir vorgeschlagen, dass wir da eine Besprechung führen, sind nach Potsdam gefahren, haben darüber gesprochen. Es muss einen Vermerk geben, ich habe einen gefertigt, sinngemäß dass wir gegen die Meinung der Brandenburger diese Meldung an die Polizei weitergeben. Muss irgendwo in den Akten stehen. [phon.]

Bliwier: „Wie ist Ihre Erinnerung hinsichtlich der Weitergabe des Vermerks an andere Dienststellen?“ Görlitz: „Dazu kann ich nichts mehr sagen. Ich kann nur noch sagen, dass die dortigen Teilnehmer eine andere Ebene als ich waren. Ich war Sachbearbeiter und das waren Referatsleiter.“ Bliwier: „Sie wissen, es soll auch jemand teilgenommen haben, ‚R. G.‘ Aber wenn Sie sagen, keine Erinnerung, kann ich nichts machen. Was ist denn Ihre Erinnerung an Gespräche mit Ihrem Vorgesetzten bzgl. Weitergabe an Thüringen?“ Görlitz: „Ich habe keine Erinnerung. Ich weiß auch nicht, ob das mit mir besprochen wurde.“ Bliwier hält dann die Aussage des Zeugen Boos [Reinhard Boos, ehem. Präsident LfV Sachsen] im Bundestags-UA vor. Vorhalt: Die Phase 2 beginnt mit der Mitteilung des LfV Brandenburg vom 14.9., dass Jan Werner den Auftrag gehabt haben soll, Waffen zu beschaffen, damit weitere Überfälle begangen werden können und damit die drei Flüchtigen aus der Beuete der Überfälle dann auch nach Südafrika fliegen könnten. , ebenfalls bekannte Rechtsextremistin aus Sachsen aus dem Blood & Honour und Jan Werder-Umfeld, wolle der Zschäpe einen Pass zur Verfügung stellen. Diese Information ist von Brandenburg an das LfV Sachsen, Thüringen und BfV gegeben worden. Sie führte dazu, dass jetzt das LfV Sachsen sich aktiv einbrachte und es wurde eine gemeinsame Besprechung der VS-Behörden durchgeführt, Ziel war über Weitergabe an die Polizei zu beraten. Bliwier: „Es ist immer schwierig, wenn Sie nicht sagen können, ob Sie teilgenommen haben. [phon.] Herr Tüshaus hat möglicherweise auch nicht teilgenommen. [phon.] Wer kommt denn bei Ihnen …“

Götzl reagiert sehr ungehalten: „Sie machen lange, lange Vorhalte, dann geben Sie ihre eigenen Erklärungen ab. [phon.] Was soll das für eine Befragung sein? Das ist nicht zulässig.“ Bliwier: „Vielleicht haben Sie das überhört. Es kann nicht die Rede davon sein, dass ich keine Fragen stelle, das weise ich zurück. Ich habe meine Frage eingeleitet, in dem ich ihm einen weitere Teilnehmerbekundung vorgehalten habe. Wer hat für das Landesamt Brandenburg teilgenommen?“ Zschäpe-Verteidiger RA Stahl: „Beanstande ich. Der Zeuge hat mehrfach bekundet, dass er an seine Teilnahme keine Erinnerung hat, deswegen sind alle Fragen, die sich nach den konkreten Umständen der Besprechung richten, letzten Endes ungeeignet, weil sie den Zeugen zu Vermutungen anleiten.“ Bliwier: „Das ist totaler Unsinn, er kann auch aus anderer Wahrnehmung im Landesamt bekunden, wer für Brandenburg teilgenommen hat, selbst wenn er nicht teilgenommen hat. Wer hat für das LfV Brandenburg an der Besprechung teilgenommen?“ Stahl: „Ich halte die Beanstandung aufrecht.“ Bundesanwalt Diemer: „Es ist geschickt, meine ich, die Frage zuzulassen, sie betrifft den Gegenstand in gewisser Weise und deswegen würde ich die Frage zulassen.“ Stahl: „Es kommt noch hinzu, dass diese Thematik, wer, wann, was, wo weitergegeben hat, jedenfalls nach meinem Dafürhalten, für die Tat- und Schuldfrage, auch das ist schon von der BAW thematisiert worden, keine Rolle spielen kann.“

Bliwier: „Ich verweise auf den Beschluss des Senats, wo ein Zusammenhang für möglich gehalten wird. Der Zeuge ist hier präsent und von daher ist die Frage zulässig:“ Götzl: „Wenn Sie einen Punkt abhandeln und der Zeuge sagt, er erinnert sich nicht, dann können Sie natürlich Vorhalte machen. Wenn Sie aber etwas voraussetzen, dann kommen Sie in den Bereich von Beanstandungen. Und deswegen habe ich auch eingegriffen. Wenn Sie sehr lange Vorhalte machen, dann kommt die Frage völlig aus dem Fokus.“ Bliwier: „Ich werde mich entsprechend bemühen, aber ich halte die letzte Frage für zulässig.“ Götzl: „Soll die Beanstandung aufrecht gehalten werden?“ Stahl: „Wenn es dadurch schneller geht, nein.“ Bliwier wiederholt die Frage, wer für das LfV Brandenburg an dieser Besprechung teilgenommen hat. Görlitz: „Ich kann es nicht mit Sicherheit sagen. Ich kann lediglich ausführen, dass der damalige Referatsleiter, der in diesen Kreis irgendwie gehört, ein Herr Odenthal war. Und Herr Odenthal ist in der Zwischenzeit verstorben.“ Bliwier: „Wenn ich Ihnen nochmal konkret vorhalte, Sie haben den Vermerk einsehen können, wo die Namen nicht geschwärzt sind. Taucht denn im ungeschwärzten Vermerk als Teilnehmer der Name Odenthal auf?“ Görlitz: „Das weiß ich nicht mehr. Ich kann mich nicht erinnern.“ [phon.]

Bliwier: „Können Sie etwas dazu sagen, wie damals die Linie des LfV Brandenburg zur Freigabe dieser Information war?“ Görlitz: „Ich wiederhole nochmal: Ich war Sachbearbeiter und diese Entscheidungen wurden auf anderer Ebene herbeigeführt.“ Bliwier: „Das schließt nicht aus, dass Sie etwas erfahren haben.“ Görlitz: „Nein, ich habe nichts erfahren.“ Vorhalt aus der Aussage des Zeugen Fahrenholt beim Bundestags-UA: Also Brandenburg hat einen klare Linie gefahren: Das LfV Thüringen darf informell das LKA Thüringen informieren, eine schriftliche Information wurde damals verweigert. Vorhalt aus der Aussage des Zeugen Schrader: Wir haben mit Brandenburg einen richtigen Disput gehabt, weil die Brandenburger sagten: Wir geben diese Meldung nicht frei. [phon.] Bliwier: „Kommt da eine bessere Erinnerung?“ Görlitz: „Ich betone nochmals: Ich war Sachbearbeiter und war in den Entscheidungsprozess nicht involviert.“ Bliwier: „Ich habe Sie einfach nur gefragt, ob das auch Ihrem Wissensstand entspricht. Haben Sie davon erfahren oder wussten Sie gar nicht, wie mit der Quellenmeldung umgegangen wird?“ Görlitz: „Ich habe daran keine Erinnerung.“ Bliwier: „Keine Erinnerung?“ Görlitz: „Nein.“

Bliwier: „Dann die Aussage des Zeugen Nocken: ‚Eine förmliche Weitergabe der Meldung habe die Dienststelle strikt untersagt. Wir haben mehrfach gefragt und man hat uns mehrfach gesagt, nein, das ginge nicht.‘ Und ‚ein leitender Beamter Brandenburg habe dem LfV einen Maulkorb verpasst.“ Bliwier: „Kommt noch eine bessere Erinnerung?“ Götzl beanstandet: „Das ist doch keine Frage der Erinnerung!“ Bliwier: „Ich würde, wenn dann, das in Abwesenheit des Zeugen diskutieren.“ Götzl: „Sie setzen voraus, dass er das kennt, die Einstellung des leitenden Beamten der VS-Behörde.“ Bliwier: „Ich diskutiere das nicht mit Ihnen in Anwesenheit des Zeugen.“ Der Zeuge und sein Beistand verlassen den Saal.

Bliwier: „Grundsätzlich zur Erläuterung: Die gesamten Fragen ergeben sich nicht nur aus dem Fragenkatalog, den der Zeuge selbst bei sich getragen hat, sondern, wenn der Zeuge hier erklärt, er habe an die Besprechung keine Erinnerung, er ist der Quellenführer gewesen und es muss sein ureigenstes Interesse gewesen sein, zu wissen, wie die Sache weitergegangen ist. Deswegen halte ich vor, mit der Maßgabe, ob ihm das was sagt, ob ihm die Erinnerung wieder kommt. Der Zeuge hatte genau diese Aussagen, die ich ihm vorhalte, in seinen Unterlagen bei sich gehabt, inklusive des Fragenkatalogs. Er hat das nicht das erste Mal gehört. [phon.] Ich meine, dass ich da einen weiten Spielraum habe, wie das aus seiner Erinnerung mit seiner Quelle weitergegangen ist. Und das versuche ich mit ihm zu diskutieren.“ Götzl: „Aber Sie setzen voraus, dass er ein eigenes Wissen dazu hat, nicht welche Informationen. Sondern Sie fragen ab: Haben Sie dazu eine Erinnerung?“ Bliwier erwidert, dass er das tue, weil er nicht glaube, dass der Zeuge keine Information über den Fortgang gehabt hat: „Diese Information war so brisant, dass die Teilnehmer vom TLfV noch abends zum Präsidenten des LKA Thüringen gefahren sind. Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass der Zeuge dazu keine Informationen hat.“ Götzl: „Dann fragen Sie doch dazu.“ Der Zeuge und sein Beistand kommen wieder in den Saal.

Bliwier: „Ja, Herr Görlitz, in Ergänzung des Vorhalts. Ich greife die Anregung des Herrn Vorsitzenden auf. Allgemein: Sie haben gesagt, Sie hätten die Quelle geführt und die Information auch bekommen. Haben Sie zum damaligen Zeitpunkt, um den 17.09. herum, Informationen erhalten, wie jetzt mit dieser Info der Quelle weiter verfahren wird.“ Görlitz: „Nein.“ Bliwier: „Haben Sie mit Herrn Odenthal, Tüshaus, irgendjemand danach gefragt wie jetzt mit dieser Meldung umgegangen wird?“ Görlitz: „Nein.“ Bliwier: „Haben Sie erfahren, dass das LKA Thüringen informiert worden war über diese Mitteilung?“ Görlitz: „Nein.“ Bliwier: „Jedenfalls damals nicht?“ Görlitz: „Damals nicht, nein.“ Bliwier: „Wann haben Sie das das erste Mal erfahren? Aus Ihren Unterlagen ergibt sich der Vermerk, den haben Sie gelesen?“ Görlitz: „Sie meinen die Deckblattmeldung?“ Bliwier: „Nein, der Vermerk in Ihren eigenen Unterlagen. Das werden Sie doch gelesen haben.“ Görlitz: „Habe ich gelesen irgendwann.“ Bliwier: „Zu diesem Zeitpunkt haben Sie gewusst, dass diese Quellenmeldung weitergegeben wurde?“ Görlitz: „Später irgendwann, ich weiß nicht mehr wann.“ Bliwier: „Haben Sie es erst erfahren, als Sie diesen Vermerk gelesen haben, oder zeitlich davor?“ Görlitz: „Erst als ich diesen Vermerk gelesen habe.“ Bliwier: „Haben Sie bis dahin irgendwelche Gespräche mit Vorgesetzten oder in der Dienststelle geführt, ob diese Meldung weitergegeben worden ist?“ Görlitz: „Nein, habe ich nicht.“

Bliwier: „Wann haben Sie diesen Vermerk in Ihren eigenen Unterlagen, vom 17.09., wann haben Sie denn diesen Vermerk das erste Mal gesehen?“ Görlitz: „Ich kann es nicht sagen.“ Bliwier: „Ungefähr?“ Görlitz: „Ich kann es auch nicht ungefähr sagen.“ Bliwier: „Frau Probst ist dann observiert worden. Hat es Konsequenzen gegeben aus dieser Meldung: Trio bewaffnet sich und will weitere Überfälle [phon.] begehen? Hat es an Ihrer Dienststelle Konsequenzen gegeben?“ Görlitz: „Diesen Überblick habe ich nicht.“ RA Stahl beanstandet:“ Diese Frage wird dem Zeugen in ein neues Kleid gehüllt erneut und erneut gestellt, es ist eine Wiederholungsfrage!“ Götzl: „Ich denke schon, dass die Frage gestellt werden kann, weil jetzt aus der zeitlichen Entwicklung gefragt wird. In der Form halte ich die Frage schon für zulässig.“ Bliwier: „Also, die Frage ging dahin, ob an Ihrer Dienststelle irgendetwas unternommen worden ist in Bezug auf die Mitteilung.“ Görlitz: „Zur damaligen Zeit hatte ich keinen Informationen darüber.“ Bliwier: „Da muss ich nachfragen: Wann denn dann? Und durch welche Umstände haben Sie darüber Informationen bekommen?“ Görlitz: „Ich kann es nicht mehr mit Sicherheit sagen, ich weiß es nicht.“

Bliwier: „Als Ergänzung: Herr Meyer-Plath hat dazu bekundet.“ Vorhalt aus der Aussage von Gordian Meyer-Plath im Bundestags-UA: Aus dem Vermerk vom 17.09., ich kann die genauen Beweggründe jetzt nicht nachvollziehen, geht der Geist hervor, es ging um die Frage des Wie, nicht des Ob … Wir brauchen einen Weg, der es möglich macht die Quelle weiterzuführen. Bliwier: „Sie bleiben dabei, dass Sie in diese Entscheidungsprozesse nicht eingebunden waren?“ Görlitz: „Ich bleibe dabei.“ Bliwier: „Die Zeugen Nocken und Schrader sind nach dieser Unterredung noch ins LKA nach Erfurt gefahren, um dem Präsidenten, Herrn Luthardt, das vorzutragen.“ Vorhalt der Aussage des Zeugen Schrader beim Bundestags-UA: Wir sind extra abends – weil wir nicht wussten, wie wir diese Meldung anders rüberbringen sollten, sie war uns einfach zu heiß um sie auf Arbeitsebene rauszuplaudern – deshalb sind wir abends extra hingefahren zu Luthardt. Vorhalt der Aussage des Zeugen Nocken: Wir haben es trotzdem getan, nicht dokumentiert, aber auf mündlich Art und Weise dem Präsidenten in einem vertraulichen Gespräch. Götzl reagiert erneut ungehalten: „Ich gewinne den Eindruck, dass es Ihnen nur darum geht, das hier vorzulesen!“ Das seien zu lange Vorhalte, so Götzl, und es gehe auch nicht um Sachverhalte, die unmittelbar den Zeugen betreffen: „Sie müssen das anders gestalten, sonst ist der Vorhalt kein Vernehmungsbehelf mehr.“

Bliwier: „Ich habe Ihnen vorgehalten die Aussage des Zeugen Schrader, dass der zusammen mit Nocken zum Präsidenten gefahren ist, weil die Meldung zu heiß gewesen sei. Wissen Sie etwas über einen Besuch Schrader und Nocken bei Herrn Luthardt?“ Görlitz: „Ich weiß nichts darüber. Ich weise nochmal darauf hin: Ich bin die Arbeitsebene!“ Bliwier: „Sie haben auch hinterher nicht erfahren, dass es diesen Besuch gegeben hat?“ Görlitz: „Nein.“ Bliwier: „Ich will das nicht kommentieren. Es ist Ihnen an Ihrer Dienststelle nicht mitgeteilt worden?“ Görlitz: „Nein.“ Götzl: „Ich muss darum bitten, Fragen zu stellen.“ Bliwier. „Ich habe Fragen gestellt.“ Götzl: „Moment, unterbrechen Sie mich nicht. Mir ist daran gelegen, dass Sie in Ruhe die Befragung durchführen können.“ Bliwier: „Das ist genau mein Eindruck.“ Götzl: „Diese Bemerkung steht Ihnen in dieser Form nicht zu! Es geht darum, dass ich Vorhalte, die nicht zulässig sind, beanstanden muss.“ Bliwier: „Der Zeuge hat erklärt, dass er darüber nichts weiß. Gut, ich nehme das so zur Kenntnis. Können Sie etwas sagen, zu welchen Maßnahmen im LKA [phon.] diese Information aus der Besprechung geführt hat?“ RA Stahl: „Nein, jetzt halte ich die Beanstandung aufrecht. Das möchte ich entschieden haben. Es ist immer die gleiche Frage im anderen Gewand: Welche Maßnahmen sind von wem, wie, wann aufgrund der Information getroffen worden. Und genau das hat der Zeuge zigmal beantwortet: Er weiß es nicht! Deswegen sind das alles Wiederholungsfragen und nicht zuzulassen.“

Bliwier: „Ich habe dem Zeugen vorgehalten, dass Nocken und Schrader den Präsidenten des LKA Thüringen unterrichtet haben wollen. Und was dann passiert ist.“ [phon.] Götzl: „Hat der Zeuge beantwortet.“ Bliwier: „Der Zeuge hat nur gesagt, dass er von der Unterrichtung nichts wusste. Aber das schließt nicht aus, dass er weiß, dass Maßnahmen ergriffen wurden.“ Götzl: „Hat er nicht dazu auch Ausführungen gemacht?“ Bliwier: „Nee, hat er nicht.“ OStA Weingarten: „Man kann sich über den Ertrag der Frage streiten, unzulässig ist sie aber nicht, weil in der Tat Fragen über Erkenntnisse zu Maßnahmen des thüringischen LKA noch nicht gestellt worden sind. Insofern würde ich anraten, die Beanstandung zurückzuziehen.“ Stahl: „Ich erinnere mich, dass der Zeuge allgemein mehrfach gesagt hat, dass er dazu keine Erkenntnis hat. Und das umschließt meiner Meinung nach alle Detailfragen. Und ich habe den Eindruck – auch wenn das jetzt wieder Unsinn sein sollte -, dass die gesamten Vorhalte, alle Erkenntnisse, die hier vorgehalten werden, ausschließlich für die Tribüne sind. Der Zeuge hat an diese konkrete Behandlung der Information keine Erinnerung und das soll breitgetreten werden.“

Bliwier: „Ich kann dazu nur sagen: Das hat mich schon einmal verwundert. Die Verteidigung Zschäpe hat zu Beginn dieses Verfahrens einen Einstellungsantrag gestellt mit der Begründung, VS-Ämter wären nicht eingeschritten. Die ganzen Fragen müssten Sie stellen im Hinblick auf Ihre Mandantin. Dann nehmen Sie doch den Einstellungsantrag zurück, das wäre ehrlicher. Aber wenn ich jetzt kläre, ob auf die Mitteilung Maßnahmen erfolgten [phon.], dass Sie das jetzt beanstanden, das ist wirklich denkwürdig!“ Stahl: „Es ehrt sie, dass Sie der Verteidigung von Frau Zschäpe zur Seite springen wollen. Allerdings müssen die Fragen nicht wiederholt gestellt werden. Und damit hat es sein Bewenden. Die Beanstandung halte ich aufrecht.“ Es folgt eine Pause bis 11:25 Uhr.

Der Zeuge und sein Beistand kommen wieder in den Saal und Bliwier wiederholt die Frage. Görlitz: „Ich habe darüber keine Erkenntnisse.“ Bliwier: „Im Ordner, den Sie zur Vorbereitung mitgeführt hatten, sind die Auszüge der Vernehmungen ja drin, die ich Ihnen vorgehalten hatte. Haben Sie das gelesen in der Vorbereitung auf die Hauptverhandlung?“ Görlitz: „Ich habe das gelesen, ja.“ Bliwier fragt, ob Görlitz sagen könne, wann konkret er diese Auszüge aus der Drucksache bekommen habe. Görlitz: „Nein, kann ich nicht.“ Bliwier: „Aus dem was Sie heute beantwortet haben, dem entnehme ich, dass die Informationen völlig neu waren. Der Besuch bei Herrn Luthardt, das haben Sie da zum ersten Mal gelesen?“ Görlitz: „Ja.“ Bliwier: „Haben Sie mit irgendjemandem darüber gesprochen?“ Görlitz: „Nein.“

Bliwier: „Ich möchte dann noch die Fragen besprechen, die in Ihrem Ordner enthalten sind. Stichwort Behördenzeugnis: Können Sie was sagen, ob die Erteilung eines Behördenzeugnisses im Zusammenhang mit dieser Quellenmeldung eine Rolle gespielt hat?“ Görlitz: „Nein, ich kann dazu nichts sagen.“ Bliwier sagt, dass Görlitz eigentlich gelesen haben müsse, dass thematisiert worden sei die Erstellung eines Behördenzeugnisses durch das BfV, weil sich der Vermerk in seinen Unterlagen befinde. Görlitz: „Ich habe da keine Erinnerung.“ Bliwier: „Es gibt eine Notiz von ‚RL 21‘, wer verbirgt sich dahinter, können Sie dazu was sagen?“ Görlitz: „Nein, kann ich nicht.“ Bliwier sagt, daraus ergebe sich, dass Herr Odenthal nicht mehr bereit gewesen sei, die Zustimmung zur Erteilung eines Behördenzeugnisses zu geben. Görlitz: „Das sagt mir nichts, nein.“

Bliwier: „Warum mauerte der VS Brandenburg? Wollte er nicht, dass die Meldung an die Polizei ging, dass die drei Gesuchten einen weiteren Raubüberfall [phon.] planten?“ Görlitz: „Was ist die Frage?“ Bliwier: „Warum mauerte der VS Brandenburg?“ Görlitz: „Ich habe dazu keine Erkenntnisse und kann dazu nichts sagen.“ Bliwier: „Die Frage, zu welchen Überlegungen diese Entscheidung führte, können Sie dann auch nicht beantworten?“ [phon.] Görlitz: „Ich kann dazu nichts sagen.“ Bliwier: „Sind Ihnen damals oder später Überlegungen mitgeteilt worden?“ Görlitz: „Ich kann mich nicht erinnern.“ Bliwier: „Ist Ihnen oder Kollegen in den Sinn gekommen, dass es ein Fehler gewesen sein könnte, diese Information nicht weitergegeben zu haben? Ist das ein Fehler?“ OStA Weingarten beanstandet: „Eine retrospektive Bewertung ist nicht Gegenstand des Zeugenbeweises.“ Bliwier: „Ich frage nur den Fragenkatalog des Zeugenbeistands ab, aber Sie haben recht, ich ziehe die Frage zurück.“

RAin Schneiders bittet darum, dass die von übergebenen Bilder in Augenschein genommen werden. Die Bilder werden an die Leinwände projiziert. Schneiders: „Können Sie darauf jemanden erkennen und wenn ja wen?“ Görlitz: „Darauf ist Herr Szczepanski zu erkennen.“ Schneiders: „Kennen Sie die Person, die er im Arm hält?“ Görlitz: „Nein.“ Schneiders: „Das soll Thomas Starke sein. Sagt der Ihnen was?“ Görlitz: „Der sagt mir was.“ Schneiders: „Sind Ihnen auch Bilder übergeben worden von Szczepanski, Konzertfotos oder dergleichen?“ Görlitz: „Ja.“ Schneiders: „Waren da auch Bilder von Starke dabei?“ Görlitz: „Das weiß ich nicht.“ Schneiders: „Sind die Bilder noch existent, haben Sie in der Vorbereitung solche Bilder noch gesehen?“ Görlitz: „Diese Bilder sind an die Auswerter gegangen und ich habe keine Erkenntnisse darüber, ob die noch vorhanden sind.“ Schneiders: „Sie sagten, dass Sie in acht Leitz-Ordner Einsicht genommen haben. Befanden sich darin Bilder?“ Görlitz: „Nein.“

Es werden dann weitere Fotos in Augenschein genommen. Die Bilder wurden offenbar während einer Feier oder einen Konzert aufgenommen. Görlitz verneint, darauf Personen zu erkennen. Schneiders: „Sagt Ihnen der Name Karolina etwas, eine polnische Staatsangehörige?“ Görlitz: „Sagt mir nichts.“ Schneiders: „Sagt Ihnen Uwe Menzel etwas?“ Görlitz: „Der sagt mir was.“ Schneiders: „Wenn Sie sich die korpulente Person in der Mitte anschauen würden. Ist das der Uwe Menzel?“ Görlitz: „Ich weiß es nicht.“ Dann wird ein Gruppenbild von in Augenschein genommen. Schneiders: „Erkennen Sie Personen, Szczepanski selbst oder welche die mit ihm zu tun hatten?“ Görlitz: „Ich erkenne die Leute im Einzelnen nicht.“ Schneiders: „Das haben Sie so schnell erfasst? Sie haben doch alle Zeit der Welt!“ Schneiders: „Ich erkenne da niemanden drauf.“ Es wird in das Foto gezoomt, auf die einzelnen abgebildeten Personen. Görlitz: „Auf dem Foto erkenne ich niemanden, keine Person.“ Richter Götzl: „Dann nochmal die untere Reihe.“ Auch die untere Reihe wird gezeigt. Görlitz: „Wie alt ist denn das Foto? Ich erkenne da niemanden.“

Schneiders: „Eine letzte Frage: Ist Ihnen bekannt, dass Nick Greger sich im Verfahren wegen des Rohrbombenbaus damit verteidigt haben soll, der Carsten Szczepanski habe ihm den Auftrag zum Bau der Rohrbombe gegeben?“ Görlitz: „Das habe ich gelesen.“ Schneiders: „Zu welchem Zeitpunkt?“ Görlitz: „In der Vorbereitung auf die Verhandlung hier.“ Schneiders: „Wo haben Sie das gelesen?“ Görlitz: „In den Akten.“ Schneiders: „Und wo war das und was?“ Görlitz: „Es war irgendein Vermerk.“ Schneiders: „Ein Vermerk? Welcher?“ Görlitz: „Ich glaube mich zu erinnern, dass es ein Vermerk war, nicht von mir verfasst.“ Schneiders: „Ihrer Behörde oder einer anderen?“ Görlitz: „Kann ich nicht sagen.“ Schneiders: „Ist vermerkt worden, wo dieses Gespräch zwischen Greger und Szczepanski stattgefunden haben soll. Ergibt sich das aus dem Vermerk?“ OStA Weingarten: „Die Frage ist suggestiv. Der Zeuge hat hier bekundet, er habe darüber gelesen, dass sich Greger entsprechend verteidigt haben soll. Ob ein solches Gespräch stattgefunden haben soll, ist bisher nicht Gegenstand der Aussage gewesen.“ Schneiders: „Greger soll auch erwähnt haben, wo und wann das Gespräch stattgefunden haben soll. Geht aus dem Vermerk, den Sie dazu gelesen haben, etwas dazu hervor?“ Görlitz: „Mir ist nicht bekannt, dass irgendwo steht, dass Szczepanski eine Rohrbombe bauen wollte.“ Schneiders: „Nein, er soll Nick Greger den Auftrag gegeben haben, so soll die Verteidigungsäußerung des Herrn Greger gewesen sein.“ Görlitz: „Ja, so soll sie gewesen sein.“ Schneiders: „Haben Sie im Vermerk etwas zur Örtlichkeit gelesen?“ Görlitz: „Nein, ist mir nicht in Erinnerung.“ Schneiders: „Nick Greger soll gesagt haben, das soll am Rande eines NPD-Treffens stattgefunden haben. Haben Sie Entsprechendes gelesen?“ Görlitz: „Kann ich mich jetzt nicht erinnern.“

NK-Vertreter RA Narin: „Noch eine Frage: Ihnen wurde mehrfach die Meldung [phon.] vorgehalten, es sollte eine Waffe beschafft werden, um ‚weitere Überfälle‘ [phon.] zu begehen. Wurde in Ihrer Behörde thematisiert, ob es vorangegangene Überfälle gegeben hat?“ Görlitz: „Ist mir nicht in Erinnerung, nein.“ Um 11:41 Uhr wir der Zeuge Görlitz entlassen.

RA Bliwier gibt eine Erklärung ab: „Die Nebenklage Yozgat hatte ja dieses Thema unter Beweis gestellt. Umgang des LfV Brandenburg mit dieser Mitteilung unter dem Gesichtspunkt: Hätte man damals bei ordnungsgemäßer Abwicklung, bei Zurverfügungstellen der Information zumindest einen mitgeteilten Raubüberfall mit Schusswaffe verhindern können? Der Senat hat dargelegt, dass er den Zusammenhang schon als erheblich sieht, aber nicht, dass die Maßnahmen zwingend zu einer Festnahme hätten führen können und die Mordtaten hätten verhindert werden können. Das kann man natürlich tatsächlich nie so unter Beweis stellen. Man kann nur Mosaiksteine zusammentragen, die zu einer Wertung führen. Und ich habe die Frage, warum mauerte der Verfassungsschutz Brandenburg, zurückgenommen. Das ist auch richtig. Der Zeuge sollte keine Wertung abgeben, aber ich darf das schon tun. Ich habe erhebliche Zweifel, dass der Zeuge uns hier die Wahrheit sagt. Deshalb weil es kaum vorstellbar ist, dass der Zeuge als derjenige, der die Quelle führt, nicht informiert wird, wie mit der Information umgegangen wird, die so brisant war laut anderen Zeugen, dass Teilnehmer der Besprechung noch direkt zum Präsidenten des LKA Thüringen gefahren sind, um den zu informieren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das nie thematisiert worden ist, dass er nichts wissen will, wie damit umgegangen wurde.“

Bliwier weiter: „Es mag sein, dass er nicht in die Entscheidungsprozesse involviert war. Aber ich wage zu bezweifeln, dass er über die Ergebnisse der Überlegungen [phon.] nichts weiß. Das LKA kann nicht tätig werden, die TÜ nicht schalten und auch keine Maßnahmen einleiten, um eine Zielfahndung in die Wege zu leiten. Ich habe darauf verzichtet, ihm weitere Dinge vorzuhalten, die Aussagen von Wunderlich von der Zielfahndung. Ich kann nur noch mal an den Senat appellieren, diesem Umstand näherzutreten. Um deutlich zu machen: Durch die Verhinderung der Weitergabe und ‚Quellenschutz über alles andere‘, wurde das LKA nicht tätig – unabhängig davon ob dann ein Erfolg eingetreten wäre. [phon.] Nicht im Zusammenhang: Senat als Untersuchungsausschuss. Aber schon im Zusammenhang mit der Frage: Hat ein bestimmtes Verhalten, hat ein behördliches Versagen dazu geführt, dass bestimmte Straftaten begangen werden konnten? Ich verkenne nicht, dass man es so machen kann, wie der Senat es strafprozessual gemacht hat, aber der Senat wäre gut beraten, wenn er die Beweisaufnahme auf die wenigen Zeugen erstrecken würde.“ Es folgt die Mittagspause bis 12:56 Uhr.

Dann verliest NK-Vertreterin RAin Von der Behrens einen Beweisantrag: In der Strafsache
./. Zschäpe u.a. 6 St 3/12 wird im Folgenden ein Beweisantrag gestellt, der an die ursprüngliche Ladung der Zeugen David Petereit und Torsten Wa., beide im Jahr 2002 Empfänger des so genannten NSU-Briefes, anknüpft. Die Vernehmung dieser Zeugen war im hiesigen Verfahren aufgrund der Ladungsverfügung vom 28. Februar 2013 für den 17. Juli 2013 vorgesehen. Nach Aufhebung der Ladungsverfügung vom 28. Februar 2013 wurden diese beiden Zeugen bis heute nicht erneut geladen. Der Zeuge Wa. gab in seiner polizeilichen Vernehmung an, den NSU-Brief, dem ein 500-Euro-Schein beigelegt war, im Jahr 2002 erhalten zu haben. Der Zeuge Petereit wollte sich in seiner polizeilichen Vernehmung nicht daran erinnern, ob er den Brief mit einer Geldspende erhalten hatte. Allerdings wurde der NSU-Brief, adressiert an den Weissen Wolf, bei der Durchsuchung bei dem Zeugen Petereit sichergestellt. Mit dem Verschicken des Briefes hatte der NSU nach vier Morden und zwei Bombenanschlägen den Schritt gemacht, sich und seine Ziele in der Szene in einer neuen Form mit einer größeren Reichweite bekannt zu machen und so um weitere Unterstützer zu werben. Da die beiden Zeugen bekunden können, dass der NSU-Brief tatsächlich verschickt wurde und sie auch in der Anklage als Zeugen benannt sind, gehen die Antragsteller davon aus, dass ihre Ladung auch ohne einen Beweisantrag erfolgen wird. Sollte dies nicht der Fall sein, wird um einen Hinweis gebeten. Im Hinblick auf die erwartete Ladung des Zeugen David Petereit wird bereits jetzt beantragt:

1. die Deckblattmeldung des Ministeriums für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern, Abteilung für Verfassungsschutz vom 9. April 2002 beizuziehen und in der Hauptverhandlung zu verlesen zum Beweis der Tatsache, dass es in den Dokumenten heißt, dass nach Informationen des V-Mannes bei dem Fanzine der Weisse Wolf eine anonyme Spende in Höhe von 2.500 Euro eingegangen ist und dass dieser Spende ein Brief, in dem es sinngemäß hieß: „Macht weiter so, das Geld ist bei Euch gut aufgehoben!“, beigefügt war.
Weiter wird unter 2. beantragt, den Erstauswerter des BfV, der das Heft Weisser Wolf Nr. 18 aus dem Jahr 2002 ausgewertet hat, über das BfV zu laden, und zum Beweis der Tatsache zu hören, dass durch den Zeugen die Information des V-Mannes des VS Mecklenburg-Vorpommern zu der Spende an den Weissen Wolf und die Grüße an den NSU mit dem Zusatz „es hat Früchte getragen“ in dem Heft Nr. 18 des Weissen Wolfs im Herbst 2002 dahingehend ausgewertet worden sind, dass eine sich NSU nennende rechte Vereinigung über erhebliche Geldmittel verfügt und diese der Szene zur Verfügung stellt und dass aufgrund dieser Erkenntnisse die Auswertungsabteilung den Auftrag an die Beschaffung des BfV und an den VS Mecklenburg-Vorpommern gegeben hat, mit nachrichtendienstlichen Mitteln abzuklären, welche weiteren Erkenntnisse es zu der Spende und dem Absender gibt, wer hinter dieser Vereinigung steht und aus welchen Quellen die Personen über die erheblichen Geldmittel verfügen.

Der Zeuge ist 3. im Rahmen der Beweisermittlung zu fragen,
a) welche konkreten nachrichtendienstlichen Maßnahmen aufgrund der Meldung des V-Mannes zu der Spende an den Weissen Wolf und aufgrund der Grüße an den NSU in dem Weissen Wolf ergriffen wurden,
b) welche Erkenntnisse diese Maßnahmen erbracht haben und
c) ob der V-Mann des VS Mecklenburg-Vorpommern und/oder der V-Mann des BfV, , zu weiteren Erkenntnissen in Zusammenhang mit der Spende befragt worden sind, welche Erkenntnisse diese hatten bzw. noch erlangen konnten.

Begründung

Der so genannte NSU-Brief wurde auf einem in der sichergestellten Datenträger als Datei mit dem Namen „NSU Brief.cdr“ aufgefunden; nach dem Zeitstempel lag die letzte Änderung im März 2002. In dem Schreiben wird der NSU mit seinen Zielen „DER ENERGISCHEN BEKÄMPFUNG DER FEINDE DES DEUTSCHEN VOLKES UND DER; BESTMÖGLICHEN UNTERSTÜTZUNG VON KAMERADEN UND NATIONALEN ORGANISATIONEN“ vorgestellt und es wird auf Kontaktmöglichkeiten über das Internet, Zeitungen und Fanzines verwiesen. Auch wurde in der Frühlingsstraße ein Notizzettel sichergestellt, auf dem augenscheinlich Adressen notiert waren, an die der Brief verschickt werden sollte. Dort waren u.a. die Adressen der rechten Fanzines Weisser Wolf und Fahnenträger aufgeführt. Nach Recherchen des antifaschistischen Archivs apabiz aus dem März 2012 war in dem Heft Nr. 18 des Weissen Wolfs aus September 2002 auf Seite zwei folgender, eingerahmter und in Fettdruck isolierter Text zu lesen: „Vielen Dank an den NSU, es hat Früchte getragen ;-) Der Kampf geht weiter…“. Der Zeuge David Petereit war im Zeitraum von Mai 2001 bis zum Jahr 2005 Herausgeber und verantwortlicher Schriftleiter des Weissen Wolfs. Die Spende des NSU an den Weissen Wolf ist auch ideologisch erklärbar, da das Trio schon die erste und vierte Ausgabe des Weissen Wolfs in dem Archiv in der Garage hatte. In der Ausgabe Nr. 4 wurde Mundlos außerdem von seinem weiteren inhaftierten Briefpartner Roland Pa. gegrüßt.

Über die Existenz der oben genannten Deckblattmeldung, die auf eine Meldung eines V Mannes des VS Mecklenburg-Vorpommern zurück geht, wird in einem Zeitungsartikel der Frankfurter Rundschau vom 20. Juni 2012 und in der Zusammenfassung des Berichts des – zu dem V-Mann Thomas Richter („Corelli“) eingesetzten – Sonderermittlers Jerzy Montag berichtet. Aufgrund der bekannten Arbeitsweise der VS-Ämter muss es im VS Mecklenburg-Vorpommern neben der Deckblattmeldung auch einen Treffbericht zu dem Treffen zwischen dem V-Mann und dessen V-Mann-Führer geben. Diese Treffberichte sind grundsätzlich sehr viel ausführlicher als die Deckblattmeldungen, weshalb davon ausgegangen werden kann, dass in dem Treffbericht zusätzliche relevante Informationen enthalten sind, die mglw. bei der Abfassung der Deckblattmeldung im Jahr 2002 noch nicht als relevant identifiziert worden waren.
Diese Deckblattmeldung und somit auch die Information über die hohe Spende an den Weissen Wolf erreichte im Frühjahr 2002 über den VS-Verbund auch das BfV . Das BfV erteilte dann auch seinem V-Mann Corelli, also Thomas Richter, den Auftrag, die Ausgabe Nr. 18 des Weissen Wolfs zu besorgen.

Nach den Angaben des Erstauswerters gegenüber dem Sonderermittler Montag in einer „informellen Anhörung“ wurde diese Ausgabe Nr. 18 von ihm und weiteren 12 Auswertern in der Zeit von Oktober 2002 bis Januar 2003 ausgewertet. Er hätte dem Gruß auf Seite zwei keine Bedeutung beigemessen, „andere Teile des umfangreichen Hefts [seien]wichtiger gewesen als der ‚Dank an den NSU‚“. Mit dem Begriff hätte er damals nichts anfangen können. Weiter gab der Erstauswerter gegenüber Montag und dessen Mitarbeiter an, er habe die Quellenmeldung des VS Mecklenburg-Vorpommern über die Geldspende i.H.v. 2500 DM an den Weissen Wolf zwar gekannt, hätte diese aber bei der späteren Auswertung des Heftes nicht mehr in Erinnerung gehabt. Später leugneten der Erstauswerter und eine weitere, ebenfalls bei dem Gespräch anwesende BfV-Mitarbeiterin, dass der Erstauswerter zugegeben hatte, die Meldung aus Mecklenburg-Vorpommern zu der Spende gekannt zu haben. Vielmehr hätte er nur „hypothetisch davon gesprochen, dass ihm eine Information aus dem Frühjahr 2002 im Herbst 2002 wahrscheinlich nicht mehr bewusst gewesen wäre“. Montag und sein Mitarbeiter erinnern sich entgegen der Behauptung der beiden BfV-Beamten an den ersteren Wortlaut.

Die Version des BfV, die Grüße seien nicht weiter ausgewertet und nicht mit der Spendenmeldung zusammengebracht worden, ist nicht glaubhaft. Vielmehr sprechen die Indizien dafür, dass dem BfV – wenn nicht lange vorher – spätestens 2002 durch die Grüße und die Quellenmeldung zu der Spende die Existenz einer Organisation oder Gruppe mit dem Namen NSU bekannt geworden ist, die über erhebliche Barmittel verfügt. Dafür, dass die Grüße nicht für unwichtig befunden, sondern dass sie Gegenstand einer gesonderten Auswertung waren, spricht ihr auffälliges und abgesetztes Layout auf der Seite zwei direkt nach dem Vorwort. Es waren insgesamt 13 Auswerter mit dem Heft beschäftigt, was die Gründlichkeit zeigt, mit der sich der Ausgabe gewidmet worden war. Für eine stattgefundene Auswertung spricht auch die Äußerung des damaligen Präsidenten des BfV, Heinz Fromm, im Bundestags-UA: „[E]s gibt ja auch aus der letzten Zeit so eine Geschichte mit einem Neonazifanzine, in dem drinstand: Wir danken für 2 000 Euro oder 2 000 Mark. Das hat eine solche Beobachtergruppe festgestellt. Das hatte auch der Verfassungsschutz gelesen, konnte es aber nicht zuordnen. Das ist sowohl in Mecklenburg-Vorpommern ausgewertet worden und auch im BfV. Aber niemand konnte zu dem Zeitpunkt – ich glaube, es war 2002 – mit dem Kürzel ‚NSU‚ was anfangen“. Immerhin gesteht Fromm, entgegen dem Erstauswerter, also zu, dass es eine Auswertung gegeben hat und zwar im BfV und auch im VS Mecklenburg-Vorpommern.

Dafür, dass die Grüße und die Meldung zu der Spende auch zusammengeführt worden sind, spricht, dass eine Barspende in solch einer Höhe an ein Fanzine in der ständig klammen Skinheadszene sehr ungewöhnlich ist und mit Sicherheit weitere Nachforschungen innerhalb von VS-Behörden auslöst. Mindestens wird versucht werden zu verfolgen, ob die Spende in dem folgenden Heft erwähnt wird, ob auch andere Fanzines ähnliche Geldbeträge erhalten haben, und zu klären, auf welche Geldgeber oder Geldquellen die Organisation oder Gruppe, die sich NSU nannte, zurückgreifen konnte. Ein weiteres Indiz für das Zusammenführen der Informationen ist schließlich die auffällige und unglaubhafte Art und Weise, in der der Erstauswerter versucht hat, seine gegenüber dem Sonderermittler getätigte Äußerung bzgl. der Kenntnisnahme der Quellenmeldung zu relativieren. Schließlich spricht für diese weitergehende Auswertung der Grüße auch die Feststellung des Sonderermittlers, dass das fragliche Heft des Weissen Wolfs seit dem Jahr 2012, also dem Jahr, in dem die Grüße im Weissen Wolf öffentlich bekannt wurden, nicht mehr im BfV auffindbar ist. Und zwar sind laut dem Sonderermittler sowohl das tatsächlich ausgewertete Originalheft mit den entsprechenden Anmerkungen der jeweiligen Auswerter als auch das von dem V-Mann Richter besorgte Heft nicht mehr im BfV vorhanden. Somit kann die Behauptung, die Grüße an den NSU seien nicht ausgewertet worden, nicht mehr anhand des Heftes kontrolliert werden. Wäre das Heft noch vorhanden, hätte der Sonderermittler kontrollieren können, ob sich tatsächlich an der Stelle, wo die Grüße an den NSU stehen, keine Auswerteranmerkung befindet. Deshalb ist das unerklärliche Verschwinden des Heftes zumindest ein Hinweis auf die entsprechende Existenz solch einer Anmerkung, die mit dem Verschwindenlassen verschleiert werden soll.

Der Umstand, dass der Sonderermittler bei seinen Recherchen auch sonst keinen Hinweis auf eine entsprechende Auswertung und Zusammenführung der Erkenntnisse zu der Spende und den Grüßen gefunden hat, entkräftet die Indizien nicht. Denn das BfV hat seit der Selbstenttarnung des NSU immer wieder die Aufklärung durch das Zurückhalten von Informationen und Akten und die Präsentation erinnerungsloser Beamten sabotiert. Auch dem Sonderermittler wurden in Bezug auf seinen Untersuchungsgegenstand – zu dem auch die Grüße an den Weissen Wolf gehörten – wichtige Informationen vorenthalten. So tauchte erst im Mai 2016 das von Thomas Richter vor seiner Abschaltung benutzte und dem BfV übergebene Telefon, in dem große Datenmengen gespeichert waren, auf. Das BfV hat das Telefon angeblich übersehen und nunmehr erst in einem Panzerschrank, der bereits vorher vier Mal durchsucht worden war, gefunden. Auch wurde bekannt, dass unter „sonstigen Unterlagen“ des V- Mann-Führers eine von Thomas Richter im Jahr 2012 im Ausland benutzte SIM-Karte „gefunden“ wurde, die derzeit im BKA ausgewertet wird. Der Sonderermittler wusste noch nicht einmal von der Existenz solch eines Telefons oder der SIM-Karte, geschweige denn, dass er sie auswerten konnte. Deshalb kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass die Informationen, die er vom BfV zu dem Weissen Wolf und dessen Auswertung erhalten hat, zutreffend oder gar vollständig sind.
Es ist von dem Erstauswerter zu erwarten, dass er, wenn er in der Hauptverhandlung unter Wahrheitspflicht steht, dort auch wahrheitsgemäß, entsprechend der Beweistatsachen aussagen wird.

Die Aufklärungspflicht des Gerichts gebietet es, dem Beweisantrag und dem Beweisermittlungsantrag nachzugehen, da sich daraus ergeben wird, dass das BfV über die Geldspende durch eine Vereinigung Namens NSU informiert war. Weiter wird sich ergeben, dass das Amt im Zuge von Anschlussmaßnahmen unter anderem durch Thomas Richter weitere Informationen erhalten hat, durch die bekannt wurde, dass zu dieser sich „NSU“ nennenden Vereinigung die drei in Zwickau untergetauchten Personen Beate Zschäpe, Uwe Mundlos
und Uwe Böhnhardt gehören. Schließlich ist dem Beiziehungsantrag deshalb nachzukommen, um dem Zeugen Petereit, der in seiner Vernehmung leugnet, Erinnerungen an den Empfang des NSU-Briefes und das Geld zu haben, aufgrund des Treffberichtes und der Deckblattmeldung Vorhalte machen und die Erinnerung des Zeugen auffrischen zu können.

Der Beweisantrag ist von diversen NK-Vertreter_innen unterschrieben. V. d. Behrens sagt: “ Beim Erstauswerter handelt es sich wahrscheinlich um den Zeugen ‚Egerton‘, der im Bundestags-Untersuchungsausschuss vernommen wurde. Im Sonderbericht des Ermittlungsführers Montag wurde er nicht namentlich benannt. Es ergibt sich aber aus dem Protokoll.“ Der Verhandlungstag endet um 13:12 Uhr.

Das Blog „nsu-nebenklage“: „Heute war erneut der Zeuge „Reinhardt Görlitz“ geladen, der bereits mehrfach vor Gericht gezeigt hatte, dass der Verfassungsschutz um jeden Preis die Aufdeckung seiner Rolle im Kontext des NSU verhindern will und dass ihm dafür kein Mittel der Antwortverweigerung zu peinlich oder dreist ist […]. Auch heute gab der Zeuge vor, sich an gar nichts zu erinnern. Insbesondere behauptete er, gar nichts über Besprechungen zwischen den Verfassungsschutzbehörden von Brandenburg, Thüringen und Sachsen mitbekommen zu haben, was mit den Informationen des V-Mannes Szczepanski über die untergetauchten Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt getan werden sollte. Wie so viele seiner Angaben zuvor, ist ihm auch diese Erinnerungslücke nur sehr schwer zu glauben: zum einen handelte es sich hier natürlich um eine äußerst brisante Information – wären die Informationen weitergegeben worden, hätten die NSU-Mitglieder festgenommen werden können und es wäre nie zur Ceska-Mordserie und den weiteren Taten gekommen. Vor allem aber war Görlitz der V-Mannführer Szczepanskis und musste daher schon aus Quellenschutz-Gründen informiert werden, da eine Weitergabe der Informationen Auswirkungen auf Szczepanski hätte haben können.“
http://www.nsu-nebenklage.de/blog/2016/06/16/16-06-2016/

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