Kurz-Protokoll 333. Verhandlungstag – 10. Januar 2017

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An diesem Prozesstag wird zunächst ein Polizeizeuge zur „Hetendorfer Tagungswoche“ befragt. Bei dieser neonazistischen Veranstaltung wurde u.a. Beate Zschäpe festgestellt. Im Anschluss daran stellt die Verteidigung Beate Zschäpes Anträge zu der anstehenden Vorstellung des Gutachtens von Prof. Dr. Saß. Zschäpe lässt außerdem eine weitere Erklärung verlesen.

Zeuge:

  • Carsten Br. (Polizeibeamter, Zufahrtskontrolle am 21.06.1997 bei der neonazistischen „Hetendorfer Tagungswoche“, bei der u.a. Beate Zschäpe festgestellt wurde)

Um 09:44 Uhr betritt der Senat den Saal. Götzl: „Geladen ist der Zeuge Br. Rufen Sie ihn bitte auf.“ Es folgt die Einvernahme des Zeugen Carsten Br., Polizeibeamter bei der PI Oldenburg-Stadt. Nach der üblichen Personalienfeststellung und Belehrung sagt Götzl: „Es geht uns um eine Situation, die schon lange zurückliegt, aus dem Jahre 1997, am 21.06. soll es gewesen sein, eine Zufahrtskontrolle. Können Sie dazu etwas sagen? Der Zusammenhang wäre Hetendorfer Tagungswoche.“ Br.: „Das ist korrekt. Wir waren mehrfach in Hetendorf eingesetzt. Dort wurde durch einen damals öffentlich bekannten Rechtsanwalt ein kleines landwirtschaftliches Anwesen gepachtet bzw. stand in seinem Eigentum, das weiß ich nicht mehr. Dort sind verschiedene Veranstaltungen durchgeführt worden, die überwiegend durch rechtsmotivierte Personen besucht worden sind. Wir hatten am 21.06.1997 den Auftrag Zufahrtskontrollen zu tätigen, haben die Fahrzeuge angehalten, kontrolliert, Identitäten festgestellt und die Fahrzeuge durchsucht.“
Götzl: „An Personen, die Sie kontrolliert haben, haben Sie noch eine Erinnerung dazu?“ Br.: „An Personen nicht mehr. Ich weiß, dass es diesen Einsatz gab, allerdings nicht mehr so detailliert.“ Götzl hält aus dem Vermerk die Namen André Kapke, Beate Zschäpe und Sven La. vor: „Haben Sie mit den Personen zu tun gehabt?“ Br.: „Vor Ort wurde noch eine weitere Frau kontrolliert, es waren insgesamt vier. Ich kann mich nicht erinnern, ich kann letztlich nur Bezug auf meinen Vermerk nehmen.“

Zschäpe-Verteidigerin stellt den Antrag, den SV Saß gemäß § 78 StPO dahingehend zu leiten, dass 1. er seinem Gutachten ausschließlich Anknüpfungstatsachen aus dem „Inbegriff der Hauptverhandlung“ zugrunde zu legen, also Beobachtungen Zschäpes während und außerhalb der Hauptverhandlung außer Acht zu lassen habe; 2. den SV auf sämtliche seitens der Verteidigung erhobenen Beweisverwertungswidersprüche und von Amts wegen zu beachtenden Beweisverwertungsverbote hinzuweisen und ihn aufzufordern, alternativ die Verwertbarkeit bzw. Unverwertbarkeit der betreffenden Beweistatsache zugrunde zu legen; 3. einem Gutachten die „anerkannten methodischen Standards“ zugrunde zu legen, d. h. unter anderem streng zwischen Befunderhebung und Bewertung zu differenzieren und sich bei seiner Bewertung ausschließlich auf sein Fachgebiet als Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Schwerpunkt Forensische Psychiatrie, auf den Bereich der Psychopathologie zu begrenzen sowie die von Prof. Dr. Faustmann in seinem methodenkritischen Gutachten niedergelegten fachlichen Grundsätze zu beachten.

Dann verliest RA Grasel für Zschäpe folgende Erklärung:
Zum vorläufigen Gutachten des Herrn Prof. Dr. Saß möchte ich folgendes mitteilen:
1. Beginnen möchte ich mit dem 1. Hauptverhandlungstag, dem 06. Mai 2013. Ich wurde in den Sitzungssaal geführt und dutzende Reporter standen mit ihren Kameras wie eine Wand vor mir. Leider musste ich feststellen, dass keiner meiner drei Anwälte anwesend war. Ich war desorientiert und fühlte mich allein gelassen. Ein Polizeibeamter zeigte mir den mir zugewiesenen Platz und ich drehte mich instinktiv um. Ich bin bis heute fest davon überzeugt, dass ich ohne diese Reflexhandlung den ersten Prozesstag nervlich nicht durchgehalten hätte. Allein dadurch ergab sich das im Gutachten angesprochene „Ritual“. Mit der Zeit wurde es zu etwas Vertrautem, was mir eine gewisse Sicherheit gab.
Erst ab Dezember 2015 gelang es mir, den „Schutzraum dieses Rituals“ zu verlassen und mich somit offener zu zeigen. Das Gefühl, mich offensiver gegen die mir zur Last gelegten Vorwürfe wehren zu können, gab mir die Kraft, diesen für mich großen Schritt zu tun. Endlich hatte die zermürbende Schweigestrategie mit all den daraus resultierenden internen Unstimmigkeiten ein Ende gefunden. Mit meinen beiden neuen Verteidigern und der geänderten Verteidigungsstrategie fühlte ich mich endlich in meinem Sinne verteidigt.
Wie bekannt hatten mir die Rechtsanwälte Stahl, Heer und Sturm dringend angeraten, sowohl gegenüber dem Senat als auch gegenüber allen weiteren Prozessbeteiligten jegliche Gefühlsregungen, ja sogar jeden Blickkontakt zu vermeiden, damit keine Rückschlüsse in Bezug auf die erhobenen Anklagevorwürfe gezogen werden können. Ich war deshalb von Anfang an bemüht, so wenig wie möglich Gefühlsregungen zu zeigen, wohl wissend, dass jede Gefühlsregung von der Öffentlichkeit und einigen Vertretern der Nebenklage bewusst oder unbewusst falsch dargestellt oder gedeutet werden würden.
Auch aus Angst vor einer dauerhaften Prozessunfähigkeit habe ich versucht und werde ich auch weiterhin versuchen, hier einen „öffentlichen Zusammenbruch“ zu verhindern, da es in diesem Prozess in erster Linie nicht um mein Seelenleben gehen sollte. Keinem Zeugen konnte ich deshalb meine wahren Gefühle zu zeigen. Beim Ansehen der Videos und Fotos versuchte ich alle Gemütsregungen zu unterbinden – was mir sehr, sehr schwer fiel und worauf ich noch detailliert eingehen werde.
2. Ich möchte betonen, dass ich zu jahrelangen gleichbleibenden Gemütsbewegungen nicht in der Lage bin. Natürlich kann es sein, dass ich über den langen Zeitraum hinweg ab und zu den Eindruck des Gelangweilten und Desinteressierten vermittelt habe. Ich möchte dieses Verhalten jedoch lediglich auf solche Verfahrensthemen beschränkt wissen, die mich nicht unmittelbar betrafen oder auf Verlesungen von Schriftstücken, die mir durch vorherige Lektüre bereits bekannt waren.
In der Regel habe ich mich nicht „hinter den Laptop zurückgezogen“, sondern versucht, Zeugenaussagen, verlesene Urkunden etc. anhand des mir auf dem Laptop zur Verfügung stehenden Akteninhalts zu verifizieren oder zu rekonstruieren. Ich möchte an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass sich auf dem Laptop ausschließlich die elektronischen Verfahrensakten und Nachlieferungen und keine anderweitigen, zur Ablenkung geeignete Programme oder Ähnliches befinden.
Wenn der Eindruck des gelangweilten Rückzugs auf den Laptop gewonnen wurde, so ist dieser Eindruck schlichtweg falsch.
Das im vorläufigen Gutachten angesprochene und immer wieder erwähnte „Selbstbewusstsein“ in Alltagssituationen Dritten gegenüber hatte nichts mit dem nötig gewesenen, aber offensichtlich nicht vorhandenen Durchsetzungsvermögen gegenüber den beiden Uwes – insbesondere gegenüber Uwe Böhnhardt – zu tun.
Das Verbergen und Unterdrücken von Gefühlsregungen jeglicher Art musste ich mir schon in den Jahren des Untertauchens angewöhnen, um einerseits nicht aufzufallen und um andererseits die damalige Lebenssituation überhaupt ertragen zu können. Ich war damals in einem Kreislauf von Isolation, Angst und Resignation gefangen, die in einer totalen Verdrängung der Wirklichkeit und einer Verleugnung meiner selbst mündete. Um mich daraus zu befreien, fehlte mir aus bereits mehrfach beschriebenen Gründen die Kraft. Der Eindruck jetziger „fehlender Betroffenheit“ ist falsch.
Wenn ich den Eindruck „fehlenden Leidens“ oder „fehlender Bedrücktheit“ vermittelt habe, so ist dieser Eindruck damit zu erklären, dass ich mich auf anwaltlichen Rat hin so verhalten habe – immer vor Augen, dass ich aufgrund falsch verstandener Gestik oder Mimik für etwas verurteilt werden könnte, was ich nicht zu verantworten habe. Eine betont „kontrollierte“ Ausstrahlung wurde so für mich – wie schon das „Ritual“ des Umdrehens – ein Rückzugsort einer vermeintlichen Sicherheit.
Manche Zeugen oder andere eingebrachte Beweismittel gingen mir sehr nahe, aber ich war und bin mir bewusst, dass es sich hier um einen medienwirksamen „öffentlichen Prozess“ handelt, in dem jede meiner Gefühlsregungen von der Presse bewusst oder unbedacht „fehlinterpretiert“ werden könnten. Auch deshalb habe ich mich, dem anwaltlichen Rat folgend, konsequent „betont gleichgültig“ verhalten, obwohl es mir – je nach Begebenheit – schwer fiel.
Ich möchte hierzu einige Beispiele anführen:
Zunächst einmal der Tag, an dem sich die Mutter des Halit Yozgat an mich gewandt hatte. Ihren Appell „von Frau zu Frau“ habe ich noch heute vor Augen und werde ihn niemals vergessen. Ich konnte ihr keine Antwort auf ihre Fragen geben und ich hatte mich gezwungen, regungslos zu bleiben, obwohl meine Gefühle völlig andere waren.
Ich möchte auch auf den Prozesstag eingehen, an welchem erstmals das „Paulchen-Panther-Video“ bzw. Vorgängerversionen gezeigt wurden. An diesem Tag sah ich diese Filme zum ersten Mal. Die Filme wurden unangekündigt nach einer Sitzungspause gezeigt (Herr Prof. Saß war nicht anwesend) und ich hatte keine Ahnung, was auf mich zukam. Vor Beginn der Hauptverhandlung hatte ich mit den Rechtsanwälten Stahl, Heer und Sturm zu keinem Zeitpunkt diese Videos angesehen und diese auch nicht besprochen. Ich hatte natürlich anhand der Anklageschrift Kenntnis von den Videos, den Gedanken jedoch verdrängt mir diese anzuschauen.
Zu Beginn des Films erfolgte ein Knall wie von einem Schuss und ich erschrak zutiefst. Nachdem ich den Film gesehen hatte kann ich meine ersten Gefühle nur so beschreiben, dass ich nicht glauben konnte was ich gesehen hatte. Ich war wie „versteinert“, „durch den Wind“ und dennoch zwang ich mich erneut, keinerlei Gefühlsregungen zu zeigen. Es ist etwas völlig anders ein Ereignis erzählt zu bekommen, als sich die Geschehnisse auf einem Video anzusehen. Bilder bringen es näher, machen alles realer. Ich hatte ihr Tun verdrängt – wie bereits beschrieben aus Angst, dass sie sich umbringen, aus Angst vor einer langen Inhaftierung und aus „blinder Liebe“ zu Uwe Böhnhardt. Nun gab es kein Verdrängen mehr, sondern ich war unmittelbar mit dem Geschehen konfrontiert und „gezwungen“ mir nichts anmerken zu lassen. Wenn ich äußerlich beschrieben werde als „ohne Zeichen von Bedrücktheit, Leiden und Betroffenheit“, so war und ist mein Inneres das genaue Gegenteil.
Im Rückblick auf die vergangenen Prozesstage bewundere ich die Haltung mancher Zeugen, deren Aussagen auch für mich zum Teil sehr einschneidende Erlebnisse waren, weil mir bei den jeweiligen Aussagen der Umfang und die Auswirkungen der von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos begangenen Taten auf die Angehörigen der Opfer, auf die Überlebenden der Bombenanschläge und auf die Menschen, die uns vertraut haben, voll bewusst wurde.
Ich möchte an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, dass jedes Wort meiner Einlassung, meine Entschuldigung, mein aufrichtiges Bedauern und meine Distanzierung von der sogenannten rechten Szene von mir absolut ernst gemeint sind. Es ist das Ergebnis mehrjährigen Auseinandersetzens mit dem Geschehenen – insbesondere während des laufenden Prozesses -, dem Eingestehen des eigenen Fehlverhaltens und dem festen Willen, für dieses Fehlverhalten Verantwortung zu übernehmen. All dies mündete in die von mir am 29.09.2016 selbst verlesene Distanzierung.
Ich beschreibe hier sehr offen meine Emotionen mit der Gewissheit, dass sie von einer Vielzahl der Prozessbeteiligten und der Presse als Lüge, Heuchelei und vieles mehr bezeichnet werden – aber es sind meine wahren Gefühle.
3. Ich hatte in meiner Einlassung vom 09.12.2015 angegeben, dass ich – nachdem ich vom Bombenanschlag in der Kölner Keupstraße erfahren hatte – entsetzt war und ihr Handeln nicht nachvollziehen konnte. Ich hatte auch angegeben, dass ich den beiden nicht mehr vertraute, dass sie mir die Wahrheit über ihre Vorhaben sagen.
Ca. 6 bis 7 Wochen später waren wir zu dritt gemeinsam im Urlaub. Die entsprechenden Bilder wurden bereits in Augenschein genommen. Sofern hierdurch der Eindruck entsteht, dass wir einen völlig unbeschwerten Urlaub verbracht hätten, möchte ich dazu folgendes sagen:
Zu dieser Zeit lebten wir bereist 6 1/2 Jahre gemeinsam im Verborgenen. Wir hatten uns mit dieser arrangiert und ich hatte mich daran gewöhnt, mich nach außen hin unauffällig zu verhalten, selbst wenn es mir innerlich schlecht ging.
Wie ich bereits ausführlich versucht habe zu erklären, sah ich für mich keine Möglichkeit, mich von den beiden zu trennen und mich der Polizei zu stellen. Deshalb sah ich mich während des Urlaubs gezwungen, mich unauffällig zu verhalten und keinen Streit vom Zaun zu brechen, wodurch wir hätten auffallen können.
Also verhielt ich mich, wie von den zahlreichen Zeugen beschrieben: nämlich ruhig, unauffällig, nett, freundlich, hilfsbereit, unterhaltsam und auch im Umgang mit Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos harmonisch. Über die Jahre des Untertauchens hatte ich mir dies angeeignet. Wie es innerlich in mir aussah und mit welcher Gewissenslast ich mich auseinanderzusetzen hatte, ließ ich mir nicht anmerken.
Natürlich war mir durch den Kopf gegangen, nicht mit in Urlaub zu fahren, aber meine Gefühle gegenüber Uwe Böhnhardt überwogen und ein alleine zurückbleiben konnte ich gedanklich nicht ertragen.
Es versteht sich selbst, dass auf den Urlaubsbildern keine Streitereien oder ähnliches abgebildet sind. Wer fotografiert sich schon während eines Streits? Wir hatten versucht, das Beste aus der Situation zu machen und hatten den Urlaub – der für mich eine dringend benötigte Abwechslung und einen „Tapetenwechsel“ darstellte – so gut es ging miteinander verbracht.
Aus dem Eindruck, der sich für Außenstehende ergibt, zu schlussfolgern, dass mich die Taten der beiden, von denen ich vor dem Urlaub Kenntnis erlangt hatte, innerlich unberührt gelassen hätten, ist unzutreffend. Dies möchte ich hiermit richtigstellen.
4. Die Tatsache, dass Fragen der Nebenklägervertreter von mir nicht beantwortet werden, ist keinesfalls als Missachtung gegenüber den Opfern und den Angehörigen der Opfer zu verstehen. Die unzähligen Fragen der anwaltlichen Vertreter der Nebenklage werden aus folgenden Gründen nicht beantwortet:
– Alle prozessrelevanten Fragen habe ich mit meiner Einlassung vom 09.12.2015 und den folgenden Stellungnahmen beantwortet.
– Aufgrund des bisherigen Prozessverhaltens einzelner anwaltlicher Vertreter der Nebenklage gehe ich davon aus, dass auf die bisher gestellten Fragen weitere Fragen in gleicher Anzahl gestellt würden, weil ich deren Erwartungen aus eigener Unkenntnis nicht erfüllen kann.
– Schließlich bin ich der Meinung, dass viele der gestellten Fragen eher in einem Untersuchungsausschuss und nicht in einem Strafprozess gestellt werden sollten.
5. Die Art der Formulierung meiner Antworten ist natürlich mit den beiden Verteidigern meines Vertrauens abgesprochen. Der Presse – die mich schon vor Prozessbeginn ohne Kenntnis näherer Umstände als „Nazi-Mörder-Braut“ bzw. als „Teufel“ darstellte – ist zu entnehmen, dass jedes meiner Worte „auf die Goldwaage gelegt“ wird. Ich gehe davon aus, dass viele Prozessbeteiligte einen ähnlichen Maßstab anlegen.
Die lang andauernde Untersuchungshaft und die damit für mich verbundenen Erschöpfungserscheinungen, zunehmende Konzentrationsprobleme sowie Kopfschmerzen und Magenbeschwerden sind ein Grund, die Unterstützung der Anwälte bei den Ausformulierungen in Anspruch zu nehmen.
Dies alles betrachtet verstehe ich die gutachterliche Stellungnahme zu der Art und Weise meiner bisherigen Ausführungen nicht, wenn Rückschlüsse auf meinen Charakter daraus gezogen werden, dass ich eben diesen anwaltlich nüchternen Formulierungen vertraue, um jedes Missverständnis zu vermeiden.
Grasel: „Und die Unterschrift von Frau Zschäpe.“ Götzl: „Sind das Ihre Angaben, Frau Zschäpe?“ Zschäpe bestätigt das. Der Verhandlungstag endet um 13:12 Uhr.

Pressemitteilung der NK-Vertreter RA Scharmer und RA Stolle, hier.

Kommentar des Blogs „nsu-nebenklage“, hier.

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