Kurz-Protokoll 354. Verhandlungstag – 29. März 2017

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An diesem Prozesstag geht es um unterschiedliche Anträge. Richter Götzl weist zunächst das Ablehnungsgesuch von André Eminger als unzulässig zurück. Danach nimmt die GBA Stellung zu einem Beweisantrag der Verteidigung Wohlleben zum Mord an Michèle Kiesewetter. Die Verteidigung Wohlleben beantragt dann, den Verhandlungstag zu beenden, um ein Ablehnungsgesuch vorzubereiten. Bevor dies passiert, stellt NK-Vertreterin Antonia v. d. Behrens einen Beweisantrag zu antisemitischen und rassistischen Taten der Kameradschaft Jena, insbesondere der Angeklagten sowie Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt.

Der Verhandlungstag beginnt um 09:44 Uhr. Dann verkündet Götzl den Beschluss, dass das Ablehnungsgesuch von André Eminger betreffend Götzl [Eminger hatte sich einem Ablehnungsgesuch von Zschäpe angeschlossen] als unzulässig verworfen wird.
Die Voraussetzungen für das rechtzeitige Vorbringen seien durch den Angeklagten Eminger nicht glaubhaft gemacht worden. Der Erlass der Verfügungen des Vorsitzenden sei am 07.03. erfolgt. Eminger habe seit diesem Zeitpunkt Kenntnis von den Umständen gehabt, auf die er am 09.03. seine Richterablehnung stützte. Selbst unter Berücksichtigung der Überlegungsfrist und der Notwendigkeit der Besprechung mit dem Verteidiger könne eine Antragstellung am übernächsten Verhandlungstag nicht mehr als unverzüglich gewertet werden.

Danach sagt Götzl: „Mir geht es jetzt noch um Stellungnahmen zum Beweisantrag der Verteidigung Wohlleben, Stichwort war gewesen: FBI-Agenten in Heilbronn.“ OStAin Greger nimmt für den GBA Stellung zum Antrag. Dem Antrag sei nicht nachzugehen, so Greger. Die allgemeine Aufklärungspflicht des Senats gebiete die angeregten Maßnahmen nicht, da die bekannt gewordenen Tatsachen im Verfahren und die bisher durchgeführten Ermittlungen eine gerichtliche Beweisaufnahme zu dem von den Antragstellern als möglich in den Raum gestellten Aufenthalt von FBI-Agenten in Heilbronn nicht nahelegten.
Die Spekulationen um eine angeblich abgebrochene FBI-Operation beruhten auf einem Stern-Artikel vom 01.09.2011, so Greger. Sowohl die Ermittlungsbehörden als auch die UAe des Bundestags und insbesondere des Landtags Baden-Württemberg seien ihnen nachgegangen. Tragfähige Anhaltspunkte dafür, dass Augenzeugen, insbesondere FBI-Agenten, den Anschlag in Heilbronn wahrgenommen hätten und Informationen geben könnten, hätten die breit angelegten Ermittlungen jedoch nicht erbracht.Das in der Zeitschrift Stern veröffentlichte Observationsprotokoll werde von Angehörigen der US-Armee und den amerikanischen Behörden als Fälschung gewertet.

Wohlleben-Verteidiger RA Klemke: „Wir beantragen, die Hauptverhandlung bis morgen, 09:30 Uhr, zu unterbrechen zur Vorbereitung eines Ablehnungsgesuchs gegen Richter Kuchenbauer, Richterin Odersky und Richter Prechsel.“ Götzl: „Vielleicht dass wir das erstmal zurückstellen, Sie erleiden dadurch keinen Rechtsverlust.

Dann verliest Götzl die Übersetzung des Schreibens des Rechtsattachés Stuart P. Wirtz. Dem Schreiben zufolge habe dieser vom BKA Meckenheim eine E-Mail mit Anlage erhalten, bei der Anlage scheine es sich um ein Überwachungsprotokoll zu handeln. Das FBI habe die Angelegenheit geprüft und teile mit, dass das FBI zu keiner Zeit ohne Übereinstimmung mit deutschen Behörden operativ tätig gewesen sei. FBI-Agenten agierten in Deutschland nur in vollstem Wissen und mit Unterstützung ihrer deutschen Gesprächspartner. Die Antwort auf die gestellten Fragen laute jeweils Nein. Das FBI habe weder Einsätze durchgeführt, noch am 25. Februar 2007 in Heilbronn eine Überwachung durchgeführt. [phon.]

NK-Vertreterin RAin von der Behrens verliest den folgenden Beweisantrag: In der Strafsache gegen Zschäpe u.a. – 6St3/12 – ist im Laufe des Verfahrens bereits Beweis erhoben worden zu rassistischen und antisemitischen Straftaten, die aus dem Kreise der Kameradschaft Jena, insbesondere der hier Angeklagten sowie Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, begangen wurden. Zwei Straftaten sind indes zwar erwähnt, aber noch nicht näher zum Gegenstand der Beweisaufnahme gemacht worden: So berichtete der Zeuge KHK Kö. in der Hauptverhandlung am 02.08.2016 von einer „ersten“ im Stadtgebiet Jena gefundenen Puppe mit einem Davidstern. Diese Tat war auch in der Vernehmung des Uwe Böhnhardt am 20.06.1996 im Verfahren wegen der an der Autobahnbrücke aufgehängten Puppe Thema, wo dieser angab, er wisse von der ersten Tat, aber damit habe er „auch nichts zu tun“. Zudem war ein versuchter Anschlag auf ein Heim für Bürgerkriegsflüchtlinge thematisiert worden. Hierzu hatte etwa der Zeuge Rene Scha. unter Schilderung von Einzelheiten in einer polizeilichen Vernehmung angegeben, nach seiner Erinnerung handele es sich um eine Tat aus dem Jahr 1994, in die Uwe Böhnhardt verwickelt gewesen sei und von der André Kapke ihm berichtet habe.
Jedoch hatte etwa der Zeuge Ku., ehemaliger Staatsschutzermittler bei der KPI Jena, in der Hauptverhandlung am 26.01.2017 angegeben, ihm sei eine solche Tat nicht bekannt. Insoweit konnten nunmehr folgende Informationen ermittelt werden: Am 9. November 1995 – am Jahrestag der antisemitischen Pogrome des Jahres 1938 – wurde eine Puppe mit einem Davidstern an einem Rohr der Stadtwerke Jena aufgehängt gefunden. Hierzu wurde durch die StA Gera ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Volksverhetzung eingeleitet. Der Verdacht richtete sich damals gegen die Mitglieder der Kameradschaft Jena. Zudem wurde am 10. November 1995 – also nur einen Tag nach dem Aufhängen der ersten Puppe – in einem Wohnheim für bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge in Jena ein mit einem Selbstlaborat gefüllter Sprengkörper aufgefunden. Insofern wurde seitens der StA Gera ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Sprengstoffdelikts eingeleitet. Die Zielrichtung der letztgenannten Tat und der Zeitraum beider Taten korrespondieren im Übrigen mit den Angaben des Zeugen Frank T., Uwe Mundlos habe ihm 1994 gegenüber angegeben, alle „Ausländer“ unterschiedslos „plattmachen“ zu wollen, wenn er sie erwischen würde und des Zeugen Tibor Re., der beim BKA angegeben hatte, er habe „auf jeden Fall vor 1996″ zusammen mit Uwe Mundlos das Asylbewerberheim auf dem Forst in Jena ausgespäht und Mundlos habe dabei geäußert, bei einem Anschlag seien Tod oder Verletzungen des Wachpersonals als „Kollateralschaden“ hinzunehmen.
Es wird insofern beantragt, bei der Staatsanwaltschaft Gera anzufragen, ob die Ermittlungsakten der Verfahren 114 UJs 104036/95 und 114 UJs 104037/95 noch vorhanden sind, verneinendenfalls welche Aktenbestandteile bzw. Aktenkopien bei der Staatsanwaltschaft sowie den ermittelnden
Polizeibehörden zu den damaligen Ermittlungen noch vorhanden sind,
sämtliche Akten bzw. Aktenbestandteile beizuziehen und in diese Akteneinsicht zu gewähren. Der Antrag kann derzeit nur als Beweisermittlungsantrag gestellt werden, da der genaue Inhalt der Akten nicht bekannt ist – dies aufgrund der Tatsache, dass die Bundesanwaltschaft trotz der genannten Hinweise auf diese Straftaten und ihre mögliche Verbindung zu den hier Angeklagten die Ermittlungsakten bis heute nicht zum Gegenstand ihrer Ermittlungen gemacht und zum hiesigen Verfahren gereicht hat.

Der Verhandlungstag endet um 12:24 Uhr.

Kommentar des Blogs NSU-Nebenklage, hier. https://www.nsu-nebenklage.de/blog/2017/03/29/29-03-2017/

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