Tageszusammenfassung des 411. Verhandlungstag – 08. Februar 2018

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Während der Plädoyerphase des Prozesses werden vorerst anstatt ausführlicher Protokolle Zusammenfassungen der Prozesstage veröffentlicht. Diese werden dann durch die jeweiligen Protokolle ersetzt werden.

Tageszusammenfassung 411. Verhandlungstag – 08. Februar 2018

Neunzehnter und letzter Tag der Plädoyers der Nebenklage

Das erste Plädoyer des heutigen Tages hielt Rechtsanwalt Serkan Alkan, der einen Betroffenen des Nagelbombenanschlags des NSU in der Kölner Keupstraße am 09. Juni 2004 vertritt. Auch Alkan wies auf die verheerenden Folgen der polizeilichen Ermittlungen zum Anschlag hin. Sein Mandant habe „detailliert geschildert, wie verängstigt man in der Keupstraße gewesen ist, aber nicht hauptsächlich wegen des Anschlags, sondern wegen der Ermittlungen“, zu deren Opfer man schnell habe werden können. Man habe es daher auf der Keupstraße vermieden, miteinander über den Anschlag zu reden, was aber für die Verarbeitung des Anschlags wichtig gewesen wäre. Alkan kritisierte, dass „eine Vielzahl von Zeugen aus dem Umfeld der Angeklagten (…) von einer Art verfahrensangepasster Generalamnesie“ geprägt gewesen seien, einem Krankheitsbild, das offenbar nur bei diesem Personenkreis auftrete. Rechtsanwalt Alkan: „War der institutionelle Rassismus, den es ohne Zweifel gegeben hat und nach wie vor gibt, für die Morde und Sprengstoffanschläge verantwortlich? Sicherlich nicht, er hat aber dazu geführt, dass die Taten nicht früher aufgeklärt worden sind und die Opfer des NSU über ein Jahrzehnt hinweg als Täter und Schwerkriminelle behandelt worden sind.“ Alkan: „Institutioneller Rassismus ist für mich als Deutscher mit Migrationshintergrund eine Bezeichnung für einen Umstand, den man immer wieder gespürt hat, aber nicht in Worte fassen konnte. Es wird sicherlich keinen meiner Kollegen mit Migrationshintergrund geben, der nicht eine derartige Situation bereits erlebt hat, die ein sogenannter ‚Biodeutscher‘ in der Form nicht erlebt. Es sind die Muster, die sich festgesetzt haben, nach denen gehandelt wird, ohne dass man sich vielleicht sogar bewusst ist, dass man jegliches Maß an Objektivität verloren hat.“

Dann hielt Yvonne Boulgarides, Ehefrau des am 15. Juni 2005 in München vom NSU ermordeten Theodoros Boulgarides, ihr Plädoyer. Sie begann mit dem Verweis auf ein Zitat von Albert Einstein: „Man soll nie aufhören zu fragen.“ Die angeblich „lückenlose Aufklärung“ sei den Betroffenen so viele Antworten schuldig geblieben: „Bis heute möchte ich wissen, warum das Ansehen meiner Familie in der Öffentlichkeit derart demontiert wurde. Hat man uns in die Täterrolle gedrängt, um unsere unangenehmen Fragen zum Verstummen zu bringen? Oder befanden sich die Behörden tatsächlich auf einem, für mich nicht nachvollziehbarem, Irrweg? Wie kam es, dass so viele an den Ermittlungen beteiligte Zeugen bei ihren Vernehmungen von einem epidemieartigen Gedächtnisverlust befallen wurden? Wieso erhielten V-Männer und Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden nicht proaktiv eine umfassende Aussagegenehmigung? Wieso wurden und werden diese Leute, die ganz offensichtlich bei der Ausübung Ihrer Pflicht kläglich versagt haben, geschützt? Warum wurde dieser Schutz nicht den Opfern und ihren Familien zuteil? Wie viele Opfer wären uns erspart geblieben, wenn die beauftragten Staatsorgane ihre Arbeit ehrenhaft und pflichtbewusst erledigt hätten? Warum wurden trotz laufender Ermittlungen immer wieder Tausende von Aktenseiten geschreddert? Warum wurden zahlreiche V-Personen und mutmaßliche NSU-Unterstützer bis heute nicht angemessen vernommen? Wo sind all die, die durch ihr fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln diese Verbrechen ermöglicht haben? Warum haben sie keine Konsequenzen zu befürchten? Warum werden sie sogar – wie Lothar Lingen der vorsätzlich Akten vernichtet hat – aktiv vor Strafverfolgung geschützt? Es wäre die Aufgabe der entsprechenden Staatsorgane gewesen, der Wahrheitsfindung zu dienen. Leider muss ich an dieser Stelle von einem kompletten Organversagen sprechen.“ Der NSU-Prozess ähnele einem „oberflächlichen Hausputz“, Man hätte aber auch die „Teppiche“, unter die vieles gekehrt worden sei, hochheben müssen. Dass auch nach Prozessende unter diesen Teppichen noch Schmutz liegen wird, sei den „Traditionslinien einer paranoiden, menschenverachtenden Ideologie geschuldet“, die lediglich Tod und Leid hervorgebracht habe. Boulgarides: „Die Chance auf einen Bruch mit diesen Traditionslinien haben die Verantwortlichen durch die Verhinderung einer umfassenden Aufklärung verpasst.“

Sie wolle, so Yvonne Boulgarides weiter, auf einen besonderen Menschen zu sprechen kommen, der in den letzten Jahren ein Teil der Familie geworden sei: Rechtsanwalt Yavuz Narin. Boulgarides: „Auf eine für uns bemerkenswert selbstlose Weise hat er nicht aufgehört Recherchen voranzutreiben und uns als seiner Familie und Mandanten viele Fragen zu beantworten und uns mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Ich weiß, dass seine unermüdliche investigative Arbeit maßgeblich zur Aufklärung vieler Ungereimtheiten beigetragen hat.“ Sie wies darauf hin, dass Narin ihr gegenüber bereits im Frühjahr 2011 von einem offensichtlichem Zusammenhang der damals sogenannten „Döner-Morde“ und dem Kölner Nagelbombenattentat berichtet habe. Auch Narins weitere Ermittlungsergebnisse bzgl. der Taten seien für sie derart schlüssig gewesen, dass sie Narin das Mandat erteilt habe. „Es wundert mich heute nicht mehr, dass ich unmittelbar nach der Verpflichtung von Herrn Narin Besuch von einem Ermittler der ‚Soko Theo‘ bekam. Dieser beschrieb mir Herrn Narin als äußerst dubiosen Menschen und riet mir, die Mandatserteilung zu revidieren. Sein Besuch hat genau das Gegenteil bei mir bewirkt.“ Sie wies zudem darauf hin, dass gegen Yavuz Narin Ermittlungsverfahren eingeleitet worden seien, u.a. wegen „Geheimnisverrats“: „Dazu möchte ich folgendes sagen: Geheimnisse die dazu dienen, Verbrechen und desaströses Fehlverhalten zu vertuschen, sind nicht schützenswert!“ Yvonne Boulgarides erinnerte auch an Nebenklageanwältin Angelika Lex: „An dieser Stelle möchten wir Angelika Lex gedenken, die nach schwerer Krankheit verstorben ist und leider nur einen Teil der Strecke mit uns zurücklegen konnte. Auch Dir, Angelika, und deiner Familie gilt unser Dank für das Engagement.“

Über die Anwälte sei, so Yvonne Boulgarides, ein persönliches Gespräch mit dem Angeklagten Carsten Schultze zustande gekommen: „Herrn Schultze haben wir in diesem Gespräch als einen Menschen erlebt, der sein Mitwirken zutiefst bereute und dem das eigene Gewissen bereits den größten Teil seiner Strafe auferlegt hat. Jemanden, der über ein Unrechtsbewusstsein verfügt und der zur Reue fähig ist. Eigenschaften, die wir bei den anderen Angeklagten in all der Zeit beim besten Willen nicht ausmachen konnten. Wir wünschen uns, dass ihm sein Strafmaß die Möglichkeit gibt, sein Leben in positivere Bahnen zu lenken.“

In bewegenden Schlussworten erinnerte Yvonne Boulgarides dann an Theodoros Boulgarides: „Ich weiß, dass mein Mann gern gesehen hätte, wie seine kleinen Töchter zu Frauen herangewachsen sind. Wie gern er seine Mädchen zum Traualtar geführt hätte oder wie stolz er gewesen wäre, als seine Enkeltochter geboren wurde. Ich weiß auch, wie viele der hier beteiligten Nebenkläger geliebte Menschen verloren haben oder anderes Leid erfahren mussten. Aber ich weiß auch, dass wir die Zeit nicht zurückdrehen können. Eines aber können wir tun: Nicht aufhören zu fragen. Wir alle sollten auch nach diesem Prozess nicht aufhören, nach Antworten zu suchen. Vielleicht werden wir nie alles erfahren, aber wir werden die unzähligen Puzzleteile sammeln und zusammenfügen, bis das Bild der Wahrheit vor unseren Augen zu erkennen ist. Dann müssen auch alle anderen hinsehen.“

Es folgte das Plädoyer von Yavuz Narin. Narin sagte, dass seine Kolleg_innen aus der Nebenklage bereits vieles ausgeführt hätten: „Was immer ich jetzt noch sage, es wäre doch unvollständig – genau wie dieser Prozess.“ Seine Worte, so Narin, könnten nicht annähernd das Leid, die Verdächtigungen und die Demütigungen beschreiben, denen seine Mandantinnen über all die Jahre ausgesetzt waren. Die Welt habe sich von einem Tag auf den anderen von seinen Mandantinnen abgewandt: „Und trotz dieser plötzlichen Einsamkeit habt Ihr über all die Jahre immer zu Theo gestanden, habt an ihn geglaubt und habt darauf vertraut, dass eines Tages die Wahrheit ans Licht kommen würde. Ihr habt in jeder Sekunde mehr Rückgrat, Stolz und vor allem mehr Größe bewiesen als alle Angeklagten und alle von plötzlicher Generalamnesie befallenen Zeugen zusammen. Rückgrat und Größe – das sind die Eigenschaften, die wir während dieses Verfahrens vermisst haben. Sie sind jedoch die Voraussetzung dafür, eigene Fehler einzugestehen, ernsthaft zu bereuen und um Verzeihung zu bitten. Gesehen haben wir hingegen Zeugen, die sich vor ihrer Verantwortung wegducken. Menschen ohne Rückgrat, Feiglinge und Schreibtischtäter. Rädchen im Getriebe einer beispiellosen Mordserie, die ihrerseits auf kleingeistigem und ewig gestrigem Gedankengut von selbsternannten Opfern beruht, die sich ernsthaft einbilden, für den Erhalt der ‚deutschen Nation‘ relevant zu sein.“

Hier im Gerichtssaal seien allzu viele Fragen offen geblieben, so Narin, viele sogenannte Erklärungen seien bis heute nicht plausibel, unzähligen Hinweisen sei nicht ausreichend nachgegangen worden: „Wir, und ich denke, hier spreche ich im Namen vieler meiner Kolleginnen und Kollegen, haben getan, was wir konnten, und doch waren wir in unserer anwaltlichen Funktion nicht in der Lage, mehr zu bewirken, weil wir keine Strafverfolgungsbehörde sind.“ Als er im November 2011 von der Existenz des NSU erfahren, habe Yvonne Boulgarides, die er damals seit einem halben Jahr vertreten und der er von seiner Hypothese einer mordenden und bombenlegenden Combat-18-Zelle erzählt habe, gesagt: „Jetzt wird der Verfassungsschutz Akten vernichten.“ Er habe geantwortet: „Vielleicht. Aber wenn man ein Loch in eine CD bohrt, kann man immer noch die Musik hören.“ Narin: „Und so ist es: Heute haben wir die Gewissheit, dass man in der Lage gewesen wäre, die Taten des NSU zu verhindern. Wir haben die Gewissheit, dass wir und dieses Gericht bis zum heutigen Tag von den Verfassungsschutzbehörden belogen werden. Wir haben die Gewissheit, dass zahlreiche V-Personen und Verfassungsschutzmitarbeiter bis heute vor Strafverfolgung geschützt werden. Wir haben also die Gewissheit, dass die lückenhafte Aufklärung der Mentalität von Amtsträgern geschuldet ist, denen nicht klar ist, was unseren Staat, unsere Rechts- und Gesellschaftsordnung ausmacht. Wir haben die Gewissheit, dass Menschen unsere Verfassung schützen wollen, die den Verfassungskern nicht verstanden haben.“

Narin weiter: „Worüber wir außerdem Gewissheit haben ist, dass der NSU weitaus mehr Unterstützer in der Nazi-Szene hatte, als die Bundesanwaltschaft uns weismachen will.“ Am Beispiel der möglichen Ausspähung der Synagoge in Berlin im Mai 2000 widersprach Narin der „Trio“-Theorie der Bundesanwaltschaft. Der Zeuge hatte neben Beate Zschäpe drei weitere Personen beobachtet, von denen er eine als Uwe Mundlos identifiziert habe. Bei der anderen
männlichen Person handele es sich höchstwahrscheinlich um Jan Werner. Man müsse nur eins und eins zusammenzählen, um die Triothese zu verwerfen. Ermittlungen zu diesem Thema durch die Bundesanwaltschaft habe es bis Oktober 2016 nicht gegeben: „Als das Gericht infolge meines Beweisantrags zur Synagogenausspähung weitere Ermittlungen zu dem Sachverhalt anordnete, antwortete Gordian Meyer-Plath, ehemaliger V-Mann-Führer von ‚Piatto‘, heute in seiner Funktion als Präsident des LfV Sachsen, mit Schreiben vom 16. Dezember 2016 persönlich, leider seien die G10-Protokolle wie alle ’nicht mehr benötigten personenbezogenen Daten‘ vernichtet. Warum einzelne SMS-Nachrichten von Jan Werner aus den betreffenden Tagen erhalten sind, wird nicht näher erläutert. Im selben Monat erfuhr man aus dem Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestags allerdings auch, dass die Bundesanwaltschaft selbst Beweismittel zum Beschuldigten Jan Werner – trotz des Vernichtungsmoratoriums des Bundesinnenministeriums – vernichtet hatte. Die Erklärung lautete, die Bundesanwaltschaft, die das Ermittlungsverfahren gegen Jan Werner führt, habe Jan Werner nicht in Verbindung mit dem NSU gebracht, obwohl dieser wenige Wochen vor der Beweismittelvernichtung als Zeuge hier in diesem Saal geladen war.“ Zschäpe hingegen, so Narin, sei beim Vernichten von Beweismitteln weniger gründlich gewesen: „Denn in der ausgebrannten Wohnung in der Frühlingsstraße wurden Protokolle der Beschuldigtenvernehmung von Jan Werner aus dem von der Bundesanwaltschaft geführten Landser-Verfahren aufgefunden. Wie das im Untergrund doch so isolierte Trio an diese Unterlagen vom 17.01.2002 gekommen ist, bleibt ein Rätsel.“

Es sei, so Narin, nur eine Frage der Zeit ist, bis die „fehlenden Puzzlestücke im NSU-Komplex“ bekannt werden. Hinsichtlich der hier angeklagten Personen und Taten habe die BAW im Übrigen sehr gute Arbeit geleistet, so dass er sich ihren Ausführungen nur anschließen könne: „Schade nur, dass sie hinsichtlich ihrer mangelhaften Ermittlungsleistungen zu weiteren NSU-Unterstützern süffisant darauf verweisen musste, wir Anwältinnen und Anwälte der Nebenklage hätten unseren Mandantinnen und Mandanten ‚Hintermänner an den Tatorten‘ versprochen. Verehrte Damen und Herren der Bundesanwaltschaft, das ist nicht wahr! Ich habe meinen Mandantinnen vielmehr erklärt, dass es bereits ein Versprechen gibt. Meine Mandantinnen sitzen hier, weil sie die Einhaltung dieses Versprechens fordern. Des Versprechens, das unseren Staat, unsere Gesellschaft im Innersten zusammenhält. Es geht ihnen um das Versprechen, das unsere freiheitliche, rechtsstaatliche Demokratie im Kern ausmacht. Das Versprechen, das Leben und die Würde der Rechtsunterworfenen zu achten und zu schützen. Das vornehmste Versprechen, auf dem unsere
Verfassung gründet, und auf das wir Juristinnen und Juristen und auch Sie, verehrte Damen und Herren der Bundesanwaltschaft, vereidigt sind. (…) Das, verehrte Damen und Herren der Bundesanwaltschaft, ist das einzige Versprechen, das ich mit meinen Mandantinnen je thematisiert habe.“ Zum Abschluss seines Plädoyers wandet sich Rechtsanwalt Narin an den Senat und appellierte an ihn, unbequem zu sein: „Hinsichtlich der angeklagten Taten ist durch die Bundesanwaltschaft und durch meine Kolleginnen und Kollegen alles gesagt. Haben Sie den Mut, auch auszusprechen, was dieser Prozess nicht leisten konnte, wo er unvollkommen bleiben musste. Haben Sie den Mut, nicht so zu tun, als sei alles in Ordnung. Ich bin überzeugt davon, dass dieser Senat ein Urteil fällen wird, das der Revision standhält. Ich darf an Sie appellieren: Sprechen Sie ein Urteil, das auch vor der Geschichte Bestand hat!“

Mit dem Schlussvortrag von Rechtsanwalt Narin sind sämtliche Plädoyers der Nebenklage gehalten. Nach den Verzögerungen durch die Verteidigung in den vergangenen Wochen hat die Fortsetzung der Plädoyers an den letzten beiden Verhandlungstagen wieder deutlich gemacht, um was es im NSU-Prozess eigentlich geht. Die Plädoyers der Nebenklage erinnerten an die Opfer des NSU, sie gaben der Sicht der Angehörigen und Betroffenen deutlich Raum. Und: „Die Nebenklageplädoyers machten die historische Rolle und gesellschaftliche Relevanz des Prozesses deutlich. (…) Mit den Plädoyers nahmen die Nebenkläger_innen – persönlich und/oder über ihre Vertreter_innen – noch einmal die Gelegenheit wahr, in einem offiziellen Rahmen aktiv Einfluss auf die Aufklärung des NSU-Komplexes zu nehmen. (Sie) sind damit auch der Maßstab, an dem sich eine kritische Beschäftigung mit dem Thema NSU und weitere Aufklärungsbemühungen in Zukunft werden messen lassen müssen. Sie sind das beste Mittel gegen Bemühungen, etwa der BAW, die Aufklärung des NSU mit dem in Kürze zu erwartenden Urteil für beendet zu erklären. Sie sind die detaillierte und pointierte Ausformulierung der Forderung ‚Kein Schlussstrich!‘.“ (zitiert aus Lotta Magazin #69)

Einschätzung des Blogs „NSU-Nebenklage“.

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