Kurz-Protokoll 416. Verhandlungstag – 21. März 2018

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An diesem Verhandlungstag geht es zunächst um Verlesungen von Vermerken der Thüringer Polizei zu Bombenattrappen aus dem Jahr 1997, die Anfang 1997 verschickt wurden. Danach fordert Richter Götzl RA Borchert auf, mit seinem Plädoyer zu beginnen. Der sagt allerdings, seine Mandantin sei krank, daher sei dies nicht möglich. Ein Arzt untersucht Beate Zschäpe, Götzl beendet daraufhin den Prozesstag.

Der Verhandlungstag beginnt um 11:42 Uhr. Anwesend ist heute von den „neuen“ Verteidigern Zschäpes neben RA Grasel auch Zschäpes Wahlverteidiger RA Borchert. Außerdem sitzt Jacqueline Wohlleben als „Beistand“ neben ihrem Mann Ralf und erstmals Susann Eminger als „Beistand“ neben ihrem Mann André.

Götzl: „Es ist beabsichtigt, folgende Schriftstücke zu verlesen.“ Götzl nennt aus Altakten der StA Gera Teile eines Vermerks des Polizeiangestellten Br. vom 31.12.1996, Teile eines Vermerks von KM Gl. vom 02.01.1997 sowie Teile eines Vermerks von POM Ku. vom 02.01.1997. Außerdem sei, so Götzl, beabsichtigt, bestimmte Abbildungen in Augenschein zu nehmen. Er nennt auch hier die Fundstellen aus Altakten der StA Gera.
Richter Lang verliest zunächst den Vermerk von Br. von der KPI Jena. Dem Vermerk zufolge habe der am 31.12.1996 zwischen 12:45 Uhr und 13:20 Uhr am Einsatzort in der Lokalredaktion der TLZ Jena anwesende Mitarbeiter der Redaktion folgende Angaben gemacht: Beim Eintreffen von Unterzeichner und KM Ho. habe der A5-Umschlag auf einem Schreibtisch gelegen. Nach erster Augenscheinnahme seien oben 8 cm aufgerissen gewesen und man haben Draht bzw. eine Styroporplatte erkennen können. Unter Beachtung weiterer Sicherheitsvorkehrungen sei das Papier mit einer Pinzette angehoben worden. Dabei habe erkannt werden können, dass eine Batterie etwas verkantet in der Styroporplatte gelegen habe und die Drähte unfachmännisch abisoliert die Kontaktstellen nicht berührten. Weiter sei ein Papierstück sichtbar gewesen, auf dem u.a. ein Hakenkreuz und die Worte ‚Scherz‘ und ‚ab 97‘ sichtbar geworden seien. Der Unterzeichner habe als Diplom-Ingenieur FH der Elektrotechnik entsprechende Fachkenntnisse und habe daher das Paket geöffnet. Eine Styroporplatte sei zum Vorschein gekommen, die eine Briefbombenattrappe darstellte. Zu sehen seien Knetmasse, Schrauben und Klingeldrähte gewesen. Im Vermerk ist die Rede von einem Zettel aus Versandtaschenpapier, Größe 12 mal 14 cm mit der blauen Beschriftung in Großbuchstaben: „Von Lüge und Betrug haben wir genug. Das wird der letzte Scherz jetzt sein, ab 97 haut es richtig rein!!!“. Dabei sei vor und nach dem Wort ‚rein‘ jeweils ein Hakenkreuz gezeichnet gewesen. Der Brief sei in einem Folienbeutel gesichert worden.
Dann verliest Richter Lang den Vermerk von Gl. von der KPI Jena vom 02.01.1997 „zur Anzeige wegen Störung des öffentlichen Friedens, Bombendrohung 02.01.1997“. Durch den Unterzeichner sei die Poststelle der Stadtverwaltung aufgesucht worden. Bei dem Briefkuvert handele es sich um ein braunes Kuvert ohne ersichtlichen Absender. In dem Kuvert habe sich eine weiße Styroporplatte mit Aussparungen befunden sowie eine rotbraune Masse, auf dieser wiederum eine Unterlegscheibe. Zwischen Knetmasse und Unterlegscheibe seien zwei Drähte gelegt bis zu einer weiteren Knetmasse. An den kurzen Enden der Knetmasse seinen zwei Schrauben eingedreht gewesen. Insgesamt handele es sich um ein Objekt, welches als Attrappe bezeichnet werden könne. Es finde sich ein handgeschriebener Zettel im Kuvert, Buchstabenhöhe 0,5cm, die Buchstaben seien augenscheinlich mit einem blauen Faserstift aufgezeichnet: „Mit Bomben-Stimmung in das Kampfjahr 97. Auge um Auge, Zahn um Zahn – Dieses Jahr kommt Dewes dran!!!“ Der Buchstabe S sei dabei regelmäßig als Rune geschrieben.
Zuletzt verliest Lang auch den Vermerk von Ku. vom LP Thüringen, 02.01.1997. Laut dem Aktenvermerk sei am Donnerstag, 02.01.1997, in der PD Jena eine Briefsendung über den üblichen Postweg eingegangen, welche eine Bombenattrappe als Inhalt gehabt habe. Die Bombenattrappe sei einer augenscheinlichen Überprüfung unterzogen worden. Es habe sich ein Zettel gefunden mit dem Text: „Mit Bombenstimmung in das Kampfjahr 97. Auge um Auge, Zahn um Zahn, dieses Jahr kommt Bubis dran!!!“. Die Buchstaben S seien als Sig-Runen dargestellt. Die Bombenattrappe ähnele den beiden anderen.

Götzl: „Sollen Erklärungen erfolgen? Keine. Zum weiteren Prozedere: Von Seiten des Senats ist vorgesehen, zu Ihnen zu kommen, zu den Schlussvorträgen von Ihrer Seite, heute und morgen, Herr Rechtsanwalt Grasel und Herr Rechtsanwalt Borchert.“
Götzl wendet sich an Grasel und Borchert: „Zum Prozedere jetzt: Wer möchte denn von Ihnen beginnen?“ Zschäpe-Verteidiger RA Borchert: „Ich hatte beabsichtigt, heute mein Plädoyer zu beginnen. Die Mandantin hat mir aber mitgeteilt, dass sie unter starker Übelkeit und Kopfschmerz leidet, so dass ich nicht beginnen kann.“ Götzl: „Frau Zschäpe, brauchen Sie einen Arzt, sollen wir einen Arzt holen?“ RA Grasel: „Sie hat heute morgen schon Medikamente genommen, wäre wahrscheinlich sinnvoll, dass man da drüber schaut.“ Götzl: „Dass man einen Arzt holt?“ Grasel: „Ja.“ Götzl: „Dann werden wir mal eine halbe Stunde unterbrechen und um 13:30 Uhr fortsetzen.“
Um 13:44 Uhr sind die Angeklagten wieder im Saal, vor RA Borchert steht ein Redepult auf dem Tisch. Um 13:46 Uhr geht es weiter. Götzl: „Herr Dr. von Oefele hat Frau Zschäpe untersucht. Aufgrund der Beschwerden ist ein Weiterverhandeln nicht angezeigt, so dass unterbrochen wird. Wir setzen dann fort morgen um 09:30 Uhr.“ Der Verhandlungstag endet um 13:46 Uhr.

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Kommentar des Blogs NSU-Nebenklage, hier.