Im Nordosten nichts Neues – Der mecklenburg-vorpommersche Untersuchungsausschuss hört die ersten Zeug*innen – Bericht vom 27. September 2019

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von NSU-Watch

Am 27. September 2019 trat der „2. Parlamentarische Untersuchungsausschuss (NSU)“ des Landtages Mecklenburg-Vorpommern zum 19. Mal zusammen. Konstituiert hatte sich der Ausschuss im Mai 2018. Für einen UA, der sich insbesondere um die Ermittlungen zum Mord an Mehmet Turgut kümmern soll, ist ein Beginn im Jahr 2018 schon erstaunlich spät. Zu diesem Zeitpunkt lag der Mord an Mehmet Turgut bereits mehr als 14 Jahre zurück, die Selbstenttarnung des NSU sechseinhalb, der Abschlussbericht (!) des ersten Bundestags-UA zum NSU fast fünf Jahre; der Münchener NSU-Prozess stand nach fünf Jahren kurz vor der mündlichen Urteilsverkündung. Übermäßige Eile bei der Aufklärung des NSU-Komplexes hat das Landesparlament in Schwerin also ohnehin nicht an den Tag gelegt – vorangegangen war dem UA lediglich ein im Jahr 2017 eingesetzter Unterausschuss des Innenausschusses.

Bei dieser 19. Sitzung im September 2019 handelt es sich jedoch erst um die dritte öffentliche Sitzung des Untersuchungsausschusses – und außerdem um die erste, in der Zeug*innen angehört wurden. In den öffentlichen Sitzungen zuvor wurden unter anderem Sachverständige gehört: Katharina König-Preuss und Dorothea Marx (Mitglieder der beiden thüringischen NSU-Untersuchungsausschüsse) und Antonia von der Behrens (NK-Vertreterin im Prozess). Die Ausführungen der drei ausgewiesenen Expertinnen haben ohne Zweifel das Potenzial, eine gute Grundlage für eine informierte und kritische Ausschussarbeit zu bilden. Ob es dazu kommt, dass der UA die ihm gegebene Zeit bis 2021 wirklich nutzt, ist allerdings fraglich. Die Ausschussmitglieder der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke schienen tatsächlich Interesse an den Vernehmungen zu haben. Die deutliche Mehrheit der Fragen kam denn auch aus den Reihen der Linken und der SPD, während CDU, AfD und „Freie Wähler/BMV“ [1] sich eher zurückhielten.

Die ersten vier der „vielzähligen Zeugenvernehmungen“ (Website des Ausschusses), die der UA beschlossen hat, sind sicherlich nicht geeignet ein Urteil über den gesamtem UA zu fällen. Wenn dieses Urteil am Ende aber positiv ausfallen soll, dann muss sich der UA insgesamt noch deutlich strecken. Vor allem der Ausschussvorsitzenden Ann Christin von Allwörden schien aber eher an Dienst nach Vorschrift gelegen zu sein. Die Belehrungen und Aussagegenehmigungen der Zeug*innen las sie ebenso geflissentlich und monoton vom Blatt ab wie die ersten Fragen an die Zeug*innen. Über diese zuvor abgelesenen Eingangsfragen hinaus hatte sie kaum Fragen. Lebhaft wurde sie dagegen bei zaghaften Ansätzen einer Kritik am polizeilichen Handeln. Überraschend ist das nicht, denn Allwörden ist selbst Polizistin und gehört außerdem der CDU an, die mit Lorenz Caffier seit 2006 den Innenminister des Landes stellt. Von Allwörden legte darüber hinaus eine – insbesondere für ein politisches Gremium wie einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss – recht kleinliche Auslegung dessen, was eine Suggestivfrage ist, an den Tag. Teilweise blieb sie gleich mit dem Finger auf dem Knopf ihres Mikrofons, um Fragen von Ausschussmitgliedern schnell als suggestiv beanstanden zu können. Für regelmäßige Beobachter*innen des Münchener NSU-Prozesses eine irritierende Erfahrung, denn der nicht unbedingt für Langmut bekannte Vorsitzende Richter Manfred Götzl hätte einige der durch Allwörden beanstandeten Fragen wahrscheinlich durchgehen lassen, wären sie im Gerichtssaal gestellt worden. Diese Dienstbeflissenheit der Ausschussvorsitzenden steht wiederum in deutlichem Kontrast dazu, dass sie den Zeugen Br. nicht zur Mäßigung aufforderte, als dieser das Ausschussmitglied Karen Larisch von der Linkspartei anherrschte, ob sie ihn auf den Arm nehmen wolle, er könne sich eben nicht erinnern: „Himmeldonnerwetter nochmal!“

Bei den Zeug*innen, die am 27. September gehört wurden, handelt es sich um vier Polizeibeamt*innen. Drei davon (der erste Zeuge PHM Olaf Sch., die dritte Zeugin KHMin Angelika Ko. und der vierte Zeuge EPHK a.D. Bernd Siems) waren am 25. Februar 2004 kurz nach dem Mord an Mehmet Turgut am Tatort bzw. in der Nähe des Tatortes in Rostock-Toitenwinkel eingesetzt. Ein weiterer Beamter (der zweite Zeuge PHM a.D. Christian Br.) war in der Leitstelle eingesetzt, er nahm dort den Anruf zur Tat entgegen und legte das Einsatzdokument an. Insgesamt waren die Vernehmungen wenig ergiebig. Dennoch ist es verwunderlich, dass keine*r der vier Zeug*innen nach der Selbstenttarnung des NSU-Kerntrios noch einmal befragt worden war. Die erste Befragung der Zeug*innen zu diesem Thema fand also im UA statt – 2019, fünfzehneinhalb Jahre nach dem Mord an Mehmet Turgut. Entsprechend schlecht waren die Erinnerungen der Zeug*innen; sie basierten hauptsächlich auf der Vorbereitung aus den Akten, zu der Beamt*innen bei solchen Aussagen verpflichtet sind. Die Zeugin Ko., die erste Befragungen in Wohnhäusern in der Nähe durchgeführt hatte, konnte sich zum Beispiel nicht daran erinnern, dass sie – wie sich aus den Akten ergibt – auch den Imbissbetreiber (Haydar Ay., siehe 49. Verhandlungstag des NSU-Prozesses) zu vernehmen versuchte. Ay. saß wegen eines Schocks im Rettungswagen.

Insbesondere verwundert es, dass der Zeuge Siems, der den sterbenden Mehmet Turgut noch am Tatort in den Armen des Imbissbetreibers vorgefunden hatte und bis zur Übergabe an die Kriminalpolizei der erste Polizeiführer am Ort war, bis 2019 nicht befragt wurde. Siems war 2004 Leiter des Polizeireviers Rostock-Dierkow. Er berichtete, dass er am Morgen des 25. Februar 2004 durch seinen mittlerweile verstorbenen Dienstgruppenleiter unmittelbar persönlich informiert worden sei, dass es eine Körperverletzung, eine schwere Straftat, einen Angriff in der unmittelbaren Nähe gegeben habe. Er sei dann dahin gefahren; dort seien drei „KOB“ (Kontaktbereichsbeamte) gewesen. Diese seien, meine er, auf dem Weg zur Post gewesen und seien durch Zufall auf den Sachverhalt gestoßen, eine Person habe auf den Auffindeort gezeigt. Er habe die Führung vor Ort übernommen, weitere Kräfte angefordert, die Absperrung ausgeweitet und angefangen, die Personalien feststellen zu lassen von eventuellen Zeugen, die sich um Umfeld bewegt hätten bzw. die Wohnanschriften zu notieren. Siems berichtete unter anderem vom großen Blutverlust Turguts, weswegen man zunächst von einem Angriff mit Messer ausgegangen sei; er habe noch das Bild von der Infusion vor Augen, und dass die Infusionsflüssigkeit klar wieder aus der Wunde herausgetreten sei. Auf Befragung der SPD-Abgeordneten Susann Wippermann wies Siems darauf hin, dass die Täter seiner Meinung nach sehr wohl gewusst hätten, was sie dort tun, weil der Tatort für die Straftat recht günstig liege, einmal sei die Bevölkerung zu dem Zeitpunkt nicht da und der Tatort liege verkehrsgünstig. Siems hat der Verwunderung darüber, dass er nach November 2011 nicht noch einmal befragt wurde, in seiner Vernehmung vor dem UA auch selbst Ausdruck verliehen. Auf die entsprechende Frage des SPD-Abgeordneten Julian Barlen sagte Siems, er habe das eigentlich erwartet. Er habe sich, so Siems, als er das erfahren habe, an diesen Tag zurückerinnert, sei auch nochmal am Ereignisort gewesen und habe sich das angeschaut.

Die Ausschussvorsitzende von Allwörden fragte Siems danach, ob der Einsatz für ihn gut gelaufen sei. Siems: „Also jetzt aus der Erinnerung heraus hätte man mehr machen können.“ Was ihn wundere, da habe er lange drüber nachgedacht, sei, dass sie überhaupt keine Informationen gehabt hätten, keine Fluchtbewegungen. Es habe zwar einen Knallzeugen gegeben, der von einer Explosion berichtet habe. Er glaube aber nicht, dass das mit der Tat in Zusammenhang steht, denn eine Schusswaffe könne auch ein Laie erkennen. Die Explosion habe er als Knall, als Fehlzündung gedeutet. Allwörden fragte nach Problemen beim Einsatz. Siems: „Man hätte insofern die Fahndung intensivieren können, das hat mir ein bisschen gefehlt.“ Dierkow, Toitenwinkel, das hätten sie gemacht, aber darüber hinaus sei nichts passiert. Zum Zeitpunkt seiner Anwesenheit müsste er so um die 20 Beamte im Einsatz gehabt haben. Siems berichtete, dass Beamte „schon mal die Klingelknöpfe poliert“ und an den Aufgängen (der umliegenden Wohnhäuser) festgestellt hätten, wer zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt zu Hause war. In Bezug auf die Nachfrage des SPD-Abgeordneten Dirk Friedriszik, ob der Einsatz nach Meinung von Siems strukturiert und organisiert abgelaufen sei, sagte der Zeuge, er habe nach besten Wissen und Gewissen gehandelt. Heute könne man sagen, dass sie, wenn sie besseren Funk, bessere Anbindung, mehr Information gehabt hätten, das anders gelaufen wäre. Auf Friedrisziks Frage, ob etwas nicht gemacht worden sei, wies Siems erneut auf die Fahndung hin, dass man eine weiträumige Fahndung hätte machen können, um in Richtung der Ausfallstraßen die Brücken zu besetzen. Der Ausschussvorsitzenden schien es im Anschluss an Friedrisziks Befragung besonders wichtig zu sein, bezüglich dieser Ausweitung der Fahndung nachzufragen. Deswegen nahm sie das Fragerecht erneut an sich und insistierte (durchaus ein wenig suggestiv), ob es denn Hinweise zur Fahndung gegeben hätte, was Siems erwartungsgemäß verneinte. Dieser kurze Ausbruch der Ausschussvorsitzenden aus dem Rahmen vorab notierter Fragen und des üblichen Ablaufs irritiert vor allem deshalb, weil die Kritik von Siems an der Polizeiarbeit ausgesprochen zurückhaltend ausfiel. Siems hatte deutlich gemacht, dass es ihm lediglich um eine Bewertung aus heutiger Sicht und mit den heutigen Informationen ging. Auf Nachfragen der Ausschussvorsitzenden sagte Siems allerdings, dass man an den Ausfallstraßen zum Beispiel Kennzeichen hätte feststellen können an einem festen Standpunkt. Wenn schon diese dezenten Überlegungen eines führenden Polizeibeamten, was rückblickend betrachtet vielleicht hätte anders laufen können, im Ausschuss zu solchen Reaktionen führen, dann ist das für die kritische Aufarbeitung der Ermittlungen zum Mord an Mehmet Turgut vermutlich kein gutes Zeichen.

Auf zwei Themen aus den Vernehmungen muss etwas genauer eingegangen werden. Erstens die Frage nach rechten Aktivitäten und Straftaten im Bereich Dierkow/Toitenwinkel: Die Zeugen Sch., Br. und Siems kennen diesen Bereich aus dienstlichen bzw. privaten Gründen gut. Siems war ab 2001 Leiter des Polizeireviers Rostock-Dierkow, das in der Nähe des Tatortes liegt. Sch. – dessen Aufgabe am Tattag seiner Aussage zufolge das Absperren war, außerdem sei er später noch beauftragt worden, in einem Mehrfamilienhaus Befragungen durchzuführen – ist selbst in der Gegend wohnhaft und als Kontaktbereichsbeamter, im an Dierkow/Toitenwinkel anschließenden ländlichen Bereich Rostocker Heide tätig. Der Zeuge Br. war früher auch als Streifenbeamter im Polizeirevier Dierkow eingesetzt, zum Tatzeitpunkt des Mordes an Mehmet Turgut aber schon längere Zeit in der Leitstelle der Rostocker Polizei. Auf entsprechende Fragen von Ausschussmitgliedern sagten die Zeugen aus, nichts von rechten Aktivitäten im Bereich Dierkow/Toitenwinkel in den 1990er und 2000er Jahren zu wissen. Der Abgeordnete Peter Ritter (Die Linke) fragte den Zeugen Sch., ob diesem erinnerlich sei, dass es bereits 1998 am Imbiss eine Prügelattacke gegeben hat sowie einen mutmaßlichen Brandanschlag: „Wo Sie das sagen, war da mal was mit KV. [Körperverletzung]“ Er sei da aber nicht vor Ort gewesen und habe keinen Einblick. Auf Ritters Frage, ob ihm auf Streife oder als „KOB“ aufgefallen sei, dass der Stadtteil Anfang der 90er bis in die 2000er ein Schwerpunkt der rechtsextremen Szene, organisiert und nicht-organisiert, war, sagte Sch.: „Ich weiß nur, dass die Hells Angels ihre Unterkunft hatten in der Nähe.“ Der Zeuge Br. wies auf Frage der Linken-Abgeordneten Larisch darauf hin, dass „die Autoklauer“ unterwegs gewesen seien, es Körperverletzungen und Ladendiebstähle gegeben habe – „normaler polizeilicher Alltag“. An rechtsmotivierte Aktivitäten und Straftaten wollte auch er sich nicht erinnern können. Peter Ritter fragte auch den Zeugen Siems, ob diesem, obwohl er erst 2001 in Dierkow angefangen habe, der mutmaßliche Brandanschlag auf den Imbiss bekannt war. Siems: „Kann ich nicht sagen. Mag sein. War eine wilde Zeit.“ Ritter wies darauf hin, dass der UA ja auch den Auftrag habe zu schauen, warum dieser Tatort ausgesucht wurde, und fragte dann, wie Siems die Situation in Dierkow beschreiben würde, was die Kräfteverhältnisse politischer Gruppierungen angeht. Siems sagte, das sei unauffällig gewesen, sage er mal, nicht so deutlich zu dem Zeitpunkt. Die soziale Struktur spiele eine Rolle; Dierkow, Toitenwinkel, bei den Neubaugebieten habe es eine Hierarchie gegeben, auch wenn die Rostocker das nicht gern hören würden. Diese Aussagen im UA stehen im Widerspruch zu Erfahrungen antifaschistisch aktiver Menschen, die in diesen Rostocker Stadtteilen regelmäßig Naziaktivitäten und -übergriffe registrierten. Die Befragten scheinen bei diesem Thema an der berufstypischen Wahrnehmungsschwäche von Polizeibeamten in Bezug auf die Neonazi-Szene zu leiden.

Merkwürdig war zweitens der Hinweis des Zeugen Sch., dass er kurz nach der Tat, seiner Meinung nach ein bis zwei Tage später, „ausländische Namen“ bekommen habe und den Auftrag zu schauen, ob sich diese Personen am Campingplatz Markgrafenheide, der in seinem Bereich als „KOB“ liegt, eingemietet hätten. Es blieb unklar, um welche Namen es sich handelt, zumal der Zeuge sich nach eigenem Bekunden „ausländische Namen“ schon mal gar nicht merken könne. Möglicherweise handelt es sich um Namen von Bekannten des Opfers, die sich, so der Zeuge Siems, am Tatort eingefunden hätten. Siems verneinte auf Nachfrage, den Auftrag zur Vernehmung der Personen gegeben zu haben, er habe da schon nichts mehr mit dem Fall zu tun gehabt.

Bleibt die Frage, was die Ausschussmitglieder der AfD eigentlich so machen. Anzeichen von Überanstrengung zeigten die beiden Ausschussmitglieder Weber und Obereiner bei den Vernehmungen nicht. Weber – bekannt unter anderem durch das Tragen einer Krawatte mit der bei Völkischen sehr beliebten Irminsul-Rune in einer Ausschusssitzung – zeigte sich besonders interessiert an der Breite der Tür zum Imbiss (ob zwei Personen durch sie hindurch passen) und zur Höhe der Blutflecken. Lediglich der Zeuge Siems konnte zu diesen Fragen etwas sagen und auch nur zur Breite der Tür, weil er als einziger der in dieser Sitzung gehörten Zeug*innen so nah an den engeren Tatort herangekommen war. Er qualifizierte die Tür als normale Tür. Hintergrund dieser Frage könnte sein, dass der Zeuge Andreas Mi., der beim Mord an Mehmet Turgut Tatortarbeit gemacht hatte, im NSU-Prozess ausgesagt hat, dass die Täter Turgut zu Boden gebracht, fixiert und getötet hätten (49. Verhandlungstag). Abgesehen von diesen Fragen interessierten sich Weber und Obereiner dafür, ob es irgendwelche Bezüge zur Organisierten Kriminalität gegeben habe. Insgesamt machten die wenigen Fragen der beiden den Eindruck, dass ihre Ausschussarbeit in den üblichen AfD-Bahnen verlaufen wird: nicht zu viel tun, ein paar verschwörungsideologische Nebelkerzen schmeißen und ein bisschen Verdacht auf die Opfer und Betroffenen lenken.

Fußnote: [1] Die Fraktion ist mittlerweile aufgelöst. Der Abgeordnete Matthias Manthei, der noch für die AfD in den Landtag eingezogen ist, ist mittlerweile zur CDU-Fraktion gewechselt, die damit drei Ausschussmitglieder stellt.