2. Prozesstag, 18.06.2020 – Prozess zum Mord an Walter Lübcke und zum Angriff auf Ahmed I.

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Der Prozesstag drehte sich maßgeblich um das erste Geständnis, das Stephan Ernst am 25. Juni 2019 im Polizeipräsidium Kassel abgelegt hatte. Dessen viereinhalbstündige Aufzeichnung wurde im Gerichtssaal gezeigt.

Die Verhandlung begann erneut mit einem Befangenheitsgesuch der Verteidigung Ernst gegen den Vorsitzenden Richter Sagebiel und Teile des Senats. RA Mustafa Kaplan begründete dieses mit Bezugnahme auf eine Ansprache des Vorsitzenden Richters an Ernst und Hartmann vom Vortrag. Darin hatte Sagebiel die Angeklagten eindringlich zu einer Aussage aufgefordert. Zudem hatte der Richter Ernst und Hartmann aufgefordert auf ihn und nicht auf ihre Anwälte zu hören. Außerdem beantragten Ernsts Anwälte das Vernehmungsvideo ihres Mandanten mit seiner Aussage vom 25. Juni 2019 als Beweismittel nicht zulassen. Sie begründeten ihren Antrag damit, dass Ernst von den vernehmenden Beamt*innen nicht belehrt worden sei und unter Betäubungsmittel gestanden habe. Während der Befangenheitsantrag vertagt wurde, wies das Gericht den Antrag gegen die Vorführung des Video zurück.

Im nachfolgen Verlauf wurde das viereinhalbstündige Video vorgeführt. In diesem erzählt Stephan Ernst zunächst, wie er in der extrem rechten Szene aktiv geworden sei. Ernst nennt NPD-und Kameradschaftskreise sowie „Autonome Nationalisten“ und „Reichsbürger“. Weitere Konkretisierungen nimmt er jedoch nicht vor. Infolge seiner Beteiligung an einem Überfall mit rund vierhundert Neonazis auf eine 1. Mai-Versammlung des DGB in Dortmund 2009 habe er sich, so erzählt Ernst, von der rechten Szene distanziert. Ab 2011 habe er sich zudem von seiner nationalsozialistischen Anschauung gelöst, sei in therapeutischer Behandlung gewesen und habe ein anderes Leben führen und Teil dieser Gesellschaft sein wollen.

Ab 2013/2014 habe er sich jedoch repolitisiert. Er gibt an zu diesem Zeitpunkt auch wieder Kontakt zu Markus Hartmann gehabt zu haben. Hintergrund sei ein gemeinsamer Arbeitgeber gewesen. Mit Hartmann habe er sich sowohl auf der Arbeit, als auch im gemeinsam besuchten Schützenverein in Sandershausen viel über Politik unterhalten. Dadurch sei sein altes „Weltbild“ reaktiviert worden und er habe sich wieder radikalisiert. Schließlich sei Ernst über Hartmann an Waffen gekommen. Angetrieben von der gemeinsamen Idee, dass sich „Deutsche“ gegen die aktuellen politischen Entwicklungen wehren müssten, hätten sich beide bei dem Unternehmer für Haushaltsauflösungen aus Nordrhein-Westfalen, Elmar J, diverse Waffen besorgt. Fortan hätten sie gemeinsam Schießübungen in Waldstücken bei Kassel praktiziert und einige der Waffen an Arbeitskollegen weiterverkauft.

Der Großteil der Vernehmung widmet sich der Bürger*innenversammlung in Lohfelden vom 14. Oktober 2015, in der Dr. Walter Lübcke als Reaktion auf rechte Störer*innen im Saal sagte: „Es lohnt sich, in unserem Land zu leben. Und da muss man für Werte eintreten und wer diese Werte nicht vertritt, der kann jederzeit dieses Land verlassen, wenn er nicht einverstanden ist. Das ist die Freiheit eines jeden Deutschen.“ Ernst führt an, dass er und Hartmann gemeinsam zu dieser Veranstaltung gefahren seien und Hartmann die Aussage gefilmt und ins Internet gestellt haben soll. Nachfolgend habe Ernst damit begonnen, über Walter Lübcke im Internet zu recherchieren und sich mit der Frage auseinandergesetzt, wie er Lübcke eine „Abreibung“ verpassen könne. Ernst sei zudem von „Schlüsselerlebnissen“ zu seiner Tat getrieben worden. Neben der Bürger*innenversammlung von Lohfelden führte er u.a. die „Silvesternacht von Köln“ (2015) sowie den islamistischen Anschlag in Nizza (2016) an. Anfang Januar 2016 sei er, aufgebracht durch die Ereignisse der Silvesternacht durch die Straßen von Kassel-Forstfeld (einem an Lohfelden angrenzenden Stadtteil) gelaufen, habe Wahlplakate zerstört und einen „Ausländer“ mit den Worten angeschrien, man müsse „euch allen den Hals aufschneiden“. Dabei dürfte es sich um den 6. Januar 2016 handeln. An diesem Tag wurde der Nebenkläger Ahmet I. von hinten durch einen Stich mit einem Messer in den Rücken schwer verletzt. Die Generalbundesanwaltschaft geht davon aus, dass Ernst der Täter ist und hat ihn aufgrund dessen wegen versuchten Mordes angeklagt. Ernst bestreitet diese Tat bisher.

Im Vernehmungsvideo erklärt Ernst, dass die gesellschaftlichen Umstände ihn zu dem Entschluss gebracht hätten , dass man Walter Lübcke, den er für die Ereignisse verantwortlich machte, „etwas antun“ müsse. In der Folge sei er mehrmals nach Wolfhagen-Istha gefahren, um den Ort und das Haus des Kasseler Regierungspräsidenten auszuspähen. Schließlich habe er beschlossen, ihn während der örtlichen Kirmes zu ermorden. Ernst gesteht den Mord und macht in langen Ausführungen Angaben zum Tathergang. Darüber hinaus verrät er sein Waffenversteck auf dem Gelände seines Arbeitgebers. Am Ende der Vernehmung beteuert er, dass es ihm leidtun würde und er die Tat bereue. Der Prozesstag endete mit der Sichtung des Videos.

Der Bericht bei NSU-Watch Hessen