Der Prozess gegen Franco Albrecht. Die Verhandlungstage 4 und 5.

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„Da müssten ja Leute noch involviert sein, die finanziell Hilfe geleistet oder Ihnen Bescheid gegeben haben“ – Der Prozess gegen Franco Albrecht – 4. Verhandlungstag, 8. Juni 2021

Am vierten Prozesstag im Verfahren gegen den Bundeswehrsoldaten Franco Albrecht wurden Videos ausgewertet, welche auf seinem Handy gefunden wurden. Dazu war eine Sprachsachverständige geladen.

Das Übersetzungsbüro, das mit der Übersetzung der französischsprachigen Videos beauftragt wurde, gab die Akten, welche für die ursprünglich geladene Sachverständige K. vorgesehen waren, an die heutige anwesende Frau R. weiter. Der Vorsitzende Richter Koller merkte zu Beginn an, dass solche Weitergaben nicht vorgesehen seien und der Umgang mit Strafprozessakten so nicht abzulaufen haben.

Richter Koller erkundigte sich bei Frau R., um was für Videos es sich bei denen von ihr übersetzten handelt. Sie antwortete, dass es sich um sieben Videos handele. Eines davon sei 29 Minuten lang. Sechs der Videos seien auf französisch, in denen Albrecht sehr schlechtes französisch spreche. Sie bemerkte, dass die Inhalte teilweise sehr interessant seien. Der Richter erklärte zum Vorgehen, dass erst die kurzen Videos angesehen werden, um diese im Nachhinein zu übersetzen. Bei dem 29-minütigen Video sollen während der Sichtung im Saal immer wieder Pausen eingelegt werden, um die Sequenzen anschließend zu übersetzen.

Das erste Video zeigt Albrecht aus einer frontalen Position, er nahm die Videos selbst mit seinem Handy auf. Frau R. übersetzt, dass Albrecht berichtet, wie er die Polizeistation in Offenbach verlassen hat. Dort seien Fotos von seinem Gesicht aufgenommen worden und seine Größe gemessen worden. Er habe seinen Asylantrag bei der Polizei, „in der BRD“ gestellt. Jetzt müsse er nach Gießen. Es habe keine Komplikationen gegeben, alle seien sehr nett gewesen und niemand habe ihn als „Untermenschen“ bezeichnet. Als er wegging wurde er zur Metro (S-Bahn) geführt und ihm sei geholfen worden eine Fahrkarte Richtung Gießen zu kaufen. Jetzt bleibe er hier, morgen werde er nach Gießen gehen und sehen wie es weiter gehe. Der Richter fragte Albrecht was in diesem Video zu sehen sei, Albrecht entgegnet, dass dies den Zeitraum dokumentiere ,nachdem er bei der Polizei gewesen sei. Er habe das ihm Bevorstehende kommentiert.

Im nächsten Video erzähle Albrecht, dass er nun nach Gießen fahren werde. Er habe in seinem Kopf eine Vorstellung wie es in der Geflüchtetenunterkunft sein werde. Danach werde er sehen, ob er frei sei, zu tun was er wolle. Das werde man sehen und er werde „ihnen/euch danach berichten.“ Die Sprachsachverständige merkte an, dass beide Formen an dieser Stelle als mögliche Übersetzung dienen können. Albrecht kommentierte dieses Video ebenfalls kurz. Das Video sei entstanden, nachdem er sich eingehende Gedanken zur Legende gemacht habe und mit der Idee spielte, die Videos eventuell an ein Publikum zu geben. Koller fragte, ob sich die Videos an ein französisches Publikum richten würden. Albrecht entgegnete, dass er es für den Fall vorsorglich festgehalten habe. Der Richter entgegnet, dass es im Falle Franco Albrechts viele Dinge gäbe, die nicht zusammenpassen würden und fragt, warum er diese Videos vorsorglich auf Französisch festgehalten habe. Der Angeklagte erwiderte, dass es von Anbeginn nicht klar gewesen sei. Dass er später in seiner Muttersprache gesprochen habe, „habe sich so aus der Bewegung entschieden“. Alles habe sich aus der Bewegung ergeben, so Albrecht.

Im nächsten Clip übersetzt Frau R. wie Albrecht seine Ankunft in der Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen festhält. „Die Leute haben hier alles: Zigaretten, Handys, alles. Man hat nicht den Eindruck, dass die Leute Kriegserfahrungen gemacht haben.“ Er habe hier einen Bujon (Verniedlichung von Buch), damit werde er helfen. Das Video schließt ab mit dem Satz „Danach werden wir sehen.“.

Das darauf folgende Video wird von der Sprachsachverständigen folgendermaßen übersetzt: „Gut jetzt habe ich den zweiten Anruf. Ich bin reingegangen/zurückgekommen. Um etwas zu unterschreiben, was ich nicht lesen konnte weil es auf arabisch war (lacht). Ich habe gesagt, ich spreche kein Arabisch, nur Französisch. Die haben gesagt die Busse fahren dort. Dort zum Beispiel Lahn-Dill-Kreis.“. Der vorsitzende Richter fragt Albrecht, ob er zu diesem Video etwas zu sagen hätte. Albrecht antwortet knapp, dass es lediglich eine Schilderung dessen darstelle, was er erlebt habe.

Im nächsten Video spricht Albrecht laut der Sprachsachverständigen R. über das Essen in der Unterkunft. Weiter kommentierte Albrecht die Zustände in der Unterkunft und bezieht sich auf die Versorgung. Es seien wahrlich Zustände, gegen die man nichts sagen könne. Das nächste Video enthält eine Dokumentation des Geldes welches Albrecht über seine falsche Identität als Geflüchteter erhalten hat. Er habe ca. 171€ erhalten, dies decke ungefähr seine Fahrtkosten. Frau R. übersetzt: „Das ist schon nicht schlecht.“. Albrecht beschreibt, dass der Angestellte, der ihm das Geld aushändigte, nett gewesen sei. Außerdem beschreibt er einen Krankenhausbesuch in dem er sich einer Röntgenuntersuchung auf Tuberkulose unterzogen habe. Nachdem das Video fertig übersetzt wurde, lautet Albrechts Kommentar, dass man sehen würde, dass die „Gesichtsbräunung nachgelassen hat, weil es nicht notwendig war, die Tarnung aufrechtzuerhalten.“. Auf die Frage des Senats, ob es sich um Schminke gehandelt habe, antwortet der Angeklagte mit ja.

Nach einer kurzen Unterbrechung erklärt Koller, dass er mit dem Übersetzungsbüro Englin telefoniert und über den Vorgang der Aktenweitergabe an Frau R. gesprochen habe. Anschließend wird das 29-minütige Video abgespielt. Die Tonqualität des Videos ist sehr schlecht, weswegen die Sprachsachverständige kaum etwas verstehe. Außerdem habe sie erst ab einem späteren Zeitpunkt im Video übersetzt. Sie erklärt, dass der Videoinhalt eine Befragung von Albrecht durch Beamten oder ähnliches sei. Der Inhalt sei nicht uninteressant, da man die deutschen Beamten gut höre. Zu hören waren während der Wiedergabe die Frage eines Beamten ob Albrecht verfolgt wurde, weil er Christ ist und was er bei einer Rückkehr nach Syrien zu befürchten habe. Eine Dolmetscherin im Video übersetzt die Fragen für Albrecht auf Französisch. Nach dieser kurzen Übersetzung wurde das Sichten der Videos abgebrochen, da die Sprachsachverständige aufgrund der geringen Lautstärke die Simultanübersetzung nicht fortsetzen konnte. Sie wurde für den nächsten Prozesstag erneut geladen.

Richter fragt nach möglichen Helfern – ohne Antwort

Albrechts Anwalt Schmitt-Frick erwähnt, dass er noch eine andere Idee bezüglich der französischen Passagen habe und lässt ein weiteres Video von Albrecht zeigen. Dort spricht er auf Deutsch: „So es ist 13 Uhr und ich werde mal wieder irgendwo anders hinverschifft. Ich war heute beim Doktor bei so einem Screening, da hat er mich irgendwo anders hingeschickt.“ Der weitere Inhalt des Videos enthielt Beschreibungen Albrechts wie er den gefilmten Ort als eine Art Hochsicherheitstrakt mit vielen Kameras und Stacheldraht beschreibt. Außerdem erzählt Albrecht von einer Begegnung mit einem Ukrainer, welcher ihm „erklärt hat wie hier alles so läuft“ mit den Sicherheitsregeln und ihn auf sein Zimmer eingeladen habe. Außerdem bemerkte Albrecht in dem Video, dass es nicht jeden Tag einen Appell gebe, bei dem geschaut würde ob alle da sein. Weiter zitiert Albrecht seinen neuen Bekannten, dass 95 Prozent der Bewohner Wirtschaftsflüchtlinge seien. Weiter berichtet Albrecht über seine Frustration, dass er die ganze Zeit „woanders hin muss“. Zwischenzeitlich spricht Albrecht in dem Video Französisch, da andere Personen hinzukommen.

Koller fragt Albrecht weswegen er erwähnte, dass es keinen „Tagesappell“ gebe. Daraufhin erwidert dieser, dass er es als Soldat gewöhnt sei. Daraufhin wurde Albrecht damit konfrontiert, dass er auch zeitweise nicht in seiner Kaserne/bei der Arbeit/Bundeswehr anwesend war. Dies sei möglich gewesen, da Albrecht Urlaub gehabt hätte. Der Richter ging auf eine mögliche Einlassung des Angeklagten am Donnerstag ein und nach der Frage, ob „am Rande Leute involviert gewesen sind, die finanziell Hilfe geleistet haben oder ihnen Bescheid gegeben haben.“

Ohne konkret auf diese Bemerkung einzugehen wurde ein weiteres Video von Albrecht aus einem Kraftfahrzeug gezeigt. Albrecht sinniert darin, dass es einen Transfer von Erding über München gewesen sein müsste. Er dachte dies sei „nicht schlecht, beim Asylmanagment wird das so gemacht.“. Nach diesem Video wird die Sprachsachverständige R. entlassen. In den nachfolgenden Videos sieht man Albrecht in einer kleineren Unterkunft welcher er als „Gehöft“ bezeichnet. Dort filmte er Unterhaltungen mit Geflüchteten, ein Kind ist ebenfalls anwesend. Albrecht sei in solchen Momenten bewusst geworden, dass in „dieser formbaren Zeit der Kinder mehr oder minder etwas Verschütt“ gehe und welch ein Zeitverlust eine Flucht eine Kindesentwicklung sei. Der Richter merkte an, dass es vielleicht andere Prioritäten gäbe, wenn Bomben fallen würden. Weiter kommentierte er die Videos mit Unverständnis, warum so etwas aufgezeichnet wird. Albrecht habe das interessant gefunden, dass beispielsweise Transporte von der Stadt auf das Land mit dem Taxi bezahlt worden sind, da dies teuer sei. Der Richter fragte wie Albrecht sich mit dem syrischen Zimmernachbarn unterhalten habe. Albrecht erklärte, dass sie Englisch miteinander gesprochen haben. Wieder äußerte Koller Unverständnis darüber, dass Albrecht die Tarnung aufrecht erhalten konnte und die Täuschung an allen Stellen in den Behörden nicht auffielen. Der Angeklagte entgegnete, dass sein Fernbleiben in der Unterkunft von ihm damit begründet wurde, dass er französischsprachige Freunde in München habe; dies habe niemanden gewundert. Es werden weitere Videos gezeigt. Dort filmte Albrecht bürokratische Vorgänge wie er sich um seine Unterlagen kümmert und diese an Mitarbeitende auf einem Amt gibt.

„Wir klären das auf mit allem was nötig ist.“

Nach Beendigung der Videosichtung kam Koller auf die Einlassung von Albrecht zu sprechen. Er zeigte sich erneut verwundert darüber, dass die erstmalige Einlassung des Angeklagten nicht umfangreich war. Weiter zog er beispielhaft einen Artikel in der New York Times heran, in dem Albrecht auf einem Bild in seinem Keller auf eine Stelle deute. Dort habe er die Waffen gelagert. Koller betonte, dass es besser für Albrecht sei, wenn er sich früher einlasse. Er ließ außerdem verlauten, dass es ihm schwer falle zu glauben, dass Albrecht die Waffe in Wien wirklich „beim pinkeln gefunden wurde“. Er schlägt ihm vor, dass er sich beim nächsten Prozesstermin äußern könne, damit die weitere Verhandlung besser geplant werden könne. Weiter bemerkt Koller, dass Albrecht 15 Monate den Deckmantel des Flüchtlings aufrecht erhalten konnte, könnte daran liegen, dass er mit der Identität noch etwas anderes vorhatte. Dagegen spreche, dass er die Videos gemacht habe. Der Richter erwähnt eine Person, dessen Namen er nicht nennen wolle. Diese habe dem Angeklagten noch zwei weitere Waffen verkauft habe.

Nach einer weiteren Pause begann Albrechts Anwalt Schmitt-Fricke mit der Annahme, dass der Senat vor dem sein Mandant sich verantworten muss, derzeit sehr ausgelastet sei. Ihm wäre es auch lieber gewesen, die Verhandlung vor dem Landgericht Darmstadt (ohne den Anklagevorwurf der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat nach §89a StGB) zu führen und schiebt die Verantwortung, dass das Verfahren derzeit vor der Strafkammer in Frankfurt geführt wird, der GBA zu. Sichtlich verärgert reagierte Richter Koller, dass dies nicht seine Frage nach einer weiteren ausführlicheren Einlassung beantworte. Er betonte, dass das Gericht den Fall Albrecht nicht klein kochen werde, da sie einer Aufklärungspflicht unterliegen welcher sie nachkommen werden. Bisher sei der Prozess noch nicht zur im Komplex um die schwere staatsgefährdende Gewalttat angelangt. Albrecht habe bisher „nicht mal den Betrug zugegeben. Was ist mit dem Zeug im Keller?“, fragte Koller. Er bezeichnete Albrechts Teileinlassungen als „Salamitaktik, wie wir es nennen“ und sagte zu Albrecht: „Für Sie geht es hier um richtig viel, nicht nur den 89er sondern auch andere Straftaten. Wir werden jetzt die Beweisaufnahme anziehen, wir hören Leute aus Wien, Leute die in ihrem Keller waren, wenn Sie uns dazu nichts sagen wollen“ und fuhr fort: „Wir klären das auf mit allem was nötig ist.“

Zuletzt erfragte Richter Koller, wo sich das Geld befinde, welches Albrecht während seiner Zeit als „Geflüchteter“ vom Staat erhielt. Er konstatierte, dass es einen „Vermögensschaden“ gegeben habe. Albrecht entgegnete, dass er alle Beiträge, welche offen standen, zurückgezahlt habe. Teilweise auch aus dem Gefängnis, während er in Untersuchungshaft saß.

Damit endete der vierte Verhandlungstag im Prozess.

Der Bericht zum 4. Prozesstag bei NSU-Watch Hessen

 

„Wenn Sie Leute schützen, müssen Sie die Konsequenzen tragen“ – Der Prozess gegen Franco Albrecht – 5. Verhandlungstag, 10. Juni 2021

Am 5. Prozesstag gegen den mutmaßlichen Rechtsterroristen Franco Albrecht räumte Albrecht den Besitz von mehreren illegalen Schusswaffen ein, wollte jedoch nicht sagen, woher er diese hatte und wo sie nun sind. Er versuchte zugleich, die gerichtliche Bühne für seine extrem rechte Gedankenwelt und Bürgerkriegsphantasien zu nutzen.

Zu Beginn der Sitzung gab Franco Albrecht auf Nachfrage des Gerichts an, eine erneute Einlassung vorbereitet zu haben. Darin äußerte er, die Dauer seines Asylverfahrens sei ein Beleg dafür, dass er keinen Anschlag geplant habe. Er versuchte zunächst zu erklären, warum er auch nach seiner Anerkennung als Geflüchteter im Januar 2017 die falsche Tarnung aufrecht gehalten habe. Dies habe er getan, um nach der Anerkennung als Geflüchteter auf dem Arbeitsmarkt zu „recherchieren“. Bereits zu der Zeit seines Abiturs hätte er bei McDonalds gearbeitet, weil ihn der Niedriglohnsektor interessiere. Er hätte folglich als Geflüchteter auf dem Arbeitsmarkt „recherchiert“ und gleichzeitig sein „tatsächliches Leben“ geführt. Eine Möglichkeit wäre es gewesen, mit einem Geflüchteten aus der Unterkunft, der für ihn die Post hätte annehmen können, zusammen in eine Wohnung in München zu ziehen und einen Job als Übersetzer anzunehmen. „Das war ein Plan“, so Albrecht.

Anschließend äußerte sich Albrecht zu den, in vorherigen Sitzungen gezeigten, Videos auf seinem Handy. Die Videos, in denen er selbst in die Kamera redete, hätte er auf Französisch verfasst, damit die Videos bei einer Prüfung durch Behörden nicht auffallen. Als er merkte, dass sein Handy nicht überprüft werde, hätte er zunehmend Deutsch gesprochen. Die Videos zeigten, dass er das Asylverfahren ergründen und keine Terroranschläge vorbereiten wollte. Dies bestätigten auch die von ihm zitierten Zeugenaussagen, so Albrecht.

Vorbereitungen auf Bürgerkriege und 3. Weltkrieg

Albrecht räumte den Besitz von Munition und Sprengkörpern ein. Diese habe er im Keller des Wohnhauses seiner Mutter gelagert. Der Keller diente ihm als Ablage für seine Bundeswehrmaterialien, hierfür räumte er ihn frei. Beim Ausräumen des Kellers habe er neben vielen unbrauchbaren Dingen der Vormieter auch das Buch „Mein Kampf“ von Adolf Hitler gefunden. Dieses habe er nicht gelesen „um nicht beeinflusst zu werden“, fand es aber „erhaltenswert“ und habe es dort gelagert, führt Albrecht aus.

Der Zweck des Kellers habe sich mit der Zeit geändert: Aufgrund des „Säbelrasselns“ zwischen Ost und West habe er einen Dritten Weltkrieg zwischen Russland und dem Westen befürchtet. Er habe sich viel damit beschäftigt und überall Anzeichen hierfür gesehen, so Albrecht. Außerdem sprach er von durch Migration verursachten Kriegen oder Bürgerkriegen. Albrecht zitierte hierzu Meldungen verschiedener Medien, die dies seiner Ansicht nach vorhersagten und nach denen mit der Flucht von Menschen aus Bürgerkriegsländern nach Europa angeblich auch IS-Terroristen kämen.

Aus diesen Gründen begann er 2016 Vorbereitungen für einen möglichen Bürgerkrieg zu treffen und hortete im Keller des Wohnhauses seiner Mutter Stromgeneratoren, Benzin, Diesel, Alkohol und Zigaretten als Tauschmittel, Essensrationen, Wasser, aber auch „vier bis fünf Macheten als Selbstverteidigungswerkzeuge“. Albrecht betonte dabei seine vermeintliche Schutz- und Verteidigungsabsicht.

Als er von der Chatgruppe „Süd“ erfuhr, einer Gruppe von rechten Preppern aus dem Chatgruppen-Netzwerk des damaligen KSK-Soldaten Andre S. alias „Hannibal“, sei das „interessant für ihn“ gewesen, so Albrecht. In diese Gruppen sei er durch einen Bundeswehr Kameraden gekommen, mit dem er gemeinsam Ende 2015/Anfang 2016 einen Sportlehrgang absolvierte. Den Namen wollte Albrecht in Anwesenheit der Medien nicht sagen. In der Chatgruppe fand eine regelmäßige Vernetzung, Informationsaustausch und „Lageberichte“ über eine anstehende „Destabilisierung der öffentlichen Ordnung“ und mögliche Vorbereitungen darauf statt. Auf die Nachfrage des Vorsitzenden Richters, ob er heute denn noch immer so über die Gefahr von Bürgerkriegen oder einem Weltkrieg denke, antwortete Albrecht: Er habe heute „mehr Abstand“ dazu gewonnen, weil es sich nicht bestätigt hat. Er könne aber nicht sagen, dass das potenzielle Risiko nicht besteht. Er sei in der Sache „nicht mehr so drin“, sehe es aber auch nicht ganz anders.

Der Vorsitzende Richter Dr. Koller bat Franco A mehrmals darum, sich zum Tatvorwurf des illegalen Waffenbesitzes zu äußern, anstatt umfassende Ausführungen zur politischen Lage in Deutschland sowie zu seinen „Prepping“-Motiven zu verlautbaren. Albrecht lies sich davon jedoch wenig beirren und zitierte reihenweise Artikel, welche die vermeintliche Terrorgefahr in Europa und Deutschland durch die deutsche Migrationspolitik belegen sollten.

Noch immer verschwundene Waffen

Koller reagierte darauf zunehmend entnervt und forderte Albrecht mehrfach auf, sich zum objektiven Tatvorwurf anstatt zu seinen Motiven zu äußern. Doch Albrecht führte zuerst weiter aus, dass auch eine Gefahr von Anschlägen auf Soldaten bestünden hätte. So sollten Soldaten und Fahrzeuge während seiner Zeit als Soldat nahe Straßburg außerhalb der Kaserne nicht als Bundeswehr zu erkennen sein. Dies sei auch bei der Kaserne in Calw so gewesen erklärte Albrecht (in Calw ist das KSK stationiert, zu dem ebenfalls der Admin des Prepper-Netzwerks Andre S. gehörte).

Seine Befürchtungen vor einem Bürgerkrieg oder Dritten Weltkrieg haben ihn zur Hortung von Munition veranlasst, so Albrecht. Dabei habe es sich überwiegend um Platzpatronen, Knallkörper und Nebeltöpfe, Rauchgranaten sowie Signalpistolen gehandelt, die niemandem Schaden zufügen würden. Nun hakte Koller genauer nach und wollte wissen, seit wann die Waffen, die in der Anklage genannt werden, im Keller von Albrecht gelagert wurden und woher er diese hatte. Darauf reagierte Albrecht ausweichend. Er gab lediglich an, dass sich seit Mitte 2016 die Gegenstände teilweise im Keller befanden. Auf die Nachfrage, woher diese stammen, sagte er nichts.

Albrecht räumte den „zeitlich begrenzten Besitz“ eines Sturmgewehrs Heckler&Koch G3, eines Gewehrs des Herstellers Landmann-Preetz und einer weiteren Pistole vom Kaliber 7,65mm Browning ein, wie es ihm die Anklage vorwirft. Die Pistole und das G3 sind bis heute nicht gefunden worden. Albrecht wollte jedoch nicht sagen, woher er die Waffen hatte, wie er sich dieser Waffen entledigte und wo sie derzeit sind. Er sagte lediglich, dass das Gewehr von Landmann Preetz und die Browning-Pistole auch im Keller gelagert waren. Auf die Frage ob Munition und Waffen zusammen gelagert wurden, antworte er nur, dass Teile zusammen gelagert wurden. Ob das G3 auch dort gelagert wurde wollte er nicht sagen. Die Waffen, die nicht bei ihm gefunden wurden, habe er sich teilweise vor seiner Festnahme in Wien entledigt, teilweise danach.

Albrecht gab lediglich an, mit den Waffen auf einem öffentlichen Schießstand geschossen zu haben und dass er diese nicht von Rainer He. erworben hat. Von He., sagte Albrecht, habe er ein Zielfernrohr gekauft, das normalerweise für Softair-Waffen benutzt werde. Hierfür habe er 200€ bezahlt. Dieses Zielfernrohr sei laut Albrecht aufgrund der Qualität nicht für einen Anschlag zu gebrauchen. Ebenso gegen die Anklage einer Anschlagsvorbereitung spreche, dass er mit seinen Waffen an einem öffentlichen Schießstand trainiert habe, so Albrecht.

Smileys als Reaktion auf das Bild des Waffenverstecks

Anschließend äußerte sich Franco A. zu der versteckten Pistole auf der Toilette am Wiener Flughafen. Er habe Bilder von der Toilette in die Whats App Gruppe „Ball der Offiziere“ gestellt, damit er den Ort wiederfinde. Das hielt der Senat jedoch für wenig glaubwürdig und nahm gemeinsam die Inhalte der Whats App Gruppe in Augenschein.

In dieser waren neben Franco Albrecht der Oberleutnant Maximilian Tischer, der Soldat Dominik Pe., der jedoch nicht mit zum Ball gefahren ist, und der ehemalige Bundeswehrsoldat und Reservist Maurice Re., der in Wien wohnt. Der Name der Gruppe, „Ball der Offiziere“, steht in Zusammenhang mit dem gemeinsamen Besuch des Balls der Gruppe (Pe. ausgenommen). Auf den ersten Bildern sind Fotos des Ballabends zu sehen: Maurice Re. neben einer Frau, Albrecht mit seiner Lebensgefährtin Sophia Ti., weitere Personen auf dem Ballabend. Das vierte Bild zeigt die Toilettenkabine auf dem Wiener Flughafen mit einem Schacht direkt daneben, wo Albrecht eine Pistole versteckt hatte. Als einzige Reaktion in der Whats App Gruppe kommentierte Maurice Re. zwei Smileys nach dem Bild.

Der Senat äußerte deutliche Zweifel daran, da man über das Toilettenbild diese kaum wiederfinden könne und in der Gruppe ansonsten völlig andere Inhalte gepostet wurden. Wie er an die Pistole kam und ob es, wie es in den Akten heiße, stimme, dass er sie betrunken bei einem Ball im Gebüsch gefunden habe, lies Franco Albrecht unbeantwortet, sodass Dr. Koller erneut seine Zweifel äußerte, ihm dies zu glauben. Er verdeutlichte Albrecht den Ernst der Lage, dass bei einer staatsgefährdenden Gewalttat eine umfassende Beweiswürdigung nötig sei und diese auch den Aspekt, wie Albrecht an die Waffen gelangt sei, umfasse. Dadurch, dass Albrecht scheinbar Personen decke und keine Information über diese sowie über den Erwerb, die Lagerung und den Verbleib der Waffen herausgebe, belaste er sich selbst und nutze das Gericht als Bühne für seine politischen Äußerungen. Albrecht entgegnete darauf lediglich, dass er nichts genaues hierzu sage und er wie bei einem Verfahren wegen Drogenbesitzes seinen Dealer nicht verraten würde.

Ausspähung der Tiefgarage der Amadeu Antonio Stiftung

Zum Schluss äußerte sich Albrecht zu der Ausspähung der Amadeu Antonio Stiftung am 22.7.2016. Die Notizen, die bei ihm gefunden worden seien, stellen ihm zufolge keine Todeslisten oder Anschlagspläne dar. Die Personen, die darauf gelistet seien, seien lediglich Personen, mit denen er vor hatte sich zu unterhalten, so auch bei der Vorsitzenden der Amadeu Antonio Stiftung Frau Kahane. Mit ihr suchte er das Gespräch, weil er auf eine Aussage von ihr gestoßen sei, die er als rassistisch gegen Weiße empfand.

Er habe eine Skizze vom Weg zur Stiftung in Berlin gemacht, damit er diesen auch finden werde. Dass sei normal für einen Infanteristen. Als er dort ankam, habe er geklingelt und oben im Büro gefragt, ob Frau Kahane anwesend sei. Als dies verneint wurde, sei er durch das Treppenhaus in die Tiefgarage gegangen, um dort nach ihr zu schauen. Dort sei er ein paar Minuten gewesen und habe Bilder von verschiedenen Autos gemacht. Albrecht behauptete er hätte dort mit ihr sprechen wollen, falls sie genau in diesem Moment eintrifft.

Dr. Koller stellte Albrecht daraufhin die Frage, ob er meine, es wäre für Frau Kahane angenehm gewesen auf einen fremden Mann in einer Tiefgarage zu treffen. Er stellte auch in Zweifel, dass es glaubhaft sei, in einer Tiefgarage auf Frau Kahane für ein politisches Gespräch zu warten. Schließlich werde sie im Internet angefeindet. Er hätte auch schriftlich ein Termin anfragen können. Franco A. entgegnete darauf lediglich, dass ihm nicht bewusst gewesen sei, dass sie angefeindet wird, es für ihn üblich sei, Personen unvermittelt zu konfrontieren und sie nicht vorher angekündigt um ein Gesprächstermin zu bitten, damit er nicht abgewimmelt werden könne, wie es auch bei Journalisten üblich sei. Dies habe er auch bei David Icke so gemacht und sei erfolgreich damit gewesen. Auf die Nachfrage, warum er die Autos fotografiert habe, meinte Albrecht, dass er „Indizien“ sammle und üblicherweise die möglichen Autos der Personen fotografiere, mit denen er sprechen wolle, da er so möglicherweise das Auto im öffentlichen Verkehr der Stadt wiederfinden könne. Was er mit den „Indizien“ meinte, lies er offen.

Die Liste und seine Notizen bezeichnete er als eine „To-do-Liste“, auf der auch Bankbesuche genauso wie Informationen über Personen ständen. Koller äußerte daraufhin lediglich, dass viele Sachen, die Albrecht behaupte, für ihn und seine Kolleg*innen nicht schlüssig klängen. So sei es verwunderlich, dass er für eine Person wie Frau Kahane, die sich politisch gegensätzlich zu ihm äußere, so viel Aufwand betreibe, nur um mit ihr zu sprechen. Für rechte Personen wie David Icke, mit dem Albrecht gesprochen und den er auch vorher beobachtet habe, könne das Sinn ergeben, aber für jemand dem er politisch nicht nahe stehe, auf die er in der Tiefgarage warten würde, klinge das nicht ganz logisch. Zumal Albrecht an der Waffe ausgebildet sei und zu dem Zeitpunkt Waffen besessen habe. Albrecht antwortete auf Nachfrage, dass er die Waffen nicht dabei gehabt habe.

„Und da kommt Xavier ins Spiel“

Im Folgenden wurden einige Notizen von Franco Albrecht vom Senat in Augenschein genommen. Hierunter fand sich auf einem Zettel neben Notizen wie „Schloss ausmessen“ und „Schlüssel Honda nachmachen lassen“ und einigen un- oder schlecht leserlichen Notizen auch ein Ablaufdiagramm: „Susi klein → Offenbach → Schrotflinte Zug Berlin → Motorrad Berlin → Motorrad Straßburg → Auto Bayreuth → Erding“. Daneben stehen die Sätze „die Wahrheit ist ja da, sie muss nicht erst gemacht werden, nur begreifbar gemacht werden muss sie, in Worte gefasst werden“ und „Leute kriegst du heute nur auf die Straße durch Musik. Und da kommt Xavier ins Spiel“.

Des Weiteren fanden sich detaillierte Waffen- und Munitionsbeschreibungen zu „Gartenflinten“ und „Flobertgewehren“ in den Notizen: Albrecht sagte hierzu aus, er habe solch ein Flobert-Gewehr mal auf dem Flohmarkt zu einem hohen Preis gesehen und habe im Internet die Preise verglichen. Die in den Notizen genannte Gartenflinte sei zum Erschießen von Ratten gedacht, so Albrechts Erklärung.

Außerdem fanden sich in den gezeigten Notizen detaillierte Informationen (aus öffentlich zugänglichen Quellen) zu Anetta Kahane und Heiko Maas, inklusive Adressen ihrer jeweiligen Büros. Die Informationen zu Kahane stammten von Wikipedia, so Albrecht. Zu Maas habe er irgendwann mal etwas gelesen und sich das dann notiert. Koller fragte nach, warum er sich auf die gleichen Zettel detaillierte Informationen zu Kahane und Maas notierte sowie Infos zu unterschiedlichen Waffen und Munition. Albrecht entgegnete, dass die unterschiedlichen verwendeten Tinten und die unterschiedliche Ausrichtung der Texte zeige, dass die Notizen nicht zum gleichen Zeitpunkt und nicht in Verbindung miteinander notiert wurden.

An dieser Stelle beendete der Vorsitzende Richter den Prozesstag und kündigte an, dass die weiteren Ausführungen am nächsten Sitzungstag gehört werden würden. Damit endete ein Prozesstag in dem Franco A. wenig zu den konkreten Tatvorwürfen beitrug, aber sich dennoch regelmäßig durch seine unklaren Angaben belastete. Es fiel auf, dass seine Verteidigung fast gar nicht einschritt und die Generalbundesanwaltschaft keinerlei Nachfragen zu Albrechts Ausführungen stellte.

Der Bericht zum 5. Prozesstag bei NSU-Watch Hessen