Am 11. Verhandlungstag im 2. NSU-Prozess waren sechs verschiedene Zeug*innen geladen. Ein ehemaliger Kriminalhauptkommissar, der zu den Urlauben des Trios auf Campingplätzen ermittelte, Urlaubsbekanntschaften, eine ehemalige Bekannte von André Eminger, eine Nachbarin des NSU-Kerntrios aus der Polenzstraße, die Susann Eminger gesehen hat und der Vermieter der Wohnung, die Emingers zum Zeitpunkt der Selbstenttarnung des NSU 2011 bewohnten.
Zeug*innen:
- KHK Stefanus Er. (Ermittlungen zu möglichen Campingplatzaufenthalten)
- Christian Mo. (Urlaubsbekanntschaft des NSU-Kerntrios)
- Karin Mo. (Urlaubsbekanntschaft des NSU-Kerntrios)
- Nicole Mi. (ehemalige Bekanntschaft André Eminger)
- Ru. (ehemalige Nachbarin des NSU-Kerntrios aus der Polenzstraße in Zwickau)
- Klaus Sch. (Vermieter von Familie Eminger)
Um 9:30 Uhr beginnt der 11. Verhandlungstag, heute am Landgericht Dresden in der Innenstadt, mit den Neujahrswünschen der Vorsitzenden Richterin Simone Herberger. Als erster Zeuge ist Stefanus Er., ehemaliger Kriminalhauptkommissar aus NRW, geladen. Er fasste ab 2012 die Ermittlungen zu den verschiedenen Campingplatz-Aufenthalten des Trios zusammen und erläutert zunächst das polizeiliche Vorgehen. Bundesweit wurden die Daten von Campingplätzen nach möglichen Aliasnamen des NSU durchsucht. Mit laut dem Zeugen großem Personalaufwand wurden die zum Teil handschriftlichen Meldebögen geprüft und relevante Einträge als Prüffälle aufgenommen. Diese ergaben dann zusammen mit Informationen aus zwei Autovermietungen, Asservaten aus der Frühlingsstraße und Urlaubsbildern Hinweise auf Aufenthalte des Trios. Für den Fall Susann Eminger ist relevant, dass es ab dem Jahr 2007 zu Urlauben auf dem Campingplatz Wulfener Hals auf Fehmarn kam. Ab 2008 wurden die dortigen Anmietungen unter dem Alias Susann Eminger vorgenommen. Dafür wurden Geburtsdatum, voller Name, Anschrift und Personalausweisnummer verwendet. Auch für die Jahre 2009 bis 2011 gab es Aufenthalte mit den gleichen Daten.

Eingangsbereich von Land- und Amtsgericht Dresden
Für 2012 war eine weitere Buchung auf den Namen Susann Eminger vorgesehen. Bei dieser wurde das Datum einmal nachträglich verändert. Den geplante Aufenthalt soll André Eminger telefonisch stornieren wollen, der Campingplatz habe aber eine schriftliche Stornierung gefordert, diese sei dann über E-Mail erfolgt.. Im weiteren Verlauf der Vernehmung geht es um Details der Aufenthalte auf verschiedenen Campingplätzen, Mietautos und der genutzten Aliasse. Interessant ist hier, dass es 2012 eine weitere Buchung für einen Campingplatz auf der Insel Rügen gab, bei denen die Namen Susann Eminger, Max Burkhardt für Mundlos und André Eminger für Böhnhardt genutzt wurden. Dies war nach Angaben des Zeugen das erste und einzige Mal, dass der Name André Eminger genutzt wurde. Das Trio war den Ermittlungen nach immer allein im Urlaub. Nur im Jahr 2004 oder 2006, hier gebe es verschiedene Angaben, konnte auf einem Lichtbild Holger Gerlach als Begleitung bei einem Tagesausflug nach Lübeck identifiziert werden.
Der nächste Zeuge ist Christian Mo., Urlaubsbekanntschaft des NSU-Kerntrios vom Campingplatz Wulfener Hals auf Fehmarn. Mo. berichtet, er und seine Frau hätten die Drei 2011 in den Nachrichten sofort erkannt und seien daraufhin zur Polizei gegangen. Im Münchner Prozess sagten sie bereits aus und wiederholten heute viel davon. Herr Mo. und seine Frau verbrachten seit Jahrzehnten ihren Sommerurlaub auf dem Campingplatz Wulfener Hals. Sie hätten die Drei 2007 das erste Mal kennengelernt. Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt hätten sie angesprochen, weil sie auf der Suche nach Mitspieler*innen für das Kartenspiel Doppelkopf gewesen seien. Seitdem habe man sich bis regelmäßig 2011 dort wiedergesehen.
Das Trio sei ihm „nett und hilfsbereit“ erschienen. Man habe zusammen gegrillt und „ein ganz normales Campingplatzleben“ verbracht. Über sich selbst hätten die Drei nicht viel erzählt, eher von Geschichten aus der „chaotischen Wendezeit“. Er und seine Frau hätten bis dahin keine Menschen aus dem Osten gekannt. Diese hätten sich als „Liese“, „Max“ und „Gerry“ vorgestellt. „Wir kannten nur diese Namen“.
Die Vorsitzende hält dem Zeugen vor, dass er in der ersten Vernehmung den Namen „Liese Eminger“ angegeben haben soll. Hier antwortet er: „Ich weiß es nicht mehr, ich bin der Meinung, wir haben die Namen erst aus den Medien erfahren“. Die Drei hätten Handys und einen Laptop dabei gehabt. Auf die Frage der Richterin, ob sie die Handynummer hatten, sagt der Zeuge er wisse es nicht mehr, aber es sei mal telefoniert worden – warum, sei ihm nicht erinnerlich. Über die finanziellen Verhältnisse sagte er aus: „Geld müssen sie gehabt haben, denn der Urlaub da ist sehr teuer.“ Auf die Frage, wie bezahlt wurde, sagt der Zeuge, dass sie beim Essengehen immer bar gezahlt hätten. Auch als er mit Max (Uwe Mundlos) ein Segel für 200€ gekauft habe, habe der dieses in bar bezahlt. Das habe den Zeugen verwundert, bei so einem hohen Betrag. Im Folgenden wollte die Richterin mehr Details über die üblichen Bezahlvorgänge auf dem Campingplatz wissen. Der Zeuge sagt, dass ihr Urlaub immer im Voraus per Überweisung bezahlt wurde. Wie die Drei bezahlt haben, wisse er nicht. Einen spontanen Kurzurlaub habe er selbst aber auch vor Ort in bar gezahlt. Die Personalien habe man einmal hinterlegen müssen, dann wären sie dort gespeichert gewesen. Der Zeuge bestätigt, dass Zschäpe das Geld verwaltet habe. Karten oder Ausweise habe er nie gesehen. Zu privaten Besuchen bei anderen Urlaubsbekanntschaften der Drei konnte sich der Zeuge nicht äußern. Es habe bei ihnen keinen Kontakt außerhalb des Urlaubs gegeben. Zur Herkunft der Drei habe er nur gewusst, dass sie aus Sachsen kommen; das habe man gehört. Sie hätten Leihwagen wie einen VW-Bus gehabt, immer mit Zwickauer Kennzeichen, seien immer allein im Urlaub gewesen, es habe keinen Besuch von anderen Personen gegeben. Sie seien sehr harmonisch miteinander gewesen, Streit habe es nicht gegeben.
Die nächste Zeugin, Karin Mo., macht zu der Urlaubsbekanntschaft ähnliche Angaben. Als sie im Fernsehen von dem Trio gehört haben, seien sie geschockt gewesen. Es seien doch „unsere drei Ossis“ gewesen. Frau Mo. ergänzt aber, dass der Name Eminger einmal gefallen sei, als sie zusammen Essen gewesen seien und es dort einen Gutschein gegeben habe. Auf den Gutschein habe man einen Namen eintragen müssen und Zschäpe habe dort den Namen Eminger angegeben und diesen genannt, als die Bedienung gekommen sei. Die Vorsitzende fragt, ob die Zeugin mit Frau Zschäpe auch über „Frauenthemen“ geredet habe, zum Beispiel über Beziehungen. Die Zeugin: „Über Beziehungen nein, über Nagelstudios und Kochrezepte“. Die Frage, ob es um einen Kinderwunsch gegangen sei, verneint sie. Die Vorsitzende hält ihr vor, dass Zschäpe ihr von einer Unterleibsoperation erzählt habe. Das könne sein, aber nichts Konkretes, antwortet die Zeugin.
Die folgende Zeugin, Nicole Mi., wird zu ihrer Beziehung zu André Eminger befragt. Hierbei stellt sich im Gespräch heraus, dass es sich um eine Verwechslung in der Zeuginnenladung handeln könnte. Zu Beginn sagt die Richterin, dass sich die Zeugin wahrscheinlich wundere, warum sie heute hier sei, was Mi. bejaht. Die Richterin bittet sie, sich gut zu erinnern. Zunächst wird die Zeugin gefragt, ob sie einen Herrn Jasin St. (phonetisch) kenne. Dieser Name sage ihr nichts, so die Zeugin. Die Vorsitzende erklärt Jasin St. habe 2012 bei der Polizei ausgesagt, sei aber inzwischen verstorben. Im Folgenden hält sie ihr immer wieder Teile der Aussage von St. vor. Dieser habe angegeben, 2010 mit „Nicole“ befreundet gewesen zu sein. Er sei 1982 geboren, aus Kirchberg und ein geborener Mü. Die Zeugin fragt, ob er einen Spitznamen gehabt habe. Die Vorsitzende erklärt: Der Zeuge St. habe angeben,mit „Nicole“ zusammen gewesen zu sein und er habe in seiner Aussage einen gemeinsamen Besuch in einer Diskothek geschildert, bei dem André Eminger auf sie zugekommen sei und „Nicole“ „angebaggert“ habe. Jasin St. sei es, schildert die Vorsitzende weiter, so erschienen, als würden sich die „Nicole“ und André Eminger kennen; „Nicole“ habe zu Eminger gesagt, sie hätten sich ja schon länger nicht gesehen. Auf diesen Vorhalt der Vorsitzenden hin scheint sich die Zeugin Mi. zu erinnern und gibt an, jemanden aus Kirchberg zu kennen, der gestorben sei, mit dem sie mal eine Woche zusammen gewesen sei. Die Vorsitzende fragt die Zeugin, ob sie André Eminger kenne. Dies bejaht Mi., sie kenne ihn seit 2000 aus einem Jugendclub in „Johannstadt“ (Johanngeorgenstadt). Sie hätten eine kurze Beziehung von zwei bis drei Wochen gehabt, die auch sexueller Natur gewesen sei.
Die Richterin hält Mi. nun die Aussage von Jasin St. vor: Er gab an, dass sie in der Diskothek angesichts André Emingers gesagt habe: „Oh, Emmes, lange nicht gesehen.“ Weiterhin habe St. angegeben, dass Eminger ihm erzählt habe, er lebe in Scheidung. Die Zeugin Mi. erinnert sich weiterhin nicht. St. habe auch angegeben, dass er 1999-2000 in der rechten Szene unterwegs gewesen sei, fährt Richterin Herberger fort. Die Zeugin gibt an, nicht Teil der rechte Szene gewesen zu sein. Herberger: „War André Eminger eher rechts?“ Mi.: „Ja“ Herberger: „Woran machen Sie das fest?“ Mi.: „Er hatte immer Bomberjacke an. Das war für uns damals rechts, aber ich hatte damit nichts zu tun.“ Die Frage, ob sie die Angeklagte kenne, verneint Mi. Sie habe auch von der Verhaftung Emingers und all dem nichts mitbekommen. Erst durch die Ladung habe sie sich damit befasst.
Die Richterin will noch einmal wissen, ob die Zeugin sicher keinen Jasin St. kenne. Die Zeugin ruft nun aus ihrem Gedächtnis eine neue mögliche Verbindung vor: „Hat bei dem Jasin St. noch einer gewohnt? Ingo Ge.? Ich war einmal in Kirchberg bei einem Ingo Ge. Und da war noch ein Mitbewohner. Meine Freundin ist jetzt mit dem Ingo Ge. verheiratet.“ Die Richterin betont noch einmal, dass es um den Kontakt mit André Eminger gehe. Sie hält vor, dass dieser „Nicole“ 2010 in der Diskothek angebaggert habe, gesagt habe, dass seine Frau „einen neuen hat“ und er in Scheidung lebe. Jasin St., so Herberger weiter, habe dazu gesagt: „Ich war mit Nicole zusammen.“ Nun scheint die Zeugin eine Erklärung für das verwirrende Gespräch zu finden: „Das könnte Nicole Be. gewesen sein. Die ist heute mit dem Ingo Ge. verheiratet.“ Sie erinnert sich, dass sie damals mit besagter Nicole in der Diskothek „E-Werk“ in Reichenbach gewesen sei. Diese Nicole sei davor mit André Eminger zusammen gewesen. Nun bringt die Richterin den Spitznamen „Boris“ ins Spiel. Die Zeugin gibt an, dass dieser sei mit Ingo Ge. zusammengewohnt habe.
Die Vorsitzende befragt die Zeugin noch einmal zu ihrer Beziehung mit André Eminger. Die Zeugin antwortet, diese sei 2000 im Sommer oder Herbst gewesen. Sie habe ihn in Klingenthal kennengelernt. Eminger habe noch in Johanngeorgenstadt bei seinen Eltern gelebt. Die familiären Verhältnisse seien in Ordnung gewesen. Sie habe die Beziehung nach zwei bis drei Wochen beendet, weil sie keine Lust mehr gehabt habe. Zu der Situation mit Eminger und St. in der Diskothek erinnert sie sich weiter nicht. Die Zeugin wird daraufhin entlassen.
Die Zeit bis zur nächsten Zeugin nutzt die Vorsitzende, um einige Informationen bekannt zu geben. Zunächst geht es um Zeug*innen, die nicht erschienen sind. Von Patrick Gö., der vor Weihnachten unentschuldigt nicht erschienen war, liegt ein Schreiben vom 23. Dezember 2025 vor mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Das Gericht möchte jetzt über den Arzt die voraussichtliche Verhandlungsfähigkeit des Zeugen feststellen lassen.
Des Weiteren wird beraten, ob der Zeuge Dr. Me. geladen werden und eine Schweigepflichtentbindung durch Beate Zschäpe eingeholt werden soll. Der Zeuge war ein behandelnder Arzt, den Zschäpe mit der Krankenkassenkarte von Susann Eminger aufgesucht hatte. Die Bundesanwaltschaft argumentiert, dass es aus ihrer Sicht nicht notwendig sei, den Zeugen zu laden, da es bereits Zschäpes Aussage gibt und der wichtige Punkt in der Beweisaufnahme vor allem der Zugang zur Karte sei. Ob es schließlich tatsächlich zu einer Behandlung kam, sei unerheblich. Die Verteidigung gibt an, über ihre Stellungnahme nachzudenken. Sie fügt außerdem an, dass man nach dem Ende der Aussage von Beate Zschäpe darüber sprechen sollte, „was wir haben“, bezogen darauf, was die Beweisaufnahme bis dahin erbracht habe. Die Richterin meint, der Senat sei dafür offen.
Als nächste Zeugin ist Ru. (Vorname unverständlich) geladen. Sie zog 2007 in die Polenzstraße in die Wohnung über dem Trio, in der zuvor der Wasserschaden war. In der gesamten Vernehmung gibt die Zeugin immer wieder vehement an, dass alle Ereignisse 14 Jahre zurück liegen und sie sich deswegen nicht gut erinnern könne. Sie habe sich damals auch in einer schwierigen Lebenssituation befunden. In ihrer Wahrnehmung wohnte in der Wohnung unter ihr nur Beate Zschäpe unter dem Alias Lisa Dienelt. Von den Männern hätte sie nur einen „mal gesehen“. Sie habe aber einmal Susann Eminger als Besucherin erkannt. Sie seien zusammen in einem Jahrgang in der Schule gewesen, weswegen sie sie habe identifizieren können. Eminger sei mit dem Auto gekommen und habe ihre beiden Kinder dabei gehabt. Sie habe die Polizei auf diese Bekanntschaft aufmerksam gemacht. Daraufhin ermahnt die Richterin sie zur Wahrheit: In ihrer Aussage von 2011 habe sie ausgesagt, dass sie von den Kindern erst aus den Medien erfahren habe. Herberger hält vor, dass Ru. – gefragt nach Fahrzeugen des NSU – 2011 verneint habe, welche gesehen zu haben; lediglich das Auto von Susann Eminger habe sie gesehen, aus den Medien habe sie erfahren, dass diese zwei Kinder habe. Im Folgenden entsteht eine lautere Diskussion zwischen Richterin und Zeugin, die Richterin unterbricht die Verhandlung für 20 Minuten, damit die Zeugin sich noch einmal erinnern könne. Die Zeugin beharrt nach der Pause aber weiter darauf, dass sie die Kinder gesehen habe und kann sich ihre Aussage von 2011 nicht erklären. Dieser Widerspruch lässt sich auch nach längerer Diskussion nicht aufklären.
Als letzter Zeuge ist Klaus Sch. geladen. Er war der Vermieter der Wohnung in der Adam-Ries-Straße, die Familie Eminger 2011 bewohnt hat. Er beschreibt das Mietverhältnis zunächst als normalen Vorgang, bis es 2011 aufgelöst wurde. Er habe das Wohnverhältnis am 23. November 2011 gekündigt, einen Tag vor der Hausdurchsuchung. Aufgrund der Umtriebe, die ihm durch die Medien bekannt geworden sind, habe es für die Anmietung von seiner Seite kein Vertrauensverhältnis mehr gegeben. Er erinnert sich, dass Susann Eminger bei der Wohnungsbesichtigung zunächst alleine gekommen sei, es aber später geklingelt und Eminger gesagt habe: „Das ist meine Freundin.“ Die Frau, die dann dazu stieß, identifizierte der Zeuge als Beate Zschäpe. Bei dem Einzug seien dann auch Böhnhardt und Mundlos dabei gewesen. Diese hätten jedoch nicht geholfen, sondern die Arbeiten des Zeugen, unter anderem die Anbringung von Kabeldosen, überwacht. Damals sei das für ihn nicht verständlich gewesen, heute habe er eine Erklärung.
Im Folgenden wird noch ein handschriftlicher Zettel in Augenschein genommen, auf dem der Zeuge damals akribisch die Vorgänge um die Wohnung vermerkt hatte. Dort hielt er fest, dass er die Familie mit den Vorwürfen konfrontiert habe, aber keine Antworten erhalten habe. Dazu ist der Satz vermerkt: „Nur ich war Skinhead“, den möglicherweise André Eminger geäußert haben soll. Zuletzt werden Lichtbildmappen in Augenschein genommen und der Zeuge soll die drei Personen – Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe – darauf identifizieren. Gegen die Verwertung dieser Identifizierung legt die Verteidigung nach der Entlassung des Zeugen Widerspruch ein.
Damit endet der 11. Verhandlungstag.
Protokolle und Berichte aus dem ersten NSU-Proze-Prozess zur ergänzenden Lektüre
Aussage des Zeugen Er.: 284. Verhandlungstag, 31. Mai 2016
Aussagen der Zeug*innen Mo.: 60. Verhandlungstag, 26. November 2013
Aussage des Zeugen Sch.: 67. Verhandlungstag, 10. Dezember 2013
(Text: md; Redaktion: ck/scs)