📨 NSU-Watch – Der Newsletter #31 – November 26

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Wir melden uns einmal im Monat mit unserem Newsletter „Aufklären & Einmischen“ bei euch. Passend zum Titel des Newsletters findet ihr im ersten Teil – Aufklären – Berichte zu unserer Arbeit. Außerdem werfen wir einen Blick auf aktuelle Ereignisse im Themenfeld rechter Terror und seine Aufarbeitung. Im zweiten Teil des Newsletters wird es praktisch: Einmischen. Wir sammeln für euch aktuelle Termine beispielsweise für Veranstaltungen, Kundgebungen und Demonstrationen, an denen ihr euch beteiligen könnt. Hier könnt ihr euch für den Newsletter anmelden.

Wenn ihr genauer wissen wollt, was euch erwartet, könnt ihr hier die November-Ausgabe des Newsletters in der Webversion nachlesen. (Aus technischen Gründen wird der Newsletter hier grafisch leicht abweichend von der Mail-Version dargestellt.)


Hallo zur November-Ausgabe unseres monatlichen NSU-Watch-Newsletters „Aufklären und Einmischen“!

Wenige Tage vor dem 15. Jahrestag der Selbstenttarnung des NSU wurde nun die Mindestverbüßungsdauer für Beate Zschäpe festgelegt, bis mindestens 2035 muss die NSU-Täterin noch in Haft bleiben. Lina Boulgarides, die Tochter des vom NSU ermordeten Theodoros Boulgarides schreibt dazu auf Instagram: „Während für Beate Zschäpe die verbleibende Haftzeit greifbarer wird, nähern wir uns einem Datum, das unsere Leben für immer verändert hat. 9 weitere Jahre Haft, 9 Jahre auf die sie sich einstellen kann. Ein zeitlicher Horizont, ein Ziel vor Augen. Manche zählen die Jahre bis zur Freiheit, während wir lebenslang bekommen haben.“

Und Semiya Şimşek, Tochter des vom NSU ermordeten Enver Şimşek, schreibt, ebenfalls auf Instagram: „Aus meiner Sicht hätte Beate Zschäpe eine deutlich längere Haftstrafe bekommen müssen. Zehn Menschen wurden ermordet. Zehn Familien wurden aus ihrem bisherigen Leben gerissen. Unzählige Menschen tragen bis heute die Folgen dieser Verbrechen. Wenn ich an meinen Vater denke und daran, was unsere Familie durchmachen musste, empfinde ich die verhängte Strafe als nicht ausreichend – gerade weil so viele Fragen unbeantwortet geblieben sind.“

Einen Überblick über die Entscheidung des Oberlandesgerichts München zur Haftdauer von Beate Zschäpe geben wir euch in diesem Newsletter: 24 Jahre Mindestverbüßungsdauer – Beate Zschäpe bleibt voraussichtlich bis mindestens 2035 in Haft.

Zum 15. Jahrestag der Selbstenttarnung des NSU sind diverse Veranstaltungen geplant, um gemeinsam der Ermordeten zu gedenken – Enver Şimşek, Abdurrahim Özüdoğru, Süleyman Taşköprü, Habil Kılıç, Mehmet Turgut, İsmail Yaşar, Theodoros Boulgarides, Mehmet Kubaşık, Halit Yozgat und Michèle Kiesewetter – und um an die rassistischen Anschläge des NSU zu erinnern. Unter anderem gibt es Veranstaltungen in Zwickau und in Erfurt. Wir widmen dem Thema einen Sondernewsletter, der am 4. November erscheint. Termine zum 15. Jahrestag findet ihr bereits am Ende des aktuellen Newsletters.

In Hamburg gibt es auch nach 15 Jahren Wissen um den NSU-Komplex keinen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Das stattdessen installierte wissenschaftliche Forschungsteam – das von Okan Taşköprü als „Trostpreis“ bezeichnet wurde – wartet derweil weiterhin auf Akten des LKA Hamburg, die die Bundesanwaltschaft nicht herausrückt. Ein Untersuchungsausschuss hätte rechtlich Anspruch auf diese Akten gehabt. Das zeigt wenig überraschend auch ein Gutachten aus dem Bundestag, das die Linksfraktion Hamburg in Auftrag gegeben hatte. Auch wenn es erfahrungsgemäß kein Automatismus ist, dass Untersuchungsausschüsse die ihnen zustehenden Akten erhalten, so haben sie doch eine größere rechtliche Handhabe, sich diese zu erkämpfen. Das Forschungsteam arbeitet unter weitgehendem Ausschluss der Öffentlichkeit, teilte aber bei der Beiratssitzung im September mit, dass es seinen Zwischenbericht im nächsten Frühjahr öffentlich vorstellen wolle. Dann wird sich zeigen, ob das Eigenlob, mit dem die Forscher*innen und die Abgeordneten nicht sparen, angemessen ist. Mehr dazu im Text: Wissenschaft in Hamburg weiter ohne LKA-Akten.
Außerdem gut zu wissen:

+++ Sächsische Separatisten: Jörg Schimanek und der „White Jihad“ +++
+++ Einblicke in rechte Terrornetzwerke in Mecklenburg-Vorpommern: Der Abschlussbericht der Untersuchungsausschüsse +++

Im November gedenken wir Silvio Meier, er wurde in der Nacht zum 21. November 1992 in Berlin von Neonazis ermordet. Wir erinnern auch an Bahide Arslan, Yeliz Arslan und Ayşe Yılmaz, sie wurden einen Tag später, in der Nacht vom 22. auf den 23. November 1992 bei den rassistischen Brandanschlägen von Mölln getötet. Beteiligt euch an den Gedenkveranstaltungen!

Am Ende des Newsletters findet ihr wie immer Termine.

Kein Schlussstrich!
Eure Antifaschist*innen von NSU-Watch

Unser Newsletter ist kostenlos und wird es auch bleiben. Für unsere Arbeit sind wir aber auf eure Unterstützung angewiesen. Mehr dazu findet ihr auf unserer Spendenseite!

24 Jahre Mindestverbüßungsdauer – Beate Zschäpe bleibt voraussichtlich bis mindestens 2035 in Haft

Die verurteilte NSU-Täterin Beate Zschäpe muss voraussichtlich noch mindestens neun Jahre in Haft bleiben. In einer Pressemitteilung vom 27. Oktober 2026 verkündete das Oberlandesgericht (OLG) München, dass der zuständige 6. Strafsenat am 23. Oktober entschieden hat, die Mindestverbüßungsdauer für Zschäpe auf 24 Jahre zu bestimmen. Zugleich lehnte der Senat es ab, die weitere Vollstreckung des Urteils zur Bewährung auszusetzen. Zschäpes Verteidigung kann ebenso wie die Bundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen.

Zschäpe war am 11. Juli 2018 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden, zusätzlich wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Bei lebenslangen Freiheitsstrafen gibt es eine Mindestverbüßungsdauer von 15 Jahren, erst dann kann die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Bei Feststellung der besonderen Schwere der Schuld legt das zuständige Gericht – üblicherweise nach 13 bis knapp 15 Jahren Haft – fest, wie lange die verurteilte Person zusätzlich zu den 15 Jahren noch in Haft bleiben muss, bis sie erstmalig einen Antrag auf vorzeitige Entlassung stellen kann.

Zschäpe befindet sich seit ihrer Selbststellung in Jena am 8. November 2011 in Haft, also etwa 15 Jahre. Am 27. August 2026 hatte es in München eine Anhörung zur Frage der Mindestverbüßungsdauer gegeben, von der die Angehörigen der vom NSU ermordeten Menschen und die anderen Betroffenen der Taten des NSU erst durch Presseanfragen erfahren hatten. Lina Boulgarides, Tochter des am 15. Juni 2005 in München vom NSU ermordeten Theodoros Boulgarides, schrieb damals auf Instagram: „Dass unser ‚Rechtssystem‘ es nicht vorsieht, die Betroffenen und Angehörigen zu informieren, lässt mich mal wieder sprachlos und fassungslos zurück.“ Dieses Mal hatte die Bundesanwaltschaft die Betroffenen mit einem Schreiben an deren Ombudsfrau, Barbara John, über die Entscheidung informiert, bevor in der Presse darüber berichtet wurde.

Seine Entscheidung, die Strafe nicht zur Bewährung auszusetzen, begründet der Senat laut Pressemitteilung mit der Schwere der Schuld von Beate Zschäpe, diese stehe „einer Aussetzung des Rests der lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung entgegen“. Die „während des Vollzugs hervorgetretenen Umstände“ wie die „beanstandungsfreie Führung der Verurteilten und die negativen Auswirkungen des langjährigen Strafvollzugs“ seien nicht von einem solchen Gewicht, dass sie die „im Vergleich zu anderen Fällen der besonderen Schuldschwere außergewöhnlich hohe Tatschuld“ ausgleichen könnten. Eine Strafrestaussetzung komme daher nicht in Betracht und es komme zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht auf die „Frage einer positiven Kriminalprognose an“.

Auch bei der Entscheidung, eine Mindestverbüßungsdauer von 24 Jahren festzulegen, weist der Senat darauf hin, dass es dabei nur um „die schuldbedingt mindestens erforderliche Strafe“ gehe und die Festlegung keine Aussage zu der Frage enthalte, „ob und wann eine positive Kriminalprognose besteht“. Laut der Pressemitteilung des OLG hatte Zschäpes Anwalt Mathias Grasel eine Mindestverbüßungsdauer von 20, die Bundesanwaltschaft dagegen eine von 25 Jahren beantragt.

Zschäpe hatte in den vergangenen Jahren mehrfach als Zeugin ausgesagt, zunächst 2023 beim zweiten bayerischen NSU-Untersuchungsausschuss sowie beim Bundeskriminalamt, in diesem und im vergangenen Jahr bei drei Terminen im 2. NSU-Prozess in Dresden. Offenbar machte Zschäpe auch bei der Anhörung in München im August Angaben. Dass Zschäpe als Zeugin – anders noch als in ihrer Einlassung im Münchener NSU-Prozess – angegeben habe, „jedenfalls nach dem ersten Mord in Nürnberg im Vorfeld von den weiteren geplanten Mordtaten gewusst zu haben“, wertet der Senat laut Pressemitteilung zu ihren Gunsten. Zschäpe habe „sich damit grundsätzlich zu ihrer Schuld bekannt und auch Beteiligungshandlungen an den Morden eingeräumt“.

Der Senat verweist außerdem darauf, dass Zschäpe „Scham“ über ihre Taten bekundet und ihr Verhalten im Vollzug „keine Anhaltspunkte für ein Fortbestehen der rechtsextremistischen Einstellung“ geboten habe. Diese „positiven Entwicklungen“ führten zwar zu einer Verkürzung der „unter rein tatschuldrelevanten Gesichtspunkten an sich erforderlichen Gesamtvollstreckungsdauer“, könnten ihre außergewöhnlich hohe Tatschuld jedoch nicht so weit ausgleichen, dass ein niedrigere Mindestverbüßungsdauer als 24 Jahre gerechtfertigt wäre.

Die plötzliche Aussagebereitschaft Zschäpes und ihr Eintritt in das Ausstiegsprogramm „Exit“ lassen sich gut mit dem mit dem näherrückenden Termin der Anhörung zur Mindestverbüßungsdauer erklären. Betroffene, Aktivist*innen, Journalist*innen und – bei seiner Aussage im zweiten NSU-Prozess – sogar der leitende BKA-Ermittler erkannten diesen Zusammenhang auch. Die angebliche Abwendung Zschäpes von der „rechtsextremistischen Einstellung“ nahm der Münchener Senat ihr anscheinend ab. In diesem Sinne ging Zschäpes Kalkül auf, obwohl sie weiterhin keine echte Aufklärung leistete. Was die Dauer ihrer Haft angeht, ging die Rechnung aber trotzdem nicht auf.

Wissenschaft in Hamburg weiter ohne LKA-Akten
Viel hat sich nicht getan beim „Hamburger Weg“ (Carola Veit, SPD Hamburg) der Aufarbeitung des NSU-Komplexes, wo man statt eines Untersuchungsausschusses ein wissenschaftliches Forscher*innenteam eingesetzt hat. Dieses erstattete den Hamburger Bürgerschaftsabgeordneten und der anwesenden Öffentlichkeit am 21. September in einer Beiratssitzung erneut Bericht. Das letzte Mal hatte eine solche Sitzung im März stattgefunden. Damals standen die Bemühungen im Mittelpunkt, an die Akten des Hamburger LKA heranzukommen, die bei der „Herrin des NSU-Verfahrens“, der Bundesanwaltschaft, liegen.

Die Sitzung im September zeigte nun, dass die Bemühungen um die Akten weiterhin vergeblich waren. Auf den Vorschlag des Hamburger Bündnisses gegen Rechts (HBgR), die wiederum bei diesem vorliegenden Akten einzusehen, wollte man von Seiten der Stadt nicht eingehen. Im Sommer hatte Bürgerschaftspräsidentin Veit den USB-Stick mit den Akten noch vom HBgR entgegengenommen, diesen jedoch nach eigenen Aussagen ungesehen im Safe verschwinden lassen. In der Beiratssitzung suggerierte Veit jetzt sogar, der Datenträger könne leer sein oder die Akten darauf manipuliert. Die taz hatte im Juni über die Akteninhalte berichtet und dabei betont: „Polizei ignorierte Hinweise auf rechtsextreme Motive“.

Wenig überraschend zeigt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages inzwischen, dass ein Untersuchungsausschuss in Hamburg mehr Rechte hätte als das wissenschaftliche Forschungsprojekt und dementsprechend mit der Aufklärung womöglich weiter käme. In Hamburg bleibt man aber unbeirrt. So sagte der Leiter des wissenschaftlichen Forschungsprojekts, Prof. Dr. Constantin Goschler, bezüglich der LKA-Akten: „Der GBA hält die Hand drauf und wir versuchen die Hand wegzuziehen.“ Man sei aber „vorsichtig optimistisch“.

Gleichzeitig arbeitet sein Team bereits am Zwischenbericht, der im Frühjahr 2027 öffentlich vorgestellt werden soll. Goschler sprach von intensiven Arbeiten am Konzept und der Anpassung von Fragen und Hypothesen an die Empirie. Soweit, so unkonkret. Man sei, so Goschler, mit den Akten des Landesamtes für Verfassungsschutz, die ihnen in „gewisser Auswahl“ zur Verfügung gestellt worden seien, „schon relativ weit gekommen“. Das Forschungsteam suche darin, warum der NSU in diesen Akten nicht vorkomme und arbeite an einer Netzwerkanalyse: Welche rechten Personen gab es, in welchem Zusammenhang könnten diese zum NSU stehen? Man suche im Material nach „Spuren von Begegnungen“ oder Kontakten und frage auch danach, wie das LfV das, was es beobachtete, interpretierte und ob es gesehen habe, „was für uns heute alle klar ist“. Die dritte Frage im Zusammenhang mit dem Verfassungsschutz ist laut Goschler, warum der Inlandsgeheimdienst nicht mit den Ermittler*innen zum Mord an Süleyman Taşköprü in Kontakt gekommen sei.

Zur Bewertung der Ermittlungen nannte Goschler zwei „Erklärungsrichtungen“: „Betriebsunfall“ oder strukturelle Faktoren. Die Diskussion des Forschungsteams bewege sich nicht im „Betriebsunfallbereich“, man nehme eher strukturelle Dimensionen in den Blick und schaue auf organisatorische Defizite und Rassismus.

Die nächste Beiratssitzung findet am 23. November statt.



Gut zu wissen:
Aktuelles aus dem Themenbereich Rechter Terror und Antifaschismus
+++ Sächsische Separatisten: Jörg Schimanek und der „White Jihad“ +++

In dritten Teil unseres Blicks auf die bisherige Beweisaufnahme im Prozess gegen die „Sächsischen Separatisten“ vor dem Oberlandesgericht Dresden (Teil 1 hier, Teil 2 hier) geht es um den 2001 geborenen Angeklagten Jörg Schimanek. Dieser soll laut der Anklage Rädelsführer und Gründungsmitglied der „Sächsischen Separatisten“ gewesen sein.

Ein Bruder Jörg Schimaneks steht ebenfalls in Dresden vor Gericht und auch der dritte Schimanek-Bruder taucht in den Ermittlungen auf, ist aber nicht Teil des aktuellen Verfahrens. Schimanek stammt aus einer Familie mit weitreichenden Verbindungen in die extreme Rechte Österreichs. Unter anderem war sein Vater, Hans Jörg Schimanek junior, eine zentrale Figur der österreichischen Neonazi-Organisation „Volkstreue außerparlamentarischen Opposition“ um den Holocaust-Leugner Gottfried Küssel. In den 1990ern wurde Hans Jörg Schimanek junior wegen NS-Wiederbetätigung zu 15 Jahren Haft verurteilt. Nach seiner vorzeitigen Entlassung zog er 1999 nach Sachsen, hier kamen seine Kinder zur Welt.

Im Dresdener Prozess sagte vor der Sommerpause an mehreren Verhandlungstagen der BKA-Ermittler St. zu seinem „Personensachstandsbericht“ über Jörg Schimanek aus. Dabei ging es unter anderem um eine Vielzahl von ausgewerteten Chatnachrichten und Bilddateien sowie um abgehörte Kommunikation. St.s Aussage gab einen Einblick in eine extrem rechte, menschenverachtende Gedankenwelt, eine ideologische Ausrichtung am Nationalsozialismus und eine massive Gewaltorientierung.

Zu einem abgehörten Gespräch zwischen Jörg Schimanek und einer V-Person während einer Autofahrt im Mai 2024 berichtete St. etwa, darin sei es um Waffen aus dem Ukraine-Krieg, ballistische Schutzplatten sowie paramilitärische Trainings gegangen. Außerdem habe Schimanek über Möglichkeiten der Waffenbeschaffung, etwa über kroatische oder polnische Kontakte, gesprochen. Laut St. betrieb Schimanek einen regen Handel mit militärischen Ausrüstungsgegenständen. Um das Jahr 2021 habe er sich in Telegram-Gruppen der „National Socialist Brotherhood“ (NSB) betätigt und dort Ausrüstung zum Kauf angeboten. Dabei sei er in Kontakt mit Wladimir D. gekommen. Schimanek habe D. gefragt, ob dieser etwas dazu geben könne, um Kameraden in Kroatien bei der Ausrüstung zu unterstützen.

In einem geschlossenen Chat mit zehn Mitgliedern – neben Schimanek und D. etwa Noah L., Pseudonym „Hauptsturmführer“, – sei es um die Gründung von NSB-Zellen gegangen. In dem Chat habe Schimanek geschrieben, er liebe den „White Jihad“. Die Vorstellung von einem „White Jihad“ ist ein wiederkehrendes Motiv bei Jörg Schimanek. Außerdem sei es um eine mögliche Infiltrierung durch Sicherheitsbehörden gegangen, wozu Schimanek geschrieben habe, deswegen lasse er nur junge Leute in seine Gruppe. Laut St. sei hier das erste Mal die Rede von einer eigenen Gruppe gewesen.

Ein Teil der nun Angeklagten organisierte sich in der Chat-Gruppe „RS GN OR4“. Laut St. ließ sich aus dieser Gruppe ein, so der Chat, „wohltätig brauner Ausflug“ der angeklagten Schimanek-Brüder, der Angeklagten Norman T. und Karl K. sowie des gesondert verfolgten Fabian P. rekonstruieren. Zunächst hätten die fünf das Neonazi-Lokal „Goldener Löwe“ in Kloster Veßra besucht. Dort hätten sie unter anderem Fotos mit dem Betreiber Tommy Frenck gemacht. Anschließend seien sie zur KZ-Gedenkstätte Buchenwald gefahren. Vor der Gedenkstätte seien Fotos entstanden, auf denen die Angeklagten grinsend vor dem Tor mit der Inschrift „Jedem das Seine“ posierten; auf einem weiteren Foto sei P. zu sehen, wie er vor dem Tor seine Hoden entblößt.

Fotos zeigen Jörg Schimanek und weitere Personen, wie sie das „White Power“-Zeichen zeigen, den Hitlergruß machen oder sich mit Symbolen der neonazistischen „Siege“-Ideologie präsentieren. Zeichnungen, die das BKA Jörg Schimanek zuordnet, zeigen etwa ein selbst gemaltes Logo mit der Aufschrift „Free Aryan Army“ oder vermummte, bewaffnete Kämpfer auf einem Pickup-Truck mit dem Titel „The Aryan State“. Bei der Vernehmung ging es auch um ein mutmaßlich 2020 von Jörg Schimanek erstelltes Dokument mit dem Titel „Der Schwur“, in dem von der „totalen Vernichtung der Gegner des arischen Staats“ und der „Errichtung des globalen Rassestaats“ die Rede sei.

Kurz vor Redaktionsschluss dieses Newsletters wurde öffentlich, dass vier der acht Angeklagten im „Sächsische-Separatisten“-Prozess aus der Untersuchungshaft entlassen wurden.
Auf der Homepage separatisten.watch werden in Kürze ausführliche Texte zum „Sächsische-Separatisten“-Prozess veröffentlicht, auch ein ausführlicherer Bericht zu den Aussagen des Ermittlers St.

Einblicke in rechte Terrornetzwerke in Mecklenburg-Vorpommern: Der Abschlussbericht der Untersuchungsausschüsse

Die Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern liegen hinter uns und ein Ergebnis wie in Sachsen-Anhalt blieb dem Nordosten gerade noch so erspart – auch wenn die AfD zur stärksten politischen Kraft wurde. In den vergangenen beiden Wahlperioden hatten zwei Untersuchungsausschüsse eindrücklich gezeigt, wie rechter Terror funktioniert und welche Bezüge es zwischen AfD und rechtem Terror gibt. Zum Ende der Untersuchungsausschüsse veröffentlichten wir in diesem Jahr unsere Broschüre „NSU, Nordkreuz, Neonazi-Netzwerke. 30 Jahre rechter Terror und neonazistische Organisierung in Mecklenburg-Vorpommern. Eine antifaschistische Bilanz der parlamentarischen Aufarbeitung“.

Aber auch der offizielle Abschlussbericht der Untersuchungsausschüsse mit seinen fast 3.100 Seiten ist lesenswert. Anders als manche andere Untersuchungsausschüsse spart das Gremium in Mecklenburg-Vorpommern nicht an Kritik: „Mit Blick auf die Gesamtermittlungen wird deutlich, dass diese von institutionellem Rassismus geprägt waren“, heißt es zu den Ermittlungen nach dem Mord an Mehmet Turgut. Die wiederholten Aussagen von Ermittler*innen, dass sie in alle Richtungen ermittelt hätten, kann der Ausschuss nach Aktenlage nicht bestätigen. Mehr noch: „Der Ausschuss kritisiert eine Ermittlungsführung, die geeignet war, bei Angehörigen und engen Bekannten Mehmet Turguts den Eindruck zu erwecken, nicht lediglich als Zeuginnen und Zeugen, sondern als potenzielle Tatverdächtige behandelt zu werden.“ Dieses Verhalten der Beamt*innen zog sich bis in ihre Aussagen vor dem Untersuchungsausschuss, auch das macht der Abschlussbericht deutlich. Auch im Ausschuss wiederholten Beamt*innen immer wieder die rassistischen Gerüchte über die betroffenen Familien. Dies weist der Ausschuss im Abschlussbericht deutlicher zurück als noch in den eigentlichen Sitzungen. Er kritisiert, diese Aussagen deuteten nicht auf eine „gelebte Fehlerkultur“ hin. Im Feststellungsteil lassen sich noch einmal detailliert die Erkenntnisse, die zu diesen Bewertungen führten, nachvollziehen.

Der gleichen Aufteilung von Feststellung und Bewertung folgt auch der Teil des Abschlussberichtes zum rechten Umsturznetzwerk „Nordkreuz“. Hier waren viele der Zeug*innen deutlich aussagefreudiger als im vorangegangenen Teil zum NSU-Komplex und so konnte der Ausschuss ein gutes Gesamtbild des „Nordkreuz“-Komplexes erarbeiten, das sich anhand des Berichtes nachvollziehen lässt. Deutlich bewertet der Ausschuss bei „Nordkreuz“-Mitgliedern gefundene Feindeslisten als „gravierend“. Diese waren zuvor im Ausschuss von einigen Zeug*innen in ihrer Relevanz doch eher heruntergespielt worden. Klar benennt der Ausschuss auch die Bezüge von Nordkreuz zur AfD, es gebe zwar keine organisatorische Identität, „wohl aber deutlich mehr als bloß zufällige personelle und milieubezogene Überschneidungen“.

Bei der wohl kommenden Regierungskonstellation in Mecklenburg-Vorpommern besteht die berechtigte Hoffnung, dass dieser Aufklärungswille nicht abbricht. Aber auch für Mecklenburg-Vorpommern gilt weiterhin: NSU und rechter Terror sind nicht ausreichend aufgeklärt und aufgearbeitet.

Wir gedenken

Silvio Meier

In der Nacht zum 21. November 1992 wurde Silvio Meier von Neonazis in Berlin ermordet.

Berlin Rechtsaußen schreibt: „Der 27-jährige Silvio Meier war antifaschistischer Aktivist in der ‚Kirche von Unten‘ (KvU), in der Friedensbewegung der DDR, Wehrdienstverweigerer und Hausbesetzer. Er bewohnte ein besetztes Haus in der Schreinerstraße und arbeitete in einer benachbarten Druckerei.

Als die Gruppe um Silvio Meier später den U-Bahnhof verlassen will, treffen sie erneut auf die rechten Jugendlichen. Diese ziehen unvermittelt Messer und stechen auf Silvio Meier und seine Begleiter ein. Passant_innen und Mitarbeitende der BVG sowie zwei Bahnpolizisten kommen den Verletzten nicht zur Hilfe. Silvio Meier stirbt kurz darauf an seinen schweren Verletzungen.

Die Polizei hatte den politischen Hintergrund der Tat zunächst verschwiegen. In der ersten Polizeimeldung ist die Rede von ‚zwei rivalisierenden Jugendgruppen‘, die sich eine Messerstecherei geliefert hätten.

Erst durch die Pressemitteilung von Freund_innen Silvio Meiers, in der sie zu der Darstellung um vermeintliche ‚Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Jugendbanden‘ Stellung beziehen, kommt eine andere Version an die Öffentlichkeit: Darin widersprechen sie der Darstellung, dass die Gruppe um Silvio die Jacke des Neonazis beschädigt oder einen der jugendlichen Neonazis geschlagen habe. Beim zweiten Aufeinandertreffen wurde ohne Wortwechsel unvermittelt auf den unbewaffneten Silvio Meier eingestochen.“


Bahide Arslan, Yeliz Arslan und Ayşe Yılmaz
Bahide Arslan, Yeliz Arslan und Ayşe Yılmaz wurden in der Nacht vom 22. auf den 23. November 1992 bei den rassistischen Brandanschlägen von Mölln ermordet. Weitere Mitglieder der Familie wurden verletzt, einige schwer.

Zuvor hatten die Neonazis einen rassistischen Brandanschlag auf ein weiteres Haus in Mölln verübt, bei dem neun Menschen verletzt wurden, auch hier einige schwer.

Die Familie kämpft seit Jahren gegen das Vergessen, um die Anerkennung der Perspektive der Betroffenen rechter Gewalt und mit der Stadt Mölln um ein angemessenes Gedenken an die rassistischen Brandanschläge von 1992.

Die „Möllner Rede“, deren Redner*innen Familie Arslan jahrelang ausgesucht hatte, durfte ab 2013 nicht mehr Teil der offiziellen Gedenkveranstaltung sein, weil sie der Stadt zu politisch war. Seitdem organisiert Familie Arslan die „Möllner Rede im Exil“, die jedes Jahr in einer anderen Stadt gehalten wird.



+++ Termine +++

30. Oktober, Regensburg: 15 Jahre nach der Aufdeckung des NSU – Perspektiven der Betroffenen mit Mandy Boulgarides und Semiya Şimşek. 18 Uhr, Veranstaltungszentrum Paradiesgarten im Gewerkschaftshaus, Richard-Wagner-Straße 2. Mehr Infos hier.

30. Oktober, Chemnitz: Sächsische Separatisten als Beispiel für Rechtsterrorismus. 15 Uhr, TU Chemnitz. Mehr Infos hier.

30. Oktober, Hamburg: „Taten statt Worte“ – Handreichungen zum rechten Terror. Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Blut, Bomben & Behörden ‚Versagen'“. 18 Uhr, Locke. Mehr Infos hier.

31. Oktober, Berlin: Die NSU-Monologe. 19 Uhr, Heimathafen Neukölln. Mehr Infos hier.

4. November, Zwickau: Gedenken an die Opfer des NSU. 14 Uhr: Critical Walk zum NSU-Komplex in Zwickau. 16:30 Uhr: Zentrale Gedenkveranstaltung im Dom St. Marien. 18 Uhr: Gedenken an den Gedenkbäumen am Schwanenteich. Anmeldung und mehr Infos hier.
4. November, Erfurt: 15 Jahre nach der Selbstenttarnung des NSU. 15 Uhr: Gedenken am Erinnerungsort vor dem Thüringer Landtag. 19 Uhr: Digitale Diskussionsrunde mit Mandy Boulgarides, Dirk Laabs, Katharina König-Preuss und Heike Kleffner. Mehr Infos hier.
5. November, Dresden: „Unser Schmerz ist unsere Kraft. Neonazis haben unsere Väter ermordet.“ Lesung und Gespräch mit Gamze Kubaşık, Semiya Şimşek und Christine Werner. 18:30 Uhr, Scheune, Alaunstr. 36-40. Anmeldung und mehr Infos hier.
5. November, Bergisch Gladbach: Film zum rassistischen Anschlag von Hanau: „Das deutsche Volk“. 19:30 Uhr. Kino-Center Schlosspassage. Mehr Infos hier.

6. November, Zwickau: „Unser Schmerz ist unsere Kraft. Neonazis haben unsere Väter ermordet.“ Lesung und Gespräch mit Gamze Kubaşık, Semiya Şimşek und Christine Werner. 18 Uhr, Rathaus. Mehr Infos hier.

7. November, Zwickau: Kein Schlussstrich. 15 Jahre gegen das Vergessen. 15. Jahrestag der Selbstenttarnung des NSU. 14 Uhr, Hauptmarkt Zwickau. Mehr Infos hier.

6. – 7. November, Nordhausen: 35. antifaschistischer und antirassistischer Ratschlag Thüringen. Mehr Infos hier.

6. und 7. November, München: 10 Jahre antisexistische Aktion München. Mehr Infos hier.

9. November, Berlin: Gedenken an die Novemberpogrome 1938. 17:30 Uhr, Mahnmal Levetzowstraße. Mehr Infos hier.
13. November, Halle: Gamze Kubaşık: „Unser Schmerz ist unsere Kraft. Neonazis haben unsere Väter ermordet.“ Lesung & Gespräch. 19 Uhr, TEKIEZ, Ludwig-Wucherer-Straße 12. Anmeldung und mehr Infos hier.
13. November, Bensheim: Filmvorführung und Gespräch: Die Möllner Briefe. 18 Uhr, Stephanus Gemeinde-Saal. Mehr Infos hier.

Bis 14. November, Berlin: Ausstellung: „Die Kids sind nicht alright 2„. Galerie Adlershof im Kulturzentrum Alte Schule. Mehr Infos hier.

Bis 14. Februar 2027, Stuttgart: Ausstellung: Rechtsextremer Terror. Erinnerungsort Hotel Silber. Mehr Infos hier.

16. November, online: Online-Workshop: Zivilgesellschaft unter Druck: Juristische Tools gegen autoritäre und rechte Angriffe. 18 Uhr. Mehr Infos hier.
23. November, Hamburg: Sitzung Beirat wissenschaftliche Aufarbeitung des NSU-Komplexes. 15 Uhr, Rathaus, Raum 151. Mehr Infos hier.
26. November, Hanau: Veranstaltung: „Den Schmerz der Anderen begreifen“ – Erinnerung und Solidarität mit Charlotte Wiedemann. 19 Uhr, Initiative 19. Februar Hanau, Krämerstraße 24. Mehr Infos hier.

Bis auf Weiteres, Mittwoch-Sonntag, Chemnitz: „Offener Prozess. Ein Dokumentationszentrum zum NSU-Komplex“. Vor Ort regelmäßig Führungen und Critical Walks. Johannisplatz 8. Mehr Infos hier.

Jetzt buchen! Stadtführung: Critical Walk „NSU-Morde in Nürnberg“ der Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland e.V. Nürnberg. Preis nach Absprache. Infos und Buchung: isd.nuernberg.buero@isdonline.de. Mehr Infos hier.



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