Im 2. NSU-Prozess sagt heute ein BKA-Ermittler zu polizeilichen Vernehmungen Holger Gerlachs aus. Gerlach unterstützte den NSU von Beginn an, im Münchener Prozess wurde er zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Die Aussage des BKA-Beamten im Dresdener Prozess legt nahe, dass Susann Eminger das NSU-Kerntrio schon 2004 gekannt haben könnte.
Zeugen:
- Horst Thomas Sch., Erster Kriminalhauptkommissar beim BKA (Polizeiliche Vernehmungen von Holger Gerlach)
- Matthias M., LKA Rheinland-Pfalz (Untersuchung eines Nokia-Telefons)
Der erste Zeuge ist Horst Thomas Sch., Kriminalbeamter beim BKA. Sch. hatte bereits 2013 im Münchener NSU-Prozess zu den Angaben des dortigen Angeklagten Holger Gerlach ausgesagt, damals war Sch. noch Kriminaloberkommissar. Auch Holger Gerlach selbst hat bereits als Zeuge im 2. NSU-Prozess ausgesagt. Die Vorsitzende Richterin Simone Herberger sagt nach der Belehrung, Sch. habe Holger Gerlach zu Beginn des Ermittlungsverfahrens „gegen das Trio“ „in verschiedenen Vernehmungssituationen“ kennengelernt. Sie will von Sch. wissen, wie dieser Gerlach erlebt und wie sich die Aussage entwickelt habe. Sch. antwortet, sie hätten sich bei den Ermittlungen die „Personen aufgeteilt“. Er habe Gerlach übernommen, der zu dem Zeitpunkt bereits mehrmals durch Kollegen vernommen worden sei. Bei einer dieser Befragungen sei auch er dabei gewesen, so Sch. Bei der ersten Vernehmung, die er dann verantwortlich durchgeführt habe, sei der Vorteil gewesen, dass sie Asservate gehabt hätten, wodurch sie Vorhalte zur Verwicklung von Gerlach hätten machen können. Sie hätten bis dahin unter anderem den Meldeschein und den Führerschein ausgewertet. Sch. sagt, er erinnere sich gut an die erste Vernehmung mit Gerlach und seinem Anwalt in der JVA Köln. Es habe von vornherein geheißen, dass Gerlach gern aussagen, die Kronzeugenregelung in Anspruch nehmen wolle. Da hätten sie gedacht, dass sie „leichtes Spiel“ haben würden, aber es sei dann doch schwieriger gewesen. Gerlach habe nur „stückchenweise“ ausgesagt, es sei für ihn, Sch., unklar gewesen, warum Gerlach immer wieder gelogen habe. Zu einer Geldübergabe habe Gerlach am Anfang von 3.000 DM Spende gesprochen, dann sei von einem Depot von 10.000 DM die Rede gewesen. Aber dann hätten sie Gerlach gemeinsam mit dem Anwalt überzeugen können, dass es besser wäre, wenn er die Wahrheit sagt. Man habe ihm klarmachen können, dass er in den Augen der Behörden schnell vom Unterstützer zum Mittäter werden könne, wenn er weiter mauert. Sie hätten dann wichtige Informationen bekommen, die zu beigetragen hätten, dass sie im „Bereich Waffen“ Dinge hätten aufklären können. Gerlach habe angegeben, dass Wohlleben ihm eine Waffe übergeben habe, die dieser über das „Madley“ bezogen habe. [Redaktionelle Anmerkung: Diese Waffe transportierte Gerlach zum NSU-Kerntrio, es handelte sich jedoch nicht um die spätere Tatwaffe Česká. Bei seiner Aussage im Münchener NSU-Prozess machte Sch. zu diesem Vorgang genauere Angaben: Die Ermittler*innen seien über Gerlachs Information auf Andreas S., einen der Betreiber des Szeneladens „Madley“, gekommen und über diesen wiederum auf Carsten Schultze und die Lieferung der Česká.] Insgesamt habe Gerlach nicht so freiwillig wie angekündigt ausgesagt. Sch.: „Ob er immer bis zum Schluss alles gesagt hat? Keine Ahnung. Man kann einen Menschen nur vor den Kopf gucken.“ Sie hätten sich bemüht durch Vorhalte der Wahrheit immer näher zu kommen, wie weit sie das geschafft hätten, könne er nur schätzen.
Auf Frage sagt Sch., es sei in der Aussage Gerlachs auch um „eine Freundin aus Zwickau“ gegangen, da hätten sie „exzessiver nachgefragt“, aber Gerlach habe nur von einem Ehepaar aus Zwickau gehört und habe keine Namen sagen können. Bei einem der „Systemchecks“ [Redaktionelle Anmerkung: Gemeint ist mit dem Begriff, dass der NSU hat seine Papiergeber Gerlach und Bu. regelmäßig nach Neuigkeiten in deren Leben befragt] habe Zschäpe gesagt, dass sie jetzt eine Freundin habe und darüber glücklich sei, weil sie sich mit ihr über „Frauenthemen“ austauschen könne. Gerlach habe aber keine Namen nennen können. Sie hätten die Emingers abgefragt, aber Gerlach habe diese auch auf Bildern nicht erkannt.
Sch. macht nun Ausführungen zu unterschiedlichen Themenfeldern. Unter anderem geht es darum, dass Gerlach angegeben habe, er habe bei der Übergabe des zweiten Reisepasses 2011 einen Rückzieher machen wollen. Er habe nicht unterstützen wollen, aber sei mit dem Argument unter Druck gesetzt worden, er habe ja bereits unterstützt. Wenn er gewusst hätte, dass die Vorwürfe wegen der Garagendurchsuchung 1998 da bereits verjährt waren, hätte er nicht unterstützt, gibt Sch. die Angaben Gerlachs wieder. Da hätten sie als Vernehmer gesagt, so Sch., Gerlach solle nicht lügen, er habe unterstützen wollen, das seien seine Freunde gewesen. Da sei Gerlach „direkt zurückgerudert“, so Sch.
Sch. geht dann auf die Hintergründe des Untertauchens ein. Er berichtet, es habe sich eine „Gruppe rechtsorientierter Jugendlicher“ unter dem Namen „Nationaler Widerstand Jena – NWJ“ zusammengefunden. Es habe dann Gewalttaten, „Vorkommnisse“ in Jena gegeben: Sprengstoffattrappenkoffer, „Strohpuppe“ [Redaktionelle Anmerkung: Gemeint ist vermutlich der Puppentorso, der an einer Autobahnüberführung angebracht und mit einer Bombenattrappe versehen war], Briefbomben. Da seien die alle angeschrieben worden, aber alle Verfahren seien eingestellt worden. Dann habe es die Durchsuchung in der Garage von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe gegeben, Gerlach habe später ausgesagt, Wohlleben sei da auch mit drin gewesen. Sch. fährt fort, die drei seien dann „abgehauen“, weil sie gewusst hätten, dass in den Garagen Rohrbomben gefunden werden. Gerlach habe da schon in Hannover gewohnt; André Kapke habe ihn nach der Durchsuchung angerufen und sei dann mit Wohlleben nach Hannover gekommen. Kapke habe laut Gerlach gesagt, die Briefbomben, die „Strohpuppe“, das seien alles die drei gewesen. Gerlach habe ausgesagt, dass er davon nichts mitbekommen habe. Sch. sagt, das sei auch nachvollziehbar, denn Gerlach habe da ja schon in Hannover gewohnt. Gerlach habe gesagt, er habe sich da rausgehalten, es habe viele Verdeckte Ermittler in Jena gegeben. Es sei nachvollziehbar, sagt Sch., dass die drei eher verdeckt vorgegangen seien.
2001 sei Gerlach dann wegen eines Reisepasses für Böhnhardt angesprochen worden, weil dieser ihm ähnlich gesehen habe. Den habe Gerlach dann gemacht und ihn 2001 in Zwickau am Bahnhof übergeben. Sie seien dann 2011 auf ihn zugekommen, weil der Reisepass abgelaufen sei. Sie hätten ihm die Haare geschnitten, ihm eine Brille aufgesetzt und ihn zum Amt gefahren. Zschäpe sei mit hineingegangen und man sich eine Meldebescheinigung ausstellen lassen. Sechs bis acht Wochen später sei der Reisepass wie vereinbart abgeholt worden. Gerlach habe ausgesagt, dass er 2007 den Führerschein übergeben habe, aber dem hätten sie als Vernehmer entgegnet, dass die erste Anmietung auf seinen Namen ja 2005 stattgefunden habe. Gerlach habe gesagt: „‚Tja, kann sein‘“. Sch.: „Aber er hat ja bewusst den Führerschein als verloren gemeldet, das war 2004“, er, Sch., gehe also von 2004 aus. „Die Polizeikontrollnummer war wundersamerweise nicht mehr lesbar“, sagt Sch., und dann sei der neu gemacht worden. Gerlach habe laut seiner Aussage alle Ausgaben von Zschäpe wieder bekommen.
Sch. fährt fort, Gerlach habe in einer Vernehmung gesagt, er würde die Polenzstraße finden, wenn er vor Ort wäre, er sei einmal da gewesen. Sie seien dann mit ihm in Zwickau gewesen und Gerlach sei zielstrebig dahin gegangen. Sch. sagt, die Polenzstraße sei einmal quer durch die Stadt, „selbst der Beste hätte das nach einmal nicht finden können“. Sie hätten Gerlach in der Vernehmung gesagt, dass das nicht sein könne. Gerlach habe entgegnet, er lebe in einer Großstadt, daher habe er Orientierung. Sch. dazu: „Für mich war er häufiger da.“ Sch. sagt, Gerlach habe ja auch in der Vernehmung gesagt, dass sie, „immer wenn er da war“, Karten gespielt hätten.
Zu den Waffen sagt Sch., bei der ersten Waffe habe Gerlach Besuch von seinem „Kumpel Wohlleben“ bekommen und dieser habe am Ende gefragt, ob er was mitnehmen könne. Das sei ein Beutel gewesen, Gerlach sei laut seiner Aussage in den Zug gestiegen, habe dort in die Tasche gefasst, etwas Längliches gespürt und gesehen, dass es eine Waffe sei. Diese habe er absprachegemäß übergeben. Zschäpe habe ihn abgeholt und Gerlach habe die Waffe in der Polenzstraße übergeben. Gerlach habe angegeben, dass er dann gesagt habe, das mit einer Waffe wolle er nie wieder machen. Beim nächsten Besuch 2004/2005 habe Mundlos Gerlach eine Pumpgun gezeigt, Mundlos sei stolz gewesen, als Lieferant sei von einem „Computertyp“ die Rede gewesen. Sch. sagt, den hätten sie nicht ermitteln können: „Ob das stimmt? Keine Ahnung.“ Sch. sagt, der NSU habe den Sprengstoff für die Rohrbomben von Thomas Starke bezogen, das sei eine bekannte Führungspersönlichkeit aus Chemnitz gewesen. Sch.: „Der war für den Gerlach so ein Macher“, habe was zu sagen gehabt. Gerlach habe gesagt, dessen Wort habe Gewicht. In der Vernehmung hätten sie Gerlach gefragt, was man mit den Rohrbomben vorgehabt habe. Gerlach habe geantwortet: „‚Ja, nichts.‘“ Gerlach habe von einem Planspiel gesprochen.
Sch. sagt, für ihn sei „die Geschichte mit den Urlauben“ interessant gewesen. Gerlach sei regelmäßig zu Urlauben eingeladen worden, dort hätten auch, wie er gesagt habe, „Systemchecks“ stattgefunden, ob sich etwas geändert habe, es sei zum Beispiel um die Papiere gegangen. Gerlach habe ja nicht nur seine Papiere, sondern auch die Krankenkassenkarte von Silvia Ro. sowie eine ADAC-Karte zur Verfügung gestellt. Für die Krankenkassenkarte sei der Partner von Ro., Alexander Sch., angesprochen wurden. Die Krankenkassenkarte von Ro. sei dann für 300 Euro zur Verfügung gestellt worden. Die beiden hätten dann eine neue Adresse gehabt und so etwas werde er, Gerlach, dann bei den „Systemchecks“ mitgeteilt haben, so der Zeuge Sch. Das sei Gerlach nicht erinnerlich gewesen, „aber wir gehen davon aus, das wurde im Rahmen von Systemchecks weitergeben“.
Ansonsten hätten sie Gerlach gefragt, ob Mundlos einen Artikel in dem Neonazi-Fanzine „White Supremacy“ geschrieben habe. Gerlach habe das Fanzine nur von Szene-Veranstaltungen gekannt, aber nicht gewusst, ob Mundlos da geschrieben habe. Sie hätten auch Ermittlungen Richtung Nürnberg gemacht, so Sch. Sch. führt aus, die Gruppe sei in Nürnberg gewesen [Redaktionelle Anmerkung: Gemeint ist eine Zeit vor dem Untertauchen des NSU-Kerntrios]. Mundlos habe wen gekannt. Sch. führt aus, sie seien mit zwei-drei Autos dahin gefahren und hätten mit den Nürnbergern eine Aktion besprochen und dann getrunken „und sich in die Haare bekommen“. Gerlach habe keine weiteren Angaben zu den Nürnbergern machen können.
Zur Herkunft des Geldes hätten sie Gerlach gefragt, berichtet Sch., ob ihm nicht aufgefallen sei, dass die drei im Untergrund leben, Wohnungen und Autos haben und Geld auf der Tasche. Sie hätten Gerlach auch gesagt, er habe 10.000 Euro bekommen und Wohlleben auch, das sei viel Geld. Gerlach habe gesagt, ihm sei schon bewusst gewesen, dass es nicht legal sei, aber wie die drei an das Geld gekommen seien, darüber habe er nicht nachgedacht. Wohlleben habe laut Gerlach eher Bescheid gewusst, Wohlleben habe ihm wohl gesagt, er solle die Finger von den dreien lassen. Gerlach habe in der Vernehmung gesagt, es könne ja sein, dass in Chemnitz Geld gesammelt worden sei. Sch. sagt dazu, das habe es am Anfang wohl auch gegeben, es habe Konzerte, Liederabende gegeben „wo für die drei Helden der rechten Szene gesammelt werden sollte“. André Kapke habe das übergeben sollen, aber es habe Streit gegeben, weil er es nicht übergeben habe, das sei dann auseinander gegangen. Es habe das Spiel „Pogromly“ gegeben, das habe Mundlos entwickelt. Kapke habe eines der Spiele an David Irving [Redaktionelle Anmerkung: David Irving ist ein britischer Holocaustleugner] verkauft. Gerlach habe von dem Spiel gehört, es aber nicht gekauft und auch nicht gespielt.
Sch.: „Ich überlege, was mir noch einfällt.“ Dann sagt er, die Urlaube hätten wohl im Jahr 2000 angefangen. Die drei hätten Gerlach angerufen, ob er mit Urlaub machen will. Sie seien auf Usedom gewesen, in Flensburg und in Lübeck. Auf Usedom hätten sie einen Rundflug gemacht, zu Flensburg habe Gerlach kein Highlight genannt, zu Lübeck habe er ein Skatturnier und das Holstentor genannt. „Man hat ihn immer angerufen, er ist dahin gefahren und hat mit denen den Urlaub verbracht“, für Gerlach sei das nichts Besonderes gewesen, „die haben die Gelegenheit genutzt, ihn auszufragen“.
Herberger fragt, ob Gerlach seinen Reisepass oder Personalausweis gegeben habe. Sch. antwortet, es könne auch der Personalausweis gewesen sein. Herberger sagt, in Jena habe es Richtungsdiskussionen gegeben, sie fragt, wo sich wer positioniert habe. Sch. bestätigt, es habe die Richtungsdiskussion gegeben, „ob man mehr machen möchte“, damit sei die Bewaffnung mit Schusswaffen gemeint gewesen; Faustknüppel und Ähnliches hätten sie schon gehabt. Die drei seien dafür gewesen, Gerlach und Wohlleben seien dagegen gewesen und André Kapke in der Mitte. Herberger fragt, ob man darauf eingestellt gewesen sei, zu diesem Zeitpunkt unterzutauchen. Gerlach habe gesagt, so Sch., er sei davon ausgegangen, dass das Verfahren wegen der Briefbombe eingestellt gewesen sei, da sei nichts mehr gekommen, Gerlach sei davon ausgegangen, dass da nichts dran sei. Herberger fragt dazu nach, wie Gerlach von der Garagendurchsuchung erfahren habe. Sch. sagt, Gerlach sei von seiner Schwester angerufen worden, wegen seiner „drei Kumpels“, habe dann Wohlleben angerufen und dann habe André Kapke ihn besucht und ihn aufgeklärt. Kapke habe gesagt, alles, die Koffer, die Briefbomben, die Puppe, seien die drei gewesen. Aber alle hätten Anzeigen bekommen und Briefe und sie hätten darüber gelacht,Gerlach sei davon ausgegangen, dass da nichts dran sei. Sie seien laut Gerlach dann davon ausgegangen, dass die Verfahren eingestellt wurden, weil nichts mehr gekommen sei. Kapke habe Gerlach gesagt, die Vorwürfe stimmten, es seien die drei gewesen. Wohlleben habe Bescheid gewusst, aber Gerlach habe gesagt, er habe davon nichts gewusst. Herberger fragt, ob Gerlach Aussagen zum Untertauchen der drei und der Länge der Zeit getroffen habe. Sch. sagt, für Gerlach sei klar gewesen, es gehe auf das Sprengstoffdelikt zurück, die drei hätten nicht vor Gericht gewollt. Er habe sich wohl die Illusion aufgebaut, dass es nur um das Sprengstoffdelikt gegangen sei. Sch. gibt eine eigene Einschätzung zum Besten: „Ich habe mich auch bei den dreien gefragt, im Ernst, wenn Terroristen lange untergetaucht sind, das ist Stress, kein Vergnügen.“ Er erwähnt, wie die Wohnung gesichert gewesen sei, das sei „Verfolgungswahn“ gewesen. Er selbst, so Sch., würde nach fünf Jahren „ja mal einen Anwalt beauftragen“ und fragen wie das aussehe, etwas aushandeln: „Das ist ja von den dreien nie gekommen.“ Und das sei von Gerlach nicht angesprochen worden.
Herberger fragt nach der Zurückhaltung Gerlachs als es um die Verlängerung des Reisepasses 2011 gegangen sei. Sch. sagt, Gerlach habe ausgesagt, er habe versucht, den dreien klar zu machen, dass sich seine persönliche Situation geändert habe, er habe eine Freundin. Aber, so Sch., Gerlach habe die drei als Macher gesehen, er sei stolz gewesen, mit ihnen freundschaftlich verbunden zu sein und sie zu unterstützen. Sch.: „Was er gesagt hat zu 2011, für mich war das nicht glaubwürdig.“ Gerlach hätte ja, so Sch.s Einschätzung, am Telefon sagen können, dass er das nicht macht, und dann wären die nicht vorbeigekommen. Gerlach sei sich sicher groß vorgekommen, als er die Waffe übergeben habe, diese habe „ganz oben auf dem Wunschzettel“ gestanden. Aber, so Sch. weiter, spätestens nach der Waffe hätte Gerlach die Unterstützungshandlungen einstellen müssen, wenn er das nicht gewollt hätte. Er habe aber weitergemacht. Auf Frage der Vorsitzenden Richterin sagt Sch., bei der Vernehmung habe sich Gerlach von den Taten komplett distanziert und ausgesagt, er hätte nie mitgemacht, wenn er das gewusst hätte. Auch bei der „Richtungsdiskussion“ habe Gerlach laut seiner Aussage immer gesagt: keine Bewaffnung. Gerlach habe gesagt, er habe davon nichts gewusst. Sch.: „Da hat er sich komplett distanziert von.“ Auf eine weitere Frage sagt Sch., zu Waffen habe Gerlach nur allgemein gesagt, dass Mundlos ihm mitgeteilt habe, dass er jemanden gefunden habe, von dem er sich „richtiges Zeug“ besorgen lassen könne. Sie hätten nachgefragt, bestätigt Sch., denn sie hätten gern einen weiteren Laden gefunden, aber Gerlach habe dazu keine Angaben gemacht.
Auf Frage nach dem Nürnberg-Besuch vor 1998 bestätigt Sch., es sei ein Kameradschaftstreffen gewesen. Gerlach habe gesagt, das sei über Mundlos zustande gekommen, Mundlos habe wen gekannt. Sie hätten bei der Vernehmung gefragt, ob das einer der „Brieffreunde“ der Hilfsgemeinschaft Nationale Gefangene (HNG) gewesen sei – sie hätten ja die Adresslisten von Mundlos Briefkontakten gehabt. Das habe Gerlach verneint, die Person hätten Zschäpe und Mundlos noch aus Chemnitz gekannt. Sch. sagt, sie hätten Gerlach dann gefragt, ob er sich an die Leute oder die Kneipe erinnern könne, aber das sei Gerlach alles nicht mehr erinnerlich gewesen. Die Leute hätten sich auf dem Treffen „unschön in die Haare bekommen“, die Polizei sei gekommen und habe die Jenaer bis zur Landesgrenze begleitet. Weitere Beziehungen nach Nürnberg habe Gerlach nicht benannt. In ihrem Fragenkatalog sei es auch um Michèle Kiesewetter, um die Schweiz und Ähnliches gegangen, aber dazu habe Gerlach keine Angaben gemacht, nichts gewusst.
Sch. bestätigt auf Nachfrage, dass Gerlach zwei Krankenkassenkarten übergeben habe, eine direkt mit dem Reisepass, die zweite, von Frau Ro., sei 2006 gewesen. Gerlach sei angerufen worden, ob er eine Krankenkassenkarte besorge könne, Frau Ro. habe vom Alter gepasst, da habe er ihr die „abgequatscht“, die beiden [Ro. und ihr Partner] hätten laut Gerlach nicht Bescheid gewusst. Gerlach habe die Krankenkassenkarte dann übergeben. Sch. bestätigt auch, dass er Ro. dafür 300 Euro gegeben habe. Das habe er alles von Zschäpe bekommen, zu ihm sei sie sehr großzügig gewesen, habe sich nicht lumpen lassen. Gerlach habe gesagt, dass sie die Finanzen im Griff gehabt habe. Auf Nachfrage sagt Sch., Gerlach habe zugegeben, nur zweimal in der Wohnung des NSU gewesen zu sein. Aber er habe die Wohnung aufgezeichnet und habe gewusst, wo alles war, das gelinge nicht einfach so. Sch.: „Er hat es gesagt, ich habe es so aufgeschrieben, aber ich habe meine Bedenken.“ Auch der Satz, dass sie „immer“ Karten gespielt hätten, deute darauf, dass er öfter da gewesen sei, aber Gerlach sei dabei geblieben. Gefragt zum Zeigen der Pumpgun durch Mundlos sagt Sch., der Grund sei wohl gewesen, dass Mundlos so stolz darauf gewesen sei. Gerlach habe gesagt, es sei ihm nicht alles gezeigt worden, weil er gegen Waffen gewesen sei, aber in dem Fall sei Mundlos extrem stolz gewesen. Mundlos habe Gerlach angeboten zu schießen. Sie hätten in der Vernehmung gefragt, wo. Gerlach sei dann wieder zurückgerudert und habe gesagt, er habe nur den Eindruck gehabt, dass Mundlos ihn hätte schießen lassen, wenn er gewollt hätte. Auf Frage verneint Sch., dass dies der Tag der Waffenübergabe gewesen sei: „Deswegen sage ich ja: Das passt nicht mit einem Besuch.“
Herberger sagt, Gerlach ordne das auch zeitlich anders ein, habe von 2002/2003 gesprochen. Sch. sagt, die zeitlichen Einordnungen Gerlachs seien alle mit Vorsicht zu genießen. Er, Sch., mache ihm keinen Vorwurf, es sei ein langer Zeitraum. Er habe dann immer geschaut, ob es ein Beweisstück zur zeitlichen Einordnung gegeben habe. Die Vorsitzende Richterin sagt, die Jahre 2004 bis 2007 seien eine „schwierige Phase“ für Gerlach gewesen, er sei spiel- und drogensüchtig gewesen. Sie fragt, ob das in der Vernehmung eine Rolle gespielt habe. Sch. antwortet, Gerlach habe das erwähnt und auch einen Kredit bei der Kreissparkasse, aber sonst habe er dazu nichts großartig gesagt. Sch. sagt, er hätte auch erwartet, dass Gerlach oder sein Anwalt dann auf die Spiel- und Drogensucht eingehen, die Aussagen entsprechend einordnen, mitteilen, dass er zu der Zeit Schwierigkeiten gehabt hätte. Auch die Finanzermittlungen hätten nichts Großartiges ergeben. so Sch.; bei der Durchsuchung sei ein Haufen Bargeld gefunden worden. Gerlach habe die Sache nur einmal erwähnt. Sch.: „Von mir aus bin ich auch nicht weiter drauf eingegangen, sage ich ganz ehrlich.“
Herberger fragt nach dem Depot von 10.000 Euro. Sch. sagt, sie hätten Gerlach vorgehalten, dass er 2007 2.000 Euro eingezahlt habe. Gerlach habe gesagt, das sei Geld von seiner Mutter für ein Auto gewesen. Zu dem Zeitpunkt habe er noch gesagt, dass er kein Geld bekommen habe.
Dr. Möllinger von der Bundesanwaltschaft fragt, „bei allen Schwierigkeiten von Gerlach mit zeitlichen Einordnungen“, ob dieser erwähnt habe, bei welcher Gelegenheit Zschäpe gesagt habe, dass sie jetzt eine Freundin habe. Sch.: „Bei einem der Besuche auf dem Campingplatz, aber ich weiß nicht welcher, aber der letzter Besuch sei, meine ich, 2004 gewesen.“
Die Verteidigung hat keine Fragen, der Zeuge wird entlassen
Der zweite Zeuge des Tages, Matthias M. vom LKA Rheinland-Pfalz, sagt zur Untersuchung eines Nokia-Telefons aus. Er habe den aktiven und inaktiven Speicher ausgelesen. In letzterem werden beispielsweise SMS gespeichert, die aber nicht auf der Benutzeroberfläche des Handys erscheinen. Ob solche SMS aktiv gelöscht wurden oder es sich beispielsweise um automatisierte Vorgänge handelt, lasse sich nicht feststellen. Er habe den Speicher ausgelötet und mit einem externen Lesegerät diese SMS wieder sichtbar gemacht. Er stellt außerdem dar, welche unterschiedlichen Zeitstempel SMS haben können und warum. Durch unterschiedliche Zeitzonen in Gerät und realer Zeit könne beispielsweise ein Versatz von einer Stunde entstehen. Die Ausführungen des Zeugen beschränken sich auf technische Ausführungen, die inhaltliche Auswertung haben andere vorgenommen. Allerdings dürfte diese Aussage wichtig sein für die Bewertung der SMS, die Susann Eminger an André Eminger schrieb, als sie Zschäpe und Böhnhardt zur Anmietung des Wohnmobils fuhr.
Danach verliest die Vorsitzende Richterin Angaben zum Urteil im ersten NSU-Prozess, die Einträge im Bundeszentralregister der Emingers – Susann Eminger hat keine Vorstrafen – und von Zschäpe sowie Angaben zum Gesundheitszustand und zum Arbeitsverhältnis der Angeklagten.
Zum Abschluss sagt die Vorsitzende Richterin: „Dann schließe ich die Beweisaufnahme.“
Protokolle und Berichte aus dem ersten NSU-Prozess zur ergänzenden Lektüre:
23. Verhandlungstag im ersten NSU-Prozess
24. Verhandlungstag im ersten NSU-Prozess
25. Verhandlungstag im ersten NSU-Prozess