Am 21. Verhandlungstag im 2. NSU-Prozess ist Bundesanwalt Jochen Weingarten als Zeuge geladen. Er war im ersten NSU Prozess in München, damals noch als Oberstaatsanwalt, einer der dortigen Sitzungsvertreter*innen des Generalbundesanwalts. Zuständig war er für die Angeklagten Wohlleben, Schultze, Gerlach und Eminger. Die Befragung heute vor dem 5. Strafsenat des Oberlandesgerichtes Dresden dreht sich um zwei Themenkomplexe. Es geht um seine Wahrnehmungen bezüglich des Verhaltens von Susann und von André Eminger während des Münchner Prozesses sowie um die – vorher verschriftete und dann von ihren Anwälten Grasel und Borchert verlesene – Aussage Beate Zschäpes in München.
Zeuge: Jochen Weingarten (Bundesanwalt, Sitzungsvertreter des GBA im ersten NSU-Prozess)

Gebäude des Landgerichtes Dresden am 13. Mai 2026
Die Befragung beginnt mit einer längeren Ausführung des Zeugen. Er sei, so Weingarten, seit dem 4. November 2011 im Ermittlungsreferat „Deutscher Terrorismus“ mit dem NSU befasst gewesen. Zu Beginn der Ermittlungen seien sie zehn Staatsanwält*innen gewesen, später weniger. Er habe auch die Anklageschrift mitverfasst. Dabei sei er für die Mordwaffe Česká und weitere Waffen, sowie für die eingangs erwähnten Angeklagten zuständig gewesen, also auch für André Eminger.
Der Zeuge beschreibt Eminger im Münchner Prozess als „stoisch“ und „zurückhaltend“, manchmal „amüsiert“. Zu Beginn habe er sich „schweigend“ verteidigt. Auch seine Anwälte hätten geschwiegen. Erst nach einigen Monaten habe sich Eminger Verteidiger RA Herbert Hedrich das erste Mal zu Wort gemeldet, um seinen Mandanten von der Anwesenheit im Verfahren zu entpflichten, mit der Begründung, dass es ihn nichts angehe. Für Zeuge Weingarten sei dies der erster „Urlaubsantrag eines Angeklagten in seiner Berufsgeschichte“ gewesen. Die zurückhaltende Verteidigungsstrategie habe sich geändert, nachdem Eminger 2017 in U-Haft kam. Es habe ein „Kaskade“ von Beweis- und Befangenheitsanträgen gegeben, was zur Absetzung von mindestens zehn Prozesstagen geführt habe.
Zudem erinnert sich der Zeuge an einen Prozesstag 2014, als der Thüringer Hammerskin Thomas Gerlach als Zeuge geladen war. An diesem Tag habe André Eminger einen Pullover mit der Aufschrift „Brüder schweigen bis in den Tod“ getragen. Laut Interpretation der Bundesanwaltschaft galt diese Losung jedoch nicht dem Zeugen Gerlach, sondern soll eine Bezugnahme auf die neonazistische Terrorgruppe „The Order“ gewesen sein, bei der es Parallelen zum NSU gab. Weingarten ergänzt, dass „The Order“ bereits zu Zeiten der „Weißen Bruderschaft Erzgebirge“ in dem von Eminger herausgegeben Zine „The Aryan Law And Order“ „jubelnd“ besprochen worden sein soll.
Erwähnung findet auch das Plädoyer des Eminger-Verteidigers Hedrich, in dem dieser die Worte sagte: „Mein Mandant ist Nationalsozialist, mit Haut und Haaren.“ Dies habe er, so der Zeuge Weingarten, als provokatives rhetorisches Element wahrgenommen, das die Frage nach der politischen Ausrichtung des Angeklagten obsolet machen sollte. Laut Weingarten habe André Eminger gegenüber der Formulierung keine Distanz gezeigt.
Auch habe Eminger während des Plädoyers der Staatsanwaltschaft, als es um die Frage des Vorsatzes ging, gelächelt – laut seinem Verteidiger RA Kaiser aufgrund einer von ihm gemachten Bemerkung. Die Wahrnehmung des Zeugen Weingarten sei jedoch gewesen, dass sich das Lächeln tatsächlich auf den Inhalt des Plädoyers bezogen habe.
Susann Eminger habe laut dem Zeugen Weingarten Anfang 2018 die Zulassung als Beiständin für ihren Mann beantragt. Entgegen der Auffassung der Nebenklage und obwohl sie Beschuldigte in einem gesonderten Verfahren war, wurde dies bewilligt. So oft sei sie jedoch nicht da gewesen, so Weingarten, und wenn dann habe sie sich „äußerlich sehr neutral“ verhalten. Auch in den Pausen der Verhandlung seien die beiden Emingers in Gesprächen „unauffällig“ gewesen. Jedoch habe es während des Prozesses Presseberichterstattung gegeben, wonach André Eminger an einer extrem rechten Demo des bayerischen Pegida-Ablegers Bagida teilgenommen hat.
Im zweiten Teil seiner Ausführungen berichtet Weingarten von Beate Zschäpe. Auch Zschäpe habe sich im Münchner Prozess zunächst „schweigend verteidigt“ und sei „ausgesprochen diszipliniert“ gewesen. „Ganz selten“ habe sie gezeigt, dass ihr „etwas nicht gefiel“ oder „mal mitgelacht“. Mit Blick auf ihre im Dezember 2015 verlesene Aussage berichtet der Zeuge, dass er den ersten Satz ungewöhnlich gefunden habe.
Dieser lautete (siehe Protokoll zum 249. Verhandlungstag im Münchener Prozess, 9. Dezember 2015): „Nach Beratung mit meinen zwei Verteidigern, Herrn Rechtsanwalt Mathias Grasel sowie Herrn Rechtsanwalt juDr. Hermann Borchert, gebe ich zur Anklageschrift des Generalbundesanwaltes beim Bundesgerichtshof vom 5. November 2012 folgende Stellungnahme ab.“
Im Weiteren schildert der Zeuge anhand Zschäpes Aussage ihre Akzeptanz der Überfälle, von denen sie auch profitiert habe, sowie ihre wiederholte „Fassungslosigkeit“, wenn sie von Morden erfahren habe. Laut Weingarten habe sich „das Motiv der Fassungslosigkeit auf skurrile Weise durch die ganze Einlassung gezogen“. Vom ersten „Tötungsdelikt“ sei Zschäpe laut ihrer Einlassung im Dezember 2000 in Kenntnis gesetzt worden. Daraufhin sei, so die Einlassung weiter, „das Weihnachtsfest ins Wasser gefallen und wegen Streitigkeiten auch ihr Geburtstag“. Laut Weingarten war diese Information ein „bemerkenswertes Detail“ im Vergleich zur sonstigen „Detailarmut“ der Aussage.
Die weiteren Ausführungen des Zeugen behandeln das Verhältnis zwischen Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe und den Emingers, wie es in der Einlassung Zschäpes dargestellt wird. Der Zeuge erläutert, wie die drei André Eminger kennenlernten sowie seine Unterstützungshandlungen: Wohnungs- und Fahrzeuganmietungen, überlassene Krankenkassen- und Bahnkarten sowie die Unterstützung am Tag der Selbstenttarnung. Außerdem geht es um das Verhältnis zu Susann Eminger und ihre Unterstützung. Nachdem Zschäpe sie kennengelernt hatte, hätten sie sich drei bis vier Mal pro Monat gesehen, meist seien Emingers Kinder dabei gewesen. Der Zeuge erwähnt auch die Fahrt von Zschäpe, Böhnhardt und Susann Eminger zur Wohnmobilanmietung am 25.10.2011. Außerdem geht es um den Wasserschaden in der Polenzstraße 2007. Auf Nachfrage der Vorsitzenden Herberger antwortet der Zeuge, dass danach laut Zschäpe André Eminger von den Überfällen In Kenntnis gesetzt worden sei. Diese habe Zschäpe dann auch gegenüber Susann Eminger auf deren Nachfrage hin bestätigt.
Auf eine weitere Frage Herbergers antwortet Weingarten, dass die Emingers das Kerntrio mit ihren Decknamen „Liesl“, „Max“ und „GerrI“ angesprochen hätten. Des Weiteren geht es um die Reaktion der Emingers nach der Urteilsverkündung und der Aufhebung des Haftbefehls. Weingarten führt aus, dass André Eminger und seine Verteidiger von dem Haftbefehlsantrag nicht überrascht gewesen seien. Dennoch habe die U-Haft bei Eminger „Wirkung“ gezeigt. Er habe einen „Haftschock“ und gesundheitliche Probleme bekommen, sei „feindseliger“ geworden. Vom Urteil gegen André Eminger, den Teilfreispruch und die zweieinhalb Jahre sei er überrascht gewesen, so Weingarten. Die Reaktion der Emingers kann er nicht mehr erinnern. Aus dem Publikumsbereich des Saals habe es Jubel gegeben.
Im Anschluss an die Befragung des Zeugen Weingarten verliest der Verteidiger Susann Emingers, RA Schadt, eine Erklärung über Angaben zur Person der Angeklagten (bspw. Ausbildung, Beruf und familiäre Verhältnisse). Der Prozesstag endet mit einer Verkündung des Senates, dass keine Veranlassung zur Erörterung des Verfahrensstandes bestehe, was die Verteidigung Emingers zum 20. Prozesstag beantragt hatte. Dem Senat sei daran gelegen, das Verfahren im Juli abzuschließen.
Dass ein „stoisches“ oder „zurückhaltendes“ Auftreten im Gerichtssaal nichts über die tatsächliche Einstellung einer Person aussagt, hatte André Eminger in München eindrücklich gezeigt. Über vier Jahre hinweg wurde er von anderen Prozessbeobachter*innen keineswegs als zurückhaltend wahrgenommen, sondern vielmehr als provozierend und verächtlich. Dabei zeigte er auch außerhalb des Gerichtssaals ungeniert seine Gesinnung. So nahm er nicht nur an einer extrem rechten Demonstration von Bagida teil, sondern besuchte im Juli 2017 auch ein Rechtsrock-Festival in Themar. Dass der „Nationalsozialist, mit Haut und Haaren“ seine Frau über Jahre hinweg darüber im Unklaren gelassen haben soll, was das NSU-Kerntrio tat, ist dabei nur schwer vorstellbar.
Protokolle und Berichte aus dem 1. NSU-Prozess zur ergänzenden Lektüre:
Vernehmung Zeuge Thomas Gerlach: 151. Verhandlungstag, 16. Oktober 2014
Erste Einlassung Beate Zschäpe: 249. Verhandlungstag, 9. Dezember 2015
Plädoyer der Bundesanwaltschaft: 380. Verhandlungstag, 31. August 2017, 382. Verhandlungstag, 12. September 2017